Bl. 1r: "Ein Teil des Ertrages fällt der Steuerbehörde zu, da für die durch die Jahre wohltätigen Zwecken gewidmeten Erträgnisse nachträglich Steuer gezahlt werden muß"; Hinweis auf Kraus' nächste Vorlesungen ; Bl. 1r/1v: Programmnotiz; Zitat aus dem "Anbruch": "Karl Kraus und Offenbach" von Ernst Krenek