6 Treffer für Autor / Beteiligte = "Österreich / Konstituierender Reichstag" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

zu den Filteroptionen
  • Titelblatt

    Abstimmungsfragen zum Antrage des Abgeordneten Kudlich

    Einleitung. Die Grundlage der Abstimmung bilden die Anträge der Abgeordneten ...
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, [s.a. ca. 1848]
  • Titelblatt

    Amendement des Abgeordneten Szabel zum Antrage des Abgeordneten Kudlich. Am 19. August 1848 gestellt

    Statt der §§. 2, 3 und der folgenden: Grund und Boden sei durch Aufhebung der Natural-Leistungen zu befreien, und die Ausmittlungsart der Entschädigung mit Anerkennung des Grundsatzes einer billigen Ablösung an eine Commission zur Vorlage geeigneter Gesetzentwürfe zu verweisen ...
    Kudlich, Hans [Behandelte Person]
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, [s.a. ca. 1848]
  • Titelblatt

    Antrag des Abgeordneten Szaszkiewicz

    Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Erstens. Es seien in Galizien ausnahmsweise schiedsrichterliche Spezial-Commissionen zusammen zu setzen ...
    Szaszkiewicz, Gregor
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, [s.a. ca. 1848]
  • Titelblatt

    Beschluß des Constitutions-Ausschusses vom 27. September 1848

    Jeder Reichstags-Abgeordnete, der ein Staatsamt angenommen hat ... muß sich einer neuen von den früheren Wahlmännern vorzunehmenden Wahl unterziehen; ...
    Österreich
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
  • Titelblatt

    Eure Majestät!

    Der konstituirende Reichstag hat Euerer Majestät niemahls sprechendere Beweise von seiner unerschütterlichen Treue für die Freiheit, für das Wohl des Gesammtvaterlandes und für den konstitutionellen Thron zu geben vermocht, als er sie in der aufopfernden Thätigkeit der letzten Tage darlegte ... ; Wien den 15. October 1848
    Österreich
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
  • Titelblatt

    Reichstagsbeschluß vom 22. October 1848 Nachmittags

    In Betracht, daß die Herstellung der Ruhe und Ordnung, wo sie wirklich gefährdet sein sollten, nur den ordentlichen constitutionellen Behörden zukommt, und nur auf ihre Requisition das Militär einschreiten darf ... erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windischgrätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich ...
    Österreich
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848