7 Treffer für Verlag = "Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

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    Circulare [Wien, 3. Dezember 1848]

    Die allgemeinen Klagen über Wald- und Jagdfrevel, verübt von Seite des Landvolkes, an denen in einigen Orten sogar die Nationalgarden Theil genommen haben sollen ... Einschreiten um Hinaussendung mobiler Militär-Colonnen ... haben die Verfügung nothwendig gemacht, eine Entwaffnung des Landvolkes anzuordnen und zu bestimmen, daß auch die Nationalgarden bis zum Erscheinen eines neuen Nationalgarde-Gesetzes ihre Waffen ablegen ... Die Bewaffnung des Landvolkes ist in keinem Gesetze begründet und durch die Concessionen der Märztage nur eine Nationalgarde ... bewilligt worden ... ; [Wien am 3. December 1848]
    Niederösterreich
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 21. Oktober 1848]

    Von dem k. k. N. Oest. Mercantil- und Wechselgerichte wird hiemit bekannt gemacht, daß über Ansuchen der k. k. priv. Großhändler und des bürgerlichen Handelsstandes in Wien, das k. k. Justizministerium mit Decret ... zu erklären befunden habe, "daß Wechsel ... auch noch am 1. November 1848 mit voller Rechtswirkung präsentirt werden können." ; Wien am 21. October 1848
    K. k. Niederösterreichisches Merkantil- und Wechselgericht
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 27. Oktober 1848]

    Von 8 Uhr Abends an ist der 1. Stock sämmtlicher bewohnten Häuser in der inneren Stadt, bei Vermeidung strenger Ahndung, zu beleuchten. Die Herren Hauseigenthümer werden verantwortlich gemacht ; Wien den 27. October 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 5. Dezember 1848]

    Zufolge Erlasses der hohen k. k. Militär-Stadt-Commandantur wurde die Bewilligung ertheilt, daß die Gast- und Kaffehhäuser in den Vorstädten gleich jenen in der inneren Stadt während des Belagerungszustandes bis 11 Uhr Nachts geöffnet bleiben dürfen, was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird ; Wien am 5. December 1848
    Wien
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 6. Dezember 1848]

    Durch die Wahrnehmung, daß die Schank- Gast-, und Kaffehhaus-Localitäten, welche nach der gegenwärtig bestehenden Vorschrift in der inneren Stadt und in den Vorstädten um 11 Uhr Nachts geschlossen werden sollen, an manchen Orten noch über diese festgesetzte Zeit offen gehalten werden ... daß die k. k. Militärbehörde jeden solchen künftig noch vorkommenden Uebertretungsfall an den Schuldigen unnachsichtlich und strenge bestrafen werde ... ; Wien am 6. December 1848
    Wien
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 9. Dezember 1848]

    Da seine Durchlaucht der Herr k. k. Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz über Auftrag Seiner Excellenz des Herrn Gouverneurs, Feldmarschall-Lieutenants Freiherrn von Welden, für die in Italien liegenden Truppenkörper unter der Classe der für den activen Wehrstand tauglichen Individuen der Bevölkerung eine Werbung angeordnet haben, so werden hiebei nachstehende Bedingungen festgestellt ... ; Wien am 9. December 1848
    Niederösterreich ; Windischgraetz, Alfred zu [Beteil. Person] ; Welden, Ludwig von [Beteil. Person]
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Verschiedene Fabrikanten, Professionisten und Landleute haben sich beschwert, daß die Arbeiter die Dienste ihrer Arbeitgeber verlassen, obschon diese bereit [...]

    Es wurde demnach beschlossen, daß solche Arbeiter, welche nicht vom Hause Erdarbeiter sind, nur dann bei den öffentlichen Arbeiten Beschäftigung finden, wenn sie von ihrem letzten Arbeitsgeber eine schriftlichen Ausweis mitbringen, daß ihre bisherigen Arbeitsgeber sie nicht mehr beschäftigen können ; Wien am 3. Juni 1848
    Wien
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848