6 Treffer für Körperschaft = "Wien" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

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    Kundmachung [Wien, 18. September 1848]

    Mit Bezug auf die hierortigen Kundmachungen vom 29. v. M. und 3. d. M. betreffend die Wahl des neuen Gemeinderathes für die Stadt Wien, wird nunmehr über die Art, die Zeit und den Ort dieser Wahl Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht ...
    [Wien] : Gedruckt bei Leopold Grund, Hundsthurm Nr. 1, 1848
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    Kundmachung [Wien, 23. September 1848]

    In Folge eines vom h. Ministerium des Innern so eben herabgelangten Auftrages vom 22. d. M. Z. 2549 hat Behufs der Wahl des Gemeinderathes für die Stadt Wien noch eine nachträgliche Ausweisung des Wahlrechtes, und zwar, da die Wahlen demnächst vorgenommen werden sollen, nur durch zwei Tage Statt zu finden ...
    Wien, Gemeinde-Ausschuß
    [Wien] : Gedruckt bei Leopold Grund, Hundsthurm Nr. 1, 1848
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    Kundmachung [Wien, 23. September 1848]

    In Folge eines vom h. Ministerium des Innern soeben herabgelangten Auftrages vom 22. d. M. Z. 2549 hat behufs der Wahl des Gemeinde-Rathes für die Stadt Wien noch eine nachträgliche Wähleraufnahme Statt zu finden ...
    Wien, Gemeinde-Ausschuß
    [S.l.], 1848
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    Kundmachung [Wien, 28. September 1848]

    Mit Bezug auf die hierortigen Kundmachungen vom 29. v. M. und 3 d. M. betreffend die Wahl des neuen Gemeinderathes für die Stadt Wien, wird nunmehr über die Art, die Zeit und den Ort dieser Wahl Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht ...
    Wien, Gemeinde-Ausschuß
    [Wien] : Gedruckt bei Leopold Grund, Hundsthurm Nr. 1, 1848
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    Kundmachung [Wien, 3. September 1848]

    Mit Bezug auf die hierortige Kundmachung vom 29. v. M., womit die mit h. Ministerialdekrete vom 27. v. M. Z, 2389 genehmigte Wahlordnung für die Wahl des neuen Gemeinderathes zur allgemeinen Kenntniß gebracht wurde, wird nun behufs dieser Wahl Nachstehendes bekannt gemacht ...
    Wien, Gemeinde-Ausschuß
    [Wien] : Gedruckt bei Leop. Grund, am Hundsthurm Nr. 1, 1848
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    Kundmachung [Wien, 7. September 1848]

    Mit Rücksicht auf die Kundmachung vom 3. d. M., wornach die Aufnahme der Wähler behufs der Wahl des Gemeinderathes für die Stadt Wien vom 6. bis incl. 10. d. M. Statt zu finden hat ... werden bei der allgemein anerkannten Wichtigkeit dieses Wahlaktes alle jene Herren Stimmberechtigten, welche sich noch nicht einzeichnen ließen, wiederholt eingeladen, ihr Wahlrecht ... um so zuverlässiger auszuweisen ...
    Wien, Gemeinde-Ausschuß
    [S.l.], 1848