8 Treffer für Verlag = "Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei" oder Verlag = "Hof- und Staats-Druckerei" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

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    Bekanntmachung des k. k. Stadt-Gouvernements

    Die mir als Gouverneur der Stadt Wien von Seiner Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz zugekommene nachstehende Proclamation, womit gegen alle noch zur Untersuchung gebracht werdenden Theilnehmer am letztem in dem Monate October dieses Jahres stattgefundenen Aufruhre nicht mehr das standrechtliche, sondern das ordentliche kriegsrechtliche Verfahren ... des Civil-Strafgerichtes, soweit es sich um Civil-Personen handelt ... einzutreten habe, gebe ich hiemit den Bewohnern Wiens, sowie jenen in dem Belagerungs-Rayon gelegenen Ortschaften bekannt ... ; Wien am 24. November 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Beschluß des hohen Reichstages

    Der hohe Reichstag hat unter dem 22. October 1848 folgenden Beschluß gefaßt, und den Gemeinderath der Stadt Wien beauftragt, denselben zu veröffentlichen: ... erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windisch-Grätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich. Von diesem Beschlusse ist Minister Wessenberg und Feldmarschall Fürst Windisch-Grätz sogleich durch Eilboten in Kenntniß zu setzen, und derselbe allgemein kundzumachen ; Wien am 22. October 1848
    Österreich ; Wessenberg, Johann Philipp von ; Windischgraetz, Alfred zu
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 19. November 1848]

    In dem fünften Absatze der Proclamation Sr. Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz vom 1. November 1848 wurde die Affigirung von Placaten ohne hiezu eingeholter Bewilligung der k. k. Militär-Behörde unter sonstiger Stellung des dawider Handelnden vor das Militärgericht verboten, und sollten derlei Placate zum Aufruhr aufreizen, so verfällt der Thäter ... der standrechtlichen Behandlung ... ; Wien am 19. November 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 24. Oktober 1848]

    Durch den Parlamentär Herrn Hauptmann und Ober-Commandanten-Stellvertreter Thurn sind dem Unterzeichneten eine Anzahl Exemplare der nachfolgenden Proclamation des Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz mit dem Auftrage zugekommen, selbe ungesäumt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Ungeachtet das Ober-Commando unter den Befehlen des Ministriums des Inneren, des hohen Reichstages und des Gemeinderathes steht; so sieht der Gefertigte dennoch keinen Grund, dem zwar in seltsamer Weise ausgedrückten Wunsche des Herrn Feldmarschalls nicht nachzukommen ; Wien am 24. Oktober 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 7. Dezember 1848]

    Johann Horvath, aus Csodno, Oedenburger Comitates in Ungarn gebürtig, 44 Jahre alt, katholisch, ledig, Schmidgeselle von Profession und ausgedienter Capitulant des Inf. Reg. E. H. Ernst ... daß er, nachdem er am 5. October d. J. kurz vor Ausbruch der Revolution mit dem jüdischen Handelsmanne Maier Spitzer von Wieselburg nach Wien gekommen war, sich hier mit einem aus dem kaiserlichen Zeughause entwendeten Carabiner und scharfer Munition versah ... er mit hoher Wahrscheinlichkeit zufolge an den October-Ereignissen Theil nahm ... Carabiner ... in einem Magazine in der Leopoldstadt, nebst ... 27 Stück scharfer Patronen verbarg ... ; standrechtliches Urtheil vom 7. dieses Monates zum Tode durch den Strang condemnirt ... um 4 Uhr durch Erschießen mit Pulver und Blei vollzogen worden ; Wien den 7. December 1848
    Österreich ; Horváth, Johann [Behandelte Person]
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Mitbürger! [Wien, 16. November 1848]

    Die Kundmachung des k. k. Herrn General-Majors von Frank, Vorstandes der k. k. Central-Commission der Stadt Commandantur vom 15. d. M., durch welche die letzte Frist zur Ablieferung der sämmtlichen Feuer-, Hieb-, und Stich-Waffen auf heute 10 Uhr Morgens festgesetzt worden ist, spricht sich deutlich dahin aus, daß gegen Jedermann, der bei der nunmehr erfolgenden Haus- und Wohnungsdurchsuchung noch im Besitze von Waffenstücken betreten wird, unnachsichtlich dem standrechtlichen Verfahren unterworfen werden wird ... ; Wien am 16. November 1848
    Wien
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Proclamation [Wien, 1. November 1848]

    Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. October d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. M. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Proclamation [Wien, 23. Oktober 1848]

    Im Verfolge des von mir in meiner ersten Proclamation vom 20. d. M. verkündeten Belagerungszustandes und Standrechtes für die Stadt Wien, die Vorstädte und nächste Umgebung habe ich befunden, als fernere Bedingungen zu stellen: Erstens. Die Stadt Wien, deren Vorstädte und die nächsten Umgebungen haben 48 Stunden nach Erhalt dieser Proclamation ihre Unterwerfung auszusprechen, und legions- oder compagnieweise die Waffen ... abzuliefern... ; Hauptquartier Hetzendorf am 23. October 1848
    Windischgraetz, Alfred zu
    [Ausg. Querformat], [Wien] : Aus der Hof- und Staats-Druckerei, 1848