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zu den FilteroptionenReichstags-Beschluß
Da Feldmarschall Fürst Windischgrätz im offenen Widerspruche mit dem kaiserlichen Worte vom 19. October, und in offener Nichtachtung des Reichstags-Beschlusses vom 22. October in einer neuen Proklamation ddo. Hetzendorf 23. October 1848, Maßregeln über Wien verhängt, die nicht nur die vom Kaiser sanctionirten constitutionellen, sondern die allgemeinen Bürger- und Menschen-Rechte völlig aufheben, so erklärt der Reichstag, daß dieses Verfahren des Fürsten Windischgrätz nicht nur ungesetzlich, sondern ebenso sehr gegen die Rechte des Volkes, wie des erblichen constitutionellen Thrones feindlich sind ; Wien den 24. October 1848Österreich[S.l.], 1848Reichstagsbeschluß vom 22. October 1848 Nachmittags
In Betracht, daß die Herstellung der Ruhe und Ordnung, wo sie wirklich gefährdet sein sollten, nur den ordentlichen constitutionellen Behörden zukommt, und nur auf ihre Requisition das Militär einschreiten darf ... erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windischgrätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich ...Österreich[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Das St. Josef Kinderspital wird sammt allen demselben gehörigen Eigenthume unter den Schutz des Reichstages und der edlen Bevölkerung Wiens gestellt
Wien, am 17. Oktober 1848Österreich[S.l.], 1848