8 Treffer für Schlagwort = "Geschichte 1848" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

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    Kundmachung [Wien, 13. September 1848]

    Im Nachhange zu der Kundmachung des Ministers des Inneren vom 12. d. M. wird hiemit zur öffentlichten Kenntniß gebracht, daß die Commission zur Liquidirung der bis 11. d. ausgegebenen, und noch im Besitze der ursprünglichen Empfänger befindlichen Actien des vom Herrn Swoboda gegründeten Privat-Anleihen-Vereines wird heute um 10 Uhr Vormittags im heiligen Kreuzerhofe ihre Wirksamkeit in der Art beginnen ... ; Wien am 13. September 1848
    Swoboda, August [Behandelte Person]
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung an das Landvolk

    Durch das im constitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden ... ; [Wien den 15. September 1848]
    [Zweiseitig bedr.], [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung an das Landvolk

    Durch das im constitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden ... ; Wien den 15. September 1848
    [Einseitig bedr.], [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung an die Patrimonial-Behörden und Beamten

    In dem Gesetze vom 7. September 1848 über die Aufhebung des Unterthänigkeitsverbandes wurde im §. 9 verordnet ... ; Wien am 15. September 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Náwěsstj lidu wenkowskému

    Zákonem cestau konstitučnj wydaným dne 7. Zářj 1848 zrusseno gest poddanstwj spolu se wssemi z nèho wycházegjejmi břemeny ... ; [We Wjdni, dne 15. Zářj 1848] = Kundmachung an das Landvolk ; Durch das im konstitutionellen Wege erflossene Gesetz vom 7. September 1848 ist das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt den daraus entspringenden Lasten aufgehoben worden
    [S.l.], 1848
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    Provisorische Vorschrift über den Wirkungskreis des Justiz-Ministeriums

    Bis zur Erlassung eines Gesetzes über die künftige Organisation der Gerichtsbehörden und deren Stellung zu dem Justiz-Ministerium wird der Wirkungskreis des letzteren mit allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät vom 19. August 1848 provisorisch auf folgende Art festgestellt ... ; [Wien, 21. August 1848]
    [S.l.], 1848
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    Verordnung des Ministeriums der Justiz

    Ueber vorläufiges Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern werden hiemit sämmtliche Gerichtsbehörden in dem Sprengel der Senate des k. k. obersten Gerichtshofes angewiesen, in gerichtlichen Erledigungen allen Staatsbürgern ohne Unterschied des Standes das Prädicat "Herr", oder "Frau" beizulegen, und auf Verlangen den Sitz vor Gericht zu geben ; Wien am 11. August 1848
    [S.l.], 1848
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    Wir Ferdinand der Erste, constitutioneller Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen ... Haben über Antrag Unseres Ministerrathes in Uebereinstimmung [...]

    Erstens. Die Unterthänigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältniß ist sammt allen diese Verhältnisse normirenden Gesetzen aufgehoben. Zweitens. Grund und Boden ist zu entlasten ... ; [Gegeben in ... Wien, den siebenten September im Eintausend acht Hundert acht und vierzigsten ... Jahre]
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848