6 Treffer für Autor / Beteiligte = "Österreich / Konstituierender Reichstag" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung
zu den FilteroptionenAbstimmungsfragen zum Antrage des Abgeordneten Kudlich
Einleitung. Die Grundlage der Abstimmung bilden die Anträge der Abgeordneten ...[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Szabel zum Antrage des Abgeordneten Kudlich. Am 19. August 1848 gestellt
Statt der §§. 2, 3 und der folgenden: Grund und Boden sei durch Aufhebung der Natural-Leistungen zu befreien, und die Ausmittlungsart der Entschädigung mit Anerkennung des Grundsatzes einer billigen Ablösung an eine Commission zur Vorlage geeigneter Gesetzentwürfe zu verweisen ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Szaszkiewicz
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens. Es seien in Galizien ausnahmsweise schiedsrichterliche Spezial-Commissionen zusammen zu setzen ...Szaszkiewicz, Gregor[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, [s.a. ca. 1848]Beschluß des Constitutions-Ausschusses vom 27. September 1848
Jeder Reichstags-Abgeordnete, der ein Staatsamt angenommen hat ... muß sich einer neuen von den früheren Wahlmännern vorzunehmenden Wahl unterziehen; ...Österreich[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Eure Majestät!
Der konstituirende Reichstag hat Euerer Majestät niemahls sprechendere Beweise von seiner unerschütterlichen Treue für die Freiheit, für das Wohl des Gesammtvaterlandes und für den konstitutionellen Thron zu geben vermocht, als er sie in der aufopfernden Thätigkeit der letzten Tage darlegte ... ; Wien den 15. October 1848Österreich[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Reichstagsbeschluß vom 22. October 1848 Nachmittags
In Betracht, daß die Herstellung der Ruhe und Ordnung, wo sie wirklich gefährdet sein sollten, nur den ordentlichen constitutionellen Behörden zukommt, und nur auf ihre Requisition das Militär einschreiten darf ... erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windischgrätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich ...Österreich[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848