Durch das im constitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden ... ; [Wien den 15. September 1848]
[Zweiseitig bedr.], [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848