4 Treffer für Körperschaft = "Hof- und Staats-Druckerei" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

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    Kundmachung [Wien, 10. Dezember 1848]

    Die freiwillige Werbung für die in Italien liegenden Truppenkörper wird unter den in der Bekanntmachung vom 3. December d. J. kundgemachten Bedingungen Montag den 11. December in der Caserne der Alservorstadt und in dem Gemeindehause in der Leopoldstadt fortgesetzt werden ; Wien am 10. December 1848
    Niederösterreich
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 9. Dezember 1848]

    Da seine Durchlaucht der Herr k. k. Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz über Auftrag Seiner Excellenz des Herrn Gouverneurs, Feldmarschall-Lieutenants Freiherrn von Welden, für die in Italien liegenden Truppenkörper unter der Classe der für den activen Wehrstand tauglichen Individuen der Bevölkerung eine Werbung angeordnet haben, so werden hiebei nachstehende Bedingungen festgestellt ... ; Wien am 9. December 1848
    Niederösterreich ; Windischgraetz, Alfred zu [Beteil. Person] ; Welden, Ludwig von [Beteil. Person]
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung des k. k. Nieder-Oester. Regierungs-Präsidiums [Wien, 4. Oktober 1848]

    In Folge Erlasses des hohen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten vom 30. v. M., Zahl 655 - M. A., wird nachträglich zur hierortigen Kundmachung vom 23. v. M. bezüglich der Eröffnung einer provisorischen montanistischen Lehranstalt in Vordernberg bekannt gegeben, daß für Techniker, welche als ordentliche Berg-Eleven aufgenommen werden wollen, außer den Prüfungszeugnissen aus der Mathematik, Physik, Mineralogie, darstellenden Geometrie, Mechanik, Civilbaukunde und Zeichnungskunst, auch die Prüfungszeugnisse aus der allgemeinen Chemie von einem öffentlichen polytechnischen Institute erforderlich sind ; Wien den 4. October 1848
    Niederösterreich
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Vom k. k. n. ö. Regierungs-Präsidium

    Mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse wird mit Zustimmung des hohen Reichstages gestattet, daß einstweilen, bis auf weitere Verfügung die unter den Zahlen 30, 31, 32 und 33 des Verzehrungssteuer-Tariffes aufgeführten Lebensmittel, als ... von der Einhebung der Verzehrungssteuer in Wien frei zu lassen sind ... ; Wien den 11. October 1848
    Niederösterreich
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848