3 Treffer für Autor / Beteiligte = "Talatzko von Gestieticz, Johann von" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

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    Kundmachung [Wien, 20. März 1848]

    Die Staats-Verwaltung hat beschlossen, zu Gunsten der ärmeren Classe der Bevölkerung bei der Einhebung der Verzehrungssteuer in Wien folgende wesentliche Erleichterungen eintreten zu lassen: Erstens. Alle Gegenstände in Mengen, von denen die entfallende Steuergebühr, mit Einschluß des städtischen Zuschlages, den Betrag von drei vollen Kreuzern nicht erreicht, sind steuerfrei. Zweitens. Von Erdäpfeln, Erdbirnen, Kraut, Rüben und anderen gemeinen Gemüsen, dann Milch, wird die Steuer und der städtische Zuschlag aufgehoben ... ; Wien am 20. März 1848
    Talatzko von Gestieticz, Johann von
    [S.l.], 1848
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    Kundmachung [Wien, 7. April 1848]

    Die Regierung hat befunden es von der Entrichtung der nach Paragraph 311 Rubrik-Anmerkung der politischen Verfassung der deutschen Schulen festgesetzten Gebühr von Zwei Kreuzer C. M., welche bisher von den Lehrjungen und den Wiederholungsschülern an allen Tagen, an welchen der Wiederholungsunterricht erteilt wird, unmittelbar bezahlt wurde, bis auf weitere gesetzliche Anordnung abkommen zu lassen ; Wien am 7. April 1848
    [S.l.], 1848