8 Treffer für Autor / Beteiligte = "Ferdinand" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

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    An die Bewohner Wiens! [Lundenburg, 20. Oktober 1848]

    Von Seiner Majestät dem Kaiser beauftragt, und mit allen Vollmachten ausgerüstet, um dem in Wien dermalen herrschenden gesetzlosen Zustande ohne Zeitverlust ein Ziel zu setzen, rechne ich auf den aufrichtigen und kräftigen Beistand aller wohlgesinnten Einwohner ... ; Lundenburg den 20. Oktober 1848
    [S.l.], 1848
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    Bekanntmachung des k. k. Stadt-Gouvernements

    Die mir als Gouverneur der Stadt Wien von Seiner Durchlaucht dem Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz zugekommene nachstehende Proclamation, womit gegen alle noch zur Untersuchung gebracht werdenden Theilnehmer am letztem in dem Monate October dieses Jahres stattgefundenen Aufruhre nicht mehr das standrechtliche, sondern das ordentliche kriegsrechtliche Verfahren ... des Civil-Strafgerichtes, soweit es sich um Civil-Personen handelt ... einzutreten habe, gebe ich hiemit den Bewohnern Wiens, sowie jenen in dem Belagerungs-Rayon gelegenen Ortschaften bekannt ... ; Wien am 24. November 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Beschluß des hohen Reichstages

    Der hohe Reichstag hat unter dem 22. October 1848 folgenden Beschluß gefaßt, und den Gemeinderath der Stadt Wien beauftragt, denselben zu veröffentlichen: ... erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windisch-Grätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich. Von diesem Beschlusse ist Minister Wessenberg und Feldmarschall Fürst Windisch-Grätz sogleich durch Eilboten in Kenntniß zu setzen, und derselbe allgemein kundzumachen ; Wien am 22. October 1848
    Österreich ; Wessenberg, Johann Philipp von ; Windischgraetz, Alfred zu
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Proclamation [Wien, 1. November 1848]

    Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. October d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. M. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Proclamation [Wien, 1. November 1848]

    Indem ich die unter meinem Befehle stehenden k. k. Truppen in die Hauptstadt Wien einrücken lasse, finde ich mich im Nachhange meiner Proclamation vom 23. Oktober d. J. bestimmt, jene Maßregeln allgemein bekannt zu machen, deren Ausführung ich zur Wiederherstellung des auf das Tiefste erschütterten öffentlichen Rechtszustandes für unerläßlich halte. Die Stadt hat zwar am 30. v. Mts. ihre Unterwerfung angezeigt, die darüber geschlossenen Bestimmungen wurden jedoch durch den schändlichsten Verrath wieder gebrochen, daher ich ohne Rücksicht auf diese Unterwerfungsacte hiermit folgende Anordnungen treffe ... ; Hauptquartier Hetzendorf am 1. November 1848
    [Wien] : Gedruckt bei U. Klopf sen. und Alex. Eurich, 1848
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    Proclamation [Wien, 23. Oktober 1848]

    Im Verfolge des von mir in meiner ersten Proclamation vom 20. d. M. verkündeten Belagerungszustandes und Standrechtes für die Stadt Wien, die Vorstädte und nächste Umgebung habe ich befunden, als fernere Bedingungen zu stellen: Erstens. Die Stadt Wien, deren Vorstädte und die nächsten Umgebungen haben 48 Stunden nach Erhalt dieser Proclamation ihre Unterwerfung auszusprechen, und legions- oder compagnieweise die Waffen ... abzuliefern... ; Hauptquartier Hetzendorf am 23. October 1848
    Windischgraetz, Alfred zu
    [Ausg. Querformat], [Wien] : Aus der Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Reichstags-Beschluß

    Da Feldmarschall Fürst Windischgrätz im offenen Widerspruche mit dem kaiserlichen Worte vom 19. October, und in offener Nichtachtung des Reichstags-Beschlusses vom 22. October in einer neuen Proklamation ddo. Hetzendorf 23. October 1848, Maßregeln über Wien verhängt, die nicht nur die vom Kaiser sanctionirten constitutionellen, sondern die allgemeinen Bürger- und Menschen-Rechte völlig aufheben, so erklärt der Reichstag, daß dieses Verfahren des Fürsten Windischgrätz nicht nur ungesetzlich, sondern ebenso sehr gegen die Rechte des Volkes, wie des erblichen constitutionellen Thrones feindlich sind ; Wien den 24. October 1848
    Österreich
    [S.l.], 1848
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    Tapferes Volk von Wien!

    Endlich naht er, der ersehnte Augenblick der Entscheidung, der dem drückenden peinlichen Zustande der letzten vierzehn Tage ein Ende machen, der unseren schweren Kampf zu einem herrlichen siegreichen Ausgange führen wird. Der Feind tritt uns offen entgegen, unser Kaiser hat uns verlassen und ist in den Händen einer volksfeindlichen Parthei ... Auf denn zum Kampfe und Siege für Freiheit, Recht und Vaterland! ; Wien, den 24. Octob. 1848
    Universität Wien
    [S.l.], 1848