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    Tagsbefehl für die Nationalgarde. Am 22. März 1848

    Laut mir gestern gemachten Mittheilung wurden zu Bezirks-Chefs gewählt ...
    [S.l.], 1848
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    Tagsbefehl vom 22. September 1848

    Garnisons-Inspection bekommt der Herr Commandant des II. Bataillons VIII. Bezirkes. Bezirks-Chef Herr Carl hat seine Stelle als solcher niedergelegt ...
    [Wien] : Druck von Jos. Keck & Sohn : Zu haben: Stadt, am Hohenmarkt Nr. 446, 1848
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    Tagsbefehl vom 22. August 1848

    Bei der gestern stattgehabten Allarmirung hat sich die Nationalgarde durch ihr übereinstimmendes Wirken und ihr eben so ruhiges als entschiedenes Handeln wirklich ausgezeichnet ...
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Tagsbefehl vom 22. August 1848

    Garnisons-Inspection bekommt der Herr Bataillons-Commandant des I. Bürger-Regiments. Bei der gestern Statt gehabten Allarmierung hat sich die Nationalgarde durch ihr übereinstimmendes Wirken und ihr eben so ruhiges als entschiedenes Handeln wirklich ausgezeichnet ...
    [Wien] : Druck von Jos. Keck & Sohn, 1848
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    Tagsbefehl vom 22. October 1848

    Um Irrungen zu vermeiden, wird bekannt gegeben, daß für die als Vertrauensmänner in's Hauptquartier commandirten Garden ein täglicher Geldbeitrag von 25 kr. C.-M. bemessen ist, außer welchem sie weder von ihren Compagnien noch von ihren Bezirken einen andern Bezug zu beanspruchen haben ... ; Hauptquartier, Schwarzenberg-Palais
    [Wien] : Druck von Jos. Keck & Sohn : Zu haben: Stadt, am Hohenmarkt Nr. 446, 1848
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    Tagsbefehl vom 31. August 1848

    Garnisons-Inspection bekommt der Herr Chef des IX. Bezirkes. Das Ministerium des Inneren hat mit dem Erlasse vom 22. d. M. 485/47 bekannt gegeben, daß es dem Gesuche der hießigen Typographen um Einreihung als sechstes Corps ... nicht willfahren könne ...
    [Wien] : Druck von Jos. Keck & Sohn, 1848
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    Kundmachung [22. April 1848]

    In Folge des hohen Ministerial-Erlasses vom 12. d. M. §. 2, sind alle Staatsbürger an ihren bleibenden Wohnsitzen in dem Alter von dem vollendeten 19. bis zum vollstreckten 50. Jahre zum activen Dienste in der Nationalgarde verpflichtet ...
    [S.l.], 1848
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    An das hohe Gesammt Ministerium! Unsere unerschütterliche Treue an unsern heißgeliebten Kaiser macht es uns zur unabweislichen Pflicht, uns über die in [...]

    unser heißgeliebter Kaiser möge baldmöglichst im vollen Vertrauen auf die treue Anhänglichkeit der Bewohner Wiens, uns insbesondere der pflichtgetreuen Nationalgarde in Seine Residenz wieder einziehen ; Wien den 22. Mai 1848
    Wiener Nationalgarde
    Wien, 1848