Integrations& Diversitätsmonitor Wien 2020 Integration und Diversität Integrations& Diversitätsmonitor Wien 2020 Herausgegeben von Stadt Wien – Integration und Diversität Projektleitung Kemal Boztepe(Gesamtprojektleitung), Philipp Hammer(Integrationsmonitoring), Kurt Luger(Diversitätsmonitoring) Projektteam Integrationsmonitor Philipp Hammer& Karin König(Stadt Wien – Integration und Diversität), August Gächter( ZSI – Zentrum für Soziale Innovation), Birgit Akagündüz-Binder& Udo Häberlin(Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung), Ursula Ganal(Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht), Wolfgang Remmel(Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik) Projektteam Diversitätsmonitor Kurt Luger(Stadt Wien – Integration und Diversität), Herbert Bartik& Johannes Suitner( UIV – Urban Innovation Vienna GmbH) Inhalt 4 Vorwort 6 Einleitung Methode & Um­setzung 8 Integrationsmonitor 14 Diversitätsmonitor Kernergebnisse 18 Integrationsmonitor 22 Diversitätsmonitor 26 Demografie­&­Einwanderungsrecht Gleichstellung­&­Partizipation­ 48 Integrationsmonitor 62 Diversitätsmonitor Bildung 66 Integrationsmonitor 84 Diversitätsmonitor Beschäftigung­&­Arbeitsmarkt 88 Integrationsmonitor 108 Diversitätsmonitor Einkommen­&­soziale­Sicherung 112 Integrationsmonitor 127 Diversitätsmonitor Gesundheit 130 Integrationsmonitor 133 Diversitätsmonitor Wohnen 138 Integrationsmonitor 150 Diversitätsmonitor Infrastruktur 154 Diversitätsmonitor Öffentlicher­Raum­&­Zusammenleben 160 Integrationsmonitor 168 Diversitätsmonitor 172 Personalerhebung 184 Glossar Anhang 190 Integrationsmonitor 192 Diversitätsmonitor © NEOS Wien Vorwort Wien und die ganze Welt sind seit Beginn des Jahres 2020 mit einer neuen Herausforderung konfrontiert, die niemand in dieser Dimension hätte voraussehen können. Die Covid-19-Pandemie hat unser aller Leben verändert. Junge und ältere Menschen, ob in Wien geboren oder aus dem Ausland zugewandert: Wir alle sind unabhängig von Herkunft, Sprache, Bildungsstand oder Einkommen in der einen oder anderen Form davon betroffen. Nur durch den Zusammenhalt aller in Wien lebenden Menschen können wir diese Herausforderung bewältigen, wie die Wienerinnen und Wiener in der ersten Phase unter Beweis gestellt haben. Nicht die Spaltung der(Stadt-)Gesellschaft, sondern der Zusammenhalt aller BewohnerInnen kann Lösungen für die gegenwärtigen Herausforderungen bieten. Nicht wegzusehen bei offensichtlichen Problemen, diese aber auch nicht aufzubauschen, sondern sachlich und evidenzbasiert nach Lösungen zu streben, ist der Ansatz, den Wien in den kommenden Jahren weiterverfolgen wird. Wir alle haben die Ausschreitungen in Favoriten im Sommer 2020 mit Sorge beobachtet. Wir alle wurden zutiefst erschüttert durch den Terroranschlag vom 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt. Umso wichtiger ist es, jetzt vernünftige, faktenbasierte Schlüsse zu ziehen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Wien ist eine wachsende Metropole – dieses Wachstum und die Vielfalt machen die Dynamik einer Großstadt aus, die Chancen, aber auch Herausforderungen für Politik und Verwaltung mit sich bringen. Seit dem Jahr 2007 werden mit dem Integrations- und Diversitätsmonitoring der Stadt Wien die Veränderungen in der Wiener Einwanderungsgesellschaft sichtbar gemacht. Das Integrations- und Diversitätsmonitoring ist eine wichtige Grundlage für die Politik und Verwaltung der Stadt Wien, um auf der Grundlage von Daten und Fakten evidenzbasierte Entscheidungen treffen zu können. Gleichzeitig soll das Monitoring auch zu einer Versachlichung der öffentlichen Debatten über Migration und Integration beitragen. 4 Vorwort Als zuständiger Stadtrat für Integration werde ich auch künftig dafür kämpfen, dass Wien diese Weltoffenheit bewahrt, dass Menschen, die zu uns kommen, Hilfe bekommen, um die Integration zu erleichtern. Ich werde aber auch mit aller Entschiedenheit feindliches und demokratiegefährdendes Gedankengut und Handlungen, die unsere offene Gesellschaft gefährden, bekämpfen. Es gibt keine Toleranz für die Intoleranten, die Werte unserer liberalen Demokratie sind unabdingbar und demnach nicht verhandelbar. Chancen und Risiken zu erkennen, klar zu benennen und vor allem auch, die Herausforderungen aktiv anzugehen und Lösungen zu erarbeiten, ist eine zentrale Zielsetzung der Politik. Eine zukunftsorientierte Integrations- und Diversitätspolitik setzt daher auf eine inklusive Strategie, die auf Chancengerechtigkeit sowie Teilhabe und Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger in Wien baut. Gesellschaftliche Vielfalt in den Leistungen der Verwaltung abzubilden gehört genauso dazu, wie ein klares Bekenntnis zu fakten- und evidenzbasierter Politik. Mit dem Integrations- und Diversitätsmonitor hat die Stadt Wien vor mehr als einem Jahrzehnt ein Instrument geschaffen, welches hier eine Art Kompass darstellt. Der vorliegende 5. Wiener Integrations- und Diversitätsmonitor gibt Einblick in acht für Integration und Diversität relevante Themen- und Lebensbereiche. Der Monitor bildet neben dem Integrationsstand der Wiener Bevölkerung auch den Diversitätsstand von mehr als fünfzig Wiener Magistratsabteilungen und Einrichtungen ab. Mein besonderer Dank gilt allen Kooperationspartner_Innen innerhalb der Stadt Wien, konkret den Abteilungen für Stadtentwicklung und Stadtplanung, für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht, für Wirtschaft, Arbeit und Statistik sowie dem Personalservice, den AuftragnehmerInnen Zentrum für Soziale Innovation und Urban Innovation Vienna, sowie dem Team der Abteilung Integration und Diversität, deren hervorragende Arbeit und kontinuierliches Engagement zur hohen Qualität dieses Berichts führten. Christoph Wiederkehr Vizebürgermeister& amtsführender Stadtrat für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz Vorwort 5 Einleitung Wien ist eine wachsende Stadt mit zunehmender Vielfalt – so wie viele andere europäische Metropolen. Anfang 2020 lebten mehr als 1,9 Millionen Menschen in Wien, von denen 63,3 % in Österreich und 36,7 % im Ausland geboren wur den. Im Jahresdurchschnitt 2019 hatten rund 45,9 % der Wiener Bevölkerung Migrationshintergrund, während von 54,1 % der WienerInnen beide Eltern in Österreich geboren wurden. Wien ist damit eine moderne Einwanderungsstadt innerhalb der Europäischen Union. Für die Politik und die Verwaltung der Stadt ergeben sich aus den Migrationsbewegungen der letzten Jahrzehnte vielfältige Herausforderungen. Seit dem Jahr 2007 werden daher mit dem Integrations- und Diversitätsmonitoring der Stadt Wien die Veränderungen in der Wiener Einwanderungsgesellschaft sichtbar gemacht, und es wird damit – ausgehend von einem rechtebasierten und inklusiven Ansatz – Integration und Diversität in Wien gemessen. Das Integrations- und Diversitätsmonitoring ist eine wichtige Grundlage für die Politik und Verwaltung der Stadt Wien, um auf der Grundlage von Daten und Fakten evidenzbasierte Entscheidungen treffen zu können. Gleichzeitig soll das Monitoring auch zu einer Versachlichung der öffentlichen Debatten über Migration und Integration beitragen. Aus der Perspektive der Stadt Wien bedeutet Integration die Herstellung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung sowie gleiche Teilhabemöglichkeiten aller unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen an der Wiener Gesellschaft. Alle WienerInnen – darunter verstehen wir alle Menschen, die in Wien leben und hier ihren Hauptwohnsitz haben – sollen gleichen Zugang zu hochwertiger Bildung, guter Arbeit, existenzsicherndem Einkommen und leistbarem Wohnraum haben. Das Integrationsmonitoring geht daher der Frage nach, ob die eigene Einwanderung, die Migrationsgeschichte der Eltern oder der Staat, in dem der höchste Bildungsabschluss erworben wurde, einen Unterschied in Bezug auf die Stellung in der Gesellschaft machen. Gleichzeitig untersucht das Diversitätsmonitoring, wie die Verwaltung der Stadt mit der steigenden Vielfalt der Bevölkerung umgeht: Werden die Dienstleistungen, Produkte und Maßnahmen der Stadt an die verschiedenen Bedürfnisse ihrer BewohnerInnen bedarfs- und zielgruppenorientiert angepasst? Wie ist Diversitätsmanagement in den Abteilungen der Stadt verankert, und wie spiegelt sich die Diversität der Bevölkerung bei den MitarbeiterInnen der Stadt Wien wider? Den Rahmen für den vorliegenden fünften Integrationsund Diversitätsmonitor der Stadt Wien bildet das einleitende Kapitel„Demografie& Einwanderungsrecht“. Hier wird dargestellt, wie die Migration der vergangenen Jahrzehnte die Entwicklung der Stadt Wien geprägt hat und wie sich die Wiener Bevölkerung aktuell zusammensetzt. In den darauffolgenden Kapiteln werden in acht Handlungsfeldern die Ergebnisse des Integrations- sowie des Diversitätsmonitors dargestellt. Das Integrationsmonitoring verwendet dafür Zeitreihen, die in den meisten Fällen bis zum Jahr 2002(Registerdaten) oder 2007(Mikrozensus) zurückreichen. Diese Zeitreihen bieten umfangreiche Grundlagen zur Analyse der laufenden Migrations- und Integrationsprozesse in Wien. Im Diversitätsmonitor werden die Bewertungen des Diversitätsmanagements von 53 Abteilungen und Einrichtungen der Stadt dargestellt – bezogen auf die Dimensionen Dienstleistungen& KundInnen, Personal& Kompetenzen sowie Organisation& Strategie. Zusätzlich beinhalten diese Kapitel auch eine Zusammenstellung von Good Practices. Das letzte Kapitel ist einer Erweiterung des Diversitätsmonitorings gewidmet – der Erhebung der Diversität des Personals der Stadt Wien. Diese empirische Analyse der Personalstrukturen der Verwaltung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der diversitäts- und gleichstellungsorientierten Personalpolitik der Stadt Wien, da nicht nur der aktuelle Stand der Diversität der Bediensteten abgebildet wird, sondern auch im Sinne eines Monitorings gemessene Veränderungen und Entwicklungen aufgezeigt werden. Am vorliegenden Integrations- und Diversitätsmonitor der Stadt Wien haben elf AutorInnen mitgearbeitet. Diese haben Teile des Berichts verfasst oder Grundlagen dafür geliefert, Karten erstellt oder größere Datensätze aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Ohne ihre Erfahrung und Expertise wäre die Umsetzung des Integrations- und Diversitätsmonitors nicht möglich gewesen. Vielen Dank! Sie können alle Publikationen des Wiener Integrations- und Diversitätsmonitorings auf der Website der Stadt Wien als pdf-Datei herunterladen und alle verfügbaren Ausgaben über das Bestellservice der Stadt Wien kostenlos bestellen: https://www.wien.gv.at/menschen/integration/datenfakten/monitoring.html https://www.wien.gv.at/wienatshop/Gast_bestellservice/ Start.aspx?Kategorie=538177 Einleitung 7 Integrationsmonitor Methode &  Umsetzung Monitoring ist die systematische Beobachtung und das begleitende Sichtbarmachen von Veränderungsprozessen. Im konkreten Fall des Integrationsmonitorings der Stadt Wien werden statistische Zeitreihen und Indikatoren verwendet, um Veränderungen in der Wiener Migrationsgesellschaft zu beobachten und ein möglichst aktuelles und zuverlässiges Bild über die Lebenssituation der Wiener Bevölkerung zu erhalten. Der Vergleich von Ergebnissen über längere Zeit ermöglicht Einschätzungen über rechtliche, soziale und ökonomische Entwicklungen in der Gesellschaft. Chancengleichheit& Gleichberechtigung Dem Integrationsmonitoring der Stadt Wien liegt ein auf Chancengleichheit und Gleichberechtigung basierendes Integrationsverständnis zugrunde. Alle WienerInnen – darunter verstehen wir alle Menschen, die in Wien leben und hier ihren Hauptwohnsitz haben – sollen gleichen Zugang zu hochwertiger Bildung, guter Arbeit, existenzsicherndem Einkommen und leistbarem Wohnraum haben. Das Integrationsmonitoring misst daher Chancengleichheit und Gleichberechtigung innerhalb der Wiener Migrationsgesellschaft sowie die Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der Gesellschaft. Dabei wird empirisch der Frage nachgegangen, ob die eigene Einwanderung, die Migrationsgeschichte der Eltern oder der Staat, in dem der höchste Bildungsabschluss erworben wurde, einen Unterschied in Bezug auf die soziale Position, das Einkommen, die Bildungsteilhabe, die berufliche Mobilität, das Risiko, von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein, die Gesundheit, die Wahl des Wohnraums oder die gesellschaftliche und politische Partizipation machen. Wichtig ist jedoch das Bewusstsein, dass eine„ausländische Herkunft“ oder ein„Migrationshintergrund“ nicht als monokausale Erklärung für oft von vielen Variablen abhängige Entwicklungen herangezogen werden kann. Das Wiener Integrationsmonitoring hat daher den Anspruch, hinter Kriterien wie„Migrationshintergrund“ und„Herkunft“ zu blicken und möglichst differenzierte Darstellungen zu ermöglichen. Zahlreiche Indikatoren wurden daher durch zusätzliche, differenzierende Auswertungen ergänzt, die einen Blick auf wichtige Hintergründe ermöglichen. Die Ergebnisse des Wiener Integrationsmonitorings werden in mehreren Themenfeldern dargestellt, die eng miteinander verbunden sind, und deren Indikatoren wichtige Elemente zur Messung von Integration und Diversität darstellen. Sie sollen die Politik und Verwaltung der Stadt Wien bei einer auf Fakten beruhenden, evidenzbasierten Gestaltung von Maßnahmen unterstützen. Den Rahmen bildet ein Kapitel zur demografischen Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung sowie den Rechtsgrundlagen der Zuwanderung nach Wien. Integrationsmonitor: Methode& Umsetzung 9 Handlungsfeld Gleichstellung­&­ Partizipation Indikatoren­(Auswahl) • Einbürgerungsrate(Anteil der jährlich eingebürgerten Menschen an der Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit) • Anteil der Drittstaatsangehörigen mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens 10 Jahren, die in einem Haushalt leben, der die für eine Einbürgerung vorgeschriebene Einkommensschwelle nicht erreicht • Demokratiedefizit(Anteil der WienerInnen ab 16 Jahren, die kein aktives kommunales Wahlrecht besitzen) Bildung Beschäftigung­&­ Arbeitsmarkt • Bildungsstand – Verteilung der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter über die Ausbildungsstufen • Bildungserwerb – Anteil der nicht mehr schulpflichtigen WienerInnen zwischen 15 und 19 Jahren mit laufenden oder abgeschlossenen Ausbildungen • NEET s – Nicht in Beschäftigung, Ausbildung oder Training stehende Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren • Erwerbstätigenraten unter Berücksichtigung des Geschlechts, Aufenthaltsbeginns, Alters, Bildungsstands sowie des Alters des jüngsten Kindes • Ausschöpfung der potenziellen Arbeitszeit • Stabilität der Beschäftigung • Anteil der Erwerbstätigen in Fach- sowie in Hilfs- und Anlerntätigkeiten • Anteil der Hilfs- und Anlerntätigkeiten an der Beschäftigung der Personen mit mittleren und höheren Ausbildungsabschlüssen(Dequalifizierung) • Arbeitslosenquoten • Anteil der selbstständigen und führenden Erwerbstätigen an der gesamten Bevölkerung Einkommen­&­ soziale­Sicherung • Entlohnung in unselbstständiger Erwerbstätigkeit • Äquivalisierte Haushaltseinkommen • Inanspruchnahme der Wiener Mindestsicherung (WMS) Gesundheit • Subjektives Gesundheitsempfinden der Bevölkerung zwischen 45 und 64 Jahren • Krankheit als Hinderungsgrund im Erwerbsleben Wohnen • Verteilung der Bevölkerung in Segmenten des Wohnungsmarktes • Pfade am Mietwohnungsmarkt: Wohnfläche und Wohnkosten pro Kopf • Verteilung der Bevölkerung über das Stadtgebiet Infrastruktur • Keine Abbildung im Integrationsmonitoring Öffentlicher­Raum­&­ Zusammenleben • Potenzieller Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum • Einschätzung des Zusammenlebens durch die Wiener Bevölkerung 10 Integrationsmonitor: Methode& Umsetzung Begriffe und Definitionen Diskussionen über Begriffe wie den Migrationshintergrund oder die Herkunft begleiten das Integrationsmonitoring schon von Beginn an. Daher ist es wichtig, relevante Begriffe, wie sie im Integrationsmonitor verwendet werden, klar zu definieren. Bei den Bezeichnungen für Menschen mit Migrationsbezug 1 wird in diesem Bericht auf etablierte und vereinheitlichte Definitionen und Begriffe zurückgegriffen. Neben den selbsterklärenden Begriffen der Staatsbürgerschaft und des Geburtslandes sind dies die Herkunft und der Migrationshintergrund. Mit der Definition der ausländischen Herkunft werden die Merkmale Staatsbürgerschaft und Geburtsland kombiniert. Als Personen mit ausländischer Herkunft gelten Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft sowie österreichische StaatsbürgerInnen, die im Ausland geboren wurden. Im Umkehrschluss haben nur jene Menschen eine österreichische Herkunft, die sowohl die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen als auch hier geboren sind. Da in den Daten des Melderegisters keine Informationen zu den Eltern erfasst werden, kann mit der Herkunft nur ein Migrationsbezug in der persönlichen Biografie der erfassten Personen sichtbar gemacht werden. Dennoch ist die Herkunft die umfassendste Definition, die auf Grundlage der amtlichen Registerdaten möglich ist. Die Definition des Migrationshintergrunds kann Migrationsbezug bis in die zweite Generation sichtbar machen. Von Personen mit Migrationshintergrund wurden beide Eltern im Ausland geboren. Angehörige der ersten Generation wurden selbst im Ausland geboren, während Personen der zweiten Generation bereits in Österreich zur Welt gekommen sind. Personen mit einem Elternteil aus Staaten der EU/EFTA sowie einem Elternteil aus Drittstaaten wurden im vorliegenden Bericht den Personen mit Migrationshintergrund EU/EFTA zugeordnet. Da in den amtlichen Registerdaten keine Informationen zu den Eltern vorliegen, kann der Migrationshintergrund erst seit dem Jahr 2008 mithilfe der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung abgebildet werden. In den vergangenen Ausgaben des Wiener Integrationsund Diversitätsmonitors wurde noch eine erweiterte Definition des Migrationshintergrundes verwendet, die auch Personen berücksichtigte, von denen nur ein Elternteil im Ausland geboren war. Diese Definition wurde nun angepasst, um die Vergleichbarkeit mit der Statistik Austria zu verbessern und um einer seit März 2018 innerhalb der Stadt Wien vereinheitlichten Definition zu folgen. 2 Die vereinheitlichte Definition des Migrationshintergrundes wird in fast allen Teilen des Integrationsmonitors verwendet. Nur bei Daten aus der Wiener Lebensqualitätsstudie gilt eine geringfügig angepasste Version 3 . Daten aus vergangenen Ausgaben des Wiener Integrationsmonitors sind aufgrund dieser Anpassung mit den aktuellen Ergebnissen nicht direkt vergleichbar. Für die aktuelle Ausgabe wurden aber alle abgebildeten Indikatoren und Zeitreihen auf Grundlage der angepassten Definition neu berechnet. Damit ist die durchgehende Vergleichbarkeit der abgebildeten Zeitreihen weiterhin sichergestellt. Wenn in diesem Bericht von WienerInnen gesprochen wird, sind alle Menschen gemeint, die in Wien leben und hier ihren Hauptwohnsitz haben – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, ihrem Geburtsland oder ihrer Aufenthaltsdauer. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass Politik und Verwaltung der Stadt Wien für alle hier lebenden Menschen zuständig sind. Datenquellen im Integrationsmonitoring Das Wiener Integrationsmonitoring beruht auf Indikatoren, die mit bereits vorhandenen Datenquellen berechnet werden können. Dafür sind nur solche Daten geeignet, die regelmäßig und in gleicher Qualität erhoben werden, die seriös und sachlich als Indikator geeignet sind und verständlich dargestellt werden können. Denn nur so können ausreichend lange Zeitreihen ohne inhaltliche Brüche entstehen, die für die Beobachtung von Entwicklungen in der Wiener Einwanderungsgesellschaft nötig sind. Die Grundlage dafür sind genaue Nachforschungen über Entstehung und Verarbeitung der Daten bei den ProduzentInnen und VerfügerInnen der Daten. Um diesen Kriterien zur Auswahl von Indikatoren gerecht zu werden, werden – sofern möglich – Daten aus amtlichen Registern herangezogen. Für den Zweck eines Integrationsmonitorings bieten Register oft jedoch nur ein eingeschränktes Variablenangebot. So enthält das Bevölkerungsregister beispielsweise keine Informationen über die Eltern der erfassten Personen. Ein Migrationsbezug kann mit Registerdaten daher nur durch die Staatsbürgerschaft oder das Geburtsland der erfassten Personen selbst Integrationsmonitor: Methode& Umsetzung 11 dargestellt werden. In vielen Bereichen des Integrationsmonitorings wird daher auf Stichprobenerhebungen wie die Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung( MZ-AKE) der Statistik Austria oder auf die Europäische Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen( EU-SILC) zurückgegriffen, da dort auch Informationen über die Eltern erhoben werden. Über die zweite Generation hinausgehend sind in Österreich keine statistischen Daten verfügbar. AMTLICHE­REGISTERDATEN Für das Wiener Integrationsmonitoring werden unter anderem Daten aus amtlichen Registern herangezogen. Statistiken über den Bevölkerungsstand sowie über Wanderungen werden auf Grundlage des Zentralen Meldere gisters (ZMR)  von der Bundesanstalt Statistik Österreich in Form des Bevölkerungsregisters (POPREG) aufgearbeitet. Für kleinräumige Analysen wurde die„Kleinräumige Bevölkerungsevidenz“ der Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung herangezogen. Ihre Daten sind ein Stichtagsabzug des Zentralen Melderegisters ohne Bereinigungen, dafür aber zeitnah und kleinräumig verfügbar. Ebenfalls herangezogen wurden Verwaltungsdaten der Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft zu Erstaufenthaltstiteln, der Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht sowie des Fonds Soziales Wien. MIKROZENSUS­–­ARBEITSKRÄFTEERHEBUNG­(MZ-AKE) Das Wiener Integrationsmonitoring verwendet den Mikrozensus für jene Indikatoren, die nach Merkmalen gebildet werden, die in Registerdaten entweder gar nicht oder nicht in kombinierbarer Form zur Verfügung stehen(zum Beispiel das Geburtsland der Eltern, der Aufenthaltsbeginn, der Ort des höchsten Bildungsabschlusses und andere mehr). Da jedes Register inhaltlich spezialisiert ist, wird der Mikrozensus auch bei Indikatoren herangezogen, die in andere inhaltliche Bereiche übergreifen. Die Stichprobe des Mikrozensus in Wien umfasst für jedes Quartal rund 5.500 Befragte, darunter zuletzt etwa 1.800 im Ausland geborene Personen und rund 2.300 Befragte, von denen beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Befragt werden nur Privathaushalte, darin aber alle Mitglieder. Durchgeführt wird der Mikrozensus von der Statistik Austria seit 2004 in kontinuierlicher Form mit vierteljährlichen Berichtsterminen. Für den vorliegenden Integrationsmonitor standen Daten des Mikrozensus von Mitte 2007 bis Mitte 2019 zur Verfügung. Da die Stichprobe des Mikrozensus in einem Bundesland, für eine Altersgruppe(wie die 15- bis 24-Jährigen) und unterteilt nach Migrationshintergrund oder Ort des Bildungsabschlusses bereits recht klein ist, werden die unvermeidlichen Stichprobenschwankungen relativ groß. Daher darf und kann man die Werte eines einzelnen Quartals und selbst eines einzelnen Jahres nicht mehr interpretieren, sondern muss sich ausschließlich auf den Trend konzentrieren. Um das zu erleichtern, ohne den Blick auf die tatsächlichen Werte ganz zu versperren, werden im Integrationsmonitoring der Stadt Wien Durchschnittswerte für jeweils 36 Monate gleitend dargestellt. Das heißt, es wird beispielsweise ein Datenpunkt für den Durchschnitt von Mitte 2015 bis Mitte 2018 und der nächste für den Durchschnitt von Mitte 2016 bis Mitte 2019 abgebildet. Die durchgängige Darstellung anhand solcher Perioden betont die für ein Monitoring zentralen Trendverläufe über die Zeit gegenüber kurzzeitigen Schwankungen – bei diesen wäre es häufig nicht möglich zu unterscheiden, ob es sich um reale Phänomene handelt, die nach einer Erklärung verlangen, oder bloß um zufällige Schwankungen in der Stichprobe. Eine Eigenheit des Integrationsmonitors der Stadt Wien ist der Blick auf den Ort des höchsten Bildungsabschlusses, der für das Monitoring von Integration viel aussagekräftiger ist, als es das Geburtsland wäre. Da im Mikrozensus jedoch nicht direkt danach gefragt wird, muss er aus den Angaben zum Jahr des höchsten Bildungsabschlusses, zum Jahr des Aufenthaltsbeginns und zum Geburtsland geschlossen werden. Dadurch ergibt sich eine geringe Unsicherheit, denn beispielsweise in Serbien geboren zu sein schließt nicht aus, den höchsten Abschluss in Deutschland gemacht zu haben. Diese Unsicherheit bezieht sich aber fast ausschließlich auf das konkrete Land, in dem der Abschluss erworben wurde. Bei der für dieses Monitoring relevanten Unterscheidung, ob der höchste Bildungsabschluss aus dem Inland oder dem Ausland stammt, ist die Unsicherheit sehr klein und in jedem einzelnen Fall kleiner, als es die statistische Schwankungsbreite ohnehin ist. EU-STATISTIK­ÜBER­EINKOMMEN­UND­ ­LEBENSBEDINGUNGEN­(EU-SILC) EU-SILC ist eine jährliche Befragung über Einkommen und Lebensbedingungen von Privathaushalten in der Europäischen Union und die einzige verfügbare Datenquelle zu Haushaltseinkommen in Österreich. Seit 2011 beruhen die Angaben zu den Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit auf den Lohnsteuerdaten. SILC erhebt jeweils das Jahreseinkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. 12 Integrationsmonitor: Methode& Umsetzung Im Rahmen des Integrationsmonitors müssen Haushalte an verschiedenen Stellen einem Herkunftsland zugeordnet werden, was bei Haushalten mit verschiedenen Staatsbürgerschaften etwas problematisch ist. In den von der Statistik Austria bereitgestellten Mikrodaten aus EU-SILC sind keine Haushaltsreferenzpersonen festgelegt. Daher wurden für den vorliegenden Integrationsmonitor alle Haushaltsmitglieder ab 25 Jahren und alle unter 25 Jahren, die nicht bei den Eltern leben, als für den Haushalt herkunftsrelevant angesehen. Zur Klassifizierung des Haushalts wurde das erste Gebiet aus der folgenden Aufzählung herangezogen, das im Haushalt vorkommt: Öster reich, EU 15 /EFTA , EU seit 2004(sofern sie im betreffenden Jahr bereits Mitglieder waren), Staaten im Gebiet des früheren Jugoslawien ohne EU-Mitgliedsstaaten, Türkei, andere sowie unbekannt. ERHEBUNGEN­DER­STADT­WIEN In einzelnen Bereichen des Integrationsmonitors werden ausgewählte Ergebnisse aus Erhebungen der Stadt Wien dargestellt. Die„Wiener Lebensqualitätsstudie 2018(Sozialwissenschaftliche Grundlagenforschung III)“ ist eine bereits zum dritten Mal in einer Forschungskooperation mit dem Institut für Soziologie der Universität Wien und dem Institut für Empirische Sozialforschung (IFES) durchgeführte Befragung von mehr als 8.000 Personen ab 15 Jahren in Wien. Ebenfalls verwendet werden Ergebnisse der Studienreihe „Zusammenleben in Wien“ mit jeweils rund 1.000 Befragten. BERICHTSZEITRAUM­UND­ZEITREIHEN Alle in dieser Publikation beschriebenen Daten beziehen sich entweder auf den 1. Jänner 2020 oder auf davor liegende Zeiträume. Die Auswirkungen der COVID -19-Pandemie können im vorliegenden Bericht daher noch nicht dargestellt werden. Ebenso wird der am 1. Februar 2020 vollzogene Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der Europäischen Union noch nicht berücksichtigt. In allen Darstellungen gilt das Vereinigte Königreich daher noch als Mitglied der Europäischen Union. Die auf Registerdaten beruhenden Zeitreihen im Integrationsmonitoring beziehen sich durchgehend auf den aktuellen Gebietsstand. In Zeitreihen ab dem Jahr 2002 werden beispielsweise die der Europäischen Union in den Jahren 2004, 2007 sowie 2013 beigetretenen Staaten seit dem Beginn der Zeitreihe der Europäischen Union zugeordnet. In den auf dem Mikrozensus beruhenden und mit der Berichtsperiode 2007 – 10 beginnenden Zeitreihen wird Kroatien ab Mitte 2013 zur EU gerechnet. Durch die Verwendung von Durchschnitten über 36 Monate ergibt sich hier ein gleitender Übergang. 1 Wenn in diesem Bericht von Migrationsbezug gesprochen wird, dann sind damit Menschen gemeint, bei denen in der einen oder anderen Form Migration statistisch belegt werden kann. Das kann beispielsweise sein, weil sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen, weil sie im Ausland geboren wurden, weil ihre beiden Eltern im Ausland auf die Welt gekommen waren oder weil sie ihren höchsten Bildungsabschluss im Ausland erworben hatten. 2 Die nun angepasste Definition des Migrationshintergrundes im Wiener Integrationsmonitor folgt jener der Statistik Austria, die sich an den Empfehlungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen(UNECE) orientiert. Vergleiche dazu: Statistik Austria(2020). Bevölkerung in Privathaushalten nach Migrationshintergrund. https://www.statistik. at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bevoelkerung/bevoelkerungsstruktur/bevoelkerung_nach_migrationshintergrund/index.html sowie United Nations Economic Commission for Europe. 2015. Conference of European Statisticians. Recommendations for the 2020 Censuses of Population and Housing. http://www.unece.org/fileadmin/DAM/ stats/publications/2015/ECECES41_EN.pdf. Ein Überblick über die vereinheitlichten Begriffe der Stadt Wien ist hier verfügbar: https://www.wien.gv.at/statistik/bevoelkerung/bevoelkerungsstand/def-migration.html (letzter Zugriff jeweils: 31. Juli 2020) 3 Vergleiche dazu Roland Verwiebe, Raimund Haindorfer, Julia Dorner, Bernd Liedl, Bernhard Riederer(2020). Lebensqualität in einer wachsenden Stadt: Wiener Lebensqualitätsstudie 2018. Endbericht an die Stadt Wien. Wien: Universität Wien, Institut für Soziologie, Seite 304. https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/b008577.pdf (letzter Zugriff: 6. Juli 2020) Integrationsmonitor: Methode& Umsetzung 13 Diversitätsmonitor Methode& Umsetzung Der Diversitätsmonitor 2019 ist die bereits fünfte umfassende Analyse des Diversitätsmanagements der Stadt Wien und markiert zudem das zehnjährige Jubiläum des 2009 eingeführten Instruments. 53 Abteilungen und Einrichtungen der Stadt nahmen diesmal am Monitoring teil – seit 2009 hat sich damit die Zahl der teilnehmenden Einrichtungen sukzessive erhöht(2009: 30, 2011: 38, 2013: 42, 2016: 43). Dieses breite Sample ist in Verbindung mit der hohen Kontinuität des Monitorings ein wesentliches Erfolgskriterium. So wird ein umfassender und valider Blick auf den Status quo ebenso ermöglicht wie Entwicklungsverläufe, und Erfolge werden bei der Umsetzung des Diversitätsansatzes der Stadt sichtbar gemacht. Der Diversitätsmonitor 2009 wurde als Instrument zur Analyse von Status und Entwicklungsverlauf des Diversitätsmanagements in den Einrichtungen der Stadt Wien initiiert. Dieser Idee bleibt auch der diesjährige Bericht treu. Mit dem dritten Durchlauf im Jahr 2013 wurde das„vor den Vorhang Holen“ besonders gelungener Projekte ein fixer Bestandteil des Diversitätsmonitors. Deshalb stellt der Bericht unter dem Titel„Good Practice“ auch heuer wieder erfolgreiche Strategien, Maßnahmen und Projekte vor, die es aufgrund ihrer Wirkung verdient haben, bekannt gemacht zu werden, um als Input für die Organisationsentwicklung anderer zu dienen und so wechselseitiges Lernen zu ermöglichen. Am Ende der Ergebnisdarstellung jedes Handlungsfelds werden diese gelungenen Projekte daher benannt und beschrieben. Die Durchführung des Diversitätsmonitorings Entwicklungspfade einzelner Einrichtungen wie auch der Entwicklungsdynamik in Wien insgesamt. DREI­ANALYSEDIMENSIONEN­–­ELF­BENCHMARKS­–­ VIER­ENTWICKLUNGSPHASEN­–­EIN­DIVERSITÄTSANZEIGER Drei­Analysedimensionen. Der Umsetzungsgrad des Diversitätsmanagements wird in Bezug auf das Leistungsspektrum(Dienstleistungen& KundInnen), auf die Personalentwicklung(Personal& Kompetenz) sowie die generelle Bedeutung von Diversitätsthemen in der Organisationsentwicklung(Organisation& Strategie) erfasst. Die Darstellung in diesen drei Analysedimensionen ermöglicht die Berücksichtigung aller Organisationsaspekte und eine differenzierte Aufbereitung, die sowohl Erfolge als auch Handlungsanforderungen deutlich sichtbar macht. Elf­Diversitätsbenchmarks,­elf­Zielsetzungen­im­Diversitätsmanagement. Die Bewertung basiert auf dem Grundprinzip, dass gemessen wird, wie weit definierte Benchmarks des integrationsorientierten Diversitätsmanagements erfüllt werden. Unter einem Benchmark(dt. Bezugspunkt, Maßstab) wird dabei eine Praxis verstanden, die aus der Perspektive des Diversitätsmanagements einen anzustrebenden Idealzustand markiert. Das Ausmaß der Annäherung an diesen Zustand wird mithilfe eines vierstufigen Punktesystems quantifiziert. Dabei bedeutet der Höchstwert, dass der Benchmark voll erfüllt ist. Hinter den elf übergeordneten Diversitäts-Benchmarks stehen jeweils mehrere Detail-Benchmarks, die Einzelaspekte des Diversitätsmanagements abbilden(und denen wiederum die konkreten Fragen der Erhebung zugeordnet sind). In Summe geben sie darüber Auskunft, inwieweit der betreffende Diversitäts-Benchmark erfüllt ist. Basis des Diversitätsmonitorings ist eine umfangreiche Online-Befragung(> Fragebogen im Anhang) aller teilnehmenden Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien. Die Ergebnisse der Befragung bilden die Grundlage für eine Darstellung des jeweils erzielten Umsetzungsstands im Diversitätsmanagement. Diese Darstellung erfolgt wie bereits bei den Monitorings 2011, 2013 und 2016 in Form sogenannter„Diversitätsanzeiger“, die verdeutlichen, inwieweit Dienstleistungen und Services, Personalpolitik und organisatorische Strukturen an eine in soziokultureller Hinsicht vielfältige Stadt angepasst wurden. Die Erhebungsund Bewertungsmethode unter Heranziehung von definierten Diversitäts-Benchmarks(> siehe Anhang) erlaubt einen direkten Vergleich mit den Ergebnissen der Vergangenheit. Möglich ist somit eine valide Einschätzung der Vier­Entwicklungsphasen. Je höher der Erfüllungsgrad der Diversitäts-Benchmarks, desto weiter fortgeschritten ist das Diversitätsmanagement. Im Diversitätsmonitor werden die unterschiedlichen Intensitäts- und Entwicklungsgrade durch vier Entwicklungsphasen dargestellt. Dabei handelt es sich um 1) die Sensibilisierungsphase, 2) die Planungs- und Aufbauphase, 3) die Erprobungs- und Umsetzungsphase und 4) die Weiterentwicklungs- und Professionalisierungsphase. Die Bewertung mithilfe eines Punktesystems von 0 bis 4(auf Basis einer Aussage„trifft nicht“,„ansatzweise“,„teilweise“,„weitgehend“ oder„voll“ zu) und die Bildung von Durchschnittswerten aus den einzelnen Detail-Benchmarks ermöglichen eine Feststellung, wo genau innerhalb der vier Entwicklungsphasen eine Einrichtung steht. Diversitätsmonitor: Methode& Umsetzung 15 Ein­Diversitätsanzeiger.­ Der Diversitätsanzeiger führt die einzelnen Elemente der Bewertung zusammen und bietet ein Gesamtbild des erreichten Entwicklungsstands. Je nach Vergleichsperspektive können Anzeiger einer bestimmten Organisation in den drei Analysedimensionen oder für die Details einer spezifischen Analysedimension erstellt werden. Möglich sind auch der Gesamtüberblick über eines der acht thematischen Handlungsfelder sowie vergleichende Darstellungen, die sämtliche einbezogene Organisationen berücksichtigen. Das detaillierte Benchmark-System und weitere Erläuterungen zur Methode finden sich im Anhang. Über die im vorliegenden Bericht enthaltenen Diversitätsanzeiger hinaus steht den beteiligten Abteilungen bzw. Einrichtungen individuell eine detaillierte und kommentierte Auswertung entlang der elf Benchmarks zur Verfügung. WELCHE­THEMENFELDER­UND­EINRICHTUNGEN­ ANALYSIERT­WURDEN Der Monitor misst das Diversitätsmanagement in acht Handlungsfeldern – auch das ist eine Konstante seit Beginn des Monitorings. Diese Handlungsfelder bilden die zentralen Aufgabenbereiche ab, in denen die Stadt und die städtischen Einrichtungen aktiv sind und die wesentliche Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft haben. Bei den analysierten Bereichen handelt es sich um die Handlungsfelder: Gleichstellung& Partizipation, Bildung, Beschäftigung& Arbeitsmarkt, Einkommen& soziale Sicherung, Gesundheit, Wohnen, Infrastruktur, Öffentlicher Raum& Zusammenleben Analog zu den Vormonitoren wurden solche Abteilungen bzw. Einrichtungen der Stadt Wien in das Monitoring einbezogen, • die einen hohen KundInnenkontakt und/oder • einen hohen MitarbeiterInnenstand und/oder • eine hohe strategische Relevanz haben. Auf Basis der Online-Erhebung und der darauffolgenden Feedbackschleife konnten Diversitätsanzeiger von insgesamt 53 Abteilungen bzw. Einrichtungen erstellt werden. 42 davon waren bereits bei der letzten Erhebung 2016 vertreten. Für diese Einrichtungen ist daher der direkte Vergleich mit den Resultaten von 2016 möglich. Handlungsfeld Gleichstellung­&­ Partizipation Bildung ­ Abteilungen­bzw.­Einrichtungen • Bedienstetenschutz und berufliche Gesundheitsförderung • Integration und Diversität • Einwanderung und Staatsbürgerschaft • Frauenservice Wien • Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten • Wiener Stadt- und Landesarchiv* • Kindergärten • Kinder- und Jugendhilfe • Bildung und Jugend – Fachbereich Bildung • Bildung und Jugend – Fachbereich Jugend • Bildungsdirektion für Wien • Die Wiener Volkshochschulen 16 Diversitätsmonitor: Methode& Umsetzung Handlungsfeld Beschäftigung­&­ Arbeitsmarkt ­ Abteilungen­bzw.­Einrichtungen • Personalservice • Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen • Marktamt • Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand • Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds • Wirtschaftsagentur Wien Einkommen­&­ soziale­Sicherung • Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht Gesundheit • Gesundheitsdienst • Berufsrettung Wien • Fonds Soziales Wien • Wiener Gesundheitsverbund • Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser • Wiener Gesundheitsförderung • Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft • Sucht- und Drogenkoordination Wien • Strategische Gesundheitsversorgung* Wohnen • Technische Stadterneuerung • Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten • Wiener Wohnen • wohnfonds wien – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung* • Wohnservice Wien/ wohnpartner Infrastruktur • Baupolizei* • Bäder • Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten* • Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark • Feuerwehr und Katastrophenschutz • Immobilienmanagement* • Magistratische Bezirksämter( MBA s) der Bezirke 1* und 8*, 2 und 20, 6 und 7*, 10*, 12, 18 und 19*, 21, 22*, 23* • Wien Kanal Öffentlicher­Raum­&­ Zusammenleben • Stadtentwicklung und Stadtplanung • Stadtteilplanung und Flächenwidmung(Innen-Südwest bzw. Nordost) • Forst- und Landwirtschaftsbetrieb* • Presse- und Informationsdienst * Neu im Sample Diversitätsmonitor: Methode& Umsetzung 17 Integrationsmonitor Kernergebnisse WIEN­IST­EINE­EUROPÄISCHE­ EINWANDERUNGSSTADT POSITIVE­ENTWICKLUNGEN­ IM­BILDUNGSWESEN Die Zuwanderung von jungen Frauen und Männern hat Wien stark verändert. Aus einer überalterten und schrumpfenden Stadt wurde in den letzten 30 Jahren eine junge, wachsende Metropole. Anfang 2020 waren 30,8 % der WienerInnen ausländische StaatsbürgerInnen, 36,7 % waren im Ausland geboren, 41,3 % hatten eine ausländische Herkunft, und im Jahresdurchschnitt 2019 hatten rund 45,9 % Migrationshintergrund. Immer mehr WienerInnen haben eine höhere Ausbildung ab der Matura abgeschlossen. Die weiterhin deutlichen Abstände zwischen Teilen der Wiener Bevölkerung nehmen langsam ab. So hat sich der Abstand zwischen der Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Anteil an Personen mit Ausbildungen ab der Matura zu jener mit dem niedrigsten Anteil seit der Berichtsperiode 2007 – 2010 von zunächst 40 auf zuletzt 29 Prozentpunkte deutlich verringert. In den letzten Jahren ist die Zuwanderung aus dem Ausland nach Wien wieder stark zurückgegangen. Die Wanderungsbilanz für Menschen aus den seit 2004 der Europäischen Union beigetretenen Ländern hatte ihren Höhepunkt bereits im Jahr 2014. Jene für Menschen aus Drittstaaten außerhalb Europas ist nach der Spitze im Jahr 2015 enorm zurückgegangen. Beide Gruppen waren in den letzten Jahren die wichtigsten Zuwanderungsgruppen aus dem Ausland nach Wien. Mit Ausnahme des Jahres 2015 sind im Saldo in jedem Jahr mehr Menschen mit einer EU - oder EFTA -Staatsbürgerschaft aus dem Ausland zugewandert als aus Drittstaaten. ZUWANDERUNG­UND­RESTRIKTIVES­ EINBÜRGERUNGSRECHT­FÜHREN­ZU­STEIGENDEM­ DEMOKRATIEDEFIZIT­IN­WIEN Während Entwicklungen im Bildungsstand der gesamten Bevölkerung nur langsam sichtbar werden, sind diese beim Bildungserwerb der Jugendlichen schneller möglich. Jugendliche im Alter zwischen 15 und 19 Jahren und mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten besuchen heute weitaus öfter eine höhere Ausbildung ab der Matura als noch in der Periode 2013 – 2016. Insgesamt gab es damit zuletzt nur mehr geringe Unterschiede im Bildungserwerb der Wiener Jugendlichen. Nachdem die absolute Zahl der sich nicht in Bildung, Beschäftigung oder Trainings befindenden Jugendlichen ( NEET s) in Wien – auch bedingt durch das Bevölkerungswachstum der Stadt – bis zur Periode 2014 – 2017 gestiegen war, kam es seitdem zu einem spürbaren Rückgang. Der Anteil der NEET s an allen Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren stellt mit 10,5 % den niedrigsten Wert seit dem Beginn des Wiener Integrationsmonitorings dar. Die Einbürgerungsrate in Wien ist mit 0,8 % weiterhin aus gesprochen niedrig. Von 1.000 am Jahresbeginn in Wien lebenden Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft erhielten bis zum Ende des Jahres 2019 nur acht die österreichische Staatsbürgerschaft. Das restriktive österreichische Einbürgerungsrecht führt – gemeinsam mit dem an die Staatsbürgerschaft gekoppelten Wahlrecht – zu einem massiven Demokratiedefizit in einer von Migration geprägten Stadt wie Wien: Anfang 2020 konnten 30,1 % aller WienerInnen im wahlfähigen Alter aufgrund ihrer fremden Staatsangehörigkeit nicht an Gemeinderats-, Landtags- und Nationalratswahlen teilnehmen. Seit 2002 hat sich das Demokratiedefizit damit fast verdoppelt. Besonders stark von diesem Demokratiedefizit betroffen sind WienerInnen im Alter zwischen 27 und 44 Jahren. HERAUSFORDERUNGEN­IM­BEREICH­BESCHÄFTIGUNG­ &­ARBEITSMARKT­BLEIBEN­BESTEHEN In den meisten Teilen der Wiener Bevölkerung sind die Erwerbstätigenraten im Verlauf des Integrationsmonitorings leicht gestiegen. Jedoch kam es bei WienerInnen mit Bildung aus Drittstaaten zwischen den Perioden 2009 – 2012 und 2014 – 2017 zu einem Rückgang der Erwerbstätigenrate. Zum Teil ist dies ein statistischer Effekt, der sich aufgrund des verstärkten Neuzuzugs von Menschen mit Bildung aus Drittstaaten, die zu Beginn ihres Aufenthalts eine geringere Erwerbstätigenrate haben, ergibt. Bei Frauen mit Bildung aus Drittstaaten zeigen die Ergebnisse des Integrationsmonitorings enorme Auswirkungen von Kinderbetreuungspflichten auf die Erwerbstätigkeit. Nur 21 % der Frauen mit Bildung aus Drittstaaten und zumindest einem Kind unter zwei Jahren sind erwerbstätig. Im Vergleich dazu liegt die Erwerbstätigenrate bei Integrationsmonitor: Kernergebnisse 19 Frauen ohne Migrationshintergrund und mit Kind unter zwei Jahren bei 77 %. Bildungsabschlüsse aus dem Ausland lassen sich in Öster reich nur schwer verwerten: 42 % der WienerInnen mit mitt lerer oder höherer Bildung aus Drittstaaten sowie 32 % der WienerInnen mit mittlerer oder höherer Bildung aus EU/ EFTA -Staaten arbeiten in Hilfs- und Anlerntätigkeiten. WIENERINNEN­UND­WIENER­MIT­BILDUNG­AUS­ DEM­AUSLAND­ODER­MIGRATIONS­HINTERGRUND­ ERHALTEN­DEUTLICH­WENIGER­LOHN Menschen mit Bildung aus dem Ausland oder Migrationshintergrund sind in Bezug auf ihre Entlohnung schlechter gestellt. Zusätzlich werden Frauen schlechter entlohnt als Männer. Dies bedeutet, dass Frauen mit Bildung aus dem Ausland oder Migrationshintergrund doppelt benachteiligt sind. Eine Bereinigung um die unterschiedlichen Arbeitszeiten reduziert zwar die Unterschiede zwischen den Geschlechtern, ändert aber nichts an der Abstufung aufgrund der Herkunft der Bildung oder der Eltern. WienerInnen mit ausländischer Herkunft leben bedeutend öfter in einkommensschwachen Haushalten als die Bevölkerung mit österreichischer Herkunft. Rund zwei Drittel der Bevölkerung aus sonstigen Drittstaaten(ohne die Türkei und das ehemalige Jugoslawien) lebten in den 20 % der ein kommensschwächsten Haushalte Wiens. Bei der Bevölkerung aus der Türkei sowie den der EU seit dem Jahr 2004 beigetretenen Staaten traf dies für knapp weniger als die Hälfte zu. Die Bezugsdichte der Wiener Mindestsicherung sinkt – bei WienerInnen mit österreichischer oder EU/EFTA -Staatsbürgerschaft seit dem Jahr 2016 und bei Staatsangehörigen von Drittstaaten seit 2017. GESUNDHEITSEMPFINDEN Zugewanderte WienerInnen im Alter zwischen 45 und 64 Jahren beurteilen ihren Gesundheitszustand schlechter als die Bevölkerung aus Österreich. Während 24 % dieser Altersgruppe aus Drittstaaten ihren allgemeinen Gesundheitszustand als schlecht oder sehr schlecht einschätzten, waren es bei WienerInnen aus Österreich nur 7 %. ZUGEWANDERTE­WIENERINNEN­UND­WIENER­ SOWIE­DEREN­KINDER­WOHNEN­­WEITERHIN­TEURER­ UND­BEENGTER Neu nach Wien zuziehende Menschen sind zunächst auf den privaten Wohnungsmarkt angewiesen. Rund zwei Drittel der in privater befristeter Miete sowie mehr als die Hälfte der in privater unbefristeter Miete lebenden WienerInnen haben einen Migrationsbezug. Länger in Wien lebende Menschen ziehen jedoch zunehmend auch in Gemeindewohnungen, wo zuletzt in der Periode 2016 – 2019 ebenfalls rund die Hälfte der BewohnerInnen Bildung aus dem Ausland oder Migrationshintergrund hatte. Leistbares Wohnen ist für zugewanderte WienerInnen und deren Kinder eine zunehmende Herausforderung: WienerInnen ohne Migrationshintergrund haben im Durchschnitt pro Kopf 43 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung und bezahlen 7,6 Euro Miete pro Quadratmeter. Im Vergleich dazu leben jene mit Bildung oder Migrationshintergrund aus Drittstaaten mit 28 Quadratmeter pro Kopf deutlich beengter. WienerInnen, die ihre Bildung im Ausland abgeschlossen haben und seit dem Jahr 2011 zugewandert sind, mussten zuletzt mit durchschnittlich 10,9 Euro pro Quadratmeter die höchsten Preise bezahlen. DIE­MEHRHEIT­DER­WIENER­BEVÖLKERUNG­SCHÄTZT­ DAS­ZUSAMMENLEBEN­POSITIV­EIN Die WienerInnen sind aufgrund des Bevölkerungswachstums näher zusammengerückt. Damit wird der öffentliche Raum immer wichtiger. Dies gilt vor allem für jene Menschen, die in dicht verbauten Gebieten wohnen und aufgrund geringer Einkommen auf den öffentlichen Raum angewiesen sind, da es für sie schwieriger ist„auszuweichen“ oder kostenpflichtige Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Das„Zusammenleben von Einheimischen und Zugewanderten“ wird in Wien insgesamt mehrheitlich positiv eingeschätzt. Im engeren Wohnumfeld fällt die Einschätzung nochmals deutlich besser aus: Hier beurteilen 68 % der Wiener Bevölkerung das Zusammenleben als sehr oder eher gut, während 25 % der befragten Personen es als eher oder sehr schlecht einschätzen. 20 Integrationsmonitor: Kernergebnisse Diversitätsmonitor Kernergebnisse AUSBAU­DES­DIVERSITÄTSMANAGEMENTS­ IN­DER­STADT­WIEN Mittlerweile ist die Umsetzung einer diversitätsorientierten Politik für die Wiener Verwaltung selbstverständlicher Teil ihrer Aufgabenerledigung. Dass der Wert und der Nutzen eines professionellen Diversitätsmanagements von einer immer größeren Gruppe an Einrichtungen hoch eingeschätzt werden, zeigen die Ergebnisse des 5. Diversitätsmonitors. So haben 2019 erstmals über 50 Einrichtungen der Stadt Wien(exakt 53) an der Befragung mitgewirkt. Im Vergleich dazu: 2009, bei der ersten Durchführung des Diversitätsmonitorings, nahmen 30 Einrichtungen teil, 2011 waren es bereits 38, an der Befragung zum Monitoring 2013 haben 42 Abteilungen partizipiert, und zuletzt im Jahr 2016 gab es 43 Teilnehmende. Insgesamt erreichen heuer bereits neun Einrichtungen in allen drei Analysedimensionen – Dienstleistungen, Personal und Organisation – die Professionalisierungsphase, also die höchste Stufe im Diversitätsmanagement. 2016 waren es noch sieben Einrichtungen. Weitere acht Abteilungen erreichen die Professionalisierungsphase in zwei von drei Analysebereichen(2016: 6), elf Einrichtungen zumindest in einer(2016: 7). Das unterstreicht den insgesamt positiven Entwicklungstrend im Diversitätsmanagement der Einrichtungen der Stadt Wien. DIE­KERNERGEBNISSE­IM­ÜBERBLICK • Fast alle der teilnehmenden Einrichtungen verfügen über eine ausgeprägte Diversitätsstrategie und setzen diese entsprechend in der Personalentwicklung(87 %), der Öffentlichkeitsarbeit(85 %), im Wissensmanagement(69 %), im Beschwerdemanage ment(68 %), in der Qualitätssicherung(63 %) und im Projektmanagement(56 %) um. • 90 % der Abteilungen und Einrichtungen verfügen über ein sehr ausgeprägtes Wissen zur Zusammensetzung ihrer KundInnenstruktur und können ihr Leistungsportfolio entsprechend zielgruppengenau entwickeln. • Für 70 % der Abteilungen und Einrichtungen ist Diversitätskompetenz inzwischen zu einem harten Auswahlkriterium bei der Suche nach neuen MitarbeiterInnen geworden. Fähigkeiten im Konfliktmanagement sowie sprachliche und interkulturelle Kompetenzen werden sehr geschätzt, weil sie sich in der Leistungserbringung gezielt zum Einsatz bringen lassen. • Mehr als ein Drittel des Personals(ca. 24.200 MitarbeiterInnen) hat in den vergangenen drei Jahren Kurse und Ausbildungsprogramme zur Weiterbildung im Diversitätsbereich besucht und so zu einer Weiterentwicklung der Diversitätskompetenz der Einrichtungen der Stadt Wien beigetragen. • Die Sprachkenntnisse des Personals in wichtigen Herkunftssprachen spiegeln die Diversität der Wiener Stadtgesellschaft in weiten Teilen wider(siehe Abbildung). Vielfach werden diese Kompetenzen in der KundInnenberatung eingesetzt und tragen so zur Verbesserung des Dienstleistungsangebots der Stadt Wien bei. • Innerhalb des Personals hat sich die Diversität im Beobachtungszeitraum erhöht. In fast der Hälfte der teilnehmenden Einrichtungen ist der Anteil an MitarbeiterInnen ausländischer Herkunft seit 2016 gestiegen, bei knapp einem Drittel auch auf Ebene der Führungskräfte. • 8 von 10 befragten Einrichtungen haben sich in den vergangenen drei Jahren an stadtinternen Plattformen, Netzwerken oder Veranstaltungen zu Diversitätsthemen beteiligt und tragen damit aktiv zur Weiterentwicklung des Diversitätsdiskurses innerhalb der Stadt bei. Diversitätsmonitor: Kernergebnisse 23 14.391 2.650 1.223 697 466 462 450 448 410 346 335 249 229 133 127 95 82 64 54 51 31 24 12 12 7 5 4 3 Sprachkompetenzen der MitarbeiterInnen 10.000 1.000 100 10 1 Englisch FSrRIltUauoSannRTPlipmwzüguolaäeraösaksnsnrnnkiiiiiiiiiBssssssssscccccccccKShhhhhhhhh GebäPrMoTdrasCteBzcAuhenulhilKAsgdrbeniFugipacaorleearibhnndrssaiiiiiiiipicssssssssccncccccchohhhhhhhhe Farsi Dari Urdu PuHnijnadbii PSasocmhtalui Quelle: Stadt Wien – Integration und Diversität: Diversitätsmonitoring 2019. Frage 3.1.2: Wie viele Ihrer MitarbeiteInnen sprechen folgende Sprachen? Auswertung und Darstellung: UIV – Urban Innovation Vienna GmbH EINRICHTUNGEN­DER­STADT­WIEN­BIETEN­ EIN­VIELFÄLTIGES­KOMMUNIKATIONS-­UND­ BERATUNGSANGEBOT Fast alle teilnehmenden Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien(92 %) können nach Bedarf auf Englisch mit ihren KundInnen kommunizieren – auch und gerade in den manchmal komplexen Verwaltungsangelegenheiten. In mehr als der Hälfte aller Einrichtungen werden auch die wichtigen Herkunftssprachen Türkisch und BKS (Bosnisch, Kroatisch, Serbisch) gesprochen. In mehr als einem Drittel der Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien können Informations- und Beratungsangebote zudem auf Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch, Polnisch, Russisch, Rumänisch, Arabisch und Farsi angeboten werden. In genauso vielen Einrichtungen gibt es darüber hinaus gebärdensprachliche Angebote. Mehr als ein Drittel aller teilnehmenden Einrichtungen ist auch bemüht, durch mehrsprachige Informationsmaterialien die KundInnenorientierung weiter zu optimieren. 2 von 3 Einrichtungen erreichen auch Menschen mit Behinderungen über ihre barrierefreien Websites. Zentrale Voraussetzung für die Schaffung eines treffsicheren Leistungsangebots in der öffentlichen Verwaltung ist Wissen über die Zusammensetzung des eigenen KundInnenstocks gemäß zentraler Diversitätsindikatoren – insbesondere Alter, Geschlecht und Herkunft. Es ist daher sehr erfreulich, dass fast 90 % der Abteilungen und Einrichtun gen über ein sehr ausgeprägtes Wissen über die Zusammensetzung ihrer KundInnenstruktur verfügen. Daraus lassen sich schließlich zielgruppenspezifische Bedürfnisse und konkrete Handlungsschritte für die Weiterentwicklung der Qualität und Treffsicherheit des Leistungsportfolios ableiten. Ein Drittel der Einrichtungen setzt zu diesem Zweck neben anderen Maßnahmen auch auf die Zusammenarbeit mit NGO s und Vereinen. 24 Diversitätsmonitor: Kernergebnisse MITARBEITERINNEN­UND­MITARBEITER­DER­ STADT­WIEN­BILDEN­SICH­FÜR­DIVERSITÄTSORIENTIERTE­AUFGABEN­WEITER Kommunikationsfähigkeit und Empathie, Sprachkompetenzen in wichtigen Herkunftssprachen und besondere Erfahrung im interkulturellen Umgang – Diversitätskompetenz kann viele Facetten haben, die allesamt wichtig für einen kompetenten und wertschätzenden Umgang mit den KundInnen und ihren jeweils ganz besonderen Lebenssituationen sind. Die große Bedeutung, die der Diversitätskompetenz von MitarbeiterInnen in den Einrichtungen der Stadt Wien mittlerweile beigemessen wird, lässt sich an einer einfachen Zahl festmachen: 7 von 10 Einrichtungen haben bei der Befragung angegeben, dass Diversitätskompetenz eine wichtige Anforderung an das Personal darstellt. Um diesem hohen Anspruch auch künftig gerecht zu werden, haben im Zeitraum 2016 – 2019 über 24.200 MitarbeiterInnen der teilnehmenden Einrichtungen der Stadt Wien diversitätsorientierte Weiterbildungsangebote in Anspruch genommen. Besonders stark nachgefragt wurden dabei Kommunikationstrainings, Sprachkurse und Coachings für die interkulturelle Sensibilisierung der MitarbeiterInnen. Damit absolvierte mehr als ein Drittel des Personals der 53 Einrichtungen diversitätsrelevante Aus- und Weiterbildungskurse. In einer Vielzahl an Einrichtungen ist zudem die Umsetzung neuer Maßnahmen für eine weitere Erhöhung der Diversität innerhalb der Organisationseinheit bzw. des Unternehmens geplant. Mehr als zwei Drittel sehen für die nähere Zukunft die Schaltung von Inseraten oder die Platzierung von Stellenausschreibungen in fremdsprachigen Medien bzw. Medien spezifischer Herkunftsgruppen vor. Ebenfalls plant mehr als ein Drittel der Einrichtungen den Einsatz spezifischer Recruitment-Maßnahmen im Personalbereich. Immerhin jede fünfte teilnehmende Organisation gibt auch an, in Zukunft spezifische Sprachkenntnisse als Qualifikation in Stellenprofilen anführen zu wollen. WEITERHIN­STEIGENDER­ANTEIL­AN­ MITARBEITERINNEN­UND­MITARBEITERN­ AUSLÄNDISCHER­HERKUNFT Im Vergleich zum Monitoring 2016 ist in knapp der Hälfte aller teilnehmenden Einrichtungen der Anteil an MitarbeiterInnen ausländischer Herkunft gestiegen. Bei drei von zehn Einrichtungen gilt das auch für MitarbeiterInnen in Führungspositionen. Dennoch bewegen sich die Zahlen in diesem Fall insgesamt auf sehr niedrigem Niveau.(Siehe„Erhebung der Diversität des Personals der Stadt Wien“, Seite 172). DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IST­NICHT­NUR­EIN­ LABEL­–­DIVERSITÄTSMANAGEMENT­WIRD­GELEBT Wenn es um die Steigerung der Qualität und Zielgenauigkeit von Dienstleistungen geht, sind 70 % der teilnehmenden Abteilungen und Einrichtungen vom Nutzen eines guten Diversitätsmanagements überzeugt. Es ist daher nicht überraschend, dass auch fast alle Einrichtungen der Stadt Wien über eine ausgeprägte Diversitätsstrategie verfügen. 87 % setzen diese in der Personalentwicklung aktiv um, 85 % in der Öffentlichkeitsarbeit, weitere 69 % im Wissens management, 68 % im Beschwerdemanagement, 63 % in der Qualitätssicherung und 56 % im Projektmanagement. Über 80 % der Abteilungen und Einrichtungen themati sieren diversitätsrelevante Agenden des Betriebs darüber hinaus im innerbetrieblichen Alltag – bei Leitungstreffen, Teamsitzungen und in MitarbeiterInnengesprächen. In jeder dritten Einrichtung ist Diversitätsmanagement auch Bestandteil der Informationsveranstaltungen für neue MitarbeiterInnen. Für das Diversitätsmanagement gibt es innerhalb der Einrichtungen klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. In den meisten Fällen obliegt das Diversitätsmanagement der Abteilungsleitung(72 %), wird häufig aber durch eine Aufteilung der Verantwortlichkeit mit der Personalstelle ergänzt(54 %). Mehr als jede dritte Einrichtung verfügt bereits über eigene Diversitätsbeauftragte. Immerhin 15 % haben sogar eine spezielle Organisationseinheit zum Zweck des Diversitätsmanagements geschaffen. DIE­ABTEILUNGEN­UND­EINRICHTUNGEN­ DER­STADT­WIEN­AGIEREN­ALS­TREIBER­DES­ DIVERSITÄTSDISKURSES Die teilnehmenden Einrichtungen sind überdurchschnittlich engagiert, wenn es um die Weiterentwicklung des Diversity-Diskurses innerhalb der Stadt geht. 81 % der befragten Einrichtungen geben an, in den letzten drei Jahren aktiv an stadtinternen Plattformen zu diversitätsrelevanten Themen beteiligt gewesen zu sein. Zwei Drittel haben sich darüber hinaus auch in externen Plattformen und Netzwerken engagiert. Jede zweite Abteilung oder Einrichtung hat auch noch diversitätsorientierte Öffent lichkeitsarbeit geleistet und Vorträge bei Fachdiskussionen gehalten oder Beiträge zu Fachpublikationen verfasst und damit die Weiterentwicklung des Diversitätsmanagements in Wien vorangetrieben. Diversitätsmonitor: Kernergebnisse 25 Integrationsmonitor Demografie& Einwanderungsrecht Kernergebnisse • D­ ie­Zuwanderung­von­jungen­Frauen­und­Männern­hat­Wien­stark­verändert. Aus einer überalterten und schrumpfenden Stadt wurde in den letzten 30 Jahren eine junge, wachsende Metropole. Seit 2015 ist Wien aufgrund dieser Zuwanderung das jüngste Bundesland Österreichs. Während das Durchschnittsalter der Wiener Bevölkerung von 1961 bis 2018 um 1,7 Jahre sank, ist jenes der gesamten Bevölkerung in Österreich um 6,2 Jahre gestiegen. • D­ er­größte­Teil­der­Zuwanderung­aus­dem­Ausland­nach­Wien­betrifft­ EU/EFTA -­ StaatsbürgerInnen.­ Die Wanderungsbilanz der Stadt Wien mit dem Ausland zeigt, dass seit 2006 jedes Jahr mehr Menschen mit einer EU/EFTA -Staatsbürgerschaft nach Wien gezogen sind als mit der Staatsbürgerschaft von Drittstaaten. Die einzige Ausnahme bildet der Höhepunkt des letzten Fluchtereignisses im Jahr 2015. • In­den­letzten­Jahren­ist­die­Zuwanderung­aus­dem­Ausland­nach­Wien­wieder­stark­ zurückgegangen.­ Die Wanderungsbilanz für Menschen aus den seit 2004 der Europäischen Union beigetretenen Ländern hatte ihren Höhepunkt bereits im Jahr 2014, und jene für Menschen aus Drittstaaten außerhalb Europas ist seit 2015 enorm zurückgegangen. Beide Gruppen waren in den letzten Jahren die wichtigsten Zuwanderungsgruppen aus dem Ausland nach Wien. Dennoch wird Wien laut der letzten Bevölkerungsprognose der Stadt weiter wachsen und rund um das Jahr 2027 eine Metropole mit zwei Millionen EinwohnerInnen sein. • Aufgrund­der­Zuwanderung­steigt­in­Wien­–­so­wie­in­vielen­anderen­europäischen­ Metropolen­auch­–­der­Anteil­der­Bevölkerung­mit­Migrationsbezug:­ Anfang 2020 waren 30,8 % der WienerInnen ausländische StaatsbürgerInnen, 36,7 % waren im Ausland geboren, und 41,3 % hatten eine ausländische Herkunft. Bei der Wiener Bevölkerung im Alter zwischen 25 und 44 Jahren liegt der Anteil der Menschen mit ausländischer Herkunft bei 50,9 %. 26 Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht Entwicklung der Wiener Bevölkerung seit 1961 Abb. 1: Wien ist infolge des Beitritts zur EU, der EU-Osterweiterungen und der Fluchtmigration um 2015 stark gewachsen Geburtenbilanz, Wanderungsbilanz und daraus entstehende Bevölkerungsveränderung in Wien seit 1961 40.000 30.000 20.000 1961: Raab-Olah-Abkommen zur Anwerbung von ausländischen GastarbeiterInnen: Anwerbeabkommen in den Jahren 1962, 1964 und 1966 10.000 Fluchtmigration rund um den Fall des Eisernen Vorhangs(1989) sowie die Kriege im ehemaligen Jugoslawien(ab 1991) Fluchtmigration aus Syrien und Afghanistan 0 - 10.000 - 20.000 Wirtschaftskrise nach Ölpreisschock 1973, Nachzug von Familienangehörigen 1995: EU-Beitritt Österreichs& verstärkte Zuwanderung aus der Europäischen Union: EU-Erweiterungen in den Jahren 2004, 2007 und 2013 mit Ende der Übergangsfristen 2011, 2014 und 2020  Wachstum(absolut)   Wanderungsbilanz (außen& binnen)  Geburtenbilanz Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(seit 2002) sowie Statistik Austria(bis 2001) 1961 1963 1965 1967 1969 1971 1973 1975 1977 1979 1981 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 Wien hat in den letzten 60 Jahren eine äußerst dynamische Bevölkerungsentwicklung erlebt. Aus einer stagnierenden Stadt wurde innerhalb weniger Jahrzehnte zunächst eine schrumpfende und später eine stark wachsende Stadt. Gleichzeitig wurde aus einer stark gealterten Stadt – überwiegend aufgrund der internationalen Zuwanderung – eine junge Metropole. AUS­EINER­SCHRUMPFENDEN­STADT­WURDE­EINE­ BOOMENDE­METROPOLE­…­ Die Geburtenbilanz – also die Zahl der in einem Jahr lebend geborenen Kinder abzüglich der im selben Zeitraum gestorbenen Personen – veränderte sich in Wien seit dem Jahr 1961 nur langsam. Bis inklusive 2003 starben in Wien jedes Jahr mehr Menschen als geboren wurden. Erst seit 2004 ist die Geburtenbilanz in Wien nach vielen Jahrzehnten wieder positiv. Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht 27 Der­Fall­des­Eisernen­Vorhangs,­die­Kriege­am­­Balkan,­ der­österreichische­EU-Beitritt,­die­­Osterweiterungen­der­ EU­sowie­die­Fluchtmigration­aus­Syrien­und­­Afghanistan­ haben­zu­einem­deutlichen­Wachstum­der­Stadt­Wien­ geführt.­ Anders als die Geburtenbilanz hat sich die Wanderungsbilanz – also die Zahl der in einem Jahr aus dem Ausland oder den anderen Bundesländern nach Wien zugezogenen Menschen minus der weggezogenen Personen – sprunghafter entwickelt. Das liegt daran, dass Migration oft durch politische oder ökonomische Ereignisse geprägt wird: Solche Ereignisse waren beispielsweise die Phase der Vollbeschäftigung ab dem Jahr 1961, die Ölkrise(1973), der Fall des Eisernen Vorhangs(1989), die Kriege am Balkan(ab 1991), der österreichische EU-Beitritt(1995), die Erweiterungen der Europäischen Union(2004, 2007 sowie 2013), das Ende der Übergangsfristen für die neuen Mitgliedstaaten der EU(2011, 2014 sowie 2020) oder die Fluchtmigration aus Syrien und Afghanistan(2015). Randlage an einer undurchlässigen Grenze, sondern wurde zu einem Tor in die ost- und mitteleuropäischen Staaten. Auch in Folge der Kriege am Balkan kam es daher zwischen 1988 und 1994 zu einer erneuten Phase der starken Zuwanderung nach Wien, die sich nun wieder in einem Wachstum des Bevölkerungsstands niederschlug. Die Wanderungsbilanz in der Höhe von 86.370 Personen führte trotz einer weiterhin noch negativen Geburten bilanz von-27.961 Personen zu einem Bevölkerungswachstum um 58.409 Personen zwischen 1988 und 1994. Die Zahl der WienerInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft stieg auf 230.501 Personen. • Der österreichische EU-Beitritt im Jahr 1995 kann als Beginn einer bis heute andauernden Phase gesehen werden: der verstärkten Zuwanderung aus Staaten der Europäischen Union – vor allem rund um die Ost- und Südost-Erweiterungen 2004, 2007 und 2013 sowie rund um das Auslaufen der Übergangsfristen für die ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit nach diesen Erweiterungen. Rückblickend kann die Zuwanderung nach Wien in fünf Phasen eingeteilt werden(Abb. 1): • Die erste Phase zwischen 1961 und 1973 war stark durch die Migration von„GastarbeiterInnen“ geprägt. Innerhalb von 12 Jahren betrug die Wanderungsbilanz der Stadt Wien 106.258 Personen. Doch diese starke Zuwanderung war gerade ausreichend, um die im selben Zeitraum stark negative Geburtenbilanz(-105.946 Personen) auszugleichen. Die Bevölkerungszahl der Stadt Wien stagnierte, während die Zahl der ausländischen StaatsbürgerInnen von 23.651 auf 95.710 Personen anstieg. • Mit der Ölkrise im Jahr 1973 änderte sich diese Situation: Der Ölpreisschock führt zu einer Rezession, und die Phase der„GastarbeiterInnenmigration“ kam zu einem Ende. Es folgte eine Zeit des verstärkten Familiennachzugs. Die Wanderungsbilanz für den Zeitraum zwischen 1974 und 1987 war mit insgesamt 4.160 Personen leicht positiv, doch aufgrund der mit-148.828 Personen weiter stark negativen Geburtenbilanz sank die Bevölkerungszahl der Stadt Wien deutlich. 1988 erreichte die Stadt Wien mit 1.484.258 EinwohnerInnen ihren niedrigsten Bevölkerungsstand im 20. Jahrhundert. Am Ende dieser Phase im Jahr 1987 hatten im Jahresdurchschnitt 121.932 WienerInnen eine ausländische Staatsbürgerschaft. • Zusätzlich zur Zuwanderung aus europäischen Staaten führte die Fluchtmigration im Wesentlichen aus Syrien und Afghanistan rund um das Jahr 2015 zu einer starken Zuwanderung nach Wien. Im gesamten Zeitraum seit 1995 ergeben die Wanderungsbilanz und die seit 2004 nun ebenfalls positive Geburtenbilanz ein starkes Bevölkerungswachstum um 368.524 Personen bis Anfang 2020. Im Durchschnitt des Jahres 2019 hatten 579.881 WienerInnen eine ausländische Staatsbürgerschaft. Die letzten verfügbaren Daten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts zeigen für 2019 einen leichten Anstieg der Zuwanderung nach Wien. Insgesamt liegt die Wanderungsbilanz mit dem In- und Ausland mit 9.887 Personen jedoch weiterhin niedriger als in den Jahren zwischen 2010 und 2017. Gemeinsam mit einer weiterhin positiven Geburtenbilanz führte die Wanderungsbilanz zu einem Wachstum der Wiener Bevölkerung um 13.700 Personen im Jahr 2019. Sollten sich die bisherigen Prognosen bestätigen, ist davon auszugehen, dass Wien im Jahr 2027 zu einer Metropole mit mehr als zwei Millionen EinwohnerInnen werden wird – so wie schon im Jahr 1910. 1 • Erst ab dem Jahr 1988 begann Wien wieder zu wachsen. Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs kam es zu einer grundlegenden Veränderung der geopolitischen Situation der Stadt: Wien befand sich nicht mehr in einer 28 Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht Wiener­Lebensqualitätsstudie:­Einstellung­der­ Bevölkerung­zum­Wachstum­der­Stadt­Wien Wie Abbildung 2 zeigt, wird das Bevölkerungswachstum der Stadt von den WienerInnen positiv gesehen. Insgesamt rund 75 % der in der Wiener Lebensqualitätsstudie 2018 2 befragten Personen gaben an, dass sie diese Entwicklung sehr oder eher positiv sehen. Der Migrationshintergrund führt dabei zu deutlichen Unterschieden im Antwortverhalten. So stimmten der Aussage rund 87 % der Personen mit Migrationshintergrund der ersten Generation zu. Doch auch von den WienerInnen ohne Migrationshintergrund begrüßen 71 % das Wachstum der Stadt. Abb. 2: Das Wachstum der Stadt wird von der Wiener Bevölkerung positiv gesehen Antworten der in der Wiener Lebensqualitätsstudie 2018 befragten Wiener Bevölkerung auf die Frage„Dass Wien eine wachsende Stadt ist, sehe ich grundsätzlich positiv.“(in %) Gesamt 43 32 17 8 nach­Geschlecht Frauen Männer 42 43 32 18 8 32 17 8 nach­Migrations­hintergrund kein Migrationshintergrund 39 Migrationshintergrund 1. Generation 53 Migrationshintergrund 2. Generation 46 32 19 10 34 10 3 31 17 6 stimme sehr zu stimme eher zu stimme eher nicht zu stimme gar nicht zu Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Quelle: Endbericht der Wiener Lebensqualitätsstudie 2018 222211111111221212090900999999090090017806187600991086973735739959515111 …­UND­AUS­DEM­ÄLTESTEN­DAS­JÜNGSTE­ BUNDESLAND­ÖSTERREICHS Die eben beschriebene Zuwanderung hat in den letzten Jahrzehnten zu einer Verjüngung der Wiener Bevölkerung geführt – absolut, aber vor allem im Vergleich zu den anderen acht Bundesländern in Österreich(Abb. 3). Abb. 3: Aufgrund der Zuwanderung von jungen Menschen wurde Wien vom ältesten zum jüngsten Bundesland Österreichs Entwicklung des Durchschnittsalters der Bevölkerung in den neun österreichischen Bundesländern im Jahresdurchschnitt seit 1961 50 40 30 20 10 0  andere Bundesländer   Wien Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria(Demographische Indikatoren) Durch­die­Zuwanderung­von­jungen­Menschen­aus­ dem­In-­und­Ausland­ist­das­durchschnittliche­Alter­ der­­WienerInnen­leicht­gesunken,­während­die­anderen­ ­Bundesländer­deutlich­gealtert­sind. In den 1960er und 1970er Jahren galt Wien als eine der demografisch ältesten Städte der Welt. Wichtige Gründe dafür waren Geburtenausfälle während der beiden Weltkriege und während der Wirtschaftskrise der 1930er 3 Jahre. Das durchschnittliche Alter der WienerInnen betrug im Jahr 1961 rund 42,6 Jahre und lag damit um etwa sechs Jahre über dem österreichweiten Durchschnitt und etwa zehn Jahre über dem damals jüngsten Bundesland Vorarlberg. Doch während in den folgenden Jahren das Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht 29 Abb. 4: Wien ist seit vielen Jahren eine Einwanderungsstadt – so wie viele andere europäische Metropolen auch Anteil der Wiener Bevölkerung mit ausländischer Staatsbürgerschaft, mit einem ausländischen Geburtsland, mit ausländischer Herkunft oder mit Migrationshintergrund seit dem Jahr 2002(in %) 100 Bevölkerung mit 90 ausländischer Staatsbürgerschaft 80 Bevölkerung mit ausländischen Geburtsland 70 Bevölkerung mit 60 ausländischer Herkunft Bevölkerung mit 50 Migrationshintergrund 40 Grafik& Berechnung: Stadt 30 Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – 20 Wirtschaft, Arbeit und Statistik (Bevölkerungsregister) sowie 10 STATcube – Statistik Austria 0 (Mikrozensus Arbeitskräfteerhebung) 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 durchschnittliche Alter der Bevölkerung in den anderen Bundesländern deutlich stieg, sank es in Wien sogar geringfügig. Seit 2015 ist Wien das demografisch jüngste Bundesland in Österreich. Das durchschnittliche Alter der WienerInnen lag 2019 bei 41,0 Jahren. Verantwortlich für diese Entwicklung ist die Zuwanderung junger Frauen und Männer sowohl aus den anderen Bundesländern als auch aus dem Ausland. Genauso wie Österreich ein Einwanderungsland ist, ist Wien seit langer Zeit eine Einwanderungsstadt. Unabhängig davon, welche Definitionen und Kennzahlen verwendet werden, zeigt sich, dass in Wien seit vielen Jahren der Anteil der Bevölkerung mit Migrationsbezug steigt – so wie in anderen europäische Metropolen wie Amsterdam, Stuttgart, Frankfurt am Main, London oder Brüssel auch 4 (Abb. 4). ENTWICKLUNG­DER­WIENER­BEVÖLKERUNG­ SEIT­2002­IM­DETAIL Seit dem Jahr 2002 ermöglichen die amtlichen Registerdaten einen weitaus detaillierteren Blick auf die Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung als in den Jahren davor. Diese Daten werden im folgenden Abschnitt verwendet, um die Entwicklungen in den letzten Jahren abzubilden und zu zeigen, wie sich die Zuwanderung der vergangenen Jahrzehnte auf die Zusammensetzung der Bevölkerung ausgewirkt hat. Wien­ist­seit­langer­Zeit­eine­Einwanderungsstadt:­30,8 %­ der­Bevölkerung­haben­nicht­die­österreichische­Staatsbürgerschaft,­36,7 %­sind­im­Ausland­geboren,­und­41,3 %­ haben­eine­ausländische­Herkunft. • Der Anteil der in Wien lebenden Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft ist seit dem Jahr 2002 von 16,4 % auf 30,8 % Anfang des Jahres 2020 gestiegen. • Der Anteil der im Ausland geborenen WienerInnen hat im selben Zeitraum von 24,6 % auf 36,7 % zugenommen. • Während im Jahr 2002 rund 27,2 % der WienerInnen eine ausländische Herkunft hatten, lag der Anteil Anfang 2020 bei rund 41,3 %. • Da in den amtlichen Registerdaten keine Informationen zu den Eltern vorliegen, kann der Migrationshintergrund erst seit dem Jahr 2008 mit der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung abgebildet werden. Seitdem kam es zu einem Anstieg von ursprünglich 35,1 % auf 45,9 % im Durch schnitt des Jahres 2019. 30 Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht Abb. 5: Der Anteil der Wiener Bevölkerung mit Bezug zu früheren Zuwanderungsländern sinkt, jener aus EU/EFTA Staaten und sonstigen Drittstaaten steigt Veränderung von Anteilen zusammengefasster Bevölkerungsgruppen mit ausländischer Herkunft an der gesamten Wiener Bevölkerung seit dem Jahr 2002(in %) 20 EU/EFTA 18 ehemaliges Jugoslawien (ohne EU-Mitglieder) 16 Türkei sonstige Drittstaaten 14 12 Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und 10 Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik 8 (Bevölkerungsregister) 6 4 2 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Der­Anteil­der­WienerInnen­aus­früheren­Zuwanderungsländern­wie­dem­ehemaligen­Jugoslawien­oder­der­ ­Türkei­sinkt,­während­jener­aus­Staaten­der­ EU/EFTA oder­sonstigen­Drittstaaten­steigt.­ Mit der Zuwanderung seit dem Jahr 2002 hat sich auch die Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung mit ausländischer Herkunft verändert: Während der Anteil der WienerInnen aus frühen Zuwanderungsländern wie dem ehemaligen Jugoslawien bei 8,8 % stagniert und jener aus der Türkei leicht auf 4,0 % zurückgegangen ist, kam es in den vergangenen Jahren zu einer starken Zuwanderung aus den neuen und alten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Seit 2002 ist der Anteil der WienerInnen aus Staaten der EU oder EFTA von 9,9 % auf 17,1 % gestiegen. Ebenfalls gestiegen ist der Anteil der Bevölkerung aus sonstigen Drittstaaten – er lag 2002 bei 5,2 % und stieg auf 11,5 % (Abb. 5). Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht 31 Wiener Bevölkerung im Jahr 2020 Abb. 6: Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung nach Staatsbürgerschaft und Geburtsland Anfang des Jahres 2020 Gesamtbevölkerung­in­Wien­am­Jahresanfang 1.911.191(100,0 %) Österreichische StaatsbürgerInnen 1.322.176(69,2 %) Ausländische StaatsbürgerInnen 589.015(30,8 %) in Österreich geboren 1.121.131(58,7 %) im Ausland geboren 201.045(10,5 %) im Ausland geboren 500.617(26,2 %) in Österreich geboren 88.398(4,6 %) im Ausland geborene Personen 701.662(36,7 %) Personen mit ausländischer Herkunft 790.060(41,3 %) Grafik& Berechnungen: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Bevölkerungsregister), Stand: 1. Jänner 2020 ZUSAMMENSETZUNG­DER­WIENER­BEVÖLKERUNG Die Zuwanderung nach Wien hat – gemeinsam mit dem restriktiven Staatsbürgerschaftsrecht – nachhaltige Auswirkungen auf die heutige Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung, wie die Statistik des Bevölkerungsstandes zeigt. Berücksichtigt wurden darin alle hauptgemeldeten Personen(inklusive Obdachlosenmeldungen), die sich laut dem Zentralen Melderegister seit zumindest 90 Tagen durchgehend in Wien aufhalten. Wie Abbildung 6 zeigt, lebten am 1. Jänner 2020 in Wien 1.911.191 Menschen – davon waren 978.900 Frauen und 932.291 Männer. Rund 69,2 % der WienerInnen(1.322.176 Personen) besaßen die österreichische Staatsbürgerschaft 5 , und 30,8 %(589.015 Personen) waren ausländische Staats bürgerInnen. 201.045 WienerInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft waren selbst im Ausland geboren – das entspricht 10,5 % der in Wien lebenden Bevölkerung. Gleichzeitig waren 88.398 WienerInnen beziehungsweise 4,6 % der Wiener Bevölkerung zwar in Österreich geboren, hatten jedoch noch nicht die österreichische Staatsbürgerschaft erworben. Weitere 500.617 WienerInnen waren sowohl im Ausland geboren als auch ausländische StaatsbürgerInnen. Insgesamt waren mit 1. Jänner 2020 rund 36,7 % der Wiener Bevölkerung im Ausland geboren. 41,3 % der WienerInnen hatten eine ausländische Herkunft – sie besaßen entweder nicht die österreichische Staatsbürgerschaft oder waren im Ausland geborene österreichische StaatsbürgerInnen. Die Wiener Bevölkerung mit ausländischer Herkunft stellt jedoch keine homogene Gruppe dar: So hatten die 1.911.191 WienerInnen Anfang 2020 genau 181 verschiedene Staatsbürgerschaften 6 . 32 Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht Abb. 7: Mehr als die Hälfte der Wiener Bevölkerung bis zum Alter von 50 Jahren hat Migrationsbezug Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung nach Geburtsort, Staatsbürgerschaft, Geburtsort der Eltern und Alter(Mitte 2018 – Mitte 2019, in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 bis 4 Jahre 5 – 9 Jahre 10 – 14 Jahre 15 – 19 Jahre 20 – 24 Jahre 25 – 29 Jahre 30 – 34 Jahre 35 – 39 Jahre 40 – 44 Jahre 45 – 49 Jahre 50 – 54 Jahre 55 – 59 Jahre 60 – 64 Jahre 65 – 69 Jahre 70 – 74 Jahre 75 – 79 Jahre 80 – 84 Jahre ab 85 Jahren in Österreich geboren mit österreichischer Staatsbürgerschaft und mindestens einem in Österreich geborenen Elternteil(insgesamt 52,2 %) in Österreich geboren mit österreichischer Staatsbürgerschaft und zwei im Ausland geborenen Eltern(insgesamt 7,2 %) in Österreich geboren mit ausländischer Staatsbürgerschaft(insgesamt 4,9 %) im Ausland geboren mit österreichischer Staatsbürgerschaft(insgesamt 10,7 %) im Ausland geboren mit ausländischer Staatsbürgerschaft(insgesamt 24,8 %) Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) 47,8 %­der­Wiener­Bevölkerung­besitzen­entweder­nicht­ die­österreichische­Staatsbürgerschaft,­wurden­im­Ausland­geboren­oder­haben­zwei­im­Ausland­geborene­ Eltern. Anders als die bisher verwendeten Daten des amtlichen Bevölkerungsregisters enthält der Mikrozensus auch Angaben zum Geburtsland der Eltern. Damit lässt sich der Migrationsbezug der Wiener Bevölkerung bis zur zweiten Generation sichtbar machen. Dabei wird klar ersichtlich, dass Migration große Teile der Wiener Bevölkerung prägt (Abb. 7). wurden oder weil ihre beiden Eltern im Ausland auf die Welt gekommen waren. Bis zur Altersgruppe der 45 bis 49 Jahre alten WienerInnen lag der Anteil der Personen mit Migrationsbezug jeweils über 50 % und sank erst bei der Bevölkerung ab 50 Jahren auf niedrigere Werte. Insgesamt zeigen diese Daten des Mikrozensus, dass im Durchschnitt von Mitte 2018 bis Mitte 2019 rund 47,8 % der Wiener Bevölkerung in der einen oder anderen Form Migrationsbezug hatten – sei es, weil sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen, weil sie im Ausland geboren Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht 33 Abb. 8: Staatsbürgerschaften der Wiener Bevölkerung 2020 9,9 % 7,2 % 9,1 % 4,6 % 69,2 % Österreich: 1.322.176 EU-Staaten vor 2004 sowie EFTA : 88.778 EU-Staaten seit 2004: 173.827 europäische Drittstaaten: 189.310 außereuropäische Drittstaaten: 137.100 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Bevölkerungsregister), Stand: 1. Jänner 2020 Abb. 9: Herkunft der Wiener Bevölkerung 2020 9,9 % 14,4 % 11,4 % 5,7 % 58,7 % Österreich: 1.121.131 EU-Staaten vor 2004 sowie EFTA : 108.350 EU-Staaten seit 2004: 217.553 europäische Drittstaaten: 275.594 außereuropäische Drittstaaten: 188.563 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Bevölkerungsregister), Stand: 1. Jänner 2020 WIENER­BEVÖLKERUNG­NACH­STAATSBÜRGERSCHAFT­ UND­HERKUNFT Im vorangegangenen Abschnitt wurde ausgehend von der Staatsbürgerschaft sowie dem Geburtsland bereits kurz auf die Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung eingegangen. In Folge wird ein genauerer Blick auf die Staatsbürgerschaft sowie Herkunft der WienerInnen geworfen: Anfang 2020 lebten in Wien 1.322.176 Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft sowie 589.015 WienerInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft. Damit besitzen 30,8 % der WienerInnen eine ausländische Staatsbürger schaft. 4,6 % der Wiener Bevölkerung hatten eine Staats bürgerschaft aus einem der„alten“ EU-Mitgliedstaaten vor 2004 oder aus der EFTA , 9,1 % die Staatsbürgerschaft eines der seit 2004 der EU beigetretenen Länder, 9,9 % die Staatsbürgerschaft eines anderen europäischen Staates und 7,2 % die eines anderen Drittstaates außerhalb von Europa (Abb. 8). Wird anstelle der Staatsbürgerschaft die Definition der Herkunft verwendet, liegt die Zahl der WienerInnen mit ausländischer Herkunft etwas höher, da auch im Ausland geborene Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft miteinbezogen werden. Mit Anfang des Jahres 2020 hatten 1.121.131 WienerInnen eine österreichische Herkunft und 790.060 WienerInnen eine ausländische Herkunft. 5,7 % der Wiener Bevölkerung haben ihre Herkunft in einem der EU-Mitglieder vor 2004 oder der EFTA und weitere 11,4 % in den seit 2004 der EU neu beigetretenen Staaten. 14,4 % der WienerInnen haben ihre Herkunft in anderen Staaten Europas und 9,9 % in anderen Drittstaaten außer halb Europas(Abb. 9). Die wichtigsten Herkunftsländer der Wiener Bevölkerung mit ausländischer Herkunft haben sich in den vergangenen Jahren kaum verändert: Anfang 2020 hatten 101.888 WienerInnen eine serbische Herkunft, 76.281 eine Herkunft aus der Türkei, 61.945 aus Deutschland sowie 55.051 aus Polen. Nach Staatsbürgerschaften betrachtet zeigt sich jedoch eine etwas andere Reihenfolge, da viele in der Türkei oder Bosnien und Herzegowina geborene WienerInnen bereits die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben. Dies trägt dazu bei, dass die deutschen StaatsbürgerInnen in Wien im Jahr 2019 zum ersten Mal die zweitgrößte Bevölkerungsgruppe ohne österreichische Staatsbürgerschaft stellten(Abb. 10). Im Anhang finden Sie eine detaillierte Tabelle zur Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung nach Staatsbürgerschaft, Geburtsland, Herkunft und Geschlecht. 34 Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht Abb. 10: Zahlenmäßig größte Bevölkerungsgruppen in Wien mit ausländischer Herkunft oder Staatsbürgerschaft 2020 Serbien 77.813 Türkei 45.824 76.281 Deutschland 61.945 49.504 Polen 55.051 43.744 Rumänien 42.622 36.357 Bosnien und Herzegowina 40.501 21.793 Ungarn 30.388 25.144 Kroatien 28.073 23.128 Syrien – Arabische Republik 25.814 24.683 Bulgarien 22.129 19.706 101.888 Herkunft  Staatsangehörigkeit Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Bevölkerungsregister), Stand: 1. Jänner 2020 Abb. 11: 41,3 % der Wiener Bevölkerung haben nicht die österreichische Staatsbürgerschaft oder wurden im Ausland geboren Anteil der Bevölkerung mit ausländischer Herkunft an der Wiener Bevölkerung am Anfang des Jahres 2020 nach Geschlecht und Alter (in %) Gesamt Frauen Männer 0 – 5 Jahre 6 – 14 Jahre 15 – 19 Jahre 20 – 24 Jahre 25 – 44 Jahre 45 – 64 Jahre ab 65 Jahren 41,3 41,0 41,7 37,7 35,6 34,0 43,0 50,9 42,1 27,8 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Bevölkerungsregister), Stand: 1. Jänner 2020 EIN­DETAILLIERTER­BLICK­AUF­DIE­HERKUNFT­DER­ WIENER­BEVÖLKERUNG 41,3 %­der­Wiener­Bevölkerung­hatten­Anfang­2020­eine­ ausländische­Herkunft:­Sie­waren­entweder­ausländische­ StaatsbürgerInnen­oder­im­Ausland­geborene­Menschen­ mit­österreichischer­Staatsbürgerschaft.­ Die Zuwanderung nach Wien erfolgt vor allem im jungen Alter – insbesondere zum Erwerb einer Ausbildung oder für die Erwerbstätigkeit. Dies wird auch in der altersmäßigen Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung sichtbar: Mit 27,8 % hat etwas mehr als ein Viertel der WienerInnen im Pensionsalter ab 65 Jahren eine ausländische Herkunft. Im Gegensatz dazu liegt der Anteil der ausländischen StaatsbürgerInnen und der im Ausland geborenen österreichischen StaatsbürgerInnen in der Altersgruppe zwischen 25 und 44 Jahren fast doppelt so hoch: Mit 50,9 % hatte Anfang 2020 die Mehrheit der WienerInnen in dieser Altersgruppe eine ausländische Herkunft(Abb. 11). Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht 35 Abb. 12: 50 % der WienerInnen in Rudolfsheim-Fünfhaus, Brigittenau, Favoriten& Margareten haben eine ausländische Herkunft Anteil der Bevölkerung mit ausländischer Herkunft an der Wiener Bevölkerung am Anfang des Jahres 2020 in den 23 Wiener Gemeindebezirken(in %) 100 90 80 70 60 50 40 30 37 46 43 43 49 41 39 39 41 50 42 47 29 36 54 47 44 37 36 51 35 33 30 20 10 0 15. Rudolfs22.h212251.e3..10L19i1.1I8....1.1e61.n011DLm62F1.BMo8AS3.J2l.-.lni4a9r.o477a...ip..3oFsOoFernn.trmsgaoreMüMHiPilWgatDdNirHeveLtaWeneidäsamaudfieiöetergfotrsitnssSseekhrreruedbrhtttteirlzzrrlsadnuiiiiiiiiadttbnaaaaahoannnnnnnnnieeeaaßulrddddlttennfutdngggggssgguftg Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Bevölkerungsregister), Stand: 1. Jänner 2020 In allen 23 Wiener Gemeindebezirken leben WienerInnen mit ausländischer Herkunft. Dennoch zeigt Abbildung 12, dass Unterschiede beim Anteil der BewohnerInnen mit ausländischer Herkunft bestehen. Überdurchschnittlich viele zugewanderte Menschen leben vor allem in den dicht verbauten und eng bewohnten Gebieten der Stadt. In zwei Bezirken hatte mehr als die Hälfte der EinwohnerInnen eine ausländische Herkunft – in Rudolfsheim-Fünfhaus seit dem Jahr 2015 sowie in der Brigittenau seit 2018. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der BewohnerInnen dieser Bezirke entweder nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder aber, dass sie österreichische StaatsbürgerInnen sind, die im Ausland geboren wurden. In Margareten und Favoriten liegt der Anteil der BewohnerInnen mit ausländischer Herkunft knapp unter 50 %. Am weitesten unter dem Wiener Durchschnitt liegen Liesing und Hietzing mit jeweils rund um 30 % EinwohnerInnen mit ausländischer Herkunft. Ein Blick auf die aus dem Melderegister stammenden Daten zur Aufenthaltsdauer zeigt, dass Anfang des Jahres 2020 rund 78 % der WienerInnen seit zumindest zehn Jahren in Österreich lebten. Rund 12 % der Wiener Bevölkerung wur den innerhalb der letzten fünf bis neun Jahre ansässig, und 10 % zogen innerhalb der letzten vier Jahre nach Österreich oder wurden in diesem Zeitraum geboren. Nach einzelnen Herkunftsländern betrachtet spiegeln sich in den unterschiedlichen Aufenthaltsdauern die Migrationsbewegungen der letzten Jahrzehnte wider: Weit mehr als die Hälfte der WienerInnen mit Herkunft aus Rumänien, Italien, Bulgarien und Ungarn ist erst in den letzten neun Jahren zugewandert. Die beiden„jüngsten“ Zuwanderungsgruppen nach Wien bilden Menschen aus Afghanistan(76 % haben eine Aufenthaltsdauer von weniger als zehn Jahren) sowie Syrien(94 % sind erst innerhalb der letzten neun Jahre nach Österreich gekommen). Die historisch„ältesten“ Gruppen in Wien sind die Bevölkerungsgruppen mit Herkunft aus der Türkei, aus Bosnien und Herzegowina sowie der Tschechischen Republik: Zwischen 86 % und 82 % der WienerInnen aus diesen Ländern leben schon zumindest zehn Jahre in Österreich(Abb. 13). 36 Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht Abb. 13: Alte und neue Bevölkerungsgruppen mit ausländischer Herkunft Herkunftsländer mit zumindest 10.000 EinwohnerInnen in Wien sortiert nach der Aufenthaltsdauer in Österreich im Jahr 2020(in%) Türkei Bosnien und Herzegowina Tschechische Republik Serbien Kroatien Nordmazedonien Kosovo Indien Polen China Russische Föderation Iran – Islamische Republik Deutschland Slowakei Rumänien Italien Bulgarien Ungarn Afghanistan Syrien – Arabische Republik 68 7 10 99 9 11 13 14 12 14 13 18 20 16 15 22 20 17 15 22 16 25 21 31 34 31 31 16 29 30 21 29 27 26 30 32 61 86 83 82 80 74 73 70 64 63 63 63 54 54 50 42 40 38 36 24 65 6  0 bis 4 Jahre   5 bis 9 Jahre   10 Jahre und mehr Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Bevölkerungsregister), Stand: 1. Jänner 2020 Zuzüge und Wegzüge Wien ist eine wachsende Stadt. Dafür verantwortlich ist vor allem die Zuwanderung aus dem Ausland, aber seit dem Jahr 2004 erstmals seit vielen Jahrzehnten auch eine positive Geburtenbilanz. Doch welche Menschen ziehen nach Wien, und wer zieht wieder weg? Diese Fragen sollen in dem folgenden Abschnitt beantwortet werden. Mit den Daten der Wanderungsstatistik kann in Österreich ein detailliertes Bild der jedes Jahr nach Wien zuziehenden und wieder wegziehenden Menschen gezeichnet werden. Diese berücksichtigt alle Ortswechsel, die zu einer dauerhaften Änderung des Hauptwohnsitzes führten und im Melderegister erfasst wurden. Dies betrifft sowohl Wanderungen zwischen den neun österreichischen Bundesländern(Binnenwanderung) als auch die Wanderung zwischen Österreich und anderen Staaten der Welt(Außenwanderung). Personen, die sich zum Stichtag erst weniger als 90 Tage durchgehend in Österreich aufhielten, werden nicht berücksichtigt. ZUZÜGE­UND­WEGZÜGE­NACH­WIEN­INSGESAMT Die­Mobilität­von­EU-BürgerInnen­sowie­von­Drittstaatsangehörigen­hat­in­den­vergangenen­Jahren­stark­zugenommen.­Immer­mehr­Menschen­ziehen­aus­dem­Inland­ und­Ausland­nach­Wien,­aber­auch­wieder­in­die­andere­ Richtung.­ Insgesamt nahm die Zahl der Zuzüge nach und der Wegzüge aus Wien in den vergangenen Jahren zu. Dies liegt vor allem an der gestiegenen Mobilität von Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, wie Abbildung 14 zeigt. Die Zahl der Zuzüge von österreichischen StaatsbürgerInnen nach Wien schwankt seit dem Jahr 2002 rund um den langjährigen Mittelwert von etwa 27.600 Personen. Im Jahr 2019 zogen 26.644 WienerInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft aus den anderen Bundesländern oder Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht 37 Abb. 14: Die Mobilität von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft hat seit dem Jahr 2002 stark zugenommen Zuzüge aus dem Inland und dem Ausland nach Wien sowie Wegzüge aus Wien in andere Bundesländer oder das Ausland seit dem Jahr 2002 nach Staatsbürgerschaft Österreichische StaatsbürgerInnen 50.000 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 EU/EFTABürgerInnen StaatsbürgerInnen von Drittstaaten 22000042 22000068 2010 2012 2014 2016 2018 22000042 22000068 2010 2012 2014 2016 2018 2002 2004 22000068 2010 2012 2014 2016 2018 Zuzüge Wegzüge Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Wanderungsstatistik) dem Ausland nach Wien. Die Zahl der Wegzüge österreichischer StaatsbürgerInnen lag zuletzt mit 32.355 Personen knapp über dem Durchschnitt von rund 31.600 Personen. Insgesamt ergibt sich damit seit vielen Jahren eine leicht negative Wanderungsbilanz der Stadt Wien bei Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Bei ausländischen StaatsbürgerInnen nahmen seit dem Jahr 2002 sowohl die Zuzüge nach Wien als auch die Wegzüge in andere Bundesländer oder ins Ausland zu. Da im Jahr 2019 64.602 Menschen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft nach Wien zuzogen und 49.004 in Bundesländer oder ins Ausland wegzogen, ergibt sich für die Stadt Wien eine positive Wanderungsbilanz von ausländischen StaatsbürgerInnen in der Höhe von 15.598 Personen. 38 Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht Abb. 15: Der Großteil der Wiener Wanderungsbilanz mit dem Ausland beruht auf der Zuwanderung von EU/EFTA BürgerInnen Wanderungsbilanz der Stadt Wien mit dem Ausland seit dem Jahr 2002 nach Staatsbürgerschaft 20.000 15.000 10.000 5.000 0 -5.000 Österreich EU-Staaten vor 2004 sowie EFTA EU-Staaten seit 2004 europäische Drittstaaten außereuropäische Drittstaaten Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik (Wanderungsstatistik) 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 WANDERUNG­ZWISCHEN­WIEN­UND­DEM­AUSLAND Im­Saldo­wandern­seit­dem­Jahr­2006­jedes­Jahr­mehr­ Menschen­mit­einer­ EU/EFTA -Staatsbürgerschaft­aus­ dem­Ausland­nach­Wien­zu­als­Drittstaatsangehörige.­ Die­einzige­Ausnahme­ist­der­Höhepunkt­des­letzten­ Fluchtereignisses­im­Jahr­2015. außergewöhnlich viele Menschen mit der Staatsbürgerschaft eines Drittstaates nach Wien zuzogen. Dieses Jahr war der Höhepunkt des siebenten großen Fluchtereignisses in Österreich seit 1945, doch auch die erhöhten Werte in der Wanderungsbilanz mit den außereuropäischen Drittstaaten zwischen 2012 und 2017 sind von diesem Ereignis beeinflusst. Mit der Fluchtmigration des Jahres 2015 hat die Wanderungsbilanz der Stadt Wien mit dem Ausland eine langjährige Spitze erreicht. Damals zogen 37.942 Menschen mehr aus dem Ausland nach Wien als wieder weg. Seitdem ging die Wanderungsbilanz mit dem Ausland bis 2018 wieder kontinuierlich zurück und stieg im Jahr 2019 leicht auf 14.526 Personen. Trotz des Anstiegs ist dies die zweitniedrigste Wanderungsbilanz seit dem Jahr 2011 und liegt unter dem langjährigen Durchschnitt seit 2002. Eine Aufschlüsselung der Wanderungsbilanz nach der Staatsangehörigkeit der zugewanderten Menschen ermöglicht einen genaueren Blick darauf, wer in den letzten Jahren zugewandert ist(Abb. 15). Zwischen 2002 und 2005 lag die Zuwanderung von Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates noch über jener von Menschen aus der EU oder EFTA – rund die Hälfte davon betraf Menschen mit der Staatsangehörigkeit von Serbien und Montenegro oder der Türkei. Doch seit dem Jahr 2006 sind im Saldo in jedem Jahr mehr Menschen mit einer EU - oder EFTA -Staatsbürgerschaft aus dem Ausland zugewandert als aus Drittstaaten. Die einzige Ausnahme bildet das Jahr 2015, als In den letzten Jahren führten einige Ereignisse zu einer starken Zuwanderung nach Wien: die Erweiterungen der Europäischen Union(2004, 2007 und 2013), der Wegfall der Übergangsfristen für die ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit der damals beigetretenen Länder(2011, 2014 und 2020) sowie die Kriege in Syrien und Afghanistan. Gemeinsam führten diese Ereignisse in den letzten Jahren zu einer im historischen Vergleich außergewöhnlich starken Zuwanderung nach Wien. Doch die Zuwanderung aus den neuen Mitgliedstaaten der EU hatte ihren Höhepunkt bereits im Jahr 2014, und auch jene aus außereuropäischen Drittstaaten ist seit 2015 stark gefallen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die letzte Phase der starken Zuwanderung nach Wien offenbar vorerst zu einem Ende gekommen ist. Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht 39 Abb. 16: Bis zum Jahr 2017 wanderten viele Drittstaatsangehörige aus anderen Bundesländern nach Wien zu Wanderungsbilanz der Stadt Wien mit den Bundesländern seit dem Jahr 2002 nach Staatsbürgerschaft 8.000 6.000 4.000 2.000 0 -2.000 -4.000 -6.000 Österreich EU-Staaten vor 2004 sowie EFTA EU-Staaten seit 2004 europäische Drittstaaten außereuropäische Drittstaaten Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik (Wanderungsstatistik) 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 WANDERUNG­ZWISCHEN­WIEN­UND­DEN­ BUNDESLÄNDERN Zwischen 2009 und 2016 hatte Wien durchgehend eine positive Wanderungsbilanz mit den Bundesländern. Seitdem lag sie wieder im negativen Bereich – so wie bereits zwischen 2003 und 2008. Im Jahr 2019 wanderten 32.876 Menschen aus den Bundesländern nach Wien, und 37.515 Personen zogen aus Wien in eines der anderen Bundesländer. Damit wanderten im Jahr 2019 insgesamt 4.639 WienerInnen mehr in die Bundesländer als aus den Bundesländern nach Wien. dem Inland zu erkennen: Im Jahr 2017 betrug die Binnenwanderungsbilanz österreichischer StaatsbürgerInnen -4.613 Personen und lag 2018 bei-5.267 Personen. Auch bei der Binnenwanderungsbilanz von EU-BürgerInnen sowie von StaatsbürgerInnen europäischer Drittstaaten gab es zwischen 2017 und 2018 kaum Veränderungen. Bei den StaatsbürgerInnen von außereuropäischen Drittstaaten kam es jedoch zu einem besonders starken Rückgang der Wanderungsbilanz mit dem Inland von 6.568 Personen (2017) auf 1.919 Personen im Jahr 2018. Im Jahr 2019 lagen die Werte bei allen Gruppen in etwa auf demselben Niveau wie schon 2018(Abb. 16). Etwas mehr als die Hälfte der Zuzüge aus den Bundesländern nach Wien und fast zwei Drittel der Wegzüge aus Wien in die Länder betreffen Niederösterreich: Während im Jahr 2019 genau 16.774 Menschen aus Niederösterreich nach Wien zuwanderten, verlegten 24.031 WienerInnen ihren Wohnsitz nach Niederösterreich – ein großer Teil davon in Gemeinden im direkten Einzugsbereich von Wien (die Gemeinden mit den meisten Zuzügen aus Wien waren Schwechat mit 1.228 Personen, Klosterneuburg mit 942 Personen sowie Wiener Neustadt mit 595 Personen, die sich aus Wien dort niederließen). Mit einer Betrachtung nach zusammengefassten Staatsbürgerschaftsgruppen ist es möglich, die wichtigste Ursache für die seit 2018 stark negative Wanderungsbilanz mit 40 Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht Rechtliche Grundlagen für die Einwanderung nach Österreich Die Einwanderung von ausländischen Staatsangehörigen aus dem Ausland und deren Lebenssituation in Österreich werden von drei höchst unterschiedlichen rechtlichen Regimen bestimmt, je nachdem, ob sie EWR - und Schweizer Staatsangehörige, Drittstaatsangehörige oder Geflüchtete sind. STEUERUNG­DER­EINWANDERUNG:­STRENGE­ ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN­STATT­QUOTEN Nur ein geringer Teil der Einwanderung nach Österreich und Wien wird über Niederlassungsquoten gesteuert bzw. kann über Quoten gesteuert werden. Die Freizügigkeit von EWR - und Schweizer BürgerInnen 7 unterliegt keiner zahlenmäßigen Beschränkung. Auch der Familiennachzug von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen zu ihren österreichischen, EWR - und Schweizer Familienangehörigen unterliegt keiner Quotenbeschränkung. Die einzige zahlenmäßig relevante Quote ist diejenige zur Begründung einer Familiengemeinschaft von Drittstaatsangehörigen mit ihren in Österreich niedergelassenen drittstaatsangehörigen Familienangehörigen. 8 Andere in der jährlichen Niederlassungsquote verbliebene Gruppen wie zum Beispiel diejenige für privat aufhältige Personen oder daueraufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige aus anderen EU-Staaten fallen zahlenmäßig nicht ins Gewicht. Bei den Fachkräften in Mangelberufen werden jährlich im Rahmen einer Verordnung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz(§ 12a) diese Mangelberufe festgelegt und begrenzt. Demnach dürfen auf Bundesländerebene maximal 300 solche Bewilligungen erteilt werden. Auch im Bereich der Saisonarbeitskräfte und ErntehelferInnen gibt es beschäftigungsrechtliche Höchstzahlen. Alle anderen Formen der Einwanderung wurden nach und nach von der Quotenbeschränkung ausgenommen, zuletzt die Rot-WeißRot-Karte im Jahr 2011. Die Steuerung der Einwanderung erfolgt zunehmend über die Normierung restriktiver Erteilungsvoraussetzungen und deren strenge Anwendung. Vor allem Art und Höhe des nachzuweisenden Einkommens, Rechtsanspruch auf eine ortsübliche Unterkunft und Deutschkenntnisse vor Einreise sind dabei relevant. FREIZÜGIGKEITSREGELUNGEN­FÜR­EWR-­UND­ SCHWEIZER­STAATSANGEHÖRIGE Für EWR - und Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehörige, auch wenn sie Drittstaatsangehörige sind, gilt die unionsrechtlich und mit der Schweiz bilateral (Freizügigkeitsabkommen) gewährleistete Personenfreizügigkeit. Das bedeutet, dass StaatsbürgerInnen eines EWR -Mitgliedsstaates beziehungsweise der Schweiz sich in jedem Mitgliedsstaat des EWR niederlassen und dort unter bestimmten Voraussetzungen leben und sich aufhalten können. Für die Niederlassung benötigen sie eine so genannte Anmeldebescheinigung, die bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden muss. 9 Das Recht, sich in einem anderen EWR -Land für mehr als drei Monate aufzuhalten, besteht, wenn der oder die EWR oder Schweizer StaatsbürgerIn einer unselbstständigen oder selbstständigen Beschäftigung nachgeht oder eine Ausbildung absolviert oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, sodass er/sie keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen muss. Sie sind österreichischen StaatsbürgerInnen unter den genannten Voraussetzungen weitgehend gleichgestellt, haben aber nur auf kommunaler Ebene ein Wahlrecht. Sie haben eine hohe aufenthaltsrechtliche Sicherheit, eine dauerhafte Niederlassungsperspektive, das Recht auf Familiengemeinschaft mit einem über die Kernfamilie hinausgehenden Kreis von Familienangehörigen 10 , freien Zugang zum Arbeitsmarkt für selbstständige und unselbstständige Erwerbstätigkeit und gleiche soziale Rechte unter den Bedingungen des Freizügigkeitsrechts. 11 Durch die Ost- und Südost-Erweiterungen der Europäischen Union(2004, 2007, 2013) und das Auslaufen der Übergangsfristen für elf Erweiterungsstaaten(2011, 2014, 2020) hat sich der Kreis der freizügigkeitsberechtigten EWR BürgerInnen stark erweitert, und die günstigen rechtlichen Bedingungen kamen immer größer werdenden Teilen der eingewanderten Bevölkerung zugute. In den Jahren 2016 bis 2019 lag die Anzahl der neu aus dem Ausland nach Wien zugewanderten EWR/CH -Staatsangehörigen relativ konstant bei 31.000 bis 32.000 Personen (Abb. 17). Der prozentuelle Anteil dieser Gruppe am gesamten Zuzug von ausländischen Staatsangehörigen aus dem Ausland stieg nach niedrigeren Werten rund um das Jahr 2015 zuletzt wieder auf 61 %(Abb. 18). Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht 41 Abb. 17: Nur ein kleiner Teil der Zuzüge nach Wien ist steuerbar Zuzüge nach Wien aus dem Inland und Ausland nach Staatsbürgerschaft sowie rechtlicher Grundlage 120.000 100.000 80.000 60.000 4.171 3.603 6.582 734 7.174 2.721 5.436 35.953 4.452 3.666 7.128 613 1.997 20.529 5.456 34.222 3.415 3.601 6.520 774 4.040 10.807 5.029 31.955 3.021 3.392 6.289 750 5.961 6.148 5.165 31.168 2.751 3.681 5.046 769 5.261 3.316 4.975 30.725 2.725 3.987 5.662 1.343 4.730 2.382 5.039 32.502 40.000 20.000 33.764 37.175 38.765 37.032 32.011 32.876 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Außenwanderung Zuzüge von Drittstaatsangehörigen Aufenthaltsbewilligungen SchülerInnen& Studierende Aufenthaltstitel Arbeit Aufenthaltstitel Familienzusammenführung sonstige Aufenthaltstitel sonstige Zuwanderung Flucht(Neuzugänge in die Grundversorgung aus dem Ausland oder aus Erstaufnahmestellen in anderen Bundesländern) Zuzüge von österreichischen StaatsbürgerInnen Zuzüge von EU/EFTA -StaatsbürgerInnen Binnenwanderung Zuzüge aus anderen Bundesländern Grafik& Berechnungen: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Wanderungsstatistik), Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft(Statistik über erteilte Erstaufenthaltstitel) sowie Fonds Soziales Wien(Statistik über Neuzugänge in die Grundversorgung) EINWANDERUNGSREGELUNGEN­FÜR­ DRITTSTAATSANGEHÖRIGE Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen ist im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) 12 geregelt und wurde in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten häufig reformiert und novelliert. Vor allem die Einwanderung zum Zweck der Arbeitsaufnahme und Beschäftigung wurde über die letzten beiden Jahrzehnte zunehmend erschwert. Eine Einwanderung zum Zweck des Arbeitens ist heute nur mehr für höchst qualifizierte und sehr gut bezahlte Fach- und Schlüsselkräfte mit Drittstaatsbürgerschaft möglich. Einfach qualifizierte Arbeitskräfte können nur als saisonale ArbeiterInnen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und im Tourismus tätig sein. Bei in Österreich ausgebildeten StudentInnen wurde der Umstieg von temporärer auf dauerhafte Niederlassung zur Erwerbstätigkeit im NAG ermöglicht und über die Zeit erleichtert. Daneben gibt es viele Sonderbestimmungen für Gruppen, die entweder aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen ein Recht auf Aufenthalt und Berufsausübung haben(zum Beispiel unternehmensintern transferierte ArbeitnehmerInnen, KünstlerInnen, JournalistInnen, Geistliche und SeelsorgerInnen oder Au Pairs). Diese Gruppen fallen aber zahlenmäßig kaum ins Gewicht. 42 Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht Abb. 18: Mehr als die Hälfte der Zuzüge aus dem Ausland stammt aus der EU und kann nicht gesteuert werden Zuzüge von ausländischen StaatsbürgerInnen aus dem Ausland nach Wien nach Staatsbürgerschaft und rechtlicher Grundlage(in%) 100 7 90 6 11 80 1 12 70 60 4 59 50 40 30 20 10 0 2014 6 5 10 1 3 28 47 2015 6 6 11 1 7 18 52 2016 5 6 11 1 11 11 55 2017 5 7 10 1 10 6 60 2018 5 7 11 3 9 4 61 2019 Außenwanderung Zuzüge von Drittstaatsangehörigen Aufenthaltsbewilligungen SchülerInnen& Studierende Aufenthaltstitel Arbeit Aufenthaltstitel Familienzusammenführung sonstige Aufenthaltstitel sonstige Zuwanderung Flucht(Neuzugänge in die Grundversorgung aus dem Ausland oder aus Erstaufnahmestellen in anderen Bundesländern) Zuzüge von EU/EFTA -StaatsbürgerInnen Grafik & Berechnungen: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Wanderungsstatistik), Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft(Statistik über erteilte Erstaufenthaltstitel) sowie Fonds Soziales Wien(Statistik über Neuzugänge in die Grundversorgung) Neben der ausbildungs- und berufsbezogenen Zuwanderung temporärer oder dauerhafter Art ist es möglich, eine Familienzusammenführung zu beantragen. In den Jahren 2016 bis 2019 unterlag jeweils rund ein Viertel der aus dem Ausland nach Wien zugezogenen Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft dem NAG -Regime (Zwecke: Familienzusammenführung, hochqualifizierte und -bezahlte Arbeit sowie Ausbildung)(Abb. 17 und 18). Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht 43 ALLGEMEINE­VORAUSSETZUNGEN­FÜR­DIE­ERTEILUNG­VON­AUFENTHALTSTITELN­AN­ DRITTSTAATSANGEHÖRIGE Gesicherter­Lebensunterhalt Die Behörde darf einen Aufenthaltstitel nur erteilen, wenn der/die AntragstellerIn über Einkünfte zumindest in der Höhe des aktuellen Ausgleichszulagenrichtsatzes verfügt. Die Ausgleichszulagenrichtsätze seit 1. 1. 2020 betragen: • für Alleinstehende:€ 966,65/ für Ehepaare:€ 1.524,99/ für jedes Kind: zusätzlich€ 149,15 • Wert der freien Station:€ 299,95 – laufende Kosten, die diesen Betrag übersteigen(z. B. Mietzahlungen), erhöhen den erforderlichen Betrag, der an Einkommen nachgewiesen werden muss. Sozial- und Transferleistungen, auf die ein Anspruch erst durch Erteilung des Aufenthaltstitels entstehen würde, insbesondere die Familienbeihilfe oder Ausgleichszulage für PensionistInnen, werden dabei nicht berücksichtigt. Die Berechnung der erforderlichen Höhe der Unterhaltsmittel ist eine äußerst komplexe Angelegenheit, muss sie doch u. a. die zahlreichen Erkenntnisse des VwGH zu diesem Thema mitberücksichtigen(siehe„Informationsbroschüre zur Berechnung der Unterhaltsmittel des NAG “ des Bundesministeriums für Inneres 13 ). • Krankenversicherung: Während des Aufenthaltes in Österreich müssen Fremde über eine Krankenversicherung verfügen, die alle Risiken abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist. • Unterkunft: Fremde Staatsangehörige müssen eine ortsübliche Unterkunft nachweisen, auf die sie einen Rechtsanspruch haben müssen(z. B. aufgrund eines Mietvertrages) 14 . BESONDERE­VORAUSSETZUNGEN­FÜR­DIE­ERTEILUNG­VON­AUFENTHALTSTITELN­JE­NACH­ EINWANDERUNGS-­UND­AUFENTHALTSZWECK 15 Familienzusammenführung­von­und­mit­Drittstaatsangehörigen Neben den allgemeinen Voraussetzungen(bestimmtes, komplex berechnetes Mindesteinkommen, Krankenversicherung, Rechtsanspruch auf ortsübliche Wohnung, …) müssen Deutschkenntnisse auf Niveau A1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen 16 bereits vor der Einreise nachgewiesen werden sowie ein Platz in der jährlichen Niederlassungsquote vorhanden sein. Diese Quoten werden seit Jahren nicht ausgeschöpft. Ausbildungsbezogene/r­Einreise­und­Aufenthalt­(Studium,­Schule) Temporär zum Zweck des Abschlusses eines Studiums können sich zum Beispiel StudentInnen mit Drittstaatsangehörigkeit in Österreich aufhalten. Sie erhalten bei Erfüllung der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen eine Auf enthaltsbewilligung„Student“. Für den Besuch einer Schule ist die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung„Schüler“ erforderlich. Diese Aufenthaltsbewilligungen unterliegen keiner jährlichen Quotenbegrenzung. Nach erfolgreichem Studienabschluss in Österreich ist der Umstieg von einer Aufenthaltsbewilligung„Student“ auf eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ möglich. StudienabsolventInnen kann die Aufenthaltsbewilligung„Student“ nach dem Studium einmalig zum Zweck der Arbeitssuche oder Unternehmensgründung verlängert werden. Besondere Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung„Student“: Aufnahmebestätigung als ordentliche oder außerordentliche Studierende an einer Universität, Fachhochschule, akkreditierten Privatuniversität, Pädagogischen Hochschule oder anerkannten privaten Pädagogischen Hochschule oder eines anerkannten privaten Studiengangs oder anerkannten privaten Hochschullehrgangs(Hochschulgesetz 2005). Dauerhafte­Einwanderung­für­Zwecke­der­Beschäftigung­(Rot-Weiß-Rot-Karte) Die Rot-Weiß-Rot-Karte soll hoch- und inzwischen auch mittelqualifizierten Arbeitskräften mit Drittstaatsangehörigkeit und ihren Familienangehörigen eine nach personenbezogenen und arbeitsmarktpolitischen Kriterien gesteuerte und auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich ermöglichen. Grundvoraussetzung für diese Form der Einwan derung ist die Erfüllung einer Mindestpunkteanzahl auf Basis eines Punkterechners. 17 Je nach Zugehörigkeit zu einer der folgenden fünf Gruppen werden in diesem Punkterechner unterschiedliche Zulassungskriterien formuliert(besondere Qualifikationen oder Fähigkeiten, Berufserfahrung, Mindesteinkommen, Deutschoder Englischkenntnisse, Alter und Studium in Österreich) und mit einer minimalen und maximalen Punkteanzahl versehen, die erreicht werden muss. 18 44 Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht ASYLRECHTLICHE­REGELUNGEN­FÜR­GEFLÜCHTETE­ UND­ANDERWEITIG­SCHUTZBEDÜRFTIGE­MENSCHEN In einem gänzlich anderen rechtlichen Regime werden Aufnahme und Verbleib von Menschen, die aus Furcht vor Verfolgung aus Gründen der politischen Gesinnung, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe ihre Heimat oder den aktuellen Aufenthaltsstaat verlassen müssen, geregelt. Basierend auf der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) aus den 50er Jahren und 60er Jahren (Zusatzprotokoll zur GFK ), die von der UNO im Gefolge des Endes des Zweiten Weltkriegs und der damit einhergehenden Vertreibungen zum menschenrechtlichen Schutz und zur Aufnahme dieser Menschen beschlossen wurde, wurden nationalstaatliche Asylgesetze erlassen. Diese wurden später durch eine Reihe von EU-Richtlinien sowie zwischenstaatlichen Abkommen ergänzt, mit denen gemeinsame Mindeststandards für die Durchführung von Asylverfahren, Betreuungsstandards während der Durchführung eines Asylverfahrens und Kriterien für den dauerhaften oder temporären Schutz von Menschen in der gesamten EU sichergestellt werden sollen. Geregelt wurde auch, welcher EU-Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, wenn Asylsuchende auf ihrer Flucht durch mehrere EU-Staaten gereist sind(Dubliner Übereinkommen). Seit einer Asylrechtsreform im Jahr 2016 wurde – im Gefolge der starken Fluchtbewegungen 2015/2016 – die Gewährung der Asylberechtigung auf drei Jahre befristet. Danach wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung weiter bestehen. Erst wenn dies bejaht wird, wird die Asylberechtigung auf unbefristete Dauer erteilt. 19 Im Rahmen der Reform wurde auch das Recht auf Familienzusammenführung von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten eingeschränkt. Asylberechtigte müssen ihren Antrag auf Familienzusammenführung binnen drei Monaten nach Asylgewährung stellen, andernfalls kommen strengere Voraussetzungen zur Anwendung. Wohnraum, Einkommen und Krankenversicherung müssen nachgewiesen werden. Subsidiär Schutzberechtigte müssen drei Jahre warten, ehe sie ihre Familienangehörigen nachholen können. Als Familienangehörige gelten EhegattInnen, eingetragene PartnerInnen und minderjährige nicht verheiratete Kinder. Während im Jahr 2016 der Anteil der Fluchtmigration nach Wien mit 18 % immer noch vergleichsweise hoch lag, sank er bis 2019 wieder auf 4 % des gesamten Zuzugs von aus ländischen StaatsbürgerInnen aus dem Ausland nach Wien (Abb. 18). Die den Asylantrag begründenden Angaben werden in einem asylrechtlichen Verwaltungsverfahren geprüft, das in zahlreichen Fällen zur Gewährung von politischem Asyl (= internationaler Schutzstatus) führt. Dieser Status gewährt – mit Ausnahme der Wahlrechte – Gleichstellung mit österreichischen StaatsbürgerInnen im Hinblick auf ein dauerndes Aufenthaltsrecht, Möglichkeiten, am Erwerbsleben teilzunehmen, sowie sozialen Schutz und soziale Rechte. Menschen, die vor Krieg, Bürgerkrieg und ähnlichen das Leben und die körperliche Integrität und Sicherheit gefährdenden Umständen flüchten, haben Anspruch auf vorübergehenden Schutz, subsidiärer Schutzstatus genannt, nämlich für die Dauer, während der diese Gefährdungssituation aufrechtbleibt. Dieser subsidiäre Schutzstatus räumt das Recht ein, unter anderem eine unselbstständige Arbeit aufzunehmen und bei Eintreten einer existenziellen Notlage soziale Kernleistungen in Anspruch zu nehmen. In Wien gehört dazu vor allem der Zugang zu Leistungen der Wiener Mindestsicherung. Die Prüfung von Asylanträgen und die Gewährung von Asyl bzw. subsidiärem Schutzstatus liegen in der Zuständigkeit des Bundes, in erster Instanz beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) . Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht 45 1 Ramon Bauer, Christian Fendt, Gerlinde Haydn, Wolfgang Remmel und Eva Seibold(2018). Wien in Zahlen. Bevölkerungsprognose 2018. Wien: Magistrat der Stadt Wien – Magistratsabteilung 23 – Wirtschaft, Arbeit und Statistik. https://www.wien.gv.at/statistik/pdf/bev-prog-2018.pdf(letzter Zugriff: 21. April 2020) 2 Roland Verwiebe, Raimund Haindorfer, Julia Dorner, Bernd Liedl, Bernhard Riederer(2020). Lebensqualität in einer wachsenden Stadt: Wiener Lebensqualitätsstudie 2018. Endbericht an die Stadt Wien. Wien: Universität Wien, Institut für Soziologie, Seite 37. https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/b008577.pdf (letzter Zugriff: 6. Juli 2020) 3 Ramon Bauer& Klemens Himpele(2019). Auf dem Weg zurück zur Zwei-Millionen-Stadt – die Entwicklung der Wiener Bevölkerung. Teil 2: Das Comeback einer demographisch gealterten Stadt(1910 – 2018). https://wien1x1.at/site/bev-entwicklung-2/(letzter Zugriff: 21. April 2020) 4 Jens Schneider, Maurice Crul sowie Frans Lelie(2015). Generation Mix. Die superdiverse Zukunft unserer Städte – und was wir daraus machen. Münster: Waxmann Verlag. https://www.waxmann.com/waxmannbuecher/?tx_p2waxmann_pi2%5bbuchnr%5d=3182&tx_p2waxmann_pi2%5baction%5d=show 5 Darin inkludiert sind auch Personen, die sowohl die österreichische als auch eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen – also DoppelstaatsbürgerInnen sind. Fälle von DoppelstaatsbürgerInnen können unter anderem Kinder sein, die von Eltern mit einer österreichischen und ausländischen Staatsbürgerschaften abstammen, das heißt von solchen geboren wurden; oder Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft durch Verleihung erwarben und ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben konnten oder mussten, weil es rechtlich nicht möglich oder unzumutbar war; oder, da ihnen die Beibehaltung aus besonderen Gründen, zum Beispiel aufgrund außerordentlicher Leistungen für die österreichische Republik, gestattet wurde. 6 Die Kategorien unbekannt, ungeklärt oder staatenlos wurden dabei nicht mitgezählt. 7 Nach den EU-Regelungen wird hier nicht von Wanderung, sondern von Freizügigkeit gesprochen. 8 Der nachzugsberechtigte Kreis umfasst EhegattInnen und eingetragene PartnerInnen, die mindestens 21 Jahre alt sein müssen, sowie Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, einschließlich Stief- und Adoptivkindern. Die Niederlassungsquote für diesen Aufenthaltszweck betrug im Jahr 2019 für Wien 2.550 Plätze. 9 Personen, die sich bereits vor dem 1. Jänner 2006 rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassen haben und nach dem Meldegesetz gemeldet sind, benötigen keine Anmeldebescheinigung. 10 EhegattInnen, eingetragene PartnerInnen und Kinder bis 21 Jahre und über 21 Jahre, wenn diesen Unterhalt gewährt wird, sowie Verwandte in auf- und absteigender Linie, wenn diesen Unterhalt gewährt wird. 11 Richtlinie(RL) 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. 12 BGBl. I 2005/157, zuletzt geändert durch BGBl. I 2019/25(Brexit – Begleitgesetz). Dazwischen gab es an die 28 kleinere und größere Novellen und Reformen, z. T. mehrere Mal pro Jahr. 13 https://www.bmi.gv.at/302/start.aspx – Download unter„Allgemeine Informationen“, Zugriff am 22. April 2020. 14 NAG§11 Abs. 2 Z. 2 – der Fremde einen Rechtsanspruch auf eine Unterkunft nachweist, die für eine vergleichbar große Familie als ortsüblich angesehen wird. 15 NAG und www.migration.gv.at, Zugriff am 22. April 2020 16 https://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr 17 Zum Punkterechner siehe https://www.migration.gv.at/de/service-und-links/punkterechner/ Zugriff am 20. März 2020 18 Folgende Gruppen können unter den allgemeinen und besonderen Voraussetzungen eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten(https://www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/ dauerhafte-zuwanderung/ Zugriff am 20. März 2020): Besonders Hochqualifizierte; Fachkräfte in Mangelberufen(laut Fachkräfteverordnung 2020, BGBl. I Nr. 421/2019): bundesweit 56 Berufe, regionale Mangelberufe, keine regionalen Mangelberufe für Wien und das Burgenland; Sonstige Schlüsselkräfte; Start-up-GründerInnen; StudienabsolventInnen einer österreichischen Hochschule; Selbstständige Schlüsselkräfte 19§ 3 Abs. 4, 4a und 4b Asylgesetz 46 Integrationsmonitor: Demografie& Einwanderungsrecht Integrationsmonitor Gleichstellung& Partizipation Kernergebnisse • ­Im­Jahr­2019­wurde­4.563­Personen­in­Wien­die­österreichische­Staatsbürgerschaft­ verliehen.­In­absoluten­Zahlen­setzt­sich­damit­zwar­der­Anstieg­seit­dem­Jahr­2010­ weiter­fort,­die­Einbürgerungsrate­ist­mit­0,8 %­jedoch­weiterhin­ausgesprochen­ niedrig. Das bedeutet, dass von tausend zum Jahresbeginn in Wien lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bis zum Ende des Jahres gerade einmal acht die österreichische Staatsbürgerschaft erhielten. • ­15 %­der­Drittstaatsangehörigen­in­Wien­mit­einer­Aufenthaltsdauer­von­wenigstens­ 10­Jahren­leben­in­einem­Haushalt,­dessen­Haushaltseinkommen­die­für­den­Erwerb­ der­österreichischen­Staatsbürgerschaft­definierte­Schwelle­nicht­erreicht. Selbst wenn alle anderen Kriterien erfüllt wären, könnten diese Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft nicht erhalten. • ­Anfang­des­Jahres­2020­durften­30,1 %­aller­WienerInnen­im­wahlfähigen­Alter­ab­ 16­Jahren­aufgrund­einer­ausländischen­Staatsangehörigkeit­an­Gemeinderats-,­ Landtags-­und­Nationalratswahlen­nicht­teilnehmen.­Seit­dem­Jahr­2002­hat­sich­das­ Demokratiedefizit­damit­fast­verdoppelt. Besonders häufig betroffen sind WienerInnen im Alter zwischen 27 und 44 Jahren: Von jedem einzelnen Jahrgang dieser Altersgruppen besitzen mehr als 40 % aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit kein Wahlrecht auf der Bundes-, Landes- und Gemeindeebene. 48 Integrationsmonitor: Gleichstellung& Partizipation Einleitung Das Themenfeld Gleichstellung& Partizipation widmet sich grundlegenden Rechten von WienerInnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit auf Teilhabe an der Gesellschaft. Erst die Einbürgerung garantiert ihnen in allen Lebensbereichen die volle rechtliche Gleichstellung mit österreichischen StaatsbürgerInnen. Bis dahin sind sie – abhängig von ihrem rechtlichen Status – in wenigen Bereichen( EWR -, Schweizer StaatsbürgerInnen) oder vielen Bereichen(Drittstaatsangehörige) schlechter gestellt als österreichische StaatsbürgerInnen. Dies zeigt sich nicht nur bei den Rechten der politischen Mitbestimmung(Wahlrecht), sondern auch beim Aufenthaltsstatus, dem Zugang zum Arbeitsmarkt oder auch beim Zugang zu sozialen Rechten und Leistungen. Die rechtliche Integration von zugewanderten Menschen ist daher nicht nur eine Voraussetzung für die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sondern markiert auch Meilensteine bei der Integration von zugewanderten Menschen und ihren Kindern in die Gesellschaft. Indikatoren • Anteil der Personen mit Daueraufenthalt – EU an allen niedergelassenen Drittstaatsangehörigen(> aufenthaltsrechtliche Integration) • Einbürgerungen in Wien und Einbürgerungsrate als Anteil der innerhalb eines Jahres eingebürgerten Personen an der Wiener Bevölkerung ohne österreichische Staatsbürgerschaft zum Jahresanfang(> volle rechtliche Gleichstellung) • Anteil der ausländischen Staatsangehörigen, die aufgrund eines zu niedrigen Einkommens die österreichische Staatsbürgerschaft nicht erwerben können(> Ausschluss von der rechtlichen Gleichstellung) • Demokratiedefizit – Anteil der Personen mit Hauptwohnsitz in Wien im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit auf der Bundes-, Landes- und Gemeindeebene unabhängig von der Aufenthaltsdauer kein Wahlrecht besitzen(> Ausschluss von politischer Teilhabe) Wiener­Lebensqualitätsstudie­2018:­Einstellungen­zu­gleichen­Rechten­und­Chancen­von­zugewanderten­Menschen Insgesamt steht die Wiener Bevölkerung gleichen Rechten und Chancen für zugewanderte Menschen positiv gegenüber. Rund 80 % der in der Wiener Lebensqualitätsstudie 2018 befragten WienerInnen im Alter ab 15 Jahren stimmen der Aussage„Viele zugewanderte Menschen leben seit langem in Wien, daher sollen sie auch gleiche Rechte und Chancen bekommen“ sehr oder eher zu. Besonders starke Zustimmung gibt es unter der Wiener Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Doch auch in der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund liegt die Zustimmung mit rund 76 % auf einem sehr hohen Niveau. 1 Aufenthaltsrechtliche Integration Für Drittstaatsangehörige ist ein gesicherter Aufenthaltsstatus ein unabdingbarer Schritt der Integration in Öster reich. Den höchsten Grad an Aufenthaltssicherheit und rechtlicher Integration genießen dabei jene Personen, die über einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Form des Titels Daueraufenthalt – EU oder über einen gleichgestellten unbefristeten Status verfügen. Ein solches Aufenthaltsrecht können sie auch im Fall von Arbeitslosigkeit oder beim Verlust einer gesicherten Unterkunft nicht mehr verlieren. Die ersten drei Ausgaben des Wiener Integrations- und Diversitätsmonitors enthielten einen Indikator zum Anteil der Personen mit Daueraufenthalt – EU an allen niederge lassenen Drittstaatsangehörigen in Wien. Dieser sollte zeigen, wie viele dieser Personen über einen unbefristeten Aufenthaltstitel und damit einen einigermaßen abgesicherten Aufenthaltsstatus verfügen. Denn Personen mit dem Titel Daueraufenthalt – EU besitzen damit in wesentlichen Lebensbereichen gleiche Rechte wie österreichische StaatsbürgerInnen, vor allem einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt und weitgehenden Zugang zu sozialen Rechten und Leistungen. Dieser Status beruht auf einer teilweisen Harmonisierung der Rechtslage für Drittstaatsangehörige innerhalb der EU durch die Richtlinie betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen. 2 Angesichts der äußerst restriktiven Einbürgerungsvoraussetzungen in Österreich kommt die sem Aufenthaltsstatus eine besondere Bedeutung zu. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) weist die für diesen Indikator nötigen Daten der Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistik jedoch seit dem Jahr 2014 für die Bundesländer vorübergehend nicht aus. 3 Integrationsmonitor: Gleichstellung& Partizipation 49 Einbürgerungen& Einbürgerungsrate in Wien Abb. 1: Nach Rückgängen aufgrund von rechtlichen Verschärfungen steigt die Zahl der Einbürgerungen seit 2010 wieder an Entwicklung der absoluten Zahl der Einbürgerungen in Wien seit dem Jahr 2002 18.085 16.354 14.672 12.240 8.654 5.200 3.782 2.855 1.745 2.071 2.491 2.422 2.632 2.967 3.055 3.899 4.121 4.563 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Einbürgerungsstatistik) Erst die Einbürgerung garantiert WienerInnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in allen Lebensbereichen die volle rechtliche Gleichstellung mit österreichischen StaatsbürgerInnen. Daher ist die Einbürgerung eine grundlegende Voraussetzung, um eingewanderten Menschen die volle Teilhabe an und Mitgestaltung der Gesellschaft zu ermöglichen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft werden in Österreich vom Bundesgesetzgeber bestimmt. Deren Vollzug ist hingegen Ländersache. In Wien ist die Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft für die Verleihung von Staatsbürgerschaften zuständig. Die­absolute­Zahl­der­Einbürgerungen­in­Wien­ist­seit­ dem­Jahr­2010­gestiegen,­bleibt­aber­weiterhin­auf­ einem­sehr­niedrigen­Niveau.­ Im Jahr 2019 wurde in Wien insgesamt 4.563 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Die Zahl der Einbürgerungen ist damit zwar wie in den vergangenen Jahren seit dem Tiefpunkt im Jahr 2010 leicht angestiegen, allerdings befindet sie sich im Vergleich zu früheren Jahren weiterhin auf einem ausgesprochen niedrigen Niveau: So wurden in den letzten fünf Jahren etwa gleich viele Personen eingebürgert wie allein im Jahr 2003(Abb. 1). Umfangreiche Verschärfungen des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes im Jahr 2006 erschwerten die Einbürgerung und damit die volle rechtliche Integration von WienerInnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit massiv. 4 So wurden die Wohnsitzfristen verlängert und die allgemeinen Bedingungen für die Einbürgerung, vor allem der Nachweis von Deutschkenntnissen sowie des Lebensunterhalts, erheblich verschärft. 2009 5 wurden die Voraussetzungen für den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts und 2011 6 die erforderlichen Deutschkenntnisse nochmals verschärft (vom Niveau A2 auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für das Erlernen von Sprachen). Weiters wurden im Jahr 2017(mit BGBl . I 68/2017) mit Einführung der zentral über den ÖIF organisierten Integrationsprüfungen auch die Möglichkeiten, B1-Deutschkenntnisse nachzuweisen, erheblich eingeschränkt. 50 Integrationsmonitor: Gleichstellung& Partizipation VORAUSSETZUNGEN­FÜR­DIE­EINBÜRGERUNG­IN­ÖSTERREICH Einbürgerung­im­Rahmen­des­Ermessens:­ Grundsätzlich ist ein zehnjähriger legaler, ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon fünf Jahre niedergelassen, für die Einbürgerung auf Antrag erforderlich. Einbürgerung­aufgrund­eines­Rechtsanspruchs: Die Einbürgerung bereits nach sechs Jahren im Rahmen eines Rechtsanspruchs ist für EWR -BürgerInnen, EhegattInnen österreichischer StaatsbürgerInnen nach fünf Jahren Ehe oder eingetragener Partnerschaft, in Österreich Geborene, Personen mit B2-Deutschkenntnissen und jene vorgesehen, die einen Nachweis nachhaltiger persönlicher Integration erbringen können. 7 Das Staatsbürgerschaftsgesetz nennt folgende Beispiele für das Vorliegen einer nachhaltigen persönlichen Integration: eine mindestens dreijährige ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation, eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich oder eine mindestens dreijährige Ausübung einer Funktion in einer Interessenvertretung(wie z. B. einem Betriebsrat, Elternverein, …). Die verkürzte Einbürgerungsfrist für Asylberechtigte von zunächst vier, dann sechs Jahren, die auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht jahrzehntelang verankert war, wurde im Rahmen des FrÄG 2018 8 gestrichen. Seither gilt für sie eine zehnjährige Wohnsitzfrist. Weiters ist ein ­ausreichendes,­eigenes­Einkommen­ Voraussetzung für die Einbürgerung: Dieses muss drei Jahre lang innerhalb von sechs Jahren vor der Antragstellung, davon jedenfalls die sechs Monate unmittelbar vor der Antragstellung, über dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen und ohne Zuhilfenahme von Sozialhilfeleistungen erreicht werden (in Geltung seit 2013). Feste und regelmäßige eigene Einkünfte werden durch regelmäßige Aufwendungen wie Mietund Kreditbelastungen, Pfändungen und Unterhaltszahlungen an Dritte, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, geschmälert. Dabei bleibt monatlich einmalig ein Pauschalbetrag für Wohnkosten, Kreditbelastungen u. Ä. unberücksichtigt, der ebenfalls jährlich angepasst wird: Im Jahr 2019 betrug der so genannte„Wert der freien Station“€ 294,65. Jene Aufwendungen, die diesen Pauschalbetrag übersteigen, schmälern die Einkünfte. Seit der Reform 2013 9 gibt es wieder eine Bestimmung, wonach Menschen, die ohne eigenes Verschulden auf Dauer nicht in der Lage sind, ein solches Einkommen aus eigenen Kräften zu erzielen(z. B. bei Vorliegen einer Behinderung oder dauerhaften schweren Erkrankung, deren Vorliegen durch ein amtsärztliches Gutachten bestätigt werden muss), dennoch eingebürgert werden können(= so genannte Härtefallklausel). Eine ähnliche Klausel war im Jahr 2006 abgeschafft worden. Weiters müssen Deutschkenntnisse­auf­Niveau­B1 nachgewiesen und ein Staatsbürgerschaftstest erfolgreich abgelegt werden. Auch hier ist bei physisch oder psychisch dauerhaft schlechtem Gesundheitszustand eine Ausnahme vorgesehen. Die bisherige­Staatsangehörigkeit­muss­aufgegeben­werden,­ es sei denn, die Aufgabe wäre rechtlich nicht möglich und/oder nicht zumutbar(z. B. bei Geflüchteten), oder die Beibehaltung wurde auf Antrag gestattet, etwa weil die Person außerordentliche Leistungen auf wissenschaftlichem oder kulturellem Gebiet für die Republik Österreich erbracht hat. Ein anderer Fall liegt beim Erwerb der Staatsbürgerschaft mit der Geburt(Abstammungsprinzip) vor. Kinder, deren Elternteile die österreichische und eine weitere Staatsbürgerschaft haben, werden mit der Geburt österreichische und, wenn dies das jeweilige andere Staatsbürgerschaftsrecht vorsieht und zulässt, Doppel- oder MehrfachstaatsbürgerInnen und bleiben dies auch über die Volljährigkeit hinaus. Weiters muss der/die EinbürgerungswerberIn unbescholten sein, d. h. er/ sie darf keine­strafrechtlichen­Verurteilungen­und­schwere­bzw.­zahlreiche­Verwaltungsübertretungen aufweisen. Die Verleihung­der­Staatsbürgerschaft­ist­auf­EhegattInnen­ von EinbürgungswerberInnen, die nach mindestens fünf Jahren aufrechter Ehe im gemeinsamen Haushalt leben und sich seit mindestens sechs Jahren in Österreich rechtmäßig aufhalten, und die minderjährigen ledigen Kinder (ohne Mindestwohnsitzerfordernis) unter den allgemeinen Voraussetzungen zu erstrecken . Auf die so genannte Erstreckung besteht ein Rechtsanspruch. 10 Integrationsmonitor: Gleichstellung& Partizipation 51 222222222000000000100000000243567908 22001112 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Abb. 2: 60 % der Einbürgerungen in Wien im Jahr 2019 erfolgten aufgrund eines Rechtsanspruchs Anteile der Einbürgerungen nach den Rechtsgründen Anspruch, Ermessen sowie Erstreckung an den Einbürgerungen in Wien seit dem Jahr 2002 insgesamt(in %) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0  Anspruch   Ermessen  Erstreckung Grafik & Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik (Einbürgerungsstatistik) 60,5 % der 2019 eingebürgerten Personen wurde die öster reichische Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruchs verliehen, 10,2 % wurden aufgrund einer Ermessensentscheidung eingebürgert, und in 29,3 % der Fälle wurde die Staatsbürgerschaft auf Kinder oder EhepartnerInnen erstreckt(Abb. 2). Mit 31,8 % war rund ein Drittel der im Jahr 2019 in Wien eingebürgerten Menschen bereits in Österreich geboren worden. 2019­wurden­nur­acht­von­tausend­WienerInnen­mit­ausländischer­Staatsangehörigkeit­eingebürgert.­Die­österreichische­Einbürgerungsrate­ist­eine­der­niedrigsten­ innerhalb­der­Europäischen­Union.­ Wie bereits dargestellt, wurde im Jahr 2019 genau 4.563 WienerInnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Bei 572.834 am Jahresanfang 2019 in Wien lebenden ausländischen Staatsangehörigen ergibt dies eine Einbürgerungsrate von 0,8 %. Das bedeutet, dass von tausend in Wien lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gerade einmal acht die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wurde(Abb. 3). Laut den letzten verfügbaren Daten von Eurostat aus dem Jahr 2018 haben nur Lettland, Dänemark, Litauen, die Tschechische Republik und Estland einen noch geringeren Anteil der in ihrem Land lebenden ausländischen Staatsangehörigen eingebürgert. 11 Abb. 3: 2019 wurden nur acht von tausend in Wien lebende Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit eingebürgert Einbürgerungsrate in Wien als Anteil der innerhalb eines Jahres eingebürgerten Personen an den am Jahresanfang in Wien lebenden Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 14 12 10 8 6 4 2 0 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018  ausländische Staatsangehörige(Jahresanfang)   Einbürgerungen   Einbürgerungsrate in %(rechte Achse) Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria sowie Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Einbürgerungsstatistik) 52 Integrationsmonitor: Gleichstellung& Partizipation Aufgrund der Staatsbürgerschaftsreform 2006 sowie der aus den frühen 1990er Jahren nachwirkenden Einwanderungsbeschränkungen war es in Wien bis zum Jahr 2010 zu einem drastischen Rückgang der Einbürgerungszahlen auf 1.745 Personen gekommen. Auch wenn seit 2011 jeweils wieder leichte Anstiege der Einbürgerungszahlen zu verzeichnen waren, gibt es in Summe immer mehr in Wien wohnhafte ausländische Staatsangehörige, die keine volle rechtliche Integration und damit auch keine vollen gesellschaftlichen und politischen Partizipationsmöglichkeiten erlangen. Verstärkt wird diese Entwicklung durch die starke Zuwanderung aus dem Ausland beziehungsweise von ausländischen Staatsangehörigen aus den anderen Bundesländern. So lebten 2006 etwas mehr als 300.000 ausländische Staatsangehörige in Wien, zum Beginn des Jahres 2019 hatten jedoch bereits rund 570.000 WienerInnen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Nach zusammengefassten Staatsbürgerschaftsgruppen ( EU/EFTA sowie Drittstaaten) betrachtet werden deutliche Unterschiede bei der Einbürgerungsrate sichtbar. Während im Jahr 2019 rund 1,2 % der in Wien lebenden Drittstaats angehörigen die österreichische Staatsbürgerschaft erhielten, lag die Einbürgerungsrate für StaatsbürgerInnen der EU oder EFTA mit 0,3 % weit darunter. Dies liegt unter anderem daran, dass EU-BürgerInnen aufgrund ihrer mit der EU-Freizügigkeit verbundenen starken Rechtsstellung und der Pflicht, ihre bisherige EU-Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenig Anreiz und Motivation haben, sich in Österreich ein bürgern zu lassen. Befragung­„Zusammenleben­in­Wien“­2020:­ Wunsch,­die­österreichische­Staatsbürgerschaft­zu­ erwerben Aufgrund der strengen gesetzlichen Voraussetzungen ist die Einbürgerungsrate in Wien und Öster reich niedrig. Daraus lässt sich nicht direkt ableiten, wie viele WienerInnen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit sich wünschen, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Daher wurde dieser Wunsch im Rahmen von„Zusammenleben in Wien 2020“ abgefragt. 52 % der befragten WienerInnen mit einer Drittstaatsangehörigkeit beantworteten diese Frage mit ja, während jeweils rund ein Viertel diese Frage verneinte oder nicht beantwortete. Im Gegensatz dazu überwiegt bei den WienerInnen mit der Staatsbürgerschaft eines EU-Staates der Teil jener Personen, welche den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht anstreben(Abb. 4). Abb. 4. Einbürgerungswunsch hängt stark von aktueller Staatsangehörigkeit ab Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage„Möchten Sie die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben?“ nach der aktuellen Staatsbürgerschaft der befragten Personen im März 2020(in %) EU-BürgerInnen 21 22 57 Drittstaatsangehörige 52 25 ja weiß noch nicht/ keine Angabe nein Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Quelle: Zusammenleben in Wien 2020 23 Integrationsmonitor: Gleichstellung& Partizipation 53 Ausschluss von der Einbürgerung aufgrund eines zu geringen Einkommens Die Berechnung des für eine Einbürgerung erforderlichen Einkommens ist äußerst komplex 12 . Für eine Einbürgerung müssen die eine Einbürgerung beantragende Person und ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen ein Einkommen nachweisen, das eine vorgeschriebene Einkommensgrenze erreichen muss. Diese Einkommensgrenze orientiert sich am jährlich angepassten Ausgleichszulagenrichtsatz. Bei der Berechnung des für eine Einbürgerung nötigen Einkommens bleibt ein monatlicher Pauschalbetrag für Wohnkosten, Kreditbelastungen oder Sonstiges unberücksichtigt. Jene Aufwendungen, die diesen Pauschalbetrag übersteigen, erhöhen den Betrag, der nachgewiesen werden muss. Für den Indikator„Ausschluss von der Einbürgerung aufgrund zu niedrigen Einkommens“ wurden die letzten verfügbaren Daten von EU-SILC 2018 herangezogen, welche das Jahresnettoeinkommen von Haushalten im Jahr 2017 erhob. Für die Einkommensvoraussetzung bei der Einbürgerung ging es also um Haushalte, in denen 2017 mindestens eine Person bereits zehn Jahre in Österreich lebte – dies ent spricht der regulär für eine Einbürgerung erforderlichen Wohnsitzfrist. Als regelmäßige Aufwendungen, die staatsbürgerschaftsrechtlich die Einkünfte schmälern, konnten die Miete inklusive Betriebskosten beziehungsweise, wenn kein Mietverhältnis gegeben war, die Betriebskosten allein und Kreditzinsen samt Rückzahlungen berücksichtigt werden. Über Zahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Privathaushalten liegen keine Daten vor. Die Aufenthaltsdauer ist in den zugrunde liegenden Daten aus EU-SILC nicht präzise feststellbar, da die Bundesanstalt Statistik Österreich das Jahr des Aufenthaltsbeginns nur in Fünfjahresschritten zur Verfügung stellt. Für die Berechnungen hier wurde angenommen, die Person sei jeweils in der Mitte der Fünfjahresperiode zugezogen. Niedrige­Haushaltseinkommen­schließen­rund­15 %­der­ Wiener­Drittstaatsangehörigen­mit­einer­Aufenthaltsdauer­ von­mehr­als­10­Jahren­von­der­Einbürgerung­aus. 2010 – 12 2011 – 13 2012 – 14 2013 – 15 2014 – 16 2015 – 17 Abb. 5: 15 % der Drittstaatsangehörigen mit mehr als 10 Jahren Aufenthaltsdauer leben in Haushalten, welche das für eine Einbürgerung nötige Einkommen nicht erreichen Anteil der Bevölkerung mit Drittstaatsangehörigkeit und mehr als 10 Jahren Aufenthaltsdauer, der aufgrund der Einkommenserfordernisse vom Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen wäre(in %) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Gleitende Durchschnitte über drei Jahre, der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 % im eingefärbten Bereich. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (EU-SILC) Im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017 konnten rund 15 %, also mehr als ein Siebtel der aufgrund der Staats angehörigkeit Drittstaaten zugeordneten Haushalte, in denen mindestens eine Person schon zehn Jahre Aufenthaltsdauer aufwies, die Einkommensbedingungen für eine Einbürgerung nicht erfüllen. Dieser Anteil ist damit seit der Periode 2012 bis 2014 von rund 22 % auf nunmehr rund 15 % gesunken. Jedoch sind die statistischen Unsicher heiten zu groß, um tatsächliche Veränderungen nachweisen zu können(Abb. 5). Im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017 handelte es sich um mindestens 19.000 Drittstaatsangehörige, die durch die Einkommenskriterien von der Einbürgerung ausgeschlossen waren. 54 Integrationsmonitor: Gleichstellung& Partizipation Fehlendes Wahlrecht führt zu steigendem Demokratiedefizit In Österreich ist das Wahlrecht an die österreichische Staatsbürgerschaft geknüpft, wodurch ein immer größer werdender Teil der Wiener Bevölkerung von der wichtigsten Form der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen ist. WienerInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft dürfen auf Bezirks-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wählen. Die einzige Ausnahme davon sind EU-BürgerInnen, die zumindest ihre Bezirksvertretung wählen dürfen, aber auf den anderen politischen Ebenen ebenso kein Wahlrecht besitzen. Eine Demokratie lebt von der Beteiligung einer möglichst großen Zahl jener Menschen, die den beschlossenen Gesetzen unterworfen sind. Doch wenn Menschen aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft nicht wählen dürfen oder von ihrem Wahlrecht nicht(mehr) Gebrauch machen(wie es besonders oft bei benachteiligten Bevölkerungsgruppen passiert 13 ), führt dies dazu, dass ihre Interessen im Parlament, Landtag, Gemeinderat oder in der Bezirksvertretung nicht mehr vertreten sind. Dabei handelt es sich um ein massives Demokratiedefizit, das aufgrund der zunehmenden Mobilität und der Zuwanderung in den letzten Jahren weiter anwächst. Verschärfend wirkt sich auf die Lage das zuvor beschriebene, in Österreich geltende sehr restriktive Einbürgerungsrecht aus. Unter dieser Situation leidet nicht nur die Repräsentativität und damit Legitimität der Demokratie, sondern es führt auch zu einem integrationspolitischen Problem. Denn Menschen, die nicht mitbestimmen dürfen, entwickeln unter Umständen weniger Interesse für die politischen Prozesse und die Entwicklung der Gesellschaft, in der sie leben. Um diesem Problem entgegenzuwirken, könnten politische Mitbestimmungsrechte wie das Wahlrecht – unabhängig von der Staatsbürgerschaft – an den Wohnsitz gekoppelt und nach einer gewissen Aufenthaltsdauer allen EinwohnerInnen mit Hauptwohnsitz eingeräumt werden. Das Land Wien reagierte schon im Jahr 2003 auf diese Entwicklung und beschloss die Einführung eines Wahlrechts auch für Drittstaatsangehörige auf Bezirksebene. Die Voraussetzungen dafür waren fünf Jahre legaler Aufenthalt und Hauptwohnsitz in Wien. Diese Regelung wurde jedoch im Jahr 2004 vom Verfassungsgerichtshof mit der Begründung aufgehoben, dass das österreichische Bundesverfassungsrecht nur ein einheitliches, an die österreichische Staatsbürgerschaft geknüpftes Wahlrecht auf allen Ebenen des föderalen Staates kenne. 14 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 Abb. 6: Demokratiedefizit: Fast jede dritte Wienerin und jeder dritte Wiener darf nicht an Wahlen teilnehmen Anteil der WienerInnen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen und daher auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wählen dürfen(in %) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Bevölkerungsstatistik) WIENER­BEVÖLKERUNG­OHNE­WAHLRECHT­AUF­ BUNDES-,­LANDES-­UND­GEMEINDEEBENE 30,1 %­der­WienerInnen­ab­16­Jahren­dürfen­an­Wahlen­ auf­Bundes-,­Landes-­und­Gemeindeebene­nicht­teilnehmen.­Seit­dem­Jahr­2002­hat­sich­das­Demokratiedefizit­ in­Wien­fast­verdoppelt.­ Anfang des Jahres 2020 besaßen 30,1 % aller WienerInnen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren aufgrund einer fremden Staatsangehörigkeit bei Gemeinderats-, Landtags- und Nationalratswahlen kein Wahlrecht. Auch an anderen demokratischen Entscheidungsprozessen wie Volksbefragungen oder Volksabstimmungen dürfen diese 486.659 ausländischen Staatsangehörigen nicht teilnehmen. Lediglich an Petitionen an den Wiener Gemeinderat, die im Jahr 2014 eingeführt wurden, dürfen sie sich beteiligen. Seit dem Jahr 2002 hat sich das Demokratiedefizit in Wien von 15,9 % auf 30,1 % fast verdoppelt(Abb. 6). Integrationsmonitor: Gleichstellung& Partizipation 55 Abb. 7: 80 % der 2020 nicht wahlberechtigten Bevölkerung in Wien lebten schon zumindest fünf Jahre in Österreich WienerInnen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wahlberechtigt sind, nach ihrer Aufenthaltsdauer in Österreich 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 173.485 82.700 58.366 171.692 81.398 81.789 190.521 75.045 92.485 205.540 73.926 105.471 217.123 228.264 80.376 88.313 123.085 128.034 238.723 97.034 127.441 248.343 107.763 117.460 258.327 129.461 98.871 10 Jahre oder mehr 5 bis 9 Jahre 0 bis 4 Jahre 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 Grafik & Berechnungen: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Bevölkerungsregister) EU-BürgerInnen sind in Österreich laut EU-Recht auf der Gemeindeebene wahlberechtigt. Wien ist jedoch nicht nur eine Gemeinde, sondern auch ein Bundesland, und der Gemeinderat ist gleichzeitig auch Landtag. Daher ist das Wahlrecht für EU-BürgerInnen in Wien auf die Ebene der Bezirksvertretungen beschränkt. 13,7 % der WienerInnen ab 16 Jahren dürfen als EU-BürgerInnen damit zumindest an Wahlen auf der Bezirksebene teilnehmen, während Angehörige von Drittstaaten selbst auf dieser Ebene nicht wahlberechtigt sind. 80 %­der­nicht­wahlberechtigten­WienerInnen­ab­ 16­Jahren­leben­schon­zumindest­fünf­Jahre­und­53 %­ bereits­mehr­als­10­Jahre­in­Österreich. Von den 486.659 nicht wahlberechtigten WienerInnen ab 16 Jahren, die Anfang 2020 aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft auf der Bundes-, Landes- und Gemeindeebene nicht wahlberechtigt waren, lebten 387.788 Personen beziehungsweise 79,7 % schon zumindest fünf Jahre in Österreich(Abb. 7). Absolut betrachtet stieg die Zahl der WienerInnen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren seit dem Jahr 2008 um 201.527 Personen an, jedoch sank die Anzahl der wahlberechtigten WienerInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft im gleichen Zeitraum aufgrund der demografischen Entwicklung und der geringen Zahl an Einbürgerungen um 14.391 Personen. Bis zum Jahr 2008 war nicht nur die Bevölkerung im wahlfähigen Alter insgesamt, sondern auch die Zahl der österreichischen StaatsbürgerInnen gestiegen. 56 Integrationsmonitor: Gleichstellung& Partizipation 16 Jahre 20 Jahre 24 Jahre 28 Jahre 32 Jahre 36 Jahre 40 Jahre 44 Jahre 48 Jahre 52 Jahre 56 Jahre 60 Jahre 64 Jahre 68 Jahre 72 Jahre 76 Jahre 80 Jahre ab 8864JaJahrheren Abb. 8: Von jedem Jahrgang der Wiener Bevölkerung zwischen 27 und 44 Jahren dürfen mehr als 40 % nicht wählen Anteil der Wiener Bevölkerung im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, der auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wahlberechtigt ist, an der gesamten Wiener Bevölkerung Anfang des Jahres 2020 nach Alter(in %) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Grafik und Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria – STATcube, Stand: 1. Jänner 2020 Von­den­WienerInnen­zwischen­27­und­44­Jahren­ ­dürfen­in­jedem­einzelnen­Jahrgang­mehr­als­40 %­nicht­ wählen. Während das beschriebene Demokratiedefizit nach Geschlecht relativ gleichmäßig ausgeprägt ist, gibt es – aufgrund der Zuwanderung von vorwiegend jungen Menschen nach Wien – starke Unterschiede nach dem Alter. 38 % der WienerInnen zwischen 20 und 24 Jahren und 42 % der WienerInnen im Alter zwischen 25 und 44 Jahren besitzen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene kein Wahlrecht. Bei älteren Bevölkerungsgruppen liegt der Anteil der nicht wahlberechtigten WienerInnen weit unter dem Durchschnitt: Bei den WienerInnen zwischen 45 und 64 Jahren beträgt er 25 %, bei den Personen ab 65 Jahren liegt er mit 12 % noch niedriger. Junge WienerInnen sowie Personen im Alter bis etwa 45 Jahre verfügen am häufigsten über kein Wahlrecht in Wien(Abb. 8). Integrationsmonitor: Gleichstellung& Partizipation 57 Abb. 9: Rund 30 % der WienerInnen sowie 42 % der BewohnerInnen von Rudolfsheim-Fünfhaus dürfen nicht wählen Wiener Bevölkerung im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren nach Staatsbürgerschaft in den 23 Wiener Gemeindebezirken am Anfang des Jahres 2020(in %) 1. Innere Stadt 2. Leopoldstadt 3. Landstraße 4. Wieden 5. Margareten 6. Mariahilf 7. Neubau 8. Josefstadt 9.Alsergrund 10. Favoriten 11. Simmering 12. Meidling 13. Hietzing 14. Penzing 15. Rudolfsheim-Fünfhaus 16.Ottakring 17. Hernals 18. Währing 19. Döbling 20. Brigittenau 21. Floridsdorf 22. Donaustadt 23. Liesing Wien gesamt 11,8 13,6 18,3 16,1 15,1 16,5 14,2 17,9 18,9 18,2 12,9 17,6 12,2 17,9 13,8 18,0 13,1 19,0 23,4 13,5 18,0 11,7 19,7 14,6 8,3 11,3 13,7 12,4 23,3 18,5 20,8 15,4 18,0 16,6 12,6 15,4 12,6 12,2 23,8 14,3 13,9 9,8 11,8 9,2 10,4 9,6 16,5 13,7 74,6 65,6 68,4 67,9 62,9 69,4 69,9 68,2 67,9 63,2 70,3 65,7 80,4 73,9 58,3 63,8 65,4 72,1 75,2 61,8 76,3 79,0 80,0 69,9 Drittstaaten(überhaupt nicht wahlberechtigt) EU(nur auf Bezirksebene wahlberechtigt) Österreich (voll wahlberechtigt) Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik (Bevölkerungsregister), Stand: 1. Jänner 2020 Während­im­Wiener­Durchschnitt­30,1 %­der­Bevölkerung­im­wahlfähigen­Alter­nicht­an­Wahlen­auf­Bundes-,­ L­ andes-­und­Gemeindeebene­teilnehmen­dürfen,­sind­ die­Anteile­in­manchen­Bezirken­weit­höher. In Rudolfsheim-Fünfhaus verfügen 41,7 % der BewohnerInnen im wahlfähigen Alter über kein Wahlrecht, und nur 58,3 % der EinwohnerInnen sind wahlberechtigt. In keinem anderen Bezirk ist der Anteil jener WienerInnen niedriger, die an demokratischen Prozessen teilhaben dürfen. Im Gegensatz dazu sind 80,0 % der BewohnerInnen von Liesing stimmberechtigt beziehungsweise„nur“ 20,0 % von der demokra tischen Teilhabe ausgeschlossen(Abb. 9). 58 Integrationsmonitor: Gleichstellung& Partizipation Abb. 10: In einigen Teilen der Stadt dürfen mehr als 50 % der Wiener Bevölkerung nicht wählen Anteil der Wiener Bevölkerung im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren ohne Wahlrecht auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene an allen Personen im wahlfähigen Alter in den Wiener Zählgebieten(Oktober 2019) bis 9 % 10 % bis 19 % 20 % bis 29 % 30 % bis 39 % 40 % bis 49 % ab 50 % Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Karte: Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung (Bevölkerungsevidenz Oktober 2019) Eine Möglichkeit für eine tiefergehende Betrachtung bieten die 1.364 Wiener Zählgebiete, in denen statistische Daten kleinräumig erfasst werden. Dabei wird sichtbar, dass in größeren Teilen der Bezirke Favoriten, Rudolfsheim-Fünfhaus und der Brigittenau der Anteil der Personen ohne Wahlrecht auf der Bundes-, Landes- und Gemeindeebene über der Schwelle von 50 % liegt. Mehr als die Hälfte der Wohnbevöl kerung dieser Gebiete darf an demokratischen Entscheidungen also nicht teilhaben(Abb. 10). Integrationsmonitor: Gleichstellung& Partizipation 59 Abb. 11: Die Zahl der in Österreich geborenen Jugend lichen ohne Wahlrecht wird in den nächsten Jahren deutlich zunehmen Wiener Bevölkerung mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Geburtsort in Österreich bis zum Alter von 15 Jahren sowie im wahl fähigen Alter ab 16 Jahren 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 29.658 10.495 29.197 10.394 27.604 10.033 26.619 9.987 26.463 9.987 27.069 10.254 28.299 10.518 29.984 11.217 32.332 11.962 35.179 12.941 38.131 13.790 41.304 14.816 44.728 16.632 47.984 17.494 51.574 18.395 55.659 19.301 59.629 20.319 63.023 21.269 66.021 22.377 IN­ÖSTERREICH­GEBORENE­WIENERINNEN­ UND­WIENER­OHNE­WAHLRECHT Für einen Teil der aktuell 486.659 nicht wahlberechtigten WienerInnen ab 16 Jahren ist dieses Demokratiedefizit besonders bitter: 22.377 WienerInnen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren wurden bereits in Österreich geboren und sind aufgrund ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit dennoch von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Diese Gruppe verdient besondere Aufmerksamkeit: Einerseits wurden diese Menschen in Österreich geboren und lernen in der Schule über Demokratie und Mitbestimmung, können diese aber nicht oder nur sehr eingeschränkt ausüben. Andererseits wird diese Gruppe in den kommenden Jahren deutlich wachsen: 66.021 der insgesamt 88.398 in Österreich geborenen WienerInnen ohne österreichi sche Staatsbürgerschaft sind im Moment noch jünger als 16 Jahre(Abb. 11). 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 19000..000000  0 bis 15 Jahre  ab 16 Jahre Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Bevölkerungsregister) 60 Integrationsmonitor: Gleichstellung& Partizipation 1 Roland Verwiebe, Raimund Haindorfer, Julia Dorner, Bernd Liedl, Bernhard Riederer(2020). Lebensqualität in einer wachsenden Stadt: Wiener Lebensqualitätsstudie 2018. Endbericht an die Stadt Wien. Wien: Universität Wien, Institut für Soziologie, Seite 257. https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/b008577.pdf (letzter Zugriff: 6. Juli 2020) 2 RL2003/109/EG vom 25.11.2003, ABl. L 16 vom 21.1.2004, geändert durch RL 2011/51/EU vom 11.5.2011, ABl. L 132 vom 19.5.2011 3 Bundesministerium für Inneres(2015). Hinweise zur Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistik, Fremdenpolizei und Visawesen. https://www.bmi.gv.at/302/Statistik/files/Hinweise_zur_NAG_Statistik_Fremdenpolizei_und_Visawesen.pdf(letzter Zugriff: 9. April 2020) 4 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. 311/1985, idgF; Novelle BGBl. I 37/2006 vom 22.3.2006. 5 BGBl. I 122/2009 vom 4.12.2009(FrÄG 2009) 6 BGBl. I 38/2011 vom 23.5.2011(FrÄG 2011) 7 Letztere zwei Möglichkeiten wurden mit der Staatsbürgerschaftsreform 2013(BGBl. I 136/2013 vom 30.7.2013) eingeführt. 8 BGBl. I 56/2018 vom 14.8.2018(FrÄG 2018) 9 BGBl. I 136/2013 vom 30.7.2013 10§§ 16 und 17 Staatsbürgerschaftsgesetz 11 Eurostat(2020). Migration and migrant population statistics. https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Migration_and_migrant_population_statistics (letzter Zugriff: 7. Juli 2020) 12 Vergleiche dazu den Abschnitt„Voraussetzungen für die Einbürgerung in Österreich“ auf Seite 51. 13 Christoph Hofinger(2019). Politische, soziale, kulturelle Partizipation. Studie für die Fachenquete Vielfältige Beteiligung: Wiener StadtbürgerInnenschaft, 2. Mai 2019. http://wienweltoffen.at/wp-content/uploads/2013/02/PolitischeSozialeKulturellePartizipation_Hofinger.pdf(letzter Zugriff: 9. April 2020) 14 Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 30.6.2004, G218/03. Integrationsmonitor: Gleichstellung& Partizipation 61 Diversitätsmonitor Gleichstellung& Partizipation DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­ÜBERBLICK­2016­–­2019 Stand 2016 Stand 2019 Sensibilisierung Planung­&­ Aufbau Dienstleistungen­&­ KundInnen Personal­&­ Kompetenz Organisation­&­ Strategie Bedienstetenschutz und berufliche Gesundheitsförderung Integration und Diversität Einwanderung und Staatsbürgerschaft Frauenservice Wien Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten Bedienstetenschutz und berufliche Gesundheitsförderung Integration und Diversität Einwanderung und Staatsbürgerschaft Frauenservice Wien Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten Bedienstetenschutz und berufliche Gesundheitsförderung Integration und Diversität Einwanderung und Staatsbürgerschaft Frauenservice Wien Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten Erprobung­&­ Umsetzung Weiterentwicklung­&­Professionalisierung 62 Diversitätsmonitor: Gleichstellung& Partizipation AUF­EINEN­BLICK:­DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­HANDLUNGSFELD­GLEICHSTELLUNG­&­PARTIZIPATION­ • Die Abteilungen Integration und Diversität und Frauenservice Wien agieren im Diversitätsmanagement weiterhin auf einem Top-Niveau. • Die diversitätsorientierte Leistungspalette wird entsprechend den Bedarfen angepasst, auf strategischer Ebene erfolgt eine laufende Diskussion und Reflexion. • Die Abteilung Einwanderung­und­Staatsbürgerschaft hat das Diversitätsmanagement in den letzten Jahren weiterentwickelt – und profitiert heute u. a. durch einen hohen Anteil von MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft. • Die Abteilungen ­Bedienstetenschutz­und­berufliche­Gesundheitsförderung und Wahlen­und­verschiedene­ Rechtsangelegenheiten haben ihr Diversitätsmanagement stabil entwickelt. Gleichstellung und Partizipation ist eine umfassende Agenda, die gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen ebenso betrifft wie die Bereiche der so genannten „strukturellen Integration“(u. a. Wohnen, Arbeit, Bildung). Insofern bearbeiten die hier analysierten Einrichtungen der Stadt nur einen begrenzten Ausschnitt der für das Handlungsfeld relevanten Themen. Nichtsdestoweniger werden durch die Arbeit der Abteilungen Bedienstetenschutz und berufliche Gesundheitsförderung, Integration und Diversität, Einwanderung und Staatsbürgerschaft, Frauenservice Wien und Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten wichtige Weichenstellungen gesetzt, die Zugang zu Leistungen und Teilhabe in Wien ermöglichen bzw. erleichtern. DIVERSITÄTS-­UND­GLEICHSTELLUNGSAGENDEN­ IM­KERN­DES­AUFGABENPORTFOLIOS Wie bereits in den vergangenen Jahren sind mit Integration und Diversität und Frauenservice Wien jene beiden Abteilungen, die sich aufgrund ihres Aufgabenprofils explizit mit Gleichstellungs- und Diversitätsagenden auseinandersetzen, Vorreiterinnen bei der Umsetzung eines professionellen Diversitätsmanagements. Beide Einrichtungen erreichen in allen drei Analysedimensionen Spitzenwerte und bauen ihr diversitätsorientiertes Leistungsportfolio laufend aus. So bietet etwa das Frauenservice Wien Gesundheitsinformationen unter dem Titel„Mein Körper& ich“ in Arabisch, Farsi und Somali an. Andere Angebote gibt es in vielen weiteren wichtigen Migrationssprachen. Auf organisatorisch-struktureller Ebene wurde eine Steuerungsgruppe Diversitätsmanagement eingerichtet, die sich – bestehend aus Führungskräften und weiteren Schlüsselkräften der Abteilung – zu regelmäßigen Arbeitssitzungen trifft. Dabei werden Diversitätsziele für die Abteilung und die einzelnen Referate erarbeitet und überprüft und laufend Maßnahmen zur Verbesserung der Diversitätskompetenz besprochen. Zur Transparenz und Einbindung aller MitarbeiterInnen sind die Protokolle der Treffen für alle einsehbar. Good­Practice „Mein­Körper­&­ich“­–­Gesundheitsinformationen­ für­Frauen­in­Arabisch,­Farsi­und­Somali Das Projekt„Mein Körper& ich" besteht aus sieben Audio-Beiträgen mit Gesundheitsinformationen für Frauen. Die Beiträge vermitteln Gesundheitswissen zum weiblichen Körper. Auf Arabisch, Farsi, Somali und Deutsch informieren sie in wenigen Minuten Frauen und Mädchen über ihren Körper, weibliche Genitalverstümmelung (FGM) und über das österreichische Gesundheitssystem. Neben gesundheitlichen Aspekten werden auch rechtliche Fragen angesprochen und Beratungsstellen genannt. Das Projekt ist im Rahmen einer Zusammenarbeit des Frauenservice Wien mit Radio Orange 94.0 und dem FEM Süd Gesundheitszentrum entstanden. Die Bemühungen der Abteilung Integration und Diversität, ihre Agenden voranzutreiben, wurden in den letzten Jahren mehrfach gewürdigt, u. a. mit der Auszeichnung „Goldenes Staffelholz für Innovation“(2016) und der Verleihung eines Best-Practice-Zertifikats des European Public Sector Awards für die ganzheitliche Integrationsbegleitung für AsylwerberInnen ab ihrem ersten Tag in Wien im Rahmen von StartWien-Asyl. Bei dem EU-geförderten Projekt CORE -Integration im Zentrum wurden zwischen 2016 und 2019 im Zusammenspiel von öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und ehrenamtlichen AkteurInnen neue Ansätze und Lösungen für die Integration und Teilhabe von geflüchteten Menschen in Wien umgesetzt, u. a. eine Diversitätsmonitor: Gleichstellung& Partizipation 63 Peer-Mentoring-Ausbildung für junge Geflüchtete bzw. vorbereitende Maßnahmen für die Arbeitsmarktintegration. Bedarf und Zielgruppenerreichung der unterschiedlichen Programme werden durch die statistische Erfassung der TeilnehmerInnen nach Geschlecht, Herkunft und Bildung laufend überprüft. Auf einer strategischen Ebene setzt sie in enger Abstimmung mit der Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal seit einigen Jahren das forum.wien.welt.offen um, ein Format für integrationspolitische Auseinandersetzungen mit Politik, ExpertInnen, Zivilgesellschaft und Betroffenen. Inhaltlich steht dabei aktuell das Thema inklusive Teilhabe im Fokus. Good­Practice­ Vortragsreihe­für­Frauen­–­eine­Veranstaltungsreihe­ für­Wienerinnen­zu­den­Themen­Migration,­Integration,­Diversität­und­Asyl Die Vortragsreihe der Abteilung Integration und Diversität für Frauen wendet sich speziell an Multiplikatorinnen aus Vereinen, Institutionen und sozialen Einrichtungen, aber auch an interessierte Wienerinnen. Die Vorträge bieten fundiertes theoretisches und praktisches Wissen zu den Themenbereichen Migration, Integration, Asyl und Frauen. Die Teilnahme ist kostenlos. BEDIENSTETENSCHUTZ­UND­DIVERSITÄT­ Die Abteilungen Integration und Diversität und Frauenservice Wien erfüllen wichtige Aufgaben im Austausch mit der Stadtgesellschaft und wirken gleichzeitig auch nach innen als stadtinterne Kompetenzträgerinnen in Sachen Gender und Diversität. Nach innen wirkt auch die Abteilung Bedienstetenschutz und berufliche Gesundheitsförderung. Im arbeitspsychologischen und sozialarbeiterischen Bereich sowie im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung ist ein professioneller und wertschätzender Umgang mit Diversität selbstverständlich und notwendig, um MitarbeiterInnen der Stadt bestmöglich zu unterstützen. Die in der Abteilung vorhandene Sprachenvielfalt wird dabei bei Bedarf genutzt, und es besteht die Möglichkeit zur Hinzuziehung muttersprachlicher DolmetscherInnen. 2019 wurde darüber hinaus eine abteilungsinterne Intranetseite zum Thema Diversität eingerichtet, die neben allgemeinen Informationen auch Hinweise zu Veranstaltungen und themenbezogene Links beinhaltet. INFRASTRUKTUR­UND­SERVICE­FÜR­DAS­ANKOMMEN­ UND­NIEDERLASSEN­IN­DER­STADT­ Eine durch Migration geprägte Metropole wie Wien braucht starke Strukturen, um die damit verbundene Dynamik, das „Kommen und Gehen“, positiv und effektiv zu gestalten. Die Abteilungen Einwanderung und Staatsbürgerschaft und Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten spielen in diesem Kontext eine wesentliche Rolle. Das Meldeservice der Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten ist eine der ersten behördlichen Stellen, mit denen Zuwandernde in Kontakt kommen, mit dem Passservice erbringt sie eine weitere zentrale Verwaltungsleistung – dementsprechend bedeutsam ist die kundInnen- und diversitätsorientierte Leistungserbringung. Vor diesem Hintergrund setzt die Abteilung bereits wichtige Maßnahmen im Diversitätsmanagement – so werden etwa systematisch Befragungen von KundInnen durchgeführt, um Bedürfnisse festzustellen und Verbesserungsvorschläge zu ermöglichen. Darüber hinaus besteht u. a. ein Angebot für Beratung in Englisch und Französisch, aber auch in Türkisch und in BKS (Bosnisch, Kroatisch, Serbisch), auch eine Verständigung in Gebärdensprache ist zumindest punktuell möglich. Der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft ist es in den letzten Jahren gelungen, die Qualität des Diversitätsmanagements kontinuierlich auszubauen. Im Vergleich zu 2016 fällt eine deutliche Erhöhung des Anteils von MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft auf, sowohl insgesamt als auch in Führungspositionen. Das verweist auf die Effektivität von entsprechenden Rekrutierungsmaßnahmen in den letzten Jahren trotz einer hohen Arbeitsbelastung. Darüber hinaus werden neue MitarbeiterInnen im Rahmen von Informationsveranstaltungen zu Diversitätsthemen informiert. In einem nächsten Schritt geht es nun insbesondere darum, das Mehr an Sprachkompetenzen, das die Steigerung des Anteils von MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft mit sich bringt, in Form einer Ausweitung des mehrsprachigen Service- und Informationsangebots umzusetzen. 64 Diversitätsmonitor: Gleichstellung& Partizipation DIE­EINBEZOGENEN­ABTEILUNGEN Bedienstetenschutz­und­berufliche­Gesundheitsförderung:­ Kompetenzstelle für Angelegenheiten des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes. Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Gesundheitsförderung. Integration­und­Diversität: Erarbeitung von Grundlagen für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Wiener Integrations- und Diversitätspolitik. Stadtinterne Kompetenzstelle für Diversitätsmanagement. Zentrale Rolle bei Sprachförderung, Niederlassungsbegleitung und Förderung des Zusammenlebens. Einwanderung­und­Staatsbürgerschaft:­ Zuständig für die Vollziehung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, des Staatsbürgerschaftsgesetzes und des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes sowie u. a. Mitwirkung am Personenstandsrecht. Frauenservice­Wien: Erarbeitung und Umsetzung von strategischen, operativen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen im Bereich der Geschlechtergleichstellung und Frauenförderung. Bietet mit dem Frauentelefon und dem 24-Stunden Frauennotruf wichtige Beratungsleistungen. Wahlen­und­verschiedene­Rechtsangelegenheiten:­ Organisation von Wahlen und Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen. Als Fachabteilung für das Melde- und Passservice ist sie Ansprechpartnerin in allen Fragen und Angelegenheiten zu diesem Thema. Diversitätsmonitor: Gleichstellung& Partizipation 65 Integrationsmonitor Bildung Kernergebnisse • Immer­mehr­WienerInnen­haben­eine­höhere­Ausbildung­ab­der­Matura­abgeschlossen.­Die­weiterhin­deutlichen­Abstände­zwischen­Teilen­der­Wiener­Bevölkerung­ nehmen­langsam­ab.­ So hat sich der Abstand zwischen der Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Anteil an Personen mit Ausbildungen ab der Matura zu jener mit dem niedrigsten Anteil seit der Berichtsperiode 2007 – 10 von zunächst 40 auf zuletzt 29 Prozent punkte deutlich verringert. • Während­der­Anteil­der­Personen­mit­höchstens­Pflichtschulabschluss­bei­Frauen­mit­ Bildung­aus­Drittstaaten­oder­mit­Bildung­aus­Österreich­und­Migrationshintergrund­ aus­Drittstaaten­sinkt,­blieb­er­bei­Männern­auf­etwa­demselben­Niveau. Bei beiden Bevölkerungsteilen lag der Anteil der Frauen und Männer mit höchstens Pflichtschulabschluss weiterhin höher als in anderen Teilen der Wiener Bevölkerung. • Die­aus­dem­Ausland­nach­Wien­zuwandernden­Menschen­bringen­zunehmend­ höhere­Bildungsabschlüsse­aus­dem­Ausland­mit.­Je­kürzer­die­Zuwanderung­zurückliegt,­desto­öfter­haben­sie­Bildungsabschlüsse­ab­der­Matura­mitgebracht­und­desto­ seltener­keine­über­die­Pflichtschule­hinausgehende­Ausbildung. Bei den seit dem Jahr 2011 zugewanderten Menschen, die ihren höchsten Bildungsabschluss im Ausland erwarben, liegt der Anteil der Personen mit höherer Bildung mit 56 % nur um vier Prozentpunkte unter dem Wert der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. • Der­Bildungserwerb­der­Wiener­Jugendlichen­mit­Bildung­aus­Österreich­und­Migrationshintergrund­hat­sich­in­den­letzten­Jahren­an­jenen­der­15-­bis­19-Jährigen­ohne­ Migrationshintergrund­angeglichen. Dies liegt vor allem daran, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten in der Periode 2016 – 19 weitaus öfter eine höhere Ausbildung absolvierten als noch drei Jahre zuvor. • S­ eit­der­Berichtsperiode­2015 – 18­ist­die­Anzahl­der­Jugendlichen­zwischen­15­und­24­ Jahren,­die­sich­weder­in­Beschäftigung,­Ausbildung­oder­Trainings­befinden­( NEET s),­ zurückgegangen. Dies trifft vor allem auf die Wiener Bevölkerung mit Bildung aus Öster reich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten sowie auf jene ohne Migrationshintergrund zu. Zuvor war es aufgrund des starken Wachstums der Stadt Wien zu einem Anstieg der absoluten Zahl der NEET s gekommen. Der Anteil der NEET s an allen Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren befand sich zuletzt mit 10,5 % auf dem niedrigsten Wert seit dem Beginn des Wiener Integrationsmonitorings. 66 Integrationsmonitor: Bildung Einleitung Bildung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft und ein enorm wichtiges Vehikel für den sozialen Aufstieg. Ein erfolgreiches Bildungssystem muss daher in der Lage sein, soziale und ökonomische Benachteiligungen abzubauen und unterschiedliche Voraussetzungen am Beginn einer Bildungslaufbahn auszugleichen. In einer Einwanderungsstadt wie Wien kann dies nur dann gelingen, wenn die Vielfalt der Gesellschaft als Normalität verstanden, Gleichstellung unabhängig von der Herkunft angestrebt und Mehrsprachigkeit als Ressource und Kompetenz betrachtet wird. Indikatoren • Bildungsstand – Verteilung der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter über die Ausbildungsstufen (> abgeschlossene und laufende Ausbildungen der Wiener Bevölkerung) • Bildungserwerb – Anteil der nicht mehr schulpflichtigen WienerInnen zwischen 15 und 19 Jahren mit laufenden oder abgeschlossenen Ausbildungen(> Unterschiede und Veränderungen bei der Ausbildungsbeteiligung der Bevölkerung nach der Pflichtschule) • NEET s – Anteil der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren, die sich nicht in Beschäftigung, Ausbildung oder Trainings befinden(> Risiko von Ausbildungs- und Beschäftigungslosigkeit) Im Integrationsmonitoring wird Integration im Bereich der Bildung daran gemessen, inwieweit alle WienerInnen einen gleichberechtigten Zugang zu(gleicher) Bildung haben und unabhängig von ihrer Herkunft sowie ihrem rechtlichen und sozialen Status ähnliche Kompetenzen erwerben können. In diesem Themenfeld wird daher vorrangig der Bildungsstand, der Bildungserwerb und der Anteil der Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren, die sich nicht in Beschäftigung, Ausbildung oder Trainings befinden(das sind die so genannten NEET s) aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. In einem Exkurs wird auch auf Daten der Schulstatistik zur vermeintlichen„Umgangssprache“ der Wiener SchülerInnen eingegangen. Menschen mit Migrationshintergrund sind in Wien ebenso wie in ganz Österreich beim Bildungserwerb benachteiligt. Sie sind in niedrigen Bildungsstufen überrepräsentiert und erreichen seltener höhere Ausbildungen ab der Matura. Dafür ist allerdings nicht die Herkunft entscheidend, sondern Faktoren wie die sozioökonomische Ausgangssituation der in die Schule eintretenden Kinder oder der Bildungsstand ihrer Eltern. Bildungsstand In diesem Kapitel werden die bereits abgeschlossenen und noch nicht abgeschlossenen Ausbildungen der WienerInnen behandelt. Da hier in den meisten Abschnitten die gesamte Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 59 Jahren bei Frauen und zwischen 15 und 64 Jahren bei Männern betrachtet wird, können Veränderungen nur sehr allmählich erfolgen – einerseits, indem ältere Menschen ins Pensionsalter kommen und Jugendliche mit anderen Ausbildungen ins Erwerbsleben eintreten, und andererseits, indem Menschen nach Wien zuziehen und andere wieder wegziehen. Insgesamt ist in allen Teilen der Wiener Bevölkerung ein Trend zu höheren Bildungsabschlüssen zu erkennen. BILDUNGSSTAND­DER­WIENER­BEVÖLKERUNG Immer­mehr­WienerInnen­haben­eine­höhere­Ausbildung­ ab­der­Matura.­Die­weiterhin­deutlichen­Abstände­­zwischen­ Teilen­der­Wiener­Bevölkerung­nehmen­langsam­ab.­ Ein kontinuierlich steigender Anteil der WienerInnen hat eine höhere Ausbildung ab der Matura erworben. Gleichzeitig gehen die Anteile von Personen mit höchstens Pflichtschulabschlüssen und von Personen mit einer Lehre oder berufsbildenden, mittleren Ausbildung zurück. In Abbildung 1 wird der Bildungsstand der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter nach dem Ort ihres Bildungsabschlusses sowie nach Migrationshintergrund dargestellt. Der langfristige Verlauf zeigt, dass die zu Beginn der Berichtsphase des Wiener Integrationsmonitorings großen Abstände zwischen den dargestellten Teilen der Wiener Bevölkerung langsam abnehmen. Integrationsmonitor: Bildung 67 Abb. 1: Der Anteil der WienerInnen mit einer höheren Ausbildung steigt kontinuierlich an Verteilung der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter über die Ausbildungsstufen nach dem Ort des Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund(in %) 100 90 Anteil mit höchstens Pflichtschulabschluss und nicht in Ausbildung 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Anteil in oder mit Ausbildungen über der Pflichtschule und unter der Matura Anteil in oder mit Ausbildungen ab der Matura kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) 222222222200000000001110110101751630294   8       –––––––––   –       11111111119320876514 222222222200000000001110110101751632094   8       –––––––––   –       11111111119620875431 222222222200000000001110110101751360294   8       –––––––––   –       11111111110231564978 WienerInnen mit Bildung oder Migrationshintergrund aus Drittstaaten haben öfter als andere Bevölkerungsteile nur­eine­Pflichtschule­abgeschlossen,­die­Tendenz­zeigt­ jedoch­einen­Rückgang­an. Bei den WienerInnen mit einer Ausbildung aus Drittstaaten ist der Anteil der Personen, die höchstens über einen Pflichtschulabschluss verfügen und nicht mehr in einer weiterführenden Ausbildung sind, weiterhin am höchsten. Seit der ersten Berichtsperiode 2007 – 10 gab es jedoch einen deut lichen Rückgang von 47 % auf zuletzt 39 % in der Periode 2016 – 19. Bei in Österreich ausgebildeten WienerInnen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten liegt der Anteil der nicht mehr in Ausbildung befindlichen Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss mit zuletzt 20 % ebenfalls klar über anderen Bevölkerungsgruppen. Doch auch bei dieser Gruppe zeigt die Tendenz in jüngster Zeit einen Rückgang an. In allen anderen Teilen der Wiener Bevölkerung liegt der Anteil der Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss jeweils rund um 10 %. Die zuletzt steigenden Anteile bei Per sonen mit geringer Bildung aus Staaten der EU/EFTA lassen sich mit dem verstärkten Zuzug dieser Gruppe seit der Periode 2012 – 15 erklären. Die Bedeutung von mittleren beruflichen Ausbildungen wie der Lehre nahm in Wien spätestens seit der Periode 2011 – 14 bei allen dargestellten Bevölkerungsteilen ab. Die Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Anteil an Personen mit mittlerer beruflicher Bildung waren in Österreich ausge bildete Menschen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten. Ihr Anteil lag zuletzt bei 36 %. Bei WienerInnen ohne Migrationshintergrund kam es seit der Periode 2007 – 10 zu einem Rückgang des Anteils der Personen mit mittleren beruflichen Ausbildungen von zunächst 40 % auf zuletzt 32 %. Bei den WienerInnen mit Bildung aus Drittstaaten ging der Anteil auf nun 19 % zurück – den niedrigsten Wert aller fünf Bevölkerungsteile. WienerInnen mit Bildung oder Migrationshintergrund aus EU/EFTA -Staaten­besitzen­häufiger­eine­höhere­Ausbildung­als­WienerInnen­ohne­Migrationshintergrund.­ Die Anteile der WienerInnen mit höherer Bildung ab der Matura stiegen in fast allen Teilen der Wiener Bevölkerung. Am niedrigsten lag der Anteil von laufenden oder abgeschlossenen Ausbildungen ab der Matura mit zuletzt 42 % weiterhin bei Personen, die ihre höchste Bildung 68 Integrationsmonitor: Bildung Abb. 2: Bei Frauen mit Bildung oder Eltern aus Drittstaaten geht der Anteil mit höchstens Pflichtschule zurück Anteil der sich nicht mehr in Ausbildung befindenden WienerInnen mit höchstens Pflichtschule an den nicht mehr schulpflichtigen Personen im erwerbsfähigen Alter nach Ort des Bildungsabschlusses, Migrationshintergrund und Geschlecht(in %) 100 Frauen 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Männer kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus) 222222222200000000001110110101751630294   8       –––––––––   –       11111111119320876514 222222222200000000001110110101751632094   8       –––––––––   –       11111111119208765314 in Drittstaaten abgeschlossen haben. In den vergangenen Jahren gab es in diesem Bevölkerungsteil jedoch den stärksten Anstieg an höherer Bildung. Deutliche Anstiege bei der Häufigkeit von höherer Bildung finden sich auch bei der Wiener Bevölkerung mit Bildung aus Österreich und Eltern aus Drittstaaten(zuletzt 44 %) sowie bei der Bevöl kerung ohne Migrationshintergrund(zuletzt 60 %). In den Bevölkerungsteilen mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten sowie mit Migrationshintergrund aus der EU/EFTA ist höhere Bildung weiterhin öfter vertreten als in der Wiener Bevölkerung ohne Migrationshintergrund, allerdings stagnierten die Anteile in den letzten Jahren. BEVÖLKERUNG­MIT­HÖCHSTENS­PFLICHTSCHULE­ NACH­GESCHLECHT Wie im vorangehenden Abschnitt gezeigt wurde, geht der Anteil der nicht mehr in Ausbildung befindlichen Menschen mit höchstens Pflichtschule in Wien langsam, aber kontinuierlich zurück. Auf Grundlage von Abbildung 2 wird nun untersucht, ob es bei diesem Rückgang des Anteils der Personen mit geringer formaler Bildung Unterschiede nach Geschlecht gibt. Während­der­Anteil­der­Personen­mit­höchstens­Pflichtschule­bei­Frauen­mit­Bildung­oder­Migrationshintergrund­aus­Drittstaaten­sinkt,­blieb­er­bei­Männern­auf­ etwa­demselben­Niveau. Unter den Frauen im erwerbsfähigen Alter und mit Bildungsabschlüssen aus Drittstaaten betrug der Anteil mit geringer Bildung bis zur Periode 2012 – 15 stets um die 50 %. Danach ging er bis zur aktuellsten Berichtsperiode 2016 – 19 auf 42 % zurück. Anders war die Entwicklung bei den Männern im erwerbsfähigen Alter und mit Bildung aus Drittstaaten. Hier war der Anteil der Personen mit geringer Bildung von Beginn des Integrationsmonitorings bis heute zwar niedriger als bei den Frauen, allerdings verharrt er seit der Periode 2009 – 12 bei Werten um 37 %. Der Abstand zwischen den Geschlechtern hat sich damit seit der Periode 2007 – 10 von etwa zehn auf fünf Prozentpunkte verringert. Eine ähnliche Entwicklung ist auf niedrigerem Niveau auch bei Frauen und Männern mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten zu beobachten. Während der Anteil der Personen mit geringer Bildung in diesem Teil der Wiener Bevölkerung bei den Frauen vor allem in den letzten Jahren auf 19 % zurückgegangen ist, liegt er bei den Männern seit vielen Jahren konstant um einen Wert von 20 % und damit zuletzt höher als bei Frauen. Integrationsmonitor: Bildung 69 Abb. 3: Der Bildungsstand der Bevölkerung unterscheidet sich deutlich nach dem Ort ihres Bildungsabschlusses Ausbildungsabschlüsse der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in der Berichtsperiode 2016 – 19 nach dem Ort des höchsten Bildungs abschlusses(in %) Österreich EU/EFTA Ost- und Südosteuropa Türkei sonstige Drittstaaten 17 12  26 34  31 35  11  29 68 13 52 62 37 19 54  bis Pflichtschule   Lehre oder berufsbildende mittlere Schule   ab Matura Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte, Rundungsdifferenzen möglich. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Die entsprechenden Anteile für Frauen und Männer der anderen Gruppen lagen allesamt mit leichten Schwankungen rund um 10 %. Auffallend sind Anstiege beim Anteil der Personen mit geringer Bildung bei den Frauen und Männern mit Bildung aus Staaten der EU/EFTA . Insgesamt wird deutlich, dass der Rückgang des Anteils von Personen mit geringer Bildung auf einige Gruppen der Wiener Bevölkerung beschränkt ist. Während er bei Männern eher stagniert, war bei Frauen mit Ausbildung aus Drittstaaten sowie bei in Österreich ausgebildeten Frauen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten in den vergangenen Jahren ein erfreulich starker Rückgang des Anteils der Personen mit höchstens Pflichtschule zu verzeichnen. BILDUNGSSTAND­NACH­DEM­ORT­DES­HÖCHSTEN­ BILDUNGSABSCHLUSSES Von außerhalb Europas zuwandernde Menschen bringen daher entweder hohe oder geringe, selten aber mittlere Bildung mit beruflicher Ausrichtung mit. Daran wird sich auch auf lange Sicht nichts ändern. Zusätzlich sind große Unterschiede beim aus dem Ausland mitgebrachten Bildungsniveau offensichtlich(Abb. 3). Im Durchschnitt der Periode 2016 – 19 hatten in Wien nur 11 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter mit außer halb Europas und der Türkei beendeten Ausbildungsverläufen einen mittleren Abschluss ohne Matura. Auch bei WienerInnen mit Ausbildungen aus der Türkei war der Anteil der mittleren Ausbildungen mit 13 % relativ niedrig. Unter den WienerInnen mit Bildung aus Österreich, der EU/EFTA oder aus Ost- und Südosteuropa sind mittlere Ausbildungen wie die Lehre oder Abschlüsse von berufsbildenden mittleren Schulen mit Werten um die 30 % weit aus öfter vertreten. Menschen,­die­aus­Staaten­außerhalb­Europas­zuziehen,­ haben­entweder­hohe­oder­geringe­Bildung.­Mittlere­ Ausbildungen­wie­die­Lehre­werden­in­diesen­Ländern­ kaum­angeboten.­ In der Berichtsperiode 2016 – 19 hatten 30,1 % der Wiener Innen ihre höchste Ausbildung im Ausland abgeschlossen. Der wesentliche Unterschied bei der Zuwanderung aus europäischen Staaten und aus Staaten außerhalb Europas im Hinblick auf die mitgebrachte Ausbildung liegt nicht in der Häufigkeit von geringer oder hoher Bildung, sondern von mittlerer, beruflich orientierter Ausbildung ohne Matura. Diese wird außerhalb Europas kaum angeboten. In Staaten der EU/EFTA ausgebildete WienerInnen haben im Durchschnitt mit 62 % öfter höhere Abschlüsse erwor ben als die in Österreich ausgebildete Bevölkerung mit 52 %. Während sich bei Menschen mit Ausbildungen aus Ost- und Südosteuropa(ohne Mitgliedstaaten der EU) kein dominantes Ausbildungsniveau abzeichnet, dominiert bei jenen WienerInnen, die ihren höchsten Bildungsabschluss in der Türkei erworben haben, mit 68 % weiterhin die geringe Ausbildung bis zur Pflichtschule. Knapp die Hälfte dieser Bevölkerungsgruppe aus der Türkei ist zwischen 1997 und 2010 aus dem Ausland zugezogen, etwa ein Drittel zwischen 1985 und 1996 sowie jeweils etwa ein Zehntel vor 1985 oder nach 2010. 70 Integrationsmonitor: Bildung Abb. 4: Unterschiede bei der in Österreich ausgebildeten Bevölkerung sind enorm, doch höhere Ausbildungen nehmen zu Entwicklung des Bildungsstands der nicht mehr schulpflichtigen WienerInnen im erwerbsfähigen Alter, die ihren höchsten Bildungsabschluss in Österreich erworben haben, nach Migrationshintergrund(in %) 100 90 Anteil mit höchstens Pflichtschulabschluss und nicht in Ausbildung 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Anteil in oder mit Ausbildungen über der Pflichtschule und unter der Matura Anteil in oder mit Ausbildungen ab der Matura 222222222200000000001110110101751630294   8       –––––––––   –       11111111119320876514 222222222222222222220000000000000000000011111100111100110011775511633602029944      88              ––––––––––––––––––      ––              1111111111111111111102962031875431564978 Österreich EU -Staaten vor 2004 sowie EFTA EU -Staaten seit 2004 Bosnien& Herzegowina Serbien, Montenegro, Kosovo& Nordmazedonien Türkei sonstige Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) BILDUNGSSTAND­DER­IN­ÖSTERREICH­AUSGEBILDETEN­ BEVÖLKERUNG Im vorangehenden Abschnitt wurde der Bildungstand der Wiener Bevölkerung getrennt nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses dargestellt. Innerhalb der in Österreich ausgebildeten Wiener Bevölkerung werden allerdings große Unterschiede sichtbar, wenn nach dem Migrationshintergrund differenziert wird. In Abbildung 4 wurde die nicht mehr schulpflichtige Bevölkerung, die sich im erwerbsfähigen Alter befindet und ihren höchsten Bildungsabschluss in Österreich erworben hat, in insgesamt sieben Gruppen unterteilt. Die Grundlage für die Unterteilung bildet der Migrationshintergrund. Am deutlichsten war dies bei Personen aus der Türkei und bei der zusammengefassten Gruppe mit Personen aus Serbien, Montenegro, dem Kosovo sowie Nordmazedonien der Fall. Dennoch hatten diese beiden Gruppen auch zuletzt die höchsten Anteile an Personen mit geringer Bildung. Bei der Wiener Bevölkerung mit Migrationshintergrund aus der Türkei war der Anteil der Personen mit geringer Bildung stets mehr als drei Mal so groß wie bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Die beiden Ausnahmen ohne Rückgang beim Anteil der Personen mit geringer Bildung waren einerseits Bosnien und Herzegowina und andererseits die sonstigen Drittstaaten. Insgesamt hat sich seit dem Beginn des Wiener Integrationsmonitorings der Abstand zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Wert von 44 auf 36 Prozentpunkte reduziert. Innerhalb­der­in­Österreich­ausgebildeten­Wiener­Bevölkerung­gibt­es­enorme­Unterschiede­beim­Bildungsstand.­ Insgesamt­zeigt­sich­ein­Trend­zu­höheren­Ausbildungen.­ Bei fünf der sieben Teile der Wiener Bevölkerung ist eine abnehmende Häufigkeit von geringer Bildung ersichtlich. Mittlere berufliche Ausbildungen wie die Lehre oder Abschlüsse von berufsbildenden mittleren Schulen verlieren in Wien insgesamt an Bedeutung. Bei den in Österreich erworbenen mittleren Ausbildungen finden sich die höchsten Anteile bei der Ländergruppe aus Serbien, Montenegro, Kosovo und Nordmazedonien sowie – mit rückläufigem Integrationsmonitor: Bildung 71 Abb. 5: Je später Menschen nach Wien zugezogen sind, desto höhere Ausbildungen haben sie mitgebracht Bildungsstand der WienerInnen, die sich im erwerbsfähigen Alter befinden und ihre höchste Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, nach dem Zeitpunkt ihres Zuzugs nach Österreich in der Berichtsperiode 2016 – 19(in %) Bildung aus dem Ausland, zugezogen zwischen 1956 und 1984 Bildung aus dem Ausland, zugezogen zwischen 1985 und 1996 34 Bildung aus dem Ausland, zugezogen zwischen 1997 und 2010 32  Bildung aus dem Ausland, zugezogen seit 2011 24  20  58  28  25 22  20  37  44  56   bis Pflichtschule   Lehre oder berufsbildende mittlere Schule   ab Matura Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte, Rundungsdifferenzen möglich. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Trend – bei Bosnien und Herzegowina. Den dritthöchsten Anteil verzeichnet seit der Periode 2011 – 14 die Türkei. Bei WienerInnen ohne Migrationshintergrund war der Trend ebenso rückläufig wie bei den beiden Bevölkerungsteilen aus der EU/EFTA . Der Blick auf die Anteile der Bevölkerung mit höherer Bildung ab der Matura ergänzt nun die Daten aus den beiden vorangehenden Absätzen. Bei sechs der sieben Herkunftsgruppen ist seit dem Beginn des Integrationsmonitorings ein Trend zur Zunahme von höherer Bildung sichtbar. Die einzige Ausnahme bilden Personen aus sonstigen Drittstaaten. Der weitaus höchste Anteil an Personen mit höherer Bildung tritt beim Bevölkerungsteil aus den„alten“ Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, die mit deutlichem Abstand niedrigsten Anteile bei Serbien, Montenegro, Kosovo und Nordmazedonien sowie bei der Türkei. Bei den in Österreich ausgebildeten WienerInnen aus Bosnien und Herzegowina gab es in den beiden letzten Perioden eine erhebliche Steigerung des Anteils der Personen mit Bildung ab der Matura. Der Abstand zwischen dem höchsten und niedrigsten Wert ist mit 60 Prozentpunkten weiterhin enorm. BILDUNGSSTAND­DER­IM­AUSLAND­ AUSGEBILDETEN­­BEVÖLKERUNG Je­kürzer­die­Zuwanderung­zurückliegt,­desto­öfter­ haben­zugewanderte­WienerInnen­eine­höhere­Ausbildung­ab­der­Matura­aus­dem­Ausland­mitgebracht.­ Bei den WienerInnen, die in den Jahren zwischen 1956 und 1984 nach Österreich zuzogen und ihren höchsten Bildungs abschluss im Ausland machten, ist der Anteil der Personen mit geringen formalen Ausbildungen am höchsten: Rund 58 % dieser Personen haben höchstens einen Pflichtschul abschluss aus dem Ausland mitgebracht und in Österreich keine weitere formale Ausbildung mehr abgeschlossen. Im Gegensatz dazu liegt der entsprechende Anteil bei der zwischen 1985 und 1996 zugezogenen Bevölkerung nur mehr bei rund 34 % und bei den zwischen 1997 und 2010 eingewanderten Personen bei etwa 32 %. Die seit 2011 nach Abschluss ihrer Bildungskarriere aus dem Ausland zugezogene Bevölkerung der Stadt Wien hat in der Berichtsperiode 2016 – 19 zu etwa 24 % höchstens einen Pflichtschulab schluss erworben(Abb. 5). Die Anteile der Bevölkerung mit einem Lehrabschluss oder mit einer mehrjährigen berufsbildenden mittleren Schule (einschließlich Gesundheits- und Krankenpflegeschule) an den vier Bevölkerungsgruppen mit im Ausland beendeter Bildungskarriere liegen alle zwischen 20 % und 28 % und sind damit vergleichsweise niedrig. Mittlere berufliche Abschlüsse und ihre Dominanz im Ausbildungswesen sind eine österreichische Eigenheit. Je später Menschen nach Wien zugewandert sind, desto öfter haben sie Bildungsabschlüsse ab der Matura mitgebracht. Bei der Wiener Bevölkerung, die zwischen 1956 und 1984 nach dem Abschluss ihres Bildungserwerbs nach Österreich zugezogen war und sich nach wie vor im 72 Integrationsmonitor: Bildung Abb. 6: Die Unterschiede zwischen den in Österreich ausgebildeten Wiener Jugendlichen haben sich stark verringert Anteil der nicht mehr schulpflichtigen WienerInnen zwischen 15 und 19 Jahren mit laufenden oder abgeschlossenen Ausbildungen nach dem Ort des Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund(in %) 100 Anteil mit höchstens Pflichtschulabschluss 90 und nicht in Ausbildung 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Anteil in oder mit Ausbildungen über der Pflichtschule und unter der Matura Anteil in oder mit Ausbildungen ab der Matura 222222222200000000001110110101751630294   8       –––––––––   –       11111111119320876514 222222222222222222220000000000000000000011111100111100110011775511633602029944      88              ––––––––––––––––––      ––              1111111111111111111102962031875431564978 kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) erwerbsfähigen Alter befand, lag der Anteil der Personen mit Ausbildungen ab der Matura bei 20 %. Im Gegensatz dazu lag der Anteil der Personen mit im Ausland erworbener höherer Bildung in der seit dem Jahr 2011 zugezogenen Bevölkerung zuletzt mit etwa 56 % weitaus höher als bei allen früher zugewanderten Teilen der Wiener Bevölkerung. Der Abstand zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund betrug zuletzt nur mehr vier Prozentpunkte. BILDUNGSERWERB­DER­BEVÖLKERUNG­ ZWISCHEN­15­UND­19­JAHREN Beim Bildungserwerb der WienerInnen zwischen 15 und 19 Jahren werden ausschließlich die nicht mehr schulpflichtigen Personen beobachtet und deren laufende Ausbildung dargestellt. Falls sich die beobachteten Personen nicht mehr in Ausbildung befinden, wird stattdessen die höchste bereits abgeschlossene Ausbildung angeführt. Bildungserwerb Während im vergangenen Abschnitt der Bildungsstand der Wiener Bevölkerung beobachtet und beschrieben wurde, widmet sich dieses Kapitel dem Prozess des Bildungserwerbs selbst. Dabei wird den Fragen nachgegangen, welche Unterschiede es in der Wiener Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 19 Jahren beim Erwerb von Ausbildungen ab der Pflichtschule gibt und wie sich diese im Lauf der Zeit veränderten. Zur Berechnung dieses Indikators musste die verwendete Stichprobe des Mikrozensus in Bezug auf das Alter eingeschränkt werden. Dies führt in den Bevölkerungsteilen mit Bildung aus dem Ausland jedoch zu sehr geringen Fallzahlen, wodurch die Ergebnisse stark schwanken und keine sinnvollen Interpretationen mehr möglich sind. Anders als bei vergleichbaren Indikatoren in vorangehenden Abschnitten werden daher die Ergebnisse für Personen mit Bildung aus Staaten der EU/EFTA sowie für Personen mit Bildung aus Drittstaaten in Abbildung 6 nicht mehr dargestellt. Integrationsmonitor: Bildung 73 Abb. 7: Anzahl der Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren in Wien nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund 2007 – 10 2008 – 11 2009 – 12 2010 – 13 2011 – 14 2012 – 15 2013 – 16 2014 – 17 2015 – 18 2016 – 19 0 10.000 20.000 30.000 kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Der­Bildungserwerb­der­Wiener­Jugendlichen­mit­ ­Bildung­aus­Österreich­und­Migrationshintergrund­ hat­sich­in­den­letzten­Jahren­an­jenen­der­15-­bis­ 19-­Jährigen­ohne­Migrationshintergrund­angeglichen. Zunächst werden die Jugendlichen ohne Migrationshintergrund, welche die Schulpflicht bereits beendeten und sich im Alter zwischen 15 und 19 befanden, betrachtet. In dieser Gruppe sank der Anteil der Jugendlichen, die höchstens einen Pflichtschulabschluss erworben hatten, zunächst von 13 % auf 8 %, stieg in den letzten Jahren jedoch wieder auf 11 % an. Es wäre plausibel, hinter diesem Anstieg einen Kon junktureffekt zu vermuten, da es den Jugendlichen im Zuge des stärkeren Wirtschaftswachstums der letzten Jahre wieder möglich war, auch mit geringer Bildung in Beschäftigung zu kommen, während sie in den Krisenjahren im Bildungswesen verblieben. Ein vergleichbarer Verlauf, nämlich ein Absinken von etwa 15 % auf 8 % und ein anschließender Anstieg auf zuletzt sogar 18 %, war auch bei den Jugend lichen mit Bildung aus Österreich und Migrationshinter grund aus Staaten der EU/EFTA zu beobachten. Bei den nicht mehr schulpflichtigen und in Österreich ausgebildeten 15- bis 19-Jährigen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten zeichnet sich bis zuletzt ein sinkender Verlauf ab. Der Anteil dieser Jugendlichen, die höchstens Pflichtschulabschluss besaßen und sich nicht in Ausbildung befanden, sank von etwa 23 % in einer wellenförmigen Bewegung auf zuletzt 18 %. Im mittleren Bereich, also über der Pflichtschule und unter der Matura, werden in Österreich ausschließlich berufs bildende Bildungsgänge angeboten. Es sind hier neben der Lehre alle Schultypen inkludiert, die nach der Pflichtschule mehr als ein Jahr dauern, aber nicht mit einer Matura abschließen. Bei den nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren ohne Migrationshintergrund war der Anteil zunächst bei etwa 25 % stabil, sank aber in den letzten Jahren auf 21 %. Bei jenen zwischen 15 und 19 Jahren mit Bildung aus Österreich und Migrations hintergrund aus Staaten der EU/EFTA stieg der Anteil in oder mit mittlerer beruflicher Ausbildung zunächst von 10 % auf 25 %. Der Höhepunkt wurde in der Periode 2013 – 16 erreicht. Danach wurde der Trend rückläufig, und der Anteil der Jugendlichen dieser Bevölkerungsgruppe in mittleren Ausbildungen sank auf 21 %. Nochmals anders war der Ver lauf bei den nicht mehr schulpflichtigen 15- bis 19-Jährigen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten. Der Anteil in oder mit mittlerer beruflicher Ausbildung sank fast ohne Unterbrechung von 34 % auf zuletzt noch 24 %. Wie wirken sich diese Entwicklungen nun auf die Anteile der Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren in oder mit höherer Bildung aus? Bei jenen ohne Migrationshintergrund nahm der Anteil seit dem Beginn des Monitorings wellenförmig zu und zwar dem linearen Trend nach um 0,85 Prozentpunkte pro Periode. In der letzten Berichtsperiode 2016 – 19 betrug er 68 %. Bei Jugendlichen mit Bildung aus Österreich 74 Integrationsmonitor: Bildung Abb. 8: MehrJugendliche mit Bildung aus Österreich und Eltern aus Drittstaaten machen eine höhere Ausbildung Laufende und abgeschlossene Ausbildungen der nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 19 Jahren mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten nach Geschlecht(in %) Frauen 100 8 7 7 7 9 10 9 8 6 8 90 13 16 20 23 19 17 15 19 23 23 80 70 21 24 21 24 26 26 27 27 29 29 60 8 50 40 26 10 21 14 14 13 13 13 11 12 12 30 16 14 15 15 16 15 13 13 20 10 24 22 21 17 18 19 20 21 18 16 0 Männer 2344555333 24 20 17 18 20 25 27 28 27 25 17 18 21 23 23 18 16 22 27 29 7 27 6 27 6 27 8 27 9 8 8 7 23 19 21 19 6 19 4 18 23 26 24 21 20 24 23 22 19 20 Hochschule BHS – Berufsbildende höhere Schulen AHS – Allgemeinbildende höhere Schulen BMS – Berufsbildende mittlere Schulen(länger als ein Jahr) Lehre höchstens Pflichtschule Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte, Rundungsdifferenzen möglich. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus) 222222222200000000001110110101751630294   8       –––––––––   –       11111111119320876514 222222222200000000001110110101751632094   8       –––––––––   –       11111111119620875314 und Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA -Staat ging der Anteil der Personen in oder mit höherer Bildung von zuerst 77 % auf 61 % zurück, während jener von in Österreich ausgebildeten Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten dem Trend nach um 1,62 Prozentpunkte pro Periode stark zunahm und zuletzt bei 58 % lag. Diese Zunahme verlief fast doppelt so rasch wie bei Jugendlichen ohne Migrationshintergrund, weshalb sich der Abstand zwischen den beiden Teilen der 15- bis 19-Jährigen auf zuletzt 10 Prozentpunkte halbierte. Innerhalb­weniger­Jahre­kam­es­zu­einer­raschen­ Zunahme­von­höherer­Bildung­unter­den­15-­bis­ 19-­Jährigen­mit­Bildung­aus­Österreich­und­Migrationshintergrund­aus­Drittstaaten.­ Da die Kapazitäten in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen nicht nur erhalten blieben, sondern ausgebaut wurden, nahmen die Schulen jedes Jahr mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund auf. Dies waren vor allem Jugendliche mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten, da die Zahl der Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus EU/EFTA -Staaten nicht sehr groß ist. Der Verlauf der Zunahme von Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten in der Sekundarstufe 2 korreliert stark mit dem Verlauf des Rückgangs bei jenen ohne Migrationshintergrund. BILDUNGSERWERB­DER­JUGENDLICHEN­MIT­ELTERN­ AUS­DRITTSTAATEN Die Gesamtzahl der 15- bis 19-Jährigen in Wien hat sich in den vergangenen Jahren nur wenig verändert, während aber die Zahl der Jugendlichen ohne Migrationshintergrund rasch abnahm. Seit dem Beginn des Integrationsmonitorings schwankt die Zahl der Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren in Wien zwischen 75.000 und 80.000 Personen. Innerhalb dieser Gruppe ist aber die Zahl der Jugendlichen ohne Migrationshintergrund von einem Höhepunkt mit durchschnittlich 47.000 in der Periode 2008 – 11 auf zuletzt 39.000 gesunken, während die Gruppe der Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder Bildung aus dem Ausland von rund 30.000 auf rund 40.000 Personen wuchs(Abb. 7). Am Beispiel der Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten wird nun genauer auf Unterschiede im Bildungserwerb nach Geschlecht eingegangen. In diesem Teil der Wiener Bevölkerung nahm der Anteil der Jugendlichen in oder mit höheren Ausbildungen in den vergangenen Jahren stark zu. Dabei gibt es jedoch einige markante Unterschiede zwischen Frauen und Männern(Abb. 8). Zuletzt­besuchten­rund­60 %­der­weiblichen­Jugendlichen­zwischen­15­und­19­Jahren­mit­Eltern­aus­ Drittstaaten­eine­höhere­Ausbildung.­Das­sind­um­ 18­Prozen­tpunkte­mehr­als­noch­vor­10­Jahren. Integrationsmonitor: Bildung 75 Abb. 9: Von der Eltern- zur Jugendgeneration aus Drittstaaten wird der Anteil der Personen mit geringer Bildung halbiert Anteil der WienerInnen mit höchstens Pflichtschulabschluss im Vergleich zwischen der Elterngeneration und Jugendgeneration nach Ort des Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund in der Periode 2016 – 19(in %) 100 45 – 59 Jahre 90 15 – 29 Jahre 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Bildung aus Bildung aus Öster reich, Eltern aus Österreich 45 – 59 Jahre 15 – 29 Jahre Bildung aus Bildung aus Öster reich, Eltern aus EU/EFTA 45 – 59 Jahre 15 – 29 Jahre Bildung aus Bildung aus Öster reich, Eltern aus Drittstaaten Durchschnitt von Mitte 2016 bis Mitte 2019, der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Bei den weiblichen Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten war der reine Pflichtschulabschluss seit Beginn der Berichtsphase des Wiener Integrationsmonitorings nie der häufigste Ausbildungstyp. In der Periode 2007 – 10 hatten 24 % der weiblichen 15- bis 19-Jährigen mit Bildung aus Österreich und Eltern aus Drittstaaten nur höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen und waren nicht in Ausbildung. In der Periode 2016 – 19 waren es noch 16 %, also um ein Drittel weniger. In erheblichem Maß parallel zur Pflichtschule, aber fast die ganze Zeit auf einem niedrigeren Niveau verlief die Entwicklung bei der Lehre. Der Anteil der weiblichen Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten halbierte sich in diesem Bildungstyp von 26 % auf 13 %. Im Gegensatz dazu gab es bei höheren Ausbildungstypen Anstiege: Fast von Beginn der Berichtszeitspanne an waren die AHS -Oberstufen der wichtigste Ausbildungstyp für 15- bis 19-jährige Wienerinnen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten. Seit der Periode 2011 – 14 lagen sie stets deutlich vor allen anderen Ausbildungsformen und machten zuletzt 29 % aus. Der Anteil der BHS unterlag erheb lichen Schwankungen und lag zuletzt wieder auf dem im Zeitverlauf höchsten Wert von 23 %. Bei­den­männlichen­Jugendlichen­mit­Migrationshintergrund­aus­Drittstaaten­gab­es­einen­ähnlichen­Trend­zu­ höherer­Bildung,­allerdings­war­dieser­etwas­schwächer­ ausgeprägt. Bei den männlichen Jugendlichen schwankte der Anteil der Personen mit maximal Pflichtschule immer wieder, sodass sich insgesamt nur eine leichte Tendenz zur Verringerung zeigt. Die Lehre spielte eine wichtigere Rolle als bei den weiblichen Jugendlichen, war mit zuletzt 18 % aber den noch nur mehr der viertwichtigste Ausbildungstyp bei den männlichen Jugendlichen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten. Die AHS -Oberstufe wurde erst zuletzt im Zuge größerer Schwankungen auch bei diesem Bevölkerungsteil mit 29 % zum wichtigsten Ausbildungstyp. Die BHS bewegt sich schon seit einiger Zeit zwischen 25 % und 28 %, sodass eine plötzliche Verringe rung in den nächsten Jahren weniger wahrscheinlich ist als bei den weiblichen Jugendlichen. BILDUNGSMOBILITÄT­ZWISCHEN­ELTERN-­UND­ JUGENDGENERATION Die Bildungsmobilität innerhalb einer Familie selbst kann mit den hier verwendeten Daten des Mikrozensus ab einem 76 Integrationsmonitor: Bildung Alter von 19 Jahren nicht dargestellt werden. Allerdings ist es möglich, Veränderungen zwischen der so genannten Elterngeneration im Alter zwischen 45 und 59 Jahren und der als Jugendgeneration bezeichneten Bevölkerungsgruppe im Alter zwischen 15 und 29 Jahren aufzuzeigen. Beim Indikator zur Bildungsmobilität zwischen diesen „Generationen“ wird der Anteil der Personen mit jeweils maximal Pflichtschulabschluss untersucht(Abb. 9). Zwischen­der­Eltern-­und­Jugendgeneration­aus­Drittstaaten­findet­eine­deutliche­Reduktion­des­Anteils­der­ Personen­mit­geringer­Bildung­statt. Von zugewanderten Menschen einer Elterngeneration hin zu einer Jugendgeneration reduziert sich der Anteil der Personen mit geringer Bildung. Besonders sichtbar wird dies bei den WienerInnen aus Drittstaaten: Zwischen der in Drittstaaten ausgebildeten Bevölkerung im Alter zwischen 45 und 59 Jahren und den in Österreich ausgebildeten jun gen Erwachsenen zwischen 15 und 29 Jahren mit Eltern aus Drittstaaten kommt es zu einer Halbierung des Anteils mit geringer Bildung von rund 42 % auf etwa 19 %. Auch beim Vergleich der Bevölkerungsgruppen ohne Migrationshintergrund kann ein Bildungsaufstieg nachgewiesen werden, allerdings fällt dieser geringer aus als bei der aus Drittstaaten zugewanderten Bevölkerung. Während der Anteil der in Österreich ausgebildeten WienerInnen im Alter zwischen 45 und 59 Jahren und mit höchstens Pflichtschulabschluss zuletzt bei etwa 10 % lag, befand er sich bei den 15- bis 29-jährigen WienerInnen ohne Migrationshintergrund bei rund 7 %. Beim Bevölkerungsteil aus Staaten der EU/EFTA lässt sich ein solcher Bildungsaufstieg aufgrund der statistischen Schwankungsbreiten und der sich überlappenden Vertrauensbereiche nicht nachweisen. BILDUNGSORTE­DER­ELTERN­VON­KINDERN­ UNTER­15­JAHREN Die Tatsache, ob Eltern mit dem österreichischen Bildungswesen vertraut sind, kann einen Einfluss auf den Bildungsverlauf ihrer Kinder haben. Denn bei Eltern, die keine eigenen Erfahrungen mit dem österreichischen Schulsystem gemacht haben, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie weniger gut über die unterschiedlichen Schultypen und deren Möglichkeiten für ihre Kinder informiert sind. Mehr­als­ein­Drittel­der­Wiener­Kinder­unter­15­Jahren­ lebt­in­Haushalten,­in­denen­alle­erfassten­Elternteile­ keine­eigenen­Erfahrungen­mit­dem­österreichischen­ Schulsystem­gemacht­haben. 222222222200000000001110110101751632094   8       –––––––––   –       11111111119620875314 Abb. 10: 34 % der Wiener Kinder leben in Haushalten, in denen alle erfassten Elternteile im Ausland ausgebildet wurden Bildungsorte der Wiener Eltern mit Kindern unter 15 Jahren(in %) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 erfasste Elternteile in Österreich ausgebildet jeweils ein Elternteil in Österreich und im Ausland ausgebildet erfasste Elternteile im Ausland ausgebildet Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Nicht alle Kinder leben gemeinsam mit zwei Elternteilen in einem Haushalt. Für die Übersichtlichkeit wurden in dieser Grafik jedoch Haushalte mit einem sowie mit zwei Elternteilen zusammengefasst dargestellt. 44 % der Wiener Kinder unter 15 Jahren lebten in der letzten Berichtsperiode des Wiener Integrationsmonitorings von 2016 – 19 in Haushal ten, in denen alle statistisch erfassten Elternteile ihre Ausbildung in Österreich abgeschlossen haben. Der Anteil dieser Gruppe ist in den vergangenen Jahren um rund 8 Prozentpunkte gesunken. Die zweitgrößte und in den letzten Jahren gewachsene Gruppe sind mit 34 % Kinder aus Haushalten, in denen alle erfassten Elternteile im Ausland ausgebildet wurden. Der Anteil der Kinder in Haushalten mit zwei Elternteilen, von denen jeweils einer seine Ausbildung in Österreich und einer im Ausland abschloss, lag zuletzt bei 21 %. Insge samt betrachtet leben damit rund 55 % der Wiener Kinder unter 15 Jahren mit zumindest einem Elternteil zusammen, der keine eigenen Erfahrungen mit dem österreichischen Schulsystem machen konnte(Abb. 10). Integrationsmonitor: Bildung 77 NEET s – nicht in Beschäftigung, Ausbildung oder Trainings stehende Jugendliche Abb. 11: In den letzten beiden Berichtsperioden ist die Zahl der NEET s deutlich zurückgegangen NEETs im Alter zwischen 15 und 24 Jahren nach dem Ort ihres höchsten Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund 2007 – 10 2008 – 11 2009 – 12 2010 – 13 2011 – 14 2012 – 15 2013 – 16 2014 – 17 2015 – 18 2016 – 19 0 5.000 10.000 kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten 15.000 20.000 25.000 Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Mit dem Begriff NEET s werden Jugendliche im Alter zwischen 15 und 24 Jahren bezeichnet, die sich weder in Beschäftigung, Ausbildung oder Trainings befinden(Not in Education, Employment or Training). Dieser Begriff wurde Anfang der 2000er Jahre durch die OECD geprägt, um Ausbildungs- und Beschäftigungslosigkeit unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen sichtbar zu machen. Für das Wiener Integrationsmonitoring wird dieser Indikator relevant, da er zumeist mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Zusammenhang gebracht wird. Es stellt sich dabei die Frage, ob Jugendliche, die ihre bisherige Ausbildung im Ausland absolvierten oder deren Eltern zuwanderten, besonders von Ausbildungs- und Beschäftigungslosigkeit betroffen sind und welche Gründe dafür genannt werden. NEETS­NACH­DEM­ORT­DES­BILDUNGSABSCHLUSSES­ UND­MIGRATIONSHINTERGRUND Im Durchschnitt der letzten Berichtsperiode 2016 – 19 leb ten in Wien laut den Daten des Mikrozensus rund 21.700 Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 24 Jahren, die sich weder in Beschäftigung, Ausbildung oder einem Training befanden. Zum Teil waren diese Jugendlichen aber durchaus am Arbeitsmarkt aktiv – beispielsweise indem sie Arbeit suchten oder auf Arbeit warteten. Es kann auch nicht behauptet werden, dass diese Gruppe generell gering gebildet wäre, denn ein wesentlicher Anteil verfügt über mittlere oder höhere Abschlüsse. In­absoluten­Zahlen­kam­es­in­den­letzten­Berichtsperioden­zu­einem­deutlichen­Rückgang­der­ NEET s­… Die absolute Zahl der NEET s in Wien entspricht aktuell wieder jener während der Periode 2012 – 15, nachdem 2014 – 17 ein Höchstwert von 23.200 NEET s erreicht worden war. In der Periode 2007 – 10 war der Wert zum letzten Mal unter 20.000 gelegen, was aber einzig daran lag, dass Wien damals auch weniger EinwohnerInnen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren hatte(Abb. 11). Im Durchschnitt der Periode 2016 – 19 stammten rund 8.100 der genannten 21.700 Personen aus dem Bevölkerungsteil mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten. Dies veranschaulicht einen starken Rückgang im Vergleich zu den letzten drei Perioden, als stets 78 Integrationsmonitor: Bildung Abb. 12: Trotz eines deutlichen Rückgangs bleibt der Anteil der NEET s bei Frauen mit Bildung aus Drittstaaten hoch Anteil der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren, die sich nicht in Ausbildung, Beschäftigung oder Trainings befinden, nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses, Migrationshintergrund und Geschlecht(in %) 100 Frauen 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Männer kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus) 222222222200000000001110110101751630249   8       –––––––––   –       11111111119387654201 222222222200000000001110110101751632049   8       –––––––––   –       11111111119765208431 um die 9.000 Jugendliche dieses Bevölkerungsteils NEET s waren. Auf den Bevölkerungsteil ohne Migrationshintergrund entfielen im Durchschnitt der Periode 2016 – 19 rund 7.700 Betroffene – dies ist der niedrigste Wert der gesamten Berichtszeitspanne. Von den in Österreich ausgebilde ten Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus Staaten der EU/EFTA galten nach einem durchgehenden Anstieg zuletzt rund 1.600 als NEET s. Die letzten beiden hier dargestellten Teile der Wiener Bevölkerung betreffen im Ausland ausgebildete Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren. Von den Jugendlichen mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten galten zuletzt rund 1.300 als NEET s, und von jenen mit Bildung aus Drittstaaten betrug die Anzahl zuletzt etwa 3.000 Personen. …­und­auch­der­relative­Anteil­der­ NEET s an allen Jugendlichen­zwischen­15­und­24­Jahren­lag­2016 – 19­ mit­10,5 %­auf­dem­niedrigsten­Wert­seit­dem­Beginn­ des­Wiener­Integrationsmonitorings. Der Anteil der NEET s an allen Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren in Wien betrug in der Periode 2007 – 10 zunächst rund 10,6 %, stieg dann bis 2014 – 17 auf 11,3 % und sank zuletzt mit 10,5 % auf den niedrigsten Wert seit dem Beginn des Wiener Integrationsmonitorings. Die Schwankungen des Anteils der NEET s an den Wiener Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren sind damit insgesamt relativ gering. Sie lassen sich auch nicht in einen nachweisbaren Bezug zum Wirtschaftswachstum setzen. Der Anteil an Personen, der in der Altersgruppe weder beschäftigt noch in Ausbildung noch in einem Kurs war, reagierte daher wenig auf die Bedingungen am Arbeitsmarkt und das wirtschaftliche Umfeld. ANTEIL­DER­NEETS­NACH­GESCHLECHT Die absolute Zahl der NEET s sagt noch nichts darüber aus, wie hoch das Risiko innerhalb einzelner Teile der Wiener Bevölkerung ist, im Alter zwischen 15 und 24 Jahren von Ausbildungs- und Beschäftigungslosigkeit betroffen zu sein. Daher wird nun auf die Anteile der sich nicht in Beschäftigung, Bildung oder Trainings befindenden Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren an den Jugendlichen insgesamt eingegangen. Dabei unterscheidet das Wiener Integrationsmonitoring wie in den vorangehenden Abschnitten nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses sowie nach dem Migrationshintergrund. Der­Anteil­der­ NEET s­ist­vor­allem­bei­Frauen­mit­Bildung­ aus­Drittstaaten­erhöht.­Seit­der­Periode­2007 – 10­gab­es­ hier­jedoch­einen­Rückgang­von­48 %­auf­zuletzt­32 %. Der Anteil der NEET s an den Wiener Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren ist bei in Drittstaaten ausgebildeten WienerInnen am höchsten – sowohl bei Frauen als auch bei Männern. Bei den Frauen ging er von 48 % in der Integrationsmonitor: Bildung 79 Abb. 13: Die meisten Wiener NEET s suchen oder wünschen sich eine Beschäftigung oder betreuen Kinder Verteilung der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren über Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Kursteilnahme sowie verschiedene Kategorien von NEETs nach Ort des Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund in der Periode 2016 – 19(in %) kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten erwerbstätig  in formaler Ausbildung  absolviert Kurs  Beschäftigungssuche Beschäftigungswunsch Frau mit Kind Anderes 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Periode 2007 – 10 zunächst deutlich zurück und liegt seit der Berichtsperiode 2013 – 16 nun konstant um etwa 32 %. Bei den Männern mit Bildung aus Drittstaaten bewegt sich der Wert nach einem Anstieg bis zur Periode 2011 – 14 um 20 %. Leicht über dem Wiener Durchschnitt liegende Anteile von NEET s gibt es noch bei Frauen und Männern mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten, bei Frauen mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten sowie bei in Öster reich ausgebildeten Männern mit EU/EFTA -Migrationshintergrund. Bei WienerInnen ohne Migrationshintergrund lag der Anteil der NEET s zuletzt bei etwa 7 oder 8 %. Insgesamt betrachtet sind die Unterschiede zwischen den fünf Bevölkerungsteilen bei den Frauen weitaus größer als bei den Männern(Abb. 12). AKTIVITÄTEN­DER­JUGENDLICHEN­ZWISCHEN­ 15­UND­24­JAHREN aktiv nach einer Erwerbstätigkeit sucht oder sich eine solche wünscht, jedoch kurzfristig für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar ist(Abb. 13). Diese Abbildung stellt die fünf Teile der Wiener Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 24 Jahren dar und differenziert diese nach sieben verschiedenen Aktivitäten, die aus den Daten der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung abzulesen sind. Die ersten drei Kategorien sind in blauen Farbtönen eingefärbt und beziehen sich auf Personen, die zum Zeitpunkt der Befragung entweder erwerbstätig, in Ausbildung oder in einem Kurs waren. Die anderen vier Kategorien stellen Jugendliche dar, die aktiv auf Beschäftigungssuche sind, die zwar einen Beschäftigungswunsch angeben, aber nicht aktiv danach suchen oder nicht kurzfristig verfügbar sind, Frauen in Kinderbetreuung oder die Anderes angaben. Insgesamt ermöglicht diese Darstellung einen groben Blick auf die hinter dem NEET s-Status stehenden Gründe. Mit den Daten des Mikrozensus ist es möglich, einen genaueren Blick auf die Aktivitäten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 24 Jahren zu werfen. Auf diese Weise wird deutlich, dass ein großer Teil der NEET s Mehr als die Hälfte der NEET s­in­allen­Teilen­der­Wiener­ Bevölkerung­sucht­oder­wünscht­sich­eine­Beschäftigung.­ Bei jenen mit Bildung aus Drittstaaten trägt die Betreuung von­Kindern­zu­einem­höheren­ NEET -Anteil­bei.­ 80 Integrationsmonitor: Bildung Bei der Betrachtung der Grafik fällt in allen Gruppen zunächst der weitaus höhere Anteil an Jugendlichen auf, die in formaler Ausbildung, Beschäftigung oder Kursen sind und damit nicht als NEET s gelten. Dies trifft auch auf Jugendliche mit Bildung aus Drittstaaten zu, wobei in dieser Gruppe ein relativ hoher Anteil an Personen in Kursen ist, die nicht zu einem formalen Abschluss führen. In allen Bevölkerungsteilen sucht mehr als die Hälfte der NEET s aktiv eine Beschäftigung oder äußerte einen Beschäftigungswunsch. Die aktiv nach Beschäftigung suchenden Jugendlichen sind in den drei Bevölkerungsteilen mit Bildung aus Österreich die wichtigste Gruppe von NEET s, während in den beiden Bevölkerungsteilen mit Bildung aus dem Ausland diejenigen mit bloßem Beschäftigungswunsch die größte Rolle spielen – dies sind arbeitswillige Personen, die entweder im Moment nicht aktiv nach Arbeit suchen oder nicht sofort verfügbar wären. Kinderbetreuung ist nur bei den im Ausland ausgebildeten NEET s ein relevanter Grund für die Ausbildungs- oder Beschäftigungslosigkeit. Der verbleibende Rest an quasi grundloser Inaktivität ist relativ gering. Exkurs: Mehrsprachigkeit von SchülerInnen In regelmäßigen Abständen werden in Österreich Daten zur „Umgangssprache“ von SchülerInnen veröffentlicht. Diese Daten beruhen auf der Schulstatistik der Statistik Austria, allerdings werden in dem der Befragung zugrunde liegenden Gesetz, dem Fragebogen und der öffentlichen Kommunikation des Themas unterschiedliche Begriffe miteinander vermischt. In diesem Abschnitt wird nun untersucht, was diese Statistik aussagen kann und welche Schlüsse damit nicht möglich sind. 1 Die­Statistiken­zur­„Umgangssprache“­der­Wiener­ ­SchülerInnen­erlauben­keine­Aussagen­über­Deutschkenntnisse­oder­die­„zu­Hause“­gesprochenen­Sprachen.­ Stattdessen­wird­abgebildet,­ob­Kinder­mehrsprachig­ aufwachsen. Die rechtliche Grundlage der Erhebung ist das Bildungsdokumentationsgesetz. Dieses schreibt in einer Anlage zahlreiche Daten vor, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen erhoben werden müssen. Dazu gehören Informationen wie die Staatsangehörigkeit oder das Geschlecht ebenso wie die Erhebung der „im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)“ 2 . Die Begriffe„Muttersprache“ oder„Umgangssprache“ finden sich weder in diesem Gesetz noch in der zugehörigen Bildungsdokumentationsverordnung zur Durchführung des Gesetzes. Die erforderlichen Daten werden auf Grundlage eines „Schülerblatts zur Schulstatistik“ 3 der Statistik Austria erhoben. Dort wird jedoch nicht nach den„im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)“ gefragt, sondern nach der „Muttersprache 1“,„Muttersprache 2“ sowie„Muttersprache 3“. In den Erläuterungen zum Schülerblatt wird explizit darauf hingewiesen, dass in vielen Familien mehrere Sprachen gesprochen werden und Kinder in ihrem Alltag je nach Situation und Thema andere Sprachen einsetzen. Daher wird festgelegt, dass bei„mehrsprachigen Schülerinnen und Schülern im Feld ‚Muttersprache 1‘ die Muttersprache(Erstsprache) einzutragen(ist), in den folgenden Feldern ‚Muttersprache 2‘ bzw. ‚Muttersprache 3‘ die weiteren im Alltag gesprochenen Sprachen.“ 4 Diese Möglichkeit, mehrere Sprachen anzugeben, wird – wie Daten der Schulstatistik zeigen – im Moment von den Schulen noch kaum genutzt. In den Schulen wird die„Muttersprache“ durch die Direktion und die Sekretariate im Rahmen der Einschreibung mit den Eltern erhoben. Integrationsmonitor: Bildung 81 2222222222202200000000000000010111111118763589721640/////////////11011101111012738409516897 Auf dieser Grundlage wird anschließend die Statistik über die„Umgangssprache“ der SchülerInnen erstellt. Dafür wird jedoch nur die erste der bis zu drei genannten Sprachen herangezogen und als„Umgangssprache“ bezeichnet. Selbst wenn in den(insgesamt leider kaum verwendeten) Feldern„Muttersprache 2“ oder„Muttersprache 3“ noch Deutsch angegeben wurde, wird dies in der Statistik nicht berücksichtigt. 5 Mit dieser eingeschränkten Vorgehensweise wird der für viele SchülerInnen alltägliche Umgang mit mehreren Sprachen ausgeblendet. In der Schule sind alle Kinder mit Deutsch konfrontiert, und in zahlreichen Wiener Familien werden mehrere Sprachen gesprochen – auf der einen Seite Deutsch und auf der anderen Seite die in den Herkunftsländern der Eltern gesprochenen Sprachen. Diese Mehrsprachigkeit der Kinder ist eine positive Ressource – für die Kinder selbst und auch aus der Perspektive der Stadt. Es ist daher sogar wünschenswert, wenn Eltern ihren Kindern die Sprachen ihrer Herkunftsländer vermitteln. Auch aus sprachwissenschaftlicher Sicht gilt eine gute Beherrschung der Erstsprache als wichtige Grundlage für das Erlernen von Deutsch als Zweitsprache. 6 Eine Aussage über die Deutsch-Kenntnisse der SchülerInnen zu treffen ist mit der Statistik zur„Umgangssprache“ nicht möglich. Ebenso wenig kann festgestellt werden, welche Sprache oder welche Sprachen diese Kinder zu Hause oder„auf dem Schulhof“ sprechen. Denn obwohl laut Gesetz eigentlich die im Alltag gesprochenen Sprachen erhoben werden sollten, wird am ehesten die Muttersprache oder Erstsprache erhoben. Implizit wird auf diese Weise erfasst, wie viele Kinder mehrsprachig aufwachsen – denn selbst Kinder, die zu Hause mit ihren Eltern nicht Deutsch sprechen(können), sind in Schule und Alltag mit Deutsch konfrontiert. In Abbildung 14 wurde daher bewusst auf den Begriff„nicht-deutsche Umgangssprache“ verzichtet. Im Schuljahr 2018/19 lag der Anteil der mehrsprachig aufwachsenden SchülerInnen in Wien bei 52,2 %. Abb. 14: 52 % der Wiener SchülerInnen wachsen mehrsprachig auf Anteil der SchülerInnen in Wien mit einer anderen Erstsprache als Deutsch seit dem Schuljahr 2006/07(in %) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria – STATcube(Schulstatistik) 82 Integrationsmonitor: Bildung WIENER­LEBENSQUALITÄTSSTUDIE:­SPRACHEN­DER­WIENER­BEVÖLKERUNG In Bezug auf die gesamte Bevölkerung in Wien zeigen Daten der Wiener Lebensqualitätsstudie 2018 7 , dass für 58 % der WienerInnen mit Migrationshintergrund der ersten Generation und für 77 % der WienerInnen mit Migrationshin tergrund der zweiten Generation Deutsch die im Alltag am häufigsten gesprochene Sprache ist. Gleichzeitig spielt Mehrsprachigkeit eine bedeutende Rolle: 86 % der WienerInnen mit Migrationshintergrund der ersten Generation sprechen in ihrem Alltag mindestens zwei verschiedene Sprachen, und auch in der zweiten Generation liegt der Anteil noch bei 75 %(Abb. 15). Abb. 15: Für die meisten WienerInnen mit Migrationshintergrund ist Deutsch die wichtigste Sprache im Alltag Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage„Welche Sprache sprechen Sie im Alltag am häufigsten?“ sowie die Anzahl der im Alltag gesprochenen Sprachen nach Migrationshintergrund(in %) Welche­Sprache­sprechen­Sie­im­Alltag­am­häufigsten? Gesamt kein Migrationshintergrund Migrationshintergrund 1. Generation Migrationshintergrund 2. Generation 58 Anzahl­der­Sprachen­im­Alltag Deutsch   Türkisch  BKS  sonstige Gesamt kein Migrationshintergrund Migrationshintergrund 1. Generation Migrationshintergrund 2. Generation 14 25 47 64  eine Sprache   zwei Sprachen   drei oder mehr Sprachen 88 5 3 4 99 1 19 12 12 77 10 6 8 42 11 33 4 58 28 57 18 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Quelle: Endbericht der Wiener Lebensqualitätsstudie 2018 1 Teile dieses Abschnitts stützen sich auf eine Stellungnahme des Verbands für Angewandte Linguistik(verbal) zum Integrationsbericht 2019(http://www.verbal.at/fileadmin/user_ upload/Stellungnahmen/Verbal_Stellungnahme_Integrationsbericht_2019_final.pdf) sowie auf Sabine Lehner(2020). Sprachstatistiken: Kategorisierungen mit weitreichenden Folgen. Blog Arbeit& Wirtschaft. https://awblog.at/sprachstatistiken-kategorisierungen-mit-weitreichenden-folgen/ 2 Bundesgesetz über die Dokumentation im Bildungswesen(Bildungsdokumentationsgesetz) StF: BGBl. I Nr. 12/2002 vom 8. Jänner 2002 idgF zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 86/2019 vom 31. 7. 2019, Anlage 1 zu§ 3 Abs. 2 Z 7, Z. 8 3 Statistik Austria(2015). Schülerblatt zur Schulstatistik. http://www.statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_PDF_FILE&dDocName=023149(letzter Zugriff: 13. Jänner 2020) 4 Statistik Austria(2019). Schulstatistik 2019/20. Erläuterungen zum Schülerblatt. http://www.statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_PDF_FILE&dDocName=023175 (letzter Zugriff: 13. Jänner 2020) 5 Statistik Austria(2019). Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher Umgangssprache im Schuljahr 2018/19. http://www.statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_PDF_FILE&RevisionSelectionMethod=LatestReleased&dDocName=029650(letzter Zugriff: 14. Jänner 2020) 6 Rudolf de Cillia(2017). Spracherwerb in der Migration. Informationsblätter zum Thema Migration und Schule Nr. 3/2016-17. Wien: Bundesministerium für Bildung. http://www.schule-mehrsprachig.at/fileadmin/schule_mehrsprachig/redaktion/hintergrundinfo/info3-16-17-deutsch_v2.pdf(letzter Zugriff: 9. April 2020) 7 Roland Verwiebe, Raimund Haindorfer, Julia Dorner, Bernd Liedl, Bernhard Riederer(2020). Lebensqualität in einer wachsenden Stadt: Wiener Lebensqualitätsstudie 2018. Endbericht an die Stadt Wien. Wien: Universität Wien, Institut für Soziologie, Seite 258. https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/b008577.pdf (letzter Zugriff: 6. Juli 2020) Integrationsmonitor: Bildung 83 Diversitätsmonitor Bildung DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­ÜBERBLICK­2016­–­2019 Stand 2016 Stand 2019 Dienstleistungen­&­ KundInnen Personal­&­ Kompetenz Organisation­&­ Strategie Sensibilisierung Planung­&­ Aufbau Wiener Stadt- und Landesarchiv* Kindergärten Kinder- und Jugendhilfe Bildung und Jugend – Fachbereich Bildung Bildung und Jugend – Fachbereich Jugend Bildungsdirektion für Wien Die Wiener Volkshochschulen Wiener Stadt- und Landesarchiv* Kindergärten Kinder- und Jugendhilfe Bildung und Jugend – Fachbereich Bildung Bildung und Jugend – Fachbereich Jugend Bildungsdirektion für Wien Die Wiener Volkshochschulen Wiener Stadt- und Landesarchiv* Kindergärten Kinder- und Jugendhilfe Bildung und Jugend – Fachbereich Bildung Bildung und Jugend – Fachbereich Jugend Bildungsdirektion für Wien Die Wiener Volkshochschulen Erprobung­&­ Umsetzung Weiterentwicklung­&­Professionalisierung 84 Diversitätsmonitor: Bildung AUF­EINEN­BLICK:­DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­HANDLUNGSFELD­BILDUNG • Weit fortgeschrittenes Diversitätsmanagement im Handlungsfeld, insgesamt leichte Verbesserung im Vergleich zu 2016 • Ausdifferenziertes diversitätsorientiertes Leistungsportfolio – Good Practices im Bereich Partizipation von Kindern und Jugendlichen • Personalbereich bleibt die vergleichsweise schwächste Analysedimension, allerdings sind Bemühungen und Verbesserungen sichtbar. Zugang zu Bildung zu ermöglichen und Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich herzustellen ist ein komplexes Unterfangen, das nicht nur die„KernakteurInnen“ Schule und Kindergarten betrifft, sondern auch die Erwachsenenbildung, die außerschulische Jugendarbeit sowie die Eltern- und Familienarbeit. Das Sample der einbezogenen Einrichtungen spiegelt diese Breite wider: Neben den Kindergärten und der Bildungsdirektion für Wien als den zentralen AkteurInnen in der elementaren Bildung von Kindern und im schulischen Bereich wurden wie bereits 2016 die Kinder- und Jugendhilfe, die Kernaufgaben im Jugendschutz und der Familienarbeit übernimmt, die Bildung und Jugend mit ihren Fachbereichen Bildung und Jugend sowie die Wiener Volkshochschulen analysiert. Neu hinzugekommen ist das Wiener Stadt- und Landesarchiv, das WienerInnen den Zugang zu einem umfangreichen Archiv und Wissensspeicher bietet. STARKES­DIVERSITÄTSMANAGEMENT­FÜR­ PRODUKTIVEN­UMGANG­MIT­GESELLSCHAFTLICHER­ VIELFALT Das Bild eines stark verankerten Diversitätsmanagements im Handlungsfeld, das bereits in vorangegangenen Monitorings sichtbar war, bestätigt sich auch diesmal – sowohl was die organisatorische Verankerung von Diversitätsagenden betrifft als auch im Hinblick auf die Entwicklung eines diversitätsorientierten Leistungsportfolios. Die analysierten Einrichtungen schneiden fast durchwegs sehr gut ab. Die Diversitätsagenden werden über Strukturen wie Diversitätszirkel, Diversitätsbeauftragte bzw. themenspezifische Arbeitsgruppen und Teams(wie etwa das Team Gender& Diversity bei den Volkshochschulen) kontinuierlich und strukturiert in die praktische Arbeit eingebracht. Diese starke Verankerung der Diversitätsagenden auf organisatorischer Ebene ist die Voraussetzung für ein breites und ausdifferenziertes Service- und Leistungsangebot, das die Bedürfnisse unterschiedlicher KundInnen- bzw. Bevölkerungsgruppen im Blick hat. So war die Abteilung Bildung und Jugend für das große und ambitionierte Partizipations- und Mitmachprojekt„Werkstadt Junges Wien“ verantwortlich. Über 22.000 Kinder und Jugendliche wurden erreicht und eingeladen, sich Gedanken zur Zukunft der Stadt zu machen(> Good Practice). Mit dem Projekt „Respekt: Gemeinsam Stärker“ wurde 2019 darüber hinaus eine Initiative für ein respektvolles Miteinander an Wiener Schulen gestartet. Die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe hat mit der Einrichtung einer Koordinationsstelle für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf einen spezifischen Bedarf reagiert und das Betreuungs- und Unterstützungsangebot dementsprechend weiter verbessert. Darüber hinaus wird durch den Einsatz von Video-Dolmetschen Sprachbarrieren aktiv entgegengewirkt. Die bei der Bildung und Jugend angesiedelten Wiener Büchereien haben ihr bereits umfangreiches diversitätsorientiertes Leistungsangebot weiter ausgebaut und bieten mittlerweile Information und Beratung in über 20 Sprachen an. BEMÜHUNGEN­UND­FORTSCHRITTE­IM­ PERSONALBEREICH Die Zielsetzung, die öffentlichen Einrichtungen der Stadt zu einem Spiegelbild einer durch Migration geprägten Gesellschaft zu machen, ist in allen Handlungsfeldern von hoher Relevanz, erhält im Bildungs- und Jugendbereich aber insofern besondere Bedeutung, als PädagogInnen, Sozial- und JugendarbeiterInnen und Lehrende zunehmend gefordert sind, neben ihrem Fachwissen auch ihr soziokulturelles Wissen und ihre Sprachkompetenzen einzusetzen. Vor diesem Hintergrund konnten bereits in den letzten Jahren substanzielle Fortschritte bei einer diversitätsorientierten Personalpolitik erzielt werden. Auch im aktuellen Monitoring sind entsprechende Bemühungen sichtbar. Das betrifft sowohl Versuche, neue MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft zu gewinnen, als auch ein Bild über die Diversität und die interkulturellen Kompetenzen der aktuellen MitarbeiterInnen zu gewinnen. So führte das Zentrum für Soziale Diversitätsmonitor: Bildung 85 Innovation (ZSI) 2018 bei den Wiener Volkshochschulen eine MitarbeiterInnenbefragung zur Herkunft der MitarbeiterInnen durch. Es stellte sich heraus, dass 30 % einen Migrationshintergrund haben, also beide Elternteile ausländischer Herkunft sind – verglichen mit dem Anteil der WienerInnen ausländischer Herkunft an der gesamten Stadtbevölkerung ein hoher Wert. Neue Wege gingen die Wiener Volkshochschulen auch bei der Anti-Diskriminierungsagenda: Basierend auf einer intensiven internen Auseinandersetzung mit Diskriminierungsfragen wurde ein Maßnahmenpaket geschnürt, das u. a. Seminare für alle Führungskräfte(durch geführt von der Gleichbehandlungsanwaltschaft) und eine Zusammenfassung wesentlicher Erkenntnisse und Haltungen in einem eigen schriftlichen„Wegweiser“ beinhaltet. herkunftsmäßige Diversität der MitarbeiterInnen in Führungspositionen. Dieser Befund gilt auch für die Bildungsdirektion für Wien – dort gibt es bis dato insgesamt noch wenig Wissen über die herkunftsmäßige Zusammensetzung der Lehrenden. Allerdings wurde eine wichtige Initiative gesetzt, um Menschen mit Fluchthintergrund den Weg in den Lehrberuf zu ebnen. Im Rahmen des EU-geförderten Projekts CORE -Integration im Zentrum wurde gemeinsam mit der Universität Wien ein Zertifikatslehrgang für anerkannte Geflüchtete, die in ihren Heimatländern als Lehrende tätig waren, umgesetzt. Der Lehrgang bildet eine wichtige Brückenfunktion in den Arbeitsmarkt und trägt gleichzeitig dazu bei, die herkunftsmäßige Diversität der Lehrenden an Wiener Schulen zu erhöhen. Good­Practice Werkstadt­Junges­Wien Die„Werkstadt Junges Wien“ ist ein Projekt der Stadt Wien. Auf einer Klausur der Wiener Stadtregierung im September 2018 wurde die Werkstadt Junges Wien von Jugendstadtrat Jürgen Czernohorszky als ein Schwerpunktprojekt für 2019 präsentiert. Umgesetzt wurde das Projekt zwischen Februar und April 2019 von der Abteilung Bildung und Jugend mit tatkräftiger Unterstützung vieler anderer Magistratsabteilungen, Organisationen und Institutionen. In über 1.300 Werkstätten (Workshops) in ganz Wien haben Kinder und Jugendliche überall dort, wo sie sich aufhalten – in Kindergärten, Horten und Schulen, in Jugendzentren, Parks, Vereinen etc. – gemeinsam daran„gewerkt“, die Stadt weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse der„Werkstadt Junges Wien“ bilden die Grundlage für die Kinder- und Jugendstrategie der Stadt Wien, die im Frühjahr 2020 basierend auf den Wünschen, Ideen und Anregungen der jungen StadtbewohnerInnen ausgearbeitet und vom Wiener Gemeinderat beschlossen wurde. Diese soll sicherstellen, dass sich Kinder und Jugendliche auch in Zukunft in Wien wohlfühlen und entfalten können. Auch die Kindergärten und die Kinder- und Jugendhilfe haben ihre Bemühungen um eine diversitätsorientierte Personalpolitik weiter fortgesetzt, u. a. wird hier nun ein verstärktes Augenmerk auf diversitätsorientierte Weiterbildung gelegt. Das erstmalig in das Monitoring einbezogene Wiener Stadt- und Landesarchiv misst Diversitätskompetenzen einen hohen Stellenwert in der Personalentwicklung bei, hat aber – wie die Mehrzahl der analysierten Einrichtungen – noch Handlungsbedarf im Hinblick auf die BUNDESPOLITISCHER­KONTEXT Generell gilt, dass das Diversitätsmanagement der analysierten Einrichtungen im Bildungsbereich im Kontext bestehender bildungspolitischer Rahmenbedingungen zu sehen ist(Schulorganisation, ein Jahr Pflichtkindergarten, Deutschklassen, Berücksichtigung diversitätsrelevanter Themen in der Ausbildung etc.), die vielfach auf Bundesebene festgelegt werden. Es gilt daher, die eigenen Handlungsspielräume für diversitätsorientierte Maßnahmenentwicklung und-umsetzung zu nutzen. Good­Practice­ Recognized­Refugee­Teachers,­Zertifikatskurs­für­ geflüchtete­LehrerInnen Geflüchtete mit einer Qualifikation als LehrerIn können maßgeblich zu einem gelingenden Bildungssystem in einer Einwanderungsgesellschaft beitragen – neben ihren fachlichen und pädagogischen Kompetenzen verfügen sie über Sprachkompetenzen und lebensweltliche Erfahrungen, die das Unterrichten in soziokulturell heterogenen Klassen unterstützen. Der Zertifikatskurs, der gemeinsam von der Bildungsdirektion für Wien und dem Postgraduate Center der Universität Wien im Rahmen des EU-geförderten Projekts CORE umgesetzt wurde, legte die Basis für eine qualifizierte Anstellung, indem er jene Bildungsinhalte vermittelt, die die pädagogisch einschlägig ausgebildeten TeilnehmerInnen zur Ausübung des Lehrberufs in Österreich benötigen. Dazu gehören: theoretisches Hintergrundwissen, Unterrichtskompetenzen, die in Österreich gefordert sind, Deutsch kenntnisse, ein Verständnis für das österreichische Schulsystem sowie ein Praktikum an einer Schule. 86 Diversitätsmonitor: Bildung DIE­EINBEZOGENEN­ABTEILUNGEN ­Wiener­Stadt-­und­Landesarchiv:­ Bewahrt das schriftliche Erbe Wiens als Grundlage für die Rechtssicherheit und als Gewähr des freien Informationszugangs. Kindergärten:­ Betreibt rund 350 städtische Kindergärten und Horte, fördert private Einrichtungen der elementaren Bildung von Kindern und bildet im pädagogischen Bereich aus. Kinder-­und­Jugendhilfe:­ Bietet ein umfangreiches Beratungsangebot für Familien(z. B. Eltern-Kind-Zen tren und Paar- und Familienberatungsstellen) und übt behördliche Aufgaben der Jugendwohlfahrt aus. Bildung­und­Jugend­–­Fachbereich­Bildung:­ Der Bereich Bildung führt die Büchereien Wien(Hauptbücherei und 39 Zweigstellen in den Bezirken), die Musikschule Wien, die Modeschule Wien und fördert die Erwachsenenbildung. Bildung­und­Jugend­–­Fachbereich­Jugend: Organisiert, fördert und steuert die über Vereine umgesetzte Kinder- und Jugendarbeit in Wien. Bildungsdirektion­für­Wien:­ Ist für alle Schulen in Wien zuständig, insgesamt mehr als 700. Sie ist überdies ein Partner und Ansprechpartner für alle SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen und zuständig für das Dienstund Besoldungsrecht und die Personaldisposition des Lehr- und Verwaltungspersonals. Die­Wiener­Volkshochschulen:­ Gewährleisten ein flächendeckendes Bildungsangebot für die Wiener Bevölkerung an 36 VHS -Standorten sowie in 11 spezialisierten Einrichtungen. Diversitätsmonitor: Bildung 87 Integrationsmonitor Beschäftigung& Arbeitsmarkt Kernergebnisse • Insgesamt­zeigen­sich­nur­mehr­geringe­Unterschiede­zwischen­den­Erwerbstätigenraten der Wiener Bevölkerung ohne Migrationshintergrund und jenen der Bevöl kerung­mit­Bildung­oder­Migrationshintergrund­aus­Staaten­der­ EU/EFTA .­ Bei der Bevölkerung mit Bezug zu Drittstaaten liegen die Erwerbstätigenraten dagegen weiterhin teilweise deutlich niedriger als in der restlichen Bevölkerung. • Während­die­Erwerbstätigenraten­bei­den­meisten­Teilen­der­Wiener­Bevölkerung­ leicht­gestiegen­sind,­kam­es­bei­jener­der­WienerInnen­mit­Bildung­aus­Drittstaaten­ zwischen­den­Perioden­2009 – 12­und­2014 – 17­zu­einem­Rückgang.­ Dies lag zum Teil am Neuzuzug von Menschen mit Bildung aus Drittstaaten, die eine geringere, aber seit 2011 – 14 steigende Erwerbstätigenrate aufweisen. • K­ inderbetreuungspflichten­führen­bei­Frauen­mit­Bildung­aus­Drittstaaten­zu­einem­ weitaus­stärkeren­Rückgang­der­Erwerbstätigkeit­als­bei­anderen­Teilen­der­Wiener­ Bevölkerung.­ Bei unverheirateten Frauen ohne Kind unter 13 Jahren lagen die Erwerbstätigenraten der fünf Teile der Wiener Bevölkerung in der Periode 2016 – 19 zwischen 79 % und 62 %. Im Vergleich dazu war der Unterschied bei Frauen mit zumindest einem Kind unter zwei Jahren mit Werten zwischen 77 % und 21 % weitaus größer. Der höchste Wert trat bei Wienerinnen ohne Migrationshintergrund auf, der niedrigste bei jenen mit Bildung aus Drittstaaten. • In­Wien­werden­44 %­der­tatsächlich­geleisteten­Arbeitsstunden­von­WienerInnen­mit­ Bildung­aus­dem­Ausland­oder­mit­Migrationshintergrund­erbracht. Seit der Periode 2007 – 10 ist dieser Anteil um acht Prozentpunkte gestiegen. • 42 %­der­WienerInnen­mit­Bildung­aus­Drittstaaten­sowie­32 %­der­WienerInnen­mit­ Bildung­aus­Staaten­der­ EU/EFTA ­können­ihre­mittleren­und­höheren­Abschlüsse­nicht­ entsprechend­verwerten­und­arbeiten­in­Hilfs-­und­Anlerntätigkeiten.­ Der Anteil der im Ausland ausgebildeten Personen in gering qualifizierten Tätigkeiten verdeckt damit weiterhin den Blick auf ihre tatsächlichen Qualifikationen. 88 Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt Einleitung Arbeit ist mehr als nur Erwerbsarbeit. Auch die weiterhin überwiegend von Frauen geleistete Sorgearbeit in der Familie, die Arbeit an sich selbst oder auch zivilgesellschaftliches Engagement sind Formen von Arbeit, die jedoch in der Regel nicht bezahlt werden. In diesem Kapitel des Wiener Integrationsmonitors kann ausschließlich die bezahlte Erwerbsarbeit behandelt werden. Eine existenzsichernde und sinnstiftende Erwerbsarbeit ist ein entscheidender Baustein für die Teilhabe an unserer Gesellschaft – sowohl für in Wien geborene als auch für zugewanderte Menschen. Für nach Wien zugewanderte Personen ist die gleichberechtigte und chancengleiche Teilhabe am Erwerbsleben jedoch nicht nur eine Grundlage für die Sicherung der eigenen Existenz, sondern in besonderem Ausmaß auch ein Mittel, um sich das Aufenthaltsrecht zu erhalten, neue soziale Netzwerke aufzubauen, Deutschkenntnisse zu vertiefen und Freundschaften zu schließen. Indikatoren • Erwerbstätigenraten unter Berücksichtigung des Geschlechts, Aufenthaltsbeginns, Alters, Bildungsstands sowie des Alters des jüngsten Kindes(> Teilnahme am Erwerbsleben und Integration in den Arbeitsmarkt) • Ausschöpfung der potenziellen Arbeitszeit als verfeinerte Form der Erwerbstätigenrate(> Teilnahme am Erwerbsleben und Integration in den Arbeitsmarkt) • Stabilität der Beschäftigung • Anteil der Erwerbstätigen in Fachtätigkeiten sowie in Hilfsund Anlerntätigkeiten(> Ausmaß der Dequalifizierung) • Arbeitslosenquoten der Erwerbspersonen in Wien nach der höchsten abgeschlossenen Ausbildung • Anteil der selbstständigen und führenden Erwerbstätigen an der gesamten Bevölkerung Der Migrationshintergrund hat in Wien einen starken Einfluss auf die Stellung und Chancen am Arbeitsmarkt. Dies betrifft nicht nur die Erwerbsbeteiligung und die Arbeitslosigkeit, sondern auch Bereiche wie die Verwertbarkeit von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen, die Beschäftigung von gut qualifizierten Menschen in Hilfs- und Anlerntätigkeiten, die Wahrscheinlichkeit, von atypischer Beschäftigung betroffen zu sein, oder auch die Stabilität der Beschäftigungsverhältnisse selbst. Aus Sicht der Stadt Wien sollen alle in Wien lebenden Menschen gleichen Zugang zu guter, existenzsichernder und ihrer Ausbildung entsprechender Erwerbsarbeit haben. Im Integrationsmonitoring werden daher nicht nur die Erwerbsbeteiligung und Arbeitslosigkeit untersucht, sondern auch Indikatoren zu Arbeitszeiten, zur Stabilität der Beschäftigung, zur Dequalifizierung und auch zur Qualität der Beschäftigung angeführt. Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt 89 Erwerbstätigenrate Abb. 1: In den vergangenen zehn Berichtsperioden ist die Zahl der Erwerbspersonen in Wien stark gestiegen Erwerbstätige, Arbeitslose sowie Nicht-Erwerbspersonen in Wien im erwerbsfähigen Alter, ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden 500.000 450.000 400.000 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 Erwerbstätige Personen Arbeitslose Personen Nicht-Erwerbspersonen kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus) 222222222200000000001110110101751632049   8       –––––––––   –       11111111118976532014 222222222200000000001110110101751630294   8       –––––––––   –       11111111118963207541 222222222200000000001110110101751632049   8       –––––––––   –       11111111118976542301 Der erste Abschnitt dieses Kapitels behandelt die Erwerbstätigenrate der Wiener Bevölkerung. Diese wird als Anteil der sowohl selbstständig als auch unselbstständig erwerbstätigen Personen im erwerbsfähigen Alter an der gesamten Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter definiert – bei Frauen ist dies das Alter zwischen 15 und 59 Jahren und bei Männern zwischen 15 und 64 Jahren. In den Auswertungen zur Erwerbstätigenrate wurden Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, herausgerechnet. Dies betrifft beispielsweise Lehrlinge, nebenbei arbeitende Studierende oder auch Zivil- und Präsenzdiener. Ohne dieses sich von der amtlichen Statistik unterscheidende Vorgehen könnte die wünschenswerte Entwicklung einer höheren Bildungsbeteiligung zu einer negativ scheinenden Entwicklung bei der Erwerbstätigenrate führen. Die Entscheidung, in Ausbildung befindliche Personen unter 25 Jahren aus der Berechnung auszuklammern, führt dazu, dass sich die so berechnete Erwerbstätigenrate nur auf jenen Teil der Wiener Bevölkerung bezieht, von der auch tatsächlich erwünscht wäre, in Beschäftigung zu sein. Die­Zahl­der­erwerbstätigen­Personen­in­Wien­stieg­seit­ der­Periode­2007 – 10­kontinuierlich­an­–­besonders­bei­ Personen mit Bildung aus ­EU/EFTA -Staaten­sowie­bei­in­ Österreich­ausgebildeten­Personen­mit­Migrationshintergrund­aus­Drittstaaten. Während in der Periode 2007 – 10 rund 692.000 Personen in Wien erwerbstätig waren, stieg der Wert bis zuletzt auf rund 785.000 Personen. Dieser Anstieg betraf vor allem zwei Teile der Wiener Bevölkerung: einerseits Personen mit Bildung aus Staaten der EU/EFTA (+55.000 Personen) und andererseits die in Österreich ausgebildete Bevölkerung mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten(+31.000 Personen). Auch bei den Menschen mit EU/EFTA -Migrationshintergrund und Bildung aus Österreich ist die Zahl der erwerbs tätigen Personen angestiegen(+16.000), während es in den anderen Gruppen geringe Rückgänge gab(Abb. 1). 90 Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt Abb. 2: Die Erwerbstätigenraten der Wiener Bevölkerung sind seit der Periode 2010 – 13 deutlich auseinan der gerückt Erwerbstätigenrate der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Die Erwerbstätigenrate der Wiener Bevölkerung ohne Migrationshintergrund nahm in den vergangenen Jahren nur sehr allmählich zu und erreichte in der Periode 2016 – 19 einen Wert von 79 %. Damit lag sie höher als die Erwerbs tätigenraten der in Staaten der EU/EFTA ausgebildeten WienerInnen(77 %) sowie der in Österreich ausgebildeten Bevölkerung mit EU/EFTA -Migrationshintergrund(75 %). Bei Menschen mit Bildung aus Österreich und Migrations hintergrund aus Drittstaaten kam es zu einem zwischenzeitlichen Absinken der Erwerbstätigenrate auf 65 % in den Perioden 2013 – 16 und 2014 – 17, bevor sie zuletzt wieder auf 69 % anstieg. Erstaunlich parallel dazu, aber auf einem tieferen Niveau verlief die Erwerbstätigenrate der Bevölkerung mit Bildung aus Drittstaaten. Sie sank von 63 % in der Periode 2009 – 12 auf nur mehr 54 % in den Jahren zwischen 2013 – 16 und 2015 – 18. Dadurch hat der Abstand zwischen der höchsten und niedrigsten Erwerbstätigenrate spätestens seit der Periode 2010 – 13 spürbar zugenommen. Nach dem er zu Beginn des Monitorings über mehrere Phasen stabil bei etwa 15 Prozentpunkten lag, wuchs er zuletzt auf 25 Prozentpunkte an(Abb. 2). 222222222200000000001110110101751632094   8       –––––––––   –       11111111119208765314 kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) ERWERBSTÄTIGENRATEN­DER­ WIENER­BEVÖLKERUNG Die Erwerbstätigenrate ist ein Indikator für die Teilhabe am Erwerbsleben und für die Integration von zugewanderten Menschen in den Wiener Arbeitsmarkt. Seit dem Beginn des Integrationsmonitorings sind die Erwerbstätigkeitsraten der untersuchten Bevölkerungsteile insgesamt gesehen auseinandergerückt. Während die Erwerbstätigenrate der WienerInnen mit Bildung­aus­Drittstaaten­gesunken­ist,­kam­es­bei­den­ anderen­Teilen­der­Wiener­Bevölkerung­seit­der­Periode­ 2007 – 10­zu­leichten­Anstiegen. ERWERBSTÄTIGENRATEN­NACH­GESCHLECHT Die­Erwerbstätigenrate­unterscheidet­sich­bei­in­Österreich­ausgebildeten­Männern­nur­mehr­geringfügig­ ­zwischen­Personen­mit­und­ohne­Migrationshintergrund.­ Im­Gegensatz­dazu­liegen­die­Raten­für­Frauen­mit­Bildung­ oder­Migrationshintergrund­aus­Drittstaaten­deutlich­ niedriger. Werden die Erwerbstätigenraten zusätzlich nach Geschlecht unterschieden, so stechen einige Auffälligkeiten ins Auge: Generell liegen die Werte bei den Männern näher zusammen als bei den Frauen. Bei Männern mit Bildung aus Öster reich gab es zuletzt vergleichsweise geringe Unterschiede zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund. In der Periode 2016 – 19 lag die Erwerbstätigenrate der Frauen ohne Migrationshintergrund mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % zwischen 78,9 % und 81,9 %, während jene der Männer sich zwischen 75,9 % und 79,0 % befand. Die beiden Bereiche überlappen sich ein wenig, weshalb ein Unterschied aufgrund der statistischen Schwankungsbreiten nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Tendenziell liegt das Intervall der Frauen jedoch etwas höher als jenes der Männer. Dieses von der amtlichen Statistik abweichende Verhältnis zwischen den Geschlechtern kommt dadurch zustande, dass hier jene Personen unter 25 Jahren aus den Berechnungen ausgeklammert wurden, die sich noch in Ausbildung befinden. Dies betrifft nicht nur Lehrlinge und Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt 91 Abb. 3: Bei Frauen sind die Unterschiede zwischen den Erwerbstätigenraten deutlich größer als bei Männern Erwerbstätigenrate der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses, Migrationshintergrund und Geschlecht in der Periode 2016 – 19(in%) 100 Frauen 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Männer kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) die nebenbei erwerbstätigen SchülerInnen und Studierenden, sondern auch die Präsenz- und Zivildiener, die in der amtlichen Statistik üblicherweise als beschäftigt gezählt werden(Abb. 3). Die­Abstände­zwischen­den­Erwerbstätigenraten­der­ Frauen­und­Männer­in­Wien­haben­zwischen­2009 – 12­ und­2013 – 16­zugenommen.­Dies­lag­vor­allem­am­ ­Rückgang­der­Erwerbstätigenrate­von­WienerInnen­­ mit­Bildung­aus­Drittstaaten. Bei den Frauen im erwerbsfähigen Alter, jedoch ohne die in Ausbildung befindlichen Personen unter 25 Jahren, hatten durchgängig jene ohne Migrationshintergrund die höchste Erwerbstätigenrate. Diese lag seit der Periode 2009 – 12 beständig bei 80 % oder 81 %. Im Gegensatz dazu kam es bei jenen mit Bildung aus Österreich und EU/EFTA -Migrationshintergrund sowie bei solchen mit Bildung aus Staaten der EU/EFTA zu leichten Anstiegen auf zuletzt 77 % und 72 %. Bei WienerInnen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten ist aufgrund der Schwankungen keine eindeutige Entwicklung der Erwerbstätigenrate ablesbar. Allerdings sank jene der in Drittstaaten ausgebildeten Frauen seit 2009 – 12 deutlich und lag seit der Periode 2012 – 15 nur mehr zwischen 46 % und 48 %. Insge samt hat sich der Abstand bei den Erwerbstätigenraten der Wiener Frauen von 24 auf 32 Prozentpunkte vergrößert (Abb. 4). Auch bei den Männern hat sich der Abstand zwischen der höchsten und niedrigsten Erwerbstätigenrate innerhalb der Wiener Bevölkerung vergrößert. Mit einem Abstand von zuletzt etwa 20 Prozentpunkten sind die Unterschiede allerdings kleiner als bei den Frauen. Die höchsten Erwerbstätigenraten hatten Männer mit Migrationshintergrund oder Bildung aus Staaten der EU/EFTA . Beide lagen lange Zeit rund um 80 %, doch in den letzten beiden Berichtsperioden kam es zu einem Absinken der Erwerbstätigenrate bei Männern mit Bildung aus Österreich und EU/EFTA -Migrationshintergrund auf zuletzt 73 %. Auch die 92 Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt Abb. 4: Die Unterschiede zwischen den Erwerbstätigenraten haben bei Frauen und Männern zugenommen Erwerbstätigenrate der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ohne Personen unter 25 Jahren, die sich in Ausbildung befinden, nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses, Migrationshintergrund und Geschlecht(in%) 100 Frauen 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Männer 222222222200000000001110110101751632094   8       –––––––––   –       11111111119620875314 222222222200000000001110110101751360294   8       –––––––––   –       11111111116320975184 kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Werte für die männliche Bevölkerung ohne Migrationshintergrund sowie für in Österreich ausgebildete Männer mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten liegen mit 77 % sowie 72 % in einem ähnlichen Bereich. Niedriger war nur die Erwerbstätigenrate bei Männern mit Bildung aus Drittstaaten, die nach einem Absinken ab der Periode 2011 – 14 nun seit mehreren Jahren bei Werten rund um 60 % liegt. ERWERBSTÄTIGENRATEN­NACH­DER­PERIODE­DES­ AUFENTHALTSBEGINNS Für die tendenziell steigende Erwerbstätigenrate der Bevölkerung mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten und die niedrige und zeitweise rückläufige Erwerbstätigenrate der Bevölkerung mit Bildung aus Drittstaaten kann es diverse Ursachen geben. Durch Zuzüge aus den Bundesländern ebenso wie aus dem Ausland können sich die Altersstruktur, die Geschlechteranteile, die Bildungsstruktur und anderes verändert haben; diese Faktoren können sich auch in der Erwerbstätigenrate bemerkbar machen. Ebenfalls auswirken kann sich der Zuzugsgrund. Ziehen Menschen nach Wien zu – sei es aus den Bundesländern oder aus dem Ausland –, die das der Erwerbstätigkeit wegen und vielleicht auf ein konkretes Jobangebot hin tun, so werden sie die Erwerbstätigenrate eher anheben. Kommen sie aus anderen Gründen nach Wien, etwa um sich in Sicherheit zu bringen, so kann sich das zunächst verringernd auf die Erwerbstätigenrate auswirken. Kommen sie nach Wien und nehmen hier sogleich eine Ausbildung auf, wirkt es sich in der hier gewählten Berechnungsweise der Erwerbstätigenrate gar nicht aus. Der­Neuzuzug­von­Personen­mit­einer­zu­Beginn­ihres­ Aufenthalts­niedrigen­Erwerbstätigenrate­hat­dazu­beigetragen,­dass­die­gesamte­Erwerbstätigenrate­der­ Bevölkerung­aus­Drittstaaten­statistisch­gesunken­ist. Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt 93 222222222200000000001110110101751632094   8       –––––––––   –       11111111119620875314 Abb. 5: Die neu zuziehende Bevölkerung mit Bildung aus Drittstaaten hat eine relativ niedrige, aber steigende Erwerbstätigenrate Erwerbstätigenraten der im Ausland ausgebildeten Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses, Migrationshintergrund und Aufenthaltsbeginn(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Aufenthaltsbeginn bis 2003, Bildung aus Staaten der EU/EFTA Aufenthaltsbeginn bis 2003, Bildung aus Drittstaaten Aufenthaltsbeginn zwischen 2004 und 2010, Bildung aus Staaten der EU/EFTA Aufenthaltsbeginn zwischen 2004 und 2010, Bildung aus Drittstaaten Aufenthaltsbeginn seit 2011, Bildung aus Staaten der EU/EFTA Aufenthaltsbeginn seit 2011, Bildung aus Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Um herauszufinden, wie sich der Neuzuzug von Bevölkerung mit Bildung aus dem Ausland auf die Erwerbstätigenrate ausgewirkt hat, wurden drei Zuzugsperioden unterschieden: vor 2004, zwischen 2004 und 2010 und ab dem Jahr 2011. Die Abbildung zeigt, dass unabhängig vom Zuzugszeitpunkt die Erwerbstätigenraten der nicht in Ausbildung befindlichen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter mit Bildung aus Drittstaaten immer die niedrigste war. Gleichzeitig war die Erwerbstätigenrate bei den Drittstaaten umso niedriger, je später der Zuzug erfolgte. Indem neue Bevölkerungsteile zuzogen, die anfänglich eine niedrige Erwerbstätigenrate hatten, wurde aus rein statistischen Gründen die Erwerbstätigenrate der gesamten Wiener Bevölkerung mit Bildung aus Drittstaaten gesenkt. Der Rückgang zwischen den Perioden 2009 – 12 und 2013 – 16 hatte zum Teil mit diesem Effekt zu tun, allerdings verringerte sich auch bei den schon vor 2004 zugezogenen Menschen mit Bildung aus Drittstaaten die Erwerbstätigenrate von 65 % auf 57 %, bevor sie zuletzt wie der auf 62 % anstieg. Parallel dazu verlief die Verringerung bei den 2004 bis 2010 zugezogenen Menschen von 59 % auf 52 %, wobei hier der Anstieg auf zuletzt 57 % etwas län ger auf sich warten ließ. Bei diesen Entwicklungen können beispielsweise Alterung und die damit verbundene schwierigere Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder auch die wirtschaftliche Krise eine Rolle gespielt haben(Abb. 5). ERWERBSTÄTIGENRATEN­NACH­ALTER Betrachtet man die Erwerbstätigenraten getrennt nach Alter – einerseits die WienerInnen am Beginn ihres Erwerbslebens im Alter zwischen 15 und 29 Jahren und andererseits jene am Ende ihrer Erwerbsbiografie ab dem Alter von 50 Jahren –, zeigen sich deutliche Unterschiede. Bei­WienerInnen­unter­30­Jahren­zeigen­sich­besonders­ große­Unterschiede­zwischen­den­Erwerbstätigenraten.­ Jene­von­Personen­mit­Bildung­aus­Drittstaaten­ging­aufgrund­des­Zuzugs­bis­2014 – 17­deutlich­zurück. Unter den sich nicht in Ausbildung befindenden WienerInnen unter 30 Jahren sind die Erwerbstätigenraten niedriger als unter den Personen im erwerbsfähigen Alter insgesamt. Gleichzeitig sind die Unterschiede zwischen den dargestellten Bevölkerungsteilen bedeutend größer. Am oberen Ende der Skala befinden sich die Unter-30-Jährigen ohne Migrationshintergrund – ihre Erwerbstätigenrate liegt seit vielen Jahren stabil um 75 %. Am unteren Ende der Skala befinden sich die Unter-30-Jährigen mit Bildung aus Drittstaaten. Bis zur Periode von 2011 – 14 lag ihre Erwerbstätigenrate in der Nähe von 50 %, seit der Periode 2013 – 16 nur mehr bei 40 %. Wie bereits im 94 Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt Abb. 6: Besonders große Unterschiede in den Erwerbstätigenraten gibt es bei der Bevölkerung zwischen 15 und 29 Jahren Erwerbstätigenraten der WienerInnen am Beginn und Ende ihrer Erwerbslaufbahn, ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund(in%) 100 Alter zwischen 15 und 29 Jahren 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Alter zwischen 50 und 59 bzw. 64 Jahren kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/ EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/ EFTA Bildung aus Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) 222222222200000000001110110101751630294   8       –––––––––   –       11111111119632087514 222222222200000000001110110101751632094   8       –––––––––   –       11111111112097653841 vorangehenden Abschnitt gezeigt, liegt dies zu einem großen Teil am Zuzug ab dem Jahr 2010 – in dieser Gruppe ist die Erwerbstätigenrate besonders niedrig, und gleichzeitig fällt der größte Teil der neu zuziehenden Bevölkerung in diese Altersgruppe. Aufgrund der gesunkenen Rate der Bevölkerung mit Bildung aus Drittstaaten hat sich der Abstand zwischen der höchsten und der niedrigsten Erwerbstätigenrate der verschiedenen Bevölkerungsteile um etwa 10 Prozentpunkte vergrößert(Abb. 6). Die­Erwerbstätigenraten­der­Bevölkerung­ab­50­Jahren­ sind­insgesamt­gestiegen.­Bei­der­Bevölkerung­mit­Bildung oder Migrationshintergrund aus Drittstaaten ist diese­Zunahme­nicht­in­derselben­Form­sichtbar.­ Bei der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ab 50 Jahren nahm die Erwerbstätigenrate seit dem Beginn des Integrationsmonitorings um rund 10 Prozentpunkte auf zuletzt 68 % zu. Dies spiegelt sich jedoch nicht in allen Teilen der Wiener Bevölkerung wider: Merklich zugenommen hat die Erwerbstätigenrate der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Sie betrug anfänglich 58 %, erreichte zuletzt aber einen Wert von rund 72 %. Fast paral lel stieg die Erwerbstätigenrate der Bevölkerung mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten auf zuletzt 70 %. WienerInnen im erwerbsfähigen Alter ab 50 Jahren mit Bildung aus Öster reich und Migrationshintergrund aus EU/EFTA -Staaten hatten bis zur Periode 2014 – 17 die mit Abstand höchste Erwerbstätigenrate dieses Teils der Wiener Bevölkerung. Nach einem Rückgang lag sie zuletzt wieder bei 72 %. Damit hatten drei der dargestellten Bevölkerungsteile Erwerbstätigenraten zwischen 70 % und 72 %. Jene der älteren Bevölke rung mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten stagniert seit der Periode 2011 – 14 bei Werten um 62 %, während jene der Personen mit Bildung aus Drittstaaten zunächst bis zur Periode 2012 – 15 von 56 % auf 48 % sank, aber zuletzt wieder auf 54 % anstieg. ERWERBSTÄTIGENRATEN­NACH­HÖCHSTEM­ BILDUNGSABSCHLUSS Erwerbstätigenraten unterscheiden sich oft nach dem Geschlecht und dem Ausbildungsniveau der untersuchten Personen. Doch auch bei demselben Geschlecht und demselben Ausbildungsniveau zeigen sich innerhalb der Bevölkerung erhebliche Unterschiede in Zusammenhang mit dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses und des Migrationshintergrunds. Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt 95 Abb. 7: Mit höherer Bildung steigt die Erwerbstätigenrate von Frauen – außer bei jenen mit Bildung aus Drittstaaten Erwerbstätigenraten der Wiener Frauen im erwerbsfähigen Alter, ohne Personen in Ausbildung unter 25 Jahren, nach Bildungsstand, Ort des höchsten Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund in der Periode 2016 – 19(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 bLieshPrfelicohdtesrc B hul MS e ab Matura bLieshPrfelicohdtesrc B hul M e S ab Matura bLieshPrfelicohdtesrc B hul M e S ab Matura bLieshPrfelicohdtesrc B hul M e S ab Matura bLieshPrfelicohdtesrc B hul M e S ab Matura kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Mit­einer­höheren­Bildung­steigt­auch­die­Erwerbstätigenrate­der­Frauen­in­Wien.­Nur­bei­Frauen­mit­Bildung­ aus­Drittstaaten­liegt­die­Erwerbstätigenrate­auch­bei­ höherer­Bildung­ab­der­Matura­eher­niedrig. Unterschied zu machen. Frauen mit Bildung aus Drittstaaten hatten mit mittlerer Ausbildung eine höhere Erwerbstätigenrate als mit geringer Bildung, aber mit höherer Bildung blieb ungewiss, ob dasselbe ebenfalls zutraf(Abb. 7). Bei den Frauen ohne Migrationshintergrund betrug die Erwerbstätigenrate in der Periode 2016 – 19 bei Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss 51 %(Schwankungs breite ± 6 %), mit mittlerer beruflicher Ausbildung betrug sie 77 %(± 3 %) und mit höherer Bildung 87 %(± 4 %). Die drei Intervalle sind damit klar voneinander abgesetzt. Eine vergleichbare Tendenz der mit der Bildung steigenden Erwerbstätigenraten ist auch bei Frauen mit Bildung oder Migrationshintergrund aus EU/EFTA -Staaten zu erkennen, jedoch überlappen sich hier die Wertebereiche, in denen die wahre Erwerbstätigenrate mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von unter 5 % liegt. Bei Frauen mit Bildung aus Öster reich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten spielte es zwar eine Rolle, ob ein Abschluss über der Pflichtschule vorlag, ob dies ein mittlerer oder ein höherer Abschluss war, schien in Bezug auf die Erwerbstätigenraten jedoch keinen Im Vergleich der fünf Teile der Wiener Bevölkerung fällt auf, dass die Erwerbstätigenraten der Frauen mit höchstens Pflichtschule tendenziell eher niedrig liegen. Jene der Frauen mit Bildung aus Drittstaaten liegt auch unter Berücksichtigung der statistischen Schwankungsbreiten unter 50 %. Bei den Frauen mit höherer Bildung ab der Matura lagen die Erwerbstätigenraten der Bevölkerungsteile ohne Migrationshintergrund sowie mit Migrationshintergrund oder Bildung aus Staaten der EU/EFTA im Vertrauensbereich zwischen 74 % und 91 %. Auch die Erwerbstätigenrate der Frauen mit höherer Bildung aus Österreich und Migrations hintergrund aus Drittstaaten lag mit einem Wert zwischen 68 % und 79 % in einem ähnlichen Bereich. Eine nachweis lich niedrigere Erwerbstätigenrate haben Frauen mit höherer Bildung aus Drittstaaten: Bei ihnen liegt die statistische Schwankungsbreite zwischen 46 % und 56 %. 96 Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt Abb. 8: Bei Männern mit höherer Bildung gibt es nur vergleichsweise geringe Unterschiede in der Erwerbstätigenrate Erwerbstätigenraten der Wiener Männer im erwerbsfähigen Alter, ohne Personen in Ausbildung unter 25 Jahren, nach Bildungsstand, Ort des höchsten Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund in der Periode 2016 – 19(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 bLieshPrfelicohdtesrc B hul MS e ab Matura bLieshPrfelicohdtesrc B hul M e S ab Matura bLieshPrfelicohdtesrc B hul M e S ab Matura bLieshPrfelicohdtesrc B hul M e S ab Matura bLieshPrfelicohdtesrc B hul M e S ab Matura kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Ähnlich­wie­bei­Frauen­zeigt­sich­auch­bei­Männern­in­ Wien­der­positive­Einfluss­des­Bildungsabschlusses­auf­ die­Erwerbstätigenrate.­Bei­Männern­mit­Bildung­aus­ Drittstaaten­war­dies­weniger­stark­ausgeprägt. Die bezüglich der Frauen getroffenen Feststellungen treffen in ähnlicher Form auch bei den Männern zu. Bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund liegt eine klare Abstufung zwischen den drei Ausbildungsniveaus vor. Bei drei der vier anderen Bevölkerungsteilen galt, dass ein Abschluss über der Pflichtschule eine markant höhere Erwerbstätigenrate nach sich zog, als es bei Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss der Fall war. Dabei war es jedoch gleichgültig, ob es sich um einen mittleren oder einen höheren Abschluss handelte. Die einzige Ausnahme trat bei Männern mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten auf. Bei ihnen bestand eine Tendenz zu umso höheren Erwerbstätigenraten, je höher die Bildung war, aber nur mit Abschlüssen von der Matura aufwärts war die Erwerbstätigenrate mit weniger als 5 % Irrtumswahrscheinlichkeit größer als bei Perso nen mit geringer Bildung(Abb. 8). Auch bei den Männern mit höchstens Pflichtschulabschluss lagen die Erwerbstätigenraten der verschiedenen Teile der Wiener Bevölkerung vergleichsweise niedrig, wobei jene der in EU/EFTA -Staaten ausgebildeten Männer mit einem Schwankungsbereich zwischen 58 % und 80 % nachweisbar höher lag. Bei höher gebildeten Männern liegen die Erwerbstätigenraten insgesamt näher beisammen als bei Frauen. In vier der dargestellten Gruppen lagen die Werte des Schwankungsbereichs maximal zwischen 71 % und 88 %. Bei den Männern mit Bildung aus Drittstaaten lagen die Werte des Vertrauensbereichs mit 62 % bis 72 % jedoch etwas niedriger. ERWERBSTÄTIGENRATEN­VON­FRAUEN­NACH­ DEM­ALTER­DES­JÜNGSTEN­KINDES In den vorangehenden Abschnitten sind besonders bei Frauen große Unterschiede in den Erwerbstätigenraten sichtbar geworden. Diese Unterschiede können von vielen Faktoren beeinflusst sein – einer davon ist Schwangerschaft und die Betreuung von kleinen Kindern. Die Auswertung der Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt 97 Abb. 9: Bei Frauen mit Bildung aus Drittstaaten führen Kinderbetreuungspflichten zu einem starken Rückgang der Erwerbstätigkeit Erwerbstätigenraten der Frauen im erwerbsfähigen Alter in Wien, ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, nach dem Ort des Bildungsabschlusses, Migrationshintergrund und dem Alter des jüngsten Kindes in der Periode 2016 – 19(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Männer unverheiratete verheiratete Frauen Frauen mit Kind Frauen mit Kind Frauen mit Kind Frauen ohne Kind ohne Kind unter zwischen 6 und zwischen 3 und bis 2 Jahre unter 13 Jahren 13 Jahren 12 Jahren 5 Jahren kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Erwerbstätigenraten der Wiener Frauen nach dem Alter des jüngsten Kindes zeigt erhebliche Unterschiede. Kinderbetreuungspflichten­führen­bei­Frauen­mit­Bildung­ aus­Drittstaaten­zu­einem­weitaus­stärkeren­Rückgang­ der­Erwerbstätigkeit­als­bei­anderen­Teilen­der­Wiener­ Bevölkerung. Unverheiratete Frauen ohne Kind unter 13 Jahren wiesen – differenziert nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund – im Durchschnitt der Periode 2016 – 19 Erwerbstätigenraten zwischen 62 % und 79 % auf. Die Spanne zwischen dem höchsten und niedrigs ten Wert betrug 17 Prozentpunkte. Bei verheirateten Frauen ohne Kind unter 13 Jahren lag die Spanne mit 32 Prozentpunkten bereits höher – dies waren zum einen jüngere Frauen, die zwar verheiratet, aber kinderlos waren, zum anderen ältere Frauen ohne Kind in diesem Alter. Haben Frauen ein oder mehrere Kinder unter 13 Jahren, so werden die Unterschiede zwischen den Erwerbstätigenraten der verschiedenen Teile der Wiener Bevölkerung noch weit größer. Je jünger das jüngste Kind ist, desto größer ist die Spanne zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Wert. Der jeweils höchste Wert lag stets zwischen 77 % und 88 %, der niedrigste aber zwischen 21 % und 62 %. Der nied rigste Wert entfiel durchgehend auf die Frauen mit Bildung aus Drittstaaten, während Frauen ohne Migrationshintergrund in den meisten Fällen die höchste Erwerbstätigenrate erreichten. Vor allem bei Frauen mit Bildung aus Drittstaaten ist damit ein starker Zusammenhang zwischen dem Alter des jüngsten Kindes und der Erwerbstätigenrate und bei den kinderlosen Frauen mit dem Familienstand ersichtlich (Abb. 9). Diese Unterschiede der Erwerbstätigenraten können auf unterschiedlichen Präferenzen der Frauen beruhen oder aber mit unterschiedlichen Möglichkeiten zur Betreuung kleiner Kinder zusammenhängen, etwa weil den einen Großeltern zur Verfügung stehen, die sich zeitweise um das Kind kümmern, den anderen nicht, oder wegen der Zugänglichkeit und Leistbarkeit von städtischer oder privater Kinderbetreuung. Ebenso möglich ist ein Zusammenhang mit der Häufigkeit von sozial ungünstigen Arbeitszeiten, Erwartungen der Betriebe oder anderen Gründen. 98 Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt Arbeitszeit Abb. 10: Der Indikator zur Ausschöpfung der potenziellen Arbeitszeit ist eine verfeinerte Form der Erwerbstätigenrate Ausschöpfung der potenziellen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden durch die Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, ohne Personen unter 25 Jahren in Ausbildung, nach Geschlecht(in%) 100 Frauen 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Männer kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten 222222222200000000001110110101751360294   8       –––––––––   –       11111111113204165798 222222222200000000001110110101751630294   8       –––––––––   –       11111111112031498657 Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Dieser Abschnitt beschäftigt sich auf Grundlage von Daten der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung mit Fragen zu den Arbeitszeiten der in Wien lebenden Bevölkerung. Dabei wird nicht nur darauf eingegangen, wie viel gearbeitet wird, sondern auch wann diese Arbeit geleistet wird. AUSSCHÖPFUNG­DER­POTENZIELLEN­ARBEITSZEIT Die Länge der Arbeitszeit hat einen wichtigen Einfluss auf das Einkommen und damit auf die gesellschaftlichen Möglichkeiten einer Person und ihres Haushalts. Dies betrifft nicht nur das aktuelle Einkommen, sondern im Fall von Arbeitslosigkeit oder der Pension auch künftige Einkommen. Ebenso beeinflusst die Länge der Arbeitszeit aber auch die Arbeitsteilung im Haushalt und die Position der Haushaltsmitglieder zueinander sowie die Zeitreserven, die potenziell für andere Aktivitäten als Erwerbsarbeit zur Verfügung stehen. Die­Ausschöpfung­der­potenziellen­Arbeitszeit­ist­eine­ verfeinerte­Form­der­Erwerbstätigenrate,­welche­das­ Ausmaß­der­Erwerbstätigkeit­berücksichtigt.­ Im vorangehenden Abschnitt wurde bei den Erwerbstätigenraten nur untersucht, ob Personen erwerbstätig sind oder nicht. Jedoch spielt es für das Einkommen, die Aufstiegschancen, die häusliche Arbeitsteilung und vieles andere eine wichtige Rolle, ob die wöchentliche Erwerbsarbeitszeit 10, 20, 30 oder 40 Stunden beträgt. Wenn man nun jeder Person im erwerbsfähigen Alter, die nicht in Ausbildung ist, eine potenzielle Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche zuschreibt(und dabei darüber hinwegsieht, dass in vielen Kollektivverträgen andere Normen als 40 Stunden festgeschrieben sind), so kann die vertragliche Arbeitszeit zu diesem Potenzial in Beziehung gesetzt werden. Der so berechnete Indikator zur„Ausschöpfung der potenziellen Arbeitszeit“ ist damit letzten Endes eine verfeinerte Form der Erwerbstätigenrate, in der Beschäftigung nicht einfach mit ja oder nein, sondern mit ihrem wöchentlichen Ausmaß berücksichtigt wird. Bei den Frauen ist eine relativ klare Schichtung der Ausschöpfung zu beobachten, die sich in erster Linie nach dem Migrationshintergrund richtet. Bei Personen ohne Migrationshintergrund ist die Ausschöpfung größer als bei Personen mit Migrationshintergrund oder Bildung Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt 99 Abb. 11: 44 % der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit wird in Wien von zugezogenen Menschen oder deren Kindern erbracht Verteilung der volkswirtschaftlich relevanten Arbeitszeit in der Wiener Bevölkerung, ohne Personen unter 25 Jahren, die sich in Ausbildung befinden, nach Ort des höchsten Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund(in%) 100 17 17 17 16 15 14 14 14 14 14 90 80 8 8 8 9 10 11 12 13 13 14 70 9 9 9 10 10 10 10 10 11 12 60 50 3 64 3 63 3 62 3 62 4 62 4 61 5 60 5 58 5 57 5 56 40 30 20 10 0 Bildung aus Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA kein Migrationshintergrund Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Rundungsdifferenzen möglich Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus) 2007 – 10 2008 – 11 2009 – 12 2010 – 13 2011 – 14 2012 – 15 2013 – 16 2014 – 17 2015 – 18 2016 – 19 aus Staaten der EU/EFTA und bei diesen größer als bei Personen mit Migrationshintergrund oder Bildung aus Drittstaaten. Die Frauen im erwerbsfähigen Alter ohne Migrationshintergrund schöpften ihre potenzielle Arbeitszeit zuletzt zu 72 % aus. Sie erreichten damit seit der Periode 2007 – 10 durchgehend die höchsten Werte unter den Frauen. Im Vergleich dazu lag die Ausschöpfung durch die Frauen mit Bildung aus Österreich und Migrationshin tergrund aus Staaten der EU/EFTA zuletzt bei 66 % und jene durch Frauen mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten bei 61 %. Die niedrigsten Werte bei der Ausschöpfung der potenziellen Arbeitszeit erreichten durchgehend Frauen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten mit zuletzt 56 % sowie Frauen mit Bildung aus Drittstaaten, bei denen die Ausschöpfung bis zur Periode 2012 – 15 von 47 % auf 39 % sank und seither in etwa auf diesem Niveau verblieb. Insgesamt ergibt sich damit ein Bild, welches den Erwerbstätigenraten zwar ähnelt, aber noch etwas stärker akzentuiert ist. Männer ohne Migrationshintergrund schöpften ihre potenzielle Arbeitszeit zuletzt zu 82 % aus. Dies war der höchste Wert in der letzten Berichtsperiode, jedoch niedriger als frühere Ausschöpfungen durch Männer mit Bildung aus Österreich und EU/EFTA -Migrationshintergrund, die von hohen 87 % auf zuletzt nur mehr 76 % sanken. Die niedrigste Ausschöpfung der potenziellen Arbeitszeit entfiel auch bei den Männern durchgängig auf den Bevölkerungsteil mit Bildung aus Drittstaaten. Sie lag anfänglich mehrere Perioden lang knapp unter 70 %, sank dann jedoch ab und betrug zuletzt 58 %. Bei keinem anderen männlichen Bevölkerungsteil trat in der gesamten Berichtszeitspanne eine Ausschöpfung unter 60 % auf(Abb. 10). VERTEILUNG­DER­TATSÄCHLICH­GELEISTETEN­ ARBEITSZEIT Große Teile der Wiener Wirtschaft beruhen auf den Leistungen von zugewanderten Menschen und deren Kindern. Mit den Daten der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit kann dieser Anteil darstellt werden. Die tatsächlich gearbeiteten Stunden sind eine volkswirtschaftlich relevante Größe und werden für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) benötigt. In­Wien­werden­44 %­der­tatsächlich­geleisteten­Arbeitszeit­von­WienerInnen­mit­Bildung­aus­dem­Ausland­oder­ Migrationshintergrund­erbracht. 100 Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt 222222222200000000001110110101751632094   8       –––––––––   –       11111111119207653184 Abb. 12: Fast die Hälfte der WienerInnen mit Bildung aus Drittstaaten ist von sozial ungünstigen Arbeitszeiten betroffen Anteil der Beschäftigten mit sozial ungünstigen Arbeitszeiten an den Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter insgesamt, ohne in Ausbildung befindliche Personen unter 25 Jahren(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) SOZIAL­UNGÜNSTIGE­ARBEITSZEITEN In der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung wird einerseits nach Schicht-, Spät- und Nachtdiensten sowie andererseits nach Samstags- und Sonntagsdiensten und der Regelmäßigkeit der Arbeitszeit gefragt. Die Lage der Arbeitszeit hat einen bestimmenden Einfluss auf den Tages- und Wochenablauf. Daher kann sie sich sowohl auf die Wahrnehmung von Terminen wie Geselligkeiten, Vereins- und Weiterbildungsteilnahmen, Sprechtagen oder ähnliches auswirken, aber auch auf das Familienleben und auf die Funktionen, die man in der Familie ausüben kann. Auch unregelmäßige Arbeitszeiten können diese Möglichkeiten beeinträchtigen, da sie praktisch ausschließen, sich an regelmäßig stattfindenden Aktivitäten zu beteiligen. Aus diesen Gründen werden die oben genannten Arbeitszeitlagen oft unter der Bezeichnung„sozial ungünstige Arbeitszeiten“ zusammengefasst. In der Periode 2016 – 19 hatten rund 37 % der Beschäftigten in Wien solche sozial ungünstigen Arbeitszeiten. Sozial ungünstig liegende Arbeitszeiten können finanziell günstig sein. Sie sind immer wieder Gegenstand von Kollektivvertragsverhandlungen. Teilweise müssen sie durch Zuschläge zum Lohn abgegolten werden, teilweise kann das auch durch Freizeitblöcke geschehen. Die Lohnzuschläge können solche Arbeitszeiten attraktiv machen, besonders für jene Personen, die niedrige Stundenlöhne erhalten oder in kurzer Zeit möglichst viel Geld verdienen wollen. Nach­einem­Anstieg­seit­der­Periode­2011 – 14­ist­­aktuell­ fast die Hälfte der WienerInnen mit Bildung aus Dritt staaten­von­sozial­ungünstigen­Arbeitszeiten­betroffen. In der Berichtsperiode 2007 – 10 lag der Beitrag der Wiener Bevölkerung ohne Migrationshintergrund bei rund 64 % der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Bis zur letzten Periode 2016 – 19 sank dieser Wert auf 56 %, während die Anteile der Bevölkerungsteile mit Bildung aus dem Ausland oder Migrationshintergrund anstiegen. Nur bei der Bevölkerung mit Bildung aus Drittstaaten sank der Anteil an der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit von 17 % auf 14 %. Den deutlichsten Anstieg innerhalb der letzten Jahre gab es bei der Bevölkerung mit Bildung aus einem Staat der EU oder EFTA : Der Anteil dieses Bevölkerungsteils an der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit stieg von ursprünglich 9 % auf zuletzt 14 %(Abb. 11). Am niedrigsten war der Anteil mit sozial ungünstigen Arbeitszeiten bei den Erwerbstätigen mit Eltern aus Öster reich. Während der gesamten Berichtszeitspanne betrug er um 32 %. Mit zuletzt jeweils 36 % lagen die Anteile an den Erwerbstätigen mit Bildung oder Migrationshintergrund aus EU/EFTA -Staaten leicht darüber. Etwas davon abgesetzt waren die Anteile der Wiener Erwerbstätigen mit Bezug zu Drittstaaten: Jene mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten waren zu 45 % von sozial ungünstigen Arbeitszeiten betroffen, und unter den in Drittstaaten ausgebildeten Erwerbstätigen in Wien war nach einem mehrere Perioden dauernden Anstieg mit 48 % fast die Hälfte mit sozial ungünstigen Arbeitszeiten beschäftigt(Abb. 12). Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt 101 Stabilität der Beschäftigung Abb. 13: WienerInnen mit Bildung aus dem Ausland oder Migrationshintergrund sind seltener in stabiler Beschäftigung Dauer der Beschäftigung der Wiener Erwerbstätigen im erwerbsfähigen Alter mit zumindest zehn Jahren seit dem Beginn des Aufenthalts oder Bildungsabschlusses, ohne in Ausbildung befindlichen Personen unter 25 Jahren in der Periode 2016 – 19(in%) kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten 46 58 8 14 18 13 25 Bildung aus Staaten der EU/EFTA 6 9 21 Bildung aus Drittstaaten 7 11 21 76 68 54 64 61 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100  bis 3 Monate   bis 12 Monate   bis 4 Jahre   über 4 Jahre Rundungsdifferenzen möglich Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Die Kontinuität einer Beschäftigung ist nicht nur für das Jahres- und Lebenseinkommen von Bedeutung, sondern schafft Planbarkeit und ermöglicht die Konzentration auf andere Dinge abseits des Erwerbslebens. Eine dauerhafte Beschäftigung ist daher ein wünschenswertes Gut. WienerInnen­mit­Bildung­aus­dem­Ausland­oder­mit­ Migrationshintergrund­sind­öfter­von­instabiler­Beschäftigung­betroffen.­ In der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung wird die bisherige ununterbrochene Dauer der Beschäftigung bei der gleichen Firma beziehungsweise bei Selbstständigen in der gleichen Tätigkeit erfragt. Zusätzlich wurden die Daten auf jene Menschen eingeschränkt, die seit mindestens zehn Jahren in Österreich leben und den bisher höchsten Bildungsabschluss vor mindestens zehn Jahren erworben haben. sichtbar: Bei jenen ohne Migrationshintergrund waren 76 % der Erwerbstätigen bereits mindestens vier Jahre und nur 10 % höchstens ein Jahr bei der gleichen Firma beschäftigt. Die ungünstigste Situation hatte der Bevölkerungsteil mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten: Hier waren nur knapp mehr als die Hälfte der Beschäftigten(54 %) länger als vier Jahre und 21 % höchs tens ein Jahr bei demselben Unternehmen beschäftigt. Ob der Eintritt in dauerhafte Beschäftigung gelingt, scheint sich in den meisten Fällen sehr rasch nach dem Eintritt in den ostösterreichischen Arbeitsmarkt zu entscheiden (Abb. 13). Trotz der Einschränkungen auf Personen, die seit mindestens zehn Jahren am österreichischen Arbeitsmarkt aktiv sein können, werden Abstufungen nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses sowie dem Migrationshintergrund 102 Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt Qualifikationen und deren Verwertung am Arbeitsmarkt Abb. 14: WienerInnen mit Migrationshintergrund oder Bildung aus dem Ausland arbeiten seltener in Fachtätigkeiten Anteil der beschäftigten WienerInnen in qualifizierten Tätigkeiten nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses, Migrationshintergrund und Geschlecht, ohne Personen in Ausbildung unter 25 Jahren(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 Frauen 0 Männer kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus) 222222222200000000001110110101751630294   8       –––––––––   –       11111111113209651874 222222222200000000001110110101751630294   8       –––––––––   –       11111111119863207514 Erworbene Ausbildungen sagen nicht unbedingt etwas darüber aus, welche Funktionen Menschen am Arbeitsmarkt tatsächlich ausüben. In Folge wird daher der Anteil von Personen in qualifizierten Tätigkeiten ebenso untersucht wie die Beschäftigung von Menschen mit mittlerer oder höherer Bildung in Hilfs- und Anlerntätigkeiten. BESCHÄFTIGUNG­IN­FACHTÄTIGKEITEN Je­nach­Herkunft­der­Ausbildung­und­Migrations hintergrund gibt es innerhalb der Wiener Bevölkerung große­Unterschiede­im­Anteil­der­in­Fachtätigkeiten­ beschäftigten­Personen.­ Mit dem Begriff Fachtätigkeiten werden alle jene Tätigkeiten zusammengefasst, die keine Hilfs- und Anlerntätigkeiten sind – also mittlere und höhere, leitende und selbstständige Erwerbstätigkeiten. Fachtätigkeiten sind im Allgemeinen besser bezahlt als Hilfs- und Anlerntätigkeiten. Sie versprechen zudem mehr Dauerhaftigkeit und bringen potenziell mehr Ansehen mit sich. Mit Abstand am seltensten in Fachtätigkeiten zu finden waren Frauen und Männer mit Bildung aus Drittstaaten. Allerdings nahm der Anteil der Fachtätigkeiten an den Erwerbstätigen dieses Bevölkerungsteils allmählich zu – bei den Frauen zuletzt auf 43 % und bei den Männern auf 47 %. Auch unter den WienerInnen mit Bildung aus Öster reich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten kam es zu einem Anstieg der Personen in Fachtätigkeiten. Bei den Frauen lag der Anteil mit zuletzt 78 % um 35 Prozent punkte höher als bei den Frauen mit Bildung aus Drittstaaten. Rückläufig war der Anteil der Fachtätigkeiten dagegen bei den erwerbstätigen Frauen und Männern mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten. Bei beiden Geschlechtern betrug er zuletzt 64 %, nachdem er vor mehreren Perioden noch über 70 % gelegen war. Am häufigsten in Fachtätigkeiten beschäftigt sind WienerInnen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Staaten der EU/EFTA sowie WienerInnen ohne Migrationshintergrund. Bei beiden Geschlechtern dieser Bevölkerungsteile lag der Anteil der Personen in qualifizierten Tätigkeiten knapp über oder unter 90 %(Abb. 14). Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt 103 Abb. 15: Personen mit Bildung aus dem Ausland sind deutlich öfter in Hilfs- und Anlerntätigkeiten beschäftigt Anteil der Beschäftigten in Hilfs- und Anlerntätigkeiten nach höchstem Bildungsabschluss, Ort der Ausbildung sowie Migrationshintergrund, ohne Personen in Ausbildung und unter 25 Jahren in der Periode 2016 – 19(in%) 100 höchstens Pflichtschulabschluss 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 mittlere, berufliche Ausbildung Bildungsabschluss ab der Matura kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) RELATION­DER­TÄTIGKEIT­ZUM­BILDUNGSNIVEAU Wie gerade dargestellt wurde, ist ein nennenswerter Teil der Wiener Bevölkerung mit Bildung aus dem Ausland oder mit Migrationshintergrund nicht in Fachtätigkeiten beschäftigt, sondern arbeitet in Hilfs- und Anlerntätigkeiten. Viele davon haben tatsächlich jedoch mittlere oder höhere Ausbildungen erworben. Daher wird in der oben stehenden Grafik der Anteil der Erwerbstätigen in Hilfs- und Anlerntätigkeiten getrennt nach dem höchsten Bildungsabschluss, dem Ort der Ausbildung und dem Migrationshintergrund dargestellt. Der­Anteil­der­Beschäftigten­in­Hilfs-­und­Anlerntätigkeiten­hängt­mit­dem­höchsten­Bildungsabschluss,­der­ Herkunft­der­Ausbildung­und­dem­Migrationshintergrund­zusammen. Geringe Bildung muss keineswegs zwingend zu einer Beschäftigung in Hilfs- und Anlerntätigkeiten führen. Während aller zehn Berichtsperioden des Wiener Integrationsmonitorings war die Mehrheit der Menschen mit geringer Bildung und ohne Migrationshintergrund in qualifizierten Tätigkeiten beschäftigt. Doch abgesehen von statistischen Unschärfen zeigt sich klar, dass die Häufigkeit der Beschäftigung in Hilfs- und Anlerntätigkeiten auf jeder der drei beobachteten Bildungsebenen mit dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses sowie dem Migrationshintergrund zusammenhängt. Die Herkunft der Bildung spielt dabei eine deutlich größere Rolle als der Migrationshintergrund bei in Österreich ausgebildeten Personen. Bei allen fünf beobachteten Teilen der Wiener Bevölkerung ist das Risiko der Beschäftigung in Hilfs- und Anlerntätigkeiten umso kleiner, je höher die Bildung ist. Doch während der Anteil bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund mit geringer Bildung zwischen 34 % und 45 % liegt, sind die Anteile der Bevölkerung mit Bildung aus Staaten der EU/EFTA (zwischen 67 % und 85 %) sowie mit Bildung aus Drittstaaten (zwischen 74 % und 83 %) weitaus höher. Auch bei Personen mit Bildungsabschlüssen ab der Matura wird ein großer Abstand sichtbar: Nur zwischen 2 % und 4 % der formal hoch gebildeten WienerInnen ohne Migrationshintergrund sind in Hilfs- und Anlerntätigkeiten beschäftigt, jedoch zwischen 21 % und 28 % der Personen mit höherer Bildung aus Staaten der EU/EFTA und zwischen 29 % und 38 % der Personen mit vergleichbaren Abschlüssen aus Drittstaaten(Abb. 15). 104 Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt 222222222200000000001110110101751632094   8       –––––––––   –       11111111119620875314 Abb. 16: 42 % der WienerInnen mit mittlerer oder höherer Bildung aus Drittstaaten sind von Dequalifizierung betroffen Anteil der Hilfs- und Anlerntätigkeiten unter den Beschäftigten mit mittleren und höheren Abschlüssen ohne Unter-25-Jährige in Ausbildung, nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Durch die Kombination der beiden oberen Bildungsebenen wird erkennbar, wie groß der Anteil jener Beschäftigten ist, die trotz Ausbildungen über der Pflichtschule in Hilfsund Anlerntätigkeiten beschäftigt waren. Im Wiener Integrationsmonitoring wird dies mit dem Begriff Dequalifizierung zusammengefasst. 42 %­der­WienerInnen­mit­Bildung­aus­Drittstaaten­sowie­ 32 %­der­WienerInnen­mit­Bildung­aus­Staaten­der­ EU/ EFTA ­können­ihre­mittleren­und­höheren­Abschlüsse­ nicht­entsprechend­verwerten­und­arbeiten­in­Hilfs-­und­ Anlerntätigkeiten. Unter den Beschäftigten mit aus Drittstaaten stammenden Bildungsabschlüssen über der Pflichtschule erwies sich der Anteil in Hilfs- und Anlerntätigkeiten als leicht rückläufig und sank von zunächst 47 % auf zuletzt 42 %. Währenddes sen kam es zu einem Anstieg unter den Beschäftigten mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten aus dem Bereich um 20 % auf zuletzt 32 %. Auch bei den Beschäftigten mit mittlerer oder höherer Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten war der Anteil der Menschen in Hilfsund Anlerntätigkeiten mit 18 % in der Periode 2016 – 19 höher als bei der Bevölkerung mit Bildung aus Österreich und EU/EFTA -Migrationshintergrund sowie bei Personen ohne Migrationshintergrund mit Werten unter 10 %. Insge samt zeigt sich damit ein markanter Nachteil für Personen mit Ausbildungen aus dem Ausland, aber auch für jene mit Abschlüssen aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten(Abb. 16). Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt 105 Beschäftigungslosigkeit Abb. 17: Hohe Arbeitslosenquoten gibt es bei WienerInnen mit geringer Bildung aus Österreich und Eltern aus dem Ausland Arbeitslosenquoten der Erwerbspersonen in Wien nach der höchsten abgeschlossenen Ausbildung, dem Ort des Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund, ohne in Ausbildung befindliche Personen unter 25 Jahren, in der Periode 2016 – 19(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 34 37 20 24 10 21 16 0 höchstens Pflichtschulabschluss 15 16 12 13 8 Lehre& Berufsbildende mittlere Schule 15 4 8 10 6 ab Matura  kein Migrationshintergrund  Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus) Der Ausdruck Arbeitslosenquote wird in diesem Abschnitt für den Anteil der Arbeitslosen an den Erwerbspersonen, also an den Erwerbstätigen und Arbeitslosen, im erwerbsfähigen Alter verwendet. Dabei wurden – wie in vorangehenden Abschnitten – jene Personen herausgerechnet, die noch nicht 25 Jahre alt sind und sich noch in Ausbildung befinden. WienerInnen­mit­höchstens­Pflichtschule­sind­besonders­ häufig­von­Arbeitslosigkeit­betroffen.­Besonders­stark­ trifft­dies­auf­Personen­mit­Bildung­aus­Österreich­und­ Migrationshintergrund­zu. Die höchsten Arbeitslosenquoten der Erwerbspersonen treten generell bei Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss auf und die niedrigsten fast durchgehend bei Personen mit Ausbildungen ab der Matura. Zusätzlich weisen die Arbeitslosenquoten auch auf jeder Bildungsebene deutliche Unterschiede nach der Herkunft der Bildung und des Migrationshintergrundes auf: Unter den Erwerbspersonen mit höchstens Pflichtschulabschluss findet man je nachdem Arbeitslosenquoten zwischen 16 % und 37 %, mit mittleren beruflichen Abschlüssen zwischen 8 % und 16 % und von der Matura aufwärts zwischen 4 % und 15 % im Durchschnitt der Berichtsperiode 2016 – 19. Auf den bei den oberen Bildungsebenen hatten die Erwerbspersonen mit Eltern aus Österreich jeweils die niedrigste Arbeits losenquote. Bei den Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss war das nicht der Fall. Hier waren die Arbeitslosenquoten der Personen mit Bildung aus EU/ EFTA -Staaten sowie von Personen mit Bildung aus Drittstaaten niedriger(Abb. 17). Hohe Arbeitslosenquoten treten auf den unteren Bildungsebenen vor allem bei den Erwerbspersonen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Staaten der EU/ EFTA oder Drittstaaten auf. Auf der obersten der drei Bildungsebenen treten sie bei den beiden Bevölkerungsteilen mit Bezug zu Drittstaaten auf. Auf allen drei Bildungsebenen waren die Arbeitslosenquoten der Erwerbspersonen mit Bildung aus Österreich und Eltern aus Drittstaaten höher als jene der Erwerbspersonen mit Bildung aus Österreich und Eltern aus EU/EFTA -Staaten, und ebenso waren die Arbeitslosenquoten der Erwerbspersonen mit Bildung aus Drittstaaten höher als jene der Erwerbspersonen mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten. Die Unterschiede sind aber nicht immer groß genug, um mit geringer Irrtumswahrscheinlichkeit als gesichert gelten zu können. 106 Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt Selbstständige und führende Erwerbstätige Abb. 18: Selbstständigenraten der WienerInnen mit Bildung oder Eltern aus Drittstaaten sind am niedrigsten Selbstständige und führende Erwerbstätigkeit als Anteil an der gesamten Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter nach Geschlecht, Migrationshintergrund und Ort des höchsten Bildungsabschlusses in der Periode 2016 – 19(in%) Frauen kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Männer kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten 0 5 10 15 20 25  selbstständige Tätigkeit in der Haupttätigkeit   selbstständige Tätigkeit in der Zweitätigkeit   führende Tätigkeit Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Die Selbstständigenrate ist der Anteil der selbstständig Erwerbstätigen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, der sich nicht in Ausbildung befindet. Üblicherweise bezieht sie sich rein auf jene berufliche Tätigkeit, die von den im Rahmen der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung befragten Personen als ihre Haupttätigkeit angesehen wird. Die Selbstständigenrate der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ohne Migrationshintergrund hat sich zwischen den Perioden 2007 – 10 und 2016 – 19 zwischen 9,1 % und 9,6 % bewegt, wobei der Höchstwert in den letzten beiden Perioden auftrat. Jene der Bevölkerung mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA Staat stieg nach einem leichten Rückgang zuletzt wieder auf 11 %. Bei der Bevölkerung mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten ging im Verlauf der zehn Perioden mit dem Anwachsen der Bevölkerung ein Rückgang der Selbstständigenrate einher. Sie sank aus dem Bereich um 12 % auf zuletzt nur mehr 6 %. Die Selbstständigenraten der Bevölkerung mit Bildung oder Migrationshintergrund aus Drittstaaten waren durchgehend niedrig und bewegten sich beide im Bereich von 4 % oder 5 %. Die dargestellten und beschriebenen Häufigkeiten selbstständiger Erwerbstätigkeit beziehen sich rein auf jene berufliche Tätigkeit, die von den Befragten als ihre Haupttätigkeit angesehen wird. In der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung wird jedoch auch nach einer allfälligen Zweittätigkeit gefragt. In Abbildung 18 werden diese selbstständigen Tätigkeiten in der Zweittätigkeit ebenso separat berücksichtigt wie auch führende – nicht bloß leitende – Tätigkeiten. Dabei zeigt sich, dass selbstständige Tätigkeiten durchgehend bei Männern öfter vorkommen als bei Frauen und bei Personen ohne Migrationshintergrund oder mit Bildung oder Migrationshintergrund aus Staaten der EU/EFTA öfter als bei jenen mit Bezug zu Drittstaaten. Integrationsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt 107 Diversitätsmonitor Beschäftigung& Arbeitsmarkt DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­ÜBERBLICK­2016­–­2019 Stand 2016 Stand 2019 Sensibilisierung Planung­&­ Aufbau Dienstleistungen­&­ KundInnen Personalservice Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen Marktamt Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds Wirtschaftsagentur Personal­&­ Kompetenz Personalservice Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen Marktamt Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds Wirtschaftsagentur Organisation­&­ Strategie Personalservice Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen Marktamt Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds Wirtschaftsagentur Erprobung­&­ Umsetzung Weiterentwicklung­&­Professionalisierung 108 Diversitätsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt AUF­EINEN­BLICK:­DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­HANDLUNGSFELD­BESCHÄFTIGUNG­&­ARBEITSMARKT • In den Bereichen„Dienstleistungen“ und„Strategie“ erreicht bereits die Hälfte der Einrichtungen die Professionalisierungsphase. • Die Wirtschaftsagentur Wien und der Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds­(waff) entwickeln sich im Diversitätsmanagement durch innovative Projekte kontinuierlich weiter. • Dem Personalservice und der Abteilung­Gewerberecht,­Datenschutz­und­Personenstand gelingt in allen drei Dimensionen des Diversitätsmanagements eine Steigerung gegenüber 2016. Sechs Einrichtungen der Stadt Wien repräsentieren wie schon 2016 das Handlungsfeld Beschäftigung und Arbeitsmarkt. Die Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen vollzieht Gesetze und Verordnungen u. a. im Bereich der Marktordnung, Anlagentechnik und feuerpolizeilicher Belange, die der Sicherheit und dem Umweltschutz dienen. Das Marktamt überwacht die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen und zeichnet für ein modernes, konsumentInnen- und wirtschaftsorientiertes Management der Wiener Märkte sowie den KonsumentInnenschutz verantwortlich. Die Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand ist u. a. für die Handhabung des Personen stands-, Ehe-, Eingetragene Partnerschafts-, Namens- und Matrikenrechts zuständig und führt die Personenstandsbehörde(Standesamt Wien), ist also für die Ausstellung von Geburts-, Heirats-, oder Sterbeurkunden zuständig. Die Schwerpunkte der Tätigkeit der Abteilung liegen im Bereich des Gewerberechts, der fachspezifischen Legistik, des Lebensmittel- und des Vergaberechts. Weitere Agenden sind die Vollziehung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) und des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG) . Eine Sonderrolle bekleidet das Personalservice. Dieses ist u. a. für die Bezugsverrechnung sowie individuelle dienstund pensionsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten der Stadt Wien(z. B. Gleichbehandlungs-, Antidiskrimi nierungs-, Dienst- und Besoldungsrecht, Bedienstetenschutz- und Personalvertretungsrecht) zuständig, was angesichts der aktuell über 110.000 aktiven und pensionierten Bediensteten eine große Aufgabe darstellt. Neben diesen auf behördliche und legistische Aufgaben ausgerichteten Abteilungen des Magistrats gehören dem Sample auch zwei Fonds der Stadt Wien an. Der Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds zielt auf eine nachhaltige Entwicklung des Wiener Arbeitsmarkts durch eine Verbesserung beruflicher Entwicklungschancen und den Abbau von Benachteiligung am Arbeitsmarkt ab. Die Wirtschaftsagentur Wien, gegründet zur Entwicklung und Stärkung des Wirtschaftsstandorts Wien, entwickelt urbane Betriebsstandorte, vergibt monetäre Wirtschaftsförderungen und bietet Service und Beratung für Wiener Unternehmen. POSITIVER­ENTWICKLUNGSTREND­IM­ HANDLUNGSFELD­BESCHÄFTIGUNG­&­ ARBEITSMARKT­SETZT­SICH­FORT Fast alle Einrichtungen können ihr bisheriges Ergebnis in den drei Dimensionen des Diversitätsmanagements halten oder erzielen sogar eine Steigerung gegenüber 2016. Vor allem der Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds und die Wirtschaftsagentur Wien werden wieder ihrer Vorreiterrolle im Handlungsfeld durch die Weiterentwicklung des Diversitätsmanagements gerecht. Auch die Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand verzeichnet in allen drei Analysedimensionen höhere Bewertungen. So wurde etwa 2019 eine umfassende KundInnenbefragung durchgeführt, die genaue Rückschlüsse auf besondere KundInnenbedürfnisse zulässt. Darüber hinaus ist diversitätsorientierte Fortbildung Teil des verpflichtenden Weiterbildungscurriculums der Abteilung. Nach Möglichkeit werden auch MitarbeiterInnen über die Jobbörse 50plus und die Aktion 20.000 rekrutiert. Im Bereich der organisatorischen Verankerung von Diversitätsagenden gelingt dank der systematischen Umsetzung der Diversitätsstrategie in den Bereichen Beschwerdemanagement, Öffentlichkeitsar beit, Personalentwicklung und Wissensmanagement sogar der Schritt zur Professionalisierung. Differenzierter präsentiert sich das Ergebnis der sechs Einrichtungen im Bereich der Dienstleistungen und Services. Das teilweise schwächere Abschneiden der Magistratsabteilungen in diesem Handlungsfeld ist weitgehend darauf zurückzuführen, dass der freien Gestaltung des Leistungsangebots hier sehr enge Rahmenbedingungen gesetzt sind. Dennoch wäre mit Blick auf eine sich verändernde KundInnenstruktur und die daraus resultierenden, spezifischen Anforderungen ein mehrsprachiges Informations- und Kommunikationsangebot bei allen Magistratsabteilungen ungeachtet der behördlich vorgegebenen Abläufe wünschenswert. Das Bemühen zur Umsetzung derartiger Angebote ist jedoch erkennbar. Diversitätsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt 109 AUSGEPRÄGTE­DIVERSITÄTSSTRATEGIEN­UND­WEITBLICK­BEZÜGLICH­ZUKUNFTSHERAUSFORDERUNGEN Ein einheitliches Bild und die besten Bewertungen zeigt der Bereich„Organisation und Strategie“. Hier erreichen alle Einrichtungen des Handlungsfelds wie schon 2016 zumindest die Umsetzungsphase auf der Stufenleiter. Vier Einrichtungen schaffen eine weitere Steigerung gegenüber dem letztmaligen Ergebnis des Monitorings. So sind die Agenden des Diversitätsmanagements bei allen Abteilungen und Einrichtungen strukturell in der Organisationsentwicklung – sei es in Leitbild, Vision oder Strategie – verankert. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um der Ausgestaltung eines diversitätsorientierten Leistungsangebots den nötigen Raum zu geben und eine noch stärker diversitätsorientierte Personalentwicklung zu fördern. Dass die aus der strukturellen Verankerung von Diversitätsstrategien resultierenden Agenden innerhalb der Einrichtungen präsent sind, belegt der Umstand, dass sich alle sechs der unmittelbaren und längerfristigen Herausforderungen im Diversitätsmanagement bewusst sind. ERHÖHUNG­DER­DIVERSITÄT­UND­ANSPRUCH­AN­ DIE­DIVERSITÄTSKOMPETENZ­DES­PERSONALS Good­Practice Gendersensibilität bei der Beurteilung von Förderprojekten Die Wirtschaftsagentur Wien hat als Teil ihres umfassenden diversitätsorientierten Dienstleistungsangebots ein E-Learning-Tool für(interne und externe) EvaluatorInnen von Förderanträgen entwickelt, das dabei helfen soll, die oft ungleiche Behandlung von AntragstellerInnen unterschiedlichen Geschlechts im Projektantragsverfahren zu verhindern(vgl. hierzu den von der Wirtschaftsagentur Wien herausgegebenen Report„Zielgruppen in ihrer Vielfalt. Aktivitäten und Services der Wirtschaftsagentur Wien im Bereich Gender und Diversität 2017/2018“). In allen Einrichtungen des Handlungsfelds gehören vielfältige Diversitätskompetenzen zu den zentralen Anforderungen an die MitarbeiterInnen. Nicht nur„Soft Skills“ wie Reflexions- und Kommunikationsfähigkeit, sondern auch„harte“ Kompetenzen wie Sprachkenntnisse gehören dabei zum Anforderungskatalog und werden deshalb auch zunehmend in der innerbetrieblichen Weiterbildung gefördert und nachgefragt. Auch die Anstellung von und Aufstiegsmöglichkeiten für MitarbeiterInnen ausländischer Herkunft haben sich in Summe verbessert. Entsprechend kommt es in diesem Bereich innerhalb der Magistratsabteilungen zu einer Weiterentwicklung im Diversitätsmanagement. waff ­UND­WIRTSCHAFTSAGENTUR­WIEN­–­ INNOVATOREN­IM­DIVERSITÄTSMANAGEMENT Good­Practice Muttersprachliche­Berufserst­information­beim­waff Im Rahmen von„StartWien" – Starthilfe für NeuzuwanderInnen 1 , der so genannten Niederlassungsbegleitung, unterstützt die Stadt Wien seit 2006 die Integration neu zugewanderter WienerInnen am Arbeitsmarkt. Der Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds führt dabei erfolgreich das Modul StartWien – Beruf durch. NeuzuwanderInnen erhalten in ihrer Muttersprache eine erste Beratung zum Einstieg in den Arbeitsmarkt und wertvolle Informationen. MitarbeiterInnen des Fonds erheben mit ihnen gemeinsam ihre Qualifikationen, bisherigen Tätigkeiten und berufliche Wünsche. Damit wird eine schnelle und den Kompetenzen der Zuziehenden gerechte Einbindung in das Wiener Arbeitsleben ermöglicht und ein Beitrag zu Stadtwirtschaft und Integration geleistet. Wie schon bei den bisherigen Diversitätsmonitorings der Stadt Wien tun sich der Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds und die Wirtschaftsagentur Wien in allen drei Dimensionen des Diversitätsmanagements mit herausragenden Projekten hervor und erweisen sich somit auch 2019 als InnovatorInnen im Diversitätsmanagement der Stadt Wien. Beide analysieren ihre KundInnenstruktur mittels umfassender Erhebungen und Auswertungen(der Fonds führt etwa jährliche KundInnen-Zufriedenheitbefragungen durch), die die Grundlage für die Anpassung des Leistungsangebots an zielgruppenspezifische Bedürfnisse bilden. In diesem Zusammenhang nimmt die Wirtschaftsagentur Wien besonders UnternehmerInnen ausländischer Herkunft als wichtige Zielgruppe in den Blick und bietet u. a. mehrsprachige Grün dungscoachings und Gründungsworkshops an. Aber auch Gendersensibilität ist ein wichtiger Bestandteil des Diversitätsmanagements beider Einrichtungen. So hat etwa die Wirtschaftsagentur ein E-Learning-Tool ins Leben gerufen, das die Ungleichbehandlung der Geschlechter im Zuge der Vergabe von Fördermitteln thematisiert. Dabei werden interne und externe EvaluatorInnen von Förderanträgen 110 Diversitätsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt dafür sensibilisiert, warum Männer und Frauen bei der Antragstellung für Wirtschaftsförderungs- oder Forschungsprojekte und der Zuerkennung von Fördermitteln häufig ungleich behandelt werden und wie sich Derartiges vermeiden lässt. Beide Fonds bieten mehrsprachiges Informationsmaterial und muttersprachliche Beratungsangebote an. In beiden Einrichtungen repräsentiert die Diversität des Personals die Vielfalt der Wiener Stadtgesellschaft in weiten Teilen. Auch der Anteil an MitarbeiterInnen ausländischer Herkunft in höherwertigen Funktionen hat sich zuletzt bei beiden erhöht. Entsprechend hat nun auch die Wirtschaftsagentur Wien die Professionalisierungsstufe im Personalbereich erreicht. Strategisch erfolgt eine Weiterentwicklung durch die intensive Beteiligung an stadtinternen und externen Plattformen, Netzwerken und Veranstaltungen im Bereich des Diversitätsmanagements. Damit werden beide ihrer bereits erprobten Rolle im Vorantreiben des Themas im Handlungsfeld Beschäftigung und Arbeitsmarkt auch 2019 wieder gerecht. Die Wirtschaftsagentur fasst die Auseinandersetzung mit allen Diversitätsdimensionen und die Vielzahl an daraus resultierenden Aktivitäten im jüngst erschienenen Report„Zielgruppen in ihrer Vielfalt. Aktivitäten und Services der Wirtschaftsagentur Wien im Bereich Gender und Diversität 2017/2018“ zusammen und bietet darin einen Überblick über eine ganze Reihe an Praxisbeispielen für gute Umsetzungsprojekte im Bereich des Diversitätsmanagements. Good­Practice Die­12­Kernkompetenzen­der­MitarbeiterInnen­ in­der­Wirtschaftsagentur­Wien Die Wirtschaftsagentur Wien hat eine Liste von 12 Kernkompetenzen entwickelt, die für alle MitarbeiterInnen der Wiener Wirtschaftsagentur gleichermaßen Gültigkeit haben soll. Sie enthält neben der Fachkompetenz, dem Engagement der Einzelnen und der Fähigkeit zur Entwicklung und Veränderung auch explizit Diversitätskompetenz als eine Kernkompetenz. Darunter fällt etwa eine Vielfalt fördernde, diversitätssensible und diskriminierungsfreie Unternehmenskultur, grundlegendes Know-how zu den Themen„Gender“ und„Diversity“ sowie die Fähigkeit, anerkennend, wertschätzend und vorurteilsfrei mit gesellschaftlicher Vielfalt und der Vielfalt von Menschen umzugehen. DIE­EINBEZOGENEN­ABTEILUNGEN Personalservice:­ Personalverwaltung, Bezugsverrechnung und BewerberInnen-Management für die Bediensteten und die Lehrlinge der Gemeinde Wien; Dienstbehörde bzw. Dienstgeberin, soweit nicht die Magistratsdirektion oder eine andere Dienststelle zuständig ist. Gewerbetechnik,­Feuerpolizei­und­Veranstaltungen: Vollzieht Gesetze und Verordnungen im Bereich Brandschutz, Luft und Schall, Elektro-, Gas-, Spreng-, Pyro- und Maschinentechnik und technische Chemie, die der Sicherheit und dem Umweltschutz dienen. Marktamt:­ Verwaltet 17 städtische Detailmärkte und 5 temporäre Wochenmärkte, überwacht die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und führt Kontrollen im Bereich des KonsumentInnenschutzes durch. Gewerberecht,­Datenschutz­und­Personenstand:­ Rechtsabteilung mit dem Schwerpunkt Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Vergaberecht, Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und Arbeitsmarktförderungsgesetz; Datenschutzbehörde; zuständig für Personenstandsangelegenheiten(Standesamt Wien). Wiener­ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds:­ Anlaufstelle und Kompetenzstelle für berufliche Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung; zentrale Einrichtung für aktive Arbeitsmarktpolitik auf Wiener Ebene. Wirtschaftsagentur­Wien:­ Unterstützt Wiener Unternehmen mit monetären Förderungen und Bereitstellung von betrieblicher Infrastruktur(u. a. Büroflä chen, Immobilien) sowie mit kostenlosen Service- und Beratungsangeboten und dient als erste Anlaufstelle für nationale und internationale Unternehmen. 1„Start Wien“ wird von der Abteilung Integration und Diversität in Kooperation mit der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft, dem Fonds Soziales Wien, dem Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds, Interface Wien, den Wiener Volkshochschulen, dem Beratungszentrum für MigrantInnen, dem Arbeitsmarktservice Wien, der Wirtschaftsagentur Wien, der Arbeiterkammer Wien und der Wirtschaftskammer Österreich durchgeführt.„Start Wien“ ist ein auf die Bedürfnisse von NeuzuwanderInnen zugeschnittenes und systematisches Unterstützungsangebot mit dem Ziel, Menschen möglichst rasch zu integrieren, damit sie auf eigenen Beinen stehen können. Diversitätsmonitor: Beschäftigung& Arbeitsmarkt 111 Integrationsmonitor Einkommen& soziale Sicherung Kernergebnisse • M­ enschen­mit­Bildung­aus­dem­Ausland­oder­Migrationshintergrund­sind­in­Bezug­ auf­ihre­Entlohnung­schlechter­gestellt.­Zusätzlich­werden­Frauen­schlechter­entlohnt­ als­Männer.­Dies­bedeutet,­dass­Frauen­mit­Bildung­aus­dem­Ausland­oder­Migrationshintergrund­doppelt­benachteiligt­sind.­ Die mittlere Nettoentlohnung(Median) von Frauen liegt in Wien weit unter jener der Männer. Gleichzeitig erhalten WienerInnen mit Bildung aus dem Ausland und in Österreich ausgebildete Personen mit Migrationshinter grund weniger Lohn als die Wiener Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Eine Bereinigung um die unterschiedlichen Arbeitszeiten reduziert zwar die Unterschiede zwischen den Geschlechtern, ändert aber nichts an der Abstufung aufgrund des Migrationshintergrundes oder der Herkunft des höchsten Bildungsabschlusses. • ­Ein­großer­Teil­der­Lohnunterschiede­zwischen­den­Teilen­der­Wiener­Bevölkerung­ lässt­sich­nicht­durch­die­Faktoren­Arbeitszeit,­Bildung­und­Erfahrung­oder­Alter­ erklären. Die so nicht erklärbaren Lohnunterschiede können entweder auf unbekannten Merkmalen der Bevölkerung beruhen oder aber darauf, dass die in die Analyse einbezogenen Merkmale durch den Arbeitsmarkt unterschiedlich bewertet werden. Weshalb sich Merkmale verschieden auswirken, bleibt ungewiss, wobei eine bewusste oder unbewusste Benachteiligung nicht ausgeschlossen werden kann. • WienerInnen­mit­ausländischer­Herkunft­leben­bedeutend­öfter­in­einkommensschwachen­Haushalten.­ Rund zwei Drittel der Bevölkerung aus Drittstaaten ohne Türkei und ehemaliges Jugoslawien lebten in den 20 % der einkommensschwächsten Haus halte Wiens. Bei der Bevölkerung aus der Türkei sowie den der EU seit dem Jahr 2004 beigetretenen Staaten traf dies für knapp weniger als die Hälfte der Haushalte zu. Im Vergleich dazu lebten nur etwa 12 % der Bevölkerung aus Österreich in den einkommens schwächsten Haushalten. • Der­Anteil­der­BezieherInnen­der­Wiener­Mindestsicherung­an­der­gesamten­Bevölkerung­sinkt­–­bei­WienerInnen­mit­österreichischer­oder ­EU/EFTA -Staatsbürgerschaft­ seit­dem­Jahr­2016­und­bei­Staatsangehörigen­von­Drittstaaten­seit­2017. Der Grund für die bei Drittstaatsangehörigen erhöhte Bezugsdichte der Wiener Mindestsicherung liegt darin, dass die meisten asyl- und subsidiär schutzberechtigten Menschen nach der Grundversorgung zunächst auf die Mindestsicherung angewiesen sind. 112 Integrationsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung Einleitung Die Einkommenssituation von Menschen hängt eng mit der – in den vorangehenden Themenfeldern behandelten – Einbindung in den Arbeitsmarkt sowie mit den erworbenen Ausbildungen und deren Anerkennung zusammen. Einkommensarmut erschwert die Teilhabe, schränkt Handlungsspielräume ein und steht einer erfolgreichen Integration im Weg. Die beste Prävention gegen Armut ist die Ausübung einer Erwerbsarbeit mit einem existenzsichernden Einkommen. Deshalb werden in diesem Themenfeld die Erwerbseinkommen, die Haushaltseinkommen sowie der Bezug der Wiener Mindestsicherung als Indiz für Armutsgefährdung in Wien untersucht. Diese drei Indikatoren informieren über den Lebensstandard und die soziale Lage der Wiener Bevölkerung. Für zugewanderte Menschen sowie deren Kinder ist das Armutsrisiko und damit die Gefahr, von einem akzeptablen Lebensstandard ausgeschlossen zu sein, weitaus höher als für die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Entsprechend wichtig ist somit auch die Verantwortung der öffentlichen Hand bei der Bekämpfung von Armut und Armutsgefährdung. Eine geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Entlohnung, existenzsichernde Einkommen sowie die soziale Absicherung von Menschen ohne Erwerbseinkommen und in anderen Notlagen müssen daher zentrale integrations- und sozialpolitische Zielsetzungen sein. Indikatoren • Nettoentlohnung in der unselbstständigen Haupttätigkeit (> Einkommenschancen und Möglichkeit, den Lebensunterhalt selbst und in ausreichender Höhe zu bestreiten) • Äquivalisierte Haushaltseinkommen(> Auskunft über die soziale Lage der Wiener Bevölkerung) • Anteil der Bevölkerung, der in den äquivalisiert einkommensschwächsten 20 % der Wiener Haushalte lebt • Bezug der Wiener Mindestsicherung(> Indiz für Einkommensarmut) Entlohnung der ausgeübten Erwerbstätigkeit Erwerbstätigkeit hat nicht zuletzt den Zweck, ein Einkommen zu erzielen und für die geleistete Arbeit bezahlt zu werden. Unabhängig davon, ob ein erzieltes Einkommen als gerecht empfunden werden kann, stellt sich im Kontext eines Integrationsmonitorings zunächst die Frage, ob die Bezahlung oder Entlohnung je nach Bevölkerungsteil eine unterschiedliche Höhe hat. Als Datenquelle wurden hier die monatlichen Nettoeinkommen laut Lohnsteuerstatistik herangezogen, welche von der Statistik Austria nachträglich für die Hinzufügung zur Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung bereitgestellt werden. Diese umfassen das Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit in der Haupttätigkeit inklusive dem anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die folgenden Auswertungen beziehen sich daher ausschließlich auf die Entlohnung in den ausgeübten Haupttätigkeiten und sollten nicht als Angaben über das gesamte Einkommen von Personen oder Haushalten missverstanden werden. Sie informieren damit nicht beziehungsweise nicht in erster Linie über die soziale Situation der Bevölkerung, sondern über Aspekte des Beschäftigungswesens und die unterschiedlichen Einkommenschancen der Wiener Bevölkerung. Zunächst werden in diesem Abschnitt die tatsächlichen Nettomonatseinkommen und damit die Stellung in der Kaufkrafthierarchie dargestellt. Darin schlagen sich unterschiedliche wöchentliche Arbeitszeiten nieder, die aufgrund der weit verbreiteten Teilzeitarbeit vor allem bei Frauen zu deutlich niedrigeren Einkommen führen. Anschließend werden die auf 40 Wochenstunden abgeglichenen Nettomonatseinkommen dargestellt, was einen Blick darauf ermöglicht, wer am Arbeitsmarkt einträglichere und weniger einträgliche Tätigkeiten ausübt. Integrationsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung 113 Abb. 1: Frauen mit Bildung oder Eltern aus dem Ausland sind in Bezug auf ihre Entlohnung doppelt benachteiligt Mittlere Nettoentlohnung der unselbstständig Erwerbstätigen in Wien in ihrer Haupttätigkeit nach Geschlecht, Bildungsstaat und Migrationshintergrund im Durchschnitt 2016 – 18 ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden(in€) 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Frauen Männer kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Durchschnitt von 2016 bis 2018, der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) NETTOENTLOHNUNG­AUS­DER­UNSELBSTSTÄNDIG­ AUSGEÜBTEN­HAUPTTÄTIGKEIT Frauen­erhalten­weniger­Lohn­als­Männer­und­zugewanderte­WienerInnen­sowie­deren­Kinder­weniger­Lohn­als­ Personen­ohne­Migrationshintergrund. 1.800 Euro. Sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern war das höchste der fünf Medianeinkommen damit um fast die Hälfte größer als das niedrigste Einkommen. An diesen Unterschieden in der mittleren monatlichen Nettoentlohnung hat sich seit der Berichtsperiode 2011 – 13 nichts verändert. Frauen erhalten in den von ihnen ausgeübten Haupttätigkeiten weniger Lohn: Bei allen fünf Bevölkerungsteilen ist zu sehen, dass sich die statistischen Schwankungsbreiten der beiden Geschlechter nicht überlappen. Die Verschiedenheit der Einkommen ist demnach nicht eine Sache nur der Befragten in der Stichprobe, sondern der Bevölkerung, die sie repräsentieren. Am geringsten war der Unterschied zwischen den Geschlechtern beim Bevölkerungsteil mit Bildung aus Österreich und Eltern aus Drittstaaten, am größten beim Bevölkerungsteil ohne Migrationshintergrund(Abb. 1). Demnach liegt der mittlere monatliche Nettolohn der Wiener Frauen ohne Migrationshintergrund im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2018 zwischen rund 2.100 und 2.200 Euro. Im Vergleich dazu lag er bei den Männern ohne Migrationshintergrund mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % zwischen 2.600 und 2.700 Euro. Die sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern geringsten Nettolöhne hatte die Wiener Bevölkerung mit Bildung aus Drittstaaten vorzuweisen: Bei Frauen lagen diese etwa zwischen 1.400 und 1.500 Euro und bei den Männern zwischen 1.700 und Obwohl Frauen insgesamt weniger verdienen, lag die mittlere monatliche Nettoentlohnung von Männern mit Bildung aus dem Ausland sowie von Männern mit Bildung aus Öster reich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten unter der Nettoentlohnung von Frauen ohne Migrationshintergrund. Mit anderen Worten, gemessen am Median war eine auf sich allein gestellte Frau ohne Migrationshintergrund in der Periode 2016 – 18 besser in der Lage, ihr Leben zu finanzie ren, als ein Mann mit Bildung aus Österreich und Eltern aus Drittstaaten oder als ein Mann mit Bildung aus dem Ausland. Für die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund kann es daher schwer sein, die finanzielle Situation von Haushalten mit Bildung aus dem Ausland oder mit Eltern aus Drittstaaten nachzufühlen und zu verstehen. 114 Integrationsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung Abb. 2: Eine Arbeitszeitbereinigung reduziert Unterschiede zwischen den Geschlechtern, nicht aber aufgrund der Herkunft Um die Arbeitszeit bereinigte, mittlere Nettoentlohnung der unselbstständig Erwerbstätigen in Wien in ihrer Haupttätigkeit nach Geschlecht, Bildungsstaat und Migrationshintergrund im Durchschnitt 2016 – 18 ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden(in€) 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Frauen Männer kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Durchschnitt von 2016 bis 2018, der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) UM­DIE­ARBEITSZEIT­BEREINIGTE­NETTOENTLOHNUNG Die Entlohnung hängt stark von den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ab. Für den Vergleich von Löhnen ist daher eine Bereinigung im Hinblick auf die Arbeitszeit sinnvoll. Dabei wird das Nettoeinkommen laut Lohnsteuerstatistik durch die Arbeitszeit in der Haupttätigkeit dividiert und mit 40 multipliziert. Dieses Verfahren ist grundsätzlich nicht sonderlich präzise und führt bei Erwerbstätigen mit niedriger Stundenzahl vermutlich zu einer mehr oder weniger großen Überschätzung des bereinigten Einkommens. Dies liegt daran, dass sie mit einer höheren Stundenanzahl und dadurch höheren Bruttoeinkommen in höhere Steuerklassen kämen, und das Nettoeinkommen daher nicht im selben Verhältnis zunähme wie die Stundenanzahl. Eine­Arbeitszeitbereinigung­der­Nettoentlohnung­in­der­ Haupttätigkeit­reduziert­zwar­die­Unterschiede­zwischen­ den­Geschlechtern,­ändert­aber­nichts­an­der­Abstufung­ aufgrund des Migrationshintergrundes oder der Herkunft des­höchsten­Bildungsabschlusses. Insgesamt unterscheidet sich die um die Arbeitszeit bereinigte Nettoentlohnung bei den Männern nur minimal von den bereits berichteten Werten. Bei den Frauen sind arbeitszeitbereinigt zwar alle Werte höher, aber die Abstufungen zwischen den fünf Bevölkerungsteilen bleiben im Wesentlichen erhalten(Abb. 2). Unter den unselbstständig Beschäftigten hatten bei beiden Geschlechtern jene aus dem Bevölkerungsteil ohne Migrationshintergrund die höchste arbeitszeitbereinigte Bezahlung. Nur bei diesem Bevölkerungsteil trennten sich trotz der Arbeitszeitbereinigung auch die Niveaus der Bezahlung der Geschlechter; bei den Frauen lag es bei etwa 2.450 Euro gegenüber etwa 2.600 Euro bei den Männern. Bei den unselbstständig beschäftigten Frauen hatten jene mit Bildung aus Österreich und Eltern aus EU/EFTA -Staaten die zweithöchste Bezahlung. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % lag sie im Bereich zwischen 2.000 und 2.200 Euro. Bei Frauen mit Bildung aus Österreich und Eltern aus Drittstaaten lag sie ebenso wie bei Frauen mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten zwischen 1.800 und 2.000 Euro. Die mittlere Bezahlung der Frauen mit Bildung aus Drittstaaten lag mit einem Wert zwischen 1.700 und 1.800 Euro nochmals darunter. Die Abstufung der arbeitszeitbereinigten Bezahlung zwischen den fünf Bevölkerungsteilen war bei den Männern auf einem leicht höheren Niveau ähnlich wie bei den Frauen. Sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern lag der höchste der fünf Mediane seit der Periode 2011 – 13 um rund 40 % über dem niedrigsten. Die Unter schiede in der Entlohnung sind damit sehr stabil. Integrationsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung 115 Abb. 3: Die Herkunft der Eltern scheint in Bezug auf die Entlohnung wichtiger zu sein als die Herkunft der Bildung Mittlere Nettoentlohnung in der Haupttätigkeit der unselbstständig Erwerbstätigen in Wien, arbeitszeitbereinigt, nach Geschlecht, Bildungsstand, Bildungsstaat und Migrationshintergrund im Durchschnitt von 2016 – 18, ohne Personen unter 25 Jahren, die sich in Ausbildung befinden(in€) 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Frauen maximal Pflichtschule Lehre oder BMS Matura Hochschule kein Migrationshintergrund  Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Männer maximal Pflichtschule Lehre oder BMS Matura Hochschule Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) ARBEITSZEITBEREINIGTE­NETTOENTLOHNUNG­ NACH­BILDUNGSSTAND Generell stellt sich die Frage, wie sehr sich Bildung in Bezug auf das mögliche Einkommen rentiert. Für zugewanderte Menschen gibt es dabei das Risiko, ihre im Ausland erreichten Bildungsabschlüsse am österreichischen Arbeitsmarkt möglicherweise nicht adäquat verwerten zu können. Die­Herkunft­der­Eltern­scheint­in­Bezug­auf­die­Entlohnung­wichtiger­zu­sein­als­die­Herkunft­der­Bildung. Bei den Frauen findet man auf jeder Bildungsebene erhebliche Unterschiede beim Median der arbeitszeitbereinigten Bezahlung aus der unselbstständig ausgeübten Haupterwerbstätigkeit. Zuletzt lagen unter den Beschäftigten mit höchstens Pflichtschulabschluss weniger als 400 Euro zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Median, mit mittlerer beruflicher Ausbildung betrug der Abstand fast 500 Euro, mit Matura mehr als 700 Euro und mit Hochschulabschluss unter 600 Euro. Auf Maturaebene ist auffällig, dass schon der Abstand zwischen dem höchsten und dem zweithöchsten Median rund 650 Euro betrug. Doch auch auf den beiden Ebenen darunter war der Abstand zwischen dem höchsten und dem zweithöchsten Median größer als zwischen dem zweithöchsten und dem niedrigsten. Auf Hochschulniveau waren die beiden Abstände annähernd gleich. Da der höchste stets der Median der Bevölkerung mit mindestens einem Elternteil aus Österreich war, deutet der beschriebene Befund an, dass in Bezug auf das Einkommen die Herkunft der Eltern wichtiger sein könnte als die Herkunft der Bildung(Abb. 3). Auch bei den Männern ist auf allen vier Bildungsebenen der Median bei der Bevölkerung mit mindestens einem Elternteil aus Österreich am höchsten. Aber nur bei der mittleren beruflichen Bildung galt, dass der Abstand zum zweithöchsten Median größer war als von diesem zum niedrigsten. Klare Anzeichen, dass ein Bildungsabschluss aus Österreich für das Einkommen wichtig wäre, finden sich dennoch nicht. Mit Pflichtschule und mit Hochschulabschluss reichte jeweils der Median der Männer mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten relativ nahe an jenen der Männer mit mindestens einem Elternteil aus Österreich heran. Auf Maturaebene war der zweithöchste Median zwar jener der Männer mit Bildung aus Österreich und EU/ EFTA -Migrationshintergrund, aber der Abstand von diesem zu jenem der Männer mit Bildung aus Österreich und Eltern aus Drittstaaten war bedeutend größer als vom letzteren zu den Abschlüssen aus dem Ausland. 116 Integrationsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung Abb. 4: Ein großer Teil der Mehrentlohnung der Männer ohne Migrationshintergrund ist nicht objektiv erklärbar Mehrentlohnung der Männer ohne Migrationshintergrund im Vergleich zu den anderen Bevölkerungsteilen in Wien, Nettoentlohnung in der Haupttätigkeit im Durchschnitt von 2016 – 18(in€) Mehrentlohnung­der­Männer­ohne­Migrationshintergrund­im­Vergleich­zu­anderen­Männern­...­ mit Bildung aus Österreich& Migrationshintergrund EU/EFTA mit Bildung aus Österreich& Migrationshintergrund Drittstaaten mit Bildung aus Staaten der EU/EFTA mit Bildung aus Drittstaaten 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1.000 1.100 1.200 1.300 1.400 1.500 Mehrentlohnung­der­Männer­ohne­Migrationshintergrund­im­Vergleich­zu­Frauen­...­ ohne Migrationshintergrund mit Bildung aus Österreich& Migrationshintergrund EU/EFTA mit Bildung aus Österreich& Migrationshintergrund Drittstaaten mit Bildung aus Staaten der EU/EFTA mit Bildung aus Drittstaaten 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1.000 1.100 1.200 1.300 1.400 1.500  durch Arbeitszeit, Bildung und Erfahrung oder Alter erklärbarer Lohnunterschied   dadurch nicht erklärbarer Lohnunterschied Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) URSACHEN­DER­UNTERSCHIEDLICHEN­ENTLOHNUNG Kaum jemand wird bestreiten, dass die Länge der Arbeitszeit und die für eine Tätigkeit verlangten Qualifikationen nachvollziehbare Gründe für unterschiedliche Einkommen sein können. Jedoch bleiben – wie in den vorangehenden Abschnitten gezeigt wurde – trotz einer Bereinigung um die Arbeitszeit und trotz im Groben gleicher Qualifikationsebenen deutliche Unterschiede in der Entlohnung zwischen den Bevölkerungsteilen und innerhalb dieser zwischen den Geschlechtern bestehen. Damit stellt sich die Frage, ob für die verbleibenden Unterschiede der Entlohnung ebenso akzeptable Gründe gefunden werden können, sodass letztlich, wenn sie alle berücksichtigt sind, keine Entlohnungsunterschiede mehr übrig bleiben. Wenn zwischen zwei Bevölkerungsteilen ein Unterschied in der Höhe der Entlohnung besteht, kann dieser grundsätzlich zwei Ursachen haben. Erstens könnten Merkmale, die für die Entlohnung relevant sind, im einen Bevölkerungsteil häufiger vorkommen als im anderen. Zum Beispiel könnten im einen Bevölkerungsteil mehr Hochschul- als PflichtschulabsolventInnen vorhanden sein, während sich dies in einem anderen umgekehrt verhält. Dies könnte beim ersten Bevölkerungsteil eine durchschnittlich höhere Entlohnung zur Folge haben. Zweitens aber könnten gleiche Merkmale ungleich entlohnt werden. So könnte ein Bevölkerungsteil auf jeder Bildungsebene besser bezahlt werden als der andere. In diesem Fall wirken sich gleiche Merkmale verschieden aus. Im ersten Fall geht es um Merkmalsunterschiede, im zweiten um die unterschiedlichen Folgen gleicher Merkmale. Integrationsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung 117 Ein aufgrund einer Regressionsanalyse errechneter Entlohnungsunterschied zwischen zwei Bevölkerungsteilen kann mithilfe der so genannten Blinder-Oaxaca-Zerlegung ermitteln, wie viel des Unterschieds auf legitim entlohnungsrelevanten Merkmalsunterschieden zwischen den beiden Bevölkerungsteilen beruht und wie viel auf unbekannten Unterschieden oder aber auf einer unterschiedlichen Bewertung der bekannten Merkmale am Arbeitsmarkt. Weshalb sich die Merkmale verschieden auswirken, bleibt ungewiss, wobei eine bewusste oder unbewusste Benachteiligung und verbotene Diskriminierung als Ursache nicht ausgeschlossen werden können. Ein­großer­Teil­der­Mehrentlohnung­von­Männern­ohne­ Migrationshintergrund­im­Vergleich­zu­Frauen­oder­zu­ anderen Männern mit Bildung oder Migrationshinter grund­aus­dem­Ausland­ist­nicht­durch­­unterschiedliche­ Arbeitszeit,­Bildung­und­Erfahrung­oder­das­Alter­ ­erklärbar. Für Abbildung 4 wurden Männer ohne Migrationshintergrund als Referenzgruppe gewählt. Dargestellt ist zunächst, um wie viel mehr sie netto pro Monat bezahlt bekamen als jeder der anderen neun nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses, Migrationshintergrund und Geschlecht differenzierten Bevölkerungsteile. Im Vergleich zu den vier anderen männlichen Bevölkerungsteilen waren es zwischen 570 und fast 1.100 Euro mehr sowie im Vergleich zu den fünf weiblichen Bevölkerungsteilen zwischen 680 und 1.480 Euro mehr. EU/EFTA -Migrationshintergrund zu 3 . Besonders gering ist der in dieser Analyse erklärbare Lohnunterschied im Vergleich zu Frauen mit Bildung aus Drittstaaten: Lediglich 34 % der Mehrentlohnung von Männern ohne Migrationshintergrund gegenüber Frauen mit Bildung aus Drittstaaten sind durch Arbeitszeiten, Bildung und Erfahrung oder das Alter erklärbar – das entspricht rund 500 Euro von einem gesamten Unterschied in der Höhe von etwa 1.480 Euro. Ein Blick auf die Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigt erneut, dass Frauen insgesamt deutlich weniger verdienen. Frauen mit Bildung aus dem Ausland oder Migrationshintergrund sind insofern in Bezug auf die Entlohnung doppelt benachteiligt. Zwischen Frauen und Männern ohne Migrationshintergrund ist der Entlohnungsunterschied ungefähr gleich groß wie zwischen Männern ohne Migrationshintergrund und Männern mit Bildung oder Migrationshintergrund aus Staaten der EU/EFTA . Viel größer ist er bei den Frauen mit Eltern oder Bildung aus dem Ausland sowie bei Männern mit Eltern oder Bildung aus Drittstaaten. Sowohl bei Frauen als auch bei Männern mit Bezug zu Drittstaaten sind die Entlohnungsunterschiede im Vergleich zu Männern ohne Migrationshintergrund am größten – unabhängig davon, ob sie ihre Bildung in Österreich oder im Ausland abgeschlossen haben. Bei Personen mit Bildung oder Migrationshintergrund aus Staaten der EU/EFTA sind die Entlohnungsunterschiede geringer. Bei fast allen Bevölkerungsteilen konnte der größte Teil dieser Lohnunterschiede nicht durch Unterschiede bei den Arbeitszeiten, der Bildung und Erfahrung der Personen oder durch ihr Alter erklärt werden. Nur bei den Männern mit Bildung aus Staaten der EU/EFTA erklären diese Faktoren mit 58 % mehr als die Hälfte der Mehrentlohnung der Män ner ohne Migrationshintergrund 1 . Mit 49 % konnte bei drei Bevölkerungsteilen rund die Hälfte der Mehrentlohnung von Männern ohne Migrationshintergrund erklärt werden. Dies war bei den Männern mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten, den Männern mit Bildung aus Österreich und EU/EFTA -Migrationshintergrund sowie den Frauen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten der Fall 2 . Gegenüber vier Bevölkerungsteilen konnte die höhere Entlohnung der Männer ohne Migrationshintergrund zu etwas mehr als 40 % durch unterschiedliche Arbeitszeiten, Ausbildun gen und Erfahrungen sowie das Alter erklärt werden. Dies traf auf Frauen ohne Migrationshintergrund, Frauen mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten, Männer mit Bildung aus Drittstaaten sowie auf Frauen mit Bildung aus Österreich und 118 Integrationsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung Äquivalisierte Haushaltseinkommen Abb. 5: Der Abstand zwischen den Haushaltseinkommen der Wiener Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren zugenommen Mittleres äquivalisiertes Jahresnettohaushaltseinkommen nach der staatlichen Herkunft des Haushalts(in€) 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 Österreich EU-Staaten vor 2004 sowie EFTA EU-Staaten seit 2004 Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über drei Jahre. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (EU-SILC) 22222222020000000000111110178 243150  9      –– ––––––  –      110111111975106432 Beim Vergleich von Haushaltseinkommen ergibt sich das Problem, dass die Haushalte unterschiedlich groß sind. Daher äquivalisiert man die Einkommen, um eine bessere Vergleichbarkeit zu erzielen. Dazu wird ein erwachsenes Haushaltsmitglied mit 1 gewichtet, jedes weitere mit 0,5 und jedes Kind unter 14 Jahren mit 0,3. Die Gewichte werden summiert und das Jahresnettohaushaltseinkommen durch die Summe dividiert, um das äquivalisierte Jahresnettohaushaltseinkommen zu erhalten. Die verwendeten Gewichte entstammen Forschungsarbeiten im Auftrag der OECD und wurden von Eurostat übernommen. 4 flacher war der Verlauf sowohl bei den Haushalten aus den seit 2004 der EU beigetretenen Staaten als auch bei den Haushalten aus Drittstaaten. Bei den ersteren hatte der Abstand zum mittleren Haushalt aus Österreich in der Periode 2004 – 09 rund 6.500 Euro betragen, wuchs aber bis zur letzten beobachteten Periode 2015 – 17 auf mehr als 8.500 Euro an. Bei den Haushalten aus Drittstaaten wuchs der Abstand im gleichen Zeitraum von rund 8.000 auf etwa 10.500 Euro(Abb. 5). Der­Abstand­zwischen­den­Haushaltseinkommen­der­ Wiener­Bevölkerung­hat­in­den­vergangenen­Jahren­ zugenommen. Das mittlere äquivalisierte Nettohaushaltseinkommen (Median) pro Jahr ist bei den Haushalten aus Österreich seit der Periode 2007 – 09 von knapp unter 21.500 auf fast 27.000 Euro in der Periode 2015 – 17 gestiegen. Ähnlich dynamisch war die Entwicklung bei den Haushalten aus den alten EU-Staaten vor 2004 sowie der EFTA , hier war das Einkommen während der letzten vier Perioden jedoch stabil um 2.500 bis 3.000 Euro geringer als bei den Haushalten aus Österreich. Deutlich niedriger und zugleich auch Integrationsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung 119 Armutsgefährdung in Wiener Haushalten Abb. 6: WienerInnen mit ausländischer Herkunft leben bedeutend öfter in einkommensschwachen Haushalten Anteil der Bevölkerung an der jeweiligen Haushaltsherkunft, der in den äquivalisiert einkommensschwächsten 20 % aller Wiener Haushalte lebt, im Durchschnitt der Jahre 2015  – 17(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Österreich EU-Staaten vor 2004 sowie EFTA EU-Staaten seit 2004 ehemaliges Jugoslawien(ohne EU-Mitglieder) Türkei Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (EU-SILC) sonstige Drittstaaten Bei der Analyse der Verteilung der Nettoeinkommen kann unter anderem festgestellt werden, wie viele Personen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zum einkommensschwächsten Fünftel der Gesamtbevölkerung zählen. Als Einkommen eignet sich für diesen Zweck am besten das äquivalisierte Nettohaushaltseinkommen. WienerInnen­mit­ausländischer­Herkunft­leben­ bedeutend­öfter­in­einkommensschwachen­Haushalten. Insgesamt zeigt sich, dass in Wien im Durchschnitt der Jahre 2015 – 17 rund 24 % der Bevölkerung in den äquivalisiert ein kommensschwächsten 20 % der Haushalte lebten. Abge sehen von der Bevölkerung aus alten EU -Staaten vor 2004 sowie der EFTA lag dieser Anteil bei der Wiener Bevölkerung mit ausländischer Herkunft teilweise weit über diesem Durchschnitt(Abb. 6). der Bevölkerung in Haushalten aus der Türkei waren es 44 ± 13 %, beim ehemaligen Jugoslawien ohne die heutigen EU -Mitgliedsstaaten 33 ± 8 % und bei den seit 2004 der EU beigetretenen Staaten 45 ± 9 %. Unter dem Wiener Durch schnitt lagen nur die Werte für die Bevölkerung in Haushalten aus alten EU -Staaten und der EFTA mit 16 ± 8 % sowie aus Österreich mit 12 ± 2 %. Während also von den Personen in Haushalten aus Öster reich nur etwa jede achte in einem finanziell wenig leistungsfähigen Haushalt lebte, war dies bei Personen in Haushalten aus Bosnien und Serbien bei etwa jeder dritten und bei den neueren EU -Mitgliedsstaaten oder der Türkei bei nicht ganz jeder zweiten Person der Fall. Rund zwei Drittel – genau genommen 66 % bei einer Schwankungsbreite von ± 8 % – der Bevölkerung in Haus halten aus sonstigen Drittstaaten(ohne Türkei und ehemaliges Jugoslawien) lebten in den äquivalisiert einkommensschwächsten 20 % der Wiener Haushalte. Von 120 Integrationsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung Wiener Mindestsicherung Die Armutsgefährdung in Wien ist innerhalb der verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterschiedlich stark ausgeprägt. Die Gruppe der einkommensarmen WienerInnen wird großteils durch die Beziehenden der Wiener Mindestsicherung (WMS) repräsentiert. „Die Wiener Mindestsicherung hat zum Ziel, Armut und soziale Ausschließung verstärkt zu bekämpfen und zu vermeiden, die Existenz von alleinstehenden und in Familien lebenden Personen zu sichern, die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung (…) in das Erwerbsleben sowie die soziale Inklusion weitest möglich zu fördern.“ (§ 1 Wiener Mindestsicherungsgesetz – WMG) Personen, die über kein oder ein zu geringes Einkommen verfügen, können die Wiener Mindestsicherung beantragen. Diese stockt ein(nicht) vorhandenes Einkommen bis zu einem gesetzlich definierten Mindeststandard auf, der zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs dienen und extreme Formen von Armut vermeiden soll. Im Jahr 2019 betrug der Mindeststandard für eine allein lebende Person 885,47 Euro. Arbeitsfähige Menschen, welche Mindestsicherung beantragen und beziehen, sind verpflichtet, ihren Arbeitswillen nachzuweisen(Meldung beim AMS ) und eine zumutbare Erwerbstätigkeit anzunehmen. Davon ausgenommen sind nur Personen, denen beispielsweise aufgrund ihres Alters keine Arbeit zugemutet werden kann. Zusätzlich muss vor dem Bezug der Mindestsicherung das eigene Vermögen bis auf einen geringen Freibetrag sowie wenige Ausnahmen verwertet werden. Mit der Mindestsicherung zu leben bedeutet damit ein Leben am Minimum. Menschen, die auf die Leistungen der Wiener Mindestsicherung angewiesen sind, weisen ein Einkommen auf, das in beinahe allen Fallkonstellationen noch unter der Armutsgefährdungsgrenze von EU-SILC liegt. Diese lag im Jahr 2019 in Österreich mit 1.286 Euro pro Monat für einen Einpersonenhaushalt beispielsweise um etwa 45 % höher als der Mindeststandard der Mindestsiche rung für eine allein lebende Person. MindestsicherungsbezieherInnen zählen somit zu jenen Bevölkerungsgruppen, die finanziell einen sehr eingeschränkten Handlungsspielraum aufweisen und den sich dadurch ergebenden negativen Auswirkungen(gesundheitliche Beeinträchtigungen, soziale Ausgrenzung, psychische Belastung, schlechte Wohnbedingungen) stärker ausgesetzt sind. 5 Die in Folge dargestellten Daten unterscheiden sich grundsätzlich von jenen, die im letzten Integrations- und Diversitätsmonitor oder im Sozialbericht veröffentlicht wurden. Dies liegt an einer Einigung der Bundesländer und des Bundes auf eine neue gemeinsame Mindestsicherungsstatistik (Bundesstatistik zur Mindestsicherung). Für die Auswertungen der Wiener Mindestsicherung änderte sich mit der neuen Mindestsicherungsstatistik 2017 die Betrachtung der Personenanzahl. In der neuen Mindestsicherungsstatistik werden anstelle von Jahressummen(Personeneinmalzählung pro Jahr) nun Jahresdurchschnittswerte(monatliche Personenzahl pro Jahr geteilt durch 12) verwendet. Die Auswertungslogik der neuen Mindestsicherungsstatistik basiert auf Monatsauswertungen, welche mit einer Rückschau von drei Monaten erstellt werden. Dieses Zeitfenster entspricht der gesetzlichen Bearbeitungsfrist von eingebrachten Anträgen und ermöglicht somit die Berücksichtigung von nachträglichen Veränderungen. Daher unterscheiden sich die hier dargestellten Monatsauswertungen von anderen Publikationen der Stadt Wien wie beispielsweise dem Quartalsbericht der Wiener Mindestsicherung, in dem aufgrund der zeitnahen Veröffentlichung aktuelle noch nicht konsolidierte Monatswerte verwendet werden. ANSPRUCHSBERECHTIGTE­PERSONEN­FÜR­DIE­ WIENER­­MINDESTSICHERUNG­ Der anspruchsberechtigte Personenkreis, die erfassten Bedarfsbereiche sowie die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen sind im Wiener Mindestsicherungsgesetz geregelt. Neben österreichischen StaatsbürgerInnen haben EU/EWR -BürgerInnen(unter bestimmten Voraussetzungen), Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltsrecht Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung. AsylwerberInnen haben keinen Anspruch – sie werden im Rahmen der Wiener Grundversorgung mindestabgesichert. EU-/EWR -­und­Schweizer­StaatsbürgerInnen Sie haben nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz Anspruch auf Mindestsicherung, wenn sie erwerbstätig sind oder wenn die Erwerbstätigeneigenschaft erhalten bleibt. Die Erwerbstätigeneigenschaft bleibt erhalten 6 • bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall während oder unmittelbar nach einem Beschäftigungsverhältnis im Inland für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit Integrationsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung 121 • bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit(Kündigung durch Dienstgeber oder Konkurs der Firma – nicht jedoch bei eigener oder einvernehmlicher Kündigung oder Entlassung) und Meldung beim AMS innerhalb eines Monats • nach Ablauf eines auf weniger als ein Jahr befristeten Arbeitsvertrags für die Dauer von sechs Monaten ab dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses • wenn während der ersten zwölf Monate des Aufenthalts das Beschäftigungsverhältnis im Inland weniger als ein Jahr, aber länger als ein Monat gedauert hat, für die Dauer von sechs Monaten ab dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses • nach mehr als einjähriger durchgängiger unselbstständiger Beschäftigung(Unterbrechungen bis zu jeweils einem Monat möglich) im Inland unbefristet(für die Dauer des Aufenthaltes in Österreich) • wenn sie das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben. Dieses wird nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich – gerechnet ab Beitritt des jeweiligen Landes zur EU – erworben. Drittstaatsangehörige Drittstaatsangehörige haben unter den sonstigen allgemeinen Voraussetzungen 7 Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, wenn sie einen Daueraufenthalt – EU, einen Daueraufenthalt – EG, einen Daueraufenthalt – Familienangehöriger, einen Niederlassungsnachweis oder sonstige unbefristete Aufenthaltstitel vorweisen können. Abb. 7: Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sind nach der Grundversorgung zumeist auf die Mindestsicherung angewiesen BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung nach Staatsbürgerschaft sowie mit Asyl oder subsidiärem Schutz 90.000 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 Österreichische StaatsbürgerInnen EU-/EFTA-Staatsbürgerschaft Drittstaatsangehörige und unbekannt Asyl- und subsidär Schutzberechtigte Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 INANSPRUCHNAHME­DER­WIENER­ MINDESTSICHERUNG Mit dem Indikator zur Inanspruchnahme der Wiener Mindestsicherung wird die Anzahl der BezieherInnen der Mindestsicherung in Bezug zur gesamten Bevölkerung der Stadt Wien gesetzt. Auf diese Weise sollen Entwicklungen innerhalb einzelner Bevölkerungsteile sichtbar gemacht werden. Infolge­der­Fluchtbewegungen­im­Jahr­2015­ist­die­Zahl­ der­Asyl-­und­subsidiär­Schutzberechtigten­in­der­­Wiener­ Mindestsicherung­stark­gestiegen­–­sie­sind­nach­der­ Grundversorgung­zumeist­auf­die­Mindestsicherung­ angewiesen. Nach einem mehrere Jahre dauernden Anstieg auf insgesamt 150.150 Personen im Jahresdurchschnitt 2017 sank die Anzahl der leistungsbeziehenden Personen in den letzten beiden Berichtsjahren jeweils um rund 5 %. 2019 gab es durchschnittlich 135.698 Beziehende der Mindestsicherung in Wien, wobei weniger als die Hälfte(45 %) der Personen eine österreichische Staatsbürgerschaft aufwies. Weitere 48 % der Beziehenden kamen aus einem Drittland oder waren asyl- bzw. subsidiär schutzberechtigt(Abb. 7). Im Zeitverlauf wird ersichtlich, dass der Anteil der Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft kontinuierlich abnimmt. 2011 betrug der Anteil der ÖsterreicherInnen rund 70 %. Die Flüchtlingsbewegung, die sich in den Jahren 2015 bis 2017 in der Wiener Mindestsicherung manifestierte, führte zu sprunghaften Anstiegen von Personen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft. In diesem Zeitraum wurde der Anteil der österreichischen Leistungsbeziehenden jährlich sogar um mehr als vier Prozentpunkte geringer. In den letzten beiden Jahren hat sich diese Entwicklung wieder stark verlangsamt. Die­Bezugsdichte­der­Wiener­Mindestsicherung­ sinkt­–­bei­WienerInnen­mit­österreichischer­oder­ EU/ EFTA -Staatsbürgerschaft­seit­dem­Jahr­2016­und­bei­ Staatsangehörigen­von­Drittstaaten­seit­2017. 122 Integrationsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung Abb. 8: Die Bezugsdichte der Wiener Mindestsicherung sinkt seit dem Jahr 2017 in allen drei Staatsbürgerschaftsgruppen Anteil der BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung an der jeweiligen Bevölkerung zum Jahresbeginn nach Staatsbürgerschaftsgruppen(in%) 25 Österreich EU/EFTA Drittstaaten 20 Aufgrund der Fristen für die Erstellung ihrer Berichte greift die Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht bei der Berechnung 15 der Bezugsdichte auf vorläufige Bevölkerungsdaten der Statistik Austria zurück. Im Gegensatz dazu werden hier die endgültigen Daten verwendet, wodurch es zu geringfügigen Unterschieden kommen 10 kann. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, 5 Daten: Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht sowie Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2019 bezogen rund 7,2 % aller WienerInnen eine Leistung der Wiener Mindestsicherung. 8 Dies ist um 1,8 Prozentpunkte höher als im Jahr 2011, entspricht aber ungefähr dem Wert des Jahres 2015. Allerdings zeigen sich in den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen nach Staatsbürgerschaft deutliche Unterschiede. Während 2019 rund jede fünfte Person mit der Staatsbürgerschaft eines Drittstaates eine Leistung der Wiener Mindestsicherung bezog, war es nicht einmal jede 20. Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Auch bei EU/EFTA -BürgerInnen lag die Bezugsdichte der Wiener Mindestsicherung auf einem ähnlich niedrigen Niveau. Im Zeitverlauf kam es bei österreichischen StaatsbürgerInnen und EU/EFTA -BürgerInnen seit 2016 und StaatsbürgerInnen eines Drittstaates seit 2017 zu einem Rückgang der Bezugsdichte der Wiener Mindestsicherung(Abb. 8). Beziehenden rasch wieder steigen wird, wenn sich die Wirtschaftslage verschlechtert. Es bedarf daher im Rahmen der Integration von Asylberechtigten auch umfassender Qualifizierungs- und Anerkennungsmaßnahmen, um eine nachhaltige Integration ins Erwerbsleben zu ermöglichen. Dass die Bezugsdichte der Wiener Mindestsicherung bei Personen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft gestiegen ist, liegt daran, dass diese Personen auch weit höher armutsgefährdet sind. Ebenso ist ausschlaggebend, dass Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nach Anerkennung bzw. Schutzgewährung fast ausschließlich auf die Leistungen der Mindestsicherung angewiesen sind. Gelingt die Integration am Arbeitsmarkt, so ist bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen mittelfristig mit einem Rückgang im Bezug der Mindestsicherung zu rechnen. Allerdings sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass bei einem schnellen Einstieg in unqualifizierte Beschäftigung die Anzahl der Integrationsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung 123 Abb. 9: 44 % der asyl- und subsidiär schutzberechtig ten MindestsicherungsbezieherInnen sind höchstens 18 Jahre alt Alter der BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung im Jahr 2019 nach Staatsbürgerschaftsgruppen(in%) Österreich 30 15 38 17 EU/EFTA 36 10 43 11 Drittstaaten 28 11 44 17 Asyl-& subsidär Schutzberechtigte 44 19 33 4 bis 18 Jahre  19 bis 29 Jahre  30 bis 59 Jahre  ab 60 Jahren Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht Abb. 10: 39 % der WMS -BezieherInnen sind zu jung oder zu alt, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung im Jahresdurchschnitt 2019 nach ihrer Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und Staatsbürgerschaftsgruppen(in%) Österreich 7 33 10 11 39 EU/EFTA 15 29 10 4 41 Drittstaaten 9 36 12 5 39 Asyl-& subsidär Schutzberechtigte 8 38 13 1 40 arbeitsfähig(Erwerbseinkommen) arbeitsfähig(ohne Erwerbseinkommen) arbeitsfähig(temporäre Ausnahme) dauerhaft arbeitsunfähig Alter(Regelpension, Schulpflicht bzw. Vorschulalter) Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht ALTER,­VERFÜGBARKEIT­FÜR­DEN­ARBEITSMARKT­ UND­EINKOMMEN Im folgenden Analyseteil wird nun auf die Altersstruktur, die Arbeitsfähigkeit und das Einkommen der BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung im Jahr 2019 genauer eingegangen – getrennt für österreichische StaatsbürgerInnen, EU/EFTA -BürgerInnen, Drittstaatsangehörige sowie Asylund subsidiär Schutzberechtigte. Die Analyse fokussiert dabei auf Personenmerkmale. 44 %­der­die­Wiener­Mindestsicherung­beziehenden­ Asyl-­und­subsidiär­Schutzberechtigten­sind­höchstens­ 18­Jahre­alt. Insgesamt sind 35 % aller Beziehenden der Wiener Mindestsicherung 18 Jahre oder jünger, 16 % im frühen Erwach senenalter, 37 % zwischen 30 und 59 Jahren sowie 12 % zumindest 60 Jahre alt und damit knapp vor oder im Regelpensionsalter. Innerhalb der einzelnen Staatsbürgerschaftsgruppen fällt die Altersverteilung teilweise anders aus: Unter den asyl- und subsidiär schutzberechtigten Personen mit Bezug der Mindestsicherung sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Personen im frühen Erwachsenenalter überdurchschnittlich oft vertreten: 63 % der die Mindestsi cherung beziehenden Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten im Jahr 2019 waren höchstens 29 Jahre alt. Blickt man auf Personen knapp vor und im Regelpensionsalter, fällt eine gegenteilige Verteilung auf: Während von den österreichischen StaatsbürgerInnen sowie den Drittstaatsangehörigen mit Mindestsicherungsbezug jeweils rund 17 % im Alter ab 60 Jahren sind, befinden sich nur 4 % der die Mindestsiche rung beziehenden Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten in dieser Altersgruppe(Abb. 9). In­allen­Teilen­der­Bevölkerung­sind­rund­40 %­der­BezieherInnen­der­Wiener­Mindestsicherung­zu­jung­oder­zu­ alt,­um­dem­Arbeitsmarkt­zur­Verfügung­zu­stehen. 39 % der BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung kön nen ihre Arbeitskraft aufgrund ihres Alters dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen – entweder weil sie zu jung(Vorschulalter oder Pflichtschulalter) oder zu alt(Regelpensionsalter) sind. Dieser Anteil ist in allen untersuchten Staatsbürgerschaftsgruppen annähernd gleich. 8 % aller Beziehenden weisen bereits ein Erwerbseinkommen auf, das aufgrund der geringen Höhe durch Leistungen der Mindestsicherung aufgestockt werden muss. Bei BezieherInnen aus der EU/EFTA ist dies besonders häufig der Fall, während unter ihnen der Anteil der arbeitsfähigen Personen ohne Beschäftigung unter dem Durchschnitt von 35 % liegt. Etwa jede zehnte mindestsicherungsbeziehende Person 124 Integrationsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung Abb. 11: 54 % der BezieherInnen stocken ein vorhandenes, aber zu geringes Einkommen mit der Wiener Mindestsicherung auf BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung nach Einkommensart und Staatsbürgerschaftsgruppe(in %) Österreich 7 25 32 EU/EFTA 15 19 23 Drittstaaten 9 21 22 Asyl-& subsidär Schutzberechtigte 8 16 19 Erwerbseinkommen AMS-Einkommen sonstige Einkommen kein Einkommen Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht 37 42 48 58 weist eine temporäre Ausnahme vom Einsatz der Arbeitskraft auf(zum Beispiel aufgrund von Kinderbetreuung oder einer befristeten Arbeitsunfähigkeit). Rund 6 % weisen eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit auf, wobei hier der Anteil unter den BezieherInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft weit über dem Durchschnitt liegt(Abb. 10). welche sowohl Pensionseinkommen als auch Alimentationszahlungen und Unterhalt, aber auch die Zahlungen der Grundversorgung subsumiert werden. Mehr als 32 % der die Mindestsicherung beziehenden WienerInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft weisen ein solches Einkommen auf – öfter als alle anderen Beziehendengruppen. Mehr­als­die­Hälfte­der­BezieherInnen­stockt­ ein vorhandenes Einkommen mit der Wiener Mindestsicherung­auf. Asyl-­und­subsidiär­Schutzberechtigte­haben­die­ geringsten­Einkommen­von­allen­BezieherInnen­der­ Wiener­Mindestsicherung. Unter den BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung verfügen die österreichischen StaatsbürgerInnen mit insgesamt rund 63 % weit öfter über ein Einkommen als EU/ EFTA -StaatsbürgerInnen(58 %), Drittstaatsangehörige (52 %) oder Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte(42 %) 9 (Abb. 11). Der höchste Anteil an Personen mit durch die Wiener Mindestsicherung aufgestockten Erwerbseinkommen findet sich unter den BezieherInnen mit einer EU/EFTA -Staatsbürgerschaft. Bei den AMS -Einkommen hingegen ist der Anteil unter den MindestsicherungsbezieherInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft am höchsten. Die größte Differenz zeigt sich jedoch bei den sonstigen Einkommen, unter Interessante Unterschiede zeigen sich in den durchschnittlichen Höhen der einzelnen Einkommensarten der Wiener MindestsicherungsbezieherInnen. In allen drei Einkommensarten erhalten asyl- und subsidiär schutzberechtigte Leistungsbeziehende deutlich weniger als alle anderen Beziehendengruppen, wobei die Differenz in den Erwerbseinkommen noch am geringsten ausfällt. Hier weisen Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte durchschnittlich ein Einkommen von 582 Euro pro Monat auf, während die übrigen Personengruppen über 600 Euro aufweisen. Bei den AMS -Leistungen erklärt sich die Differenz dadurch, dass insbesondere Asylberechtigte bisher kaum Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe erworben haben, sondern lediglich Geld zur Deckung des Lebensunterhaltes Integrationsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung 125 Abb. 12: Asyl- und subsidiär schutzberechtigte BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung erhalten nur geringe Einkommen Durchschnittliche Höhe der Einkommen der BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung nach Einkommensart und Staatsbürgerschaftsgruppe (in€) 800 700 600 500 400 300 200 100 0 Erwerbseinkommen AMSErwerbseinkommen sonstige Einkommen Österreich EU/EFTA Drittstaaten Asyl-& subsidär Schutzberechtigte Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht während Schulungsmaßnahmen erhalten. Bei den sonstigen Einkommen erklärt sich die Diskrepanz durch die unterschiedlichen Einkommensarten, da bei Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft sehr häufig Pensionseinkommen(mit Ausgleichszulage) vorliegen, während Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte meist nur das geringe Einkommen aus der Grundversorgung aufweisen(Abb. 12). 1 Die gesamte Differenz zwischen den Einkommen der Männer ohne Migrationshintergrund und den Männern mit Bildung aus Staaten der EU/EFTA beträgt rund 720 Euro. 2 Bei den Männern mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten lag die gesamte Differenz bei knapp 1.000 Euro, bei Männern mit Bildung aus Österreich und EU/EFTA-Migrationshintergrund bei rund 580 Euro und bei Frauen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten bei rund 1.250 Euro. 3 Bei Frauen ohne Migrationshintergrund lag die gesamte Differenz bei rund 680 Euro, bei Frauen mit Bildung aus EU/EFTA-Staaten bei rund 1.250 Euro, bei Männern mit Bildung aus Drittstaaten bei rund 1.110 Euro sowie bei Frauen mit Bildung aus Österreich und EU/EFTA-Migrationshintergrund bei rund 1.140 Euro. 4 Vergleiche dazu http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/haushalts-einkommen/index.html(letzter Zugriff 1. Oktober 2020) 5 Für einen statistischen Überblick über die Lebenssituation von BezieherInnen der Mindestsicherung siehe Richard Heuberger, Nadja Lamei und Magdalena Skina-Tabue (2018). Lebensbedingungen von Mindestsicherungsbeziehenden. Statistische Nachrichten 10/2018. Wien: Statistik Austria. Verfügbar unter http://www.statistik.at/wcm/idc/ idcplg?IdcService=GET_PDF_FILE&RevisionSelectionMethod=LatestReleased&dDocName=119626(letzter Zugriff 5. Mai 2020) 6§ 51 Absatz 2 NAG. 7 WMG§ 4.(1) Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung hat, wer 1. zum anspruchsberechtigten Personenkreis(§ 5 Abs. 1 und 2) gehört, 2. seinen Lebensmittelpunkt in Wien hat, sich tatsächlich in Wien aufhält und seinen Lebensunterhalt in Wien bestreiten muss, 3. die in§ 3 definierten Bedarfe nicht durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, mit eigenen Mitteln oder durch Leistungen Dritter abdecken kann, 4. einen Antrag stellt und am Verfahren und während des Bezuges von Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung entsprechend mitwirkt. 8 Aufgrund der Fristen für die Erstellung ihrer Berichte greift die Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht bei der Berechnung der Bezugsdichte auf vorläufige Bevölkerungsdaten der Statistik Austria zurück. Im Gegensatz dazu werden hier die endgültigen Daten verwendet, wodurch es zu geringfügigen Unterschieden kommen kann. 9 In dieser Auswertung wurden die Personen nur einer Einkommenskategorie zugerechnet, auch wenn sie mehrere Einkommensarten aufweisen. Es gilt Erwerbseinkommen vor AMS-Einkommen vor sonstigem Einkommen. 126 Integrationsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung Diversitätsmonitor Einkommen& soziale Sicherung DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­ÜBERBLICK­2016­–­2019 Stand 2016 Stand 2019 Sensibilisierung Planung­&­ Aufbau Dienstleistungen­&­ KundInnen Personal­&­ Kompetenz Organisation­&­ Strategie Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht Erprobung­&­ Umsetzung Weiterentwicklung­&­Professionalisierung Diversitätsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung 127 AUF­EINEN­BLICK:­DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­HANDLUNGSFELD­EINKOMMEN­ UND­SOZIALE­SICHERUNG • Die Abteilung Soziales,­Sozial-­und­Gesundheitsrecht agiert als treibende Kraft in der institutionsübergreifenden Zusammenarbeit zur Entwicklung diversitätsorientierter Projekte und Maßnahmen. • Die Dienstleistungen und Services im Handlungsfeld wurden im Beobachtungszeitraum zielgruppenspezifisch weiterentwickelt und professionalisiert. • Die konsequente Aneignung neuer, diversitätsorientierter Kompetenzen trägt zur Qualitätssteigerung in der Leistungserbringung bei. Eine zentrale Rolle im Bereich der sozialen Sicherung und einkommensrelevanter Leistungen spielt die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien, weshalb die Analyse auch auf sie fokussiert. Im Bereich der Einkommenssicherung und des Sozialschutzes ist diese Abteilung für die Wiener Mindestsicherung (WMS) , den Wiener Mobilpass, die Wiener Energieunterstützung und die Mietbeihilfe(so sie Teil der Mindestsicherung ist) zuständig. Darüber hinaus erbringt sie eine Reihe an Beratungs- und Betreuungsleistungen, etwa Hilfe in besonderen Lebenslagen(z. B. bei drohendem Wohnungsverlust). Die Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen der Stadt Wien, beispielsweise mit der für die Wohnbeihilfe zuständigen Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten oder dem u. a. für die Wohnungslosenhilfe und die Grundversorgung von AsylwerberInnen verantwortlichen Fonds Soziales Wien, ist zentraler Bestandteil der Tätigkeiten der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht. WEITERENTWICKLUNG­ZIELGRUPPENSPEZIFISCHER­ LEISTUNGEN­ Die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht setzt seit Jahren eine sehr breite Palette an zielgruppenspezifischen Serviceleistungen um. Dabei bleibt die Weiterentwicklung und Anpassung dieser Leistungen an eine sich stetig verändernde KundInnenstruktur ein Ziel der Abteilung. Aktuell befindet sie sich in einer Restrukturierungsphase, deren Ziel eine noch stärker zielgruppenspezifische Ausrichtung des Leistungsangebots ist. In diesem Zusammenhang werden Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppen explizit in die Planung und Entwicklung der Dienstleistungen miteinbezogen. Ein Ergebnis davon ist u. a. die neu eingeführte Abhaltung von Erstantragsgesprächen mit KundInnen zur Information über ihre Rechte und Pflichten. Die Abteilung setzt dafür – wenn nötig – auch DolmetscherInnen via Video- und Telefon ein. Darüber hinaus plant sie gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice die „U25 – die Wiener Jugendunterstützung für Bildung, Beruf und Soziales“ anzubieten mit dem Ziel, noch besser auf die spezifischen Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis 24 Jahren in Wien eingehen zu können. Ziel dieser Maßnahmen ist die Unterstützung der Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe, eine bessere Abstimmung und Vereinfachung von Unterstützungs- und Angebotsstrukturen sowie die Reduktion der Betreuungs- und Verweilzeiten. ERHÖHUNG­DER­DIVERSITÄT­UND­AUSBAU­DER­ DIVERSITÄTSKOMPETENZ­IM­PERSONALBEREICH Ein großer Entwicklungsschritt ist im Beobachtungszeitraum im Personalbereich des Handlungsfelds Einkommen & Soziale Sicherung zu erkennen. Die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht hat sich hier bereits bei vergangenen Monitorings durch eine breite Palette der von den MitarbeiterInnen gesprochenen Sprachen ausgezeichnet. Diese Sprachkompetenzen stellen sich 2019 noch einmal breiter gefächert dar und werden durch eine Ausweitung von interkulturellen Kompetenzen auf Basis der intensiven Inanspruchnahme diversitätsorientierter Weiterbildungsangebote in der Abteilung ergänzt. Der Diversität der Wiener Stadtgesellschaft und jener der KundInnen dieser Abteilung im Besonderen wird durch eine einmal mehr im Beobachtungszeitraum erhöhte Anzahl an MitarbeiterInnen ausländischer Herkunft ebenfalls Rechnung getragen. 128 Diversitätsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung VERNETZUNG­UND­WEITBLICK­IM­ DIVERSITÄTSMANAGEMENT Die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht leistet wichtige Arbeit im Sozialbereich durch die Sammlung und Aufbereitung soziodemografischer Daten(z. B. Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaft) diverser Zielgruppen und LeistungsempfängerInnen, die in regelmäßigen Berichten veröffentlicht werden. Diese kontinuierliche Berichterstattung findet u. a. Ausdruck in ihren jährlichen Sozialberich ten sowie den Monatsblättern, Quartalsberichten und Jahresberichten zur Mindestsicherung. Darüber hinaus bekleidet die Abteilung eine tragende Rolle in der Vernetzung von Einrichtungen des Sozialbereichs der Stadt Wien und bei Maßnahmen und Projekten, wie u. a. das oben genannte U25 in Kooperation mit dem AMS belegt. EINBEZOGENE­EINRICHTUNGEN Soziales,­Sozial-­und­Gesundheitsrecht:­ Im Bereich der Einkommenssicherung und des Sozialschutzes ist die MA 40 für die neue Wiener Mindestsicherung (WMS) , den Wiener Mobilpass, die Wiener Energieunterstützung und die Mietbeihilfe(so sie Teil der Mindestsicherung ist) zuständig. Darüber hinaus erbringt sie eine Reihe an Beratungs- und Betreuungsleistungen, etwa Hilfe in besonderen Lebenslagen(z. B. bei drohendem Wohnungsverlust). Good­Practice U25­–­die­Wiener­Jugendunterstützung­für­Bildung,­ Beruf­und­Soziales Erstmals setzt die Abteilung ­Soziales,­Sozial-­und­ Gesundheitsrecht heuer„U25 – die Wiener Jugendunterstützung für Bildung, Beruf und Soziales“ als Teil ihres zielgruppenspezifischen Dienstleistungsangebots um. Dabei handelt es sich um ein Projekt in Kooperation mit dem AMS , das auf die spezifischen Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis 24 Jahren in Wien eingeht. Ziel ist die verstärkte Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe, die bessere Abstimmung und Vereinfachung von Unterstützungs- und Angebotsstrukturen sowie die Reduktion der Betreuungs- und Verweilzeiten. Diversitätsmonitor: Einkommen& soziale Sicherung 129 Integrationsmonitor Gesundheit Kernergebnisse • Zugewanderte­WienerInnen­im­Alter­zwischen­45­und­64­Jahren­beurteilen­ihren­ Gesundheitszustand­schlechter­als­die­Bevölkerung­aus­Österreich.­ Während 24 % der Menschen dieser Altersgruppe aus Drittstaaten ihren allgemeinen Gesundheitszustand als schlecht oder sehr schlecht einschätzten, waren es bei WienerInnen aus Österreich nur 7 %. • ­Krankheit­wird­seltener­als­Hinderungsgrund­im­Erwerbsleben­angegeben. Zuletzt war der Anteil der Menschen, die angaben, aufgrund einer Krankheit an der Ausübung ihres Berufs oder an der Arbeitsuche zumindest zum Teil gehindert zu sein, in allen Teilen der Wiener Bevölkerung niedriger als zu Beginn der Berichtszeitspanne des Integrationsmonitorings. 130 Integrationsmonitor: Gesundheit Einleitung Das Recht auf Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung ist ein zentrales Element jedes Sozial- und Wohlfahrtsstaates. Die Gesundheit der Bevölkerung hängt stark mit den Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen. Zudem sind diese auch vom familiären Umfeld und dessen Ressourcen geprägt. In einem Integrationsmonitoring wären in diesem Themenfeld Fragen zur(gleichen) Zugänglichkeit zum Gesundheitssystem, zur Leistbarkeit von medizinischer Versorgung und zum Vorsorgeverhalten der Bevölkerung relevant. Die aktuelle Datenlage lässt die Beantwortung dieser Fragen jedoch nur bedingt zu, weshalb sich der vorliegende Integrationsmonitor der Stadt Wien auf wenige Indikatoren beschränkt. Wie in den vergangenen Jahren wurde der Indikator zur subjektiven Einschätzung des Gesundheitszustands ausgewertet. Zusätzlich wurde der Frage nachgegangen, wie oft in Befragungen zum Mikrozensus Krankheit als Hindernis für die Ausübung des Berufs oder bei der Arbeitsuche angegeben wurde. Indikatoren • Subjektives Gesundheitsempfinden als Anteil der 45- bis 64-Jährigen, die ihren Gesundheitszustand als schlecht oder sehr schlecht einschätzen • Krankheit als Hinderungsgrund im Erwerbsleben 2222222222220002000000000000000111111016745 8  624 3150   9      –––– –  ––– ––––   –      10110011111017986876521043 Subjektives Gesundheitsempfinden Abb. 1: Menschen zwischen 45 und 64 Jahren aus Drittstaaten schätzen ihre Gesundheit schlechter ein als andere Teile der Bevölkerung Anteil der 45- bis 64-Jährigen, deren allgemeiner Gesundheitszustand nach eigenem Empfinden schlecht oder sehr schlecht ist, nach der staatlichen Herkunft(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Österreich EU/EFTA Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 3 Jahre. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (EU-SILC) In Abbildung 1 werden Ergebnisse aus EU-SILC zum subjektiven Gesundheitsempfinden der Bevölkerung im Alter zwischen 45 und 64 Jahren dargestellt. Diese gefühlte Gesundheit unterlag bis etwa 2011 großen Veränderungen, hat sich seither aber stabilisiert. Zugewanderte­WienerInnen­aus­Drittstaaten­–­und­in­ geringerem­Ausmaß­auch­aus­Staaten­der­ EU/EFTA ­–­ schätzen­ihre­Gesundheit­weitaus­schlechter­ein­als­ ­WienerInnen­mit­Herkunft­aus­Österreich. Integrationsmonitor: Gesundheit 131 Von den 45- bis 64-Jährigen aus Österreich gaben um 2005 herum rund 7 % an, ihr allgemeiner Gesundheitszu stand sei schlecht oder sehr schlecht. Nach einem Anstieg sank der Wert in der Periode 2016 – 18 wieder auf den Ausgangswert am Anfang des Berichtszeitraums. Bei der Bevölkerung aus EU/EFTA -Staaten lag der Anteil jener, die ihren allgemeinen Gesundheitszustand als schlecht oder sehr schlecht einstuften, nach einem Anstieg mit zuletzt 19 % etwas darüber. Am schlechtesten wird der eigene Gesundheitszustand von den 45- bis 64-Jährigen aus Drittstaaten eingeschätzt: 24 % dieser Personen beurteil ten ihren allgemeinen Gesundheitszustand als schlecht oder sehr schlecht. Krankheit als Hinderungsgrund in Bezug auf Arbeit In der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung wird Krankheit vor allem als Hinderungsgrund für Erwerbstätigkeit oder die Suche danach erfasst. Personen, die arbeiten oder Arbeit suchen, obwohl sie eigentlich krank sind oder sich krank fühlen, werden dabei ausgeblendet. Denn wenn sie ihre Aktivitäten nicht bereits eingeschränkt haben, bekommen sie die Fragen, in denen sie eine Krankheit nennen könnten, gar nicht gestellt. Rechtliche Regelungen haben daher – neben sozialem und wirtschaftlichem Druck – einen Einfluss darauf, ob jemand diese Fragen gestellt bekommt oder nicht. Krankheit wird seltener als Hinderungsgrund im Erwerbsleben­angegeben. 222222222200000000001110110101751362094   8       –––––––––   –       11111111116209753184 Abb. 2: Krankheit wird seltener als Hinderungsgrund im Erwerbsleben angegeben Krankheit als Grund für Beschäftigungslosigkeit, Abwesenheit von der Arbeit oder verminderte Arbeitssuche unter WienerInnen zwischen 45 und 59 bzw. 64 Jahren nach Staat des Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund aus Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Mit dem folgenden Indikator in Abbildung 2 werden die Anteile jener Personen gemessen, die als Befragte im Mikrozensus angegeben haben, aufgrund einer Krankheit an der Ausübung ihres Berufs oder an der Arbeitsuche zumindest zum Teil gehindert oder aus ihrer letzten Beschäftigung aufgrund einer Krankheit ausgeschieden zu sein. Bei der Bevölkerung im Alter zwischen 45 Jahren und dem Regelpensionsalter liegen die Anteile der so definierten „Kranken“ von allen Altersgruppen am höchsten. Zuletzt befand sich ihr Anteil in der Periode 2016 – 19 je nach Bevöl kerungsteil zwischen 12 % und 20 % der gesamten Bevölke rung. In allen Fällen war er damit niedriger als zu Beginn der Berichtszeitspanne des Integrationsmonitorings. Bei Personen ohne Migrationshintergrund ging der Anteil der aufgrund einer Krankheit an der Erwerbstätigkeit oder der Suche danach zumindest zum Teil gehinderten Personen kontinuierlich von 25 % auf 19 % zurück. Bei der Bevölkerung mit Bildung aus Drittstaaten lag der Anteil der Kranken bis zur Periode 2013 – 16 bei 22 % oder 23 %, sank danach aber auf zuletzt 18 %. Konstant auf niedrigem Niveau lag der Anteil der Kranken bei den Personen mit Bildung aus EU/ EFTA -Staaten. Zuletzt lag er bei 15 %. Die Werte für die Bevölkerungsteile mit Bildung aus Öster reich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten sowie Staaten der EU/EFTA zeigten seit dem Beginn der Berichtszeitspanne Wellenbewegungen und sollten aufgrund geringer Fallzahlen nur vorsichtig interpretiert werden. 132 Integrationsmonitor: Gesundheit Diversitätsmonitor Gesundheit DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­ÜBERBLICK­2016­–­2019 Stand 2016 Stand 2019 Sensibilisierung Planung­&­ Aufbau Erprobung­&­ Umsetzung Weiterentwicklung­&­Professionalisierung Dienstleistungen­&­ KundInnen Gesundheitsdienst Berufsrettung Wien Fonds Soziales Wien Wiener Gesundheitsverbund Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser Wiener Gesundheitsförderung Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft Sucht- und Drogenkoordination Wien Strategische Gesundheitsversorgung* Personal­&­ Kompetenz Gesundheitsdienst Berufsrettung Wien Fonds Soziales Wien Wiener Gesundheitsverbund Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser Wiener Gesundheitsförderung Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft Sucht- und Drogenkoordination Wien Strategische Gesundheitsversorgung* Organisation­&­ Strategie Gesundheitsdienst Berufsrettung Wien Fonds Soziales Wien Wiener Gesundheitsverbund Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser Wiener Gesundheitsförderung Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft Sucht- und Drogenkoordination Wien Strategische Gesundheitsversorgung* Diversitätsmonitor: Gesundheit 133 AUF­EINEN­BLICK:­DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­HANDLUNGSFELD­ GESUNDHEIT­ • Handlungsfeld mit einem insgesamt weit entwickelten Diversitätsmanagement: Viele Einrichtungen befinden sich bereits auf einem professionellen Niveau • Die bereits guten Ergebnisse von 2016 konnten in der Mehrzahl der Einrichtungen noch verbessert werden • Einrichtungen im Gesundheitswesen sind Pioniere bei der wichtigen ServiceInnovation Video-Dolmetschen • Generell eine sehr breite diversitätsorientierte Leistungspalette, hohe Vielfalt auch im Personalbereich • Auseinandersetzung mit Fragen von Gesundheit und Migration auf einer strategischen Ebene, z. B. durch die erstmals teilnehmende Abteilung Strategische­Gesundheitsversorgung Pflege- und Gesundheitsbereich sind nicht nur zentraler Bestandteil der hohen Qualität der Daseinsvorsorge in Wien, es handelt sich dabei auch um Bereiche, in denen die Diversität der Stadtgesellschaft unmittelbar sicht- und spürbar ist. Dementsprechend bedeutsam ist ein professionelles Diversitätsmanagement, um allen KundInnen und PatientInnen jene Hilfe und Unterstützung zu bieten, die sie brauchen. Wie bereits bei den vergangenen Monitorings zeigt sich auch diesmal, dass die Einrichtungen des Gesundheitsund Pflegewesens ihrer Verantwortung nachkommen. Gemeinsam mit den Handlungsfeldern Gleichstellung& Partizipation sowie Beschäftigung& Arbeitsmarkt werden hier quer über alle Einrichtungen betrachtet die besten Ergebnisse erzielt. AUSDIFFERENZIERTE­DIVERSITÄTSORIENTIERTE­ LEISTUNGSPALETTE So gehören die Einrichtungen im Handlungsfeld zu jenen Dienststellen der Stadt mit einem besonders stark ausdifferenzierten und bedarfsgerechten Leistungsportfolio. Innovative Maßnahmen wie das Videodolmetschen, um rasch und unbürokratisch Sprachbarrieren zu vermeiden, wurden zuallererst von Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens pilotiert und danach standardmäßig umgesetzt. Heute wird sowohl beim Wiener Gesundheitsverbund – früher war dies der Krankenanstaltenverbund (KAV) –, beim Fonds Soziales Wien, bei der Sucht- und Drogenkoordination Wien und beim Gesundheitsdienst auf dieses Instrument erfolgreich zurückgegriffen. Der Gesundheitsdienst gehört auch zu jenen Abteilungen der Stadt Wien, die im Laufe der vergangenen Jahre ihr diversitätsorientiertes Leistungsportfolio besonders konsequent ausgebaut haben. Heute verfügt die Abteilung nicht nur über einen mehrsprachigen Internetauftritt und mehrsprachiges Informationsmaterial, sondern setzt auch Projekte und Services für unterschiedliche Zielgruppen um. So etwa das Projekt „Ich bleib gesund – Saglikli kalacagim“, wo im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen Beratung auf Türkisch angeboten wird, oder türkischsprachige psychosoziale Betreuung für Erwachsene im 10. und 15. Bezirk. Noch umfassender ist das Diversitätsmanagement im Bereich Dienstleistungen und KundInnen beim Wiener Gesundheitsverbund, beim Fonds Soziales Wien und beim Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser. Der Fonds Soziales Wien bietet u. a. neben dem erwähnten VideoDolmetschen Online-Information zu Pflege und Betreuung 134 Diversitätsmonitor: Gesundheit in Wien in BKS (Bosnisch, Kroatisch, Serbisch), Türkisch und Englisch. Die von einer Tochtergesellschaft des Fonds betriebene Wiener Bildungsdrehscheibe informiert auch auf Russisch, Somali, Arabisch und Farsi. Seit 2016 werden darüber hinaus wichtige Informationen für KundInnen in Leichte Sprache übersetzt. Ebenfalls ab 2016 bis 2019 übernahm der Fonds Soziales Wien eine federführende Rolle beim EU-geförderten Projekt CORE -Integration im Zentrum, wo in Zusammenspiel von Stadt und Zivilgesellschaft neue Ansätze in der Integration von Geflüchteten umgesetzt wurden. Der Wiener Gesundheitsverbund wiederum war nicht nur die erste Einrichtung mit Video-Dolmetschen, sondern ermöglicht u. a. auch eine multikonfessionelle Seelsorge in Kooperation mit anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, bietet mehrsprachige Information(u. a. ein mehrsprachiges Aufklärungsvideo im Rahmen des Projekts„Herzensbildung“) und versucht am Boys’ Day bzw. im Rahmen des Töchtertags, junge Menschen für die vielfältigen Tätigkeiten beim Wiener Gesundheitsverbund abseits von Geschlechterstereotypen zu begeistern. Die umfangreiche bedarfs- und diversitätsorientierte Leistungserbringung wird u. a. durch regelmäßige BewohnerInnen-, PatientInnenund Angehörigenbefragungen ermöglicht. Das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser setzt auf mehrsprachige Information und auf muttersprachliche Informationsnachmittage für Menschen mit Herkunft aus Bosnien, Kroatien, Serbien und Polen. Darüber hinaus werden Inserate in Medien verschiedener Herkunftsgruppen geschaltet, und es erfolgt eine Kooperation mit Vereinen der Communities, um das Angebot noch breiter bekannt zu machen. Das diversitätsorientierte Leistungsportfolio im Handlungsfeld wird durch mehrsprachige Beratung, Informationsmaterialien und KundInnenbefragungen bei der Sucht- und Drogenkoordination Wien, der Berufsrettung Wien, der Wiener Gesundheitsförderung und der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft komplettiert. Als strategisch agierende Abteilung ergeben sich in der Leistungserbringung für die Strategische Gesundheitsversorgung andere Herausforderungen als für Abteilungen mit hohem KundInnenkontakt. In ihren strategischen Planungen beachtet die Abteilung jedenfalls Diversitätsaspekte – z. B. die Berücksichtigung von Diversität in den Wiener Gesundheitsberichten – oder Diversitätsaspekte in Projekten der Wiener Landeszielsteuerung 1 . PERSONALBEREICH­ALS­WICHTIGER­ASPEKT­DES­ DIVERSITÄTSMANAGEMENTS­ Good­Practice „Ask­&­Go“-Runden­beim­Kuratorium­Wiener­ Pensionisten-Wohnhäuser Das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser hat eine eigene Abteilung für Diversität- und Gesundheitsmanagement (DGM) im Unternehmen. Ziel dieser Abteilung ist die spezifische Förderung der Gesundheit, Zufriedenheit, Leistungs- und Arbeitsmotivation der MitarbeiterInnen. So genannte„Ask& Go“– Runden sind für alle 4.400 MitarbeiterInnen des Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser gedacht und eines von zahlreichen wichtigen Angeboten, die die Abteilung Diversitäts- und Gesundheitsmanagement ins Leben gerufen hat. Diese Runden dienen dazu, Führungskräfte und ihre Teams über die folgenden Schwerpunktthemen zu informieren: Mobbing, Diskriminierung, Rassismus, Alkohol am Arbeitsplatz sowie sexuelle Belästigung. Ziel der Maßnahmen ist die Gewährleitung der Chancengerechtigkeit für alle MitarbeiterInnen, der Schutz vor Diskriminierungen und das Fördern des friedlichen Miteinanders im Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser. Der Gesundheitsbereich ist das mit Abstand personalintensivste Aufgabenfeld der Stadt Wien. Der Gesundheitsbereich ist darüber hinaus bereits seit vielen Jahren durch eine hohe herkunftsmäßige Diversität der MitarbeiterInnen gekennzeichnet. So gehörte der Fonds Soziales Wien bereits in der Vergangenheit zu jenen Einrichtungen, die viele Bedienstete mit ausländischer Herkunft beschäftigten. Aktuell macht deren Anteil rund ein Viertel aller MitarbeiterInnen aus und ist im Vergleich zu 2016 weiter gestiegen. Auch in Leitungsfunktionen hat ein substanzieller Anteil der MitarbeiterInnen eine ausländische Herkunft, wobei weitere Anstrengungen nötig sind, um den Anspruch, ein Spiegelbild der Gesellschaft zu sein, auf allen Hierarchieebenen mit Leben zu erfüllen. Der Wiener Gesundheitsverbund gehört zu jenen Einrichtungen der Stadt, die bereits im Zuge der GastarbeiterInnenzuwanderung MitarbeiterInnen aus dem damaligen Jugoslawien und der Türkei rekrutierten. Heute haben rund 11 % des Personals eine ausländische Staatsbürger schaft. Im Sinne der MitarbeiterInnen- und Aufstiegsförderung wurden nunmehr berufsbegleitende Deutschkurse direkt am Arbeitsplatz pilotiert, eine unternehmensweite Ausrollung ist geplant. Diversitätsmonitor: Gesundheit 135 Das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser hat eine eigene Abteilung für Diversitäts- und Gesundheitsmanagement zum Zweck der Förderung der Gesundheit, Zufriedenheit, Leistungs- und Arbeitsmotivation der MitarbeiterInnen. U. a. wurden so genannte„Ask& Go-Runden“ zu verschiedenen inhaltlichen Schwerpunkten ins Leben gerufen(> Good Practice). Bei der Berufsrettung Wien ist die umfassende Berücksichtigung von Diversitätskompetenz im Personalmanagement bemerkenswert. Darüber hinaus konnte im Vergleich zu 2016 die Zahl der von den MitarbeiterInnen gesprochenen Sprachen ausgebaut werden. Die Wiener Gesundheitsförderung und die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft haben als strategisch orientierte Abteilungen einen deutlich geringeren Personalstand. Im Vergleich zu 2016 sind bei der Wiener Gesundheitsförderung vermehrte Bemühungen zur Gewinnung von MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft sichtbar, die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft setzt diesbezüglich hingegen kaum Initiativen. Good­Practice Etablierung­von­thematischen­AnsprechpartnerInnen­ bei­der­Sucht-­und­Drogenkoordination Wien Die Sucht- und Drogenkoordination Wien hat sich etwa im Rahmen von Abteilungsklausuren mit den Begabungen der MitarbeiterInnen auseinandergesetzt. In einem zweiteiligen Verfahren wurden die Talente und der Bedarf nach Expertise über das eigentliche Fach- bzw. Spezialwissen hinaus erhoben und darauf aufbauend ExpertInnen zu den Themenkreisen Gendermedizin und neue Substanzen, Genderpsychologie sowie Sucht und Migration ernannt – die KollegInnen stehen nun als AnsprechpartnerInnen und ExpertInnen für das jeweilige Thema zur Verfügung. STARKE­ORGANISATORISCHE­VERANKERUNG­ ALS­BASIS­ Basis für die Professionalisierung des Diversitätsmanagements ist eine starke Verankerung der Diversitätsagenden auf organisatorischer Ebene. Neben der Etablierung von Diversitätsverantwortlichen, Diversitätszirkeln und Arbeitsgruppen spielt die Auseinandersetzung mit aktuellen und künftigen Herausforderungen im Handlungsfeld eine wichtige Rolle, etwa durch eine systematische Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Stadt oder durch Forschungsarbeiten. Schließlich profitiert das Diversitätsmanagement im Handlungsfeld von der Diversitätsplattform der Geschäftsgruppe Gesundheit, Soziales und Sport. Seit mehr als zehn Jahren wird die Diversitätsplattform im Auftrag der Geschäftsgruppe durch die Abteilung Strategische Gesundheitsversorgung gemeinsam mit der Abteilung Integration und Diversität betreut. Die Diversitätsbeauftragten aller Organisationseinheiten werden zweimal jährlich zum Informationsaustausch eingeladen. Die Organisationseinheiten präsentieren ihre aktuellen Maßnahmen zum Diversitätsmanagement, meist ist ein themenspezifischer Input vorangestellt. Die Diversitätsplattform ermöglicht die gegenseitige Unterstützung und Wissensweitergabe und forciert so die Weiterentwicklung des Diversitätsmanagements in den Einrichtungen. 136 Diversitätsmonitor: Gesundheit DIE­EINBEZOGENEN­ABTEILUNGEN Gesundheitsdienst: Anbieterin von Gesundheitsdienstleistungen – von der Vorsorgeuntersuchung bis zum Impfservice – und Behörde zur Vollziehung gesetzlicher Aufgaben im Gesundheitsbereich. Berufsrettung­Wien:­ Öffentlicher Rettungsdienst der Stadt Wien mit Einsatzzentrale und zwölf über das Stadtgebiet verteilten Rettungsstationen. Fonds­Soziales­Wien:­ Erbringt, steuert und finanziert Pflege- und Betreuungsdienstleistungen sowie Leistungen der Behindertenhilfe, Wohnungslosenhilfe und der Grundversorgung für Flüchtlinge. Wiener­Gesundheitsverbund:­ Betreibt 11 Spitäler, 3 Geriatriezentren(und das Sozialtherapeutische Zentrum Ybbs) sowie 8 Pflegewohnhäuser. Mit rund 29.000 MitarbeiterInnen der größte Gesundheitsdienstleister Österreichs. Kuratorium­Wiener­Pensionisten-Wohnhäuser:­ Anbieterin von SeniorInnenbetreuung und-pflege in 30 PensionistInnen-Wohnhäusern und 160 PensionistInnenklubs. Wiener­Gesundheitsförderung:­ Fungiert als Ansprechpartnerin und Kompetenzstelle für Gesundheitsförderung in Wien und hat zum Ziel, gesunde Lebensweisen, gesunde Lebenswelten und die seelische Gesundheit der WienerInnen zu fördern. Wiener­Pflege-,­Patientinnen-­und­Patientenanwaltschaft:­ Fungiert als Beratungsstelle für PatientInnen oder deren Vertrauenspersonen und unterstützt kostenlos bei der Durchsetzung deren Rechte im Gesundheits- und Pflegebereich. Sucht-­und­Drogenkoordination­Wien:­ Ist mit der Umsetzung der strategischen und operativen Ziele der Wiener Sucht- und Drogenpolitik und der damit verbundenen Mittelvergabe betraut. Strategische­Gesundheitsvorsorge:­ Aufgabe der Abteilung ist die strategische Planung, Steuerung und Verbesserung der Angebote im Gesundheitsbereich sowie die Teilfinanzierung der Wiener Fondskrankenanstalten. 1 Projekte zur Optimierung des Gesundheitssystems werden in diesem Rahmen gemeinsam mit der Sozialversicherung entwickelt und umgesetzt. Diversitätsmonitor: Gesundheit 137 Integrationsmonitor Wohnen Kernergebnisse • Die­Wiener­Bevölkerung­mit­Migrationshintergrund­wohnt­zu­einem­überdurchschnittlich­hohen­Anteil­in­privaten­Mietwohnungen.­ Besonders stark trifft dies auf jene Personen zu, die ihre Ausbildung noch im Ausland abschlossen und erst danach nach Wien zuzogen. Während rund 59 % der in EU/EFTA -Staaten ausgebildeten WienerInnen sowie 44 % der WienerInnen mit Bildung aus Drittstaaten in unbefristeter oder aus rechtlicher Sicht besonders unsicherer, befristeter privater Miete wohnen, sind es bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund nur 26 %. • Betrachtet­man­die­einzelnen­Wohnsegmente,­so­zeigt­sich,­dass­rund­zwei­Drittel­ der­WienerInnen­in­befristeter­privater­Miete­Migrationshintergrund­haben.­ Dieses Wohnsegment ist in den vergangenen Jahren rasch gewachsen. Bei der unbefristeten privaten Miete sowie im Gemeindebau lag der Anteil der zugewanderten WienerInnen und ihrer Kinder zuletzt jeweils knapp über 50 %. • Neu­nach­Wien­zugewanderte­Menschen­haben­im­Durchschnitt­pro­Kopf­weniger­ Quadratmeter­Wohnraum­zur­Verfügung­und­bezahlen­pro­Quadratmeter­höhere­ Preise.­ WienerInnen ohne Migrationshintergrund haben im Durchschnitt pro Kopf 43 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. Im Vergleich dazu leben jene mit Bildung oder Migrationshintergrund aus Drittstaaten mit 28 Quadratmeter pro Kopf deutlich beengter. WienerInnen, die ihre Bildung im Ausland abgeschlossen haben und seit dem Jahr 2011 zugewandert sind, bezahlten zuletzt mit durchschnittlich 10,9 Euro pro Quadratmeter die höchsten Preise. • WienerInnen­mit­ausländischer­Herkunft­wohnen­vor­allem­in­eng­verbauten­und­ dicht­bewohnten­Gebieten­aus­der­Gründerzeit. In Gebieten mit vorwiegend Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern sind sie weiterhin stark unterdurchschnittlich vertreten. 138 Integrationsmonitor: Wohnen Einleitung Die Wohnsituation der Bevölkerung gibt Aufschluss über die soziale und ökonomische Lage einer Gesellschaft. Ein für alle leistbarer und zugänglicher Wohnungsmarkt ist Voraussetzung für erfolgreiche Integrationswege und soziale Inklusion. Gleichzeitig bestimmt er die Lebensqualität aller WienerInnen. Vor allem neu zugewanderte Menschen stehen in diesem Bereich vor großen Herausforderungen. Wer sich in Wien niederlässt, braucht eine Wohnmöglichkeit – zu Beginn ist dies oft eine kurzfristig verfügbare und insgesamt kostengünstige Wohnung. Mit einer verfestigten Aufenthaltsperspektive kann später eine langfristige und verbesserte Wohnsituation abgestrebt werden. Partnerschaft, Familiengründung, höhere Wohnqualität im Zuge beruflichen Fortkommens, Wohnraumschaffung für Familienmitglieder oder eine Wohnsituation, die Ausdruck von gesellschaftlicher Anerkennung und Status ist: Integrationspfade sind unweigerlich immer auch mit Wohnkarrieren verbunden. MigrantInnen müssen am Zuwanderungsort oftmals bei Null beginnen. Integrationspolitik im Wohnbereich bedeutet daher vor allem, zugewanderten Menschen trotz ihrer unter Umständen erschwerten Startbedingungen bestmögliche Chancen auf qualitätsvollen und leistbaren Wohnraum einzuräumen. Ihr Leitgedanke muss der gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Zugang zu allen Sektoren des Wohnungsmarktes sein. zu. In einem bestehenden Haushalt bereits lange zu leben, dorthin zu ziehen oder einen Haushalt neu zu begründen sind wesentliche Unterscheidungsmerkmale, wenn es um die Fragen der rechtlichen Wohnungsbenützung, des Wohnstandards und der Wohnkosten geht, wie die folgenden Indikatoren aufzeigen. Indikatoren • Verteilung der Wiener Bevölkerung über die Segmente des Wohnungsmarktes(> Rechtssicherheit des Wohnens) • Pfade am Mietwohnungsmarkt: Entwicklung der Wohnfläche und Wohnkosten pro Kopf(> Wohnstandard und Leistbarkeit des Wohnens) • Verteilung der Teile der Wiener Bevölkerung über das Stadtgebiet(> Räumliche Konzentrationen) Im Kapitel Wohnen wird im Integrationsmonitor zuallererst die rechtliche Basis der Wohnungsbenützung und damit die Rechtssicherheit beobachtet. Zusätzlich wird erneut die Wohnsituation im Detail beleuchtet: Wie viele Quadratmeter Wohnraum pro Kopf stehen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen im Durchschnitt zur Verfügung, und wie hoch ist die Miete, die sie im Durchschnitt pro Quadratmeter zu bezahlen haben? Den Abschluss bildet eine Analyse zur räumlichen Verteilung der Wiener Bevölkerung – einerseits innerhalb des Stadtgebiets und andererseits über definierte Wohngebietstypen. Auch in diesem Abschnitt wurden die fünf Gruppen zur Beschreibung der Wiener Bevölkerung – unterschieden nach der Herkunft des bisher höchsten Bildungsabschlusses sowie des Migrationshintergrunds – beibehalten. Zum einen kann dadurch die Vergleichbarkeit mit den anderen Themenbereichen sichergestellt werden. Zum anderen sind all jene Personen, die einwandern, bevor sie das erwerbsfähige Alter erreichen, in Österreich noch schulpflichtig und begründen gemeinsam mit den zugewanderten Eltern den Haushalt oder ziehen schon in einen bestehenden Haushalt Integrationsmonitor: Wohnen 139 Rechtssicherheit: Verteilung der Bevölkerung über die Segmente des Wohnungsmarkts Abb. 1: Neu nach Wien ziehende Menschen sind zunächst auf den privaten Wohnungsmarkt angewiesen Verteilung der Wiener Bevölkerung über die Segmente des Wohnungsmarkts nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund in der Periode 2016 – 19(in%) kein Migrationshintergrund 11 Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA 5 14 Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten 3 9 Bildung aus Staaten der EU/EFTA 3 10 Bildung aus Drittstaaten 2 8 16 18 23 19 15 30 26 8 23 19 18 16 29 13 18 13 21 3 18 3 38 2 12 3 30 2 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100  Hauseigentum   Wohnungseigentum   private Miete(unbefristet)   private Miete(befristet)  gemeinnütziger Wohnbau   Gemeindewohnung  Sonstige Rundungsdifferenzen möglich Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) In diesem Abschnitt wird untersucht, wie sich die Wiener Bevölkerung innerhalb der Segmente des Wiener Wohnungsmarktes verteilt. Wer besitzt eine Eigentumswohnung oder ein Haus, wer ist auf den privaten Wohnungsmarkt angewiesen, und wer wohnt im gemeinnützigen Wohnbau oder in Gemeindewohnungen der Stadt Wien? Diese Verteilung kann Hinweise auf die sozioökonomische Situation der betreffenden Gruppen geben. Ebenso spielen die Dauer des Aufenthalts und rechtliche Zugangsmöglichkeiten eine bedeutende Rolle. Neu­nach­Wien­ziehende­Personen­sind­zunächst­auf­den­ privaten­Wohnungsmarkt­angewiesen. Die Wiener Bevölkerung mit Migrationshintergrund wohnt zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil in privaten Mietwohnungen. Besonders stark trifft dies auf jene Personen zu, die ihre Ausbildung noch im Ausland abgeschlossen haben und erst danach nach Wien gezogen sind. Während nur rund 26 % der Wiener Bevölkerung ohne Migrationshintergrund in privater Miete lebten, lag der Anteil bei der in Drittstaaten ausgebildeten Bevölkerung bei 44 % und bei den in EU/EFTA -Staaten ausgebildeten WienerInnen sogar bei 59 %. Auch bei der in Öster reich ausgebildeten Bevölkerung mit Migrationshintergrund war der Anteil der Personen in privater Miete überdurchschnittlich hoch(43 % bei Personen mit EU/EFTA -Migrationshintergrund sowie 33 % bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten). Die in privater Miete wohnende Bevölkerung ohne Migrationshintergrund verfügte zu mehr als zwei Dritteln über unbefristete Verträge, während bei den anderen Bevölkerungsteilen teilweise bis zur Hälfte der privaten Mieten befristet waren(Abb. 1). WienerInnen mit Migrationshintergrund wohnen selte ner­im­Eigentum­und­im­gemeinnützigen­Wohnbau. Dass jemand im Haushalt Eigentümer der Wohnung oder des ganzen Hauses war, traf bei 27 % der Bevölkerung ohne 140 Integrationsmonitor: Wohnen Abb. 2: Rund die Hälfte der in Gemeindewohnungen und unbefristeter privater Miete lebenden Menschen hat Migrationsbezug. Dies entspricht etwa dem Durchschnitt der Wiener Bevölkerung Verteilung der Wiener Bevölkerung innerhalb der Segmente des Wohnungsmarkts nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund in der Periode 2016 – 19(in%) Hauseigentum Wohnungseigentum private Miete(unbefristet) private Miete(befristet) gemeinnütziger Wohnbau Gemeindewohnung Sonstige 82 4 5 4 5 68 7 10 7 9 48 7 13 14 18 34 9 16 22 19 66 6 12 7 10 49 5 23 5 18 58 7 12 12 11 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100  kein Migrationshintergrund   Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA   Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten   Bildung aus Staaten der EU/EFTA   Bildung aus Drittstaaten Rundungsdifferenzen möglich Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Migrationshintergrund zu. Bei der Bevölkerung mit Bildung aus Österreich und EU/EFTA -Migrationshintergrund lag der Anteil bei 19 % und bei allen anderen Teilen der Wiener Bevölkerung jeweils zwischen 10 % und 13 %. Im gemein nützigen Wohnbau lebten zwar 24 % der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund, aber nur 18 % beziehungsweise 16 % jener mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund sowie jeweils nur 13 % der Personen mit Bildung aus dem Ausland. Gemeindewohnungen­sind­eine­wichtige­Wohnform­ für­aus­Drittstaaten­zugewanderte­WienerInnen­und­ deren­Kinder. In Wohnungen der Gemeinde zeigt sich eine andere Verteilung der Bevölkerung: Hier lebten in der Periode 2016 – 19 rund 21 % der Wiener Bevölkerung ohne Migrationshintergrund, 18 % jener mit Bildung aus Österreich und EU/EFTA Migrationshintergrund sowie 12 % jener mit Bildung aus einem EU/EFTA -Staat. Deutlich höher lag der Anteil der BewohnerInnen von Gemeindewohnungen innerhalb der Bevölkerung mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten(38 %) sowie bei den Wie nerInnen mit Bildung aus Drittstaaten(30 %). In anderen Rechtsverhältnissen lebten jeweils 2 % oder 3 % jedes Bevölkerungsteils. Dabei handelt es sich um mehr oder minder unentgeltliche Wohnformen. Mit Abbildung 2 wird nun die Perspektive gewechselt und der Migrationsbezug der WienerInnen in einzelnen Wohnsegmenten betrachtet. Mehr­als­die­Hälfte­der­in­privater­Miete­sowie­in­ Gemeindewohnungen wohnenden WienerInnen hat Migrationsbezug. Im Eigentum wohnen vor allem WienerInnen ohne Migrationshintergrund: 82 % der BewohnerInnen von im Eigentum des Haushalts befindlichen Häusern sowie 68 % der BewohnerInnen von Eigentumswohnungen in Wien Integrationsmonitor: Wohnen 141 Abb. 3: Verteilung der Bevölkerung über die Segmente des Wiener Wohnungsmarkts 500.000 Hauseigentum Wohnungseigentum Private Miete (unbefristet) Private Miete (befristet) Gemeinnütziger Wohnbau 450.000 400.000 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 Gemeindewohnungen 22222000001010175139     –––––     1111186420 22222000001010175139     –––––     1111186420 22222000001010175139     –––––     1111186420 22222000001010175139     –––––     1111186420 22222000001010175139     –––––     1111186420 22222000001010175139     –––––     1111186420 kein Migrationshintergrund  Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) haben keinen Migrationshintergrund. Im Gegensatz dazu hat die Mehrheit der Bevölkerung in privaten Mietverhältnissen Migrationsbezug: Von den Personen in unbefristeten, privaten Mietverhältnissen waren 48 % in Österreich aus gebildet und hatten keinen Migrationshintergrund, und bei den befristeten, privaten Mietverhältnissen lag ihr Anteil mit nur 34 % nochmals niedriger. Die Zusammensetzung der BewohnerInnenschaft des gemeinnützigen Wohnbaus hatte zuletzt eine ausgesprochene Ähnlichkeit mit jener der Eigentumswohnungen. Rund 66 % der BewohnerInnenschaft hatte keinen Migrationshintergrund, 6 % Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Staaten der EU/EFTA , 7 % Bil dung aus EU/EFTA -Staaten, 12 % Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten sowie etwa 10 % Bildung aus Drittstaaten. In den Wohnungen der Gemeinde Wien hatten 49 % der BewohnerInnen keinen Migrationshintergrund. Jeweils 5 % der BewohnerInnen hatten entweder Bildung aus EU/ EFTA -Staaten oder Bildung aus Österreich und Migrations hintergrund aus der EU oder EFTA . 23 % waren in Österreich ausgebildet und hatten Migrationshintergrund aus Drittstaaten, 18 % hatten ihre höchste Bildung in Drittstaaten abgeschlossen und waren danach nach Wien zugezogen. Das­Wohnsegment­der­befristeten­privaten­Miete­ist­in­ den­vergangenen­Jahren­am­stärksten­gewachsen. In absoluten Zahlen betrachtet hat die Zahl der WienerInnen im Hauseigentum in den vergangenen Jahren stagniert, während jene in Eigentumswohnungen im Wesentlichen kontinuierlich zugenommen hat. An der Zunahme waren alle fünf Bevölkerungsteile mehr oder minder proportional beteiligt. 142 Integrationsmonitor: Wohnen Die Bevölkerung in privaten, unbefristeten Mietverhältnissen hat sich nach einem Rückgang bis zur Periode 2013 – 16 mittlerweile bei etwa 380.000 Personen stabilisiert. Der Anteil der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund nimmt aber weiter ab und sank zuletzt auf unter 50 %. In den letzten Perioden zugenommen hat der Anzahl wie dem Anteil nach vor allem die Bevölkerung mit Bildung aus EU/ EFTA -Staaten. Im Gegenzug zum Rückgang bei den unbefristeten privaten Mieten nahm die Bevölkerung in befristeten privaten Mietverhältnissen seit der ersten Berichtsperiode 2007 – 10 stark zu. Ihre Zahl stieg insgesamt von etwa 110.000 auf etwa 240.000 Personen, wobei alle fünf Bevölkerungsteile betroffen waren. Die Wiener Bevölkerung im gemeinnützigen Wohnbau nahm in den letzten vier Perioden nur mehr langsam zu und lag zuletzt bei rund 357.000 Personen. Am vorangegangenen Zuwachs hatten alle fünf Bevölkerungsteile partizipiert. Dabei sank der Anteil der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund von 74 % auf zuletzt 66 %, wäh rend der Anteil der Personen mit Bildung oder Eltern aus EU/EFTA -Staaten von insgesamt 9 % auf 13 % und jener der Personen mit Bildung oder Eltern aus Drittstaaten von insgesamt 17 % auf 22 % stieg. Die Bevölkerung in Wohnungen der Gemeinde erreichte in der Periode 2014 – 17 einen Höhepunkt von fast 450.000, sank zuletzt aber wieder leicht auf 436.000 Personen. Der Anteil der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund sank in der Berichtszeitspanne des Integrationsmonitorings von 62 % auf zuletzt 49 %, der Anteil der Personen mit Bildung oder Eltern aus EU/EFTA -Staaten stieg von 6 % auf 10 % und jener der Personen mit Bildung oder Eltern aus Drittstaaten von 31 % auf 41 %(Abb. 3). Die Verteilung in den Wohnsegmenten deutet auf einen zentralen Aspekt des Wohnens hin – die Leistbarkeit. Da die Größe der Wohnung und die Mietkosten pro Quadratmeter letztlich davon abhängig sind, wie viel man in der Lage ist, pro Kopf für eine Wohnung auszugeben, werden die Themen Leistbarkeit und Geräumigkeit im folgenden Abschnitt gemeinsam betrachtet. Wohnsituation: Pfade am Mietwohnungsmarkt Abb. 4: WienerInnen ohne Migrationshintergrund wohnen am geräumigsten und günstigsten Durchschnittliche Quadratmeter pro Kopf und durchschnittliche Miete in Euro pro Quadratmeter der BewohnerInnen von Mietwohnungen in Wien nach Ort der Ausbildung und Migrationshintergrund von der Periode 2007 – 10 bis 2016 – 19 durchschnittliche€/m 2 12 10 8 300€/Kopf 6 4 200€/Kopf 2 0 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 durchschnittliche m 2 /Kopf kein Migrationshintergrund Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Migrationshintergrund Drittstaaten Bildung aus Staaten der EU/EFTA Bildung aus Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Für die Betrachtung der Wohnsituation wurden die durchschnittlichen Quadratmeter pro Kopf sowie die durchschnittliche Miete pro Quadratmeter Wohnfläche in Bezug zueinander gesetzt. Damit kann die Position unterschiedlicher Teile der Wiener Bevölkerung am Mietwohnungsmarkt dargestellt und im Zeitverlauf aufgezeigt werden, wie sich diese Position verändert hat. Zur Orientierung ist es bei einer solchen Darstellung vorteilhaft, die wünschenswerteste Ecke des Diagramms festzulegen. Die Antwort darauf ist im vorliegenden Fall nicht völlig klar. Man wird zunächst zu der Annahme neigen, Integrationsmonitor: Wohnen 143 dass möglichst viel Fläche bei möglichst geringem Preis die größte Präferenz habe. Wenn man es sich leisten kann, wird man aber wahrscheinlich viel Fläche verbunden mit einem hohen Quadratmeterpreis bevorzugen, sofern der Preis durch andere Annehmlichkeiten als die bloße Fläche gerechtfertigt ist. Wohlhabende Menschen wohnen nicht dort, wo die Quadratmeterpreise niedrig sind. Während die Präferenz auf der waagrechten Achse des folgenden Diagramms eindeutig auf der rechten Seite liegt, bleibt die Präferenz auf der senkrechten Achse ambivalent. Entlang der durchgebogenen Kurven(Indifferenzkurven) sind die Mietkosten pro Kopf gleich und betragen auf jeder Position entweder 200 Euro oder 300 Euro. Werden die Pfade am Mietwohnungsmarkt nach dem Ort des Bildungsabschlusses sowie Migrationshintergrund für die fünf Teile der Wiener Bevölkerung differenziert abgebildet, so zeigen sich große Unterschiede zwischen den Herkunftsregionen. Gleichzeitig ähneln sich aber die Ergebnisse zwischen beiden Gruppen mit EU/EFTA -Bezug beziehungsweise mit Bezug zu Drittstaaten, da sie häufig als Eltern und Kinder oder auch als PartnerInnen in denselben Haushalten zusammen wohnen(Abb. 4). WienerInnen ohne Migrationshintergrund wohnen am geräumigsten­und­günstigsten:­Sie­leben­im­Durchschnitt­ auf­43­Quadratmeter­pro­Kopf­und­zahlen­pro­Quadratmeter­7,6­Euro­Miete. WienerInnen ohne Migrationshintergrund haben in Mietwohnungen im Durchschnitt rund 43 Quadratmeter pro Kopf zur Verfügung. Zu Beginn der Berichtszeitspanne in der Periode 2007 – 10 gab es einen Anstieg von einem Aus gangswert von rund 41 Quadratmeter, seither hat sich dieser Wert nur mehr geringfügig verändert. Die im Durchschnitt bezahlten Mieten stiegen von 5,7 Euro auf 7,6 Euro pro Quadratmeter. Dem Trend nach war das eine Zunahme um 0,20 Euro pro Periode und damit die geringste Steigerung von allen fünf Bevölkerungsteilen. WienerInnen mit Bildung oder Migrationshintergrund aus Drittstaaten­haben­mit­durchschnittlich­28­Quadratmetern­pro­Kopf­am­wenigsten­Wohnfläche­zur­Verfügung.­ Abb. 5: Seit dem Jahr 2011 zugewanderte WienerInnen mit Bildung aus dem Ausland wohnen am teuersten und beengtesten Durchschnittliche Quadratmeter pro Kopf und durchschnittliche Miete in Euro pro Quadratmeter der BewohnerInnen von Mietwohnungen in Wien nach Ort der Ausbildung und Aufenthaltsbeginn von der Periode 2007 – 10 bis 2016 – 19 durchschnittliche€/m 2 12 10 8 300€/Kopf 6 4 200€/Kopf 2 0 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 durchschnittliche m 2 /Kopf Bildung aus dem Ausland, zugezogen zwischen 1956 und 1984 Bildung aus dem Ausland, zugezogen zwischen 1985 und 1996 Bildung aus dem Ausland, zugezogen zwischen 1997 und 2010 Bildung aus dem Ausland, zugezogen seit 2011 kein Migrationshintergrund Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus) Quadratmeter und bei jenen mit Bildung aus Drittstaaten von durchschnittlich 6,1 Euro auf 8,5 Euro pro Quadratmeter. Dem Trend nach betrug die Zunahme 0,25 Euro bei jenen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten sowie 0,28 Euro pro Periode bei jenen mit Bildung aus Drittstaaten. Am wenigsten Wohnraum pro Kopf haben die Wiener MieterInnen mit Bildung oder Migrationshintergrund aus Drittstaaten zur Verfügung. Sie lebten im gesamten Berichtszeitraum in Haushalten mit rund 27 oder zuletzt 28 Quadratmetern pro Kopf. Ihre Mietkosten sind jedoch deutlich angestiegen: bei der Bevölkerung mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaa ten von durchschnittlich 6,0 Euro auf zuletzt 8,3 Euro pro Die Wiener Bevölkerung mit Bildung aus EU/EFTA Staaten­bezahlt­mit­durchschnittlich­9,8­Euro­pro­ Quadratmeter­die­höchsten­Mieten.­Steigende­Mieten­ wurden­in­den­vergangenen­Jahren­durch­sinkende­ Wohnflächen­kompensiert. Steigende Preise kennzeichnen auch die Pfade der Bevölkerung mit Bildung oder Migrationshintergrund aus 144 Integrationsmonitor: Wohnen Staaten der EU/EFTA am Mietwohnungsmarkt, allerdings ist hier seit der Periode von 2011 – 14 eine Verringerung der Wohnfläche pro Kopf zu beobachten. Von zuvor rund 37 Quadratmeter pro Kopf ging die durchschnittliche Wohnfläche bei jenen mit Bildung aus Österreich und EU/ EFTA -Migrationshintergrund auf rund 34 und bei jenen mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten auf rund 32 Quadratmeter pro Kopf zurück. Diese Entwicklung liegt vermutlich zu einem Teil am Familiennachzug in bestehende Haushalte, die trotz des Zuwachses nicht in eine größere Wohnung umziehen, und zum anderen Teil am Neuzuzug von Personen, die einkommensbedingt in kleinere Wohnungen einziehen als die zuvor schon anwesende Bevölkerung. Die durchschnittlichen Mieten pro Quadratmeter sind bei WienerInnen mit Bildung oder Migrationshintergrund aus Staaten der EU/EFTA am höchsten: Bei jenen mit Bildung aus EU/EFTA -Staaten stiegen sie von anfänglich 7,2 Euro auf 9,8 Euro pro Periode um durchschnittlich 0,29 Euro und bei jenen mit Bildung aus Österreich und EU/EFTA -Migrationshintergrund von 6,5 Euro auf 8,8 Euro im Trend um 0,26 Euro pro Periode. in Österreich keinen Bildungsabschluss mehr machte oder bisher nicht gemacht hat. Im Verlauf stehen hier während etlicher Perioden steigenden Preisen sinkende Quadratmeter pro Kopf gegenüber. Am weitesten oben und am Ende auch am weitesten links im Diagramm(also mit den wenigsten Quadratmetern pro Kopf und dem höchsten Preis pro Quadratmeter) befindet sich die ab 2011 aus dem Ausland zugezogene Bevölkerung in Mietwohnungen, die in Österreich keinen Bildungsab schluss mehr machte oder bisher nicht gemacht hat. Der Verlauf befindet sich etwas unterhalb der Indifferenzkurve von 300 Euro pro Kopf und zeigt, dass steigende Preise durch sinkende Quadratmeter pro Kopf ziemlich genau kompensiert wurden, sodass die Kosten pro Kopf zunächst rund um 280 Euro stabil blieben. Erst in der letzten Periode machte der Verlauf einen Knick in Richtung Indifferenzkurve, wodurch die Kosten pro Kopf auf 293 Euro stiegen. Neu­zugewanderte­Menschen­leben­beengter­und­teurer­ als­alle­anderen­Teile­der­Wiener­Bevölkerung.­ Wird alternativ nach dem Aufenthaltsbeginn der im Ausland ausgebildeten Wiener Bevölkerung unterschieden, so zeigt sich eine deutliche Abstufung: Später zugewanderte Teile der Wiener Bevölkerung haben im Durchschnitt pro Kopf weniger Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung und müssen dafür gleichzeitig pro Quadratmeter höhere Preise bezahlen(Abb. 5). Pro Kopf am meisten Wohnraum zur Verfügung hatte die Bevölkerung, die bereits vor 1985 nach Österreich kam und keine Ausbildung mehr erfolgreich abschloss. Der Verlauf quer zur Indifferenzkurve von 200 Euro zeigt steigende Mietkosten pro Kopf an. Im Diagramm weiter links und weiter oben(also weniger Fläche und höherer Preis pro Fläche) findet man die Bevölkerung, die zwischen 1985 und 1996 aus dem Ausland zuzog und keine Ausbildung mehr erfolgreich abschloss. Trotz einer leichten Verringerung des Wohnraums am Ende der Berichtsspanne war dies der Bevölkerungsteil mit den größten durchschnittlichen Gewinnen an Wohnfläche pro Kopf. Zumindest zum Teil kann dies durch den Auszug der Kinder während der Berichtszeitspanne verursacht sein. Noch weiter links oben und vollständig über der Indifferenzkurve von 200 Euro pro Kopf findet man die zwischen 1997 und 2010 zugezogene Bevölkerung in Mietwohnungen, die Integrationsmonitor: Wohnen 145 Räumliche Konzentrationen Abb. 6: In eng bebauten und bewohnten Gebieten aus der Gründerzeit wohnen viele WienerInnen mit ausländischer Herkunft Zusammensetzung der Bevölkerung in sechs nach Baualter und Dichte zusammengefassten Wohngebietstypen der Stadt Wien nach Herkunft(in%) Gebiete mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern(Typen 1, 2& 14) Gründerzeitliche Gebiete mit hoher baulicher Dichte und hoher Bevölkerungsdichte(Typ 3) Gebiete aus der Gründerzeit und Altstadt mit geringerer(Bevölkerungs-)Dichte(Typen 4& 5) Wohngebiete aus der Zwischenkriegszeit und dem Wiederaufbau(Typen 6, 7& 8) Gebiete aus der Zeit des Wirtschaftswunders und gemischtes Baugebiet – ab 1961 dominant (Typen 9& 10) Neubaugebiete der jüngeren Vergangenheit – ab 1981 dominant(Typen 11, 12& 13) Wien insgesamt 75 5 7 45 8 15 55 11 11 55 3 10 59 4 11 63 4 11 57 6 11 13 32 23 32 26 22 25 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90  Österreich   EU-Staaten vor 2004 sowie EFTA   EU-Staaten seit 2004   Drittstaaten Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten& Berechnung: Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung(Kleinräumige Bevölkerungsevidenz für Wien, Abzug Ende 3. Quartal 2019) 100 Eine Wohngebietstypologie hilft, ein kleinräumiges Bild darüber zu erhalten, wo und wie die WienerInnen wohnen. Die Grundlage dafür bildet eine Zusammenstellung der Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung aus dem Jahr 2016, welche insgesamt 13 Wohngebietstypen definierte 1 , die hier zu sechs Gruppen zusammengefasst wurden. Im Detail bilden die Anzahl der Wohnungen je Gebäude, die Bauperiode der Gebäude, die bauliche und die Bevölkerungsdichte die Definitionskriterien für die Wohngebietstypen 2016. Zugewanderte­WienerInnen­und­deren­Kinder­wohnen­ überdurchschnittlich­oft­in­dicht­bebauten­und­dicht­ bewohnten­Gebieten­aus­der­Gründerzeit,­jedoch­selten­ in­Gebieten­mit­Ein-­oder­Zweifamilienhäusern. Bei einer Betrachtung der Verteilung der Wiener Wohnbevölkerung nach Herkunft und Wohngebietstyp zeigt sich ein historisch gewachsenes und räumlich relativ stabiles Bild. WienerInnen mit ausländischer Herkunft sind weiterhin stark unterdurchschnittlich in den Wohngebietstypen mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern vertreten (vergleiche dazu Abb. 2 in diesem Kapitel). Im Gegensatz dazu wohnen sie überdurchschnittlich oft in dicht bebauten und dicht bewohnten Gebieten aus der Gründerzeit. Dies trifft am deutlichsten auf WienerInnen mit Herkunft aus einem Drittstaat zu, aber auch die Bevölkerung aus einem der EU seit dem Jahr 2004 beigetretenen Staaten ist dort überdurchschnittlich oft zu finden. WienerInnen mit Herkunft aus einem der EU vor 2004 beigetretenen Land oder der EFTA wohnen dagegen überdurchschnittlich oft in zentrumsnah liegenden Gebieten und weniger dicht verbauten Gebieten der Gründerzeit und Altstadt(Abb. 6). 146 Integrationsmonitor: Wohnen Abb. 7: Anteil der Wiener Bevölkerung mit Herkunft aus Drittstaaten in den Wiener Zählgebieten im Oktober 2019 bis 9 % 10 % bis 19 % 20 % bis 29 % 30 % bis 39 % ab 40 % Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Karte: Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung (Bevölkerungsevidenz Oktober 2019) Die Datenbasis der kleinräumigen Bevölkerungsevidenz erlaubt es, räumliche Konzentrationen von verschiedensten Herkunftsgruppen in Wien auf der Ebene der Zählgebiete sichtbar zu machen. Für die vorliegende Ausgabe des Wiener Integrationsmonitors wurde dies für Personen mit Herkunft aus EU- oder EFTA -Staaten vor dem Jahr 2004, für solche mit Herkunft aus den neuen EU-Mitgliedern seit 2004 sowie für Drittstaaten berechnet. WienerInnen mit Herkunft aus Drittstaaten sowie neuen­EU-Mitgliedstaaten­seit­2004­wohnen­überdurchschnittlich­oft­in­dicht­bebauten­Gebieten­ außerhalb­des­Gürtels­…­ Die Verteilung der WienerInnen mit Herkunft aus einem Drittstaat zeigt das seit Jahren bestehende Bild, wenngleich leichte Ansätze zu einer Ausdehnung der Wohngebiete dieser Gruppe im Stadtraum erkennbar sind. Diese Gruppe ist in den äußeren Bereichen des Westgürtels sowie den eher östlichen Teilen des 20. Bezirks und im Stuwerviertel des 2. Bezirks, im gründerzeitlichen Bestand von Favoriten und im nördlichen Bereich von Simmering mit überdurchschnittlich hohen Anteilen vertreten(Abb. 7). Eine ähnliche, wenngleich in ihrer Intensität weit geringere Verteilung über den Stadtraum zeigt sich bei Personen mit Herkunft aus Staaten, die der EU seit dem Jahr 2004 beigetreten sind. Diese Gruppe macht gesamtstädtisch eine weit geringere Zahl aus, was auch räumlich zu geringeren Anteilen führt (Abb. 8). …­jene­aus­den­alten­EU-Staaten­vor­2004­sowie­der­ EFTA ­öfter­in­Gebieten­innerhalb­des­Gürtels. Bei der Betrachtung der WienerInnen mit Herkunft aus den EU-Staaten vor 2004 sowie der EFTA fällt auf, dass diese in höheren Anteilen in anderen Gebieten der Stadt zu finden Integrationsmonitor: Wohnen 147 Abb. 8: Anteil der Wiener Bevölkerung mit Herkunft aus neuen, der EU seit 2004 beigetretenen Staaten in den Wiener Zählgebieten im Oktober 2019 bis 4 % 5 % bis 9 % 10 % bis 14 % 15 % bis 19 % ab 20 % Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Karte: Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung (Bevölkerungsevidenz Oktober 2019) sind als die beiden zuvor besprochenen Gruppen. WienerInnen mit Herkunft aus diesen Staaten wohnen überdurchschnittlich oft in den gründerzeitlichen Innenbezirken(1., 3. bis 9. und den dem Stadtzentrum nahen Lagen des 2. und 20. Bezirks) sowie in Hietzing(13.), Währing(18.) und Döbling(19.), das heißt im Cottage und in gründerzeitlich geprägten Stadtgebieten mit sehr guter Wohnqualität (Abb. 9). Alles in allem betrachtet zeichnet sich für Wien ein Bild der räumlichen Verteilung von Personen mit ausländischer Herkunft, das seit Jahren, teils seit Jahrzehnten sehr konstant geblieben ist. Dennoch verbirgt sich dahinter auf individueller, personenbezogener Ebene mehr Dynamik, als der gesamtstädtische Blick erahnen lässt. 148 Integrationsmonitor: Wohnen Abb. 9: Anteil der Wiener Bevölkerung mit Herkunft aus EU-Staaten vor 2004 sowie aus EFTA -Staaten in den Wiener Zählgebieten im Oktober 2019 bis 3 % 4 % bis 7 % 8 % bis 11 % 12 % bis 14 % ab 15 % Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Karte: Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung (Bevölkerungsevidenz Oktober 2019) 1 Die Abbildung dazu findet sich im vierten Integrations- und Diversitätsmonitor der Stadt Wien auf Seite 159: https://www.wien.gv.at/menschen/integration/pdf/monitor-2016.pdf Integrationsmonitor: Wohnen 149 Diversitätsmonitor Wohnen DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­ÜBERBLICK­2016­–­2019 Stand 2016 Stand 2019 Sensibilisierung Planung­&­ Aufbau Dienstleistungen­&­ KundInnen Technische Stadterneuerung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Wiener Wohnen wohnfonds wien – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung* Wohnservice Wien/ wohnpartner Personal­&­ Kompetenz Technische Stadterneuerung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Wiener Wohnen wohnfonds wien – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung* Wohnservice Wien/ wohnpartner Organisation­&­ Strategie Technische Stadterneuerung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Wiener Wohnen wohnfonds wien – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung* Wohnservice Wien/ wohnpartner Erprobung­&­ Umsetzung Weiterentwicklung­&­Professionalisierung 150 Diversitätsmonitor: Wohnen AUF­EINEN­BLICK:­DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­HANDLUNGSFELD­WOHNEN • Wiener Wohnen und das Wohnservice steigern sich gegenüber 2016 in allen Teilbereichen des Monitorings. Auch die Abteilungen Technische Stadterneuerung und Wohnbauförderung­und­Schlichtungsstelle­für­wohnrechtliche­ Angelegenheiten erreichen im Dreijahresvergleich eine deutliche Qualitätssteigerung im Diversitätsmanagement in fast allen Kategorien. • Die Einrichtungen verbessern sich hinsichtlich der Diversitätskompetenzen des Personals. • Zur Analyse von KundInnenstruktur und-bedürfnissen werden bei den Einrichtungen des Handlungsfelds unterschiedliche Methoden angewendet. Die Ergebnisse dieser Analysen bilden eine gute Grundlage für die kontinuierliche Anpassung der Serviceleistungen an die Bedürfnisse einer sich ausdifferenzierenden KundInnenschaft. Im Handlungsfeld Wohnen sind die umfassenden Agenden der sozialen Wohnbaupolitik der Stadt Wien abgebildet. Das beinhaltet die Neubautätigkeit ebenso wie die sanfte Stadterneuerung, betrifft die Verwaltung des kommunalen Wohnungsbestands sowie das Monitoring des privaten Wohnungsmarkts und beinhaltet auch die umfangreiche Gemeinwesenarbeit durch die Gebietsbetreuungen und wohnpartner. Am Diversitätsmonitor 2019 haben sich fünf Einrichtungen der Stadt Wien beteiligt: Die Technische Stadterneuerung ist für Belange der Wohnqualität und des Wohnumfelds zuständig und fungiert in diesem Zusammenhang als Auftraggeberin der Gebietsbetreuungen und Anlaufstelle für Beratung und Information in Sachen Wohnbautechnik. Die Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten ist u. a. Vergabestelle für die Wohnbeihilfe der Stadt Wien. Wiener Wohnen verwaltet, saniert und bewirtschaftet als Unternehmung der Stadt Wien die rund 220.000 Gemeindewohnungen in den städtischen Wohnhausanlagen Wiens und ist damit Ansprechpartner für ein Viertel aller WienerInnen. Das Wohnservice Wien ist Informations- und Vergabestelle für geförderte Wohnungen und verantwortliche Einrichtung für die wohnpartner. Erstmals nimmt heuer auch der wohnfonds wien – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung am Diversitätsmonitoring teil, der sich vorrangig der Qualitätssicherung im geförderten Wohnungsneubau und bei der geförderten Sanierung älterer Wohngebäude widmet. WOHNSERVICE­WIEN­SETZT­WEITERHIN­MASSSTÄBE Das Wohnservice Wien übernimmt im Handlungsfeld weiterhin die Vorreiterrolle hinsichtlich vorbildlicher Maßnahmen im Diversitätsmanagement. Insbesondere in der Organisationsentwicklung sind die diesbezüglichen Agenden fest verankert – abseits von Leitbild und Vision auch im Verhaltenskodex, den wohnpartner-Grundsätzen, den Führungsleitsätzen und auf den Wertetafeln der Wohnberatung. Eine eigens eingerichtete Diversitätssteuerungsgruppe bestehend aus AbteilungsvertreterInnen und KundInnen trifft sich achtmal jährlich, davon einmal mit der Geschäftsführung, um den Handlungsplan im Diversitätsmanagement abzustimmen. Für potenzielle Diskriminierungsfälle gibt es über die üblichen Maßnahmen hinaus mit der Betriebsärztin eine zentrale, interne Konfliktanlaufstelle. Die Mitarbeit einer Betriebspsychologin ist als Ergänzung dazu in Planung. Die Entwicklung eines Leitfadens zu Mobbing, Bossing und Diskriminierung in der Arbeit läuft ebenfalls bereits. Zudem wird Diversitätsmanagement am Willkommenstag für neue MitarbeiterInnen, bei allen internen MitarbeiterInnenveranstaltungen und bei internen Erhebungen regelmäßig thematisiert. Nicht zuletzt hat das Wohnservice Wien auch die internationale Charta der Vielfalt für Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Diversität in die Arbeitswelt unterzeichnet und damit ein Statement für ein ernsthaftes und umfassendes Diversitätsmanagement in der Stadt Wien gesetzt. Good­Practice Einrichtung­einer­Diversitätssteuerungsgruppe Zur weiteren Professionalisierung des strukturellen Diversitätsmanagements hat das Wohnservice Wien eine eigene Diversitätssteuerungsgruppe eingerichtet. Diese setzt sich aus AbteilungsvertreterInnen und KundInnen zusammen und trifft sich achtmal pro Jahr, davon einmal mit der Geschäftsführung, um den Handlungsplan im Diversitätsmanagement abzustimmen und gegebenenfalls zu adaptieren. Sie übernimmt damit eine wichtige steuernde Rolle in der professionellen Umsetzung und Weiterentwicklung des Diversitätsmanagements des Wohnservice Wien. Diversitätsmonitor: Wohnen 151 Im Personalbereich zeichnet sich das Wohnservice Wien durch eine besonders hohe Diversität(auch auf Führungsebene) und die aktive Förderung derselben, etwa durch die Anwerbung von MitarbeiterInnen über die Joboffensive 50+ und die Nutzung der Jobplattform myAbility bei der Suche nach MitarbeiterInnen mit Behinderung, aus. Um die Arbeitsbedingungen an die Diversität der MitarbeiterInnen und die daraus resultierenden Bedürfnisse anzupassen, wurden flexible Job-Modelle und verschiedene wertschätzende Maßnahmen implementiert, etwa die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage für ältere, langjährige MitarbeiterInnen, eine Auszeitenregelung, die Ermöglichung von Altersteilzeit, geringfügiger Anstellung und eine explizite Frauenförderung. Schulungen und Fortbildungen selbst um. Beispielsweise erhalten neue MitarbeiterInnen der Wiener Wohnen Kundenservice GmbH im Zuge des Onboarding einen Vortrag „Die Gemeindebau-BewohnerInnen“, damit sie von Anfang an die Vielfalt und Bedürfnisse der KundInnen kennenlernen. Der o. a. Willkommenstag für neue Mitarbeite rInnen des Wohnservice Wien verfolgt ein ähnliches Ziel. Die Diversität des Personals spiegelt bislang nur in einzelnen Einrichtungen bzw. Unterabteilungen(hier seien die Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung GmbH und das Wohnservice Wien genannt) die Vielfalt der Wiener Stadtgesellschaft adäquat wider und verdeutlicht einen gewissen Entwicklungsbedarf, wiewohl der Anteil an MitarbeiterInnen ausländischer Herkunft in einzelnen Einrichtungen im Beobachtungszeitraum merklich zugenommen hat. Good­Practice­ Diversitätsorientierte MitarbeiterInnenförderung Das Wohnservice Wien setzt gezielte Maßnahmen zur Erhöhung der Diversität innerhalb des Personals. So nutzt die Einrichtung etwa die Jobplattform myAbility bei der Suche nach MitarbeiterInnen mit Behinderung. Darüber hinaus werden die Vielfalt und die daraus erwachsenden, spezifischen Bedürfnisse der MitarbeiterInnen ernst genommen, indem generationenübergreifende Aktivitäten gesetzt und Angebote gemacht werden. Zum Beispiel: flexible Job-Modelle, wertschätzende Maßnahmen, die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage für ältere und langjährige MitarbeiterInnen, eine Auszeitenregelung, Altersteilzeit sowie eine explizite Frauenförderung. DIVERSITÄTSKOMPETENZEN­DES­PERSONALS­ NEHMEN­LEICHT­ZU In allen Einrichtungen sind breit gefächerte Sprachkompetenzen vorhanden, wenngleich wichtige Herkunftssprachen teilweise in noch höherem Ausmaß repräsentiert sein sollten, um im KundInnenkontakt intensiv genutzt werden zu können. Ein positives Beispiel stellt in diesem Zusammenhang die Abteilung Technische Stadterneuerung dar, die bei der Vergabe von Dienstleistungen an die Gebietsbetreuungen interkulturelle und Sprachkompetenzen zu wesentlichen Auswahlkriterien macht. Interkulturelle Kompetenzen werden auch bei anderen Abteilungen zunehmend als wichtige Anforderung und Qualifikation erachtet, was sich v. a. bei den MitarbeiterInnen in einer hohen Nach frage nach diversitätsorientierter Weiterbildung niederschlägt. Vielfach setzen die Einrichtungen der Stadt Wien im Handlungsfeld Wohnen derartige diversitätsorientierte ANPASSUNG­DES­LEISTUNGSANGEBOTS­AUF­ BASIS­FUNDIERTER­ANALYSE­SPEZIFISCHER­ KUNDINNENBEDÜRFNISSE Gerade im Bereich der sozialen Wohnbaupolitik stehen die Einrichtungen der Stadt Wien dem nahezu vollumfänglichen Spektrum der vielfältigen Wiener Stadtgesellschaft gegenüber. Die genaue Kenntnis der KundInnenstruktur ist daher notwendige Grundlage einer Adaption oder Ausdifferenzierung des Leistungsangebots, etwa von Informationsmaterialien und Beratungsangeboten. Gesondert zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Anstrengungen von Wiener Wohnen, wo im Rahmen der GrätzlAktionen der Stadt Wien mittels strukturierter Gespräche mit GemeindebaubewohnerInnen zielgruppenspezifisch Wohnbedürfnisse erhoben werden. In einzelnen Wohnhausanlagen werden hierzu sogar Vollbefragungen durchgeführt. Grundsätzlich zeichnen sich alle Einrichtungen des Handlungsfelds durch ein breit gefächertes Informationsund Beratungsangebot aus, das der Vielfalt der KundInnen Rechnung trägt. Die Abteilung Technische Stadterneuerung bietet digitale Angebote in mehreren Sprachen an, zum Beispiel auf der Webseite des„Smart Together“-Projekts. Das mehrsprachige Beratungsangebot bleibt 2019 weiterhin eine der Stärken der diversitätsorientierten Leistungserbringung der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten. Das Wohnservice Wien erlangt sein fundiertes Wissen über die KundInnenstruktur und-bedürfnisse v. a. durch profes sionelle Beratungsgespräche sowie punktuelle interne und externe Analysen bei wohnpartner. 152 Diversitätsmonitor: Wohnen Good­Practices­ Vollerhebung­der­KundInnenbedürfnisse Wiener Wohnen ist besonders bemüht, die KundInnenbedürfnisse der GemeindebaubewohnerInnen frühzeitig abzuholen, und setzt zu diesem Zweck seit Langem unterschiedliche Erhebungen ein. Im Rahmen der Grätzl-Aktionen der Stadt Wien führt Wiener Wohnen nun auch strukturierte Gespräche mit GemeindebaubewohnerInnen über deren Wohnbedürfnisse durch. Dabei werden in einzelnen Wohnhausanlagen sogar Vollerhebungen, also Gespräche mit ausnahmslos allen BewohnerInnen umgesetzt, um ein vollumfängliches Bild der Wohnzufriedenheit und Wohnbedürfnisse unterschiedlicher KundInnengruppen zu erlangen. Diese fließen anschließend in die Überlegungen zur Adaptierung des Dienstleistungsangebots und der Kommunikation ein. Handlungsfeld Wohnen. So unternehmen etwa die im Auftrag der Technischen Stadterneuerung tätigen Gebietsbetreuungen eine Reihe an diversitätsorientierten Maßnahmen mit dem Ziel des Austauschs und der Sichtbarmachung der städtischen Vielfalt(z. B. Gemeinsames Kochen am Markt). Sowohl die Technische Stadterneuerung als auch die Gebietsbetreuungen beteiligen sich durch Vorträge, Veranstaltungen und die Mitarbeit in diversitätsorientierten Plattformen der Stadt Wien an der Debatte zur Weiterentwicklung des Diversitätsmanagements im Handlungsfeld. Gleiches gilt für Wiener Wohnen, das sogar spezifische Vorträge für KollegInnen organisiert, bei denen auf aktuelle Herausforderungen des Diversitätsmanagements im Bereich Wohnen, etwa den Umgang mit suchtkranken oder traumatisierten Menschen, eingegangen wird. DIE­EINBEZOGENEN­ABTEILUNGEN Eine Konsequenz aus diesen vielfältigen Formen der KundInnenanalyse sind die diversitätsorientierten Kommunikationsangebote der Einrichtungen des Handlungsfelds. Auch hier sei wieder Wiener Wohnen hervorgehoben, das eine diversitätsorientierte Image-Kampagne in internen und externen Medien umgesetzt hat, welche auch bildsprachlich die Vielfalt des Gemeindebaus widerspiegelt. KundInneninformation und Außenkommunikation werden zu diesem Zweck systematisch – auch in Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdergruppen – barrierefrei und diskriminierungsfrei entwickelt. Ähnliches gilt auch für das Wohnservice Wien, das in der Öffentlichkeitsarbeit eine verbindende Wortsprache und eine die städtische Vielfalt repräsentierende Bildsprache verwendet. Darüber hinaus wird auf der Website, im Schriftverkehr und in der Wohnberatung vereinfachte Sprache genutzt und entsprechend auf Fachvokabular verzichtet. Auch der wohnfonds wien, der aufgrund seiner Ausrichtung eigentlich mit einer überschaubaren, klar definierten und auch fachlich versierten KundInnengruppe konfrontiert ist, zeichnet sich durch ein vielfältiges Informations- und Kommunikationsangebot aus, um so auf die spezifischen KundInnenbedürfnisse adäquat eingehen zu können. ENGAGEMENT­IM­DISKURS­ZUM­ DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­BEREICH­WOHNEN Dass trotz der Vielzahl an hier vorgestellten positiven Maßnahmen auch künftig großer Handlungsbedarf im Diversitätsmanagement besteht, beweist das große Engagement der Einrichtungen im Diskurs um Diversitätsaspekte im Technische­Stadterneuerung: Steuerung der Wiener Gebietsbetreuung; Ansprechpartnerin für Belange der Wohnqualität und des Wohnumfelds; bietet Information, Beratung und Service im Bereich der gesamten Wohnbautechnik. Wohnbauförderung­und­Schlichtungsstelle­für­ wohnrechtliche­Angelegenheiten: Ist die zentrale Stelle für den geförderten Wohnbau(„Objektförderung“) und u. a. Vergabestelle für die Wohnbeihilfe und Eigenmittelersatzdarlehen(„Subjektförderung“). Wiener­Wohnen: Die nach eigener Aussage„größte kommunale Hausverwaltung Europas“ zeichnet für die Betreuung der Wiener Gemeindebauten verantwortlich. Dazu zählen die Verwaltung, Sanierung und Bewirtschaftung der rund 220.000 Wiener Gemeindewohnungen sowie von 6.000 Lokalen und über 47.000 Garagen- und Abstellplätzen. Wohnservice­Wien:­ Agiert im Bereich der geförderten Miet- und Eigentumswohnungen als zentrale Informations- und Vergabestelle; koordiniert die Gemeinwesenarbeit der wohnpartner in städtischen Wohnhausanlagen. wohnfonds­wien­–­Fonds­für­Wohnbau­und­Stadterneuerung:­ Der Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung widmet sich vorrangig der Qualitätssicherung im geförderten Wohnungsneubau und bei der geförderten Sanierung älterer Wohngebäude. Diversitätsmonitor: Wohnen 153 Diversitätsmonitor Infrastruktur DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­ÜBERBLICK­2016­–­2019 Magistratsabteilungen­der­Stadt­Wien Stand 2016 Stand 2019 Sensibilisierung Planung­&­ Aufbau Dienstleistungen­&­ KundInnen Baupolizei* Bäder Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten* Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark Feuerwehr und Katastrophenschutz Immobilienmanagement* Wien Kanal Personal­&­ Kompetenz Baupolizei* Bäder Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten* Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark Feuerwehr und Katastrophenschutz Immobilienmanagement* Wien Kanal Organisation­&­ Strategie Baupolizei* Bäder Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten* Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark Feuerwehr und Katastrophenschutz Immobilienmanagement* Wien Kanal Erprobung­&­ Umsetzung Weiterentwicklung­&­Professionalisierung 154 Diversitätsmonitor: Infrastruktur Magistratische­Bezirksämter­der­Stadt­Wien Stand 2016 Stand 2019 Dienstleistungen­&­ KundInnen Personal­&­ Kompetenz Organisation­&­ Strategie Sensibilisierung Planung­&­ Aufbau MBA 1& 8* MBA 2& 20 MBA 6& 7* MBA 10* MBA 12 MBA 18& 19* MBA 21 MBA 22* MBA 23* MBA 1& 8* MBA 2& 20 MBA 6& 7* MBA 10* MBA 12 MBA 18& 19* MBA 21 MBA 22* MBA 23* MBA 1& 8* MBA 2& 20 MBA 6& 7* MBA 10* MBA 12 MBA 18& 19* MBA 21 MBA 22* MBA 23* Erprobung­&­ Umsetzung Weiterentwicklung­&­Professionalisierung Diversitätsmonitor: Infrastruktur 155 AUF­EINEN­BLICK:­DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­HANDLUNGSFELD­ INFRASTRUKTUR • Die Abteilung ­Abfallwirtschaft,­Straßenreinigung­und­Fuhrpark,­ in Wien bekannt als die­48er,­ und die zwei Magistratischen Bezirksämter für den 12. sowie den 2. und 20. Bezirk bleiben die Vorreiter im Handlungsfeld und können ihre Performance gegenüber 2016 in wesentlichen Kriterien noch einmal steigern. • Die 48er erreicht im Benchmarking zum Diversitätsmanagement erstmals in allen Analysebereichen die Professionalisierungsphase. • Alle Abteilungen, die bereits 2016 Teil des Monitorings waren, verzeichnen bei Personal und Kompetenz eine signifikante Steigerung und erreichen somit im Analysebereich ein insgesamt hohes Niveau. • Das Magistratische Bezirksamt (MBA) Liesing erreicht auf Anhieb die viertbeste Bewertung unter den 16 Einrichtungen im Handlungsfeld. Das Handlungsfeld Infrastruktur ist im Diversitätsmonitor 2019 gleich durch 16 Abteilungen vertreten. Zusätzlich zu jenen sieben Einrichtungen, die bereits am Monitoring von 2016 partizipiert haben, konnten neun weitere für eine Teilnahme an der diesjährigen Befragung gewonnen werden. Die Baupolizei ist für die Bewilligung und Überwachung von Bauvorhaben aller Art in Wien zuständig. Sie berät BauwerberInnen im Vorfeld bei der Planung und trägt damit zu einer sicheren und gesetzeskonformen Bauausführung bei. Die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten ist in Wien für die Sicherstellung eines effizienten Verkehrssystems für alle VerkehrsteilnehmerInnen zuständig. Die Abteilung Immobilienmanagement kümmert sich um für die Stadt Wien strategisch relevante Immobilientransaktionen, koordiniert die Liegenschaften im Besitz der Stadt Wien und verwaltet einen Teil davon selbst. Diese drei Magistratsabteilungen sind heuer erstmals Teil des Diversitätsmonitorings. Nach 2016 wieder vertreten sind die folgenden Magistratsabteilungen: Die Abteilung Bäder verwaltet und betreibt die städtischen Bäder der Stadt Wien. Die 48er ist zuständig für die Abfallvermeidung und-entsorgung sowie für die Mülltrennung und Problemstoffsammlung und betreibt neben den Wiener Mistplätzen auch das zentrale Fundservice der Stadt Wien. Die Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz zeichnet mit ihren über 1.700 Einsatzkräften für den vorbeugenden Brandschutz, Löscheinsatze, die Gefahrenabwehr bei vielen öffentlichen Notständen sowie technische Hilfeleistungen in dringenden Fällen verantwortlich. Wien Kanal, eine Unternehmung der Stadt Wien, hält u. a. das knapp 2.500 Kilometer lange Wiener Kanalnetz in Stand. Die Magistratischen Bezirksämter werden ebenfalls dem Handlungsfeld Infrastruktur zugerechnet. Sie sind für viele Behördengänge der WienerInnen erste Anlaufstelle – vom Melde- und Passservice über das Parkpickerl bis hin zu Betriebs- und Gewerbeanliegen. Erstmals zählen die sechs Bezirksämter für die Bezirke 1 und 8, 6 und 7, 10, 18 und 19, 22 sowie 23 zu den Teilnehmern des Monitorings und werden gemeinsam mit den Bezirksämtern für die Bezirke 2 und 20, 12 sowie 21 wie schon 2016 wieder im Handlungsfeld Infrastruktur abgebildet. Aufgrund der Vielzahl an Organisationen, die in diesem Handlungsfeld tätig sind und mit Blick auf das unterschiedliche Aufgaben- und Leistungsspektrum von Magistratsabteilungen werden die Magistratischen Bezirksämter nachfolgend in einem eigenen Abschnitt behandelt und nur dort Vergleiche angestrengt, wo diese auch im Kontext des Monitorings sinnvoll sind. ZWISCHEN­SENSIBILISIERUNG­UND­AUFBAU:­ ­ENTWICKLUNGSPOTENZIAL­IM­DIVERSITÄTSMANAGEMENT­DER­MAGISTRATSABTEILUNGEN­ UND­UNTERNEHMUNGEN­DER­STADT­WIEN Ein recht eindeutiges Bild zeichnen die Ergebnisse der Auswertung der sechs Magistratsabteilungen und Wien Kanal. In 17 von 21 Teilbewertungen befinden sich die Einrichtungen erst in der Sensibilisierungs- oder Aufbauphase eines umfassenden Diversitätsmanagements. Die 48er erreicht dafür in allen drei Analysebereichen die Professionalisierungsphase im Diversitätsmanagement. Im Personalbereich stechen auch die Bäder positiv hervor. Insbesondere die abteilungsinterne Vielfalt sei hier genannt, die vor allem hinsichtlich der Herkunft die Diversität der Wiener Stadtgesellschaft repräsentiert und mit weitreichenden Sprach- und 156 Diversitätsmonitor: Infrastruktur interkulturellen Kompetenzen aufwarten kann. Um dies auch künftig zu fördern, ermöglicht es die Abteilung potenziellen MitarbeiterInnen, Eignungstests in ihrer Muttersprache durchzuführen. Schwächen zeigen sich bei einigen Abteilungen in der strukturellen Verankerung von diversitätsorientierten Agenden im Bereich der Organisationsentwicklung. Vielfach wird die Relevanz von Diversitätsmanagement nicht als zentral für den Betrieb und die spezifische Aufgabenerbringung erachtet. Entsprechend stellt eine eigens entwickelte Diversitätsstrategie nur bei sehr wenigen Einrichtungen einen Bestandteil von Leitbild, Kontrakt oder Vision der Abteilung dar. Auch personell sind die Diversitätsagenden in diesen Fällen meist gar nicht oder bestenfalls indirekt bei der Abteilungsleitung verankert. Häufig scheitert eine stärker diversitätsorientierte Leistungserbringung in diesem Handlungsfeld jedoch auch an mangelndem Wissen über die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen KundInnen. Nur die Abteilungen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und und Fuhrpark, die 48er, und Feuerwehr und Katastrophenschutz sowie Wien Kanal verfügen innerhalb dieser Gruppe über fundierte Kenntnisse hinsichtlich der Zusammensetzung ihrer KundInnen und können entsprechend exakt abschätzen, welche Informations- und Kommunikationsangebote sowie speziellen Services einer zielgruppenspezifischen Anpassung bedürfen, um die KundInnen bestmöglich zu erreichen. Anders verhält es sich mit der 48er, die wie schon in der Vergangenheit als Einrichtung mit einem besonders weitentwickelten Diversitätsmanagement positiv hervorsticht. Dafür zeichnen u. a. folgende Aspekte verantwortlich: Die 48er führt regelmäßige, systematische Erhebungen über ihre KundInnenstruktur und spezifische KundInnenbedürfnisse durch und kann somit zielgruppenspezifische Anliegen und(Wissens-)Bedürfnisse besser in die Planung ihrer Informationsangebote und Serviceleistungen einbeziehen. Auf dieser Basis wurde in der Vergangenheit weitreichendes Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen entwickelt, spezifische Abfallberatung u. a. im Rahmen der Projekte„Abfallvermeidung und Mülltrennung für Vereine“ oder„Mama lernt Deutsch“ durchgeführt, eben die intensive Zusammenarbeit mit Communities verschiedener Herkunftsgruppen gesucht(z. B. durch Inserate in verschie denen Sprachen) und Mehrsprachigkeit am Misttelefon und im Fundservice sichergestellt. Darüber hinaus wurde in der 48er im Beobachtungszeitraum eine Diversitätsgruppe eingerichtet, die in Jour Fixes Themen rund um Diversität bespricht und daraus in der Einrichtung zu entwickelnde Maßnahmen ableitet. Good­Practice­ Diversitätsgruppe­in­der­48er Die Magistratsabteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark hat zur Weiterentwicklung des Diversitätsmanagements innerhalb der Organisation vor Kurzem eine eigenständige Diversitätsgruppe eingerichtet, die bei ihren Jour Fixes diversitätsrelevante Materien bespricht und daraus Maßnahmen ableitet, die in der Folge in spezifischen Tätigkeitsfeldern der Einrichtung entwickelt werden. BEZIRKSÄMTER­–­UNTERSCHIEDLICHE­PERFORMANCE­ TROTZ­ÄHNLICHER­AUFGABEN Die neun Magistratischen Bezirksämter der Stadt Wien, die sich am diesjährigen Monitoring beteiligt haben, erfüllen – einzelne Spezifika ausgenommen – im Kern die Aufgaben als Gemeinde- oder Bezirksverwaltungsbehörde der Stadt Wien. Überraschend ist daher ihr insgesamt sehr unterschiedliches Abschneiden im Benchmarking, zumal sich insbesondere die Serviceangebote weitgehend gleichen. Einem insgesamt knapp besseren Abschneiden gegenüber der Analysegruppe der Magistratsabteilungen und Unternehmungen der Stadt Wien steht also ein in sich heterogenes Ergebnis gegenüber. Was die Bezirksämter jedenfalls eint, ist, dass das diversitätsorientierte Informationsangebot bei allen Amtshäusern bereits gut entwickelt ist – u. a. in Form barrierefreier digitaler Angebote oder mehrsprachiger Unterlagen zu ausgewählten behördlichen Angelegenheiten. Es wird also versucht, mit einem diversifizierten Informations- und Beratungsangebot Rücksicht auf die spezifischen Bedürfnisse einzelner KundInnengruppen zu nehmen. Auch dass Diversitätskompetenz eine wichtige Qualifikation für die MitarbeiterInnen der Wiener Magistratischen Bezirksämter ist, steht bei allen neun Einrichtungen außer Frage. Bewertungsrelevante Unterschiede resultieren schließlich aus den verschieden gelagerten Stärken im Diversitätsmanagement der einzelnen Bezirksämter. Im Dienstleistungsbereich stechen etwa die Amtshäuser für den 2. und 20., den 12. sowie den 23. Bezirk hervor. Sie alle können auf Basis unterschiedlicher Erhebungen fundiert einschätzen, welche diversitätsorientierten Serviceleistungen besonders erfolgreich und treffsicher sind(z. B. für das Bezirksamt 2/20: Einsatz von MitarbeiterInnen mit relevanten Fremdsprachenkenntnissen, Bereitstellung von Informationsmaterial in anderen Sprachen). Die Bezirksämter für den 1. und 8. sowie für den 12. Bezirk haben zu diesem Zweck auch anlassbezogene Diversitätsmonitor: Infrastruktur 157 Austauschformate mit Stakeholdern und spezifischen KundInnengruppen etabliert. Das Amtshaus Liesing plant außerdem aktuell die Einführung gebärdensprachlicher Kommunikationsangebote für den KundInnenkontakt. Im Bereich Personal& Kompetenz muss insgesamt attestiert werden, dass für Einrichtungen, die in so intensivem KundInnenkontakt stehen wie die Bezirksämter der Stadt Wien, die Vielfalt innerhalb des Personals sowie die sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen der MitarbeiterInnen deutlich ausbaufähig sind(wiewohl im Beobachtungszeitraum der Anteil an MitarbeiterInnen ausländischer Herkunft teils signifikant gestiegen ist – siehe MBA 18/19). Dennoch versuchen einzelne Bezirksämter auch hier bereits wichtige Weichenstellungen vorzunehmen. So unternehmen etwa die Bezirksämter für den 2. und 20., den 10. sowie für den 12. Bezirk spezifische Recruitment-Maßnahmen, um MitarbeiterInnen ausländischer Herkunft zu gewinnen. Darüber hinaus fragt das Bezirksamt für den 2. und 20. Bezirk im Zuge von Auswahlverfahren u. a. bei allen BewerberInnen interkulturelle Kompetenzen ab. In puncto diversitätsorientierte Organisationsentwicklung tun sich ebenfalls einzelne MBA s mit positiven Impulsen hervor. Die Bezirksämter 6/7 und 23 haben das Diversitätsmanagement sowohl strukturell als auch personell verankert – das Amtshaus Liesing sogar mehrfach in Kontrakt, Leitbild und Mission. Eine Verankerung in der Vision ist beim Bezirksamt für den 23. Bezirk darüber hinaus auch noch geplant. Bei einzelnen Einrichtungen herrscht ausgeprägtes Bewusstsein über die kurz-, mittel- und langfristigen Herausforderungen im Diversitätsmanagement(insb. MBAs 2/20 und 18/19). Darüber hinaus beteiligen sich die Bezirksämter für den 2. und 20. sowie den 22. Bezirk punktuell an stadtinternen und externen Plattformen und Netzwerken zu Themen des Diversitätsmanagements und öffentlichkeitsorientierten Aktivitäten zur Weiterentwicklung des Diskurses im Diversity-Bereich. Good­Practice­ Interkulturelle­Kompetenz­als­Kriterium­bei­der­ MitarbeiterInnenauswahl Das Magistratische Bezirksamt für den 2. und 20. Bezirk misst der interkulturellen Kompetenz seiner MitarbeiterInnen insbesondere im Front-Office-Bereich hohe Bedeutung bei. Im Zuge von Auswahlverfahren fragt es beispielsweise die interkulturelle Kompetenz von BewerberInnen dezidiert ab. KONSTANTE­WEITERENTWICKLUNG­AUCH­2019 Fast allen der sieben Abteilungen, die bereits 2016 Teil des Diversitätsmonitorings der Stadt Wien waren, gelingt es, den Status der Bewertung ihres Diversitätsmanagements von vor drei Jahren zumindest zu halten. In mehr als drei Viertel der Detailauswertungen können diese Einrichtungen sogar eine merkliche Steigerung gegenüber 2016 verbuchen. Das ist umso bemerkenswerter, als die Basis dieser positiven Entwicklung ein bereits hohes Niveau im Diversitätsmanagement ist. So erreichten diese Einrichtungen schon 2016 im Durchschnitt die Erprobungsund Umsetzungsphase. Eine weitere Steigerung auf dem Weg zur Professionalisierung zu erreichen bedarf daher intensiver, zielgerichteter Bemühungen. Die seit 2016 erzielte Verbesserung in der Bewertung bestätigt die fortlaufenden Anstrengungen dieser Einrichtungen im Diversitätsmanagement. Es wird also deutlich, dass selbst bei jenen Einrichtungen der Stadt Wien, die bereits zuvor über ein gut etabliertes und qualitativ hochwertiges Diversitätsmanagement verfügt haben, noch eine Qualitätssteigerung und Weiterentwicklung im Diversity Management möglich ist. 158 Diversitätsmonitor: Infrastruktur DIE­EINBEZOGENEN­EINRICHTUNGEN Baupolizei:­ Ist für die Bewilligung und Überwachung von Bauvorhaben aller Art in Wien zuständig. Die Baupolizei – mit rund 300 MitarbeiterInnen – berät in diesem Zusammenhang BauwerberInnen auch im Vorfeld bei der Planung und trägt so zu einer sicheren und gesetzeskonformen Bauausführung bei. Bäder:­ Betreibt und verwaltet alle städtischen Bäder der Stadt Wien. Sie trägt dafür Sorge, dass die jährlich 4,6 Mio. BesucherInnen der Wiener Bäder einwandfreie Anlagen vorfinden und die mehr als 24.000 m 3 Wasserfläche zur sportlichen Betätigung nutzen können. Verkehrsorganisation­und­technische­Verkehrsangelegenheiten:­ Ist für die Sicherstellung eines effizienten Verkehrssystems für alle VerkehrsteilnehmerInnen zuständig. Sie ist Behörde für Verkehrsmaßnahmen und Verkehrssicherheit und stellt entsprechend Fahrzeuggenehmigungen aus, bewilligt Baustellen, FußgängerInnenzonen oder Filmaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen. Abfallwirtschaft,­Straßenreinigung­und­Fuhrpark­(die­48er):­ Gemeinhin als„Müllabfuhr“ bekannt, ist die MA 48 für das gesamte Wiener Abfallwirtschaftssystem von Abfallbeseitigung über-vermeidung bis-aufbereitung verantwortlich. Darüber hinaus hält sie den Fuhrpark der Stadt Wien, führt die Straßenreinigung und den Winterdienst auf Wiens Straßen durch, erhält und pflegt die öffentlichen WCs und betreibt das zentrale Fundservice der Stadt Wien. Feuerwehr­und­Katastrophenschutz:­ Die Wiener Berufsfeuerwehr zählt fast 2.000 MitarbeiterInnen. 1.700 davon sind Einsatzkräfte für die Gefahrenabwehr bei Bränden und anderen öffentlichen Notständen sowie den vorbeugenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung in dringenden Fällen. Immobilienmanagement:­ Ist für zentrale Angelegenheiten des städtischen Immobilienwesens, die Umsetzung der Immobilienstrategie der Stadt sowie die Abstimmung von für die Gesamtinteressen der Stadt Wien relevanten immobilienwirtschaftlichen Vorgängen verantwortlich. Die­Magistratischen­Bezirksämter­der­Bezirke­1­und­8,­2­und­20,­6­und­7,­10,­12,­18­ und­19,­21,­22,­23:­ Die Bezirksämter der Stadt Wien sind für viele Behördengänge der WienerInnen erste Anlaufstelle – vom Melde-, Pass- und Fundservice über das Parkpickerl und Verwaltungsstrafverfahren bis hin zu Betriebs- und Gewerbeanliegen. Auch die Organisation von Wahlen fällt in den Aufgabenbereich der Bezirksämter. Wien­Kanal:­ Mehr als 500 MitarbeiterInnen von Wien Kanal tragen dafür Sorge, dass das knapp 2.500 Kilometer lange Wiener Kanalnetz einwandfrei funktioniert. Dazu gehören Planung, Bau und Räumung sowie Betrieb, Instandhaltung und Steuerung des Wiener Kanalsystems. Diversitätsmonitor: Infrastruktur 159 Integrationsmonitor Öffentlicher Raum & Zusammenleben Kernergebnisse • Das­bebaute­Siedlungsgebiet­wächst­mit­der­Zahl­der­WienerInnen,­auch­wenn­das­ Stadtgebiet­gleich­bleibt.­ Alle Menschen in Wien – BewohnerInnen und TouristInnen – rücken näher zusammen. Dichte Gebiete fördern die Ereignisdichte. Die Mittelpunkte des städtischen Lebens werden damit interessanter, jedoch auch„lauter“. • Der­öffentliche­Raum­ist­vor­allem­im­dicht­bebauten­Gebiet­kostbar.­Gerade­ ­Menschen­mit­geringeren­Einkommen­sind­auf­ihn­angewiesen,­da­sie­nicht­so­gut­ in­der­Lage­sind­„auszuweichen“­oder­mit­Kosten­verbundene­Freizeitangebote­in­ Anspruch­zu­nehmen.­ Sie leben hauptsächlich in weniger mit Grünraum versorgten Wohngebieten und fordern zusätzliche Grünflächen oder angenehmere öffentliche Freiräume öfter ein als Menschen mit höheren Einkommen. • Trotz­begonnener­Erneuerungen­und­Investitionen­in­den­öffentlichen­Raum­ bleibt­soziale­Ungleichheit­auch­im­Stadtraum­aufrecht.­Dies­zeigen­die­Ergebnisse­ des­­Indikators­zum­potenziellen­Nutzungsdruck.­ Denn Menschen mit geringeren Einkommen haben auch weniger Wahlmöglichkeiten, um sich ein gutes Leben zu leisten. Umfragen zeigen, dass die soziale Sicherheit in Wien kaum als Problem wahrgenommen wird, dennoch kennzeichnen benachteiligte Wohngebiete auch benachteiligte Lebenslagen. Die vorhandenen Erholungs- und Grünräume in Wien wirken kompensierend auf einschränkende soziale Faktoren. • Das­„Zusammenleben­von­Einheimischen­und­Zugewandert­ en“­wird­in­Wien­insgesamt­mehrheitlich­positiv­eingeschätzt. Im engeren Wohnumfeld fällt die Einschätzung nochmals deutlich besser aus: Hier beurteilen 68 % der Wiener Bevölkerung das Zusam menleben als sehr oder eher gut, während 25 % der befragten Personen es als eher oder sehr schlecht einschätzen. • In­Projekten­der­Stadt­werden­Straßen­und­Plätze­in­Bezug­auf­ihre­Nutzungsqualität­ aufgewertet­–­beispielsweise­durch­Temperatur­senkende­Maßnahmen­als­Reaktion­ auf­die­Klimakrise.­ Dabei werden Projekte dort favorisiert, wo sie entlastend auf ökonomisch oder in Bezug auf die Verfügbarkeit von öffentlichem Freiraum benachteiligte Gebiete wirken wie beispielsweise Ottakring, Mariahilf oder Neubau. 160 Integrationsmonitor: Öffentlicher Raum& Zusammenleben Einleitung Abb. 1: Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität werden von Menschen mit geringen Einkommen stärker unterstützt Mittelwert der Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage„Wie wichtig wären folgende Maßnahmen und Angebote Ihrer Meinung nach für die Verbesserung der Lebensqualität in Ihrem Wohngebiet?"(1= sehr wichtig, 5= gar nicht wichtig) nach äquivalisiertem Haushaltseinkommen 5  bis unter 1.000 Euro  1.000 bis 1.499 Euro  1.500 bis 1.999 Euro 4 2.000 bis 2.499 Euro 2.500 bis 3.499 Euro 3.500 bis 4.499 Euro 4.500 Euro und mehr 3 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Quelle: Wiener 2 Lebensqualitätsstudie 2018 1 mehr Verkehrsberuhigung mehr Grünflächen angenehmere Plätze und andere öffentliche Freiräume Die Bevölkerung Wiens wächst – vor allem aufgrund des Zuzugs von vorwiegend jungen Menschen aus dem Ausland und aus den Bundesländern. Wien bietet ihnen Möglichkeiten zur Ausbildung und Erwerbstätigkeit sowie eine gute Lebensqualität. Die Siedlungsstruktur erneuert sich und wächst, wodurch der öffentliche Raum immer kostbarer wird, denn die BewohnerInnen im dicht bebauten Gebiet teilen sich den Freiraum in und zwischen den Gebäuden mit anderen WienerInnen. Theoretisch sind die Potenziale an freier Fläche groß, wenn man die derzeit einseitige Besetzung durch abgestellte Verkehrsmittel wie Autos in Frage stellt. Die steigende Anzahl der BewohnerInnen und deren Bedürfnis nach mehr Freiraum und Flächen für menschliche Aktivitäten erfordert eine Neuordnung der bisherigen Nutzungen. Wien ist eine urbane Großstadt mit einer sehr dichten Siedlungsstruktur. Im Durchschnitt lebten Anfang 2020 in Wien 4.607 Menschen auf einem Quadratkilometer. Diese Dichte macht Wien zu einer lebendigen, wohlhabenden und begehrten Stadt. Doch mathematisch nivellieren sich die einzelnen Quartiere nach unten und oben. So liegt die Bevölkerungsdichte in zahlreichen innerstädtischen Bezirken mit Werten um 20.000 Personen pro Quadratkilometer um ein Vielfaches über dem Wiener Durchschnitt. In Bezug auf die Verfügbarkeit des öffentlichen Raums kann man somit zwischen privilegierteren Gegenden und „benachteiligten Quartieren“ 1 unterscheiden. In vielen in Bezug auf den öffentlichen Raum benachteiligten Stadtgebieten ist die Arbeitslosigkeit höher, wohnen vermehrt BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung und ist auch Vermögen unterrepräsentiert. Die BewohnerInnen können sich weniger Wohnkomfort oder Freizeitgestaltung leisten, haben im Durchschnitt kleinere Wohnungen und verfügen seltener über Freiräume wie beispielsweise Balkon, Terrasse oder Loggia. Werden die WienerInnen nach der Wichtigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität gefragt, so zeigen sich sichtbare Unterschiede nach Einkommen. Menschen mit geringeren Einkommen halten Verbesserungen wie Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, mehr Grünflächen oder angenehmere Plätze und öffentliche Freiräume für wichtiger als Menschen mit höheren Einkommen (Abb. 1). Hohe Zustimmung zu diesen Maßnahmen äußern des Weiteren jüngere Menschen, Personen mit geringer formaler Bildung, Personen mit kleineren Kindern oder in Karenz, ArbeiterInnen und Lehrlinge oder auch in Drittstaaten geborene Menschen. Geringere Zustimmung kommt von älteren Menschen sowie von in Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. im Eigentum wohnenden Personen. Integrationsmonitor: Öffentlicher Raum& Zusammenleben 161 Integration im öffentlichen Raum kann daran gemessen werden, ob dieser die vielfältigen Nutzungsansprüche der dort aufeinandertreffenden Gruppen zufrieden stellen kann und ob er ausreichend Ausweichmöglichkeiten bietet, ohne andere Bedürfnisse zu verdrängen. Die Indikatoren in diesem Kapitel beziehen sich daher einerseits auf den potenziellen Nutzungsdruck, der auf dem öffentlichen Freiraum lastet, und andererseits auf Befragungen der Wiener Bevölkerung zum Zusammenleben in Wien sowie zur Wahrnehmung von Problembereichen in der Stadt. Indikatoren • Potenzieller Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum in Wien auf Zählgebietsebene( > Gebiete, in denen räumliche oder soziale Ausgleichsmaßnahmen den höchsten sozialpolitischen Mehrwert und Ausstrahlung auf viele BewohnerInnen hätten) • Einschätzung des Zusammenlebens durch die Wiener Bevölkerung Potenzieller Nutzungsdruck Mit dem Indikator„potenzieller Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum“ wird untersucht, wo ein hoher Nutzungsdruck in der Stadt eher gegeben ist und wo nicht. Je mehr Grünflächen in der Nachbarschaft zur Erholung und für Freizeitgestaltung öffentlich nutzbar sind, desto geringer ist der potenzielle soziale Nutzungsdruck. Dieser umfasst neben der Anzahl der BewohnerInnen in einem Gebiet auch soziale Faktoren, um beispielsweise abzubilden, wenn Menschen diesen gleichzeitig nutzen möchten (viel/flexible Tagesfreizeit), sie kleine Wohnungen zur Verfügung haben oder schlicht aufgrund geringer Einkommen nicht die Möglichkeit haben, mangelnden Grünraum durch Reisen oder Möglichkeiten zur kostenpflichtigen Freizeitgestaltung zu kompensieren. Einkommensdaten liegen auf der kleinräumlichen Ebene jedoch nicht vor, daher wurden hier die Arbeitslosenrate und der Anteil der BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung als Annäherung herangezogen. Je höher Armutsindikatoren in der BewohnerInnenstruktur sind, desto größer ist der potenzielle Druck auf den öffentlichen Raum und die grüne Infrastruktur in diesen Gebieten. Der­Indikator­zum­potenziellen­Nutzungsdruck­zeigt,­ wo­grüner­Freiraum­knapp­ist­und­viele­Menschen­ihn­ besonders­benötigen­würden.­ Im Vergleich zum letzten Integrationsmonitor konnte die Methode zur Berechnung des„potenziellen Nutzungsdrucks“ verbessert werden. Zum ersten Mal konnten mit dem„grünen RABE n“(einer GIS -gestützten Verteil-Software) die vorhandenen und für die Erholung dienlichen Grünflächen 2 in Relation zur Anzahl der BewohnerInnen in jedem Stadtgebiet gesetzt werden. Im Detail besteht das Messinstrument„potenzieller Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum“ aus den folgenden Elementen: • Zunächst werden räumliche Konzentrationen der EinwohnerInnendichte(in EinwohnerInnen pro Hektar) erfasst und analysiert, inwieweit eine ausreichende Versorgung durch den vorhandenen Grün- und Erholungsraum gegeben ist. • Dazu kommen der jeweilige Anteil von erwerbsarbeitslosen Menschen(in % der Erwerbspersonen) sowie der Anteil von BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung (in% der BewohnerInnen insgesamt). • Diese Daten werden durch eine räumliche Überlagerung zusammengeführt. Durch die Verknüpfung der mit Grünraum unterversorgten Gebiete auf Nachbarschaftsebene (EinwohnerInnendichte und Hektar Grünflächen), einer überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquote sowie eines hohen Anteils von EmpfängerInnen der Wiener Mindestsicherung wird der Indikator„potenzieller Nutzungsdruck“ errechnet. Hoher­potenzieller­Nutzungsdruck­ist­vor­allem­in­den­ eng­verbauten­und­dicht­bewohnten­Gebieten­aus­der­ Gründerzeit­sichtbar.­Das­sind­Stadtteile,­die­überdurchschnittlich­oft­von­zugewanderten­WienerInnen­ bewohnt­werden.­ Die Karte in Abbildung 2 zeigt daher, in welchen Zählgebieten der Stadt Wien potenziell eine hohe Nutzungsdichte und höherer Handlungsbedarf gegeben ist, weil der grüne Freiraum(zugängliche Parks) knapp ist und viele Menschen den nutzbaren Freiraum besonders benötigen (dunkle Flächen in der Karte). Ein vergleichsweise hoher Nutzungsdruck wird vor allem in dicht bebauten Wohngebieten aus der Gründerzeit sowie in Gebieten mit einem hohen Anteil von WienerInnen mit ausländischer Herkunft sichtbar. Werden die Ergebnisse mit dem letzten Integrationsmonitor aus dem Jahr 2017 verglichen, so wird an zahlreichen Stellen die durch die Einbeziehung der verfügbaren Grünräume verbesserte Methode sichtbar. So ist beispielsweise erkennbar, wie die Grünräume am Rand von Favoriten die Situation im inneren Teil des Bezirks abschwächen. Des Weiteren ist auch die auf den Indikator mildernde Wirkung der kleinen, aber flächenmäßig verteilten„Beserlparks“ westlich des Westgürtels sowie auch des Augartens in der Brigittenau sichtbar. 162 Integrationsmonitor: Öffentlicher Raum& Zusammenleben Abb. 2: Potenzieller Nutzungsdruck auf Freiflächen Potenzieller Nutzungsdruck auf öffentliche Freiflächen in Wien auf Zählgebietsebene(2019) sehr geringer Nutzungsdruck geringer Nutzungsdruck mittlerer Nutzungsdruck hoher Nutzungsdruck Grünräume Für den Indikator potenzieller Nutzungsdruck werden zugängliche Grünräume in Relation zur Anzahl der BewohnerInnen gesetzt. Zusätzlich wurden die Arbeitslosenquote sowie der Anteil der BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung berücksichtigt. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Karte: Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung Überall dort, wo ein hoher Nutzungsdruck angezeigt wird, sollten Interventionen zu räumlichen oder sozialen Ausgleichsmaßnahmen geprüft werden, denn gerade hier hätten solche Maßnahmen auch einen sozialpolitischen Mehrwert und große Auswirkung auf viele BewohnerInnen. Beispielsweise kann die Stadt mit Fördergeldern impulsgebend oder unterstützend sein. Neben Investitionen in Begrünungsmaßnahmen und in den öffentlichen Raum finden sich auch in der Wohnbau-, Kultur- oder der Projektförderung wie beispielsweise den„Grätzloasen“ der Lokalen Agenda 21 viele Beispiele. Außerdem können Maßnahmen der Stadtentwicklung zur Transformation des Straßenraumes oder der Bezirkserneuerung neue Qualitäten zur Verbesserung der Situation schaffen. zufällige Begegnungen fördern, sind öffentliche und einladende Freiräume ein Schlüssel. Benachteiligte Menschen nutzen Parks seltener, doch gleichzeitig sind es genau diese benachteiligten Gruppen, die – wie bereits weiter oben gezeigt wurde – zusätzliche Freiräume verstärkt einfordern. Dies können je nach Lebensstil grüne Freiräume in Parkanlagen sein, jedoch genauso auch Verweilflächen im Verkehrsraum(zum Beispiel um Kioske). Freilich ist bei dieser Frage auch die Nähe zu Grünanlagen oder öffentlichen Freiräumen relevant. Hierbei sind gerade Personen aus innerstädtischen und eng verbauten Bezirken besonders unzufrieden. Bevor räumliche Verbesserungen(Umbau in der Stadtstruktur) abgeleitet werden, gilt es, die Bedürfnisse der Menschen noch stärker zu hinterfragen: Viele kulturelle und soziale Angebote können zu„organisierter“ Begegnung führen. Will man die Nachbarschaft oder freiwillige, Integrationsmonitor: Öffentlicher Raum& Zusammenleben 163 Einschätzung des Zusammenlebens durch die Wiener Bevölkerung Abb. 3: Die Wiener Bevölkerung beurteilt das Zusammenleben in Wien positiv, besonders in ihrer eigenen Nachbarschaft Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage„Wie gut funktioniert Ihrem Eindruck nach das Zusammenleben von Einheimischen und Zugewanderten in Wien, in Ihrem Wohnbezirk und in Ihrer Nachbarschaft?“ im März 2020(in%) in Wien in Ihrem Wohnbezirk in Ihrem engeren Wohnumfeld bzw. in Ihrer Nachbarschaft 9 14 28 46 49 40 0 10 20 30 40 50 60 70 sehr gut  eher gut  eher schlecht  sehr schlecht   weiß nicht Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Quelle: Zusammenleben in Wien 2020 29 10 6 22 9 6 17 8 7 80 90 100 Seit dem Jahr 1989 führt das Institut für Empirische Sozialforschung (IFES) im Auftrag der Stadt Wien(Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung sowie Stadt Wien – Integration und Diversität) eine repräsentative Befragung der Wiener Bevölkerung zum Thema„Zusammenleben von verschiedenen Bevölkerungsgruppen in Wien“ durch. Zuletzt wurden im März 2020 tausend Personen ab 16 Jahren telefonisch und online befragt. Teile des Fragenprogramms wurden seit 1994 relativ konstant beibehalten, weshalb Veränderungen von Einstellungen in der Bevölkerung gut beobachtet werden können. Eine Frage dieser Studie bezog sich auf die Beurteilung des Zusammenlebens in Wien insgesamt, im eigenen Wohnbezirk sowie im engeren Wohnumfeld. Das­Zusammenleben­von­einheimischer­und­zugewanderter­Bevölkerung­wird­in­Wien­insgesamt­mehrheitlich­ positiv­eingeschätzt.­Im­eigenen­Wohnumfeld­beurteilen­ 68 %­der­befragten­Personen­das­Zusammenleben­positiv,­während­nur­25 %­es­negativ­einschätzen.­ Insgesamt wird das Zusammenleben von den befragten WienerInnen mehrheitlich positiv beurteilt: 55 % der Wiener Bevölkerung beurteilen das Zusammenleben von„Einheimischen und Zugewanderten“ in Wien insgesamt als sehr oder eher gut, während 39 % dieses als eher oder sehr schlecht bewerten. Diese Bewertung fällt mit jeder räumlichen Annäherungsstufe besser aus: So wird das Zusammenleben im engeren Wohnumfeld beziehungsweise in der eigenen Nachbarschaft bereits von 68 % der WienerInnen positiv und nur von 25 % negativ gesehen(Abb. 3). Eine weitere Frage der Studie behandelte die Wahrnehmung von Problemen in Wien. Die befragten Personen sollten dabei zu einer Reihe von Themenbereichen angeben, ob sie diese in Bezug auf Wien für ein großes, ein mittelmäßiges oder kaum ein Problem halten. Mit der letzten Befragung wurde schon vor Beginn der Corona-Pandemie begonnen, daher bildet sich die dadurch veränderte Themenlage(Einschränkung von Kontakten, wirtschaftlichen Aktivitäten oder drastisch gestiegene Arbeitslosigkeit, …) in den vorliegenden Ergebnissen nicht ab. Die­Zuwanderung­aus­dem­Ausland­wurde­von­den­ WienerInnen­über­die­Jahre­immer­als­eines­der­ größten­Probleme­gesehen.­Im­Gegensatz­dazu­zählt­ das­Zusammenleben­zu­jenen­Themen,­die­konstant­am­ wenigsten­als­großes­Problem­bezeichnet­werden.­ 164 Integrationsmonitor: Öffentlicher Raum& Zusammenleben Abb. 4: Die Wiener Bevölkerung sieht Zuwanderung kritisch, das Zusammenleben jedoch weniger als großes Problem Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage„Sagen Sie bitte zu jedem Punkt, ob Sie das für Wien als sehr großes, mittelmäßiges oder kaum als Problem empfinden“ im März 2020(in%) Wohnungsmarkt Zuwanderung aus dem Ausland Aufnahme/Unterbringung von Flüchtlingen Arbeitslosigkeit Umweltsituation Kriminalität Zusammenleben zwischen Einheimischen und MigrantInnen politisches Klima in Wien Verkehrssituation soziale Sicherheit 0 39 37 32 29 28 27 25 25 19 48 35 32 31 47 47 42 40 44 42 39 10 3 27 2 25 7 18 3 23 1 29 1 30 3 28 3 31 2 44 2 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100  sehr großes Problem   mittelmäßiges Problem   kaum ein Problem   keine Angabe Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Quelle: Zusammenleben in Wien Im März 2020 erachteten 48 % der WienerInnen den„Woh nungsmarkt“ als ein sehr großes Problem, während nur 10 % der Bevölkerung darin kaum ein Problem sahen. An zweiter und dritter Stelle folgen die„Zuwanderung aus dem Ausland“ sowie die„Aufnahme/Unterbringung von Flüchtlingen“, die von 39 % beziehungsweise 37 % der Bevöl kerung als sehr großes Problem gesehen wurden. Bei beiden Themen lag jedoch auch der Anteil jener Personen vergleichsweise hoch, die darin„kaum ein Problem“ sahen (27 % bzw. 25 %).„Kriminalität“, das„Zusammenleben zwi schen Einheimischen& MigrantInnen“, das„politische Klima in Wien“ sowie die„Verkehrssituation“ wurden von jeweils weniger als 30 % der WienerInnen als sehr großes Problem gesehen. In allen diesen Fällen war der Anteil der Personen, die darin kaum ein Problem sahen, etwas höher. Mit deutlichem Abstand am geringsten als Problem gesehen wird die „soziale Sicherheit“ in Wien(Abb. 4). Integrationsmonitor: Öffentlicher Raum& Zusammenleben 165 Umweltsituation Kriminalität Arbeitslosigkeit ZVueWrwokahednnehdrusemnrsigAutsunusmagltaaiarnouksdnt EinhbZeruiipsnomaliigstiumcsnhmc A geeh u s f vnneol n sozuei a nnaKb h lliFdele m nümS e Mci zaic / ih gwthinrli U seanrc n nW t hihgt e eeeee r innnnt Abb. 5: Wahrnehmung von Problemen in Wien im Zeitverlauf Anteil der befragten Wiener Bevölkerung, welche Themen als„sehr großes Problem“ für Wien wahrgenommen wurden, im Zeitverlauf(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0  2010   2013   2016   2018   2020 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Quelle: Zusammenleben in Wien 2010 – 2020 Im Zeitverlauf zeigt sich, dass die Zuwanderung aus dem Ausland nach einem Höhepunkt im Jahr 2016 nun von knapp unter 40 % der WienerInnen als großes Problem gesehen wird. In keinem der untersuchten Jahre wurde es jedoch als das dringendste Problem wahrgenommen: Während bis zum Jahr 2016 die Arbeitslosigkeit sowie teilweise die Kriminalität von einem höheren Anteil der befragten WienerInnen als sehr großes Problem eingestuft wurde, so wurde in den folgenden Jahren der Wohnungsmarkt als immer problematischer empfunden. Die Einschätzung zum „Zusammenleben zwischen Einheimischen und MigrantInnen“ hat sich zuletzt leicht verbessert und wurde zuletzt von 27 % der WienerInnen als großes Problem empfunden. In allen beobachteten Jahren lag dieser Wert um oder unter 30 % und zählt damit neben der Umweltsituation, der Verkehrssituation sowie der sozialen Sicherheit zu jenen Themen, die von den WienerInnen konstant am wenigsten als großes Problem gesehen werden(Abb. 5). 166 Integrationsmonitor: Öffentlicher Raum& Zusammenleben EXKURS:­BEDEUTUNG­DER­ÖFFENTLICHEN­RÄUME­FÜR­SOZIALE­BEGEGNUNG­UND­ZUSAMMENLEBEN Der öffentliche Freiraum soll die Bedürfnisse von Menschen in beengten Wohnsituationen oder mit geringen Einkommen kompensieren können. Man denke neben den Wohnungen ohne Balkon vor allem an Kinder und Jugendliche ohne ausreichende Rückzugsmöglichkeiten zu Hause oder auch an Menschen, die sich ein Wegfahren im Urlaub nicht leisten können. Die autogerechte Stadt ist noch dominant, obwohl sich besonders in den Städten deren Bedeutung stark verändert. Während sich die einen weder einen Balkon noch einen Garten leisten können, stellen andere ihr wenig ausgelastetes privates Automobil einfach im öffentlichen Raum ab. So könnte in(mehrfach) benachteiligten Gebieten eine stärkere Raumgerechtigkeit auch dazu beitragen, soziale Ungleichheit abzubauen. Die„Problemlagen“ wie oben beschrieben haben viel mit der„urbanen Kompetenz“ zu tun. Die Einschätzung von Risikofaktoren beziehungsweise zugeschriebenen Eigenschaften und gefühlten Ängsten kann im öffentlichen Raum überprüft und relativiert werden. Bestes Beispiel ist die Kriminalität. Sie wird, wie die Statistik der Kriminalfälle zeigt, immer wieder zu Schlagzeilen überhöht. In der vorangehenden Problemabfrage hat sie sich deutlich relativiert. Auch die Verkehrssituation und das politische Klima zählen insgesamt in Wien zu den kleinsten Problemen, wobei dies nicht heißen muss, dass es regional nicht Verkehrsprobleme gibt oder zeitweise das politische Klima getrübt wäre. Erfreulich ist weiterhin die soziale Sicherheit. Sie ist einer der stabilsten Faktoren der empfundenen Lebensqualität. Die Einschätzung zum„Zusammenleben zwischen Einheimischen und MigrantInnen“ hat sich zuletzt verbessert. Sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Kontakt zwischen Menschen dazu beiträgt, Vorurteile abzubauen(Kontakthypothese). Dabei spielt der öffentliche Raum eine wichtige Rolle – er ermöglicht, dass sich Menschen begegnen und andere Lebenskonzepte oder Kulturen kennenlernen können. Straßen und Plätze sollen daher hinsichtlich der integrativen Qualitäten im öffentlichen Raum weiter verbessert werden. 3 Gleichzeitig wird auch die Teilhabe und Aneignung urbaner Freiräume in der Praxis und Politik der Stadtentwicklung immer wichtiger. Dabei geht es um die Verfügbarkeit und den selbstbestimmten Gebrauch von städtischem Raum für die BürgerInnen und zivilgesellschaftliche Initiativen. In der Stadt Wien werden Straßen und Plätze laufend hinsichtlich ihrer Qualitäten im öffentlichen Raum verbessert. Damit können die Freiräume besser auf vielfältige Nutzungsbedürfnisse 4 eingehen und gleichzeitig als Ort der Mitgestaltung und des Engagements in unserer Stadt dienen. Beispiele dafür sind die vorbildlichen Projekte im Bezirk Ottakring wie der Umbau der Ottakringer Straße, der Johann-Nepomuk-Berger-Platz oder nun die Neuplanung der Neulerchenfelder Straße. Eine lebenswerte Stadt muss die gesundheitlichen Anforderungen auch an in Zukunft zahlreicheren Hitzetagen erfüllen. Hinzu kommt, dass der städtische Raum wieder unmittelbar für das Leben der Menschen bereitgestellt wird und nicht mehr auf die„Erholungsfahrt“ ins Grüne verweist. Durch den reduzierten Verkehrsraum kann in Folge nutzbarer Raum für menschliche Aktivitäten bereitgestellt werden. Diese erhöhen die Lebendigkeit unmittelbar im Wohnumfeld und stärken wiederum das Zusammenleben und die Nachbarschaft. Schließlich sollen öffentliche Räume allen Lebensformen oder Lebensstilen gerecht werden. 1 Udo Häberlin(2018). Bedeutung öffentlicher Räume als Ort der Teilhabe in benachteiligten Quartieren – Beitrag aus der Wiener Planungspraxis zu mehr Resilienz in der Stadt. 5. Internationale Tagung„Soziale Arbeit und Stadtentwicklung. Muttenz: Fachhochschule Nordwestschweiz. http://web.fhnw.ch/plattformen/tagungstadtentwicklung/ praesentationen/WS13_Udo_Haeberlin.pdf 2 Hierbei ist erwähnenswert, dass„privates“ Grün oder beispielsweise eine zeitlich eingeschränkte Nutzbarkeit(Schönbrunn oder Belvedere) nicht voll mitgewichtet wurde. Die Aussicht aus dem Fenster in einen begrünten Innenhof trägt zwar zur Lebensqualität bei, hilft jedoch zum Beispiel Jugendlichen, die sich am Abend konsumfrei in einer Clique treffen wollen, wenig. 3 Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung(2006). Integration im öffentlichen Raum. Werkstattbericht. https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/b008004.pdf 4 Für den Einsatz in(Planungs-)Diskussionen hat die Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung, gemeinsam mit der BOKU/Institut für Landschaftsarchitektur grafische Icons zum Raum, den Ausstattungsqualitäten und zu den menschlichen Aktivitäten erarbeitet. Damit lässt sich das„Leben zwischen den Häusern“(J. Gehl) und die oft proklamierte Aufenthaltsqualität in ihrer Vielgestaltigkeit konkretisieren. Für Ihren eigenen Einsatz können die Icons als Freeware heruntergeladen werden: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/b008535.html Integrationsmonitor: Öffentlicher Raum& Zusammenleben 167 Diversitätsmonitor Öffentlicher Raum & Zusammenleben DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­ÜBERBLICK­2016­–­2019 Stand 2016 Stand 2019 Dienstleistungen­&­ KundInnen Personal­&­ Kompetenz Organisation­&­ Strategie Sensibilisierung Planung­&­ Aufbau Stadtentwicklung und Stadtplanung Stadtteilplanung und Flächenwidmung Forst- und Landwirtschaftsbetrieb* Presse- und Informationsdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung Stadtteilplanung und Flächenwidmung Forst- und Landwirtschaftsbetrieb* Presse- und Informationsdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung Stadtteilplanung und Flächenwidmung Forst- und Landwirtschaftsbetrieb* Presse- und Informationsdienst Erprobung­&­ Umsetzung Weiterentwicklung­&­Professionalisierung 168 Diversitätsmonitor: Öffentlicher Raum& Zusammenleben AUF­EINEN­BLICK:­DIVERSITÄTSMANAGEMENT­IM­HANDLUNGSFELD­ ÖFFENTLICHER­RAUM­&­ZUSAMMENLEBEN • Gesamtvergleich mit 2016 durch Änderungen beim Sample nur bedingt aussagekräftig • Die Abteilungen Stadtentwicklung und Stadtplanung und Presse- und Informationsdienst erzielen wieder gute Werte – d. h. Diversität der Stadtgesellschaft als Ausgangspunkt der strategischen Stadtplanung und der strategischen Kommunikation der Stadt • Personalbereich bleibt der vergleichsweise schwächste Bereich – Anteil der MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft nach wie vor gering Das Zusammenleben in einer Metropole wie Wien wird durch viele unterschiedliche Faktoren geprägt, so spielen etwa politische und mediale Diskurse eine maßgebliche Rolle. Nichtsdestotrotz verfügen die Einrichtungen der Stadt Wien über wichtige Hebel, um die Qualität des Zusammenlebens positiv zu beeinflussen. Im aktuellen Monitoring werden vier Einrichtungen im Handlungsfeld näher beleuchtet. Neben dem Presse- und Informationsdienst, der für die Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Wien verantwortlich ist, sind das die beiden Planungsabteilungen Stadtentwicklung und Stadtplanung und die Stadtteilplanung und Flächennutzung – Innen-Südwest bzw. Nordost, die bereits in die vergangenen Monitoringprozesse einbezogen waren. Neu hinzugekommen ist der städtische Forst- und Landwirtschaftsbetrieb, der u. a. wichtige Wiener Naherholungsgebiete betreut und bewirtschaftet. DIVERSITÄTSORIENTIERUNG­IN­DER­ STRATEGISCHEN­PLANUNG­ Wie schon in den letzten Jahren wird auch diesmal sichtbar, dass das Diversitätsmanagement bei der Stadtentwicklung und Stadtplanung weit fortgeschritten ist. Die Abteilung macht die reale Diversität der Stadtgesellschaft zum Ausgangspunkt ihrer strategischen Planungsüberlegungen, Diversitätsaspekte werden dementsprechend in den Strategiedokumenten der Abteilung wie Stadtentwicklungsplan und den zugehörigen Fachkonzepten berücksichtigt. Mit der alle fünf Jahre erscheinenden Studie zum Thema Leben und Lebensqualität in Wien verantwortet die Abteilung darüber hinaus sozialwissenschaftliche Grundlagenforschung, die wichtige Hinweise auf die Bedarfslagen der vielfältigen Stadtgesellschaft gibt. Weiterentwicklungspotenziale können insbesondere noch im Hinblick auf die Öffentlichkeitsarbeit der Abteilung, mit der WienerInnen zu den Vorhaben, Zielsetzungen und Haltungen der Wiener Stadtplanung informiert werden, realisiert werden – etwa durch forcierte Wirkungs- und Zielgruppenanalysen. Good­Practice Leben­und­Lebensqualität­in­Wien­ Im Jahr 2018 wurden im Rahmen der Wiener Lebensqualitätsstudie zum fünften Mal mehr als 8.000 WienerInnen befragt. Der Bericht liefert Ergebnisse zur Lebenssituation der Wiener Bevölkerung in einer Vielzahl von Bereichen. Was schätzen Sie an Ihrer Stadt, wo sehen Sie Herausforderungen? Das fragten die Stadtentwicklung und Stadtplanung der Stadt Wien und die Uni Wien gemeinsam mit dem Institut für empirische Sozialforschung (IFES) bei der groß angelegten Studie zu„Leben und Lebensqualität in Wien 2018“ ab. 8.450 WienerInnen gaben zwischen März und Dezember 2018 Auskunft zu ihrer Zufriedenheit mit u. a. Wohnumgebung, Arbeitssituation, Kinderbetreuungsangebot, Gesundheitsversorgung, Mobilität, Freizeit und Umwelt. Ein wesentlicher Aspekt einer zukunftsorientierten Planung ist Partizipation. Dieser Themenkomplex wird u. a. von der Abteilung Stadtteilplanung und Flächenwidmung (Innen-Südwest bzw. Nordost) bearbeitet. Mit der Stabsstelle BürgerInnenbeteiligung und Kommunikation sowie der Servicestelle Stadtentwicklung ist sie eine bedeutende Akteurin bei der Information und Einbeziehung der BürgerInnen. In der Partizipationspraxis zeigt sich vielfach, dass die Einbeziehung verschiedener Gruppen unterschiedlich gut gelingt bzw. Menschen mit geringer formaler Bildung, geringem Einkommen oder ausländischer Herkunft oftmals unterrepräsentiert sind. Um dem entgegenzuwirken, werden teilweise bereits im Vorfeld von Planungs- und Diversitätsmonitor: Öffentlicher Raum& Zusammenleben 169 Partizipationsvorhaben über Sozialraumanalysen lokale Bedarfslagen analysiert. Weitere Ansatzpunkte für eine künftige noch stärkere Diversitätsorientierung können das systematische und bedarfsgerechte Angebot an mehrsprachiger Information(mündlich und schriftlich) sowie aufsuchende Formate sein. DIVERSITÄT­IN­DER­STÄDTISCHEN­KOMMUNIKATIONS-­ UND­ÖFFENTLICHKEITSARBEIT­ Auch der Presse- und Informationsdienst macht die zunehmende Diversität der Stadtgesellschaft zum Ausgangspunkt seiner Kommunikationsbemühungen. Mehrsprachigkeit und zielgruppenorientierte Kommunikation sind deswegen bereits seit geraumer Zeit Standard. Wirkungsanalysen der Kommunikationsinitiativen ergänzen und erweitern die Bemühungen um eine zielgruppengerechte Kommunikation. Ähnlichkeiten zur Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung gibt es aber nicht nur bei den Stärken, sondern auch bei bestehenden Herausforderungen, die sich in erster Linie im Personalbereich finden. Hier bleibt der Anteil von MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft bzw. mit Sprachkompetenzen in wichtigen Herkunftssprachen gering, ein Faktum, das auch bei anderen strategisch-steuernden Einrichtungen sichtbar ist. Gerade strategisch agierende Einrichtungen können von herkunftsmäßiger Vielfalt und dem damit verbundenen Erfahrungswissen sowie etwaiger interkultureller Kompetenzen der MitarbeiterInnen profitieren. Dementsprechend sollten die personalpolitischen Bemühungen forciert werden. Für den erstmals am Diversitätsmonitoring teilnehmende Forst- und Landwirtschaftsbetrieb geht es vor allem darum sicherzustellen, dass alle WienerInnen Information und Wissen über die Bedeutung städtischer Grünräume und deren wichtige Erholungs-, Klima- und Artenschutzfunktion erhalten. Ein Strategieprozess kann dabei helfen, die daraus resultierenden Anforderungen in der Organisationsentwicklung zu identifizieren. Im Personalbereich profitiert die Abteilung schon heute davon, dass ein substanzieller Anteil der MitarbeiterInnen ausländische Herkunft hat. DIE­EINBEZOGENEN­ABTEILUNGEN Stadtentwicklung­und­Stadtplanung: Schafft durch die Analyse der Stadtstruktur und der räumlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Stadt- und Verkehrsplanung und den öffentlichen Raum. Stadtteilplanung­und­Flächennutzung­–­Innen-Südwest­bzw.­Nordost: Zuständig für Flächenwidmungsund Bebauungsplanung und damit zusammenhängende BürgerInnenbeteiligungsprozesse. Forst-­und­Landwirtschaftsbetrieb: Sichert nachhaltig wichtige Lebensgrundlagen der Wiener Bevölkerung. Die Magistratsabteilung betreut und bewirtschaftet Wälder, Wiesen, Gebirgsflächen, Gewässer, Felder und Weingärten. Presse-­und­Informationsdienst:­ Verantwortlich für die Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt und der Website„wien.at“, Produktion und Vertrieb öffentlichkeitswirksamer Publikationen, Planung und Durchführung von Werbe- und PR-Maßnahmen sowie die Pflege von Medienkontakten. 170 Diversitätsmonitor: Öffentlicher Raum& Zusammenleben Diversitätsmonitor Personalerhebung Erhebung der Diversität des Personals der Stadt Wien im Rahmen des Wiener Integrations- und Diversitätsmonitorings 2016 – 2019 Einleitung Methode Wien ist eine internationale Stadt, die nicht nur von den globalen, europäischen und regionalen Entwicklungen betroffen ist und sich diesen stellt, sondern diese auch mitgestaltet. Politik und Verwaltung arbeiten in internationalen Organisationen und Netzwerken mit, um gemeinsame Interessen in der Europäischen Union durchzusetzen. Ebenso wurde die Zusammenarbeit in der Region ausgebaut und hat auch auf administrativer Ebene an Bedeutung gewonnen. „Nicht nur WienerInnen, sondern auch die vielen Gäste und nicht zuletzt jene Menschen, die temporär hier leben, studieren und arbeiten, tragen auf ihre Weise zur Vielfalt der Stadt bei. Auf die Diversität einer mobiler gewordenen Gesellschaft hat sich die Verwaltung einzustellen. Weltoffenheit und entsprechende Sprachkenntnisse im Kontakt mit Kundinnen und Kunden werden zunehmend wichtiger.“ Zitiert aus: Grundsätze der Verwaltung. Magistratsdirektor Dr. Erich Hechtner: Die Wiener Stadtverwaltung ist für die Zukunft gut gerüstet. Die Wiener Stadtverwaltung ist bemüht, die Bedürfnisse der BürgerInnen wahrzunehmen und deren Ansprüche rasch sowie bedarfs- und zielgruppenorientiert zu erledigen. Verwaltungsabläufe und Organisationsstrukturen werden evaluiert und den sich ändernden Erfordernissen angepasst, wovon KundInnen und die Bediensteten der Stadtverwaltung gleichermaßen profitieren. Als Arbeitgeberin bekennt sich die Stadt Wien zu einer Kultur der Fairness, der Chancengerechtigkeit und der sozialen Verantwortung. Die Stadt Wien ist die größte Arbeitgeberin in Wien (umfasst sind der Magistrat, die Unternehmungen Wiener Gesundheitsverbund, Wiener Wohnen und Wien Kanal, die Unternehmen wie u. a. die Museen der Stadt Wien, aber auch besondere weisungsfreie Organe wie u. a. die Dienst stellen der Gleichbehandlungsbeauftragten oder des unabhängigen Bedienstetenschutzbeauftragten). Der Status quo des Diversitätsstands der Wiener Magistratsbediensteten wurde erstmals 2013 erhoben. Die vorliegende Auswertung(Stichtag 30.6.2019) bildet zum dritten Mal den aktuellen Stand ab und zeigt im Sinne eines Monitorings gemessene Entwicklungen. Neben dem Gesamtblick auf das Personal mit Wohnsitz in Wien entlang der Merkmale Alter, Geschlecht und Herkunft liefert sie u. a. auch Aussagen zur Repräsentanz der Bediensteten in Verwendungsgruppen und Dienstklassen sowie in einigen ausgewählten Berufsgruppen. Diese empirische Analyse der Personalstrukturen der Verwaltung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der diversitäts- und gleichstellungsorientierten Personalpolitik der Stadt Wien. Die Abteilung Personalservice verfügt über die Personaldaten aller aktiven Bediensteten der Stadt Wien, welche auch das Merkmal„Staatsangehörigkeit“ beinhalten, jedoch nicht das Merkmal„Geburtsland“. Um Aussagen bezüglich der Herkunft des Personals machen zu können, muss diesen Daten durch einen Abgleich mit dem Wiener Bevölkerungsregister jeweils das Geburtsland hinzugefügt werden. Das Personalservice übermittelt daher die anonymisierten Personaldaten(ohne Vor- und Zunamen) aller Bediensteten mit aufrechtem Dienstverhältnis der Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik, die den Abgleich mittels statistischem Matching-Verfahren durchführt. Festzuhalten ist, dass diesem Datensatz „Personal“ ausschließlich Daten von Bediensteten mit Hauptwohnsitz Wien zugrunde liegen. Die Abteilung Integration und Diversität erhält die Daten von der Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik in aggregierter Form, also in Form von Tabellen. Um eine Rückführbarkeit auf einzelne Personen – durch Zusatzangaben wie Alter, Geschlecht und Verwendungsgruppe – auszuschließen, werden die Dienststellendaten in Cluster zusammengefasst. Darüber hinaus wird jedes Feld durch einen Zufallsmechanismus innerhalb der Grenzen+/- 5 verändert. Aufgrund dieser„Verzerrungen“ kann es in den übermittelten Tabellen bei den summierten Zeilen-/Spaltensummen zu geringfügigen Abweichungen kommen, wobei jedoch die statistische Aussagekraft nicht beeinträchtigt wird. Der Datensatz„Personal“ wird nach der Auswertung von der Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik gelöscht. Eine Rückverfolgbarkeit auf einzelne MitarbeiterInnen wird somit ausgeschlossen. Projektteam • ­Integration­und­Diversität:­ Projektverantwortung& Aufbereitung • ­Wirtschaft,­Arbeit­und­Statistik:­ Matching& statistische Aufbereitung • ­Personalservice:­ Datenverfügerin& Aufbereitung der anonymisierten Personaldaten Abb. 1: Methode anonymisierte­Personal­daten­der­Stadt­Wien­ Staatsangehörigkeit Wiener Bevölkerungsregister Geburtsland Personalerhebung Staatsangehörigkeit& Geburtsland Restriktion: Hauptwohnsitz Wien Diversitätsmonitor: Personalerhebung 173 Kernergebnisse Abb. 2: Personal nach Staatsangehörigkeit 2013, 2016 und 2019(in%) 4,9 5,6 2,9 3,6 2019 90,8 2016 92,2 3,5 2,5 2013 94,0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100  Österreich  EU/EFTA  Drittstaaten Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Personalerhebung 2013 und 2016, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität Abb. 3: Personal nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht(in%) Österreich 64,1 35,9 EU/EFTA 79,3 20,7 Drittstaaten 71,0 29,0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100  Frauen  Männer Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität Am Stichtag 30.6.2019 betrug der Gesamtpersonalstand 65.342 Personen, davon 63,8 % Frauen und 36,2 % Männer. 8,4 % aller MitarbeiterInnen waren ausländische Staatsan gehörige(2016: 6,7 %, 2013: 5,7 %). Nach dem„Matching“ konnten 43.085 Bedienstete(65,2 % Frauen, 34,8 % Män ner) mit Hauptwohnsitz in Wien im Sample „Personal“ erfasst werden(65,9 % des Gesamtpersonalstandes). An dieser Stelle ist festzuhalten, dass neben den außerhalb Wiens wohnenden Bediensteten auch jene Personen im„Personal“ nicht beinhaltet sind, die im Rahmen des Matchings mangels Zuordnung nicht abgeglichen werden konnten. Dieser Datensatz Personal ist die Basis der weiteren Betrachtung und Analyse. Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger beim Datensatz „Personal“ beträgt 9,2 %(2016: 7,8 %, 2013: 6,0 %). 2019­haben­9,2 %­des­Personals­eine­ausländische­ Staatsangehörigkeit. Abb. 2 zeigt die Veränderung beim Personal innerhalb von sechs Jahren. Im Vergleich zur geringen Zunahme beim Anteil der Bediensteten mit Staatsangehörigkeit aus Drittstaaten(+1,1 Prozentpunkte) ist der Anstieg beim Anteil mit Staatsangehörigkeit EU/EFTA (+2,1 Prozentpunkte) fast doppelt so groß. Auf den ersten Blick sofort erkennbar: Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist der Anteil von Frauen bedeutend höher als jener der Männer. Bei Bediensteten mit Staatsangehörigkeit EU/EFTA lautet das Verhältnis sogar 79,3 % Frauen zu 20,7 % Männer(2016: 81,4 % Frauen zu 18,6 % Männer). Nur bei Staatsangehörigen aus Drittstaaten ist der Anteil der Frauen angestiegen(+ 2,6 Prozentpunkte). Beim­Personal­mit­ausländischer­Staatsangehörigkeit­ dominieren­auch­2019­Frauen:­ Österreich: 64,1 % Frauen(2016: 64,7 %) EU/EFTA : 79,3 % Frauen(2016: 81,4 %) Drittstaaten: 71,0 % Frauen(2016: 68,4 %) Da der Datensatz Personal sowohl das Merkmal Staatsangehörigkeit als auch das Merkmal Geburtsland beinhaltet, können die Bediensteten nach Herkunft dargestellt werden. Es werden auch jene Personen mit aktiver Migrationserfahrung erfasst, die eingebürgert wurden bzw. österreichische Staatsbürgerinnen sind und im Ausland geboren wurden. Eine­ausländische­Herkunft­liegt­dann­vor,­wenn­eine­ Person­eine­ausländische­Staatsangehörigkeit­hat­bzw.­ im­Ausland­geboren­wurde­und­eine­österreichische­ Staatsbürgerschaft­besitzt.­ 174 Diversitätsmonitor: Personalerhebung Detailergebnisse Abb. 4: Bevölkerung Wiens(15 – 65 Jahre) und Personal nach Herkunft 2013, 2016 und 2019(in%) Personal 2019 74,4 25,6 2016 74,9 25,1 2013 75,5 24,5 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Bevölkerung 2019 2016 53,4 55,0 46,6 45,0 Es macht Sinn, einen Blick auf die Bediensteten nach Herkunftsländern und bestimmten Ländergruppen zu werfen, da die Staatsangehörigkeit leichte oder schwere Zugänge zu Erwerbstätigkeit begründen kann(z. B.: Personenfreizügigkeit für EU-BürgerInnen bzw. Staatsangehörige der Schweiz, von Liechtenstein, Norwegen und Island( EFTA -Staaten) oder strenges Zuwanderungsregime für Drittstaatsangehörige). Für jede Organisation ist das Wissen um die Zusammensetzung ihres Personals und deren Veränderungen von Bedeutung. Aus diesem Grund wird hier aus einer Gleichstellungsperspektive zusätzlich zu den Differenzierungen nach Herkunftsländern, Geschlecht und Alter auch die Repräsentanz der Herkunftsgruppen in Dienstklassen und Verwendungsgruppen aufgezeigt. PERSONAL­NACH­HERKUNFT­ Abb. 5: Personal nach Herkunft(in%) 2013 58,7 41,3 2019 74,4 9,4 16,2 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 2016 74,9 8,9 16,2  Österreich   Ausland Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Personalerhebung 2013 und 2016, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität 2013 75,5 7,4 17,1 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Beim Vergleich des Personals der Stadt Wien mit der Wiener Bevölkerung ist anzumerken, dass dabei stets die Bevölkerung Wiens im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 65 Jahren zum Stichtag 1.7.2019 herangezogen wird: 1.324.335 Personen(2016: 1.286.821), davon 50,1 % Frauen(2016: 50,3 %) und 49,9 % Männer(2016: 49,7 %). 25,6 %­der­Bediensteten­mit­einem­Hauptwohnsitz­in­ Wien­haben­eine­ausländische­Herkunft­(2016:­25,1 %,­ 2013:­24,5 %).­ Beim Vergleich 2013 bis 2019 sind die Veränderungen in der Bevölkerung in Wien größer als bei den Bediensteten der Stadt, die Tendenz ist jedoch die gleiche.  Österreich  EU/EFTA  Drittstaaten Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Personalerhebung 2013 und 2016, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität Innerhalb von drei Jahren verringerte sich der Anteil der MitarbeiterInnen mit Herkunft aus Drittstaaten um 0,9 Prozentpunkte und blieb zwischen 2016 und 2019 unverändert. Der Anteil von Bediensteten mit Herkunft EU/EFTA vergrößerte sich über die Erhebungsperioden 2013 – 2019 um 2,0 Prozentpunkte, während der Anteil der Bediensteten mit österreichischer Herkunft sich kontinuierlich verkleinerte, insgesamt um 1,1 Prozentpunkte. Diversitätsmonitor: Personalerhebung 175 BEDIENSTETE­NACH­ALTER­UND­HERKUNFT In nachfolgender Tabelle wird das Personal nach Herkunft in sechs Altersgruppen betrachtet, wobei die beiden ersten Altersgruppen jeweils nur 5 Jahre abbilden, die weiteren vier jeweils 10 Jahre. Durch diese Vorgehensweise wird die Erfassung aller Lehrlinge möglich. Abb. 6: Herkunft der Bediensteten nach Altersgruppen 2019(in%) 55 + 74,7 8,1 17,2 Nach der Herkunft der Bediensteten nach Alterscluster ist es angebracht, sich die quantitative Verteilung der Bediensteten anzuschauen, um die Ausprägungen der Veränderungen gewichten zu können. 2019 ist mehr als die Hälfte der Belegschaft(53,5 %) älter als 45 Jahre. 2013 machten diese beiden Altersgruppen (45 – 54 Jahre und 55+) noch 48,4 % aus. Dies legt nahe, dass das Thema Wissensweitergabe an Bedeutung gewinnt. Abb. 7: Verteilung der Bediensteten nach Alterscluster 2013, 2016 und 2019(in%) 45 – 54 70,3 10,1 19,6 35 – 44 70,5 12,4 17,1 25 – 34 81,7 7,4 10,9 4,1 4,2 20 – 24 89,7 6,1 15 – 19 88,7 7,2 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Österreich  EU/EFTA  Drittstaaten Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Personalerhebung 2013 und 2016, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität 2019 4,7 19,7 22,1 33,1 20,4 2016 5,2 19,5 22,9 35,1 17,3 2013 5,9 18,8 26,9 35,0 13,4 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 15 – 24   25 – 34   35 – 44   45 – 54  55 + Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Personalerhebung 2013 und 2016, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität Der Anteil der MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft steigt mit dem Alter der Bediensteten an. Signifikante Veränderungen bei den Anteilen gegenüber 2016 gab es in der Altersgruppe 15 – 19:-5,4 Prozentpunkte bei österreichischer Herkunft,+3,3 Prozentpunkte bei Herkunft EU/EFTA und+2,1 Prozentpunkte bei Herkunft aus Drittstaaten.In allen Altersgruppen außer in der Gruppe 55+ stiegen die Anteile der Herkunftsgruppe EU/EFTA gegenüber 2016 an. Je­höher­das­Alter­der­Bediensteten,­desto­höher­ ist­der­Anteil­der­Beschäftigten­mit­ausländischer­ Herkunft. 176 Diversitätsmonitor: Personalerhebung 3,0 5,9 2,5 3,4 5,6 4,9 DIENSTANTRITTE­UND­DIENSTAUSTRITTE­2016 – 2019­ Veränderungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Personals werden durch„das Kommen und Gehen“ der MitarbeiterInnen in der Verwaltung bestimmt. Aus diesem Grund werden die Dienstantritte und Dienstaustritte zwischen 2016 und 2019 analysiert, um etwaige Trends erkennen zu können. Alle Antritte unterliegen dem jeweils aktuellen Personalaufnahmeregime der Stadt beziehungsweise den Aufnahmeprozeduren der jeweiligen Organisationen der Stadt, die in Eigenverantwortung Personal aufnehmen können. Bei den Austritten ist anzumerken, dass die Beendigungen der Dienstverhältnisse abgebildet sind, unabhängig von den Ursachen der Beendigungen. Sie werden in der gleichen Form wie die Dienstantritte dargestellt, bei der gegenständlichen Erhebung erstmals anhand deren Anteile nach Herkunft und Geschlecht. Grundsätzlich­ist­festzuhalten:­Es­gab­mehr­Antritte­ als­Austritte. Alle­Dienstantritte­2016 – 2019 Abb. 8: Anteile von allen Dienstantritten 2016 – 2019 nach Herkunft und Geschlecht(in%) Dienstantritte­nach­dem­Wiener­Bedienstetengesetz­ zwischen­dem­1.1.2018­und­dem­30.6.2019­ Mit 1.1.2018 trat das Wiener Bedienstetengesetz(W-BedG) in Kraft, das für Personen gilt, deren vertragliches Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien nach dem 31. Dezember 2017 begründet worden ist, sowie für Personen, die nach dem 31. Dezember 2017 unmittelbar nach Absolvierung eines Verwaltungspraktikums gemäß§ 49a der Vertragsbedienstetenordnung 1995 – VBO 1995, LGBl . Nr. 50, einer Modellstelle zugeordnet worden sind(W-BedG. StF: LGBl. Nr. 33/2017.§ 1. Anwendungsbereich). Abb. 9: Dienstantritte 1.1.2018 – 30.6.2019(W-BedG, in%) 41,1 25,2 11,3 14,1 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Frauen:­  Österreich EU/EFTA Männer:­  Österreich EU/EFTA  Drittstaaten  Drittstaaten Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität 45,3 26,5 8,3 11,0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Frauen:­  Österreich EU/EFTA Männer:­  Österreich EU/EFTA  Drittstaaten  Drittstaaten Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität Die Antritte im Rahmen des W-BedG sind Teil aller Dienstantritte 2016 – 2019. Im Vergleich mit allen Antritten(Abb. 8) wird ersichtlich, dass in diesem Zeitraum von eineinhalb Jahren die Anteile mit Herkunft EU/EFTA größer sind als im Gesamtzeitraum von drei Jahren: 14,7 % zu 11,3 %. Ebenso verhält es sich mit den Anteilen mit Herkunft Drittstaaten: 19,0 % zu 16,9 %. Die Anteile mit Herkunft Österreich betra gen insgesamt 66,3 %, mit ausländischer Herkunft 33,7 %. Innerhalb von drei Jahren haben mehr Frauen als Männer den Dienst bei der Stadt Wien angetreten – im Verhältnis 64,6 % Frauen zu 35,4 % Männern. Diese Dominanz tritt unabhängig von der Herkunft auf, wenngleich in unterschiedlicher Ausprägung. Es wurden mehr Frauen mit Herkunft Drittstaaten(11,0 %) als mit Herkunft EU/EFTA aufgenommen(8,3 %). Bei den Männern ist auffallend, dass der Anteil mit Herkunft EU/EFTA lediglich 3,0 % ausmachte. Die Anteile mit Herkunft Österreich betrugen insgesamt 71,8 %, mit ausländischer Herkunft 28,2 %. Alle­Dienstaustritte­2016 – 2019 Abb. 10: Anteile von allen Dienstaustritten 2016 – 2019 nach Herkunft und Geschlecht(in%) 45,9 27,4 6,6 12,0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Frauen:­  Österreich EU/EFTA Männer:­  Österreich EU/EFTA  Drittstaaten  Drittstaaten Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität Diversitätsmonitor: Personalerhebung 177 Mehr Frauen als Männer haben den Dienst bei der Stadt Wien beendet(64,5 % Frauen). Es traten mehr als doppelt so viele Männer mit Herkunft Drittstaaten aus als Männer mit Herkunft EU/EFTA . Der Anteil der Austritte mit Herkunft Österreich betrug 73,3 %. Saldo­aus­Dienstantritten­und­Dienstaustritten­ 2016 – 2019 Abb. 11: Saldo aus Dienstantritten und Dienstaustritten 2016 – 2019 nach Herkunft(in%) PERSONAL­NACH­HERKUNFTSLÄNDERN Das quantitative Verhältnis zwischen Frauen und Männern bei den Bediensteten mit Hauptwohnsitz Wien(Sample „Personal“ ) lautet 65,2 % zu 34,8 %. In Abb. 12 wird das Per sonal nach Herkunft, Herkunftsländern und Geschlecht dargestellt, wobei die Größe der Herkunftsgruppe die Reihung der Länder bestimmt. Die weiteren Herkunftsländer werden in den Kategorien„ EU/EFTA Rest“,„Europa Rest“ und in Kontinenten zusammengefasst und auch nach Größe gereiht. Alle weiteren Daten werden in der Kategorie„Rest, ungeklärt“ in die Tabelle aufgenommen. 5,0 6,4 43,7 23,8 12,8 8,3 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Frauen:­  Österreich EU/EFTA Männer:­  Österreich EU/EFTA  Drittstaaten  Drittstaaten Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität Nach Herkunft und Geschlecht ist der Saldo in allen sechs Kategorien positiv. Ein weiterer Aspekt ist, dass der Anteil der Männer mit Herkunft Drittstaaten größer ist als der Anteil der Männer mit Herkunft EU/EFTA (6,4 % zu 5,0 %). Beim Anteil der Frauen hingegen ist der Saldo Herkunft EU/EFTA wesentlich größer als der von Frauen mit Herkunft Drittstaaten(12,8 % zu 8,3 %). Der Anteil mit Herkunft Österreich beträgt 67,5 %. Abb. 12: Personal nach Herkunft, Herkunftsländern und Geschlecht(in%) Österreich Serbien Polen Türkei Bosnien Deutschland Philippinen Slowakei Rumänien Kroatien EU/EFTA Rest Asien Rest Europa Rest Afrika Amerika Ozeanien Rest, ungeklärt 61,7 38,3 78,6 21,4 84,1 15,9 67,7 32,3 79,8 20,2 67,1 32,9 71,6 28,4 87,4 12,6 80,2 19,8 78,4 21,6 76,0 24,0 66,1 33,9 77,7 22,3 44,5 55,5 59,7 40,3 57,5 42,5 63,0 37,0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100  Frauen   Männer Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität 178 Diversitätsmonitor: Personalerhebung Auf den ersten Blick ist ersichtlich, dass das Personal in der Wiener Verwaltung„weiblich ist“. Bei der Herkunftsgruppe Österreich ist im Vergleich zu den Vorjahren das Verhält nis Frauen zu Männern nahezu unverändert: 61,7 % Frauen (2016: 62,0 %, 2013: 61,8 %) und 38,3 % Männer. Frauen dominieren in allen Herkunftsgruppen, lediglich in einer sind Männer in der Überzahl, nämlich in der Herkunftsgruppe„Afrika“: 44,5 % Frauen(2016: 41,2 %, 2013: 40,5 %) und 55,5 % Männer. In der Herkunftsgruppe Slowa kei ist das Verhältnis besonders ausgeprägt: 87,4 % Frauen und 12,6 % Männer. Größere Veränderungen zu 2016 gab es in folgenden Kategorien: Beim Herkunftsland Bosnien verkleinerte sich der Anteil der Frauen um 2,9 Prozentpunkte, bei Kroatien um 3,7 Prozentpunkte, bei Rumänien um 3,9 Prozentpunkte, bei EU/EFTA Rest um 6,7 Prozentpunkte und bei Ozeanien um 5 Prozentpunkte. Zugenommen haben die Anteile der Frauen bei„Europa Rest“ um 3,9 Prozentpunkte sowie bei Amerika um 3,3 Prozentpunkte. Personal­und­Wiener­Bevölkerung­(15 – 65­Jahre)­ nach­Herkunftsländern­ 25,6 % des Personals haben eine ausländische Herkunft. Deren Anteile am Personal werden in Abb. 13 nach Ländern dargestellt, wobei die sieben Herkunftsländer ausgewählt wurden, die schon 2016 bei diesem Vergleich dabei waren. Alle anderen Anteile wurden in Kontinente zusammengefasst. Bei der Gegenüberstellung mit den Anteilen der Herkunftsgruppen an der Wiener Bevölkerung(15 – 65 Jahre) können die Ergebnisse mit denjenigen aus 2016 verglichen werden. Beim Personal gab es innerhalb von drei Jahren geringe Zunahmen der Anteile um 0,2 % bei allen Ländern, nur bei Deutschland und Serbien um 0,1 %, bei Polen blieben die Anteile gleich. Der Anteil der Herkunftsgruppe„ EU/EFTA Rest“ ist beim Personal mit 3,4 % deutlich niedriger als in der Wiener Bevölkerung mit 7,7 %, wie auch schon 2016: Damals lautete das Verhältnis 3,0 % zu 6,7 %. Ebenso trifft dies auf die Her kunftsgruppe„Europa Rest“ zu: Personal 0,8 %(2016:0,3 %) und Bevölkerung 3,0 %(2016: 3,2 %). Die größte Differenz zeigt sich beim Kontinent Asien: Personal 2,9 %(2016: 3,9 %) und Bevölkerung 6,1 %(2016: 6,5 %). Abb. 13: Anteile ausländischer Herkunftsgruppen am Personal und an der Wiener Bevölkerung 15 – 65(in%) Serbien Polen Türkei Bosnien Deutschland Rumänien Kroatien EU/EFTA Rest 5,4 5,7 2,4 3,2 2,3 4,8 2,2 2,3 1,9 3,6 1,1 2,5 1,0 1,6 3,4 Asien Rest 2,9 0,8 Europa Rest 3,0 Afrika 0,8 1,8 Amerika 0,4 1,1 0,1 Ozeanien 0,1 0,8 Rest, ungeklärt 3,1 6,1 7,7 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10  Personal   Bevölkerung Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität Diversitätsmonitor: Personalerhebung 179 Abb. 14: Bedienstete nach Herkunft 2019(in%) Personal ohne Wiener Gesundheitsverbund 1,6 4,9 Frauen 45,5 7,8 Männer 36,9 3,3 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 PERSONAL­NACH­GEBURTSLÄNDERN Bei der Erhebung 2019 konnte festgestellt werden, dass 75,0 % aller MitarbeiterInnen in Österreich geboren wur den und 25 % in 116 anderen Ländern. Beim Wiener Gesundheitsverbund wurden 109 Geburtsländer erhoben, wobei 27,7 % der Bediensteten in den 12 Ländern gebo ren wurden, die in Abb. 15 aufgelistet sind. Beim„Personal ohne WiGev“ wurden insgesamt 102 Geburtsländer der Bediensteten festgestellt, und 13,7 % kamen ebenso in diesen 12 Ländern auf die Welt. Insgesamt weist das Sample „Personal“ 117 Geburtsländer aus. Wiener Gesundheitsverbund Frauen 46,3 10,5 16,4 2,2 Männer 19,0 5,6 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100  Österreich  EU/EFTA  Drittstaaten Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität Personal ohne den Wiener Gesundheitsverbund und Bedienstete im Wiener Gesundheitsverbund Bei der Personalerhebung 2013 wurden erstmals die Anteile der Bediensteten mit ausländischer Herkunft erhoben und dargestellt. Beim Wiener Gesundheitsverbund – damals Wiener Krankenanstaltenverbund – und dem„Personal ohne Krankenanstaltenverbund“ wurden signifikante Unterschiede festgestellt. 34,8 % der Bediensteten des Kranken anstaltenverbunds hatten eine ausländische Herkunft, beim „Personal ohne KAV “ war dies bei 15,1 % der Fall. 2016 lautete das Verhältnis 34,4 % zu 16,8 %. 2019 haben 34,7 % der Bediensteten des Wiener Gesund heitsverbundes und beim„Personal ohne Wiener Gesundheitsverbund“ 17,6 % eine ausländische Herkunft. Abb. 15: Anteile der Bediensteten nach Geburtsländern im Wiener Gesundheitsverbund und beim„Personal ohne Wiener Gesundheitsverbund"(in%) Serbien Polen Philippinen Bosnien Deutschland Indien Türkei Slowakei Rumänien Kroatien Ungarn Tschechien 3,5 3,5 1,3 3,3 0,1 2,4 2,3 2,2 1,4 1,9 0,1 1,8 2,5 1,7 0,5 1,5 0,7 0,7 0,5 0,6 0,5 0,6 0,3 7,5 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Wiener Gesundheitsverbund  Personal ohne Wiener Gesundheitsverbund Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität 180 Diversitätsmonitor: Personalerhebung In Abb. 15 werden die Bediensteten nach ihren Geburtsländern aufgelistet, nach deren Anteilen an der Gesamtbelegschaft im Wiener Gesundheitsverbund einerseits und andererseits beim„Personal ohne Wiener Gesundheitsverbund“. Die Reihung der Geburtsländer orientiert sich an den 12 größten Anteilen beim Wiener Gesundheitsverbund, welche sich bis auf Indien und die Philippinen mit denjenigen des„Personals ohne Wiener Gesundheitsverbund“ decken. Beim„Personal ohne Wiener Gesundheitsverbund“ müssten diese beiden Länder durch den Iran mit 0,2 % und Nord mazedonien mit 0,2 % Anteilen ersetzt werden, um die 12 stärksten Anteile am„Personal ohne Wiener Gesundheitsverbund“ abzubilden. Abb. 17: Verwendungsgruppen­Schema­II­und­IV­–­ „Angestelltenschema“­ Verw. Gr. A B* C D_E Öster reich 55,8 % 56,7 % 55,1 % 49,2 % Frauen EU/ EFTA Drittstaaten Öster reich 5,3 % 2,5 % 32,7 % 4,5 % 3,4 % 32,1 % 0,9 % 1,6 % 40,4 % 2,5 % 5,7 % 38,0 % Männer EU/ EFTA Drittstaaten 1,9 % 1,8 % 1,4 % 1,8 % 0,5 % 1,5 % 1,8 % 2,8 % Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität * Rundungsfehler PERSONAL­NACH­VERWENDUNGSGRUPPEN­UND­ DIENSTKLASSEN (Erhebungsstichtag: 30.6.2019) Bei der Betrachtung der Repräsentanz der Bediensteten nach Herkunft in Verwendungsgruppen und Dienstklassen wurde die gleiche Methode wie bei der Personalerhebung 2016 angewendet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden Cluster gebildet und lediglich nach Herkunft Österreich, EU/ EFTA und Drittstaaten differenziert. Die Darstellung in Prozent der Anteile soll die Verhältnisse in den einzelnen Gruppen und Dienstklassen sichtbar machen und einen Vergleich mit der Erhebung 2016 ermöglichen. Eine genaue Erläuterung zu den Verwendungsgruppen befindet sich im Glossar. Abb. 16: Dienstklassen­IV – IX­ Öster reich A_7_8_9 * 40,2 % B_6_7 45,7 % C_4_5 54,5 % Frauen EU/ EFTA Drittstaaten Öster reich 1,5 % 0,3 % 54,5 % 0,4 % 1,0 % 51,2 % 0,2 % 1,1 % 43,3 % Männer EU/ EFTA Drittstaaten 1,5 % 1,9 % 0,5 % 1,2 % 0,3 % 0,6 % Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität * Rundungsfehler In den höchsten Dienstklassen beträgt der Anteil der Bediensteten mit ausländischer Herkunft 5,2 %(2016: 5,0 %), und das Verhältnis Frauen zu Männern lautet 42,0 % zu 58,0 %(2016: 41,5 % zu 58,5 %). Bei B VI und B VII wurden die Anteile gegenüber 2016 geringer: 3,1 %(2016:3,4 %). Auch hier sind Männer stärker vertreten mit 52,9 %(2016: 54,0 %). In den Dienstklassen C IV und C V dominieren hin gegen Frauen mit 55,8 %(2016:54,7 %), wobei der Anteil des Personals mit ausländischer Herkunft mit 2,2 %(2016: 2,8 %) eher niedrig ausfällt. In den Verwendungsgruppen A, B, C, und D_E(D, D1, E und E1 sind hier zusammengefasst) sind bereits in allen Kategorien Frauen in der Mehrzahl. Die Anteile der MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft betragen in A 11,5 %, in B 11,2 %, in C 4,5 % und in D_E 12,8 %. 2016 bewegten sich die Anteile in A, B und D_E zwischen 10,1 % und 12,2 %, in C lag der Anteil bei 3,9 %. Abb. 18: ­Verwendungsgruppen­Schema­I­und­III­–­ „ArbeiterInnenschema“­bzw.­„handwerkliche­Verwendung“­ Verw. Gr. 1 2 3P 3A 3 4 Öster reich 11,1 % 29,9 % 41,8 % 13,4 % 30,9 % 22,5 % Frauen EU/ EFTA Drittstaaten Öster reich 1,9 % 2,7 % 78,9 % 1,1 % 1,7 % 60,8 % 2,9 % 8,7 % 41,7 % 2,1 % 5,6 % 66,9 % 5,2 % 24,5 % 31,0 % 8,7 % 35,2 % 21,8 % Männer EU/ EFTA Drittstaaten 1,1 % 4,3 % 1,6 % 4,9 % 1,2 % 3,7 % 2,1 % 9,9 % 1,1 % 7,3 % 1,9 % 9,9 % Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität Ein Blick auf das Gehaltsschema zeigt, dass die Einstiegsgehälter in der Verw.Gr. 1 am höchsten sind und bis zur Verw.Gr. 4 niedriger werden. In der Verwendungsgruppe 1 sind Männer mit einem Anteil von 84,3 % sehr stark ver treten, und der Anteil der Bediensteten mit ausländischer Herkunft beträgt 10,0 %(2016: 10,8 %). In Verw.Gr. 2 ist der Anteil der Bediensteten mit ausländischer Herkunft geringer, nämlich 9,3 %(2016. 8,0 %), und steigt dann in allen weiteren Verwendungsgruppen 3P(16,5 %), 3A(19,7 %), 3(38,1 %) und 4(55,7 %) an. In den Verwendungsgruppen 3 und 4 ist der Anteil der Frauen mit 60,6 % und 66,4 % am höchsten, ebenso die Anteile der Frauen mit Herkunft aus Drittstaaten(24,5 % und 35,2 %). Diversitätsmonitor: Personalerhebung 181 AUSGEWÄHLTE­BERUFSGRUPPEN­ (Erhebungsstichtag: 30.6.2019) Die Bediensteten des Wiener Gesundheitsverbundes der Verwendungsgruppen K1 bis K6, das Gesundheits-und Krankenpflegepersonal (KPP ) und die medizinisch-technische Fachdienste (MTD) sind im Cluster ­KPP_MTD zusammengefasst(entsprechend der Gruppenaufteilung der Anlage 1 zur Besoldungsordnung 1994, Beamtengruppen des Magistrats, Sondergruppen, Schlüsselzahlen-Stand 1.9.2019). Abb. 19: Gesundheits-und­Krankenpflegepersonal ­(KPP) und­medizinisch-technische­Fachdienste ­(MTD) ,­ÄrztInnen­ Im Cluster„Lehrlinge“ sind mehr Frauen(57,8 %) als Männer ausgewiesen(2016: 55,7 %). Der Anteil mit Herkunft Dritt staaten ist mit 7,3 %(2016: 5,9 %) höher als der mit Herkunft EU/EFTA mit 4,4 %(2016: 1,5 %). 11,7 % der Lehrlinge haben 2019 eine ausländische Herkunft(2016: 7,4 %). Bei den Personen mit Sonderverträgen ist der Anteil der Männer mit 50,7 %(2016: 32,9 %) geringfügig höher als der Anteil der Frauen mit 49,3 %(2016: 67,2 %). Wie bei den Lehrlingen sind auch hier die Anteile mit Herkunft Drittstaaten sowohl bei Frauen als auch bei Männern größer als die Anteile mit Herkunft EU/EFTA . Insgesamt beträgt der Anteil der Personen mit ausländischer Herkunft im Cluster SV 30,8 %(2016: 25,7 %). Öster reich KPP_MTD 53,1 % ÄrztInnen 44,8 % Frauen EU/ EFTA Dritt- Öster staaten reich 13,5 % 14,4 % 12,8 % 7,5 % 5,6 % 33,3 % Männer EU/ EFTA Drittstaaten 1,8 % 4,4 % 4,7 % 4,1 % Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität Hier dominieren Frauen mit 81,0 %(2016: 80,3 %), wobei der Gesamtanteil der Personen mit ausländischer Herkunft im KPP_MTD bei 34,1 %(2016: 33,8 %) liegt. Sowohl bei Frauen als auch bei Männern ist hier der Anteil mit Herkunft aus Drittstaaten größer als der mit Herkunft aus EU/EFTA , bei den Männern macht der Unterschied 2,6 Prozentpunkte aus, bei den Frauen nur 0,9 Prozentpunkte. Im Cluster ÄrztInnen sind die Bediensteten der Verwendungsgruppen A1, A2 und A3 des Schemas II KAV abgebildet: 57,9 % Frauen(2016: 59,7 %) und 42,1 % Männer. Bei den ÄrztInnen ist der Anteil der Bediensteten mit Herkunft EU/ EFTA – sowohl bei Frauen als auch bei Männern – größer als derjenige mit Herkunft aus Drittstaaten. In dieser Kategorie beträgt der Anteil der ÄrztInnen mit ausländischer Herkunft 21,9 %(2016: 21,8 %). Abb. 20: ­Lehrlinge­und­Sonderverträge­ Lehrlinge SV Öster reich 50,8 % 32,7 % Frauen EU/ EFTA Drittstaaten Öster reich 3,2 % 3,8 % 37,5 % 8,1 % 8,5 % 36,5 % Männer EU/ EFTA Drittstaaten 1,2 % 3,5 % 5,3 % 8,9 % Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität Abb. 21: Kindergarten-­und­HortassistentInnen­und­ Kindergarten-­und­HortpädagogInnen Öster reich KGAss. 66,1 % KGPäd. 78,8 % Frauen EU/ EFTA Drittstaaten Öster reich 9,4 % 23,2 % 1,3 % 9,7 % 6,1 % 4,3 % Männer EU/ EFTA Drittstaaten 0,0 % 0,0 % 0,8 % 0,3 % Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität In Abbildung 21 wurden die KindergartenassistentInnen und HortassistentInnen im Cluster KGA ss . zusammengefasst, ebenso die KindergartenpädagogInnen und die HortpädagogInnen in KGP äd . Sofort erkennbar ist, dass in beiden Clustern vorwiegend Frauen(insgesamt 96,3 %) tätig und Männer nur in geringem Ausmaß präsent sind. Bei den Männern im Cluster„ KGA ss“ haben 1,3 % eine öster reichische Herkunft; der Anteil Herkunft EU/EFTA und Herkunft Drittstaaten kann aufgrund der geringen Anzahl nicht dargestellt werden und wird daher mit 0,0 % ausgewiesen. Auffallend ist hier der hohe Anteil an Frauen mit Herkunft Drittstaaten mit 23,2 %. Der Gesamtanteil ausländischer Herkunft beträgt 32,6 %. Beim Cluster KindergartenpädagogInnen dominieren ebenso Frauen mit einem Anteil von 94,6 %. In diesem Cluster sind im Unterschied zu den KindergartenassistentInnen bei Frauen und Männern die Anteile Herkunft EU/ EFTA größer als die Anteile mit Herkunft Drittstaaten. Der Gesamtanteil ausländischer Herkunft beträgt 16,9 %. 182 Diversitätsmonitor: Personalerhebung Abb. 22: ­LehrerInnen­in­Berufsschulen­(Ber)­und­ Pflichtschulen­ (PFL) Ber* PFL Öster reich 43,2 % 73,2 % Frauen EU/ EFTA Drittstaaten Öster reich 3,3 % 1,5 % 48,6 % 5,3 % 5,8 % 12,1 % Männer EU/ EFTA Drittstaaten 1,2 % 2,1 % 1,4 % 2,2 % Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität * Rundungsfehler Erstmals wurden in der Erhebung der Diversität des Personals der Stadt Wien im Rahmen des Wiener Integrations- und Diversitätsmonitorings die LandeslehrerInnen berücksichtigt. Sie werden hier im Kontext der ausgewählten Berufsgruppen abgebildet, wobei anzumerken ist, dass sie als große Gruppe nicht Teil des„Sample Personal“ sind. Diese Vorgehensweise wurde deshalb gewählt, um den Vergleich des Personals zu den vorangegangenen Erhebungen weiterhin zu ermöglichen. In den Berufsschulen(Ber) arbeiten mehr Männer(51,9 %) als Frauen, und der Gesamtanteil der LehrerInnen mit ausländischer Herkunft beträgt 8,1 %. Bei den Lehrerinnen ist der Anteil mit Herkunft EU/EFTA (3,3 %) größer als mit Her kunft Drittstaaten(1,5 %), bei den Lehrern ist dies umge kehrt, 2,1 % mit Herkunft Drittstaaten und 1,2 % mit Herkunft EU/EFTA . Bei den PflichtschullehrerInnen (PFL) dominieren Frauen mit 84,3 % gegenüber Männern mit 15,7 %. Der Anteil mit aus ländischer Herkunft ist im Cluster PFL mit 14,7 % um einiges größer als beim Cluster Berufsschulen„Ber“ mit 8,1 %. Auf den ersten Blick fallen bei den LandeslehrerInnen die unterschiedlichen Größen in den Altersgruppen auf. In den Berufsschulen machen die beiden Altersgruppen 45 – 54 und 55+ an allen Bediensteten insgesamt 69,7 % aus, in den Pflichtschulen 49,1 %. Beim Cluster PFL kann darüber hinaus von einer ausgewogenen Altersstruktur gesprochen werden. Abb. 23: LandeslehrerInnen­nach­Alter­2019­(in­%) PFL 2,8 27,6 20,5 22,5 26,6 0,2 Ber 7,5 22,6 36,3 33,4 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 19 – 24   25 – 34   35 – 44   45 – 54  55 + Quelle: Stadt Wien – Personalservice, Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik, Darstellung: Stadt Wien – Integration und Diversität Die dritte Erhebung der Diversität des Personals der Stadt Wien 2019 weist Entwicklungen über einen Zeitraum von sechs Jahren aus. Unter anderem wird der personelle Wandel der Wiener Verwaltung aufgezeigt, der die Bevölkerungsveränderung Wiens widerspiegelt, zwar zeitverzögert, aber die Tendenz stimmt. Mehr als ein Viertel(25,6 %) aller Bediensteten hat eine ausländi sche Herkunft(2013: 24,5 %). Die MitarbeiterInnen der städtischen Verwaltung repräsentieren auch die Stadt und wurden in 117 verschiedenen Ländern geboren. Das Konzept der„Interkulturellen Öffnung“, in welchem es um Teilhabe und Gestaltung aller Bevölkerungsgruppen geht, wurde – vor allem im kommunalen Zusammenhang – in Europa schon lange diskutiert, in Wien – so scheint es – wurde es bereits umgesetzt. In weiterer Folge geht es darum, die interne Mobilität (Überreihungen, Überstellungen, Versetzungen zwischen Dienststellen sowie Höherreihungen und Umreihungen) zu forcieren und MitarbeiterInnen zur Weiterbildung und weiteren Qualifizierung zu motivieren. Ziel ist es, die Repräsentation auch in den höheren Bedienstetenkategorien entsprechend der Wiener Bevölkerung zu erhöhen. Damit wird es gelingen, dass die Stadt Wien weiterhin als faire und attraktive Arbeitgeberin für qualifizierte und talentierte MitarbeiterInnen von allen WienerInnen wahrgenommen wird. Diversitätsmonitor: Personalerhebung 183 Glossar Arbeitsmarktbezogene­Einwanderung­(dauerhaft):­ Die auf einen längeren Verbleib ausgerichtete Einwanderung von DrittstaatsbürgerInnen zum Zweck der Erwerbstätigkeit in Österreich ist auf hochqualifizierte und hochentlohnte Personen beschränkt. Nur solche können auf Dauer bleiben und gleiche Rechte bis hin zur Einbürgerung erlangen. Seit der am 1. Mai 2011 in Kraft getretenen Fremdenrechtsreform ist dieser Zuzug quotenfrei möglich, aber weiterhin an eine Arbeitsmarktprüfung gebunden. Daneben ist im Rahmen eines kriterien- und personenbezogenen Punktesystems nun auch der arbeitsplatzungebundene Zuzug höchstqualifizierter Menschen möglich(Rot-Weiß-Rot-Card). Der Zuzug von mittelqualifizierten Fachkräften entsprechend einer Mangelberufsliste ist auf Basis einer Verordnung vorgesehen. Arbeitsmarktbezogene­Einwanderung­(kurzfristig):­ Mittel und einfach qualifizierte oder angelernte ArbeiterInnen mit Drittstaatsangehörigkeit dürfen nur saisonal beschäftigt werden. Diese so genannten Saisonniers halten sich aufgrund eines maximal sechsmonatigen Visums oder unmittelbar auf Basis ihrer Beschäftigungsbewilligung in Wien auf und bleiben von Aufenthaltssicherheit, Familienzusammenführung und rechtlicher Integration und Gleichstellung ausgeschlossen. Die Beschäftigung von Saisonkräften ist auf bestimmte Tätigkeitsfelder beschränkt (in Wien vor allem auf die Land- und Forstwirtschaft sowie den Sommer- und Winterfremdenverkehr) und an die Vorgaben(Kontingente) der jährlichen Niederlassungsverordnung gebunden. ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit­und­Übergangsfristen:­ Die EU-BürgerInnen aus den 2004, 2007 und 2013 beigetretenen Mitgliedsstaaten genießen in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht ein Niederlassungsrecht wie auch alle anderen EUBürgerInnen. Die ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit konnte von den„alten“ Mitgliedstaaten der EU jedoch für maximal bis zu sieben Jahre eingeschränkt werden. Am 1. Juli 2020 liefen auch die Übergangsfristen für kroatische StaatsbürgerInnen aus. Asylberechtigte:­ Asylberechtigte Menschen(„Konventionsflüchtlinge“, nach der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 der Vereinten Nationen) haben asylrechtlichen Schutz erhalten, da ihnen in ihrem Herkunfts- oder Aufenthaltsland individuelle Verfolgung aus politischen oder anderen Gründen droht. Sie genießen weitgehend gleiche Rechte wie österreichische StaatsbürgerInnen(mit Ausnahme des Wahlrechts) und haben damit eine langfristige Bleibeperspektive, es sei denn, die Situation im Land, in dem die Verfolgung bestanden hat oder befürchtet wurde, änderte sich grundlegend. Letzteres kann zu einer Asylaberkennung führen. AsylwerberInnen: Personen, die um Asyl ansuchen, erhalten für die Dauer des Asylverfahrens – wenn sie zu einem solchen zugelassen wurden – ein vorläufiges Aufenthaltsrecht ohne(faktischen) Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Zulassung zum Asylverfahren kann geflüchteten Menschen in Österreich verwehrt werden, wenn ihnen Sicher heit in einem Drittland außerhalb der EU zukommt oder nach den Regelungen der Dublin Übereinkommen ein anderes EU-Land für das Asylverfahren zuständig ist(d. h. der erste EU-Mitgliedsstaat, der betreten wurde). Ihre Existenzgrundlage wird durch die so genannte Grundversorgung (GVS) gesichert, deren Höhe unter dem Niveau der Mindestsicherung liegt. Nach drei Monaten Aufenthalt haben AsylwerberInnen über eine/n Arbeitgeber/in die Möglichkeit, für eine unselbstständige Arbeit eine Beschäftigungsbewilligung zu beantragen, was in der Praxis nur im Bereich der Saisonarbeit gelingt. Andere Möglichkeiten des Arbeitens gibt es im Rahmen des Dienstleistungsschecks und von gemeinnützigen Tätigkeiten. Solange das Asylverfahren läuft, das mehrere Jahre dauern kann, bleibt der Aufenthaltsstatus ohne Bleibe- und Gleichstellungsperspektive und insgesamt prekär. Aufenthaltstitel­und­Aufenthaltszwecke:­ Drittstaatsangehörige, die sich länger als sechs Monate in Öster reich aufhalten, benötigen einen Aufenthaltstitel. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sieht für Drittstaatsangehörige Aufenthaltsbewilligungen und Niederlassungsbewilligungen sowie Aufenthaltstitel für Familienangehörige und für den Daueraufenthalt vor. Befristete Aufenthaltstitel werden meist für zwölf Monate und einen bestimmten Zweck erteilt. Nach ununterbrochener Niederlassung in Österreich von mindestens fünf Jahren kann ein Aufenthaltstitel für den unbefristeten Daueraufenthalt erteilt werden. • ­Aufenthaltstitel­Daueraufenthalt – EU:­ Nach mindestens fünfjähriger dauerhafter legaler Niederlassung in Öster reich wird der Daueraufenthalt – EU erteilt, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind: unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt auf Niveau des Ausgleichszulagenrichtsatzes, ein Rechtsanspruch auf eine ortsübliche Unterkunft, Deutschkenntnisse auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, keine strafrechtlichen Delikte und so weiter. Der Daueraufenthalt – EU räumt ein verfestigtes unbefristetes Aufent haltsrecht ein, das auch bei Eintritt von Arbeitslosigkeit oder Verlust einer gesicherten Unterkunft nicht mehr verloren gehen beziehungsweise entzogen werden kann (Unzulässigkeit der Ausweisung aus diesen Gründen). Weiters verschafft er freien Zugang zu unselbstständiger Erwerbsarbeit – der/die Inhaber/in benötigt keine gesonderte beschäftigungsrechtliche Bewilligung mehr und Glossar 185 genießt gleiche soziale Rechte in wesentlichen Bereichen (Wiener Mindestsicherung, Zugang zum kommunalen Wohnbau und geförderten Genossenschaftswohnungen, die von der Stadt Wien zugewiesen werden, Wiener Wohnbeihilfe, Eigenmittelersatzdarlehen). So stellt die Erlangung beziehungsweise der Besitz des Status Daueraufenthalt – EU einen wesentlichen Schritt der rechtlichen Integration und Absicherung von Menschen mit Drittstaatsangehörigkeit dar. • ­Aufenthaltsbewilligung:­ wird für einen vorübergehenden Aufenthalt quotenfrei erteilt an: SchülerInnen, Studierende, Medienbedienstete, KünstlerInnen, ForscherInnen, Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit(die vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen sind), Selbstständige – ohne Niederlassung(länger als sechs Monate), Opfer von häuslicher Gewalt oder Opfer des Menschenhandels. Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung dürfen nicht oder nichts anderes arbeiten als vom Zweck der Bewilligung umfasst. Der Erwerb des Status Daueraufenthalt – EU und damit die dauerhafte Nieder lassung und Einbürgerung sind nicht möglich. • ­Aufenthaltsvisum­D­(für­maximal­sechs­Monate): wird zum Beispiel Saisonbeschäftigten und für Geschäftsreisen erteilt. Es gibt keine Möglichkeit der dauerhaften Niederlassung, der Familienzusammenführung und der rechtlichen Gleichstellung. • ­Ausbildungsbezogene­Zuwanderung:­ StudentInnen beziehungsweise SchülerInnen aus Drittstaaten, die über einen Ausbildungsplatz in Wien verfügen, erhalten befristete Aufenthaltsbewilligungen ohne regulären Arbeitsmarktzugang. Nach der Beendigung des Studiums ist ein quotenfreier Wechsel in das dauerhafte Niederlassungsregime unter arbeitsmarktbezogenen Voraussetzungen möglich. Ausländische­Herkunft:­ Beim Begriff der ausländischen Herkunft werden die Merkmale Staatsbürgerschaft und Geburtsland kombiniert. Als Personen mit ausländischer Herkunft gelten a) Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, unabhängig davon, ob sie in Österreich oder im Ausland geboren wurden, sowie b) Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die im Ausland geboren wurden. Bildungsstand:­ Der Bildungsstand bezeichnet die höchste abgeschlossene Ausbildung einer Person. Bildungsstaat/Bildungsort­ gibt Auskunft darüber, wo der höchste Bildungsabschluss erworben wurde. Im Integrationsmonitoring wird zwischen Bildung aus Österreich, Staaten der EU/EFTA sowie Drittstaaten unterschieden. Diversitätskompetenz ist die Fähigkeit, die Verschiedenartigkeit und die Gemeinsamkeiten der Menschen wahrzunehmen und diese bei der Erledigung der Aufgaben in einer Organisation so einzusetzen, dass die Zufriedenheit der KundInnen und die Produktivität der MitarbeiterInnen gewährleistet sind. Durch Diversitätskompetenz steigen die Qualität der Dienstleistung, die Zufriedenheit der KundInnen sowie die Effektivität und Effizienz der städtischen Verwaltung. Die Diversitätskompetenz einer Organisation kann einerseits durch Weiterbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen, andererseits durch die gezielte Einstellung von diversitätskompetenten MitarbeiterInnen gestärkt werden. Diversitätsmanagement bezeichnet einen ganzheitlichen Managementansatz, der auch im öffentlichen Dienst verstärkt zur Anwendung kommt. Im Zentrum stehen dabei die Wertschätzung und Gleichbehandlung aller KundInnen und MitarbeiterInnen, die gezielte Nutzung der Vielfalt der MitarbeiterInnen – im Besonderen deren Kompetenzen und Fertigkeiten – sowie die entsprechende Adaptierung der Organisation. In der theoretischen und praktischen Auseinandersetzung mit dem Thema stehen die Kerndimensionen Alter, Geschlecht/Gender und soziokulturelle Herkunft sowie sexuelle Orientierung, physische und psychische Fähigkeiten inklusive Behinderung und Religion/Weltanschauung im Mittelpunkt. Die Stadt Wien konzentriert sich beim Diversitätsmanagement in erster Linie auf die Dimensionen soziokulturelle Herkunft in Verbindung mit Alter und Geschlecht und bezeichnet dies als integrationsorientiertes Diversitätsmanagement. Diversitätsorientierte­Leistungserbringung:­ Dienstleistungen und andere Produkte sind dann diversitätsorientiert, wenn sie in ihrer Erbringung und Ausgestaltung die unterschiedlichen Bedarfslagen einer soziokulturell differenzierten KundInnenschaft berücksichtigen. Fundiertes Wissen über die Zusammensetzung der KundInnenschaft, die Erfassung spezifischer Bedürfnisse und deren Integration in die Angebotsentwicklung, eine zielgruppengerechte Kommunikation der Leistungen, die Evaluierung zielgruppenspezifischer Angebote im Hinblick auf Bekanntheit, Wirkung und Inanspruchnahme sind neben Kultursensibilität im direkten KundInnenkontakt die Hauptelemente einer diversitätsorientierten Leistungserbringung. Gut umgesetzt steigert sie die Qualität der Dienstleistungen, die Zufriedenheit der KundInnen sowie Effektivität und Effizienz der städtischen Verwaltung. 186 Glossar Drittstaaten­&­Drittstaatsangehörige­ sind Staaten und Staatsangehörige all jener Staaten, die nicht der EU oder EFTA (d. h. EWR /Schweiz) angehören. Sie unterliegen einem restriktiven Regime im Hinblick auf Möglichkeiten zur Einwanderung und Erwerbstätigkeit und sind für mindestens fünf Jahre nach ihrer Einwanderung in vieler Hinsicht sozialrechtlich gegenüber ÖsterreicherInnen und EU-BürgerInnen schlechtergestellt. Europäische Drittstaaten sind Albanien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, die Russische Föderation, Serbien, die Türkei und die Ukraine. Einwanderungsrecht: In Österreich liegt die Kompetenz für die Regulierung der Einwanderung(sofern diese nicht nach EU-Recht erfolgt) auf der Bundesebene. Die Vollziehung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) wird von den Landeshauptleuten beziehungsweise den Bezirksverwaltungsbehörden und Magistraten wahrgenommen. In Wien ist das die Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Europäische­Freihandelsassoziation­ (EFTA) :­ Die EFTA ist eine zwischenstaatliche Organisation, die den freien Handel und die wirtschaftliche Integration ihrer vier Mitglieder Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz fördert. Europäischer­Wirtschaftsraum ­(EWR) :­ Um die Teilnahme der EFTAStaaten am EU-Binnenmarkt zu ermöglichen, handelten die EFTAStaaten und die EU das Abkommen über den EWR aus. Island, Liechtenstein und Norwegen sind auch Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) . EU-BürgerInnen:­ StaatsbürgerInnen der EU-Staaten. EU-Staaten­(EU­27,­ohne­Österreich):­ Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, das Vereinige Königreich und Zypern. Alle Daten in dieser Publikation beziehen sich auf Zeiträume vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union – dieses wird daher weiterhin als Mitglied geführt. EU-Staaten­vor­2004­(14): Staaten, die der Europäischen Union vor dem 1. Mai 2004 beigetreten sind(Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien sowie das Vereinigte Königreich). Alle Daten in dieser Publikation beziehen sich auf Zeiträume vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union – dieses wird daher weiterhin als Mitglied geführt. EU-Staaten­seit­2004­(13):­ Staaten, die der Europäischen Union am und nach dem 1. Mai 2004 beigetreten sind (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern). Familienangehörige­von­niedergelassenen­DrittstaatsbürgerInnen: Familienangehörige von in Österreich niedergelassenen Drittstaatsangehörigen dürfen im Rahmen einer jährlich festgelegten Quote zuwandern. Die Einwanderungserlaubnis ist vom Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 vor der Einreise abhängig. Die Familienangehörigen erhalten damit Zugang zum Arbeitsmarkt (Rot-Weiß-Rot-Karte plus) und nach fünf Jahren Niederlassung zum Status Daueraufenthalt – EU, wenn sie eine Reihe strenger Voraussetzungen erfüllen(insbesondere einen gesicherten Lebensunterhalt und Deutschkenntnisse auf hohem Niveau(B1) nachweisen können). Familienangehörige­von­österreichischen­StaatsbürgerInnen­(Aufenthaltstitel­Familienangehörige):­ Familienangehörige von österreichischen StaatsbürgerInnen, die aus Drittstaaten stammen, erhalten mit der Zuwanderung eine Bleibe- und Gleichstellungsperspektive. Sie genießen sofortigen freien Arbeitsmarktzugang und können nach fünf Jahren Niederlassung einen Daueraufenthaltstitel erlangen. Der Kreis der Nachzugsberechtigten ist auf die Kernfamilie beschränkt. Das sind: Ehe- oder eingetragene LebenspartnerInnen, mindestens 21 Jahre alt, sowie ihre Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren. Die Neuzuwanderung dieser Gruppe erfolgt ohne Beschränkung durch Quoten und Aufenthaltszwecke und ist an den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 vor der Einreise gebunden. Indikator: Im Monitoring sind Indikatoren Messgrößen, die man benötigt, um überprüfbare Aussagen über eine aktuelle Situation und den Verlauf von(Veränderungs-)Prozessen zu erhalten. Interkulturelle­Kompetenz ist die Fähigkeit, aufgrund bestimmter Haltungen und Einstellungen sowie durch entsprechendes Handeln und Reflektieren in interkulturellen Situationen effektiv und angemessen zu interagieren. Die Aneignung interkultureller Kompetenz ist ein fortlaufender, dynamischer Prozess, der weder linear verläuft noch Rückschritte ausschließt. Zu den Teilkompetenzen gehören neben entsprechenden Haltungen und Einstellungen verschiedene Handlungsfähigkeiten wie unter anderem Kommunikations-, Konflikt- und Reflexionsfähigkeit sowie die Fähigkeit zum Perspektivenwechsel. Glossar 187 Migrationsbezug:­ Wenn in diesem Bericht von Migrationsbezug gesprochen wird, dann sind damit Menschen gemeint, bei denen in der einen oder anderen Form Migration statistisch belegt werden kann. Das kann beispielsweise sein, weil sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen, weil sie im Ausland geboren wurden, weil ihre beiden Eltern im Ausland auf die Welt gekommen waren oder weil sie ihren höchsten Bildungsabschluss im Ausland erworben hatten. Migrationshintergrund:­ Von Personen mit Migrationshintergrund wird gesprochen, wenn beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Menschen mit Migrationshintergrund der ersten Generation wurden selbst im Ausland geboren, während Angehörige der zweiten Generation bereits in Österreich zur Welt kamen. Primäre,­sekundäre,­tertiäre­Ausbildung bezeichnet das jeweilige Ausbildungsniveau einer Person. Für den Integrations- und Diversitätsmonitor gilt eine Ausbildung bis maximal zum Pflichtschulabschluss als primäre Ausbildung, Lehre beziehungsweise eine berufsbildende mittlere Schule als sekundäre Ausbildung und Matura und Hochschulabschluss als tertiäre Ausbildung. Unionsrechtliches­Niederlassungs-­und­Freizügigkeitsrecht:­ EU- und EWR -BürgerInnen genießen das Recht, ungehindert von Niederlassungsquoten und Bewilligungen als ArbeitnehmerInnen, selbstständig Erwerbstätige, StudentInnen, PensionistInnen, Familienangehörige bereits ansässiger EU-BürgerInnen nach Österreich einzuwandern und sich dauerhaft niederzulassen, wenn sie ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen EU-BürgerInnen eine so genannte Anmeldebescheinigung beziehungsweise deren Familienangehörige eine so genannte Aufenthaltskarte beantragen. Sie sind dann unter den Bedingungen des EU-Rechts sozialrechtlich österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt. Ihre Familienangehörigen, auch wenn sie DrittstaatsbürgerInnen sind, haben ähnlich weitgehende Rechte. Nachzugsberechtigt sind Ehe- oder eingetragene PartnerInnen sowie Kinder bis 21 Jahre und darüber, wenn für sie Unterhalt geleistet wird. Unter der Voraussetzung der Unterhaltsgewährung können auch Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie mitziehen. Variable:­ auch Merkmal, das durch eine Zahl oder einen Wert(Erhebungseinheit) ausgedrückt werden kann. Schwankungsbreite­(Vertrauensbereich):­ Darstellung von Ergebnissen aus Stichproben, um die Häufigkeit eines bestimmten Merkmals festzustellen. Das Konfidenzintervall gibt den Bereich an, in dem sich die untersuchte Häufigkeit mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit befindet. Subsidiärer­Schutz­sowie­subsidiär­Schutzberechtigte:­ Subsidiärer Schutz ist zu gewähren, wenn Menschen in ihrem Heimatstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) (Recht auf Leben), Art. 3 EMRK (Verbot der Folter) oder der Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention(Verbot der Todesstrafe) droht(§ 8 Asylgesetz, www.ris.bka.gv.at). Subsidiär Schutzberechtigte erhalten ein befristetes Aufenthaltsrecht, das zunächst auf ein Jahr befristet ist und dann zweimal um zwei Jahre verlängert werden kann, wenn die Umstände im Heimatland, die diesen Schutz erforderlich machen, weiterhin gegeben sind(„Non-refoulement“Schutz). Unter bestimmten Umständen kann der Status aberkannt werden(zum Beispiel wegen eines Verbrechens). Ein späterer Umstieg auf den Titel Daueraufenthalt – EU ist bei Erfüllung aller Erteilungsvoraussetzungen möglich. Der Rechtsstatus von subsidiär schutzberechtigten Menschen entspricht nicht dem der Asylberechtigten, allerdings haben sie freien Zugang zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit und eingeschränkten Zugang zu sozialen Rechten und Leistungen(in Wien zum Beispiel zu Leistungen der Wiener Mindestsicherung). Verwendungsgruppen­in­der­Stadt­Wien: Der„Bedienstetenstatus“ und die Bezüge sind maßgeblich durch die Verwendungsgruppen bestimmt. So sind beispielsweise AkademikerInnen der Verwendungsgruppe A, MaturantInnen der Verwendungsgruppe B, MitarbeiterInnen des gehobenen mittleren Dienstes der Verwendungsgruppe C, MitarbeiterInnen des mittleren Dienstes der Verwendungsgruppe D und MitarbeiterInnen des einfachen Dienstes der Verwendungsgruppe E zugeordnet. Handwerkliche Verwendungen umfassen die Gruppen 1 (höchste) bis 4(niedrigste). Genauer unter: www.wien. gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/ d0400100.htm Wanderungsbilanz:­ Die Wanderungsbilanz für Wien ist die Zahl der in einem Jahr zugezogenen Menschen minus der im selben Zeitraum aus Wien weggezogenen Personen. Die Binnenwanderungsbilanz zeigt die Summe der Wanderungsbewegungen zwischen Wien und den Bundesländern, während die Außenwanderungsbilanz die Wanderung zwischen Wien und dem Ausland abbildet. Die Gesamtwanderungsbilanz errechnet sich aus allen Zuzügen aus dem Ausland und dem Inland nach Wien minus allen Wegzügen aus Wien in das Ausland oder die restlichen Bundesländer. 188 Glossar Wiener Grundversorgung (GVS) : Im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung von 2004 übernahm jedes Bundesland eine seinem Bevölkerungsanteil entsprechende Anzahl von AsylwerberInnen zur Grundversorgung, um diese Menschen, die(faktisch) keinen Zugang zum Arbeitsmarkt und damit eine die Existenz sichernde Erwerbsarbeit und Einkommen haben, in einem Mindestmaß zu versorgen. Die gesamten Kosten werden zwischen Bund und Ländern zu jeweils 50 % aufgeteilt. Für die Umsetzung dieser Vereinbarung ist in Wien die„Grundversorgung Wien Landesleitstelle“ des Fonds Soziales Wien (FSW) zuständig. Anspruchsberechtigte Personen sind unter anderem: • Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht endgültig entschieden wurde(AsylwerberInnen) • Personen mit einem befristeten Schutzstatus nach dem Asyl- oder Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz(subsidiär Schutzberechtigte) • Personen, denen Asyl in Österreich gewährt wird(Asyl berechtigte), während der ersten vier Monate nach ihrer Asylgewährung Einen Überblick über die Leistungen für Personen im Rahmen der Grundversorgung bietet https://www.fluechtlinge.wien/grundversorgung/ Glossar 189 Integrationsmonitor Anhang Detaillierte Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung nach Staatsbürgerschaft, Geburtsland, Herkunft und Geschlecht(2020) Tabelle: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Bevölkerungsregister), Stand: 1. Jänner 2020 Österreich Ausland EU/EFTA Deutschland Polen Rumänien Ungarn Kroatien Bulgarien Slowakei Tschechische Republik Italien Frankreich Vereinigtes Königreich Slowenien Spanien Griechenland Schweiz Niederlande Portugal Schweden Belgien Sonstige restliches­Europa Serbien Türkei Bosnien und Herzegowina Russische Föderation Nordmazedonien Kosovo Ukraine Albanien Montenegro Sonstige Afrika Ägypten Nigeria Somalia Tunesien Sonstige Amerika Vereinigte Staaten Brasilien Kanada Kolumbien Sonstige Asien Syrien – Arabische Republik Afghanistan Iran – Islamische Republik China Indien Philippinen Irak Pakistan Bangladesch Israel Japan Korea – Republik Georgien Thailand Vietnam Armenien Kasachstan Mongolei Sonstige Ozeanien staatenlos,­unbekannt,­ungeklärt Gesamtergebnis Staatsbürgerschaft Frauen Männer 689.565 632.611 289.335 299.680 131.719 24.347 20.404 18.956 13.076 10.906 10.208 10.111 2.664 5.052 2.601 1.870 1.508 1.898 1.518 1.055 850 663 676 493 2.863 130.886 25.157 23.340 17.401 12.068 12.222 9.498 6.113 1.690 6.361 2.491 2.588 1.570 1.904 1.767 996 1.175 972 645 519 2.409 94.897 37.991 22.618 10.040 9.486 5.143 3.209 4.312 749 379 970 94.413 39.822 23.206 11.753 6.710 5.454 3.517 2.381 676 410 484 7.992 1.764 1.672 1.408 638 2.510 10.077 1.797 2.247 1.847 796 3.390 5.548 2.192 756 427 338 1.835 43.180 10.279 6.872 4.103 4.497 2.300 2.074 2.175 777 782 586 1.156 911 887 1.129 378 559 663 638 2.414 5.032 2.168 530 433 302 1.599 52.481 14.404 11.787 4.712 3.539 3.818 1.720 3.680 1.306 1.266 711 501 594 637 192 249 442 356 332 2.235 314 5.685 978.900 342 6.449 932.291 Frauen 620.093 358.807 144.124 27.888 24.839 19.550 13.037 7.911 10.190 10.900 8.461 4.551 2.540 1.967 2.030 1.690 1.469 1.877 814 468 615 555 2.772 133.279 47.323 31.529 23.952 11.208 6.094 4.290 5.374 1.108 499 1.902 11.924 3.664 1.743 1.241 926 4.350 9.500 2.829 1.353 556 693 4.069 58.294 10.231 7.087 6.709 6.037 4.044 5.654 2.703 1.132 1.008 777 1.277 1.093 1.066 1.460 912 639 916 614 4.935 575 1.111 978.900 Geburtsland Männer 589.436 342.855 125.523 26.340 24.313 16.768 10.395 6.695 8.467 5.812 4.763 5.573 2.296 2.593 1.610 1.573 1.730 1.675 998 651 541 566 2.164 124.037 42.681 34.616 22.273 7.521 6.560 4.921 2.815 1.001 471 1.178 17.192 5.764 2.598 1.658 1.595 5.577 8.047 2.792 922 515 570 3.248 66.028 14.627 12.059 7.957 4.494 5.676 3.314 4.444 1.954 1.685 1.027 552 652 716 319 725 490 481 261 4.595 617 1.411,0 932.291 Frauen 577.952 400.948 170.761 31.650 27.738 22.568 16.370 14.092 11.695 12.173 8.491 5.679 3.106 2.423 2.339 2.118 1.830 1.854 1.062 719 849 657 3.348 142.281 53.249 36.325 21.391 11.384 6.878 4.833 5.374 1.047 534 1.266 12.688 3.802 2.149 1.465 1.006 4.266 8.895 2.961 1.161 603 605 3.565 60.072 10.727 7.573 6.625 6.617 4.257 5.827 2.897 1.180 1.156 951 1.307 1.151 1.092 1.439 893 699 746 685 4.250 533 5.718 978.900 Herkunft Männer 543.179 389.112 155.142 30.295 27.313 20.054 14.018 13.981 10.434 7.063 4.883 6.874 2.846 3.094 1.980 2.068 2.130 1.672 1.337 1.010 769 659 2.662 133.313 48.639 39.956 19.110 7.916 7.196 5.603 2.827 934 527 605 17.888 5.856 3.078 1.934 1.667 5.353 7.475 2.896 756 595 490 2.738 68.296 15.087 12.865 7.715 5.051 5.993 3.531 4.679 1.986 1.895 1.167 572 709 765 312 696 546 395 349 3.983 526 6.472 932.291 Herkunft gesamt absolut in% 1.121.131 58,7 790.060 41,3 325.903 61.945 55.051 42.622 30.388 28.073 22.129 19.236 13.374 12.553 5.952 5.517 4.319 4.186 3.960 3.526 2.399 1.729 1.618 1.316 6.010 17,1 3,2 2,9 2,2 1,6 1,5 1,2 1,0 0,7 0,7 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,3 275.594 101.888 76.281 40.501 19.300 14.074 10.436 8.201 1.981 1.061 1.871 14,4 5,3 4,0 2,1 1,0 0,7 0,5 0,4 0,1 0,1 0,1 30.576 9.658 5.227 3.399 2.673 9.619 1,6 0,5 0,3 0,2 0,1 0,5 16.370 5.857 1.917 1.198 1.095 6.303 0,9 0,3 0,1 0,1 0,1 0,3 128.368 25.814 20.438 14.340 11.668 10.250 9.358 7.576 3.166 3.051 2.118 1.879 1.860 1.857 1.751 1.589 1.245 1.141 1.034 8.233 6,7 1,4 1,1 0,8 0,6 0,5 0,5 0,4 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,4 1.059 12.190 1.911.191 0,1 0,6 100,0 Integrationsmonitor: Anhang 191 Diversitätsmonitor Anhang Benchmarks ELF­DIVERSITÄTS-BENCHMARKS Dienstleistungen & KundInnen Personal & Kompetenzen Die Einrichtung kennt die Gewichtung von Personen mit ausländischer Herkunft in ihrer KundInnenstruktur. Die Einrichtung berücksichtigt systematisch Diversitätskompetenz im Personalmanagement. Organisation & Strategie Die Einrichtung macht Diversitätsmanagement zu einem wichtigen Ziel der Organisationsentwicklung. Die Einrichtung kennt und berücksichtigt die heterogenen Bedürfnisse der vielfältigen Stadtgesellschaft. Die Einrichtung hat einen Überblick über die Herkunft der MitarbeiterInnen und beschäftigt eine angemessene Zahl von Personen mit ausländischer Herkunft. Die Einrichtung lebt Diversität in Organisationskultur und-alltag. Die Einrichtung weiß, wie ihre Angebote von Personen mit ausländischer Herkunft wahrgenommen und angenommen werden. Die Einrichtung fördert die Einstellung von Personen mit ausländischer Herkunft. Die Einrichtung agiert in Diversitätsfragen vorausschauend und in einer treibenden Rolle. Die Einrichtung ermöglicht den innerbetrieblichen Aufstieg von MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft. Die Einrichtung macht Diversitätskompetenz zu einem wichtigen Ziel der innerbetrieblichen Weiterbildung. Diversitätsmonitor: Anhang 193 DETAIL-BENCHMARKS­DIENSTLEISTUNGEN­&­KUNDINNEN­ Die Einrichtung kennt die Gewichtung von Personen mit ausländischer Herkunft in ihrer KundInnenstruktur. Die Einrichtung hat ein klares Bild über ihre KundInnenstruktur. Die Einrichtung hat ein klares Bild über die Herkunft der KundInnen. Veränderungen des Anteils von KundInnen mit ausländischer Herkunft sind bekannt und werden analysiert. Die Einrichtung kennt und berücksichtigt die heterogenen Bedürfnisse der vielfältigen Stadtgesellschaft. Die Einrichtung weiß, wie ihre Angebote von Personen mit ausländischer Herkunft wahrgenommen und angenommen werden. Die Einrichtung analysiert unterschiedliche KundInnenbedürfnisse. Die Einrichtung setzt gezielt Maßnahmen, um heterogenen KundInnenbedürfnissen gerecht zu werden. Die Einrichtung hat ein klares Bild über die Leistungsnachfrage von KundInnen mit ausländischer Herkunft. Die Wirkung von zielgruppenorientierten Maßnahmen auf die Inanspruchnahme von Leistungen ist bekannt und wird systematisch analysiert. 194 Diversitätsmonitor: Anhang DETAIL-BENCHMARKS­PERSONAL­&­KOMPETENZEN Die Einrichtung berücksichtigt systematisch Diversitätskompetenz im Personalmanagement. Diversitätskompetenz ist in allen relevanten Aufgabenfeldern Teil des Anforderungsprofils für die MitarbeiterInnen und wird adäquat berücksichtigt. Die Sprachkompetenzen von MitarbeiterInnen werden systematisch erhoben und sind der Aufgabenstellung der Abteilung bzw. Einrichtung angemessen. Die Einrichtung hat einen Überblick über die Herkunft der MitarbeiterInnen und beschäftigt eine angemessene Zahl von Personen mit ausländischer Herkunft. Der Anteil von MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft ist bekannt und angemessen. Die Entwicklung des Anteils von MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft im Zeitverlauf ist bekannt und hatte eine positive Tendenz. Die Einrichtung fördert die Einstellung von Personen mit ausländischer Herkunft. Die Einrichtung ermöglicht den innerbetrieblichen Aufstieg von MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft. Die Einrichtung macht Diversitätskompetenz zu einem wichtigen Ziel der innerbetrieblichen Weiterbildung. Die Einrichtung verfügt über angemessene Strategien und Instrumente, um MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft zu gewinnen. Der Anteil von MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft in höherwertigen Funktionen ist bekannt und angemessen. Die Entwicklung des Anteils von MitarbeiterInnen mit ausländischer Herkunft in höherwertigen Funktionen ist bekannt und verläuft positiv. Ein angemessener Anteil der MitarbeiterInnen nimmt diversitätsorientierte Weiterbildungsangebote wahr. Die Einrichtung setzt effektive Maßnahmen, um die Zahl der MitarbeiterInnen, die diversitätsorientierte Fortbildungsangebote nutzen, zu erhöhen. Diversitätsmonitor: Anhang 195 DETAIL-BENCHMARKS­ORGANISATION­&­STRATEGIE Die Einrichtung macht Diversitätsmanagement zu einem wichtigen Ziel der Organisationsentwicklung. Diversitätsmanagement ist als kontinuierliche Herausforderung für den Organisationsalltag bzw. für die Organisationsentwicklung präsent. Die Einrichtung hat angemessene Veränderungen in ihrer Organisation vorgenommen, um den Anforderungen des Diversitätsmanagements gerecht zu werden. Diversitätsaspekte werden in den Strategiedokumenten der Einrichtung angemessen thematisiert. Die Einrichtung lebt Diversität in Organisationskultur und-alltag. Die Einrichtung setzt adäquate Maßnahmen, um die MitarbeiterInnen für die Diversitätsorientierung zu gewinnen. Die Diversitätsstrategie wird in zentralen Bereichen der Organisationsstruktur umgesetzt. Die Einrichtung bezieht eine deutliche Haltung gegen Diskriminierung und reagiert bei Diskriminierungsfällen konsequent und systematisch. Die Einrichtung agiert in Diversitätsfragen vorausschauend und in einer treibenden Rolle. Die Einrichtung hat ein Bild über die zentralen künftigen diversitätsrelevanten Herausforderungen in ihrem Aufgabengebiet. Die Einrichtung wirkt als Multiplikator für Diversitätsmanagement in ihrem Handlungsfeld. 196 Diversitätsmonitor: Anhang Diversitätsmonitoring 2020 Fragebogen 53 Abteilungen und Einrichtungen haben an der umfangreichen Online-Befragung teilgenommen. Neben Fragen zu Basisdaten, Dienstleistungen& KundInnen, Personal& Kompetenz sowie Organisation& Strategie bestand auch die Möglichkeit, Unterlagen zu Good-Practice-Beispielen hochzuladen. Die unten angeführten Fragen bilden einen wesentlichen Teil des Fragebogens ab. Die Fragenkomplexe beinhalteten folgende Struktur: BASISDATEN­DER­ORGANISATION • Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den letzten drei Jahren diversitätsorientierte Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen? • Was tun Sie, um die Nutzung von diversitätsorientierten Weiterbildungsmaßnahmen zu erhöhen? • Sind Sie bemüht, die Diversität in Ihrer Abteilung/Ihrem Unternehmen zu erhöhen? • Welchen Nutzen bringt Diversitätsmanagement aus Ihrer Sicht im Bereich Personal& Kompetenz? • Good Practice im Bereich Personal& Kompetenz • Was sind die wesentlichsten Aufgabenbereiche Ihrer Abteilung bzw. Einrichtung? • Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in Ihrer Abteilung bzw. Einrichtung? • Wie ist das Personalrecruiting organisiert? DIENSTLEISTUNGEN­&­KUNDINNEN • Wie erfassen Sie Ihre KundInnenstruktur? • Welche sind(außer Österreich) die wichtigsten Herkunfts länder Ihrer Kundinnen und Kunden? • Wie stellen Sie die Bedürfnisse Ihrer Kundinnen und Kunden fest? • Wie erreichen, informieren und beraten Sie Ihre Kundinnen und Kunden? • In welchen Sprachen außer Deutsch kommunizieren Sie mit Ihren Kundinnen und Kunden? • Welchen Nutzen bringt Diversitätsmanagement aus Ihrer Sicht im Bereich Dienstleistungen& KundInnen? • Good Practice im Bereich Dienstleistungen& KundInnen ORGANISATION­&­STRATEGIE • Wie wichtig ist Diversitätsmanagement für Ihre Abteilung bzw. Einrichtung? • Wo ist Ihre Diversitätsstrategie verankert? • Welche strukturellen Verantwortlichkeiten und Verankerungen gibt es? • In welchen der folgenden Bereiche setzen Sie in Ihrer Organisation/Einrichtung Ihre Diversitätsstrategie um? • Wie gehen Sie mit Diskriminierung um? • Welche Maßnahmen setzen Sie, um die Auseinandersetzung mit dem Thema Diversität in Ihrem Handlungsfeld voranzutreiben? • Welchen Nutzen bringt Diversitätsmanagement aus Ihrer Sicht im Bereich Organisation& Strategie? • Good Practice im Bereich Organisation& Strategie PERSONAL­&­KOMPETENZ • Ist Diversitätskompetenz Bestandteil des Anforderungsprofils Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen? • Welche Diversitätskompetenz berücksichtigen Sie im Auswahlverfahren? • Wie viele Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sprechen folgende Sprachen? • Welche diversitätsorientierten Weiterbildungsangebote werden von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Anspruch genommen? Diversitätsmonitor: Anhang 197 Good Practices aus dem Diversitätsmonitoring Basis des Diversitätsmonitorings ist eine umfangreiche Online-Befragung aller teilnehmenden Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien. Dabei wurde ersucht, Good Practices in den Bereichen„Dienstleistungen& KundInnen“,„Personal& Kompetenz“ und„Organisation & Strategie“ bekannt zu geben. Die folgende Auflistung beruht auf diesen Angaben und ist nach Handlungsfeldern und Abteilungen/Einrichtungen gegliedert und eine Ergänzung zu den bereits im Diversitätsmonitor angeführten Good Practices. HANDLUNGSFELD­GLEICHSTELLUNG­&­PARTIZIPATION Integration und Diversität • ­Jugendcollege­„Start­Wien“: Angebot für NeuzuwanderInnen aus EU- und Drittstaaten zwischen 15 und 25 Jahren, die im Abschluss eine weiterführende Schule oder Berufsausbildung(Lehre, weiterführende berufsbildende Maßnahme) besuchen wollen. Es bietet bedarfsorientiert und modular Unterricht in Deutsch und Englisch(ab A1) sowie in anderen Schulfächern und unterstützt bei der Schul- bzw. Lehrstellensuche. https://www.wien.gv.at/menschen/integration/ankommen/ start-wien-neuzuwanderer/jugendcollege.html http://www.interface-wien.at/5-sprache-und-arbeit/ 91-jugendcollege-startwien • ­Wien.Vielfalt.Wissen: Vortragsreihe zu den Themen Integration, Diversität, Communities und Flüchtlinge in Wien für MultiplikatorInnen. • ­„Migra-Bil“: Bildungsangebot für VertreterInnen von MigrantInnen-Organisationen und für engagierte Einzelpersonen. Das Projekt Migra-Bil bietet die Möglichkeit, Basiskenntnisse über die Vereinsarbeit, die Organisation von Veranstaltungen, Fördermöglichkeiten, interkulturelle Kommunikation sowie über die Wiener Stadtverwaltung und das Diversitätsmanagement der Stadt Wien zu erwerben. • freiwillig:info: Informationsmodule für Freiwillige in der Flüchtlingshilfe und Integrationsarbeit. • ­Info-Forum: neues Format zur Information und Kommunikation durch die Abteilungsleitung über aktuelle Themen für alle MitarbeiterInnen(unregelmäßig ca. alle 6 Wochen; neben Information gibt es Raum für Fragen und Gespräche; findet an unterschiedlichen Wochentagen und Zeiten statt, um auch Teilzeitkräften und MitarbeiterInnen mit Terminen die Teilnahme zu ermöglichen). Frauenservice­Wien • ­Workshopreihe­auf­Farsi­ zu verschiedenen Themen, die Lebensrealitäten von Frauen betreffen. • Beratung­beim­24-­Stunden­Frauennotruf­in­vielen­ Sprachen möglich, Beiziehung von Dolmetsch wenn notwendig • ­Qualitative­Studie „Frauen mit Behinderung“: Für diese durchgeführte Studie wurden die Informationen barrierefrei gestaltet(LL-Leicht Lesen, Gebärdensprache, Audios), um einen breiten Zugang zu gewährleisten. Darüber hinaus arbeitet das Frauenservice Wien daran, auch die Ergebnisse möglichst umfangreich barrierefrei anzubieten. • Bemühungen,­alle­Informationen/Angebote­mehrsprachig­und­barrierefrei (auch zugänglich für Frauen mit Behinderung/Beeinträchtigung) künftig noch auszubauen (LL, Gebärdensprache, Audio und Braille). Dies entspricht den strategischen Vorgaben innerhalb der Dienststelle des niederschwelligen und umfassend barrierefreien Zugangs zu Informationen und Angeboten. HANDLUNGSFELD­BILDUNG Wiener­Stadt-­und­Landesarchiv • ­Auskunft­aus­historischen­Meldeunterlagen­per­ Antrag­–­auch­in­englischer­Version:­ Das Wiener Stadtund Landesarchiv verwahrt die historischen Meldeunterlagen der Bundespolizeidirektion Wien von etwa 1904 bis 1975, aus welchen Auskunft auf Basis des Archivgesetzes und der Tarifordnung erteilt wird. Die Beantragung erfolgt mittels online-Formular und die Auskunft innerhalb von zwei Monaten per E-Mail. https://www.wien.gv.at/english/e-government/culture/ archives/research/residence-registration-records.html Kindergärten • Überarbeitung­der­Online-Anmeldungen hinsichtlich der Bedürfnisse der BürgerInnen. • Anwendung­leicht­verständlicher­Sprache. InfoAushänge in verschiedenen Hauptsprachen. • Weiterführung­und­Ausbau­des­Diversitätsmanagements wie z. B. auch die Durchmischung des Personals in den Teams aus unterschiedlichen Herkunftsländern und mit verschiedenen Erstsprachen, aber auch unterschiedlichen Alters im Betrieb, in der Verwaltung und Schule. 198 Diversitätsmonitor: Anhang Kinder-­und­Jugendhilfe • Koordinationsstelle­für­die­Betreuung­von­ UMF (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge): Willkommens-Workshops­für­ UMF ; bei Bedarf: Einsatz von DolmetscherInnen, Beauftragung schriftlicher Übersetzungen, Einsatz von Videodolmetsch. Mehrsprachiges Informationsmaterial und mehrsprachige Formulare bzw. Ausfüllhilfen. Besuche­zum­Austausch­in/mit­der­Community. • In Kooperation mit„Jugend am Werk“ hat die Kinder- und Jugendhilfe die erste ­Inklusions-WG­errichtet . Mittlerweile gibt es 6 Wohngemeinschaften zu je 8 Plätzen, wovon 4 sozialpädagogisch und 2 inklusiv betrieben werden. • In Kooperation mit dem Fonds Soziales Wien und der Oasis Socialis Transition hat die Kinder- und Jugendhilfe die Möglichkeit, Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr mit einer komplexen psychischen Erkrankung in der Transitions-WG unterzubringen 1 . Bildung­und­Jugend­–­Fachbereich­Bildung • „Deutsch­Konversationsrunden“­ an mehreren Standorten der Büchereien. Sprachencafé für Erwachsene: Einander treffen – miteinander reden – Deutsch üben(in der Hauptbücherei). Spielerisch Deutsch lernen für Kinder (in einzelnen Zweigstellen). • Zusammenlegung­der­Modeschule­Hetzendorf­mit­ der­Fachschule­Siebeneichengasse:­ Die Modeschule Hetzendorf(5-jährige Ausbildung, wenig Personen mit Migrationsbezug) und die Fachschule 15., Siebeneichengasse(3-jährige Ausbildung, hoher Anteil von Personen mit Migrationsbezug), wurden zusammengelegt. Für die Modeschule Hetzendorf ergibt sich durch die Zusammenführung eine Erweiterung der Zielgruppe im Hinblick auf Diversität: SchülerInnen mit Begabungen im kreativen und handwerklichen Bereich, die bis dato die Hürde der höheren Lehranstalt mit Reife- und Befähigungsprüfung nicht meistern konnten, haben nun in Hetzendorf die Möglichkeit, eine Modeausbildung in einer Schule mit internationalem Renommee zu absolvieren. Die Vielfalt der SchülerInnen vergrößert das Potenzial an Kreativität, Leistung und Innovation. • Kinderbücherei­der­Weltsprachen: Insgesamt zirka 13.900 Medien in über 50 Sprachen. https://buechereien.wien.gv.at/B%C3%BCchereienWien/Standorte-%C3%96ffnungszeiten/Zweigstellen/ Kinderb%C3%BCcherei-der-Weltsprachen • ­Modeschule­Hetzendorf:­Kooperationsprojekt­ ­„Verhüllt,­enthüllt!­Das­Kopftuch“. Die Ausstellung„Verhüllt, enthüllt!“ im Weltmuseum Wien zeigte anhand von Bildern, Videos und Installationen die Geschichte und Vielfalt des Kopftuchs und griff die Kontroversen über den Zwang der Verschleierung auf. https://www.wien.gv.at/bildung/schulen/modeschule/ kooperationen/weltmuseum.html • Musikschulen:­ ELEMU ­(Elementares­Musizieren): Das Herzstück von ELEMU ist das aktive gemeinsame Musizieren aller Kinder einer Klasse. Die SchülerInnen experimentieren, entwickeln musikalische Grundkenntnisse und einen persönlichen Zugang zur Musik. Mehrere Schuljahre lang praktiziert, hat ELEMU eine nachhaltige Wirkung. https://www.wien.gv.at/bildung/schulen/musikschule/ unterrichtsfaecher/elemu.html • Interkulturelle­Veranstaltungen­in­der­­Hauptbücherei­ sowohl im Bereich Belletristik als auch Sachbücher (z. B. Podiumsdiskussionen, Buchpräsentationen) und Literaturveranstaltungen mit AutorInnen aus dem Ausland. Diverse Veranstaltungen zum Thema Flucht und Migration. • Start­des­Projekts­„Leicht­verständliche­Sprache“ (sowohl im Bereich des Medienbestandes als auch bei Formularen etc.). Richtet sich an alle BürgerInnen. Bildung­und­Jugend­–­Fachbereich­Jugend • ­Studie­„Jugendliche­in­der­Offenen­Jugendarbeit­ Wien“­–­Identitäten,­Lebenslagen­und­abwertende­ Einstellungen (Oktober 2016): Die Studie gibt einen tiefen Einblick in die Lebenslagen und vielfältigen Identitäten von jungen Menschen und befasst sich mit der ernsten Thematik abwertender Einstellungen. Ihre Ergebnisse bilden einen Teil des Arbeitsauftrags und der strategischen Orientierung des Wiener Netzwerks für Deradikalisierung und Prävention. https://kja.at/site/studie-zujugendlichen-in-der-wiener-jugendarbeit/#more • ­Präventionsprogramm­„Respekt:­Gemeinsam­Stärker“: Es verfolgt die Idee eines gemeinsamen Schulterschlusses für Respekt zwischen LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern. Damit soll gezielt den Herausforderungen im Schulalltag begegnet werden: Abwertung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, sexueller Orientierung, Religion/ Weltanschauung, Vorurteilen, Mobbing, Spannungen und Konflikten im Klassenzimmer, Diskriminierungserfahrungen oder Hass im Netz. Es geht darum, Mädchen und Burschen gezielt zu stärken, PädagogInnen im Umgang mit den vielfältigen Problemen von Jugendlichen zu unterstützen und Eltern als zentrale BildungspartnerInnen miteinzubeziehen. Das Programm richtet sich mit zielgruppenspezifischen Angeboten an alle SchulpartnerInnen und wird an Schulen mit hohen sozialen Herausforderungen durchgeführt. https://www.wien.gv.at/ presse/2019/03/12/respekt-gemeinsam-staerkerwien-startet-grosses-praeventionsprogramm Diversitätsmonitor: Anhang 199 Bildungsdirektion­für­Wien • Muttersprachlicher­Unterricht: Kinder, die eine AHS in Wien besuchen, können in der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ die Kenntnisse ihrer Mutter- oder Herkunftssprache verbessern und vertiefen. Im Schuljahr 2019/2020 wird muttersprachlicher Unterricht für folgende Sprachen angeboten: Albanisch, Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Bulgarisch, Chinesisch, Farsi, Italienisch, Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch. • BildungsHub.Wien:­ Auf der Plattform www.bildungshub. wien werden erfolgreiche Wiener Schulprojekte präsentiert, um die kreativen Ideen und vielfältigen Themen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gleichzeitig wird den Wiener LehrerInnen eine Hilfestellung bei der Umsetzung neuer Projekte ermöglicht. Die­Wiener­Volkshochschulen • Wirtschaftsagentur­Wien:­ Die Wirtschaftsagentur Wien hat 2019 an den„Österreichischen Tagen der Diversität“ mit einem Sprachen-Café ihrer MitarbeiterInnen teilgenommen, um die Vielfalt und Internationalität ihres Teams „kennen zu lernen“. 15 KollegInnen haben ihre Herkunftsländer, ihre Wirtschaftssitten und nationalen Speisen präsentiert. Im Anschluss wurde eine Sprachenlandkarte­ für­das­interne­Wissensmanagement­erstellt. Diversitätskompetenz­wurde­als­Kernkompetenz­für­ alle­Mitarbeitenden­definiert.­ Die­Diversitäts-Dimensionen­der­Wirtschaftsagentur­ Wien:­ 2017 hat die Wirtschaftsagentur Wien relevante Diversitäts-Dimensionen für die Arbeit mit ihren Zielgruppen und für die Angebote für ihre MitarbeiterInnen festgelegt. Hierdurch ist es möglich, zielgerichtete Aktivitäten zu planen und Schwerpunkte in der Arbeit zu setzen. Zielgruppen­in­ihrer­Vielfalt:­ https://wirtschaftsagentur. at/ueber-uns/das-unternehmen/organisation/genderund-diversitaet/ • ­Verbindlicher­Sprachleitfaden­der­Wiener­Volkshochschulen:­ DISKRIMINIERUNGSARME SPRACHE AN DEN WIENER VOLKSHOCHSCHULEN BEZOGEN AUF DIE GESCHLECHTERVIELFALT Die Wiener Volkshochschulen verstehen sich als Institution, die für einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander einsteht. Bezogen auf die Geschlechtervielfalt bedeutet das, eine Sprache zu wählen, die diese Vielfalt sowohl in der schriftlichen, bildlichen als auch mündlichen Kommunikation berücksichtigt. HANDLUNGSFELD­BESCHÄFTIGUNG­&­ARBEITSMARKT HANDLUNGSFELD­EINKOMMEN­&­SOZIALE­ SICHERUNG Soziales,­Sozial-­und­Gesundheitsrecht • Kontinuierliche Berichterstattung über sozialdemografische Merkmale diverser Zielgruppen(Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaft etc.). • Die Abteilung publiziert regelmäßig Berichte zu den Themen Mindestsicherung, Soziales und Armut, und die Monatsblätter, Quartalsberichte und Jahresberichte liefern Informationen zur Entwicklung der Mindestsicherung. https://www.wien.gv.at/kontakte/ma40/downloads.html Gewerberecht,­Datenschutz­und­Personenstand HANDLUNGSFELD­GESUNDHEIT­ • ­Heirat­und­Verpartnerung­in­Wien­und­Traumhafte­ Hochzeiten:­ Das Angebot an Orten für eine Trauung oder Verpartnerung in Wien ist breit gefächert. Das Angebot „TouristInnenhochzeiten“­ richtet sich an Personen mit ausländischer Herkunft, die keinen Wohnsitz in Österreich haben und auch keinen Wohnsitz in Österreich hatten. Immer mehr TouristInnen entdecken Wien als Stadt, in der man sich gerne das Ja-Wort gibt, auch wenn man nicht hier lebt bzw. gelebt hat und auch nicht beabsichtigt, hier zu leben. https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/ ehe/traumhochzeit/ https://www.wien.gv.at/english/administration/ civilstatus/wedding/dream-wedding/index.html Gesundheitsdienst­der­Stadt­Wien • Amtsärztliches­Referat­für­Sexuelle­Gesundheit:­ 2016 erfolgte die Neueinrichtung der Sozialberatungsstelle-­ Sex . Gesundheits-Beratung& Betreuung für Menschen in der Prostitution. SexarbeiterInnen bekommen verbindlich Sozial-(Orientierungs-)Beratung) bei Aufnahme der Arbeit(sicheres Arbeiten, rechtliche& finanzielle Infos, Zukunftsperspektiven, persönliche Themen): Broschüre „Sexwork Information“ in 8 Sprachen, Folder der Sozialberatungsstelle in 6 Sprachen(Deutsch, Bulgarisch, Chinesisch, Rumänisch, Slowakisch und Ungarisch). 200 Diversitätsmonitor: Anhang • Fachbereich­Infektionsvorsorge: Berücksichtigung kultureller Bedürfnisse und Bedingungen, wenn möglich mehrsprachiges Personal und Einsatz von Videodolmetsch. • www.impfservice.wien: Informationen in„Leichter Sprache“ in Deutsch, Englisch, Türkisch sowie nach den Kriterien für Barrierefreiheit abgefasst. Informationsblätter/Einverständniserklärungen zu Impfungen gibt es in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Kroatisch, Polnisch, Serbisch, Türkisch und Farsi. Sozialtarife­ ermöglichen­Impfungen­für­Familien­mit­Kindern­und­ benachteiligte­Gruppen. • Fachbereich­Gesundheitsvorsorge­Kinder/Jugendliche:­ Familienhebammen betreuen Frauen, auch im Einzelsetting. Seit 2015 vermehrt für Frauen aus Syrien, dem Iran, Irak und afrikanischen Ländern. Folder„Familienhebammen“(Information in Deutsch und Türkisch). Familienhebammen betreuen in Deutsch, Englisch, Französisch, Persisch, Polnisch und Türkisch. SubstitutionspatientInnen werden im Rahmen eines vom Gesundheitsdienst unterstützten Projekts kostenlos auf Hepatitis C getestet und ihnen eine Behandlung ermöglicht. Fonds­Soziales­Wien • ­Seit­2016:­Wichtige­Informationen­für­KundInnen­werden­in­Leichte­Sprache­übersetzt. • Seit­2016:­Im­Kundenservice (Guglgasse) und im Bera tungszentrum­Wohnungslosenhilfe­(Lederergasse)­ist­ ein­zugekaufter­Video-Dolmetschservice­im­Einsatz.­ DolmetscherInnen stehen für Beratungsgespräche mit anwesenden KundInnen per Videokonferenz nach vereinbarten Abrufzeiten(gängige Fremdsprachen sofort, seltene Sprachen nach einer kurzen Wartezeit, sehr seltene Sprachen gegen Voranmeldung) zur Verfügung. • Erfassung­von­Diversität­in­zur­Verfügung­stehenden­ Datensätzen. • ­Implementierung­der­kontinuierlichen­Erfassung­aller­ diversitätsrelevanten­Maßnahmen­im­Unternehmen. • ­Verankerung­des­nachhaltigen,­generationenübergreifenden­und­kulturübergreifenden­Arbeitens­in­den­ strategischen­Zielen­2018 – 2022. • Fortbildung: „The­clash­of­generations“­ – Verstehen generationsbedingter Unterschiede am Arbeitsplatz. • 2019: Start der Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung in der Migrationsgesellschaft. • Fachbereich­Behindertenarbeit:­Verpflichtende­ Gender­konzepte in der Anerkennung von Tagesstruktur- und Berufsqualifizierungseinrichtungen sowie bei Projektförderungen. Wiener Gesundheitsverbund • ­Barrierefreiheit­im­Krankenhaus: Kooperation mit der Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Begehung­von­drei­Krankenhäusern. • Öffnung­der­Cafés­in­den­Pflegewohnhäusern­für­die­ Umgebung , damit ein Austausch mit der Wohnbevölkerung erfolgt und das Pflegewohnhaus Teil des Grätzls wird. • Regelmäßige­BewohnerInnen-,­PatientInnen-­und­ Angehörigenbefragung­zur­Zufriedenheit,­ mit anschließender Evaluierung und ggf. Nachbesserung. • Veranstaltung: „Tag­der­Psychischen­Gesundheit“. Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen sowie Vorstellung der diversen Bandbreite psychischer Gesundheitsberufe. • ­Videodolmetsch: Zuschaltung von qualifizierten DolmetscherInnen. Niederschwelliges Kommunikations-Tool für PatientInnen mit nicht-deutscher Muttersprache zur Verbesserung der Anamnese- und Aufklärungsgespräche. Außerdem: Bei­Menschen,­die­an­Demenz­erkrankt­ sind, werden Piktogramme und einfache­Redewendungen­in­der­Muttersprache­verwendet. • ­Berufsbegleitende­Deutschkurse­direkt­am­Arbeitsplatz.­ Pilotphase und Konzipierung für Wigev-weite Ausrollung 2020. • Sprachleitfaden­Geschlechtergerechtes­Formulieren­ und­eine­diskriminierungsfreie­Bildsprache.­ Überarbeitung des bestehenden Leitfadens und Umsetzung der Erkenntnis des Verfassungsgerichthofs zum sog. 3. Geschlecht wie auch der leichten Sprache. • ­Diversität­als­Bestandteil­in­allen­Führungslehrgängen­ und­Personalweiterbildungen. Kuratorium­Wiener­Pensionisten-Wohnhäuser • Unternehmensethik: Seit 2011 gibt es den Ethikbeirat. Diese unabhängige Arbeitsgruppe besteht aus verschiedenen Berufsgruppen, überprüft in regelmäßigen Abständen die ethische Grundlage des Tuns innerhalb der Organisation und formuliert Empfehlungen. • Es wurden ein ETHIKKODEX ­und­ein­­Verhaltenskodex bzw. ­„Code­of­Conduct“ entwickelt, der für die Geschäftsführung und Geschäftsleitung, die Führungskräfte sowie MitarbeiterInnen des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser gilt. • Spezielle­Infonachmittage­für­die­Zielgruppen­Menschen­mit­Herkunft­aus­Bosnien­und­Herzegowina,­ Kroatien,­Serbien­und­Polen­in­der­Muttersprache.­ Diversitätsmonitor: Anhang 201 Strategische­Gesundheitsversorgung • ­Aufnahme­des­Diversitätsaspekts­in­die­Projekte­der­ Wiener­Landeszielsteuerung. • ­Berücksichtigung­des­Diversitätsaspektes­in­den­Wiener­ Gesundheitsberichten: Diese Berichterstattung ist die systematische Darstellung und Analyse des Gesundheitszustands der Bevölkerung, der Gesundheitsgefährdungen und der Gesundheitsversorgung. https://www.wien.gv.at/gesundheit/einrichtungen/ planung/gesundheitsberichterstattung.html Sucht-­und­Drogenkoordination­Wien Verbindende Sprache, Vielfalt der Gesellschaft in Bildern. • Website­von­Wohnberatung: Der Fokus liegt auf Usability: vereinfachte­Sprache­ auf der Website und auch im Schriftverkehr sowie barrierefreier Zugang. • Beratungszentren Mieterhilfe und Wohnberatung: Verzicht­auf­Fachvokabular. • ­Verpflichtende­Schulungen zum Thema Diversität für MitarbeiterInnen und Führungskräfte: Im Erhebungszeitraum: Thema Alter und Generationenmanagement. • Teambuilding­mit­DiversitätstrainerInnen. • ­Interner­Diversitätsbericht­ wurde 2017 installiert, um alle Aktivitäten im Unternehmen zu erfassen. • ­Workshop­für­GesundheitslotsInnen (MigrantInnenNetzwerk) durch MitarbeiterInnen der Sucht- und Drogenkoordination(Suchtprävention und Beratung, Behandlung, Betreuung). • Funktionierende aktuelle Sprachkompetenzliste für alle Einrichtungen des Sucht- und Drogenhilfenetzwerks Wien, d.h. es sind alle Sprachkompetenzen des Suchtund Drogenhilfenetzwerks Wien angegeben. HANDLUNGSFELD­WOHNEN Technische­Stadterneuerung • ­Mehrsprachige­Homepage­ beim EU-Projekt Smarter together – in 109 Sprachen. Informationen über smarte Themen und Projekte in den Bereichen Energie, Mobilität, Sanierung, Partizipation, Kooperation und Vernetzung. https://www.smartertogether.at Wiener Wohnen • Wiener Wohnen hat eine diversitätsorientierte Image-Kampagne durchgeführt, in der auch in der Bild sprache (interne und externe Medien) darauf geachtet wird, dass die Vielfalt des Gemeindebaus abgebildet wird. • In der Wiener Wohnen-Haus& Außenbetreuung (Wr WHAB ) wurde ein Video­mit­den­Führungskräften­ produziert, in dem sie die Kerndimensionen der Diversi tät erklären. • Es werden spezielle­Vorträge­für­KollegInnen­ organisiert, die sich auf aktuelle Herausforderungen beziehen, u. a. zu Umgang­mit­Suchtkranken­und­Umgang­mit­ traumatisierten­Menschen. Wohnservice­Wien­/­wohnpartner • ­Bild-­und­Wortsprache­in­der­Öffentlichtkeitsarbeit:­ HANDLUNGSFELD­INFRASTRUKTUR Abfallwirtschaft,­Straßenreinigung­und­Fuhrpark­–­ die­48er • ­Mehrsprachiges­Informationsmaterial­Flugblatt:­ „Getrennte Sammlung und Wiener Mistplätze“ in den Sprachen Deutsch, Englisch, Bosnisch/Kroatisch/ Serbisch, Türkisch, Arabisch, Farsi, Ungarisch. Infozettel: https://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/ service/publikationen/index.html • Bildsprache­bzw.­Piktogramme: Behälteraufkleber für Mistkübel. https://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/ service/publikationen/behaelterkleber.html • Die 48er ist im Stadtplan­der­Stadt­Wien unter Saubere­ Stadt­ vertreten, und die Standorte der Altstoffsammelstellen, Hundekotsackerlspender, Mistplätze, Problemstoffsammelstellen, der mobilen Problemstoffsammelstellen und der WC-Anlagen sind im Stadtplan verzeichnet und abrufbar. https://www.wien.gv.at/stadtplan/ Magistratische­Bezirksämter­( MBA s) • Folder „Meldeservice­kurz­zusammengefasst“ in mehreren Sprachen(Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Türkisch). https://www.wien.gv.at/verwaltung/meldeservice/ zusammengefasst.html • Generell über https://www.wien.gv.at/english/ gibt es wichtige Orientierungs-Informationsleistungen der Stadt Wien. Zum Beispiel: Gewerbeanmeldung sowie weitere Informationen in Englisch:­ https://www.wien.gv.at/english/psc/ gewerbeanmeldungen.html, https://www.wien.gv.at/ english/psc/business-management/index.html • ­Informationen­zur­Parkraumbewirtschaftung­in­Englisch:­ https://www.wien.gv.at/english/e-government/ transportation/parking/residents/parking-permit.html 202 Diversitätsmonitor: Anhang 1 Das Erreichen des 18. Lebensjahres stellt für die Jugendwohlfahrt, die Soziale Arbeit wie auch für die Psychiatrie eine formale Grenze dar, welche im Regelfall für die 18-Jährigen die Versorgungssicherheit durch die Jugendwohlfahrt beendet. Die Wissenschaft hat den Begriff der„Transitionspsychiatrie“ geprägt, welche eine gemeinsame Zuständigkeit psychiatrisch Tätiger für den Zeitraum zwischen dem 16. und dem 25. Lebensjahr definiert, die sowohl jugendpsychiatrische als auch erwachsenenpsychiatrische Grundsätze berücksichtigt und sich radikal am Individuum und dessen Bedarfen und Bedürfnissen orientiert. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Behandlungsbrüche und Entwicklungsrückschritte mit Erreichen des 18. Lebensjahres in Zukunft die seltene Ausnahme sind. Diversitätsmonitor: Anhang 203 Impressum Medieninhaber und Herausgeber Stadt Wien – Integration und Diversität Friedrich-Schmidt-Platz 3 1080 Wien Redaktion Kemal Boztepe, Philipp Hammer, Karin König, Kurt Luger Gestaltung Kathi Reidelshöfer Lektorat Sabine Wiesmühler Druck Print Alliance HAV Produktions GmbH, gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe von„ÖkoKauf Wien“ Rechtlicher Hinweis Die enthaltenen Daten, Tabellen, Grafiken, Bilder etc. sind urheberrechtlich geschützt. Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes. Nachdruck nur mit Quellenangabe. © Dezember 2020, Magistrat der Stadt Wien Integrations& Diversitätsmonitor Wien 2023 Integrations& Diversitätsmonitor Wien 2023 Herausgegeben von Stadt Wien – Integration und Diversität Gesamtprojektleitung Kemal Boztepe(Stadt Wien – Integration und Diversität) Projektteam Integrationsmonitor Leila Hadj Abdou(Projektleitung), Karin König, Katharina Zahradnik-Stanzel(Stadt Wien – Integration und Diversität) Birgit Akagündüz-Binder(Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung) Ursula Ganal, Ivana Hartmann, Stefan Kolar(Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) Wolfgang Remmel(Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik) August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation) Projektteam Diversitätsmonitor Leila Hadj Abdou, Karin König, René Thabet, Katharina Zahradnik-Stanzel(Projektleitung Personalerhebung) (Stadt Wien – Integration und Diversität) Flavia Enengl, Barbara Willsberger(L&R Sozialforschung) Inhalt 6 Vorwort 8 Einleitung Umsetzung& Methode 10 Integrationsmonitor 16 Diversitätsmonitor Kernergebnisse 22 Integrationsmonitor 28 Diversitätsmonitor 34 Demografie& Einwanderungsrecht Gleichstellung& Partizipation 54 Integrationsmonitor 68 Diversitätsmonitor Bildung 72 Integrationsmonitor 92 Diversitätsmonitor Beschäftigung& Arbeitsmarkt 96 Integrationsmonitor 118 Diversitätsmonitor Einkommen& soziale Sicherung 122 Integrationsmonitor 136 Diversitätsmonitor Gesundheit 140 Integrationsmonitor 146 Diversitätsmonitor Wohnen 150 Integrationsmonitor 162 Diversitätsmonitor Infrastruktur 166 Diversitätsmonitor Zusammenleben 172 Integrationsmonitor 180 Diversitätsmonitor 184 Personalerhebung 194 Glossar Anhang 200 Integrationsmonitor 204 Diversitätsmonitor Vorwort Wien ist eine weltoffene Stadt und eine Stadt der Vielfalt. In Wien leben Menschen mit 180 Staatsangehörigkeiten, und rund die Hälfte der Wiener*innen hat Eltern, die beide im Ausland geboren wurden. Die Förderung von Integration und Diversität eröffnet Chancen und ist der Schlüssel zu einem gelungenen Zusammenleben. Der mittlerweile 6. Wiener Integrations- und Diversitätsmonitor zeigt einmal mehr auf, wie wichtig evidenzbasierte Grundlagen für die Arbeit der Verwaltung und Politik sind. Er bietet Einblick in acht für Integration und Diversität relevante Themen- und Lebensbereiche und bildet neben dem Integrationsstand der Wiener Bevölkerung auch den Diversitätsstand von mehr als 60 Wiener Magistratsabteilungen und Einrichtungen ab. Eine ausgewogene Politik schaut weder weg, noch macht sie Probleme größer als sie sind. Vernünftige Politik folgt Fakten, agiert evidenzbasiert und achtet auf die stetige Veränderung einer vielfältigen Gesellschaft. Das ist der Ansatz, den Wien auch in den kommenden Jahren weiterverfolgen wird. Auch Wien ist vom Weltgeschehen geprägt. 2022 führte, wie der Monitor unterstreicht, die Fluchtmigration aus der Ukraine zu einer höheren Anzahl von geflüchteten Menschen, als dies im Jahr 2015 der Fall war. Mit den Ausnahmen der Jahre 2022 und 2015 stellten bisher jedoch EU/EFTA-Staaten die wichtigsten Herkunftsländer für Zuwanderung nach Wien dar. Wie dieser Monitor anhand von aktuellen Daten ebenfalls demonstriert, verjüngt Zuwanderung die Wiener Bevölkerung – ein wichtiger Faktor für die demografische Entwicklung ­dieser Stadt. Bildung und Teilhabe am Arbeitsmarkt sind das Fundament einer erfolgreichen Integration. Das Erlernen der deutschen Sprache ist ein wichtiger Eckpfeiler für Chancengerechtigkeit. Gleichzeitig ist die Mehrsprachigkeit eine bedeutende Ressource der Wiener Bevölkerung. Die Ergebnisse des Monitors weisen auch auf vorhandene Herausforderungen wie etwa die fehlende Anerkennung beruflicher Qualifikationen von zugewanderten Menschen oder das wachsende Demokratiedefizit hin. Jede*r dritte Wiener*in im wahlfähigen Alter ist aufgrund einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wahlberechtigt, wobei die Mehrzahl der nicht wahlberechtigten Personen schon über zehn Jahre hier lebt. 6 Vorwort In Hinblick auf Diversität zeigt der Monitor, dass die Belegschaft der Stadt Wien auf allen Ebenen zunehmend diverser wird und dass Diversitätskompetenzen einen immer ­wichtigeren Faktor in der Stadtverwaltung darstellen. Als zuständiger Stadtrat für Integration werde ich weiterhin gewissenhaft daran arbeiten, dass Wien evidenzbasierte Integrations- und Diversitätsarbeit leistet und die Weltoffenheit und Vielfalt bewahrt, die diese Stadt ausmachen. Menschen, die sich in Wien niederlassen, sollen Unterstützung und Perspektiven erhalten, um sich in allen Lebensbereichen integrieren zu können. Mein besonderer Dank gilt dem Monitor-Projektteam und den Abteilungen, die mit Daten und Expertise unterstützend zur Entstehung des Monitors beitrugen: den Abteilungen für Stadtentwicklung und Stadtplanung, für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht, für Wirtschaft, Arbeit und Statistik sowie dem Personalservice, den Auftragnehmer*innen Z­ entrum für Soziale Innovation(ZSI) und L&R Sozialforschung sowie insbesondere dem Team der Abteilung Integration und Diversität, dessen hervorragende Arbeit und kontinuierliches Engagement zur hohen Qualität dieses Berichts führten. Mein herzlicher Dank gilt auch der großen Anzahl an Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien, die sich an der Erhebung für den Diversitätsmonitor beteiligt haben. Ich ermutige Sie, die Erkenntnisse und Daten, die dieser Bericht bietet, zu nutzen, um die Integration und einen produktiven Umgang mit Diversität in der Stadt voranzutreiben. Christoph Wiederkehr Vizebürgermeister& amtsführender Stadtrat für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz Vorwort 7 Einleitung Seit dem Jahr 2007 werden mit dem Integrations- und Diversitätsmonitoring der Stadt Wien die Veränderungen in der Wiener Einwanderungsgesellschaft sichtbar gemacht. Das Integrationsmonitoring ist ein Instrument der Abteilung Integration und Diversität der Stadt Wien, das dazu dient zu identifizieren, ob Zuwanderung oder Ausbildung im Ausland bzw. die Zuwanderung der Eltern einen Unterschied in Bezug auf die soziale Position, das Einkommen, die Bildungsteilhabe, die Erwerbstätigkeit, die Gesundheit, die Wahl und Verfügbarkeit des Wohnraums oder die gesellschaftliche und politische Partizipation machen. Das Monitoring dient der systematischen Beobachtung und dem begleitenden Sichtbarmachen der Lebenssituation der ­Wiener Bevölkerung. Die Ergebnisse des Wiener Integrationsmonitors sollen ­evidenzbasierte Debatten zu Einwanderung und Integration in Wien ermöglichen und die Politik und Verwaltung ­der Stadt Wien bei einer auf Fakten beruhenden Gestaltung von Maßnahmen unterstützen. Aus der Perspektive der Stadt Wien bedeutet Integration die Herstellung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung sowie Teilhabemöglichkeiten für alle Wiener*innen am Leben in der Stadt. Alle Menschen, die in Wien leben und hier ihren Hauptwohnsitz haben, sollen gleichen Zugang zu hochwertiger Bildung, guter Arbeit, ­existenzsicherndem Einkommen und angemessenem Wohnraum haben. Um eine gleichberechtigte und partizipative Stadt für alle zu ermöglichen, ist es daher wichtig, danach zu fragen, ob bzw. wo allfällige Benachteiligungen existieren. Zugewanderte Wiener*innen und ihre Kinder stellen alles andere als eine homogene Gruppe dar. Genauso wie Menschen ohne Migrationsbezug unterscheiden sie sich in ­vielerlei Hinsicht in Bezug auf Bildungsstand, Einkommen, Beruf, Gesundheitszustand, Wohnort oder etwa auch in Bezug auf Einstellungen. Zuwanderung bzw. Zuwanderung der Eltern muss auch nicht notwendigerweise Differenzen begründen. Vielmehr kann eine Reihe von Faktoren, wie unter anderem die sozio­ ökonomische Position oder das Geschlecht, zu Unterschieden führen. Zudem sind Unterschiede Teil von Gesellschaften. Ziel des Integrationsmonitoring ist es also nicht, auf Unterschiede zwischen den Wiener*innen per se hinzuweisen, ­sondern allfällige Benachteiligungen in den Fokus zu rücken und diesbezügliche Trends in den verschiedenen Bevölkerungsteilen Wiens mit und ohne Migrationshintergrund aufzuzeigen. Diversität wird von der Stadt Wien als Ressource verstanden, von der Kund*innen, Mitarbeiter*innen und Organisationen der Stadt Wien profitieren können. Das Diversitätsmonitoring untersucht daher, wie die Verwaltung der Stadt mit der steigenden Vielfalt der Bevölkerung umgeht: Werden die Dienstleistungen, Produkte und Maßnahmen der Stadt an die verschiedenen Bedürfnisse ihrer Bewohner*innen bedarfs- und zielgruppenorientiert angepasst? Wie ist Diversitätsmanagement in den Abteilungen der Stadt verankert, und wie spiegelt sich die Diversität der Bevölkerung bei den Mitarbeiter*innen der Stadt Wien wider? Der Integrationsmonitor wird eingeleitet durch das ­Kapitel „Demografie& Einwanderungsrecht“. Hier wird dargestellt, wie die Migration der vergangenen Jahrzehnte die Entwicklung der Stadt Wien geprägt hat und wie sich die Wiener Bevölkerung aktuell zusammensetzt. In den d­ arauffolgenden Kapiteln werden in sieben Handlungsfeldern(Gleichstellung & Partizipation, Bildung, Beschäftigung& Arbeitsmarkt, ­Einkommen& soziale Sicherung, Gesundheit, Wohnen, Zusammenleben) die Ergebnisse des Integrationsmonitorings beschrieben. Sie bieten umfangreiche Grund­lagen zur ­Analyse der Integrationsprozesse in Wien. 8 Einleitung Im Diversitätsmonitor werden die Bewertungen des Diversitätsmanagements von 68 Abteilungen und Einrichtungen der Stadt dargestellt – bezogen auf die Dimensionen Dienstleistungen& Kund*innen, Personal& ­Kompetenzen sowie Organisation& Strategie. Zusätzlich beinhaltet das Diversitätsmonitoring auch eine Zusammenstellung von Good Practices und eine Erhebung der Diversität des Personals der Stadt Wien. Diese empirische Analyse der Personalstrukturen der Verwaltung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der diversitäts- und ­gleichstellungsorientierten Personalpolitik der Stadt Wien, da nicht nur der aktuelle Stand der Diversität der Bediensteten abgebildet wird, sondern im Sinne eines Monitorings auch gemessene Veränderungen und Entwicklungen aufgezeigt werden. Am Gesamtbericht des Integrations- und Diversitätsmonitors der Stadt Wien haben zusätzlich zu Mitarbeiter*innen der Abteilung Integration und Diversität und zwei ­externen Auftragnehmer*innen(das Zentrum für Soziale ­Innovation und L&R Sozialforschung) auch Mitarbeiter*innen der Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung, der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht, der Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik, und der Abteilung Personalservice mitgewirkt. Ohne ihre Unterstützung und Expertise wäre die Umsetzung des Integrations- und Diversitätsmonitors nicht möglich gewesen. Vielen Dank! Der Integrationsmonitor ist auch in einer englischen Kurzfassung und in einer Online-Version mit interaktiven Grafiken auf der Webseite der Abteilung Integration und Diversität der Stadt Wien verfügbar. Sie können den gesamten Wiener Integrations- und Diversitätsmonitor zudem auch auf der Website der Abteilung als pdf-Datei herunterladen und über das Bestellservice der Stadt Wien kostenlos bestellen. 1 1 w ien.gv.at/menschen/integration/daten-fakten/ wien.gv.at/wienatshop/Gast_bestellservice/ Einleitung 9 Umsetzung& Methode Integrationsmonitor 10 Umsetzung& Methode Struktur und Inhalte des Integrationsmonitors Acht Themenkapitel von Demografie über Bildung bis hin zu Zusammenleben, die sich mit Entwicklungen und Trends zu Integration auseinandersetzen Der Integrationsmonitor ist in acht thematische Kapitel gegliedert, die sich anhand empirischer Analysen mit dem Thema Integration auseinandersetzen. Die Auswertungen in den einzelnen Kapiteln orientieren sich an Integrations­ indikatoren(siehe Übersicht der Indikatoren). Um Entwicklungen und Trends über die Jahre nachzuverfolgen, achtet das Wiener Integrationsmonitoring auf Kontinuität hinsichtlich der Indikatoren, soweit es die Datenlage zulässt. Zur Darstellung der Entwicklung und Trends werden häufig Zeitreihen dargestellt. Das erste Kapitel zur demografischen Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung und zu Rechtsgrundlagen der Zuwanderung nach Wien bildet den Rahmen für die nachfolgenden, von Indikatoren geleiteten Kapitel. Es zeichnet nach, wie sich Wien zu einer Einwanderungsstadt entwickelt hat, wie hoch der Anteil an Menschen mit Migrations­bezug in Wien ist, welche Staatsangehörigkeiten und Geburtsländer die Wiener*innen haben, zeigt Muster von rezenter Zuwanderung auf und bietet Informationen zur Regulierung von Zuwanderung und Aufenthalt. Das fünfte Kapitel, Einkommen und soziale Sicherung, setzt sich mit den Themen Erwerbseinkommen, Haushaltseinkommen sowie Armutsgefährdung auseinander und analysiert die Inanspruchnahme der Wiener Mindestsicherung entlang soziodemografischer Merkmale. Das sechste Kapitel, Gesundheit, wirft einen Blick auf das Gesundheitsempfinden und Krankheit als Herausforderung für die Erwerbstätigkeit der Wiener*innen. Das siebte Kapitel, Wohnen, analysiert die Wohnverhältnisse der Wiener Bevölkerung mit einem Blick auf Wohnarten, verfügbaren Wohnraum, Mietpreise und die räumliche Verteilung der Wiener*innen. Das achte und letzte Kapitel, Zusammenleben, ­beschäftigt sich mit den Einstellungen der Wiener Bevölkerung zu ­Fragen der Integration und insbesondere des Zusammenlebens von zugewanderten und nicht zugewanderten ­Wiener*innen. Indikatoren ermöglichen die Messung von Integration. Das zweite Kapitel, Gleichstellung und Partizipation, beschäftigt sich mit der Frage von Einbürgerung und politischer Teilhabemöglichkeit der Wiener*innen. Es zeigt ­Einbürgerungstrends in Wien auf und weist nach, welcher Anteil der Wiener*innen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das dritte Kapitel, Bildung, analysiert, welche Bildung ­Wiener*innen aufweisen und welche sie sich aneignen, und stellt Unterschiede im Hinblick auf den Bildungsstand in der Wiener Bevölkerung dar. Das vierte Kapitel, Beschäftigung und Arbeitsmarkt, ­analysiert Erwerbstätigkeits- und Selbstständigenraten der ­Wiener Bevölkerung und untersucht, inwieweit Wiener*innen von Arbeitslosigkeit und von Dequalifizierung betroffen sind, d. h. inwiefern sie ihre Ausbildungen verwerten ­können und ob sie sich in stabilen Beschäftigungsverhältnissen befinden. Umsetzung& Methode 11 Handlungsfeld Gleichstellung& Partizipation Bildung Beschäftigung& Arbeitsmarkt Einkommen& soziale Sicherung Gesundheit Wohnen Zusammenleben Indikatoren(Auswahl) • Einbürgerungsrate(Anteil der jährlich eingebürgerten Menschen an der Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit) • Anteil der Drittstaatsangehörigen mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens zehn Jahren, die in einem Haushalt leben, der die für eine Einbürgerung vorgeschriebene Einkommensschwelle nicht erreicht • Anteil der Personen mit Hauptwohnsitz in Wien im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unabhängig von der Aufenthaltsdauer kein Wahlrecht besitzen • Bildungsstand – Verteilung der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter über die Ausbildungsstufen • Bildungserwerb – Anteil der nicht mehr schulpflichtigen Wiener*innen zwischen 15 und 19 Jahren mit laufenden oder abgeschlossenen Ausbildungen • NEETs – Nicht in Beschäftigung, Ausbildung oder Training stehende Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren • Erwerbstätigenraten • Ausschöpfung der potenziellen Arbeitszeit • Stabilität der Beschäftigung • Anteil der Erwerbstätigen in Fach-, Hilfs- und Anlerntätigkeiten • Anteil der Hilfs- und Anlerntätigkeiten an der Beschäftigung der Personen mit mittleren und höheren Ausbildungsabschlüssen(Dequalifizierung) • Arbeitslosenquoten • Anteil der selbstständigen, führenden und leitenden Erwerbstätigen an der gesamten Bevölkerung • Nettoentlohnung in der unselbstständigen Haupttätigkeit • Äquivalisierte Haushaltseinkommen • Anteil der Bevölkerung, der in den äquivalisiert einkommensschwächsten 20 % der Wiener Haushalte lebt • Inanspruchnahme der Wiener Mindestsicherung • Subjektives Gesundheitsempfinden der Bevölkerung • Krankheit als Hinderungsgrund im Erwerbsleben • Verteilung der Bevölkerung in Segmenten des Wohnungsmarktes • Wohnfläche und Wohnkosten pro Kopf • Verteilung der Bevölkerung über das Stadtgebiet • Einschätzungen des Zusammenlebens der Wiener Bevölkerung • Beurteilung von Zuwanderung und deren Effekten • Diskriminierungserfahrungen BEGRIFFE UND DEFINITIONEN Als Personen mit ausländischer Herkunft gelten Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft sowie österreichische Staatsbürger*innen, die im Ausland geboren wurden. Bei den Bezeichnungen für verschiedene Gruppen der Wiener Bevölkerung wird in diesem Bericht auf ­spezifische Definitionen und Begriffe zurückgegriffen, die im Folgenden erläutert werden. Neben den selbsterklärenden Begriffen der Staatsbürgerschaft und des ­Geburtslandes sind dies die Begriffe ausländische Herkunft und der Migrationshintergrund. Bei der Definition der ausländischen Herkunft werden die Merkmale Staatsbürgerschaft und Geburtsland kombiniert. Als Personen mit ausländischer Herkunft werden jene gezählt, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sowie österreichische Staatsbürger*innen(eingebürgert oder bereits zur Geburt aufgrund des Abstimmungsprinzips österreichische Staatsbürger*innen), die im Ausland geboren wurden. Im Umkehrschluss haben nur jene Menschen eine österreichische Herkunft, die sowohl die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen als auch hier geboren sind. 12 Umsetzung& Methode Die Definition des Migrationshintergrundes umfasst Personen, bei welchen beide Eltern im Ausland geboren wurden, d. h. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden(1. Generation) wie auch Personen, die bereits in Österreich zur Welt gekommen sind (2. Generation). Die Definition des Migrationshintergrunds wiederum erfasst Personen, deren beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Diese Gruppe lässt sich in Angehörige der so genannten ersten Generation(Personen, die selbst im Ausland geboren wurden) und in Angehörige der zweiten Generation(Kinder von zugewanderten Personen, die selbst in Österreich zur Welt gekommen sind) untergliedern. Diese Definition des Migrationshintergrundes im Wiener ­Integrationsmonitor folgt zu Zwecken der ­Vergleichbarkeit jener der Statistik Austria. Da in den amtlichen Register­ daten keine Informationen zu den Eltern vorliegen, kann der Migrationshintergrund erst seit dem Jahr 2008 mithilfe der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung abgebildet werden. Personen mit einem Elternteil aus Staaten der EU/EFTA sowie einem Elternteil aus Drittstaaten sind im vorliegenden Bericht den Personen mit Migrationshintergrund EU/EFTA zugeordnet. Unter der Bezeichnung Bildungsstaat Ausland und Migra­ tionshintergrund EU/EFTA werden daher Personen, die ihren höchsten Bildungsabschluss im Ausland erworben haben und die aus der EU/EFTA zugewandert sind, verstanden. Unter der Bezeichnung Bildungsstaat Ausland und Migrationshintergrund Drittstaat werden Personen ­gruppiert, die ihren höchsten Bildungsabschluss im Ausland erworben haben und die aus Drittstaaten zugewandert sind. Personen, die ihre höchste Bildung in Österreich erworben haben bzw. erwerben und deren Eltern beide zugewandert sind, wobei mindestens ein Elternteil aus der EU/EFTA zugewandert ist, werden unter der Bezeichnung Bildung Österreich und Migrationshintergrund EU/EFTA erfasst. Personen, die ihre höchste Bildung in Österreich erworben haben oder erwerben und deren Eltern aus Drittstaaten zugewandert sind, werden im Bevölkerungsteil Bildungsstaat Österreich und Migrationshintergrund Drittstaat erfasst. Nach dem Bildungsort unterschieden wird im Integrationsmonitor deswegen, da der Bildungsort einen Hinweis auf die Verwertbarkeit des Bildungsabschlusses in Österreich gibt. Ein Bildungsabschluss in Österreich berechtigt zudem zu der Annahme, dass die Person Deutsch beherrscht. Unterscheidungen nach Bildungsstaat ermöglichen es daher, potenzielle Benachteiligungen besser einzuordnen. Wenn in diesem Monitor der Begriff Migrationsbezug verwendet wird, dann sind damit Personen gemeint, bei denen zwar nicht beide Eltern im Ausland geboren wurden, aber bei denen dennoch in der einen oder anderen Form ein Bezug zu Migration statistisch belegt werden kann, etwa weil ein Elternteil im Ausland auf die Welt gekommen ist. Wenn in diesem Bericht von Wiener*innen gesprochen wird, sind alle Menschen gemeint, die in Wien leben und hier ihren Hauptwohnsitz haben – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, ihrem Geburtsland oder ihrer Aufenthaltsdauer. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass Politik und Verwaltung der Stadt Wien für alle hier lebenden Menschen zuständig sind. Unterscheidungen nach Bildungsstaat ermöglichen es, potenzielle Benachteiligungen besser einzuordnen. Im Integrationsmonitoring wird zudem in den meisten Kapiteln zwischen Bevölkerungsteilen nach dem Ort des Bildungserwerbs und Migrationshintergrund unterschieden. D. h. die Wiener Bevölkerung wurde in fünf Bevölkerungs gruppen unterteilt, unterschieden nach dem Ort des bisher höchsten Bildungsabschlusses(Inland oder Ausland) und Migrationshintergrund(Österreich, EU/EFTA, Drittstaaten). DATENQUELLEN Das Monitoring beruht auf amtlichen Registerdaten, die eine Vollerhebung der Bevölkerung darstellen, und auf Stichprobenerhebungen, die auch Informationen über die Eltern der Wiener Bevölkerung enthalten. Das Wiener Integrationsmonitoring beruht auf ­Indikatoren, die mit vorhandenen öffentlichen Datenquellen ­berechnet werden können. Einerseits werden Daten aus amtlichen Registern(Vollerhebung) herangezogen. Für den Zweck eines Integrationsmonitorings bieten Registerdaten oft jedoch nur ein eingeschränktes Angebot an Daten, die für das Messen von Integration relevant sind. So enthält das Bevölkerungsregister beispielsweise keine Informationen über die Eltern der erfassten Personen. Ein Migrationshintergrund kann mit Registerdaten daher nur durch die Staatsbürgerschaft oder das Geburtsland der erfassten Personen selbst dargestellt werden. In vielen Bereichen des Integra­ tionsmonitorings wird daher auf Stichprobenerhebungen wie die Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung(MZ-AKE) oder die Europäische Statistik über Einkommen und Lebens­ bedingungen(EU-SILC) zurückgegriffen, die beide von der Statistik Austria durchgeführt werden, da in diesen Erhebungen auch Informationen über die Eltern enthalten sind. Umsetzung& Methode 13 Amtliche Registerdaten Für das Wiener Integrationsmonitoring werden unter anderem Daten aus amtlichen Registern ­herangezogen. Statistiken über den Bevölkerungsstand sowie über ­Wanderungen werden auf Grundlage des Zentralen Melde­ registers(ZMR) und anderer Quellen von der ­Statistik Austria in Form des Bevölkerungsregisters(POPREG) ­aufgearbeitet. EU-SILC-Daten, die jährlich erhoben werden, werden die Durchschnitte für die 36 Monate jeweils von Jahresanfang zu Jahresende dargestellt. Die durchgängige Darstellung anhand solcher Perioden betont die für ein Monitoring zentralen Trendverläufe über die Zeit gegenüber kurzzeitigen Schwankungen, denn bei diesen wäre es häufig nicht möglich zu unterscheiden, ob es sich um reale Phänomene handelt, die nach einer Erklärung verlangen, oder bloß um zufällige Schwankungen in der Stichprobe. Ebenfalls herangezogen wurden Verwaltungsdaten der Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft zu Erstaufenthaltstiteln, der Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht zu Daten zur Mindestsicherung sowie des Fonds Soziales Wien zu Neuzugängen von geflüchteten Menschen in die Grundversorgung in Wien. Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung(MZ-AKE) Die Stichprobe des Mikrozensus in Wien umfasst für jedes Quartal rund 5.600 Befragte, darunter zuletzt etwa 2.500 Befragte, von denen beide Elternteile im Ausland geboren wurden, darunter rund 1.900 selbst im Ausland geborene Personen. Befragt werden nur Privathaushalte, darin aber alle Mitglieder. Durchgeführt wird der Mikrozensus von der Statistik Austria seit 2004 in kontinuierlicher Form mit vierteljährlichen Berichtsterminen. Für den vorliegenden Integrationsmonitor standen Daten des Mikrozensus von Mitte 2007 bis Mitte 2022 zur Verfügung. Eine Eigenheit des Integrationsmonitors der Stadt Wien ist der Blick auf den Ort des höchsten ­Bildungsabschlusses, der, wie oben erwähnt, für das Monitoring von ­Integration viel aussagekräftiger ist, als es das Geburtsland wäre. Da im Mikrozensus jedoch nicht direkt danach gefragt wird, muss er aus den Angaben zum Jahr des höchsten Bildungsabschlusses, zum Jahr des Aufenthaltsbeginns und zum Geburtsland geschlossen werden. Dadurch ergibt sich eine geringe Unsicherheit, denn beispielsweise in Serbien geboren zu sein schließt nicht aus, den höchsten Abschluss in Deutschland gemacht zu haben. Diese Unsicherheit bezieht sich aber fast ausschließlich auf das konkrete Land, in dem der Abschluss erworben wurde. Bei der für dieses ­Monitoring relevanten Unterscheidung, ob der höchste Bildungsabschluss aus dem Inland oder dem Ausland stammt, ist die Unsicherheit sehr klein. EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) Die Konzentration auf Trends ermöglicht eine bessere Interpretation der Daten. Da die Stichprobe des Mikrozensus in einem Bundesland für eine Altersgruppe(wie die 15- bis 24-Jährigen) und unterteilt nach Migrationshintergrund oder Ort des Bildungsabschlusses bereits recht klein ist, werden die unvermeidlichen Stichprobenschwankungen relativ groß. Daher darf und kann man die Werte eines einzelnen Quartals und selbst eines einzelnen Jahres nicht mehr interpretieren, sondern muss sich ausschließlich auf den Trend konzentrieren. Um das zu erleichtern, ohne den Blick auf die tatsächlichen Werte ganz zu versperren, werden im Integrationsmonitoring der Stadt Wien Durchschnittswerte für jeweils 36 Monate gleitend dargestellt. Das heißt, es wird beispielsweise ein Datenpunkt für den Durchschnitt von Mitte 2018 bis Mitte 2021 und der nächste für den Durchschnitt von Mitte 2019 bis Mitte 2022 abgebildet. Für Mikrozensus-Daten, die quartalsmäßig erhoben werden, werden die Durchschnitte für die 36 Monate jeweils von Jahresmitte zu Jahresmitte dargestellt. Bei den EU-SILC ist eine jährliche Befragung über Einkommen und Lebensbedingungen von Privathaushalten in der Europäischen Union. Seit 2011 beruhen die Angaben zu den Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit auf den Lohn- und Einkommenssteuerdaten. SILC erhebt jeweils das Jahreseinkommen des vorangegangenen Kalender­ jahres, z. B. SILC 2020/21 enthält die Einkommensdaten von 2020. Im Rahmen des Integrationsmonitors werden Haushalte einem Herkunftsland zugeordnet. In den von der S­ tatistik Austria bereitgestellten Mikrodaten aus EU-SILC sind keine Haushaltsreferenzpersonen festgelegt. Daher wurden für den vorliegenden Integrationsmonitor alle Haushaltsmitglieder ab 25 Jahren und alle unter 25 Jahren, die nicht bei den Eltern leben, als für den Haushalt ­herkunftsrelevant angesehen. Wohnen in einem Haushalt Personen mit unterschiedlichen Herkünften, so wurde für die Klassifizierung des Haushalts unter den im Haushalt vorkommenden Herkünften die erste in der folgenden Aufzählung vorkommende Herkunft herangezogen: Österreich, EU 15/EFTA, EU seit 2004(sofern sie im betreffenden Jahr bereits Mitglieder 14 Umsetzung& Methode waren), Staaten im Gebiet des ­früheren ­Jugoslawien ohne EU-Mitgliedsstaaten, Türkei, andere sowie unbekannt. Erhebungen der Stadt Wien In einzelnen Bereichen des Integrationsmonitors, vor allem im Kapitel Zusammenleben, werden auch ausgewählte Ergebnisse aus einer von der Stadt Wien in Auftrag gegebenen Erhebung dargestellt. Die Studie„Zusammenleben in Wien“ wurde 2023 mit Umfragedaten von 1.104 Befragten durch das Institut SORA durchgeführt. Das gewählte Stichprobendesign ermöglicht, empirisch abgesicherte Aussagen über die Wiener Bevölkerung zu treffen. Alle Berechnungen, die auf der MZ-AKE beruhen, beziehen sich auf Durchschnittswerte von Jahresmitte bis Jahresmitte der jeweiligen Beobachtungsperiode. Die einzige Ausnahme bilden Berechnungen zu ­Einkommen und Lohn. In diesen Fällen basieren die Berechnungen immer auf Kalenderjahren, d. h. es handelt sich um Durch schnittswerte von Jahresanfang bis Jahresende der ­jeweiligen Beobachtungsperiode. Alle Berechnungen, die auf EU-SILC-Daten beruhen, beziehen sich schließlich auf Durchschnittswerte von Jahresanfang bis Jahresende der jeweiligen Beobachtungsperiode. Berichtszeitraum und Zeitreihen Alle in dieser Publikation beschriebenen Daten beziehen sich entweder auf den 1. Jänner 2023 oder auf davorliegende Zeiträume. Die auf Registerdaten beruhenden Zeitreihen im Integrationsmonitoring beziehen sich durchgehend auf den ak­ tuellen Gebietsstand. In den Zeitreihen ab dem Jahr 2002 werden beispielsweise die der Europäischen Union(EU) in den Jahren ab 2004 beigetretenen Staaten seit dem Beginn der Zeitreihe der EU zugeordnet. Bei den Berechnungen, die auf Stichprobenerhebungen basieren, werden einerseits wegen der für Wien vergleichsweise geringen Größe der Stichproben und andererseits auch, um Trends deutlicher sichtbar zu machen, die Ergebnisse als Durchschnittswerte für jeweils 36 Monate dargestellt. Bei der MZ-AKE ist die letzte Untersuchungsperiode in der Regel 2019–2022. Im Kapitel Einkommen und soziale Sicherheit beziehen sich die Auswertungen zur ­Nettoentlohnung auch auf Lohnsteuerdaten der MZ-AKE. Da die hierzu ­letzten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2021 ­stammen, betreffen die Auswertungen zur Nettoentlohnung im ­Kapitel Einkommen und soziale Sicherheit den Durchschnitt der Jahre 2019–2021. Bei den EU-SILC-Daten ist aufgrund der verfügbaren Daten die letzte Untersuchungsperiode in der Regel 2019–2021. Da die EU-SILC-Daten, wie oben erwähnt, beim Einkommen jeweils das vorangegangene Kalenderjahr erheben, stammen die bei den im Kapitel Einkommen und soziale Sicherheit und im Kapitel Gleichstellung und Partizipation letzten verfügbaren Daten zum Haushalteinkommen jedoch vom Jahr 2020. Die letzte Untersuchungsperiode läuft hier somit von Anfang 2018 bis Ende 2020. Umsetzung& Methode 15 Umsetzung& Methode Diversitätsmonitor Die Durchführung des Diversitätsmonitors 2023 ZIELSETZUNGEN DES DIVERSITÄTSMONITORS 2023 Der Diversitätsmonitor wurde 2009 als Instrument zur Analyse von Status und Entwicklungsverlauf des Diversitäts­ managements in den Einrichtungen der Stadt Wien initiiert. Dieser Idee bleibt auch der aktuelle Monitor treu. Als zusätzliche Ergänzung erfasst dieser auch verschiedene mit dem Diversitätsmanagement zusammenhängende Nutzen­dimensionen und stellt diese anschaulich dar. Mit dem dritten Durchlauf im Jahr 2013 wurde das„vor den Vorhang Holen“ besonders gelungener Projekte im Bereich des Diversitätsmanagements ein fixer Bestandteil des Diversitätsmonitors. Deshalb stellt der Monitor unter dem Titel„Good Practice“ auch heuer wieder erfolgreiche Strategien, Maßnahmen und Projekte vor, um als Input für die Organisationsentwicklung anderer zu dienen und so ­wechselseitiges Lernen zu ermöglichen. Alle gesammelten gelungenen Beispiele werden im Anhang beschrieben. BREITE BETEILIGUNG AM DIVERSITÄTSMONITOR 2023 Basis des Diversitätsmonitors ist eine Online-Befragung (siehe Fragebogen im Anhang), deren Ergebnisse die Grundlage für eine Darstellung des jeweils erzielten Umsetzungsstands im Diversitätsmanagement bilden. Diese Darstellung erfolgt, wie bereits bei den vorherigen Monitoren seit 2011, in Form so genannter„Diversitätsanzeiger“, die verdeutlichen, inwieweit die Bereiche Dienstleistungen und Services, Personalpolitik und organisatorische Strukturen an eine in soziokultureller Hinsicht vielfältige Stadt angepasst wurden. Möglich ist somit eine valide Einschätzung der ­Entwicklungspfade einzelner Einrichtungen wie auch der Entwicklungsdynamik in Wien insgesamt. Analog zu den Vormonitoren wurden solche Abteilungen bzw. Einrichtungen der Stadt Wien in den Monitor einbezogen, die • einen hohen Kund*innenkontakt und/oder • einen hohen Mitarbeiter*innenstand und/oder • eine hohe strategische Relevanz haben. Der Monitor misst das Diversitätsmanagement in acht Handlungsfeldern – auch das ist eine Konstante seit Beginn des Monitors. Diese Handlungsfelder bilden die zentralen Aufgabenbereiche ab, in denen die Stadt und die städtischen Einrichtungen aktiv sind und die wesentliche Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft haben. Bei den analysierten Bereichen handelt es sich um folgende Handlungsfelder: • Gleichstellung& Partizipation • Bildung • Beschäftigung& Arbeitsmarkt • Einkommen& soziale Sicherung • Gesundheit • Wohnen • Infrastruktur • Öffentlicher Raum& Zusammenleben Die 68 Abteilungen bzw. Einrichtungen der Stadt Wien, ­die in den aktuellen Monitor einbezogen werden konnten, lassen sich wie folgt den acht Handlungsfeldern zuordnen (siehe Tabelle 1): Mit dem Diversitätsmonitor 2023 liegt die sechste umfassende Analyse des Diversitätsmanagements der Stadt Wien vor. 68 Abteilungen und Einrichtungen der Stadt nahmen diesmal am Monitor teil. Seit 2009 hat sich die Zahl der teilnehmenden Einrichtungen sukzessive erhöht(2009: 30, 2011: 38, 2013: 42, 2016: 43, 2019: 53). Von den 68 teilnehmenden Einrichtungen waren 45 bereits im Vormonitor 2019 vertreten, 23 Einrichtungen kamen 2023 neu hinzu. Dieses breite Sample stellt in Verbindung mit der hohen Kontinuität des Monitors ein wesentliches Erfolgskriterium dar. So wird einerseits ein umfassender und valider Blick auf den Status quo ermöglicht, andererseits können Entwicklungsverläufe und Erfolge bei der Umsetzung des Diversitätsansatzes der Stadt aufgezeigt werden. Umsetzung& Methode 17 Tabelle 1: Teilnehmende Abteilungen bzw. Einrichtungen und deren Zuordnung zu den Handlungsfeldern Handlungsfeld Gleichstellung& Partizipation Bildung Beschäftigung& Arbeitsmarkt Einkommen& soziale Sicherung Gesundheit Wohnen Infrastruktur Abteilungen bzw. Einrichtungen Integration und Diversität Einwanderung und Staatsbürgerschaft Frauenservice Wien Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft* Kultur* Wiener Stadt- und Landesarchiv Wienbibliothek im Rathaus* Kindergärten Kinder- und Jugendhilfe Bildung und Jugend – Fachbereich Bildung Bildung und Jugend – Fachbereich Jugend Bildungsdirektion für Wien Die Wiener Volkshochschulen Wien Museum* Personalservice Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand Wiener Arbeitnehmer*innen-Förderungsfonds Wirtschaftsagentur Wien Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht Gesundheitsdienst Veterinäramt und Tierschutz* Berufsrettung Wien Fonds Soziales Wien Wiener Gesundheitsverbund Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser Technische Stadterneuerung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Stadt Wien – Wiener-Wohnen-Gruppe Stadt Wien – Wiener Wohnen Kundenservice Stadt Wien – Wiener Wohnen Hausbetreuung Wohnservice Wien Wohnfonds Wien – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung Energieplanung* Straßenverwaltung und Straßenbau* Brückenbau und Grundbau* Bäder Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark Wasserrecht* Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht* Immobilienmanagement Magistratische Bezirksämter(MBAs) 1 der Bezirke 2 und 20, 3 und 11*, 4 und 5*, 6 und 7, 10, 12, 13 und 14*, 15*, 16*, 21, 22, 23 Friedhöfe Wien* Wien Kanal Wiener Linien* Magistratischen Bezirksämter werden in der vorliegenden Auflistung zusammengefasst, in der Auswertung und Analyse wurde jedes der zwölf teilnehmenden Bezirksämter gesondert berücksichtigt. 18 Umsetzung& Methode Handlungsfeld Abteilungen bzw. Einrichtungen Öffentlicher Raum& Zusammenleben Stadtentwicklung und Stadtplanung Architektur und Stadtgestaltung* Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest und Nordost Umweltschutz* Stadtvermessung* Klima, Forst- und Landwirtschaftsbetrieb Presse- und Informationsdienst Rechtliche Verkehrsangelegenheiten* Parkraumüberwachung* stadt wien marketing* Quelle: L&R Sozialforschung, eigene Darstellung in Anlehnung an Stadt Wien – Integration und Diversität(2020) 2 ;* neu im Sample. Methode: Bewertung anhand von Analysedimensionen und Diversitätsbenchmarks DREI ANALYSEDIMENSIONEN Der Umsetzungsgrad des Diversitätsmanagements wird in Bezug auf die Analysedimensionen„Dienstleistungen und Kund*innen“,„Personal und Kompetenzen“ sowie„Organisation und Strategie“ erfasst. Die Darstellung in diesen drei Analysedimensionen ermöglicht die Berücksichtigung der relevanten Organisationsaspekte und eine differenzierte Aufbereitung, die sowohl Erfolge als auch Handlungsanforderungen aufzeigt. In Tabelle 2 sind die Analysedimensionen sowie die zentralen Aspekte, die im Zuge der Bewertung schwerpunktmäßig berücksichtigt werden, abgebildet. 13 DIVERSITÄTSBENCHMARKS ZUR SICHTBARMACHUNG DES ENTWICKLUNGSSTANDS Den Kern des Diversitätsmonitors bilden 13 Diversitätsbenchmarks, die sich jeweils in den drei Analysedimensionen verorten lassen(siehe Tabelle 3). Die Bewertung basiert auf dem Grundprinzip, dass gemessen wird, wie weit definierte Benchmarks des Diversitätsmanagements erfüllt werden. Unter einem Benchmark(dt. Bezugspunkt, Maßstab) wird dabei eine Praxis verstanden, die aus der Perspektive des Diversitätsmanagements einen anzustrebenden Idealzustand markiert. Tabelle 2: Analysedimensionen und deren Bewertungsfokus Analysedimension Dienstleistungen& Kund*innen Personal& Kompetenzen Organisation& Strategie Bewertungsfokus Berücksichtigung ­unterschiedlicher Bedürfnisse von Kund*innen und Erwartungshaltungen in der ­Leistungserbringung Berücksichtigung von Diversitäts­ aspekten in Personalrecruitment und Mitarbeiter*innen­entwicklung Bedeutung von Diversitäts­themen/ Diversitätsmanagement in der ­Organisationsentwicklung Quelle: L&R Sozialforschung, eigene Darstellung in Anlehnung an Stadt Wien – Integration und Diversität(2020). Wien – Integration und Diversität(2020): Integration- und Diversitätsmonitor. Wien 2020. Stadt Wien – Integration und Diversität. Abrufbar unter: wien.gv.at/spezial/integrationsmonitor2020/ , letzter Zugriff am 19. Juni 2023. Umsetzung& Methode 19 Tabelle 3: Diversitätsbenchmarks nach Analysedimensionen Dienstleistungen& Kund*innen Personal& Kompetenzen Die Einrichtung kennt die Gewichtung von Personen mit ausländischer Herkunft in ihrer Kund*innenstruktur. Die Einrichtung berücksichtigt systematisch Diversitätskompetenz im Personal­ management. Die Einrichtung kennt und berücksichtigt die heterogenen Bedürfnisse der vielfältigen Stadtgesellschaft. Die Einrichtung hat einen Überblick über die Herkunft der Mitarbeiter*innen und repräsentiert mit der Belegschaft die heterogene Wiener Stadtbevölkerung. Die Einrichtung profitiert vom Diversitätsmanagement im Bereich„Dienstleistungen und Kund*innen“. Die Einrichtung fördert die Einstellung von Personen mit ausländischer Herkunft. Die Einrichtung ermöglicht den inner­ betrieblichen Aufstieg von Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft. Die Einrichtung macht Diversitäts­ kompetenz zu einem wichtigen Ziel der innerbetrieblichen Weiterbildung. Die Einrichtung profitiert vom Diversitätsmanagement im Bereich„Personal und Kompetenzen“. Organisation& Strategie Die Einrichtung macht Diversitätsmanagement zu einem wichtigen Ziel der Organisa­ tionsentwicklung. Die Einrichtung lebt Diversität in Organisa­ tionskultur und-alltag. Die Einrichtung agiert in Diversitätsfragen vorausschauend und in einer treibenden Rolle. Die Einrichtung profitiert vom Diversitätsmanagement im Bereich„Organisation und Strategie“. Quelle: L&R Sozialforschung, eigene Darstellung in Anlehnung an Stadt Wien – Integration und Diversität(2020). 29 DETAILBENCHMARKS ZUR KONKRETISIERUNG DER DIVERSITÄTSBENCHMARKS Hinter den 13 übergeordneten Diversitätsbenchmarks stehen jeweils mehrere Detailbenchmarks, die Einzelaspekte des Diversitätsmanagements abbilden und denen die konkreten Fragen der Erhebung zugeordnet sind. Somit dienen diese der Konkretisierung und Operationalisierung der Diversitätsbenchmarks. In Summe geben sie darüber Auskunft, inwieweit der betreffende Diversitätsbenchmark erfüllt ist. VIER ENTWICKLUNGSPHASEN Die Bewertung der erfassten Antworten erfolgt auf Ebene der Detailbenchmarks. Ausgehend vom vordefinierten Idealzustand für jeden Benchmark wird das Ausmaß der Annäherung an diesen Zustand mithilfe eines vierstufigen Punktesystems quantifiziert. Konkret erfolgt die Berechnung der Detailbenchmarks hauptsächlich über Mittelwerte. Dafür fließen Fragen, die über Likert-Skalen mit fünf Antwortmöglichkeiten erfasst werden, direkt in die Berechnungen ein. Fragen, die andere Skalenniveaus verwenden, werden zu ähnlichen Skalen­ niveaus umkodiert, um ebenfalls eine Aggregation zuzulassen. Daraus resultieren pro Benchmark Bewertungen zwischen 0(geringster Erfüllungsgrad) und 4 Punkten (höchster Erfüllungsgrad). Diese lassen sich wie folgt den vier Entwicklungsphasen, die bereits für die vorangegangenen Diversitätsmonitore verwendet wurden, zuordnen: Punkte= trifft voll zu Weiterentwicklung und Professionalisierung 3,0 bis 3,9 Punkte= trifft weitgehend zu Weiterentwicklung und Professionalisierung 2,0 bis 2,9 Punkte= trifft teilweise zu Erprobung und Umsetzung 1,0 bis 1,9 Punkte= trifft ansatzweise zu Planung und Aufbau 0,0 bis 0,9 Punkte= trifft nicht zu Sensibilisierung 20 Umsetzung& Methode GESAMTBEWERTUNG IN DEN DREI ANALYSE­ DIMENSIONEN UND ERGEBNISDARSTELLUNG DURCH DIVERSITÄTSANZEIGER Der Diversitätsanzeiger führt die einzelnen Elemente der Bewertung zusammen und bietet ein Gesamtbild des erreichten Entwicklungsstands pro Analysedimension. Konkret wird basierend auf den Benchmarks pro Abteilung bzw. Einrichtung jeweils eine Gesamtbewertung für jede der drei Analysedimensionen vorgenommen und aggregiert durch den Diversitätsanzeiger dargestellt. Die Bewertung auf dieser Ebene schafft ein Gesamtbild für die Abteilung bzw. Einrichtung, das mittels ­Diversitätsanzeiger visualisiert wird. Möglich ist auch der Gesamtüberblick über ein bestimmtes thematisches Handlungsfeld unter Berücksichtigung sämtlicher einbezogener Abteilungen bzw. Einrichtungen. Das detaillierte Benchmarksystem und weitere Erläuterungen zur Methode finden sich im Anhang. Über die im vorliegenden Bericht enthaltenen Diversitätsanzeiger hinaus steht den beteiligten Abteilungen bzw. Einrichtungen individuell eine detaillierte und kommentierte Auswertung entlang der 13 Diversitätsbenchmarks zur Verfügung. Umsetzung& Methode 21 Kernergebnisse Integrationsmonitor Einleitung Der Integrationsmonitor erscheint 2023 zum sechsten Mal. Das Integrationsmonitoring ist ein Instrument der Abteilung Integration und Diversität der Stadt Wien, das seit 2007 der systematischen Beobachtung und dem begleitenden Sichtbarmachen der Lebenssituation der Wiener Bevölkerung dient. Der Integrationsmonitor trägt dazu bei zu identifizieren, ob Zuwanderung oder Ausbildung im Ausland bzw. die Zuwanderung der Eltern einen Unterschied in Bezug auf die soziale Position, das Einkommen, die Bildungsteilhabe, die Erwerbstätigkeit, die Gesundheit, die Wahl und Verfügbarkeit des Wohnraums oder die gesellschaftliche und politische Partizipation machen. Dafür verwendet das Monitoring eine Fülle an D­ atenquellen, inklusive amtlichen Registerdaten, der MikrozensusArbeitskräfteerhebung, der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen, und auch eigene Erhebungen. Die Verwendung von Zeitreihen ermöglicht, etwaige Veränderungen über die Zeit zu messen. Im Folgenden werden Kernergebnisse des aktuellen Monitors zusammengefasst. • ist Teil von Wien. Rund die Hälfte der Bevölkerung Wiens hat einen Migrati­onshintergrund. • Zahl der Einbürgerungen bleibt weiterhin niedrig und das Einbürgerungsrecht sozial exklusiv. Die Einbürgerungsrate in Wien beträgt weniger als ein Prozent. • dem Jahr 2002 hat sich der Anteil der Nicht-­ Wahlberechtigten mehr als verdoppelt. Jede*r dritte Wiener*in im wahlfähi­gen Alter darf nicht an Wahlen auf Gemeinde-, Lan­des- und Bundesebene teilnehmen. • zwischen der Wiener Bevölkerung haben sich verringert. Zwischen der Eltern- und Jugendgenera­tion aus Drittstaaten erfolgt mehr als eine Halbierung des Anteils der Personen mit niedrigem Bildungsabschluss. • existieren deutliche Unterschiede im Bereich Beschäftigung und Arbeitsmarkt in der Wiener Bevölkerung. Wiener*innen, die ihre Bildung im Ausland abgeschlossen haben und aus einem NichtEU-Staat zugewandert sind, sind neun Mal häufiger von Dequalifizierung betroffen als Wiener*in­nen ohne Migrationshintergrund. • mit Migrationshintergrund sind in Bezug auf ihre Entlohnung strukturell schlechter gestellt und leben öfter in einkommensschwachen Haushalten. • aus Drittstaaten beurteilen ihren Gesundheitszustand negativer als der Rest der Bevölkerung. • Wiener*innen sowie deren Kinder wohnen teurer und beengter, und Befristungen am privaten Wohnungsmarkt betreffen Wie­ner*innen mit Migrationshintergrund besonders oft. • bewerten das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und Nicht-Zugewanderten insbesondere auf der Ebene der Nachbarschaft als positiv. Zwei Drittel der Wie­ner*innen bewerten das Zusammenleben in ihrer Nachbarschaft als positiv. Kernergebnisse 23 ZUWANDERUNG IST TEIL VON WIEN Jede*r zweite Wiener*in hat Eltern die zugewandert sind, oder ist selbst zugewandert. Anfang 2023 waren rund 34 % der Wiener*innen ausländi sche Staatsangehörige, und rund 39 % waren im Ausland geboren. Rund 44 % hatten eine ausländische Herkunft. Als Personen mit ausländischer Herkunft gelten jene ­Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sowie österreichische Staatsbürger*innen(eingebürgert oder bereits zur Geburt aufgrund des Abstammungsprinzips österreichische Staatsbürger*innen), die im Ausland geboren wurden. Rund die Hälfte der Bevölkerung Wiens hat einen Migra­ tionshintergrund. Als Personen mit Migrationshintergrund werden jene gezählt, deren beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Darunter fallen sowohl Personen, die selbst zugewandert sind und im Ausland geboren wurden, als auch Kinder von zugewanderten, im Ausland geborenen Eltern, die selbst in Österreich zur Welt gekommen sind. Die anteilsmäßig wichtigsten Herkunftsländer der W­ iener Bevölkerung mit ausländischer Herkunft sind Serbien, die Türkei und Deutschland. Die rezentesten Zuwanderungsgruppen in Wien sind Menschen aus der Ukraine und Syrien, also Personen, die in Folge von Krieg nach Wien gekommen sind. In den letzten Jahren ist die Zuwanderung aus dem Ausland wieder gestiegen. Im Zuge des Ukraine-Krieges vervierfachte sich die Wanderungsbilanz 2022 im Vergleich zum Vorjahr und betrug 49.097 Personen. DIE ZAHL DER EINBÜRGERUNGEN BLEIBT WEITERHIN NIEDRIG UND DAS EINBÜRGERUNGSRECHT SOZIAL EXKLUSIV Die absolute Zahl der Einbürgerungen in Wien bleibt weiterhin auf niedrigem Niveau – ebenso die Einbürgerungs­rate, der Anteil der Eingebürgerten an der Wiener ­Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2022 ­wurden in Wien 4.478 Menschen eingebürgert. Dies entspricht einer Einbürgerungsrate von weniger als einem Prozent(0,72 %). Nahezu jede*r achte Wiener*in(13 %) mit einer Staatsange hörigkeit aus einem Nicht-EU-Staat, einem so ­genannten Drittstaat, der*die schon länger als zehn Jahre hier lebt, ist aufgrund eines zu niedrigen Haushaltseinkommens von der Einbürgerung ausgeschlossen, selbst wenn er*sie alle ­anderen Kriterien wie entsprechende Sprachkenntnisse und Unbescholtenheit erfüllen würde. SEIT DEM JAHR 2002 HAT SICH DER ANTEIL DER NICHT-WAHLBERECHTIGTEN MEHR ALS VERDOPPELT Insgesamt darf jede*r dritte Wiener*in(33,4 %) im wahlfähi gen Alter ab 16 Jahren nicht an Wahlen auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene teilnehmen(Stand 1.Jänner 2023). Wenn am kommenden Wochenende ­Nationalratswahlen oder Landtagswahlen wären, dürften über eine halbe M­ illion Wiener*innen(560.555 Personen) im ­wahlfähigen Alter nicht zu den Urnen gehen. Das bedeutet, dass 1.115.657 Personen für alle 1.982.097 Wiener*innen(bzw. 1.676.212 Personen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren) entscheiden, wer sie alle repräsentieren soll. In einem Bezirk wie Rudolfsheim-Fünfhaus dürfen sogar rund 44 % der Bewohner*in nen des Bezirks nicht ihre Stimme abgeben. Am größten ist der Anteil der nicht ­wahlberechtigten ­Wiener*innen in der Gruppe der 25- bis 44-Jährigen. Anfang des Jahres 2023 betraf das insgesamt 280.299 Personen(44,8 %) dieser Altersgruppe. BILDUNGSUNTERSCHIEDE INNERHALB DER WIENER BEVÖLKERUNG HABEN SICH VERRINGERT Der Anteil der Wiener Bevölkerung mit höherer Bildung hat zugenommen und der Anteil mit niedriger Bildung abgenommen. Die Unterschiede beim Bildungsstand zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen haben sich folglich verringert. Der Anteil an Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss ist vor allem bei Frauen, die aus einem Nicht-EU-Land(Drittstaat) nach dem Ende ihrer ­Bildung zugewandert sind, deutlich gesunken. Hatte früher die Hälfte der aus Nicht-EU-Ländern zugewanderten Frauen höchstens einen Pflichtschulabschluss, war der Anteil zuletzt mit 39 % weit geringer. Positiv ist auch die Bildungsmobilität zwischen den Generationen. So erfolgt zwischen der Eltern- und Jugendgeneration aus Drittstaaten mehr als eine Halbierung des Anteils der Personen mit niedrigem Bildungsabschluss. Mehr als die Hälfte der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren, die sich weder in Beschäftigung, Ausbildung oder Trainings befinden(NEETs), sucht oder wünscht sich eine Beschäftigung. Bei Jugendlichen und jungen ­Erwachsenen, die aus einem Nicht-EU-Staat eingewandert sind und die 24 Kernergebnisse über einen ausländischen Bildungsabschluss verfügen, trägt die Betreuung von Kindern zu einem höheren NEETs-­ Anteil bei. ES EXISTIEREN DEUTLICHE UNTERSCHIEDE IM BEREICH BESCHÄFTIGUNG UND ARBEITSMARKT IN DER WIENER BEVÖLKERUNG Wiener*innen mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat sind am meisten von sozial ungünstigen ­Arbeitszeiten und instabiler Beschäftigung betroffen. Wiener*innen, die ihre Bildung im Ausland abgeschlossen haben und aus einem Nicht-EU-Staat zugewandert sind, sind zudem neun Mal häufiger von Dequalifizierung betroffen als Wiener*innen ohne Migrationshintergrund; das bedeutet, es kommt zu einer Entwertung der durch Bildung erworbenen Fähigkeiten. Mehr als ein Viertel dieser Gruppe kann seine mittleren und höheren Abschlüsse nicht verwerten und arbeitet in Hilfs- und Anlerntätigkeiten. Am niedrigsten ist der Anteil der Personen an der Wiener Gesamtbevölkerung, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die so genannte Erwerbstätigenrate, bei der Wiener Bevölkerung mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat. Insbesondere bei den Frauen, die nach Abschluss ihrer Bildung aus einem Drittstaat zugewandert sind, vergrößert sich der Abstand zu Frauen ohne Migrationshintergrund bei der Erwerbstätigenrate zunehmend. Kinderbetreuungspflichten wirken sich bei Frauen mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat stärker negativ auf die Erwerbstätigkeit aus als bei anderen Bevölkerungsgruppen. Am häufigsten selbstständig tätig sind Männer ohne ­Migrationshintergrund und Männer, deren Eltern aus einem EU/EFTA-Staat stammen, die aber im Inland ihre Bildung erworben haben. MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND SIND IN BEZUG AUF IHRE ENTLOHNUNG STRUKTURELL SCHLECHTER GESTELLT Menschen mit Migrationshintergrund sind in Bezug auf ihre Entlohnung strukturell schlechter gestellt und leben öfter in einkommensschwachen Haushalten. Dies betrifft insbesondere Wiener*innen, die aus einem Nicht-EU-Land zugewandert sind. So erzielen Frauen ohne Migrationshintergrund mit höchsten Bildungsabschluss Matura eine um rund 800 Euro höhere mittlere Entlohnung(Median­ entlohnung) als Frauen, die aus einem Nicht-EU-Staat zugewandert sind und über das gleiche, im Ausland erworbene, Bildungs­niveau verfügen. Selbst bei Frauen mit Hochschulabschluss beträgt die Differenz in der mittleren Entlohnung zwischen diesen zwei Gruppen von Frauen rund 500 Euro. Bei männlichen Beschäftigten liegt der Unterschied zwischen Personen ohne Migrationshintergrund und Personen mit ausländischem Bildungsverlauf, die aus einem Drittstaat zugewandert sind, bei rund 700 Euro(höchster Bildungsabschluss Hochschule) bzw. bei mehr als 1.000 Euro(höchster Bildungsabschluss Matura). Seit dem Jahr 2017 sank der Gesamtanteil der Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung an der Wiener Bevölkerung insgesamt kontinuierlich(2017: 8,0 %, 2022: 7,0 %). Der Anteil der Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung unter Bürger*innen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem Drittstaat ist seit dem Jahr 2020 leicht gestiegen, während er bei allen anderen Bevölkerungsgruppen weiter gesunken ist. WIENER*INNEN AUS DRITTSTAATEN BEURTEILEN IHREN GESUNDHEITSZUSTAND NEGATIVER ALS DER REST DER BEVÖLKERUNG Wiener*innen mit einer Herkunft aus Drittstaaten beurteilen ihren Gesundheitszustand weitaus schlechter als die Bevölkerung mit Herkunft aus Österreich oder EU/EFTA. 19 % der Wiener*innen mit einer Herkunft aus ­Drittstaaten im Alter zwischen 45 und 64 Jahren beurteilten in der ­Periode 2019–2021 ihren allgemeinen Gesundheitszustand als schlecht oder sehr schlecht. Im Gegensatz dazu empfanden dies nur 9 % der Wiener Bevölkerung in diesem Alter ohne Migrationshintergrund, und lediglich 7 % der Wiener*innen mit einer Herkunft aus der EU/EFTA teilten diese Empfindung. ZUGEWANDERTE WIENER*INNEN SOWIE DEREN KINDER WOHNEN TEURER UND BEENGTER Die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund wohnt am geräumigsten und günstigsten. Im Schnitt verfügten Personen ohne Migrationshintergrund in der Periode 2019–2022 über 43,4 Quadratmeter pro Kopf und zahlten pro Quadratmeter 8,12 Euro. Menschen mit Migrationshintergrund bezahlen im Durchschnitt pro Quadratmeter höhere Preise und haben weniger Wohnraum zur Verfügung. Das hängt auch mit neueren Mietverträgen, die höhere Mietpreise aufweisen, zusammen. Am wenigsten Wohnraum pro Kopf haben Wiener ­Mieter*innen zur Verfügung, die zwar in Österreich ihre Bildung absolviert haben, deren Eltern aber aus einem Nicht-EU-Land stammen. Sie leben pro Kopf auf rund Kernergebnisse 25 28 Quadrat­metern Wohnraum. Die höchsten Mieten wiederum entrichten durchschnittlich Wiener*innen, die aus der EU/EFTA zugewandert sind. In der letzten Beobachtungsperiode 2019–2022 zahlten sie durchschnittlich 10,30 Euro Miete pro Quadratmeter. Befristungen am privaten Wohnungsmarkt betreffen ­Wiener*innen mit Migrationshintergrund besonders oft. Rund zwei Drittel der Wiener*innen in befristeter privater Miete haben Migrationshintergrund. Wiener*innen mit ausländischer Herkunft aus ­Drittstaaten oder aus Staaten, die der EU ab 2004 beigetreten sind, wohnen vor allem in eng verbauten und dicht bewohnten Gebieten aus der Gründerzeit. Wiener*innen mit ausländischer Herkunft aus der EFTA oder aus Staaten, die der EU vor 2004 beitraten, wohnen hingegen öfter in zentrumsnahen Gebieten mit einer hohen Wohnqualität. WIENER*INNEN BEWERTEN DAS ZUSAMMENLEBEN ZWISCHEN ZUGEWANDERTEN UND NICHTZUGEWANDERTEN INSBESONDERE AUF DER EBENE DER NACHBARSCHAFT ALS POSITIV Das Zusammenleben in der Stadt wird umso positiver bewertet, je näher Erfahrungen im Zusammenleben mit der täglichen, eigenen Lebenswelt verbunden sind. Auf der Ebene der Nachbarschaft beurteilen zwei Drittel der ­Wiener*innen das Zusammenleben zwischen zugewanderten und alteingesessenen Wiener*innen als positiv. Wenn es um Kontakte mit zugewanderten Menschen geht, sind die Wiener*innen positiv eingestellt. Mehr als drei ­Viertel der Wiener*innen würde es nicht oder kaum stören, wenn sie einen zugewanderten Menschen als Nachbar*in hätten. Vor allem die Restaurants, Geschäfte und kulturellen Veranstaltungen nehmen die Wiener*innen als positiven Beitrag zur Lebensqualität der Stadt wahr. Zuwanderung wird auch mehrheitlich als positiv gesehen, um dem Arbeitskräfte­ mangel entgegenzuwirken. 26 Kernergebnisse Kernergebnisse Diversitätsmonitor 28 Kernergebnisse Die Kernergebnisse im Überblick • Bewusstsein für die Bedeutung von Diversitätsmanagement in den Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien sowie erhöhte Beteiligung am Diversitätsmonitor im Zeitverlauf • Abteilungen und Einrichtungen haben überwiegend gute Kenntnisse ihrer Kund*innen­ struktur sowie über deren unterschiedliche Bedürfnisse. • und bedarfsgerechte Kund*innenkommunikation gewinnt zunehmend an Bedeutung, und es werden immer breitere Angebote gesetzt, etwa durch den Einsatz gendergerechter, barrierefreier oder leichter Sprache, durch mehrsprachige Beratungen und/oder Formulare sowie die Nutzung der vorhandenen Sprachkompetenzen der Mitarbeitenden. • gezielte Ansprache von Personen ausländischer Herkunft im Recruitmentprozess sowie die diskriminierungsfreie Ausschreibung und Vergabe von offenen Stellen führen in vielen Abteilungen zur positiven Entwicklung der Diversität innerhalb der Belegschaft; genauere Daten sind der Personalerhebung der Stadt Wien zu entnehmen. • Stellenwert von Diversitätskompetenzen im Personalmanagement und dementsprechende Fokussierung auf deren Vermittlung im innerbetrieblichen Weiterbildungsangebot • diversitätsorientiertes Weiterbildungsportfolio der Stadt Wien und steigende Inanspruchnahme von Diversitätsweiterbildungen • Verankerung von Diversitätsmanagement in organisationsinternen Strukturen, wie etwa durch die Bestellung von Diversitätsbeauftragten oder durch Zuordnung in die Aufgabenbereiche der Personal­stelle bzw. der Abteilungsleitung; zudem breite Verankerung in Strategiedokumenten • Vorantreiben von diversitätsrelevanten Themen nach außen durch Beteiligung von Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien an stadtinternen und/oder externen Plattformen und Netzwerken DIVERSITÄTSMANAGEMENT IST IN DEN ABTEILUNGEN UND EINRICHTUNGEN DER STADT WIEN ANGEKOMMEN UND WIRD ZUNEHMEND AUSGEBAUT Die Umsetzung einer diversitätsorientierten Politik ist für viele Abteilungen und Einrichtungen der Wiener Stadtverwaltung inzwischen gelebter Alltag und ein selbstverständlicher Teil ihrer Aufgabenerledigung. Dies zeigen die Ergebnisse des vorliegenden 6. Diversitätsmonitors. Insgesamt haben beim diesjährigen Monitor bereits 18 Einrichtungen in allen drei Analysedimensionen – Dienstleistungen und Kund*innen, Personal und Kompetenzen sowie Organisation und Strategie – die Weiterentwicklungs- und Professionalisierungsstufe, also die höchste Entwicklungsstufe des Diversitätsmanagements erreicht, während diese Zahl 2019 bei neun Einrichtungen lag. Weitere 13 Abteilungen erreichen die höchste Stufe in zwei von drei Analysebereichen (2019: 8) und 18 Einrichtungen in einem Bereich(2019: 11). ABTEILUNGEN UND EINRICHTUNGEN DER STADT WIEN BEDIENEN UNTERSCHIEDLICHE KUND*INNENGRUPPEN UND ERFASSEN DEREN SPEZIFISCHE BEDÜRFNISSE Ein gutes Wissen über die Zusammensetzung der eigenen Kund*innenstruktur stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Gestaltung eines gut angenommenen Leistungs­ angebots dar. Positiv ist daher, dass die teilnehmenden Abteilungen und Einrichtungen mit wenigen Ausnahmen einen guten Überblick über die Anzahl ihrer Kund*innen haben. Vielfach erfolgen auch differenzierte ­Erfassungen der Kund*innen­struktur anhand von Indikatoren wie Geschlecht und Herkunft. Der Diversitätsmonitor zieht die Herkunft als zentralen Diversitätsindikator heran und legt somit bei der Untersuchung der Umsetzung von Diversitätsmanagement in den Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien den Fokus auf Personen mit ausländischer ­Herkunft. In ­diesem Zusammenhang wird ausländische Herkunft durch eine nicht-­österreichische Staatsbürgerschaft oder ein ausländisches Geburtsland definiert. Die Anteile an ­Kund*innen ausländischer Herkunft reichen je nach Abteilung bzw. Einrichtung von unter 10 bis zu 100 %, wobei der Groß teil der beteiligten Abteilungen Anteile ­zwischen 40 und 60 % meldet. Weitere Diversitätsdimensionen, wie ­beispielsweise ­Weltanschauung, Identität, Alter bzw. Kernergebnisse 29 Generationenzugehörigkeit oder Behinderung, werden ebenfalls berücksichtigt und finden etwa in die GoodPractice-Beispiele Eingang. Eine systematische ­Erfassung dieser Indikatoren sowie eine Erfassung der Gruppe von Migrant*innen zweiter oder dritter Generation stellen mögliche Weiterentwicklungsschritte zur Vertiefung des Kund*innenverständnisses für künftige Monitore dar. Generell bedienen die Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien aufgrund ihrer unterschiedlichen Aufgabenbereiche ein sehr breites Kund*innenspektrum: Während manche Abteilungen mit ihren Angeboten die Wiener Stadtbevölkerung oder bestimmte Subgruppen davon adressieren, bedienen andere Abteilungen institutionelle Kund*innen, wie etwa Organisationen oder Unternehmen und deren Vertreter*innen. Auch die Abteilungen und Einrichtungen der Stadt selbst sowie ihre Mitarbeiter*innen zählen bei manchen zu den Kund*innen. Gerade für Abteilungen mit Kund*innengruppen aus den letzten Nennungen waren die Fragen des Diversitätsmonitors nur beschränkt relevant, und somit sind einzelne Benchmarks für diese nicht von Bedeutung. Einhergehend mit dem zunehmend diversen Kund*innen­ spektrum der einbezogenen Abteilungen und Einrichtungen sind auch die Kund*innenbedürfnisse äußerst heterogen. Positiv ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, dass der Wandel der Kund*innenbedürfnisse in vielen beteiligten Abteilungen und Einrichtungen erhoben oder untersucht wird und die Ergebnisse bei fast allen in weiterer Folge in die Angebotsgestaltung einfließen: Insbesondere das Feed­back der Mitarbeiter*innen stellt eine wichtige Informationsquelle dar und wird von mehr als 90 % der Abtei lungen aktuell für die Analyse der Kund*innenbedürfnisse genutzt, ebenso wie das Beschwerdemanagement. Weiters führen mehr als zwei Drittel der Abteilungen Befragungen von Kund*innen durch. Abb. 1: Eingesetzte Fremdsprachen der teilnehmenden Abteilungen und Einrichtungen in der Kommunikation mit Kund*innen Englisch Bosnisch/Kroatisch/Serbisch Türkisch Französisch Farsi Polnisch Russisch Arabisch Ungarisch Italienisch Rumänisch Spanisch Ukrainisch Dari Chinesisch Slowakisch Tschechisch Albanisch Bulgarisch Kurdisch Gebärdensprache Paschtu Hindi Filipino Mazedonisch Somali Portugiesisch Punjabi Niederländisch Romanes Tschetschenisch Kosovarisch Edu 16 13 13 12 11 10 10 9 8 8 7 7 7 7 6 6 5 5 4 4 3 3 3 2 2 1 1 1 1 1 27 23 54 Quelle: L&R Sozialforschung„Diversitätsmonitor“, 2023, n=68. ZIELGRUPPENSPEZIFISCHES UND BEDARFSGERECHTES KOMMUNIKATIONS- UND BERATUNGSANGEBOT Dementsprechend vielfältig gestalten sich die Möglichkeiten, um die Kund*innen zu erreichen, zu informieren und/ oder zu beraten: Die meisten Einrichtungen(85 %) erreichen Menschen mit Behinderungen über ihre barrierefreie Kommunikation, und/oder es werden für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen Angebote in leichter Sprache zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist die zentrale Bedeutung einer gendersensiblen Kommunikation ausnahmslos allen Einrichtungen bewusst. 77 % der beteiligten Einrich tungen bieten mehrsprachige Beratungen an und 54 % auch mehrsprachige Formulare oder Ausfüllhilfen. Dafür machen die Abteilungen Gebrauch von den verschiedenen Sprachkompetenzen ihrer Mitarbeitenden. Nachfolgende Abbildung 1 gibt einen Überblick über die Fremdsprachen, die die teilnehmenden Abteilungen und Einrichtungen in der Kund*innenkommunikation einsetzen. Der Großteil der beteiligten Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien – konkret 54 – kann nach Bedarf auf Englisch mit seinen Kund*innen kommunizieren. Mehr als die Hälfte jener Abteilungen und Einrichtungen, die weitere Sprachen in der Kund*innenkommunikation einsetzen, nutzt zudem die Herkunftssprachen BKS(Bosnisch, Kroatisch, Serbisch) und fast ebenso viele Türkisch. Weitere Sprachen, in welchen Informations- und Beratungsangebote angeboten werden, sind Französisch, Farsi, Polnisch, Russisch und Arabisch. Seit dem letzten Monitor neu hinzugekommen ist 30 Kernergebnisse Ukrainisch, das aktuell in acht Abteilungen und Einrichtungen von Mitarbeitenden gesprochen wird. Dies signalisiert eine rasche Reaktion der Abteilungen und Einrichtungen auf die Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine sowie wichtige Anstrengungen, die Aufnahme und Inklusion der nach Wien Geflüchteten zu unterstützen. Von den beteiligten Abteilungen geben 13 an, gar keine Fremdsprachen in der Kund*innen­kommunikation zu verwenden. ZUNEHMEND DIVERSE BELEGSCHAFTEN UND STEIGENDES BEWUSSTSEIN FÜR DIE BEDEUTUNG VON DIVERSITÄTSKOMPETENZEN Nicht nur die Kund*innenstruktur wird immer ­vielfältiger, in den Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien wird auch die Belegschaft immer diverser. Ähnlich wie beim letzten Monitor hat rund die Hälfte aller befragten Abteilungen angegeben, dass der Anteil von Mitarbeitenden ausländischer Herkunft in den letzten drei Jahren gestiegen ist. Besonders positiv erscheint, dass rund ein Viertel der Befragten steigende Anteile in höherwertigen Funktionen meldet, auch wenn sich diese Zahlen nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau bewegen(siehe das Kapitel Personalerhebung in diesem Monitor). Die Steigerungen resultieren auch daraus, dass mehr als ein Viertel der befragten Abteilungen und Einrichtungen gezielte Maßnahmen setzt, um weitere Mitarbeiter*innen ausländischer Herkunft zu gewinnen, wie beispielsweise spezifische Recruitmentmaßnahmen im Personalbereich oder die Nennung spezifischer Sprachkenntnisse in Stellenprofilen. Allgemein setzen die Abteilungen im Bewerbungsprozess bewusst auf Chancengleichheit unabhängig der Herkunft und wählen Kandidat*innen aus, die objektiv die erforderlichen Qualifikationen und die Voraussetzungen der Stellenausschreibungen am besten erfüllen. Offene Stellen werden in Anlehnung an das Wiener Antidiskriminierungsgesetz und das Wiener Gleichbehandlungsgesetz diskriminierungsfrei ausgeschrieben und vergeben. Diversitätskompetenzen stellen einen immer wichtigeren Faktor im Personalmanagement dar – und zwar auf allen Ebenen der Abteilungen und Einrichtungen – und dienen somit zunehmend als Voraussetzung für einen zielgruppengerechten Umgang mit den verschiedenen Kund*innen. Zu den häufig genannten Kompetenzen der ­Mitarbeitenden der Stadt Wien zählen ausgeprägte Kommunikations­ fähigkeiten und Empathie, Sprachkompetenzen in wichtigen Herkunftssprachen und Erfahrungen im interkulturellen Umgang. Für 63 % der befragten Abteilungen und Einrich tungen stellen Diversitätskompetenzen eine(eher) wichtige Anforderung an das Personal dar, und für weitere 25 % trifft dies teilweise zu. DIVERSITÄTSKOMPETENZEN ZUNEHMEND RELEVANTER FAKTOR IM WEITERBILDUNGSANGEBOT Um diesem hohen Anspruch auch künftig gerecht zu werden, setzen immer mehr Abteilungen auf die Inanspruchnahme von Diversitätsweiterbildungen. So nimmt die Vermittlung von Diversitätskompetenzen für beinahe drei Viertel der einbezogenen Abteilungen und ­Einrichtungen eine wichtige Rolle ein. Ein Viertel der Abteilungen gibt an, dass die Inanspruchnahme dieser Angebote seit dem ­letzten Monitor weiter gestiegen ist, und rund zwei ­Drittel ­setzen Schritte, um diese weiter zu erhöhen. ­Besonders stark nachgefragt wurden dabei Schulungen in Konflikt­ management, Kommunikationstrainings sowie Schulungen zu den Wirkweisen von Diskriminierung und zu den ­Methoden des Diversitätsmanagements. Obwohl auch im Aus- und Weiterbildungsbereich der Fokus auf ausländischer Herkunft als wichtiges Diversitätsmerkmal liegt, melden die befragten Einrichtungen eine starke ­Auseinandersetzung mit weiteren diesbezüglichen ­Themen im Rahmen ihres ­Weiterbildungsportfolios, beispielsweise mit Gewaltschutz, Barrierefreiheit und inklusiver ­Bildung oder ­Themen mit LGBTIQ+-Bezug(Abkürzung für ­lesbische, schwule, ­bisexuelle, transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und queere Geschlechtsidentität bzw. sexuelle Orientierung). DIVERSITÄTSMANAGEMENT IN DER ORGANISATIONSUND STRATEGIEENTWICKLUNG ANGEKOMMEN, UM ZU BLEIBEN Das Diversitätsmanagement ist in den befragten Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien angekommen, und beinahe 80 % stufen das Thema als(teilweise) relevant ein. So wird Diversitätsmanagement innerhalb der Abteilungen immer breiter verankert: Insbesondere wird dies in Leitungstreffen, in Mitarbeiter*innengesprächen, Teamsitzungen sowie bei Informationsveranstaltungen für neue Mitarbeiter*innen thematisiert. Weiters setzen 78 % der teil nehmenden Abteilungen und Einrichtungen Diversitätsmanagement in der Personalentwicklung um, 74 % in der Öffentlichkeitsarbeit und 69 % im ­Beschwerdemanagement. Für 68 % der Abteilungen ist Diversitätsmanagement ein Qualitätsmerkmal und wird auch im ­Qualitätsmanagement bzw. in der Qualitätssicherung berücksichtigt. ­Demzufolge haben viele Abteilungen strukturelle Verankerungen in Bezug auf Diversitätsmanagement geschaffen, was auch die aktuellen Analyseergebnisse belegen: Zwei Drittel der Abteilungen verfügen bereits über Diversitätsbeauftragte – ein Wert, der seit dem letzten Monitor nochmals ­deutlich gestiegen ist. Vielfach liegt das Diversitätsmanagement im Kernergebnisse 31 Aufgabenbereich der Personalstelle und/oder der Abteilungsleitung. Zudem haben die Mitarbeiter*innen bei rund 84 % der Abteilungen die Möglichkeit, Fragen des Diver sitätsmanagement partizipativ mitzugestalten. Positiv ist außerdem hervorzuheben, dass die Diversitätsstrategien bei 82 % der Abteilungen und Einrichtungen auch schriftlich in den jeweiligen Leitbildern, Strategiepapieren und/oder Kontrakten verankert sind. Aber nicht nur intern, sondern auch nach außen agieren die Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien als treibende Kräfte in der Auseinandersetzung mit Diversitätsfragen: Rund zwei Drittel der befragten Abteilungen und Einrichtungen beteiligen sich an stadtinternen und 54 % an externen Plattformen und Netzwerken, um sich zum Thema auszutauschen und den Diskurs zu fördern. Die Expertise der einzelnen Abteilungen wird auch immer öfter für Beiträge zu Fachdiskussionen, etwa in Publikationen oder bei Konferenzen, sowie für öffentlichkeitsrelevante Aktivitäten genutzt und eingesetzt, um das wichtige Thema Diversitätsmanagement in Zukunft noch stärker in der Stadt Wien zu verankern und voranzutreiben.  32 Kernergebnisse Demografie& Einwanderungsrecht Kernergebnisse Integrationsmonitor DURCH ZUWANDERUNG IST WIEN DAS JÜNGSTE BUNDESLAND. Aus einer überalterten und schrumpfenden Stadt wurde in den letzten 30 Jahren eine ­verjüngte, wachsende Metropole. Seit 2015 ist Wien aufgrund dieser Zuwanderung mit einem Durchschnittsalter von 41 Jahren das jüngste Bundesland Österreichs. IN WIEN STEIGT SO WIE IN VIELEN ANDEREN EUROPÄISCHEN METROPOLEN ­ DER ANTEIL DER BEVÖLKERUNG MIT MIGRATIONSBEZUG. Anfang 2023 waren rund 34 % der Wiener*innen ausländische Staatsangehörige, rund 39 % waren im Ausland geboren, und rund 44 % hatten eine ausländische Herkunft, d. h. sie ­hatten entweder eine ausländische Staatsangehörigkeit oder waren im Ausland geboren. Rund die Hälfte der Bevölkerung Wiens hat einen Migrationshintergrund, d. h. beide Eltern teile wurden im Ausland geboren. Die wichtigsten Herkunftsländer der Wiener B­ evölkerung mit ausländischer Herkunft sind Serbien, die Türkei und Deutschland. Die rezentesten Zuwanderungsgruppen in Wien sind Menschen aus der Ukraine und Syrien. DER GRÖSSTE TEIL DER ZUWANDERUNG AUS DEM AUSLAND NACH WIEN BETRIFFT EU/EFTA-STAATSBÜRGER*INNEN UND ZULETZT AUCH EUROPÄISCHE DRITTSTAATSANGEHÖRIGE. Die Wanderungsbilanz der Stadt Wien mit dem Ausland zeigt, dass von 2006 bis 2021 mit Ausnahme von 2015 jedes Jahr mehr Menschen mit einer EU/EFTA-Staatsbürgerschaft nach Wien zogen als mit einer Drittstaatsangehörigkeit. 2022 dominierten europäische Drittstaatsangehörige wiederum eindeutig die Wanderungsbilanz. IM ZUGE DES KRIEGES IN DER UKRAINE WUCHS DIE ZUWANDERUNG AUS DEM AUSLAND NACH WIEN STARK. Die Wanderungsbilanz mit dem Ausland für Menschen aus den seit 2004 der E­ uropäischen Union beigetretenen Ländern hatte ihren Höhepunkt bereits im Jahr 2014. Jene für ­Menschen mit Drittstaatsangehörigkeit außerhalb Europas ging nach 2015 auch deutlich zurück, wuchs aber zuletzt wieder und betrug 2022 8.215 Personen. Vor allem aufgrund des Ukraine-Krieges vervierfachte sich die Wanderungsbilanz 2022 im Vergleich zum ­Vorjahr und betrug 49.097 Personen. 60 % der Wanderungsbilanz mit dem Ausland dieses Jahres sind auf europäische Drittstaatsangehörige zurückzuführen. 34 Demografie& Einwanderungsrecht Entwicklung der Wiener Bevölkerung seit 1961 Abb. 1: Wien ist infolge des EU-Beitritts, der EU-Erweiterungen und der Fluchtmigration im Zuge internationaler Konflikte stark gewachsen Geburtenbilanz, Wanderungsbilanz und daraus entstehende Bevölkerungsveränderung in Wien seit 1961 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 1961: Raab-Olah-Abkommen zur Anwerbung von ausländischen Gastarbeiter*innen: Anwerbeabkommen in den Jahren 1962, 1964 und 1966 10.000 Fluchtmigration aus der Ukraine Fluchtmigration aus Syrien, Irak und Afghanistan Fluchtmigration rund um den Fall des Eisernen Vorhangs(1989) sowie die Kriege im ehemaligen Jugoslawien(ab 1991) 0 -10.000 -20.000 -30.000 Wirtschaftskrise nach Ölpreisschock 1973, Nachzug von Familienangehörigen 1995: EU-Beitritt Österreichs& verstärkte Zuwanderung aus der Europäischen Union: EU-Erweiterungen in den Jahren 2004, 2007 und 2013 mit Ende der Übergangsfristen 2011, 2014 und 2020 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022  Wachstum (absolut)   Wanderungsbilanz   Geburtenbilanz Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria. Zuwanderung ist ein zentrales Merkmal der ­Demografie Österreichs und vor allem auch seiner Hauptstadt Wien. Ohne Zuwanderung würde die Bevölkerung des Landes in den kommenden Jahrzehnten laut Prognosen massiv schrumpfen. 1 VON EINER SCHRUMPFENDEN ZU EINER WACHSENDEN STADT Zuwanderung ist dabei eng sowohl mit der Geschichte als auch der Gegenwart Wiens verbunden. 1914 war die Stadt mit einer geschätzten Einwohnerzahl von 2,2 Millionen Menschen eine der bevölkerungsreichsten ­Metropolen Europas. Industrialisierung und Urbanisierung im 18. und 19. Jahrhundert machten Wien zu einer florierenden Stadt. Nach dem Ersten Weltkrieg setzte ein deutlicher Rückgang von Einwohner*innen ein, sowohl durch die Auswanderung in die sich neu formierenden benachbarten ­Nationalstaaten in Zentral- und Osteuropa als auch aufgrund einer sinkenden Geburtenrate. Mit dem Zweiten Weltkrieg und der Vertreibung und Ermordung der jüdischen Bevölkerung der Stadt nahm die Bevölkerung weiter ab. 1951 wies Wien nur mehr 1,62 Millionen Einwohner*innen auf. 2 Die moderne Einwanderungsgeschichte des Landes und damit auch Wiens setzte in den 1960er Jahren mit der Anwerbung von Gastarbeiter*innen ein, welche durch das so genannte Raab-Olah-Abkommen(1961) initiiert wurde. Austria(2022): Ukraine-Krise lässt Bevölkerung schneller wachsen. Österreich durchbricht bereits Mitte der 2050er Jahre die 10-Millionen-Marke. Presseaussendung 12 947-245/22. 2 Hatz, G.(2008): City Profile Vienna. Cities 25, 310-322(S. 310-12). Demografie& Einwanderungsrecht 35 Das Abkommen – benannt nach dem damaligen österreichischen Wirtschaftskammerpräsidenten Raab und dem Vorsitzenden des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Olah – sah vor, dass Arbeitskräfte auf Basis eines Rotationsprinzips für zeitlich begrenzte Beschäftigungsverhältnisse ins Land kommen und bei Bedarf durch neue Arbeiter*innen aus diesen Ländern ersetzt werden. Aufgrund des im Vergleich zu den ebenfalls anwerbenden Nachbarländern Österreichs(Deutschland, Schweiz) niedrigen Lohnniveaus scheiterte das erste Anwerbeabkommen mit Spanien(1962). Erst die darauffolgenden Abkommen mit der Türkei(1964) und dem ehemaligen Jugoslawien (1966) führten zu Arbeitsmigration, die wesentlich zum wirtschaftlichen Aufschwung beitrug und Wien bis heute prägt. Das Rotationsprinzip war ungeeignet für die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes, da es eine ständige Einschulung der Arbeiter*innen erfordert hätte. Es kam daher bald zu längerfristiger Einwanderung. 1961, ein Jahr vor der Aufnahme von Gastarbeiter*innen, lag die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen bei 1,45 % der Wiener Gesamtbevölkerung. 3 Mit der Zuwanderung der Arbeitskräfte aus der Türkei und dem damaligen Jugoslawien erfuhr die Stadt in den 1960er Jahren erstmals wieder ein Bevölkerungswachstum. Mit der Ölkrise(1973) und der damit einhergehenden Verschärfung der Einwanderungsbestimmungen in Österreich wurde aus vormals zirkulärer dann permanente Migration. Aus Gästen wurden Wiener*innen. Zwar ging die Zahl der neu zuwandernden Gastarbeiter*innen nach den Einwanderungsbeschränkungen im Zuge der Ölkrise stark zurück, dieser Rückgang wurde aber durch den Zuzug der Familien der bleibenden Arbeiter*innen abgeschwächt. Weitere Zuwanderung nach Wien erfolgte einerseits im Zuge des Falls des Eisernen Vorhanges, andererseits als Folge der Bürgerkriege(ab 1991) im damaligen Jugoslawien. In dieser Periode wurden sowohl Fluchtmigration als auch Familienzusammenführung die zentralen Motive für Zuwanderung. Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union(EU, damals Europäische Gemeinschaft) im Jahre 1995 wuchs die Zuwanderung vor allem aus EU-Staaten, d. h. es kam verstärkt zu EU­Binnenmigration. Diese Ent wicklung setzte sich mit den Erweiterungen der EU in den Jahren 2004, 2007 und 2013 bzw. mit dem Ende der Übergangsfristen für die neuen EU-Mitgliedstaaten(2011, 2014 sowie 2020) weiter fort. Seit Mitte der 2000er Jahre wurden die EU und EFTA 4 zu den wichtigsten Herkunftsregionen von Zuwanderer*innen nach Wien. Die Phase rund um 2015, im Zuge derer es zu einer verstärkten Fluchtmigration von Menschen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan kam, ließ die Bevölkerung Wiens weiter wachsen. Im Jahr 2015 wanderten insgesamt 78.063 Menschen aus dem Ausland nach Wien, darunter 5.985 Personen aus Syrien(55 % Männer, 45 % Frauen), und 3.986 Personen aus Afghanistan(69 % Männer, 31 % Frauen). Der ursprünglich höhere Zuzug von Männern aus diesen Konfliktregionen erklärt sich u. a. sowohl durch die relativ hohen Kosten der Reise nach Europa als auch durch die unsicheren Routen. 5 Wie bei den meisten Wanderungsbewegungen gab es auch 2015 eine Reihe an miteinander verbundenen Gründen, warum Menschen migrierten. Hauptmotive waren einerseits anhaltende Konflikte und mangelnde Sicherheit, insbesondere der syrische Bürgerkrieg, politische Verfolgung und wirtschaftliche Verschlechterungen, andererseits die zunehmend schwierige Situation für Geflüchtete in ursprünglichen Aufnahmeländern, wie etwa dem Iran. 6 Wenngleich 2015 insgesamt die Zuzüge aus Drittstaaten überwogen, kamen 44 % der Zuzüge aus dem Ausland aus dem EU/EFTA-Raum(34.222 Personen), der Rest teilte sich auf die übrigen Weltregionen(inklusive Drittstaaten in Europa mit einem Anteil von 17 %) auf. Die Vertreibung von Ukrainer*innen im Zuge der russischen Invasion der Ukraine im Februar 2022 stellte einen weiteren wichtigen Moment der Zuwanderung nach Wien dar. Die Fluchtmigration aus der Ukraine führte 2022 dabei zu einer höheren Anzahl von flüchtenden Menschen als im Jahr 2015. Aufgrund des Ausreiseverbots ukrainischer Männer zu militärischen Zwecken waren von dieser Zuwanderung stark Frauen und Kinder betroffen. Lediglich 14 % aller ukrainischen Zugewanderten aus dem Ausland im Jahr 2022 nach Wien im Alter zwischen 18 und 60 waren Männer. Insgesamt wanderten 28.690 Ukrainer*innen im Jahr 2022 aus dem Ausland nach Wien zu. J. und Reeger, U.(2002): Zuwanderung und Segregation in Wien. In: Fassmann, H., Kohlbacher, J. und Reeger, U.(Hsg.) Zuwanderung und Segregation. Europäische Metropolen im Vergleich. Klagenfurt. 181-196(S. 181). EFTA ist die Europäische Freihandelsassoziation, ihre Mitglieder sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. etwa Buber-Ennser, I., Rengs, B., Kohlenberger, J. und Zeman, K.(2020): Demographic Profile of Syrians in Austria. In: Carlson, E. und Williams, N.(Hsg.): Comparative Demography of the Syrian Diaspora. Cham. 139-163. J., Lehner, M. und Rasuly-Paleczek, G.(2020): Afghan/inn/en in Österreich – Perspektiven von Integration, Inklusion und Zusammen­ leben. ISR-Forschungsbericht, Nr. 52. 36 Demografie& Einwanderungsrecht Gleichzeitig bleibt die EU-Binnenwanderung ein bedeutender Faktor für die positive Wanderungsbilanz der Stadt. Insgesamt ist Zuwanderung nach wie vor überwiegend ein regionales Phänomen, d. h. die meisten Wanderungen fin den innerhalb von Europa statt, und Zuwanderung aus Europa ist für Wien daher besonders relevant. Seit dem Beitritt zur Europäischen Union 1995 ist Wien aufgrund der Wanderungsbilanz und der seit 2004 erstmals positiven Geburtenbilanz um 439.430 Personen gewachsen. Bis inklusive 2003 starben in Wien jedes Jahr mehr Menschen als geboren wurden. Seither basiert das Bevölkerungswachstum sowohl auf einer positiven Wanderungs­ bilanz(es wandern mehr Menschen nach Wien zu als ab) als auch auf einer positiven Geburtenbilanz. Abb. 2: Aufgrund der Zuwanderung von jungen Menschen wurde Wien vom ältesten zum jüngsten Bundesland Österreichs Entwicklung des Durchschnittsalters der Bevölkerung in den neun österreichischen Bundesländern im Jahresdurchschnitt seit 1961 50 40 30 20 Gemeinsam mit einer weiterhin positiven ­Geburtenbilanz führte die Wanderungsbilanz zu einem Wachstum der ­Wiener Bevölkerung gegenüber dem Vorjahr um 50.504 Personen im Jahr 2022(Stand 01.01.2023). Sollten sich die vorläufigen Bevölkerungsdaten bestätigen, wurde Wien im September 2023 wieder zu einer Metropole mit mehr als zwei Millionen Einwohner*innen. 7 VERJÜNGUNG DER BEVÖLKERUNG WIENS 10 0 1961>  Wien  Andere Bundesländer 2021 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria (Demographische Indikatoren; letzte verfügbare Zahlen bei Erstellung der Grafik von 2021). Die beschriebene Zuwanderung hat in den letzten Jahrzehnten zu einer Verjüngung der Wiener Bevölkerung geführt – sowohl absolut als auch im Vergleich zu den anderen acht Bundesländern in Österreich(Abb. 2). Durch die Zuwanderung von jungen Menschen ist das durchschnittliche Alter der Wiener*innen gesunken, während die anderen Bundesländer deutlich gealtert sind. In den 1960er und 1970er Jahren galt Wien als eine der demografisch ältesten Städte der Welt. Wichtige Gründe dafür waren Geburtenausfälle während der beiden Weltkriege und während der Wirtschaftskrise der 1930er Jahre. 8 Das durchschnittliche Alter der Wiener*innen betrug im Jahr 1961 rund 42,6 Jahre und lag damit um etwa sechs Jahre über dem österreichweiten Durchschnitt und etwa zehn Jahre über dem damals jüngsten Bundesland ­Vorarlberg. Doch während in den folgenden Jahren das durchschnittliche Alter der Bevölkerung in den anderen Bundesländern deutlich stieg, sank es in Wien sogar geringfügig. Seit 2015 ist Wien das demografisch jüngste ­Bundesland in Österreich. Das durchschnittliche Alter der Wiener*innen lag 2021 bei rund 41,2 Jahren. Verantwortlich für diese Entwicklung ist die Zuwanderung junger Frauen und Männer sowohl aus den anderen Bundesländern als auch aus dem Ausland. ENTWICKLUNG DER WIENER BEVÖLKERUNG SEIT 2002 IM DETAIL Seit dem Jahr 2002 ermöglichen die amtlichen Register­ daten einen weitaus detaillierteren Blick auf die Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung als in den Jahren zuvor. Diese Daten werden im folgenden Abschnitt verwendet, um die Entwicklungen der letzten Jahre abzubilden und zu zeigen, wie sich die Zuwanderung der vergangenen Jahrzehnte auf die Zusammensetzung der Bevölkerung ausgewirkt hat. Wien(2023): Wien ist wieder Zwei-Millionen-Metropole: Wie es dazu kam. wien1x1.at/zwei-millionen-metropole/ , letzter Zugriff am 24. Oktober 2023. R. und Himpele, K.(2019): Auf dem Weg zurück zur Zwei-Millionen-Stadt – die Entwicklung der Wiener Bevölkerung. Teil 2: Das Comeback einer demographisch gealterten Stadt(1910 – 2018). wien1x1.at/site/bev-entwicklung-2/ , letzter Zugriff am 15. Juni 2023. Demografie& Einwanderungsrecht 37 Abb. 3: Wien ist seit vielen Jahren eine Einwanderungsstadt – so wie viele andere europäische Metropolen auch Anteil der Wiener Bevölkerung mit ausländischer Staatsbürgerschaft, mit einem ausländischen Geburtsland, mit ausländischer Herkunft oder mit Migrationshintergrund seit dem Jahr 2002(in%) Abb. 4: Der Anteil der Wiener Bevölkerung mit Bezug zu früheren Zuwanderungsländern sinkt, jener aus EU/ EFTA-Staaten und sonstigen Drittstaaten steigt Veränderung von Anteilen zusammengefasster Bevölkerungsgruppen mit ausländischer Herkunft an der gesamten Wiener Bevölkerung seit dem Jahr 2002(in %) 100 20 90 18 80 26 70 14 60 12 50 10 40 8 30 6 20 4 10 2 00 Bevölkerung mit Migrationshintergrund Bevölkerung mit ausländischer Herkunft Bevölkerung mit ausländischem Geburtsland Bevölkerung mit ausländischer Staatsbürgerschaft Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien. Herkunft EU, EFTA, UK und mit der EU assoziierte europäische Kleinstaaten Herkunft ehemaliges Jugoslawien(ohne derzeitige EU-Mitglieder) Herkunft Türkei Herkunft Sonstige Drittstaaten Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien. 2222222222222222222222000000000000000000000021101011002110211000122637182903153064894725 2222222222222222222222000000000000000000000021101011002110211000122637182903150489753642 Wien ist seit langer Zeit eine Einwanderungsstadt: 34,3 % der Bevölkerung haben nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, 39,3 % sind im Ausland geboren, und 44,4 % haben eine ausländische Herkunft. Unabhängig davon, welche Kennzahlen verwendet werden, zeigt sich, dass in Wien seit vielen Jahren der Anteil der Bevölkerung mit Migrationsbezug steigt(Abb. 3) – so wie in vielen anderen europäischen Metropolen auch. 9 Migration war und ist ein städtisches Phänomen. 10 • Anteil der im Ausland geborenen Wiener*innen hat sich im selben Zeitraum von 24,6 % auf 39,3 % erhöht. • im Jahr 2002 rund 27,2 % der Wiener*innen eine ausländische Herkunft hatten, lag der Anteil Anfang 2023 bei rund 44,4 %. • in den amtlichen Registerdaten keine Informationen zu den Eltern vorliegen, kann der Migrationshintergrund erst seit dem Jahr 2008 mit der Mikrozensus-Arbeitskräfte­ erhebung abgebildet werden. Seitdem kam es zu einem Anstieg von ursprünglich 35,1 %(2008) auf 49,7 % im Durchschnitt des Jahres 2022. • er Anteil der in Wien lebenden Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit ist seit dem Jahr 2002 von 16,4 % auf 34,3 % Anfang des Jahres 2023 gestiegen. (2022) : Urbanization and migration. Data on urbanization and migration, migrationdataportal.org/themes/urbanization-and-migration , letzter Zugriff am 15. Juni 2023. A. und Scholten, P.(2022): Cities of Migration. In: Scholten, P.(Hsg.): Introduction to Migration Studies. IMISCOE Research Series. Springer, Cham. 38 Demografie& Einwanderungsrecht Abb. 5: Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung nach Staatsbürgerschaft und Geburtsland Anfang des Jahres 2023 Gesamtbevölkerung in Wien am Jahresanfang: 1.982.097(100 %) Österreichische Staatsbürger*innen: 1.303.231(65,8 %) Ausländische Staatsbürger*innen: 678.866(34,3 %) in Österreich geboren 1.102.571(55,6 %) im Ausland geboren 200.660(10,1 %) im Ausland geboren 577.794(29,2 %) in Österreich geboren 101.072(5,1 %) im Ausland geborene Personen: 778.454(39,3 %) Personen mit ausländischer Herkunft: 879.526(44,4 %) Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand: 1. Jänner 2023. Rundungsdifferenzen möglich. Der Anteil der Wiener*innen aus früheren Zuwanderungsländern wie dem ehemaligen Jugoslawien oder der Türkei sinkt, während jener aus Staaten der EU/ EFTA oder sonstigen Drittstaaten steigt. Mit der Zuwanderung seit Anfang der 2000er Jahre hat sich auch die Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung mit ausländischer Herkunft verändert: Während der Anteil der Wiener*innen aus frühen Zuwanderungsländern wie dem ehemaligen Jugoslawien auf 8,5 % und jener aus der ­Türkei auf 3,8 % zurückgegangen ist, kam es in den ver gangenen Jahren zu einer starken Zuwanderung aus den neuen und alten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Seit 2002 ist der Anteil der Wiener*innen aus Staaten der heutigen EU oder EFTA von 9,9 % auf 17,8 % gestiegen. Ebenfalls gestiegen ist der Anteil der Bevölkerung aus sonstigen Drittstaaten – er lag 2002 bei 5,2 % und Anfang 2023 bei 14,3 %(Abb. 4). ZUSAMMENSETZUNG DER WIENER BEVÖLKERUNG Die Zuwanderung nach Wien spiegelt sich in der ­heutigen Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung wider, wie die Statistik des Bevölkerungsstandes zeigt. Berücksichtigt wurden darin alle hauptgemeldeten Personen, die sich laut dem Zentralen Melderegister seit zumindest 90 Tagen durchgehend in Wien aufhalten. Wie Abbildung 5 zeigt, lebten am 1. Jänner 2023 in Wien 1.982.097 Menschen – davon waren 51 % Frauen und 49 % Männer. Rund 66 % der Wiener*innen(1.303.231 ­Personen) besaßen die österreichische Staatsbürgerschaft, und 34 % (678.866 Personen) waren ausländische Staatsangehörige. 200.660 Wiener*innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft waren selbst im Ausland geboren – das entspricht 10,1 % der in Wien lebenden Bevölkerung bzw. 15,4 % aller österreichischen Staatsangehörigen in Wien. ­Gleichzeitig waren 101.072 Wiener*innen beziehungsweise 5,1 % der Wiener Bevölkerung zwar in Österreich geboren, verfügten jedoch nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft. Weitere 577.794 Wiener*innen waren sowohl im Ausland geboren als auch ausländische Staatsangehörige. Insgesamt waren mit 1. Jänner 2023 rund 39,3 % der Wiener Bevölkerung im Ausland geboren. 44,4 % der Wiener*innen hatten eine ausländische Herkunft – sie besaßen entweder nicht die österreichische Staatsbürgerschaft oder waren im Ausland geborene österreichische Staatsbürger*innen. Die Wiener Bevölkerung mit ausländischer Herkunft stellt jedoch keine homogene Gruppe dar: So hatten die Demografie& Einwanderungsrecht 39 Abb. 6: In allen Altersgruppen unter 55 Jahren haben mindestens 50 % Migrationsbezug Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung nach Geburtsort, Staatsbürgerschaft, Geburtsort der Eltern und Alter (Mitte 2021 – Mitte 2022, in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 bis 4 Jahre 5 – 9 Jahre 10 – 14 Jahre 15 – 19 Jahre 20 – 24 Jahre 25 – 29 Jahre 30 – 34 Jahre 35 – 39 Jahre 40 – 44 Jahre 45 – 49 Jahre 50 – 54 Jahre 55 – 59 Jahre 60 – 64 Jahre 65 – 69 Jahre 70 – 74 Jahre 75 – 79 Jahre 80 – 84 Jahre ab 85 Jahren In Österreich geboren, österreichische Staatsbürgerschaft, beide Elternteile in Österreich geboren(insgesamt 41 %) In Österreich geboren, österreichische Staatsbürgerschaft, 1 Elternteil im Ausland geboren(insgesamt 8 %) In Österreich geboren, österreichische Staatsbürgerschaft, Eltern im Ausland geboren(insgesamt 9 %) In Österreich geboren, mit sonstiger, ausländischer Staatsangehörigkeit(insgesamt 5 %) Im Ausland geboren mit österreichischer Staatsbürgerschaft(insgesamt 10 %) Im Ausland geboren mit EU/EFTA­Staatsbürgerschaft(insgesamt 12 %) Im Ausland geboren mit sonstiger ausländischer Staatsangehörigkeit(insgesamt 15 %) Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). 1.982.097 Wiener*innen Anfang 2023 180 verschiedene Staatsbürgerschaften. 11 51 % der Wiener Bevölkerung besitzen entweder nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, wurden im Ausland geboren oder haben zwei im Ausland geborene Eltern. Anders als die bisher vorrangig verwendeten Daten des amtlichen Bevölkerungsregisters enthält der Mikrozensus auch Angaben zum Geburtsland der Eltern. Damit lässt sich der Migrationsbezug der Wiener Bevölkerung bis zur zweiten Generation sichtbar machen. Dabei wird klar ersichtlich, dass Zuwanderung große Teile der Wiener Bevölkerung prägt(Abb. 6). Insgesamt zeigen diese Daten des Mikrozensus, dass im Durchschnitt von Mitte 2021 bis Mitte 2022 rund 51 % der Wiener Bevölkerung in der einen oder anderen Form Migrationsbezug hatten – sei es, weil sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen, weil sie im Ausland geboren wurden oder weil ihre beiden Eltern im Ausland auf die Welt gekommen waren. Bis zur Gruppe der Wiener*innen im Alter von 50 bis 54 Jahren lag der Anteil der Personen mit Migrationsbezug jeweils über 50 % und sank erst bei der Bevölkerung ab 55 ­Jahren auf niedrigere Werte. D. h. in der Altersgruppe 55 bis 59 Jahre hatten 52 % eine österreichische Staatsbürgerschaft, waren selbst im Inland geboren, und beide Elternteile wurden in Österreich geboren; in der Altersgruppe ab 85 Jahren lag dieser Wert bei 75 %. 11 Die Kategorien unbekannt, ungeklärt oder staatenlos wurden dabei nicht mitgezählt, Österreich ist inkludiert. 40 Demografie& Einwanderungsrecht WIENER BEVÖLKERUNG NACH STAATSBÜRGERSCHAFT UND HERKUNFT Abb. 7: Staatsbürgerschaften der Wiener Bevölkerung 2023 (in%) Im vorangegangenen Abschnitt wurde ausgehend von der Staatsbürgerschaft sowie dem Geburtsland bereits auf die Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung eingegangen. In Folge wird ein genauerer Blick auf die Staatsangehörigkeiten sowie Herkunft der Wiener*innen geworfen: 8,4 11,0 65,8 Anfang 2023 lebten in Wien 1.303.231 Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft sowie 678.866 Wiener*innen ohne österreichische Staatsbürgerschaft. Damit verfügen 34,2 % der Wiener*innen über eine ausländische Staatsangehörigkeit. 5,2 % der Wiener Bevölkerung ­hatten eine Staatsangehörigkeit aus einem der„alten“ EU-Mitgliedstaaten vor 2004 oder aus der EFTA, dem Vereinigten Königreich und mit der EU assoziierten europäischen Kleinstaaten 12 , 9,6 % die Staatsbürgerschaft eines der seit 2004 der EU beigetretenen Länder, 11,0 % die Staatsangehörig keit eines anderen europäischen Staates und 8,4 % die eines anderen außereuropäischen Drittstaates(Abb. 7). Wird anstelle der Staatsbürgerschaft die Definition der Herkunft verwendet, liegt die Zahl der Wiener*innen mit ausländischer Herkunft etwas höher, da auch im Ausland geborene Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft miteinbezogen werden. Mit Anfang des Jahres 2023 hatten 1.102.571 Wiener*innen eine österreichische und 879.526 Wiener*innen eine ausländische Herkunft. 6,2 % der Wiener Bevölkerung hatten ihre Herkunft in einem der EU-Mitglieder vor 2004 oder der EFTA, dem ­Vereinigten Königreich und mit der EU assoziierten europäischen Kleinstaaten und weitere 11,7 % in den seit 2004 der EU neu ­beigetretenen Staaten. 15,4 % der Wiener*innen hatten ihre Herkunft in anderen Staaten Europas und 11,2 % in Dritt­ staaten außerhalb Europas(Abb. 8). Die wichtigsten Herkunftsländer der Wiener Bevölkerung mit ausländischer Herkunft sind Serbien, die Türkei und Deutschland: Anfang 2023 hatten 100.199 Wiener*innen eine serbische Herkunft, 75.907 eine Herkunft aus der Türkei und 69.265 aus Deutschland. Nach Staatsbürgerschaften betrachtet zeigt sich jedoch eine etwas andere Reihenfolge, da viele in der Türkei oder in Bosnien und Herzegowina geborene Wiener*innen bereits die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben. Dies trägt dazu bei, dass die deutschen Staatsbürger*innen in Wien im Jahr 2019 zum Gruppe enthält konform mit den Berechnungen Statistik Austria mit der EU assoziierte Kleinstaaten sowie von EU- und EFTA-Staaten abhängige Gebiete in Europa, i.d.R. betrifft dies für die Wiener Bevölkerung Andorra, Monaco und San Marino. 9,6 5,2 Österreich: 1.303.231 EU-Mitglieder vor 2004, EFTA, UK und mit der EU assoziierte europäische Kleinstaaten: 102.867 EU-Mitglieder seit 2004: 190.717 Europäische Drittstaaten: 218.143 Außereuropäische Drittstaaten: 167.139 Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria(Bevölkerung), Stand 1. Jänner 2023. Abb. 8: Wiener Bevölkerung nach Herkunft 2023 (in%) 55,6 15,4 11,7 11,2 6,2 Österreich: 1.102.571 EU-Staaten vor 2004, EFTA, UK und mit der EU assoziierte europäische Kleinstaaten: 122.117 EU-Staaten seit 2004: 231.265 Europäische Drittstaaten: 304.431 Außereuropäische Drittstaaten: 221.713 Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand 1. Jänner 2023. Demografie& Einwanderungsrecht 41 Abb. 9: Zahlenmäßig größte Bevölkerungsgruppen in Wien mit ausländischer Herkunft oder Staatsangehörigkeit am Anfang des Jahres 2023 Serbien 76.652 Türkei 45.895 75.907 Deutschland 69.265 57.257 Polen 55.151 44.469 Rumänien 47.743 41.671 Arabische Republik Syrien 42.450 40.920 Bosnien und Herzegowina 21.760 40.256 Ukraine 35.780 33.861 Ungarn 32.425 27.524 Kroatien 31.489 26.869 Herkunft Staatsangehörigkeit 100.199 Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand 1. Jänner 2023. ersten Mal die zweitgrößte Bevölkerungsgruppe ohne österreichische Staatsbürgerschaft stellten und dies mit 57.257 Personen auch weiterhin sind(Abb. 9). Eine Gruppe, die 2022 besonders an Bedeutung gewann, sind Ukrainer*innen. Mit 33.861 Staatsangehörigen in Wien nahmen sie bei den ausländischen Staatsbürgerschaften Anfang des Jahres 2023 den siebten Platz ein. Im Anhang finden sich detaillierte Tabellen zur Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung nach Staatsbürgerschaft, Geburtsland, Herkunft und Geschlecht. EIN DETAILLIERTER BLICK AUF DIE HERKUNFT DER WIENER BEVÖLKERUNG 44,4 % der Wiener Bevölkerung hatten Anfang 2023 eine ausländische Herkunft: Sie waren entweder ausländische Staatsangehörige oder im Ausland geborene Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Die Zuwanderung nach Wien erfolgt vor allem im jungen Alter – insbesondere zum Erwerb einer Ausbildung oder für die Erwerbstätigkeit. Dies wird auch in der altersmäßigen Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung sichtbar: Mit 30,9 % hatte nahezu ein Drittel der Wiener*innen im Pensionsalter ab 65 Jahren eine ausländische Herkunft. Im Gegensatz dazu liegt der Anteil der ausländischen Staatsangehörigen und der im Ausland geborenen österreichischen Staatsangehörigen in der Altersgruppe zwischen 25 und 44 Jahren deutlich höher: Mit 52,8 % hatte Anfang 2023 die Mehrheit der Wiener*innen in dieser Altersgruppe eine ausländische Herkunft(Abb. 10). In allen 23 Wiener Gemeindebezirken leben Wiener*innen mit ausländischer Herkunft. Wie Abbildung 11 zeigt, gibt es jedoch Unterschiede beim Anteil der Bewohner*innen mit ausländischer Herkunft in den verschiedenen Bezirken. Überdurchschnittlich viele zugewanderte Menschen leben vor allem in den dicht verbauten und eng bewohnten Gebieten der Stadt. In vier Bezirken hatte mehr als die Hälfte der Einwohner*innen eine ausländische Herkunft – in Rudolfsheim-Fünfhaus seit dem Jahr 2015, in der Brigittenau seit 2018, in Favoriten seit 2021 und in Margareten seit 2022. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Bewohner*innen dieser Bezirke entweder nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, oder aber, dass sie österreichische Staatsbürger*innen sind, die im Ausland geboren wurden. Am weitesten unter dem Wiener Durchschnitt liegen Liesing und Hietzing mit rund 32 % bzw. 34 % der Einwohner*innen mit ausländischer Herkunft. 42 Demografie& Einwanderungsrecht Abb. 10: 44,4 % der Wiener Bevölkerung haben nicht die österreichische Staatsbürgerschaft oder wurden im Ausland geboren Anteil der Bevölkerung mit ausländischer Herkunft an der gesamten Wiener Bevölkerung(100 %) am Anfang des Jahres 2023 nach Geschlecht und Alter(in%) Gesamt 44,4 Abb. 11: In Rudolfsheim-Fünfhaus, Brigittenau, Favoriten & Margareten hat die Hälfte der dort lebenden Wiener*innen eine ausländische Herkunft, während in Hietzing am wenigsten Wiener*innen mit ausländischer Herkunft leben Anteil der Bevölkerung mit ausländischer Herkunft an der Wiener Bevölkerung am Anfang des Jahres 2023 in den 23 Wiener Gemeindebezirken(in%) Frauen 44,1 1. Innere Stadt Männer 44,7 2. Leopoldstadt 0 – 5 Jahre 40,5 6 – 14 Jahre 40,3 15 – 19 Jahre 38,2 20 – 24 Jahre 45,6 25 – 44 Jahre 52,8 45 – 64 Jahre 45,7 Ab 65 Jahren 30,9 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand: 1. Jänner 2023. 3. Landstraße 4. Wieden 5. Margareten 6. Mariahilf 7. Neubau 8. Josefstadt 9. Alsergrund 10. Favoriten 11. Simmering 12. Meidling 13. Hietzing 14. Penzing 15. RudolfsheimFünfhaus 16. Ottakring 17. Hernals 18. Währing 19. Döbling 20. Brigittenau 21. Floridsdorf 22. Donaustadt 42,0 47,7 46,2 45,7 52,1 43,6 40,9 40,9 43,8 53,5 46,3 49,8 32,0 38,5 55,1 49,6 45,2 38,0 39,3 54,2 39,7 36,6 23. Liesing 33,9 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand: 1. Jänner 2023. Demografie& Einwanderungsrecht 43 Abb. 12: Aufenthaltsdauer der Bevölkerungsgruppen mit ausländischer Herkunft Herkunftsländer mit zumindest 10.000 Einwohner*innen in Wien sortiert nach der Aufenthaltsdauer im Jahr 2023(in%) Türkei Bosnien und Herzegowina Ägypten Serbien Tschechische Republik Mazedonien Kosovo Polen Kroatien Russische Föderation Volksrepublik China Slowakei Indien Islamische Republik Iran Deutschland Rumänien Bulgarien Ungarn Italien Afghanistan Ukraine Arabische Republik Syrien 6 7 87 69 85 8 10 82 7 11 82 10 9 81 11 14 75 11 16 74 12 16 72 18 14 68 16 16 68 16 17 67 18 22 60 26 15 59 14 29 57 26 20 54 26 27 26 29 24 30 31 26 12 52 80 38 55 47 46 45 43 36 8 12 7 Ein Blick auf die aus dem Melderegister stammenden Daten zur Aufenthaltsdauer zeigt, dass Anfang des Jahres 2023 rund 77 % der Wiener*innen seit zumindest zehn Jahren in Österreich lebten. Rund 12 % der Wiener Bevölkerung wur den innerhalb der letzten fünf bis neun Jahre ansässig, und 11 % zogen innerhalb der letzten vier Jahre nach Österreich oder wurden in diesem Zeitraum geboren. die Bevölkerungsgruppen mit Herkunft aus der Türkei, aus Bosnien und Herzegowina, aus Serbien sowie der Tschechischen Republik: Jeweils mehr als 80 % der Wiener*innen aus diesen Ländern leben schon zehn Jahre oder länger in Österreich(Abb. 12). Nach einzelnen Herkunftsländern betrachtet spiegeln sich in den unterschiedlichen Aufenthaltsdauern die Migra­ tionsbewegungen der letzten Jahrzehnte wider: Mehr als die Hälfte der Wiener*innen mit Herkunft aus Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Italien wanderte erst in den letzten neun Jahren zu. Die jüngsten Zuwanderungsgruppen nach Wien sind Menschen aus der Ukraine(88 % sind kür zer als zehn Jahre in Wien, und 80 % davon sind weniger als vier Jahre hier), gefolgt von Menschen aus Syrien(93 % haben eine Aufenthaltsdauer von weniger als zehn ­Jahren) und Afghanistan(64 % zogen in den letzten neun Jahren nach Wien). Die historisch„ältesten“ Gruppen in Wien sind 44 Demografie& Einwanderungsrecht Abb. 13: Die Zahl der Zuzüge nach und Wegzüge aus Wien schwankt, insgesamt ist die Wanderungsbilanz jedoch seit 2002 durchgehend positiv Zuzüge aus dem Inland und dem Ausland nach Wien sowie Wegzüge aus Wien in andere Bundesländer oder das Ausland, und Wanderunsbilanz(Zuzüge minus Wegzüge) von 2002 bis 2022 nach Staatsangehörigkeit 50.000 Österreich 40.000 EU vor 2004, EFTA, UK& mit der EU assoziierte europäische Kleinstaaten EU-Mitgliedsstaaten ab 2004 Europäische Drittstaaten Außereuropäische Drittstaaten 30.000 20.000 10.000 0 -10.000 2002> 2022 2002> 2022 2002> 2022 2002> 2022 2002> 2022 Wegzüge Zuzüge  Wanderungsbilanz Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand: 2022. Zuzüge und Wegzüge Wien ist eine wachsende Stadt. Dafür verantwortlich ist vor allem die Zuwanderung aus dem Ausland, aber seit dem Jahr 2004 erstmals seit vielen Jahrzehnten auch eine positive Geburtenbilanz. Doch welche Menschen ziehen nach Wien, und wer zieht wieder weg? Diese Fragen sollen im folgenden Abschnitt beantwortet werden. Mit den Daten der Wanderungsstatistik kann in Österreich ein detailliertes Bild der jedes Jahr nach Wien zuziehenden und wieder wegziehenden Menschen gezeichnet werden. Diese berücksichtigt alle Ortswechsel, die zu einer dauerhaften Änderung des Hauptwohnsitzes führten und im Melderegister erfasst wurden. Dies betrifft sowohl Wanderungen zwischen den neun österreichischen Bundesländern(Binnenwanderung) als auch die Wanderung zwischen Österreich und anderen Staaten der Welt (Außenwanderung). Personen, die sich zum Stichtag erst weniger als 90 Tage durchgehend in Österreich aufhielten, werden nicht berücksichtigt. ZUZÜGE NACH UND WEGZÜGE AUS WIEN INSGESAMT Die Mobilität von EU-Bürger*innen sowie von Drittstaatsangehörigen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Immer mehr Menschen ziehen aus dem Inland und Ausland nach Wien, aber auch wieder in die andere Richtung. Die Höhe der Anzahl der Zuzüge nach und der Wegzüge aus Wien in den vergangenen Jahren schwankt. Insgesamt ist die Wanderungsbilanz jedoch durchgehend positiv, dies liegt vor allem am Zuzug von Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, wie Abbildung 13 zeigt. Demografie& Einwanderungsrecht 45 Abb. 14: 2022 dominierten aufgrund des Ukraine-Krieges europäische Drittstaaten die Wiener Wanderungsbilanz Wanderungsbilanz der Stadt Wien mit dem Ausland seit dem Jahr 2002 nach Staatsangehörigkeit 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 -5.000  Österreich  EU, EFTA, UK& mit der EU assoziierte europäische Kleinstaaten  Europäische Drittstaaten  Außereuropäische Drittstaaten Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand: 2022. 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Die Zahl der Zuzüge von österreichischen Staatsbürger*innen nach Wien schwankt seit dem Jahr 2002 rund um den Mittelwert von etwa 27.326 Personen. Im Jahr 2022 zogen 26.396 Wiener*innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft aus den anderen Bundesländern oder dem Ausland nach Wien. Die Zahl der Wegzüge österreichischer Staatsbürger*innen lag zuletzt bei 33.851 Personen. Insgesamt besteht seit vielen Jahren eine negative Wanderungsbilanz der Stadt Wien bei Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Bei ausländischen Staatsangehörigen nahmen seit dem Jahr 2002 mit Schwankungen insgesamt sowohl die Zuzüge nach Wien als auch die Wegzüge in andere Bundesländer oder ins Ausland zu. Da im Jahr 2022 108.443 Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit nach Wien zuzogen und 51.341 in Bundesländer oder ins Ausland wegzogen, ergibt sich für die Stadt Wien eine positive Wanderungsbilanz von ausländischen Staatsangehörigen in der Höhe von 57.102 Personen. Aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeitsgruppen zeigt sich folgendes Bild: Die Wanderungs­ bilanz von Staatsangehörigen aus alten EU-Mitgliedstaaten (Beitritt vor 2004) und der EFTA machte im Jahr 2022 ein Plus von 5.696 Personen aus, leicht darüber lag die Wanderungsbilanz von Staatsangehörigen aus den neueren Mitgliedstaaten(Beitritt ab 2004) mit 5.586 Personen. Stark zugenommen hat aufgrund des Kriegs in der Ukraine die Wanderungsbilanz mit europäischen Drittstaaten, sie zeigte ein Plus von 29.774 Personen. Außereuropäische Drittstaaten wiederum hatten 2022 eine positive Wanderungsbilanz von 16.046 Personen. WANDERUNG ZWISCHEN WIEN UND DEM AUSLAND Im Saldo wandern seit dem Jahr 2006 jedes Jahr mehr Menschen mit einer EU/EFTA-Staatsbürgerschaft aus dem Ausland nach Wien zu als Drittstaatsangehörige. Die Jahre 2015 und 2022 stellen dabei aufgrund der Flüchtlingsbewegungen eine Ausnahme dar. Mit den Wanderungsbewegungen des Jahres 2015 hat die Wanderungsbilanz der Stadt Wien mit dem Ausland eine langjährige Spitze erreicht, die im letzten Jahr(2022) nochmals deutlich übertroffen wurde. 2015 zogen 37.942 Menschen mehr aus dem Ausland nach Wien als wieder weg (davon 18.117 außereuropäische Drittstaatsangehörige). Danach ging die Wanderungsbilanz mit dem Ausland bis 2018 wieder kontinuierlich zurück, stieg im Jahr 2019 leicht auf 14.526 Personen an und fiel dann in den Folgejahren wieder. 2020 zogen 12.272 mehr Personen aus dem Ausland zu als ins Ausland wegzogen. 2021 zogen 11.984 mehr Menschen nach Wien aus dem Ausland zu als ins Ausland wegzogen. 2022 hat sich die Wanderungsbilanz mit dem Ausland nach Wien vor allem aufgrund des Ukraine-Krieges wiederum im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht und lag bei 49.097 Personen. Eine Aufschlüsselung der Wanderungsbilanz nach der Staatsangehörigkeit der zugewanderten Menschen ermöglicht einen genaueren Blick darauf, wer in den letzten Jahren zugewandert ist(Abb. 14). Zwischen 2002 und 2005 lag die Zuwanderung von Menschen mit der Staatsangehörigkeit 46 Demografie& Einwanderungsrecht Abb. 15: Bürger*innen von Staaten außerhalb Europas ziehen aus den Bundesländern nach Wien, Österreicher*innen und vermehrt auch europäische Staatsangehörige in die Bundesländer, viele davon ins Wiener Umland Wanderungsbilanz der Stadt Wien mit den Bundesländern seit dem Jahr 2002 nach Staatsangehörigkeit 8.000 6.000 4.000 2.000 0 -2.000 -4.000 -6.000 -8.000  Österreich  EU, EFTA& mit der EU assoziierte europäische Kleinstaaten  Europäische Drittstaaten  Außereuropäische Drittstaaten Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand: 2022. 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 eines Drittstaates noch über jener von Menschen aus der ­E­ U oder EFTA – rund die Hälfte davon betraf Menschen mit der Staatsangehörigkeit von Serbien und ­Montenegro oder der Türkei. Doch seit dem Jahr 2006 sind im Saldo in jedem Jahr mehr Menschen mit einer EU- oder EFTAStaats­bürgerschaft aus dem Ausland zugewandert als aus Drittstaaten. Eine erste Ausnahme bildet das Jahr 2015, als außergewöhnlich viele Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates nach Wien zuzogen. In diesem Jahr fand sich der Höhepunkt der Fluchtbewegungen von außerhalb Europas. Zudem überwogen Drittstaatsangehörige auch 2022 aufgrund der Zuwanderung von Ukrainer*innen aus dem(europäischen) Ausland. Bundesländer. Damit wanderten im Jahr 2022 insgesamt 550 Personen mehr nach Wien aus den Bundesländern zu als in die Bundesländer ab. Nahezu die Hälfte der Zuzüge aus den Bundesländern nach Wien(48 %) und 63 % der Wegzüge aus Wien in die Länder betreffen Niederösterreich: Während im Jahr 2022 20.371 Menschen aus Niederösterreich nach Wien ­zuwanderten, verlegten 26.287 Wiener*innen ihren Wohnsitz nach ­Niederösterreich – ein großer Teil davon in Gegenden im direkten Einzugsbereich von Wien. Abwanderungen fanden vor allem in die Bezirke Mödling, Gänserndorf, Bruck an der Leitha, Tulln, Baden und Korneuburg statt. Die Zuwanderung aus den neuen Mitgliedstaaten der EU hatte ihren Höhepunkt bereits im Jahr 2014 mit einer Wanderungsbilanz von 13.981 Personen. Im Jahre 2022 betrug die Wanderungsbilanz für Wien mit Drittstaaten 37.865 Personen, davon fielen 29.650 auf europäische Drittstaaten und 8.215 auf außereuropäische Drittstaaten. WANDERUNG ZWISCHEN WIEN UND DEN BUNDESLÄNDERN Zwischen 2009 und 2016 hatte Wien durchgehend eine positive Wanderungsbilanz mit den Bundesländern. Seitdem lag sie bis 2022 wieder im negativen Bereich – so wie bereits zwischen 2003 und 2008. Im Jahr 2022 ­wanderten 42.571 Menschen aus den Bundesländern nach Wien, und 42.021 Personen zogen aus Wien in eines der anderen Mit einer Betrachtung nach zusammengefassten Staatsbürgerschaftsgruppen ist es möglich, Unterschiede in der Binnenwanderung zu erkennen: Die Binnenwanderungsbilanz österreichischer Staatsbürger*innen ist seit 2013 durchgehend negativ, im Jahr 2022 betrug sie-5.864. Die Binnenwanderungsbilanz von EU/EFTA-Bürger*innen ist ebenso durchgehend negativ und lag zuletzt bei-1.541 Personen. Die Binnenwanderungsbilanz von Staatsangehörigen europäischer Drittstaaten war 2022 leicht positiv und betrug 124 Personen. Hingegen ist die Binnenwanderungsbilanz von außereuropäischen Staatsangehörigen durchgehend positiv und lag im Jahre 2022 bei 7.831 Personen(Abb. 15). Demografie& Einwanderungsrecht 47 Rechtliche Grundlagen für Einwanderung nach Österreich und Wien Abb. 16: Nur ein kleiner Teil der Zuzüge nach Wien ist steuerbar Zuzüge nach Wien aus dem Inland und Ausland nach Staatsbürgerschaft sowie rechtlicher Grundlage im Jahr 2022(in%) 21 5 2 4 32 26 4 Zuzüge aus dem Inland  Zuzüge aus anderen Bundesländern(alle Staatsbürgerschaften) Zuzüge aus dem Ausland  Zuzüge EU/EFTA-Bürger*innen  Zuzüge österr. Staatsbürger*innen (Neuzugänge in die Grundversorgung aus dem Ausland oder aus Erstaufnahmestellen anderer Bundesländer)  Drittstaatsangehörige: Aufenthaltstitel Familienzusammenführung  Drittstaatsangehörige: Aufenthaltstitel Arbeit Aufenthaltsbewilligungen Schüler*innen& Studierende  Drittstaatsangehörige: sonstige Aufenthaltstitel  Drittstaatsangehörige: sonstige Zuwanderung Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stadt Wien – 25 Einwanderung und Staatsbürgerschaft(Statistik über erteilte Erstaufenthaltstitel) sowie Fonds Soziales Wien(Statistik über Neuzugänge in die Grundversorgung), Stand: 2022. Die Einwanderung von ausländischen Staatsangehörigen und deren Lebenssituation in Österreich werden von drei höchst unterschiedlichen rechtlichen Regimen bestimmt, je nachdem, ob die Einwandernden EWR 13 - oder Schweizer Staatsbürger*innen, Drittstaatsangehörige 14 oder Geflüchtete/Schutzbedürftige sind. Nur ein geringer Teil der Einwanderung nach Österreich und Wien wird über Niederlassungsquoten gesteuert bzw. kann über Quoten gesteuert werden. Die Freizügigkeit von EWR- und Schweizer Staatsbürger*innen unterliegt keiner zahlenmäßigen Beschränkung. Auch der Familiennachzug von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen zu ihren österreichischen, EWR- und Schweizer Familienangehörigen unterliegt keiner Quotenbeschränkung. Die einzige Quote, die zahlenmäßig relevant ist, ist die Quote zur Begründung einer Familiengemeinschaft von Drittstaatsangehörigen mit ihren in Österreich niedergelassenen ­drittstaatsangehörigen Familienangehörigen. Die Steuerung der Einwanderung erfolgt zunehmend über restriktive Erteilungsvoraussetzungen im Gesetz und deren strenge Anwendung. Vor allem Art und Höhe des nachzuweisenden Einkommens, Rechtsanspruch auf eine orts­ übliche Unterkunft und Deutschkenntnisse vor der Einreise 15 sind dabei relevant. Die humanitär bzw. menschenrechtlich begründete Fluchtmigration im Kontext des internationalen und EU-Rechtsregimes unterliegt ebenfalls keiner zahlenmäßigen = Europäischer Wirtschaftsraum= alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein. EU-Mitgliedstaaten(EU 26 ohne Österreich): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. 14 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des EWR, inklusive britische Staatsangehörige seit 1.1.2021. dem Niveau A1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. europaeischer-referenzrahmen.de/ , letzter Zugriff am 7. Juni 2023. 48 Demografie& Einwanderungsrecht Beschränkung bzw. darf rechtlich einer solchen nicht unterworfen werden. In den Bereichen Migration und Asylwesen sind über die Jahrzehnte im Rahmen der Europäischen Union(EU) beschlossene EU-Richtlinien(RL) oder Verordnungen (VO) für den Bundesgesetzgeber relevant und verbindlich geworden. 16 Seit dem Vertrag von Maastricht(1992) 17 wird u. a. das Ziel verfolgt, die Migrationsregelungen auch für Drittstaatsangehörige nach und nach zu„vergemeinschaften“, d. h. den Kompetenzen und Regelungen der Europä ischen Union(EU) zu unterstellen und damit in der EU zu harmonisieren. Weiters wurde das Ziel verfolgt, die Rechte der langfristig niedergelassenen Drittstaatsangehörigen jenen der EU-Bürger*innen anzugleichen oder zumindest anzunähern. 18 Berücksichtigt man sowohl den Anteil an Fluchtmigration, Zuzüge von EU/EFTA- und österreichischen Staatsbürger*innen als auch Binnenwanderungen, die alle im Hinblick auf den Zuzug nicht direkt reguliert werden können – im Jahr 2022 waren das 86 % aller Zuzüge nach Wien –, wird deutlich, dass nur ein geringer Teil der Zuwanderung durch das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz(NAG) steuerbar ist(Abb. 16). Das sind im Wesentlichen die Familienangehörigen von niedergelassenen Drittstaatsangehörigen, die einer jährlichen Quotenbeschränkung unterliegen. Darüber hinaus gibt es nur winzige Quoten z. B. für Dauerauf enthaltsberechtigte aus anderen EU-Staaten. Im Jahr 2022 wanderten 134.839 Personen nach Wien zu, wobei nahezu ein Drittel aus Binnenmigration bestand(42.571; 32 %) und mehr als ein Viertel davon Fluchtmigration war(34.399; 26 %); 29 %(38.543) betrug der Zuzug von EU/EFTA- und österreichischen Staatsbürger*innen(Abb. 16). Aufgrund des 2022 hohen Anteils an Fluchtmigration fällt die Zahl der Zuwanderung, die nicht mit dem NAG gesteuert werden kann, besonders hoch aus, aber auch in den Vorjahren stellt die eindeutige Mehrzahl der Zuzüge nicht steuerbare Zuwanderung dar. EWR- UND SCHWEIZER STAATSBÜRGER*INNEN Für EWR- und Schweizer Staatsbürger*innen und deren Familienangehörige, auch wenn sie Drittstaatsangehörige sind, gilt die unionsrechtlich und mit der Schweiz im Rahmen eines Freizügigkeitsabkommens gewährleistete Personenfreizügigkeit. Das bedeutet, dass sie sich in jedem Mitgliedstaat des EWR niederlassen und dort unter den ­Voraussetzungen des EU-Rechts 19 leben und sich aufhalten können. Für die Niederlassung in Österreich benötigen sie eine so genannte Anmeldebescheinigung, die bei der örtlich zuständigen Einwanderungsbehörde, in Wien die Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft, beantragt werden muss. Das Recht, sich in einem anderen EWR-Land für mehr als drei Monate aufzuhalten, besteht, wenn der*die EWR- oder Schweizer Staatsbürger*in einer unselbstständigen oder selbstständigen Beschäftigung nachgeht, eine Ausbildung macht oder ausreichende eigene finanzielle Mittel hat, sodass er*sie nicht auf Sozialhilfeleistungen angewiesen ist. Der Kreis der freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger*innen wurde durch mehrere EU-Erweiterungen sukzessive ausgedehnt(2004, 2007 und 2013). 20 Nach Ablauf von möglichen Übergangsfristen – Österreich wählte jeweils die ­längsten von insgesamt sieben Jahren – wurden inzwischen alle Beschränkungen für die Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit aufgehoben. „BREXIT“ Seit 1.1.2021 zählt das Vereinigte Königreich von Großbritannien infolge seines Austritts aus der EU(„Brexit“) nicht mehr zur Gruppe der EU-Staaten. Es ist nunmehr ein so genannter Drittstaat. D. h., wenn britische Staatsangehörige nach Österreich einwandern möchten, gelten für sie die Regelungen für Drittstaatsangehörige(siehe nächster Abschnitt). Am 31.12.2021 endete für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die bereits vor dem 31.12.2020 im Bundesgebiet zum unionsrechtlichen Aufenthalt berechtigt waren, die Frist zur Beantragung eines Aufenthaltstitels gemäß Artikel 50 EUV. 21 16 Richtlinien, z. B. in den Bereichen Flucht und Asyl sowie Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen, müssen in die österreichische Rechts­ ordnung umgesetzt werden, während die Verordnungen, z. B. für die Freizügigkeit der EU-Bürger*innen, direkt anwendbar sind. 17 In Kraft getreten im November 1993. 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, Amtsblatt Nr. L 016 vom 23/01/2004, S. 0044- 0053. 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. 20 2004 – Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern; 2007 – Rumänien und Bulgarien; 2013 – Kroatien. über die Europäische Union, siehe: ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage= Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008048 Demografie& Einwanderungsrecht 49 DRITTSTAATSANGEHÖRIGE Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen ist im österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz(NAG) geregelt und wurde in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten häufig reformiert. Vor allem die Einwanderung zum Zweck der Arbeitsaufnahme und Beschäftigung wurde über die letzten Jahrzehnte zunehmend erschwert. Eine Einwanderung zum Zweck des Arbeitens ist heute für hoch qualifizierte und gut bezahlte Fach- und Schlüsselkräfte mit Drittstaatsbürgerschaft möglich. Verschiedene Kategorien von Rot-WeißRot-Karten ermöglichen hoch und mittel qualifizierten Arbeitnehmer*innen und selbstständig Erwerbstätigen die dauerhafte Einwanderung auf Basis eines Mindestpunkte­ systems. Diese werden nach(aus)bildungsbezogenen ­Kriterien der Antragsteller*innen und arbeitsmarktpolitischen Kriterien vergeben. In den letzten Jahren wurden aufgrund des zunehmenden Fach- und insgesamten Arbeitskräftemangels in Österreich manche dieser Voraussetzungen erleichtert und das gesamte Punktesystem für die Rot-Weiß-Rot-Karten zugänglicher gestaltet, zuletzt auch auf Sprachkenntnisse in anderen Sprachen als Deutsch und Englisch abgestellt. 22 Die so genannte Fachkräfte-Verordnung, die jährlich eine Liste von Mangelberufen auf Bundes- und auch Bundesländerebene festsetzt, ist inzwischen auf nahezu 100 Berufe angewachsen. 23 Einfach qualifizierte Arbeitskräfte können nur als Saison­ arbeitskräfte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und im Tourismus tätig sein. Bei diesen wurde Ende 2021 für so genannte Stammsaisoniers eine Erleichterung des Zugangs zu Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten beschlossen. 24 Im Juli 2022 wurde weiters für Stammmitarbeiter*innen im Bereich von Landwirtschaft und Tourismus der Zugang zur Rot-Weiß-Rot(RWR)-Karte eröffnet. Eine RWR-Karte können danach Saisonarbeitskräfte erhalten, die über zwei Kalenderjahre mindestens sieben Monate pro Kalenderjahr im selben Wirtschaftszweig als registrierte Stammsaisoniers beschäftigt waren. Für sonstige Schlüsselkräfte wurde mit derselben Novelle das Erfordernis der Mindestentlohnung auf 50 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gesenkt. In Österreich ausgebildete Student*innen können unter bestimmten im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) festgelegten Voraussetzungen von temporärer auf dauerhafte Niederlassung zur Erwerbstätigkeit als Schlüsselkraft(Rot-Weiß-Rot-Karte, Blaue Karte EU, Forscher*in etc.) umsteigen. Die Voraussetzungen, vor allem Einkommenskriterien, wurden über die Jahre erleichtert, die Anwendungsfälle erweitert. 25 Zuletzt geschah dies im Juli 2022, als für Studienabsolvent*innen das Erfordernis einer festgesetzten Mindestentlohnung gänzlich beseitigt wurde. 26 Weiterhin muss das monatliche Bruttogehalt zumindest dem ortsüblichen Entgelt inländischer Studienabsolvent*innen entsprechen. Im Rahmen derselben Reform wurde für Start-up-Gründer*innen das erforderliche Startmindest­ kapital von 50.000 Euro auf 30.000 Euro herabgesetzt. Die Reform trat am 1. Oktober 2022 in Kraft. Neben der ausbildungs- und berufsbezogenen Zuwanderung temporärer oder dauerhafter Art ist es möglich, eine Familienzusammenführung zu beantragen. Der Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen zu ihren drittstaatsangehörigen Familienangehörigen ist eine der wenigen Einwanderungsarten, die weiterhin einer jährlichen Niederlassungsquote unterliegt. Für 2021 betrug diese Quote für Wien 2.550 mögliche Aufenthaltstitel für Familienangehörige. 27 Letztlich wurden 1.421 Aufenthaltstitel in dieser Kategorie im Jahr 2021 erteilt. 28 Auch für die Jahre 2022 und 2023 betrug und beträgt diese Quote 2.550 Plätze. 29 Die Zahl der erteilten Aufenthaltstitel wird in der Jahresstatistik des Bundesministeriums für Inneres für das Jahr 2022 nicht mehr ausgewiesen. mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, BGBl. I 43/2023 vom 20. April 2023, Französisch, Spanisch, ­Bosnisch-Kroatisch-Serbisch auf B1-Niveau werden seither mit 5 Punkten bewertet. des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der für das Jahr 2023 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen ­Fachkräften festgelegt werden(Fachkräfteverordnung 2023); BGBl. II 488/2023, vom 22. Dezember 2022. 24 Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl. I 217/2021, vom 30. Dezember 2021. 25 §§ 41, 42, 43c, 47 Abs. 2, 64 NAG mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz und das NIederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden, BGBl. I 106/2022, vom 19. Juli 2022. 27 Niederlassungsverordnung 2021 – NLV 2021, BGBl. Teil II 96/2021, vom 27. Februar 2021. Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistik 2021, bmi.gv.at/312/statistiken/start.aspx , unter Rubrik„Fremdenwesen Jahresstatistiken“, letzter Zugriff am 24. August 2022. der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 2022 festgelegt wird(Niederlassungs­ verordnung 2022 – NLV 2022), BGBl. II Nr. 567/2021; Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 2023 festgelegt wird(Niederlassungsverordnung 2023 – NLV 2023), vom 30. Jänner 2023, BGBl. II 28/2023. 50 Demografie& Einwanderungsrecht Die Familie muss strenge Kriterien im Hinblick auf das Einkommen, die Unterkunft und Deutschkenntnisse bereits vor der Einreise erfüllen. Die Einkommensrichtsätze, die für das Jahr 2023 gelten, betragen für Alleinstehende 1.110,26 Euro, für Ehepaare 1.751,56 Euro und für jedes Kind zusätzlich 171,31 Euro. Sozial- und Familientransferleistungen, auf die ein Anspruch erst durch Erteilung des Aufenthaltstitels entstehen würde wie die Familienbeihilfe oder Ausgleichs­ zulage, werden dabei nicht berücksichtigt. Die Berechnung des Lebensunterhalts, der für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erforderlich und ausreichend ist, ist eine höchst komplexe Angelegenheit: Es müssen u. a. regelmäßige Auf wendungen wie Mietzahlungen, Kreditraten, Unterhaltszahlungen ab einem Freibetrag von 327,91 Euro(Wert der sog. freien Station für 2023) 30 hinzugerechnet und die umfangreiche höchstgerichtliche, bisweilen äußerst strenge ­Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs berücksichtigt werden. Das Bundesministerium für Inneres hat zum Thema eine 50-seitige Informationsbroschüre erstellt 31 , die diese Komplexität und auch die herausfordernde Aufgabe der Vollzugsbehörden anschaulich macht. Ehegatt*innen können zu ihren Partner*innen nur nachziehen, wenn sie mindestens 21 Jahre alt sind, und Kinder – einschließlich Stief- und Adoptivkinder – zu ihren Eltern nur dann, wenn sie noch nicht 18 Jahre alt und unverheiratet sind. 32 GEFLÜCHTETE UND ANDERWEITIG SCHUTZBEDÜRFTIGE MENSCHEN In einem besonderen rechtlichen Regime sind Aufnahme und Verbleib von Menschen geregelt, die vorübergehenden oder dauerhaften Schutz vor Verfolgung und Krieg suchen (Flüchtlinge, Kriegsvertriebene). Laut Definition der Genfer Flüchtlingskonvention(GFK) ist ein Flüchtling eine Person, die aus Furcht vor Verfolgung aus Gründen der politischen Gesinnung, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe ihre Heimat oder den aktuellen Aufenthaltsstaat verlassen muss bzw. bereits verlassen hat. Basierend auf der GFK aus 1951 und einem Zusatzprotokoll zur GFK aus dem Jahr 1967 wurde ein österreichisches Asylgesetz erlassen. Dieses erfuhr seit den 90er Jahren zahllose Novellierungen. Seit dem EU-Beitritt Österreichs kam eine Reihe von EU-Richtlinien und Abkommen hinzu, mit denen gemeinsame Mindeststandards für die Durchführung von Asylverfahren, Betreuungsstandards während der Durchführung eines Asylverfahrens und Kriterien für den dauerhaften oder temporären Schutz von Menschen in der gesamten EU sichergestellt werden sollen. Geregelt wurde auch, welcher EU-Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, wenn Asylsuchende auf ihrer Flucht durch mehrere EU-Staaten gereist sind(Dubliner Übereinkommen). Dies hat zur Folge, dass sich das Asylverfahren in seinem ersten Abschnitt auf die Frage konzentriert, ob Asylantragstellende bereits in einem Drittland der Durchreise sicher vor Verfolgung waren(„sicherer Drittstaat“) oder in ein nach dem Dubliner Abkommen für die Prüfung des Asylantrags erstzuständiges Land in der EU zurückgeschickt werden können. Erst wenn diese Frage verneint wird, wird die Person zum eigentlichen österreichischen Asylverfahren zugelassen. Erst dann wird die Frage der Flüchtlingseigenschaft geprüft und beantwortet. Dafür zuständig ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl(BFA). 33 Erst ab der Zeit nach Zulassung zum Asylverfahren ist das Land Wien beziehungsweise der Fonds Soziales Wien(FSW) im Rahmen der so genannten Grundversorgung für die Wohn- und anderweitige Versorgung, Verpflegung und Krankenversicherung der Asylwerber*innen zuständig. 34 Wird dem Antrag Folge gegeben, erhält der*die Antragsteller*in Asyl(= internationaler Schutzstatus) zunächst auf drei Jahre befristet. Nach drei Jahren wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung weiterbestehen. Erst wenn dies bejaht wird, wird die Asylberechtigung auf unbefristete Dauer erteilt. Der Asylstatus gewährt – mit Ausnahme der Wahlrechte – Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürger*innen im Hinblick auf ein ­dauerndes Aufenthaltsrecht und Möglichkeiten, am Erwerbsleben teilzunehmen sowie sozialen Schutz und soziale Rechte zu genießen. Menschen, die vor Kriegen oder vor anderen das Leben und die körperliche Integrität und Sicherheit gefährdenden Umständen flüchten, haben Anspruch auf vorübergehenden(subsidiären) Schutz, solange diese Gefährdungs­ situation aufrechtbleibt. Der subsidiäre Schutzstatus räumt das Recht ein, eine unselbstständige Arbeit aufzunehmen und bei Eintreten einer existenziellen Notlage soziale 292 Abs. 3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz(ASVG). 31 bmi.gv.at/312/files/Unterhaltsberechnung_bf_28032023.pdf , letzter Zugriff am 3. August 2023. Informationen finden Sie im 5. Wiener Integrations- und Diversitätsmonitor sowie auf migration.gv.at/ , letzter Zugriff am 24. Juli 2023. 33 BFA: bfa.gv.at/201/start.aspx ; Asylkoordination Österreich: asyl.at/de/themen/asylverfahren/ 34 FSW: fsw.at/p/grundversorgung Demografie& Einwanderungsrecht 51 Leistungen in Anspruch zu nehmen. In Wien gehört dazu vor allem das Recht, Leistungen der Wiener Mindestsicherung zu erhalten. Asylberechtigte müssen ihren Antrag auf Familienzusammenführung binnen drei Monaten nach Asylgewährung stellen, andernfalls kommen strengere Voraussetzungen zur Anwendung. Wohnraum, Einkommen und Kranken­ versicherung müssen dann nachgewiesen werden. ­Subsidiär Schutzberechtigte müssen drei Jahre warten, ehe ihre Familienangehörigen zu ihnen nachziehen können. Die Anzahl der Menschen, die jährlich neu um Asyl ansuchen, wird nur auf Bundesebene im Rahmen des Asyl­ werberinformationssystems(AIS) erhoben. Die Zahlen auf Bundesländerebene können nur im Kontext der Neuauf­ nahmen in die Grundversorgung geschätzt werden. KRIEGSVERTRIEBENE AUS DER UKRAINE Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, der am 24.2.2022 begann, führte zur Flucht von mehr als 8,2 Mil­ lionen 35 Menschen(Stand Mai 2023) in andere europäische Staaten. Ukrainische Staatsangehörige konnten bereits davor visumsfrei in die EU einreisen und sich 90 innerhalb von jeweils 180 Tagen in der EU aufhalten und frei ­bewegen. Die so genannte Massenzustrom-Richtlinie der EU (2001/55/EG) 36 sieht vor, dass den vertriebenen Menschen als Gruppe ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht von zunächst einem Jahr mit automatischer Verlängerungsmöglichkeit um ein Jahr zukommt. Bereits am 4.3.2022 beschloss der Rat der Innen- und Justizminister*innen der EU-Staaten, dass den vertriebenen Menschen, die nach Kriegsbeginn fliehen mussten, als Gruppe ein vorübergehender Schutz nach dieser Richtlinie(RL) zuteilwerden soll, ohne dass sie einen Asylantrag stellen müssen. Es ist das erste Mal, seit es diese Richtlinie gibt, dass sie zur Anwendung kommt. Österreich hat den EU-Beschluss auf Basis von§ 62 Asylgesetz in einer Verordnung eng umgesetzt, die vor allem ukrainischen Vertriebenen sowie Drittstaatsangehörigen mit einem Schutzstatus in der Ukraine einen vorübergehenden Aufenthalt bietet. 37 So wurde etwa nicht-ukrainischen Staatsangehörigen, die in der Ukraine ohne Schutzstatus z. B. als Student*innen niedergelassen waren, kein Aufent haltsrecht in Österreich eingeräumt. Die EU-Richtlinie hätte dies ermöglicht, und andere EU-Staaten wie z. B. Deutsch land haben dies auch umgesetzt. 38 Das Aufenthaltsrecht wird durch eine Karte für Vertriebene dokumentiert. Die Karte wird nach der Erstregistrierung bei der Polizei vom BFA per Post zugeschickt. Mit dem Vertriebenenstatus erhalten die Menschen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, zur Krankenversicherung und zum Bildungssystem. Sie benötigten und erhielten auf Antrag des Arbeitgebers eine Beschäftigungsbewilligung ohne vorherige Arbeitsmarktprüfung. Sie haben weiters Anspruch auf Familienbeihilfe. Sie werden bei Vorliegen von Hilfsbedürftigkeit auch in die Grundversorgung der Länder aufgenommen. 39 Ende Dezember 2022 wurden nach langen Verhandlungen und Gesprächen aller Partner*innen der Grundversorgungsvereinbarung ausgewählte Kostenhöchstsätze für alle Menschen in der Grundversorgung erhöht, dies rückwirkend und zwar in den Bereichen Mietzuschüsse und Verpflegung im individuellen Wohnen sowie bei den Tagsätzen für Wohnen und Betreuung im organisierten Wohnen. 40 Diese rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich deutlich von jenen für die Geflüchteten der Jahre 2015/16, die – obwohl auch aus Kriegs- und ­Krisengebieten wie Syrien und Afghanistan kommend – einen Asylantrag stellen mussten, der sie während der Dauer des Asyl­verfahrens in vieler Hinsicht schlechter stellte als der Vertriebenenstatus. die 5,14 Millionen davon sind im Rahmen eines Schutzmechanismus registriert, siehe UNHCR(2023): Ukraine Refugee Situation, data.unhcr.org/en/situations/ukraine , letzter Zugriff am 12. Juni 2023. 36 eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32001L0055 den Gruppen, die in Österreich Schutz genießen, siehe die Auflistung in der Verordnung bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_92/ BGBLA_2022_II_92.html des Innern und für Heimat – Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen(Ukraine Aufenthalts-Übergangsverordnung vom 7. März 2022). weitere Informationen siehe bfa.gv.at/news.aspx?id=6D346344574568386A70303D , fsw.at/p/grundversorgung ; start.wien.gv.at/ ukraine/de zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird, BGBl. I 197/2022, vom 9. Dezember 2022. 52 Demografie& Einwanderungsrecht Aktuelle Entwicklungen Mit Ende Jänner 2023 wurde das auf ein Jahr befristete Aufenthaltsrecht für alle aus der Ukraine Vertriebenen mit österreichischer Karte automatisch um ein Jahr bis 4. März 2024 verlängert. Die neuen Karten werden den Menschen vom BFA automatisch zugeschickt, eine Antragstellung ist nicht erforderlich. 41 Freier Zugang zum Arbeitsmarkt Durch eine Reform des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wurden ukrainische Vertriebene mit entsprechender Karte vom Anwendungsbereich des AuslBG ausgenommen und haben seit 21. April 2023 freien Zugang zum Arbeitsmarkt. 42 Wird infolge der längeren Dauer des Krieges eine dauernde Integration erforderlich, kann in der österreichischen Vertriebenen-Verordnung auch Folgendes festgelegt werden: Bestimmte Gruppen der Aufenthaltsberechtigten können einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Inland stellen, der ihnen trotz Vorliegens eines Versagungsgrundes erteilt werden kann. der Bundesregierung, mit der die Verordnung der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene(Vertriebenen-Verordnung – Vertriebenen VO) geändert wird, BGBl. II 27/2023, vom 30. Jänner 2023. 42 Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, BGBl. I 43/2023, vom 20. April 2023. Demografie& Einwanderungsrecht 53 Gleichstellung& Partizipation Kernergebnisse Integrationsmonitor EINBÜRGERUNGEN Die absolute Zahl der Einbürgerungen in Wien bleibt weiterhin auf niedrigem Niveau – ebenso die Einbürgerungsrate. Im Jahr 2022 wurden in Wien 4.478 Menschen eingebürgert, dies entspricht einer Einbürgerungsrate von 0,72 %. Betrug die Einbürgerungsrate im Jahr 2002 in Wien noch rund 6 %, liegt sie seit 2009 kontinuierlich unter 1 %. 30,2 % der im Jahr 2022 in Wien eingebürgerten Menschen wurden bereits in Österreich geboren. Rund 13 % der Drittstaatsangehörigen in Wien mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als zehn Jahren sind aufgrund zu niedriger Haushaltseinkommen von der Einbürgerung aus­ geschlossen, selbst wenn alle anderen Kriterien erfüllt wären. FEHLENDES WAHLRECHT UND DEMOKRATIEDEFIZIT Seit dem Jahr 2002 hat sich der Anteil der Nicht-Wahlberechtigten mehr als verdoppelt. 33,4 % der Wiener*innen ab 16 Jahren dürfen nicht an Wahlen auf Gemeinde-, ­Landesund Bundesebene teilnehmen(Stand 1. Jänner 2023). 77 % der nicht wahlberechtigten ­Wiener*innen ab 16 Jahren(432.721 Personen) leben schon zumindest fünf Jahre lang in Österreich. 54 % der nicht wahlberechtigten Wiener*innen ab 16 Jahren(303.129 Personen) leben schon länger als zehn Jahre in Österreich. Innerhalb unterschiedlicher Altersgruppen ist die Wahlberechtigung in Wien unterschiedlich verteilt. Am größten ist der Anteil der nicht wahlberechtigten Bürger*innen in der Gruppe der 25- bis 44-jährigen Wiener*innen im Jahr 2023 mit insgesamt 280.299 Personen(44,8 % dieser Altersgruppe). Obwohl Wien eine wachsende Stadt ist, wird die Zahl der wahlberechtigten Bürger*innen, die über politische Mitbestimmungsrechte verfügen, stetig kleiner. 54 Gleichstellung& Partizipation Einleitung Das Kapitel Gleichstellung& Partizipation widmet sich den grundlegenden politischen Beteiligungsrechten von Wiener*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Erst die Einbürgerung garantiert ausländischen Staatsangehörigen die volle rechtliche Gleichstellung und damit volle politische Beteiligungsrechte. Bis dahin sind ausländische Staatsangehörige – abhängig von ihrem rechtlichen Status – in wenigen Bereichen(EWR-, Schweizer Staatsbürger*innen) oder vielen Bereichen(Drittstaatsangehörige) schlechter gestellt als österreichische Staatsbürger*innen. Menschen, die unter denselben politischen Rahmenbedingungen leben, sollten ihre Zukunft gemeinsam gestalten können. Aus diesem Grund ist der Zugang von ausländischen Staatsangehörigen zu Staatsbürgerschaft und Wahlrecht ein wesentlicher Bestimmungsfaktor für die Qualität einer Demokratie. 1 INDIKATOREN • in Wien und Einbürgerungsrate als Anteil der innerhalb eines Jahres eingebürgerten Personen an der Wiener Bevölkerung ohne österreichische Staatsbürgerschaft zum Jahresanfang • der ausländischen Staatsangehörigen, die aufgrund eines zu niedrigen Einkommens die österreichische Staatsbürgerschaft nicht erwerben können • der Personen mit Hauptwohnsitz in Wien im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene unabhängig von der Aufenthaltsdauer kein Wahlrecht besitzen Einbürgerungen& Einbürgerungsrate in Wien Abb. 1: Nach einem Rückgang im Jahr 2020 steigt die Zahl der Einbürgerungen in den letzten Jahren wieder, bleibt aber deutlich unter den Werten der frühen 2000er Jahre Entwicklung der absoluten Zahl der Einbürgerungen in Wien von 2002 bis 2022 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 5.200 3.782 2.855 1.745 2.071 2.491 2.422 2.632 2.967 3.055 3.899 4.121 4.563 3.435 4.138 4.478 8.654 14.672 18.085 16.354 12.240 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand: 2022. Die Einbürgerung ist eine grundlegende Voraussetzung, ­ um eingewanderten Menschen politische Mitbestimmungsrechte und damit volle Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die absolute Zahl der Einbürgerungen in Wien bleibt weiterhin auf niedrigem Niveau – ebenso die Einbürgerungsrate. 1 Valchars, G. und Bauböck, R.(2023): Migration& Staatsbürgerschaft. Wien: Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften. Gleichstellung& Partizipation 55 Abb. 2: 2022 wurden nur sieben von tausend in Wien lebende Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit eingebürgert Einbürgerungsrate in Wien als Anteil der innerhalb eines Jahres eingebürgerten Personen an den am Jahresanfang in Wien lebenden Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft 700.000 14 600.000 12 500.000 10 400.000 8 300.000 6 200.000 4 100.000 2 00 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022  Ausländische Staatsangehörige(Jahresanfang)   Einbürgerungen   Einbürgerungsrate in %(rechte Achse) Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand: 2022. Im Jahr 2022 wurde 4.478 Menschen in Wien die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen(Abb. 1). Die Zahl der Einbürgerungen steigt seit 2020 wieder leicht an, bleibt im Vergleich zu früheren Jahren allerdings niedrig. So erhielten vor 20 Jahren(im Jahr 2002) mehr als drei Mal so viele Personen die österreichische Staatsbürgerschaft als im Jahr 2022. Die Zahl der neu eingebürgerten Wiener*innen ist nicht nur in absoluten Zahlen kleiner als zu Beginn der 2000er Jahre. Sie ist vor allem auch im Verhältnis zur gestiegenen Zahl der in Wien wohnhaften ausländischen Staatsangehörigen niedrig. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Wiener*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit stark gestiegen. Lebten im Jahr 2002 257.537 ausländische Staatsangehörige in Wien, waren es im Jahr 2023 678.866(2022: 621.727, 2021: 604.435, 2020: 589.015) (Abb. 2). Von den 621.727 Anfang 2022 in Wien lebenden ausländischen Staatsangehörigen wurden 4.478 Personen im Jahr 2022 in Wien eingebürgert. Dies ergibt eine Einbürgerungsrate von 0,72 % und bedeutet, dass im Jahr 2022 von 1.000 in Wien lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gerade einmal sieben die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wurde. 2 Betrug die Einbürgerungsrate im Jahr 2002 in Wien noch rund 6 %, liegt sie seit 2009 kontinuierlich unter 1 %(Abb. 2). Parallel zum starken Zuzug von ausländischen Staatsangehörigen nach Wien wurden in den vergangenen Jahren durch das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft die Hürden für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft deutlich angehoben. Mit der Staatsbürgerschaftsreform 2006 wurden die Schwellen für den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts und den Nachweis von Deutschkenntnissen erhöht. Zudem wurden Einbürgerungsraten sind österreichweit sehr ähnlich und unterscheiden sich im Bundesländervergleich kaum(siehe Statistik Austria 2023: Statistik der Einbürgerungen. statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/bevoelkerung/migration-und-einbuergerung/ einbuergerungen , letzter Zugriff am 21. Juli 2023). 56 Gleichstellung& Partizipation die Wohnsitzfristen verlängert. 2009 3 wurden die Voraussetzungen für den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts und 2011 4 die erforderlichen Deutschkenntnisse weiter verschärft(von Niveau A2 auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für das Erlernen von Sprachen). 2017 wurden mit Einführung der zentral über den Österreichischen Integrationsfonds organisierten Integrationsprüfungen die Möglichkeiten, B1-Deutschkenntnisse nachzuweisen, eingeschränkt. 5 Laut den letzten verfügbaren Daten von Eurostat aus dem Jahr 2021 hatte unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Schweden mit 10,01 % die höchste Einbürge rungsrate. 6 Im gleichen Jahr wurden in Österreich 0,6 % der in Österreich lebenden ausländischen Staatsangehörigen eingebürgert. Rechnet man auslandswirksame ­Einbürgerungen hinzu, so ergibt dies eine Einbürgerungsrate von 1,07 % – in jedem Fall eine weitaus niedrigere ­Einbürgerungsrate. 7 64,9 % der im Jahr 2022 in Wien eingebürgerten ­Personen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruchs verliehen, 6 % wurden aufgrund einer Ermessensentscheidung eingebürgert, und in 29,1 % der Fälle wurde die Staatsbürgerschaft auf Kinder oder Ehepartner*innen erstreckt(Abb. 3, siehe auch Rechtsteil in diesem Kapitel). 30,2 % der im Jahr 2022 in Wien eingebürgerten Menschen wurden bereits in Österreich geboren(Abb. 4). Damit ist Österreich auch im Jahr 2022, so wie in den Jahren zuvor, das häufigste Geburtsland von in Wien neu eingebürgerten Menschen. 3 BGBl. I 122/2009, vom 4. Dezember 2009(FrÄG 2009). 4 BGBl. I 38/2011, vom 23. Mai 2011(FrÄG 2011). mit dem ein Integrationsgesetz und ein Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz erlassen sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden(BGBl. I 68/2017 vom 8. Juni 2017). (2023): Naturalisation Rate. Acquisition of Citizenship per 100 Resident Non Nationals. ec.europa.eu/eurostat/statistics-­ explained/index.php?title=Migration_and_migrant_population_ statistics , letzter Zugriff am 26. Juni 2023. weist die Einbürgerungsrate Österreichs mit 1,07 Prozent aus, da in die Berechnung auch auslandswirksame Einbürgerungen miteinbezogen wurden. Die tatsächliche Einbürgerungsrate Österreichs betrug laut Statistik Austria 2021 hingegen 0,6 Prozent (siehe Statistik Austria 2023: Statistik der Einbürgerungen. statistik. at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/bevoelkerung/ migration-und-einbuergerung/einbuergerungen , letzter Zugriff am 21. Juli 2023). Abb. 3: Im Jahr 2022 erfolgten rund zwei Drittel der Einbürgerungen in Wien aufgrund eines Rechtsanspruchs Anteile der Einbürgerungen nach den Rechtsgründen Anspruch, Ermessen sowie Erstreckung an den Einbürgerungen in Wien seit 2002 insgesamt(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 222222222000000000100000000098753642 222222222222000000000000211111121112928417306251  Anspruch   Ermessen  Erstreckung Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Wirtschaft, Arbeit und Statistik(Einbürgerungsstatistik). Abb. 4: Österreich ist das häufigste Geburtsland der im Jahr 2022 in Wien neu eingebürgerten Personen: 30,2 % wurden bereits in Österreich geboren Eingebürgerte Personen in Wien im Jahr 2022 nach Geburtsland(Top-10-Geburtsländer) Österreich Ukraine 262 Islamische Republik Iran 251 Russische Föderation 249 Serbien 224 Arabische Republik Syrien 220 Afghanistan 200 Türkei 179 Bosnien und Herzegowina 163 Indien 91 1.354 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand: 2022. Gleichstellung& Partizipation 57 Rechtliche Regelungen für die österreichische Staatsbürgerschaft Die rechtlichen Bestimmungen zur Staatsbürgerschaft in Österreich werden vom Bundesgesetzgeber ­beschlossen und finden sich im österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz(StbG). 8 Für den Vollzug des StbG sind die Bundes­ länder zuständig. In Wien ist dies die Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft. 9 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VERLEIHUNG DER ÖSTERREICHISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT Aufenthalts-/Wohnsitzdauer • im Rahmen des Ermessens: 10 zehn Jahren legalen, ununterbrochenen 11 Aufenthalts, davon mindestens fünf Jahre Niederlassung in Österreich(und Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen, siehe unten: sonstige Erteilungsvoraussetzungen), • auf Basis eines Rechtsanspruchs: 12 sechs Jahren legalen und ununterbrochenen Aufenthalts: EWR-Bürger*innen, Ehegatt*innen österreichischer Staatsbürger*innen nach fünf Jahren Ehe oder eingetragener Partnerschaft und Leben im gemeinsamen Haushalt, in Österreich geborene Personen, Personen mit nachweislichen B2-Deutschkenntnissen und jene, die einen Nachweis nachhaltiger persönlicher Integration erbringen können(im Gesetz beispielhaft angeführt) und Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen; zehn Jahren Aufenthalt und Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen: Asylberechtigte; 15 Jahren Wohnsitz bzw. 30 Jahren Aufenthalt und Erfüllen der weiteren Voraussetzungen. Erteilungsvoraussetzungen, u. a.: • Lebensunterhalt/regelmäßiges, eigenes Einkommen, das über dem Ausgleichszulagenrichtsatz des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes liegen muss, der jährlich angepasst wird(2023 für Alleinstehende 1.030,49 Euro, für Ehepaare 1.625,71 Euro und für jedes Kind zusätzlich 15 Euro); diese Einkommenshöhe muss durchschnittlich 36 Monate lang innerhalb von sechs Jahren vor der Antragstellung, sechs Monate davon unmittelbar vor Antragstellung, ohne Zuhilfenahme von Sozialhilfeleistungen erreicht werden; • von Deutschkenntnissen auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; • eines Wissenstests zu Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes(ausgenommen sind Menschen mit physisch oder psychisch dauerhaft schlechtem Gesundheitszustand, was von einem Amtsarzt/einer Amtsärztin bestätigt werden muss) • keine strafrechtlichen Verurteilungen und/oder mehrmaligen schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen(im StbG definiert und aufgezählt 13 ); • der bisherigen Staatsangehörigkeit, außer rechtlich nicht möglich und/oder nicht zumutbar(zum Beispiel bei Asylberechtigten), oder die Beibehaltung wird auf Antrag gestattet, etwa bei außerordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem oder kulturellem Gebiet für die Republik Österreich. Weiters fallen auf Bundes- und Landesebene Gebühren von 1.000 Euro und mehr pro Person je nach Einbürgerungsgrund an, wobei jene auf Bundesebene den überwiegenden Anteil ausmachen. 14 ERSTRECKUNG DER VERLEIHUNG DER STAATSBÜRGERSCHAFT AUF EHEGATT*INNEN UND KINDER 15 Erfüllen Einbürgerungswerber*innen alle genannten Voraussetzungen auch im Hinblick auf Ehegatt*innen und Kinder, ist die Verleihung der Staatsbürgerschaft auch auf diese zu erstrecken. Die für Ehegatt*innen geltenden Bestimmungen sind sinngemäß auch auf eingetragene Partnerschaften und Partner*innen anzuwenden. 8 Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft(Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG) StF: BGBl. Nr. 311/1985 idgF. 9 wien.gv.at/verwaltung/staatsbuergerschaft/index.html , letzter Zugriff am 27. Juni 2023. 10§ 10 Abs. 1, Z. 1 – 8, Abs. 2 usw. StbG; der Ermessensspielraum der Behörde wird in§ 11 wie folgt bestimmt: Bei Entscheidungen nach diesem Bundesgesetz ist das Gesamtverhalten des Fremden im Hinblick auf das allgemeine Wohl, die öffentlichen Interessen und das Ausmaß seiner Integration zu berücksichtigen. Zu dieser zählt insbesondere die Orientierung des Fremden am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich sowie das Bekenntnis zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft. 11 Laut§ 15 Abs. 1 Z. 3 StbG wird diese unterbrochen und beginnt von neuem zu laufen, wenn ein*e Einbürgerungswerber*in sich mehr als 20 % des Zeitraums außerhalb Österreichs aufgehalten hat. 12§§ 11a, 12 Abs. 1 StBG idgF. 13§ 10 Abs. 1. Z. 2-4 und Abs. 2 Staatsbürgerschaftsgesetz idgF. 14 wien.gv.at/verwaltung/staatsbuergerschaft/ahs-info/verleihung-kosten.html , letzter Zugriff am 27. Juni 2023. 15§§ 16 und 17 StbG idgF. 58 Gleichstellung& Partizipation ERWERB DER ÖSTERREICHISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT MIT DER GEBURT Kinder erhalten die österreichische Staatsbürgerschaft mit ihrer Geburt, wenn sie von österreichischen Eltern(teilen) geboren werden; dies ist unabhängig davon, wo sie ihren Aufenthaltsort oder Wohnsitz haben. In der Fachsprache wird dies das Abstammungsprinzip oder ius sanguinis genannt. Kinder nicht-österreichischer Eltern, die in Österreich zur Welt kommen, sind rechtlich gesehen ausländische Staatsangehörige so wie ihre Eltern. Das betraf in Wien 36 % aller 12.222 im Jahr 2022 geborenen Kinder(14 %, 2.713 Kinder, mit EU/EFTA-Staatsbürgerschaft, 22 %, 4.207 Kinder, mit Drittstaatsangehörigkeit). Wollen sie österreichische Staatsbürger*innen werden, müssen sie bzw. ihre Eltern den Weg über das Verleihungsverfahren gehen und dabei(abgesehen von einer verkürzten Wohnsitzfrist) die gleichen strengen Kriterien erfüllen, wie sie für Eingewanderte gelten. DOPPEL- UND MEHRFACHSTAATSBÜRGERSCHAFTEN DURCH GEBURT Kinder, deren Elternteile die österreichische und eine weitere Staatsbürgerschaft haben, werden mit der Geburt österreichische Staatsbürger*innen und, wenn dies das jeweilige andere Staatsbürgerschaftsrecht vorsieht und zulässt, Doppel- oder Mehrfachstaatsbürger*innen. Sie bleiben dies aus Sicht des österreichischen Rechts auch über die Volljährigkeit hinaus. ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT FÜR OPFER UND NACHKOMMEN VON OPFERN DES NS-REGIMES(ANZEIGEVERFAHREN) 16 Nach dem österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) können Opfer und Nachkommen in direkter absteigender Linie von Opfern des NS-Regimes die österreichische Staatsbürgerschaft durch eine so genannte Anzeige erhalten. Sie müssen dafür weder ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben noch einen Aufenthalt bzw. Wohnsitz in Österreich vorweisen. Die Mehrheit der Anzeigen wird im Ausland eingebracht und von der Wiener Staatsbürgerschaftsbehörde bearbeitet und erledigt. Die Bestimmung wurde im April 2022 erweitert. 17 VERLUST DER ÖSTERREICHISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH ANNAHME EINER FREMDEN STAATSANGEHÖRIGKEIT Nehmen österreichische Staatsbürger*innen eine fremde Staatsangehörigkeit an, verlieren sie die österreichische von Gesetzes wegen. Dies sieht das Staatsbürgerschaftsgesetz so vor. Ausnahmen von dieser Regel, Doppelstaatsbürgerschaften grundsätzlich zu verwehren, bestehen dort, wo die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft auf vorangehenden Antrag erlaubt wird. 18 Tauchen Hinweise auf, dass ein*e österreichische*r Staatsbürger*in eine fremde Staatsangehörigkeit(wieder) angenommen hat, wie zum Beispiel ein Reisepass eines anderen Staats, der bei einer Grenzkontrolle vorgewiesen wird, kommt es zu einem Verfahren durch die Staatsbürgerschaftsbehörde. Diese prüft, ob die*der österreichische Staatsbürger*in eine andere Staatsbürgerschaft oder die frühere Staatsangehörigkeit wieder angenommen hat. Diese Prüfung wird in einem so genannten Feststellungsverfahren vorgenommen. TATBESTÄNDE ZUR ENTZIEHUNG DER ­ÖSTERREICHISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT 2021 ERWEITERT Im Sommer 2021 schuf der österreichische Gesetzgeber eine neue Möglichkeit, die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen, und zwar im Kontext und als Folge terroristischer Aktivitäten. 19 Im Konkreten sollen terroristische Straftaten, die Beteiligung an terroristischen Vereinigungen, die Ausbildung zu terroristischen Taten sowie deren Finanzierung, die Aufforderung zum Terrorismus und dessen Gutheißung sowie Reisen zu terroristischen Zwecken(§§ 278 b–g und § 282 Strafgesetzbuch) bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe den Entzug ermöglichen, wenn die betroffene Person dadurch nicht staatenlos wird. Diese neuen Möglichkeiten des Entzugs der Staatsbürgerschaft sind sehr weitreichend; die Aufforderung zu terroristischen Taten beispielsweise sieht eine Höchststrafe von zwei Jahren Haft vor. Betroffen sein können sowohl Österreicher*innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch bei Geburt erworben haben, als auch eingebürgerte Österreicher*innen. 20 16 § 58c Staatsbürgerschaftsgesetz idgF. 17 §58c Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 idgF; geändert durch BGBl. I 48/2022 vom 13. April 2022. den Voraussetzungen siehe wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/urkunden/staatsbuergerschaft/beibehaltung.html , letzter Zugriff am 27. Juni 2023. 19 § 33 Abs. 3 Staatsbürgerschaftsgesetz. wissenschaftlichen Debatte über derartige Maßnahmen siehe etwa Fargues, É., Winter, E.,& Gibney, M.J.(eds.)(2020): When States Take Rights Back: Citizenship Revocation and Its Discontents(1st ed.). Routledge.(S. 64). Gleichstellung& Partizipation 59 2010 – 12 2011 – 13 2012 – 14 2013 – 15 2014 – 16 2015 – 17 2016 – 18 2017 – 19 2018 – 20 Ausschluss von der Einbürgerung aufgrund eines zu geringen Einkommens Für eine Einbürgerung haben die eine Einbürgerung beantragende Person und ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen ein Einkommen nachzuweisen, welches eine vorgeschriebene Einkommensgrenze erreichen muss (siehe vorangehendes Rechtskapitel). Die Berechnung des für eine Einbürgerung erforderlichen Einkommens ist komplex. Die Einkommensgrenze orientiert sich am jährlich angepassten Ausgleichszulagenrichtsatz. Bei der Berechnung des für eine Einbürgerung nötigen Einkommens bleibt ein monatlicher Pauschalbetrag für Wohnkosten, Kredit­ belastungen oder Sonstiges unberücksichtigt(sog. Wert der freien Station). Jene Aufwendungen, die diesen Pauschalbetrag übersteigen, erhöhen den Einkommensbetrag, der nachgewiesen werden muss. Für den Indikator„Ausschluss von der Einbürgerung aufgrund zu niedrigen Einkommens“ wurden die letzten verfügbaren EU-SILC-Daten zum Jahresnettoeinkommen von Haushalten im Jahr 2020 verwendet. Für die Einkommensvoraussetzung bei der Einbürgerung ging es also um Haushalte, in denen 2020 mindestens eine Person bereits zehn Jahre in Österreich lebte – dies entspricht der regulär für eine Einbürgerung erforderlichen Wohnsitzfrist. Als regelmäßige Aufwendungen, die staatsbürgerschaftsrechtlich die Einkünfte schmälern, konnten die Miete inklusive Betriebskosten bzw., wenn kein Mietverhältnis gegeben war, die Betriebskosten allein und Kreditzinsen samt Rückzahlungen berücksichtigt werden. Über Zahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Privathaushalten liegen keine Daten vor. Die Aufenthaltsdauer ist in den zugrundeliegenden Daten aus EU-SILC nicht präzise feststellbar, da die Bundesanstalt Statistik Österreich das Jahr des Aufenthaltsbeginns nur in Fünfjahresschritten zur Verfügung stellt. Für die Berechnungen hier wurde angenommen, die Person sei jeweils in der Mitte der Fünfjahresperiode zugezogen. Abb. 5: Haushalte, die das für eine Einbürgerung nötige Einkommen nicht erreichen Anteil der Bevölkerung mit Drittstaatsangehörigkeit und mehr als zehn Jahren Aufenthaltsdauer, der die Einkommenserfordernisse zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht erreicht(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 % im eingefärbten Bereich. Durchschnittswerte von Jahresanfang bis Jahresende. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(EU-SILC). Rund 13 % der Drittstaatsangehörigen in Wien mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als zehn Jahren sind aufgrund zu niedriger Haushaltseinkommen von der Einbürgerung ausgeschlossen. Im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 konnten rund 13 % (±7), also etwa ein Achtel der Haushalte aus Drittstaaten, in denen mindestens eine Person schon zehn Jahre Aufenthaltsdauer aufwies, die Einkommensbedingungen der Einbürgerung nicht erfüllen(Abb. 5). 60 Gleichstellung& Partizipation Fehlendes Wahlrecht und Demokratiedefizit 2222222222222222222222000000000000000000000012011001011012112000120582971715603634842932 In Österreich ist das Wahlrecht an die österreichische Staatsbürgerschaft geknüpft. Wiener*innen ohne österreichische Staatsbürgerschaft dürfen auf Bezirks-, Gemeinde-, ­Landesund Bundesebene nicht wählen. Die einzige Ausnahme davon sind EU-Bürger*innen, die zumindest ihre Bezirksvertretung wählen dürfen, aber auf den anderen politischen Ebenen ebenso kein Wahlrecht besitzen. Eine Demokratie lebt von der Beteiligung einer ­möglichst großen Zahl jener Menschen, die den beschlossenen ­Gesetzen unterworfen sind. Doch wenn Menschen aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft nicht wählen dürfen oder von ihrem Wahlrecht nicht(mehr) Gebrauch machen, ist davon auszugehen, dass ihre Interessen im Parlament, Landtag, Gemeinderat oder in der Bezirksvertretung wenig(er) Berücksichtigung finden. Dabei handelt es sich um ein Demokratiedefizit, das aufgrund der zunehmenden Mobilität und Zuwanderung in den letzten Jahren sowie des ­restriktiven Einbürgerungsrechts seit Jahren kontinuierlich anwächst. Auch aus integrationspolitischer Sicht ist dieses Demokratiedefizit problematisch. Denn Menschen, die nicht mitbestimmen dürfen, entwickeln unter Umständen weniger Interesse für politische Themen und die Gesellschaft, ­ in der sie leben. 21 Abb. 6: Jede*r dritte*r Wiener*in darf nicht wählen. Tendenz steigend Anteil der Wiener*innen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen und daher auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wählen dürfen (in %) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand 1. Jänner 2023. Um diesem Problem entgegenzuwirken, könnten politische Mitbestimmungsrechte wie das Wahlrecht – unabhängig von der Staatsbürgerschaft – an den Wohnsitz gekoppelt und nach einer gewissen Aufenthaltsdauer allen Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz eingeräumt werden. Das Land Wien reagierte schon im Jahr 2003 auf diese Entwicklung und beschloss die Einführung eines Wahlrechts auch für Drittstaatsangehörige auf Bezirksebene. Die Voraussetzungen dafür waren fünf Jahre legaler Aufenthalt und Hauptwohnsitz in Wien. Diese Regelung wurde jedoch im Jahr 2004 vom Verfassungsgerichtshof mit der Begründung aufgehoben, dass das österreichische Bundesverfassungsrecht nur ein einheitliches, an die österreichische Staatsbürgerschaft geknüpftes Wahlrecht auf allen Ebenen des föderalen Staates kenne. 22 WIENER BEVÖLKERUNG OHNE WAHLRECHT AUF BUNDES-, LANDES- UND GEMEINDEEBENE Seit dem Jahr 2002 hat sich der Anteil der Nicht-­ Wahlberechtigten mehr als verdoppelt. 33,4 % der Wiener*innen ab 16 Jahren dürfen im Jahr 2023 nicht an Wahlen auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene teilnehmen. Seit dem Jahr 2002 hat sich der Anteil der Nicht-Wahl berechtigten im wahlfähigen Alter in Wien mehr als verdoppelt(Abb. 6). Anfang des Jahres 2023 besaßen 33,4 % aller Wiener*innen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren aufgrund einer fremden Staatsangehörigkeit bei National rats-, Landtags- und Gemeinderatswahlen kein Wahlrecht 21 u. a. Ferwerda, J., Finseraas, H., Bergh, J.(2020): Voting Rights and Immigrant Incorporation: Evidence from Norway. British Journal olitical Science, 50(2), 713-730. doi:10.1017/S0007123417000643 22 Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 30.6.2004, G218/03. Gleichstellung& Partizipation 61 Abb. 7: 77 % der im Jahr 2023 nicht wahlberechtigten Bevölkerung in Wien leben schon zumindest fünf Jahre lang in Österreich Wiener*innen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wahlberechtigt sind, nach ihrer Aufenthaltsdauer in Österreich 2012 173.485 2013 171.692 2014 190.521 2015 205.540 2016 217.123 2017 228.264 2018 238.723 2019 248.343 2020 258.327 2021 272.938 2022 286.487 2023 303.129 0 100.000 82.700 58.366 81.398 81.789 75.045 92.485 73.926 105.471 80.376 123.085 88.313 128.034 97.034 127.441 107.763 117.460 129.461 98.871 133.630 92.977 130.933 94.944 129.592 127.834 200.000 300.000 400.000 500.000  10 Jahre oder mehr   5 bis 9 Jahre   0 bis 4 Jahre Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand: 1. Jänner 2023. 600.000 (14,5 % mit Staatsangehörigkeiten aus EU-Staaten und 18,9 % mit Staatsangehörigkeiten aus Drittstaaten). Im Ver gleich dazu lag der Anteil der Nicht-Wahlberechtigten im Jahr 2002 noch bei 15,9 %. Auch an anderen demokratischen Beteiligungsformen wie Volksbefragungen oder Volksabstimmungen dürfen die im Jahr 2023 in Wien lebenden 560.555 ausländischen Staatsangehörigen im wahlfähigen Alter nicht teilnehmen. Lediglich bei Petitionen an den Wiener Gemeinderat ist eine Teilnahme möglich. EU-Bürger*innen sind nach EU-Recht in Österreich auf Gemeindeebene wahlberechtigt. Wien ist jedoch nicht nur eine Gemeinde, sondern auch ein Bundesland. Der Wiener Gemeinderat ist auch gleichzeitig ein Landtag. Daher ist für EU-Bürger*innen das Wahlrecht in Wien auf die Ebene der Bezirksvertretungen beschränkt. Im Jahr 2023 sind 14,5 % der Wiener*innen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren als EU-Bürger*innen zumindest auf Bezirksebene wahlberechtigt, während Bürger*innen aus Drittstaaten selbst auf dieser Ebene nicht an den Wahlen teilnehmen können. Von 2012 bis 2023 stieg die Zahl der Wiener*innen im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren um 221.606 Personen. Im gleichen Zeitraum ging jedoch die Zahl der wahlberechtigten Wiener*innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft aufgrund der demografischen Entwicklung und der geringen Zahl an Einbürgerungen um 24.398 Personen zurück. Somit kann gesagt werden, dass die Zahl der in Wien lebenden Menschen wächst, während die Zahl der wahlberechtigten Bürger*innen, die über politische Mitbestimmungsrechte verfügen, gleichzeitig kleiner wird. Zu Beginn des Jahres 2023 lebten 77 % der nicht wahlbe rechtigten Wiener*innen ab 16 Jahren(432.721 Personen) schon zumindest fünf Jahre lang in Österreich. 54 % der nicht wahlberechtigten Wiener*innen ab 16 Jahren(303.129 Personen) lebten schon länger als zehn Jahre in Österreich (Abb. 7). Rund 45 % der Wiener*innen im Alter von 25 bis 44 Jahren dürfen aufgrund ihrer ausländischen Staatsbürgerschaft nicht wählen. Aktuell ist die Wahlberechtigung innerhalb verschiedener Altersgruppen in Wien sehr unterschiedlich verteilt. Innerhalb der jüngeren Bevölkerung Wiens ist der Anteil der von Wahlen ausgeschlossenen Bürger*innen am größten. 62 Gleichstellung& Partizipation In der Gruppe der 16- bis 24-jährigen Wiener*innen sind 82.546 Personen (39,2 % dieser Altersgruppe) nicht wahl berechtigt (Abb. 8). Somit kann mehr als jede*r Dritte in der Gruppe der 16- bis 24-jährigen Wiener*innen aufgrund einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht an Wahlen teilnehmen. Am größten ist der Anteil der nicht wahlberechtigten Bür ger*innen in der Gruppe der 25- bis 44-jährigen Wiener*innen. In dieser Gruppe waren zu Beginn des Jahres 2023 insgesamt 280.299 Personen (44,8 % dieser Altersgruppe) aufgrund ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit vom Wahlrecht auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene aus geschlossen. Im Vergleich zur jüngeren Bevölkerung ist unter ­älteren Wiener*innen der Anteil der nicht wahlberechtigten Perso nen kleiner. In der Gruppe der 45- bis 64-Jährigen können 29,5 % aufgrund einer ausländischen Staatsangehörig keit nicht an Wahlen teilnehmen. In der Gruppe der über 65-Jährigen sind 14,0 % aufgrund einer ausländischen Staatsangehörigkeit vom Wahlrecht ausgeschlossen. Die ungleiche Verteilung der Wahlberechtigung zwischen unterschiedlichen Altersgruppen in Wien erklärt sich einer seits aufgrund der Tatsache, dass vorwiegend jüngere Men schen nach Wien zuwandern. Hinzu kommt, dass von 2006 bis 2021 (mit Ausnahme des Jahres 2015) Zuwander*innen mit einer EU/EFTA-Staatsbürgerschaft die im Saldo größte Gruppe an Zuwander*innen nach Wien darstellen (siehe Kapitel „Demografie & Einwanderungsrecht“). Im Jahr 2023 hatten in der Gruppe der 25- bis 44-jährigen Wiener*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit 44,8 % eine Staats angehörigkeit aus einem EU-Staat. In der Gruppe der 16- bis 24-jährigen Wiener*innen mit ausländischer Staatsangehö rigkeit hatten 39,7 % eine EU-Staatsangehörigkeit. Aufgrund der Gleichstellung zu österreichischen Staatsbürger*innen in vielen Bereichen könnten Zuwander*innen aus EU-Staaten ein geringeres Interesse an einer Einbürgerung als Zuwan der*innen aus anderen Regionen haben. Rund 45 % der Wiener*innen im Alter von 25 bis 44 Jahren dürfen aufgrund ihrer ausländischen Staatsbürgerschaft nicht wählen Anteil der Wiener Bevölkerung im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren, der auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wahlberechtigt ist, an der gesamten Wiener Bevölke rung 2023 (in %) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 39,2 0 16 bis 24 Jahre 44,8 25 bis 44 Jahre 29,5 45 bis 64 Jahre 14,0 ab 65 Jahren Grafik Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand 1. Jänner 2023 Ein weiterer wesentlicher Faktor ist das restriktive österrei chische Staatsbürgerschaftsrecht, welches u. a. eine lange Wohnsitzfrist und eine Reihe weiterer Hürden für die Ein bürgerung vorsieht und damit keine rasche volle ­rechtliche Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürger*innen ermöglicht. Gleichstellung& Partizipation 63 Abb. 9: Immer mehr in Österreich geborene Wiener*innen besitzen nicht die österreichische Staatsbürgerschaft – die meisten sind derzeit noch nicht im wahlfähigen Alter Wiener Bevölkerung mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Geburtsort in Österreich 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 29.658 29.197 27.604 26.619 26.463 27.069 28.299 29.984 32.332 35.179 38.131 41.304 44.728 47.984 51.574 55.659 59.629 63.023 66.021 69.221 71.706 73.990 0 10.495 10.394 10.033 9.897 9.987 10.254 10.518 11.217 11.962 12.941 13.790 14.816 16.632 17.494 18.395 19.301 20.319 21.269 22.377 23.835 25.352 27.082 20.000 40.000 60.000 80.000  Ab 16 Jahren  0 bis 15 Jahre  Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien. 100.000 120.000 IN ÖSTERREICH GEBORENE WIENER*INNEN OHNE WAHLRECHT Die Zahl der Wiener*innen, die zwar in Österreich geboren wurden, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen (Abb. 9). Zu Beginn des Jahres 2023 lebten insgesamt 101.072 Menschen in Wien, die in Österreich geboren wurden, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Die meisten von ihnen(73.990 Personen) sind noch unter 16 Jahre alt und damit noch nicht ­wahlberechtigt. 27.082 Wiener*innen wurden zwar in Österreich geboren und sind auch bereits älter als 16 Jahre, können aber aufgrund einer fehlenden österreichischen Staatsbürgerschaft weder auf Gemeinde-, Landes- noch Bundes­ebene an Wahlen teilnehmen. 64 Gleichstellung& Partizipation Abb. 10: Wahlberechtigte Bevölkerung in den Wiener Gemeindebezirken Wiener Bevölkerung im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren nach Staatsbürgerschaft in den 23 Wiener Gemeindebezirken und Wien gesamt, Anfang 2023(in%) 1. Innere Stadt 2. Leopoldstadt 3. Landstraße 4. Wieden 5. Margareten 6. Mariahilf 7. Neubau 8. Josefstadt 9. Alsergrund 10. Favoriten 11. Simmering 12. Meidling 13. Hietzing 14. Penzing 15. Rudolfsheim-Fünfhaus 16. Ottakring 17. Hernals 18. Währing 19. Döbling 20. Brigittenau 21. Floridsdorf 22. Donaustadt 23. Liesing Wien gesamt 17,5 20,3 17,9 17,3 21,7 15,4 13,9 14,3 15,4 26,7 20,9 22,3 10,4 15,8 24,6 22,5 19,1 14,0 15,4 26,3 17,1 14,6 12,6 18,9 13,4 69,1 16,7 63,0 17,8 64,3 18,0 64,7 18,9 59,4 18,2 66,5 18,8 67,3 19,3 66,4 19,7 64,9 14,6 58,7 13,1 66,0 15,6 62,1 12,1 77,5 12,7 71,5 19,2 56,2 16,4 61,1 16,7 64,3 15,6 70,4 12,9 71,7 15,3 58,4 11,1 71,8 10,4 75,0 11,1 76,3 14,5 66,6  Drittstaaten(kein Wahlrecht)  EU(nur im Bezirk)  Österreich(volles Wahlrecht) Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand: 1. Jänner 2023. WAHLBERECHTIGTE BEVÖLKERUNG – GROSSE UNTERSCHIEDE IN DEN WIENER GEMEINDEBEZIRKEN Insgesamt dürfen rund 33 % der Wiener*innen ­aufgrund einer ausländischen Staatsangehörigkeit weder auf Gemeinde-, Landes- noch Bundesebene wählen. In ­einigen Wiener Gemeindebezirken ist der Anteil an ­Bürger*innen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, besonders hoch (Abb. 10). So sind in insgesamt vier Wiener Gemeinde­ bezirken jeweils mehr als 40 % der Wohnbevölkerung im Jahr 2023 nicht wahlberechtigt. Im 5. Wiener Gemeindebezirk(Margareten) und im 10. Wiener Gemeindebezirk (Favoriten) betrifft dies rund 41 % der dort lebenden Bür ger*innen. Im 20. Wiener Gemeindebezirk(Brigittenau) sind 41,6 % der Bürger*innen aufgrund einer ausländischen Staatsangehörigkeit vom Wahlrecht ausgeschlossen. Im 15. Wiener Gemeindebezirk(Rudolfsheim-Fünfhaus) waren Anfang des Jahres 2023 insgesamt 43,8 % der im Bezirk lebenden Bürger*innen nicht wahlberechtigt. Gleichstellung& Partizipation 65 Abb. 11: Wohnbevölkerung ohne Wahlrecht(NRW) im wahlfähigen Alter Anteil der Personen im wahlfähigen Alter(ab 16 Jahren) ohne Wahlrecht(NRW) an allen Personen im wahlfähigen Alter. Wohnbevölkerung ohne W Bi a s h 9 % lrecht(NRW) im 10 % bis 19 % w 2 a 0  h % l b f i ä s h 29 i g % em Alter 30 % bis 39 % 4 A 0 n  % te b il i d s e 4 r 9 P  % ersonen im A w b a 5 h 0 lf ä % higen Alter(ab 16 Jahre) ohne Wahlrecht(NRW) an allen Mitt P e e lw rs e o r n t e : 3 n 1 i , m 45 w  % ahlfähigen Alter Zähl E g rs e t b el i l e t t a e m a : 0 b 2 5 . 0 0 8 P . 2 e 0 r 2 s 3 onen Zeichenerklärung Grafik: Stadt Wien – Integration und A D n iv te e il r e sität, Karte: Stadt Wien – St 0 a d 9,9 t 9 entwicklung und Stadtplan 10 u ,0 n 0 g - 1 , 9 D ,99 aten: Statistik Austria, L 2 a 0,0 n 0 d e 29 s ,9 s 9 tatistik 30,00- 39,99 Wien(Sta 40 n ,0 d 0 1 4 . 9 1 , . 9 2 9 022), Stadt Wien – St a a b 5 d 0 tteilplanung und Flächenwidmung, Stadt Wien – Ä Stad M tv it e te rm lw e er s t s : u 3 n 1, g 45 . % ¶ 0 3 km Bearbeitung: DI Birgit AKAGÜNDÜZ-BINDER, MA 18 Quellenangabe: Stadt Wien, Statistik Austria MA 18- Stadtentwicklung und Stadtplanung MA 23- Wirtschat, Arbeit und Statistik Statistik Austria: Bevölkerungsdaten(Stand 1.1.2022) MA 21A, MA 21B, MA 41 1082 Wien, Rathausstraße 14-16, 6. Stock Telefon:+43 1 4000 8018 E-Mail: post@ma18.wien.gv.at Zitate nur mit Quellenangabe; keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit; kein Rechtsanspruch ableitbar. Eine weitere Möglichkeit für eine tiefer gehende Betrachtung bieten die 1.368 Wiener Zählgebiete, in denen statistische Daten kleinräumig erfasst werden. Hierbei wird ersichtlich, dass in Teilen der Wiener Gemeindebezirke Favoriten, Rudolfsheim-Fünfhaus, Ottakring und der ­Brigittenau der Anteil der Personen ohne Wahlrecht auf Gemeinde-, Landes und Bundesebene über der Schwelle von 50 % liegt(Abb. 11). Wiener*innen unterstützen mehrheitlich leichteren Zugang zu politischen Rechten für hier lebende Menschen. Anders als durch das sehr restriktive Einbürgerungsrecht in Österreich vorgesehen würden Wiener*innen eine raschere und einfachere Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen mehrheitlich begrüßen. So befürworten in einer vom SORA Institut im Frühjahr 2023 durchgeführten Befragung mehr als zwei Drittel der befragten Wiener*innen (68 %) die Aussage, dass hier geborene Kinder von zuge wanderten Eltern, die schon lange in Österreich leben, automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten sollen(Abb. 12). Unter den befragten Wiene s r t * a i d n te n n e tw n ic o kl h un n g e .wien.gv.at Migrationshintergrund liegt die Unterstützung bei 65 %, unter den befragten Wiener*innen mit Migrationshintergrund bei 73 %. Auch bezüglich Doppelstaatsbürgerschaften würde eine Mehrheit der Wiener*innen anders als das restriktive österreichische Staatsbürgerschaftsrecht eine Ermöglichung von Doppelstaatsbürgerschaften unterstützen. So befürworteten insgesamt 51 % der im Frühjahr von SORA befragten Wiener*innen, dass Österreich Doppelstaatsbürgerschaften grundsätzlich erlauben solle(Abb. 13). Unter den befragten Wiener*innen ohne Migrationshintergrund ist der Anteil der Befürworter*innen mit 40 % gerin ger, unter Wiener*innen mit Migrationshintergrund mit 66 % höher. Eine Mehrheit der Wiener*innen würde eine raschere Verleihung essenzieller politischer Mitbestimmungsrechte für zugewanderte Menschen befürworten. So unterstützten im Frühjahr 2023 insgesamt 52 % der befragten Wiener*innen 66 Gleichstellung& Partizipation Abb. 12: Staatsbürgerschaft für hier geborene Kinder von Eltern, die schon lang hier leben Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage„Und wie sehr stimmen Sie den folgenden Aussagen zu – sehr, ziemlich, wenig, oder gar nicht? – Hier geborene Kinder, deren zugewanderte Eltern schon lang in Österreich leben, sollen automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten“(in%) Gesamt 44 Kein Migrationshintergrund 37 Migrationshintergrund 53 24 28 20 14 12 17 15 13 5 6 83  stimme sehr   ziemlich   wenig   gar nicht zu   weiß nicht / keine Angabe Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: SORA 2023*(basierend auf Umfragedaten des Frühjahrs 2023 mit 1.104 Befragten, davon 494(gewichtet) mit Migrationshintergrund). *SORA(2023): Zusammenleben in Wien. wien.gv.at/menschen/integration/daten-fakten/bericht-zusammenleben.html , letzter Zugriff am 21. August 2023. Abb. 13: Doppelstaatsbürgerschaften grundsätzlich erlauben Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage:„Und wie sehr stimmen Sie den folgenden Aussagen zu – sehr, ziemlich, wenig, oder gar nicht? – Österreich soll Doppelstaatsbürgerschaften grundsätzlich erlauben“(in%) Gesamt 30 Kein Migrationshintergrund 19 Migrationshintergrund 44 21 15 26 21 18 34 22 12 16 8 8 7  stimme sehr   ziemlich   wenig   gar nicht zu   weiß nicht / keine Angabe. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: SORA 2023(basierend auf Umfragedaten des Frühjahrs 2023 mit 1.104 Befragten, davon 494(gewichtet) mit Migrationshintergrund). Abb. 14: Wahlrecht für Zugewanderte, die seit mind. fünf Jahren in Wien leben Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage„Und wie sehr stimmen Sie den folgenden Aussagen zu – sehr, ziemlich, wenig, oder gar nicht? – Zugewanderte Menschen, die schon mindestens fünf Jahre in Wien leben, sollten in Wien wählen dürfen“(in%) Gesamt 27 Kein Migrationshintergrund 24 Migrationshintergrund 31 25 24 27 17 18 16 25 27 22 5 6 4  stimme sehr   ziemlich   wenig   gar nicht zu   weiß nicht / keine Angabe Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: SORA 2023(basierend auf Umfragedaten des Frühjahrs 2023 mit 1.104 Befragten, davon 494(gewichtet) mit Migrationshintergrund). die Aussage, dass zugewanderte Menschen, die schon mindestens fünf Jahre in Wien leben, in Wien wählen dürfen sollen(Abb. 14). Unter den befragten Wiener*innen ohne Migrationshintergrund ist der Anteil der Befürworter*innen mit 48 % etwas geringer, unter den Wiener*innen mit Migra tionshintergrund mit 58 % höher. Gleichstellung& Partizipation 67 Gleichstellung& Partizipation Diversitätsmonitor DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM ÜBERBLICK, STAND 2023 Dienstleistungen& Kund*innen Integration und Diversität Einwanderung und Staatsbürgerschaft Frauenservice Wien Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft* 4,0 3,2 3,6 3,4 2,3 Personal& Kompetenzen Integration und Diversität Einwanderung und Staatsbürgerschaft Frauenservice Wien Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft* 3,8 3,2 3,3 2,5 2,2 Organisation& Strategie Integration und Diversität Einwanderung und Staatsbürgerschaft Frauenservice Wien Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft* 4,0 2,9 3,9 3,2 2,9 Sensibilisierung Planung& Aufbau Erprobung& Umsetzung Weiterentwicklung& Professionalisierung Quelle: L&R Sozialforschung„Diversitätsmonitor“, 2023, n=5;* neu im Sample. 68 Gleichstellung& Partizipation AUF EINEN BLICK: DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM HANDLUNGSFELD GLEICHSTELLUNG& PARTIZIPATION • Gleichstellung und Partizipation sind Kern­aufgaben der beteiligten Abteilungen und Einrichtungen. • die Abteilungen Integration und Diversität sowie das Frauenservice Wien sind Vorreiterinnen mit hohen Benchmarkbewertungen in allen Bereichen. • Entwicklungen bei allen weiteren Abteilungen; Aufholbedarf in einzelnen Punkten wie etwa der Analyse der Kund*innenbedürfnisse ausgezeichnete Projekt„StartWien“, das Orientierungshilfe für neu zugewanderte Wiener*innen anbietet, das ­Weiterbildungsangebot„Migra-Bil“ für Vertreter*innen von Migrant*innen-Vereinen sowie engagierte Personen oder auch die communitybezogenen Projekte und Vortragsreihen (siehe Good-Practice-Beispiele im Anhang). GLEICHE LEBENS- UND ARBEITSCHANCEN DURCH GLEICHSTELLUNG – DAS FRAUENSERVICE WIEN Das Frauenservice der Stadt Wien setzt sich für eine Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebens- und Arbeitsbereichen ein und wirkt dabei sowohl nach innen als auch nach außen, um das Thema weiterzutragen. In diesem Zusammenhang wird dem Diversitätsmanagement ein zentraler Stellenwert eingeräumt, und – ähnlich wie in den bisherigen Diversitätsmonitoren – erreicht das Frauenservice sehr hohe Werte in allen Analysebereichen. Gleichstellung und Partizipation sind umfassende ­Themen, die durch gesetzliche Vorgaben beeinflusst werden und in allen Einrichtungen und Abteilungen der Stadt Wien von Relevanz sind. So besteht in Wien ein klares politisches Bekenntnis zu einer Gleichstellungspolitik. Dies zeigt sich im Wiener Gleichbehandlungsgesetz, das bereits seit 1996 in Kraft ist, sowie im Wiener Antidiskriminierungsgesetz, das 2004 in Kraft trat. Durch die in diesem Handlungsfeld beteiligten Magistratsabteilungen und Einrichtungen der Stadt werden wichtige Schritte gesetzt, um Gleichstellung, Diversität und Partizipation zu fördern. DIVERSITÄT ALS KERNAUFGABE IN DER STADT WIEN – INTEGRATION UND DIVERSITÄT Die Unterstützung von neu zugewanderten Wiener*innen und die Förderung eines guten und respektvollen Zusammenlebens von allen in Wien lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion bzw. Weltanschauung und Kultur, zählen zu den Kernaufgaben der Abteilung Integration und Diversität. Dadurch setzt sich die Abteilung per se mit dem Thema Diversitätsmanagement auseinander und übernimmt im Hinblick auf das Diversitätsmanagement eine Vorreiterrolle. Im Bereich Organisation und Strategie ist die Verankerung des Diversitätsmanagements in der Organisations­ entwicklung hervorzuheben. So besteht eine interne Steuerungsgruppe„Diversitätsmanagement“, in der alle Führungskräfte und Stabstellen vertreten sind, um sich regelmäßig über Diversitätsthemen auszutauschen und Strategien zu entwickeln. Auch auf Ebene der Kund*innen werden entsprechende Maßnahmen gesetzt, so etwa bei Bedarf eine umfangreiche Beratung in verschiedenen Sprachen im 24-Stunden-Frauennotruf(weiterführende Informationen zu den Good-Practice-Beispielen im Anhang). SERVICE FÜR DAS ANKOMMEN UND BLEIBEN IN DER STADT WIEN Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft ist die zentrale Anlaufstelle für die Themen Einwanderung und Verleihung der Staatsbürgerschaft – vor diesem Hintergrund spielt Diversitätsmanagement eine zentrale Rolle in der Abteilung. Die Analysen belegen, dass insbesondere im Bereich der Personalentwicklung die positive Tendenz, die sich bereits im letzten Monitor abgezeichnet hat, beibehalten werden konnte. Wie auch in den bisherigen Monitoren erzielt die Abteilung in allen drei Analysekategorien sehr hohe Werte, im Bereich der Dienstleistungen und Kund*innen sowie der Organisation und Strategie die Höchstwerte. Insbesondere die umfassende Analyse der Kund*innenstruktur und die darauf aufbauenden Angebote sind ebenso wie der Fokus auf Diversitätsweiterbildungen Erfolgsfaktoren. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang das mehrfach Die Abteilung verfügt über einen vergleichsweise hohen Anteil an Mitarbeitenden mit ausländischer Herkunft und ermöglicht diesen einen innerbetrieblichen Aufstieg. Zudem wird die Kund*innenstruktur analysiert, die Ergebnisse fließen in die Planung von Maßnahmen ein, und es ist geplant, in Zukunft Kund*innenbefragungen umzusetzen. Obwohl im Bereich der Organisation die höchste Entwicklungsstufe knapp verfehlt wird, ist hervorzuheben, dass es Gleichstellung& Partizipation 69 beispielsweise eine*n Diversitätsbeauftragte*n in der Abteilung gibt und Diversitätsmanagement in Strategiedokumenten enthalten ist. MELDESERVICE UND WAHLEN zur Steigerung des Anteils von Mitarbeiter*innen ausländischer Herkunft zu setzen sind. Positiv ist festzuhalten, dass Diversitätsmanagement im Leitbild der KIJA Wien verankert ist und die Verantwortlichkeiten zur Umsetzung festgelegt sind. Die Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegen­ heiten hat ein vielfältiges Aufgabengebiet, das von der Organisation von Wahlen, Volksbegehren und Volksbefragungen über die Zuständigkeit für Stiftungen und Fonds bis zum Meldewesen geht, d. h. die Abteilung ist auch erste Anlaufstelle bei allen Fragen rund um das Melde- und Passservice. Im Vergleich zu den bisherigen Monitorergebnissen konnte die Abteilung in allen drei Analysebereichen aufholen. Es werden verschiedene Methoden zur ­Feststellung der Kund*innenbedürfnisse angewandt, wobei in Zukunft noch ein Schwerpunkt auf die Analyse der Bedürfnisse von Kund*innen mit ausländischer Herkunft gesetzt werden könnte. Positiv ist, dass bereits Bildsprache verwendet wird und mehrsprachige Formulare sowie punktuell mehrsprachige Beratungen angeboten werden. Im Bereich der Organisation ist hervorzuheben, dass es bereits seit längerer ­Zeit eine*n Diversitätsbeauftragte*n gibt; das Diversitäts­management fällt in den Aufgabenbereich der Personalstelle sowie der Abteilungsleitung und ist auch in Strategiedokumenten verankert. KINDERRECHTE ALS FIXPUNKT EINER ZUKUNFTSFÄHIGEN GESELLSCHAFT „Gelebte Partizipation ist nicht nur eine Grundhaltung, sondern kann ohne Zweifel die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen maßgeblich verbessern.“ (Zitat Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal). DIE EINBEZOGENEN ABTEILUNGEN UND EINRICHTUNGEN • Integration und Diversität: Erarbeitung von Grundlagen für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Wiener Integrations- und Diversitätspolitik. Stadt­ interne Kompetenzstelle für Diversitätsmanagement. Zentrale Rolle bei Sprachförderung, Niederlassungsbegleitung und Förderung des Zusammenlebens. • und Staatsbürgerschaft: Zuständig für die Vollziehung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, des Staatsbürgerschaftsgesetzes und des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes sowie u. a. Mitwirkung am Personenstandsrecht. • Wien: Erarbeitung und Umsetzung von strategischen, operativen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen im Bereich der Geschlechtergleichstellung und Frauenförderung. Bietet mit dem Frauenzentrum und dem 24-Stunden-Frauennotruf wichtige Beratungsleistungen. • und verschiedene ­Rechtsangelegenheiten: Organisation von Wahlen und Volksbegehren, ­Volksabstimmungen und Volksbefragungen. Als Fachabteilung für das Melde- und Passservice ist sie Ansprechpartnerin in allen Fragen und Angelegenheiten zu diesem Thema. Die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft(KIJA Wien) setzt sich als Ombudsstelle für die Interessen von Kindern und Jugendlichen ein. Die Einrichtung hat erstmalig an der Erhebung zum Diversitätsmonitor teilgenommen, und die Auswertungen zeigen, dass in den Bereichen Kund*innen und Personal die Benchmarkbewertungen etwas niedriger liegen als in den anderen Abteilungen dieses Handlungsfeldes: So werden bereits einzelne Maßnahmen wie punktuelle mehrsprachige Beratungen oder die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen(NGOs) gesetzt. Allerdings besteht hinsichtlich der Analyse der Kund*innenstruktur und deren Bedürfnissen, insbesondere von Kund*innen ausländischer Herkunft, noch Aufholbedarf. Im Bereich des Personalmanagements sind Diversitätskompetenzen relevant, wenn auch noch Schritte • Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft: Zu den Aufgabengebieten zählen die Beratung junger Menschen und der Erziehungsberechtigten, Hilfestellung bei Auseinandersetzungen, Öffentlichkeitsarbeit, Einbringung der Interessen junger Menschen in Rechtssetzungsprozesse etc. und Beteiligung an internationalen und nationalen Netzwerken. 70 Gleichstellung& Partizipation Bildung Kernergebnisse Integrationsmonitor BILDUNGSSTAND Der Anteil der Wiener Bevölkerung mit höherer Bildung hat zugenommen und der Anteil mit niedrigen Bildungsabschlüssen abgenommen. Nach wie vor existieren deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen in Bezug auf den Bildungsstand, jedoch haben sich diese Unterschiede verringert. Der Anteil der Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss ist vor allem bei Frauen mit Bildung aus einem Drittstaat deutlich gesunken. Wiener*innen, die aus einem Drittstaat zugezogen sind, haben aufgrund der unterschied­ lichen Bildungssysteme entweder hohe oder geringe, aber kaum mittlere Bildung. Je rezenter die Zuwanderung, desto öfter haben zugewanderte Wiener*innen eine höhere Ausbildung ab der Matura aus dem Ausland mitgebracht. Bei den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen mit und ohne Migrationshintergrund, die ihre Bildung in Österreich erworben haben, ist ebenso ein Trend zur Zunahme an höherer Bildung erkennbar. BILDUNGSERWERB& BILDUNGSMOBILITÄT Unterschiede beim Bildungserwerb der Wiener Jugendlichen mit und ohne Migrations­ hintergrund schwanken, haben der Tendenz nach jedoch abgenommen. Zwischen der Eltern- und Jugendgeneration aus Drittstaaten findet mehr als eine ­Halbierung des Anteils der Personen mit geringer Bildung statt. Mehr als ein Drittel der Wiener Kinder unter 15 Jahren lebt in Haushalten, in denen die im Haushalt befindlichen Elternteile keine eigenen Erfahrungen mit dem österreichischen Schulsystem gemacht haben. NEETs Mehr als die Hälfte der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 24 Jahren in allen Teilen der Wiener Bevölkerung, die sich weder in Beschäftigung, Ausbildung oder ­Trainings befinden(NEETs), sucht oder wünscht sich eine Beschäftigung. Bei jenen mit ­Bildung aus einem Drittstaat trägt die Betreuung von Kindern zu einem höheren NEETs-Anteil bei. Der Anteil an NEETs ist geringer bei Bevölkerungsgruppen, die über einen in Österreich erworbenen Bildungsabschluss verfügen. 72 Bildung Einleitung Bildung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft und ein enorm wichtiger Motor für den sozialen Aufstieg. Bildungsgerechtigkeit ist dabei eine zentrale Grundlage für Integration. Bildungsgerechtig­ keit bedeutet, dass Bildungserfolg, Bildungsaufstieg und Effekte von Bildung auf den Erwerbsstatus nicht von sozialer Herkunft und sozioökonomischer Position abhängig sein dürfen. Empirische Forschung 1 zu Bildung unterstreicht, dass es eine„soziale Vererbung von Bildung“ gibt, d. h. soziale Her kunft und der Bildungsstand der Eltern einen Einfluss auf den Bildungserfolg und auch die Bildungswege der ­Kinder haben. Maßgeblich in Hinblick auf den Bildungserfolg ist also der sozioökonomische, familiäre Hintergrund. Die ­soziale ­Herkunft wirkt dabei nicht unabhängig auf Bildungswege, sondern wird von anderen sozialen Merkmalen wie Geschlecht oder auch Migrationshintergrund verstärkt. Bildungs­defizite führen wiederum zu einer Verfestigung von sozio­ökonomischer Benachteiligung, da sie Entwicklungsund Aufstiegschancen am Arbeitsmarkt verringern. Bildungssysteme können maßgeblich zu Bildungsungleichheiten beitragen. So verstärken etwa Bildungssysteme, die Schüler*innen relativ früh in verschiedene Bildungspfade aufteilen, soziale Ungleichheit und die Bedeutung der sozialen Herkunft auf den Bildungserfolg. 2 Zuwanderung in ein neues Land kann zudem auch zur Abwertung von bestehenden Bildungsabschlüssen und Qualifikationen führen, die im Herkunftsland erworben wurden, da sie unter Umständen nur bedingt auf den Arbeitsmarkt des Einwanderungslandes übertragbar sind. Zudem kann Zuwanderung, vor allem auch im Kontext von Flucht, zu einer Unterbrechung von Bildungskarrieren führen. Einwanderungsstadt wie Wien kann dies nur dann gelingen, wenn die Vielfalt der Gesellschaft als Normalität ­verstanden, Gleichstellung unabhängig von der Herkunft angestrebt und Mehrsprachigkeit als Ressource und Kompetenz betrachtet wird. WAS WIRD IM THEMENFELD ANALYSIERT? In diesem Kapitel wird Integration im Bereich der Bildung daran gemessen, inwieweit alle Wiener*innen einen gleichberechtigten Zugang zu(gleicher) Bildung haben und unabhängig von ihrer Herkunft sowie ihrem rechtlichen und sozialen Status ähnliche Kompetenzen erwerben ­können. In diesem Abschnitt des Monitorings werden daher sowohl der Bildungsstand und der Bildungserwerb der Wiener Bevölkerung als auch der Anteil der Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren, die sich nicht in ­Beschäftigung, Ausbildung oder Trainings befinden(das sind die so genannten NEETs, die englische Kurzbezeichnung für „Not in Employment, Education or Training“), aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. INDIKATOREN – Verteilung der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter über die Ausbildungsstufen(abgeschlossene und laufende Ausbildungen der Wiener Bevölkerung) – Anteil der nicht mehr ­schulpflichtigen Wiener*innen zwischen 15 und 19 Jahren mit ­laufenden oder abgeschlossenen Ausbildungen(Unterschiede und Veränderungen bei der Ausbildungsbeteiligung der Bevölkerung nach der Pflichtschule) – Anteil der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren, die sich nicht in Beschäftigung, Ausbildung oder Trainings befinden(Risiko von Ausbildungs- und Beschäftigungslosigkeit). Ein erfolgreiches und inklusives Bildungssystem muss gerade auch mit Blick auf die spätere Erwerbstätigkeit in der Lage sein, soziale und ökonomische ­Benachteiligungen abzubauen und unterschiedliche ­Voraussetzungen am Beginn einer Bildungslaufbahn auszugleichen, und zudem auch zugewanderten Personen mit etwaigen Bildungsdefiziten weitere Bildungswege eröffnen. In einer F. , Vogl, S. und Parzer, M.(2021): Zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Zum Zusammenhang von sozialer Herkunft, Migration und Bildungs­aspirationen. Österreichische Zeitschrift für Soziologie Online O. und Flecker, J.(2022): Soziale Ungleichheit im Bildungsverlauf. Wer profitiert von der Durchlässigkeit des Bildungssystems. In: Flecker, J., Schels, B. und Wöhrer, V.(Hsg.): Junge Menschen gehen ihren Weg. Längsschnittsanalysen über Jugendliche nach der Neuen Mittelschule. Vienna University Press, 103-128. Bildung 73 Abb. 1: Der Anteil der Wiener*innen mit höherer Bildung steigt kontinuierlich an Verteilung der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter über die Ausbildungsstufen nach dem Ort des Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund(in%) 100 Anteil mit höchstens Pflichtschulabschluss 90 und nicht in(Aus)Bildung 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Anteil in oder mit(Aus)Bildung über der Pflichtschule und unter der Matura Anteil in oder mit(Aus)Bildung ab der Matura 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). Bildungsstand In diesem Abschnitt werden die bereits ­abgeschlossenen und noch nicht abgeschlossenen Ausbildungen der ­Wiener*innen behandelt. Da hier in der Regel die gesamte Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 59 Jahren bei Frauen und zwischen 15 und 64 Jahren bei Männern betrachtet wird, können Veränderungen nur allmählich erfolgen und sichtbar werden – einerseits, indem ältere Menschen ins Pensionsalter kommen und Jugendliche mit anderen Bildungsabschlüssen ins Erwerbsleben eintreten, und andererseits, indem Menschen nach Wien zuziehen und andere wieder wegziehen. BILDUNGSSTAND DER WIENER BEVÖLKERUNG Immer mehr Wiener*innen haben eine höhere Bildung ab der Matura. Nach wie vor existieren jedoch deutliche Unterschiede in der Wiener Bevölkerung, wenngleich sich diese Unterschiede über die Jahre ­verringert haben. Ein kontinuierlich steigender Anteil der Wiener*innen verfügt über eine höhere Bildung ab der Matura. Gleichzeitig gehen die Anteile von Personen mit höchstens Pflichtschulabschlüssen und von Personen mit einer Lehre oder berufsbildenden, mittleren Ausbildung zurück. In Abbildung 1 wird der Bildungsstand der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter dargestellt. Der langfristige Verlauf zeigt, dass die zu Beginn der Berichtsphase des Wiener Integrationsmonitorings großen Abstände zwischen den dargestellten Gruppen der Wiener Bevölkerung abgenommen haben. Wiener*innen mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat haben öfter als andere Bevölkerungsgruppen nur eine Pflichtschule abgeschlossen, ihr Anteil an niedriger Bildung hat sich jedoch verringert. Bei den Wiener*innen mit einem ausländischen Bildungsabschluss und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat ist der Anteil der Personen, die höchstens über einen Pflichtschulabschluss verfügen und nicht mehr in einer weiterführenden Ausbildung sind, weiterhin am höchsten. 74 Bildung Seit der ersten Berichtsperiode 2007–2010 gab es jedoch einen deutlichen Rückgang von 47 % auf zuletzt 37 % in der Periode 2019–2022. Bei in Österreich(aus)gebildeten ­Wiener*innen mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat liegt der Anteil der nicht mehr in(Aus)Bildung befindlichen Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss mit zuletzt 21 % ebenfalls klar über den restlichen vier Bevölke rungsgruppen. Auch bei dieser Gruppe hat sich dieser Anteil aber im Vergleich zum Beginn des Integrationsmonitorings verringert. In der ­Periode 2007–2010 hatten 24 % dieser Gruppe lediglich einen Pflichtschulabschluss. Bei den anderen Teilen der Wiener Bevölkerung liegt der Anteil der Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss zwischen 7 und 12 %. Der Bevölkerungsteil, der über eine Bil dung aus Österreich verfügt und einen Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA-Staat hat, weist dabei mit 7 % den niedrigsten Anteil an Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss auf. Dieser niedrige Prozentsatz ergibt sich einerseits, weil der Zuzug nach Österreich vergleichsweise häufig erst nach der Schule zu Studienzwecken erfolgt, und andererseits, weil jene, die in Österreich aufwachsen, relativ häufig höher gebildete Eltern haben. Beides führt zu einem erhöhten Anteil an in Österreich gemachten Studien­ abschlüssen. Bei Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die aus einem EU/EFTA-Staat zugewandert sind, liegt der Anteil bei 12 % und bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund bei 9 %. Der Anteil an Personen mit mittleren beruflichen Ausbildungen wie der Lehre ging bei allen Bevölkerungsgruppen Wiens über die Jahre zurück. Seit der Periode 2011–2014 nahm bei allen dargestellten Bevölkerungsgruppen der Anteil an Personen mit mittleren beruflichen Ausbildungen wie der Lehre in Wien ab. Diese Entwicklung spiegelt u. a. eine anhaltende Tendenz von Kindern in Richtung höherer Schulen wider. Die Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Anteil an Personen mit mittlerer beruflicher Bildung waren Menschen, die in Österreich ihre Bildung erworben haben bzw. erwerben und einen Migrationshintergrund aus einem Drittstaat haben. Ihr Anteil lag in der Periode 2019–2022 bei 36 %. Bei Wiener*innen ohne Migrationshintergrund kam es seit der Beobachtungsperiode des ersten Integrationsmonitorings (2007–2010) zu einem Rückgang des Anteils der Personen mit mittleren beruflichen Ausbildungen von 40 % auf 31 % (2019–2022). Bei den Wiener*innen mit Bildungsabschlüssen aus dem Ausland, die aus einem Drittstaat zugewandert sind, lag der Anteil zuletzt bei 20 %. Den niedrigsten Anteil an mittleren beruflichen Ausbildungen aller fünf Gruppen hatten mit 17 % Personen mit einem Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA-Staat, die ihre Bildung in Österreich erworben haben. Wiener*innen mit Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA-Staat besitzen häufiger eine höhere Bildung als Wiener*innen ohne Migrationshintergrund. Die Anteile der Wiener*innen mit höherer Bildung ab der Matura stiegen in fast allen Teilen der Wiener ­Bevölkerung. Am niedrigsten war der Anteil von laufenden oder abgeschlossenen Ausbildungen ab der Matura bei Personen mit einem Migrationshintergrund aus einem Drittstaat. Dies war sowohl bei Personen mit ausländischen als auch inländischen Bildungsabschlüssen der Fall. Gleichzeitig gab es bei Personen, die den höchsten Bildungsabschluss im Ausland erworben hatten und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat haben, auch einen stärkeren Anstieg an ­höherer Bildung als in den anderen Bevölkerungsgruppen. In der Periode 2019–2022 lag der Anteil an höherer Bildung bei Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die aus einem Drittstaat zugewandert sind, bei 43 %, das waren 13 % mehr als in der ersten Berichtsperiode 2007–2010. Ein deutlicher Anstieg bei der Häufigkeit von höherer Bildung findet sich auch bei der Wiener Bevölkerung mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat: Zuletzt verfügten 43 % mindestens über einen Matura­ abschluss, 2007–2010 lag dieser Wert bei 37 %. Ein merkbarer Anstieg bei höherer Bildung ist auch bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund zu erkennen. Seit der ersten Berichtsperiode ist der Anteil an höherer Bildung bei diesem Bevölkerungsteil von zunächst 50 %, ab der ­Periode 2016–2019 auf 60 % angestiegen und blieb bisher auf diesem Niveau. Den höchsten Anteil an höherer Bildung weisen auch in der Berichtsperiode 2019–2022 Personen mit Migrationshintergrund aus der EU/EFTA und österreichischem Bildungsabschluss auf(zuletzt 76 %), gefolgt von ­Personen mit ausländischem Bildungsabschlus, die aus einem EU/EFTA-Staat zugewandert sind(zuletzt 65 %). Bildung 75 Abb. 2: Bei Frauen mit Bildung aus Drittstaaten geht der Anteil mit höchstens Pflichtschulabschluss zurück Anteil der nicht mehr in(Aus)Bildung befindlichen Wiener*innen mit maximal Pflichtschule an den nicht mehr schulpflichtigen Personen im erwerbsfähigen Alter nach Bildungsort und Migrationshintergrund(in%) 100 Frauen 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Männer Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 BEVÖLKERUNG MIT HÖCHSTENS PFLICHTSCHUL­ ABSCHLUSS NACH GESCHLECHT Wie im vorangehenden Abschnitt(Abb. 1) gezeigt wurde, hat sich der Anteil der nicht mehr in Ausbildung ­befindlichen Menschen mit höchstens Pflichtschulabschluss in Wien insgesamt verringert. Auf Grundlage von Abbildung 2 wird nun beschrieben, ob es bei diesem Rückgang des Anteils der Personen mit geringer formaler Bildung Unterschiede nach Geschlecht gibt. Der Anteil der Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss ist bei Frauen mit ausländischer Bildung, die aus einem Drittstaat zugewandert sind, kontinuierlich gesunken, bei Männern dieser Gruppe blieb er etwa auf dem gleichen Niveau. Ein besonders deutlicher Rückgang des Anteils an P­ ersonen mit höchstens Pflichtschulabschluss ist bei Frauen mit im Ausland erworbenen Bildungsabschluss, die aus einem Drittstaat zugewandert sind, zu verzeichnen. Unter Frauen im erwerbsfähigen Alter mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die aus einem Drittstaat zugewandert sind, betrug der Anteil mit geringer Bildung bis zur Periode 2012–2015 stets um die 50 %. Danach ging er bis zur aktuellsten Berichtspe riode 2019–2022 auf 39 % zurück. Der Anteil an Frauen aus einem Drittstaat mit geringer Bildung sinkt aufgrund der besseren Bildungssituation beim rezenten Zuzug. Parallel dazu stieg der Anteil an höherer Bildung bei dieser Gruppe an Frauen, während ihr Anteil bei mittlerer Bildung gleich blieb. Anders war die Entwicklung bei den Männern im erwerbsfähigen Alter, die ihre Bildung im Ausland absolvierten und aus einem Drittstaat zuwanderten. Hier war der Anteil der Personen mit geringer Bildung von Beginn des Integrations­ monitorings bis heute zwar niedriger als bei den Frauen, allerdings ist er auch weniger gesunken und lag zuletzt bei 36 %. Der Abstand zwischen den Geschlechtern in dieser Bevölkerungsgruppe hat sich damit seit der Periode 2007– 2010 von etwa zehn auf drei Prozentpunkte verringert. Bei Frauen mit in Österreich erworbenen Bildungsabschlüssen und Migra­tionshintergrund aus einem Drittstaat schwankt der Anteil der Personen mit geringer Bildung seit Mitte der 2010er Jahre erheblich, mit einer anhaltenden Tendenz zu sinkenden Werten in Richtung 20 %, sodass inzwischen etwa ein Gleichstand mit den Männern dieser Bevölkerungsgruppe erreicht wurde. Insgesamt betrachtet ist damit ein Trend hin zu weniger geringer Bildung bei diesen Frauen zu verzeichnen. Betrachtet man auch die Daten für die anderen Bildungs­niveaus, sieht man ebenso einen Trend zu weniger mittlerer Bildung, im Gegenzug nimmt höhere Bildung bei den Frauen dieser Bevölkerungsgruppe zu. Bei Männern dieser Bevölkerungsgruppe beträgt der Anteil an Personen mit geringer Bildung seit vielen Jahren konstant um die 20 %. 76 Bildung Abb. 3: Der Bildungsstand der Bevölkerung unterscheidet sich nach dem Ort ihres Bildungsabschlusses Bildungsabschlüsse der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in der Berichtsperiode 2019–2022 nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses(in%) Österreich 11 7 28 1 40 13 EU/EFTA 12 1 23 52 12 Ost- und Südosteuropa 28 30 37 4 Türkei 70 11 16 2 Sonstige Drittstaaten 36 1 11 48 5 Bis Pflichtschule:   nicht in Ausbildung   in Ausbildung Lehre oder mehrjährige berufsbildende mittlere Schule:   nicht in Ausbildung   in Ausbildung Ab Matura:   nicht in Ausbildung   in Ausbildung Durchschnitt von Jahresmitte 2019 bis Jahresmitte 2022. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). Die Anteile für Frauen und Männer mit höchstens Pflichtschulabschluss in den anderen Bevölkerungsgruppen lagen allesamt mit leichten Schwankungen rund um 10 %. nicht ausgeschöpfte Potenzial, das Bildungsniveau derer, die eine geringe Bildung mitbringen, durch Bildungsmaßnahmen in Österreich zu erhöhen, hin. Insgesamt wird deutlich, dass der Rückgang des Anteils von Personen mit geringer Bildung zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen variiert. Vergleicht man die Zahlen zum Beginn des Monitorings(Periode 2007–2010) mit den Zahlen der letzten Berichtsperiode(2019–2022), ist der Anteil jedoch bei allen Bevölkerungsgruppen bis auf die Gruppe der Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die aus der EU/EFTA zugewandert sind, gesunken. Ein wesentlicher Unterschied bei der Zuwanderung aus europäischen Staaten und aus Staaten außerhalb ­Europas in Hinblick auf die mitgebrachte Ausbildung liegt in der Häufigkeit von mittlerer, beruflich orientierter Ausbildung ohne Matura(Abb. 3). Diese wird außerhalb Europas kaum angeboten, d. h. dieser geringere Anteil mittlerer Bildung ist ein systemisches und damit relativ konstantes Merkmal zugewanderter Menschen aus Drittstaaten. BILDUNGSSTAND NACH DEM ORT DES HÖCHSTEN ­BILDUNGSABSCHLUSSES Menschen, die aus Staaten außerhalb Europas zuziehen, haben entweder hohe oder niedrige Bildungs­ abschlüsse. Ausbildungen wie die Lehre werden in diesen Ländern weit weniger angeboten. Vergleicht man den Bildungsstand der Bevölkerung in Hinblick auf den Ort des(mitgebrachten) ­Bildungsabschlusses und berücksichtigt dabei auch laufende Ausbildungen in Österreich, zeigt sich, dass laufende Ausbildungen bei Personen mit Maturaabschlüssen am häufigsten vorkommen und bei Personen mit niedrigen Bildungsabschlüssen aus dem Ausland am geringsten sind(Abb. 3). Dies weist auf das In Staaten der EU/EFTA gebildete Wiener*innen haben im Durchschnitt mit 52 % öfter höhere Abschlüsse erworben als die in Österreich ausgebildete Bevölkerung mit 40 %. ­Bei beiden Gruppen befinden sich über 10 % der Personen mit Bildung ab Matura in(Aus)Bildung. Während sich bei Menschen mit Bildungsabschlüssen aus Ost- und Südosteuropa(ohne Mitgliedstaaten der EU) kein dominantes Ausbildungsniveau abzeichnet, dominiert bei jenen Wiener*innen, die ihren höchsten Bildungsabschluss in der Türkei erworben haben, mit 70 % weiterhin die geringe Ausbildung bis zur Pflichtschule. Bildung 77 Abb. 4: Bei der in Österreich ausgebildeten Bevölkerung gibt es beträchtliche Unterschiede beim Bildungsstand, doch höhere(Aus)Bildungen nehmen zu Entwicklung des Bildungsstands der nicht mehr schulpflichtigen Wiener*innen im erwerbsfähigen Alter, die ihren höchsten Bildungsabschluss in Österreich erworben haben, nach elterlichen Geburtsstaaten(in%) 100 Anteil mit höchstens Pflichtschulabschluss 90 und nicht in(Aus)Bildung 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Anteil in oder mit(Aus)Bildung über der Pflichtschule und unter der Matura Anteil in oder mit(Aus)Bildung ab der Matura 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 Österreich  EU­Staaten vor 2004 sowie EFTA EU-Staaten seit 2004  Bosnien& Herzegowina  Serbien, Montenegro, Kosovo& Nordmazedonien  Türkei  Sonstige Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). BILDUNGSSTAND DER IN ÖSTERREICH ­AUSGEBILDETEN BEVÖLKERUNG Im vorangehenden Abschnitt wurde der Bildungsstand der Wiener Bevölkerung getrennt nach dem Ort des ­höchsten Bildungsabschlusses dargestellt. Wie sieht es nun k­ onkret bei den Personen aus, die ihre Bildung in Österreich erworben haben? Innerhalb der in Österreich ausgebildeten Wiener Bevölkerung werden deutliche Unterschiede sichtbar, wenn nach den Geburtsstaaten der Eltern differenziert wird. In Abbildung 4 wurde die nicht mehr schulpflichtige Bevölkerung, die sich im erwerbsfähigen Alter befindet und ihren höchsten Bildungsabschluss in Österreich erworben hat, in insgesamt sieben Gruppen unterteilt. Die Grundlage für die Unterteilung bilden die Geburtsstaaten der Eltern. Innerhalb der in Österreich gebildeten Wiener Bevölkerung gibt es deutliche Unterschiede beim Bildungsstand. Insgesamt zeigt sich ein Trend zu höheren Ausbildungen. Bei der Mehrzahl der Bevölkerungsgruppen Wiens mit in Österreich erworbenen Bildungsabschlüssen ist eine abnehmende Häufigkeit von geringer Bildung ersichtlich. Am deutlichsten war dies bei Personen mit Eltern aus der Türkei und bei der zusammengefassten Gruppe der ­Personen mit Eltern aus ­Serbien, Montenegro, dem Kosovo sowie Nordmazedonien der Fall. Dennoch hatten diese beiden Gruppen auch zuletzt die höchsten Anteile an Personen mit geringer Bildung. Bei der Wiener Bevölkerung mit in Österreich erworbenen Bildungsabschlüssen und Eltern aus der ­Türkei war der Anteil der Personen mit geringer Bildung stets mehr als drei Mal so hoch als bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Die einzige Ausnahme ohne Rückgang beim Anteil der Personen mit geringer Bildung stellt die Bevölkerungsgruppe mit in Österreich erworbenem Bildungsabschluss und Eltern aus einem sonstigen Drittstaat dar. Bei dieser Bevölkerungsgruppe hat sich der Anteil an geringer Bildung in den letzten Perioden erhöht. Während er in den Perioden davor im Bereich zwischen 12 und 14 % lag, lag er in der Periode 2017–2020 erstmals bei 15 %, in der Periode 2018–2021 stieg er um weitere drei Prozentpunkte und lag 2019–2022 bei 20 %. 78 Bildung Abb. 5: Je später Menschen nach Wien zugezogen sind, desto höhere Ausbildungen haben sie mitgebracht Bildungsstand der Wiener*innen, die sich im erwerbsfähigen Alter befinden und ihre höchste Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, nach Zeitpunkt ihres Zuzugs nach Österreich in der Periode 2019–2022(in%) Bildung aus dem Ausland, zugezogen zwischen 1956 und 1984 49 Bildung aus dem Ausland, zugezogen zwischen 1985 und 1996 38 28 Bildung aus dem Ausland, zugezogen zwischen 1997 und 2010 33 24 Bildung aus dem Ausland, zugezogen seit 2011 24 19 57 22 43 28 34  Bis Pflichtschule   Lehre oder mehrjährige berufsbildende mittlere Schule   Ab Matura Durchschnitt von Jahresmitte 2019 bis Jahresmitte 2022. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus), Tabelle enthält aufgrund von Beschränkungen der Daten keine Informationen über Personen, die nach dem Zuzug nach Österreich noch weitere Ausbildungen erworben haben. Mittlere berufliche Ausbildungen wie die Lehre oder Abschlüsse von berufsbildenden mittleren Schulen verlieren in Wien an Bedeutung. Bei vier der sieben untersuchten Bevölkerungsgruppen nahm der Anteil bei den in Österreich erworbenen mittleren Ausbildungen ab. Bei Wiener*innen ohne Migrationshintergrund war der Trend auch klar rückläufig und hat sich von 40 % zu Beginn des Integrations­monitorings(2007–2010) auf zuletzt 31 % ­verringert. Bei Personen mit einem Migrationshintergrund aus einem sonstigen Drittstaat, Bosnien und Herzegowina und der Türkei ist jedoch eine leichte Zunahme an mittleren Ausbildungen in den letzten Jahren zu verzeichnen. Parallel zur Abnahme geringerer und mittlerer Bildung ist ein klarer Trend zu höherer Bildung bei Personen, die ihren Bildungsabschluss in Österreich erwarben, ersichtlich. Bei sechs der sieben Herkunftsgruppen ist seit dem Beginn des ­Integrationsmonitorings insgesamt ein Trend zur Zunahme von höherer Bildung sichtbar. Die einzige Ausnahme bilden Personen mit Migrationshintergrund aus einem sonstigen Drittstaat. Bei ihnen trat bis 2015 keine Zunahme auf und danach ein Rückgang. Das liegt am ­relativ hohen und 2015 nochmals gestiegenen Anteil junger Erwachsener am Neuzuzug. Sie können noch keine Hochschulabschlüsse haben. Der weitaus höchste Anteil an Personen mit höherer Bildung tritt beim Bevölkerungsteil mit Eltern aus den„alten“ Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf(89 %), die mit deut lichem Abstand niedrigsten Anteile bei Personen mit Eltern aus Serbien, Montenegro, dem Kosovo und Nordmazedonien (33 %) sowie bei Personen mit Eltern aus der Türkei(34 %). BILDUNGSSTAND DER IM AUSLAND AUSGEBILDETEN BEVÖLKERUNG Je kürzer die Zuwanderung zurückliegt, umso öfter haben zugewanderte Wiener*innen eine höhere Ausbildung ab der Matura aus dem Ausland mitgebracht. Bei den Wiener*innen, die in den Jahren zwischen 1956 und 1984 nach Österreich zuzogen und ihren höchsten Bildungsabschluss im Ausland machten, ist der Anteil der Personen mit geringen formalen Ausbildungen am höchsten: Rund 49 % dieser Personen haben höchstens einen Pflichtschul abschluss aus dem Ausland mitgebracht. Bei der zwischen 1985 und 1996 zugezogenen Bevölkerung liegt der entsprechende Anteil bei rund 38 % und bei den zwischen 1997 und 2010 eingewanderten Personen bei etwa 33 %. Die seit 2011 nach Abschluss ihrer Bildungskarriere aus dem Ausland zugezogene Bevölkerung hat in der Berichtsperiode 2019– 2022 zu etwa 24 % höchstens einen Pflichtschulabschluss erworben(Abb. 5). Bildung 79 Abb. 6: Der Großteil(63 %) der seit 2014 Zugezogenen hat höhere Bildung Bildungsstand der Wiener*innen, die sich im erwerbsfähigen Alter befinden und seit 2014 zugezogen sind, nach dem Ort des Bildungsabschlusses in der Periode 2019–2022(in%) Mittlerweile Bildungsabschluss aus dem Inland, zugezogen ab 2014 26 9 14 51 Abschluss aus einem EU 15/EFTA-Staat 4 10 39 47 Abschluss aus Staat, der ab 2004 der EU beigetreten ist 19 21 28 Abschluss aus ost-oder südosteuropäischem Drittstaat oder Türkei 14 23 26 Abschluss aus sonstigem Drittstaat 42 7 19 Gesamt seit 2014 zugezogen(inkl. Abschlüsse im Inland seit Zuwanderung) 23 14 25 31 37 31 38 Bis Pflichtschule   Lehre oder mehrjährige berufsbildende mittlere Schule   Matura   Hochschule Durchschnitte von Jahresmitte 2019 bis Jahresmitte 2022. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). Die Anteile der zugewanderten Bevölkerung mit einem Lehrabschluss oder mit einer mehrjährigen berufsbildenden mittleren Schule mit im Ausland beendeter Bildungskarriere liegen zwischen 19 und 28 % und sind damit vergleichsweise niedrig. Dies erklärt sich daraus, dass mittlere berufliche Abschlüsse und ihre Relevanz im Ausbildungswesen eine österreichische Eigenheit darstellen, d. h. im Ausland weni ger verbreitet sind. Je rezenter Menschen nach Wien zugewandert sind, desto öfter haben diejenigen, die dann hiergeblieben sind, ­Bildungsabschlüsse ab der Matura mitgebracht. Bei der Wiener Bevölkerung, die zwischen 1956 und 1984 nach dem Abschluss ihres Bildungserwerbs nach Österreich zugezogen war und sich nach wie vor im erwerbsfähigen Alter befand, lag der Anteil der Personen mit Ausbildungen ab der Matura bei 28 %. Im Gegensatz dazu lag der Anteil der Personen mit im Ausland erworbener höherer Bildung in der seit dem Jahr 2011 zugezogenen Bevölkerung mit rund 57 % zuletzt weitaus höher als bei allen früher zugewanderten Teilen der Wiener Bevölkerung. Die Mehrzahl der seit 2014 zugewanderten Wiener*innen hat eine höhere Bildung. Fokussiert man auf noch rezentere Zuwanderung, nämlich auf die Personen, die ab 2014 nach Österreich gekommen sind, bestätigt sich das Bild, dass der Großteil eine höhere Bildung hat. Insgesamt hatten 63 % der Personen, die ab 2014 zugewandert sind, eine höhere Bildung ab der Matura: 38 % hatten einen Hochschulabschluss, 25 % eine Matura, 14 % eine mittlere Ausbildung und 23 % höchstens einen Pflichtabschluss(Abb. 6). Betrachtet man den Bildungsstand der seit 2014 Zugezogenen nach Bildungsabschluss, sieht man, dass Personen aus Staaten, die der EU vor 2004 beitraten, und der EFTA am wenigsten geringe Bildung aufweisen. Hingegen ist der Anteil an Personen mit geringer Bildung bei der Gruppe mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die aus einem sonstigen Drittstaat zugewandert sind, am höchsten. Doch auch bei dieser Gruppe hat die Hälfte der Personen(50 %) eine höhere Bildung. Es gibt also keinen Mangel an gebildeten 80 Bildung Abb. 7: Unterschiede beim Bildungserwerb zwischen den in Österreich ausgebildeten Wiener Jugendlichen schwanken, haben im Trend aber abgenommen Anteil der nicht mehr schulpflichtigen Wiener*innen zwischen 15 und 19 Jahren mit laufenden oder abgeschlossenen Ausbildungen nach dem Ort des Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund(in%) 100 Anteil mit höchstens Pflichtschulabschluss 90 und nicht in(Aus)Bildung 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Anteil in oder mit(Aus)Bildung über der Pflichtschule und unter der Matura Anteil in oder mit(Aus)Bildung ab der Matura 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat Punktierte Trendlinien Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). Menschen unter den zugewanderten Menschen, sondern vor allem einen geringen Anteil an Personen mit mittlerer Bildung, was, wie bereits oben bemerkt, damit zusammenhängt, dass mittlere Bildung, und hier vor allem die Lehre, in vielen anderen Bildungssystemen außerhalb Österreichs weit weniger üblich ist. Differenziert man wiederum nach Geschlecht, zeigt sich, dass der Anteil an höherer Bildung bei Frauen größer ist als bei Männern. Einschließlich der in Österreich gemachten Abschlüsse waren es bei den seit 2014 zugezogenen Frauen 41 %, die einen Hochschulabschluss hatten, 28 % hatten einen Maturaabschluss, 10 % einen mittleren Abschluss und 21 % ­höchstens einen Pflichtschulabschluss. Bei den Män nern sind es 36 %, die über einen Hochschulabschluss verfü gen, 21 % haben Matura, 17 % mittlere Abschlüsse und 25 % höchstens Pflichtschule. Bildungserwerb Während im vergangenen Abschnitt der Bildungsstand der Wiener Bevölkerung beobachtet und beschrieben wurde, widmet sich dieser Abschnitt dem Prozess des Bildungserwerbs selbst. Dabei wird den Fragen nachgegangen, ­welche Unterschiede es in der Wiener Bevölkerung im Alter ­zwischen 15 und 19 Jahren beim Erwerb von Ausbildungen gibt und wie sich diese im Lauf der Zeit verändert haben. BILDUNGSERWERB DER BEVÖLKERUNG ZWISCHEN 15 UND 19 JAHREN Beim Bildungserwerb der Wiener*innen zwischen 15 und 19 Jahren werden ausschließlich die nicht mehr schulpflichtigen Personen beobachtet. Zur Berechnung dieses Indikators musste die verwendete Stichprobe des Mikrozensus in Bezug auf das Alter eingeschränkt werden. Dies führt bei den Bevölkerungsgruppen, die ihren Bildungsabschluss im Ausland erworben haben, Bildung 81 jedoch zu sehr geringen Fallzahlen, wodurch die Ergebnisse stark schwanken und teilweise keine sinnvollen Interpretationen mehr möglich sind. Anders als bei vergleichbaren Indikatoren in vorangehenden Abschnitten werden daher die Ergebnisse für Personen mit ausländischer Bildung, die aus einem EU/EFTA-Staat oder aus einem Drittstaat zugewandert sind, in Abbildung 6 nicht mehr dargestellt. Trotz dieser Einschränkungen sind die Schwankungsbreiten nach wie vor hoch, was bei der Interpretation der dargestellten Entwicklungen mitbedacht werden muss. Daher wird der Fokus im Folgenden auf die Beschreibung von Trends gelegt. In den Abbildungen 7 und 8 wurden Trendlinien hinzugefügt, um diese Trends besser ersichtlich zu machen. Zusätzlich werden, um den Anteil der nicht mehr schulpflichtigen Wiener*innen zwischen 15 und 19 Jahren mit höchstens Pflichtschulabschluss abzubilden, Ergebnisse auch nach einzelnen ausgewählten Geburtsländern der Eltern dargestellt. Unterschiede beim Bildungserwerb der Wiener Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund schwanken, haben aber der Tendenz nach abgenommen. Abb. 8: Dem Trend nach setzen immer mehr junge Wiener*innen mit Eltern aus der Türkei oder dem ehemaligen Jugoslawien ihre Ausbildung nach der Pflichtschule fort Anteil der nicht mehr schulpflichtigen Wiener*innen zwischen 15 und 19 Jahren mit höchstens Pflichtschulabschluss und nicht in Ausbildung nach dem Geburtsland der Eltern(in%) 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 22222222222222200200000000000000000111110111010156749 7 51 36 20498    8        ––––– – –– –– –––––    –        12011101111120124172652901830798 Aufgrund der großen Schwankungsbreiten wird, wie oben bemerkt, in der Beschreibung von Abb. 7 auf die Beschreibung von Trends, wie sie aus den der Grafik ­beigefügten Trendlinien ersichtlich sind, fokussiert. Die Abbildung der Trendlinien verdeutlicht, dass bei der Gruppe der ­Wiener*innen zwischen 15 und 19 Jahren mit höchstens Pflichtschulabschluss die Bevölkerungsgruppe mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat den größten Anteil verzeichnet, wobei dieser insgesamt etwas sinkt, danach folgt der Bevölkerungsteil mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA. Den niedrigsten Anteil an geringer Bildung weisen Jugendliche ohne Migrationshintergrund auf. Bei mittlerer Ausbildung verzeichnen Jugendliche mit ­Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat die höchsten Anteile. Die geringsten Anteile an mittlerer Bildung wiederum haben Jugendliche mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA. Bei den Jugendlichen erkennt man sowohl bei der Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat als auch bei denen ohne Migrationshintergrund einen Zuwachs bei höherer Bildung, wenngleich ein großer Abstand zwischen diesen zwei Gruppen bestehen bleibt. Jugendliche mit Migrationshintergrund aus der EU/EFTA verzeichneten eine Abnahme beim Anteil an Personen mit Mindestens ein Elternteil aus AT Eltern aus EU/EFTA Eltern aus Ex-Jugoslawien(nicht-EU) Eltern aus der Türkei Eltern aus sonstigen Drittstaaten Punktierte Trendlinien Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). höherer Bildung. Während der Anteil an höherer Bildung bei jugendlichen Wiener*innen mit Migrationshintergrund aus der EU/EFTA zunächst einige Beobachtungsperioden über dem Anteil der Jugendlichen ohne Migrationshintergrund lag, ist er zwischenzeitlich gesunken, lag aber zuletzt wieder über dem der Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. Betrachtet man die Trends bei den Anteilen der Jugendlichen gesondert für Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss zwischen 15 und 19 Jahren nach dem Geburtsland der Eltern(Abb. 8), wird sichtbar, dass der Anteil bei Jugendlichen mit höchstens Pflichtschulabschluss mit Eltern aus der Türkei sinkt, ebenso wie bei Jugendlichen mit Eltern aus einem Drittstaat aus dem ehemaligen Jugoslawien. Bei Jugendlichen mit Eltern aus der EU/EFTA steigt hingegen der Anteil an Personen mit geringerer Bildung, ebenso wie bei den Jugendlichen aus einem sonstigen Drittstaat. 82 Bildung Abb. 9: Anzahl der Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren in Wien nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund 2007 – 10 2008 – 11 2009 – 12 2010 – 13 2011 – 14 2012 – 15 2013 – 16 2014 – 17 2015 – 18 2016 – 19 2017 – 20 2018 – 21 2019 – 22 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000  Kein Migrationshintergrund  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). Die Gesamtzahl der 15- bis 19-Jährigen in Wien hat sich in den vergangenen Jahren nur wenig verändert. Die Zahl der Jugendlichen ohne Migrationshintergrund hat hingegen abgenommen. Seit dem Beginn des Integrationsmonitorings wuchs die Zahl der Jugendlichen von nahezu 76.000 auf knapp über 78.000 an. Davon waren zuletzt 36.530 Jugendliche ohne Migrationshintergrund, über 9.000 weniger als zu Beginn des Integrationsmonitorings(Abb. 9). Zugenommen hat vor allem die Anzahl jener mit Bildung aus dem Inland und Eltern aus einem Drittstaat sowie in kleinerem Umfang auch jener mit Bildung aus dem Inland und Eltern aus der EU/EFTA. Angestiegen, aber dann wieder abgesunken ist die Zahl der 15- bis 19-Jährigen mit Bildung aus dem Ausland, die in Wien nicht in Ausbildung sind. BILDUNGSERWERB DER JUGENDLICHEN MIT ELTERN AUS DRITTSTAATEN Am Beispiel der Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat wird nun genauer auf Unterschiede im BiIdungserwerb nach Geschlecht eingegangen. In diesem Teil der Wiener Bevölkerung nahm der Anteil der Jugendlichen in oder mit höherer Ausbildung in den vergangenen Jahren zunächst stark zu und in den letzten Jahren wieder etwas ab. Dabei gibt es jedoch Unterschiede zwischen Frauen und Männern(Abb. 10). Sowohl Männer als auch Frauen wiesen bis zur Berichtsperiode 2016–2019 einen kontinuierlichen Anstieg an höherem Bildungserwerb auf. Danach fiel dieser Anteil bei beiden Gruppen wieder, wobei der Rückgang bei Männern deutlicher war als bei Frauen. In der letzten Berichtsperiode 2019–2022 lag der Anteil der Jugendlichen in oder mit höherer Ausbildung bei Frauen bei rund 53 % und bei Männern bei 43 %. Sehr viel größere Unterschiede gab es bei weiblichen und männlichen Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. 72 % der weiblichen Jugendlichen hatten in der letzten Berichts­ periode eine höhere Bildung(ab Matura), bei den männlichen Jugendlichen hingegen waren dies zuletzt nur 57 %. Im Hinblick auf die Wahl der Schultypen(nicht ­abgebildet) gibt es eine ausgeprägte Präferenz für die Allgemeine Bildung 83 Abb. 10: Die Bildungsunterschiede zwischen Männern und Frauen sind bei Jugendlichen ohne Migrationshintergrund ausgeprägter als bei jenen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten Anteil der nicht mehr schulpflichtigen Wiener*innen zwischen 15 und 19 Jahren mit laufenden oder abgeschlossenen österreichischen Ausbildungen nach Migrationshintergrund(in%) 100 Kein Migrationshintergrund 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Migrationshintergrund aus Drittstaaten Weiblich/ männlich bis Pflichtschule Weiblich/ männlich Lehre oder mehrjährige berufsbildende mittlere Schule Weiblich/ männlich ab Matura Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 Höhere Schule(AHS) bei Jugendlichen ohne Migrationshintergrund gegenüber Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS). Diese Präferenz ist bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat nicht zu beobachten. Bei ihnen kommt der Besuch der AHS und BHS der Tendenz nach gleich häufig vor. Bei den mittleren Ausbildungen sehen wir, dass diese sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Jugendlichen mit Eltern aus einem Drittstaat über die Jahre zurückgegangen sind, wobei sie dann bei den männlichen Jugendlichen ab der Periode 2016–2019 wieder um 10 Prozentpunkte anstiegen und zuletzt bei 34 % lagen. Auffallend ist, dass diese Zunahme parallel zur Abnahme der höheren Bildung bei den männlichen Jugendlichen von 57(2016–2019) auf zuletzt 43 % erfolgte. Ein ähnlicher Abfall an höherer Bildung und eine Zunahme an mittlerer Bildung, wenn auch in geringerem Maße, sehen wir auch bei den männlichen Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. Hier fiel der Anteil an höherer Bildung seit 2016–2019 um 9 Prozentpunkte, und der an mittlerer Bildung stieg um 5 Prozentpunkte und lag zuletzt bei 27 %. Bei den weiblichen Jugendlichen ohne Migrationshintergrund lag der Anteil an mittlerer Bildung relativ konstant um die 20 % und betrug zuletzt 19 %. Bei den weiblichen Jugendlichen mit Eltern aus einem Drittstaat lag der Anteil an mittlerer Bildung zuletzt bei 23 %, also 10 Prozentpunkte unter den jugendlichen Männern dieses Bevölkerungsteils. Diese Unterschiede zwischen den Geschlechtern im Bereich der mittleren Bildung ergeben sich vor allem aus unterschiedlichen Anteilen bei der Lehrausbildung. Eine Lehrausbildung kommt bei männlichen Jugendlichen viel häufiger vor als bei den jugendlichen Frauen. Dieser Unterschied ist jedoch kein Spezifikum von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, sondern kommt sowohl bei den Jugendlichen mit Eltern aus einem Drittstaat als auch bei den Jugendlichen mit Eltern aus Österreich vor. Die Lehre ist zudem bei den männlichen Jugendlichen, denen mit wie auch ohne Migrationshintergrund, gleich häufig und jeweils viel häufiger als die Berufsbildende Mittlere Schule(BMS). Bei den weiblichen Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat war der reine Pflichtschulabschluss seit Beginn der Berichtsphase des Wiener Integrationsmonitorings nie ein häufigerer Ausbildungstyp als bei Männern. Dies hat sich in der Periode 2019–2022 erstmalig geändert. In der Periode 2019–2022 hatten 24 % einen reinen Pflicht schulabschluss, bei den jugendlichen Männern hingegen betrug dieser Anteil zuletzt 22 %. Bei den Jugendlichen ohne Migrationshintergrund gibt es wiederum einen deutlicheren Unterschied bei den Anteilen an niedriger Bildung zwischen Männern und Frauen. Während dieser bei den weiblichen Jugendlichen zuletzt bei 9 % lag, lag er bei männlichen Jugendlichen bei 16 %. 84 Bildung Abb. 11: Von der Eltern- zur Jugendgeneration aus Drittstaaten halbiert sich der Anteil der Personen mit geringer Bildung Anteil der Wiener*innen mit höchstens Pflichtschulabschluss im Vergleich der Elterngeneration und Jugendgeneration nach Bildungsort und Migrationshintergrund in der Periode 2019–2022(in%) 100 45 – 59 Jahre 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Bildung aus Österreich 15 – 29 Jahre 45 – 59 Jahre 15 – 29 Jahre 45 – 59 Jahre 15 – 29 Jahre Bildung& Eltern aus Österreich Bildung aus dem Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildung aus Österreich, Eltern aus EU/EFTA Bildung aus dem Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Bildung aus Österreich, Eltern aus Drittstaat Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Durchschnitt von Anfang 2019 bis Ende 2022. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). BILDUNGSMOBILITÄT ZWISCHEN ELTERNUND JUGENDGENERATION Die Bildungsmobilität innerhalb einer Familie selbst kann mit den hier verwendeten Daten des Mikrozensus ab einem Alter von 19 Jahren nicht dargestellt werden. Allerdings ist es möglich, Veränderungen zwischen der so genannten Elterngeneration im Alter zwischen 45 und 59 Jahren und der als Jugendgeneration bezeichneten Bevölkerungsgruppe im Alter zwischen 15 und 29 Jahren aufzuzeigen. Beim Indikator zur Bildungsmobilität zwischen diesen „Generationen“ wird der Anteil der Personen mit jeweils maximal Pflichtschulabschluss untersucht(Abb. 11). Zwischen der Eltern- und Jugendgeneration aus Drittstaaten findet eine deutliche Reduktion des Anteils der Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss statt. Von zugewanderten Menschen einer Elterngeneration hin zu einer Jugendgeneration reduziert sich der Anteil der Personen mit geringer Bildung. Besonders sichtbar wird dies bei den Wiener*innen aus Drittstaaten: Zwischen der Bevölkerung mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die aus Drittstaaten zugewandert sind, im Alter zwischen 45 und 59 Jahren und den in Österreich ausgebildeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 29 Jahren mit Eltern aus Drittstaaten kommt es zu mehr als einer Halbierung des Anteils mit geringer Bildung von rund 40 % auf etwa 17 %. Auch beim Vergleich der Bevöl kerungsgruppen ohne Migrationshintergrund kann ein Bildungsaufstieg nachgewiesen werden, allerdings fällt dieser geringer aus als bei der aus ­Drittstaaten zugewanderten Bevölkerung. Während der Anteil der in Österreich ausgebildeten Wiener*innen ohne Migrationshintergrund im Alter zwischen 45 und 59 Jahren und mit höchstens Pflichtschulabschluss zuletzt bei etwa 9 % lag, befand er sich bei den 15- bis 29-jährigen Wiener*innen ohne Migrations­ hintergrund bei rund 6 %. BILDUNGSORTE DER ELTERN VON KINDERN UNTER 15 JAHREN Die Tatsache, ob Eltern mit dem österreichischen ­Bildungswesen vertraut sind, kann einen Einfluss auf den Bildungsverlauf ihrer Kinder haben. Bei Eltern, die keine eigenen Erfahrungen mit dem österreichischen ­Schulsystem gemacht haben, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie weniger gut über die unterschiedlichen Schultypen und deren Möglichkeiten für ihre Kinder informiert sind. Bildung 85 Mehr als ein Drittel der Wiener Kinder unter 15 Jahren lebt in Haushalten, in denen alle im Haushalt befindlichen Elternteile keine eigenen Erfahrungen mit dem österreichischen Schulsystem gemacht haben. NEETs – nicht in Beschäftigung, Ausbildung oder Trainings stehende Jugendliche 43 % der Wiener Kinder unter 15 Jahren lebten in der letzten Berichtsperiode(2019–2022) des Wiener Integrationsmonitorings in Haushalten, in denen die im Haushalt lebenden Elternteile ihre Ausbildung in Österreich abschlossen. Der Anteil dieser Gruppe ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Die zweitgrößte und in den letzten Jahren gewachsene Gruppe sind mit 34 % die Kinder aus Haushalten, in denen die im Haushalt lebenden Elternteile im Ausland ausgebildet wurden. Die übrigen 23 % der Kinder lebten in Haushalten, in denen ein Elternteil seine höchste abgeschlossene Ausbildung in Österreich und der andere sie im Ausland gemacht hat. Insgesamt lebten somit rund 66 % der Wiener Kinder unter 15 Jahren mit zumindest einem Elternteil zusammen, der Erfahrungen mit dem österreichischen Schulsystem gemacht hat(Abb. 12). Abb. 13: Der Anteil der NEETs ist geringer bei Bevölkerungsgruppen mit Bildung aus Österreich NEETs im Alter zwischen 15 und 24 Jahren nach dem Ort ihres höchsten Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund, Anteil an NEETs in der jeweiligen Gruppe(in%) 50 40 30 20 10 22222222222220000000000000111110111010179751 3602948    8        ––––– –––––––    –        12111111112122014356789012 Abb. 12: 34 % der Wiener Kinder leben in Haushalten, in denen alle im Haushalt befindlichen Elternteile im Ausland ausgebildet wurden Bildungsorte der Wiener Eltern mit Kindern unter 15 Jahren(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Erfasste Elternteile in Österreich ausgebildet Mind. einer der beiden Elternteile im Ausland ausgebildet Erfasste(im Haushalt befindliche) Elternteile im Ausland ausgebildet Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). 22222222222220000000000000111110110110179751 3602948    8        ––––– –––––––    –        12111111112120241357680291 0 Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). Mit dem Begriff NEETs werden Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 15 und 24 Jahren bezeichnet, die sich weder in Beschäftigung, Ausbildung oder Trainings befinden(Not in Education, Employment or Training). Dieser Begriff wurde Anfang der 2000er Jahre durch die OECD geprägt, um Ausbildungs- und Beschäftigungslosigkeit unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen sichtbar zu machen. Für das Wiener Integrationsmonitoring wird dieser Indikator relevant, da er in der öffentlichen Debatte häufig mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Zusammenhang gebracht wird. Es stellt sich dabei die Frage, ob Jugendliche, die ihre bisherige Ausbildung im Ausland absolvierten oder deren Eltern zuwanderten, besonders von Ausbildungs- und Beschäftigungslosigkeit betroffen sind und welche Gründe es dafür gibt. 86 Bildung NEETs NACH DEM ORT DES BILDUNGSABSCHLUSSES UND MIGRATIONSHINTERGRUND Im Durchschnitt der letzten Berichtsperiode 2019–2022 Iebten in Wien laut den Daten des Mikrozensus 21.633 Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 24 Jahren, die sich weder in Beschäftigung, Ausbildung oder einem Training befanden. Zum Teil waren diese Jugendlichen aber durchaus aktiv – beispielsweise, indem sie Arbeit suchten oder auf Arbeit warteten. Es kann auch nicht behauptet werden, dass diese Gruppe generell gering gebildet wäre, denn ein wesentlicher Anteil verfügt über mittlere oder höhere Abschlüsse. Die absolute Zahl der NEETs in Wien entspricht aktuell ­wieder jener während der Periode 2016–2019, nachdem die Anzahl in den Perioden dazwischen niedriger lag. In der Periode 2007–2010 ist der Wert zum letzten Mal unter 20.000 gelegen, was aber einzig daran lag, dass Wien damals auch weniger Einwohner*innen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren hatte(Abb. 13). Im Durchschnitt der Periode 2019–2022 ist bei der Bevölkerungsgruppe mit ausländischer Bildung, die aus einem Drittstaat zugewandert sind, mit 28 % der höchste Anteil an NEETs zu verzeichnen. Der Anteil an NEETs beim Bevölkerungsteil mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA-Staat betrug rund die Hälfte, nämlich 14 %. Bei den in Österreich ausgebildeten Jugend lichen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten lag der Anteil mit 12 % knapp darunter. Der Bevölkerungsteil ohne Migrationshintergrund wiederum wies im Durchschnitt der Periode 2019–2022 rund 9 % an NEETs auf. Dies ist die erste Periode in der gesamten Berichtszeitspanne, in der dieser Wert über 8 % liegt. Bei den in Österreich ausgebildeten Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus der EU/EFTA war der Anteil der NEETs mit 6 % während der letzten Beobachtungsperiode am niedrigsten. Der relative Anteil der NEETs an allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 24 Jahren lag 2019–2022 bei 10,9 %. Der Anteil der NEETs an allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 24 Jahren in Wien betrug im gesamten Beobachtungszeitraum zwischen 10,3 und 11,3 %. In der Periode 2007–2010 betrug der Anteil rund 10,6 %, stieg dann bis 2014–2017 auf 11,3 % und lag zuletzt bei 10,9 %. Die Schwankungen des Anteils der NEETs an den Wiener Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 24 Jahren sind damit insgesamt relativ gering. Sie lassen sich auch nicht in einen nachweisbaren Bezug zum Wirtschaftswachstum setzen. Der Anteil an Personen, der in der Altersgruppe weder beschäftigt noch in Ausbildung noch in einem Kurs war, reagierte daher wenig auf die Bedingungen am Arbeitsmarkt und das wirtschaftliche Umfeld. ANTEIL DER NEETs NACH GESCHLECHT Abb. 13 zeigt, dass die Möglichkeit, im Alter zwischen 15 und 24 Jahren von Ausbildungs- und Beschäftigungslosigkeit betroffen zu sein, deutlich zwischen den einzelnen Bevölkerungsteilen variiert. Welche Rolle spielt hier das Geschlecht? Um diese Frage zu beantworten, wird nun auf die Anteile der sich nicht in Beschäftigung, Bildung oder Trainings befindenden Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren an den Jugendlichen nach Geschlecht differenziert eingegangen(Abb. 14). Der Anteil der NEETs ist bei weiblichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ausländischer Bildung, die aus einem Drittstaat oder der EU/EFTA zuwanderten, deutlich höher als bei männlichen. Bei allen anderen Bevölkerungsgruppen ist der Anteil bei männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen höher. Der Anteil der NEETs an den Wiener Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 15 und 24 ­Jahren ist bei in Drittstaaten ausgebildeten Wiener*innen am höchsten – sowohl bei Frauen als auch bei Männern. Bei weiblichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen ging er von 50 % in der Periode 2007–2010 zunächst deutlich zurück und liegt seit der Berichtsperiode 2012–2015 nun ­konstant unter 40 %. Bei männlichen Jugendlichen und ­jungen Erwachsenen mit ausländischer Bildung, die aus einem Drittstaat zugewandert sind, hat sich der Wert seit dem Beginn des Integra­ tionsmonitorings mit Schwankungen erhöht und lag zuletzt bei rund 20 %. Bei Frauen mit ausländischen Bildungen, die aus der EU/EFTA zugewandert sind, lag der Wert mit 20 % ebenso deutlich über denen der Männer mit ausländischer Bildung aus EU/EFTA-Staaten(6 %). Bei den restlichen drei Bevölkerungsteilen mit Bildung aus Österreich überwiegt jedoch der Anteil an NEETs bei den Männern. Bei Männern und Frauen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten betrug die Differenz zuletzt drei Prozentpunkte. Bei der Gruppe mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund EU/ EFTA war der Wert bei Männern mit 8 % doppelt so hoch wie bei Frauen(4 %), und bei der Gruppe ohne Migrations hintergrund lag er bei Männern bei 10 % und bei Frauen bei 8 %(Abb. 14). Bildung 87 Abb. 14: Unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus Drittstaaten oder der EU/EFTA ist der NEET-Anteil bei Frauen deutlich höher als bei Männern Anteil der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren, die sich nicht in Ausbildung, Beschäftigung oder Trainings befinden, nach Bildungsort, Migrationshintergrund und Geschlecht(in%) 100 Frauen 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Männer Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        12111111121127523040128619 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 AKTIVITÄTEN DER JUGENDLICHEN UND JUNGEN ERWACHSENEN ZWISCHEN 15 UND 24 JAHREN Mit den Daten des Mikrozensus ist es möglich, einen genaueren Blick auf die Aktivitäten der Jugendlichen und ­jungen Erwachsenen zwischen 15 und 24 Jahren zu werfen. Auf diese Weise wird deutlich, dass ein großer Teil der NEETs aktiv nach einer Erwerbstätigkeit sucht oder sich eine solche wünscht, jedoch kurzfristig für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar ist(Abb. 15). Diese Abbildung stellt die fünf Gruppen der Wiener Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 24 Jahren dar und differenziert diese nach sieben verschiedenen Aktivitäten, die aus den Daten der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung abzulesen sind. Die ersten drei Kategorien sind in blauen Farb­ tönen eingefärbt und beziehen sich auf Personen, die zum Zeitpunkt der Befragung entweder erwerbstätig, in Ausbildung oder in einem Kurs waren. Die anderen vier Kategorien stellen Jugendliche und junge Erwachsene dar, die aktiv auf Beschäftigungssuche sind, die zwar einen Beschäftigungswunsch angeben, aber nicht aktiv danach suchen oder nicht kurzfristig verfügbar sind, Frauen in Kinder­ betreuung oder die Anderes angegeben haben. Insgesamt ermöglicht diese Darstellung einen besseren Blick auf die hinter dem NEETs-Status stehenden Gründe. Mehr als die Hälfte der NEETs in allen Teilen der Wiener Bevölkerung sucht oder wünscht sich eine Beschäftigung. Bei jenen Personen mit ausländischer Bildung, die aus Drittstaaten zugewandert sind, trägt die Betreuung von Kindern zu einem höheren NEETs-Anteil bei. Die Mehrheit der Jugendlichen befindet sich in formaler Ausbildung, Beschäftigung oder absolviert Kurse(Abb. 15). Dies trifft auch auf Jugendliche mit Bildung aus Drittstaaten zu, wobei in dieser Gruppe ein relativ hoher Anteil an Personen in Kursen ist, die nicht zu einem formalen Abschluss führen. In allen Bevölkerungsgruppen sucht deutlich mehr als die Hälfte der NEETs aktiv eine Beschäftigung oder äußerte einen Beschäftigungswunsch. Die Gruppe der NEETs, bei welcher der Anteil nach der Beschäftigungssuche in der letzten Periode 2019–2022 am höchsten war, sind die Jugendlichen, die ihre Bildung in Österreich erworben und Eltern aus einem Drittstaat haben. 55 % dieser Gruppe gaben in der Befragung zum Mikro zensus an, dass sie eine Beschäftigung suchen. Zusätzlich äußerten 25 % dieser Gruppe einen Beschäftigungswunsch. Bei dem Bevölkerungsteil ohne Migrationshintergrund lag der Prozentsatz der Beschäftigungssuchenden knapp ­darunter bei 53 %, zusätzliche 27 % äußerten einen Wunsch nach Beschäftigung. 88 Bildung Abb. 15: Die meisten Wiener NEETs suchen oder wünschen sich eine Beschäftigung oder betreuen Kinder Verteilung der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren über Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Kurse sowie verschiedene NEET­Kategorien nach Bildungsort und Migrationshintergrund in der Periode 2019–2022(in%) Kein Migrationshintergrund 24 66 2 4 21 Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA 23 71 11 4 Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat 25 57 48 4 21 Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA 26 56 24 6 42 Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat 35 24 9 4 13 11 4  Erwerbstätig   In formaler Ausbildung   Absolviert Kurs   Beschäftigungssuche   Beschäftigungswunsch   Frau mit Kind   Anderes Durchschnitte von Jahresmitte 2019 bis Jahresmitte 2022. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). Bei denjenigen mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die aus der EU/EFTA zugewandert sind, hingegen gaben 29 % an, auf Beschäftigungssuche zu sein. Weitere 36 % dieser Gruppe hegten zudem einen Beschäftigungswunsch, wollten also arbeiten, hatten sich aber zum Zeitpunkt der Befragung noch nicht auf die Suche gemacht oder waren aus anderen Gründen bzw. Pflichten nicht für den Beschäftigungsmarkt verfügbar. Niedriger lag die angegebene Beschäftigungssuche mit 17 % beim Bevölkerungsteil mit Bildung aus Österreich und Eltern aus dem EU/EFTA-Raum. Dieser niedrigere Wert wird jedoch mit einem äußerst hohen Anteil an denjenigen aufgewertet, die einen Beschäftigungswunsch äußerten. 83 % hegten einen Beschäftigungswunsch, das heißt, dieser Bevölkerungsteil ist in hohem Maße arbeitswillig, aber nicht aktiv arbeitssuchend. Kinderbetreuung die größte Rolle für Ausbildungs- oder Beschäftigungslosigkeit spielt. 35 % gaben in der letzten Beobachtungsperiode an, mit Kinderbetreuung beschäftigt zu sein. Die Kinderbetreuung spielte auch eine wichtige Rolle bei den NEETs mit ausländischer Bildung, die aus der EU/EFTA zugewandert sind, hier waren 24 % mit Kinderbetreuung beschäftigt. Auch bei den NEETs mit Bildung aus Österreich und Eltern aus einem Drittstaat war ­Kinderbetreuung mit 12 % relevant. Eine weitaus geringere Rolle spielte mit 3 % Kinderbetreuung bei den NEETs ohne Migrations­ hintergrund. Gar keine Rolle wiederum spielte laut den ­eigenen Angaben Kinderbetreuung für die Ausbildungsoder Beschäftigungslosigkeit bei denjenigen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus der EU/ EFTA. Am niedrigsten ist mit 11 Prozentpunkten der Anteil der Beschäftigungssuchenden bei den NEETs mit dem ­bisher höchsten Bildungsabschluss aus dem Ausland, die aus einem Drittstaat zugewandert sind. Jedoch äußerten 41 % in dieser Bevölkerungsgruppe einen Beschäftigungs wunsch. Dabei zeigen die Zahlen, dass bei dieser Gruppe im Vergleich mit den anderen Bevölkerungsgruppen Zählt man nun den Anteil an Erwerbstätigen, in Ausbildung oder Kursen aktiven Tätigen und den Anteil derjenigen, die arbeitssuchend und arbeitswillig sind oder aufgrund von Kinderbetreuung in der Kategorie NEETs sind, ist der Anteil an quasi grundloser Inaktivität in allen Bevölkerungsteilen relativ gering und liegt bei allen Bevölkerungsteilen deutlich unter 5 %. Bildung 89 222222222222202200000000000000010101121111211879138597216400///////////////211011101112112791468029135028 Exkurs: Mehrsprachigkeit Abb. 16: Die Sprachenvielfalt in den Wiener Schulen nimmt zu Umgangsprachen der Schüler*innen in Wien nach Schuljahr(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Deutsch Türkisch BKS Andere Sprache Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria – STATcube(Schulstatistik; erstgenannte im Alltag gebrauchte Sprache, unabhängig von allfälligen weiteren angegebenen im Alltag gebrauchten Sprachen). In regelmäßigen Abständen werden in Österreich Daten zur Umgangssprache von Schüler*innen in der ­Schulstatistik veröffentlicht. Die Statistiken zur„Umgangssprache“ der Wiener Schüler*innen erlauben keine Aussagen über Deutschkenntnisse. Stattdessen wird abgebildet, ob Kinder auch andere Umgangssprachen außer Deutsch sprechen. Die Schulstatistik veröffentlicht dabei lediglich die erste angegebene Umgangssprache der Schüler*innen. Das ermöglicht, Trends aufzuzeigen. Es lässt sich davon jedoch nicht die Kenntnis bzw. der Grad der Kenntnis der deutschen Sprache oder auch anderer Sprachen von Schüler*innen ableiten. Diese Statistik ist vielmehr ein Beleg für die Mehrsprachigkeit der Wiener Schüler*innen. Mehr als die Hälfte der Schüler*innen(rund 53 %) war laut der Schul statistik für das Schuljahr 2021/22 im Alltag mehrsprachig. Rund 12 % gaben Bosnisch-Kroatisch-Serbisch(BKS) als ihre erste Umgangssprache an. Rund 10 % gaben Türkisch als erste Umgangssprache an, und der Rest(rund 31 %) gab eine andere erste Umgangssprache an(Abb. 16). Eine unter 3.000 Schüler*innen aus Abschlussklassen von Wiener Mittelschulen 2020 veröffentlichte Umfrage 3 im Rahmen des universitären Forschungsprojekts„Wege in die Zukunft“ fand zudem heraus, dass die Hälfte der Jugendlichen mit den Eltern eine andere Umgangssprache als Deutsch spricht, aber fast alle der Befragten(93 %) mit ihren Freund*innen Deutsch sprechen. Zuhause wird zudem häufig auch nicht nur eine Sprache, sondern es werden mehrere Sprachen gesprochen. Die Tatsache, dass Wien viele Sprachen spricht, kommt auch deutlich in der 2023 erstellten Studie zu Zusammenleben in Wien zum Ausdruck. Fast die Hälfte(49 %) der 1.104 in der Studie befragten Wiener*innen kann alltägliche Unterhaltungen in zwei Sprachen führen, etwas mehr als ein Drittel(35 %) sogar in drei oder mehr Sprachen. Diese Sprachkenntnisse sind besonders bei Wiener*innen mit Migrationshintergrund ausgeprägt(Abb. 17). Hier kann sich die Mehrheit(54 %) in drei oder mehr Sprachen im ­Alltag verständigen. Einsprachigkeit hingegen ist bei den ­Wiener*innen mit Migrationshintergrund äußerst selten, nur rund 8 % der befragten Wiener*innen mit Migrations hintergrund berichten, dass sie nur eine Sprache im Alltag beherrschen(Abb. 17). Zwei Drittel der Wiener*innen finden, dass die ­Förderung von Mehrsprachigkeit in Kindergärten und Schulen eine wichtige Integrationsmaßnahme ist. Mehrsprachigkeit ist eine positive Ressource. Kenntnisse von mehreren Sprachen können sich positiv auf Berufschancen und Einkommen auswirken. Gleichzeitig kommt der Kenntnis der Sprache des Aufenthaltslandes, d. h. im Falle von Wien Deutsch, eine Schlüsselrolle für die Integration zu. Bei Bevölkerungsgruppen mit einer anderen Herkunfts­ sprache als Deutsch ist die Kenntnis dieser Herkunftssprache auch höchst relevant für den Erwerb der deutschen V. , Malik, M. und Flecker, J.(2020): Hohe Bildungsziele, vielfältige Sprachkompetenzen – Schüler_innen der Neuen Mittelschule in Wien. Policy Brief, wegeindiezukunft.at/img/news/WiZ_PolicyBrief1.pdf , letzter Zugriff am 19. Juni 2023. 90 Bildung Abb. 17: Die Wiener Bevölkerung ist mehrsprachig Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage„In wie vielen Sprachen, inklusive Ihrer Muttersprache, können Sie sich im Alltag unterhalten?“(in%) Gesamt 16 49 35 1 Kein Migrationhintergrund 22 58 19 1 Migrationhintergrund 8 38 55  eine Sprache   zwei Sprachen   drei oder mehr Sprachen   weiß nicht/keine Angabe Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: SORA 2023: Zusammenleben in Wien 2023(basierend auf Umfragedaten des Frühjahrs 2023 mit 1.104 Befragten, davon 494(gewichtet) mit Migrationshintergrund). Sprache. Aus sprachwissenschaftlicher Sicht gilt eine gute Beherrschung der Erstsprache als wichtige Grundlage für das Erlernen von Deutsch als Zweitsprache 4 . Die Förderung von Erstsprachen steht daher mit der Förderung von Deutsch nicht im Widerspruch, sondern beides sind wichtige Komponenten für eine erfolgreiche Integration während der Schulzeit wie auch für den späteren Werdegang von Personen mit Migrationshintergrund aus nicht-deutschsprachigen Ländern. So sind auch die Wiener*innen laut der 2023 erfolgten Befragung zu Zusammenleben in Wien 5 nicht nur mehrheitlich(90 %) der Meinung, dass die Unter stützung für Kinder, die nicht gut Deutsch sprechen, ein wichtiges Instrument für die Integration ist, sondern auch rund zwei Drittel(67 %) der 1.104 befragten Wiener*innen unterstrichen, dass die Förderung von Mehrsprachigkeit in Kindergärten und Schulen eine wichtige Integrationsmaßnahme ist. S.(2021): Deutsch als Zweitsprache in der Schule 5. überarbeitete Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Studie ist hier verfügbar: wien.gv.at/menschen/integration/daten-fakten/bericht-zusammenleben.html , letzter Zugriff am 24. Juli 2023. Bildung 91 Bildung Diversitätsmonitor DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM ÜBERBLICK, STAND 2023 Dienstleistungen& Kund*innen Kultur* Wiener Stadt- und Landesarchiv Wienbibliothek im Rathaus* Kindergärten Kinder- und Jugendhilfe Bildung und Jugend – Fachbereich Bildung Bildung und Jugend – Fachbereich Jugend Bildungsdirektion für Wien Die Wiener Volkshochschulen Wien Museum* 3,1 3,3 1,8 3,3 3,2 3,1 3,2 3,7 3,3 3,2 Personal& Kompetenzen Kultur* Wiener Stadt- und Landesarchiv Wienbibliothek im Rathaus* Kindergärten Kinder- und Jugendhilfe Bildung und Jugend – Fachbereich Bildung Bildung und Jugend – Fachbereich Jugend Bildungsdirektion für Wien Die Wiener Volkshochschulen Wien Museum* 1,8 1,4 2,5 3,1 2,4 2,9 2,9 2,4 3,1 3,0 Organisation& Strategie Kultur* Wiener Stadt- und Landesarchiv Wienbibliothek im Rathaus* Kindergärten Kinder- und Jugendhilfe Bildung und Jugend – Fachbereich Bildung Bildung und Jugend – Fachbereich Jugend Bildungsdirektion für Wien Die Wiener Volkshochschulen Wien Museum* 2,8 1,7 3,4 3,5 3,1 3,3 3,3 3,8 3,7 2,9 Sensibilisierung Planung& Aufbau Erprobung& Umsetzung Weiterentwicklung& Professionalisierung Quelle: L&R Sozialforschung„Diversitätsmonitor“, 2023, n=10;* neu im Sample. 92 Bildung AUF EINEN BLICK: DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM HANDLUNGSFELD BILDUNG • des Diversitätsmanagements im ­Handlungsfeld und starke Verankerung in den Organisat­ ionsstrukturen und-strategien • Fokus auf Diversität im ­Leistungsportfolio zur Adressierung eines breiten und vielfältigen ­Publikums • nicht ausgeschöpftes Steigerungspotenzial ­i­m Personalbereich, aber auch hier sind vielfach Initiativen und positive Entwicklungen sichtbar. Die im Handlungsfeld Bildung einbezogenen ­Abteilungen und Einrichtungen decken ein breites Spektrum an Aufgaben ab und wirken dadurch mit, Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich zu verwirklichen sowie Bildungs- und Kulturangebote für ein breites Publikum verfügbar zu machen. Ihre Zuständigkeiten lassen sich nicht nur in den Kernbereichen Schule und Kindergärten verorten, sondern reichen von der Erwachsenenbildung und der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bis zur öffentlichen Kultur sowie Eltern- und Familienarbeit. Neben den Kindergärten und der Bildungsdirektion für Wien als zentrale Akteur*innen in der elementaren Bildung von Kindern und im schulischen Bereich wurde auch die Kinder- und Jugendhilfe, die Kernaufgaben im Jugendschutz und der Familienarbeit übernimmt, analysiert. Die Abteilung Bildung und Jugend besteht aus dem Fachbereich Bildung mit Fokus auf dem Betrieb der Büchereien in Wien und dem Fachbereich Jugend mit dem Auftrag zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Die Wiener Volkshochschulen als zentrale Akteur*innen der außerschulischen Bildungsarbeit sind ebenfalls vertreten. All diese Einrichtungen und Abteilungen nahmen 2023 erneut am Diversitätsmonitor teil. Auch das Wiener Stadt- und Landesarchiv, das Wiener*innen den Zugang zu einem umfangreichen Archiv und Wissensspeicher bietet, konnte heuer wieder einbezogen werden. Neu hinzugekommen sind wichtige Kultureinrichtungen wie die Wienbibliothek im Rathaus, zuständig für die Verwaltung des Kulturerbes Wiens, sowie das Wien Museum und die Abteilung Kultur, die sich als zentrale Anlaufstelle für die Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsförderung der Stadt versteht. DIVERSITÄTSMANAGEMENT ALS WESENTLICHER BESTANDTEIL DER ORGANISATIONSKULTUR Ein stark verankertes Diversitätsmanagement im Handlungsfeld Bildung im Hinblick auf die organisatorische und strategische Einbettung von Diversitätsagenden in die Arbeitspraxis hat sich bereits in den vorangegangenen Monitoren abgezeichnet und bestätigt sich auch diesmal. So erreichen die beteiligten Abteilungen und Einrichtungen mit wenigen Ausnahmen sehr hohe Werte im Bereich der Organisationsentwicklung und somit die zweithöchste oder höchste Entwicklungsphase. Zentrale Diversitätsfragen werden beispielsweise im Rahmen von Diversitätszirkeln bzw.-gruppen oder speziellen Referaten für Diversitätsmanagement sowie durch Diversitätsbeauftragte strukturiert bearbeitet. Während diese Strukturen in den Volkshochschulen oder der Bildungs­ direktion bereits länger bestehen und somit etabliert sind, wurden sie in der Wienbibliothek und im Stadt- und Landesarchiv erst in den letzten drei Jahren eingeführt. In den Einrichtungen findet Sensibilisierungsarbeit hinsichtlich der Bedeutung von Diversitätsmanagement in unterschiedlichen Kontexten statt. So wird Diversitäts­ management beispielsweise in Klausuren, ­Netzwerktreffen, verschiedenen internen Medien sowie Leitungstreffen und Teamsitzungen zum Thema gemacht. In manchen Einrichtungen wie der Bildungsdirektion oder in den Volkshochschulen erfolgt dies systematisch, im Wien Museum, in den Kindergärten sowie in den Fachbereichen Bildung und Jugend eher punktuell. Da Diversitätsmanagement eine Querschnittsmaterie ist, findet es auch in anderen Organisationsbereichen Eingang, etwa der Öffentlichkeitsarbeit sowie dem Wissens-, Qualitäts- und Beschwerdemanagement der Einrichtungen. Insbesondere in der Bildungsdirektion, in der Abteilung Kultur und in der Wienbibliothek wird Diversitätsmanagement ­partizipativ unter Einbindung der Belegschaft umgesetzt. In den Abteilungen werden gezielte Maßnahmen getroffen, um die Auseinandersetzung mit Diversitätsthemen voranzutreiben. So wird beispielsweise an stadtinternen sowie externen Plattformen und Netzwerken zu Diversitätsthemen teilgenommen, oder Diversitätsthemen werden in Beiträgen zu Fachdiskussionen, wie etwa Publikationen oder Konferenzbeiträgen, eingebracht. Insbesondere die Volkshochschulen und die Bildungsdirektion sind sehr aktiv in dieser Hinsicht und setzen solche Maßnahmen systematisch, die Fachbereiche Bildung und Jugend sowie die Kinder- und Jugendhilfe und die Wienbibliothek eher punktuell. Bildung 93 AUSDIFFERENZIERTES LEISTUNGSPORTFOLIO FÜR BEDARFSGERECHTEN UMGANG MIT GESELLSCHAFTLICHER VIELFALT Durch die starke Einbettung von Diversitätsagenden in die operative Leistungserbringung kann ein breites und ausdifferenziertes Leistungsportfolio bereitgestellt werden, das die heterogenen Bedürfnisse unterschiedlicher Kund*innengruppen adressiert. So hat sich der Anteil von Kund*innen mit ausländischer Herkunft im Fachbereich Jugend sowie in den Kindergärten und im Stadt- und ­Landesarchiv in den letzten drei Jahren erhöht, während er in den Volkshochschulen, im Wien Museum und in der Kinder- und Jugendhilfe gleich geblieben ist. Zur Analyse der Kund*innenstruktur wird vom Großteil der Abteilungen auf statistische Erfassungen zurückgegriffen. W­ eiters führen die Bildungsdirektion, der Fachbereich Jugend sowie die ­Kinder- und Jugendhilfe auch Kund*innen­ befragungen durch, die Wienbibliothek plant dies für die Zukunft. Ergebnisse aus Analysen zu Kund*innenbedürfnissen f­ ließen in die Angebotsgestaltung ein. Um die verschiedenen Kund*innengruppen besser zu erreichen, setzen die Einrichtungen auch verschiedene Kommunikationsmaßnahmen. So wird beispielsweise systematisch barrierefrei, gendersensibel oder in Bildsprache kommuniziert und mit NGOs zusammengearbeitet, um die Reichweite der Kommunika­tionsmaßnahmen zu erhöhen. Dies trifft insbesondere auf die Kinder- und Jugendhilfe sowie auf die Abteilung Kultur, den Fachbereich Bildung und die ­Bildungsdirektion zu. Auch die Mehrsprachigkeit nimmt eine zentrale Rolle in der Kund*innenkommunikation ein. So bieten das Wiener Stadt- und Landesarchiv, das Wien Museum und die Bildungsdirektion für Wien systematisch mehrsprachige Beratungen und Formulare/Ausfüllhilfen sowie mehrsprachige Webauftritte an. aktuellen Monitor fort. Das betrifft sowohl die Gewinnung neuer Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft als auch Analysen zur Diversität und zu den ­interkulturellen Kompetenzen der Mitarbeiter*innen. So melden die ­Kindergärten, die Abteilung Kultur, die Wienbibliothek und das Stadt- und Landesarchiv steigende Anteile an Mitarbeiter*innen ausländischer Herkunft in ihrer Belegschaft – die Kindergärten auch in höherwertigen Funktionen. Ebenso setzten die Volkshochschulen gezielte Schritte zur weiteren Förderung der Diversität innerhalb der Belegschaft. Darüber hinaus nehmen Diversitätskompetenzen für den Großteil der Einrichtungen in diesem Handlungsfeld einen hohen Stellenwert in der Öffentlichkeitsarbeit, im Kund*innenservice sowie auf Leitungsebene und im ­Personalmanagement ein. Für die Volkshochschulen, das Wien Museum, die Wienbibliothek sowie die Kinder- und Jugendhilfe spielen Diversitätskompetenzen im Auswahlverfahren zur Rekrutierung neuer Mitarbeiter*innen eine sehr wichtige Rolle. Die Vermittlung von Diversitätskompetenzen hat für die meisten Einrichtungen einen hohen Stellenwert im innerbetrieblichen Weiterbildungsangebot. Dies trifft insbesondere auf die Kinder- und Jugendhilfe und die Volkshochschulen zu. In den Kindergärten, den Volkshochschulen und im Wien Museum konnte die Inanspruchnahme von Weiterbildungen in den letzten drei Jahren gesteigert werden. Der Großteil der Einrichtungen setzt entsprechende Schritte zur Verbesserung der Inanspruchnahme von Diversitätsfortbildungen, beispielsweise Informations- und Bewerbungsaktivitäten, gerichtet an die gesamte Belegschaft oder an relevante Beschäftigtengruppen wie Mitarbeiter*innen in Führungspositionen oder mit Kund*innenkontakt. INITIATIVEN UND FORTSCHRITTE IM PERSONALBEREICH Die Bildungs- und Kulturangebote der Stadt Wien adressieren eine zunehmend diverse Kund*innengruppe, für welche die Themen Herkunft und Migration oft von besonderer Bedeutung sind. Dies stellt Pädagog*innen, Sozialund Jugendarbeiter*innen sowie Lehrende zunehmend vor die Herausforderung, den damit verbundenen spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund nehmen neben dem Fachwissen auch interkulturelle Fähigkeiten und Sprachkompetenzen einen immer wichtigeren Stellenwert im Personalprofil ein. Bereits in den letzten Monitoren ließen sich wesentliche Erfolge bei der Umsetzung von Diversitätsmanagement im Personal­ bereich feststellen, und diese Tendenz setzt sich auch im 94 Bildung DIE EINBEZOGENEN ABTEILUNGEN UND EINRICHTUNGEN • Kultur: Die Wiener Kulturabteilung ist die zentrale Anlaufstelle für die Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsförderung der Stadt Wien. Zu ihren weiteren Aufgaben zählen die Altstadterhaltung und die Verwaltung von 10.000 Objekten, die sie denkmalpflegerisch betreut. • Stadt- und Landesarchiv: Bewahrt das schriftliche Erbe Wiens als Grundlage für die Rechtssicherheit und als Gewähr des freien Informationszugangs. • im Rathaus: Sammelt, bewahrt und beforscht das schriftliche ­Kulturerbe Wiens und stellt ihre Bestände allen Interessierten zur Verfügung. Sie ist zudem die administrative Bibliothek der Stadt Wien. • Die Abteilung betreibt rund 350 städtische Kindergärten und Horte, fördert private Einrichtungen der elementaren Bildung für Kinder und bildet im ­pädagogischen Bereich aus. • und Jugendhilfe: Bietet ein umfangreiches Beratungsangebot für Familien (z. B. Eltern-Kind-Zentren und Paar- und Familienberatungsstellen) und übt behördliche Aufgaben der Jugendwohlfahrt aus. • und Jugend – Fachbereich Bildung: Der Bereich Bildung führt die Büchereien Wien(Hauptbücherei und 39 Zweigstellen in den Bezirken), die Musikschule Wien, die Modeschule Wien und fördert die Erwachsenenbildung. • und Jugend – Fachbereich Jugend: Organisiert, fördert und steuert die über Vereine umgesetzte Kinder- und Jugendarbeit in Wien. • für Wien: Ist für alle Schulen in Wien zuständig, insgesamt mehr als 700. Sie ist überdies ein Partner und eine Ansprechstelle für alle Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen und zuständig für das Dienst- und Besoldungsrecht und die Personaldisposition des Lehr- und Verwaltungspersonals. • Volkshochschulen(VHS): Gewährleisten ein flächendeckendes Bildungs­ angebot für die Wiener Bevölkerung an 35 VHS-Standorten sowie in sieben spezialisierten Einrichtungen. • Museum: Urbanes Universalmuseum mit einem breiten Spektrum an Sammlungen und Ausstellungen(Stadtgeschichte, Kunst, Alltagskultur etc.) und dies an mehreren Standorten in der Stadt. Bildung 95 Beschäftigung& Arbeitsmarkt Kernergebnisse Integrationsmonitor ERWERBSTÄTIGENRATEN Die Unterschiede in der Wiener Bevölkerung in Hinblick auf Erwerbstätigenraten haben zugenommen. Am niedrigsten sind die Erwerbstätigenraten bei Wiener*innen mit Migra­ tionshintergrund aus einem Drittstaat. Insbesondere bei den Frauen aus Drittstaaten mit ausländischen Bildungsverläufen vergrößerte sich ab der Periode 2010–2013 der Abstand zu Frauen ohne Migrationshintergrund bei der Erwerbstätigenrate immer mehr. Bildung wirkt sich positiv auf Erwerbstätigenraten aus, nur bei Frauen mit ausländischen ­Bildungsverläufen und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat ist die Erwerbstätigenrate auch bei höherer Bildung niedrig. ­Kinderbetreuungspflichten wirken sich bei Frauen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten stärker negativ auf die Erwerbstätigkeit aus als bei anderen Bevölkerungsgruppen. VERWERTUNG DER QUALIFIKATION AM ARBEITSMARKT& ARBEITSLOSIGKEIT Das Risiko, in Hilfs- und Anlerntätigkeiten beschäftigt zu sein, ist bei allen Wiener Bevölkerungsgruppen umso geringer, je höher die Bildung ist. Wiener*innen mit ausländischen Bildungsverläufen und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat sind jedoch neun Mal häufiger von Dequalifizierung betroffen als Wiener*innen ohne Migrationshintergrund. Mehr als ein Viertel dieser Gruppe kann ihre mittleren und höheren Abschlüsse nicht verwerten und arbeitet in Hilfs- und Anlerntätigkeiten. Auch mit höherer Bildung sind die Arbeitslosenquoten der Erwerbspersonen mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat eindeutig höher als die der Erwerbspersonen ohne Migrationshintergrund. ANTEIL DER SELBSTSTÄNDIGEN ERWERBSTÄTIGKEITEN ARBEITSZEITEN& STABILITÄT DER BESCHÄFTIGUNG Nahezu die Hälfte der tatsächlichen geleisteten Arbeitszeit (47 %) wird von Wiener*innen mit Migrationshintergrund erbracht. Wiener*innen mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat sind am meisten von sozial ungünstigen Arbeitszeiten betroffen. Zudem sind Wiener*innen mit Migrationshintergrund, insbesondere jene, die aus Drittstaaten zugewandert sind, öfter von instabiler Beschäftigung betroffen. Der Anteil der selbstständig Beschäftigten ist bei Männern höher als bei Frauen. Auch hier gibt es jedoch merkbare Unterschiede nach Migrationshintergrund. Am ­häufigsten selbstständig tätig sind Männer ohne Migrationshintergrund und Männer mit inländischen Bildungsverläufen und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA. Am wenigsten häufig selbstständig wiederum sind Frauen mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat. Frauen mit ausländischen Bildungsverläufen und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat weisen von den beobachteten Bevölkerungsgruppen die niedrigste Ausschöpfung der potenziellen Arbeitszeit(reales Ausmaß der Beschäftigung im Verhältnis zu potenzieller Vollzeit­ beschäftigung) auf. 96 Beschäftigung& Arbeitsmarkt Einleitung WAS WIRD IM THEMENFELD ANALYSIERT? In diesem Kapitel des Wiener Integrationsmonitors wird die bezahlte Erwerbsarbeit behandelt. Wissenschaftliche Forschung weist darauf hin, dass zugewanderte Menschen oft von einem höheren Arbeitslosigkeitsrisiko betroffen sind als diejenigen ohne Migrationshintergrund, sie häufiger geringer entlohnt werden, der Arbeitsmarkt tendenziell segmentiert ist und zugewanderte Menschen dabei öfter in Sektoren arbeiten, die mit stärkeren gesundheitlichen und körperlichen Belastungen verbunden sind. 1 Ein gleichberechtigter und chancengleicher Zugang zum Arbeitsmarkt ist ein wesentlicher Faktor für die erfolgreiche Integration von nach Wien zugewanderten Personen. Eine existenzsichernde und sinnstiftende Erwerbsarbeit ist ein entscheidender Baustein für die Teilhabe an der Gesellschaft. Für nach Wien zugewanderte Personen ist die Teilhabe am Erwerbsleben nicht nur Grundlage für die Sicherung der Existenz, sondern auch zentral für die Sicherung des Aufenthaltsrechtes in den ersten Jahren. Zudem ist die Teilhabe am Erwerbsleben wichtig, um Deutschkenntnisse zu vertiefen, neue soziale Netzwerke aufzubauen und Freundschaften zu schließen. In diesem Kapitel werden Erwerbsbeteiligung und Arbeitslosigkeit der Wiener Bevölkerung mit und ohne Migra­ tionshintergrund untersucht. Zudem werden Indikatoren zu Arbeitszeiten, zur Stabilität der Beschäftigung, zur Dequalifizierung und zur Qualität der Beschäftigung beleuchtet. INDIKATOREN • • der potenziellen Arbeitszeit zur genaueren Betrachtung der Erwerbstätigenrate • der Beschäftigung • der Erwerbstätigen in Fachtätigkeiten sowie in Hilfs- und Anlerntätigkeiten(Ausmaß der Dequalifizierung) • der Erwerbspersonen in Wien nach der höchsten abgeschlossenen Ausbildung • der selbstständigen, führenden und leitenden Erwerbstätigen An dieser Stelle sei betont, dass Arbeit mehr als Erwerbs­ arbeit ist. Auch Sorgearbeit für Personen – die oft von Frauen ausgeübt wird – im oder außerhalb des eigenen ­Haushaltes oder auch zivilgesellschaftliches Engagement sind Formen von Arbeit, die jedoch oft unsichtbar bleiben und in der Regel nicht bezahlt werden. In diesem Kapitel des Integrat­ ionsmonitors kann ausschließlich die bezahlte Erwerbs­arbeit behandelt werden. 1 Biffl, G.(2023): Migration& Arbeit. Wien: Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften. Beschäftigung& Arbeitsmarkt 97 Erwerbstätigenraten Abb. 1: Die Gesamtzahl der Erwerbstätigen ist gestiegen – bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund ist sie zuletzt leicht gesunken Erwerbstätige, Arbeitslose sowie Nicht-Erwerbspersonen in Wien im erwerbsfähigen Alter, ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden 500.000 Erwerbstätige Personen 450.000 400.000 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 Arbeitslose Personen Nicht-Erwerbspersonen 222222222222222222222222222222222222222000000000000000000000000000000000000000111111111111111000111111111000111000111777999777555111   666333222000444999888            888                        –––––––––––––––   –––––––––––––––––––––            –––                        222111111111111111111111222111111111222222111000999888777666555444333222111000 Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). Die Gesamtzahl der in Wien erwerbstätigen Personen ist 2019–2022 im Vergleich zu vorangehenden Betrachtungsperioden gestiegen(auf gesamt 806.777 Personen)(Abb. 1). Dieser Anstieg ist insbesondere auf eine Zunahme bei zwei der fünf in diesem Monitor beobachteten Gruppen zurückzuführen: Personen mit einem Migrationshintergrund aus einem Drittstaat, die in Österreich ausgebildet wurden, und Personen, die ihre höchste Bildung aus dem Ausland und einen Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA-Staat haben. Anders verhält es sich bei Personen ohne Migra­ tionshintergrund. In dieser Gruppe ist die Zahl der Erwerbstätigen zuletzt leicht gesunken. Ein genauer Befund der Teilhabe der Wiener*innen am Arbeitsmarkt ergibt sich durch den Blick auf die Erwerbstätigenraten. Die Erwerbstätigenrate wird als Anteil der sowohl selbstständig als auch unselbstständig erwerbstätigen Personen im erwerbsfähigen Alter an der gesamten Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter definiert – bei Frauen ist dies das Alter zwischen 15 und 59 Jahren und bei Männern zwischen 15 und 64 Jahren. In den ­ Auswertungen zur Erwerbstätigenrate wurden Personen unter 25 ­Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, herausgerechnet. Dies betrifft beispielsweise Lehrlinge, nebenbei arbeitende ­Studierende oder auch Zivil- und Präsenzdiener. Diese Vorgehensweise unterscheidet sich von der amtlichen Statistik und erzielt, dass die so berechnete Erwerbstätigenrate nur jene abbildet, die sich nicht mehr in einem Alter befinden, in dem Bildungsbeteiligung vorrangig ist. Im Folgenden werden Unterschiede in ­Erwerbstätigenraten differenziert nach Alter, nach Geschlecht, nach Bildungsstand und nach Periode des Aufenthaltsbeginns für die in diesem Monitor in den Blick genommenen Bevölkerungsgruppen dargestellt. ERWERBSTÄTIGENRATEN DER WIENER BEVÖLKERUNG Die Erwerbstätigenrate ist ein Indikator für die Teilhabe am Erwerbsleben und für die Integration von zugewanderten 98 Beschäftigung& Arbeitsmarkt 22222222222220000000000000111110111010179751 6320498    8        ––––– –––––––    –        21111111211121920860753142 Menschen in den Wiener Arbeitsmarkt. Betrachtet man die Entwicklung der Erwerbstätigenrate der Wiener Bevölkerung differenziert nach Bildungsort und Migrationshintergrund(Abb. 2), wird ersichtlich, dass sich in den letzten Jahren die Erwerbstätigenraten der beobachteten Bevölkerungsgruppen unterschiedlich entwickelt haben. So ist zum Beispiel die Erwerbstätigenrate von Personen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA-Staat 2019–2022 im Vergleich zu 2007–2010 gestiegen(2007–2010: 75 %; 2019–2022: 82 %). Ebenso ist die Erwerbstätigenrate von Personen ohne Migrationshintergrund nun höher(2007–2010: 76 %; 2019–2022: 80 %). Die Erwerbstätigenrate von Personen mit Bildung aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat ist 2019–2022 hingegen in der letzten Beobachtungs­ periode niedriger als in der ersten Untersuchungsperiode 2007–2010(2007–2010: 61 %; 2019–2022: 57 %). Der Abstand zwischen den Gruppen mit der höchsten Erwerbstätigenrate und den Gruppen mit der niedrigsten Erwerbstätigenrate ist 2019–2022 deutlich größer als 2007–2010. Abb. 2: Die Erwerbstätigenraten der Wiener Bevölkerung sind seit der Periode 2010–2013 deutlich auseinandergerückt Erwerbstätigenrate der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, nach Bildungsort und Migrationshintergrund(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Die Erwerbstätigenrate der Wiener Bevölkerung ohne Migrationshintergrund lag in der Periode 2019–2022 bei einem Wert von 80 %. Damit lag sie etwas unter der in Österreich ausgebildeten Bevölkerung mit EU/EFTA-Migrationshintergrund(82 %) und über der Erwerbstätigenrate der im Ausland ausgebildeten Wiener*innen mit Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA-Staat(75 %). Bei Menschen mit in Österreich erworbenen Bildungsabschlüssen und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat kam es zu einem zwischenzeitlichen Absinken der Erwerbstätigenrate auf 65 % in den Perioden 2013–2016 und 2014– 2017, bevor sie 2016–2019 wieder auf 69 % anstieg und bis zur letzten Beobachtungsperiode auf diesem Wert blieb. Parallel dazu, aber auf einem tieferen Niveau verlief die Erwerbstätigenrate der Bevölkerung mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat. Sie sank von 64 % in der Periode 2009–2012 auf nur mehr 54 % in der Periode 2014–2017 und lag auch in der letzten Beobachtungsperiode(2019–2022) mit 57 % nach wie vor unter der 60 %-Marke. Dadurch hat der Abstand zwischen der höchsten und der niedrigsten Erwerbstätigenrate spätestens seit der Periode 2010–2013 spürbar zugenommen und sich danach kaum verringert. Nachdem der Abstand zu Beginn des Monitorings über mehrere Phasen stabil bei etwa 15 Prozentpunkten gelegen war, lag er zuletzt bei 23 Prozentpunkten(Abb. 2). Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). Beschäftigung& Arbeitsmarkt 99 Abb. 3: Bei Frauen sind die Unterschiede nach Bildungsort und Migrationshintergrund bei den Erwerbstätigenraten deutlich größer als bei Männern Erwerbstätigenraten der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, ohne in Ausbildung befindliche Personen unter 25 Jahren, nach Bildungsort und Migrationshintergrund in der Periode 2019–2022(in%) 100 Frauen 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Männer Migrationshintergrund Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Durchschnitt von Jahresmitte 2019 bis Jahresmitte 2022. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). ERWERBSTÄTIGENRATEN NACH GESCHLECHT Werden die Erwerbstätigenraten zusätzlich nach Geschlecht unterschieden, so stechen einige geschlechtsspezifische Muster ins Auge: Die Erwerbstätigenrate unterscheidet sich bei in Österreich ausgebildeten Männern zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund deutlich weniger als bei Frauen. Im Gegensatz dazu waren die Raten für Frauen mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat, sowohl derer mit Bildung aus dem Ausland als auch derer mit Bildung aus dem Inland, deutlich niedriger als bei den Frauen der anderen Bevölkerungsgruppen. In der Periode 2019–2022 lag die Erwerbstätigenrate der Frauen ohne Migrationshintergrund mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % zwischen 81,3 % und 84,2 %, während jene der Männer zwischen 75,3 % und 78,4 % lag(Abb. 3). Perso nen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, wurden hier wie bereits erwähnt aus den Berechnungen ausgeklammert. Die Abstände zwischen den Erwerbstätigenraten der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen haben sowohl bei Frauen als auch Männern über die Jahre hinweg zugenommen. Dies liegt vor allem am Rückgang der Erwerbstätigenrate von Wiener*innen aus Drittstaaten mit ausländischen Bildungsabschlüssen. Bei den Frauen im erwerbsfähigen Alter hatten durchgängig jene ohne Migrationshintergrund die höchste Erwerbstätigenrate. Diese lag seit der Periode 2009–2012 beständig bei 80 % oder 81 %, stieg in der Periode 2017–2020 auf 82 % und lag zuletzt bei einem Höchstwert von 83 %. Insgesamt weisen Frauen ohne Migrationshintergrund damit höhere Erwerbstätigenraten als Männer ohne Migrationshintergrund auf, wobei berücksichtigt werden muss, dass Frauen mehr in Teilzeit arbeiten. Auch jene mit österreichischen Bildungsabschlüssen und EU/EFTA-Migrationshintergrund erreichten bei der Erwerbstätigenrate zuletzt einen Höchstwert von 81 %, was einem Anstieg von 12 Prozentpunkten im Vergleich zur ersten Berichtsperiode von 2007–2010 entspricht. Beim Bevölkerungsteil mit Bildung aus Staaten der EU/EFTA kam es zuerst in der Periode 2014–2017 zu einem Anstieg auf 72 %, der dann 2017–2020 wieder auf 70 % abfiel und zuletzt erneut bei 72 % lag. Einen relativ geringen Anstieg bzw. bemerk bare S­ chwankungen gab es bei der Gruppe mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat: 100 Beschäftigung& Arbeitsmarkt Abb. 4: Die Unterschiede zwischen den Erwerbstätigenraten haben sowohl bei Frauen als auch bei Männern zugenommen Erwerbstätigenraten der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ohne Personen in Ausbildung unter 25 Jahren, nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses, Migrationshintergrund und Geschlecht(in%) 100 Frauen 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Männer Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        12111111112127522304018619 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 Die höchste Erwerbstätigenrate war bei dieser Gruppe in der Periode 2010–2013 mit 68 % zu verzeichnen. Zuletzt lag dieser Wert bei 65 %. Die niedrigste Erwerbstätigenrate mit einer zuletzt niedrigeren Rate als zu Beginn des Integrationsmonitoring haben mit 48 % Frauen mit ausländischer Bildung und Migrations hintergrund aus einem Drittstaat. Bei den Frauen gibt es somit einen immer größer werdenden Abstand zwischen dem Bevölkerungsteil ohne Migrationshintergrund und Frauen mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat. Insgesamt hat sich der Abstand bei den Erwerbstätigenraten der Frauen in Wien seit der ersten Beobachtungsperiode 2017–2010 damit von 24 auf 35 Prozentpunkte vergrößert(Abb. 4). mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat lag kontinuierlich etwas darunter und betrug zuletzt 72 %. Die Erwerbstätigenrate bei Männern mit Bildung aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat ist, nachdem sie sich seit der Periode 2012–2015 im Sinken befand, seit 2016–2019 wieder im Steigen und betrug zuletzt 65 %; sie ist damit vergleichsweise noch immer recht niedrig. Auch bei den Männern hat sich der Abstand zwischen der höchsten und niedrigsten Erwerbstätigenrate innerhalb der Wiener Bevölkerung vergrößert. Mit einem Abstand von zuletzt etwa 12 Prozentpunkten sind die Unterschiede allerdings deutlich kleiner als bei den Frauen. Die höchsten Erwerbstätigenraten hatten Männer mit Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA-Staat, sowohl jene mit Bildung aus dem Inland als auch jene mit Bildung aus dem Ausland. Bei beiden Gruppen lag die Erwerbstätigenrate mit 82 % (Bildung aus Österreich) bzw. 80 %(Bildung aus dem Aus land) etwas über jener der von Männern ohne Migrationshintergrund, bei welcher dieser Wert zuletzt mit einer leicht steigenden Tendenz 77 % betrug. Die Rate bei Männern Beschäftigung& Arbeitsmarkt 101 ERWERBSTÄTIGENRATEN NACH DER PERIODE DES AUFENTHALTSBEGINNS Für steigende oder sinkende Erwerbstätigenraten der zugewanderten Bevölkerung kann es diverse Ursachen geben. Durch Zuzüge aus den Bundesländern ebenso wie aus dem Ausland können sich die Altersstruktur, die Geschlechter­ anteile, die Bildungsstruktur und anderes verändert haben; diese Faktoren können sich auch in der Erwerbstätigenrate bemerkbar machen. Ebenfalls auswirken kann sich der Zuzugsgrund. Ziehen Menschen nach Wien zu – sei es aus den Bundesländern oder aus dem Ausland –, die das der Erwerbstätigkeit wegen und vielleicht wegen eines konkreten Jobangebots tun, so werden sie die Erwerbstätigenrate eher anheben. Kommen sie aus anderen Gründen nach Wien, etwa um sich in Sicherheit zu bringen, so kann sich das zunächst verringernd auf die Erwerbstätigenrate auswirken. Kommen sie nach Wien und nehmen hier sogleich eine Ausbildung auf, wirkt es sich in der hier gewählten Berechnungsweise der Erwerbstätigenrate gar nicht aus. Um herauszufinden, wie sich der Neuzuzug von Bevölkerung mit Bildung aus dem Ausland auf die Erwerbstätigenrate ausgewirkt hat, wurden drei Zuzugsperioden unterschieden: vor 2004, zwischen 2004 und 2010 und ab dem Jahr 2011. Die Abbildung 5 zeigt, dass unabhängig vom Zuzugszeitpunkt die Erwerbstätigenraten der nicht in Ausbildung befindlichen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat immer die niedrigste war. Gleichzeitig war die Erwerbstätigenrate bei den aus einem Drittstaat Zugezogenen umso niedriger, je später der Zuzug erfolgte. Indem neue Bevölkerungsteile zuzogen, die anfänglich eine niedrige Erwerbstätigenrate hatten, sank aus statistischen Gründen die Erwerbstätigenrate der gesamten Wiener Bevölkerung mit Bildung aus Drittstaaten. Die Erwerbstätigenrate der Gruppe mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat, die bis 2003 zuzog, stagniert bei um die 60 %, während bei der Gruppe mit aus ländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat, die zwischen 2010–2014 zugewandert ist, die Rate bei rund 55 % noch niedriger ist. Die Gruppe mit aus ländischen Bildungsverläufen und einem Migrationshintergrund aus einem Drittstaat, die seit 2011 zugezogen ist, hat auf die Gruppe, die in der vorherigen Periode 2004–2010 zuwanderte, mittlerweile aufgeschlossen. Bei den zugewanderten Gruppen mit ausländischer Bildung, die aus einem EU/EFTA-Staat zugewandert sind, sieht man ebenso: Je länger der Zuzug zurückliegt, umso höher ist die Erwerbs­ tätigenrate, bei Personen aus der EU/EFTA liegt die Rate bei 73 %(Zuzug ab 2011), 77 %(Zuzug zwischen 2004–2010) bzw. 80 %(Zuzug bis 2003). 222200001000709 8   ––– –   11110312 2222222220000000001111111117951 63248        –––– –––––        211111212192086754 Abb. 5: Die zugewanderte Bevölkerung aus Drittstaaten hat eine relativ niedrige Erwerbstätigenrate, aber bei den seit 2011 Zugewanderten steigt sie Erwerbstätigenraten der im Ausland ausgebildeten Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses, Migrationshintergrund und Aufenthaltsbeginn(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Aufenthaltsbeginn bis 2003, Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Aufenthaltsbeginn bis 2003, Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat  Aufenthaltsbeginn zwischen 2004 und 2010, Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Aufenthaltsbeginn zwischen 2004 und 2010, Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat  Aufenthaltsbeginn seit 2011, Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Aufenthaltsbeginn seit 2011, Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). 102 Beschäftigung& Arbeitsmarkt Abb. 6: Besonders große Unterschiede in den Erwerbstätigenraten gibt es bei der Bevölkerung zwischen 15 und 29 Jahren Erwerbstätigenraten der Wiener*innen am Beginn& Ende ihrer Erwerbslaufbahn, ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, nach Bildungsort und Migrationshintergrund(in%) 100 Alter zwischen 15 und 29 Jahren 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Alter zwischen 50 und 59 bzw. 64 Jahren Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 ERWERBSTÄTIGENRATEN NACH ALTER Betrachtet man die Erwerbstätigenraten getrennt nach Alter – einerseits die Wiener*innen am Beginn ihres Erwerbs­ lebens im Alter zwischen 15 und 29 Jahren und andererseits jene am Ende ihrer Erwerbsbiografie ab dem Alter von 50 Jahren –, zeigen sich deutliche Unterschiede. Der Abstand zwischen der höchsten und der niedrigsten Erwerbstätigenrate der verschiedenen Bevölkerungsgruppen ist vor allem bei jungen Erwerbstätigen groß. Bei Wiener*innen unter 30 Jahren lag der Abstand zuletzt bei 29 Prozentpunkten. Bei Wiener*innen unter 30 Jahren sind die Unterschiede zwischen den dargestellten Bevölkerungsgruppen bei der Erwerbstätigenrate etwas größer als unter den Personen im erwerbsfähigen Alter insgesamt. Der Abstand zwischen der höchsten und der niedrigsten Erwerbstätigenrate der verschiedenen Bevölkerungsgruppen liegt bei den Unter-30-Jährigen bei 29 Prozentpunkten(Abb. 6). Am oberen Ende der Skala befanden sich zuletzt die Unter-30-Jährigen mit Bildung aus Österreich und Migra­ tionshintergrund aus einem EU/EFTA-Staat. Gleichzeitig zeigen sich bei dieser Bevölkerungsgruppe ­größer werdende Schwankungen bei der Erwerbstätigenrate. Nachdem 2016–2019 mit 67 % die niedrigste Rate bei dieser Gruppe seit Beginn des Integrationsmonitorings zu verzeichnen war, lag diese zuletzt bei einem Höchstwert von 77 %. Bei den Personen ohne Migrationshintergrund wiederum lag die Erwerbstätigenrate relativ konstant bei um die 75 %, mit einer Rate von zuletzt 74 %. Eine abnehmende Entwick lung ist beim Bevölkerungsteil unter 30 Jahren mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus der EU/ EFTA zu beobachten. Der Anstieg ab der ­Periode 2010–2013 beruhte auf einer Zunahme der Erwerbstätigen, während das Abfallen ab 2015–2018 auf gleich bleibender Beschäftigung und gleichzeitiger Zunahme der Arbeitslosen und nicht erwerbstätigen Personen beruhte. Zuletzt hatte diese Gruppe eine Erwerbstätigenrate von 63 %. Leicht darüber mit zuletzt 66 % liegt die Erwerbstätigenrate der Unter-30-­ Jährigen mit Bildung aus Österreich und Migrationshinter­ grund aus einem Drittstaat. Am unteren Ende der Skala befindet sich mit einer Rate von 48 % der Bevölkerungsteil mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat. Bis zur Periode von 2011–2014 lag die Erwerbs­tätigenrate dieser Gruppe in der Nähe von 50 %, ab der Periode 2013–2016 nur mehr bei 40 % und befindet sich seit 2015–2018 wieder im Steigen. Diese Entwicklung liegt zu einem großen Teil am Zuzug ab dem Jahr 2011 – in dieser Gruppe war die Erwerbstätigenrate besonders niedrig, und zugleich fiel der größte Teil der neu zuziehenden Bevölkerung in diese Altersgruppe. Seit der Periode 2015–2018 ist bei dieser Gruppe nunmehr ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen, wobei dieser vermutlich auf die allmähliche Aufnahme von geflüchteten Personen in den Arbeitsmarkt zurückzuführen ist. Beschäftigung& Arbeitsmarkt 103 Abb. 7: Je höher die Bildung, umso höher die Erwerbstätigenrate von Frauen – außer bei aus Drittstaaten Zugewanderten mit im Ausland erworbenem Bildungsabschluss Erwerbstätigenraten der Wiener Frauen im erwerbsfähigen Alter, ohne Personen in Ausbildung unter 25 Jahren, nach Bildungsstand, Bildungsort und Migrationshintergrund in der Periode 2019–2022(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 LsechrheulBioasdbsePrfclihBlcuhMstsSAb Matura LsechrheulBioasdbsePrfclihBlcuhMstsSAb Matura LsechrheulBioasdbsePrfclihBlcuhMstsSAb Matura LsechrheulBioasdbsePrfclihBlcuhMstsSAb Matura LsechrheulBioasdbsePrfclihBlcuhMstsSAb Matura Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Durchschnitt von Jahresmitte 2019 bis Jahresmitte 2022 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). Bei Wiener*innen ab 50 Jahren lag der Unterschied zwischen der Bevölkerungsgruppe mit der niedrigsten und der höchsten Erwerbstätigenrate zuletzt bei 22 Prozentpunkten. Bei der Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ab 50 Jahren nahm die Erwerbstätigenrate seit dem Beginn des Integrationsmonitoring um rund 11 Prozentpunkte auf zuletzt 69 % zu, da eine immer größer werdende Gruppe an Menschen später in Pension geht: Am stärksten zugenommen hat dabei die Erwerbstätigenrate der Personen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA-Staat. Nach einem Absinken der Erwerbstätigenrate in der Periode 2015–2018 auf 67 % lag sie zuletzt bei 85 %. Merklich zugenommen hat auch die Erwerbstätigen rate der älteren Bevölkerung mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA. Sie lag zuletzt bei 78 % und ist somit um 19 Prozentpunkte seit Beginn des Monitorings gestiegen. Bei der Gruppe ohne Migrationshintergrund betrug die Erwerbstätigenrate anfänglich 58 % und erreichte zuletzt einen Wert von rund 74 %, was einen Anstieg von 16 Prozentpunkten bedeutet. Bei der Gruppe mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat stieg die Rate um 15 Prozentpunkte seit der Periode 2007–2010 und lag zuletzt bei 68 %. Bei der älteren Bevölkerungsgruppe mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat bleibt die Erwerbstätigenrate insgesamt auf einem niedrigen Niveau und lag zuletzt bei 52 %. ERWERBSTÄTIGENRATEN NACH HÖCHSTEM BILDUNGSABSCHLUSS UND GESCHLECHT Erwerbstätigenraten unterscheiden sich oft nach dem Geschlecht und dem Ausbildungsniveau der untersuchten Personen. Doch auch bei demselben Geschlecht und demselben Ausbildungsniveau zeigen sich innerhalb der Bevölkerung Unterschiede im Zusammenhang mit dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses und des Migrationshintergrunds. 104 Beschäftigung& Arbeitsmarkt Abb. 8: Bei Männern mit höherer Bildung gibt es vergleichsweise geringe Unterschiede in der Erwerbstätigenrate Erwerbstätigenraten der Wiener Männer im erwerbsfähigen Alter, ohne Personen in Ausbildung unter 25 Jahren, nach Bildungsstand, Bildungsort und Migrationshintergrund in der Periode 2019–22(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 LsechrheulBioasdbsePrfclihBlcuhMstsSAb Matura LsechrheulBioasdbsePrfclihBlcuhMstsSAb Matura LsechrheulBioasdbsePrfclihBlcuhMstsSAb Matura LsechrheulBioasdbsePrfclihBlcuhMstsSAb Matura LsechrheulBioasdbsePrfclihBlcuhMstsSAb Matura Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Durchschnitt von Jahresmitte 2019 bis Jahresmitte 2022 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). Mit höherer Bildung ist auch die Erwerbstätigenrate der Frauen in Wien höher. Nur bei Frauen aus Drittstaaten mit ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Erwerbstätigenrate auch bei Bildung ab der Matura eher niedrig. Bei Frauen ohne Migrationshintergrund mit höchstens Pflichtschulabschluss betrug die Erwerbstätigenrate in der Periode 2019–2022 48 %(Schwankungsbreite ±7), bei mitt lerer beruflicher Bildung betrug sie 79 %(±3), und mit höhe rer Bildung 90 %(±2)(Abb. 7). Eine vergleichbare Abstufung der Erwerbstätigenraten je nach Bildung ist auch bei Frauen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA-Staat zu erkennen, doch aufgrund der kleinen Fallzahlen, die bei dieser Gruppe zur Berechnung dieser Werte zur Verfügung stehen, ist es schwer, valide Aussagen zu treffen. Einigermaßen sicher ist, dass die Erwerbstätigenrate auch dieser Gruppe der Bevölkerung mit höherer Bildung größer ist als mit mittlerer Bildung, aber ob sie mit mittlerer Ausbildung wirklich höher ist als mit geringer Bildung, kann aufgrund der Datenlage nicht eindeutig beurteilt werden. Bei Frauen mit Bildung aus Österreich und Migrations­ hintergrund aus einem Drittstaat spielt zwar eine große Rolle, ob ein Abschluss über der Pflichtschule vorliegt, andernfalls ist die Erwerbstätigenrate deutlich niedriger, aber ob dies ein mittlerer oder ein höherer Abschluss ist, macht in Bezug auf Erwerbstätigkeit keinen Unterschied. Ähnlich verhält sich das auch bei den Frauen mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem EU/ EFTA-Staat. Auch bei ihnen kommt es vor allem darauf an, ob sie einen Abschluss über der Pflichtschule haben oder nicht, während der Unterschied zwischen mittleren und höheren Abschlüssen weniger ausgeprägt ist. Bei Frauen mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat gingen in der letzten Beobachtungsperiode mittlere Ausbildungen mit einer Erwerbstätigenrate von etwa 70 % einher, höhere Bildung aber nur mit 50 % und geringe Bildung mit etwa 35 %. Im Vergleich der fünf weiblichen Gruppen der Wiener Bevölkerung fällt zusammenfassend also auf, dass die Erwerbs­ tätigenraten der Frauen mit höchstens Pflichtschulabschluss Beschäftigung& Arbeitsmarkt 105 bei allen betrachteten Gruppen niedrig sind. Dagegen lagen bei den Frauen mit höherer Bildung vier der fünf Erwerbstätigenraten zwischen 75 % und etwas über 90 %. Nach weislich niedriger war sie nur bei den Frauen mit höherer Bildung, die nach dem höchsten Bildungsabschluss aus einem Drittstaat zugewandert sind. Wie bei Frauen zeigt sich auch bei Männern in Wien grundsätzlich ein positiver Zusammenhang zwischen der Höhe des Bildungsabschlusses und der Häufigkeit von Erwerbstätigkeit, wobei es bei Personen mit Migrationshintergrund jedoch kaum einen Unterschied macht, ob sie über mittlere oder über höhere Ausbildungen verfügen. Wie bei den Frauen zeigt sich auch bei den Männern im erwerbsfähigen Alter(zwischen 15 und 64 Jahren) ohne Migrationshintergrund eine Abstufung der Erwerbstätigenraten je nach Bildungsabschluss(Abb. 8). Bei den anderen vier Bevölkerungsgruppen ging mit einem Abschluss über der Pflichtschule stets eine höhere Erwerbstätigenrate einher als mit nur Pflichtschulabschluss. Dabei war es jedoch bei den Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund nicht wesentlich, ob es sich um einen mittleren oder einen höheren Abschluss handelte. Aufgrund der geringen Fallzahlen bei Männern mit Migrationshintergrund, die für die Berechnung zur Verfügung stehen, können nur beschränkt vergleichende Aussagen zwischen den Bevölkerungsgruppen getroffen werden. Es zeigt sich jedoch klar, dass bei den Männern mit höherer Bildung, die aus einem Drittstaat zugewandert sind, die Erwerbstätigenrate(70 %) niedriger ist als die der ­Männer der anderen vier Bevölkerungsgruppen mit höherer Bildung. Die Daten zeigen schließlich auch, dass in Wien die Erwerbstätigenraten der Männer nicht mehr durchwegs höher als die der Frauen sind. In der Bevölkerungsgruppe ohne Migrationshintergrund sind sie sowohl bei mittleren wie bei höheren Ausbildungen bei den Frauen etwas höher als bei den Männern. Bei geringer Bildung ist die Erwerbstätigenrate der Männer nur in der Bevölkerungsgruppe mit ausländischer Bildung, die aus einem Drittstaat zugewandert ist, eindeutig höher als die der Frauen. ERWERBSTÄTIGENRATEN VON FRAUEN NACH DEM ALTER DES JÜNGSTEN KINDES Insbesondere bei Frauen gehören zu den möglichen Gründen, warum Erwerbstätigenraten niedriger sind, vor allem Schwangerschaft und Kinderbetreuungspflichten. Auch hier zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen. Kinderbetreuungspflichten wirken sich bei Frauen mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat stärker negativ auf die Erwerbstätigkeit aus als bei anderen Teilen der Wiener Bevölkerung. Unterschiede bei den Erwerbstätigenraten der Frauen ­zwischen den fünf Bevölkerungsgruppen zogen sich durch alle Gruppen, ob mit oder ohne Kind. Frauen mit einer ausländischen Bildung mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat wiesen durchgehend die niedrigsten Erwerbs­ tätigenraten auf. Die höchsten Erwerbstätigenraten hingegen wiesen entweder Frauen ohne Migrationshintergrund oder Frauen mit Bildung aus Österreich und einem Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA-Staat auf. Je ­jünger die Kinder, desto niedriger die Erwerbstätigenrate bei Frauen mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat. Bei den anderen Bevölkerungsgruppen war dies weit weniger bis gar nicht der Fall. Bei Frauen mit Kind bis 2 Jahren war der Unterschied bei der Erwerbstätigenrate zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsteilen daher eindeutig am größten. Der Unterschied zwischen Frauen ohne Migrationshintergrund, welche in dieser Gruppe mit einer Rate von 86 % am häufigsten erwerbstätig waren, und Frauen mit einer ausländischen Bildung und einem Migrationshintergrund aus einem Drittstaat betrug 60 Prozentpunkte. Bei Frauen mit Kind zwischen 3 und 5 Jahren betrug der Abstand der Bevölkerungsgruppe mit der höchsten und der mit der ­niedrigsten Erwerbstätigenrate 47 Prozentpunkte, wobei in dieser Gruppe Frauen mit einem Migrationshintergrund aus EU/EFTA-Staaten mit 90 % die höchste Erwerbs tätigenrate aufwiesen. Bei Frauen mit Kind zwischen 6 und 12 Jahren wiesen Frauen mit Bildung aus Österreich und einem Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA-Staat mit 87 % die höchste Erwerbstätigenrate auf, bei Frauen aus ­Drittstaaten mit ausländischer Bildung lag dieser Wert bei nur 48 %. Verheiratete Frauen ohne Kinder unter 13 Jah ren ­wiesen Erwerbstätigenraten zwischen 89 % und 54 % auf, der Abstand von Frauen mit Bildung aus Drittstaaten zu Frauen mit inländischer Bildung und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA, die in dieser Gruppe die höchste 106 Beschäftigung& Arbeitsmarkt Abb. 9: Bei aus Drittstaaten zugewanderten Frauen führen Kinderbetreuungspflichten zu einer deutlich niedrigeren Erwerbstätigenrate Erwerbstätigenraten der Frauen im erwerbsfähigen Alter in Wien(ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden) nach Bildungsort, Migrationshintergrund und Alter des jüngsten Kindes in der Periode 2019–2022(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Männer Unverheiratete Frauen ohne Kind unter 13 Jahren Verheiratete Frauen ohne Kind unter 13 Jahren Frauen mit Kind zwischen 6 und 12 Jahren Frauen mit Kind zwischen 3 und 5 Jahren Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Frauen mit Kind bis 2 Jahre Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Durchschnitt von Jahresmitte 2019 bis Jahresmitte 2022 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). Erwerbstätigenrate aufwiesen, lag somit bei 39 Prozentpunkten. Unverheiratete Frauen ohne Kind unter 13 Jahren ­wiesen im Vergleich zu verheirateten Frauen ohne Kind unter 13 Jahren in allen Bevölkerungsteilen niedrigere Erwerbstätigenraten auf. In dieser Gruppe lagen die Erwerbstätigenraten in der Periode 2019–2022 zwischen 81 % und 52 %, wobei Frauen ohne Migrationshintergrund die höchste Rate und auch hier Frauen mit ausländischer ­Bildung und Migrationshintergrund aus Drittstaaten die ­niedrigste Rate aufwiesen(Abb. 9). Diese Unterschiede bei den Erwerbstätigenraten können auf unterschiedlichen Präferenzen und Lebensplänen der Frauen beruhen oder aber mit unterschiedlichen Möglichkeiten zur Betreuung kleiner Kinder zusammenhängen. Beschäftigung& Arbeitsmarkt 107 Arbeitszeiten Abb. 10: Während die Ausschöpfung der potenziellen Arbeitszeit bei Frauen mit inländischen Bildungsverläufen und Migrationshintergrund aus EU/EFTA stieg, sank sie bei Frauen aus Drittstaaten mit ausländischer Bildung Ausschöpfung der potenziellen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden durch die Wiener Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, ohne Personen unter 25 Jahren in Ausbildung, nach Geschlecht(in%) 100 Frauen 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Männer Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 Dieser Abschnitt beschäftigt sich auf Grundlage von Daten der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung mit Fragen zu den Arbeitszeiten der in Wien lebenden Bevölkerung. Dabei wird nicht nur darauf eingegangen, wie viel gearbeitet wird, sondern auch, wann diese Arbeit geleistet wird. AUSSCHÖPFUNG DER POTENZIELLEN ARBEITSZEIT Die Länge der Arbeitszeit hat einen wichtigen Einfluss auf das Einkommen und damit auf die gesellschaftlichen Möglichkeiten einer Person und ihres Haushalts. Dies betrifft nicht nur das aktuelle Einkommen, sondern im Fall von Arbeitslosigkeit oder Pension auch künftige Einkommen. Ebenso beeinflusst die Länge der Arbeitszeit aber auch die Arbeitsteilung im Haushalt und die Position der Haushaltsmitglieder zueinander sowie die Zeitreserven, die potenziell für andere Aktivitäten als Erwerbsarbeit zur Verfügung stehen. Die Ausschöpfung der potenziellen Arbeitszeit ist eine verfeinerte Form der Erwerbstätigenrate, welche das Ausmaß der Erwerbstätigkeit berücksichtigt. Im vorangehenden Abschnitt wurde bei den Erwerbstätigenraten untersucht, ob Personen erwerbstätig sind oder nicht. Jedoch spielt es für das Einkommen, die Aufstiegschancen, die häusliche Arbeitsteilung und vieles andere eine ­wichtige Rolle, ob die wöchentliche Erwerbsarbeitszeit 10, 20, 30 oder 40 Stunden beträgt. Wenn man nun jeder Person im erwerbsfähigen Alter, die nicht in Ausbildung ist, eine potenzielle Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche zuschreibt(und dabei darüber hinwegsieht, dass in vielen Kollektivverträgen andere Normen als 40 Stunden festgeschrieben sind), so kann die vertragliche Arbeitszeit zu diesem Potenzial in Beziehung gesetzt werden. Der so berechnete Indikator zur „Ausschöpfung der potenziellen Arbeitszeit“ ist damit letzten Endes eine verfeinerte Form der Erwerbstätigenrate, in der Beschäftigung nicht einfach mit ja oder nein, sondern mit ihrem wöchentlichen Ausmaß berücksichtigt wird. Bei den Frauen ist eine relativ klare Schichtung der Ausschöpfung zu beobachten, die sich in erster Linie nach dem Migrationshintergrund richtet. Bei Personen ohne Migra­ tionshintergrund lag die Ausschöpfung mit einem Wert von 73 % um zwei Prozentpunkte höher als bei ­Personen mit Bil dung aus Österreich und einem Migrationshintergrund aus der EU/EFTA, wobei es bei letzterer Gruppe zu einer deutlichen Zunahme bei der Ausschöpfung der Arbeitszeit kam. Bei Personen mit einem Bildungsverlauf aus dem ­Ausland und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA lag der Wert 108 Beschäftigung& Arbeitsmarkt Abb. 11: 47 % der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit werden in Wien von zugezogenen Menschen oder deren Kindern erbracht Verteilung der volkswirtschaftlich relevanten Arbeitszeit in der Wiener Bevölkerung, ohne Personen unter 25 Jahren, die sich in Ausbildung befinden, nach Bildungsort und Migrationshintergrund(in%)* 100 90 17 17 17 16 15 14 15 15 15 15 16 16 16 80 8 8 8 8 9 10 11 11 12 12 13 12 12 70 9 3 60 9 3 9 3 10 10 10 10 10 34455 11 5 12 5 12 12 13 566 50 40 30 20 10 64 63 62 62 62 61 60 58 57 56 55 54 53 0 2007 – 10 2008 – 11 2009 – 12 2010 – 13 2011 – 14 2012 – 15 2013 – 16 2014 – 17 2015 – 18 2016 – 19 2017 – 20 2018 – 21 2019 – 22 Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat *Rundungsdifferenz Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Durchschnitt von Jahresmitte 2019 bis Jahresmitte 2022 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). mit zuletzt 60 % deutlich darunter, wenngleich bei die ser Gruppe eine allmähliche leichte Zunahme zu verzeichnen war. Bei Frauen mit Bildung aus Österreich und ­Migrationshintergrund aus einem Drittstaat kam es zu einer Wiederherstellung des Niveaus der Arbeitszeit um 2010, der Wert blieb mit 55 % jedoch niedrig. Frauen mit ausländischem Bildungsabschluss und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat wiesen mit zuletzt 39 % den niedrigsten Wert auf. Insgesamt ergibt sich damit ein Bild, welches den Erwerbstätigenraten zwar ähnelt, aber noch etwas stärker akzentuiert ist. Männer mit österreichischen Bildungsabschlüssen und EU/ EFTA-Migrationshintergrund wiesen mit einem Wert von 79 % in der letzten Berichtsperiode die höchste Ausschöp fung der Arbeitszeit aus. Dieser Prozentsatz liegt jedoch nach wie vor unter früheren Spitzenwerten dieser ­Gruppen, der bei bis zu 87 %(Berichtsperiode 2007–2010) lag. Bei Männern ohne Migrationshintergrund gab es zuletzt eine leichte Abwärtstendenz, sie schöpften ihre potenzielle Arbeitszeit in der Periode 2019–2022 zu 78 % aus. Bei Män nern mit Bildung aus der EU/EFTA lag dieser Wert zuletzt mit 77 % knapp darunter. Das Niveau der Männer mit Bil dung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat hat sich etwas den Niveaus der vorher beschriebenen Gruppen angenähert und lag zuletzt bei 72 %. Bei Männern mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat war der Abstand schließlich trotz ­leichter Zunahme in den letzten Perioden immer noch groß, der Wert lag zuletzt bei 69 %(Abb. 10). VERTEILUNG DER TATSÄCHLICH GELEISTETEN ARBEITSZEIT Große Teile der Wertschöpfung der Wiener Wirtschaft beruhen auf den Leistungen von zugewanderten ­Menschen und deren Kindern. Mit den Daten der MikrozensusArbeits­kräfteerhebung zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit kann dieser Anteil darstellt werden. Die tatsächlich gearbeiteten Stunden sind eine volkswirtschaftlich relevante Größe und werden für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung(VGR) benötigt. In Wien werden 47 % der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit von Wiener*innen mit Migrationshintergrund erbracht. Beschäftigung& Arbeitsmarkt 109 In der Berichtsperiode 2007–2010 lag der Beitrag der ­Wiener Bevölkerung ohne Migrationshintergrund bei rund 64 % der tatsachlich geleisteten Arbeitszeit. Bis zur letzten Periode 2019–2022 sank dieser Wert auf 53 %, während die Anteile der Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund anstiegen. Nur bei der Bevölkerung mit einem ausländischen Bildungsverlauf und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat sank der Anteil an der tatsachlich geleisteten Arbeitszeit von 17 % auf 14 % und stieg zuletzt wieder auf 16 %(Abb. 11). SOZIAL UNGÜNSTIGE ARBEITSZEITEN In der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung wurde bis zur Periode 2018–2021 einerseits nach Schicht-, Spät- und Nachtdiensten sowie andererseits nach Samstags- und Sonntagsdiensten und der Regelmäßigkeit der Arbeitszeit gefragt. Die Lage der Arbeitszeit hat einen bestimmenden Einfluss auf den Tages- und Wochenablauf. Daher kann sie sich sowohl auf die Wahrnehmung von Terminen wie Geselligkeiten, Vereins- und Weiterbildungsteilnahmen, Elternsprechtagen oder Ähnliches auswirken, aber auch auf das Familienleben und auf die Tätigkeiten, die man in der Familie ausüben kann. Auch unregelmäßige Arbeitszeiten können diese Möglichkeiten beeinträchtigen, da sie praktisch ausschließen, sich an regelmäßig stattfindenden Aktivitäten zu beteiligen. Aus diesen Gründen werden die oben genannten Arbeitszeitlagen oft unter der Bezeichnung„sozial ungünstige Arbeitszeiten“ zusammengefasst. In der letzten Periode, in welcher sozial ungünstige Arbeitszeiten im Mikrozensus erfasst wurden(2018–2021), waren rund 36 % der Beschäftigten in Wien von solchen direkt betroffen. Sozial ungünstig liegende Arbeitszeiten können sich finanziell positiv auf das Gehalt auswirken. Sie sind immer wieder Gegenstand von Kollektivvertragsverhandlungen. Teilweise müssen sie durch Zuschläge zum Lohn abgegolten werden, teilweise kann das auch durch Freizeitblöcke geschehen. Die Lohnzuschläge können solche Arbeitszeiten attraktiv machen, besonders für jene Personen, die niedrige Stundenlöhne erhalten oder in kurzer Zeit möglichst viel Geld verdienen wollen. In allen Bevölkerungsgruppen ist der Anteil der ­Personen mit sozial ungünstigen Arbeitszeiten leicht gesunken, liegt aber bei Personen mit Migrations­ hintergrund aus einem Drittstaat nach wie vor bei über 40 %. 22200000079 8  –– –  111201 2010 – 13 2011 – 14 2012 – 15 2013 – 16 2014 – 17 2015 – 18 2200117 6 – – 2109 2018 – 21 Abb. 12: 45 % der Wiener*innen mit Migrationshinter grund aus einem Drittstaat sind von sozial ungünstigen Arbeitszeiten betroffen Anteil der Beschäftigten mit sozial ungünstigen Arbeitszeiten an den Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter insgesamt, ohne in Ausbildung befindliche Personen unter 25 Jahren(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus; 2022 fand keine Erhebung dazu statt, die Darstellung endet daher mit der Periode 2018 – 21). Am niedrigsten war der Anteil mit sozial ungünstigen Arbeitszeiten durchgängig bei den Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund. Während der Berichtsperiode 2018–2021 betrug er rund 32 %. Mit zuletzt 33 % lag der Anteil bei den Erwerbstätigen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus EU/EFTA-Staaten leicht darüber. Bei dem Bevölkerungsteil mit ausländischen Bildungsverläufen und Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA-Staat sank der Anteil kontinuierlich und lag in der Periode 2018–2021 bei rund 35 %. Deutlich darüber waren die Anteile der Wiener Erwerbstätigen mit Bezug zu Drittstaaten: Sowohl jene mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat als auch die im Ausland gebildeten erwerbstätigen Wiener*innen aus einem Drittstaat waren zu 45 % von sozial ungünstigen Arbeitszeiten betroffen(Abb. 12). 110 Beschäftigung& Arbeitsmarkt Stabilität der Beschäftigung Abb. 13: Wiener*innen mit Migrationshintergrund sind seltener in stabiler Beschäftigung Dauer der Beschäftigung der Wiener Erwerbstätigen im erwerbsfähigen Alter mit zumindest zehn Jahren seit dem Beginn des Aufenthalts oder Bildungsabschlusses, ohne in Ausbildung befindliche Personen unter 25 Jahren in der Periode 2019–2022(in%) Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA* Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat 3 6 15 37 19 7 10 7 12 9 15 76 71 27 29 27 57 51 49  Bis 3 Monate   Bis 12 Monate   Bis 4 Jahre   Ab 4 Jahre *Rundungsdifferenzen Durchschnitte von Jahresmitte 2019 bis Jahresmitte 2022. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). Die Kontinuität einer Beschäftigung ist nicht nur für das Jahres- und Lebenseinkommen von Bedeutung, sondern schafft Planbarkeit und ermöglicht die Konzentration auf andere Dinge abseits des Erwerbslebens. Eine dauerhafte Beschäftigung ist daher ein wünschenswertes Gut. Wiener*innen mit Migrationshintergrund sind öfter von instabiler Beschäftigung betroffen. vier Jahre und nur 6 % höchstens ein Jahr bei der ­gleichen Firma beschäftigt. Die ungünstigste Situation hatte die Bevölkerungsgruppe mit ausländischen ­Bildungsverläufen und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat: In ­dieser Gruppe waren weniger als die Hälfte der Beschäftigten (49 %) länger als vier Jahre und 15 % höchstens ein Jahr bei demselben Unternehmen beschäftigt(Abb. 13). In der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung wird die bisherige ununterbrochene Dauer der Beschäftigung beim gleichen Betrieb beziehungsweise bei Selbstständigen in der gleichen Tätigkeit erfragt. In der Berechnung wurden die Daten zusätzlich auf jene Menschen eingeschränkt, die seit mindestens zehn Jahren in Österreich leben und den bisher höchsten Bildungsabschluss vor mindestens zehn ­Jahren erworben haben. Trotz der Einschränkungen auf Personen, die seit mindestens zehn Jahren am österreichischen Arbeitsmarkt aktiv sein können, werden Abstufungen nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses sowie dem Migrationshintergrund sichtbar: Bei Menschen ohne Migrationshintergrund waren 76 % der Erwerbstätigen bereits mindestens Beschäftigung& Arbeitsmarkt 111 Qualifikationen und deren Verwertung am Arbeitsmarkt Abb. 14: Wiener*innen mit Migrationshintergrund arbeiten seltener in Fachtätigkeiten Anteil der beschäftigten Wiener*innen in qualifizierten Tätigkeiten nach Bildungsort, Migrationshintergrund und Geschlecht, ohne Personen in Ausbildung unter 25 Jahren(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 Frauen 0 Männer Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 22222222222220000000000000111110111010179751 3620498    8        ––––– –––––––    –        21111111121127523401280619 Erworbene Ausbildungsabschlüsse sagen nicht ­unbedingt etwas darüber aus, welche Tätigkeiten Menschen am Arbeitsmarkt tatsächlich ausüben. In Folge wird daher der Anteil von Personen in qualifizierten Tätigkeiten ebenso untersucht wie die Beschäftigung von Menschen mit mittlerer oder höherer Bildung in Hilfs- und Anlerntätigkeiten. Je nach Herkunft der Ausbildung und Migrationshintergrund gibt es innerhalb der Wiener Bevölkerung große Unterschiede im Anteil der in Fachtätigkeiten beschäftigten Personen. Mit dem Begriff Fachtätigkeiten werden alle jene Tätigkeiten zusammengefasst, die keine Hilfs- und Anlerntätigkeiten sind – also mittlere und höhere, leitende und selbstständige Erwerbstätigkeiten. Fachtätigkeiten sind im Allgemeinen besser bezahlt als Hilfs- und Anlerntätigkeiten. Sie versprechen zudem mehr Dauerhaftigkeit und bringen potenziell mehr Ansehen mit sich. Mit Abstand am seltensten in Fachtätigkeiten zu ­finden waren Frauen und Männer mit Bildungsverläufen aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat. Allerdings nahm der Anteil der Fachtätigkeiten an den Erwerbstätigen dieser Bevölkerungsgruppe allmählich zu – bei Frauen wie auch bei Männern lag der Wert zuletzt bei 65 %. Auch unter den Frauen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat kam es seit dem Beginn des Integrationsmonitorings zu einem Anstieg der Personen in Fachtätigkeiten. Bei den Frauen lag der Anteil bei zuletzt rund 92 %. Bei Männern dieser Bevölkerungs gruppe lag der Anteil hingegen nur bei 80 %, wobei auch hier insgesamt ein leichter Aufwärtstrend zu sehen ist. Der Anteil der Fachtätigkeiten bei den erwerbstätigen Frauen mit Bildungsverläufen aus EU/EFTA-Staaten wiederum verlief in Form von Schwankungen in Richtung eines Abwärtstrends; zuletzt waren es 79 %. Deutlicher ist der Abwärtstrend bei den Männern mit Bildungsverläufen aus EU/EFTA-Staaten; er lag zuletzt bei 80 %. Bei beiden Geschlechtern nimmt die Beschäftigung in Anlerntätigkeiten zu. Am häufigsten in Fachtätigkeiten beschäftigt sind Wiener*innen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA sowie Wiener*innen ohne Migrationshintergrund. Bei Frauen ohne Migrationshintergrund ist ein leichter Aufwärtstrend zu beobachten, der Anteil der Personen in qualifizierten Tätigkeiten lag zuletzt bei 98 %. Im Gegensatz dazu ist bei Frauen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA ein allmählicher Abwärtstrend zu erkennen; der Anteil der Personen in Fachtätigkeiten lag in der Periode von Mitte 2019 bis Mitte 2022 bei 97 %. Bei Männern ohne Migrationshintergrund bleibt der Anteil von Beschäftigten in Fachtätigkeiten in den letzten Perioden konstant bei 112 Beschäftigung& Arbeitsmarkt Abb. 15: Personen mit Bildung aus dem Ausland sind deutlich öfter in Hilfs- und Anlerntätigkeiten beschäftigt Anteil der Beschäftigten in Hilfs- und Anlerntätigkeiten nach höchstem Bildungsabschluss, Bildungsort und Migrationshintergrund, ohne Personen in Ausbildung unter 25 Jahren in der Periode 2019–2022(in%) 100 Höchstens Pflichtschulabschluss 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Mittlere, berufliche Ausbildung Bildungsabschluss ab der Matura Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Durchschnitt von Jahresmitte 2019 bis Jahresmitte 2022 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). einem Wert um die 94 %. Bei Männern mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA schwankt der Wert mit der Wirtschaftsentwicklung und ­ lag zuletzt ebenso bei 94 %(Abb. 14). BEZUG DER TÄTIGKEIT ZUM BILDUNGSNIVEAU In diesem Abschnitt wird erläutert, inwieweit Beschäftigung in Hilfs- und Anlerntätigkeiten mit dem höchsten Bildungsabschluss, der Herkunft der Ausbildung und dem Migra­ tionshintergrund zusammenhängt. Geringe Bildung muss keineswegs zwingend zu einer Beschäftigung in Hilfs- und Anlerntätigkeiten führen. Während aller Berichtsperioden des Wiener Integrationsmonitorings war die Mehrheit der Menschen mit geringer Bildung und ohne Migrationshintergrund in qualifizierten Tätigkeiten beschäftigt. Es zeigt sich gleichzeitig deutlich, dass die Häufigkeit der Beschäftigung in Hilfs- und Anlerntätigkeiten auf jeder der drei beobachteten Bildungsebenen mit dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses sowie dem Migra­ tionshintergrund zusammenhängt. Bei allen fünf beobachteten Wiener Bevölkerungsgruppen ist das Risiko der Beschäftigung in Hilfs- und Anlerntätigkeiten umso kleiner, je höher die Bildung ist. Der Anteil an den Beschäftigten in Hilfs- und Anlerntätigkeiten ohne Migrationshintergrund mit geringer Bildung lag in der Periode 2019–2022 bei 17 % und ist damit gesunken. Die Anteile an den Beschäftigten in Hilfs- und Anlerntätigkeiten mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus der EU/ EFTA bzw. mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat lagen hingegen bei jeweils über 50 % – von der Angabe exakter Werte ist bei diesen zwei Gruppen aufgrund von hoher statistischer Schwankungsbreiten abzusehen – und sind damit jedenfalls weitaus höher als bei der Bevölkerungsgruppe ohne Migrationshintergrund(Abb. 15). Unter den Beschäftigten mit geringer Bildung aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat ging der Anteil in Hilfs- und Anlerntätigkeiten in den letzten 15 Jahren tendenziell zurück, während er unter jenen mit geringer Bildung aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA tendenziell zunahm, weil der Zuzug aus der EU/EFTA aufgrund der EU-Freizügigkeitsregelung einfacher wurde. Bei der Gruppe mit Bildung aus dem Inland und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat lag der Anteil an Personen mit geringer Bildung in Hilfs- und Anlerntätigkeiten bei 37 %. Auch bei dieser Gruppe ist der Anteil damit weitaus höher als bei den Wiener*innen ohne Migrationshintergrund. Beschäftigung& Arbeitsmarkt 113 Im Bereich der mittleren Ausbildungen ohne Matura gibt es eine ganz klare Abstufung des Anteils, der in Hilfs- und Anlerntätigkeiten beschäftigt ist. Sie reicht von 8 % der Beschäftigten ohne Migrationshintergrund bis 34 % der Beschäftigten mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat. Die Schwankungsbreiten sind hier kleiner, aber das Muster, das bei der geringen ­Bildung auftrat, ist auch hier vorhanden: Die Werte der beiden Gruppen der Beschäftigten mit Bildung aus dem Ausland sind nicht klar abgegrenzt, aber sie heben sich eindeutig von den Werten bei den Beschäftigten mit Bildung aus dem Inland ab. Bei den Wiener*innen mit mittleren Ausbildungen aus Österreich haben jedoch wiederum jene mit einem Migrationshintergrund aus einem Drittstaat mit 17 % einen deutlich höheren Anteil an Hilfs- und Anlerntätigkeiten als jene Beschäftigten ohne Migrationshintergrund(8 %). Bei den Beschäftigten mit mittleren Ausbildungen und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA trat während der Phase, in der die Übergangsfristen zu Ende gingen und Personen aus neuen EU-Mitgliedsstaaten einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt hatten, eine deutliche Zunahme auf, nämlich von 20 % auf 27 %. Bei jenen mit ausländischen Ausbildun gen und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat war während der ersten Hälfte der 2010er Jahre eine Zunahme des Anteils in Hilfs- und Anlerntätigkeiten von 40 % auf 45 % zu beobachten, die seit der Periode Mitte 2015 bis Mitte 2018 deutlich zurückging und in der Periode 2019–2022 34 % betrug. Bei den Beschäftigten ohne Migrationshinter grund gab es um 2012 herum eine Phase des Rückgangs von über 10 % auf unter 10 % und seither keine Änderung mehr. Bei den zwei Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund und Bildung aus dem Inland und mittleren Ausbildungen traten Schwankungen auf, aber keine klaren Trends. Im Bereich der höheren Bildung wird dieses Muster durchbrochen. Die Anteile bei Hilfs- oder Anlerntätigkeiten lagen unter den drei Beschäftigtengruppen mit Bildung aus dem Inland zwischen 1 % und 3 % und waren aufgrund statis tischer Schwankungsbreiten nicht klar unterscheidbar. Dagegen unterschieden sich die Anteile an den Beschäftigten mit Bildung aus dem Ausland nicht nur deutlich von jenen der Beschäftigten mit Bildung aus dem Inland und waren am ausgeprägtesten bei Wiener*innen aus Drittstaaten. Mit höherer Bildung und Migrationshintergrund aus EU/EFTA-Staaten betrug der Anteil der Beschäftigten in Hilfs- und Anlerntätigkeiten 11 % und mit höherer aus ländischer Bildung mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat 23 %(Abb. 15). Im Verlauf der letzten 15 Jahre trat bei den Beschäftigten mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA eine tendenzielle Zunahme auf, bei den anderen dagegen zeigt sich kein eindeutiger Trend. 22200000079 8  –– –  111201 2010 – 13 2011 – 14 2012 – 15 2013 – 16 2014 – 17 2015 – 18 2200117 6 – – 2109 2018 – 21 Abb. 16: Aus Drittstaaten zugewanderte Wiener*innen mit mittlerer oder höherer Bildung sind neun Mal häufiger von Dequalifizierung betroffen als Wiener*innen ohne Migrationshintergrund Anteil der Hilfs- und Anlerntätigkeiten unter den Beschäftigten mit mittleren und höheren Abschlüssen, ohne Unter-25-Jährige in Ausbildung, nach Bildungsort und Migrationshintergrund(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus; 2022 fand keine Erhebung dazu statt, die Darstellung endet daher mit der Periode 2018 – 21). Fasst man die Wiener*innen in mittleren und höheren Bildungsabschlüssen zusammen(Abb. 16), wird erkennbar, wie groß der Anteil jener Beschäftigten ist, die trotz Ausbildungen über der Pflichtschule in Hilfs- und Anlerntätigkeiten beschäftigt waren. Im Wiener Integrationsmonitoring wird dies mit dem Begriff Dequalifizierung zusammengefasst. 27 % der beschäftigten Wiener*innen mit Bildungs­ abschluss aus einem Drittstaat sowie 16 % der beschäf tigten Wiener*innen mit Bildungsabschluss aus der EU/EFTA können ihre mittleren und höheren Abschlüsse nicht entsprechend verwerten und arbeiten in Hilfs- und Anlerntätigkeiten. 114 Beschäftigung& Arbeitsmarkt Unter den Beschäftigten mit ausländischen Bildungs­ abschlüssen über den Pflichtschulabschluss hinaus und einem Migrationshintergrund aus einem Drittstaat erwies sich der Anteil in Hilfs- und Anlerntätigkeiten ­ tendenziell als ­rückläufig, befindet sich aber mit 27 % nach wie vor auf einem vergleichsweise hohen Niveau. ­Währenddessen kam es zu einem leichten Anstieg an Dequalifizierung unter den Beschäftigten mit ausländischer Bildung und Migrations­hintergrund aus der EU/EFTA, bei dieser Bevölkerungsgruppe lag der Anteil zuletzt bei 16 %. Auch bei den Beschäftigten mit mittlerer oder höherer Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat war der Anteil der Menschen in Hilfs- und Anlern­ tätigkeiten mit 10 % in der Periode 2019–2022 höher als bei der Bevölkerung mit Bildung aus Österreich und EU/ EFTA-Migrationshintergrund(5 %) sowie bei Personen ohne Migrationshintergrund(3 %). Insgesamt zeigt sich damit ein markanter Nachteil für Personen mit Bildungsabschlüssen aus dem Ausland, aber auch für jene mit Abschlüssen aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat(Abb. 16). Arbeitslosigkeit In diesem Abschnitt wird die Arbeitslosenquote in den Blick genommen. Die konventionelle Arbeitslosenquote ist der Anteil der Arbeitslosen an den Erwerbstätigen und Arbeitslosen zusammen. Die Erwerbstätigen und Arbeitslosen zusammen sind die Erwerbspersonen. Arbeitslose kann es nur in der Altersgruppe zwischen nicht mehr schulpflichtig und noch nicht im gesetzlichen Pensionsalter geben, weshalb auch die Erwerbstätigen nur dieser Altersgruppe in die Berechnungen einbezogen werden. Dabei werden – wie in den vorangehenden Abschnitten – jene Personen herausgerechnet, die noch nicht 25 Jahre alt sind und sich noch in Ausbildung befinden. Die dargestellten Arbeitslosenquoten sind in der international üblichen Form berechnet, auf die der Mikrozensus zugeschnitten ist. Sie weichen damit relativ stark von der in Österreich traditionell üblichen ab, die auf anderen Datenquellen beruht. Je höher die Bildung, desto deutlicher liegt die Arbeitslosigkeit von Erwerbspersonen mit ausländischer Bildung aus Drittstaaten über jener der Erwerbspersonen ohne Migrationshintergrund. Im Bereich der höheren Bildung waren die Arbeitslosenquoten der Erwerbspersonen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat und der Erwerbspersonen mit ausländischer Bildung aus Drittstaaten eindeutig höher als jene der Erwerbspersonen ohne Migrationshintergrund, nämlich 10 % und 17 % im Vergleich zu 5 %. Die Arbeitslosenquoten der Erwerbspersonen mit ausländischen Bildungsabschlüssen und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat war zudem höher als die jeder anderen beobachteten Bevölkerungsgruppe. Im Bereich der mittleren Ausbildungen betrug die Arbeitslosenquote der Erwerbspersonen ohne Migrationshintergrund 9 %. Diejenige der Erwerbspersonen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat war gleich hoch wie jene der Erwerbspersonen mit einem ausländischen Bildungsabschluss und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat und betrug 15 %. Die Arbeitslo senquoten der Erwerbspersonen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA und jener mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA waren dagegen von jener der Erwerbspersonen ohne Migrationshintergrund(aufgrund statistischer Schwankungsbreiten) nicht unterscheidbar. Beschäftigung& Arbeitsmarkt 115 Abb. 17: Arbeitslosenquoten sind bei höher gebildeten Wiener*innen aus Drittstaaten höher als bei den anderen höher gebildeteten Bevölkerungsteilen Arbeitslosenquoten der Erwerbspersonen in Wien nach der höchsten ausgeschlossenen Ausbildung nach dem Ort des Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund ohne in Ausbildung befindliche Personen unter 25 Jahren, in der Periode 2019–2022(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Höchstens Pflichtschulabschluss Mittlere, berufliche Ausbildung Bildungsabschluss ab der Matura Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Gleitende Durchschnitte über 36 Monate jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). Im Bereich der niedrigen Bildung(höchstens Pflichtschulabschluss) können aufgrund statistischer Schwankungsbreiten nur bedingt Aussagen zu Unterschieden zwischen den beobachteten Bevölkerungsgruppen gemacht werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschiedlich voneinander waren in der Periode 2019–2022 lediglich die Arbeitslosenquoten der Erwerbspersonen mit ausländischem Bildungsabschluss und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat und der Erwerbspersonen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat: ­Jene mit in Österreich erworbenen Bildungsabschlüssen hatten eine höhere Arbeitslosenquote(31 % im Vergleich zu 21 %). Selbstständig Erwerbstätige und unselbstständig Erwerbstätige in Leitungsund Führungspositionen Dieser Abschnitt beschreibt die Erwerbstätigkeit von Selbstständigen und auch von angestellten Führungskräften. Der Anteil der selbstständig Erwerbstätigen an der Bevölkerung ist bei den Männern bisher höher als bei den Frauen. Das gilt bei jedem der fünf im Integrationsmonitoring beobachteten Bevölkerungsteile. Die größten Anteile findet man bei den Männern mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA und bei jenen ohne Migrationshintergrund. Selbstständige Erwerbstätigkeit(in der Haupt- und in der Zweittätigkeit zusammengenommen) macht bei diesen zwei Gruppen jeweils 13 % der Bevölkerung aus. 116 Beschäftigung& Arbeitsmarkt Abb. 18: Selbstständigenraten der Wiener*innen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten sind am niedrigsten Selbstständig Erwerbstätige in der Haupttätigkeit und in der Zweittätigkeit sowie unselbstständig Erwerbstätige in führenden Positionen und mit Leitungsfunktionen als Anteil an der gesamten Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter nach Geschlecht, Migrationshintergrund und Bildungsort in der Periode 2019–2022(in%) Frauen Kein Migrationshintergrund 8 24 16 Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA 7 26 14 Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat 3 4 10 Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA 7 1 3 10 Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat 2 1 5 Männer Kein Migrationshintergrund 11 Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA 12 Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat 8 Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA 9 Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat 7 26 18 1 3 13 1 5 14 28 19 16 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50  Selbstständig Haupttätigkeit   Selbstständig Zweittätigkeit   Unselbstständig Führend   Unselbstständig Leitend Durchschnitt von Jahresmitte 2019 bis Jahresmitte 2022. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). Einen Anteil von 10 % der selbstständig Erwerbstätigen an der Bevölkerung findet man bei Frauen ohne Migrationshintergrund, Männern mit ausländischen Bildungsverläufen und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA. Mit 9 % folgen Männer mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten. Ebenfalls 9 % sind es bei den Frauen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA. Einen Anteil von 8 % haben die in der Haupt- oder der Zweittätigkeit selbstständig Erwerbstätigen an der weiblichen Bevölkerung mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA und von 7 % an der männlichen Bevölkerung mit ausländischer Bildung aus Drittstaaten. Abgeschlagen folgen die beiden weiblichen Bevölkerungsteile mit Drittstaatenbezug: 3 % der Frauen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat und 2 % der Frauen mit aus ländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem Drittstaaten. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den unselbstständig Erwerbstätigen in leitenden und führenden Positionen. Auch hier sind Männer öfter in führenden oder leitenden Positionen tätig als Frauen, und Personen mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat sind wiederum am wenigsten häufig in diesen Positionen. Bei neun der zehn beobachteten Bevölkerungsteile gibt es zudem ungefähr doppelt so viele unselbstständig Erwerbstätige in führenden und in leitenden Positionen wie selbstständig Erwerbstätige. Die einzige Ausnahme findet sich bei den Frauen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat. Unter ihnen gibt es sogar vier Mal so viele unselbstständig Erwerbstätige in führenden oder leitenden Funktionen wie selbstständig Erwerbstätige. Beschäftigung& Arbeitsmarkt 117 Beschäftigung& Arbeitsmarkt Diversitätsmonitor DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM ÜBERBLICK, STAND 2023 Dienstleistungen& Kund*innen Personalservice Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand Wiener Arbeitnehmer*innen-Förderungsfonds Wirtschaftsagentur Wien 2,1 1,1 3,4 3,6 3,4 Personal& Kompetenzen Personalservice Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand Wiener Arbeitnehmer*innen-Förderungsfonds Wirtschaftsagentur Wien 2,1 1,9 2,7 3,3 3,0 Organisation& Strategie Personalservice Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand Wiener Arbeitnehmer*innen-Förderungsfonds Wirtschaftsagentur Wien 2,8 2,2 3,2 3,3 3,4 Sensibilisierung Planung& Aufbau Erprobung& Umsetzung Weiterentwicklung& Professionalisierung Quelle: L&R Sozialforschung„Diversitätsmonitor“, 2023, n=5;* neu im Sample. 118 Beschäftigung& Arbeitsmarkt AUF EINEN BLICK: DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM HANDLUNGSFELD BESCHÄFTIGUNG& ARBEITSMARKT • ist ein zentraler Bestandteil der Organisationsentwicklung und vielfach in Leit­ bildern und/oder Strategien verankert. • ist ein immer wichtigeres Kompetenz­ kriterium für(neue) Mitarbeiter*innen. • Bereich der Dienstleistungen und Kund*innen sowie Organisation und Strategie erreicht mehr als die Hälfte der beteiligten Einrichtungen die höchste Entwicklungsstufe. expliziten Zielen des waff. Die Wirtschaftsagentur Wien wurde mit dem Ziel der Entwicklung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes gegründet. Die Wirtschaftsagentur berät zu allen betrieblichen Fragen, vernetzt Unternehmen, vergibt Förderungen an Unternehmen und unterstützt bei der Suche und Anmietung von Betriebsflächen. Allgemein zeigen die Analyseergebnisse ein positives Bild, und der Großteil der Abteilungen erreicht in allen drei Analysedimensionen die höchste Entwicklungsstufe. Auch wenn die Ergebnisse zu den bisherigen Berichten mit den jetzigen nur bedingt vergleichbar sind, zeigt sich, dass die Entwicklungsstufen größtenteils gehalten bzw. teilweise sogar verbessert werden konnten. DIVERSITÄTSMANAGEMENT ALS ZENTRALER BESTANDTEIL DER ORGANISATIONSENTWICKLUNG Insgesamt fünf Einrichtungen aus dem Handlungsfeld Beschäftigung und Arbeitsmarkt haben sich an der Fragebogenerhebung zum Diversitätsmonitor beteiligt. Nachstehend soll an dieser Stelle ein kurzer Überblick über deren vielfältige Aufgabenfelder gegeben werden. Die Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen vollzieht eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen mit dem Ziel der Personensicherheit und des Umweltschutzes. Zudem liegt die Genehmigung von Veranstaltungen und Kontrollen von Veranstaltungsstätten in ihrem Aufgabenbereich. Nicht minder vielfältig sind die Aufgaben der Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand. Die Koordinierung und Vollziehung des Gewerbe-, Lebensmittel- und Vergaberechts gehören zu ihren zentralen Aufgaben. Darüber hinaus hat die Abteilung die Fachaufsicht im Bereich Datenschutz. In der Administration des Personenstandswesens in Wien werden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle beurkundet. Die Abteilung Personalservice ist für die Betreuung und teilweise Beschäftigung von rund 111.700 aktiven und pensionierten Bediensteten der Stadt Wien zuständig. Dies umfasst die Bezugsverrechnung sowie alle dienst- und pensionsrechtlichen Angelegenheiten. Weiters sind zwei Fonds vertreten, und zwar der ­Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds(waff) und die ­Wiener Wirtschaftsagentur. Der waff zielt auf die Verbesserung der beruflichen Entwicklungschancen von Wiener Arbeitnehmer*innen, den Abbau von ­Benachteiligungen und eine Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Wien ab. Auch Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Verbesserung der Chancen von Wiener*innen mit Migrationshintergrund zählen zu den Die Wirtschaftsagentur Wien, der Wiener Arbeitnehmer*innen-Förderungsfonds und die Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand erreichen im Analysebereich der Organisations- und Strategieentwicklung die höchste, die Abteilungen Personalservice sowie Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen die zweithöchste Entwicklungsstufe. Insgesamt zeigt sich, dass in allen Einrichtungen und Abteilungen dem Diversitätsmanagement eine vergleichsweise wichtige Rolle im Rahmen der Organisations- und Strategieentwicklung zukommt. Besonders positiv ist hervorzuheben, dass in beinahe allen Abteilungen die Diversitätsstrategie im Leitbild, in Strategiepapieren und/ oder Kontrakten verankert ist. Zudem gibt es in allen beteiligten Einrichtungen klare Zuständigkeiten in Bezug auf die Umsetzung von Diversitätsmanagement, etwa als Aufgabe der Abteilungsleitung, der Personalstelle und/oder von Diversitätsbeauftragten. Der waff hat zudem in den l­etzten drei Jahren Diversitätszirkel eingeführt, während diese in der Wirtschaftsagentur Wien bereits länger bestehen. In fast allen Abteilungen gibt es für die Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, das Diversitätsmanagement partizipativ mitzugestalten. Dennoch bedarf es in den Abteilungen Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen sowie Personalservice noch einer etwas stärkeren Adressierung von Diversitätsmanagement in unterschiedlichen Organisationsbereichen. Demgegenüber sind vor allem beim waff wie auch bei der Wirtschaftsagentur Wien und der Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personen­ stand die systematische Adressierung von Diversität in den unterschiedlichsten Bereichen hervorzuheben, ebenso die Beteiligung insbesondere der beiden erstgenannten Einrichtungen an internen und externen Plattformen und Beschäftigung& Arbeitsmarkt 119 öffentlichkeitsorientierten Tätigkeiten, um für dieses wichtige Thema weiter zu sensibilisieren. DIVERSITÄTSKOMPETENZEN ALS WICHTIGER BESTANDTEIL DES ANFORDERUNGSPROFILS Auch im Bereich Personal und Kompetenzen erreichen der waff und die Wirtschaftsagentur Wien die höchste Entwicklungsstufe. Dies sind zudem jene beiden Einrichtungen, die in diesem Handlungsfeld die höchsten Anteile an Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft aufweisen – auch in höherwertigen Funktionen. Das Personalservice sowie die Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen melden allerdings positive Entwicklungen der Anteile an Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft in den ­letzten drei Jahren. Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Anteile – insbesondere auf Führungsebene – sind hier auch in Zukunft entsprechende Maßnahmen zu setzen. In allen beteiligten Abteilungen und Einrichtungen können jedoch positive Tendenzen hinsichtlich der Berücksichtigung von interkulturellen Kompetenzen beobachtet werden: So sind Diversitätskompetenzen in allen Abteilungen und Einrichtungen wichtiger Bestandteil des Qualifikationsund des Anforderungsprofils von Mitarbeitenden, und die Sprachkompetenzen der Mitarbeitenden werden bei mehr als der Hälfte der Abteilungen erhoben. auch zielgruppenspezifisch für Kund*innen mit ausländischer Herkunft. Vor allem sind hier die vielfältigen Angebote des waff und der Wirtschaftsagentur Wien hervorzuheben, die im Anhang zu finden sind. Darüber hinaus sind eine diskriminierungsfreie Bildsprache, mehrsprachige Beratungen und/oder eine barrierefreie Kommunikation als diversitätsorientierte Ansätze für die Kund*innenkommunikation zu nennen. Ähnlich gut schneidet die Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand ab, die im Jahr 2019 eine Kund*innen-Befragung für die Bereiche Personenstand und Gewerberecht umsetzte(siehe Good-Practice-Beispiele im Anhang). Die Abteilung bietet zudem mehrsprachige Beratungen und Formulare/Ausfüllhilfen, eine barrierefreie Kommunikation, einen mehrsprachigen ­Webauftritt und weitere zielgruppenspezifische Angebote für Kund*innen mit ausländischer Herkunft an. All dies sind Bereiche, bei denen für die Abteilung Gewerbetechnik noch Aufholbedarf besteht. Für alle Abteilungen und Einrichtungen des Handlungs­ feldes Arbeitsmarkt und Beschäftigung nehmen Weiter­ bildungen zu Diversitätsthemen einen wichtigen Stellenwert ein, und es werden Schritte gesetzt, um die Teilnahme der Mitarbeiter*innen an diesbezüglichen Angeboten(weiter) zu erhöhen. ANALYSE DER KUND*INNENSTRUKTUR ALS ZENTRALES ELEMENT FÜR SPEZIFISCHE ANGEBOTE Im Bereich Dienstleistungen und Kund*innen gehen die Benchmarks der beteiligten Abteilungen und Einrichtungen am weitesten auseinander: Während der waff, die Wirtschaftsagentur Wien sowie die Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand die vierte und damit höchste Entwicklungsstufe erreichen, ist die Abteilung Personalservice in der dritten zu verorten und die Abteilung Gewerbetechnik in der zweiten. Auch in diesem Analysebereich sind der waff und die Wirtschaftsagentur Wien als jene beiden Einrichtungen hervorzuheben, die eine umfassende Analyse ihrer Kund*innenstruktur umsetzen und entsprechend den unterschiedlichen Bedürfnissen Angebote entwickeln, insbesondere 120 Beschäftigung& Arbeitsmarkt DIE EINBEZOGENEN ABTEILUNGEN • Personalservice: Personalverwaltung, Bezugsverrechnung und Bewerber*innenManagement für die Bediensteten und die Lehrlinge der Gemeinde Wien; Dienstbehörde bzw. Dienstgeber, soweit nicht die Magistratsdirektion oder eine andere Dienststelle zuständig ist. • Feuerpolizei und Veranstaltungen: Vollzieht Gesetze und Verordnungen im Bereich Brandschutz, Luft und Schall, Elektro-, Gas-, Spreng-, Pyro- und Maschinentechnik und technische Chemie, die der Sicherheit und dem Umweltschutz dienen. • Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand: Rechtsabteilung mit dem Schwerpunkt Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Vergaberecht, Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und Arbeitsmarktförderungsgesetz; Datenschutzbehörde; zuständig für Personenstandsangelegenheiten(Standesamt Wien). • Wiener Arbeitnehmer*innen-Förderungsfonds(waff): Anlaufstelle und Kompetenzstelle für berufliche Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung; zentrale Einrichtung für aktive Arbeitsmarktpolitik auf Wiener Ebene. • Wien: Unterstützt Wiener Unternehmen mit monetären Förderungen und Bereitstellung von betrieblicher Infrastruktur(u. a. Büroflächen, Immobilien) sowie mit kostenlosen Service- und Beratungsangeboten und dient als erste Anlaufstelle für nationale und internationale Unternehmen. Beschäftigung& Arbeitsmarkt 121 Einkommen& soziale Sicherung Kernergebnisse Integrationsmonitor STRUKTURELLE UNTERSCHIEDE NACH MIGRATIONSHINTERGRUND UND GESCHLECHT BEI ENTLOHNUNG Menschen mit Migrationshintergrund sind in Bezug auf ihre Entlohnung strukturell ­schlechter gestellt. Zudem erzielen Frauen niedrigere Löhne als Männer. Berücksichtigt man die unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten und rechnet alle Löhne auf eine 40-Stunden-Woche um, so werden die Unterschiede zwischen den Geschlechtern teilweise kleiner. Unverändert bleibt jedoch, dass Wiener*innen ohne Migrationshintergrund die höchsten Löhne beziehen und Wiener*innen mit einem Bildungsabschluss aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat die im Vergleich niedrigsten Löhne erzielen. Auch eine nach Bildungsabschlüssen differenzierte Betrachtung zeigt, dass Personen ohne Migrationshintergrund in allen Bildungsgruppen die jeweils höchsten Nettolöhne beziehen. Dies deutet ­darauf hin, dass viele Beschäftigte mit Migrationshintergrund oder mit im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen in beruflichen Positionen tätig sind, in denen sie ihr Ausbildungs­ niveau nicht adäquat verwerten können. WIENER*INNEN MIT AUSLÄNDISCHER HERKUNFT LEBEN ÖFTER IN EINKOMMENSSCHWACHEN HAUSHALTEN Wiener*innen mit ausländischer Herkunft leben öfter in einkommensschwachen Haushalten. Auch wenn der Anteil im Vergleich zur vorangegangenen Untersuchungsperiode deutlich gesunken ist, lebt noch immer mehr als die Hälfte der Personen in Haushalten aus Drittstaaten(ohne Türkei und ehemaliges Jugoslawien) in den einkommensschwächsten 20 % der Wiener Haushalte. DER ANTEIL DER MINDESTSICHERUNGSBEZIEHER*INNEN AN DER WIENER BEVÖLKERUNG SINKT Seit dem Jahr 2017 sinkt der Gesamtanteil der Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung (WMS) an der Wiener Bevölkerung kontinuierlich. Im Jahr 2022 bezogen 7 % aller Wiener*in nen eine Leistung der WMS. Mehr Mindestsicherungsbezieher*innen als in den Jahren zuvor verfügen zwar über ein Einkommen(2022: 66 %), müssen dieses aber mit Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung aufstocken. In allen Gruppen der Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung waren rund 40 % der Bezieher*innen entweder Kinder oder Personen im Regelpensionsalter und damit entweder zu jung oder zu alt, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. 122 Einkommen& soziale Sicherung Einleitung Die Einkommenssituation von Menschen hängt eng mit der Einbindung in den Arbeitsmarkt sowie mit den erworbenen Ausbildungen und deren Anerkennung zusammen. Für zugewanderte Menschen sind das Armutsrisiko und damit die Gefahr, von einem guten Lebensstandard ausgeschlossen zu sein, weitaus höher als für Personen ohne Migrationshintergrund. 1 Zudem zeigen Studien immer wieder, dass es für zugewanderte Menschen oft nicht möglich ist, im Ausland erreichte Bildungsabschlüsse am österreichischen Arbeitsmarkt adäquat zu verwerten. 2 Daher ist es von Interesse zu überprüfen, welche Bedeutung Geschlecht, Herkunft und Bildungsabschluss für die Höhe des erzielten Nettolohns haben. INDIKATOREN • Nettoentlohnung in der unselbstständigen Haupttätigkeit • Haushaltseinkommen(gewichtete Haushaltseinkommen, um verschieden große Haushalte vergleichbar zu machen) • der Bevölkerung, der in den äquivalisiert einkommensschwächsten 20 % der Wiener Haushalte lebt • Inanspruchnahme der Wiener Mindestsicherung(WMS) Eine geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Entlohnung, existenzsichernde Einkommen sowie die ­soziale Absicherung von Menschen ohne Erwerbseinkommen und in anderen Notlagen sollten zentrale integrations- und sozialpolitische Zielsetzungen sein. Daher werden in diesem Themenfeld Entlohnung, Haushaltseinkommen, Armutsgefährdung sowie der Bezug der Wiener Mindestsicherung in Wien untersucht. WAS WIRD IM THEMENFELD ANALYSIERT? In einem ersten Schritt wird in diesem Kapitel die mittlere Nettoentlohnung(Median) für unterschiedliche Gruppen in der Wiener Bevölkerung dargestellt. 3 Da die wöchentliche Arbeitszeit die Höhe des Nettolohns beeinflusst, wird auch eine nach Arbeitszeit bereinigte, also auf 40 Wochenstunden umgerechnete, mittlere Nettoentlohnung dargestellt. Um zu überprüfen, inwieweit zugewanderte Menschen in Wien von Dequalifizierung am Arbeitsmarkt betroffen sind, wird in einer weiteren Betrachtung untersucht, wie Geschlecht, Herkunft und Bildungsabschluss mit der Höhe des erzielten Netto­lohns in Zusammenhang stehen. In einem weiteren Schritt wird die Einkommenssituation der Wiener Haushalte sowie die Armutsgefährdung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen untersucht. Im letzten Abschnitt des Kapitels wird die Inanspruchnahme der Wiener Mindestsicherung entlang soziodemografischer Merkmale näher beleuchtet. 1 Biffl, G.(2023): Migration& Arbeit. Wien: Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften. hierzu Titelbach, G., Fink, M., Vogtenhuber, S.(2021): Dequalifizierung am Wiener Arbeitsmarkt, Projektbericht, Institut für Höhere Studien, Wien. Titelbach, G., Fink, M., Hyee, R., Valkova, K.(2018): Beschäftigungsentwicklung von Inländer/inne/n und Ausländer/inne/n am österreichischen Arbeitsmarkt, Projektbericht, Institut für Höhere Studien, Wien. werden Mediane, also keine Mittelwerte(Durchschnitte) der Nettoentlohnung. Der Median ist der mittlere Wert: Die eine Hälfte der Personen bezieht eine niedrigere Entlohnung als in diesem mittleren Wert angegeben, die andere Hälfte der Personen bezieht eine höhere Entlohung. Einkommen& soziale Sicherung 123 Entlohnung der ausgeübten Erwerbstätigkeit Abb. 1: Personen mit Bildung aus Drittstaaten beziehen deutlich niedrigere Löhne Mittlere Nettoentlohnung(Median) der unselbstständig Erwerbstätigen in Wien in ihrer Haupttätigkeit nach Geschlecht, Bildungsstaat und Migrationshintergrund im Durchschnitt von Anfang 2019 bis Ende 2021 ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden(in€) 4.000 Frauen 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Männer Migrationshintergrund Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). Im Kontext des Integrationsmonitorings stellt sich die Frage, ob es zwischen unterschiedlichen Gruppen in der Wiener Bevölkerung strukturelle Unterschiede bezüglich der Höhe des erzielten Einkommens gibt. Als Datenquelle wurden die monatlichen ­Nettoeinkommen laut Lohnsteuerstatistik herangezogen, welche von der ­Statistik Austria nachträglich für die Hinzufügung zur Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung bereitgestellt werden. Diese umfassen das Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit in der Haupttätigkeit inklusive des anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes. Die folgenden Auswertungen beziehen sich daher ausschließlich auf die Entlohnung in den ausgeübten Haupttätigkeiten und sollten nicht als Angaben über das gesamte Einkommen von Personen oder Haushalten missverstanden werden. Sie informieren damit nicht beziehungsweise nicht in erster Linie über die ­soziale Situation der Bevölkerung, sondern über Aspekte des Beschäftigungswesens und die unterschiedlichen Einkommenschancen der Wiener Bevölkerung. Zunächst werden in diesem Abschnitt die ­tatsächlichen Nettomonatseinkommen und damit die Stellung in der Kaufkrafthierarchie dargestellt. Darin schlagen sich unterschiedliche wöchentliche Arbeitszeiten nieder, die aufgrund der weit verbreiteten Teilzeitarbeit vor allem bei Frauen zu deutlich niedrigeren Einkommen führen. Anschließend werden die auf 40 Wochenstunden abgeglichenen Nettomonatseinkommen dargestellt, was einen Blick darauf ermöglicht, wer am Arbeitsmarkt einträglichere und weniger einträgliche Tätigkeiten ausübt. NETTOENTLOHNUNG AUS DER UNSELBSTSTÄNDIG AUSGEÜBTEN HAUPTTÄTIGKEIT Personen mit Bildung aus Drittstaaten beziehen deutlich niedrigere Löhne – Frauen sind besonders benachteiligt. Abbildung 1 zeigt die mittlere Nettoentlohnung(Median) der unselbstständig Erwerbstätigen in Wien in ihrer Haupttätigkeit, differenziert nach Geschlecht, Bildungsstaat und Migrationshintergrund im Zeitraum 2019– 2021 4 ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden. Zu sehen sind die Schwankungsbreiten(Konfidenzintervalle). Überlappen die Schwankungsbreiten einander nicht, kann mit weniger als 5 % zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Integrations- und Diversitätsmonitors 2023 letztverfügbaren Daten zur mittleren Nettoentlohnung sind Daten für das Jahr 2021. 124 Einkommen& soziale Sicherung Abb. 2: Unterschiede nach Herkunft in der mittleren Nettoentlohnung(Median) bestehen auch in einer nach Arbeitszeit bereinigten Betrachtung Um die Arbeitszeit bereinigte, mittlere Nettoentlohnung der unselbstständig Erwerbstätigen in Wien in ihrer Haupttätigkeit nach Geschlecht, Bildungsstaat und Migrationshintergrund im Durchschnitt von Anfang 2019 bis Ende 2021 ohne Personen unter 25 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden(in€) 4.000 Frauen 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Männer Migrationshintergrund Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). Irrtumswahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Unterschiede in der Nettoentlohnung nicht nur die Stichprobe des Mikrozensus, sondern auch die Bevölkerung, die sie repräsentiert, betreffen. Wie aus Abbildung 1 ersichtlich wird, beziehen P­ ersonen mit Bildungsabschlüssen aus dem Ausland und Migra­ tionshintergrund aus einem Drittstaat deutlich niedrigere Löhne als alle anderen untersuchten ­Bevölkerungsgruppen. Frauen mit Bildungsabschlüssen aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat beziehen die niedrigsten mittleren Nettolöhne – deutlich niedriger noch als der mittlere Nettolohn von Männern aus Drittstaaten. Ein Blick auf Personen ohne Migrationshintergrund zeigt, dass auch in dieser Bevölkerungsgruppe Frauen einen deutlich niedrigeren mittleren Nettolohn als Männer erzielen. Gleichzeitig ist der mittlere Nettolohn von Frauen ohne Migrationshintergrund auch im Zeitraum 2019–2021(wie im letzten Untersuchungszeitraum 2016–2018) deutlich höher als von Männern(und Frauen) mit Migrationshintergrund. 5 UM DIE ARBEITSZEIT BEREINIGTE NETTOENTLOHNUNG Auch bei einer nach Arbeitszeit bereinigten Betrachtung bestehen in der mittleren Entlohnung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen signifikante Unterschiede weiter. Die Höhe der Entlohnung hängt auch von den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ab. Daher ist es von ­Interesse, für den Vergleich von Löhnen eine Bereinigung in Hinblick auf die Arbeitszeit vorzunehmen. Bei einer solchen so genannten Bereinigung wird das Nettoeinkommen laut Lohnsteuerstatistik durch die Arbeitszeit in der Haupt­tätigkeit dividiert und mit 40 multipliziert. Ziel hiervon ist es, Nettolöhne besser(bereinigt von Unterschieden in den geleisteten Arbeitsstunden) vergleichbar zu machen. Zu beachten ist hierbei, dass dieses Verfahren aufgrund der hierfür herangezogenen Daten nicht präzise ist. So ist davon auszugehen, dass diese Bereinigung vermutlich eine Überschätzung des bereinigten Einkommens von Erwerbstätigen mit niedriger Stundenzahl bewirkt. Dies betrifft aktuell vorwiegend Frauen. Eine Betrachtung der nach Arbeitszeit bereinigten mittleren Nettoentlohnung zeigt v. a. zwei interessante Ergebnisse (Abb. 2). Zum einen wird deutlich, dass die Abstufungen in 5 Siehe Integrations-& Diversitätsmonitor Wien 2020. Einkommen& soziale Sicherung 125 Abb. 3: Auskommen mit dem Einkommen nach Migrationshintergrund Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage„Wie kommen Sie mit Ihrem derzeitigen Haushaltseinkommen aus? Was trifft am ehesten zu?“(in%) Gesamt 23 38 19 18 3 Kein Migrationshintergrund 28 37 18 15 2 Migrationshintergrund 17 39 19 23  Ich kann sehr gut davon leben  Es reicht einigermaßen aus  Es reicht nur knapp aus  Es reicht nicht aus, ich weiß oft nicht, wie ich durchkommen soll  Weiß nicht / keine Angabe Daten: SORA 2023* basierend auf Umfragedaten des Frühjahrs 2023 mit 1.104 Befragten, davon 494(gewichtet) mit Migrationshintergrund. *SORA(2023): Zusammenleben in Wien. wien.gv.at/menschen/integration/daten-fakten/bericht-zusammenleben.html , letzter Zugriff am 21. August 2023. 3 der Entlohnung zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen auch nach einer nach Arbeitszeit bereinigten Darstellung bestehen bleiben. Personen mit Bildungsabschlüssen aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat erzielen auch in einer nach Arbeitszeit bereinigten Darstellung eine niedrigere Nettoentlohnung als alle anderen Bevölkerungsgruppen, dies vor allem im Vergleich zu Personen ohne Migrationshintergrund. Das zweite interessante Ergebnis betrifft die Unterschiede zwischen den Geschlechtern bezüglich der mittleren Netto­ entlohnung. Hier wird zunächst ersichtlich, dass sich die Unterschiede zwischen den Geschlechtern in dieser Betrachtung reduzieren. Dies liegt daran, dass die ­mittleren Nettoentlohnungen von Frauen in dieser Betrachtung höher angesiedelt sind. Signifikante Unterschiede bei der mittleren Nettoentlohnung von Frauen und Männern bleiben allerdings in zwei Gruppen – bei Personen ohne Migrationshintergrund und bei Personen mit Bildungsabschluss aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat – bestehen. 42 % der Wiener*innen mit Migrationshintergrund können nicht gut von ihrem Einkommen leben. Der Umstand, dass es in Wien deutliche Abstufungen in der mittleren Entlohnung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen gibt, mag erklären, warum unterschiedliche Bevölkerungsgruppen unterschiedlich gut mit ihrem Einkommen auskommen. So gaben etwa in der im Jahr 2023 vom SORA-Institut durchgeführten„Zusammenleben in Wien“-Studie 42 % der befragten Wiener*innen mit Migra tionshintergrund an, dass das Einkommen nur knapp oder nicht zum Durchkommen ausreiche. Auch unter den befragten Wiener*innen ohne Migrationshintergrund war der Anteil derer, die mit ihrem Einkommen nur knapp oder gar nicht auskommen, sehr hoch(33 %) – der Anteil ist ­dennoch kleiner als bei Personen ohne Migrationshintergrund (Abb. 3). ARBEITSZEITBEREINIGTE NETTOENTLOHNUNG NACH BILDUNGSSTAND In Abbildung 4 werden die mittleren Nettolöhne für die im Integrationsmonitor untersuchten Bevölkerungsgruppen arbeitszeitbereinigt nach Geschlecht und Bildungsabschluss differenziert: höchstens Pflichtschule, mittlere Ausbildung ohne Matura, Matura(einschließlich Kolleg und Hochschullehrgängen) und schließlich Hochschulabschlüsse. Abbildung 4 zeigt, dass in allen nach ­Bildungsabschlüssen differenzierten Bildungsgruppen Personen ohne Migra­ tionshintergrund die jeweils höchsten mittleren Nettolöhne erzielen. Bei weiblichen Beschäftigten, die als höchsten Bildungs­ abschluss einen Hochschulabschluss haben, erzielten Frauen ohne Migrationshintergrund eine um rund 500 Euro höhere mittlere Nettoentlohnung als Frauen mit einem ausländischen Bildungsabschluss und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat. Bei weiblichen Beschäftigten, die als höchsten Bildungsabschluss eine Matura haben, lag der 126 Einkommen& soziale Sicherung Abb. 4: Gleicher Bildungsabschluss, unterschiedliche mittlere Nettoentlohnung Mittlere Nettoentlohnung(Median) in der Haupttätigkeit der unselbstständig Erwerbstätigen in Wien, arbeitszeitbereinigt, nach Geschlecht, Bildungsstand, Bildungsstaat und Migrationshintergrund im Durchschnitt von 2019–2021, ohne Personen unter 25 Jahren, die sich in Ausbildung befinden(in€) 4.000 Frauen 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Maximal Pflichtschule Lehre oder BMS Matura Männer Hochschule Maximal Pflichtschule Lehre oder BMS Matura Hochschule  Kein Migrationshintergrund  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). Unterschied zwischen der mittleren Nettoentlohnung von Frauen ohne Migrationshintergrund und von Frauen mit einem ausländischen Bildungsabschluss und Migrations­ hintergrund aus einem Drittstaat bei rund 800 Euro. Auch bei den männlichen Beschäftigten sind deutliche Unterschiede je nach Herkunft und Ort des Bildungsabschlusses zu verzeichnen. So ist beispielsweise bei ­Männern mit Hochschulabschluss ohne Migrationshintergrund die mittlere Nettoentlohnung um rund 700 Euro höher als bei jenen, die einen ausländischen Bildungsabschluss und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat haben. Bei männlichen Beschäftigten, die als höchsten Bildungsabschluss eine Matura haben, beträgt der Unterschied zwischen Männern ohne Migrationshintergrund und Männern mit einem ausländischen Bildungsabschluss und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat mehr als 1.000 Euro. Diese ungleiche Verteilung der mittleren Nettoentlohnung deutet darauf hin, dass viele Beschäftigte mit im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen in beruflichen ­Positionen tätig sind, in denen sie ihre Bildungsabschlüsse nicht adäquat verwerten können. Einkommen& soziale Sicherung 127 Äquivalisierte Haushaltseinkommen Die Einkommenssituation und Armutsgefährdung der ­Wiener Haushalte wird anhand von Daten zu den Lebensbedingungen in der Europäischen Union(EU-SILC-Daten) untersucht. 6 Haushalte sind unterschiedlich groß. Um eine bessere Vergleichbarkeit der Wiener Haushalte zu erreichen, wird daher das äquivalisierte Nettohaushaltseinkommen herangezogen. Hierzu wird der Haushalt als solcher mit 0,5, jede Person ab 14 Jahren ebenfalls mit 0,5 und jede Person unter 14 Jahren mit 0,3 gewichtet. Die Gewichte werden summiert und das Jahresnettohaushaltseinkommen durch die Summe dividiert, um das äquivalisierte Jahresnetto­haushaltseinkommen zu erhalten. Die verwendeten Gewichte entstammen Forschungsarbeiten im Auftrag der OECD und wurden von Eurostat übernommen. 7 Der Abstand zwischen den Haushaltseinkommen der Wiener Bevölkerung wächst. Abb. 5: Der Abstand zwischen den Haushaltseinkommen der Wiener Bevölkerung wächst Mittleres äquivalisiertes Jahresnettohaushaltseinkommen nach der staatlichen Herkunft des Haushalts(in€) 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 222222222220200000000001000111111101788 62 471305   9       ––– –– ––––––   –       121101111111910324567890 Das mittlere äquivalisierte Nettohaushaltseinkommen (Median) pro Jahr ist bei Haushalten mit staatlicher Herkunft aus Österreich von 22.200 Euro in der Periode 2008– 2010 auf 29.000 Euro in der Periode 2018–2020 gestiegen. Das Niveau 2018–2020 war um 31 % höher als 2008–2010 (Abb. 5). Weniger dynamisch war die Entwicklung bei den Haushalten mit staatlicher Herkunft aus EU/EFTA. Das Niveau 2018–2020 war um 14 % höher als 2008–2010. Es stieg von 21.800 Euro auf 25.000 Euro, sodass sich der Abstand zu den Haushalten aus Österreich von 400 Euro auf 4.000 Euro ­vergrößerte. Österreich EU-Staaten vor 2004 sowie EFTA EU-Staaten seit 2004 Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (EU-SILC). Bei den Haushalten mit Herkunft aus den seit 2004 der EU beigetretenen Staaten hatte der Abstand zum mittleren Haushalt aus Österreich 2008–2010 rund 7.000 Euro betragen, 2018–2020 aber rund 8.500 Euro. Das mittlere Einkommen der Haushalte aus Drittstaaten stieg in derselben Zeitspanne ebenfalls um 36 % von 13.900 Euro auf 18.900 Euro. Der Abstand zu den Haushalten aus Österreich vergrößerte sich von 8.000 Euro auf 10.000 Euro. zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Integrations- und Diversitätsmonitors 2023 letztverfügbaren EU-SILC-Daten zum Jahresnettohaushaltseinkommen sind Daten für das Jahr 2020. dazu statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/einkommen-und-soziale-lage/haushaltseinkommen , letzter Zugriff am 19. Juni 2023. 128 Einkommen& soziale Sicherung Armutsgefährdung in Haushalten aus Drittstaaten Abb. 6: Wiener*innen mit ausländischer Herkunft leben öfter in einkommensschwachen Haushalten Anteil der Bevölkerung an der jeweiligen Haushaltsherkunft, der in den äquivalisiert einkommensschwächsten 20 % aller Wiener Haushalte lebt, im Durchschnitt von Anfang 2018 bis Ende 2020(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Österreich EU-Staaten EU-Staaten ehemaliges Türkei vor 2004 seit 2004 Jugoslawien sowie EFTA (ohne EUMitglieder) Der wahre Prozentwert liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im eingefärbten Bereich. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(EU-SILC). Sonstige Drittstaaten Um die Armutsgefährdung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zu erfassen, ist es von Interesse, einen Blick auf die aktuelle Zusammensetzung des einkommensschwächsten Fünftels der Wiener Gesamtbevölkerung zu werfen. Auch hier wird für eine bessere Vergleichbarkeit das äquivalisierte Nettohaushaltseinkommen der Wiener Haushalte herangezogen. Wiener*innen mit ausländischer Herkunft leben öfter in einkommensschwachen Haushalten. Im Durchschnitt der Jahre 2018–2020 lebten in Wien rund 24 % der Bevölkerung in den äquivalisiert einkommens schwächsten 20 % der Haushalte. In den zweitschwächs ten 20 % der Haushalte lebten 23 % der Bevölkerung, in den mittleren 20 % der Haushalte lebten 19 % der Bevölkerung, in den zweitstärksten 20 % der Haushalte lebten 18 %, und in den einkommensstärksten 20 % der Haushalte lebten 16 % der Bevölkerung. 2018–2020 in den äquivalisiert ­einkommensschwächsten 20 % der Haushalte(Abb. 6). Im Vergleich zum vorangegan gen Untersuchungszeitraum des Integrationsmonitors ist dieser Anteil somit deutlich gesunken(2015–2017: 66 %). 8 Im Zeitraum 2018–2020 lebten 31 %(± 8) der Haushalte aus der Türkei, 27 %(± 5) der Haushalte aus dem ehemali gen Jugoslawien ohne EU-Mitgliedsstaaten, 30 %(± 5) der Haushalte aus den 2004 der EU beigetretenen Staaten, 26 % (± 7) der Haushalte aus EU15/EFTA-Staaten und 15 %(± 1) der Haushalte aus Österreich in den äquivalisiert einkommensschwächsten 20 % der Haushalte. Während also bei spielsweise von den Personen in Haushalten mit Herkunft aus Österreich nur etwa jede siebte in einem finanziell wenig leistungsfähigen Haushalt lebte, war dies bei Personen in Haushalten mit Herkunft aus der Türkei bei etwa jeder ­dritten Person der Fall. 55 %(± 6) der Bevölkerung in Haushalten aus Drittstaa ten(ohne Türkei und ehemaliges Jugoslawien) lebten 8 Siehe Integrations-& Diversitätsmonitor Wien 2020. Einkommen& soziale Sicherung 129 Wiener Mindestsicherung Ausgrenzung, psychische Belastung, schlechte Wohnbedingungen) stärker ausgesetzt sind. 9 Die Armutsgefährdung in Wien ist innerhalb der verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterschiedlich stark ausgeprägt. Die Gruppe der einkommensarmen Wiener*innen wird großteils durch die Beziehenden der Wiener Mindest­ sicherung(WMS) repräsentiert. „Die Wiener Mindestsicherung hat zum Ziel, Armut und ­soziale Ausschließung verstärkt zu bekämpfen und zu vermeiden, die Existenz von alleinstehenden und in Familien lebenden Personen zu sichern, die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung(…) in das Erwerbsleben sowie die soziale Inklusion weitest möglich zu fördern.“ (§ 1 Wiener Mindestsicherungsgesetz – WMG) Personen, die über kein oder ein zu geringes ­Einkommen verfügen, können die WMS beantragen. Diese stockt ein (nicht) vorhandenes Einkommen bis zu einem gesetzlich definierten Mindeststandard auf, der zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs dienen und extreme Formen von Armut vermeiden soll. Im Jahr 2022 betrug der Mindeststandard für eine allein lebende Person 977,94 Euro. ANSPRUCHSBERECHTIGTE PERSONEN FÜR DIE ­WIENER MINDESTSICHERUNG Der anspruchsberechtigte Personenkreis, die erfassten Bedarfsbereiche sowie die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen sind im Wiener Mindestsicherungsgesetz geregelt. Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz haben österreichische Staatsbürger*innen und den österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellte Personen, sofern sich diese rechtmäßig im Inland aufhalten. Gleichgestellte Personen sind: • EU/EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen • Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs • Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte • Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltstitel Die Anspruchsvorrausetzungen werden im Zuge des Verwaltungsverfahrens ermittelt, hier folgt lediglich ein kurzer, nicht vollständiger Überblick der Anspruchsvoraussetzungen gleichgestellter Personen. Arbeitsfähige Menschen, welche die WMS beantragen und beziehen, sind verpflichtet, ihren Arbeitswillen nachzuweisen(Meldung beim AMS) und eine zumutbare Erwerbstätigkeit anzunehmen. Davon ausgenommen sind nur Personen, denen beispielsweise aufgrund ihres Alters keine Arbeit zugemutet werden kann. Zusätzlich muss vor dem Bezug der WMS das eigene Vermögen bis auf einen geringen Freibetrag sowie wenige Ausnahmen verwertet werden. Mit der Mindestsicherung zu leben bedeutet damit ein Leben am Minimum. Menschen, die auf die Leistungen der WMS angewiesen sind, weisen ein Einkommen auf, das in beinahe allen Fallkonstellationen noch unter der Armutsgefährdungsgrenze von EU-SILC liegt. Diese lag im Jahr 2022 in Österreich mit 1.392 Euro pro Monat für einen Einpersonenhaushalt beispielsweise um etwa 42 % höher als der Mindeststandard der Mindestsicherung für eine allein lebende Person. Mindestsicherungsbezieher*innen zählen somit zu jenen Bevölkerungsgruppen, die finanziell einen sehr eingeschränkten Handlungsspielraum aufweisen und den sich dadurch ergebenden negativen Auswirkungen (gesundheitliche Beeinträchtigungen, rechtliche und soziale EU/EWR- und Schweizer Staatsbürger*innen haben Anspruch, wenn sie das Recht auf Daueraufenthalt nach dem Niederlassungsgesetz erworben haben oder wenn sie erwerbstätig sind bzw. die Erwerbstätigeneigenschaft erhalten geblieben ist. Die Erwerbstätigeneigenschaft ist während eines aufrechten Beschäftigungsverhältnisses gegeben und bleibt unter verschiedenen Bedingungen aufrecht. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs sind anspruchsberechtigt, wenn sie die Kriterien, welche für EU-Bürger*innen gelten, erfüllen und sich vor dem ersten Jänner 2021 rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben. Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte ­erfüllen die Kriterien mit positivem Bescheid. Asylwerber*innen haben keinen Anspruch – sie werden im Rahmen der Wiener Grundversorgung mindestabgesichert. Drittstaatsangehörige erfüllen die Voraussetzung, wenn sie einen Aufenthaltstitel haben, der als„Daueraufenthalt – EU“ gilt, oder andere bestimmte unbefristete Aufenthaltstitel vorweisen können. einen statistischen Überblick über die Lebenssituation von Bezieher*innen der Mindestsicherung siehe Heuberger, R., Lamei, N. und ­Skina-Tabue, M.(2018): Lebensbedingungen von Mindestsicherungsbeziehenden. Statistische Nachrichten 10/2018. Wien, Statistik Austria. Verfügbar unter statistik.at/fileadmin/pages/338/StN_10_2018_Soziales_BMS_Lebensbedingungen_10_2018.pdf , letzter Zugriff am 10. Juli 2023. 130 Einkommen& soziale Sicherung Abb. 7: Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sind nach der Grundversorgung zumeist auf die Mindestsicherung angewiesen Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung nach Staatsbürgerschaft sowie mit Asyl oder subsidiärem Schutz 90.000 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 Abb. 8: Die Bezugsdichte der Wiener Mindestsicherung ist seit 2020 unter Bürger*innen aus Drittstaaten leicht gestiegen- bei allen anderen weiter gesunken Anteil der Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung an der jeweiligen Bevölkerung zum Jahresbeginn nach Staatsbürgerschaftsgruppen(in%) 25 20 15 10 5 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Österreichische Staatsbürger*innen Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte Drittstaatsangehörige und unbekannt Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht. Österreich   EU/EFTA  Aufgrund der Fristen für die Erstellung ihrer Berichte greift die Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht bei der Berechnung der Bezugsdichte auf vorläufige Bevölkerungsdaten der Statistik Austria zurück. Im Gegensatz dazu werden hier die endgültigen Daten verwendet, wodurch es zu geringfügigen Unterschieden kommen kann. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht sowie Statistik Austria, Landesstatistik Wien. INANSPRUCHNAHME DER WIENER MINDESTSICHERUNG Mit dem Indikator zur Inanspruchnahme der Wiener ­Mindestsicherung wird die Anzahl der Bezieher*innen der WMS in Bezug zur gesamten Bevölkerung der Stadt Wien gesetzt. 10 Auf diese Weise sollen Entwicklungen innerhalb einzelner Bevölkerungsteile sichtbar gemacht werden. Im Jahresdurchschnitt des Jahres 2022 bezogen 134.303 Personen die WMS(Abb. 7). Damit ist die Zahl der Bezieher*innen im Vergleich zu den Jahren 2021(135.648 Personen) und 2020(136.267 Personen) gesunken. Im Jahr 2017 lag in Folge der Fluchtbewegungen die Zahl der Bezieher*innen der WMS noch bei 150.150 Personen. 42,1 % der Bezieher*innen der WMS im Jahr 2022 waren anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, 39,6 % waren österreichische Staatsbürger*innen, 11,1 % waren Drittstaatsangehörige oder unbekannter Herkunft, und 7,1 % waren Bürger*innen aus EU/EFTA-Staaten. Der Anteil der Mindestsicherungsbezieher*innen an der Wiener Bevölkerung sinkt. Im Jahr 2022 bezogen 7,0 % aller Wiener*innen eine Leis tung der Wiener Mindestsicherung. Seit dem Jahr 2017 sinkt der Gesamtanteil der Bezieher*innen der WMS kontinuierlich(2017: 8,0 %, 2022: 7,0 %). in Folge dargestellten Daten stellen Jahresdurchschnittswerte(monatliche Personenzahl pro Jahr geteilt durch 12) und keine Jahressummen (Personeneinmalzählung pro Jahr) dar. Damit entsprechen die Zahlen auch den Jahresberichten zur Wiener Mindestsicherung. Einkommen& soziale Sicherung 131 Ein Blick darauf, wie sich die Bezugsdichte bei unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen(Anteil der B­ ezieher*innen an der jeweiligen Gruppe) entwickelt hat, zeigt, dass unter Österreicher*innen und unter Bürger*innen aus EU/ EFTA-Staaten der Anteil der Bezieher*innen seit 2017 sinkt (siehe Abb. 8). Unter Bürger*innen aus Drittstaaten ist der Anteil der Bezieher*innen mit 20,9 % im Jahr 2022 zwar kleiner als im Jahr 2017(21,3 %), doch war der Anteil der Mindestsicherungsbezieher*innen unter Bürger*innen aus Drittstaaten im Jahr 2020 mit 20,2 % schon kleiner als im Jahr 2022. Eine Erklärung dafür, warum unter Bürger*innen aus Drittstaaten der Anteil der Bezieher*innen der WMS größer als innerhalb anderer Gruppen der Wiener Bevölkerung ist, ist die höhere Armutsgefährdung dieser Bevölkerungsgruppe. So sind anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte nach Anerkennung bzw. Schutzgewährung sehr oft auf die Leistungen der Mindestsicherung ­angewiesen. Gelingt die Integration von Asyl- und subsidiär Schutz­ berechtigten am Arbeitsmarkt, ist mit einem Rückgang beim Bezug der Mindestsicherung zu rechnen. Um eine nachhaltige Integration dieser Gruppen ins Erwerbsleben zu ­fördern, ist es wichtig, deren(Weiter-)Qualifizierung bzw. die Anerkennung von deren Qualifikationen zu fördern. Mehr als ein Drittel aller Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung ist höchstens 18 Jahre alt. Insgesamt sind 35 % aller Bezieher*innen der WMS im Jahr 2022 höchstens 18 Jahre alt. 16 % der Bezieher*innen sind 19–29 Jahre alt, 37 % sind 30–59 Jahre alt, und 12 % sind zumindest 60 Jahre alt. Betrachtet man die Altersverteilung unter den Bezieher*innen der WMS differenziert nach Staatsbürgerschaft und Asylstatus(Abb. 9), so werden deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Gruppen sichtbar. Während bei der Gruppe der anerkannten Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigen der größte Anteil der Bezieher*innen(43 %) höchstens 18 Jahre alt ist, ist bei der Gruppe der Bezieher*innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft der größte Anteil der Bezieher*innen(38 %) zwischen 30 und 59 Jahren alt(Abb. 9). Auch im Jahr 2019 war es bereits so, dass unter den beziehenden Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten Kinder und Jugendliche den größten Anteil ausmachten(damals 44 %). 11 11 Siehe Integrations-& Diversitätsmonitor Wien 2020. Abb. 9: 43 % der asyl- und subsidiär schutzberechtigten Mindestsicherungsbezieher*innen sind höchstens 18 Jahre alt Alter der Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung im Jahr 2022(in%) Österreich 29 14 38 19 EU/EFTA 38 10 40 12 Drittstaaten 29 11 43 17 Asyl-& subsidiär Schutzberechtigte 43 19 33 5  Bis 18 Jahre   19 bis 29 Jahre   30 bis 59 Jahre   Ab 60 Jahren Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht. Abb. 10: Rund 40 % aller WMS-Bezieher*innen sind zu jung oder zu alt, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung im Jahresdurchschnitt 2022 nach ihrer Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und Staatsbürgerschaftsgruppen(in%) Österreich 7 32 10 12 39 EU/EFTA 14 28 11 4 44 Drittstaaten 9 34 12 5 40 Asyl-& subsidiär Schutzberechtigte 9 39 12 1 39  Arbeitsfähig(Erwerbseinkommen)  Arbeitsfähig(ohne Erwerbseinkommen)  Arbeitsfähig(temporäre Ausnahme)  Dauerhaft arbeitsunfähig  Alter(Regelpension, Schulpflicht bzw. Vorschulalter) Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht. 132 Einkommen& soziale Sicherung In allen Gruppen der Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung sind rund 40 % der Bezieher*innen Kinder oder Personen im Regelpensionsalter – und damit zu jung oder zu alt, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. 39 % der Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung stehen aufgrund ihres Alters dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung – entweder, weil sie zu jung(Vorschulalter oder Pflichtschulalter) oder zu alt(im Regelpensionsalter) sind. Dieser Anteil ist in allen untersuchten Gruppen nahezu gleich, am höchsten ist er mit 44 % unter den Bürger*innen aus EU/EFTA-Staaten(Abb. 10). 11 % der Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung im Jahr 2022 sind zwar grundsätzlich arbeitsfähig, weisen aber eine temporäre Ausnahme vom Einsatz der Arbeitskraft auf (zum Beispiel aufgrund von Kinderbetreuung oder einer befristeten Arbeitsunfähigkeit). 8 % der WMS-Bezieher*in nen weisen im Jahr 2022 ein Erwerbseinkommen auf, das aufgrund der geringen Höhe durch Leistungen der Mindestsicherung aufgestockt werden muss. 35 % der Bezieher*in nen sind arbeitsfähig, aber ohne Erwerbseinkommen. 6 % der Bezieher*innen sind dauerhaft arbeitsunfähig und stehen somit dem Arbeitsmarkt dauerhaft nicht zur Verfügung. Auch im Jahr 2022 ist unter den Bezieher*innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft der Anteil an dauerhaft arbeitsunfähigen Personen im Vergleich zu anderen Gruppen von Bezieher*innen besonders hoch(2022: 12 %) (Abb. 10). Rund zwei Drittel der Bezieher*innen stocken ein ­vorhandenes Einkommen mit der Wiener Mindest­ sicherung auf. 66 % der Bezieher*innen verfügen im Jahr 2022 zwar über ein Einkommen, müssen dieses aber mit Leistungen aus der WMS aufstocken. 12 Damit ist der Anteil der Bezieher*innen, die über ein Einkommen verfügen und dennoch auf Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung angewiesen sind, im Vergleich zum Jahr 2019 deutlich gestiegen. Damals war mehr als die Hälfte der Bezieher*innen davon betroffen. 13 Abb. 11: 66 % der Bezieher*innen stocken ein vorhandenes, aber zu geringes Einkommen mit der Wiener Mindestsicherung auf Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung nach Einkommensart und Staatsbürgerschaftsgruppe(in%) Österreich 7 25 37 31 EU/EFTA* 15 22 27 37 Drittstaaten 9 23 28 40 Asyl-& subsidiär Schutzberechtigte 9 22 35 34  Erwerbseinkommen  AMS­Einkommen   Sonstige Einkommen   Kein Einkommen *Rundungsdifferenz Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht. Ein Blick auf die einzelnen Gruppen von Bezieher*innen bringt Unterschiede zwischen den Bezieher*innen-Gruppen zutage(Abb. 11). 14 Auch im Jahr 2022 ist unter Bezieher*innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft der Anteil an Personen, die ein AMS-Einkommen mit Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung aufstocken, im Vergleich zu anderen Bezieher*innen-Gruppen am größten(25 % unter den Bezieher*innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft) (Abb. 11). Bei der Gruppe der Asyl- und subsidiär Schutz­ berechtigten ist im Vergleich zum Jahr 2019 bemerkenswert, dass in dieser Gruppe von Bezieher*innen der Anteil derer, die ein sonstiges Einkommen mit Leistungen aus der WMS aufstocken, deutlich größer geworden ist(2022: 35 %, 2019: 19 %)(Abb. 11 und Integrations-& Diversitäts monitor Wien 2020). Unterschied zwischen dem Anteil an WMS-Bezieher*innen aus EU/EFTA-Staaten mit Erwerbseinkommen(Abb. 11) und dem Anteil der WMS-Bezieher*innen aus EU/EFTA-Staaten, die arbeitsfähig mit Erwerbseinkommen sind(Abb. 10), erklärt sich dadurch, dass auch Personen, ­ die dem Arbeitsmarkt grundsätzlich nicht zur Verfügung stehen, über ein Erwerbseinkommen verfügen können(bspw. Pensionist*innen, die geringfügig beschäftigt sind). 13 Siehe Integrations-& Diversitätsmonitor 2020. dieser Auswertung wurden die Personen nur einer Einkommenskategorie zugerechnet, auch wenn sie mehrere Einkommensarten aufweisen. ­­ Es gilt Erwerbseinkommen vor AMS-Einkommen vor sonstigem Einkommen. Einkommen& soziale Sicherung 133 Abb. 12: Asyl- und subsidiär schutzberechtigte Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung haben niedrigere AMS- und sonstige Einkommen Durchschnittliche Höhe der Einkommen der Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung nach Einkommensart und Staatsbürgerschaftsgruppe im Jahr 2022(in€) 800 700 600 500 400 300 200 100 0 Erwerbseinkommen AMS-Einkommen Sonstige Einkommen  Österreichische Staatsbürger*innen  EU/EFTA­Staatsbürgerschaft  Drittstaatsangehörige  Asyl­ und subsidiär Schutzberechtigte Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht. Asyl- und subsidiär schutzberechtigte ­Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung beziehen im Durchschnitt höhere Erwerbseinkommen, aber niedrigere AMS- und sonstige Einkommen als andere Bezieher*innen. Wie oben beschrieben stocken manche der Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung ein vorhandenes ­Einkommen(Erwerbseinkommen, AMS-Einkommen oder sonstige Einkommen) mit Leistungen der Mindestsicherung auf. Das Wiener Mindestsicherungsgesetz(WMG) sieht vor, dass Personen, die über kein oder ein zu geringes Einkommen verfügen, ihr Einkommen bis zu einem gesetzlich definierten Mindeststandard aufstocken ­können. Dieser Mindeststandard der Wiener ­Mindestsicherung (977,94 Euro im Jahr 2022) dient der Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs und soll extreme Formen von Armut vermeiden. subsidiär Schutzberechtigte hingegen die Gruppe mit den niedrigsten Einkommen dar. Während unter Bezieher*innen mit AMS-Einkommen Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte im Durchschnitt ein AMS-Einkommen in der Höhe von 367 Euro mit Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung aufstockten, betrug das durchschnittliche AMS-Einkommen bei den anderen Bezieher*innen zwischen 579 Euro und 595 Euro(Abb. 12). Abbildung 12 zeigt, wie hoch die Erwerbseinkommen, AMS-Einkommen und sonstige Einkommen von Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung im Jahr 2022 waren. Hierbei ist bemerkenswert, dass Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte unter den Bezieher*innen mit Erwerbs­ einkommen die im Durchschnitt höchsten Einkünfte aus Erwerbseinkommen hatten(704 Euro im Jahr 2022). Unter den Mindestsicherungsbezieher*innen mit AMS-Einkommen oder sonstigem Einkommen stellen Asyl- und 134 Einkommen& soziale Sicherung Einkommen& soziale Sicherung Diversitätsmonitor DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM ÜBERBLICK, STAND 2023 Dienstleistungen& Kund*innen Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht 3,3 Personal& Kompetenzen Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht 3,0 Organisation& Strategie Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht 3,2 Sensibilisierung Planung& Aufbau Erprobung& Umsetzung Weiterentwicklung& Professionalisierung Quelle: L&R Sozialforschung„Diversitätsmonitor“, 2023, n=1. 136 Einkommen& soziale Sicherung AUF EINEN BLICK: DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM HANDLUNGSFELD EINKOMMEN& SOZIALE SICHERUNG • Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht setzt sich intensiv mit Diversitätsthemen auseinander und treibt die organisationsübergreifende Zusammenarbeit zum Thema Diversität voran. • ein auf die Gruppe der Kund*innen mit ausländischer Herkunft abgestimmtes Leistungsangebot und entsprechende Kommunikation • Erhöhung der Diversität in der Belegschaft und das starke Augenmerk auf den Einsatz von Sprachund Diversitätskompetenzen stellen wesentliche Qualitätsmerkmale in der Leistungserbringung dar. Organisations- und Strategieentwicklung sticht die Abteilung dadurch sehr positiv hervor. Abteilungsintern wird das Diversitätsmanagement ­derzeit punktuell im Projekt-, Qualitäts- oder Wissensmanagement sowie in der Öffentlichkeitsarbeit ­thematisiert. Zudem setzt sich die Abteilung zum Ziel, es in Zukunft im Beschwerdemanagement sowie in internen Controlling­systemen und in der Personalentwicklung zu ­berücksichtigen. Weiters wurde bereits vor längerer Zeit ein*e Diversitätsbeauftragte*r in der Abteilung bestellt. Eine wesentliche aktuelle Aufgabe der*des Diversitätsbeauftragten besteht darin, die Diversitätsmanagementstrategie partizipativ aufzubauen und für diesen Zweck ein Team aus ausgewählten Mitarbeiter*innen sowie Mitgliedern der Personalvertretung zusammenzustellen. DIENSTLEISTUNGEN ABGESTIMMT AUF EIN SEHR DIVERSES KUND*INNENSPEKTRUM Die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien ist die zentrale Anlaufstelle im Bereich der Einkommenssicherung und des Sozialschutzes. In Zusammenarbeit mit den regionalen Sozialzentren und der Servicestelle in TownTown berät sie Wiener*innen in besonderen Notlagen in sozialen und finanziellen Fragen. Im Bereich des Sozial- und Gesundheitsrechts übernimmt die Abteilung eine Aufsichtsfunktion und ist für Bewilligungsverfahren, etwa bei Inbetriebnahmen von Einrichtungen des Sozialund Gesundheitswesens, zuständig. In Summe konnte die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht das im Rahmen des vorangegangenen Diversitätsmonitors erreichte hohe Niveau weiter verbessern: Im Dienstleistungsbereich befindet sie sich nach wie vor in der höchsten Entwicklungsstufe, und auch in den Analysebereichen des Personals sowie der Organisationsund Strategieentwicklung konnte sie sich aktuell zur höchsten Stufe steigern. DIVERSITÄT ALS WICHTIGES ZUKUNFTSTHEMA IM HANDLUNGSFELD Die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht versteht Diversitätsmanagement als eine zentrale aktuelle sowie künftige Herausforderung. Sie setzt Schritte, um das Thema voranzutreiben. So beteiligt sie sich beispielsweise regelmäßig an stadtinternen Plattformen und Netzwerken sowie punktuell am Diskurs über Diversitätsthemen im Rahmen von Netzwerken mit externen öffentlichen oder zivilgesellschaftlichen Akteur*innen. Im Analysebereich der Die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht bedient ein sehr diverses Kund*innenspektrum – über die Hälfte ihrer Kund*innen ist ausländischer Herkunft, und diese Kund*innengruppe ist seit dem letzten Monitor weiter gewachsen. Damit einher geht eine Veränderung der Kund*innenbedürfnisse. Diese Erkenntnis sowie generell die hohen Bewertungen im Hinblick auf die Berücksichtigung von Diversität im Dienstleistungsbereich deuten ­darauf hin, dass die Gruppe der Kund*innen ausländischer Herkunft als fester Bestandteil der Kund*innenstruktur wahrgenommen wird und das Leistungsangebot der Abteilung auf sie abgestimmt ist. Darüber hinaus legt die Abteilung besonderen Wert auf die Kund*innenkommunikation und bedient sich verschiedener Optionen, um ihre Kund*innen zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen wie z. B. NGOs hervorzuheben. Gendersensibilität, Barrierefreiheit sowie Mehrsprachigkeit sind weitere wichtige Voraussetzungen für die Kund*innenkommunikation. SPRACH- UND DIVERSITÄTSKOMPETENZEN ALS WICHTIGE ANFORDERUNG AN MITARBEITER*INNEN Vor dem Hintergrund des wichtigen Stellenwerts, den die zielgruppengerechte Kund*innenkommunikation für die Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht im Dienstleistungsbereich einnimmt, sind im Personalbereich die zunehmend diverse Belegschaft sowie die breit gefächerten Sprachkompetenzen der Belegschaft positiv hervorzuheben. Insgesamt verfügt die Abteilung über zumindest Einkommen& soziale Sicherung 137 Grundkenntnisse in 15 Sprachen sowie über verschiedene, im Rahmen der diversitätsorientierten Weiterbildungsangebote vermittelte interkulturelle Kompetenzen. Diversitätsspezifische Weiterbildungsangebote ­werden insbesondere von Mitarbeiter*innen mit regelmäßigem Kund*innenkontakt stark in Anspruch genommen. Die Abteilung setzt konsequent und erfolgreich Schritte, um das Interesse an Diversitätsweiterbildungen auch in anderen Organisationsbereichen zu steigern, was sich in einer Erhöhung der Inanspruchnahme seit dem letzten Monitor ­niederschlägt. DIE EINBEZOGENEN ABTEILUNGEN BZW. EINRICHTUNGEN • Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht: Die Abteilung ist mit regionalen Sozialzentren und der ­Servicestelle in TownTown die zentrale Anlaufstelle bei sozialen und finanziellen Problemen der ­Wiener Bevölkerung. Im Sozial- und Gesundheitsrecht werden wesentliche legistische Aufgabenstellungen bearbeitet sowie behördliche Bewilligungs- und ­Aufsichtsfunktionen wahrgenommen. Die Abteilung bewilligt etwa die Inbetriebnahme von Krankenanstalten, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Apotheken. 138 Einkommen& soziale Sicherung Gesundheit Kernergebnisse Integrationsmonitor SUBJEKTIVES GESUNDHEITSEMPFINDEN Wiener*innen mit einer Herkunft aus Drittstaaten beurteilen ihren Gesundheitszustand weitaus schlechter als die Bevölkerung mit Herkunft aus Österreich oder EU/EFTA. Der ­niedrigste Anteil an Personen, die ihren allgemeinen Gesundheitszustand als schlecht oder sehr schlecht empfanden, findet sich bei Wiener*innen mit Herkunft aus der EU/EFTA. Insgesamt verbesserte sich jedoch in den Beobachtungsperioden das subjektive Gesundheitsempfinden sowohl bei den Wiener*innen, die selbst bzw. deren Eltern zugewandert sind, als auch bei der Wiener Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. KRANKHEIT ALS HINDERUNGSGRUND IM ERWERBSLEBEN Krankheit wird immer seltener als Hinderungsgrund im Erwerbsleben angegeben. Zuletzt war der Anteil der Menschen, die angaben, aufgrund einer Krankheit an der Ausübung ihres Berufs oder an der Arbeitsuche zumindest zum Teil gehindert zu sein, in allen Teilen der ­Wiener Bevölkerung niedriger als zu Beginn der Berichtszeitspanne des Integrationsmonitors. Da der Beobachtungszeitraum aufgrund der Datenlage mit 2020 endet, konnten ­etwaige Effekte der Covid-19- Pandemie hier nicht berücksichtigt werden. 140 Gesundheit Einleitung WAS WIRD IM THEMENFELD ANALYSIERT? Die Gesundheit der Bevölkerung wird von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst. Gesundheit hängt nicht notwendigerweise mit einem Migrationshintergrund zusammen, sondern wird durch die Arbeits- und Lebensbedingungen beeinflusst und ist auch vom familiären Umfeld und seinen Ressourcen geprägt. Vor allem auf den Zusammenhang zwischen sozio­ ökonomischer Benachteiligung und schlechter ­Gesundheit wird in Studien immer wieder hingewiesen. 1 Wie in den Kapiteln sowohl zu Beschäftigung und Arbeitsmarkt als auch Einkommen und soziale Sicherung in ­diesem Integrationsmonitor unterstrichen wird, sind Teile der Bevölkerung mit Migrationshintergrund sozioökonomisch ­schlechter gestellt. Dies ist bei der Interpretation etwaiger Unterschiede im Hinblick auf die Gesundheit von ­Wiener*innen mit Migrationshintergrund mit zu bedenken. Wie in den vergangenen Jahren wurde der Indikator zur subjektiven Einschätzung des Gesundheitszustands ausgewertet. Zusätzlich wurde der Frage nachgegangen, wie oft in Befragungen zum Mikrozensus Krankheit als Hindernis für die Ausübung des Berufs oder bei der Arbeitssuche angegeben wurde. INDIKATOREN • Subjektives Gesundheitsempfinden • Krankheit als Hinderungsgrund im Erwerbsleben Es gibt aber auch migrationsspezifische Faktoren, die einen Einfluss auf den Gesundheitszustand haben können, wie etwa der Grund für die Migration und die Bedingungen während und nach der Migration. So können beispielsweise traumatische Erlebnisse bei geflüchteten Menschen nachhaltige Folgen auf deren physische und mentale Gesundheit haben. 2 Ebenso können sich Diskriminierungserfahrungen oder eine etwaige soziale Isolation im Einwanderungsland negativ auf die Gesundheit von zugewanderten Menschen auswirken. Auch Sprachbarrieren oder unterschiedliche Auffassungen von Krankheit können das Verhalten von ­zugewanderten Menschen, Angebote zu Gesundheitsförderungen und Krankheitsprävention in Anspruch zu nehmen, beeinflussen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen wiederum können sich negativ auf andere integrationsrelevante Indikatoren, wie etwa die Arbeitsmarktpartizipation, auswirken. In einem Integrationsmonitoring wären in diesem Themenfeld vor allem Fragen zur(gleichen) Zugänglichkeit zum Gesundheitssystem, zur Leistbarkeit von medizinischer Versorgung und zum Vorsorgeverhalten der Bevölkerung relevant. Die aktuelle Datenlage lässt aufgrund geringer Fallzahlen für Wien in Befragungen und Stichproben, die den Bereich Gesundheit abdecken würden, die Beantwortung dieser Fragen jedoch nur bedingt zu, weshalb sich der vorliegende Integrationsmonitor der Stadt Wien auf wenige Indikatoren beschränkt. einen Überblick siehe Lebano, A., Hamed, S., Bradby, H. et al.(2020): Migrants’ and refugees’ health status and healthcare in Europe: a scoping literature review. BMC Public Health 20, 1039. dazu etwa die Studie zu Psychosoziale Gesundheit und Gesundheitszugang von Geflüchteten in Österreich wu.ac.at/fileadmin/wu/h/press/ Presse_2019/190109_WU_Projektbroschuere_ReHIS.pdf , letzter Zugriff am 24. Juli 2023. Gesundheit 141 Subjektives Gesundheitsempfinden Abb. 1: Menschen zwischen 45 und 64 Jahren aus Drittstaaten schätzen ihre Gesundheit schlechter ein als andere Teile der Bevölkerung Anteil der 45- bis 64-Jährigen, deren allgemeiner Gesundheitszustand nach eigenem Empfinden schlecht oder sehr schlecht ist, nach der staatlichen Herkunft(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Abb. 2: Nahezu ein Drittel der Menschen aus Drittstaaten ab 65 Jahren schätzt die eigene Gesundheit als schlecht ein Anteil der ab 65-Jährigen, deren allgemeiner Gesundheitszustand nach eigenem Empfinden schlecht oder sehr schlecht ist, nach der staatlichen Herkunft(in%) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 22222222222222200020000000000000010000111111110164785 8  62 74 31509   9        ––––– –  –– –– –––––   –        21101110011110121908678563197420 22222222222222200020000000000000010000111111110164785 8  62 74 31509   9        ––––– –  –– –– –––––   –        21101110011110121908678563197420 Österreich  EU/EFTA  Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (EU-SILC). Österreich  EU/EFTA  Drittstaaten Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (EU-SILC). In Abbildung 1 werden Ergebnisse aus EU-SILC zum subjektiven Gesundheitsempfinden der Bevölkerung im Alter ­zwischen 45 und 64 Jahren dargestellt. Wie die Abbildung veranschaulicht, unterlag die gefühlte Gesundheit der Bevölkerung zwischen 45 Jahren und dem Pensionsalter in den 2000er Jahren großen Veränderungen, war dann lange sehr stabil und hat sich zuletzt verbessert. Zugewanderte Wiener*innen aus Drittstaaten schätzen ihre Gesundheit deutlich schlechter ein als Wiener*innen mit Herkunft aus Österreich. Am besten beurteilen Wiener*innen aus der EU/EFTA ihren Gesundheits­ zustand. Insgesamt verbesserte sich aber der gefühlte Gesundheitszustand bei allen Bevölkerungsgruppen im Alter von 45 bis 64 Jahren. Von den 45- bis 64-Jährigen mit der Herkunft aus Österreich gaben um 2005 herum rund 7 % an, ihr allgemeiner Gesundheitszustand sei schlecht oder sehr schlecht. 2008 und 2009 stieg der Anteil auf rund 10 % und verharrte dann mehrere Jahre auf diesem Niveau. Der Spitzenwert trat in der Periode 2010–2012 auf und betrug rund 11 %. Ab etwa 142 Gesundheit 2012 begann er sich langsam zu senken, ging auf 7 % zurück, betrug aber in der letzten Erhebungsperiode 2019–2021 wieder rund 9 %(Abb. 1). Krankheit als Hinderungsgrund im Erwerbsleben Deutlich schlechter schätzten Wiener*innen aus Drittstaaten im Alter zwischen 45 und 64 Jahren ihren Gesundheitszustand ein. Der Anteil jener, die ihren allgemeinen Gesundheitszustand als schlecht oder sehr schlecht beurteilten, stieg bei dieser Gruppe von 10 % um 2005 herum auf rund 25 % rund um 2009, blieb einige Jahre auf diesem Niveau und lag ab der Periode 2011–2013 bei 23 %, ehe er sich in der Periode 2019–2021 auf 19 % verringerte(Abb. 1). Am positivsten sahen Wiener*innen mit Herkunft aus der EU/EFTA ihren Gesundheitszustand in der letzten ­Beobachtungsperiode. Von den 45- bis 64-Jährigen mit Herkunft aus EU/EFTA-Staaten antworteten rund um 2005 11 %, um 2009 herum aber nur 4 %, ihr allgemeiner Gesund heitszustand sei schlecht oder sehr schlecht. Danach stieg der Anteil bis zur Periode 2015–2017 und erreichte 16 %, ging aber bis zur Periode 2019–2021 wieder auf 7 % zurück (Abb. 1). Abb. 3: Krankheit wurde bei allen Bevölkerungsteilen seltener als Hinderungsgrund im Erwerbsleben angegeben Krankheit als Grund für Beschäftigungslosigkeit, Abwesenheit von der Arbeit oder verminderte Arbeitssuche unter Wiener*innen zwischen 45 und 59 bzw. 64 Jahren nach Staat des Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund (in%) 50 40 30 20 Wie schätzen ältere Wiener*innen ihren Gesundheitszustand ein? Abbildung 2 stellt Ergebnisse aus EU-SILC zum subjektiven Gesundheitsempfinden der Bevölkerung ab 65 Jahren dar. 10 0 2007 – 10 22000098  ––  1112 2010 – 13 2011 – 14 2012 – 15 2013 – 16 2014 – 17 2015 – 18 22200011187  6 ––  – 221900 Es zeigt sich, dass auch ältere Wiener*innen mit einer Herkunft aus Drittstaaten ihren Gesundheitszustand ­weitaus schlechter einschätzen als diejenigen mit Herkunft aus Österreich oder der EU/EFTA. Rund 30 % der Wiener*­innen ab 65 Jahren mit einer Herkunft aus Drittstaaten empfinden ihren allgemeinen Gesundheitszustand in der letzten ­Beobachtungsperiode 2019–2022 als schlecht oder sehr schlecht. Doch auch hier hat sich das Gefühl, gesund zu sein, in den letzten Jahren deutlich verbessert(Abb. 2). Die Wahrnehmung, eine schlechte gesundheitliche Verfassung zu haben, betraf in der letzten Beobachtungsperiode 2019–2021 auch rund 17 % der Wiener*innen ab 65 Jahren mit Herkunft aus Österreich. Kaum einen Unterschied zwischen jüngeren und älteren Wiener*innen bei der Einschätzung des Gesundheitszustandes gab es in der letzten Beobachtungsperiode 2019– 2021 bei den Personen mit einer Herkunft aus der EU/ EFTA. Lediglich 9 % der ab 65-Jährigen in der Gruppe der ­Wiener*innen mit Herkunft aus der EU/EFTA stuften ihren Gesundheitszustand als schlecht ein. Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Die letzte Periode reicht von Mitte 2018 bis Ende 2020 und umfasst nur 30 Monate. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). In der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, auf der die Berechnungen in der nächsten Abbildung(Abb. 3) beruhen, wurde Krankheit vor allem als Hinderungsgrund für Erwerbstätigkeit oder die Suche danach erfasst. Personen, die arbeiteten oder Arbeit suchten, obwohl sie eigentlich krank waren oder sich krank fühlten, wurden dabei ausgeblendet. Denn wenn sie ihre Aktivitäten nicht bereits eingeschränkt hatten, bekamen sie die Fragen, in denen sie eine Krankheit nennen konnten, gar nicht gestellt. Gesundheit 143 Die Fragen, die für die Berechnungen dieses Indikators verwendet werden, sind jedoch seit 2021 nicht mehr Teil der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung. Die letzte mögliche Auswertung endet daher mit dem Jahresende 2020 und umfasst 30 Monate. Die übrigen Beobachtungsperioden werden anhand gleitender Durchschnitte über 36 Monate dargestellt, jeweils von Jahresmitte zu Jahresmitte. Für die letzten Beobachtungsperioden liegen die Werte wie oben erwähnt jedoch sehr nah beieinander, sodass man hier keine Unterschiede mehr zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen attestieren kann. Krankheit wird bei allen Bevölkerungsteilen seltener als Hinderungsgrund im Erwerbsleben angegeben. Mit dem in Abbildung 3 abgebildeten Indikator werden die Anteile jener Personen gemessen, die als Befragte im Mikrozensus angegeben haben, aufgrund einer Krankheit an der Ausübung ihres Berufs oder an der Arbeitsuche zumindest zum Teil gehindert oder aus ihrer letzten Beschäftigung aufgrund einer Krankheit ausgeschieden zu sein. Bei der Bevölkerung im Alter zwischen 45 Jahren und dem Regelpensionsalter liegen die Anteile der durch Krankheit am Erwerbsleben Eingeschränkten von allen Altersgruppen am höchsten. Zuletzt befand sich ihr Anteil in der Periode von Mitte 2018 bis Ende 2020 bei den fünf hier beobachteten Bevölkerungsgruppen zwischen 13 % und 17 % der nicht in Ausbildung befindlichen Bevölkerung zwischen 15 und 59 bzw. 64 Jahren. Das ist in zweifacher Hinsicht bemerkenswert. Erstens ist der Wert in allen fünf Fällen niedriger als zu Beginn der Berichtszeitspanne des Integrationsmonitorings. Zweitens liegen die fünf Werte so nahe beisammen, dass sie statistisch gesehen praktisch nicht mehr unterscheidbar sind, also als im Wesentlichen gleich bewertet werden müssen, wie auch schon in der Periode von Mitte 2017 bis Mitte 2020. Am größten war der Unterschied in der Periode von Mitte 2012 bis Mitte 2015, als zwischen dem höchsten und dem niedrigsten der fünf Werte immerhin 11 Prozentpunkte lagen, was bedeutet, dass damals mit einiger Gewissheit angenommen werden konnte, der Unterschied bestehe nicht nur in der Stichprobe, sondern ebenso in der gesamten Bevölkerung. In dieser Periode war ersichtlich, dass ­Personen, die ihre Bildung im Ausland absolviert hatten und aus der EU/EFTA zugewandert waren, deutlicher weniger oft Krankheit als Hinderungsgrund im Erwerbsleben angaben, und auch bei Personen, die in Österreich ihre höchste Ausbildung erworben hatten und einen Migrationshintergrund aus der EU/EFTA ausweisen, war Krankheit als Hinderungsgrund weniger ausgeprägt als bei den restlichen Bevölkerungsgruppen. 144 Gesundheit Gesundheit Diversitätsmonitor DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM ÜBERBLICK, STAND 2023 Dienstleistungen& Kund*innen Gesundheitsdienst Veterinäramt und Tierschutz* Berufsrettung Wien Fonds Soziales Wien Wiener Gesundheitsverbund Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser 2,6 1,3 3,1 3,3 4,0 2,3 3,5 Personal& Kompetenzen Gesundheitsdienst Veterinäramt und Tierschutz* Berufsrettung Wien Fonds Soziales Wien Wiener Gesundheitsverbund Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser 3,3 1,2 3,3 3,2 3,9 2,8 3,9 Organisation& Strategie Gesundheitsdienst Veterinäramt und Tierschutz* Berufsrettung Wien Fonds Soziales Wien Wiener Gesundheitsverbund Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser 3,2 1,1 3,4 3,7 4,0 3,2 3,6 Sensibilisierung Planung& Aufbau Erprobung& Umsetzung Weiterentwicklung& Professionalisierung Quelle: L&R Sozialforschung„Diversitätsmonitor“, 2023, n=7;* neu im Sample. 146 Gesundheit AUF EINEN BLICK: DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM HANDLUNGSFELD GESUNDHEIT • Ansprache von Kund*innen mit ausländischer Herkunft und Einbeziehung der heterogenen Kund*innenbedürfnisse in die Angebotsgestaltung • und in Diversitätsfragen kompetente Belegschaft der größten Arbeitgeber*innen im Handlungsfeld sowie positive Entwicklung im Zeitverlauf • Auseinandersetzung mit Diversitätsfragen in der Organisations- und Strategieentwicklung Sieben Abteilungen bzw. Einrichtungen aus dem Handlungsfeld Gesundheit haben den Fragebogen zum Diversitätsmonitor retourniert, davon haben sich sechs auch bei der letzten Erhebung beteiligt. Zu den teilnehmenden Abteilungen und Einrichtungen in diesem Handlungsfeld zählen: • Gesundheitsdienst • Veterinäramt und Tierschutz • Berufsrettung Wien • Fonds Soziales Wien • Wiener Gesundheitsverbund • Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft • Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser Das Handlungsfeld Pflege und Gesundheit ist ein Bereich, in dem die Diversität Wiens unmittelbar sichtbar ist – sowohl nach innen als auch nach außen. Umso wichtiger ist das Diversitätsmanagement in diesem Bereich, und die Analyse­ ergebnisse belegen, dass das Thema – wie auch in den vorangegangenen Monitoren – einen wichtigen Stellenwert einnimmt. So erreicht der Großteil der Abteilungen in allen Analysedimensionen die höchste bzw. zweithöchste Entwicklungsstufe. Lediglich die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz, die im letzten Monitor noch nicht vertreten war, bildet hier eine Ausnahme, setzt jedoch bereits wichtige Schritte zur verstärkten Implementierung um. GELEBTE DIVERSITÄT IM SINNE DER EINBEZIEHUNG DER KUND*INNENBEDÜRFNISSE IN DIE ANGEBOTSPLANUNG UND-ENTWICKLUNG Das Handlungsfeld Gesundheit ist von einer hohen Kund*innenfrequenz gekennzeichnet. Umso positiver ist hervorzuheben, dass von vielen der beteiligten Einrichtungen und Abteilungen bereits seit längerer Zeit Analysen zur Kund*innenstruktur und Erhebungen zu den Bedürfnissen der Kund*innen umgesetzt werden, die als Grundlage für die Entwicklung der Angebote – insbesondere auch im Hinblick auf Kund*innen ausländischer Herkunft – dienen. So war etwa der Wiener Gesundheitsverbund die erste Einrichtung, die Videodolmetschen anbot, das in weiterer Folge von vielen anderen in die Angebotspalette aufgenommen wurde. Die umfassende Liste an guten Beispielen findet sich im Anhang. In der aktuellen Erhebung zeigt sich, dass sowohl vom Wiener Gesundheitsverbund als auch der Berufsrettung Wien, dem Fonds Soziales Wien und dem Kuratorium der Wiener Pensionisten-Wohnhäuser ein starker Schwerpunkt auf zielgruppenspezifischen Maßnahmen liegt. Dies reicht von diskriminierungsfreier Bildsprache über mehrsprachige Beratungen und Formulare bis zu einer gendersensiblen Kommunikation. Die genannten Einrichtungen befinden sich damit alle in der höchsten Entwicklungsstufe. Vielfach findet in diesen Einrichtungen auch ein Austausch mit Stakeholder*innen statt, um die spezifischen Bedürfnisse der unterschiedlichen Kund*innengruppen zu analysieren, und besonders positiv erscheint, dass Kund*innen immer häufiger in die Planung einbezogen werden. Der Gesundheitsdienst sowie die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft erreichen die dritte von vier Entwicklungsstufen und die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz die zweite. Die etwas niedrigere Bewertung begründet sich vor allem dadurch, dass es noch an einer Analyse der Kund*innenstruktur fehlt und – mit Ausnahme der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft, die systematische Kund*innenbefragungen durchführt – auch deren Bedürfnisse eher punktuell erhoben werden. Es werden jedoch immer mehr diversitätsorientierte Angebote eingeführt, etwa eine diskriminierungsfreie Bildsprache, mehrsprachige Formulare und vereinzelt auch mehrsprachige Beratungen. DIVERSITÄTSKOMPETENZEN – EIN NICHT MEHR WEGZUDENKENDER BESTANDTEIL DES ANFORDERUNGSPROFILS Der Gesundheitsbereich ist nicht nur der personalintensivste der Stadt Wien, sondern auch einer, der sich seit langer Zeit durch eine diverse Belegschaft auszeichnet. Und gerade hier zeigen die Analyseergebnisse äußerst positive Tendenzen auch im Vergleich zum letzten Monitor. In allen teilnehmenden Einrichtungen und Abteilungen sind Diversitätskompetenzen ein wichtiger Bestandteil des Qualifikationsprofils für bestehende sowie neue Mitarbeitende. Gesundheit 147 Insbesondere das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser und der Wiener Gesundheitsverbund stechen mit einem Benchmark von 3,9 in diesem Analysebereich hervor. Nach eigenen Angaben liegt der Anteil der Mitarbeitenden ausländischer Herkunft im Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser zwischen 40 und 49 %, und diesen wird auch der Aufstieg in höherwertige Positionen ermöglicht. So liegt dieser Anteil bei über 15 % und ist somit einer der höchsten der teilnehmenden Abteilungen und Einrichtungen. Beide Anteile sind in den letzten Jahren auch gestiegen. Ähnlich hoch ist der Anteil der Mitarbeitenden ausländischer Herkunft beim Wiener Gesundheitsverbund, und zwar zwischen 30 und 39 %. Insgesamt zeichnet sich der Wiener Gesundheitsverbund seit langem als Einrichtung mit spezifischen Angeboten für Mitarbeitende ausländischer Herkunft aus, indem beispielsweise interkulturelle Kompetenzen als wichtige Erfolgsfaktoren betrachtet und diese gezielt gefördert sowie spezifische Recruitingmaßnahmen gesetzt werden. wesentliche Rolle. Dementsprechend wird auch die Inanspruchnahme der Weiterbildungen als stark eingeschätzt, und entsprechende Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Teilnahmen werden gesetzt. DIVERSITÄT ALS STRUKTURELL VERANKERTE UND GELEBTE REALITÄT Dem Diversitätsmanagement wird in allen beteiligten Abteilungen und Einrichtungen hohe Relevanz in der Organisationsentwicklung eingeräumt, und es wird in den unterschiedlichsten Punkten berücksichtigt. Insbesondere beim Beschwerdemanagement, im Qualitätsmanagement sowie in der Personalentwicklung wird das Thema Diversität vielfach bereits systematisch einbezogen. Vor allem der Wiener Gesundheitsverbund ist in dem Analyse­ bereich hervorzuheben, der dies in Teamsitzungen, bei Info­ veranstaltungen für neue Mitarbeitende und in vielem mehr berücksichtigt und somit die höchstmögliche Bewertung von 4,0 erreicht. Auch im Fonds Soziales Wien sowie beim Gesundheitsdienst werden Anteile zwischen 20 und 29 % an Mitar beitenden mit ausländischer Herkunft erreicht. In beiden Einrichtungen konnten die Anteile erhöht werden, etwa durch spezifische Recruitingmaßnahmen oder den Nachweis von spezifischen Sprachkenntnissen in Stellenprofilen. Der Fonds Soziales Wien weist zudem mit über 15 % bereits einen vergleichsweise hohen Anteil an M­ itarbeiter*innen ausländischer Herkunft in höherwertigen Funktionen auf. Beim Gesundheitsdienst konnte dieser Anteil seit dem ­letzten Monitor erhöht werden, liegt jedoch mit 7 bis 10 % noch etwas niedriger. Die Berufsrettung verfügt über ein gutes Wissen über die eigene Mitarbeiter*innenstruktur, allerdings sind die Anteile von Personen mit ausländischer Herkunft noch vergleichsweise gering. Die Aneignung von ­Diversitätskompetenzen ist jedoch von besonderer Bedeutung für die Abteilung. Hierfür werden auch entsprechende Schritte gesetzt, um die bereits sehr gute Inanspruchnahme diversitätsorientierter Weiterbildungen zusätzlich zu steigern. Demgegenüber spiegelt sich die diverse Wiener Stadtbevölkerung in den weiteren beteiligten Abteilungen und Einrichtungen nicht in diesem Ausmaß wider, und es werden auch nur sehr vereinzelt Maßnahmen gesetzt, um die Anteile der Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft zu erhöhen. Mit Ausnahme des Veterinäramtes und Tierschutzes spielt das Thema Diversität jedoch in den Weiterbildungen aller teilnehmenden Abteilungen und Einrichtungen eine Zudem wurden bereits in der letzten Monitoringperiode in allen Abteilungen und Einrichtungen – mit Ausnahme des Veterinäramtes und Tierschutzes – Diversitätsbeauftragte bestellt. Auch hier ist der Wiener Gesundheits­ verbund ebenso ein Vorreiter wie der Fonds Soziales Wien, die beide Diversität als Bestandteil des ­Aufgabenprofils von Abteilungsleitungen sowie Personalentwicklung bereits vor ­längerer Zeit festgelegt haben – Punkte, die etwa bei der Berufsrettung sowie bei der Wiener Pflege, ­Patientinnen- und Patientenanwaltschaft in den letzten drei Jahren eingeführt wurden oder in Planung sind. Dem Thema ­Diskriminierung und dem entsprechenden Umgang im ­Diskriminierungsfall wird nicht nur in den Medien immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt, auch die beteiligten Abteilungen und Einrichtungen haben hier sehr klare ­Haltungen und setzen im Anlassfall gezielte Schritte. Die Verankerung des Diversitätsmanagements in Leitbildern und Strategiepapieren stellt einen zentralen Ansatzpunkt für weitere Umsetzungsschritte dar, und diesbezüglich sind lediglich bei der Berufsrettung, dem Gesundheitsdienst und dem Veterinäramt noch entsprechende Maßnahmen zu ­setzen. Für eine erfolgreiche Umsetzung des Diversitätsmanagements ist die Einbindung von Mitarbeiter*innen ein wesentlicher Schritt, und umso positiver erscheint es, dass dies in fast allen Abteilungen möglich ist. Ebenso werden in fast allen beteiligten Einrichtungen Schritte nach außen gesetzt oder sind in Planung, etwa die Beteiligung an stadt­ internen oder externen Plattformen oder Netzwerken, das Verfassen von Beiträgen oder entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. 148 Gesundheit DIE EINBEZOGENEN ABTEILUNGEN • Gesundheitsdienst: Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen – von der Vorsorge­ untersuchung bis zum Impfservice – und Behörde zur Vollziehung gesetzlicher ­Aufgaben im Gesundheitsbereich. • und Tierschutz: Dazu gehören allgemeine Angelegenheiten des Veterinärwesens und des Tierschutzes mit einigen Ausnahmen. Ausübung und Überwachung der Gesetze und Verordnungen im Bereich Tierschutzgesetz etc. Weitere Bereiche sind Tierhaltungskontrollen, Gesundheitsbescheinigungen, Fundtierservice, Verwaltung und Hundeführerschein. • Wien: Öffentlicher Rettungsdienst der Stadt Wien mit Einsatzzentrale und zwölf über das Stadtgebiet verteilten Rettungsstationen. • Soziales Wien(FSW): Berät und begleitet Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf, Behinderung, Schuldenproblematik, obdach- oder wohnungslose und geflüchtete Menschen. Durch seine Förderungen finanziert der FSW etwa 27.000 Arbeitsplätze in ganz Wien. Darüber hinaus ist der FSW für den Betrieb der telefonischen Gesundheitsberatung 1450 in Wien verantwortlich. Seine Tochterunternehmen FSW Pflege- und Betreuungsdienste, FSW Obdach und FSW Schuldenberatung erbringen selbst soziale Leistungen. Das FSW Bildungszentrum bildet als Tochterunternehmen des FSW, des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser und der Stadt Wien Integration und Diversität Menschen in Sozial- und Gesundheitsberufen aus. Eine weitere Tochter, FSW Liegenschaften, betreibt Liegenschafts- und Gebäudemanagement für die FSW-Unternehmensgruppe und führt Wohnhäuser mit rasch verfügbarem Wohnraum. • Gesundheitsverbund: Betreibt acht Kliniken, neun Pflegehäuser und das Therapiezentrum Ybbs. Mit rund 30.000 Mitarbeiter*innen der größte Gesundheitsdienstleister Österreichs. Größter Ausbildner für Gesundheitsberufe in Österreich. • Pflege- , Patientinnen- und Patientenanwaltschaft: Fungiert als Beratungsstelle für Patient*innen oder deren Vertrauenspersonen und unterstützt kostenlos bei der Durchsetzung deren Rechte im Gesundheits- und Pflegebereich. • Wiener Pensionisten-Wohnhäuser(KWP): Anbieter von Senior*innenbetreuung und-pflege in 30 Pensionist*innen-Wohnhäusern und 150 Pensionist*innenklubs. Gesundheit 149 Wohnen Kernergebnisse Integrationsmonitor VERTEILUNG DER BEVÖLKERUNG IN DEN WOHNSEGMENTEN Die Wiener Bevölkerung mit Migrationshintergrund wohnt im Vergleich zu Wiener*innen ohne ­Migrationshintergrund überdurchschnittlich oft in privaten Mietwohnungen. Besonders stark trifft dies auf jene Personen zu, die ihre Ausbildung noch im Ausland abgeschlossen haben und erst danach zugewandert sind. Zudem betreffen Befristungen am privaten Wohnungsmarkt Wiener*innen mit Migrationshintergrund besonders oft. Rund zwei Drittel der Wiener*innen in befristeter privater Miete haben Migrationshintergrund. Besonders hoch ist der Anteil befristeter Mietverträge – und damit ­weniger sicherer Wohnverhältnisse – bei Menschen mit Migrationshintergrund aus der EU/EFTA, die nach Abschluss ihrer Ausbildung zugewandert sind: Insgesamt sind 47 % aller am privaten Wohnungsmarkt vermieteten Wohnungen, die an Wiener*innen mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA vergeben wurden, befristet. Gleichzeitig sind Gemeindewohnungen eine wichtige Wohnungsform für Menschen mit Migrationshintergrund, vor allem für diejenigen, deren Eltern aus einem Drittstaat stammen. Die Bevölkerung mit Bildung aus Österreich und Eltern aus einem Drittstaat macht im Gemeindebau rund ein Viertel der Bewohner*innenschaft aus. Weniger bewohnt wird der Gemeindebau hingegen von Menschen mit Migrationshintergrund aus der EU/EFTA. LEISTBARKEIT DES WOHNENS Menschen mit Migrationshintergrund bezahlen im Durchschnitt pro Quadratmeter höhere Preise. Am meisten Miete zahlen durchschnittlich Wiener*innen, die aus der EU/EFTA zugewandert sind. Der durchschnittliche Mietpreis hängt aufgrund der über die Zeit steigenden Mieten, der vor allem neue Mietverträge betrifft, vor allem vom Zuwanderungszeitpunkt ab. Je kürzer die Aufenthaltsdauer ist, desto teurer mietet diese Person. Wiener*innen, die seit dem Jahr 2011 zugewandert sind, bezahlen im Vergleich zu Mieter*innen, die zu einem früheren Zeitpunkt zugewandert sind, die höchsten Mietpreise. WOHNSTANDARD Menschen mit Migrationshintergrund haben im Durchschnitt pro Kopf weniger Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung. Über den geringsten Wohnraum pro Kopf verfügen Wiener Mieter*innen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat. Sie leben pro Kopf auf rund 28 Quadratmetern Wohnraum. ­Wiener*innen ohne Migrationshintergrund haben hingegen im Durchschnitt pro Kopf 43 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. Während zudem lediglich 7 % der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund über weniger Wohnräume als Haushaltsmitglieder verfügen, trifft dies bei Wiener*innen mit Bildung aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat mit 48 % auf nahezu die Hälfte zu. RÄUMLICHE VERTEILUNG Wiener*innen mit ausländischer Herkunft aus ­Drittstaaten oder aus Staaten, die der EU ab 2004 beigetreten sind, wohnen vor allem in eng verbauten und dicht bewohnten ­Gebieten aus der Gründerzeit. Wiener*innen mit ausländischer Herkunft aus der EFTA oder aus Staaten, die der EU vor 2004 beitraten, wohnen hingegen öfter in zentrums­ nahen Gebieten mit einer hohen Wohnqualität. 150 Wohnen Einleitung Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis und der gleichberechtigte Zugang zu angemessenem Wohnen ein Menschenrecht. 1 Die Lebensqualität aller Wiener*innen hängt maßgeblich mit leistbarem und zugänglichem ­Wohnungsraum zusammen. Trotz eines umfangreichen Systems des sozialen Wohnbaus, insbesondere in Wien, erhöhen sich die Wohnkosten zunehmend. Die zunehmende Verknappung von günstigem Wohnraum ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, von der große Teile der Bevölkerung betroffen sind. Benachteiligungen am Wohnungsmarkt entstehen dabei nicht nur aufgrund von sozioökonomischem Hintergrund. Auch ethnische Zugehörigkeit kann sich aufgrund von Diskriminierung 2 auf Grundlage von(­zugeschriebener) ausländischer Herkunft oder aufgrund von geringer Deutschkompetenz erschwerend auf die ­Wohnungssuche auswirken. Menschen mit Migrationshintergrund, auch diejenigen, die schon länger hier leben oder hier geboren sind, können also von Benachteiligungen am Wohnungsmarkt betroffen sein. In vielen Wohnungsbiografien von Wiener*innen mit Migrationshintergrund zeichnet sich ein erschwerter Zugang zu angemessenem Wohnen etwa durch hohe Kosten oder befristete Verträge ab. Zudem können zugewanderten Menschen entsprechende Netzwerke und Zugang zu Informationen, die die Wohnungssuche einfacher gestalten würden, fehlen. So wies auch eine jüngst erschienene Studie darauf hin, dass zugewanderte Menschen bei gefördertem Wohnbau in Wien häufig auf Zwischenakteur*innen angewiesen sind, die gegen Gebühren die Anmeldung für Wohnungssuchende übernehmen. 3 Zusätzlich erschwerend im Hinblick auf leistbaren Wohnraum sind gesetzliche Regelungen, die den Zugang zu gefördertem Wohnen und Sozialleistungen im Wohnbereich vom Aufenthaltsstatus abhängig machen. So gelten etwa auch beim Anspruch auf Wohnungslosenhilfe, die darauf abzielt, Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu verhindern, dieselben Voraussetzungen wie für den Zugang zur Sozialhilfe insgesamt, d. h. Antragssteller*innen müssen die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen oder Österreicher*innen gleichgestellt sein(das sind anerkannte Flüchtlinge sowie Personen, die sich seit mindestens fünf Jahren tatsächlich und rechtmäßig in Österreich aufhalten). 4 Integrationspolitik im Wohnbereich bedeutet, sich mit diesen erschwerenden Bedingungen auseinanderzusetzen und allen Wiener*innen, inklusive zugewanderten Menschen und ihren Kindern, bestmögliche Chancen auf qualitätsvollen und leistbaren Wohnraum zu eröffnen. Der Leitgedanke inklusiver Wohnungspolitik muss der gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Zugang zu allen Sektoren des Wohnungsmarktes sein. WAS WIRD IM THEMENFELD ANALYSIERT? Im Kapitel Wohnen wird im Integrationsmonitor zuallererst die Basis der Wohnungsbenützung(Wohnungstypen unterschieden nach Eigentum, Miete und gemeinnütziger bzw. sozialer Wohnbau) und damit die Rechtsgrundlage für die Wohnungsbenutzung beobachtet. Zusätzlich wird die Wohnsituation im Detail beleuchtet: Wie viele Quadratmeter Wohnraum pro Kopf stehen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen im Durchschnitt zur Verfügung, und wie hoch ist die Miete, die sie im Durchschnitt pro Quadratmeter zu bezahlen haben? Den Abschluss bildet eine Analyse zur räumlichen Verteilung der Wiener Bevölkerung innerhalb des Stadtgebiets. INDIKATOREN • der Wiener Bevölkerung über die Segmente des Wohnungsmarktes(Rechtsgrundlage des Wohnens) • am Mietwohnungsmarkt: Entwicklung der Wohnfläche und Wohnkosten pro Kopf(Wohnstandard und Leistbarkeit des Wohnens) • der Wiener Bevölkerung über das Stadtgebiet (Räumliche Verteilung) (2023) : The human right to adequate housing. ohchr.org/en/special-procedures/sr-housing/human-right-adequate-housing#:~:text=The%20right%20to%20adequate%20housing%20contains%20freedoms.,home%2C%20privacy%20and%20family%3B%20and , letzter Zugriff am 24. Juli 2023. dazu SORA(2023):„Sie haben den Lotto-Sechser gewonnen. Sie sind der erste Österreicher, der mich anruft“: Ethnische Diskriminierung am Wohnungsmarkt. Studienbericht im Auftrag der Gleichbehandlungsanwaltschaft. gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/Themen/StudienUntersuchungen-.html , letzter Zugriff am 7. Juli 2023. 3 D. , Adamović S., Scherner, M.(2022): Migration, Mobilität und Zugang zum geförderten Wohnbau in Wien. Studienbericht. iba-wien.at/ fileadmin/user_upload/magalone/magalon_file_1656676095/pdf/full.pdf , letzter Zugriff am 7. Juli 2023. ­ International(2022):„Wenn Wohnen ein Menschenrecht wäre, dann würde ich so nicht wohnen“: Hürden beim Zugang zur Wohnungs­ losenhilfe in Österreich. amnesty.at/media/9679/amnesty-report-wohnungs-und-obdachlosigkeit_april-2022_summary-de.pdf , letzter Zugriff am 19. Juni 2023. Wohnen 151 Verteilung der Bevölkerung in den Segmenten des Wohnungsmarktes Abb. 1: Die Wiener Bevölkerung mit Migrationshintergrund wohnt öfter in privater Miete Verteilung der Wiener Bevölkerung in den Segmenten des Wohnungsmarkts nach Ort des höchsten Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund in der Periode 2019–2022(in%) Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat 11 17 6 14 23 39 17 2 10 29 38 24 18 8 17 14 19 25 19 24 19 37 17 15 29 19 18 13 3 3 1 4 2  Hauseigentum   Wohnungseigentum   Private Miete(unbefristet)   Private Miete(befristet)   Gemeinnütziger Wohnbau   Gemeindewohnung   Sonstige Rundungsdifferenzen möglich; Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). Abbildung 1 zeigt, zu welchen Anteilen die fünf untersuchten Bevölkerungsgruppen in den unterschiedlichen Wohnsegmenten leben. Dabei wird unterschieden zwischen Eigentum(Haus und Wohnung), privater Miete(befristet und unbefristet), gemeinnützigem Wohnbau(Genossenschaften), Gemeindewohnung und sonstigen Wohnformen. Wie die Abbildung 1 verdeutlicht, wohnt die Wiener Bevölkerung mit Migrationshintergrund öfter in privaten Mietwohnungen. Besonders stark trifft dies auf jene Personen zu, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und erst danach nach Wien zugezogen sind. Menschen, die zugewandert sind, wohnen häufiger in privater Miete und haben öfter befristete Mietverträge. Während 2019–2022 nur rund 26 % der Wiener Bevölke rung ohne Migrationshintergrund in privater Miete lebten, lag der Anteil bei der im Ausland ausgebildeten Bevölkerung weitaus höher: Bei im Ausland ausgebildeten ­Wiener*innen mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat lag der Anteil bei 42 % und bei den im Ausland aus­ gebildeten Wiener*innen mit Migrationshintergrund aus der EU/EFTA sogar bei 54 %. Auch bei der in Österreich ausgebildeten Bevölkerung mit Migrationshintergrund war der Anteil der ­Personen in privater Miete höher als bei Personen ohne Migra­ tionshintergrund: 41 % bei Personen mit EU/EFTA-Migra tionshintergrund und 31 % bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat. Grundsätzlich ist bei allen fünf analysierten Bevölkerungsgruppen seit der ersten Beobachtungsperiode des ­ersten Integrationsmonitors(2007–2010) eine Zunahme an befristeten Verträgen zu beobachten. Diese Zunahme ­entwickelt sich für verschiedene Gruppen jedoch unterschiedlich. ­Während die Zunahme an befristeten Verträgen bei Personen ohne Migrationshintergrund mit durchschnittlich 0,4 Prozentpunkten pro Periode am niedrigsten war, ist die Steigerung an befristeten Verträgen bei im Ausland ausgebildeten Personen mit Migrationshintergrund aus der EU/ EFTA mit plus 0,9 Prozentpunkten pro Periode am höchsten. Wiener*innen mit Migrationshintergrund wohnen seltener im Eigentum. Unter Personen ohne Migrationshintergrund war 2019– 2022 der Anteil derer, die in Eigentum wohnten, mit 28 % am höchsten. Bei Personen mit Bildung aus Österreich und 152 Wohnen Abb. 2: Menschen, die in privater Miete oder Gemeindewohnungen leben, haben öfter Migrationshintergrund; Menschen, die im gemeinnützigen Wohnbau oder Eigentum leben, haben öfter keinen Migrationshintergrund Verteilung der Wiener Bevölkerung in den Segmenten des Wohnungsmarkts nach dem Ort des höchsten Bildungsabschlusses und Migrationshintergrund in der Periode 2019–2022(in%) Hauseigentum 79 Wohnungseigentum 65 Private Miete(unbefristet) 47 Private Miete(befristet) 33 Gemeinnütziger Wohnbau 60 Gemeindewohnung 43 6 6 36 8 11 7 9 9 14 13 18 10 17 18 22 7 15 7 11 6 26 5 19  Kein Migrationshintergrund  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). EU/EFTA-Migrationshintergrund lag der Anteil bei 20 % und sowohl bei Wiener*innen mit Eltern aus einem Drittstaat und Bildung aus Österreich als auch bei Wiener*innen mit ausländischer Bildung mit Migrationshintergrund aus der EU/EFTA bei 12 %. Am wenigsten oft lebten Wiener*innen mit ausländischer Bildung mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat 5 in Eigentum(11 %). Im Vergleich zu anderen Gruppen war innerhalb der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund mit 24 % der Anteil derer, die 2019–2022 im gemeinnützigen Wohnbau lebten, am größten. Bei Personen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA oder einem Drittstaat waren es hingegen jeweils 19 %. Bei Personen mit aus ländischer Bildung und Migrationshintergrund aus der EU/ EFTA lag dieser Anteil bei 17 % und bei jenen mit ausländi scher Bildung mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat bei 15 %(Abb. 1). Gemeindewohnungen sind eine wichtige Wohnform für Wiener*innen aus Drittstaaten und deren Kinder. In Wohnungen der Gemeinde Wien lebten in der Periode 2019–2022 rund 19 % der Wiener Bevölkerung ohne Migra tionshintergrund, 18 % jener mit Bildung aus Österreich und EU/EFTA-Migrationshintergrund sowie 13 % jener mit Bil dung aus einem EU/EFTA-Staat. Deutlich höher lag der Anteil der Bewohner*innen von Gemeindewohnungen innerhalb der Bevölkerung mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat(37 %) sowie bei den Wiener*innen, die nach Abschluss ihrer Bildung aus einem Drittstaat zuwanderten(29%). In anderen Rechtsver hältnissen lebten jeweils zwischen 1 % und 4 % jedes Bevöl kerungsteils. Dabei handelt es sich um mehr oder minder unentgeltliche Wohnformen. Während bislang der Fokus darauf lag, wie sich die Verteilung in verschiedenen Wohnsegmenten innerhalb unterschiedlicher Gruppen der Wiener der Bevölkerung gestaltet, wird mit Abbildung 2 die Perspektive gewechselt. Nun wird der Migrationsbezug der Wiener*innen in den einzelnen Wohnsegmenten betrachtet. die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Angehörige eines EU- oder EWR-Staates sind, brauchen nach dem ­Ausländergrunderwerbsgesetz eine Genehmigung, um Eigentum oder Miteigentum an Liegenschaften zu erwerben. Voraussetzung für die Genehmigung in Wien sind ein soziales oder volkswirtschaftliches Interesse. Siehe dazu: wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/grund/erwerb/ auslaendergrund­erwerb.html#voraussetzungen , letzter Zugriff am 19. Juni 2023. Wohnen 153 Mehr als die Hälfte der in privater Miete sowie in Gemeindewohnungen wohnenden Wiener*innen hat Migrationshintergrund. Im Eigentum wohnen vor allem Wiener*innen ohne Migra­ tionshintergrund: 79 % der Bewohner*innen von im Eigen tum des Haushalts befindlichen Häusern sowie 65 % der Bewohner*innen von Eigentumswohnungen in Wien haben keinen Migrationshintergrund. Am wenigsten im Eigentum wohnen Personen mit ausländischer Bildung mit Migrationshintergrund aus einem EU/EFTA-Staat(Abb. 2). Die Zusammensetzung der Bewohner*innenschaft von Eigentumswohnungen und von gemeinnützigen Wohnungen ähnelt sich. Rund 60 % der Bewohner*innenschaft hatte 2019–2022 keinen Migrationshintergrund, 10 % Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA, 7 % Bildung aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA, 15 % Bildung aus Österreich und Migrations hintergrund aus einem Drittstaat sowie etwa 11 % Bildung aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat. Im Gegensatz dazu hat die Mehrheit der Bevölkerung in ­privaten Mietverhältnissen Migrationshintergrund: Von den Personen in unbefristeten privaten Mietverhältnissen hatten 47 % keinen Migrationshintergrund, und bei den befriste ten privaten Mietverhältnissen war ihr Anteil mit 33 % noch mals niedriger. Gemeindewohnungen sind, wie Abb. 2 verdeutlicht, vor allem für Personen mit Bildungsabschluss aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat eine wichtige Wohnungsform. Im Gemeindebau lebten in der Periode 2019–2022 26 % der Wiener Bevölkerung aus dieser Gruppe. Die Bevölkerung mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat macht dort also rund ein Viertel der Bewohner*innenschaft aus. Bei Personen mit Bildung aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat lag der Anteil in derselben Periode bei 19 %. Im Segment Gemeindewohnungen hat der Anteil an Personen mit ausländischem Bildungs­ abschluss und Migrationshintergrund aus einem ­Drittstaat damit zugenommen. In der Periode 2007–2010 lag der Anteil dieser Gruppe bei 14 %. Dies verweist auf den Effekt der Langansässigenrichtlinie der Europäischen Union 6 , die diese Wohnform für zugewanderte Menschen mit Nicht-EU-Staatstaatsbürgerschaft(Drittstaatsangehörigkeit), die über einen Daueraufenthaltstitel verfügen und seit zwei Jahren in Wien hauptgemeldet sind, bei Bedürftigkeit ab 2006 geöffnet hat. Weitaus weniger verbreitet ist die Gemeindewohnung als Wohnform bei Menschen mit Migrationshintergrund aus der EU/EFTA. Hier liegen die Anteile bei 5 % für Wiener*in nen mit Migrationshintergrund aus der EU/EFTA, die ihre Bildung im Ausland erworben haben, bzw. bei 6 % für Wie ner*innen mit Migrationshintergrund aus der EU/EFTA und Bildung aus Österreich. Vor allem bei jenen mit ausländischer Bildung liegt die Vermutung nahe, dass dies mit der oft noch relativ kurzen Aufenthaltsdauer zusammenhängt, aber eventuell auch mit Erwartungen, nicht auf Dauer in Wien zu bleiben. Insgesamt liegt der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund im Gemeindebau bei 57 %, während der von Men schen ohne Migrationshintergrund bei 43 % liegt. Betrachtet man die Bewohner*innen des Gemeindebaus nach Alters­ kohorten, sieht man, dass bei der Bevölkerung ab 65 ­Jahren zuletzt noch mehr als zwei Drittel mindestens einen in Österreich geborenen Elternteil haben, von den Altersgruppen unter 45 Jahren nur mehr ein Drittel. Dies verweist einerseits auf die bereits erwähnte Öffnung des Gemeindebaus mittels EU-Langansässigenrichtlinie und andererseits auf unterschiedliche Einkommensverhältnisse sowie auch die seltener bereits in jungen Jahren erfolgende Familiengründung durch die Bevölkerung mit Eltern aus dem Inland. Im Hinblick auf die Zusammensetzung der Herkunftsstaaten der Bewohner*innen des Gemeindebaus zeigt sich(nicht abgebildet), dass die Türkei und die im Gebiet des früheren Jugoslawien noch verbleibenden Drittstaaten(Bosnien& Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kosovo und Nordmazedonien) seit etwa 2013 unveränderte Anteile von jeweils rund 15 % der Bewohnerschaft ausmachen. Der Anteil derer, die selbst oder deren Eltern aus sonstigen Staaten stammen, lag in der Periode 2019–2022 bei 18 % etwas darüber. Der Gemeindebau von heute ist damit zunehmend von Heterogenität, d. h. von Vielfalt von Menschen mit unterschiedli cher Herkunft gekennzeichnet. Das Wohnsegment des gemeinnützigen Wohnbaus gewinnt an Bedeutung. 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, siehe dazu: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0109 , letzter Zugriff am 19. Juli 2023. 154 Wohnen Abb. 3: Die Bedeutung des gemeinnützigen Wohnbaus nimmt zu Verteilung der Bevölkerung in den Segmenten des Wiener Wohnungsmarkts(in absoluten Zahlen) Hauseigentum 500.000 450.000 400.000 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 Wohnungseigentum Private Miete (unbefristet) Private Miete (befristet) Gemeinnütziger Wohnbau Gemeindewohnung 22222000001110197630     –––––     1111229630 22222000001110197630     –––––     1111229630 22222000001110197630     –––––     1111229630 22222000001110197630     –––––     1111229630 22222000001110197630     –––––     1111229630 22222000001110197630     –––––     1111229630  Kein Migrationshintergrund  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria(Mikrozensus). In absoluten Zahlen betrachtet ist die Zahl der Wiener*innen, die im Hauseigentum lebt, bei drei der fünf Bevölkerungsgruppen leicht gewachsen, während sie bei zwei Gruppen – Personen ohne Migrationshintergrund und bei Menschen mit Bildung aus dem Ausland und Migra­ tionshintergrund aus der EU/EFTA – geringfügig gesunken ist. Insgesamt wohnten in der Periode 2019–2022 137.897 ­Wiener*innen in Hauseigentum(Abb. 3). Wohnungseigentum steigt hingegen in allen Bevölkerungsteilen, sodass in der letzten Beobachtungsperiode 251.838 Menschen in Wien in Wohnungseigentum lebten. Bei den unbefristeten Mieten verringert sich, wie in Abb. 3 ersichtlich, die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Die Verringerung der Bevölkerung mit Eltern aus Österreich im Wohnungssegment der unbefristeten Mietwohnungen wurde dabei über die Jahre hinweg ausgeglichen durch die Zunahme der Bevölkerung mit Migrationshintergrund aus der EU/EFTA, vor allem jener mit Bildung aus dem Ausland. Eine Abnahme im Wohnsegment der unbefristeten Miete zeigt sich auch bei Menschen mit Bildung aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat. Zu beachten ist bei der Interpretation dieser Daten, dass, wenn auf einen unbefristeten Mietvertrag eine Übersiedelung etwa in eine Pflege- oder Alteneinrichtung folgt, die Person aus den Daten des Mikrozensus verschwindet, da nur Privathaushalte in die Stichprobe kommen, keine Anstaltshaushalte. Insgesamt hat sich die Gesamtbevölkerung in unbefristeter Miete seit Mitte der 2010er Jahre kaum mehr verringert und liegt in der Periode 2019–2022 bei 376.601 Personen. Während in den früheren Perioden vor allem das Wohnsegment der befristeten Miete an Bedeutung gewonnen hat, hat dieses in der letzten Beobachtungsperiode im Vergleich zur vorherigen Periode 2016–2019 in absoluten Zahlen kaum weiter zugenommen. Davor erfolgte die Zunahme an befristeten Mieten in allen Wiener Bevölkerungsteilen. Insgesamt wohnten in der Periode 2019–2022 242.463 Personen in befristeten Mietwohnungen. In den letzten Jahren weist hingegen der gemeinnützige Wohnbau das relevanteste Wachstum auf. Hier kommt es Wohnen 155 bei allen analysierten Wiener Bevölkerungsgruppen zu einem Wachstum, sodass zuletzt 394.409 Personen in ­diesem Wohnungssegment wohnten. Wohnsituation: Pfade am Mietwohnungsmarkt Auch der Gemeindebau nimmt bei allen analysierten Bevölkerungsgruppen mit Ausnahme der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund in absoluten Zahlen an B­ edeutung zu und bleibt insgesamt sowohl in absoluten Zahlen mit 430.101 Personen(Abb. 3) als auch prozentuell(Abb. 2) nach wie vor numerisch relevanter als der gemeinnützige Wohnbau. Einen zentralen Aspekt des Wohnens stellt die ­Leistbarkeit dar. Da die Größe der Wohnung und die Mietkosten pro Quadratmeter letztlich davon abhängig sind, wie viel man in der Lage ist, pro Kopf für eine Wohnung auszugeben, ­werden die Themen Leistbarkeit und Geräumigkeit im folgenden Abschnitt gemeinsam betrachtet. Abb. 4: Wiener*innen ohne Migrationshintergrund wohnen am geräumigsten und günstigsten Durchschnittliche Quadratmeter pro Kopf und durchschnittliche Miete in Euro pro Quadratmeter der Bewohner*innen von Mietwohnungen in Wien nach Ort der Ausbildung und Migrationshintergrund von der Periode 2007–2010 bis zur Periode 2019–2022 durchschnittliche €/m 2 12 10 8 350 Euro/Kopf für die Wohnung 6 250 Euro/Kopf für die Wohnung 4 150 Euro/Kopf für die Wohnung 2 0 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 durchschnittliche m 2 /Kopf Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Die untere Linie der Pfeillinien markiert die Periode 2007–10, die oberen Pfeilenden markieren die Periode 2019–22. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). Für die Betrachtung der Wohnsituation wurden die durchschnittlichen Quadratmeter pro Kopf sowie die durchschnittliche Miete pro Quadratmeter Wohnfläche in Bezug zueinander gesetzt. Damit kann die Position unterschiedlicher Teile der Wiener Bevölkerung am Mietwohnungsmarkt dargestellt und im Zeitverlauf aufgezeigt werden, wie sich diese Position verändert hat. Werden die Pfade am Mietwohnungsmarkt nach dem Ort des Bildungsabschlusses sowie Migrationshintergrund für die fünf untersuchten Gruppen der Wiener Bevölkerung differenziert abgebildet, so zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Herkunftsregionen(Abb. 4). Der in 156 Wohnen den folgenden Abbildungen abgebildete Mietwohnungsmarkt umfasst nicht den Gemeindebau, sondern nur die Mietformen privat unbefristet, privat befristet und gemeinnützig. Wiener*innen ohne Migrationshintergrund wohnen am günstigsten und geräumigsten: Sie leben im Durchschnitt auf 43 Quadratmeter pro Kopf und zahlen pro Quadratmeter 8,10 Euro Miete. Die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund wohnt am geräumigsten und günstigsten. Im Schnitt verfügten Personen ohne Migrationshintergrund in der Periode 2019–2022 über 43,4 Quadratmeter pro Kopf und zahlten pro Quadratmeter 8,12 Euro. Dem Trend nach war das eine Zunahme bei der Miete pro Quadratmeter um durchschnittlich 0,21 Euro pro Periode. Wiener*innen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus Drittstaaten haben mit durchschnittlich 28 Quadratmetern pro Kopf am wenigsten Quadratmeter zur Verfügung. Am wenigsten Wohnraum pro Kopf haben die Wiener ­Mieter*innen mit Bildungsabschluss aus Österreich und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat zur Verfügung. Sie lebten im gesamten Berichtszeitraum in Haushalten mit rund 27 bzw. in den rezenteren Berichtsperioden (ab 2016–2019) auf 28 Quadratmeter pro Kopf. Ihre Mietkosten lagen zuletzt bei 8,80 Euro pro Quadratmeter. Der Mietpreis erhöhte sich bei dieser Gruppe um 0,24 Euro pro Quadratmeter pro Periode. Die Wiener*innen mit Bildung aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat hingegen hatten etwas mehr Wohnraum zur Verfügung, nämlich 29,1 Quadratmeter pro Kopf, und sie zahlten rund 9 Euro pro Quadratmeter. Dem Trend nach ist dies eine Zunahme um rund 0,10 Euro pro ­Quadratmeter pro Periode und damit die geringste Steigerung unter allen fünf Bevölkerungsgruppen. Zwischen den Wiener*innen ohne Migrationshintergrund und Wiener*innen mit Migrationshintergrund aus einem Drittstaat gibt es also einen großen Abstand bei dem pro Kopf an Quadratmetern zur Verfügung stehenden Wohnraum. Auch in Hinblick auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Räume bestehen Unterschiede. Dies hat unter anderem mit der unterschiedlichen Altersverteilung zwischen den betrachteten Bevölkerungsgruppen zu tun, in deren Folge die Kinderzahl in den Haushalten unterschiedlich ist. Bei der gesamten ­Wiener Bevölkerung steigt über die Jahre hinweg die Zahl der zur Verfügung stehenden Quadratmeter pro Kopf nur ­langsam. Während die Mietpreise sowohl für Personen ohne als auch für Personen mit Migrationshintergrund steigen, zeigen die Zahlen, dass Personen ohne Migrationshintergrund im Durchschnitt nach wie vor die niedrigsten Quadratmeter­ preise zahlen. Dies ist vor allem auf ältere Mietverträge zurückzuführen, über die Personen ohne Migrationshintergrund öfter verfügen. Die Wiener Bevölkerung mit Bildung aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA wohnt mit durchschnittlich 10,30 Euro pro Quadratmeter am teuersten. Deutlich mehr Miete als alle anderen ­Bevölkerungsgruppen zahlen Wiener*innen mit Bildung aus dem Ausland und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA. In der letzten Beobachtungsperiode 2019–2022 zahlten sie durchschnittlich 10,30 Euro Miete pro Quadratmeter. Gleichzeitig haben sie mit 34,2 Quadratmeter pro Kopf etwas mehr Wohnraum als andere Wiener*innen mit einem Migrationsbezug zur Verfügung. Der bei dieser Gruppe bis zur Periode 2016–2019 klar ersichtliche Trend, dass steigende Mieten durch sinkende Wohnflächen kompensiert wurden, trifft nicht mehr zu. Die Quadratmeterpreise stiegen nur mehr moderat, und die Quadratmeter pro Kopf nahmen zu. Der pro Kopf gezahlte Mietpreis ist auf rund 350 Euro gestiegen, in etwa wie bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund, aber mit im Vergleich zu dieser Gruppe viel höheren Quadratmeterpreisen und viel weniger zur Verfügung stehendem Platz. Auch hier ist bei der Interpretation der Unterschiede zu bedenken, dass die Mieten in neueren Mietverträgen, die zugewanderte Personen tendenziell häufiger haben als nicht zugewanderte Wiener*innen, in der Regel teurer sind als ältere. Diejenigen Bewohner*innen mit Bildung aus Österreich und Migrationshintergrund aus der EU/EFTA haben im Schnitt 33,5 Quadratmeter Wohnraum pro Kopf zur Verfügung und zahlen 9,40 Euro pro Quadratmeter. Abbildung 5 zeigt den Anteil der Wiener Bevölkerung in Mietwohnungen, die nicht bei den Eltern lebt und ­weniger Wohnräume zur Verfügung hat als Haushaltsmitglieder, wobei die Küche hier nicht als Wohnraum mitgerechnet wurde. Wenn mindestens so viele Wohnräume zur Verfügung stehen, wie im Haushalt Personen leben, ist das eine komfortablere Situation, als wenn nicht für jede Person ein eigener Raum verfügbar ist. Wohnen 157 2013 – 16 2014 – 17 2015 – 18 2016 – 19 2017 – 20 2018 – 21 2019 – 22 Abb. 5: Personen mit Migrationshintergrund aus Drittstaaten wohnen häufiger in Haushalten mit weniger Wohnräumen als Haushaltsmitgliedern Anteil der Bevölkerung in Mietwohnungen mit weniger Wohnräumen als Haushaltsmitgliedern(in%) 60 50 40 30 20 10 0 Kein Migrationshintergrund Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Österreich, Migrationshintergrund Drittstaat  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund EU/EFTA  Bildungsstaat Ausland, Migrationshintergrund Drittstaat Gleitende Durchschnitte über 36 Monate, jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). Erwachsene ohne Migrationshintergrund leben deutlich öfter in einer solchen Situation. Lediglich 7 % der Bevöl kerung ohne Migrationshintergrund leben mit weniger Wohnraum als Haushaltsmitgliedern. Dies deutet auf die geringere Kinderzahl dieser Bevölkerungsgruppe hin. Am öftesten haben Wiener*innen mit ausländischer Bildung und Migrationshintergrund aus einem Drittstaat weniger Wohnraum zur Verfügung als Haushaltsmitglieder. Dies trifft mit 48 % auf nahezu die Hälfte dieser Wiener*innen zu. Bei Wiener*innen mit Eltern aus einem Drittstaat trifft dies auf 42 % zu. Bei Wiener*innen, die nach Bildungsabschluss aus der EU/EFTA zugewandert sind, trifft dies auf 26 % zu und bei Personen mit Eltern aus der EU/EFTA auf 18 %. Menschen, die früher zugewandert sind, zahlen weniger Miete. Betrachtet man Wohnungspreise und Verfügbarkeit an Quadratmetern pro Kopf nach dem Aufenthaltsbeginn der im Ausland ausgebildeten Wiener Bevölkerung, zeigt sich eine deutliche Abstufung: Später zugewanderte Teile der Wiener Bevölkerung haben im Durchschnitt pro Kopf weniger Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung und müssen gleichzeitig dafür pro Quadratmeter höhere Preise bezahlen(Abb. 6). Je länger die Zuwanderung zurückliegt, desto mehr Wohnraum steht zur Verfügung, und desto niedriger sind die Preise pro Quadratmeter. Wiener*innen, die zwischen 1956 und 1984 nach Österreich kamen, wohnen im Durchschnitt auf 37 Quadratmetern pro Kopf und zahlen im Durchschnitt 6,80 Euro pro Quadratmeter. Sie haben damit weniger Wohnraum als Wiener*innen ohne Migrationshintergrund zur Verfügung, zahlen jedoch auch weniger pro Quadratmeter. Wiener*innen ohne Migrationshintergrund hatten, wie oben(Abb. 4) bereits angemerkt, rund 43 Quadratmeter pro Kopf zur Verfügung und zahlten zuletzt im Durchschnitt 8,10 Euro pro Quadrat­meter Miete. Der Verlauf in der Grafik(Abb. 6) zeigt, dass die Gruppe der zwischen 1956 und 1984 Zugewanderten über die Jahre hinweg eine zunehmende Anzahl an Quadrat­ metern Wohnraum pro Kopf bei gleichzeitig steigenden Preisen pro Quadratmeter aufweist. Etwas höher liegen die Mietpreise pro Quadratmeter bei Wiener*innen, die zwischen 1985 und 1996 zuwanderten. Sie zahlten in der Beobachtungsperiode 2019–2022 durchschnittlich 7,40 Euro pro Quadratmeter. Hierbei stand ihnen mit rund 32 Quadratmetern weniger Wohnraum pro Kopf zur Verfügung. 8,90 Euro pro Quadratmeter zahlten zuletzt Wiener*innen, die zwischen 1997 und 2010 zuwanderten. Dieser Bevölkerungsteil hatte 30,3 Quadratmeter zur Verfügung. Auch bei dieser Gruppe setzt sich ähnlich wie bei den Kohorten, die davor zuwanderten, im Zeitverlauf ein Trend von mehr Quadratmetern pro Kopf und gleichzeitig steigenden Mietpreisen fort(Abb. 6). Personen, die zwischen 1997 und 2010 zugewandert waren, hatten in der Periode 2019–2022 durchschnittlich 30,3 Quadratmeter Wohnraum pro Kopf zur Verfügung. Die pro Kopf gezahlten durchschnittlichen Quadratmeterpreise lagen bei diesen Personen zuletzt bei 8,90 Euro pro Quadratmeter. Auch bei dieser Gruppe wird sichtbar, dass im Zeitverlauf allmählich mehr Wohnraum zur Verfügung steht und dass pro Kopf mehr für den Quadratmeter Wohnraum ausgegeben wird. Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Zuwanderungskohorten hat sich der Trend bei dieser Gruppe jedoch etwas verlangsamt(Abb. 6). 158 Wohnen Abb. 6: Seit dem Jahr 2011 zugewanderte Wiener*innen mit Bildung aus dem Ausland wohnen am teuersten und haben den geringsten Wohnraum Durchschnittliche Quadratmeter pro Kopf und durchschnittliche Miete in Euro pro Quadratmeter der Bewohner*innen von Mietwohnungen in Wien nach Ort der Ausbildung und Aufenthaltsbeginn von der Periode 2007–2010 bis zur ­Periode 2019–2022 durchschnittliche €/m 2 12 10 8 350 Euro/Kopf für die Wohnung 6 250 Euro/Kopf für die Wohnung 4 150 Euro/Kopf für die Wohnung 2 0 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 durchschnittliche m 2 /Kopf  Bildung aus dem Ausland, zugezogen zwischen 1956 und 1984 Bildung aus dem Ausland, zugezogen zwischen 1985 und 1996 Bildung aus dem Ausland, zugezogen zwischen 1997 und 2010  Bildung aus dem Ausland, zugezogen seit 2011 Kein Migrationshintergrund Gleitende Durchschnitte über 36 Monate jeweils von Jahresmitte bis Jahresmitte. Die untere Linie der Pfeillinien markiert die Periode 2007–10, die oberen Pfeilenden markieren die Periode 2019–22. Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Berechnung: August Gächter(Zentrum für Soziale Innovation), Daten: Statistik Austria (Mikrozensus). Mit Abstand am meisten Miete zahlten Menschen, die ab 2011 zuwanderten – zuletzt 11,10 Euro pro ­Quadratmeter. Pro Kopf standen diesem Bevölkerungsteil in der letzten Beobachtungsperiode(2019–2022) 28,5 Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung. Diese Gruppe zahlt damit nicht nur durchschnittlich pro Quadratmeter die höchsten Mietpreise, sondern hat im Schnitt auch am wenigsten Wohnraum pro Kopf zur Verfügung, wie aus der Positionierung dieses Bevölkerungsteils in der Grafik(Abb. 6) am weitesten oben und am weitesten links ersichtlich ist. Auch bei dieser Zuwanderungskohorte sieht man im Zeitverlauf in den letzten drei Beobachtungsperioden ab 2017–2020 eine Wende in Richtung mehr Quadratmeter pro Kopf, während in den Perioden davor der Quadratmeter-Anteil pro Kopf bei ­diesem Bevölkerungsteil kontinuierlich gesunken war. Räumliche Verteilung Die 23 Bezirke von Wien sind für statistische Zwecke in 1.368 Untereinheiten, so genannte Zählgebiete, unterteilt. Betrachtet man nun diese Zählgebiete im Hinblick auf die Wohngebiete unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen mit ausländischer Herkunft, zeigen sich interessante Unterschiede. Die Verteilung zugewanderter Menschen weist einerseits auf die Struktur des Wiener ­Wohnungsmarktes und andererseits auf den sozioökonomischen Status der unterschiedlichen Bevölkerungsteile hin. Wenngleich es in Wien im Gegensatz zu anderen Metropolen keine segregierten Viertel mit zugewanderten Menschen gibt, zeigt sich in einigen Stadtteilen eine stärkere Konzentration von Menschen mit Migrationsbezug. Wiener*innen mit Herkunft aus Drittstaaten sowie neuen EU-Mitgliedstaaten seit 2004 wohnen öfter in dicht bebauten Gebieten außerhalb des Gürtels. Wiener*innen mit einer Staatsangehörigkeit oder ­beiden Elternteilen aus einem Drittstaat sind im 1. Bezirk, aber auch in den zentrumsnahen Innenstadtbezirken wie ­Neubau (7. Bezirk) oder Josefstadt(8. Bezirk) ­unterrepräsentiert. Hingegen wohnt dieser Bevölkerungsteil häufig im gründer­zeitlichen Bestand von Favoriten(10. Bezirk), den äußeren Bereichen des Westgürtels sowie den eher östlichen ­Teilen des 20. Bezirks, im Stuwerviertel in der Leopoldstadt(2. Bezirk) und im nördlichen Bereich von Simmering(11. Bezirk)(Abb. 7). Diese Verteilung der Wiener*innen mit Herkunft aus einem Drittstaat hat sich über die Jahre kaum verändert. Die starke Konzentration von Wiener*innen mit ausländischer Herkunft in diesen Stadtgebieten hängt vor allem auch damit zusammen, dass der private Wohnungsmarkt in diesen Gebieten in der Vergangenheit relativ preisgünstig war. Auch Wiener*innen mit Herkunft aus Staaten, die der EU seit dem Jahr 2004 beitraten, sind in diesen Stadtteilen stärker vertreten(Abb. 8). Wiener*innen mit Herkunft aus EU-Staaten vor 2004 sowie der EFTA wohnen öfter in Gebieten innerhalb des Gürtels. Wohnen 159 Abb. 7: Wohnbevölkerung mit Herkunft aus einem Drittstaat in den Wiener Zählgebieten  Bis 9 %  10 % bis 19 %  20 % bis 29 %  30 % bis 39 %  Ab 40 % Mittelwert: 25,19 % Zählgebiete ab 50 Personen Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Karte: Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien(Stand 1.1.2022), Stadt Wien – Stadtteilplanung und Flächenwidmung, Stadt Wien – Stadtvermessung. Im Vergleich zu den vorherigen Karten weisen die Anteile der in Abbildung 9 dargestellten Bevölkerung aufgrund niedrigerer Bevölkerungszahlen einen niedrigeren Wert auf. Dennoch ist die unterschiedliche Verteilung der Menschen aus den Staaten, die der EU vor 2004 beitraten, sowie der EFTA im Vergleich mit anderen zugewanderten Bevölkerungsgruppen klar ersichtlich. Betrachtet man die Verteilung der Wiener Bevölkerung mit Staatsangehörigkeit oder beiden Elternteilen aus den EU-Staaten vor 2004 sowie der EFTA, fällt auf, dass diese in höheren Anteilen in zentrumsnahen Gebieten der Stadt wohnhaft sind als die beiden zuvor besprochenen Gruppen. Wiener*innen mit Herkunft aus diesen Staaten wohnen überdurchschnittlich oft in den gründerzeitlichen Innenbezirken(1., 3. bis 9. und den dem Stadtzentrum nahen Lagen des 2. und 20. Bezirks) sowie in Hietzing(13.), Währing(18.) und Döbling(19.), das heißt im Cottage und in gründerzeitlich geprägten Stadtgebieten mit sehr guter Wohnqualität(Abb. 9). 160 Wohnen Abb. 8: Wohnbevölkerung mit Herkunft aus einem EU-Mitgliedsstaat seit 2004 in den Wiener Zählgebieten  Bis 9 %  10 % bis 19 %  20 % bis 29 %  30 % bis 39 %  Ab 40 % Mittelwert: 11,65 % Zählgebiete ab 50 Personen Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Karte: Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien(Stand 1.1.2022), Stadt Wien – Stadtteilplanung und Flächenwidmung, Stadt Wien – Stadtvermessung. Abb. 9: Wohnbevölkerung mit Herkunft aus einem EU-Mitgliedsstaat vor 2004 sowie aus einem EFTA-Staat in den Wiener Zählgebieten  Bis 9 %  10 % bis 19 %  20 % bis 29 %  30 % bis 39 %  Ab 40 % Mittelwert: 5,73 % Zählgebiete ab 50 Personen Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Karte: Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien(Stand 1.1.2022), Stadt Wien – Stadtteilplanung und Flächenwidmung, Stadt Wien – Stadtvermessung. Wohnen 161 Wohnen Diversitätsmonitor DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM ÜBERBLICK, STAND 2023 Dienstleistungen& Kund*innen Technische Stadterneuerung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Stadt Wien – Wiener-Wohnen-Gruppe Stadt Wien – Wiener Wohnen Kundenservice Stadt Wien – Wiener Wohnen Hausbetreuung Wohnservice Wien GmbH Wohnfonds Wien – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung 1,3 3,5 3,1 3,1 3,1 3,7 2,4 Personal& Kompetenzen Technische Stadterneuerung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Stadt Wien – Wiener-Wohnen-Gruppe Stadt Wien – Wiener Wohnen Kundenservice Stadt Wien – Wiener Wohnen Hausbetreuung Wohnservice Wien GmbH Wohnfonds Wien – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung 2,3 2,5 3,2 3,1 2,9 3,3 1,5 Organisation& Strategie Technische Stadterneuerung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Stadt Wien – Wiener-Wohnen-Gruppe Stadt Wien – Wiener Wohnen Kundenservice Stadt Wien – Wiener Wohnen Hausbetreuung Wohnservice Wien GmbH Wohnfonds Wien – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung 2,7 2,7 3,5 3,0 3,6 3,9 2,6 Sensibilisierung Planung& Aufbau Erprobung& Umsetzung Weiterentwicklung& Professionalisierung Quelle: L&R Sozialforschung„Diversitätsmonitor“, 2023, n=7. 162 Wohnen AUF EINEN BLICK: DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM HANDLUNGSFELD WOHNEN • ist stark in der strategischen Ausrichtung und den Strukturen der Einrichtungen verankert. • Einrichtungen bedienen ein vielfältiges Kund*innenspektrum mit unterschiedlichen Bedürfnissen und setzen eine breite Palette von Kommunikationsstrategien und-mitteln ein, um diese zu beraten und zu informieren. • gelten als wichtige Anforderung für Mitarbeiter*innen und nehmen einen zentralen Stellenwert in der innerbetrieblichen ­Weiterbildung sowie in der Personalrekrutierung ein. Das Leistungsportfolio der einbezogenen Abteilungen und Einrichtungen des Handlungsfelds Wohnen erstreckt sich von Tätigkeiten im Bereich der Stadterneuerung und des Neubaus bis zur Gemeinwesenarbeit. Auch die Verwaltung des kommunalen Wohnungsbestands und die Analyse des privaten Wohnungsmarkts zählen zu wesentlichen Aufgaben in diesem Handlungsfeld. Am Diversitätsmonitor haben sich 2023 dieselben Einrichtungen und Abteilungen der Stadt Wien beteiligt, die bereits das letzte Mal mitwirkten: Die Z­ uständigkeiten der Technischen Stadterneuerung liegen in der Steuerung der Gebietsbetreuung sowie in der Beratung und Information bei Anfragen in Bezug auf die Wohnbautechnik. Die Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten ist die Anlaufstelle für Anliegen im Zusammenhang mit dem geförderten Wohnbau und mit der Vergabe der Wohnbeihilfe. Auch das Wohnservice Wien ist im Bereich des geförderten Wohnens als Informationsund Vergabestelle tätig. Ein weiterer Akteur im Bereich des geförderten Wohnens ist der Wohnfonds Wien – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung, der vorrangig für die Qualitätssicherung bei Neubauten oder Sanierungen verantwortlich ist. Wiener Wohnen ist für die Verwaltung, Sanierung und Bewirtschaftung der Gemeindewohnungen in den städtischen Wohnhausanlagen Wiens zuständig. Im Rahmen des aktuellen Monitors wurde erstmalig innerhalb der Wiener-Wohnen-Gruppe differenziert, und das ­Wiener Wohnen Kundenservice und die Wiener Wohnen Haus­ betreuung als Tochterunternehmen wurden gesondert ausgewertet. STARKE STRATEGISCHE UND STRUKTURELLE VERANKERUNG VON DIVERSITÄTSMANAGEMENT Dass dem Diversitätsmanagement aktuell ein zentraler ­Stellenwert in den Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien zukommt, zeigen die insgesamt sehr guten Bewertungen im Analysebereich der Strategie- und Organisationsentwicklung: Alle teilnehmenden Einrichtungen befinden sich derzeit in der zweithöchsten oder höchsten Entwicklungsphase. Insbesondere der Wohnfonds Wien sowie die Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten sind in diesem Zusammenhang hervorzuheben, die sich gegenüber dem letzten Monitor deutlich steigern konnten. Eine Diversitätsstrategie ist fester Bestandteil der strategischen Ausrichtung aller teilnehmenden Abteilungen und wird in Leitbildern oder Strategiepapieren verankert. Das Wohnservice Wien sowie die Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten verfügen über etablierte, bereits länger bestehende strukturelle Verankerungen in Bezug auf Diversitäts­management, beispielsweise spezielle Organisationseinheiten sowie Diversitätsbeauftragte. Gleichzeitig ist Diversitätsmanagement in diesen Einrichtungen in die Aufgabenbereiche der Personalstelle und der Abteilungsleitung e­ ingegliedert. In der Wiener-Wohnen-Gruppe wurden seit dem letzten Monitor strukturelle Verankerungen wie die Zuordnung von Diversitätsmanagement in den Verantwortungsbereich der*des Diversitätsbeauftragten und der Personalstelle eingeführt, weiters ist die Verankerung in Diversitätsgruppen und in der Abteilungsleitung in Planung. In den Einrichtungen Wiener Wohnen Kundenservice und Technische Stadterneuerung ist Diversitätsmanagement bei der Personalstelle bzw. der*dem Diversitätsbeauftragten konzentriert gebündelt. Die Wiener Wohnen Hausbetreuung sowie das Wohnservice Wien thematisieren diversitätsbezogene Themen systematisch in abteilungsinternen Medien und Mitarbeiter*innengesprächen, das Wohnservice darüber hinaus in Leitungs- und Netzwerktreffen sowie in Teamsitzungen, Qualitätszirkeln und Klausuren. Die Einrichtungen sind auch außerhalb der eigenen Organisation sehr engagiert in der öffentlichen Diskussion rund um Diversitätsaspekte. So sind das Wohnservice Wien sowie das Wiener Wohnen Kundenservice in stadtinternen und externen Netzwerken aktiv und wirken bei Fachbeiträgen und öffentlichkeitsorientierten Aktivitäten mit. Die Technische Stadterneuerung und die Wiener Wohnen Hausbetreuung wiederum konzentrieren ihre Bemühungen auf den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und die Teilnahme an externen Netzwerken. Wohnen 163 AUSDIFFERENZIERTE KOMMUNIKATIONSSTRATEGIEN ZUR BERATUNG UND INFORMIERUNG EINES VIELFÄLTIGEN KUND*INNENSPEKTRUMS Gerade im Bereich der sozialen Wohnbaupolitik bieten die Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien Grundleistungen, die der vielfältigen Wiener Stadtgesellschaft zugutekommen. Vor diesem Hintergrund ist ein guter Überblick über die Kund*innenstruktur und die verschiedenen Kund*innenbedürfnisse unerlässlich für die Erstellung von bedarfsgerechten Angeboten. Hier kommt die starke Einbettung von Diversitätsmanagement in die Organisationsstrategien und-strukturen zum Tragen. Die ­Wiener-Wohnen-Gruppe samt dem Kundenservice und der Hausbetreuung sowie das Wohnservice und die Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für ­wohnrechtliche Angelegenheiten gehen von steigenden Zahlen von Kund*innen ausländischer Herkunft aus, was zum Teil mit einem Wandel der Kund*innenbedürfnisse einhergeht. Der Großteil der Abteilungen und Einrichtungen im Handlungsfeld Wohnen führt zwar Analysen der Kund*innenbedürfnisse durch, die Gruppe der Kund*innen mit ausländischer Herkunft wird dabei aber nur zum Teil berücksichtigt. Die Wiener-Wohnen-Gruppe inklusive der Hausbetreuung und des Kundenservices ziehen Erkenntnisse aus Kund*innenbefragungen, aus dem Beschwerdemanagement sowie aus dem Austausch mit zivilgesellschaftlichen Stakeholder*innen heran, um Kund*innenbedürfnisse zu eruieren, und bieten bedarfsorientierte Maßnahmen, die allen Kund*innen gleichermaßen zugutekommen. Das Wohnservice Wien und die Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten setzen ähnliche Schritte zur Untersuchung der Kund*innenbedürfnisse und nehmen dabei konsequent Rücksicht auf die Gruppe der Kund*innen mit ausländischer Herkunft. Die Technische Stadterneuerung zählt insbesondere andere Abteilungen der Stadt Wien und Bürger*innen, die sich entweder in einem behördlichen Verfahren befinden oder die technische Beratung suchen, zu ihren Kund*innen, und daher ist die Frage der Herkunft wenig relevant. In der Kund*innenkommunikation sowie in der Information und Beratung ihrer Kund*innen agieren die Einrichtungen diversitätsbewusst. So legen alle Einrichtungen besonderen Wert auf gendersensible Kommunikation. Mehrsprachige Webauftritte kommen zwar lediglich vereinzelt vor, mehrsprachige Beratung wird allerdings systematisch vom Wohnservice Wien und punktuell vom Wohnfonds Wien sowie von der Technischen Stadterneuerung und der Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten angeboten. Auch die barriere­ freie Kommunikation etwa in leichter Sprache und die Verwendung von diskriminierungsfreier Bildsprache nehmen beim Wohnservice Wien, bei der Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten sowie bei der Wiener-Wohnen-Gruppe inklusive des Kundenservices und der Hausbetreuung einen wichtigen Stellenwert ein. Beispielsweise hat die Technische Stadt­ erneuerung eine Kompetenzstelle eingerichtet, die sich dem Themengebiet rund um barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen widmet und ihre Kund*innen in dieser Hinsicht berät und unterstützt. Weitere gelungene Beispiele sind im Anhang beschrieben. DIVERSITÄTSKOMPETENZEN ALS WICHTIGE ANFORDERUNG AN MITARBEITER*INNEN SOWIE ALS ZENTRALES ZIEL INNERBETRIEBLICHER WEITERBILDUNGEN Diversitätsbezogene Kompetenzen werden in allen Einrichtungen als wichtige Qualifikation erachtet, was sich auch in einer umfassenden Einbettung von Diversitätskompetenzen im innerbetrieblichen Weiterbildungsangebot niederschlägt. Positive Beispiele geben in diesem Zusammenhang insbesondere die Wiener-Wohnen-Gruppe, die Technische Stadterneuerung, das Wohnservice Wien sowie die Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten, die Diversitätskompetenzen als zentralen Bestandteil des Anforderungsprofils der Mitarbeiter*innen in allen relevanten Organisationsbereichen sehen. Folglich achten diese Einrichtungen auch in der Personalrekrutierung stark auf Diversitätskompetenzen. Die Hausbetreuung und das Kundenservice der Wiener-­ Wohnen-Gruppe, das Wohnservice Wien sowie die Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten messen der Vermittlung von Diversitätskompetenzen durch innerbetriebliche Weiterbildungen große Bedeutung bei. Im Fall der ersten drei ­Einrichtungen werden Diversitätsweiterbildungen stark besucht. Die Schlichtungsstelle meldet zwar eine vergleichsweise schwächere Inanspruchnahme von Diversitätsweiterbildungen, setzt allerdings entsprechende Schritte, um diese zu erhöhen. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist die Einrichtung eines Teams mit Fokus auf Diversitätsthemen und Diversitätsmanagement in der Wiener Wohnen Hausbetreuung (siehe Good-Practice-Beispiele im Anhang). In Hinblick auf die Personalstruktur sticht die Wiener Wohnen Hausbetreuung besonders hervor, da fast die Hälfte ihrer Belegschaft einen ausländischen Hintergrund hat. Demgegenüber liegt dieser Anteil in fast allen anderen Einrichtungen unter 20 %. Positiv ist jedoch die Steigerung des Anteils an Mitarbeiter*innen ausländischer Herkunft in 164 Wohnen den letzten drei Jahren hervorzuheben, beispielsweise in der gesamten Wiener-Wohnen-Gruppe und im Wohnfonds Wien. Weiters setzen das Wohnservice Wien und die Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten gezielte Maßnahmen zur weiteren Diversifizierung der Belegschaft. DIE EINBEZOGENEN ABTEILUNGEN BZW. EINRICHTUNGEN • Stadterneuerung: Steuerung der Wiener Gebietsbetreuung; Ansprechpartnerin für Belange der Wohnqualität und des Wohnumfelds; bietet Information, Beratung und Service im Bereich der gesamten Wohnbautechnik. • und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten: Ist die zentrale Stelle für den geförderten Wohnbau(„Objektförderung“) und u. a. Vergabestelle für die Wohnbeihilfe und Eigenmittelersatzdarlehen(„Subjektförderung“). • Wien – Wiener-Wohnen-Gruppe: Die nach eigener Aussage„größte kommunale Hausverwaltung Europas“ zeichnet für die Betreuung der Wiener Gemeindebauten verantwortlich. Dazu zählen die Verwaltung, Sanierung und Bewirtschaftung der rund 220.000 Wiener Gemeindewohnungen sowie von 6.000 Lokalen und über 47.000 Garagen- und Abstellplätzen. • Wien – Wiener Wohnen Hausbetreuung: Kernaufgabe ist die umfassende Hausbetreuung der Wiener Gemeindebauten ohne Hausbesorger*innen. Zu den Aufgaben zählen z. B. Stiegenhausreinigung, Winterdienst, Schlosser-, Elektro- und HLS-Arbeiten(Abkürzung für Heizung, Lüftung und Sanitär). • Wien – Wiener Wohnen Kundenservice: Kommunikationsdienstleisterin; ist im Bereich Marketing-Services(z. B.: Service-Nummer), technischer Services und Projekte(z. B.: Videoüberwachung) und vielfältiger Bauservices zuständig. • Wien GmbH: Agiert im Bereich der geförderten Miet- und Eigentumswohnungen als zentrale Informations- und Vergabestelle; koordiniert die Gemein­ wesenarbeit der Wohnpartner in städtischen Wohnhausanlagen. • Wien – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung: Der Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung widmet sich vorrangig der Qualitätssicherung im geförderten Wohnungsneubau und der geförderten Sanierung älterer Wohngebäude. Wohnen 165 Infrastruktur Diversitätsmonitor DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM ÜBERBLICK, STAND 2023 Dienstleistungen& Kund*innen Energieplanung* Straßenverwaltung und Straßenbau* Brückenbau und Grundbau* Bäder Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark Wasserrecht* Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht* Immobilienmanagement Friedhöfe Wien* Wien Kanal Wiener Linien* 1,3 1,1 1,6 2,8 3,8 1,7 2,0 0,9 2,1 1,8 2,1 Personal& Kompetenzen Energieplanung* Straßenverwaltung und Straßenbau* Brückenbau und Grundbau* Bäder Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark Wasserrecht* Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht* Immobilienmanagement Friedhöfe Wien* Wien Kanal Wiener Linien* 1,8 0,9 1,2 2,9 3,8 2,2 2,1 1,7 3,0 2,0 2,2 Organisation& Strategie Energieplanung* Straßenverwaltung und Straßenbau* Brückenbau und Grundbau* Bäder Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark Wasserrecht* Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht* Immobilienmanagement Friedhöfe Wien* Wien Kanal Wiener Linien* 1,7 2,1 1,6 2,8 3,6 3,6 3,0 3,0 3,6 2,5 3,4 Sensibilisierung Planung& Aufbau Erprobung& Umsetzung Quelle: L&R Sozialforschung„Diversitätsmonitor“, 2023, n=11;* neu im Sample. Weiterentwicklung& Professionalisierung 166 Infrastruktur DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM ÜBERBLICK, MAGISTRATISCHE BEZIRKSÄMTER DER STADT WIEN(MBAs), STAND 2023 Dienstleistungen& Kund*innen MBA 2 und 20 MBA 3 und 11* MBA 4 und 5* MBA 6 und 7 MBA 10 MBA 12 MBA 13 und 14* MBA 15* MBA 16* MBA 21 MBA 22 MBA 23 3,4 3,0 3,5 2,3 2,1 3,9 2,6 1,5 1,8 2,3 2,1 3,2 Personal& Kompetenzen MBA 2 und 20 MBA 3 und 11* MBA 4 und 5* MBA 6 und 7 MBA 10 MBA 12 MBA 13 und 14* MBA 15* MBA 16* MBA 21 MBA 22 MBA 23 3,6 2,3 2,8 2,4 1,2 3,4 2,3 1,7 1,7 2,0 1,0 3,2 Organisation& Strategie MBA 2 und 20 MBA 3 und 11* MBA 4 und 5* MBA 6 und 7 MBA 10 MBA 12 MBA 13 und 14* MBA 15* MBA 16* MBA 21 MBA 22 MBA 23 3,2 2,6 2,4 3,1 2,0 3,2 2,8 2,6 3,2 2,2 3,7 3,9 Sensibilisierung Planung& Aufbau Erprobung& Umsetzung Quelle: L&R Sozialforschung„Diversitätsmonitor“, 2023, n=12;* neu im Sample. Weiterentwicklung& Professionalisierung Infrastruktur 167 AUF EINEN BLICK: DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM HANDLUNGSFELD INFRASTRUKTUR • Abteilungen und Einrichtungen weisen im ­Dienstleistungs- sowie im Personalbereich sehr unterschiedliche Entwicklungsstände auf, die von der Phase der Sensibilisierung bis zu jener der Weiter­entwicklung und Professionalisierung reichen. • ist stark in der Organisations- und Strategieentwicklung verankert und wird meist partizipativ umgesetzt. Auch die deutliche ­Haltung gegen Diskriminierung im Handlungsfeld ist positiv hervorzuheben. • Magistratischen Bezirksämter weisen trotz ähnlicher Aufgaben sehr unterschiedliche Bewertungen auf, verzeichnen aber auch beträchtliche Unterschiede in Bezug auf ihre Kund*innenstruktur. Im Handlungsfeld Infrastruktur sind im vorliegenden Diversitätsmonitor 23 Abteilungen und Einrichtungen vertreten. Es ist somit das umfassendste Handlungsfeld der ­Analyse. Zusätzlich zu jenen elf Abteilungen und Einrichtungen, die bereits am letzten Monitor mitgewirkt hatten, konnten zwölf weitere für eine Teilnahme an der aktuellen Befragung gewonnen werden. Erneut haben folgende Abteilungen und Einrichtungen im Handlungsfeld Infrastruktur am Monitor teilgenommen: • Bäder • Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark • Immobilienmanagement • Wien Kanal • Bezirksämter der Bezirke 2 und 20, 6 und 7, 10, 12, 21, 22 sowie 23. Zu den 2023 neu hinzugekommenen Abteilungen und ­Einrichtungen in diesem Handlungsfeld zählen: • Energieplanung • Straßenverwaltung und Straßenbau • Brückenbau und Grundbau • Wasserrecht • Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht • Friedhöfe Wien • Wiener Linien • Bezirksämter der Bezirke 3 und 11, 4 und 5, 13 und 14, 15 sowie 16. Die teilnehmenden Abteilungen und Einrichtungen im Handlungsfeld Infrastruktur verfolgen sehr unterschiedliche Zielsetzungen und erfüllen sehr unterschiedliche Aufgaben. Demzufolge haben sie verschiedene Zugänge zu Diversitätsthemen, was sich in den breit gestreuten Bewertungen widerspiegelt. Dies trifft insbesondere auf den Dienstleistungs- und den Personalbereich zu, wo alle Entwicklungsphasen vorkommen, wohingegen im Bereich der Organisations- und Strategieentwicklung die Abteilungen und Einrichtungen mit wenigen Ausnahmen in den zwei höchsten Entwicklungsstufen zu verorten sind. Aufgrund der großen Anzahl an Abteilungen und Einrichtungen und deren breiten Aufgabenspektren und Leistungen werden die Magistratischen Bezirksämter als relativ homogene Gruppe der Gemeinde- und Bezirksverwaltungsbehörden der Stadt Wien gesammelt in einem eigenen Abschnitt behandelt. UNTERSCHIEDLICHE LEISTUNGSANGEBOTE, KUND*INNENSTRUKTUREN SOWIE ENTWICKLUNGSSTÄNDE IM HANDLUNGSFELD So vielfältig wie die Aufgabenbereiche der teilnehmenden Abteilungen und Einrichtungen ist auch das Kund*innen­ spektrum, das sie adressieren. Dies stellt eine Herausforderung im Hinblick auf die Analyse der Kund*innenstruktur sowie ihrer spezifischen Bedürfnisse dar. Viele Abteilungen befinden sich in diesem Analysebereich derzeit noch in der Sensibilisierungs- oder Aufbauphase. Ein positives Beispiel für eine Abteilung mit gutem Überblick über ihre Kund*innen sowie mit hohen Anteilen an Kund*innen ­ausländischer Herkunft sind die Wiener Bäder. Auch die Abteilung für Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark kennt ihre Kund*innen gut und meldet hohe Zahlen an Kund*innen ausländischer Herkunft. Beide Abteilungen nehmen auch einen mit der steigenden Anzahl an Personen ausländischer Herkunft einhergehenden Wandel der Kund*innenbedürfnisse wahr und reagieren darauf mit bedarfsorientierten Leistungsangeboten, wie aus den im Anhang ­angeführten Good-Practice-Beispielen hervorgeht. Auch die Abteilung Brückenbau und Grundbau adressiert eine sehr diverse Kund*innengruppe und greift punktuell auf Erkenntnisse aus dem Beschwerdemanagement sowie den Austausch mit zivilgesellschaftlichen Stakeholder*innen zurück, um die Kund*innenbedürfnisse zu eruieren. Die weiteren Abteilungen und Einrichtungen in diesem Handlungsfeld verfügen aus unterschiedlichen Gründen über ein eingeschränktes Wissen bzgl. der Struktur ihrer Kund*innen und deren spezifischen Bedürfnissen. So arbeitet beispielsweise die Abteilung Straßenverwaltung und 168 Infrastruktur Straßenbau fast ausschließlich mit institutionellen Kund*innen wie(Bau-)Unternehmen und deren Vertreter*innen zusammen. In diesem Zusammenhang erweist sich die Frage nach der Herkunft der Kund*innen als wenig relevant. Andere Abteilungen, wie beispielsweise die für Wasserrecht, planen, bei der nächsten Kund*innenzufriedenheitsbefragung die Herkunft ihrer Kund*innen als zusätzlichen Abfrage­punkt aufzunehmen, um entsprechendes Wissen für die Bedürfnisse dieser Gruppe zu generieren. Auch in der Kund*innenkommunikation lassen sich verschiedene Zugänge der Abteilungen und Einrichtungen erkennen. Während beispielsweise die Wiener Linien das Augenmerk auf Barrierefreiheit durch leichte Sprache und Gebärdensprache legen, nutzt die Abteilung für Abfallwirtschaft systematisch Medien verschiedener Herkunftsgruppen, um ihre Kund*innen zu erreichen. Fast alle Abteilungen und Einrichtungen in diesem Handlungsfeld haben einen starken Fokus auf gendersensible Kommunikation gemein. und Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark Diversitätskompetenzen als(eher) wichtigen Bestandteil des angestrebten Qualifikationsprofils von Mitarbeiter*innen, insbesondere in Leitungsfunktionen, im Personalmanagement und im Kund*innenkontakt. Die tatsächliche Inanspruchnahme von diversitätsorientierten Weiterbildungen gestaltet sich allerdings sehr unterschiedlich: In diesem Zusammenhang ist die Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark wieder positiv hervorzuheben, die starke Inanspruchnahmen für alle relevanten Beschäftigtengruppen sowie eine positive Entwicklung seit dem letzten Monitor meldet. Die Wiener Bäder und Wien Kanal beobachten eine vergleichsweise schwache Inanspruchnahme, sie setzen allerdings gezielte Schritte, um ihre ­Mitarbeiter*innen dazu zu motivieren. Die Wiener Linien schaffen Bewusstsein für Diversitätsthemen und fördern die Aneignung von Diversitätskompetenzen durch die Einrichtung von betriebsinternen Netzwerken zur Behandlung verschiedener Themenschwerpunkte mit Diversitätsbezug. DIVERSITÄTSKOMPETENZEN VOM ANFORDERUNGSPROFIL DER MITARBEITER*INNEN NICHT MEHR WEGZUDENKEN TROTZ UNTERSCHIEDLICHEN ENTWICKLUNGSGRADS DES DIVERSITÄTSMANAGEMENTS IM HANDLUNGSFELD Im Personalbereich erzielen die Abteilungen und Einrichtungen im Handlungsfeld Infrastruktur ebenfalls sehr unterschiedliche Bewertungen, die von der Entwicklungsphase der Sensibilisierung bis zu jener der Weiterentwicklung und Professionalisierung reichen. Besonders positiv sticht die Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark hervor, die trotz einer bereits divers aufgestellten Belegschaft weitere gezielte Recruitmentmaßnahmen setzt, um Personen ausländischer Herkunft einzustellen. Darüber hinaus fördert sie den innerbetrieblichen Aufstieg von Mitarbeiter*innen ausländischer Herkunft. Auch die Wiener Bäder und die Friedhöfe verfügen über sehr hohe Anteile an Mitarbeiter*innen ausländischer Herkunft, und zwar von jeweils über 40 %. Die Abteilungen Immobilien management, Energieplanung sowie Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht melden vergleichsweise niedrige Anteile an Mitarbeiter*innen ausländischer Herkunft, das Immobilienmanagement stellt aber eine Steigerung seit dem letzten Monitor fest, und zwar auch in höherwertigen Funktionen. Diversitätskompetenzen und deren Stärkung durch diversitätsorientierte Weiterbildungsangebote nehmen im Handlungsfeld Infrastruktur einen relevanten Stellenwert ein. So sehen beispielsweise die Abteilungen Wasserrecht, Wien Kanal, Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrrecht, Bäder PARTIZIPATIVE ANSÄTZE IM DIVERSITÄTSMANAGEMENT UND KLARE HALTUNG GEGEN DISKRIMINIERUNG Im Analysebereich der Organisations- und Strategie­ entwicklung schneiden die teilnehmenden Abteilungen und Einrichtungen innerhalb des Handlungsfelds Infrastruktur am besten ab. Die Abteilungen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark, Friedhöfe Wien sowie das Immobilienmanagement und die Wiener Linien messen dem Diversitätsmanagement eine große Relevanz in der Entwicklung ihrer Organisationen bei und setzen sich zum Ziel, in Fragen des Diversitätsmanagement auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Die Abfallwirtschaft verfügt über bereits etablierte, ­länger bestehende strukturelle Verantwortlichkeiten in Bezug auf Diversitätsmanagement, wie beispielsweise Diversitäts­ beauftragte, Diversitätszirkel oder-gruppen sowie die Einbettung von Diversitätsmanagement in die Aufgabenbereiche der Personalstelle und der Abteilungsleitung. Auch für die Friedhöfe Wien ist Diversitätsmanagement seit längerer Zeit Aufgabe der Personalstelle und der Abteilungsleitung, zudem wurden Diversitätsbeauftragte und Diversitätszirkel seit dem letzten Monitor als zusätzliche Säulen des Diversitätsmanagements in der Einrichtung eingeführt. Das Immobilienmanagement meldet seit dem letzten Monitor positive Entwicklungen in dieser Hinsicht, etwa durch die Einführung einer*eines ­Diversitätsbeauftragten und die Verankerung von Diversitätsmanagement bei der Abteilungsleitung. Darüber hinaus plant das Immobilienmanagement in Zukunft die Einführung von Diversitätszirkeln. Die Wiener Linien haben in den letzten drei Jahren Infrastruktur 169 ähnliche strukturelle Rahmenbedingungen in Bezug auf die Umsetzung von Diversitätsmanagement geschaffen, darüber hinaus haben sie in Form eines Referats eine spezielle Organisationseinheit für Diversitätsmanagement eingerichtet. Weiters wird Diversitätsmanagement in vielen Abteilungen und Einrichtungen partizipativ unter Einbindung der Mitarbeiter*innen und der Belegschaftsvertretung umgesetzt. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Abteilungen Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht, Wasserrecht, Immobilienmanagement sowie die Friedhöfe Wien, die Bäder und Wien Kanal. Dem konsequenten Umgang mit Diskriminierung wird von fast allen Abteilungen und Einrichtungen im Handlungsfeld Infrastruktur eine große Bedeutung zugesprochen. Es erfolgt eine gezielte Befassung mit den in diskriminierungsbedingten Konflikten involvierten Mitarbeiter*innen, und es werden Disziplinarmaßnahmen gesetzt. Weiters erfolgt eine diesbezügliche Thematisierung in der internen Kommunikation sowie in Workshops und Schulungen. MAGISTRATISCHE BEZIRKSÄMTER: UNTERSCHIEDLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND LEISTUNGSERBRINGUNG TROTZ ÄHNLICHER AUFGABEN Die zwölf Magistratischen Bezirksämter der Stadt Wien, die am aktuellen Monitor teilgenommen haben, fungieren hauptsächlich als Gemeinde- und Bezirksverwaltungsbehörden der Stadt Wien. Folglich unterscheiden sich diese zwar hinsichtlich ihrer regionalen Verteilung, bearbeiten aber sehr ähnliche Aufgabenstellungen. Nichtsdestotrotz erzielen die Bezirksämter stark unterschiedliche Benchmarkwerte. Ähnlich zur Gruppe der Abteilungen und Einrichtungen besteht auch im Fall der Bezirksämter die Tendenz, dass die Bewertungen im Analysebereich der Organisations- und Strategieentwicklung etwas höher liegen als im Dienstleistungs- und Personalbereich. Trotz ähnlicher Aufgaben sind die Magistratischen Bezirksämter mit sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen im Dienstleistungsbereich konfrontiert. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist die Kund*innenstruktur, da die Anteile an Personen mit ausländischer Herkunft in den einzelnen Wiener Bezirken stark variieren. Mit Ausnahme des Bezirksamts für den 12. Bezirk, wo keine Veränderung beobachtet werden konnte, ist die Gruppe der Kund*innen mit ausländischer Herkunft in allen anderen Bezirken in den letzten drei Jahren gestiegen. Damit geht eine breite Diversifizierung der Kund*innenbedürfnisse einher. Dementsprechend setzen die Bezirksämter für die Bezirke 2 und 20, 3 und 11, 12 und 23 konkrete Schritte zur Erfassung der Bedürfnisse ihrer Kund*innen und ­nehmen bei der Leistungsgestaltung Rücksicht darauf. Die Bezirksämter für die Bezirke 10 und 15 adressieren alle ihre Kund*innen gleich und bieten keine zielgruppenspezifischen Leistungen für Kund*innen ausländischer Herkunft. Eine wesentliche Gemeinsamkeit aller Amtshäuser ist das bereits gut entwickelte diversitätsorientierte Informations­ angebot, etwa in Form mehrsprachiger Formulare, Ausfüllhilfen und Informationsangebote sowie punktuell mehrsprachiger persönlicher Beratungen. Insbesondere die Bezirksämter für die Bezirke 12 und 16 verfügen über Mitarbeiter*innen mit vielfältigen und umfassenden Sprachkenntnissen, die regelmäßig zum Einsatz kommen. Darüber hinaus achten die Bezirksämter in der Kund*innen­ kommunikation besonders auf die Verwendung einer ­gendersensiblen Sprache sowie einer diskriminierungsfreien Bildsprache und einer barrierefreien Informations­ vermittlung, etwa in leichter Sprache. Im Personalbereich ist insbesondere die hohe ­Relevanz von Diversitätskompetenzen in den meisten Bezirks­ ämtern hervorzuheben. So betrachten beispielsweise die Bezirksämter für die Bezirke 12, 21 und 22 Diversitätskompetenzen als wichtigen Bestandteil des Anforderungsprofils von Mitarbeiter*innen in Leitungsfunktionen, im Personalm­ anagement und in der Öffentlichkeitsarbeit. Auch im A­ uswahlverfahren berücksichtigen die Bezirks­ ämter für die Bezirke 2 und 20 sowie 12 und 23 Diversitätskompetenzen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter*innen. In diesen Bezirksämtern nimmt auch die Vermittlung von ­Diversitätskompetenzen einen zentralen Stellenwert im Weiterbildungsangebot ein. Ausbaufähig ist allerdings die Vielfalt innerhalb der Belegschaft. So verzeichnen fast alle Bezirksämter Anteile an Mitarbeiter*innen ausländischer Herkunft von unter 20 %. Lediglich die Bezirksämter für die Bezirke 4 und 5 sowie 6 und 7 melden im Hinblick auf die ausländische Herkunft ihrer Mitarbeiter*innen Zahlen, die dem Wiener Durchschnitt entsprechen. Es sind jedoch Steigerungstendenzen dieser Anteile zu beobachten, etwa in den Bezirksämtern für die Bezirke 13 und 14, 15 sowie 21 und 23. In Hinblick auf diversitätsorientierte Organisations- ­ und Strategieentwicklung erreichen die ­Magistratischen Bezirksämter im Vergleich zu den anderen ­beiden ­Analysebereichen die höchsten Bewertungen. So ­thematisieren die Bezirksämter für die Bezirke 12 sowie 2 und 20 Diversitätsmanagement systematisch, etwa 170 Infrastruktur in Mitarbeiter*innengesprächen und Teamsitzungen. ­Darüber hinaus setzen sie Diversitätsmanagement im Beschwerdemanagement systematisch um, das ­Amtshaus für den 12. Bezirk auch in der Öffentlichkeitsarbeit, in der Personalentwicklung sowie im Qualitäts- und Wissens­ management. Gleiches gilt für die Bezirksämter für den 16. und 21. Bezirk. Die Bezirksämter für die Bezirke 15, 16, 21, 23 sowie 3 und 11 haben in den letzten drei Jahren Diversitätsbeauftragte bestellt. Weiters ist die Diversitätsstrategie im Leitbild aller teilnehmenden Bezirksämter und teilweise auch in Strategiepapieren verankert. DIE EINBEZOGENEN ABTEILUNGEN BZW. EINRICHTUNGEN • Im Zentrum der Tätigkeiten s­ tehen die Förderung von Energie-Innovationen, Pilot­ projekte, die Koordination und Weiterentwicklung von energierelevanten Konzepten, die Kompetenzbündelung und der Wissenstransfer. • und Straßenbau: Zuständig für Projektierung, Bau, Erhaltung und allgemeine Verwaltung der Straßen Wiens inklusive aller Geh- und ­Radwege sowie öffentlicher Plätze. • und Grundbau: Der Fachbereich Brückenbau ist für Brücken, Stiegen und Stützmauern zuständig. Die Hauptaufgaben des Grundbaus liegen in der Erkundung und Beschreibung des Untergrundes und des Grundwassers. Zu den Aufgaben gehört auch noch die Bewilligung von Sondertransporten. • Betreibt und verwaltet alle städtischen Bäder der Stadt Wien. Sie trägt dafür Sorge, dass die jährlich 4,6 Mio. Besucher*innen der Wiener Bäder einwandfreie Anlagen vorfinden und die mehr als 24.000 m 3 Wasserfläche zur sportlichen Betätigung nutzen können. • Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark: Gemeinhin als„Müllabfuhr“ bekannt, ist die Abteilung für das gesamte Wiener Abfallwirtschaftss­ ystem von Abfallbeseitigung über-vermeidung bis-aufbereitung verantwortlich. Darüber hinaus hält sie den Fuhrpark der Stadt Wien, führt die Straßenreinigung und den Winterdienst auf Wiens Straßen durch, erhält und pflegt die öffentlichen WCs und betreibt das zentrale Fundservice der Stadt Wien. • Anlaufstelle für Genehmigungen in den Rechtsbereichen Wasser- und Schifffahrtswesen sowie Jagd, Fischerei, Pflanzenschutz etc. Weitere Aufgaben sind die Vollziehung von Verwaltungs­ strafen und Vorbereitung und Begutachtung von Bestimmungen und Vorschriften. • Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht: Führt Verwaltungsverfahren in den Materien Eisenbahn-, Luftfahrt-, Elektrizitäts-, Strahlenschutz- und Baurecht. Weitere Aufgaben sind die Führung von Verwaltungsstrafverfahren, Ausübung von Sachverständigentätigkeiten und Vorbereitung von ­Gesetzes- und Verordnungsentwürfen. • Immobilienmanagement: Ist für zentrale Angelegenheiten des städtischen Immobilienwesens, die Umsetzung der Immobilienstrategie der Stadt sowie die Abstimmung von für die Gesamtinteressen der Stadt Wien relevanten immobilienwirtschaftlichen Vorgängen verantwortlich. • Wien: Betreuung von 550.000 Gräbern auf 46 Friedhöfen. Jährlich werden 14.000 Erd- und Feuerbestattungen durchgeführt. Zu den weiteren Aufgaben gehört auch die Erhaltung von Gedenkstätten, Wegen, Aufbahrungshallen, Kulturdenk­ mälern etc. • Kanal: Mehr als 500 Mitarbeiter*innen von Wien Kanal tragen dafür Sorge, dass das knapp 2.500 Kilometer lange Wiener Kanalnetz einwandfrei funktioniert. Dazu gehören Planung, Bau und Räumung sowie Betrieb, Instandhaltung und Steuerung des Wiener Kanalsystems. • Linien: Beförderung von täglich rund zwei Millionen Fahrgästen mit U Bahn, Straßenbahnen und Autobussen. Arbeitgeberin für 8.700 Mitarbeiter*innen. • Bezirksämter: Die ­Bezirksämter der Stadt Wien sind für viele Behördengänge der ­Wiener*innen erste Anlaufstelle – vom Melde-, Pass- und Fundservice über das Parkpickerl und Verwaltungsstrafverfahren bis hin zu Betriebs- und Gewerbeanliegen. Auch die Organisation von Wahlen fällt in den Aufgabenbereich der Bezirksämter. Infrastruktur 171 Zusammenleben Kernergebnisse Integrationsmonitor EINSCHÄTZUNGEN ZUM ZUSAMMENLEBEN DER WIENER BEVÖLKERUNG Das Zusammenleben in der Stadt wird umso positiver bewertet, je näher Erfahrungen im Zusammenleben mit der täglichen, eigenen Lebenswelt verbunden sind. Auf der Ebene der Nachbarschaft bewerten zwei Drittel der Wiener*innen das Zusammenleben zwischen zugewanderten und alteingesessenen Wiener*innen als positiv. Der Kontakt mit zugewanderten Menschen ist in Wien eine alltägliche Normalität. Vor allem am Arbeitsplatz gibt es eine hohe Kontakthäufigkeit, aber auch in der Freizeit oder in der Nachbarschaft gibt es einen hohen Grad an Kontakten. BEURTEILUNG VON ZUWANDERUNG UND DEREN EFFEKTEN Etwas mehr als die Hälfte der Wiener Bevölkerung findet, dass es in Wien zu viel Zuwanderung gibt. Diese Einschätzung ist dabei stark von persönlichen Merkmalen, insbesondere dem Alter und der sozioökonomischen Stellung, abhängig. Wenn es um Kontakte mit zugewanderten Menschen geht, sind die Wiener*innen wieder sehr positiv eingestellt. Mehr als drei Viertel der Wiener*innen würde es nicht oder kaum stören, wenn sie einen zugewanderten Menschen als Nachbar*in hätten. Vor allem die Restaurants, Geschäfte und kulturellen Veranstaltungen nehmen die ­Wiener*innen als positiven Beitrag zur Lebensqualität der Stadt wahr. Zuwanderung wird auch mehrheitlich als positiv gesehen, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. DISKRIMINIERUNGSERFAHRUNGEN Ein Viertel der Wiener*innen, die selbst oder von denen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde, hat Diskriminierung erlebt. 172 Zusammenleben Einleitung WAS WIRD IM THEMENFELD ANALYSIERT? Städte sind Orte der Begegnung und des Aufeinandertreffens unterschiedlicher Menschen und Lebenswelten. Wie andere Menschen im Rahmen dieser Begegnungen und das Zusammenleben insgesamt bewertet werden, hängt von einer Reihe unterschiedlicher Faktoren ab. Die Forschung zu Einstellungen zu Migration 1 etwa betont, dass einerseits individuelle Eigenschaften bei der Bewertung des jeweils„anderen“ Menschen eine Rolle spielen – wie bspw. das Alter, der Bildungsgrad, persönliche Werte oder auch, in welchem Umfeld man sozialisiert wurde. Andererseits spielen auch Faktoren wie mediale oder politische Debatten eine wichtige Rolle dafür, wie Zuwanderung und verschiedene Aspekte des Zusammenlebens, inklusive Integration, erlebt werden. In diesem Kapitel werden sowohl verschiedene Facetten des Zusammenlebens der Wiener Bevölkerung und Einstellungen gegenüber Zuwanderung und zugewanderten Wiener*innen als auch Diskriminierungserfahrungen von Menschen mit Migrationshintergrund beleuchtet. INDIKATOREN • des Zusammenlebens der Wiener Bevölkerung • Beurteilung von Zuwanderung und deren Effekten • Diskriminierungserfahrungen Ein besonders wichtiger Faktor ist, inwiefern Menschen ohne Migrationshintergrund Kontakte mit Menschen mit Migrationshintergrund haben. Die so genannte Kontakt­ theorie besagt, dass, je mehr Austausch Menschen miteinander haben, desto weniger Vorbehalte hegen sie gegeneinander. 2 An Orten, in denen mehr zugewanderte Menschen leben, sind daher auch in der Regel positivere Einstellungen zu zugewanderten Menschen vorzufinden als an Orten, in denen es kaum Möglichkeit für Austausch oder Begegnung gibt. Dabei ist wichtig, dass es sich tatsächlich um einen Austausch handelt, sodass man den anderen Menschen kennen lernt, etwa als Freund*in oder Arbeitskolleg*in, und es sich nicht um bloß flüchtige Begegnungen handelt. Andernfalls können sich, so der Forschungsstand 3 , negative Einstellungen verstärken. Daraus erklärt sich auch, warum Menschen zwar Zuwanderung als ­abstraktem ­Phänomen skeptisch gegenüberstehen können, in der Regel aber zu konkreten, zugewanderten Menschen, die sie kennen, positiv eingestellt sind. Integrationspolitisch sind daher Orte und Möglichkeiten für Begegnung und Austausch entscheidend, um Vorurteilen entgegenzuwirken. Wie in diesem Kapitel anhand von Umfragedaten gezeigt wird, ist Wien eine Stadt, in der die Begegnung und der Austausch mit zugewanderten Menschen alltäglich gelebt werden. 1 Dempster, H., Leach, K. und Hargrave, K.(2020): Public attitudes towards immigration and immigrants. ODI Working Paper 588, September 2020. 2 Pettigrew, T. und Tropp, L.(2006): A meta analytic test of intergroup contact theory. Journal of Personality and Social Psychology 90(5), 751-783. 3 J. und Dražanová, L.(2018): Public attitudes on migration: rethinking how people perceive migration, cadmus.eui.eu/handle/1814/62348 , letzter Zugriff am 16. Juni 2023. Zusammenleben 173 Zusammenleben der Wiener Bevölkerung Abb. 1: Kontakt mit zugewanderten Menschen ist in Wien Alltag Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage„Und wie oft, würden Sie sagen, haben Sie im Durchschnitt Kontakt mit Menschen, die aus einem anderen Land zugewandert sind?“(bei Personen mit Migrationshintergrund:„Und wie oft, würden Sie sagen, haben Sie im Durchschnitt Kontakt mit Menschen, die aus einem anderen Land als Sie selbst bzw. als Ihre Eltern zugewandert sind?“)(in%) Kontakt mit Zugewanderten am Arbeitsplatz(nur Erwerbstätige, n=596) 60 Kontakt mit Zugewanderten in der Freizeit 36 20 7 31 7 1 23 9 12 5 12 3 Kontakt mit Zugewanderten in der Nachbarschaft 35 22 11 8 5 16 3  Täglich   Mehrmals pro Woche   Einmal pro Woche   Mehrmals im Monat   Einmal im Monat   Seltener oder nie   Weiß nicht / keine Angabe Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: SORA 2023*(basierend auf Umfragedaten des Frühjahrs 2023 mit 1.104 Befragten, davon 494(gewichtet) mit Migrationshintergrund). *SORA(2023): Zusammenleben in Wien. wien.gv.at/menschen/integration/daten-fakten/bericht-zusammenleben.html , letzter Zugriff am 21. August 2023. Da das Zusammenleben der Wiener*innen ohne und mit Migrationshintergrund maßgeblich von Kontakten geprägt ist, wird im Folgenden zunächst ein Blick auf die Häufigkeit der Kontakte mit zugewanderten Menschen in der Stadt geworfen. Der Austausch mit zugewanderten Menschen ist ­ in Wien eine alltägliche Normalität. In Wien ist der Kontakt mit Menschen, die selbst oder deren Eltern aus einem anderen Land zugewandert sind, eine gelebte Realität. Deutlich mehr als die Hälfte der ­Wiener*innen(60 %) begegnet am Arbeitsplatz täglich zugewanderten Personen, und bei 20 % ist das mehrmals die Woche der Fall. Auch abseits der Arbeit ist der Kontakt mit ­zugewanderten Wiener*innen in der Freizeit für viele Menschen Teil des Alltags. 36 % der Wiener*innen stehen täglich in ihrer Freizeit in Kontakt mit zugewanderten Personen, für weitere 23 % ist das mehrmals in der Woche der Fall. Somit haben 59 % der Wiener*innen in ihrer Freizeit sehr häufig Kontakt mit Wiener*innen, die aus einem anderen Land als sie selbst stammen. Bei 5 % der Wiener*innen ist das einmal im Monat der Fall. Jede*r Achte(12 %) hat hingegen seltener als einmal im Monat oder nie Kontakt mit Menschen, die aus einem anderen Land zugewandert sind. Ähnlich häufig wie in der Freizeit verhält es sich auch mit der Kontakthäufigkeit in der Nachbarschaft. 57 % haben mehr mals in der Woche oder häufiger(35 % täglich, 22 % mehr mals in der Woche) Kontakt mit Wiener*innen, die selbst oder deren Eltern aus einem anderen Land stammen. Fast jede*r sechste Wiener*in hingegen hat seltener als einmal im Monat oder nie Kontakt mit aus anderen Ländern Zugewanderten. Bei der Interpretation der Werte der Menschen, die wenig Kontakt mit zugewanderten Wiener*innen haben, ist zu beachten, dass es sich hier zu einem großen Teil um Personen handelt, die generell weniger Kontakt zu Menschen außerhalb ihres Haushalts haben. Das Zusammenleben in der Stadt wird umso positiver bewertet, je näher Erfahrungen im Zusammenleben mit der täglichen, eigenen Lebenswelt verbunden sind. 174 Zusammenleben Betrachtet man nun, wie das Zusammenleben von zugewanderten und nicht zugewanderten Wiener*innen beurteilt wird, zeigt sich, dass es hier insbesondere in der Nachbarschaft sehr positive Wahrnehmungen gibt (Abb. 2). Auf der Ebene der Nachbarschaft bewerten rund zwei Drittel(66 %) der Wiener*innen das Zusammenle ben zwischen zugewanderten und nicht zugewanderten Wiener*innen als positiv: 22 % bewerten es als sehr gut und 44 % als ziemlich gut. 21 % der Befragten sehen es als wenig gut, und 8 % befinden es für gar nicht gut. Auf der Ebene des Bezirkes fällt diese positive Bewertung ein wenig niedriger aus, jedoch findet noch immer weit mehr als die Hälfte(58 %), dass das Zusammenleben sehr gut oder ziemlich gut funktioniert: 16 % befinden es für sehr gut, und 42 % für ziemlich gut, während 28 % sagen, dass das Zusammenleben wenig gut funktioniert, und 10 % befin den, dass es nicht funktioniert. In Bezug auf die noch höhere Ebene der gesamten Stadt sinkt diese Bewertung auf knapp unter die Hälfte: 48 % bewerten das Zusammenleben als sehr gut(12 %) bzw. als ziemlich gut(36 %). 37 % finden, dass das ­Zusammenleben wenig gut funktioniert, 12 % finden, es funktioniert gar nicht. Diese Unterschiede zwischen den Ebenen unterstreichen, dass das Zusammenleben dort von einer deutlichen Mehrheit als positiv gesehen wird, wo man das Miteinander auf Basis der unmittelbaren Erfahrungen beurteilen kann. Je mehr das Zusammenleben mit zugewanderten Wiener*innen hingegen eine abstrakte Vorstellung ist bzw. je weniger unmittelbar es erlebt werden kann und vor allem auch über Dritte vermittelt wird(z. B. über Medien), desto mehr neh men skeptischere Wahrnehmungen zu. Abb. 2: Die Wiener Bevölkerung beurteilt das Zusammenleben in ihrer eigenen Nachbarschaft als überwiegend positiv Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage„Wie gut funktioniert Ihrem Eindruck nach insgesamt das Zusammenleben von zugewanderten Menschen und Alteingessessenen in Wien, in Ihrem Wohnbezirk und in Ihrer Nachbarschaft?“(in%) In Wien 12 36 37 12 3 In Ihrem Wohnbezirk 16 42 28 10 5 In Ihrer Nachbarschaft 22 44 21 8 5  Sehr gut   Ziemlich gut   Wenig gut   Gar nicht gut  Weiß nicht / keine Angabe Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: SORA 2023 (basierend auf Umfragedaten des Frühjahrs 2023 mit 1.104 Befragten, davon 494(gewichtet) mit Migrationshintergrund). So sind auch Einstellungen zu Zuwanderung, die nicht auf konkreten Erfahrungen mit Menschen, sondern auf der ­Einschätzung abstrakter Zahlen zu Zuwanderung beruhen, negativer als Einstellungen zu Zugewanderten und dem Zusammenleben selbst(Abb. 3). Zusammenleben 175 Beurteilung von Zuwanderung und deren Effekten Abb. 3: Etwas mehr als die Hälfte der Wiener*innen findet, es gibt zu viel Zuwanderung Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage„Was meinen Sie: Ist Wien eine Stadt, in der es zu viel Zuwanderung gibt; in der der bestehende Anteil an Zuwanderung in Ordnung ist; die auch noch mehr Zuwanderung vertragen kann?“ 3 53 8 35  Es gibt zu viel Zuwanderung in Wien  Der bestehende Anteil an Zuwanderung ist in Wien in Ordnung  Wien kann auch mehr Zuwanderung vertragen  Weiß nicht / keine Angabe Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: SORA 2023 (basierend auf Umfragedaten des Frühjahrs 2023 mit 1.104 Befragten, davon 494(gewichtet) mit Migrationshintergrund). Abb. 4: Wiener*innen haben wenig Vorbehalte gegenüber zugewanderten Menschen Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage„Wenn Ihr Nachbar/Ihre Nachbarin aus einem anderen Land zugewandert wäre, würde Sie das sehr, ziemlich, wenig, oder gar nicht stören?“(bei Personen mit Migrationshintergrund:„Wenn Ihr Nachbar/Ihre Nachbarin, aus einem anderen Land als Sie selbst bzw. als Ihre Eltern zugewandert wäre, würde Sie das sehr, ziemlich, wenig, oder gar nicht stören?“)(in%) Gesamt 5 8 20 64 3 Kein Migrationshintergrund 5 10 21 60 4 Migrationshintergrund 5 7 18 68 2  Sehr stören   Ziemlich stören   Wenig stören   Gar nicht stören  Weiß nicht / keine Angabe Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: SORA 2023 (basierend auf Umfragedaten des Frühjahrs 2023 mit 1.104 Befragten, davon 494(gewichtet) mit Migrationshintergrund). Einstellungen zu Zuwanderung sind abhängig von Alter und sozioökonomischer Stellung. Die Wiener*innen haben wenig Vorbehalte gegenüber Zugewanderten. Fragt man die Wiener*innen, wie sie zu Zuwanderung stehen, zeigt sich, dass mehr als die Hälfte(53 %) der Bevöl kerung findet, dass es in Wien zu viel Zuwanderung gibt (Abb. 3). Diese Einschätzung ist dabei stark von persönlichen Merkmalen, insbesondere dem Alter und der soziökonomischen Stellung abhängig. So sind junge Wiener*innen bis 29 Jahre häufiger der Meinung, dass der bestehende Anteil an Zuwanderung in Ordnung ist(45 %) oder dass Wien noch mehr Zuwanderung vertragen könnte(13 %). Bei den 45- bis 59-Jährigen sind mehr Menschen(66 %) der Meinung, dass es zu viel Zuwanderung gibt als im Durchschnitt der Bevölkerung. So sind Wiener*innen, die eine gute oder mittelmäßige ökonomische Lage aufweisen, öfter der Meinung, dass der bestehende Anteil an Zuwanderung in Ordnung ist, während Menschen in schlechter ökonomischer Position weitaus öfter die Ansicht vertreten, dass es zu viel Zuwanderung gibt(72 %). Fragt man wiederum, ob die Wiener*innen Vorbehalte gegenüber Zugewanderten haben, zeigt sich ein deutlich positiveres Bild. Nur wenige Wiener*innen, sowohl diejenigen mit als auch die ohne Migrationshintergrund, haben ausgeprägte Vorbehalte gegenüber zugewanderten Personen. Den Großteil der Bevölkerung würde es nicht oder kaum stören, wenn sie einen zugewanderten Menschen als Nachbar*in(84 %), Vorgesetzte*n(81 %), angeheiratetes Familienmitglied(85 %), Freund*in(88 %) oder auch Arbeits kolleg*in(85 %) hätten. 13 % würde es sehr oder ziemlich stören, einen zugewanderten Menschen als Nachbar*in zu haben(Abb. 4). Noch geringer sind laut der Umfrage zu Zusammenleben in Wien 2023 die Zahlen, die sich an zugewanderten Personen als Vorgesetzten(12 %), ange heiratetes Familienmitglied(13 %), Freund*in(10 %) oder ­Arbeitskolleg*in(9 %) sehr oder ziemlich stören würden. 176 Zusammenleben Abb. 5: Wiener*innen sehen eine Vielzahl an Effekten von Zuwanderung positiv Antworten der Wiener Bevölkerung auf die Frage„Wie sehr stimmen Sie den folgenden Aussagen zu? Sehr, ziemlich, wenig oder gar nicht?“(in%) Die Restaurants, Geschäfte und kulturellen Veranstaltungen von zugewanderten Menschen tragen zur Lebensqualität in Wien bei Man muss froh sein, dass es Zuwanderung gibt, denn es fehlen in einigen Bereichen Arbeitskräfte 33 33 Zuwanderung sichert die Pensionen in Österreich 20 33 23 8 3 29 20 13 6 27 23 20 10 Der Großteil der in Wien lebenden zugewanderten Menschen ist gut integriert 12 32 34 16 6 Zuwanderung drückt den Lohn und die Arbeitsbedingungen in Wien 18 21 28 21 12  Stimme sehr zu   Stimme ziemlich zu   Stimme wenig zu  Stimme gar nicht zu   Weiß nicht / keine Angabe Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: SORA 2023(basierend auf Umfragedaten des Frühjahrs 2023 mit 1.104 Befragten, davon 494(gewichtet) mit Migrationshintergrund). Die Wiener*innen beurteilen viele Effekte von Zuwanderung positiv, sehen aber auch Defizite. Die positiven Einstellungen gegenüber konkreten Zugewanderten spiegeln sich auch im Hinblick auf die Bewertung der Effekte von Zuwanderung wider. Vor allem das durch zugewanderte Wiener*innen erweiterte, vielfältige Angebot an Restaurants, Geschäften und kulturellen Veranstaltungen sehen zwei Drittel der ­Wiener*innen als positiv(Abb. 5). Zuwanderung wird auch im Hinblick auf den Arbeitskräftemangel als mehrheitlich positiv(62 %) gesehen. Negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt(Druck auf Lohn- und Arbeitsbedingungen) werden hingegen nur etwa von vier von zehn Wiener*innen(39 %) gesehen. Weniger als die Hälfte findet jedoch, dass die Zuwanderung nach Wien die Pensionen sichern würde(47 %). Zudem stimmte auch weniger als die Hälfte der Befragten(42 %) zu, dass der Großteil der zugewander ten Menschen in Wien gut integriert sei. Zusammenleben 177 Diskriminierungserfahrungen Abb. 6: Diskriminierung ist Teil der Lebenswelten von Menschen, die zugewandert sind oder Eltern haben, die zugewandert sind Antworten der Wiener Bevölkerung mit Migrationshintergrund oder mindestens einem Elternteil, der im Ausland geboren ist, auf die Frage„Es kommt immer wieder vor, dass Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Religion diskriminiert oder schlechter behandelt werden. Wurden Sie in Wien an folgenden Orten in den vergangenen 12 Monaten diskriminiert?“(in%) Im öffentlichen Raum 16 Bei der Arbeitssuche 12 Im Bereich Wohnen, z. B. bei der Wohnungssuche oder von Nachbar*innen 13 Bei einer Behörde oder einem Amt 10 Am Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz 9 12 65 14 64 12 68 13 68 11 67 7 10 8 9 13  Mehrmals   Einmal   Nie   Weiß nicht / keine Angabe Grafik: Stadt Wien – Integration und Diversität, Daten: SORA 2023(basierend auf Umfragedaten des Frühjahrs 2023 mit 625 Befragten, bei denen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde). Inwiefern Menschen integriert sind bzw. sich integriert fühlen, hängt auch stark davon ab, inwiefern man sich als gleichberechtigt fühlt beziehungsweise inwiefern man mit Diskriminierung konfrontiert ist. Lage weitaus weniger häufig, dass sie von Diskriminierung betroffen sind. Zudem berichteten Frauen etwas häufiger als Männer von Diskriminierungserfahrungen. Ein Viertel der Wiener*innen, die selbst im Ausland geboren wurden oder bei denen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde, hat Diskriminierung erlebt. Fragt man die Wiener*innen, die selbst im Ausland geboren wurden bzw. bei denen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde, inwiefern sie Diskriminierungen erfahren haben, zeigt sich schließlich, dass mehr als ein Viertel im öffentlichen Raum Diskriminierung erlebt hat(28 %, Abb. 6). Bei der Arbeitssuche waren 26 % mit Diskriminierung kon frontiert. 25 % gaben auch an, dass sie bei der Wohnungs suche diskriminiert wurden. Diskriminierung bei einer Behörde oder einem Amt erlebten 23 % der Wiener*innen mit Migrationshintergrund bzw. einem im Ausland geborenen Elternteil. Diskriminierungserfahrungen sind dabei insbesondere auch mit der sozioökonomischen Stellung verbunden. So berichten Wiener*innen in guter ökonomischer 178 Zusammenleben Öffentlicher Raum& Zusammenleben Diversitätsmonitor DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM ÜBERBLICK, STAND 2023 Dienstleistungen& Kund*innen Stadtentwicklung und Stadtplanung Architektur und Stadtgestaltung* Stadtteilplanung und Flächenwidmung Umweltschutz* Stadtvermessung* Klima-, Forst- und Landwirtschaftsbetrieb Presse- und Informationsdienst Rechtliche Verkehrsangelegenheiten* Parkraumüberwachung* stadt wien marketing* 3,7 1,6 2,1 2,9 0,7 1,4 3,4 0,9 1,6 2,1 Personal& Kompetenzen Stadtentwicklung und Stadtplanung Architektur und Stadtgestaltung* Stadtteilplanung und Flächenwidmung Umweltschutz* Stadtvermessung* Klima-, Forst- und Landwirtschaftsbetrieb Presse- und Informationsdienst Rechtliche Verkehrsangelegenheiten* Parkraumüberwachung* stadt wien marketing* 1,4 3,6 2,3 2,5 1,6 1,3 1,8 2,1 3,0 3,0 Organisation& Strategie Stadtentwicklung und Stadtplanung Architektur und Stadtgestaltung* Stadtteilplanung und Flächenwidmung Umweltschutz* Stadtvermessung* Klima-, Forst- und Landwirtschaftsbetrieb Presse- und Informationsdienst Rechtliche Verkehrsangelegenheiten* Parkraumüberwachung* stadt wien marketing* 1,9 2,2 2,9 3,0 2,0 2,0 3,3 2,9 2,5 3,5 Sensibilisierung Planung& Aufbau Erprobung& Umsetzung Quelle: L&R Sozialforschung„Diversitätsmonitor“, 2023, n=10;* neu im Sample. Weiterentwicklung& Professionalisierung 180 Öffentlicher Raum& Zusammenleben AUF EINEN BLICK: DIVERSITÄTSMANAGEMENT IM HANDLUNGSFELD ÖFFENTLICHER RAUM& ZUSAMMENLEBEN • Unterschiede zwischen den Abteilungen in den Benchmarks der Analysefelder Dienstleistungen und Personal, was auf die äußerst unterschiedlichen Aufgabenfelder und damit verbundenen Kund*innenstrukturen zurückzuführen ist • Dienstleistungsbereich wird ein breites Spektrum an Maßnahmen für Kund*innen mit ausländischer Herkunft angeboten. • der Mitarbeiter*innen nehmen einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Der öffentliche Raum und das Zusammenleben werden durch unterschiedlichste Faktoren beeinflusst, wobei die Einrichtungen und Abteilungen der Stadt Wien eine maßgebliche Rolle spielen und das Thema Diversität zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dies zeigt sich schon daran, dass sich im letzten Monitor vier Abteilungen aus diesem Handlungsfeld an der Befragung beteiligt haben, während es in der aktuell vorliegenden Version bereits zehn Abteilungen sind. Mit dem Presse- und Informationsdienst sowie dem stadt wien marketing sind zwei Abteilungen vertreten, die für die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing der Stadt Wien verantwortlich sind. Weiters zählen die Stadtentwicklung und Stadtplanung, die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung, die Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest bzw. Nordost und die Stadtvermessung zu den beteiligten Einrichtungen mit den inhaltlichen Schwerpunkten der Stadtplanung, Gestaltung des öffentlichen Raums, der Flächenwidmung sowie der Vermessung. Der Verkehr als zentrales Element wird durch die Abteilungen Rechtliche Verkehrsangelegenheiten und Parkraumüberwachung abgedeckt und das immer wichtigere Thema der Nachhaltigkeit durch die Abteilungen Umweltschutz sowie Klima-, Forst- und Landwirtschaftsbetrieb. Die Analyseergebnisse zeigen ein Bild von vergleichsweise großen Unterschieden in den Analysebereichen Dienstleistungen und Kund*innen sowie Personal und Kompetenzen, was zum einen wesentlich mit den äußerst unterschiedlichen Aufgabenfeldern und zum anderen mit den damit verbundenen unterschiedlichen Kund*innenkontakten zusammenhängt. Demgegenüber ist das Thema Diversitätsmanagement in der Organisationsentwicklung wesentlich stärker verankert, und hier werden vergleichsweise höhere Benchmarkbewertungen erreicht. BREIT GEFÄCHERTES ANGEBOT FÜR DIVERSE KUND*INNENGRUPPEN, ALLERDINGS IN EINIGEN ABTEILUNGEN NOCH AUFHOLBEDARF BEI KUND*INNENANALYSEN Jene vier Einrichtungen, die bereits am letzten Monitor beteiligt waren, konnten die Benchmarks im Analysebereich Dienstleistungen und Kund*innen zum Teil deutlich verbessern. Besonders hervorzuheben sind in diesem Analyse­ bereich die Abteilungen Stadtentwicklung und Stadtplanung sowie Presse- und Informationsdienst, die beide die höchste Entwicklungsstufe erreichen. So erfolgen in beiden Abteilungen Analysen und Befragungen zur Kund*innenstruktur sowie zu den Bedürfnissen dieser Gruppe, und die Ergebnisse werden für die Angebotsentwicklung genutzt. In ­beiden Abteilungen wird eine diskriminierungsfreie Bildsprache verwendet, es gibt einen mehrsprachigen Web­auftritt sowie mehrsprachige Beratungen. Weitere drei Abteilungen erreichen die zweithöchste Entwicklungsstufe. Dazu zählen die Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest bzw. Nordost, das stadt wien marketing sowie die Abteilung Umweltschutz. Auch hier werden bereits zahlreiche Angebote für diverse Kund*innengruppen gesetzt wie diskriminierungsfreie Bildsprache, mehrsprachige Beratungen und vieles mehr. Darüber hinaus werden Strukturen und Bedürfnisse der Kund*innen erhoben, jedoch nicht immer differenziert nach unterschiedlichen Kund*innengruppen. Positiv ist hervorzuheben, dass in zwei der drei Abteilungen sowohl Stakeholder*innen als auch die Kund*innen in die Angebotsplanung einbezogen werden. Auch in den weiteren Abteilungen dieses Handlungsfeldes werden bereits entsprechende zielgruppenspezifische Angebote gesetzt wie etwa barrierefreie Kommunikation oder diskriminierungsfreie Bildsprache sowie punktuell mehrsprachige Beratungen. Die Analyseergebnisse belegen jedoch einen Aufholbedarf im Hinblick auf systematische ­Analysen zu den Kund*innenbedürfnissen und insbesondere die Nutzung dieser Ergebnisse für die Angebotsentwicklung, wobei in diesem Zusammenhang die sehr unterschiedlichen Kund*innengruppen zu berücksichtigen sind. So zählen beispielsweise in der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung weitgehend andere Dienststellen zu den Kund*innen, und die Parkraumüberwachung erfüllt als Behörde hoheitliche Aufgaben, was das Eingehen auf individuelle Kund*innenbedürfnisse nur begrenzt zulässt. Vor diesem Hintergrund haben die Fragen des Diversitätsmonitors im Kund*innen­ bereich nur sehr eingeschränkte Aussagekraft. Öffentlicher Raum& Zusammenleben 181 DIVERSITÄTSKOMPETENZEN BEI MITARBEITER*INNEN WERDEN ZUNEHMEND RELEVANTER Im Analysebereich Personal und Kompetenzen erreichen drei der beteiligten Abteilungen die höchste Entwicklungsstufe. Dies sind die Abteilungen Parkraumüberwachung, Architektur und Stadtgestaltung sowie das stadt wien marketing. Die Parkraumüberwachung verzeichnet mit einem Anteil zwischen 30 und 39 % an Mitarbeitenden mit auslän discher Herkunft den höchsten in diesem Handlungsfeld. Die weiteren beiden Abteilungen melden jeweils Anteile zwischen 10 und 19 % sowie vergleichsweise hohe Anteile an Personen mit ausländischer Herkunft in höherwertigen Positionen. Besonders positiv ist zu erwähnen, dass sich in diesen drei Abteilungen die Anteile in den letzten drei Jahren erhöht haben. Ebenso nehmen in diesen Abteilungen Diversitätsthemen in Weiterbildungen einen relevanten Stellenwert ein, und es werden Maßnahmen gesetzt, um die Inanspruchnahme dieser Weiterbildungen zu erhöhen. Weitere drei Abteilungen erreichen die Entwicklungsstufe Erprobung und Umsetzung, und zwar die Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest bzw. Nordost sowie die Abteilungen Umweltschutz und Rechtliche Verkehrsangelegenheiten. In diesen Abteilungen sind interkulturelle Kompetenzen sowie Sprachkompetenzen relevante Faktoren bei der Personalauswahl. Vereinzelt bedarf es hier jedoch zusätzlicher Schritte, um die Anteile der Mitarbeiter*innen ausländischer Herkunft in der jeweiligen Abteilung an die bestehende Struktur der Wiener Stadt­ bevölkerung weiter anzunähern. Mit Ausnahme der Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest bzw. Nordost spielen diversitätsorientierte Weiterbildungen in den Abteilungen keine so wichtige Rolle, gerade diesbezüglich gilt es verstärkt zu sensibilisieren. Die vergleichsweise geringere Relevanz von Weiterbildungen zu Diversitätsthemen zeigt sich auch bei den weiteren beteiligten Abteilungen, die die zweite Entwicklungsstufe erreichen. Ebenso werden in diesen Abteilungen kaum Maßnahmen gesetzt, um den Anteil an Mitarbeitenden mit ausländischer Herkunft allgemein oder in höherwertigen Positionen zu erhöhen. Ein positives Beispiel stellt die Abteilung Klima-, Forst- und Landwirtschaftsbetrieb dar, die mit Anteilen zwischen 20 und 29 % an Mitarbeitenden ausländi scher Herkunft bereits über eine diverse Belegschaft verfügt. Positiv ist hervorzuheben, dass in allen beteiligten Einrichtungen und Abteilungen dieses Handlungsfeldes Diversitätskompetenzen sowohl im Anforderungsprofil für zukünftige Mitarbeitende als auch im Qualifikationsprofil der bestehenden Belegschaft eine immer wichtigere Rolle einnehmen. So werden beispielsweise Sprachkompetenzen, Erfahrungen im interkulturellen Umgang oder migrationsbezogenes Fachwissen von beinahe allen Abteilungen als wichtige Anforderungen beschrieben. DIVERSITÄT IST IN DER ORGANISATIONS­ ENTWICKLUNG DER ABTEILUNGEN ANGEKOMMEN, UND DAS THEMA IST VIELFÄLTIG VERANKERT Im Analysefeld Organisation und Strategie werden die höchsten Benchmarkbewertungen dieses Handlungs­feldes verzeichnet. Die Ergebnisse belegen, dass dem Thema Diversität eine immer höhere Bedeutung beigemessen und es zunehmend strukturell integriert wird. So ist in beinahe allen Abteilungen das Thema im Leitbild verankert – nur zwei Einrichtungen haben dazu keine Angabe gemacht. Die höchste Entwicklungsstufe erreichen die Abteilungen stadt wien marketing, der Presse- und Informationsdienst sowie die Abteilung für Umweltschutz. In allen drei Abteilungen wird dem Thema Diversität in Teamsitzungen, Mitarbeiter*innengesprächen und Netzwerktreffen Rechnung getragen bzw. ist dies in der Abteilung Umweltschutz für die nächste Zeit in Planung. In zwei Abteilungen wurden in den letzten drei Jahren Diversitätsbeauftragte bestellt und das Thema Diversität als Aufgabe der Personalstelle und/oder der Abteilungsleitung festgehalten. Sehr positiv ist das Mitspracherecht der Mitarbeitenden in den Abteilungen hervorzuheben, ebenso wie von den meisten das Thema durch die Teilnahme an internen und externen Plattformen weitergetragen wird. Mit Ausnahme der Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung, die den Sprung in die zweithöchste Entwicklungsstufe nur ganz knapp aufgrund der fehlenden strukturellen Verankerung des Themas in der eigenen Abteilung – etwa durch Diversitätsbeauftragte – verfehlt hat, befinden sich alle weiteren Abteilungen und Einrichtungen in eben dieser. Die Auswertungen belegen, dass vielfach Schritte zur strukturellen Verankerung von Diversitätsmanagement gesetzt werden, dies reicht vom Einbringen des Themas in Mitarbeiter*innengesprächen und Teamsitzungen bis zur Benennung von Diversitätsbeauftragten und der Verankerung des Themas in der Leitungsebene. Vielfach haben Mitarbeitende bereits Mitspracherechte in der Umsetzung von Diversitätsmanagement – etwa in den Abteilungen Stadtvermessung, Architektur und Stadtgestaltung sowie Parkraumüberwachung und Rechtliche Verkehrsangelegenheiten. Ebenfalls besonders positiv ist hervorzuheben, dass eine klare Haltung gegen das Thema Diskriminierung bezogen wird und dementsprechende Schritte in allen Abteilungen gesetzt werden. 182 Öffentlicher Raum& Zusammenleben DIE EINBEZOGENEN ABTEILUNGEN • und Stadtplanung: Schafft durch die Analyse der Stadtstruktur und der räumlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Stadt- und Verkehrsplanung und den öffentlichen Raum. • Architektur und Stadtgestaltung: Zu den Aufgaben gehören Beurteilung von Einzelprojekten im Rahmen der Beratungs- und Gutachtertätigkeit, Gestaltung des öffentlichen Raums, Planung von öffentlichen Gebäuden, Beratung bei städtebaulichen Entwicklungen, Grundlagenforschung und Jurytätigkeit bei Wettbewerben. • und Flächenwidmung Innen-Südwest bzw. Nordost: Zuständig für Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung und damit zusammenhängende Bürger*innenbeteiligungsprozesse. • Zentrale Servicestelle für alle vermessungstechnischen Aufgaben, die innerhalb der Stadtverwaltung in den Bereichen Planung, Bauausführung und allgemeine Verwaltung anfallen. Koordinierungsstelle für Geodateninfrastruktur. • Verkehrsangelegenheiten: Zuständig unter anderem für verkehrsrechtliche Fragen, Fahrschulen, Konzessionen für Fiaker- und Pferdemietwagen und deren Betrieb sowie die Parkraumbewirtschaftung für Beschäftigte und Betriebe. • Durchführung des abgekürzten und ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens für den ruhenden Verkehr und das Parkometergesetz. Auch Mautstrafen und Kostenbescheide bei Abschleppungen gehören zu den Aufgaben. • Zu den Tätigkeitsbereichen zählen grundsätzliche Angelegenheiten im Umweltschutz, Koordinierung von Aktivitäten, behördliche Rolle im Umweltrecht, Amtssachverständigentätigkeit, Nachhaltigkeitskoordination und strategische Projekte. • Klima-, Forst- und Landwirtschaftsbetrieb: Sichert nachhaltig wichtige Lebensgrundlagen der Wiener Bevölkerung. Die Magistratsabteilung betreut und bewirtschaftet Wälder, Wiesen, Gebirgsflächen, Gewässer, Felder und Weingärten. • und Informationsdienst: Verantwortlich für die Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt und der Website„wien.at“, Produktion und Vertrieb öffentlichkeitswirksamer Publikationen, Planung und Durchführung von Werbe- und PR-Maßnahmen sowie die Pflege von Medienkontakten. • wien marketing: Organisation und Koordination von Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Erholung und Sport im Auftrag der Stadt Wien. 20 Mitarbeiter*innen organisieren rund 50 Veranstaltungen pro Jahr wie den Wiener Eistraum oder das Film Festival am Rathausplatz. Öffentlicher Raum& Zusammenleben 183 Personalerhebung Kernergebnisse Von 2013 bis 2022 ist der Anteil der Bediensteten mit ausländischer Herkunft von 24,5 % (2013) auf 26,6 %(2022) gestiegen. 11,4 % aller Mitarbeiter*innen haben im Jahr 2022 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Im Vergleich zum Jahr 2013(6,0 %) ist der Anteil an Mitarbeiter*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit somit deutlich gestiegen. Im Wiener Gesundheitsverbund ist der Anteil an Bediensteten mit ausländischer Herkunft mit 37,5 % deutlich höher als unter den Bediensteten der Stadt Wien gesamt(26,6 %). Im Jahr 2022 sind mehr als zwei Drittel der Bediensteten der Stadt Wien(inklusive Landeslehrer*innen und Personal im Wiener Gesundheitsverbund) Frauen. Mehr als ein Viertel der Bediensteten ist über 54 Jahre alt. Eine Betrachtung nach Dienstklassen zeigt, dass auch im Jahr 2022 nur 5,0 % der Bedienste ten in den höheren Dienstklassen eine ausländische Herkunft haben. Eine Betrachtung nach Verwendungsgruppen zeigt, dass der Anteil an Bediensteten mit ausländischer Herkunft im Gesundheits- und Krankenpflegepersonal(2022: 36,7 %) und unter den Kindergarten- und Hortassistent*innen(2022: 35,3 %) besonders hoch ist. 184 Personalerhebung Einleitung Die Wiener Stadtverwaltung ist bemüht, die Bedürfnisse der Bürger*innen wahrzunehmen und deren Ansprüche rasch sowie bedarfs- und zielgruppenorientiert zu erledigen. Verwaltungsabläufe und Organisationsstrukturen werden evaluiert und den sich ändernden Erfordernissen angepasst, wovon Kund*innen und die Bediensteten der Stadtverwaltung gleichermaßen profitieren. Als Arbeitgeberin bekennt sich die Stadt Wien zu einer Kultur der Fairness, der Chancengerechtigkeit und der sozialen Verantwortung. Der Status quo des Diversitätsstands der Wiener Magistratsbediensteten wurde erstmals 2013 erhoben. Die vorliegende Auswertung(Stichtag 30.6.2022) bildet zum vierten Mal den aktuellen Stand ab und zeigt gemessene Entwicklungen. Neben dem Gesamtblick auf das Personal mit Wohnsitz in Wien entlang der Merkmale Alter, Geschlecht und Herkunft liefert die Auswertung der Personalerhebung u. a. auch Aussagen zur Repräsentanz der Bediensteten in Verwendungsgruppen und Dienstklassen sowie in einigen ausgewählten Berufsgruppen. Die empirische Analyse der Personalstrukturen der Verwaltung ist ein wichtiger Bestandteil der diversitäts- und gleichstellungsorientierten Personalpolitik der Stadt Wien. Methode Die Abteilung Personalservice verfügt über die Personaldaten aller aktiven Bediensteten der Stadt Wien. In diesen Daten enthalten ist auch das Merkmal„Staatsangehörigkeit“ aller aktiven Bediensteten. Nicht enthalten ist jedoch das Merkmal„Geburtsland“ der Bediensteten. Um Aus­ sagen bezüglich der Herkunft des Personals machen zu können, muss den Personaldaten durch einen Abgleich mit dem Wiener Bevölkerungsregister jeweils das Geburtsland hinzugefügt werden. Das Personalservice übermittelt daher die ­anonymisierten Personaldaten(ohne Vor- und Zunamen) aller Bediensteten mit aufrechtem Dienstverhältnis an die Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik, die den Abgleich mittels statistischen Matching-Verfahrens durchführt. Festzuhalten ist, dass diesem Datensatz„Personal“ ausschließlich Daten von Bediensteten mit Hauptwohnsitz Wien zugrunde liegen. Um eine Rückführbarkeit auf einzelne Personen(durch Zusatzangaben wie Alter, Geschlecht und Verwendungsgruppe) auszuschließen, werden die D­ i­enststellendaten in Cluster zusammengefasst. Die Abteilung Integration und Diversität erhält die Daten von der Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik daher in aggregierter Form, also in Form von gruppierten Daten. Darüber hinaus wird jedes Feld durch einen Zufallsmechanismus innerhalb der Grenzen+/-5 verändert. Aufgrund dieser„Verzerrungen“ kann es in den übermittelten Tabellen bei den summierten Zeilen-/ Spaltensummen zu geringfügigen Abweichungen kommen, wobei jedoch die statistische Aussagekraft nicht beeinträchtigt wird. Der Datensatz„Personal“ wird nach der Auswertung von der Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik gelöscht. Eine Rückverfolgbarkeit auf einzelne Mitarbeiter*innen wird somit ausgeschlossen. Da der Datensatz zur Personalerhebung sowohl das Merkmal Staatsangehörigkeit als auch das Merkmal Geburtsland beinhaltet, können in der Personalerhebung die Bediensteten sowohl nach Staatsangehörigkeit als auch nach Herkunft dargestellt werden. Als Personen mit ausländischer Herkunft gelten a) Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, unabhängig davon, ob sie in Österreich oder im Ausland geboren wurden, sowie b) Menschen mit österreichischer Staatsb­ ürgerschaft, die im Ausland geboren wurden. Am Stichtag 30.06.2022 betrug der Gesamtpersonalstand 62.399 Personen. Nach dem„Matching“ konnten 54.118 Bedienstete mit Hauptwohnsitz in Wien im Datenauszug„Personal“ erfasst werden. Die Differenz zur Zahl des Gesamtpersonalstands ergibt sich einerseits daraus, dass Bedienstete, die außerhalb Wiens leben, nicht inkludiert wurden. Zudem wurden auch Personen, die im Rahmen des „Matchings“ mangels Zuordnung nicht abgeglichen werden konnten, nicht inkludiert. Projektteam • Integration und Diversität: Projektverantwortung& statistische Auswertung und Aufbereitung • Arbeit und Statistik: Matching& statistische Aufbereitung • Datenverfügerin& Aufbereitung der anonymisierten Personaldaten Abb. 1: Methode anonymisierte Personaldaten der Stadt Wien Staatsangehörigkeit Wiener Bevölkerungsregister Geburtsland Personalerhebung Staatsangehörigkeit & Geburtsland, Restriktion: Hauptwohnsitz Wien Personalerhebung 185 Detailergebnisse Abb. 3: Personen mit österreichischer/ausländischer Staatsbürgerschaft im Jahr 2022 (in%) Für die Gestaltung einer diversitäts- und gleichstellungs­ orientierten Personalpolitik ist es wesentlich, über die vorhandene Vielfalt unter den Bediensteten ­Kenntnis zu haben. Daher werden im Folgenden die ­Bediensteten der Stadt Wien nach Staatsbürgerschaft, Herkunft, Alter und Geschlecht differenziert beschrieben. In einem ­ersten Schritt werden alle Bediensteten der Stadt Wien ­entlang dieser Merkmale dargestellt. In weiterer Folge wird die Verteilung dieser Merkmale in verschiedenen Verwendungsgruppen und Dienstklassen des Personals der Stadt analysiert. PERSONAL NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT UND GESCHLECHT Abb. 2: Personal nach Staatsangehörigkeit 2013, 2016, 2019 und 2022 (in%) 2022 88,6 2019 90,8 2016 92,2 6,8 4,6 5,6 3,6 4,9 2,9 Wiener Bevölkerung, 15 – 64 Jahre 62,1 Personal 88,6 37,9 11,4 0 100  Österreich   Ausland Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. Abbildung 3 veranschaulicht die Unterschiede in der Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung und der ­Bediensteten der Stadt Wien nach Staatsangehörigkeit. Hier zeigt sich, dass der Anteil an Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Wiener Bevölkerung mit 37,9 % w­ eitaus größer ist, als er es mit 11,4 % innerhalb der Gruppe der Bediensteten der Stadt Wien ist(2019: 9,2 %, 2016: 7,8 %, 2013: 6,0 %). Beim Vergleich des Personals der Stadt Wien mit der ­Wiener Bevölkerung ist anzumerken, dass für den Vergleich die Bevölkerung Wiens im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren zum Stichtag 01.06.2022 herangezogen wird (1.363.545 Personen). 2013 94,0 3,5 2,5 0 100  Österreich   EU/EFTA   Drittstaaten Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2013, 2016, 2019 und 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. Abb. 4: Personal nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht im Jahr 2022 (in%) Österreich 66,3 EU/EFTA 77,9 33,7 22,1 Abbildung 2 zeigt Veränderungen in der Zusammensetzung des Personals, differenziert nach Staatsbürgerschaft, in den Jahren 2013–2022. Auch 2022 hat der mit Abstand größte Anteil der Bediensteten eine österreichische Staatsbürgerschaft(88,6 %). Von 2013–2022 hat sich der Anteil an Bediensteten mit Staatsbürgerschaften aus EU- oder EFTA-Staaten nahezu verdoppelt(von 3,5 % auf 6,8 %). ­ Der Anteil an Bediensteten mit Staatsbürgerschaften aus Drittstaaten stieg von 2,5 %(2013) auf 4,6 %(2022). 2022 haben 11,4 % aller Mitarbeiter*innen eine auslän dische Staatsangehörigkeit – ein geringerer Prozentsatz als innerhalb der Wiener Bevölkerung. Drittstaaten 72,2 27,8 0 100  Frauen   Männer Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. Abbildung 4 zeigt, dass in allen nach Staatsangehörigkeit differenzierten Gruppen der Anteil an weiblichen Bediensteten weitaus größer ist als der Anteil an männlichen Bediensteten. 186 Personalerhebung Mehr als zwei Drittel der Bediensteten der Stadt Wien sind Frauen. Im Jahr 2022 haben 26,6 % der Bediensteten mit Hauptwohnsitz in Wien eine ausländische Herkunft (2019: 25,6 %, 2016: 25,1 %, 2013: 24,5 %). Abb. 5: Personal nach Geschlecht im Jahr 2022 (in%) 67,3 32,7  Frauen  Männer Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. Insgesamt stellen Frauen in der Gruppe der Bediensteten der Stadt Wien mit 67,3% mehr als zwei Drittel der Bediens teten(inkl. Landeslehrer*innen und Personal im Wiener Gesundheitsverbund) dar(Abb. 5). PERSONAL NACH HERKUNFT, ALTER UND GESCHLECHT Abb. 6: Wiener Bevölkerung(15 – 64 Jahre) und Personal nach Herkunft 2013, 2016, 2019, 2022 (in%) Bevölkerung 2022 53,1 46,9 2019 53,4 46,6 2016 55,0 45,0 2013 58,7 41,3 Abbildung 6 vergleicht das Personal der Stadt Wien mit der Wiener Bevölkerung(15 bis 64 Jahre alt) in den Jahren 2013–2022 differenziert nach Herkunft. Wie oben beschrieben gelten Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, unabhängig davon, ob sie in Österreich oder im Ausland geboren wurden, sowie Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die im Ausland geboren wurden, als Personen mit ausländischer Herkunft. Wie aus der Abbildung ersichtlich wird, ist auch im Jahr 2022 unter den Bediensteten der Stadt Wien der Anteil an Personen mit ausländischer Herkunft deutlich kleiner als in der Wiener Bevölkerung(Alter 15 bis 64 Jahre)(Personal: 26,6 %; Bevöl kerung: 46,9 %). Abb. 7: Verteilung der Bediensteten nach Altersgruppen 2013, 2016, 2019 und 2022 (in%) 2022 4,3 20,8 22,4 26,9 25,6 2019 4,7 19,7 22,1 33,1 20,4 2016 5,2 19,5 22,9 35,1 17,3 2013 5,9 18,8 26,9 35,0 13,4 0 100  15 – 24   25 – 34   35 – 44   45 – 54   55 + Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2013, 2016, 2019 und 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. 0 Personal 2022 73,4 100 26,6 2019 74,4 25,6 2016 74,9 25,1 2013 75,5 24,5 0 100  Österreich   Ausland Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2013, 2016, 2019 und 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. Im Jahr 2022 war bereits ein Viertel der Bediensteten über 54 Jahre alt. Abbildung 7 zeigt die Verteilung der Bediensteten nach Altersgruppen in den Jahren 2013, 2016, 2019 und 2022. Die Abbildung zeigt, dass sich der Anteil der über 54-Jährigen unter den Bediensteten im Zeitraum von 2013–2022 nahezu verdoppelt hat. Waren im Jahr 2013 noch 86,6 % der Bediensteten jünger als 55 Jahre alt gewesen, waren es im Jahr 2022 nur noch 74,4 %. Bemerkenswert ist zudem, dass im Jahr 2022 die jüngste Altersgruppe unter den Bediensteten(15- bis 24-Jährige) nur noch einen Anteil von 4,3 % aus gemacht hat. Personalerhebung 187 Abb. 8: Herkunft der Bediensteten nach Altersgruppen im Jahr 2022 (in%) Abb. 9: Personal nach Herkunft und Geschlecht im Jahr 2022 (in%) 55 + 75,2 8,5 16,3 45 – 54 68,2 11,9 19,8 35 – 44 69,6 12,9 17,5 25 – 34 80,7 8,8 10,5 20 – 24 81,1 8,4 10,5 15 – 19 72,4 12,1 15,5 0 100  Österreich   EU/EFTA   Drittstaaten Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. In Abbildung 8 wird das Personal nach Herkunft in sechs Altersgruppen betrachtet. Allen Altersgruppen ist gemeinsam, dass der Anteil der Mitarbeiter*innen mit österreichischer Herkunft im Vergleich zu anderen Herkünften am größten war. So wie im vorangegangenen Diversitätsmonitor 1 ist auch im Jahr 2022 der Anteil an Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft unter den 35- bis 44-Jährigen und den 45- bis 54-Jährigen am größten. Unter den 15- bis 19-Jährigen ist im Jahr 2022 im Vergleich zu 2019 der Anteil der Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft gestiegen (2022: 27,6 %, 2019: 11,3 %). Auch in der Gruppe der 20- bis 24-Jährigen ist im Vergleich zu 2019 der Anteil der Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft im Jahr 2022 deutlich gewachsen(2020: 18,9 %, 2019: 10,3 %). Österreich 64,7 35,3 Serbien 79,0 21,0 EU/EFTA Rest 75,6 24,4 Türkei 66,8 33,2 Deutschland 68,9 31,1 Bosnien 78,8 21,2 Polen 83,9 16,1 Asien Rest 67,4 32,6 Kroatien 81,3 18,7 Philippinen 68,0 32,0 Rumänien 83,8 16,2 Slowakei 88,3 11,7 0 100  Frauen   Männer Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. In Abbildung 9 wird das Personal nach Herkunft und Geschlecht dargestellt. Die abgebildete Reihung der Länder entspricht der anteilsmäßigen Größe der Herkunftsgruppen im Gesamtpersonalstand. Länder und Regionen, die mit weniger als 500 Mitarbeiter*innen im Datenauszug zum Personal vertreten sind, sind nicht in der Abbildung enthalten. In allen Herkunftsgruppen ist der Anteil an Frauen unter den Bediensteten weitaus größer als der Anteil an Männern. In der unter den Bediensteten anteilsmäßig größten Gruppe, den Mitarbeiter*innen mit Herkunft aus Österreich, beträgt der Anteil der Frauen unter den Bediensteten nahezu zwei Drittel. 1 1 88 S iehe Integrations- und Diversitätsmonitor Wien 2020. Personalerhebung Abb. 10: Anteile ausländischer Herkunftsgruppen unter den Bediensteten und in der Wiener Bevölkerung 15 – 64 im Jahr 2022 (in%) PERSONAL IM WIENER ­GESUNDHEITSVERBUND Abb. 11: Bedienstete nach Herkunft im Jahr 2022 (in%) Serbien EU/EFTA Rest Türkei Deutschland Bosnien Polen Asien Rest Kroatien Rumänien Europa Rest Afrika Amerika 5,2 5,5 2,8 6,4 2,7 4,4 2,4 4,0 2,2 2,2 2,0 3,1 1,2 7,1 1,2 1,7 1,0 2,7 0,9 2,4 0,8 1,8 0,4 1,1  Bedienstete   Bevölkerung Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. Abbildung 10 zeigt die Anteile bestimmter Herkunftsgruppen in der Wiener Bevölkerung und unter den Bediensteten der Stadt Wien. Die Auswahl der in der Abbildung integrierten Herkunftsländer orientiert sich an den vorangegangenen Diversitätsmonitoren aus den Jahren 2020 und 2017. So wie in den vorangegangenen Monitoren wurden die restlichen Herkunftsländer in Regionen zusammengefasst. In der Abbildung wird ersichtlich, dass der Anteil der Mitarbeiter*innen mit Herkunft aus Serbien, aus Bosnien und aus Kroatien unter den Bediensteten der Stadt Wien nahezu gleich groß oder äquivalent zum Anteil dieser Herkunftsgruppen innerhalb der Wiener Bevölkerung ist. Bei ­anderen Herkunftsgruppen ist die Tendenz so, dass der Anteil der Herkunftsgruppe in der Wiener Bevölkerung größer als unter den Bediensteten der Stadt Wien ist. 79,4 12,0 8,6 Personal ohne Wiener Gesundheitsverbund 62,6 23,5 14,0 Personal im Wiener Gesundheitsverbund*  Österreich   EU/EFTA   Drittstaaten *Rundungsdifferenz Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. Abb. 12: Personal nach Herkunft und Geschlecht im Jahr 2022 (in%) Personal ohne Wiener Gesundheitsverbund Frauen 49,8 Männer 29,6 0 6,3 8,4 2,3 3,6 Personal im Wiener Gesundheitsverbund 100 Frauen 43,2 Männer 19,4 2,7 6,3 11,3 17,1 0 100  Österreich   EU/EFTA   Drittstaaten Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. Personalerhebung 189 Wiener Gesundheitsverbund: 71,6 % der B­ ediensteten sind Frauen, 37,5 % der Bediensteten sind ­ausländischer Herkunft. Erstmalig wurden bei der Personalerhebung 2013 die Anteile der Bediensteten mit ausländischer Herkunft erhoben und dargestellt. Bereits 2013 wurden zwischen dem damaligen Wiener Krankenanstaltenverbund(KAV), heute Wiener Gesundheitsverbund, und dem Personal ohne ­Krankenanstaltenverbund signifikante Unterschiede festgestellt. Im Jahr 2013 hatten 34,8 % des Gesundheits­ personals eine ausländische Herkunft, unter dem Personal ohne Krankenanstaltenverbund betrug der Anteil 15,1 %. Auch im Jahr 2022 ist unter den Bediensteten des Wiener Gesundheitsverbunds der Anteil der Bediensteten mit ausländischer Herkunft mit 37,5 % weitaus größer als unter dem übrigen Personal(ohne Wiener Gesundheitsverbund) (20,6 %)(Abb. 11). Auch der Frauenanteil ist im Jahr 2022 unter den Bediensteten des Wiener Gesundheitsverbunds mit 71,6 % höher als unter den Bediensteten des Magistrats (inkl. Landeslehrer*innen)(64,5 %, Abb. 12). Abb. 13: Dienstantritte 2019 – 2022 nach Herkunft und Geschlecht (in%) 4,1 41,7 32,8 6,4 6,9 8,0 0 100 Frauen:  Österreich   EU/EFTA   Drittstaaten Männer:  Österreich   EU/EFTA   Drittstaaten Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2019-2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. Abbildung 13 zeigt, dass die meisten neuen Dienstantritte in den Jahren 2019–2022 von Frauen und Männern mit österreichischer Herkunft stattfanden(74,5 %). Sowohl bei den Mitarbeiter*innen mit Herkunft aus Österreich als auch bei den Mitarbeiter*innen mit Herkunft aus EU/EFTA-Staaten wurden im Zeitraum 2019–2022 mehr Frauen als Männer in den Dienst der Stadt Wien aufgenommen(55 % aller Dienst antritte Frauen). Ähnlich verhielt es sich bei den Austritten: Die Mehrheit der Austritte in den Jahren 2019–2022 war von Personen mit österreichischer Herkunft(76,5 %)(Abb. 14). DIENSTANTRITTE UND DIENSTAUSTRITTE 2019 – 2022 Veränderungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Personals werden durch„das Kommen und Gehen“ der ­Mitarbeiter*innen in der Verwaltung bestimmt. Um ­etwaige Trends erkennen zu können, werden die Dienstan- und -austritte zwischen 2019 und 2022 analysiert. Alle Antritte unterliegen dem jeweils aktuellen Personalaufnahme­regime der Stadt beziehungsweise den Aufnahmeprozeduren der jeweiligen Organisationen der Stadt, die in Eigenverantwortung Personal aufnehmen können. Bei den Austritten ist anzumerken, dass die Beendigungen der Dienstverhältnisse abgebildet sind, unabhängig von den Ursachen der Beendigungen. Sie werden in der gleichen Form wie die Dienstantritte differenziert nach Herkunft und Geschlecht dargestellt. Abb. 14: Dienstaustritte 2019 – 2022 nach Herkunft und Geschlecht (in%) 42,4 3,3 34,1 4,6 6,2 9,4 0 Frauen:  Österreich   EU/EFTA   Drittstaaten Männer:  Österreich   EU/EFTA   Drittstaaten Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2019-2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. 100 PERSONAL NACH VERWENDUNGSGRUPPEN UND DIENSTKLASSEN Bei der Betrachtung der Bediensteten nach Herkunft und Geschlecht in Verwendungsgruppen und Dienstklassen (nach vormaligem Dienst- und Besoldungsrecht) wurde die gleiche Methode wie bei den Personalerhebungen 2019 und 2016 angewendet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden Cluster gebildet und lediglich nach Herkunft Österreich, EU/EFTA und Drittstaaten sowie nach Geschlecht differenziert. Die Darstellung in Prozent der Anteile soll die Verhältnisse in den einzelnen Gruppen und Dienstklassen sichtbar machen und einen Vergleich mit den Erhebungen 2019 und 2016 ermöglichen. Eine genaue Erläuterung zu den Verwendungsgruppen befindet sich im Glossar. 190 Personalerhebung Abb. 15: Dienstklassen IV-IX Frauen Österreich EU/ EFTA A_7_8_9 43,2 % 2,0 % B_6_7* 46,2 % 0,5 % C_4_5 56,3 % 0,3 % Dritt­ staaten Männer Öster- EU/ reich EFTA 0,5 % 51,8 % 1,7 % 1,1 % 50,9 % 0,6 % 0,9 % 41,5 % 0,2 % Dritt­ staaten 0,8 % 0,9 % 0,7 % *Rundungsdifferenz Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. Höchste Dienstklassen: 45,7 % der Bediensteten Frauen, 5,0 % der Bediensteten ausländischer Herkunft. In den höchsten Dienstklassen(A_7_8_9, s. Abb. 15) beträgt der Anteil der Bediensteten mit ausländischer Herkunft im Jahr 2022 5,0 %. Im Jahr 2019 betrug der Anteil 5,2 %, im Jahr 2016 5,0 %. 2 Es kann somit konstatiert werden, dass im Zeitraum 2016–2022 nahezu keine Veränderung auf dieser Ebene stattgefunden hat. Das Geschlechterverhältnis beträgt im Jahr 2022 in den höchsten Dienstklassen 45,7 % Frauen zu 54,3 % Männern. Im Vergleich zu den vorherigen Erhebungsperioden hat auf dieser Ebene eine Annährung der Frauen- und Männeranteile stattgefunden(Frauenanteil 2019: 42,0 %, 2016: 41,5 %). 3 Im Vergleich zu 2019 hat sich im Jahr 2022 der Anteil der Bediensteten mit ausländischer Herkunft bei B VI und B VII nicht verändert, er beträgt immer noch 3,1 %. Auch in den Dienstklassen C IV und C V ist der Anteil der Bediensteten mit ausländischer Herkunft mit 2,1 % sehr gering und im Vergleich zu 2019(2,2 %) noch niedriger. Das Geschlechter verhältnis hat sich unter den Bediensteten in den Dienstklassen B VI und B VII im Jahr 2022 im Vergleich zu 2019 kaum verändert(Frauenanteil 2022: 47,8 %, 2019: 47,1 %). In den Dienstklassen C IV und C V stieg der Frauenanteil im Jahr 2022 im Vergleich zu 2019(2022: 57,54 %, 2019: 55,8 %). 4 Abb. 16: Verwendungsgruppen Schema II und IV – „Angestelltenschema“ Verw. Gr. A B C D Frauen Österreich EU/ EFTA 53,1 % 5,0 % 56,5 % 4,8 % 54,9 % 1,2 % 48,5 % 2,8 % Dritt­ staaten Männer Öster- EU/ reich EFTA 2,6 % 34,4 % 2,4 % 3,4 % 32,5 % 1,2 % 2,0 % 40,1 % 0,6 % 5,0 % 39,2 % 1,8 % Dritt­ staaten 2,6 % 1,6 % 1,3 % 2,8 % Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. In den Verwendungsgruppen A, B, C, und D_E(D, D1, E und E1 sind hier zusammengefasst) ist auch 2022 der Frauenanteil in allen Gruppen größer als der Männeranteil(Abb. 16). Im Vergleich zu 2019 stieg der Anteil der Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft in der Verwendungsgruppe A(2022: 12,5 %, 2019: 11,5 %), in B blieb er nahezu gleich(2022: 11,0 %, 2019: 11,2 %), in C stieg er leicht(2022: 5,0 %, 2019: 4,5 %), und in D_E blieb er nahezu unverändert(2022: 12,3 %, 2019: 12,8 %). 5 Abb. 17: Verwendungsgruppen Schema I und III – „Arbeiter*innenschema“ bzw.„handwerkliche Verwendung“ Verw. Gr. 1 2 3P 3A 3 4 Frauen Österreich EU/ EFTA 10,1 % 2,0 % 31,1 % 1,4 % 42,6 % 5,4 % 12,9 % 1,6 % 26,4 % 5,6 % 20,9 % 7,9 % Dritt­ staaten Männer Öster- EU/ reich EFTA 3,4 % 78,0 % 1,1 % 2,6 % 59,0 % 1,6 % 17,4 % 30,1 % 1,1 % 3,2 % 64,5 % 3,2 % 25,1 % 32,2 % 1,5 % 36,6 % 22,0 % 2,3 % Dritt­ staaten 5,4 % 4,3 % 3,4 % 14,5 % 9,2 % 10,3 % Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. Abbildung 17 zeigt, dass in der Verwendungsgruppe 1 auch 2022 der Männeranteil(84,5 %) weitaus größer als der Frauen­anteil(15,5 %) war. Im Vergleich zu 2019 stellte dies kaum eine Veränderung dar(Männeranteil 2019: 84,3 %). 2 Siehe Integrations- und Diversitätsmonitor Wien 2020 und 2017. 3 Siehe ebda. 4 Siehe Integrations- und Diversitätsmonitor Wien 2020. 5 Siehe ebda. Personalerhebung 191 Der Anteil der Bediensteten mit ausländischer Herkunft betrug in der Verwendungsgruppe 1 im Jahr 2022 11,9 % und stieg somit im Vergleich zu 2019(10,0 %) leicht. 6 AUSGEWÄHLTE BERUFSGRUPPEN Die Bediensteten des Wiener Gesundheitsverbundes der Verwendungsgruppen K1 bis K6, das Gesundheits- und Krankenpflegepersonal(KPP) und die medizinisch-technische Fachdienste(MTD), sind im Cluster KPP-MTD zusammengefasst. Abb. 18: Gesundheits-und Krankenpflegepersonal(KPP) und medizinisch-technische Fachdienste(MTD), Ärzt*innen Frauen Öster- EU/ reich EFTA KPP-MTD 50,6 % 14,3 % Ärzt*innen 45,1 % 6,9 % Dritt­ staaten Männer Öster- EU/ reich EFTA 15,6 % 12,8 % 1,8 % 5,2 % 33,5 % 5,1 % Dritt­ staaten 5,0 % 4,2 % Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. 80,5 % Frauen im Gesundheits- und Krankenpflege­ personal; 36,7 % ausländischer Herkunft Im Gesundheits- und Krankenpflegepersonal(KPP) sind auch 2022 weitaus mehr Frauen als Männer vertreten (2022: 80,5 %, 2019: 81,0 %, 2016: 80,3 %). 7 Der Gesamtanteil der Personen mit ausländischer Herkunft im Cluster KPP-MTD liegt 2022 bei 36,7 % und ist somit im Zeitraum 2016–2022 gestiegen(2019: 34,1 %, 2016: 33,8 %). Im Cluster Ärzt*innen sind die Bediensteten der Verwendungsgruppen A1, A2 und A3 des Schemas II KAV abgebildet. Der Frauenanteil in dieser Verwendungsgruppe betrug im Jahr 2022 57,2 %(Abb. 18) und blieb somit im Vergleich zu Vorerhebungsjahren nahezu unverändert(2019: 57,9 %, 2016: 59,7 %). In dieser Kategorie betrug der Anteil der Ärzt*innen mit ausländischer Herkunft im Jahr 2022 21,4 % und hat sich somit im Vergleich zu den Vorerhebungsjahren kaum verändert(2019: 21,9 %, 2016: 21,8 %). Abb. 19: Lehrlinge und Sonderverträge Frauen Österreich EU/ EFTA Lehrlinge* 53,8 % 3,3 % SV* 30,7 % 7,7 % Dritt­ staaten Männer Öster- EU/ reich EFTA 6,7 % 31,9 % 1,5 % 8,6 % 36,4 % 5,9 % Dritt­ staaten 2,7 % 10,8 % *Rundungsdifferenz Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. Im Vergleich zu 2019 und 2016 stieg der Anteil an weiblichen Lehrlingen deutlich und betrug im Jahr 2022 rund 64 %(2019: 57,8 %, 2016: 55,7 %). 8 Im Vergleich zu 2019 ist der Anteil an Lehrlingen mit Herkunft aus Drittstaaten ­gestiegen(2022: 9,4 %, 2019: 7,3 %, 2016: 5,9 %). Der Anteil an Lehrlingen mit Herkunft aus EU/EFTA-Staaten blieb im Vergleich zu 2019 nahezu unverändert(2022: 4,8 %, 2019: 4,4 %, 2016: 1,5 %). Bei den Personen mit Sonderverträgen ist der Anteil der Männer mit rund 53 % höher als der Anteil der Frauen mit 47 %. Wie bei den Lehrlingen sind auch hier die Anteile mit Herkunft Drittstaaten sowohl bei Frauen als auch bei ­Männern größer als die Anteile mit Herkunft EU/EFTA. Abb. 20: Kindergarten- und Hortassistent*innen sowie Kindergarten- und Hortpädagog*innen KGAss.* KGPäd. Frauen Österreich EU/ EFTA Dritt­ staaten Männer Öster- EU/ reich EFTA 63,6 % 9,8 % 25,4 % 1,2 % 0,0 % 77,7 % 10,5 % 7,0 % 3,9 % 0,7 % Dritt­ staaten 0,1 % 0,2 % *Rundungsdifferenz Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. In Abbildung 20 sind die Kindergartenassistent*innen und Hortassistent*innen im Cluster KGAss. zusammengefasst, ebenso die Kindergartenpädagog*innen und die Hort­ pädagog*innen in KGPäd. 6 Siehe ebda. 7 Siehe Integrations- und Diversitätsmonitor Wien 2020 und 2017. 8 Siehe ebda. 192 Personalerhebung In beiden Gruppen sind auch 2022 vorwiegend Frauen tätig. Im Jahr 2022 betrug der Frauenanteil unter den Kindergarten- und Hortassistent*innen 98,8 %(2019: 98,7 %). 9 Unter den Kindergarten- und Hortpädagog*innen beträgt er 95,2 % und ist somit im Vergleich zum letzten Beobach tungsjahr gestiegen(2019: 94,6 %). Der Anteil an Bediens teten mit ausländischer Herkunft betrug im Jahr 2022 unter den Kindergarten- und Hortpädagog*innen 18,4 % (2019: 16,9 %). In der Gruppe der Kindergarten- und Hort­ assistent*innen war der Anteil der Bediensteten mit ausländischer Herkunft weitaus höher und betrug im Jahr 2022 35,3 %(2019: 32,6 %). Abb. 22: Landeslehrer*innen nach Alter (in%) 0,2 Ber 6,4 23,3 30,9 39,3 PLF 27,8 22,4 20,1 27,3 2,3 0 100  20 – 24   25 – 34   35 – 44   45 – 54   55 + Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. Abb. 21: Lehrer*innen in Berufsschulen(Ber) und Pflichtschulen(PFL) Ber* Pflicht* Frauen Öster- EU/ reich EFTA 43,5 % 3,1 % 67,1 % 7,2 % Dritt­ staaten Männer Öster- EU/ reich EFTA 1,3 % 48,4 % 1,8 % 6,5 % 14,9 % 1,9 % Dritt­ staaten 2,0 % 2,4 % *Rundungsdifferenz Daten: Stadt Wien – Personalservice, Landesstatistik Wien, Personalerhebung 2022, Grafik& Berechnung: Stadt Wien – Integration und Diversität. Auch 2022 waren mehr Männer als Frauen als Lehrer*innen in den Berufsschulen(Ber) beschäftigt(Abb. 21)(Männer­ anteil 2022: 52,2 %, 2019: 51,9 %). 10 Unter den Pflichtschullehrer*innen war das Verhältnis umgekehrt. Unter den Pflichtschullehrer*innen betrug der Frauenanteil im Jahr 2022 80,8 % und war somit im Vergleich zum Jahr 2019 (84,3 %) zurückgegangen. Unter den Berufschullehrer*in nen betrug der Anteil der Lehrer*innen mit ausländischer Herkunft im Jahr 8,2 %(2019: 8,1 %). In der Gruppe der Pflichtschullehrer*innen betrug der Anteil der Lehrer*innen mit ausländischer Herkunft im Jahr 2022 18 %(2019: 14,7 %). 39,3 % der Berufsschullehrer*innen sind 55+ Jahre alt. Abbildung 22 zeigt die Verteilung unterschiedlicher Altersgruppen innerhalb der Gruppe der Berufsschul- und Pflichtschullehrer*innen. Auffallend ist, dass unter den Berufschullehrer*innen der Anteil der Lehrer*innen, die 55 Jahre oder älter sind, im Jahr 2022 bereits 39,3 % ausmachte (2019: 26,6 %). 11 In der Gruppe der ­Pflichtschullehrer*innen war im selben Zeitraum nur wenig Veränderung in der Altersstruktur zu verzeichnen. Auch im Jahr 2022 war mehr als die Hälfte(52,6 %) der Pflichtschullehrer*innen jünger als 45 Jahre alt(2019: 50,9 %). 9 Siehe Integrations- und Diversitätsmonitor Wien 2020. 10 Siehe ebda. 11 Siehe ebda. Personalerhebung 193 Glossar Anmeldebescheinigung: Staatsbürger*innen eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums(EWR) – Europäische Union(EU) und Island, Liechtenstein, Norwegen – oder der Schweiz, die länger als drei Monate in Österreich bleiben wollen, benötigen eine Anmeldebescheinigung, für die in Wien die Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft zuständig ist. Asylberechtigte: Asylberechtigte Menschen(„Konventions­ flüchtlinge“, nach der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 der Vereinten Nationen) haben asylrechtlichen Schutz e­ rhalten, da ihnen in ihrem Herkunfts- oder Aufenthaltsland individuelle Verfolgung aus politischen oder anderen Gründen droht. Sie genießen weitgehend gleiche Rechte wie österreichische Staatsbürger**innen(mit Ausnahme des Wahlrechts) und haben damit eine langfristige Bleibeperspektive, es sei denn, die Situation im Land, in dem die Verfolgung bestanden hat oder befürchtet wurde, änderte sich grund­ legend. Letzteres kann zu einer Asylaberkennung führen. Asylwerber*innen: Personen, die um Asyl ansuchen, erhalten für die Dauer des Asylverfahrens – wenn sie zu einem solchen zugelassen wurden – ein vorläufiges Aufenthaltsrecht ohne(faktischen) Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Zulassung zum Asylverfahren kann geflüchteten ­Menschen in Österreich verwehrt werden, wenn ihnen Sicherheit in einem Drittland außerhalb der EU zukommt oder nach den Regelungen der Dubliner Übereinkommen ein ­anderes EU-Land für das Asylverfahren zuständig ist(d. h. der erste EU-Mitgliedsstaat, der betreten wurde). Ihre Existenzgrundlage wird durch die so genannte Grundversorgung(GVS) gesichert, deren Höhe unter dem Niveau der Mindestsicherung liegt. Nach drei Monaten Aufenthalt haben Asylwerber*innen über eine*n Arbeitgeber*in die Möglichkeit, für eine unselbstständige Arbeit eine Beschäftigungsbewilligung zu beantragen, was in der Praxis nur im Bereich der Saisonarbeit gelingt. Andere Möglichkeiten des Arbeitens gibt es im Rahmen des Dienstleistungsschecks und von gemeinnützigen Tätigkeiten. Solange das Asylverfahren läuft, das mehrere Jahre dauern kann, bleibt der Aufenthaltsstatus ohne Bleibe- und Gleichstellungsperspektive und insgesamt prekär. ununterbrochener Niederlassung in Österreich von mindestens fünf Jahren kann ein Aufenthaltstitel für den unbefristeten Daueraufenthalt erteilt werden. Aufenthaltstitel Daueraufenthalt – EU: Nach mindestens fünfjähriger dauerhafter legaler Niederlassung in Österreich wird der Daueraufenthalt – EU erteilt, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind: unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt auf Niveau des Ausgleichszulagenrichtsatzes, ein Rechtsanspruch auf eine ortsübliche Unterkunft, Deutschkenntnisse auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, keine strafrechtlichen Delikte und so weiter. Der Daueraufenthalt – EU räumt ein verfestigtes unbefristetes Aufenthaltsrecht ein, das auch bei Eintritt von Arbeitslosigkeit oder Verlust einer gesicherten Unterkunft nicht mehr verloren gehen beziehungsweise entzogen werden kann(Unzulässigkeit der Ausweisung aus diesen Gründen). Weiters verschafft er freien Zugang zu unselbstständiger Erwerbsarbeit – der*die Inhaber*in benötigt keine gesonderte beschäftigungsrechtliche Bewilligung mehr und genießt gleiche soziale Rechte in wesentlichen Bereichen(Wiener Mindestsicherung, Zugang zum kommunalen Wohnbau und geförderten Genossenschaftswohnungen, die von der Stadt Wien zugewiesen werden, Wiener Wohnbeihilfe, Eigenmittelersatzdarlehen). So stellt die Erlangung beziehungsweise der Besitz des Status Daueraufenthalt – EU einen wesentlichen Schritt der rechtlichen Integration und Absicherung von Menschen mit Drittstaatsangehörigkeit dar. Aufenthaltstitel Aufenthaltsbewilligung: wird für einen vorübergehenden Aufenthalt quotenfrei erteilt an: Schüler*innen, Studierende, Medienbedienstete, Künstler*innen, Forscher*innen, Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit(die vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen sind), Selbstständige – ohne Niederlassung(länger als sechs Monate), Opfer von häuslicher Gewalt oder Opfer des Menschenhandels. Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung dürfen nicht oder nichts anderes arbeiten als vom Zweck der Bewilligung umfasst. Der Erwerb des Status Daueraufenthalt – EU und damit die dauerhafte Niederlassung und Einbürgerung sind nicht möglich. Aufenthaltstitel und Aufenthaltszwecke: Drittstaatsangehörige, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten, benötigen einen Aufenthaltstitel. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sieht für Drittstaatsangehörige Aufenthaltsbewilligungen und Niederlassungsbewilligungen sowie Aufenthaltstitel für Familienangehörige und für den Daueraufenthalt EU vor. Befristete Aufenthaltstitel werden meist für zwölf Monate und einen bestimmten Zweck erteilt. Nach Ausländische Herkunft: Beim Begriff der ausländischen Herkunft werden die Merkmale Staatsbürgerschaft und Geburtsland kombiniert. Als Personen mit ausländischer Herkunft gelten a) Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, unabhängig davon, ob sie in Österreich oder im Ausland geboren wurden, sowie b) Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die im Ausland geboren wurden. Glossar 195 Bildungsstand: Der Bildungsstand bezeichnet die höchste abgeschlossene Ausbildung einer Person. Bildungsstaat/Bildungsort gibt Auskunft darüber, wo der höchste Bildungsabschluss erworben wurde. Im ­Integrationsmonitoring wird zwischen Bildung aus dem Ausland und Bildung aus dem Inland unterschieden. „Brexit“: Seit 1.1.2021 zählt das Vereinigte Königreich von Großbritannien infolge seines Austritts aus der EU(„Brexit“) nicht mehr zu den EU-Staaten. Es ist seither ein so genannter Drittstaat. D. h., wenn britische Staatsangehörige nach Österreich einwandern möchten, gelten für sie die Regelungen für Drittstaatsangehörige. Am 31.12.2021 endete für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die bereits vor dem 31.12.2020 im Bundesgebiet zum unionsrechtlichen Aufenthalt berechtigt waren, die Frist zur Beantragung eines Aufenthaltstitels Artikel 50 EUV28. Diversitätskompetenz ist die Fähigkeit, die Verschiedenartigkeit und die Gemeinsamkeiten der Menschen wahrzunehmen und diese bei der Erledigung der Aufgaben in einer Organisation so einzusetzen, dass die Zufriedenheit der Kund*innen und die Produktivität der Mitarbeiter*innen gewährleistet sind. Durch Diversitätskompetenz steigen die Qualität der Dienstleistung, die Zufriedenheit der Kund*innen sowie die Effektivität und Effizienz der städtischen Verwaltung. Die Diversitätskompetenz einer Organisation kann einerseits durch Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen, andererseits durch die gezielte Einstellung von diversitätskompetenten Mitarbeiter*innen gestärkt werden. Diversitätsmanagement bezeichnet einen ganzheitlichen Managementansatz, der auch im öffentlichen Dienst verstärkt zur Anwendung kommt. Im Zentrum stehen dabei die Wertschätzung und Gleichbehandlung aller Kund*­innen und Mitarbeiter*innen, die gezielte Nutzung der Vielfalt der Mitarbeiter*innen – im Besonderen deren Kompetenzen und Fertigkeiten – sowie die entsprechende Adaptierung der Organisation. In der theoretischen und praktischen Auseinandersetzung mit dem Thema stehen die Kerndimensionen Alter, Geschlecht/Gender und soziokulturelle Herkunft sowie sexuelle Orientierung, physische und psychische Fähigkeiten inklusive Behinderung und Religion/Weltanschauung im Mittelpunkt. Die Stadt Wien konzentriert sich beim Diversitätsmanagement in erster Linie auf die Dimensionen soziokulturelle Herkunft in Verbindung mit Alter und Geschlecht und bezeichnet dies als integrationsorientiertes Diversitätsmanagement. wenn sie in ihrer Erbringung und Ausgestaltung die unterschiedlichen Bedarfslagen einer soziokulturell differenzierten Kund*innenschaft berücksichtigen. Fundiertes Wissen über die Zusammensetzung der Kund*innenschaft, die Erfassung spezifischer Bedürfnisse und deren ­Integration in die Angebotsentwicklung, eine zielgruppengerechte Kommunikation der Leistungen, die Evaluierung zielgruppen­ spezifischer Angebote im Hinblick auf Bekanntheit, Wirkung und Inanspruchnahme sind neben Kultursensibilität im direkten Kund*innenkontakt die Hauptelemente einer diversitätsorientierten Leistungserbringung. Gut umgesetzt steigert sie die Qualität der Dienstleistungen, die Zufrieden­ heit der Kund*innen sowie Effektivität und Effizienz der städtischen Verwaltung. Drittstaaten& Drittstaatsangehörige sind Staaten und Staatsangehörige all jener Staaten, die nicht dem Europäischem Wirtschaftsraum(EWR) und der Schweiz angehören. Sie unterliegen einem restriktiven Regime im Hinblick auf Möglichkeiten zur Einwanderung und Erwerbstätigkeit und sind für mindestens fünf Jahre nach ihrer Einwanderung in vieler Hinsicht rechtlich gegenüber Österreicher*innen und EU-Bürger*innen schlechter gestellt. Europäische Drittstaaten sind Albanien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, die Russische Föderation, Serbien, die Türkei, die Ukraine und das Vereinigte Königreich von Großbritannien seit seinem Austritt aus der EU 2020. Einwanderungsrecht: In Österreich liegt die Kompetenz für die Regulierung der Einwanderung(sofern diese nicht nach EU-Recht erfolgt) auf der Ebene des Bundesgesetzgebers. Die Vollziehung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes(NAG) wird von den Landeshauptleuten beziehungsweise den Bezirksverwaltungsbehörden und Magistraten wahrgenommen. In Wien ist das die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Europäische Freihandelsassoziation(EFTA) : Die EFTA ist eine zwischenstaatliche Organisation, die den freien Handel und die wirtschaftliche Integration ihrer vier Mitglieder Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz fördert. Europäischer Wirtschaftsraum(EWR): Um die Teilnahme der EFTA-Staaten am EU-Binnenmarkt zu ermöglichen, handelten die EFTA und die EU das Abkommen über den EWR aus. Die EU- Mitgliedsstaaten und die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sind Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums(EWR). Diversitätsorientierte Leistungserbringung: DienstleisEU-Bürger*innen: Staatsbürger*innen der EU-Staaten. tungen und andere Produkte sind dann diversitätsorientiert, 196 Glossar EU-Staaten (ohne Österreich): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. EU-Staaten vor 2004: Staaten, die der Europäischen Union vor dem 1. Mai 2004 beigetreten sind(Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, ­Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien). EU-Staaten seit 2004: Staaten, die der Europäischen Union am und nach dem 1. Mai 2004 beigetreten sind(Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern). Familienangehörige von niedergelassenen Drittstaatsbürger*innen: Familienangehörige von in Österreich niedergelassenen Drittstaatsangehörigen dürfen im Rahmen einer jährlich festgelegten Quote zuwandern. Die Einwanderungserlaubnis ist vom Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 vor der Einreise abhängig. Die Familienangehörigen erhalten damit Zugang zum Arbeitsmarkt(RotWeiß-Rot-Karte plus) und nach fünf Jahren Niederlassung zum Status Daueraufenthalt – EU, wenn sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen(insbesondere einen gesicherten Lebensunterhalt und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen können). Familienangehörige von österreichischen Staatsbürger*innen(Aufenthaltstitel Familienangehörige): Familienangehörige von österreichischen Staatsbürger*innen, die aus Drittstaaten stammen, erhalten mit der Zuwanderung eine Bleibe- und Gleichstellungsperspektive. Sie genießen sofortigen freien Arbeitsmarktzugang und können nach fünf Jahren Niederlassung einen Daueraufenthaltstitel erlangen. Der Kreis der Nachzugsberechtigten ist auf die Kernfamilie beschränkt. Das sind: Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen, mindestens 21 Jahre alt, sowie ihre Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren. Die Neuzuwanderung dieser Gruppe erfolgt ohne Beschränkung durch ­Quoten und Aufenthaltszwecke und ist an den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 vor der Einreise gebunden. Indikator: Im Monitoring sind Indikatoren Messgrößen, die man benötigt, um überprüfbare Aussagen über eine ­aktuelle Situation und den Verlauf von(Veränderungs-)Prozessen zu erhalten. Interkulturelle Kompetenz ist die Fähigkeit, aufgrund bestimmter Haltungen und Einstellungen sowie durch entsprechendes Handeln und Reflektieren in interkulturellen Situationen effektiv und angemessen zu interagieren. Die Aneignung interkultureller Kompetenz ist ein fortlaufender, dynamischer Prozess, der weder linear verläuft noch Rückschritte ausschließt. Zu den Teilkompetenzen gehören neben entsprechenden Haltungen und Einstellungen verschiedene Handlungsfähigkeiten wie unter anderem Kommunikations-, Konflikt- und Reflexionsfähigkeit sowie die Fähigkeit zum Perspektivenwechsel. Migrationsbezug: Wenn in diesem Bericht von Migrationsbezug gesprochen wird, dann sind damit Menschen gemeint, bei denen in der einen oder anderen Form Migration statistisch belegt werden kann. Das kann beispielsweise sein, weil sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen, weil sie im Ausland geboren wurden, weil ihre beiden Eltern oder ein Elternteil im Ausland auf die Welt gekommen waren oder weil sie ihren höchsten Bildungsabschluss im Ausland erworben hatten. Migrationshintergrund: Von Personen mit Migrationshintergrund wird gesprochen, wenn beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Menschen mit Migrationshintergrund der ersten Generation wurden selbst im Ausland ­geboren, während Angehörige der zweiten Generation bereits in Österreich zur Welt kamen. Primäre, sekundäre, tertiäre Ausbildung bezeichnet das jeweilige Ausbildungsniveau einer Person. Für den Integrations- und Diversitätsmonitor gilt eine Ausbildung bis maximal zum Pflichtschulabschluss als primäre Ausbildung(in diesem Monitor auch als geringe Bildung bezeichnet), Lehre beziehungsweise eine berufsbildende mittlere Schule als sekundäre Ausbildung(im Monitor auch als mittlere Ausbildung oder mittlerer Abschluss bezeichnet) und Matura und Hochschulabschluss als tertiäre Ausbildung(im ­Monitor auch als höherer Ausbildung bzw. höherer Abschluss bezeichnet). Saisonniers halten sich aufgrund eines maximal sechsmonatigen Visums oder unmittelbar auf Basis ihrer Beschäftigungsbewilligung in Wien auf und bleiben von Aufenthaltssicherheit, Familienzusammenführung und rechtlicher Integration und Gleichstellung ­ausgeschlossen. Die Beschäftigung von Saisonkräften ist auf bestimmte Tätigkeitsfelder beschränkt(in Wien vor allem auf die Land- und Forstwirtschaft sowie den Sommer- und Winterfremdenverkehr) und an die Vorgaben(Kontingente) der jährlichen Niederlassungsverordnung gebunden. Glossar 197 Schwankungsbreite(Vertrauensbereich): Darstellung von Ergebnissen aus Stichproben, um die Häufigkeit eines bestimmten Merkmals festzustellen. Das Konfidenzintervall gibt den Bereich an, in dem sich die untersuchte Häufigkeit mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit befindet. Subsidiärer Schutz sowie subsidiär Schutzberechtigte: Subsidiärer Schutz ist zu gewähren, wenn Menschen in ihrem Heimatstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 Europäische Menschenrechtskonvention(EMRK) (Recht auf Leben), Art. 3 EMRK(Verbot der Folter) oder der Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention(Verbot der Todesstrafe) droht(§ 8 Asylgesetz, ris.bka.gv.at). Subsidiär Schutzberechtigte erhalten ein befristetes Aufenthaltsrecht, das zunächst auf ein Jahr befristet ist und dann zweimal um zwei Jahre verlängert werden kann, wenn die Umstände im Heimatland, die diesen Schutz erforderlich machen, weiterhin gegeben sind(„Non-r­ efoulement“Schutz). Unter bestimmten Umständen kann der Status aberkannt werden(zum Beispiel wegen eines Verbrechens). Ein späterer Umstieg auf den Titel Daueraufenthalt – EU ist bei Erfüllung aller Erteilungsvoraussetzungen möglich. Der Rechtsstatus von subsidiär schutzberechtigten Menschen entspricht nicht dem der Asylberechtigten, allerdings haben sie freien Zugang zu unselbstständiger Erwerbs­ tätigkeit und eingeschränkten Zugang zu sozialen R­ echten und Leistungen(in Wien zum Beispiel zu Leistungen der Wiener Mindestsicherung). Unionsrechtliches Niederlassungs- und Freizügigkeitsrecht: EU- und EWR-Bürger*innen genießen das Recht, ungehindert von Niederlassungsquoten und Bewilligungen als Arbeitnehmer*innen, selbstständig Erwerbstätige, Student*innen, Pensionist*innen, Familienangehörige bereits ansässiger EU-Bürger*innen nach Österreich einzuwandern und sich dauerhaft niederzulassen, wenn sie ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen EU-Bürger*innen eine so genannte Anmeldebescheinigung beziehungsweise deren Familienangehörige eine so genannte Aufenthaltskarte beantragen. Sie sind dann unter den Bedingungen des EU-Rechts sozialrechtlich österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt. Ihre Familienangehörigen, auch wenn sie Drittstaatsbürger*innen sind, haben ähnlich weitgehende Rechte. Nachzugsberechtigt sind Ehe- oder eingetragene Partner*innen sowie Kinder bis 21 Jahre und darüber, wenn für sie Unterhalt geleistet wird. Unter der Voraussetzung der Unterhaltsgewährung können auch Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie mitziehen. Verwendungsgruppen in der Stadt Wien: Der„Bedienstetenstatus“ und die Bezüge sind maßgeblich durch die Verwendungsgruppen bestimmt. So sind beispielsweise Akademiker*innen der Verwendungsgruppe A, Maturant*innen der Verwendungsgruppe B, Mitarbeiter*innen mit einem Lehrabschluss des Kanzleidienstes der Verwendungsgruppe C(ebenso der Verwendungsgruppe D und der Verwendungsgruppe E – mit bzw. ohne Kanzleiprüfung) zugeordnet. Handwerkliche Verwendungen umfassen die Gruppen 1(höchste) bis 4(niedrigste). Genauer unter: ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?­Abfrage=LrW&Geset zesnummer=20000007&FassungVom=2018-11-30 Wanderungsbilanz: Die Wanderungsbilanz für Wien ist die Zahl der in einem Jahr zugezogenen Menschen minus der im selben Zeitraum aus Wien weggezogenen Personen. Die Binnenwanderungsbilanz zeigt die Summe der Wanderungsbewegungen zwischen Wien und den Bundesländern, während die Außenwanderungsbilanz die Wanderung zwischen Wien und dem Ausland abbildet. Die Gesamtwanderungsbilanz errechnet sich aus allen Zuzügen aus dem Ausland und dem Inland nach Wien minus allen Wegzügen aus Wien in das Ausland oder die restlichen Bundesländer. Wiener Grundversorgung(GVS): Im Rahmen der Bund­ Länder-Vereinbarung von 2004 übernahm jedes Bundesland eine seinem Bevölkerungsanteil entsprechende Anzahl von Asylwerber*innen zur Grundversorgung, um diese und andere schutz- und hilfsbedürftige Menschen in einem Mindestmaß zu versorgen(Wohnen, Verpflegung, Krankenversicherung, usw.). Die Kosten für die GVS werden zwischen Bund(60 %) und Ländern(40 %) aufgeteilt. Für die Umset zung dieser Vereinbarung ist in Wien der Fonds Soziales Wien(FSW) zuständig. Anspruchsberechtigte Personen sind unter anderem: • die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht endgültig entschieden wurde(Asylwerber*innen) • mit einem befristeten Schutzstatus nach dem Asyl- oder Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (subsidiär Schutzberechtigte) • denen Asyl in Österreich gewährt wird (Asylberechtigte), während der ersten vier Monate nach Asylgewährung Einen Überblick über die Leistungen für Personen im Rahmen der Grundversorgung bietet fsw.at/p/ grundversorgung Variable: Merkmal, das durch eine Zahl oder einen Wert (Erhebungseinheit) ausgedrückt werden kann. 198 Glossar Anhang Integrationsmonitor Detaillierte Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung nach Staatsbürgerschaft, Herkunft und Geschlecht(2023) Tabelle: Stadt Wien- Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand: 1. Jänner 2023. Regionen/Länder Österreich Ausland EU, EFTA und assoziierte Staaten * Deutschland Polen Rumänien Ungarn Kroatien Bulgarien Slowakei Italien Frankreich Spanien Tschechische Republik Vereinigtes Königreich Griechenland Slowenien Niederlande Schweiz Portugal Schweden Irland Belgien Sonstige Restliches Europa Serbien Türkei Ukraine Bosnien und Herzegowina Russische Föderation Nordmazedonien Kosovo Albanien Belarus Sonstige Afrika Somalia Nigeria Ägypten Tunesien Sonstiges Afrika Amerika Vereinigte Staaten Brasilien Kanada Mexiko Kolumbien Sonstige Asien Arabische Republik Syrien Afghanistan Islamische Republik Iran Volksrepublik China Indien Irak Philippinen Pakistan Bangladesch Sonstiges Asien Ozeanien Australien Sonstige Staatenlos, unbekannt, ungeklärt Gesamtbevölkerung Wiens Staatsbürgerschaft Männer Frauen 625.150 678.081 343.975 334.891 146.990 146.594 28.954 28.303 23.796 20.673 20.212 21.459 13.244 14.280 14.372 12.497 10.976 11.576 6.581 10.665 7.681 6.185 2.839 2.935 2.361 2.385 1.877 2.836 2.593 1.779 1.965 1.750 1.702 1.608 1.351 981 1.065 1.157 1.252 932 775 780 661 459 541 519 2.192 2.835 103.567 114.576 38.945 37.707 23.329 22.566 11.312 22.549 11.705 10.055 7.430 10.551 5.481 5.319 3.451 3.354 891 946 345 655 678 874 10.882 8.922 2.249 1.869 2.232 1.722 1.900 1.798 868 700 3.633 2.833 5.795 6.440 2.434 2.434 621 886 504 527 377 452 351 454 3.942 4.121 68.427 51.127 26.609 14.311 13.566 8.776 5.109 4.579 3.724 4.552 4.583 2.775 3.831 2.526 1.725 2.094 1.320 879 1.209 808 6.751 9.827 447 350 348 287 99 63 7.867 6.882 969.125 1.012.972 Gesamt 1.303.231 678.866 293.584 57.257 44.469 41.671 27.524 26.869 22.552 17.246 13.866 5.774 4.746 4.713 4.372 3.715 3.310 2.332 2.222 2.184 1.555 1.120 1.060 5.027 218.143 76.652 45.895 33.861 21.760 17.981 10.800 6.805 1.837 1.000 1.552 19.804 4.118 3.954 3.698 1.568 6.466 12.235 4.868 1.507 1.031 829 805 8.063 119.554 40.920 22.342 9.688 8.276 7.358 6.357 3.819 2.199 2.017 16.578 797 635 162 14.749 1.982.097 in% 65,8 34,2 14,8 2,9 2,2 2,1 1,4 1,4 1,1 0,9 0,7 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,3 11,0 3,9 2,3 1,7 1,1 0,9 0,5 0,3 0,1 0,1 0,1 1,0 0,2 0,2 0,2 0,1 0,3 0,6 0,2 0,1 0,1 0,0 0,0 0,4 6,0 2,1 1,1 0,5 0,4 0,4 0,3 0,2 0,1 0,1 0,8 0,0 0,0 0,0 0,7 100,0 Herkunft Männer 536.018 433.107 169.783 33.967 27.517 22.727 15.025 16.005 11.897 7.461 8.184 3.203 2.536 4.517 3.128 2.297 2.066 1.506 1.744 1.296 904 676 690 2.437 142.088 47.531 39.719 11.873 18.909 8.790 7.200 5.605 1.190 409 862 18.974 2.393 3.076 6.053 1.764 5.688 8.392 3.193 863 669 509 556 2.602 85.340 27.590 14.941 8.319 5.260 6.744 4.858 3.531 2.023 1.852 10.222 635 513 122 7.895 969.125 *Assoziierte Staaten inkludieren das Vereinigte Königreich, Andorra, Monaco und San Marino. **exklusive Taiwan und Macau(angeführt unter Sonstige); inklusive Taiwan und Macau: 12.495(0,6 %) Frauen 566.553 446.419 183.599 35.298 27.634 25.016 17.400 15.484 13.126 12.647 6.801 3.428 2.611 7.721 2.391 2.048 2.386 1.193 2.000 992 954 503 689 3.277 162.343 52.668 36.188 23.907 21.347 12.769 7.084 5.054 1.287 827 1.212 13.940 1.941 2.218 3.954 1.109 4.718 10.007 3.278 1.300 707 661 726 3.335 69.048 14.860 9.688 7.396 6.707 4.756 3.266 5.872 1.302 1.205 13.996 567 468 99 6.915 1.012.972 Gesamt 1.102.571 879.526 353.382 69.265 55.151 47.743 32.425 31.489 25.023 20.108 14.985 6.631 5.147 12.238 5.519 4.345 4.452 2.699 3.744 2.288 1.858 1.179 1.379 5.714 304.431 100.199 75.907 35.780 40.256 21.559 14.284 10.659 2.477 1.236 2.074 32.914 4.334 5.294 10.007 2.873 10.406 18.399 6.471 2.163 1.376 1.170 1.282 5.937 154.388 42.450 24.629 15.715 11.967** 11.500 8.124 9.403 3.325 3.057 24.218 1.202 981 221 14.810 1.982.097 in% 55,6 44,4 17,8 3,5 2,8 2,4 1,6 1,6 1,3 1,0 0,8 0,3 0,3 0,6 0,3 0,2 0,2 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,3 15,4 5,1 3,8 1,8 2,0 1,1 0,7 0,5 0,1 0,1 0,1 1,7 0,2 0,3 0,5 0,1 0,5 0,9 0,3 0,1 0,1 0,1 0,1 0,3 7,8 2,1 1,2 0,8 0,6 0,6 0,4 0,5 0,2 0,2 1,2 0,1 0,0 0,0 0,7 100,0 Anhang 201 Detaillierte Zusammensetzung der Wiener Bevölkerung nach Geburtsregion/Geburtsland und Geschlecht(2023) Tabelle: Stadt Wien- Integration und Diversität, Daten: Statistik Austria, Landesstatistik Wien, Stand: 1. Jänner 2023. Geburtsregion Inland(Österreich) EU, EFTA und assoziierte Staaten* Restliches Europa Afrika Amerika Asien Ozeanien Unbekannt/Ungeklärt Männer 588.865 134.374 133.498 18.082 9.309 80.111 701 4.185 Frauen 614.778 151.969 153.463 12.966 10.979 66.162 588 2.067 Gesamt 1.203.643 286.343 286.961 31.048 20.288 146.273 1.289 6.252 in% 60,7 14,4 14,5 1,6 1,0 7,4 0,1 0,3 *Assoziierte Staaten inkludieren das Vereinigte Königreich, Andorra, Monaco und San Marino. Geburtsland Österreich Serbien Türkei Deutschland Polen Bosnien und Herzegowina Rumänien Arabische Republik Syrien Ukraine Ungarn Afghanistan Russische Föderation Bulgarien Slowakei Islamische Republik Iran Kroatien Nordmazedonien Tschechische Republik Italien Volksrepublik China Indien Ägypten Kosovo Philippinen Irak Vereinigte Staaten Frankreich Vereinigtes Königreich Nigeria Spanien Schweiz Slowenien Griechenland Somalia Pakistan Bangladesch Tunesien Brasilien Albanien Moldau Israel Niederlande Georgien Thailand Japan Vietnam Republik Korea Kasachstan Kolumbien Portugal Mexiko Schweden Belarus Armenien Belgien Kanada Libanon Argentinien Peru Südafrika Marokko Australien Unbekannt Sonstige(unter 1.000 Personen) Gesamtbevölkerung Wiens Männer 588.865 41.835 34.308 29.466 24.218 22.497 18.259 24.655 11.417 10.779 13.471 8.467 9.191 5.979 8.695 7.544 6.757 4.332 6.520 4.699 6.281 5.960 4.919 3.311 4.545 3.203 2.556 2.839 2.571 1.939 1.776 1.606 1.828 1.935 1.980 1.631 1.670 1.111 1.290 1.108 1.170 1.127 781 348 581 774 649 581 651 796 560 607 414 543 608 575 627 565 415 526 505 551 4.185 14.973 969.125 Frauen 614.778 46.880 31.341 31.047 24.523 24.239 21.068 13.460 22.868 13.366 8.613 13.111 11.011 11.137 7.616 8.380 6.353 7.603 5.334 6.159 4.495 3.835 4.431 5.713 2.994 3.292 2.778 2.135 1.770 2.039 2.009 2.013 1.634 1.522 1.224 1.065 1.002 1.559 1.376 1.499 879 909 1.135 1.513 1.259 972 1.089 1.113 835 641 735 681 869 708 596 603 522 543 684 558 539 466 2.067 15.784 1.012.972 Gesamt 1.203.643 88.715 65.649 60.513 48.741 46.736 39.327 38.115 34.285 24.145 22.084 21.578 20.202 17.116 16.311 15.924 13.110 11.935 11.854 10.858 10.776 9.795 9.350 9.024 7.539 6.495 5.334 4.974 4.341 3.978 3.785 3.619 3.462 3.457 3.204 2.696 2.672 2.670 2.666 2.607 2.049 2.036 1.916 1.861 1.840 1.746 1.738 1.694 1.486 1.437 1.295 1.288 1.283 1.251 1.204 1.178 1.149 1.108 1.099 1.084 1.044 1.017 6.252 30.757 1.982.097 in% 60,7 4,5 3,3 3,1 2,5 2,4 2,0 1,9 1,7 1,2 1,1 1,1 1,0 0,9 0,8 0,8 0,7 0,6 0,6 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,4 0,3 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,3 1,6 100,0 202 Anhang Anhang Diversitätsmonitor Benchmarksystem DETAILBENCHMARKS DIENSTLEISTUNGEN& KUND*INNEN Die Einrichtung kennt die Gewichtung von Personen mit ausländischer Herkunft in ihrer Kund*innenstruktur. • Die Einrichtung verschafft sich ein klares Bild über ihre Kund*innenstruktur. • Veränderungen des Anteils von Kund*innen mit ausländischer Herkunft sind bekannt. Die Einrichtung kennt und berücksichtigt die heterogenen Bedürfnisse der vielfältigen Stadtgesellschaft. • Die Einrichtung analysiert unterschiedliche Kund*innenbedürfnisse. • Die Einrichtung setzt gezielt Maßnahmen, um heterogenen Kund*innenbedürfnissen gerecht zu werden. Die Einrichtung profitiert vom Diversitätsmanagement im Bereich„Dienstleistungen und Kund*innen“. • Diversitätsmanagement erhöht die Effizienz im Bereich„Dienstleistungen und Kund*innen“. • Diversitätsmanagement erhöht die Effektivität der Einrichtung im Bereich„Dienstleistungen und Kund*innen“. • Diversitätsmanagement trägt zur Weiterentwicklung der Einrichtung im Bereich„Dienstleistungen und Kund*innen“ bei. Quelle: L&R Sozialforschung, eigene Darstellung in Anlehnung an Stadt Wien – Integration und Diversität(2020). DETAILBENCHMARKS PERSONAL& KOMPETENZEN Die Einrichtung berücksichtigt systematisch Diversitätskompetenz im Personalmanagement. • Diversitätskompetenz ist in allen Aufgabenbereichen Teil des Anforderungsprofils für Mitarbeiter*innen und wird berücksichtigt. • Die Sprachkompetenzen von Mitarbeiter*innen werden systematisch erhoben und sind der Aufgabenstellung der Abteilung bzw. Einrichtung angemessen. Die Einrichtung hat einen Überblick über die Herkunft der Mitarbeiter*innen und repräsentiert mit der Belegschaft die heterogene Wiener Stadtbevölkerung. • Der Anteil von Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft ist bekannt und spiegelt die Diversität der Wiener Bevölkerung wider. • Die Entwicklung des Anteils von Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft im Zeitverlauf ist bekannt. • Die Entwicklung des Anteils von Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft im Zeitverlauf ist positiv. Die Einrichtung fördert die Einstellung von Personen mit ausländischer Herkunft. • Die Einrichtung verfügt über Strategien und Instrumente, um Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft zu gewinnen. Die Einrichtung ermöglicht den innerbetrieblichen Aufstieg von Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft. • Der Anteil von Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft in höherwertigen Funktionen ist bekannt und spiegelt die Diversität der Wiener Bevölkerung wider. • Die Entwicklung des Anteils von Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft in höherwertigen Funktionen im Zeitverlauf ist bekannt. • Die Entwicklung des Anteils von Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft in höherwertigen Funktionen im Zeitverlauf ist positiv. Die Einrichtung macht Diversitätskompetenz zu einem wichtigen Ziel der innerbetrieblichen Weiterbildung. • Diversitätsweiterbildungen werden von Mitarbeiter*innen in relevanten Funktionen wahrgenommen. • Die Einrichtung setzt Schritte, um die Zahl der Mitarbeiter*innen, die diversitätsorientierte Fortbildungsangebote nutzen, zu erhöhen. Die Einrichtung profitiert vom Diversitätsmanagement im Bereich„Personal und Kompetenzen“. • Diversitätsmanagement fördert die Diversität in den Abteilungen und zeigt die Diversitätskompetenzen der Mitarbeiter*innen auf. • Diversitätsmanagement verbessert den Umgang der Mitarbeiter*innen miteinander sowie das Betriebsklima. Quelle: L&R Sozialforschung, eigene Darstellung in Anlehnung an Stadt Wien – Integration und Diversität(2020). Anhang 205 DETAILBENCHMARKS ORGANISATION& STRATEGIE Die Einrichtung macht Diversitätsmanagement zu einem wichtigen Ziel der Organisationsentwicklung. • Diversitätsmanagement ist als kontinuierliche Herausforderung für den Organisationsalltag bzw. für die Organisationsentwicklung präsent. • Die Einrichtung hat Schritte gesetzt, um den Anforderungen des Diversitätsmanagements gerecht zu werden. • Diversitätsaspekte werden in den Strategiedokumenten der Einrichtung thematisiert. Die Einrichtung lebt Diversität in Organisationskultur und-alltag. • Diversitätsmanagement wird in der Einrichtung/Abteilung partizipativ umgesetzt. • Die Einrichtung bezieht eine deutliche Haltung gegen Diskriminierung und reagiert bei Diskriminierungsfällen konsequent und systematisch. Die Einrichtung agiert in Diversitätsfragen vorausschauend und in einer treibenden Rolle. • Die Einrichtung hat ein Bild über die zentralen künftigen diversitätsrelevanten Herausforderungen in ihrem Aufgabengebiet. • Die Einrichtung wirkt als Multiplikator für Diversitätsmanagement in ihrem Handlungsfeld. Die Einrichtung profitiert vom Diversitätsmanagement im Bereich„Organisation und Strategie“. • Diversitätsmanagement bringt Verbesserungen auf Organisationsebene, betreffend die Qualität der Angebote und das Image der Abteilung. • Diversitätsmanagement bringt Verbesserungen auf Personalebene, betreffend die Mitarbeiter*innenproduktivität und den internen Austausch. Quelle: L&R Sozialforschung, eigene Darstellung in Anlehnung an Stadt Wien – Integration und Diversität(2020). 206 Anhang Diversitätsmonitor 2023: Fragebogen 68 Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien haben 2023 an der Online-Befragung teilgenommen. Neben ­Fragen zu Basisdaten, Dienstleistungen und Kund*innen, ­Personal und Kompetenzen sowie Organisation und Strategie bestand auch die Möglichkeit, Good-Practice-Beispiele einzureichen. Die unten angeführten Fragen bilden einen wesentlichen Teil des Fragebogens ab. Die Fragenkomplexe beinhalten folgende Struktur: BASISDATEN UND ORGANISATION • sind die wesentlichsten Aufgabenbereiche Ihrer Abteilung bzw. Einrichtung? • viele Mitarbeiter*innen arbeiten in Ihrer Abteilung bzw. Einrichtung? DIENSTLEISTUNGEN& KUND*INNEN • viele Kund*innenkontakte bzw. Fallzahlen gibt es pro Jahr? • gut sind Sie über den Anteil von Personen mit ausländischer Herkunft in Ihrer Kund*innenstruktur informiert? • hoch ist der Anteil der folgenden Gruppen(Frauen, Männer, Personen mit ausländischer Herkunft) unter Ihren Kund*innen? • sind(außer Österreich) die wichtigsten Herkunfts­ länder Ihrer Kund*innen? • hat sich der Anteil von Kund*innen mit ausländischer Herkunft in den letzten drei Jahren entwickelt? • Schritte setzt Ihre Abteilung/Einrichtung, um sich ein Bild über die Kund*innenstruktur zu verschaffen? • der Wandel der Kund*innenbedürfnisse durch Zuwanderung in der Abteilung/Einrichtung erhoben/ untersucht? • die Erkenntnisse aus der Erhebung der Kund*innenbedürfnisse in die Angebotsgestaltung ein? • stellen Sie die Bedürfnisse Ihrer Kund*innen fest? Achten Sie hierbei im Speziellen auf die Bedürfnisse von Kund*innen ausländischer Herkunft? • erreichen, informieren und/oder beraten Sie Ihre Kund*innen? • welchen Sprachen außer Deutsch kommunizieren Sie mit Ihren Kund*innen? • welchem Ausmaß verwenden Sie diese Sprachen in der Kommunikation mit Ihren Kund*innen? • in Ihrer Abteilung/Einrichtung zielgruppen­ spezifische Maßnahmen für Kund*innen ausländischer Herkunft angeboten? • Nutzen bringt Diversitätsmanagement aus Ihrer Sicht im Bereich„Dienstleistungen und Kund*innen“? • Practice im Bereich„Dienstleistungen und Kund*innen“ PERSONAL& KOMPETENZEN • ist das Personalrecruiting organisiert? • die Befähigung zum Umgang mit Diversität(z. B. Diversitätskompetenz, Sprachkompetenz etc.) bei der Personalauswahl Bestandteil des angestrebten Qualifikationsprofils von Mitarbeiter*innen? • wichtig ist Diversitätskompetenz als Bestandteil des Anforderungsprofils Ihrer Mitarbeiter*innen? • Diversitätskompetenzen berücksichtigen Sie im Auswahlverfahren? • die Sprachkompetenzen der Mitarbeiter*innen systematisch erhoben? • die Sprachkenntnisse der Mitarbeiter*innen den Bedarf, der im Kund*innenkontakt besteht, ab? • die Belegschaft der Abteilung/Einrichtung die Diversität der Wiener Stadtbevölkerung wider? • viele Ihrer Mitarbeiter*innen haben eine ausländische Herkunft? • es in Ihrer Abteilung/Einrichtung einen Betriebsrat/ eine Personalvertretung? Befinden sich unter den Mitgliedern des Betriebsrates/der Personalvertretung Personen ausländischer Herkunft? • hat sich der Anteil von Mitarbeiter*innen ausländischer Herkunft in den letzten drei Jahren entwickelt? • Ihre Abteilung/Einrichtung Schritte, um den Anteil an Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft auf ein Niveau zu bringen, welches die diverse Wiener Stadtbevölkerung widerspiegelt? • Maßnahmen setzt Ihre Abteilung/Einrichtung, um Mitarbeiter*innen ausländischer Herkunft zu gewinnen? • die Abteilung/Einrichtung Mitarbeiter*innen ausländischer Herkunft, so dass sich die diverse Wiener Stadtbevölkerung in der Führungsebene/in höherwertigen Positionen widerspiegelt? • hoch ist der Anteil an Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft in allen höherwertigen Funktionen bzw. Führungspositionen in Prozent? • hat sich der Anteil an Mitarbeiter*innen mit ausländischer Herkunft in Führungspositionen beziehungsweise höherwertigen Positionen in den letzten drei Jahren entwickelt? Anhang 207 • die Vermittlung von Diversitätskompetenz eine wichtige Rolle im Weiterbildungsangebot der Abteilung/ Einrichtung ein? • beteiligen sich Personen in unterschiedlichen Beschäftigtengruppen an Diversitätsweiterbildungen? • viele Mitarbeiter*innen haben in den letzten drei Jahren diversitätsorientierte Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen? • diversitätsorientierten Weiterbildungsangebote werden von Mitarbeiter*innen Ihrer Abteilung/Einrichtung in Anspruch genommen? • hat sich die Inanspruchnahme der diversitäts­ orientierten Weiterbildungsangebote in den letzten drei Jahren entwickelt? • Schritte setzen Sie, um die Inanspruchnahme diversitätsorientierter Weiterbildungsangebote in Ihrer Abteilung/Einrichtung zu erhöhen, und wie effektiv sind diese? • Nutzen bringt Diversitätsmanagement aus Ihrer Sicht im Bereich„Personal und Kompetenzen“? • Good Practice im Bereich„Personal und Kompetenzen“ • Maßnahmen setzt Ihre Abteilung/Einrichtung, um die Auseinandersetzung mit dem Thema Diversität in Ihrem Handlungsfeld voranzutreiben? • Nutzen bringt Diversitätsmanagement aus Ihrer Sicht im Bereich„Organisation und Strategie“? • Good Practice im Bereich„Organisation und Strategie“ ORGANISATION& STRATEGIE • wichtig ist Diversitätsmanagement in der Entwicklung Ihrer Abteilung bzw. Einrichtung? • Wo und wie wird Diversitätsmanagement thematisiert? • welchen Bereichen setzen Sie in Ihrer Abteilung/Einrichtung Ihre Diversitätsstrategie um? • strukturellen Verantwortlichkeiten und Verankerungen in Bezug auf Diversitätsmanagement gibt es? • ist die Diversitätsstrategie Ihrer Abteilung/Einrichtung verankert? • welchen Bereichen sehen Sie in Ihrer Abteilung/Einrichtung zentrale Herausforderungen in der Umsetzung von Diversitätsmanagement? • die Mitarbeiter*innen der Abteilung/Einrichtung die Möglichkeit, bei Fragen des Diversitätsmanagements mitzusprechen? • der Betriebsrat/die Personalvertretung in Fragen des Diversitätsmanagements miteinbezogen? • es innerhalb der Belegschaft oder gegenüber Kund*innen zu Fällen von Diskriminierung kommt, reagiert die Abteilung/Einrichtung konsequent? • geht Ihre Abteilung/Einrichtung mit Diskriminierung um? • sich die Abteilung/Einrichtung zum Ziel, in Fragen des Diversitätsmanagements immer auf dem aktuellen Stand zu sein? • prioritären Herausforderungen sieht Ihre Abteilung/Einrichtung in den nächsten Jahren im Diversitätsmanagement? 208 Anhang Good-Practice-Beispiele Basis des Diversitätsmonitors ist eine umfangreiche Online-Befragung aller teilnehmenden Abteilungen und Einrichtungen der Stadt Wien. Dabei wurde ersucht, Good Practices in den Bereichen„Dienstleistungen und Kund*innen“,„Personal und Kompetenzen“ sowie„Organisation und Strategie“ bekannt zu geben. Die folgende Auflistung beruht auf diesen Angaben und ist nach Handlungsfeldern und Abteilungen/Einrichtungen gegliedert. HANDLUNGSFELD GLEICHSTELLUNG& PARTIZIPATION Integration und Diversität • „StartWien“ – Drehscheibe der Stadt Wien für Orientierungsangebote für neu zugewanderte Wiener*innen: „StartWien“ ist ein Kooperationsprogramm der Abteilungen der Stadt Wien Integration und Diversität, Einwanderung und Staatsbürgerschaft sowie der Einrichtungen Wirtschaftsagentur Wien, Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds(waff) und der Wiener Volkshochschulen und wird gemeinsam mit weiteren externen Partner*innen(Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen, Arbeitsmarktservice, Arbeiterkammer Wien, Wirtschaftskammer Wien, Interface Wien) umgesetzt. Das Programm umfasst Angebote in über 20 Sprachen, die neu zugewanderten Personen bei einer raschen Orientierung in Wien helfen. Im Rahmen des Programms werden individuelle Beratungsgespräche(Startcoaching) und thematische Informationsveranstaltungen(Info-Module) zu den Themenfeldern Arbeit, Bildung, Gesundheit, Wohnen und Deutschkompetenzen angeboten. start.wien.gv.at/ • Weiterbildung„Migra-Bil“: Die Weiterbildungsangebote werden Vertreter*innen von Migrant*innen-Vereinen sowie engagierten Personen ab 16 Jahren kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Basiskurs bietet die Möglichkeit, Basiskenntnisse über Vereinsarbeit, Organisation und Veranstaltungen, Fördermöglichkeiten und Menschenrechte sowie über die Wiener Stadtverwaltung und das Diversitätsmanagement der Stadt Wien zu erwerben. Dieser wird durch Workshops zu den Themenschwerpunkten „Vereine und Förderungen Spezial“ sowie„Vereine und Neue Medien“ ergänzt. wien.gv.at/menschen/integration/weiterbildung/ multiplikatoren/kurs-migra-bil.html • Breites Angebot der Stadt Wien – Integration und ­Diversität an communitybezogenen Projekten und ­Vortragsreihen: Wien. Deine Stadt. Das Projekt verfolgt das Ziel, ein friedliches, diskriminierungsfreies und respektvolles Zusammenleben in Wien zu schaffen. Im Rahmen des Projektes werden Migrant*innen-Organisationen und Multiplikator*innen aus den Communities zu Gesprächsrunden zu verschiedenen Themen eingeladen. Der Austausch innerhalb der Gesprächsrunden soll die Teilhabe und Teilnahme von nach Wien zugewanderten Menschen in allen Lebensbereichen fördern. wien.gv.at/menschen/integration/weiterbildung/ deine-s­ tadt.html Kommunikator*innen: Das Projekt bezieht Wiener*innen, die sich ehrenamtlich für ein gutes Zusammenleben in Wien engagieren, ein. Mithilfe der Kommunikator*innen soll der Austausch zwischen der Stadt Wien und verschiedenen Communities begünstigt werden, indem einerseits Wissen über die Stadt Wien innerhalb der Communities verbreitet und andererseits Anregungen und Bedürfnisse aus den Communities an die Stadt Wien weitergegeben werden. Weitere Ziele des Projektes sind, die Vernetzung und den Austausch zwischen unterschiedlichen Communities zu fördern sowie in Kooperation mit der Stadt Wien Veranstaltungen zu organisieren. wien.gv.at/menschen/integration/zusammenleben-­ communities.html Projekt„Lesepat*innen“: Das Projekt wird von der Stadt Wien Integration und Diversität in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion für Wien umgesetzt und setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche zu unterstützen, lesen zu lernen. Zu diesem Zweck lesen ehrenamtliche Lesepat*innen gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen aus Büchern in ihrer Muttersprache. Vertretene Sprachen sind u. a. Arabisch, Bosnisch, ­Kroatisch und Serbisch. Dadurch wird auch Kindern und Jugendlichen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen die grundlegende Lesefähigkeit in einer ­vertrauten Weise beigebracht. Einwanderung und Staatsbürgerschaft • Immigration Office“ – Servicestelle für nach Wien zugezogene Expats: Die Servicestelle wurde 2021 eingerichtet und adressiert qualifizierte Zuwander*innen(Schlüssel- und Fachkräfte, Lehre und Forschung etc.) und deren Familien aus Drittstaaten sowie ­Intercorporate Transfers. Sie wird von der Einwanderungsbehörde Wien in Kooperation mit der Wirtschaftsagentur Wien und dem Arbeitsmarktservice betrieben. Anhang 209 Die ­Einwanderungsbehörde sorgt für eine rasche und unkomplizierte Abwicklung der Aufenthaltsverfahren durch die Bündelung der Abläufe und Nutzung von Synergieeffekten. Die Wirtschaftsagentur übernimmt die zielgruppenadäquate und qualitätsvolle Beratung in aufenthaltsrechtlichen Fragen für internationale Fachkräfte, Unternehmen, Organisationen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, während das Arbeitsmarktservice Arbeitsmarktprüfungen und Stellungnahmen übernimmt. Die Servicestelle soll auch eine erste Orientierung über Angebote der Stadt Wien geben. wien.gv.at/kontakte/ma35/business-immigrationoffice.html Frauenservice Wien • Barrieren – mehr Wien“ – Barrierefreies Ausstellungsmodul: Das Modul macht Informationen möglichst niederschwellig sowie in Österreichischer Gebärdensprache, Leicht Lesen und Braille einem breiten Publikum zugänglich. Dieses Modul wurde dafür vom Frauenservice Wien gemeinsam mit Peers konzipiert. Ziel des Ausstellungsmoduls ist der Abbau von Barrieren.(Auswechselbare) Inhalte – z. B. von Museen, Magistratsabteilungen etc. – sollen so aufbereitet werden, dass sie für möglichst viele Menschen niederschwellig zugänglich sind. Das Modul kann von allen interessierten Dienststellen der Stadt Wien sowie von Vereinen und Organisationen ausgeliehen und in unterschiedlichen Größen aufgebaut werden. wien.gv.at/menschen/frauen/stichwort/behinderung/ barrierefrei-ausstellen.html#:~:text=Adresse%3A%20 8.%2C%20Friedrich%2D,ma57.wien.gv.at • umfangreiche Beratung bei Bedarf in verschiedenen Sprachen im 24-Stunden-Frauennotruf(Dolmetsch) ist ein wichtiges Angebot des Frauenservice Wien gerade beim zentralen Thema Gewaltschutz. • Steuerungsgruppe„Diversitätsmanagement“: In der Steuerungsgruppe sind alle Führungskräfte und die Stabstellen(Öffentlichkeitsarbeit, Personal) des Frauen­ service Wien vertreten. Die Mitglieder tauschen sich regelmäßig aus und besprechen bzw. entwickeln Strategien für dieses Themenfeld. • Gestaltung von Informationen und Forschungsergebnissen: Diese Bemühungen sind auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass in den vergangenen Jahren ein inhaltlicher Schwerpunkt auf dem Thema Frauen mit Behinderungen/gesundheitlichen Beeinträchtigungen lag. In diesem Zusammenhang wurde besonderer Wert darauf gelegt, Projekte möglichst niederschwellig und mit Übersetzungen in Österreichischer Gebärdensprache, Leicht Lesen und Braille für diese Zielgruppen anzubieten. wien.gv.at/kontakte/ma57/download.html HANDLUNGSFELD BILDUNG Kultur • der Kulturabteilung: Im Leitbild wird dem Thema Interkulturalität ein besonderer Stellenwert verliehen. Zu den Grundsätzen des Ethikcodes der Kulturabteilung zählen Respekt und ein wertschätzendes, inklusives Verhalten. Diese sind auch als Grundvoraussetzungen für ein gemeinsames kulturelles Schaffen in der Stadt Wien zu verstehen. Dazu zählen die Vielfalt in allen kulturellen Bereichen, das Bewusstsein für Gleichstellung und ein klares Bekenntnis gegen jede Form der Diskriminierung. wien.gv.at/kultur/abteilung/leitbild.html Bildung und Jugend – Fachbereiche Bildung und Jugend • Kultur- und Bildungsangebote: Die Abteilung Bildung und Jugend – Fachbereich Bildung betreibt seit 2015 die„Kinderbücherei der Weltsprachen“, die insgesamt zirka 13.900 Medien in über 50 Sprachen besitzt. Auch in den restlichen Büchereien der Stadt Wien findet sich eine umfangreiche Auswahl an Medien in verschiedenen Sprachen sowie an Sprachlernmaterialien. Alle 38 Büchereien bieten englischsprachige Bücher für Kinder und Erwachsene an, in 25 davon gibt es Bücher in weiteren Sprachen wie z. B. BKS, Französisch, Hebräisch, Italienisch, Russisch, Türkisch, Ukrainisch oder die„Bunte Sprachenwelt“, eine Initiative, die zwei- und mehrsprachige Bilderbücher bereitstellt. Weiters wurden auch die ukrainischsprachigen Medien in den Büchereien erweitert, und Geflüchteten wird die kostenlose Benutzung der Angebote ermöglicht. Durch die mehrsprachigen Angebote können Personen mit begrenzten Deutschkenntnissen ebenfalls am Kulturleben der Stadt Wien teilhaben sowie bei Interesse Zugang zu verschiedenen Sprachlernmaterialien finden. buechereien.wien.gv.at/B%C3%BCchereien-Wien/ Standorte-%C3%96ffnungszeiten/Zweigstellen/­ Kinderb%C3%BCcherei-der-Weltsprachen buechereien.wien.gv.at/B%C3%BCchereien-Wien/­ Angebote/Interkulturelles • Infos zum Bildungsprogramm des ­WIENXTRA-Instituts für Freizeitpädagogik(IFP), der Weiterbildungsstelle für die außerschulische Jugendarbeit in Wien. • Broschüren über das WIENXTRA-IFP in den Sprachen Englisch, Türkisch, Chinesisch, Rumänisch, BKS und Arabisch. wienxtra.at/ifp/ 210 Anhang Die Wiener Volkshochschulen Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds(waff) • von Maßnahmen gegen Diskriminierung und Umgang mit Diskriminierung: Innerhalb der VHS wurden Ansprechpersonen bei Diskriminierungsund Belästigungsfällen klar benannt und entsprechend kommuniziert. • im Bereich der Präventionsarbeit gegen Radikalisierung und Gewalt und Ausarbeitung eines Gewaltschutzkonzepts. HANDLUNGSFELD BESCHÄFTIGUNG& ARBEITSMARKT Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand • in einer gendergerechten und leicht verständlichen Sprache: Dieses Ziel wurde mit verschiedenen Maßnahmen verfolgt, z. B. mit der Etablierung von Arbeitsgruppen in den Fachbereichen Personenstand und Gewerberecht oder mit der Überarbeitung von Infoblättern und Formularen sowie des Internet- und Intranet-Auftritts. Dafür wurden im Jahr 2022 abteilungsinterne Mitarbeiter*innen-Schulungen zum Thema„Gendergerechte und leicht verständliche Sprache“ konzipiert und angeboten. Die Schulungsunterlagen wurden vom Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien erstellt. • der Kund*innenzufriedenheit mit dem Angebot der Abteilung mittels einer im Jahr 2019 durchgeführten Kund*innen-Befragung für die Bereiche Personenstand und Gewerberecht: Der Fragebogen wurde in Zusammenarbeit mit dem Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien entwickelt. Die Kund*innen wurden über ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit den Themenfeldern Kund*innenorientierung, Informationsangebot und Mitarbeiter*innen befragt; für den Bereich Personenstand wurden zusätzlich Informationen zum Thema Trauung bzw. Verpartnerung erhoben. Beide Bereiche zeichnen sich durch eine sehr hohe Kund*innenzufriedenheit aus. Auf der Ebene der Kund*innenorientierung werden die Erreichbarkeit, Dienstleistungsqualität sowie die Erledigungsdauer besonders positiv bewertet, lediglich die Reklamationsbehandlung der Kund*innenanliegen wird kritischer betrachtet. Weiters zeigen die Kund*innen eine hohe Zufriedenheit sowohl mit dem Informationsangebot allgemein als auch mit dem Informationszugang. Die Mitarbeiter*innen werden hinsichtlich ihrer Fachkompetenz, Freundlichkeit und Zuverlässigkeit ebenfalls sehr positiv bewertet. • „Perspektive“ – Die Anerkennungs- und Weiterbildungs-Beratung: Im Rahmen dieses vom waff geförderten Projektes werden Asylberechtigte und neu zugewanderte Menschen bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen und formalen Qualifikationen unterstützt sowie auf dem Weg in den Arbeitsmarkt begleitet. Weiters werden den im Projekt tätigen Berater*innen regelmäßige Workshops zum Thema Diversität angeboten. waff.at/beruf-weiterbildung/information-fuer-neuzugewanderte/ • von Lehrlingen aus der überbetrieblichen Lehrausbildung, eine Ausbildungsform für Jugendliche, die keine Lehrstelle in einem Unternehmen gefunden oder eine betriebliche Lehre abgebrochen haben und diese in einer Schulungseinrichtung absolvieren möchten. ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/ so-foerdern-wir-­ihre-aus--und-weiterbildung-/ ueberbetriebliche-lehrausbildung Wirtschaftsagentur Wien • „Zielgruppen in ihrer Vielfalt“: Der Bericht wird alle zwei Jahre veröffentlicht und gibt einen Überblick über sämtliche betriebsinterne und-externe Dienstleistungen und Maßnahmen in Bezug auf Diversitätsmanagement. wirtschaftsagentur.at/fileadmin/user_upload/ Technologie/ Factsheets_T-Reports/Zielgruppen_in_ihrer_Vielfalt_ Report_DE.pdf Ausgewählte Beispiele aus dem Zeitraum 2019 bis 2021 sind: • Umgestaltung der Webseite wirtschaftsagentur.at • prachenvielfalt und aktive Sprachenkompetenz: Die unterschiedliche Herkunft und insbesondere die Sprachkenntnisse im Team der Wirtschaftsagentur Wien sind wertvolle Ressourcen, die in der so genannten„Sprachenlandkarte“ abgebildet sind. Die HR-Abteilung macht damit sämtliche Sprachkenntnisse, die in der Belegschaft vorhanden sind, aktuell abrufbar. Diese„Landkarte“ ist ein Beitrag zum innerbetrieblichen Wissensaustausch und soll allen ermöglichen, bei Bedarf informell und unkompliziert kollegiale Unterstützung bei fremdsprachigen Beratungen, Präsentationen, Übersetzungen etc. zu finden. Aktuell sind in der Wirtschaftsagentur Wien 24 Sprachen und 18 Nationen vertreten. Anhang 211 • usgewogenheit der Geschlechter in Führungs­ positionen: Die Quote der Frauen in Abteilungsleitungsfunktionen lag 2021 bei 58 %, in Teamleitungsfunktionen bei 52 %. • und gendergerechte Karenz- und Teilzeitregelungen: Ermöglichung von geschlechter­ unabhängigen Karenzzeiten und individuellen Teilzeit­ modellen zur Förderung des Wiedereinstiegs. • Genderspezifische Datenerfassung im Rahmen des laufenden Monitorings über die Zielgruppen und Leistungen der Wirtschaftsagentur Wien. • Steuerungsgruppe zu Gender- und Diversitäts­ management: Die Steuerungsgruppe arbeitet an der Weiterentwicklung des Schwerpunktes„Zielgruppen in ihrer Vielfalt“ und ermöglicht regelmäßig einen abteilungsübergreifenden Austausch über aktuelle Aktivitäten und Kooperationen. Die Gruppe übernimmt auch die Aufgabe, Wissen über aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen im Diversitätsmanagement aufzubereiten, sich mit Stakeholder*innen über Good Practices auszutauschen und innerhalb der Wirtschaftsagentur einen Wissens­ transfer zum Thema Gender und Diversität zwischen den Abteilungen zu gewährleisten. In der Steuerungsgruppe sind alle Fachbereiche und internen Services vertreten. • bei Veranstaltungen: Eine Checkliste hilft den Verantwortlichen dabei, in allen Phasen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Veranstaltung sicherzustellen, dass diverse Standpunkte zu einem Thema zu Wort kommen und eine niederschwellige Teilnahme von Interessierten möglich ist. • zu Gender und Diversität: Alle Mitarbeiter*innen werden verpflichtend mit einem gezielten Genderund Diversitäts-Training qualifiziert. In diesem zweitägigen Training werden Theorie und Praxis zu Diversität und Inklusion vermittelt, unbewusste Vorurteile reflektiert und die eigene Wahrnehmungs-, Konfliktlösungs- und Entscheidungsfähigkeit gestärkt. • zu Unconscious Biases: Interne sowie externe Jurymitglieder, die für die Bewertung von Förderanträgen zuständig sind, werden im Umgang mit dem Thema Unconscious Bias geschult. Ein verpflichtendes E-Learning-Programm vermittelt Wissen über die Prozesse der Wahrnehmung und Bewertung. Spezielle Maßnahmen werden vorgestellt, die helfen, unbewusste Vorurteile zu erkennen und in der Entscheidungsfindung zu verhindern. • für Umgang mit Diskriminierung: Angebot für qualifizierte und anonyme Beratung bei Diskriminierungen von Mitarbeiter*innen. Diese Beratung wird von der Arbeitspsychologin der Wirtschaftsagentur Wien durchgeführt. Dadurch gibt es die Möglichkeit, sich bei Problemen im Arbeitsumfeld(z. B. Mobbing, s­ exuelle Belästigung etc.) vertrauensvoll an eine Expertin zu ­wenden. • Seminar(seit 2011): Die Abteilung International Business der Wirtschaftsagentur Wien organisiert und veranstaltet jährlich gemeinsam mit der Handelsabteilung der Chinesischen Botschaft in Österreich das so genannte China Seminar. Ziel dieses Formates ist, in Wien(bzw. in Österreich) angesiedelten chinesischen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, mithilfe von Expert*innen unterschiedliche Geschäftskulturen(z. B. Umgang mit Medien, Sprachbarrieren, Kündigungskultur, Arbeitszeiten u. Ä.) zu reflektieren. • „DEEP Ecosystem“: Die Konferenz brachte 2021 175 Expert*innen aus der Startup-Szene aus mehr als 45 Ländern zusammen, um datenbasierte Diskussionen über die dringendsten Herausforderungen, denen ihre Ökosysteme gegenüberstehen, zu führen. Im Rahmen der Konferenz wurde in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsagentur Wien ein White Paper zum Thema Female Entrepreneurship erarbeitet. startupsandplaces.com/wp-content/uploads/2021/06/ DEEP2021_WhitePaper_FemaleEntrepreneurship.pdf • – Österreichische Tage der Diversität: Im Rahmen der bundesweiten Aktionstage werden Unternehmen eingeladen, Aktivitäten zu setzen, um die Diversität in ihrer Organisation zu fördern und zu feiern. Begleitet werden diese Aktivitäten mit einer Fachkonferenz, die jedes Jahr das Thema der Diversität aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Die Wirtschaftsagentur Wien hat im Rahmen der Divörsity Week ein internationales Mitarbeiter*innen-Frühstück organisiert. Dabei wurde das Thema Mehrsprachigkeit untermauert und die Vielfalt innerhalb des Teams sichtbar gemacht. • Conference: Die Konferenz ist eine jährliche Zusammenkunft von Ingenieur*innen und Wissenschafter*innen aus Südkorea und Europa. Ziel ist eine Vernetzung von Forscher*innen und Entwickler*innen aus beiden Kulturkreisen zu aktuellen Innovationsthemen. Im Juli 2019 wurde die Europe-Korea Conference mithilfe der Wirtschaftsagentur Wien an der Wirtschaftsuniversität Wien und im Wiener Rathaus abgehalten. • der Diversitätskampagne: Die Wirtschaftskammer Wien und die Wirtschaftsagentur Wien haben 2021 eine gemeinsame Kampagne gestartet, um am Beispiel erfolgreicher Wiener Unternehmerinnen mittels Videos zu zeigen, wie der Wirtschaftsstandort Wien von den vielfältigen Lebenserfahrungen und Lebensentwürfen seiner Unternehmen profitiert. • Trainingstool#GetGenderOnTheAgenda: Das Trainingstool richtet sich an Führungskräfte und vermittelt in Mikro-Lerneinheiten all jene Aspekte, die es zur Weiterentwicklung in Richtung gendersensible Führungskraft braucht. Um die Genderkompetenz am Standort Wien zu stärken und gleichzeitig die Entwicklung des 212 Anhang Micro-Learning-Tools zu unterstützen, hat die Wirtschaftsagentur Wien 30 Vertreter*innen von zehn innovativen Unternehmen und Forschungszentren die Nutzung und Weiterentwicklung des Tools ermöglicht. • Biz Austria: Der Verband zur Förderung der Inklusion von sexueller Diversität in Wirtschaft und Arbeitswelt, Pride Biz Austria11, wurde von den Netzwerken Austrian Gay Professionals und Queer Business Women initiiert und bündelt Aktivitäten im Bereich LGBTIQ+ im Business. Pride Biz Austria engagiert sich für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender- und inter­ geschlechtliche Personen in Wirtschaft und Arbeitswelt und fungiert als erste Anlaufstelle Österreichs für Unternehmen und Politik. Die Wirtschaftsagentur Wien ist eine der Gründungspartnerinnen von Pride Biz Austria. Der Austausch mit anderen Unternehmen und ­Institutionen über Best Practices im Diversitätsmanagement ist ein wichtiger Impuls für die stetige Weiterentwicklung der ­organisationseigenen Initiative„Zielgruppen in ihrer Vielfalt“. Die Wirtschaftsagentur unterstützt regelmäßig den Meritus Award und den Pride-Biz-Forschungspreis, um Pioniere vor den Vorhang zu holen und eine profunde Auseinandersetzung mit Forschungsfragen rund um ­LGBTIQ+ im Business zu fördern. pridebiz.at/ • Lab – Durchstarttrainerinnen(seit 2018): Die Wirtschaftsagentur Wien bietet ein spezielles Format für Frauen, die an ihrer Geschäftsidee arbeiten und ein innovatives Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt bringen wollen. Das Founders Lab – Durchstarterinnen ist ein Begleitprogramm für Gründerinnen, die eine nachhaltige, wachstumsorientierte Geschäftsidee umsetzen. Im Rahmen der Wissensvermittlung wird unter anderem auf geschlechterbasierte Verhaltens- und Erwartungsnormen Bezug genommen. viennabusinessagency.at/startup-and-grow/­founderslab/ • Die Wirtschaftsagentur Wien begleitet Frauen auf ihrem Weg in eine erfolgreiche Selbstständigkeit. Das Angebot ist kostenlos und reicht von der ausführlichen, individuellen Erstberatung über Hilfe bei der Erstellung von Unternehmensstrategien bis zur kompetenten Beratung über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für das geplante Vorhaben und Workshops. wirtschaftsagentur.at/beratungen/frauenservice-7/ • In vielen Förderprogrammen vergibt die Wirtschaftsagentur einen Extrabonus für Projekte, die inhaltlich von Frauen geleitet werden. Mit diesem ­Frauen-Bonus setzt die Wirtschaftsagentur Wien einen Anreiz, um Frauen verantwortungsvolle Positionen in der betrieblichen Forschung und Entwicklung beziehungsweise in der Kreativwirtschaft zu übertragen. • Enterprises: Die Anlaufstelle bietet kostenlose und mehrsprachige Serviceleistungen für Unternehmer*innen mit Migrationshintergrund. Die Wirtschafts­ agentur Wien berät in 17 Sprachen und legt den Fokus auf rechtliche und kulturelle Fragestellungen. Weiters werden neben der mehrsprachigen Beratung auch Workshops und Netzwerkveranstaltungen angeboten. wirtschaftsagentur.at/beratungen/migrant-­ enterprises-6/ • Assistierende Technologien: Mit diesem Bericht bietet die Wirtschaftsagentur Wien einen Überblick über aktuelle Technologietrends und Entwicklungen im Bereich Assistierender Technologien und ­Ambient& Assisted Living und zeigt eine Auswahl von Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die in diesem Bereich in Wien tätig sind und Lösungen für ­Menschen mit Behinderungen entwickeln. wirtschaftsagentur.at/fileadmin/user_upload/­ Technologie/Factsheets_T-Reports/Assistierende_­ Technologien_Technologiereport_DE.pdf HANDLUNGSFELD EINKOMMEN& SOZIALE SICHERUNG Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht • zur Ausbildung neuer Mitarbeiter*­innen: Der„Newcomer WMS-Lehrgang“(Abkürzung für ­Wiener Mindestsicherung) sowie der darauf aufbauende „­Follow-up WMS-Lehrgang“ adressieren neue Mitarbeiter*innen der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht und wurden als Einführung in die Wiener Mindestsicherung und anschließende Vertiefung in dieses Themenfelds konzipiert. Die Schulungen behandeln schwerpunktmäßig auch Soft-Skills-Themen wie z. B. Diversität sowie Lebenswelten der Kund*innen. HANDLUNGSFELD GESUNDHEIT Gesundheitsdienst • „School Nurses“ zur Verbesserung der medizinisch-pflegerischen Betreuung an Kindergärten und Schulen der Stadt Wien: Das Pilotprojekt ist im Rahmen der„Community Nursing“-Initiative aus EU-Mitteln gefördert und wird vom Sommersemester 2022 bis Ende 2024 in den folgenden sechs teilnehmenden Einrichtungen im 10. und 23. Bezirk kostenlos zur Verfügung gestellt: ein Bildungscampus mit einem Kindergarten und einer Volksschule, zwei Neue Mittelschulen und ein Sonderpädagogisches Zentrum. Die Einrichtungen werden von vier School Nurses betreut, die diplomierte Gesundheits- und Anhang 213 Krankenpfleger*innen mit mehrjähriger Berufserfahrung sind. Um eine mögliche Erweiterung auf größere Teile des Stadtgebiets vorzubereiten, wird derzeit an einer Evaluierung sowie an Modellen für eine solche Ausweitung gearbeitet. Die School Nurses arbeiten in einem multi­ professionellen Team mit Pädagog*innen, Schulärzt*innen, Sozialarbeiter*innen, Schulpsycholog*innen oder Therapeut*innen koordiniert zusammen und fungieren als Ansprechpersonen für alle gesundheitlichen Fragen. Sie bieten eine Vielfalt an Leistungen an, wie z. B. die Erstversorgung von Kindern und Jugendlichen in Notfällen sowie die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Krankheiten. Darüber hinaus unterstützen sie bei der Informations- und Präventionsarbeit zu Gesundheitsthemen sowie bei der Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen in den Kindergarten- und Schulalltag. Für Erziehungsberechtigte bieten die School Nurses professionelle Beratung und Informationen im Anlassfall an und stehen diesen zu vorab vereinbarten Sprechstunden zur Verfügung. wien.gv.at/gesundheit/beratung-vorsorge/elternkind/beratung/school-nurses.html ots.at/presseaussendung/OTS_20220908_OTS0073/ wiederkehrhacker-school-nurses-verbesserngesundheitsversorgung-von-kindern Fonds Soziales Wien • – Informationsplattform rund um das Thema Flucht: Die vom FSW betriebene Informations­ plattform adressiert Geflüchtete sowie Freiwillige und vermittelt Basisinformationen über die Funktionsweise des Sozialsystems wie auch über verschiedene zivilgesellschaftliche Initiativen für Integration. Die Webseite ist in Deutsch, Englisch, Arabisch und Farsi verfügbar. Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine wurden ausgewählte Informationen auch ins Ukrainische und Russische übersetzt. Weiters werden punktuell auch Informationen in Gebärdensprache angeboten. Die Plattform wurde im Rahmen des EU-geförderten Gemeinschaftsprojekts der Stadt Wien – Integration und Diversität, Fonds Soziales Wien, waff, Wirtschaftsagentur Wien und Bildungsdirektion für Wien„CORE – Integration im Zentrum“ entwickelt. refugees.wien/ • des FSW mit dem NESTORGOLD GÜTESIEGEL des Sozialministeriums für alternsgerechte Unternehmen und Organisationen: Dabei werden die Organisationsstrukturen hinsichtlich ihrer Alterns-, Generationen- und Geschlechtergerechtigkeit bewertet. sozialministerium.at/Ministerium/Preise-und-­ Guetesiegel/ NESTORGOLD-GUETESIEGEL -fuer-alternsgerechte-Unternehmen-und-Organisationen.html • „Senior*innen-WGs für LGBTQI+-Personen. Bedarfsevaluation“ im Auftrag des FSW: Im Rahmen der Studie wurden die speziellen Pflegebedürfnisse für LGBTQI+-Personen abgeklärt. Die Erkenntnisse fließen in die Adaptierung und Entwicklung des Leistungsangebotes ein. irihs.ihs.ac.at/id/eprint/6116/7/ihs-report-2021schoenpflug-eberhardt-senior-innen-wgs-lgbtqi%2Bpersonen.pdf • Angebot„ZIARA – Individuelle Betreuung zu Hause“: Das vom FSW geförderte Angebot wird vom Diakonie Flüchtlingsdienst betrieben und adressiert Menschen mit Flucht- oder Migrationsbiografie, die an einer psychischen Erkrankung leiden, in Wien wohnhaft sind und eine Förderbewilligung des FSW für teilbetreutes Wohnen haben. Die Kund*innen leben in Wohnungen, die sie im Sinne eines Garconnierenmodells von der Diakonie anmieten. Die Miete ist allerdings nicht unbefristet angedacht, weil die Kund*innen unterstützt werden, den Wohnort zu wechseln, um Integration zu fördern. diakonie.at/unsere-angebote-und-einrichtungen/ziara-­ individuelle-betreuung-zu-hause • von Infoblättern mit Informationen über spezielle Angebote der Wiener Flüchtlingshilfe (WFH): – Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende: Zahlreiche Kund*innen der WFH sind aufgrund der oft traumatisierenden Kriegs- und Fluchterfahrungen psychisch stark belastet. Aus diesem Grund fördert die WFH u. a. Projekte, die eine professionelle und bedarfsorientierte psychische Versorgung der Zielgruppe gewährleisten. Das Projekt bietet eine medizinische, psychologische sowie psychotherapeutische Betreuung von Personen mit Fluchthintergrund an. Das dolmetsch-gestützte Begleitangebot, das stetig an die Bedürfnisse der betroffenen Kund*innen angepasst wird, erweist sich für diese Zielgruppe als besonders wertvoll. hemayat.org/ Stabilisierung ohne Sprache – Ukraine: Im Zuge des russischen Angriffskrieges wurden zahlreiche Personen aus der Ukraine, vor allem Frauen sowie Kinder und Jugendliche, vertrieben, die in Wien Schutz suchten. Für diese Kinder und Jugendlichen bestehen aufgrund des limitierten Angebotes an Therapieplätzen oft lange Wartezeiten; zudem fehlt meist eine ausreichende begleitende Sprachmittlungsleistung. Da bei traumatisierten Kindern und Jugendlichen frühzeitige Interventionen besonders dringend indiziert sind, um die Entwicklung von negativen Langzeitfolgen zu verhindern, stellt das niederschwellige und aufsuchende Projekt„S.O.S. Stabilisierung ohne Sprache – Ukraine“ 214 Anhang der genannten Zielgruppe eine vorübergehende professionelle Betreuung für die Dauer der Wartezeit zur Verfügung. Parallel sollen die Eltern durch das Angebot beim Ankommen unterstützt werden und Orientierung erfahren. Dieses Projekt wird seit Mai 2022 von der Trägerorganisation„Projekt Integrationshaus“ umgesetzt und von der WFH gefördert. integrationshaus.at/de/psychosoziale_betreuung/ s-o-s-stabilisierung-ohne-sprache-ukraine Im Rahmen der Grundversorgung Wien wird zudem eine professionelle, dolmetsch-gestützte Begleitung von geflüchteten Menschen durch das Projekt NEDA der Trägerorganisation„Institut für Frauenund Männergesundheit“ sichergestellt, das die WFH seit dem Jahr 2019 fördert. Diese Maßnahme trägt essenziell zur psychischen Stabilisierung, Entlastung und Gesundung dieser Zielgruppe bei. Die primäre Leistung des Projekts bezieht sich auf klinisch-psychologische sowie psychotherapeutische Beratungen. Ein besonderes Spezifikum des Projektes ist die zentrale Berücksichtigung geschlechtsspezifischer und transkultureller Aspekte. fem.at/arbeitsbereiche/neda/ im fachärztlichen Konsiliardienst: Weiters stellen die Wohneinrichtungen der WFH ein Leistungsangebot für Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf(EBB) zur Verfügung. Seit Jänner 2022 besteht die Möglichkeit, die von den Mitarbeiter*innen der Einrichtungen im Rahmen des aufsuchenden fachärztlichen Konsiliardienstes erbrachten Sprachmittlungsleistungen zu fördern. Durch diese Förderung seitens der WFH können Kund*innen ihre gesundheitlichen Beschwerden gegenüber den Fachärzt*innen verständlich darstellen, kann die individuelle Krankheitsgeschichte umfassend exploriert und können die Informationen zur Einnahme von Medikamenten und zu den weiteren Behandlungsschritten verständlich vermittelt werden. Qualifikation plus: Insbesondere Kund*innen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf(EBB-Kund*innen) zählen zu den besonders vulnerablen Gruppen und haben unterschiedliche, sehr individuelle Unterstützungs- bzw. Betreuungs­ erfordernisse, die im Rahmen der Grundversorgung teilweise nicht ausreichend abgedeckt werden können. Seit Herbst 2021 fördert die WFH die Freiwilligenkoordination Qualifikation Plus in zwei Grundversorgungseinrichtungen der Trägerorganisation„Caritas der Erzdiözese Wien(Caritasverband)“. Diese Förderung wurde 2023 auf ein drittes Haus ausgeweitert. Ziel dieses Projektes ist es, Freiwillige mit speziellen Qualifikationen in den Grundversorgungseinrichtungen der Caritas Wien mit EBB-Kund*innen in Verbindung zu bringen, und somit einerseits das B­ etreuungsangebot für EBB-Kund*innen zu erweitern und andererseits das Personal durch den Einsatz von besonders qualifizierten Freiwilligen zu entlasten. Hierzu z­ ählen Freiwillige mit spezifischen Kenntnissen beispielsweise in den Bereichen Ergotherapie, Kunsttherapie, Psychotherapie, Soziale Arbeit, Physiotherapie oder Medizin, die Kund*innen bei ihrer jeweiligen Situation therapeutisch unterstützen. Im Zuge dieses zivilgesellschaftlichen Engagements kommen Menschen unterschiedlicher Herkunft miteinander in Kontakt und arbeiten gemeinsam. Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser(KWP) • „BKS-Tour“ : Für das Pilotprojekt wurden zuerst die Bezirke mit hohen Anteilen an BKS-Bevölkerung(Personen mit bosnischer, kroatischer oder serbischer Herkunft) erforscht. Anschließend wurden an diesen Standorten Pensionist*innenklub-Stände mit Essen, Musik, mehrsprachig übersetzten Flyern etc. vom KWP organisiert. Durch das Projekt wurden spezifisch Wiener*innen mit Migrationshintergrund ­angesprochen, um die Zielgruppen des KWPs zu erweitern. Durch diese Zielgruppe konnten über Personen mit bosnischer, kroatischer und serbischer Herkunft hinausgehend auch Menschen aus weiteren Ländern erreicht werden, wie z. B. der Türkei, Bulgarien, Rumänien, Mazedonien, Griechenland, Montenegro und Albanien. Das Pilotprojekt war ein Erfolg mit vielen Neuanmeldungen für die Pensionist*innenklubs. Die Wiederholung inklusive Erweiterung der adressierten Zielgruppen ist derzeit in Planung. • „Regenbogen überm KWP“: Diese Initiative für LGBTQI*-Senior*innen und-Mitarbeiter*innen beschäftigt sich mit der Schaffung einer offenen LGBTQI*-­ freundlichen Atmosphäre und wurde in der Kategorie „Einrichtungen und Organisationen“ mit dem 2. Platz beim Wiener Gesundheitspreis ausgezeichnet. Konkret bietet das KWP diverse Angebote für Menschen, die sich der Queer-­Community zugehörig fühlen, wie z. B. ein auf Diversität ausgerichtetes Programm der Pensionist*innenklubs, Info-Stände bei Straßenfesten und Paraden, die Pride-Fahne vor den Pensionist*innen-Wohnhäusern sowie ein*e Fachexpert*in für Diversität im Personalbereich. kwp.at/2-platz-beim-wiener-gesundheitspreis/#:~: text=Das%20Kuratorium%20Wiener%20Pensionisten %2DWohnh%C3%A4user,Wiener%20Gesundheitspreis %20im%20Rathaus%20vergeben • für neue Mitarbeiter*innen und Führungskräfte: Das Ziel dieser Veranstaltungen Anhang 215 ist, Grundwerte wie Respekt und interkulturelle Akzeptanz zu vermitteln und wichtige Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung zu setzen. • der Diversität werden auch im Ethik- und Verhaltenskodex des KWPs festgehalten: Laut dem Verhaltenskodex soll der Umgang der Mitarbeiter*innen untereinander von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt geprägt sein, was auch gegenüber Kund*innen und deren Angehörigen gilt. Der Ethikkodex sieht einen würdevollen Umgang mit Bewohner*innen, Angehörigen sowie Mitarbeiter*innen vor, unabhängig von deren Alter, Herkunft, sozialer und hierarchischer Stellung, Geschlecht, sexueller Orientierung und Religion. jobs.kwp.at/ueber-uns/diversitat/ • „#esreicht“ gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Im Rahmen dieser Kampagne des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser wurden gemeinsam mit Mitarbeiter*innen zwei Videos gestaltet, in denen sowohl die Opfersicht als auch die Täter*innen-Sicht gezeigt wurde. Neben den Videos entstanden eine Broschüre und Handlungsleitfäden zum sicheren Umgang mit sexueller Belästigung. Außerdem wurden viele Gespräche mit Mitarbeiter*innen und Führungskräften geführt. Diese umfassende Herangehensweise soll die Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Belegschaft fördern. Die Kampagne wurde in der Kategorie„Gesund in Einrichtungen und Organisationen“ mit dem 2. Platz beim Wiener Gesundheitspreis ausgezeichnet. kwp.at/auszeichnung-fuer-kampagne-gegen-sexuelle-­ belaestigung/ Wiener Gesundheitsverbund • des Wiener Gesundheits­ verbundes: Das Videodolmetschen wird mit dem Motto des Grundrechts auf Information in einer für die betroffenen Personen verständlichen Sprache systematisch und umfassend umgesetzt. Das Gender- und ­Diversitätsmanagement initiiert und koordiniert eine Onlineschulung für Mitarbeiter*innen für das Trainieren der ­professionellen Umsetzung und Anwendung des Videodolmetsch-Systems. • der Maßnahme „Diversitätspolitische Personalentwicklung – Professionelles Deutsch für Mitarbeiter*innen und Auszubildende des Wiener Gesundheitsverbundes“ konnte erstmalig eine Auszeichnung mit dem österreichischen Verwaltungspreis 2023 für den Wiener Gesundheitsverbund errungen werden: 5 Jahre – 500 Mitarbeiter*innen – 50 Professionell-Deutsch-Kurse. gesundheitsverbund.at/wiener-gesundheitsverbund-­ mit-oesterreichischem-verwaltungspreis-2023ausgezeichnet/ HANDLUNGSFELD WOHNEN Technische Stadterneuerung • der Kompetenzstelle„Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen in Wien“: Die Kompetenzstelle der Abteilung Technische Stadterneuerung ist die Koordinations- und Anlaufstelle für sämtliche Anliegen zum Thema„barrierefreies Bauen“ und wirkt bei der barrierefreien Lebensraumgestaltung der Wiener*innen mit. Die Kompetenzstelle berät und leistet begleitende Hilfestellung für alle betroffenen Bürger*innen, deren Angehörige, Bauherr*innen sowie Planer*innen. wien.gv.at/menschen/barrierefreiestadt/kompetenzstelle.html • Belegschaft: Im Zuge von Stellenausschreibungen wird gezielt versucht, Frauen und Menschen mit Behinderungen anzusprechen. Die Stellenausschreibungen im Bereich der Kompetenzstelle barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen in Wien wurden über entsprechende Kanäle kommuniziert, um Menschen mit Behinderungen besser zu erreichen. Mitarbeiter*innen mit Behinderungen werden aufgenommen und entsprechende Maßnahmen getroffen, um ein uneingeschränktes Arbeiten zu ermöglichen. Stadt Wien – Wiener-Wohnen-Gruppe, Kundenservice und Hausbetreuung • Kommunikation in internen und externen Medien mit entsprechender Bildsprache, welche die Vielfalt im Gemeindebau betont. • eines neuen Workshopformats zum Thema Diversität und geplante Durchführung des Diversitätsworkshops im Frühjahr und im Herbst 2023. • des Teams„HR& Diversität“: Die Wiener Wohnen Hausbetreuung hat 2022 eine eigene Gruppe eingerichtet, die sich mit verschiedenen, für die Einrichtung relevanten Diversitätsthemen auseinandersetzt. Das Team besteht aus interessierten Abteilungsleitungen und Expert*innen. Diese tauschen sich bereichsübergreifend über Ziele, Maßnahmen und Fortschritte des Diversitätsmanagements aus und treiben Initiativen voran. Somit übernimmt das Team eine wichtige steuernde Rolle in der professionellen Umsetzung und Weiterentwicklung des Diversitätsmanagements der Wiener Wohnen Hausbetreuung. • eines Mitarbeiter*innen-Tags durch das Wiener Wohnen Kundenservice mit Workshops, Aktiv-Stationen und Vorträgen zum Thema„Schubladendenken adé“. 216 Anhang • Gezielte Kooperation des Wiener Wohnen Kundenservice mit Institutionen, um die inklusive Unternehmens­ kultur für Menschen mit Beeinträchtigung zu stärken. • Kampagne„Ich passe in keine Schublade“ der Wiener-Wohnen-Gruppe: Eine große Kommode namens „Maxima“ wanderte im Jänner 2023 ständig durch das Bürogebäude von Wiener Wohnen, um möglichst viele Kolleg*innen zu treffen. Außen bunt und voller Diversitätsbegriffe und innen spannend voller Personalkennzahlen zum Erraten. Ihre kleinen„Geschwister“ unterstützen sie in jeder Küche. Seit Abschluss ihrer großen Tour steht „Maxima“ im Foyer von Wiener Wohnen gemeinsam mit einem Plakatbeitrag des Direktionsteams mit ihren eigenen Diversitäten. An der Kommode informiert die Projektgruppe nun auch über nächste Termine und Neuigkeiten zum Projekt, bietet Informationsmaterial und immer wieder ein kleines Goodie nach dem Jahresmotto „Ich passe in keine Schublade“. • Auseinandersetzung der Wiener Wohnen Haus­ betreuung mit dem Schwerpunktthema„Bekämpfung ­sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“: Es wurden eigene Vertrauenspersonen innerhalb der Einrichtung etabliert. Die vertrauensvollen Anlaufstellen erhielten von der Gleichbehandlungsanwaltschaft eine intensive Schulung. Ein eigenes Training gab es auch für die Lehrlinge, Betriebsrät*innen und Führungskräfte. Die Prozesse wurden in Abstimmung mit den Betriebsrät*innen und anderen wichtigen Stakeholder*innen überarbeitet und in neuen Leitfäden festgehalten. Eine klare Prozessbeschreibung hilft den Führungskräften im Anlassfall, die richtigen Schritte zu setzen. Wer sich weder an die eigene Führungskraft noch an eine Vertrauensperson im Unternehmen wenden möchte, kann auch völlig anonym eine Meldung über ein„Whistleblower-System“ abgeben. Es wurden ausreichend Kanäle geschaffen, um sexuelle Belästigung aufzudecken und dagegen vorzugehen. Es wurde aber auch viel Präventivarbeit geleistet. Auch weiterhin wird ein Augenmerk auf das Thema gelegt. Mitarbeiter*innen werden geschult – unter anderem durch ein neues E-Learning, das verpflichtend zu absolvieren ist. • im Auftrag von Wiener Wohnen für ein gutes Miteinander: Um die Nachbarschaften im Gemeindebau zu fördern, unterstützt das Nachbarschaftsservice wohnpartner durch gezielte Gemeinwesenarbeit(Hoffeste, Schachturniere, Boccia, Gemeindebau-Quiz, gemeinsam Kochen etc.) das Miteinander in einzelnen Wohnhausanlagen, insbesondere in jenen, in denen die Nachbarschaft von den Mieter*innen schlecht bewertet wird bzw. wo es viele Beschwerden gibt. • Abteilung„Soziale Forschung und Entwicklung“ bei Wiener Wohnen und Kompetenzzentren für Zielgruppen im Gemeindebau: Ein Team von Sozialwissenschafter*innen befasst sich mit den Bedürfnissen der Menschen im Wiener Gemeindebau, mit sozialwissenschaftlicher Grundlagenarbeit(Analyse der sozialen Struktur der Bewohner*innen, der Interessent*innen, der Menschen, die die Wohnung verlieren etc.), mit sozialen Projekten(z. B. im Rahmen von WieNeu+) und Kooperationen mit Einrichtungen der Stadt Wien im Sinne der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der Menschen im Gemeindebau. Im Rahmen von Pilotprojekten werden soziale Innovationen von diesem Team ausprobiert, um sie – bei Erfolg – auf den gesamten Häuserbestand auszurollen. Wiener Wohnen fokussiert bei der Weiterentwicklung von Dienstleistungen auf vier definierte Zielgruppen: Frauen, Senior*innen, Kinder und armutsgefährdete Familien. Dafür wurden eigene Kompetenzzentren geschaffen, in denen im Konzern interdisziplinär zu diesen Themen zusammengearbeitet wird: Kompetenzzentrum Senior*innen, ­Kompetenzzentrum Frauen, Kinder und armutsgefährdete Familien sowie das Kompetenzzentrum Sicherheit. • Berücksichtigung der Diversität der Bewohner*innen bei Sanierungen: Im Zuge von Sanierungen werden Auswertungen der sozialen Struktur auf der Ebene der Wohnhausanlagen vorgenommen. Die Sanierungsplanung berücksichtigt die Bedürfnisse der jeweiligen Gruppen(alte Menschen, Mütter mit Kleinkindern, Kinder etc.) im Rahmen der Planung(z. B. Schaffen von barrierefreien Zugängen, Aufzügen, beschattete Sitzmöglichkeiten und Spielplätze, Treffpunkte und Aufenthaltsräume für Jugendliche etc.). Im Vorfeld der Sanierungen erfolgt eine Begehung durch Expert*innen der Kriminalprävention Wien, damit auch Sicherheitsaspekte im Rahmen der Modernisierung der Wohnhausanlage berücksichtigt werden können(Schneiden von Gebüsch, Bekämpfung von„Angsträumen“ etc.). • – Kooperation mit dem SOS-Kinderdorf: Im Rahmen einer Kooperation mit dem SOS-Kinderdorf werden Fußball-Spiele in den Wiener Gemeindebauten für Buben und Mädchen von 4 bis 10 Jahren organisiert. Die Kids erobern gemeinsam mit Eltern Spielräume im Wohnumfeld zurück. Diese Maßnahme stärkt die Nachbarschaft und schafft Verständnis für die Bedürfnisse von Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft. • „Gemeinsam.Sicher.wohnen“ – Kooperation mit der Wiener Grätzlpolizei: Im Rahmen der Initiative„Gemeinsam.sicher.wohnen“ geht es um die Vernetzung der Hausbesorger*innen, Hausbetreuer*innen und der Kundenbetreuer*innen mit den zuständigen Grätzlbeamt*innen der Landespolizeidirektion Wien. In regelmäßigen Treffen Anhang 217 zwischen den Mitarbeiter*innen von Wiener Wohnen und der Polizei werden sicherheitsrelevante Themen in einzelnen Wohnhausanlagen besprochen und gemeinsam Lösungen gesucht. Wohnservice Wien • bzw. Piktogramme: Aufkleber zur Abfalltrennung für Mistkübel und Informationsschilder für Hausverwaltungen. wien.gv.at/umwelt/ma48/service/publikationen/ behaelterkleber.html; wien.gv.at/umwelt/ma48/service/ publikationen/index.html#informationsmaterial • Verwendung von gut verständlicher Sprache und zielgruppengerechten Formulierungen: Die Wohnberatung Wien bietet zielgruppenspezifische Broschüren für junge sowie ältere Menschen und für Alleinerziehende an. Weiters hat sie eine neue Broschüre in einfacher Sprache und mit Illustrationen zum einfacheren Verständnis umgesetzt. wohnservice-wien.at/service/wohnberatung-wien • Zielgruppenspezifische Dienstleistungen: Das Wohnservice Wien hat die Kategorie„Alleinerziehend“ als Kriterium für die Meldung des begründeten Wohnbedarfs sowie für die Vergabe von geförderten Wohnungen eingeführt. Für ältere Menschen bietet das Wohnservice Vorträge zum Älterwerden und Wohnen an. wohnservice-wien.at/aktuelles/aktuelles-detail/ wohnbaustadtraetin-kathrin-gaal-am-1-juli-startetneuer-wohnbonus-fuer-alleinerziehende • Interner Diversitätsbericht: Die Erstellung des Berichts bietet dem Wohnservice Wien die Gelegenheit, die eigene Arbeit im Hinblick auf Diversität zu reflektieren. • Etablierung von Diversitätsansprechpersonen: Diese Personen funktionieren wie Multiplikator*innen im Unternehmen. Ihre Kompetenzen und Expertisen, z. B. zu gendergerechter Sprache, werden gerne in Anspruch genommen. HANDLUNGSFELD INFRASTRUKTUR Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark • Mehrsprachiges Informationsmaterial „Faltblätter zur richtigen Mülltrennung“ in den Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch und BKS;„Infoblätter“ mit kurzem Überblick über die Angebote und Leistungen der Abteilung(z. B. Mistplätze, 48er-Tandler, Fundservice, Straßenreinigung und Abfallbehandlungsanlagen) in den Sprachen Deutsch und Englisch; Infozettel„Schnee und Eis in Wien – Verpflichtungen für Liegenschaftseigentümer*innen“ in den Sprachen Deutsch, BKS und Türkisch. wien.gv.at/umwelt/ma48/service/publikationen/ index.html#informationsmaterial • Mehrsprachige Kund*innenbetreuung beim Fundservice, Misttelefon sowie bei der Fundhotline und auf den Mistplätzen. Bäder • Niederschwellige Schwimmkurse der Wiener Bäder: Die Wiener Bäder bieten niederschwellige Kinderschwimmkurse, beispielsweise im Rahmen des Programms „Wien schwimmt“ oder laufende Kurse während der Schulsemester und Sommerferien. Diese adressieren auch Kinder aus Kulturkreisen, in denen Wasser als Schwimmfläche nicht zum Alltag gehört. Im Zusammenhang damit zeigte sich vermehrt ein Interesse von nichtschwimmenden Eltern, die überwiegend Migrationshintergrund haben, selbst schwimmen zu lernen. Dies wurde zum Anlass genommen, das Angebot um Anfänger*innenkurse für Erwachsene zu erweitern. Die Bäder erachten die Vermittlung von Schwimmkompetenzen als Beitrag zur Integration in die Stadt. wien.gv.at/freizeit/baeder/angebote/ kinderschwimmkurse-ma44.html • „Bäderstrategie 2030“: Verankerung des Anspruchs, dass das Angebot der Wiener Bäder allen Wiener*innen zur Verfügung steht sowie dass die Bäder ein sozialer Ort bleiben: digital.wienbibliothek.at/wbrup/content/­ titleinfo/3140462 Magistratische Bezirksämter • Mehrsprachiges Informationsmaterial • Beschäftigung von Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund und Nutzung der jeweiligen Sprachkenntnisse Friedhöfe Wien • Inklusiver Umgang mit Trauerritualen verschiedener Glaubensgemeinschaften: Es wird Aufklärungsarbeit hinsichtlich unterschiedlicher Trauerrituale geleistet. Die Beerdigung erfolgt mittels Sargschirm, um möglichst erdfrei zu agieren. Zusätzlich werden reservierte Gräberbereiche für verschiedene Glaubensgemeinschaften auf dem Wiener Zentralfriedhof sowie ein ritueller Waschraum angeboten. 218 Anhang Wiener Linien HANDLUNGSFELD ZUSAMMENLEBEN • Etablierung von betriebsinternen Netzwerken mit Fokus auf Diversitätsthemen: Die Wiener Linien setzen sich zum Ziel, die Auseinandersetzung mit verschiedenen diversitätsbezogenen Themenschwerpunkten im Betrieb mithilfe von internen Netzwerken zu forcieren. So ermöglicht das Netzwerk„Netz der Vielfalt“ den Austausch zwischen allen Mitarbeiter*innen, die an Diversität interessiert sind. Die„Wiener Frauen Linien“ adressieren weibliche Führungskräfte und geben etwa durch Vorträge oder sonstige Austauschmöglichkeiten Impulse, die Frauen zu weiteren Karriereschritten befähigen sollen. Das Netzwerk„LGBTIQ+“ ist die Anlaufstelle für alle Mitarbeiter*innen der Wiener Linien mit dem Ziel, Aktivitäten zur Sensibilisierung über LGBTIQ+ bezogenen Themen zu setzen und den Erfahrungsaustausch zu unterstützen. • Öffi-Denkwerkstatt: Diese Plattform bietet interessierten Personen ab dem Alter von 16 Jahren Raum für Diskussionen rund um den öffentlichen Verkehr. Dafür kommen verschiedene Formate zum Einsatz, wie etwa Workshops, Diskussionsrunden, Offene Labs oder Umfragen. Behandelte Themen sind beispielsweise Befähigung der Generation 65+ zum Umgang mit digitalen Geräten der Wiener Linien oder künftige Mobilitätsfragen. wienerlinien.at/oeffi-denkwerkstatt • FiT – Frauen in Handwerk und Technik(seit 2019): Ein Programm der Wiener Linien in Kooperation mit dem AMS, im Rahmen dessen Frauen auf dem zweiten Bildungsweg in angewandter Elektronik ausgebildet werden. In einer zweijährigen Lehrzeit werden die zukünftigen Facharbeiterinnen gezielt auf ihre Tätigkeit in den Werkstätten der Wiener Linien vorbereitet. Dazu erlernen sie im unternehmenseigenen Ausbildungszentrum und in der Berufsschule sowohl praktische Fähigkeiten als auch theoretisches Know-how. In weiterer Folge werden Frauen, die eine Führungsposition anstreben, gezielt beim beruflichen Aufstieg gefördert, um den Frauenanteil auch in Führungspositionen zu steigern. wienerlinien.at/berufliche-neuorientierung-mehr-frauen-arbeiten-in-%C3%96ffi-werkst%C3%A4tten#:~: text=Im%20Programm%20%22FiT%20%E2%80%93%20 Frauen%20in,und%20f%C3%B6rdern%20gezielt%20 ihren%20Aufstieg. • Übersetzung von Ausbildungsunterlagen für den Fahrbetrieb in einfacher Sprache, um mehr Menschen einen Zugang zum Fahrbetrieb zu ermöglichen. Presse- und Informationsdienst • Krisenkommunikation über die Corona-Schutzmaßnahmen sowie im Rahmen der Ukraine-Flüchtlingskrise: Planung, Konzeption und Durchführung von Informations­ maßnahmen der Stadt Wien in den Bereichen Print, Online, Out-of-Home, Social Media, TV- und Hörfunk sowie Erstellung von Infomaterialien wie Infoblätter, ­Formulare, Folder, Plakate und diverse Brandings. wien.gv.at/bericht-stadtkommunikation/projekte-despresse-und-informationsdienstes/kommunikation/ Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest bzw. Nordost • Bedürfnisorientierte und partizipative Projektentwicklung der Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest bzw. Nordost: Unterschiedliche Bedürfnisse fließen durch das Fortführen der etablierten Praxis, durch umfangreiche Fachstudien der Abteilung, aber auch anderer Magistratsabteilungen im sozialen und technischen Feld sowie durch qualitätssichernde Verfahren bei städtebaulichen Vorhaben in die Entwicklung der Projekte ein. Darüber hinaus werden im Widmungsverfahren die Planentwürfe im Rahmen des Grünrucks an mehr als 30 andere Dienststellen versendet. Diese können auf diesem Weg ihre Fachexpertise einbringen. Während der Öffentlichen Auflage hat die Bevölkerung die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/­ servicestelle/index.html stadt wien marketing • Öffentliche Veranstaltungen: stadt wien marketing organisiert Veranstaltungen im öffentlichen Raum für die gesamte Wiener Bevölkerung und die Gäste der Stadt, unabhängig von deren Herkunft. stadtwienmarketing.at/projekte/ Anhang 219 Impressum Medieninhaber und Herausgeber Stadt Wien – Integration und Diversität Friedrich-Schmidt-Platz 3 1080 Wien, Österreich Redaktion Kemal Boztepe, Leila Hadj Abdou, Karin König, René Thabet, Katharina Zahradnik-Stanzel Gestaltung Kathi Reidelshöfer Lektorat Sabine Wiesmühler Druck Print Alliance HAV Produktion GmbH, gedruckt auf ökologischem Papier aus der Mustermappe von„ÖkoKauf Wien“ Rechtlicher Hinweis Die enthaltenen Daten, Tabellen, Grafiken, Bilder etc. sind urheberrechtlich geschützt. Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts. Nachdruck nur mit Quellenangabe. © November 2023, Magistrat der Stadt Wien