15 Treffer für Schlagwort = "Geschichte" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

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    Circulare [Wien, 3. Dezember 1848]

    Die allgemeinen Klagen über Wald- und Jagdfrevel, verübt von Seite des Landvolkes, an denen in einigen Orten sogar die Nationalgarden Theil genommen haben sollen ... Einschreiten um Hinaussendung mobiler Militär-Colonnen ... haben die Verfügung nothwendig gemacht, eine Entwaffnung des Landvolkes anzuordnen und zu bestimmen, daß auch die Nationalgarden bis zum Erscheinen eines neuen Nationalgarde-Gesetzes ihre Waffen ablegen ... Die Bewaffnung des Landvolkes ist in keinem Gesetze begründet und durch die Concessionen der Märztage nur eine Nationalgarde ... bewilligt worden ... ; [Wien am 3. December 1848]
    Niederösterreich
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Circulare der k. k. Landesregierung im Erherzogthume Oesterreich unter der Enns [Wien, 17. Juni 1848]

    Wegen Anlegung von Waisen-Capitalien bei den Spar-Cassen ... ; Wien am 17. Juni 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Circulare der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns [Wien, 5. Juni 1848]

    Für die im Jahre 1848 innerhalb der Linien Wiens in Angriff genommenen Neubauten werden die steuerfreien Jahre verlängert ... ; Wien am 5. Juni 1848
    Lamberg, Anton Raimund von ; Regner-Bleyleben, Johann Wenzel
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Circulare der k. k. Nieder-Oester. Landesregierung [Wien, 8. November 1848]

    Um über den Entwaffnungs-Rayon um Wien außer Zweifel zu seyn, haben Se. Durchlaucht der Herr Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz die nachstehende Verständigung an die Truppen-Commanden erlassen: Um außer Zweifel zu stellen, in welchen Orten die Entwaffnung der Bevölkerung außerhalb der Stadt ... vorgenommen werden müsse ... Hauptquartier Schönbrunn am 4. November 1848. Fürst zu Windischgrätz, k. k. Feldmarschall. Welches hiemit in Folge einer Zuschrift der Central-Commission der Stadt-Commandantur vom 7. d. M. zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird ; Wien am 8. November 1848
    [S.l.], 1848
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    Circulare vom k. k. nied. öst. Landesregierungs-Präsidium

    Verlängerung bei der Steierfreiheit [!] bei Häuserbauten innerhalb der Linien Wiens ; ... Wien am 21. October 1848
    Niederösterreich
    [S.l.], 1848
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    Kundmachung [Wien, 1. Juni 1848]

    Die Nothwendigkeit schon dermal einen Theil des deutschen Bundes-Contingentes aufzustellen und der gegenwärtige Krieg in Italien machen die möglichst schnelle Vermehrung der k. k. Linien-Infanterie dringend nothwendig ... ; Wien am 1. Juni 1848
    Niederösterreich
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 1. Juni 1848]

    Die Nothwendigkeit schon dermal einen Theil des deutschen Bundes-Contingentes aufzustellen und der gegenwärtige Krieg in Italien machen die möglichst schnelle Vermehrung der k. k. Linien-Infanterie dringend nothwendig ... ; Wien am 1. Juni 1848
    Niederösterreich
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 10. Dezember 1848]

    Die freiwillige Werbung für die in Italien liegenden Truppenkörper wird unter den in der Bekanntmachung vom 3. December d. J. kundgemachten Bedingungen Montag den 11. December in der Caserne der Alservorstadt und in dem Gemeindehause in der Leopoldstadt fortgesetzt werden ; Wien am 10. December 1848
    Niederösterreich
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 18. Juli 1848]

    Da von dem hohen Ministerium des Innern im Einverständnisse mit dem Kriegsministerium eine freiwillige Werbung für die Linientruppen angeordnet worden ist, so werden hiebei nachstehende Bedingungen festgestellt ... ; Wien am 18. Juli 1848
    Niederösterreich
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 18. November 1848]

    Da seine Durchlaucht der Herr k. k. Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz über Antrag Seiner Excellenz des Herrn Gouverneurs, Feldmarschall-Lieutenants Freiherrn von Welden ... für den activen Wehrstand tauglichen Individuen der Bevölkerung eine Werbung angeordnet haben, so werden hiebei nachstehende Bedingungen festgestellt ... Die Dienstverpflichtung erstreckt sich bloß auf die Dauer des Krieges ... ; Wien am 18. November 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 18. November 1848]

    Ueber die Liquidirung der Kosten für die Fortführung der Gerichtsbarkeit und politischen Amtsverwaltung durch die Communal- und Patrimonial-Behörden bis zur Bestellung landesfürstlicher Behörden ; ... [Von der k. k. Nieder-Oester. Provinzial-Commission für die Liquidirung der Jurisdictions-Kosten. Wien am 18. November 1848]
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 30. Mai 1848]

    Durch ein Versehen wurde bei Ausfertigung des provisorischen Preßgesetzes im §. 8 der Verordnung gegen den Mißbrauch der Presse die Beziehung auf den §. 4 weggelassen ...
    Lamberg, Anton Raimund von
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 9. Dezember 1848]

    Da seine Durchlaucht der Herr k. k. Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz über Auftrag Seiner Excellenz des Herrn Gouverneurs, Feldmarschall-Lieutenants Freiherrn von Welden, für die in Italien liegenden Truppenkörper unter der Classe der für den activen Wehrstand tauglichen Individuen der Bevölkerung eine Werbung angeordnet haben, so werden hiebei nachstehende Bedingungen festgestellt ... ; Wien am 9. December 1848
    Niederösterreich ; Windischgraetz, Alfred zu [Beteil. Person] ; Welden, Ludwig von [Beteil. Person]
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung des k. k. Nieder-Oester. Regierungs-Präsidiums [Wien, 4. Oktober 1848]

    In Folge Erlasses des hohen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten vom 30. v. M., Zahl 655 - M. A., wird nachträglich zur hierortigen Kundmachung vom 23. v. M. bezüglich der Eröffnung einer provisorischen montanistischen Lehranstalt in Vordernberg bekannt gegeben, daß für Techniker, welche als ordentliche Berg-Eleven aufgenommen werden wollen, außer den Prüfungszeugnissen aus der Mathematik, Physik, Mineralogie, darstellenden Geometrie, Mechanik, Civilbaukunde und Zeichnungskunst, auch die Prüfungszeugnisse aus der allgemeinen Chemie von einem öffentlichen polytechnischen Institute erforderlich sind ; Wien den 4. October 1848
    Niederösterreich
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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