10 Treffer für Verlag = "Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung
zu den FilteroptionenAmendement des Abgeordneten Szabel zum Antrage des Abgeordneten Kudlich. Am 19. August 1848 gestellt
Statt der §§. 2, 3 und der folgenden: Grund und Boden sei durch Aufhebung der Natural-Leistungen zu befreien, und die Ausmittlungsart der Entschädigung mit Anerkennung des Grundsatzes einer billigen Ablösung an eine Commission zur Vorlage geeigneter Gesetzentwürfe zu verweisen ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, [s.a. ca. 1848]Aufforderung [Wien, 13. Juni 1848]
Die von dem Magistrate und Gemeinde-Ausschusse der Stadt Wien in Bezug auf die bevorstehenden Wahlen für den constituirenden Reichstag erlassene Kundmachung scheint in ihren einzelnen Bestimmungen bei den Urwählern der Stadt und der Vorstädte noch nicht zu jener allgemeinen Kenntniß gelangt zu seyn, welche bei der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes vor Allem wünschenswerth ist ... ; Wien am 13. Juni 1848Wien[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Da wegen Consignirung der Garden die Wahlen heute nicht vollendet werden können, so wird mit Genehmigung des hohen Ministeriums der definitive Schluß des [...]
Wien, am 19. Juni 1848Wien[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Der Gemeinde-Ausschuß beeilt sich nachstehenden Ministerial-Erlaß zur allgemeinen Kenntniß zu bringen: "Ueber wiederholt vorgekommene Anfragen findet [...]
Wien am 18. Juni 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Heute und Morgen ist der letzte Termin zur Einzeichnung der Urwähler in die Wählerlisten und zwar ...
Wien den 17. Juni 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Heute und Morgen ist der letzte Termin zur Einzeichnung der Urwähler in die Wählerlisten; und zwar ...
Wien den 17. Juni 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 17. Juni 1848]
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Wahl der Wahlmänner zur Ernennung der Abgeordneten der Stadt Wien für die constituirende Reichsversammlung in den zwei Wahlbezirken in der Stadt, dann in den Vorstadt-Wahlbezirken Leopoldstadt, Roßau, Erdberg, Landstraße, wieden und Matzleinsdorf ... unabänderlich Statt finden wird ... ; Wien am 17. Juni 1848Magistrat der Stadt Wien[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 17. Juni 1848]
Zu Folge des hohen Ministerial-Erlasses vom 17. Juni 1848, Z. 1119-167, wurde anher bekannt gegeben, daß die Anwendung des Paragraphes 29 der provisorischen Wahlordnung in Uebereinstimmung mit der unterm 5. d. M. gegebenen Erläuterung des Paragraphes 16 c dahin abgeändert wird, daß die Wähler bei der Wahl der Wahlmänner nicht an die Wahlfähigen des Districtes gebunden sind, in welchem gewählt wird, sondern daß die Wahlmänner aus dem ganzen Umfange der Stadt Wein genommen werden können ; Wien, am 17. Juni 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung über die Wahlen [Wien, 17. Juni 1848]
Dem unterzeichneten Ausschusse ist so eben nachstehender Erlaß des hohen Ministeriums des Inneren zugekommen: Die Anwendung des Paragraphes 29 der provisorischen Wahlordnung wird ... dahin abgeändert, daß die Wähler bei der Wahl der Wahlmänner nicht an die Wahlfähigen des Districtes gebunden sind, in welchem gewählt wird, sondern daß die Wahlmänner aus dem ganzen Umfange der Stadt Wien genommen werden können ... ; Wien den 17. Juni 1848Wien[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Mit Erlaß des Ministerium des Innern vom 10. d. M. Z. 905 wird nachträglich zu den Bestimmungen über die Wahlen der Abgeordneten zum constituirenden Reichstag [...]
Wien am 11. Juni 1848Lamberg, Anton Raimund von[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848