ganz besonders aber wird darauf aufmerksam gemacht, daß auch alle jene meldepflichtig sind, welche wie vorerwähnt, wegen eines 1600 Kronen nicht übersteigenden Einkommens nicht zahlungspflichtig sind. Stadrat Graz, am 30. November 1916
Underrain, ... [Beteiligte Person]
Graz : Typographia, 1916