W E R K S TAT T B E R I C H T E Nr. 98 freiraum stadtraum wien vorsorge| gestaltung| management Der Weg zum Leitbild für den öffentlichen Raum freiraum stadtraum wien vorsorge| gestaltung| management Der Weg zum Leitbild für den öffentlichen Raum Impressum Eigentümerin und Herausgeberin: Stadtentwicklung Wien, Magistratsabteilung 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung www.wien.gv.at/stadtentwicklung für den Inhalt verantwortlich: DI Andrea Kreppenhofer, DI Lisa Hofkirchner, Magistratsabteilung 19 – Architektur und Stadtgestaltung AutorInnen: Erich Bernard, Kirsten Förster, Lisa Hofkirchner, Lilli Licˇka, Emanuel Müller, Hanna Posch, Erich Raith, Wilfried Schönbäck, Karin Schwarz-Viechtbauer, Markus Tomaselli, Elisabeth Zimmermann Grafik und Redaktion: Büro PlanSinn Technische Koordination: Willibald Böck, Magistratsabteilung 18 Lektorat: Ernst Böck Grafik Cover: Büro PlanSinn Fotorechte: Büro PlanSinn, Rupert Christanell, MA 18, Chris Pfaff(Coverfotos) Produktion: Magistratsabteilung 21A – Referat Reprografie Copyright: 2009 Stadtentwicklung Wien ISBN 978-3-902576-21-7 Wien, Oktober 2009 1 2 inhalt Inhalt Vorwort von DI Dr. Kurt Puchinger............................................................... 4 Prozessdesign ................................................................................................ 5 Geheimtipps Wiener Freiräume ................................................................... 9 Kommentare der Bezirke zum öffentlichen Raum ...................................... 13 Das Wiener Leitbild für den öffentlichen Raum .......................................... 17 Eindrücke aus einer Diskussionsveranstaltung zum Leitbild öffentlicher Raum ................................................................... 23 Kommentar: Der Diskurs über Funktion, Nutzung und Gestaltung ist eine Notwendigkeit ................................................................................ 29 Interviews: Viele AkteurInnen – im öffentlichen Raum mischen viele mit .................................................... 31 Fachexpertisen ........................................................................................ ab 41 Gestaltung des öffentlichen Raums ....................................................... 41 Grünraum ................................................................................................ 53 Erdgeschoßzonen .................................................................................. 64 Produktions-, investitions- und konsumbezogene Aspekte des öffentlichen Raums in Städten ........................................................ 71 Die Stadt als Schauplatz – Ereigniskultur und Werbung..................... 79 3 vorwort Vorwort DI Dr. Kurt Puchinger Leiter der Gruppe Planung Geschäftsbereich Bauten und Technik, Stadtbaudirektion In öffentlich genutzten Räumen werden täglich die unterschiedlichsten individuellen Nutzungsund Erlebnisbedürfnisse real ausgehandelt. Für manche dieser Bedürfnisse gibt es sichtbare Nutzungsregeln wie z. B. Verkehrsampeln, Zebrastreifen oder Radwege, für andere gibt es funktionelle Angebote wie Spielflächen, Sitzbänke oder Schanigärten und für das Bedürfnis, einfach zu schauen, gibt es die gebaute und gestaltete Umwelt aus unterschiedlichen Epochen der Stadtentwicklungsgeschichte und Stadtplanung. Entscheidend aber ist – und dies insbesondere auch für die Planung neuer Entwicklungsgebiete –, welche Spielräume für individuelle Ansprüche, Lebensformen und Bedürfnisse, neben allen erforderlichen Regelungen, offengehalten werden können, welche Freiheiten des sozialen Erlebens angeboten werden können. Die Bewältigung dieser Robustheit öffentlich genutzter Räume mit dem Einsatz sämtlicher planerischer Instrumente ist eine tägliche Herausforderung für die Stadtplanung. Um dem Ganzen eine diskussionsfähige und über den Alltag hinausreichende Linie zu geben, hat die Stadtplanung Wien unter Federführung der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung(MA 19) eine Initiative gesetzt und ein Strategiepapier zum öffentlichen Raum erarbeitet. Die Erstellung erfolgte in mehreren Schritten, zunächst im Dialog mit ExpertInnen und der Bezirkspolitik. Darauf aufbauend wurde das Arbeitspapier in einer internen Konferenz den mehr als 25 teilnehmenden Magistratsabteilungen vorgestellt. Den Abschluss bildete eine Podiumsdiskussion in öffentlichem Rahmen. Der ausgezeichnete Besuch der Veranstaltungen ist Zeichen dafür, dass es richtig war, diese Initiative zu setzen. Das hohe Interesse ist auch ein Beweis dafür, dass die Auseinandersetzung mit dem öffentlichen Raum für die unterschiedlichsten Fachbereiche eine wesentliche Thematik darstellt und dass gerade bei der Planung des öffentlichen Raums interdisziplinäre Vernetzung unerlässlich ist. Das Wiener Leitbild für den öffentlichen Raum – das Sie unter anderem auch in diesem Werkstattbericht abgedruckt finden – formuliert zum einen inhaltliche Qualitätsstandards für die Zukunft, zum anderen werden Vorgangsweisen für eine Implementierung definiert, um diese Qualität zu erreichen und zu halten. Ähnlich der Architekturdeklaration, in der sich die Stadt Wien zu hoch qualitativer Architektur bekennt, wird das Leitbild als Richtlinie für das alltägliche Handeln von Politik und Verwaltung dienen und Auftakt für weitere Umsetzungsschritte sein. Der vorliegende Werkstattbericht gibt einen Überblick über den gesamten Prozess und zeigt die bisher entstandenen Ergebnisse. 4 Prozessdesign Im Sommer 2007 startete die MA 19 – Architektur und Stadtgestaltung die Initiative zur Erstellung eines Leitbildes für den öffentlichen Raum. Das ambitionierte Ziel des Leitbildes ist es, nicht nur inhaltliche Qualitätsstandards für die Zukunft zu definieren, sondern auch als Orientierung für zukünftige Vorgangsweisen zur Implementierung zu dienen. Das Leitbild legt die Haltung der Stadtplanung Wien zur Entwicklung des öffentlichen Raums dar. Das Leitbild entstand im Dialog von Magistrat, externen ExpertInnen aus Wissenschaft und Praxis sowie BezirkspolitikerInnen. Im Mittelpunkt des kooperativen Verfahrens stand eine Arbeitsgruppe mit zentralen AkteurInnen aus dem Magistrat der Stadt Wien, die von Herbst 2007 bis Sommer 2008 in halbtägigen Workshops intensiv am Leitbild für den öffentlichen Raum arbeiteten. Ausgangspunkt für die Diskussion in der Arbeitsgruppe waren Grundlagenpapiere aus Wissenschaft und Praxis zu folgenden Themen: • Gestaltung des öffentlichen Raums(Karin Schwarz-Viechtbauer, Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau) • Grünraum(Lilli Liˇcka, Institut für Landschaftsarchitektur, Universität für Bodenkultur Wien) • Erdgeschoßzonen(Erich Raith, Markus Tomaselli; Fachbereich Städtebau und Regionalplanung, TU Wien) • Produktions-, investitions- und konsumbezogene Aspekte des öffentlichen Raums in Städten (Wilfried Schönbäck, Fachbereich Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik, TU Wien) • Die Stadt als Schauplatz – Ereigniskultur und Werbung(Erich Bernard, Elisabeth Zimmermann; BWM Architekten und Partner) Eingeflossen sind auch Ergebnisse aus einer internationalen Best-practice-Sammlung zum öffentlichen Raum, die im Auftrag der MA 19 von Ariane Müller, Zukunfts.Station Wien, durchgeführt wurde. Die Arbeitsgruppe analysierte zunächst Trends im öffentlichen Raum und definierte darauf aufbauend Ziele, strategische Ansätze zur Umsetzung und erste Schlüsselmaßnahmen. Im Laufe des Prozesprozessdesign 5 prozessdesign Arbeitsgruppe Leitbild öffentlicher Raum ses kristallisierten sich drei wichtige Aktionslinien im Umgang mit dem öffentlichen Raum heraus: die Vorsorge für den öffentlichen Raum, die Gestaltung des öffentlichen Raums und dessen Management. Diese drei Aktionslinien wurden während des gesamten Prozesses beibehalten und finden sich auch in der Endfassung des Leitbildes. Etwa in der Halbzeit des Prozesses wurden die Wiener Gemeindebezirke zum aktuellen Stand des Leitbildes konsultiert. Dazu erging ein Brief an alle Bezirke mit der Bitte um schriftliche Stellungnahmen, darüber hinaus wurden mit den BezirksvorsteherInnen bzw. ihren StellvertreterInnen von sieben Bezirken vertiefende Interviews geführt. Die Einbindung der Bezirke war aus Sicht der Arbeitsgruppe eine wichtige Voraussetzung für die künftige Umsetzung des Leitbildes, da sie zentrale AkteurInnen im öffentlichen Raum sind. Die Anregungen der Bezirke wurden in das Leitbild eingearbeitet. In den weiteren Diskussionen wurde Feedback auf den Zwischenstand des Leitbildes von den oben genannten FachexpertInnen eingeholt, zusätzlich wurde das ExpertInnenwissen auf dem Gebiet der Sucht- und Drogenkoordination(Andrea Jäger) zum Thema öffentlicher Raum und Sicherheit einbezogen. In einer nächsten Feedback-Schleife wurde das Leitbild mit dem zuständigen Stadtrat Rudi Schicker und Planungsdirektor Kurt Puchinger abgestimmt. Diese Arbeitsfassung des Leitbildes war dann Basis für die Implementierungskonferenz„FreiraumStadtraum – ein Leitbild zum öffentlichen Raum in Wien“ im September 2008. Zu dieser Konferenz waren VertreterInnen der mittleren Führungsebene aller mit dem öffentlichen Raum befassten Abteilungen der Stadt Wien sowie stadtnaher Institutionen und Interessenvertretungen eingeladen. Im Rahmen der Konferenz, an der etwa 120 Personen teilnahmen, wurde in Arbeitsgruppen zu den Bereichen Vorsorge, Management und Gestaltung diskutiert und mögliche Wege der Implementierung erarbeitet. Die Konferenz lieferte wichtige Inputs für 6 prozessdesign die Weiterarbeit, da Potenziale und Widerstände zu verschiedenen Aspekten des öffentlichen Raums sichtbar wurden. Hier gilt es in weiterer Folge„anzudocken“, um die Umsetzung des Leitbildes im Arbeitsalltag voranzutreiben. Die Ergebnisse der Implementierungskonferenz flossen in die Endfassung des Leitbildes ein, das bei einer international besetzten Podiumsdiskussion im Wien Museum im November 2008 erstmals öffentlich diskutiert wurde. Das Leitbild wurde im Juni 2009 der Stadtentwicklungskommission(berät den Wiener Gemeinderat in wesentlichen Fragen der Stadtentwicklung) vorgelegt und von dieser einstimmig zur Kenntnis genommen. Parallel dazu wurden von der Arbeitsgruppe Schlüsselthemen ausgewählt, an denen laufend weitergearbeitet wird, z. B. zu den zwei Themen Sozialraumanalyse und Evaluierung der Gestaltung von Freiräumen. ArbeitskreisteilnehmerInnen: Andrea Kreppenhofer(MA 19 – Generelle Planung und Grundlagenforschung) Gerhard Berger(MD-BD – Geschäftsstelle Infrastruktur und Stadterneuerung) Andreas Bresslauer*(MA 28 – Bereich Projektentwicklung und-management) Christiane Demcisin*(MA 19/MA 21A) Margit Grassinger(MA 42 – Dezernat 5 – Neues Grün) Udo Häberlin(MA 18 – Stadtforschung und Raumanalysen) Lena Hofkirchner*(MA 19 – Generelle Planung und Grundlagenforschung) Kurt Hofstetter(MA 21B/MA 18) Brigitte Jedelsky(MA 18 – Landschafts- und Freiraumplanung) Eva Kail(MD-BD – Leitstelle für alltags- und frauengerechtes Planen und Bauen) Jutta Kleedorfer(MA 18 – Projektkoordination – Mehrfach- und Zwischennutzung) Richard Kronberger(MA 19 – Gestaltung öffentlicher Raum) Vera Layr*(MA 28/Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr) Wolfgang Sengelin(MA 21A) Katharina Sokol*(MA 19 – Generelle Planung und Grundlagenforschung) Gabriele Steinbach(MA 46 – Koordinatorin für FußgängerInnen und Jugendangelegenheiten) * wechselnde Teilnahme im Lauf des Prozesses Moderation und Begleitung: Wolfgang Gerlich, Hanna Posch, Kirsten Förster (alle PlanSinn) 7 prozessdesign Impressionen aus der Arbeit am Leitbild 8 Geheimtipps Wiener Freiräume Was fällt eigentlich alles unter den Begriff„öffentlicher Raum“? Welche Qualitäten schätzen wir an öffentlichen Räumen? Diese Fragen standen am Beginn des Leitbild-Prozesses. Die ArbeitskreisteilnehmerInnen näherten sich diesen Fragen über ihre ganz persönlichen Erfahrungen und Wahrnehmungen. Jede/r beschrieb einen öffentlichen Raum, der für sie/ihn einen wirklichen Geheimtipp darstellt. Die genannten Geheimtipps spiegeln die Vielfalt Wiens wider. Sie reichen von sehr urbanen Räumen bis hin zu landwirtschaftlich geprägten Flächen an der Peripherie. Sie sind Orte des Handels, der Erholung, des Umbruchs, des Spiels, am Wasser oder umrahmt von Gebäuden – die Bandbreite der Geheimtipps war groß … 22., Asperner Heldenplatz geheimtipps 16., Brunnenmarkt – Identifikation der NutzerInnen durch Beteiligung 19., Donaukanal unter der Autobahnbrücke – ein Ort der moderierten Konfliktkultur 9 geheimtipps 7., Durchhaus – verbindet Lerchenfelder Straße und Neustiftgasse 22., Gedächtniswald – ein stiller, kontemplativer Ort der Besinnung 4., Elisabethplatz – ein Kirchplatz auf der Wieden 22., Genochplatz – ein Ort im Umbruch 21., Freiligrathplatz 10 22., Holzdecks an der Alten Donau zum nicht kommerziellen Aufenthalt im öffentlichen Raum geheimtipps 1., Kärntner Straße 1., Mölker Stiege – ein alltagstauglicher Ort mit Platz für Überraschungen 2., Max-Winter-Platz 4., Planquadrat – Oase im dicht verbauten Stadtgebiet 12., Meidlinger Markt – ein Ort der Flexibilität, der al- 1., Rudolfsplatz tern kann 11 geheimtipps 1., Jonas-Reindl Schottentor – umgebende Nutzungen, 2., Volkertplatz zum Beispiel die Universitäten, als Potenzial 7., Siebensternplatz 5., Zeinlhofergasse 22., Vergessene Peripherie – Verzahnung von Stadt und landwirtschaftlichen Flächen 12 Kommentare der Bezirke zum öffentlichen Raum Die Bezirksvertretungen sind Schlüsselakteurinnen für den öffentlichen Raum. Daher war es dem magistratsinternen Arbeitskreis besonders wichtig, die Sicht der Bezirke früh in den Erarbeitungsprozess zum Strategiepapier„Leitbild öffentlicher Raum“ einzubeziehen. Im Frühjahr 2008 wurden alle Wiener Gemeindebezirke zum einen schriftlich ersucht, Anregungen zum Thema öffentlicher Raum zu geben. Dies beinhaltete eine Einschätzung der derzeitigen Situation im Bezirk, mögliche Trends, und die Frage, welche Ziele der Bezirk mit welchen Strategien verfolgt. Zum anderen wurden dazu auch Gespräche mit einzelnen Bezirken geführt. In den Rückmeldungen und Gesprächen hat sich gezeigt, dass das Thema öffentlicher Raum den Bezirken ein wichtiges Anliegen ist, der Zugang dazu jedoch sehr unterschiedlich ist. Denn die Ausgangslage ist von Bezirk zu Bezirk verschieden: Während dicht bebaute Bezirke quantitativ kaum einen Spielraum haben, besitzen weitläufige Bezirke großflächige, teilweise überregionale Grün- und Freiflächen. Der Nutzungsdruck auf den vorhandenen öffentlichen Raum variiert entsprechend. Sehr viele Bezirke möchten dem öffentlichen Raum ein stärkeres Gewicht geben, ihn ansprechend gestalten und wieder(und verstärkt) für alle NutzerInnen zugängig machen. Vor allem in Bezug auf den Verkehr ist ein Umdenken weg vom motorisierten Verkehr festzustellen. Unter anderem ist aber bei den Gesprächen auch ersichtlich geworden, dass das Thema öffentlicher Raum von manchen Bezirken in erster Linie mit Problemen assoziiert wird: Seitens der Bevölkerung würden vielfältige Beschwerden betreffend Störfaktoren wie Lärm, Verschmutzung oder Vandalismus an die Bezirksvorstehungen herangetragen und machten ein Reagieren ihrerseits notwendig. bezirkskommentare 13 bezirkskommentare Öffentlicher Raum – urbaner Erlebnisraum „Faszination und Intimität als die wichtigsten Eigenschaften des Stadtraums der Stadt des 21. Jahrhunderts.“(BV 22) „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum sollte gefördert werden.“(BV 19) Die Schaffung von zusätzlichem öffentlichen Raum kann in Stadterweiterungsgebieten gezielt erfolgen. Bezirksvorsteher Scheed(BV 22) spricht sich dafür aus, den öffentlichen Raum zuerst zu planen, bevor die Baukörpersituierung festgelegt wird, sodass dem öffentlichen Raum ein übergeordneter Stellenwert zukommt und sich daraus ein Stadtteil entwickelt, wie das etwa für Aspern Seestadt vorgesehen ist. Im dichten Stadtgebiet hingegen muss vorwiegend mit einer Umverteilung der Flächenansprüche bzw. mit punktuellen Interventionen gearbeitet werden. Zum Beispiel regt Bezirksvorsteher Wimmer(BV 5) die Entkernung von Höfen an, um neue Freiflächen zu schaffen. Außerdem sollten die halböffentlichen und privaten Freiräume als Ergänzung des öffentlichen Raums dienen. Für Bezirksvorsteher Prokop(BV 16) ist eine Ausnutzung der Freifläche in der„dritten Dimension“(Höhe) für den 16. Bezirk vorstellbar, als Beispiel nennt er Spielflächen auf mehreren Ebenen. Als vernachlässigte Bereiche im öffentlichen Raum werden die Restflächen genannt: Etwa die historisch„übriggebliebenen“ Dreiecksplätze, die „Ohrwascheln“(Gehwegverbreiterungen in Eckbereichen) oder der Bereich zwischen den Fahrbahnen am Gürtel wurden bislang bei der Ausgestaltung wenig beachtet. Hierin sieht Bezirksvorsteher Blimlinger(BV 7) ein gewisses Potenzial für den öffentlichen Raum. Wesentlich bei der Planung Öffentlichen Raums ist in jedem Fall die Qualität der Ausgestaltung. Gestaltung In einzelnen Bezirken gibt es bereits Entwicklungskonzepte, Bezirksleitlinien, Grünraum- und Baumkonzepte, Richtlinien oder Studien(„Neuinterpretation des öffentlichen Raums“), die Vorgaben für die Planung und Gestaltung des öffentlichen Raums liefern. In anderen Bezirken wird die Erstellung solcher Konzepte für die Zukunft stark befürwortet. Maßnahmen zur weiteren Begrünung sowie Baumpflanzungen werden in vielen Bezirken überlegt, in dichten Gebieten wird zum Teil auch über Entsiegelung nachgedacht. Eine adäquate Ausstattung der Plätze und ein einheitliches Bild der Straßenmöblierung werden außerdem als Zielvorstellungen genannt. Kommerzialisierung „Es geht um den fairen Ausgleich unterschiedlicher Ansprüche an den öffentlichen Raum.“(BV 2) Die kommerzielle Nutzung des öffentlichen Raums ist für die Mehrzahl der Bezirke ein Thema. Besonders der 1. Bezirk klagt über die„Verhüttelung“ im öffentlichen Raum. Überdimensionierte Schanigärten stünden in einer Unverhältnismäßigkeit zur Größe des Lokals, was durch die niedrigen Preise für die Nutzung der Fläche(Gebrauchsabgaben) begünstigt wäre. Weiters würden Zeitungsständer und A-Ständer, diverse Lagerungskisten für Zeitungen oder Streugut, Altkleidercontainer, Imbiss- und Maronistände den öffentlichen Raum verstärkt besetzen, berichten andere Bezirke. Auch Werbeeinrichtungen sowie Werbung auf Baugerüsten hätten überhandgenommen und wären in vielen Bezirken nicht gewünscht. Bezirksvorsteher Scheed(BV 22) könnte sich jedoch vorstellen, Werbung als Design- und Gestaltungselement – etwa als Projektion auf Fassadenflächen – einzusetzen. Auf eine starke Nachfrage nach Veranstaltungen im öffentlichen Raum wird von Bezirksvorsteherin Stenzel(BV 1) hingewiesen. Dies würde dazu führen, dass einige prominente Plätze„ohne Atempause“ ständig bespielt würden und diese Übernutzung für die AnrainerInnen nicht mehr tragbar wäre. 14 Es wäre für die Bezirke wünschenswert, dass Standards(Richtlinien) für die Nutzung festgelegt werden, die eine Steuerung und bessere Verteilung – auch auf gesamt Wien – ermöglichen. Angaben wie Höchstzahlen oder eine Bedarfsprüfung werden hierfür von Bezirksvorsteher Homole(BV 18) vorgeschlagen. Wesentliches Ziel der Bezirke ist es, dass eine nicht-kommerzielle Nutzung des öffentlichen Raums weiterhin und verstärkt möglich bleibt. Verkehr „Straßenraum als Lebensraum.“(BV 22) Ein großer Teil der Freiflächen im öffentlichen Raum steht dem(motorisierten Individual-)Verkehr zur Verfügung. Eine langsame Rückeroberung dieser Flächen wird von allen Bezirken angestrebt. Der 1. Bezirk wünscht sich mehr autofreie Zonen und Wohnstraßen. Der 22. Bezirk erwartet sich mit der Einführung des Prinzips„Straße fair teilen“ Verbesserungen. Bezirksvorsteher Prokop(BV 16) plädiert für„Verweilplätze statt Parkplätze“, und auch Bezirksvorsteher Blimlinger(BV 7) sieht bereits in einer temporären Umnutzung der Stellplätze, beispielsweise für Schanigärten, eine qualitative Verbesserung. Zusätzliche Fußwegverbindungen in angrenzende Naherholungsgebiete, radial und tangential, möchte der 16. Bezirk schaffen. Mehr Raum für FußgeherInnen und RadfahrerInnen wünscht sich der Großteil der Bezirke, wobei BezirksvorsteherStellvertreter Zabrana(BV 3) eine komplette Neuaufteilung des öffentlichen Raums zugunsten der „sanften Mobilität“(FußgeherInnen, RadfahrerInnen und öffentlicher Verkehr) andenkt. Manche Bezirke sehen auch in der Errichtung von Wohnsammelgaragen und der Einführung von Parkraumbewirtschaftung eine Chance für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität der AnrainerInnen. bezirkskommentare 15 bezirkskommentare Erdgeschoßzonen „Die Erdgeschoßzonen sind neben den Oberflächen von Straßen und Plätzen die prägendsten Elemente der erlebbaren Stadtgestalt. Daher sind auch diese Zonen von großer Bedeutung.“(BV 15) Einige Bezirke berichten, dass sich Leerstände in den erdgeschoßigen Geschäftslokalen häufen. Hier müssten Maßnahmen zur Belebung gesetzt werden, um eine nicht gewünschte Umnutzung in Garagen oder Wohnungen zu verhindern. Im 15. Bezirk wird versucht, durch eine Förderung und finanzielle Unterstützung von Straßenvereinen positiv auf diese Entwicklung einzuwirken. In jedem Fall wäre eine Kooperation mit lokalen EG-NutzerInnen und-BesitzerInnen anzustreben. Partizipation Partizipation erscheint den Bezirken bei der Planung, Gestaltung, Belebung und Bespielung des öffentlichen Raums als wesentlich. Dass die Bevölkerung – von AnrainerInnen über die Gebietsbetreuungen und Lokalen Agenden zu verschiedenen Vereinen und Initiativen – mit einbezogen werden sollte, dafür plädieren viele Bezirke. Die Einbindung der Bezirke in alle planerischen Überlegungen von Beginn an wird ebenso als wichtig hervorgehoben. Die Bildung von lokalen Initiativen(z. B. Zusammenschluss von Geschäften oder von BewohnerInnen,„Grätzelforen“) sollte gefördert und deren Anliegen sollten unterstützt werden, was bereits in einigen Bezirken passiert. Als Beispiel nennt Bezirksvorsteher Scheed(BV 22) die„Jungen Boxen“ in Essling und Aspern, in denen er eine Initialzündung für den öffentlichen Raum sieht: Moderne Holzboxen, mit Wasseranschluss und WC ausgestattet, werden in Parks aufgestellt und stehen Jugendlichen als konsumfreier Treffpunkt zur Verfügung. 16 das wiener leitbild für den öffentlichen raum Das Wiener Leitbild für den öffentlichen Raum Hier finden Sie den Originaltext des Leitbildes, der auch als Broschüre veröffentlicht wurde. Präambel auch um Grünräume, die durch Verwertungsinteressen gefährdet sind. Hier sind also Strategien gefragt, die diese Räume als Grün- und Freiräume erhalten und von Bebauung frei halten. Der öffentliche Raum ist ein wesentlicher Bestandteil der räumlichen wie sozialen städtischen Struktur und bedarf der gleichen Aufmerksamkeit und der gleichen planerischen Verantwortung wie die bebauten Räume. Der öffentliche Raum ist ein wesentlicher Baustein für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Im öffentlichen Raum überlagern sich die vielfältigen Nutzungsansprüche einer dynamischen städtischen Gesellschaft. Ziel der Stadtplanung und Stadtgestaltung ist es, eine Balance zwischen diesen Interessen zu ermöglichen. Raum für Interaktion und zum Verweilen Der öffentliche Raum ist Raum für Interaktion und zum Verweilen, er bedient öffentliche Interessen ebenso wie individuelle und kommerzielle Bedürfnisse. Seine Qualität und Ausformung ist bestimmend für die Lebensqualität in der Stadt und für die Attraktivität des Standorts. So wird der Wert von Immobilien auch wesentlich von der Qualität der öffentlichen Räume beeinflusst. Deshalb trägt sowohl die öffentliche Hand als auch der private Sektor Verantwortung für den öffentlichen Raum. Außerdem trägt ein hochqualitativer öffentlicher Raum – ergänzt durch privat nutzbare Grün- und Freiräume im Wohnungs- und Hausverband – zum Klimaschutz bei, da die Lebensqualität vor Ort zu finden ist und nicht im Umland„erfahren“ werden muss. Stadtzentrum und Stadtrand In öffentlichen Räumen kommen je nach Lage im Stadtgebiet unterschiedliche Problematiken zum Tragen. So geht es im dicht bebauten innerstädtischen Raum in erster Linie um Straßen, Plätze oder Parks, auf denen starker Nutzungsdruck durch Verkehr, unterschiedliche NutzerInnen und kommerzielle Nutzungen wie Kioske oder Schanigärten lastet. Hingegen geht es in den städtischen Randgebieten Trends in öffentlichen Räumen Der öffentliche Raum ist Schauplatz des urbanen Lebens, in ihm bilden sich gesellschaftliche Entwicklungen und Veränderungen ab. Derzeit prägende Trends sind: • Der öffentliche Raum wird„bunter“, das macht die Stadt lebendiger, aber auch„lauter“. • Es gibt wenige Räume, die für eine vielfältige flexible Nutzung offen sind. • Der öffentliche Raum wird zunehmend kommerzialisiert und„festivalisiert“(z. B. durch Schanigärten, Feste, Ausstellungen, Produktpräsentationen). • Zur Finanzierung öffentlicher Räume werden zunehmend PPP-Modelle herangezogen, längerfristige positive Kooperationen, die über die Planung hinaus auch in die Pflege reichen, fehlen noch. Öffentlich, vielfältig und vernetzt Aus den Trends lassen sich folgende Ziele für den Umgang mit städtischen Freiräumen ableiten: • Der öffentliche Raum muss grundsätzlich zugänglich bleiben. Daher müssen alle stabilen und längerfristigen Interventionen am Nutzen für das Gemeinwesen ausgerichtet sein. Gleichzeitig soll der öffentliche Raum für temporäre individuelle Nutzungen verfügbar sein. • Öffentliche Räume brauchen Funktionsvielfalt, Vernetzungen, fußläufige Erreichbarkeit, Aufenthaltsqualität, ökologische Qualitäten und ausreichende Größen(STEP-Richtwerte). • Der öffentliche Raum muss fachübergreifend und in all seinen Aspekten gleichwertig gestaltet und bewirtschaftet werden. • Der öffentliche Raum soll zukünftig in der Politik, bei BauträgerInnen und in der Bevölkerung höhere Wertschätzung erfahren. 17 das wiener leitbild für den öffentlichen raum Vorsorge für neue öffentliche Räume Zur Sicherung der Lebensqualität für heutige NutzerInnen und künftige Generationen ist die Vorsorge für öffentliche Räume eine zentrale kommunalpolitische Herausforderung. Gerade vor dem Hintergrund einer dynamischen Stadtentwicklung ist der öffentliche Raum ein wesentlicher Standortund Imagefaktor. Grün- und Freiräume sollen in ihrer Vielfalt für die BewohnerInnen der Stadt als Teil der urbanen Qualität erlebbar sein. Denn die ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiräumen leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit, zur Bewältigung des Alltags und zur Konfliktprävention im Miteinander der Generationen, Geschlechter und Kulturen. Die ausreichende quantitative Sicherung von öffentlichen Räumen ist Voraussetzung für eine hohe Qualität – ein Defizit an Platz kann durch eine noch so gute Gestaltung nicht ausgeglichen werden. Frühzeitig einplanen Der öffentliche Raum ist der Schlüssel für das nachhaltige Gelingen und Funktionieren einer qualitätsvollen Stadtentwicklung. Daher müssen öffentliche Räume in Stadtentwicklungsgebieten frühzeitig geplant und gleichrangig mit anderen Infrastrukturaufwänden gesehen werden. Anzustreben ist zumindest eine Pro-Kopf-Versorgung mit jener Anzahl von Freiraum-Quadratmetern, die im Stadtentwicklungsplan 2005(STEP 05) als Richtwert angegeben werden. Tatsächlich bereitstellen Das Bereitstellen von Grün- und Freiräumen ist besonders in den künftigen Stadterweiterungsgebieten, aber auch in den dicht bebauten Stadtvierteln wesentlich für eine qualitätvolle innere und äußere Stadtentwicklung. Für die dicht bebauten Stadtgebiete soll das bestehende Programm für gewidmete, aber nicht realisierte Parkflächen zum städtischen Programm gemacht werden, um die Bezirke in der Realisierung finanziell zu unterstützen. 18 das wiener leitbild für den öffentlichen raum Breiter Verantwortung übernehmen Neben der Kommune sollen verstärkt auch BauträgerInnen und andere für die Stadterweiterung relevante AkteurInnen die Aufgaben der Vorsorge und Bereitstellung von Grün- und Freiräumen übernehmen. Dabei gilt es auch, in der Flächenvorsorge auf die sinnvolle Vernetzung der einzelnen Freiräume und auf die Bereitstellung von Flächen für intergenerationale Freiräume zu achten. Beispielsweise sollten speziell die Bedürfnisse von Jugendlichen berücksichtigt werden. Gestaltung und Ausstattung öffentlicher Räume Eine hohe Gestalt- und Funktionsqualität des öffentlichen Raums ist wichtig für die Lebensqualität in der Stadt. Speziell in der Strukturverbesserung bzw. der Neuentwicklung von Stadtteilen sind mit der Gestaltung des öffentlichen Raums besonders viele positive Effekte für das Gemeinwesen zu erzielen. Die Planung des öffentlichen Raums soll ästhetische Qualitäten mit hoher„sozialer Intelligenz“ verbinden. Soziale Intelligenz in der Planung heißt, die Bedürfnisse verschiedener Gruppen gezielt in den Blick zu nehmen und adäquate bauliche und gestalterische Maßnahmen zu entwickeln. Dabei ist auch darauf zu achten, dass der Grünanteil im öffentlichen Raum durch Vorgaben gesichert ist. Gestaltung als lernendes System Gestaltung ist auch daran zu messen, wie sie die Interessen der BenutzerInnen adäquat bedient: Sozialraumanalysen und teilnehmende Beobachtungen im Planungsvorfeld sowie eine systematische qualitätssichernde Evaluierungskultur sind wichtige Voraussetzungen, um Planung und Gestaltung zu einem lernenden System zu machen. Für die Durchführung solcher Analysen sollen in Zukunft – schon in der Planungsphase – Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Identifikation durch Beteiligung Bei Neu- und Umgestaltungen sind vermehrt Beteiligungsprozesse anzustreben, weil sie die Iden19 das wiener leitbild für den öffentlichen raum tifikation der BürgerInnen mit„ihren Freiräumen“ stärken. Die Interessen, die hinter den Positionen der Beteiligten stehen, sollen in solchen Prozessen sichtbar werden. So können die Funktionen, die der öffentliche Raum erfüllen soll, gemeinsam mit den Beteiligten erörtert und in die eigentliche Gestaltung aufgenommen werden. Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse Im Sinne des Prinzips„Stadt fair teilen“ geht es darum, Lebensphasen, soziale Geschlechterrollen und kulturelle Hintergründe zu erfassen und in Planungs- und Gestaltungsprozessen explizit zu verhandeln. Alterungsfähig und veränderbar Öffentliche Räume müssen alterungsfähig und veränderbar sein, damit sie ohne kostspielige Investitionen an einen sich wandelnden Bedarf angepasst werden können. Öffentliche Räume müssen über eine stabile Grundstruktur verfügen, die dann durch eine entsprechende„flexible Möblierung“ ergänzt wird und somit ein hohes Aneignungspotenzial in allen Altersphasen des öffentlichen Raums sicherstellen. Platz für Überraschungen Auch wenn öffentliche Räume vor allem unter dem Aspekt der Alltagstauglichkeit geplant werden, können und sollen in ihnen auch unerwartete räumliche, gestalterische oder aktionsorientierte Interventionen Platz haben. Interdisziplinäre Qualitätssicherung Um die vielfältigen Ansprüche an einen öffentlichen Raum auch bei der Beurteilung von Wettbewerbsbeiträgen entsprechend ernst zu nehmen, soll bei der Zusammensetzung der Jury auf Interdisziplinarität geachtet werden. Neben ArchitektInnen und LandschaftsplanerInnen sollen auch SozialwissenschaftlerInnen, ExpertInnen der Kinder- und Jugendarbeit etc. eingebunden werden. Dies gilt auch für Veränderungsprozesse, die nicht über Wettbewerbe laufen. 20 das wiener leitbild für den öffentlichen raum Management bestehender Freiräume In einer wachsenden Stadt wie Wien wird der öffentliche Raum sehr stark genutzt und nachgefragt, daher ist die Abwägung von Einzel- und Gruppeninteressen gegenüber den sogenannten„öffentlichen Interessen“ besonders wichtig. Ein durch Veranstaltungen, Aktionen, Gastronomie und Märkte genutzter öffentlicher Raum macht die Stadt lebendig. Daher sollen diese Aktivitäten prinzipiell in ihrer Vielfalt möglich sein. Allerdings braucht es geeignete Steuerungsinstrumente, um die Ausgewogenheit zwischen kommerziellen Nutzungen, Ansprüchen einzelner Gruppen und der Benutzbarkeit im Sinne des Gemeinwesens zu gewährleisten. Für Flächen, die in privatem Besitz sind, aber als öffentliche Flächen wahrgenommen und genutzt werden(wie beispielsweise Vorplätze von Firmenarealen), sind Qualitätssicherungsvereinbarungen für Gestaltung und Management zwischen Stadt Wien und den GrundbesitzerInnen anzustreben. Transparente Verfahren Die Vergabe von Nutzungsbewilligungen soll transparent und nachvollziehbar sein. Für die Nutzung und Bespielung(Veranstaltungen) des öffentlichen Raums soll ein Steuerungsinstrument mit geeigneten Bewertungskriterien und gestaffelten Entgelten geschaffen werden. Dazu ist es notwendig, eine Differenzierung des öffentlichen Raums in unterschiedliche Zonen unter Berücksichtigung der lokalen Voraussetzungen vorzunehmen. So erscheint es für manche Gebiete sinnvoll, im Sinne einer Belebung, kommerzielle Nutzungen im öffentlichen Raum verstärkt zuzulassen, während in anderen Teilen der Stadt eine Beschränkung derselben zielführend ist, um den konsumfreien Aufenthalt für alle zu ermöglichen. die für den täglichen Umgang mit Bewilligungen von Bedeutung sind, überprüft und adaptiert werden. Dabei sollte auch eine Verfahrensvereinfachung für nicht-kommerzielle temporäre Nutzungen (z. B. durch Schulen, Kulturinitiativen oder Gruppen der Lokalen Agenda 21) angedacht werden. Moderierte Konfliktkultur im öffentlichen Raum Der öffentliche Raum ist Sinnbild der„unabgestimmten“ Vielfalt der Gesellschaft und daher manchmal auch Austragungsort von Differenzen und Reibungen. Auch mit einer optimalen Planung kann es nicht gelingen, alle Nutzungskonflikte auszuräumen, vielmehr soll dem gleichberechtigten „Nebeneinander“ unterschiedlicher Ansprüche eine Bühne geboten werden. Es gilt daher auch zukünftig, die in Wien erprobten und erfolgreichen Strategien für ein tolerantes Miteinander – auch bei Polarisierungen und starken Spannungen – im öffentlichen Raum anzuwenden und auszubauen. Dazu gehören Methoden der gemeinwesenorientierten professionellen Intervention oder Begleitung sozialer bzw. kommunikativer Prozesse, welche die spezifischen örtlichen Rahmenbedingungen aufnehmen und die Selbstorganisationsfähigkeit der Beteiligten vor Ort stützen und fördern. Eine bewährte Möglichkeit, bereits im Vorfeld der Planung mit potenziellen Nutzungskonflikten umzugehen, ist auch die Einbeziehung der künftigen NutzerInnen in den Planungsprozess der öffentlichen Räume. Nachjustierung der gesetzlichen Bestimmungen Um die Steuerung genehmigungspflichtiger kommerzieller Nutzungen im öffentlichen Raum zu verbessern, sollten die gesetzlichen Bestimmungen, 21 das wiener leitbild für den öffentlichen raum 22 diskussionsveranstaltung Eindrücke aus einer Diskussionsveranstaltung zum Leitbild öffentlicher Raum Am 10. November 2008 fand im Wien Museum die erste öffentliche Diskussion des Leitbildentwurfes statt. Diese Diskussion wurde moderiert von Corinna Milborn. PodiumsteilnehmerInnen: Wolfgang Kos, Wien Museum Heinz Lehner, Bezirksvorsteher Floridsdorf Renate Kaufmann, Bezirksvorsteherin Mariahilf Emanuel Müller, Hochschule Luzern Andrea Kreppenhofer, Stadt Wien, MA 19 Kurt Puchinger, Stadt Wien, Stadtbaudirektion Einleitende Statements Stadtrat Rudi Schicker: Der öffentliche Raum in Wien ist auch historisch schon mehrfach und intensiv bearbeitet worden. Wir haben in Wien die Tradition, dass dieser öffentliche Raum nicht nur als Straßenraum gesehen wird, und darauf achten wir auch weiterhin. Wir haben da auch einige Studien und Pilotprojekte durchgeführt, z. B. die Studien zur Neuinterpretation des öffentlichen Raums oder den Gender-Mainstreaming-Pilotbezirk Mariahilf. Wir achten dabei auf die sehr unterschiedlichen Ansprüche von Männern und Frauen, älteren Menschen und Jugendlichen und allen anderen unterschiedlichen Nutzergruppen an den öffentlichen Raum. Der öffentliche Raum soll nicht nur dem Verkehr, sondern auch dem Aufenthalt gewidmet sein – dem Spielen von Kindern, dem Gespräch zwischen Nachbarn, er soll auch Ort für künstlerischen Ausdruck sein. Das ist natürlich ein spezielles Thema, das je nach Fortbewegungsart verschieden wahrgenommen wird: Sitzt man im Auto hinter der Windschutzscheibe, hat man zu wenig Platz fürs Auto, fährt man mit dem Rad, hat man zu wenige und zu unkomfortable Radverkehrsanlagen, geht man zu Fuß, ärgert man sich, dass man an der Straßenkreuzung zu lange warten muss und/oder findet zu wenig Bänke zu Ausrasten. Auch mit diesem letzten Thema haben wir uns in den letzten Monaten im Rahmen des Pro23 diskussionsveranstaltung 24 jekts sALTo beschäftigt. Da versuchen wir herauszuarbeiten, welche Ansprüche ältere Menschen an den öffentlichen Raum haben und was getan weden muss, um die Mobilität älterer Menschen aufrechtzuerhalten. Bei der Beschäftigung mit dem öffentlichen Raum muss auch die Struktur der Verwaltung angeschaut werden. Die Stadt Wien hält sehr viel von dezentraler Verwaltung, daher spielen die Bezirke eine enorm große Rolle in der Gestaltung des öffentlichen Raums. Mein Interesse ist es, dass viel Energie darauf verwendet wird, über die Weiterentwicklung des öffentlichen Raums nachzudenken. Das ist auch der Hintergrund für eine Stiftungsprofessur zum öffentlichen Raum, die wir ganz aktuell in Kooperation mit der Technischen Universität geschaffen haben. Für heute erwarte ich mir eine spannende Diskussion zu den ersten Ansätzen eines Leitbildes für den öffentlichen Raum und ich hoffe, dass sich zukünftig alle 23 Bezirke intensiv an der Gestaltung des öffentlichen Raums beteiligen werden. Emanuel Müller Wir beschäftigen uns mit dem öffentlichen Raum in sechs Schweizer Städten seit gut zwei Jahren. Der Ausgangspunkt war dabei eine Diskussion, die vielleicht auch in anderen Ländern stattfindet – ich möchte sie mal umschreiben mit dem Begriff der„Bagatellisierung“ des öffentlichen Raums. Man pflückt dabei ein Problem heraus – zum Beispiel das in der Schweiz wichtige Thema Sauberkeit – und handelt die Problematik des öffentlichen Raums an diesem Problem ab und beschließt dann Maßnahmen, ohne die Gesamtheit des öffentlichen Raums zu berücksichtigen. Wir haben dann gesagt, wir bräuchten vielmehr eine politische Grundsatzdiskussion über den öffentlichen Raum und dann werden die Probleme, die immer wieder medial an die Oberfläche geschwemmt werden, auch anders verortet. Und zu diesem Wiener Leitbild möchte ich sagen, dass mich sowohl der Prozess als auch das Ergebnis beeindruckt. Ich finde auch diese Dreiteilung in Vorsorge, Management und Gestaltung sehr plausibel. Was bei Leitbildern natürlich immer schwierig ist, ist, sie ins Leben zu bringen, dafür wünsche ich diskussionsveranstaltung Wien viel Erfolg. Zwei Kritikpunkte möchte ich noch anbringen: mir fehlt erstens ein wenig der Aspekt der Unplanbarkeit, denn nicht jede Entwicklung im öffentlichen Raum ist planbar. Und zweitens heißt Nutzungsdruck im öffentlichen Raum auch Nutzungskonflikte – und da sollte man auch über den Begriff der Nutzungsgerechtigkeit nachdenken. Renate Kaufmann Ich halte das Leitbild für ganz besonders wichtig. Ich kämpfe auch in den letzten Jahren für eine Gestaltung des öffentlichen Raums, die viel mehr Nutzergruppen gerecht wird, als sie es heute tut. Ich bedauere es auch, dass sich der öffentliche Raum in den letzten Jahrzehnten immer mehr in Richtung Autoverkehr und kommerzielle Nutzung entwickelt hat. Heute gehen wir mühsam wieder in die andere Richtung. Da hat uns auch der Prozess des Gender-Mainstreaming-Pilotbezirks Mariahilf sehr geholfen in der Umsetzung. Der kommerzielle Druck ist sehr, sehr groß im öffentlichen Raum, und das hat sehr viel mit den niedrigen Preisen zu tun. Für ein Kiosk zahlt man beispielsweise nur 13,80 Euro pro m 2 pro Jahr, und das auch an sehr prominenten Stellen mit sehr vielen PassantInnen, an denen dann auch der Umsatz entsprechend hoch ist. Ein Schanigarten mit 12 m 2 kostet zum Beispiel 43 Euro im Jahr. Wir verschleudern also den öffentlichen Raum und nehmen ihn damit denen, die ihn unbedingt brauchen – den FußgängerInnen, den Kindern – weg. Wenn es nach mir ginge, würden wir dieses Leitbild sehr schnell beschließen und auch umsetzen, und ich würde auch da meinen Bezirk gerne als Pilotbezirk anbieten. Kurt Puchinger Ein Anliegen des Leitbildes ist es, die Thematik des öffentlichen Raums breit diskutierbar zu machen. Was wir aber auch mit dem Prozess verfolgen, ist die Qualitätssicherung und die Balance zwischen den Nutzungsanforderungen. Da müssen wir uns die einzelnen Räume genau anschauen und entscheiden, welchen Typ von Nutzung wir jeweils besonders berücksichtigen müssen. Es gibt ja Räume, die derzeit hauptsächlich als Abstellraum benutzt werden – als Abstellraum für Pkw. Und oft wird dann der Anspruch an uns herangetragen, diesen Raum in ein Wohnzimmer umzugestalten. Wenn Sie an Ihren eigenen Abstellraum denken, können Sie sich vorstellen, wie wenig erfolgversprechend dieses Vorhaben oft ist. Aber im Detail müssen wir entsprechend den funktionellen Erfordernissen Qualitätsparameter umsetzen und so letztlich die Qualität erreichen, die wir haben wollen. Heinz Lehner Ich möchte ein paar Konflikte herausarbeiten, die in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Raums entstehen. Ein Stadtrandbezirk hat ja da ganz andere Ansprüche als ein innerstädtischer Bezirk. Wir haben z. B. die Großfeldsiedlung, die sehr oft kritisiert wird, allerdings vor allem von jenen, die sich noch nicht länger dort aufgehalten haben und daher die Vorteile nicht kennen. Denn dort gibt es viel öffentlichen Raum, zwar nicht im Überfluss, aber in einem ordentlichen Ausmaß. Dort gibt es große Abstände zwischen den Gebäuden, aber auch Konflikte. Zum Beispiel, wenn Kinder in Flächen spielen, die zu anderen Gebäuden gehören oder Konflikte zwischen alt und jung. Da werden z. B. oft Bänke für ältere Menschen verlangt. Wenn wir sie dann aufstellen, wird wenige Wochen später verlangt, diese wieder abzumontieren, weil sie von Jugendlichen – auch nachts – genutzt werden. Meinungsverschiedenheiten in der Bevölkerung gibt es auch oft zur Gestaltung von Grünräumen – soll es„englische Gärten“ oder naturnahe Flächen geben. In unserem Bezirk gibt es auch große Kleingartenanlagen, die über Vereine organisiert sind. Wir glauben, dass es hier auch öffentliche Räume in den Anlagen geben muss, dass also alle Menschen diese Anlagen queren können. Wolfgang Kos Der Karlsplatz ist ein gutes Beispiel für die im Leitbild getroffene Aussage, dass sich im öffentlichen Raum die vielfältigen Nutzungsansprüche einer dynamischen städtischen Gesellschaft überlagern. Ich quere ja den Karlsplatz sehr oft, mein 25 diskussionsveranstaltung Problem ist dabei vor allem die Langeweile, drum quere ich ihn auch oft mit der Straßenbahn. Der Karlsplatz nimmt ja verschiedenste Nutzungen und Nutzer auf: einen Spielplatz, Kunstpublikum, die Drogenszene, Adventmärkte, Streetworker, die Technische Uni – und das alles verträgt sich in der Realität überraschend gut. Wenn allerdings über den Karlsplatz geredet wird, dann ist er immer schlecht. Bei einem Papier wie dem Leitbild besteht die Gefahr, dass es zu wenig scharf ist. Auch in der Präsentation des Leitbildes haben auf den Fotos zum Beispiel die Autos gefehlt. Wenn man sich mit dem öffentlichen Raum beschäftigt, muss man vorsichtig sein, ihn nicht als homogenen Raum zu sehen. Beispielsweise braucht der 1. Bezirk auch Straßen mit Autoverkehr, die Bäckerstraße oder die Rotenturmstraße soll keine zweite Kärntner Straße werden. Publikumsdiskussion Publikum(P): Inhaltlich ist das Leitbild hervorragend, aber es fehlen Umsetzungsstrategien. Wir müssten für die kommerzielle Nutzung eine komplette Umkehrung des heutigen Prinzips machen. Denn es darf ja heute jeder den öffentlichen Raum kommerziell nutzen, wenn man ihm nicht nachweisen kann, dass das Stadtbild nachhaltig geschädigt wird oder dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Das muss sich ändern. Wir müssen wieder die Oberhoheit über den öffentlichen Raum zurückgewinnen. Und zweitens: Der öffentliche Raum ist nicht primär ein Kunstraum, deshalb lässt die Akzeptanz der Bevölkerung nach, wenn eine rein künstlerische Ausgestaltung gemacht wird, die die funktionellen Erfordernisse nicht berücksichtigt. Deshalb sollten in Wettbewerbjurys auch Bürger mitreden können. P: Die Idee des Leitbildes finde ich gut. Aber meine Frage ist, ob im Leitbild Wetter bzw. Klimawandel berücksichtigt wird? P: Eine Frage an die Bezirksvorsteherin: Was wäre, wenn der Bezirk nein sagen würde zu Schanigärten auf der Mariahilfer Straße? Kaufmann: Wir können Schanigärten leider nicht verhindern, weil wir nachweisen müssten, dass die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht mehr gegeben ist. Im Leitbild sehe ich Aussagen zum Schutz des öffentlichen Raums. Lehner: Die Preise für die Nutzung des öffentlichen Raums könnte man ja unterschiedlich gestalten. Ein Schanigarten in der Mariahilfer Straße oder der Kärntner Straße könnte ja durchaus teurer sein als in anderen Straßen. Wenn wir allerdings im Leitbild alles so genau festlegen, dann stellt sich die Frage, wer die Einhaltung der Festlegungen kontrolliert. Und zum öffentlichen Raum gehören ja auch die Fassaden. Manchmal sind heute Fassaden mit Baugerüsten verhüllt, ohne dass dahinter eine Baustelle wäre, weil die Baugerüste eine optimale Werbemöglichkeit bieten. Und das belastet natürlich die Bewohner der Häuser. Auch hier haben wir derzeit in den Bezirken keine Möglichkeit, das zu verhindern. Kreppenhofer: Zu den Wettbewerben: Wir hatten in letzter Zeit schon Bürgervertreter dabei bei städtebaulichen Wettbewerben. Ich finde das total richtig, und ich finde auch interdisziplinäre Besetzung der Jurys wichtig. Das wird derzeit noch nicht immer gemacht. Zu Klimawandel und Wetter: Dazu steht derzeit nichts im Leitbild, man kann aber schon sehen, wie sich kommerzielle Nutzungen diesem Thema annähern. Da werden zum Beispiel Heizkörper aufgestellt, um die Saison künstlich zu verlängern. Und ich denke, bei der Gestaltung wird man zukünftig auf den Klimawandel Rücksicht nehmen müssen. P: Auf den Plakaten, die Sie hier verwenden, ist gar kein Grün zu sehen. Da fehlt das, was eigentlich auch unter Freiraum verstanden werden sollte, nämlich Grünraum. Vor kurzem hat uns eine Berliner Planungsdezernentin vorgerechnet, dass es volkswirtschaftlich viel billiger ist,„die grünen Lungen“ zu erhalten, als im Nachhinein Kühlanlagen zu bau26 diskussionsveranstaltung en, und die dafür notwendige Stromversorgung. Ich habe aus meiner Erfahrung mit Bauträgern Angst, wenn in ihrem Leitbild steht, dass der Freiraum von Bauträgern hergestellt werden soll. Ich würde hier lieber hören, dass sich die Stadt Wien aktiv um die Freiräume kümmert. P: Das Thema Werbung im öffentlichen Raum wurde heute noch gar nicht angesprochen. Dabei wird Wien ja im internationalen Vergleich von Werbeflächen überschwemmt – auf Litfaßsäulen, City-Lights und öffentlichen Verkehrsmitteln. Und außerdem hab ich Sehnsucht nach dem Rathausplatz, der wird ja nach Angaben der Manager nur mehr 20–40 Tage im Jahr freigehalten. Alle übrigen Tage des Jahres wird er besetzt durch Nutzungen, die nur für Teilöffentlichkeiten interessant sind. Und das ist wirklich in Frage zu stellen, wenn ein so wichtiger Platz von der öffentlichen Hand selbst kommerzialisiert wird. P: Ich möchte eine Lanze brechen für das Aufheben von Grenzen und das Zulassen von Konflikten. Es geht nicht darum, Konflikte zu meiden, sondern sie zuzulassen und entsprechend auszutragen. Auch die Grenze zwischen Raumtypen sollte aufgehoben werden – auch in den Zuständigkeiten. Denn für die NutzerInnen zählen nicht einzelne Teile des öffentlichen Raums, sie sind ja nicht als Einzelteile erlebbar, sondern nur in ihrer Gesamtqualität. Zum Wetter: Ich will das Wetter erleben können, ich will nicht, dass alle Freiräume überdacht werden, ich will im Regen stehen dürfen! P: Einige konkrete Fragen zum Leitbild: Was wird unter Qualitätssicherung im öffentlichen Raum verstanden? Welche Rolle spielt der Begriff der Nachhaltigkeit? Wie kann der hohe Stellenwert des öffentlichen Freiraums vermittelt werden? Wo setzt das Leitbild neben allen anderen Grundlagen, Gesetzen und Strategiepapieren an? P: Wie kann ich mich beteiligen? Wo erfahre ich davon? Welche Beteiligungsmöglichkeiten sieht das Leitbild vor? 27 diskussionsveranstaltung P: Der Freiraum ist ein wichtiger Raum für die benachteiligten Gruppen in der Stadt: für die Kinder und Jugendlichen und immer mehr auch für die Alten. Und er ist vor allem wichtig in seiner Multifunktionalität. Wir haben in Wien sehr gute Angebote im sozialpädagogischen Bereich, in einer Form, wie es sie kaum in einer anderen Stadt gibt, und das sollte auch erhalten werden. Und auch das stellt eine Form des Managements dar. Im Bereich der Beteiligung muss man sehr darauf achten, wen man damit erreicht. Für Kinder, Jugendliche oder Menschen mit Migrationshintergrund braucht man bestimmte Methoden, damit man sie auch wirklich erreichen kann. Kaufmann: Wir haben in Mariahilf in den letzten Jahren viele Beteiligungsverfahren durchgeführt. Bis auf das Mariahilfer Platzl, das mit einem gesonderten Verfahren bearbeitet wurde, haben wir bei allen Beteiligungsverfahren die Anrainerinnen und Anrainer eingeladen und in einer ersten Runde in einer Art Brainstorming einfach um ihre Meinung gebeten. Die Beamtinnen und Beamten haben zugehört und aus diesen unterschiedlichen Wünschen Pläne gegossen, die wir beim nächsten Mal vorgestellt haben. Und in vielen Fällen ist es uns gelungen, schon im zweiten Treffen einen Kompromiss zu erzielen. Zur Frage, wie man sich beteiligen kann: Da kommt es immer darauf an, welche Projekte gerade laufen. Und dann kann man sich an den/die BezirksvorsteherIn wenden. Müller: Ich finde es auch wichtig, Konflikte zuzulassen. Man muss die Konflikte als Lernprozesse sehen. Am Beispiel der aufgestellten und wieder abmontierten Bänke wird das ganz deutlich: Man kann den Konflikt entfernen, indem man die Bänke entfernt. Man könnte aber auch mal genauer hinschauen, um zu klären, worum es dabei wirklich geht. Das ist dann auch eine Chance für eine Aushandlung im Sozialraum. Das, was Sie mit dem Leitbild jetzt fordern, das stellt auch Ansprüche an die Verwaltung, nämlich nach einer interdisziplinären und abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit. Das ist eine sehr wichtige Aufgabe für die Verwaltung, hier eine gemeinsame Perspektive zu bekommen. Puchinger: Genau darum geht uns in diesem Leitbild. Das Leitbild soll ja nicht in einem Landesgesetz münden, das dann von der Polizei überwacht wird. Wir haben uns vor etwa zwei Jahren mit der Architekturdeklaration zu hoch qualitativer Architektur in Wien bekannt. Und dieses Bekenntnis zur Qualität wird ja auch in verschiedenen Aktivitäten umgesetzt. Und ähnlich soll es auch mit diesem Leitbild sein, es soll eine Guide-line sein für das alltägliche Handeln von Politik und Verwaltung. Die Umsetzung muss in allen Handlungsfeldern passieren. Und der Kontrollor des öffentlichen Raums kann nur die Öffentlichkeit sein. Zum Grünraum: das ist sicher Teil des Leitbildes, der Umgang mit dem Grünraum hat natürlich eine große Bedeutung für Wien. Kos: Es gibt ja oft das Missverständnis, dass Kunst die Drüberstreu-Gestaltung ist, dass die Kunst die Funktion eines dekorativen Deckerls hat. Während ein Kunstwerk im sozialen Raum etwas ganz anderes ist. Ein solches Kunstwerk ist ein singuläres Zeichen, und die Stadt braucht Zeichen. Der 6. Bezirk hat eines der schönsten Zeichen: ein Kunstwerk von Laurence Wiener auf dem Flakturm. Kreppenhofer: Wir hoffen, dass wir bis Ende des Jahres ein fertiges schriftliches Papier haben, und für mich ist das der Beginn der Umsetzung. Und das Leitbild wird durch viele fachliche Diskussionen – auch solche wie die heutige – zum Leben erweckt werden. 28 kommentar Kommentar Der Diskurs über Funktion, Nutzung und Gestaltung ist eine Notwendigkeit Emanuel Müller Prof. Emanuel Müller, Leiter des Kompetenzzentrums Regional- und Stadtentwicklung an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit. Beschäftigt sich mit Fragen der soziokulturellen Arbeit, Beteiligung und Zivilgesellschaft. Verantwortlich für mehrere Projekte in der Regional- und Stadtentwicklung. Leitete das Projekt Nutzungsmanagement im öffentlichen Raum, an dem sechs Schweizer Städte beteiligt waren. Das Kompetenzzentrum Regional- und Stadtentwicklung hat einen Schwerpunkt im Bereich öffentliche Räume und erforscht im Moment auch in einem nationalen Forschungsprojekt die Praxis der Wegweisung aus öffentlichen urbanen Räumen. Forschung zum öffentlichen Raum: www.hslu.ch/publicspace www.hslu.ch/s-nutzungsmanagement Während zweier Jahre beschäftigte sich ein Forschungsteam* der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit mit dem öffentlichen Raum. Wurde zuerst die Praxis des Managements des öffentlichen Raums erfasst und zusammengestellt, so erforschte das Team in der zweiten Phase anhand von Fallstudien in sechs Schweizer Städten das Verhalten der NutzerInnen. Und im Juni dieses Jahres schließlich wurden die Resultate des Projekts in verwaltungsinternen Workshops kommuniziert. Dabei zeigte sich ein offensichtliches Bedürfnis und die Notwendigkeit eines Diskurses, der die Grenzen der Verwaltungsabteilungen überschreitet. Was in Wien mit dem„Leitbild öffentlicher Raum“ bereits vorhanden ist, fehlt in den Schweizer Städten noch weitgehend: Eine ausdiskutierte Grundlage als Orientierung für Management, Gestaltung und Vorsorge des öffentlichen Raums. Öffentliche Räume sind beliebt und attraktiv. Vor allem in der Sommerzeit werden sie intensiv genutzt. Diese Nutzungsvielfalt kann auch Nutzungskonflikte zur Folge haben und macht das Management des öffentlichen Raums für Politik und Verwaltung zu einer immer anspruchsvolleren Aufgabe. Vom„Bösen Buben“ zum„Musterknaben“ Noch vor drei Jahren wurde der öffentliche Raum in den Schweizer Städten vor allem mit seinen Problemen und Schwierigkeiten gesehen. Jeden Sommer neue Trends,„erschreckend“ insbesondere jene, die mitten in die ordnungsliebende Schweizer Seele trafen: immer mehr Abfall, immer mehr öffentliches Grillieren, und schlussendlich sogar noch öffentliche Besäufnisse. In der Presse erschien der öffentliche Raum zunehmend als„Schlachtfeld“. Vergessen ging dabei, dass eine Intensivierung der Nutzung sowohl für die Attraktivität und Beliebtheit des öffentlichen Raums steht, dass Konflikte, die öffentlich werden, auch die Möglichkeit zu ihrer Bearbeitung in sich tragen und dass veränderte Verhaltensweisen auch nach einer Anpassung des Unterhaltes und des Managements des öffentlichen Raums rufen. 29 kommentar Inzwischen kann man in der Schweiz bezüglich der öffentlichen Kommunikation über den öffentlichen Raum fast schon von einem Paradigmenwechsel sprechen. Kaum ein/e PolitikerIn verpasst es, öffentliche Räume auch als Standortfaktor hervorzustreichen und die Verbesserung urbaner Lebensqualität durch gut gestaltete, gut genutzte und gut unterhaltene öffentliche Räume zu betonen. Ist der öffentliche Raum nun plötzlich vom Problemkinde und bösen Buben zum Musterknaben mutiert? Geklärte Vorstellungen … Die öffentliche Meinung ist eine launische Diva, und für die Presse sind„Katastrophen“-Meldungen allemal interessanter als die„Normalität“. Um nicht schon im nächsten Sommer, in dem sich eventuell wieder vermehrt die problematische Seite des öffentlichen Raums zeigt und der Druck auf die Politik und die Verwaltung steigt, wieder in eine Verteufelung des öffentlichen Raums zurückzufallen, braucht es Leitlinien, in denen unmissverständlich festgehalten ist, welche Funktion und Bedeutung der öffentliche Raum hat und die für Verwaltung und Politik über den Alltag hinaus Orientierung ermöglichen. Mit dem Wiener Leitbild für den öffentlichen Raum wurde eine solche Orientierung geschaffen. Auf den drei Säulen Vorsorge, Management und Gestaltung können Maßnahmen geplant werden, sowohl von der öffentlichen als auch der privaten Hand. Mit der Betonung der Vorsorge weist das Leitbild auf die Notwendigkeit hin, im Management und in der Planung auch zukünftige Anliegen und Bedürfnisse mitzudenken und-zuplanen. Es fällt zudem positiv auf, dass dem öffentlichen Raum eine Schlüsselposition bei der Stadtentwicklung zugesprochen wird. Das Leitbild als Gesamtes betont auch immer wieder das Dynamische, Überraschende und Unvorhergesehene, das beim Management und der Gestaltung des öffentlichen Raums berücksichtigt werden muss. Und dass ein so geartetes Management nur abteilungsübergreifend, interdisziplinär und in einer guten Kooperation zwischen öffentlicher und privater Hand und durch eine Beteiligung der StadtbewohnerInnen möglich wird. … und kontinuierlicher Diskurs Mit dem Leitbild verfügt die Stadt Wien zwar über eine wichtige Grundlage, und vieles, was wir auch im Projekt Nutzungsmanagement als Forschungsergebnis vorweisen können, ist hier bereits mit aufgenommen. So konnten wir beispielsweise hohe Kompetenzen in der flexiblen Aneignung von Räumen bei den Raumnutzenden feststellen. Und durchwegs äußern Nutzende eine hohe Wertschätzung gegenüber den öffentlichen Räumen. Dass daraus nicht automatisch ein sorgfältiger Umgang abgeleitet werden kann, ist nur eine Folge der Urbanität und der Widersprüchlichkeiten und Komplexitäten, die städtische öffentliche Räume kennzeichnen. Genau solche(und andere) Widersprüchlichkeiten sind es, die – trotz eines vorhandenen Leitbildes – den kontinuierlichen Diskus über den öffentlichen Raum notwendig erscheinen lassen, ob hierzulande oder in Wien. Nur verfügt Wien mit seinem Leitbild dabei über eine bereits vorhandene Grundlage, die einen solchen Diskurs vereinfachen dürfte. * Nutzungsmanagement im öffentlichen Raum Ein Projekt der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit Projektteam: Prof. Emanuel Müller, Projektleiter und Leiter des Kompetenzzentrums Regional- und Stadtentwicklung Barbara Emmenegger, Soziologin, Dozentin und Projektleiterin, Kompetenzzentrum Regional- und Stadtentwicklung Monika Litscher, Ethnologin, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Kompetenzzentrum Regional- und Stadtentwicklung Thomas Steiner, Bauingenieur, MAS Gemeinde-, Stadtund Regionalentwicklung, Projektleiter Kompetenzzentrum Regional- und Stadtentwicklung Flavia Caviezel, Ethnologin, Freischaffende Mitarbeiterin www.hslu.ch/nutzungsmanagement 30 Viele AkteurInnen – im öffentlichen Raum mischen viele mit Von Beginn an setzte die Initiative zur Erstellung des Leitbildes auf die Einbindung der verschiedenen AkteurInnen im öffentlichen Raum. Denn ob und wie ein öffentlicher Raum im Alltag für verschiedene Nutzungsansprüche funktioniert, hängt vom guten Zusammenspiel vieler ab. Auch hier kommen die drei Aktionslinien – Vorsorge, Gestaltung und Management – zum Tragen. Die ersten Weichen für eine gute Versorgung und Verortung öffentlicher Räume legt die Flächenwidmung und Stadtteilplanung. Weitere wichtige Rahmenbedingungen werden durch die rechtlichen Bestimmungen für die Nutzung des öffentlichen Raums festgelegt. Bei der Gestaltung gilt es, Nutzungsansprüche, Bau- und Erhaltungskosten in eine gute Balance zu bringen. Im alltäglichen Gebrauch kommen viele AkteurInnen zum Zug. Je nach Ort braucht es Unterstützung bei der Aneignung und Vermittlung zwischen verschiedenen NutzerInnengruppen. Neben diesen sozialen Komponenten gilt es aber auch ganz handfeste Dinge, wie die Müllentsorgung oder die Instandhaltung, zu organisieren. Im folgenden Beitrag kommen MitarbeiterInnen aus verschiedenen Magistratsabteilungen zu Wort und beschreiben, was aus ihrer Sicht in Zukunft im öffentlichen Raum wichtig sein wird und welche Beiträge sie in ihrem Fachbereich leisten können. viele akteurinnen – interviews 31 viele akteurinnen – interviews Birgit Berger, MA 21B Stadtteilplanung und Flächennutzung Was wird zukünftig wichtig sein im öffentlichen Raum? Der öffentliche Raum ist bedeutend für die Lebensqualität einer Stadt, er ist gemeinsam mit den Gebäuden so etwas wie die„Seele der Stadt“. Wichtiges Anliegen muss es sein, dass der öffentliche Raum angenommen, genutzt und dadurch belebt wird. Früher war die Nutzung des öffentlichen Raums selbstverständlicher, da sich das Leben dort abgespielt hat und die Menschen mehr zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs waren. Heute werden viele Wege mit dem PKW zurückgelegt und der öffentliche Raum oft nur passiv erlebt. Deshalb zählen neben der hochwertigen Gestaltung des öffentlichen Raums auch Motivationsmaßnahmen zur Veränderung des Mobilitätsverhaltens zu den großen Herausforderungen. Wichtig wird es in Zukunft sein, noch mehr auf ein breites Angebot an Nutzungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Zielgruppen zu setzen. Der öffentliche Raum soll offen sein für sich im Tages- und Jahresverlauf ändernde Nutzungsanforderungen, für Ruhe und Aktivität. Was können Sie beitragen? Der Beitrag der Magistratsabteilungen 21 A und B ist vielfältig: Mit dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan wird der rechtliche Rahmen für den öffentlichen Raum gestaltet. Es werden Nutzungen festgelegt, Durchwegungen ermöglicht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, konkret an Projekten mitzuarbeiten: So hat die Magistratsabteilung 21 B gemeinsam mit dem Wiener Wirtschaftsförderungsfonds beispielsweise den Masterplan für das ehemalige Flugfeld Aspern, die künftige Aspern Seestadt, beauftragt und begleitet. Es wurde dabei besonderer Wert darauf gelegt, dass das Gebiet kleinteilig organisiert ist, eine Mischung verschiedener Nutzungen aufweist und so eine Stadt der kurzen Wege entsteht. In der Folge wurde mit dem dänischen Büro Gehl Architects in Kooperation mit der Entwicklungsgesellschaft Wien 3420 AG und der Magistratsabteilung 19(Architektur und Stadtgestaltung) ein Handbuch für den öffentlichen Raum in der Seestadt entwickelt, das eine hohe Qualität und Alltagstauglichkeit des öffentlichen Raums erwarten lässt. Aber auch durch das eigene Verhalten kann ein kleiner, aber wichtiger Beitrag geleistet werden, z. B. indem man Geschäfte im Grätzel nutzt oder Wege zu Fuß zurücklegt und den öffentlichen Raum bewusst wahrnimmt. Und was gibt es Schöneres, als an einem lauen Sommerabend in einem schattigen Gastgarten zu verweilen und dabei das bunte Treiben auf einem Platz zu beobachten. 32 viele akteurinnen – interviews Hans-Jörg Zerz, MA 48 Abfallwirtschaft, Straßennutzung und Fuhrpark Was wird zukünftig wichtig sein im öffentlichen Raum? Aus Sicht der MA 48 und ihrer täglichen Arbeit ist die gute Zugänglichkeit der Müllräume für die Behälterentleerung entscheidend. Das Ziel sind kurze und ausreichend breite Wege von den Müllsammelbehältern zu den Fahrzeugen. Außerdem ist eine angemessene Anzahl gut zugänglicher Standorte für die öffentliche Altstoffsammlung erforderlich. Für die Straßenreinigung und den Winterdienst sind barrierefreie Oberflächen für die MA 48 entscheidend, sprich möglichst wenige Nischen, Vertiefungen/Erhöhungen, Unebenheiten etc., sodass die Flächen gut zu reinigen sind. Was können Sie beitragen? Als modernes Dienstleistungsunternehmen ist es der MA 48 ein besonderes Anliegen, schon frühzeitig in Planungsprozesse – insbesondere bei Stadterweiterungsgebieten – eingebunden zu werden, um den Anforderungen einer zeitgemäßen Straßenreinigung, Abfallwirtschaft und dem Winterdienst nachkommen zu können. Zu diesem Zweck gibt es einen Produktund Anforderungskatalog, in dem die wesentlichen Leistungsangebote und technischen Anforderungen der MA 48 aufgelistet werden. 33 viele akteurinnen – interviews Leopold Bubak, MA 65 Rechtliche Verkehrsangelegenheiten Was wird zukünftig wichtig sein im öffentlichen Raum? Im Sinne des Masterplan Verkehr samt Evaluierung und Fortschreibung sind als generelle Hauptziele einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung im öffentlichen Raum in Wien einerseits Verkehrsvermeidung durch mobilitätssparende Stadtentwicklung und Raumordnung sowie die Verkehrsverlagerung vom motorisierten Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr, zum Rad- und Fußgängerverkehr festgelegt. Andererseits rückt auch die verkehrsfremde Nutzung des öffentlichen Raums – z. B. für Veranstaltungen, zur Freizeitgestaltung, für Werbezwecke etc. – mehr und mehr in den Vordergrund. Ich denke, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird und dass der öffentliche Raum zukünftig noch„farbenfroher“ sein wird. Wichtig wird es daher vor allem sein, die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum miteinander in Einklang zu bringen. Es soll dabei das Prinzip„Straße fair teilen“ zur Anwendung kommen. Was können Sie beitragen? Die MA 65 kann als Rechtsabteilung einen Anpassungsbedarf rechtlicher Grundlagen(StVO) aufzeigen bzw. entsprechende Novellierungen fordern und bei Lösungsvorschlägen aktiv mitarbeiten. Als Leiter der MA 65 werde ich vor allem darauf achten, dass – sowohl in der Legistik als auch in der Vollziehung der geltenden Gesetze – die immer vielfältigeren Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums berücksichtigt werden. Der rechtliche Rahmen für das Zusammenleben im öffentlichen Raum muss möglichst einfach und verständlich sein, um Konflikte von vornherein zu verhindern. Die MA 65 wird daher auch besonderes Augenmerk darauf legen, dass die geltenden Vorschriften für jeden klar erkennbar und nachvollziehbar sind. So kann auch künftig eine sichere Nutzung des öffentlichen Raums für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden. 34 viele akteurinnen – interviews Andrea Jäger, Sucht- und Drogenkoordination Wien Was wird zukünftig wichtig sein im öffentlichen Raum? Die Planungen von öffentlich zugänglichen Freiräumen müssen nach Überlegungen eines funktionierenden Soziallebens geplant werden und nicht ausschließlich nach marktwirtschaftlichen Kriterien. Öffentliche Räume ohne Konsumzwang sollten aktiv gefördert werden. Für das soziale Zusammenleben ist es wichtig, Orte der Begegnung und Kommunikation zu haben, die in unterschiedlicher Weise in Besitz genommen werden können. Gleichzeitig darf nicht vergessen werden, dass ein friktionsfreies Nebeneinander von zahlreichen NutzerInnengruppen nur möglich ist, wenn die bestehenden Regeln und Gesetze des Zusammenlebens eingehalten und auch gegenseitige Toleranz und Solidarität nicht außer Acht gelassen werden. Auch wenn es für manche Menschen schwierig und belastend ist, mit sichtbarer Krankheit, Elend und Armut im öffentlichen Raum umzugehen, ist es auch zukünftig wichtig, Suchtkranke, Wohnungslose, psychisch Kranke etc. nicht aus dem öffentlichen Raum auszuschließen, sondern diese – je nach Bedarf – zu unterstützen, integrative Hilfsangebote anzunehmen. Was können Sie beitragen? Das Thema konsumfreier, öffentlicher Raum als notwendiger„Lebensraum“ für viele Anspruchsgruppen und die Förderung von sozialem Zusammenhalt und Eigenverantwortlichkeit benötigt LobbyistInnen. Die Sucht- und Drogenkoordination sieht sich als Lobbyistin dieses Themas und nimmt in Wien u. a. die Aufgabe wahr, allparteiliche, gemeinwesenorientierte und zielgruppenspezifische Projekte(Streetwork, Help U, SAM) zu fördern. Die Arbeit für die WienerInnen im öffentlichen Raum muss vom gemeinsamen Einsatz der AkteurInnen getragen sein. Mit Kooperationen sind notwendige Abstimmungen von Maßnahmen effektiv und besser möglich. Die SDW fördert eine dichte Vernetzung aller KooperationspartnerInnen im öffentlichen Raum. Durch die breite Unterstützung und das Engagement aller KooperationspartnerInnen(MD-OS, MD-KS, Polizei, Wiener Linien, ÖBB, Billa, MA 15, MAG ELF, MA 13 – Fachbereich Jugend/Pädagogik, MA 40, MA 42, MA 48, MA 18, MA 19, FSW – Fachbereich Betreutes Wohnen, Caritas, Volkshilfe Wien – sophie etc.) war es in den letzten Jahren möglich, bestehende Problemlagen im öffentlichen Raum erfolgreich zu minimieren. Um die Probleme im öffentlichen Raum so klein wie möglich zu halten, wird die erfolgreiche Abstimmung von Strategien und Aktivitäten mit den involvierten PartnerInnen auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt der Sucht- und Drogenkoordination Wien sein. 35 viele akteurinnen – interviews Almir Ibric, MA 17 Integrations- und Diversitätsangelegenheiten Was wird zukünftig wichtig sein im öffentlichen Raum? Die demografischen Veränderungen der Stadt Wien wirken sich auch auf die Situation im öffentlichen Raum aus. Wien ist eine Weltstadt, die einen der höchsten Lebensqualitätsstandards bietet. Hier haben viele Menschen aus den verschiedensten Ländern der Welt ein neues Zuhause gefunden. Diese Menschen bereichern unsere Stadt insbesondere im öffentlichen Raum, da der öffentliche Raum immer ein Ort der Begegnung ist. Gerade darin besteht die Wichtigkeit der öffentlichen Plätze, die oft eine entscheidende Rolle im täglichen Miteinander spielen. Kulturell bedingte Gewohnheiten, religiöse Bräuche und Menschenbilder werden eben an öffentlichen Plätzen konstruiert, da diese das Gegenteil der häuslichen, gewohnten Intimsphäre darstellen. Zukünftig werden alle menschenverbindenden Systeme, sowohl im kommunikativen als auch architektonischen Sinn, an öffentlichen Plätzen eine entscheidende Rolle spielen. Abhängig von der Art der öffentlichen Plätze werden diese mitentscheiden, ob an diesen Plätzen eine Kultur des Dialogs und der Begegnung entsteht oder eine passive Art der Begegnung und Zurückgezogenheit. Was können Sie beitragen? Wir als MA 17 begleiten die Bevölkerung bei diesen Veränderungen und helfen ihnen erprobte und erfolgreiche Strategien für ein tolerantes Miteinander im öffentlichen Raum anzuwenden. Verschiedene Projekte, die zum Thema besseres Zusammenleben beitragen, wirken hierbei unterstützend. Das Projekt„KoVer“ – KommunikatorInnen und VermittlerInnen im öffentlichen Raum ist hier beispielgebend zu nennen. Die KommunikatorInnen leisten von Juni bis September präventive Arbeit in den Parks und Grünanlagen der Stadt Wien. Sie suchen Kontakt zu den ParkbesucherInnen und AnrainerInnen, versuchen bestmöglich auf deren Bedürfnisse einzugehen und leisten moderierte Konfliktarbeit direkt vor Ort. Die AnwohnerInnen werden auch stark in die Gestaltung des Klimas ihres unmittelbaren Lebensraums mit einbezogen. Das Projekt„sei dabei“ bietet die Chance, mit NachbarInnen oder Grätzelmitgliedern, die man bisher noch nicht kannte, ins Gespräch zu kommen und eine freundschaftliche Basis des Miteinanders zu finden. Treibender Motor sind dabei Kleinstprojekte zu verbindenden Themen wie Sport, Sprache, Kulinarik oder Kunst, die dann im öffentlichen Raum stattfinden. Übergeordnet über diesen Schwerpunktsetzungen stehen Initiativen, die Sitten, Gebräuche und Verhaltensregeln in Österreich allgemein thematisieren. Für die Bereiche Bildung, Zusammenleben, Gesundheit, Wohnen und Spracherwerb bietet das Wien-weite Projekt„StartWien“ vielfältige Informationsmöglichkeiten. Diese helfen in weiterer Folge natürlich auch dabei, das gemeinsame Leben im öffentlichen Raum möglichst reibungslos zu gestalten. 36 viele akteurinnen – interviews Sabine Gehmayr, Architektin, Gebietsbetreuung Stadterneuerung 17–18 Was wird zukünftig wichtig sein im öffentlichen Raum? Begegnungsraum für Interaktion zwischen Menschen zu sein, dies wird der öffentliche Raum in Zukunft bieten können müssen. In einer Welt, in der Begegnungen vermehrt virtuell stattfinden, soll der öffentliche Raum ein Treffpunkt sein – von Angesicht zu Angesicht, AkteurIn sein, oder auch in die Rolle der Zuschauerin, des Zuschauers schlüpfen. Der öffentliche Raum als reale Alternative zur Interaktion im virtuellen Raum. Hier trifft man das Leben in seiner Vielfalt, hier soll auch Reibung und Dissonanz zugelassen werden, denn so funktioniert kennenlernen, der Ausgangspunkt für Toleranz. Der öffentliche Raum muss als Begegnungsraum, also als Ort, begriffen werden und nicht als Abstandsfläche zwischen Häusern, Autos, Sezessionsgittern. Offen und vielfältig nutzbar muss er sein, im Laufe eines Tages, eines Jahres. Wandelbar soll er sein und damit die kreative, temporäre Aneignung durch seine BenutzerInnen ermöglichen, sogar provozieren. Besonders Kindern und Jugendlichen soll er Bewegungsraum sein. Aufenthalts- und Erlebnisqualität für die verschiedenen Bevölkerungsgruppen im Wohnumfeld soll er bieten. Meiner Ansicht nach wird es auch wichtig sein, die Leere eines Raums neu zu begreifen, und nachzudenken über Demontage von Benutzungshindernissen – Leere im Sinne von Möglichkeit, nicht gleichbedeutend aber mit Fadesse oder Trostlosigkeit. Was können Sie beitragen? In und durch meine Arbeit Lobbying betreiben für die Qualität und Wertschätzung von öffentlichen Räumen – das ist mein Beitrag. Möglich machen, nicht verhindern, und damit Fenster und Türen öffnen für die Kreativität. 37 viele akteurinnen – interviews Renate Kraft, MA 13 Bildung und außerschulische Jugendbetreuung Was wird zukünftig wichtig sein im öffentlichen Raum? Der öffentliche Raum soll für soziale Kontakte und Begegnungen wertgeschätzt, erhalten und ausgeweitet werden. Für individuelle und konsumfreie Nutzung muss ausreichend Raum zur Verfügung stehen. Der Umgang mit Kommerzialisierung des öffentlichen Raums muss ein bedachtsamer sein. Verkehrsplanung sollte den Fokus weiterhin besonders auf FußgeherInnen, RadfahrerInnen und öffentlichen Verkehr richten. Bei Veränderungen im öffentlichen Raum sollen künftige NutzerInnen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Interessen und Bedürfnisse einbezogen werden. Methodenvielfalt bei Beteiligungsprozessen kann dazu beitragen, die Teilhabe aller (z. B. Kinder, Jugendlicher) zu gewährleisten. Prinzipiell sind im Zuge von Planung und Gestaltung die Grundsätze von Gender-Mainstreaming, Diversität und Partizipation zu beachten. Um multifunktionale Nutzungen zu ermöglichen, ist es wichtig, nutzungsoffene Räume zu forcieren. Dabei sollten zeitliche Nutzungsunterschiede verstärkt berücksichtigt werden. Schon jetzt werden z. B. Flächen konfliktfrei vormittags von Menschen mit kleinen Kindern und nachmittags von Jugendlichen genutzt. Das kann zur Erhöhung des Flächenpotenzials bewusster eingeplant werden. Um das Spektrum der Mehrfachnutzung in Wien zu erweitern, wäre es sinnvoll, Flächen öffentlichen Zwecks(z. B. Schul- und Jugendsportflächen) generell für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Was können Sie beitragen? Als Jugendreferat der Stadt Wien leisten wir Lobbying für mehr Akzeptanz von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum. Es gilt Spiel und Spaß im Freien mit vielfältigen sozialen Kontakten und Gruppenerfahrungen zu ermöglichen. Daher ist es uns ein wichtiges Anliegen, immer wieder die Bedeutung öffentlich zugängiger Freiräume für die physische und psychische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hervorzuheben. In unserer Schnittstellenfunktion streben wir diesbezüglich verstärkt fächer- und abteilungsübergreifendes Arbeiten an und bringen unser ExpertInnenwissen ein. Bei Neu- und Umgestaltung öffentlicher Flächen fördern und unterstützen wir kinder- und jugendgerechte Beteiligungsprozesse. Gemeinsam mit den vom Jugendreferat der MA 13 subventionierten Vereinen wollen wir den öffentlichen Raum weiter als„positiven Ort“ der Begegnung und Bewegung positionieren. Dementsprechend sind SozialarbeiterInnen und FreizeitpädagogInnen der mobilen Jugendarbeit und der Parkbetreuung ganzjährig – im Sommer bis zu 700 – im öffentlichen Raum unterwegs. Sie stehen Kindern und Jugendlichen als Ansprech- und Bezugspersonen zur Verfügung. Auch Erwachsene werden punktuell einbezogen. Wir setzen uns dafür ein, dass der vor Jahren von der Stadt Wien eingeschlagene – europaweit einzigartige – Weg der präventiven Kinder- und Jugendarbeit im öffentlichen Raum fortgesetzt und ausgebaut wird. 38 viele akteurinnen – interviews Karl Hawliczek, MA 42 Wiener Stadtgärten Was wird zukünftig wichtig sein im öffentlichen Raum? Die Sicherung von Grün- und Freiräumen – bestehenden und zukünftigen – ist und wird auch weiterhin eine wichtige Aufgabe sein. Die Ausgestaltung der Freiflächen soll so erfolgen, dass die Freiräume auf lange Sicht nutzbar sind. Wichtig ist auch, dass die Freiflächen von möglichst vielen NutzerInnengruppen konfliktfrei genutzt werden können. Deshalb werden im Zuge von Gestaltungsmaßnahmen Partizipationsverfahren noch mehr an Bedeutung gewinnen. Die Berücksichtigung der Prinzipien der Barrierefreiheit und des Gender-Mainstreaming soll auch künftig einen Beitrag dazu leisten, gleichberechtigte Nutzungsmöglichkeiten für verschiedene NutzerInnengruppen zu schaffen. Was können Sie beitragen? Bei der Gestaltung von Grünraum- und Parkprojekten werden die vor Ort ansässigen NutzerInnengruppen weitestmöglich eingebunden. Soweit es technisch und finanziell umsetzbar ist, lassen wir die Anforderungen und Wünsche der Beteiligten in die Gestaltung einfließen. Dadurch entsteht auch eine Identifikation mit der ortsspezifischen Gestaltung und Ausstattung jeder Anlage. Durch die Wahl der Bepflanzung wollen wir auch weiterhin den Grünaspekt in den öffentlichen Freiräumen trotz hoher Nutzerfrequenz gewährleisten. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist uns die Berücksichtigung der Ansprüche der durchsetzungsschwächeren NutzerInnengruppen, das sind z. B. bei Ballspielkäfigen und Kinderspielplätzen die Jüngeren und Mädchen. Deshalb setzen wir die Grundsätze des Gender-Mainstreaming und der Barrierefreiheit bei jedem unserer Projekte um. Eine wichtige Rolle spielt hier auch die Parkbetreuung, die vor Ort zwischen den NutzerInnengruppen vermittelt. Der Sicherheitsaspekt spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle für die Nutzung von Freiräumen, weshalb bei der Grünraumgestaltung besonders Augenmerk auf hohe Transparenz, ausreichende Beleuchtung und die Vermeidung von Angsträumen gelegt wird. Wir versuchen auch eine möglichst vandalismusbeständige und nachhaltige Ausstattung und Gestaltung zu wählen. Bei Widmungsverfahren bringen wir uns dahingehend ein, dass wir ein ausreichendes Maß an Frei- und Grünräumen, eine entsprechende Dimensionierung der einzelnen Flächen und eine Vernetzung dieser einfordern. Bei der Planung von Freiräumen bei Kindertagesheimen und Schulen versuchen wir auf Größe und Qualität Einfluss zu nehmen. Wir treten außerdem dafür ein, dass die Mehrfachnutzung Realität wird. Es sollen keine Monopolstellungen für bestimmte NutzerInnengruppen in öffentlichen Freiräumen entstehen. Grün-, Erholungsund Bewegungsfreiflächen sollten weitestgehend mehrfach und von allen genutzt werden. 39 viele akteurinnen – interviews Manfred Faly, MA 51 Sportamt Was wird zukünftig wichtig sein im öffentlichen Raum? Öffentliche Räume sollen auch dem Sport zugutekommen. Was können Sie beitragen? Diese Entwicklung wird vom Sportamt insofern unterstützt, da auch informelle Sportstätten(nicht genormte Sportanlagen bzw. Lifetimesportarten) betreut werden. Viele dieser öffentlichen Räume wie z. B. Donauinsel, Parks, Prater Hauptallee, Wasserflächen stehen somit auch vereinsungebundenen Personen als öffentliche Sporträume zur Verfügung. Die MA 51 achtet auch, dass bei Neubaumaßnahmen zur Deckung des öffentlichen Bedarfes bei der Erschließung neuer Stadtgebiete die Vorgaben des STEP 05 eingehalten werden und regt bei der Flächenwidmung an, dass entsprechende Vorsorge getroffen wird. Das Hauptaugenmerk der MA 51 liegt jedoch in der kundenInnenorientierten Ausrichtung der sportlichen Infrastruktur, d. h. Orientierung am Sportnachfrageverhalten der Bevölkerung bei sämtlichen Maßnahmen und die genaue Erfassung des geänderten Freizeitverhaltens. Die Schaffung multifunktionaler Sportanlagen, die Bewegungsalternativen für alle Altersgruppen bieten, kombiniert mit bedarfsorientierten Öffnungszeiten. Keine Verdrängung von Kinder-, Jugend- und Wettkampfsport, sondern Erweiterung dieser Anlagen um familienfreundliche und breitensportorientierte Aspekte. 40 fachexpertisen – karin schwarz-viechtbauer Gestaltung des öffentlichen Raums Karin Schwarz-Viechtbauer Grundlagen, Arbeits- und Herangehensweise DI Karin Schwarz-Viechtbauer, Architektin, geschäftsführende Direktorin des Österreichischen Instituts für Schul- und Sportstättenbau(ÖISS) Architekturstudium und Universitätsassistentin an der TU Wien freischaffende Tätigkeit in Arbeitsgemeinschaft mit Arch. DI Dr. Karl-Heinz Schwarz Arbeitsschwerpunkte: öffentlicher Raum, Schulbau sowie Spiel-, Sport- und Bewegungsareale Entwicklung der Studienreihe zur Neuinterpretation des öffentlichen Raums und von Strategiekonzepten für die Wiener Bezirke Präambel Der öffentliche(Lebens-)Raum ist • ein gebräuchlicher Terminus, aber dennoch eine abstrakte Begrifflichkeit, die sich aufgrund ihrer Vielfältigkeit einer eindeutigen und allgemein gültigen Definition entzieht; • Ort der Begegnung, des sozialen Ausgleichs, der vielfältigen Interaktion und der Identifikation; • Ort, an dem Aneignung stattfinden muss, um Inanspruchnahme und Lebendigkeit sicherzustellen; • Bühne der Gesellschaft – ein Ort, den man betritt, um zu sehen und gesehen zu werden; • die Visitkarte einer Stadt oder eines Stadtteils; • Erholungs- und Freizeitraum; • Aufenthalts- und Transitraum, wird statisch und in unterschiedlichen Geschwindigkeiten bewegt wahrgenommen und erlebt. Der öffentliche Raum bestimmt • die Lesbarkeit und Orientierung im Stadtsystem, definiert durch Stadtgestalt und konkrete Sequenzabfolgen. Der öffentliche Raum trägt • als entscheidender Faktor zur urbanen Lebensqualität bei. Der öffentliche Raum ist die Stadt an sich und daher zentrale Aufgabe der Stadtplanung.(Martin Wentz/Frankfurt) Der gegenständliche Beitrag beruht zum einen auf den Erfahrungen und Erkenntnissen der Studie zur„Neuinterpretation des öffentlichen Raums“, die mit dem Ziel langfristiger Entwicklungskonzepte für den öffentlichen Raum in Wiener Bezirken entwickelt und bis dato im Auftrag der MA 19 in den Bezirken 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 16 umgesetzt wurde. Einfluss auf diesen Beitrag hatten auch die Planungsarbeit an einem öffentlichen Platz in Wien sowie die Tätigkeit am Österreichischen Institut für Schul- und Sportstättenbau(ÖISS), wo u. a. die raumrelevanten Fragen von Spielen, Sport und Bewegung beleuchtet, internationale Entwicklungstendenzen analysiert und entsprechende Anforderungen formuliert werden. Zeitgemäße Querschnittsthemen wie Barrierefreiheit, Gender-Aspekte, Mehrfachnutzung u. v. m. finden dabei Berücksichtigung. Die Studie zur Neuinterpretation des öffentlichen Raums hat umfassende Untersuchungen und Analysen des Ist-Zustandes im öffentlichen Raum zum Inhalt; quantitative und qualitative Defizite und Mängel werden erhoben sowie Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Studien bieten eine breite Informationsbasis und vergleichbare Aussagen über die Ausprägung des öffentlichen Raums auf Basis objektiver Erhebungsund Beurteilungskriterien. Sie befassen sich mit sektoralen Grundlagen und Fragestellungen mit Fokus auf Nutzung und Ort. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Studien liegt in einer umfangreichen Analyse der Freiräume in den jeweiligen Bezirken. Die Freiräume werden erhoben, quantitativ dargestellt und verbal beschrieben(Lage, städtebaulicher Kontext, Entstehung, Nutzungsangebote und Nutzungsprofile, Ausstattungselemente, baulicher Zustand, Aussagen zur Inanspruchnahme und Nutzungsdichte sowie empirische Erkenntnisse). Objektive und vergleichbare Aussagen liefern Bewertungen auf Basis von städtebaulichen Richtwerten(Einzugsgebiete auf41 fachexpertisen – karin schwarz-viechtbauer grund zumutbarer Weglängen sowie Flächen pro EinwohnerIn). Im Rahmen von Interviews mit InteressenvertreterInnen und MultiplikatorInnen werden der öffentliche Raum und dabei speziell die Freiräume im Bezirk aus den jeweiligen Blickwinkeln beleuchtet und mit den spezifischen Erfahrungen belegt. Dabei werden die unterschiedlichen Ansprüche der verschiedenen Gruppen an den öffentlichen Raum und sozialräumliche Aspekte(Nutzungskonflikte, Verdrängungsprozesse, sozial determinierte Orte, Vandalismus sowie Reparatur- und Erneuerungsbedarf etc.) deutlich. Bürgerbefragungen, die mittels eines eigens entwickelten Fragebogens von professionellen MeinungsforscherInnen durchgeführt werden und bezüglich Viertel- und Altersverteilung für den Bezirk repräsentativ sind, gehen u. a. den Qualitäten und Defiziten der Freiräume nach. Auch Angstund Wohlfühlräume in Tages- bzw. Nachtsituationen werden abgefragt. Zusammenfassend werden die Freiräume in Kontext zueinander sowie zum Grätzel und zum Bezirksteil gestellt. Diese Analysen ermöglichen wertvolle Erkenntnisse sowie Aussagen zur Situation der Freiräume in den untersuchten Bezirken – das sind aufgrund von Methodik und Arbeitsweise vor allem die dicht bebauten Bezirke innerhalb des Gürtels und ansatzweise auch die dicht bebauten Teile der Außenbezirke(z. B. Ottakring zwischen Gürtel und Maroltingergasse); die Erkenntnisse weisen ein hohes Maß an Übereinstimmung und Allgemeingültigkeit auf; Rückschlüsse für Stadtentwicklungsgebiete erscheinen möglich. Defizite und Handlungsfelder „Je monofunktionaler der öffentliche Raum ist, desto weniger entspricht er seiner Funktion; Qualität im öffentlichen Raum entsteht durch Nutzungsüberlagerung.“(Martin Wentz, Frankfurt, 2001) Der öffentliche Raum in den dicht bebauten, vornehmlich gründerzeitlich strukturierten Teilen Wiens ist geprägt von Freiraumdefiziten und funktioneller Determinierung. Der öffentliche Transitraum(Straßen, Gassen und Wege) hat primär Verkehrsfunktion und wird vom MIV(motorisierter Individualverkehr) in Bewegung oder in Ruhe(Stellplätze im Straßenraum) dominiert; Aufenthaltsbereiche sind unterrepräsentiert bzw. großteils auf Parks und Plätze beschränkt. Wohngebietsbezogene Freiräume – zahlreich, aber klein Aufgrund der historischen und städtebaulichen Rahmenbedingungen beruht die Versorgung mit Grün- und Freiräumen in den dicht bebauten Stadtteilen Wiens in überwiegendem Maße auf kleinen, wohngebietsbezogenen Parks(„Beserlparks“). Charakteristisch für diese wohngebietsbezogenen Parks sind die gründerzeitlichen Rasterplätze, die durch Freihaltung eines(oder fallweise auch nur eines Teiles eines) Baublocks entstanden sind. Das„Netz“ an wohngebietsbezogenen Parks in den einzelnen Bezirken ist ein relativ dichtes; große Probleme stellen jedoch die Bevölkerungsdichten im Verhältnis zu den kleinen Parkflächen und der damit verbundene Nutzerdruck sowie Mängel in der Durchwegung und(fußläufigen) Vernetzung dar. Die„Beserlparks“ sind so gut wie allerorts intensiv genutzt; soziale Phänomene wie Nutzungsdruck und Nutzungsdichte, Übernutzung(Reparatur- und Wartungsbedarf), Nutzungskonflikte, soziale Determinierung von Orten, Verdrängungsprozesse und Rückzugsverhalten einzelner Bevölkerungsgruppen sind feststellbar. Aber auch in durchgrünten und an(halböffentlichen) Freiflächen scheinbar reichen Bezirksteilen sind Freiraumdefizite und Nutzungskonflikte feststellbar, die in Zusammenhang mit fehlenden Spielund Bewegungsräumen vor allem für ältere Kinder und Jugendliche stehen. In zahlreichen städtischen Wohnhausanlagen der Zwischen- bzw. Nachkriegszeit fehlen Spielplätze zur Gänze, in zeitgenössischen Siedlungen der Wohnbauträger sind sie vielfach auf die vorgeschriebenen Kleinkinderspielplätze reduziert. Nutzungskonflikte vor allem mit älteren, Ruhe suchenden BewohnerInnen stehen diesen Einrichtungen entgegen, wodurch es zu einer Verlagerung der Probleme in und zu vermehrten Anforderungen an den öffentlichen Raum kommt. 42 fachexpertisen – karin schwarz-viechtbauer Die Gestaltung der wohngebietsbezogenen„Beserlparks“ ist durch die Anforderungen bzw. die Bedürfnisse der unmittelbaren Wohnbevölkerung determiniert und bedient primär jene Gruppen, für die der Bedarf offensichtlich ist und in den privaten oder halböffentlichen Freiräumen(Höfen) nicht übernommen wird – Kinder und Jugendliche. Rasterplätze weisen zumeist Spielbereiche mit Spielplatzgeräten sowie Ballspielkäfige auf; die verbleibenden(geringen) Flächen sind mit Sitzmöglichkeiten, Wegen und Grünflächen gestaltet und bieten Treffpunktqualitäten. Dem Nutzerdruck entsprechend dominieren vielfach harte und robuste Oberflächen. Erholungsangebote sind aufgrund der geringen Flächen unterrepräsentiert, was Verdrängungsprozesse verstärkt. Der starken Determinierung der Anforderungen und den vergleichsweise geringen Größen entsprechend wirkt die Gestaltung der„Beserlparks“ in einem relativ hohen Maße gleichförmig, fehlen identitätsstiftende Merkmale der Besonderheit oder Einmaligkeit. Plätze – Gestaltqualität und Alltagstauglichkeit Den zahlreichen kleinen, wohngebietsbezogenen Parks gegenüber steht eine ungleich geringere Anzahl an Plätzen, wobei die Abgrenzung zwischen Park und Platz eine unscharfe ist. Bei Plätzen ist die räumliche, gestalterische und soziale Wechselwirkung zwischen Freiraum und umgebender Bebauung besonders wirksam. Plätze sind neben anderen Faktoren durch ein Weniger an Begrünungen(vor allem Rasenflächen und Beete) und ein Mehr an nutzungsoffenen(befestigten) Freiflächen gekennzeichnet. Nutzungsoffene Gestaltungen bieten im Falle einer Bespielung ein hohes Maß an Flexibilität und Integrationskraft für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen. Öffentliche Feste und Veranstaltungen entsprechen dem heutigen Freizeitverhalten und sind ein wesentlicher Teil unserer urbanen Kultur(geworden). Plätze, die für Veranstaltungen im Bezirk genutzt werden können, stellen einen wesentlichen raumrelevanten Faktor für das Sozialleben im Bezirk und die entsprechende Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Wohnumfeld dar. Die Meinungen zu den Plätzen einer Stadt gehen jedoch auseinander; die einen(StadtplanerInnen, ArchitektInnen) wünschen sich ein Mehr an attraktiven urbanen Plätzen, die anderen(weite Teile der Bevölkerung) stehen der urbanen und befestigten Struktur, der(scheinbaren) Leere im öffentlichen Raum verständnislos gegenüber und fordern ein Mehr an Grün.„Grün“ leistet neben kleinklimatischen und ökologischen Faktoren sozialräumlich einen Beitrag zur Entspannung und stellt im dicht bebauten Gebiet einen nicht zu unterschätzenden kompensatorischen Wert dar. Bei Begrünungen ist ein in Hinblick auf Hygiene und Sicherheit begrüßenswerter Trend hin zu Transparenz und Vermeidung von uneinsichtbaren Orten feststellbar, der intensiviert werden sollte. Die Planung von Plätzen ist eine Gratwanderung zwischen genügend Gestaltung, um den Raum für die PassantInnen attraktiv zu machen und sie zum Aufenthalt einzuladen, und genug„Spielraum lassen“ für eine vielfältige, flexible Nutzung des(leeren) Raums und zur individuellen Aneignung durch die NutzerInnen. In Hinblick auf ungelenkte Alltagstauglichkeit sowie die selbstständige Aneignung und Bespielung durch die NutzerInnen stellen stark determinierte Bereiche wie Ballspielkäfige und Spielbereiche unverzichtbare Einrichtungen dar, die – wenn nicht unmittelbar im Wohnumfeld angeboten – der öffentliche Raum bereitstellen muss. Internationale Beispiele zeigen auch neue Wege auf, diese Elemente gestalterisch umzusetzen bzw. zu integrieren(z. B. MFO Park Zürich Örlikon oder Basketbar Utrecht). In vielen Wiener Bezirken gibt es neben generellen Freiraumdefiziten auch ein Defizit an viertel- bzw. grätzel bezogenen Plätzen. Potenziale bestehen vor allem in Orten mit entsprechender öffentlicher Frequenz(z. B. in Stadterweiterungsgebieten bei U-Bahn-Stationen oder in bestehenden Freiräumen mit geringer Nutzungsdeterminierung oder Prägung). Voraussetzung für die öffentliche Frequenz sind entsprechende Einrichtungen am Platz, was wiederum die Frage der Erdgechoßzonen ins Spiel bringt. 43 fachexpertisen – karin schwarz-viechtbauer Bewegung im öffentlichen Raum An den öffentlichen Raum werden in Zukunft wachsende Anforderungen in Zusammenhang mit dem Streben nach Bewegungskompensation in der vermehrten Freizeit gestellt. Dabei geht es schon lange nicht mehr nur um genormte Fußballplätze, Tennisanlagen oder Sporthallen. Am attraktivsten sind öffentliche Räume, die als informelle Bewegungsareale dienen können. Tendenzen, dass diese Qualitäten vermehrt als Standortfaktoren wirksam werden, sind(international) feststellbar; entsprechend wachsen die Anforderungen an den öffentlichen Transitraum, an die Durchwegung und Vernetzung im Stadtgefüge. Strategien und Maßnahmen – Rückgewinnung von öffentlichem Freiraum und Vernetzung In den dicht bebauten Bezirken und Bezirksteilen setzen Strategien und Maßnahmen im öffentlichen Raum bei der Suche nach und dem Aufzeigen von zusätzlichen räumlichen Potenzialen an. Hier geht es vorrangig um Rückgewinnung von öffentlichem Aufenthaltsraum(z. B. Straßenraum), um Entlastungen und Entspannungsbereiche zu schaffen, mehr Bevölkerungsgruppen einzubeziehen und nicht zuletzt um entsprechenden Spielraum für die Gestaltung zu schaffen. Diese Erkenntnisse müssten auch Berücksichtigung und Umsetzung in den neuen Stadtentwicklungsgebieten finden. Wien ist eine wachsende und boomende Stadt, dennoch kann räumlich quantitativen Defiziten nicht durch qualitative Ansätze allein begegnet werden. Ziel muss es sein, unterschiedlichste Qualitäten von öffentlichen Aufenthaltsbereichen bereitzustellen: Parks, deren Größe und Gestaltung neben Spiel- und Bewegungsfunktionen auch einen entsprechenden Erholungswert schaffen, multifunktionale, identitätsstiftende Plätze mit bunter Nutzungsüberlagerung als Anziehungspunkte für breite Bevölkerungskreise und ein dichtes Netz an kleinen und kleinsten Aufenthaltsbereichen im öffentlichen Transitraum. Neben quantitativen und qualitativen Aufwertungen des Freiraumangebots geht es aber auch um Verbesserungen der Vernetzung, Durchwegung und Erreichbarkeit von übergeordneten Freiräumen. Der öffentliche Raum ist ein Produkt seiner Wechselwirkung und-beziehung mit der Umgebung und Umbauung, mit dem städtebaulichen Rahmen und der wirtschaftlichen Infrastruktur. Es sind attraktive Stadträume, Fassaden und Geschäfte, die zum Flanieren und Aufenthalt im öffentlichen Raum einladen. Anstrengungen um den öffentlichen Raum können daher nicht auf diesen beschränkt bleiben, sondern müssen auch seine Schnittstellen einbeziehen. Querschnittsthemen wie Barrierefreiheit, Gender-Mainstreaming oder Mehrfachnutzung etc.(siehe Allgemeine Zielsetzungen) sind bei allen Projekten einzubeziehen. Mehrfachnutzung Mehrfachnutzungen, z. B. von Schulfreiräumen oder anderen öffentlichen Einrichtungen bzw. Zwischennutzungen von Baulücken sind bewährte Maßnahmen, um Raum für den öffentlichen Raum zu gewinnen und Verbesserungen für die Bevölkerung zu schaffen. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass vermehrt Initiativen zur Schaffung von Indoorangeboten für Jugendliche gesetzt werden – siehe Saisonverlängerung. Die Mehrfachnutzung erfordert organisatorische Maßnahmen in zeitlicher und räumlicher Hinsicht, um allen Zielgruppen so weit wie möglich gerecht werden zu können. Freiraumdefizite schränken die Möglichkeiten der Mehrfachnutzung ein; vielerorts sind auch die an Institutionen gebundenen Freiräume nicht ausreichend. Projekte der Mehrfach- und Zwischennutzung sind Ergänzungen, jedoch keinesfalls Ersatzstrategien der Freiraumsicherung oder-(rück)gewinnung. Saisonverlängerung Saisonverlängerung ist das Schlagwort für eine grundsätzlich begrüßenswerte Initiative, öffentlichen Raum witterungsunabhängig über die sommerlichen Monate hinaus zu schaffen und anzubieten. Es gibt zahlreiche Aspekte des öffentlichen Raums, für welche es Sinn macht, neben Freiräumen auch Indoorangebote zu schaffen, z. B. Spiel44 fachexpertisen – karin schwarz-viechtbauer räume, Jugendtreffs, überdachte Sportangebote, Kulturangebote etc. Indoorspielräume stellen ein wertvolles Potenzial dar, um im Interesse der Kinder die Spielfunktionen im öffentlichen Raum in die kalte Jahreszeiten zu verlängern. In Hinblick auf die hohe Relevanz von Spiel und Bewegung für die kindliche Entwicklung sollten Anstrengungen gleichermaßen zugunsten von Outdoor- und Indoor-Spiel- und Bewegungsangeboten unternommen werden. Fehlentwicklungen, wie als Spielräume ausgewiesene Mehrzweckräume in Wohnhausanlagen, die kaum Spielangebote bereitstellen(die Bauordnung für Wien erlaubt in§ 68 lit. p, dass bei Wohnhausanlagen gesetzlich vorgeschriebene Kinderspielplätze im Freien durch Indoorspielräume ersetzt werden) oder kommerziellen Einrichtungen mit hohem Animationscharakter, wie sie vor allem im englischen Raum boomen, sollte durch eindeutige Definition der Anforderungen für künftige Indoorspielräume entgegengewirkt werden. Die ÖISS-Richtlinie„Indoor-Spiel- und Bewegungsräume“ könnte eine entsprechende Grundlage darstellen. Aus dem Nachbarland Deutschland ist ein Trend hin zur Überdachung von Ballspielfeldern als Outdoorangebote mit verbessertem Witterungsschutz festzustellen. Jugendtreffs werden vermehrt in Indooreinrichtungen nachgefragt(Beispiel Raum im Kinderfreibad Hofferplatz). Leerstehende Erdgeschoßzonen stellen ebenso wertvolle Potenziale dar(z. B. für künstlerische und kulturelle Initiativen) wie Bahnhöfe, U-Bahn Stationen und Passagen. Letztere sind nach internationalem Vorbild Transiträume mit guter Durchwegung und Shoppingangeboten, in Wien Handlungsfelder zur Erneuerung. Projekte der Saisonverlängerung sind Ergänzungen, jedoch keinesfalls Ersatzstrategien für Angebote im Freiraum; kleinklimatisch und sozialräumlich können Indoorangebote Freiräume nicht ersetzen. Interessant erscheinen insbesondere jene Einrichtungen, wo Indoor- und Outdoorangebote, kommerzielle und nicht-kommerzielle Einrichtungen sowie exponierte und introvertierte Zonen Wahlfreiheiten eröffnen. Gender-Mainstreaming „Sportinteressen und Bewegungsverhalten korrespondieren mit der alltäglichen Aneignung von Körper und Raum sowie mit der somatischen Kultur.“ (Kustor, 1996) Mädchen und Buben, Frauen und Männer nutzen öffentliche Freiräume auf unterschiedliche Weise. Zahlreiche Untersuchungen(siehe Literaturhinweise) haben gezeigt, dass die Gestaltung wesentlichen Einfluss auf die Aktivitäten von Mädchen und jungen Frauen hat. Bereits bei der Vorbereitung von Projekten ist abzuklären, welche Schritte zur Sicherung der vorher abzuklärenden Bedürfnisse aller Beteiligten notwendig sind. Maßnahmen müssen jeweils überprüft werden, ob und inwiefern sich diese auf die unterschiedlichen NutzerInnen auswirken. Freiräume, die nicht von allen gleichermaßen aneigenbar sind, sind zu vermeiden. Nutzungswandel Unsere gebaute Umwelt ist einem ständigen Nutzungswandel unterworfen; nutzungsoffenere Gestaltungen können diesbezüglich von Vorteil sein. Dennoch: wie sollen wir heute wissen, wie wir in Jahrzehnten leben, wohnen und arbeiten werden? Frei nach Dietmar Eberle sind„soziale und kulturelle Akzeptanz“ von Gebäuden und Orten, die durch identitätsstiftende Gestaltungen geschaffen werden, die einzigen tatsächlichen Garanten für nachhaltiges Planen und Bauen. Gestaltung – Qualitätskriterien und-sicherung Neugestaltungen von Parks und Plätzen bedeuten grundsätzlich eine unmittelbare Verbesserung des Angebots für die Bevölkerung und der Gestaltqualität. Die Verantwortung für die Gestaltung des öffentlichen Raums liegt zum überwiegenden Teil bei den Bezirken; entsprechende Projekte müssen – budgetär – mit anderen Bezirksagenden(z. B. Schulhaussanierungen etc.) abgewogen werden. Die Frage der Finanzierung von Projekten im öffentlichen Raum ist von vorrangiger Bedeutung; eine entsprechende Deklaration, die den Themenkreis öffentlicher Raum als Schwerpunkt der stadtplanerischen Anstrengungen positioniert, wäre als 45 fachexpertisen – karin schwarz-viechtbauer Signal für die Öffentlichkeit und Stärkung der Bezirke wünschenswert. In den letzten Jahren haben im Zuge der Neugestaltung von Parks und Plätzen vermehrt(erfolgreiche) Partizipationsprozesse zur Einbeziehung der umwohnenden bzw. arbeitenden Bevölkerung stattgefunden. Indem diese von allen Beteiligten als Instrumente, um Bedürfnisse und Anforderungen aufzuspüren und Ziele zu definieren, verstanden und nicht als kollektiver Planungsprozess missinterpretiert werden, liefern Mitbestimmungsprojekte wertvolle Grundlagen für die Planung und leisten gute Vorbereitungsarbeit für die folgenden Aneignung durch die NutzerInnen. Öffentliche Freiräume sind nicht singulär zu betrachten; sie stehen sozialräumlich in engem Kontext mit ihrer Umgebung und in Wechselwirkung mit benachbarten Freiräumen. Gestaltungen von Freiräumen bedürfen entsprechender Grundlagen, die den jeweiligen Raum in Zusammenhang mit seiner Umgebung bringen und seine daraus folgenden Profile darstellen(z. B. Analysen im Rahmen der Studien zur Neuinterpretation des öffentlichen Raums). Die Gestaltung hat u. a. das Ziel, Identitäten zu schaffen, unverwechselbare Orte zu kreieren und die Orientierung im Stadtraum zu stärken. Es muss einerseits Bereitschaft geben, Nutzungserfahrungen und Anforderungen der Erhaltung zu berücksichtigen, und andererseits ausreichenden Raum für neue Ideen. Der Anspruch„zeitgemäßer formaler Mittel“ dürfte wohl bereits an der mangelnden Einigkeit in Fachkreisen scheitern und könnte in kreativen, identitätsstiftenden Lösungen eine adäquate Entsprechung finden. Gestaltung des öffentlichen Raums erfordert einen qualitätssichernden Planungsprozess, beginnend bei der Einbettung in um- und zusammenfassende Instrumente(z. B. Strategiekonzepte für den öffentlichen Raum einzelner Bezirke), über Partizipationsverfahren bis hin zu Gestaltungswettbewerben. Anhang 1 Allgemeine Zielsetzungen für den öffentlichen Raum aus: Strategiekonzept für den öffentlichen Raum der Bezirke 3 bis 9, Studie im Auftrag der MA 19 a) Die dem STEP 05 zugrunde liegenden Grundsätze und Prinzipien – Lebensqualität, Nachhaltigkeit, Partizipation, Gender-Mainstreaming und Diversity – sollen die Basis für Maßnahmen im öffentlichen Raum darstellen. Lebensqualität Die Frage der Lebensqualität berührt alle Themen der Stadtentwicklung; der öffentliche Raum ist ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität einer Stadt. Insofern gilt es die Rahmenbedingungen für Maßnahmen im öffentlichen Raum zu schaffen, um die hohen Standards der Lebensqualität für alle BewohnerInnen der Stadt zu erhalten, zu stabilisieren bzw. entsprechend den neuen Anforderungen weiterzuentwickeln und anzupassen. Nachhaltigkeit Das Prinzip der Nachhaltigkeit mit dem Ziel, eine den Bedürfnissen der heutigen Generation entsprechende Entwicklung zu ermöglichen, ohne die Entwicklungschancen künftiger Generationen zu schmälern, soll auf die Maßnahmen im öffentlichen Raum angewendet werden. Das 3-Säulen-Modell einer nachhaltigen Entwicklung – ökologische Nachhaltigkeit, ökonomische Nachhaltigkeit und soziale sowie gesellschaftliche Nachhaltigkeit – ist dabei anzuwenden. Partizipation Partizipation wird im Bereich der Planung als intensive Zusammenarbeit verschiedener AkteurInnen und BewohnerInnen der Stadt verstanden sowie als Instrument zur Erzielung eines Interessenausgleichs und Konsenses eingesetzt. In Planungsfragen des öffentlichen Raums, der wie kein anderer eine Vielzahl an AnrainerInnen und NutzerInnen betrifft, ist das Prinzip der Partizipation ein wesentli46 fachexpertisen – karin schwarz-viechtbauer ches Steuerungsinstrument, das es weitgehend zu berücksichtigen und umzusetzen gilt. Gender-Mainstreaming Gender-Mainstreaming bedeutet die unterschiedlichen Sichtweisen und Bedürfnisse von Frauen und Männern und ganz generell die unterschiedlichen Lebenssituationen bei allen Entscheidungsprozessen und Projektplanungen zu berücksichtigen. In der Nutzung des öffentlichen Raums kommen diese Unterschiede stark zum Tragen, weshalb die Grundsätze des Gender-Mainstreamings bei Maßnahmen im öffentlichen Raum einbezogen und umgesetzt werden sollten. Diversity Unter Diversitätspolitik ist das friedliche und gleichberechtigte Miteinander und die Vielfalt verschiedener Kulturen, Religionen und Lebensweisen zu verstehen. Der öffentliche Raum im Speziellen ist Ort und Ausdrucksform dieses Miteinanders und dieser Vielfalt und bedarf daher einer entsprechenden Diversitätspolitik bei allen Maßnahmen. b) Die im STEP 05 definierte Funktion von Grünund Freiräumen – als Erholungs- und Freizeitraum, als Raum für soziale Kontakte, als Erlebnisraum in Kontrast und Ergänzung zur gebauten Umwelt, zum Verstehen ökologischer Zusammenhänge, als Beitrag zur Orientierung im Stadtgefüge sowie als Ausdruck der kulturellen Entwicklung und Identität einer Gesellschaft – soll Grundlage für alle Maßnahmen im öffentlichen Raum sein. Gemäß STEP 05 müssen die Grün- und Freiräume des bebauten Stadtgebiets(wichtige stadtteilgliedernde Grünzüge, historische Parkanlagen, Parks, wohnungsbezogene Grün- und Freiflächen, Sportund Spielflächen, große Grünanlagen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Plätze, Fußgängerzonen, Straßenräume, Gewässer, Friedhöfe und kleinräumig agrarisch genutzte Flächen) vielfältige Funktionen erfüllen: Erholungs- und Freizeitraum Grün- und Freiräume im bebauten Stadtgebiet haben eine wesentliche Naherholungsfunktion, ermöglichen den Aufenthalt und die Bewegung an der frischen Luft. Neben privaten und halböffentlichen Grün- und Freiräumen, die bestimmten Nutzergruppen vorbehalten sind, sollen die allgemein zugänglichen Grün- und Freiräume im öffentlichen Raum eine Basisversorgung der Naherholung für alle BewohnerInnen sicherstellen. Raum für soziale Kontakte Grün- und Freiräume ermöglichen Kommunikation, soziales Lernen, verstehen lernen und zulassen unterschiedlicher Verhaltensmuster, Aufbrechen von Konditionierungen, Entfalten von Fähigkeiten und Kennenlernen unterschiedlicher Ethnien und Geschlechter. Der öffentliche Grün- und Freiraum ist wie kein anderer Ort der Begegnung auf formeller und informeller Ebene und bietet Raum für soziales Lernen, so weit dieses Ziel den Planungen und Maßnahmen im öffentlichen Raum zugrunde gelegt wird. Erlebnisraum im Kontrast zur gebauten Umwelt Der(öffentliche) Freiraum darf kein Restraum der Verbauung sein, sondern hat einen eigenständigen Nutzungs- und Gestaltanspruch im Kontrast zur gebauten Umwelt, dem bei allen Maßnahmen im öffentlichen Raum, aber auch bei der Bebauung Rechnung getragen werden sollte. Verstehen ökologischer Zusammenhänge Der Grün- und Freiraum im bebauten Stadtgebiet ermöglicht ein Kennen- und Verstehenlernen natürlicher Abläufe sowie Jahreszeiten, verschiedener Witterungszustände sowie des Wachsens und Vergehens, der öffentliche Raum kann und soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. Beitrag zur Orientierung im Stadtgefüge Der öffentliche Raum kann und soll einen Beitrag zur Stadtgliederung und Prägung, zur Gestaltqualität, zur Verstärkung und Erlebbarkeit der Stadtmorphologie sowie zur Erkennbarkeit und Identifizierbarkeit des Erscheinungsbildes bieten. 47 fachexpertisen – karin schwarz-viechtbauer Ausdruck der kulturellen Entwicklung und Identität einer Gesellschaft Die kulturelle Funktion des öffentlichen Raums soll Ausdruck finden in der Gartenkunst und in der Freiraumplanung, in der Beziehung zur gebauten Umwelt, sowie Raum geben für die Ausprägung ethnischer Besonderheiten und für die Darstellung historischer und stadtmorphologischer Gegebenheiten. c) Der im Masterplan Verkehr 2003 verankerten Funktion des Straßennetzes als öffentlicher Raum für Aufenthalt und Begegnung soll durch Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum – Schaffung von dauernden und temporären autofreien Zonen, Maßnahmen zur Verlagerung des Parkraumangebots, Mindeststandards und Qualitätsverbesserungen für FußgängerInnen, Möglichkeiten für Treffpunkte, Rückgewinnung des Straßenraums als Ort des Spiels, Sichtbarmachung von Wohnstraßen – Rechnung getragen werden. Schaffung von dauernden und temporären autofreien Zonen, Maßnahmen zur Verlagerung des Parkraumangebots Die Entwicklung von Strategien zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und zur Entschärfung der bereits bestehenden Parkplatzproblematik sind in Zusammenhang mit der Rückgewinnung des Straßenraums als Lebensraum unabdingbar und daher integraler Bestandteil aller Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums. Mindeststandards und Qualitätsverbesserungen für FußgängerInnen Gemäß Masterplan Verkehr 2003 haben Mindeststandards für FußgängerInnen höchste Priorität, an dritter Stelle in der Reihung stehen Komfortverbesserungen für FußgängerInnen. Die Qualität des Transitraums für FußgängerInnen ist zentrales Thema des öffentlichen Raums und sollte daher auch bei den jeweiligen Projekten und Maßnahmen im öffentlichen Raum Priorität haben, als Schlagwörter gelten Netzverdichtung und Gehsteigverbreiterungen. Möglichkeiten für Treffpunkte Die Aufenthaltsqualität des Straßenraums wird maßgeblich durch die Möglichkeit zum Verweilen und zum einander Treffen beeinflusst, daher sind Sitzgelegenheiten und kommerzialisierte Bereiche (Schanigärten) wesentliche Qualitäts- und Gestaltungsfaktoren des öffentlichen Raums und sollten verstärkt Berücksichtigung finden. Rückgewinnung des Straßenraums als Ort des Spiels Aktionsräume von Kindern und Jugendlichen im unmittelbaren Wohnumfeld wurden in den letzten Jahren forschreitend reduziert, das unmittelbare Spielen vor der Haustür weitgehend unmöglich gemacht. Das Ziel des Straßenraums als Aufenthaltsraum muss daher auch Spielmöglichkeiten und Bewegungsangebote im öffentlichen Straßenraum umfassen. Schaffung und Sichtbarmachung von Wohnstraßen Die Qualität und Nutzbarkeit von Wohnstraßen wird in einem entscheidenden Maß von der Erkennbarkeit beeinflusst, weshalb die Sichtbarmachung von Wohnstraßen ein allgemeines Ziel im öffentlichen Raum darstellt. d) Allgemeine gesellschaftspolitische Prinzipien – barrierefreie Nutzbarkeit, Entschärfung von Angsträumen und Gefahrenstellen – und spezielle(frei-) raumrelevante Grundsätze – Entrümpelung des Freiraums und Behebung gestalterischer Mängel, Förderung von räumlichen Schwerpunktprogrammen(Kultur, Jugend, Bildung etc.), Miteinbeziehung von Erdgeschoßzonen – sollen im öffentlichen Raum Anwendung finden. Barrierefreie Nutzbarkeit Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der österreichischen Bundesverfassung darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden; Barrieren im (öffentlichen) Stadtraum(zu schmale Gehsteige, Schwellen, Stufen und Stiegen etc.) sind wesentliche Faktoren, die die Nutzbarkeit für bestimmte 48 fachexpertisen – karin schwarz-viechtbauer Bevölkerungsgruppen einschränken und die es daher abzubauen gilt. Entschärfung von Angsträumen und Gefahrenstellen Angsträume und Gefahrenstellen sind weitere Faktoren, die die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums einschränken und daher abgebaut werden müssen. Diskussionsbeitrag: transparente Parks(Rasenflächen an Stelle von Büschen) schaffen erhöhte Sicherheit, verbessern die Hygiene, stehen jedoch dem Wunsch nach Rückzugsräumen entgegen. Entrümpelung des Freiraums und Behebung gestalterischer Mängel Der öffentliche Raum, seine Nutzbarkeit, Durchwegung und Gestaltqualität wird vielerorts durch unnötig oder ungünstig aufgestellte bzw. unattraktive Stadtmöbel beeinträchtigt, was durch geeignete Standorte und entsprechendes Stadtmobiliar ausgeglichen werden sollte. Förderung von räumlichen Schwerpunktprogrammen(Kultur, Jugend, Bildung etc.) Durch die Förderung von inhaltlichen Schwerpunktprogrammen für spezielle Orte können wesentliche Impulse für den jeweiligen Bereich gesetzt werden, die speziell durch Maßnahmen im öffentlichen Raum entsprechend wahr- und angenommen werden. Miteinbeziehung von Erdgeschoßzonen Die Nutzungsdichte und-offenheit der Erdgeschoßzonen in der gründerzeitlichen Bausubstanz, welche einen wesentlichen Beitrag zur Urbanität, zum Raumerlebnis und zu identifizierbaren Raumsequenzen im Stadtgefüge leisten, soll über geeignete Maßnahmen – etwa über flexible Grundrisse und entsprechende Raumhöhen im Kontext mit vorgelagerten, verkehrsberuhigten Zonen bzw. Fußgängerzonen – erhalten bzw. gefördert werden. Anhang 2 Definitionen aus: Neuinterpretation öffentlicher Raum, Studienreihe für die Wiener Bezirke im Auftrag der MA 19 Öffentlich, halböffentlich, privat nutzbarer Freiraum Die Differenzierung in öffentliche, halböffentliche und private Freiräume erfolgt über die Nutzungsmöglichkeiten und die Zugänglichkeit der einzelnen Flächen. Nutzungsmöglichkeiten, Benutzbarkeit oder Nutzungspotenziale sind von den BewohnerInnen der Städte bzw. von Fachleuten in den letzten Jahren immer wieder genannte Aspekte bei der Darstellung der Qualität eines städtischen Raums(vgl. Detzlhofer et al., 1994, S. 1 u. S. 19, Landesinstitut für Bauwesen, 1996, S. 92, oder Breitfuß et al., 1999, S. 105 etc.). Die Übergänge zwischen den einzelnen Räumen können an einigen Orten in der Stadt fließend sein und je nach Situation und Bedürfnis auch wechseln. Hauseingänge und-vorbereiche sowie halböffentliche Wohnstraßen, Wege, Plätze sind z. B. häufig Bindeglieder/Kontaktbereiche zwischen privatem und öffentlichem Raum. Sie erfüllen vielfältige Aufgaben im alltäglichen Leben. Öffentlich nutzbarer Freiraum Von Bedeutung ist hier, dass eine Fläche ohne Behinderung überwiegend zugänglich ist und dass eine allgemeine Nutzbarkeit gewährleistet werden kann. Zu den betrachteten öffentlich nutzbaren Freiräumen gehören u. a. übergeordnete Grünflächen(Waldflächen, Flächen entlang von Gewässern, …), stadtteil- oder wohnviertelbezogene Grünflächen(Parkanlagen, Spielplätze, Sportflächen, …), Plätze, Straßenräume. Die betrachteten öffentlich nutzbaren Räume sind überwiegend im Besitz der Stadt Wien. Halböffentlich nutzbarer Freiraum Darunter sind jene Freiräume zu verstehen, die zwar eindeutig baulichen Anlagen zugeordnet sind, 49 fachexpertisen – karin schwarz-viechtbauer sich aber aufgrund ihrer allgemeinen Zugänglichkeit auch einer öffentlichen Nutzung nicht verschließen. Zu den betrachteten halböffentlich nutzbaren Räumen gehören u. a. die allgemein zugänglichen Wohnhöfe der Gemeindebauten, Räume in der Umgebung von öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäuser, Universitäten, Bahnhöfen, sonstigen öffentlichen Gebäuden, … Auf diesen Flächen kann es zu Nutzungs- und/ oder Zugangsbeschränkungen durch die EigentümerInnen kommen. Die betrachteten halböffentlich zugänglichen Räume können im Besitz der Stadt Wien oder im Privatbesitz sein. Privat nutzbarer Freiraum Hierzu gehören Freiräume, die eindeutig baulichen Anlagen zugeordnet sind und der öffentlichen Zugänglichkeit und Nutzbarkeit überwiegend verschlossen sind. Aufenthalts- und Transitbereich Aufenthaltsräume im öffentlichen Raum sind jene Orte, an welchen wir länger verweilen, um zu sehen und gesehen zu werden, Orte der Kommunikation und des Austausches(Plätze, Parks u. Ä.). Transiträume dienen der Durchquerung, sind Verkehrsräume, zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln u. v. m.(Straßen, Wege u. Ä.) Ausgewählte Literaturhinweise Achleitner, F.; Dungl, L.; Tabor, J.(2000): Wien, Stadterhaltung Stadterneuerung. Der Stand der Dinge III. Stadtentwicklung Wien, Magistratsabteilung 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung. Wien. Albers, G.(1972): Was wird aus der Stadt? Aktuelle Fragen der Stadtplanung. Serie Piper. München. 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N.Y. 52 f a c h e x p e r t i s e n – l i l l i l i ˇc k a Grünraum Lilli Liˇcka Lilli Liˇcka, Landschaftsarchitektin, Professorin und Vorständin des Instituts für Landschaftsarchitektur der Universität für Bodenkultur Wien, Büro koseliˇcka Landschaftsarchitektur Wien, gestaltet und erforscht öffentliche Freiräume, Gärten, Plätze, Landschaft. “I need space” zoo cat in aardman’s production movie bermas) oder der Platz der Sensibilität für das Andere (nach Richard Sennet).“(vgl. Texier 2006, S. 9) Er ist in jedem Falle notwendig. Öffentliche Grünräume sind gleichermaßen Begegnungsräume und Erholungsräume, sie sind aber auch passiv wirksam durch den Anblick, den sie etwa vom Wohnraum aus bieten oder durch ihre ökologische Funktion. Sorgfalt und fachgerechte Gestaltung und Ausstattung bestimmen das Stadterleben, das Funktionieren der Stadt und die Lebensqualität ihrer BewohnerInnen. “Quality of public spaces becomes increasingly important for the attractiveness of cities.” (Jan Gehl 2005:8) In diesem Beitrag konzentriere ich mich – als Ergänzung zu den restlichen Fachbeiträgen – auf Aussagen, die den öffentlichen Grünraum und dessen Gestaltung betreffen, auch wenn die Grenze zwischen Grün- und Freiraum fließend ist. Ökonomische Rahmenbedingungen und Handlungsanlässe, Inszenierung, Nutzung und städtebauliche Überlegungen liegen vor. Grün- und Freiraum sind nicht klar zu trennen, daher sind alle Strukturen und Stadträume einbezogen, die potenziell oder real offenen Boden und Vegetation enthalten. Die Konzentration erfolgt auf öffentlich zugängliche und von der öffentlichen Hand errichtete und erhaltene Freiräume. Es sind dies in erster Linie für die Bewegung und den Aufenthalt von BewohnerInnen und BesucherInnen vorgesehene Stadträume. Entsprechend der Vielfalt an Personen und Bedarfen, an übergeordneten Anforderungen des Gemeinwohls sowie der Bandbreite an räumlichen Situationen ist die Gestaltung öffentlicher Räume per se eine„Kunst der Widersprüche“.(Texier 2006, S. 9) Je nach Philosophie erfüllt der öffentliche Raum immer weniger gemeinschaftliche Funktionen(vgl. etwa Lootsma oder Kienast) oder er ist, wie Texier es aufschlüsselt, nach wie vor der„Platz öffentlichen Handelns(nach Hannah Arendt), der Platz für Bürger für die Meinungsäußerung der Bürger(nach Jürgen Ha1. Landschaft der Stadt – öffentlich nutzbarer Raum Wien hat die heutige Gestalt aufgrund der Lage zwischen den Hängen des Wienerwaldes und Bisambergs und der Ebene des Marchfeldes und der Donaulandschaft sowie der historischen Gestaltungsenergie des Flusses selbst. Topografie und naturräumliche Gegebenheiten sind teilweise überformt, an vielen Punkten jedoch sichtbar und erlebbar. Landschaft ist mehr als der zusammenhängende Grünraum, der an den Stadträndern sichtbar wird. Landschaft ist bebaut oder nicht bebaut, sie ist die Grundlage des Stadtraums. Qualitätvolle großräumige Landschaftsbereiche sind vor allem auch im Hinblick auf deren öffentliche Nutzbarkeit nachhaltig zu sichern. Der öffentliche Landschaftsraum ist infrastrukturell versorgt, er dient als begeh- und erlebbarer Erholungsraum und ergänzt die Dichte der Stadt klimatisch und ökologisch, vor allem aber auch als sichtbarer freier Wirkungsraum. Gestaltungsansätze in zusammenhängenden nicht bebauten Landschaftsräumen sind auf diese Wirkungen auszurichten. Um landschaftliche Bezüge in der Gestaltung herzustellen, also den Landschaftsraum erlebbar zu machen, sind neben der Zugänglichkeit(Erreichbarkeit und Durchwegung, Zugang zu Gewässern, rekreative Mitbenutzung landwirtschaftlicher Flächen) inhaltliche Verknüpfungen mit dem physischen Naturraum(Material- und Dieser Text wurde im Auftrag der MA 19 verfasst. Die Urheberrechte liegen bei Lilli Liˇcka, Veränderungen sind nur in Absprache mit der Autorin vorzunehmen. Entnahme von Textstellen als Zitate mit korrekter Quellenangabe. 53 f a c h e x p e r t i s e n – l i l l i l i ˇc k a Pflanzenwahl), mit der kulturellen Interpretation (Charakteristik und Lesbarkeit des Erscheinungsbildes), mit der räumlichen Zuordnung(Sichtbeziehungen zu Landmarks Kahlenberg, Bisamberg, Donau usw.) zu berücksichtigen. Der Grünraumanteil ist in peripheren Bereichen der Stadt, die von Landwirtschaft geprägt sind, zwar hoch, der Flächenanteil an öffentlichem Grünraum entspricht diesem Bild jedoch nicht. Häufig ist der öffentliche Zugang auf Feldwege beschränkt. Vor allem in der sich verdichtenden suburbanen Zone ist vorausschauend Freiraum zu sichern. Eine aktive Gestaltung der Kulturlandschaft für die öffentliche, rekreative Mitbenutzung erweitert die öffentlich nutzbare Fläche und spricht eine Aufforderung zur Aneignung aus. Die Gestaltung öffentlichen Grüns bedarf einer Aufwertung in mehrfachem Sinne. Landschaft ist Trägerin von Freiraum und Bebauung. Für die Gesamtqualität ist daher die naturräumliche Einordnung und die Beziehung zum Landschaftsraum in jeder Maßstabsebene von Bedeutung.„Erholungsgebiete und Parkanlagen, aber auch kleinere Ruhegärten und Friedhöfe(…) gliedern und strukturieren die Stadt, verstärken die Erlebbarkeit der Stadtmorphologie und leisten einen Beitrag zur Orientierung innerhalb der Stadtlandschaft.“(Stadtentwicklung 2005_1) Landschaftliche Festlegungen sind essenzielle Grundlagen für Stadtplanung und Städtebau. In der Festlegung der Bebaubarkeit ist auf die Sicherung von Freiraum und Freiraumqualität zu achten. Fehler in dieser Planungsphase sind gestalterisch nicht korrigierbar. Dasselbe gilt für die quantitative Versorgung. Die für Wien geltenden Richtwerte liegen im europäischen Mittelfeld. Qualitativ hochstehende Wohnbedingungen mit vorhandenen, nutzbaren Freiräumen können fehlende öffentliche urbane Freiraumstrukturen nur begrenzt kompensieren. Laut Stadtentwicklungsplan 2005 sind 14,5–17,5 m 2 /Einwohner öffentlicher Grün- und Freiraum vorgesehen(STEP 2005:166), in Zürich sind dies 8(„zu Fuß zu erreichen“), in Hamburg 13 und in München 25 m 2 . In Amsterdam wurde bereits im Erweiterungsplan von 1934 gefordert, die Distanz zwischen Wohnung und Erholungsraum solle nicht mehr als 400–800 m betragen, die Gesamtforderung betrug 27,5 m 2 pro EinwohnerIn. (de Josselin de Jong 2006:43) Die Gestaltung des öffentlichen Grünraums schließt einerseits an die privaten Freiflächen an, andererseits ist ihre Qualität vor allem dort ausschlaggebend für die Lebensqualität, wo private Freiräume fehlen oder knapp sind. „Der Außenraum der Siedlung ist der Innenraum der Stadt.“ Dies gilt für Großstädte gleichermaßen wie für kleinere Städte, Ortschaften, Siedlungen. Der Freiraum enthält den öffentlichen Raum, den Großteil des Erschließungsraums, die Verkehrswege und den Naturraum. Frei- und Grünräume sind Wirkungsräume. Sie bringen Stadtraum und Gebäude zur Geltung, sie wirken sich aber vor allem auf das Erlebnis und die Benutzbarkeit von Stadt im Allgemeinen aus. Gestalterisch ist ein Zusammenspiel von Architektur und Landschaftsarchitektur die einzige Möglichkeit, ein wirkungsvolles Ganzes zu erzeugen. In der Wiener Bauordnung sind unter der Widmungskategorie„Grünland“ folgende Kategorien aufgeführt, die im Sinne dieses Textes„öffentlich“ sein können(Nennung in der Reihenfolge ihres Auftretens in der Bauordnung): „Ländliche Gebiete“ sind jedenfalls öffentlich wirksam, da die landwirtschaftliche Produktion das Landschaftsbild prägt. Sie müssen jedoch keine öffentlich zugänglichen Grünräume enthalten. Unter„Erholungsgebiete“ fallen laut Bauordnung: Parkanlagen, Kleingartengebiete, Kleingartengebiete für ganzjähriges Wohnen, Sport- und Spielplätze, Freibäder, Grundflächen für Badehütten, sonstige für die Volksgesundheit und Erholung der Bevölkerung notwendige Grundflächen. Des Weiteren sind„Schutzgebiete“ definiert, und zwar„der Wald- und Wiesengürtel, in dem örtlich begrenzte Teile ausgewiesen werden können, die der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten sind“. „Parkschutzgebiete“,„Friedhöfe“,„Verkehrsbänder“ sind bedingt als öffentliche Grünräume zu bezeichnen. In der Widmungskategorie„Bauland“ können Teilflächen durchaus öffentliche Grünräume sein: 54 f a c h e x p e r t i s e n – l i l l i l i ˇc k a Gemeinschaftsanlagen von Gartensiedlungsgebieten etwa,„die wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen und sportlichen Zwecken dienen“, können ausgewiesen werden. In„Sondergebieten“ wären allenfalls Ausstellungsgelände, Freistreifen,(öffentliche) Zeltplätze, Lagerplätze und Ländeflächen dem„öffentlichen Grünraum“ zuzuordnen.(Wiener Bauordnung, aktuelle Fassung) Parks, Plätze, Gärten, Außenanlagen, aber auch Alleen, Straßenräume, Wegeverbindungen dienen über die Jahrzehnte ihrer Existenz hinweg unterschiedlichen Verwendungszwecken. Landschaftsarchitektur arbeitet mehr als jede andere gestalterische Disziplin mit der Zeit, da sie das Pflanzenwachstum mit einbezieht. Dies wird vor allem bei Bäumen als wichtigen Strukturträgern offensichtlich. Es verlangt aber auch einen extrem vorausschauenden, hohe Anpassungsfähigkeit mit einbeziehenden Umgang mit Freiraum und die Einbeziehung von nicht Vorhersehbarem. Ariella Masboungi zitiert die Kunst der Langsamkeit: Man muss akzeptieren, dass nicht jedes Samenkorn aufgeht, dass diejenigen, die sich entwickeln, eigenwillig unabhängige Formen annehmen und dass dies alles Zeit benötigt: Pflanzen, warten, pflegen.“(Masboungi 2001:14) Der öffentliche Grünraum ist ein essenzieller Teil des öffentlichen Raums der Stadt und bedarf einer sorgfältigen Konzeption, Realisierung, Erhaltung und Pflege. Im Gegensatz zum dauerhaften Wert gut gestalteter Freiräume, der unter Berücksichtigung ökologischer Wechselwirkung und einer flexiblen Benutzbarkeit den Kriterien der Nachhaltigkeit im eigentlichen Sinne entspricht, ist der Stellenwert ihrer Herstellung im gesamten Planungsprozess der Stadt unterbewertet. In der akademischen Diskussion wird die Bedeutung von Landschaft im Städtebau hochgehalten. Dazu liegen Theorien und theoretische Ausführungen vor, unter anderem jene der„Zwischenstadt“(Sieverts 2001) oder des„Landscape Urbanism“(Waldheim 2006). Interessant ist für das Leitbild für den öffentlichen Raum in Wien weniger die theoretische Diskussion als ihre Ursache. Diese deckt nämlich urbanistische und landschaftsplanerische Defizite auf, die auch im öffentlichen Raum in Wien zu finden sind und deren Behebung zur Qualitätssteigerung des Lebensumfeldes Stadt beitragen kann: Die nach Kennwerten, Funktionsbefriedigung und einer Reihe von ökonomischen und rechtlichen Regelungen entstandenen Freiräume entbehren einer inhaltlichen Differenzierung. Was bedeutet das? Stadtteilparks in Wien ähneln sich zusehends. Je mehr die Bebauung sich angleicht und vor allem auch die in den Gebäuden befindlichen und auf den öffentlichen Raum sehr stark einwirkenden Funktionen(etwa durch Geschäftsfassaden), desto weniger eigenständig ist die Charakteristik der einzelnen Stadtteile und der darin befindlichen Freiräume. Weiter unterstützt wird dies durch die Ausstattung, die aus praktischen und ökonomischen Gründen nicht sehr stark variieren kann. 2. Kontextualisierung – Denken und Entwerfen im Gesamtsystem Öffentliche Grünräume sind Teil des urbanen Systems, das bei ihrer Gestaltung mitgedacht werden muss. Zur Gesamtheit urbaner Raumtypen tragen sie Alleen, bepflanzte Straßen, Feldwege, öffentliche Gärten und Parks, Stadtgrünplätze und Höfe, Grünzüge, Sportfelder und Lagerwiesen, Friedhöfe, wasserbegleitende Grünräume, Natur- und Waldgebiete sowie(öffentlich zugängliche) Teile der Kulturlandschaft und nicht definierte Sukzessionsflächen und sogenannte„Nicht-Orte“ bei. Aus dieser Aufzählung wird deutlich, dass das Grünsystem zwar auf einer Plandarstellung ein zusammenhängendes Ganzes bildet, was„Nutzung und Funktionieren“ betrifft, haben die einzelnen Grünräume unter Umständen wenig miteinander zu tun(vgl. de Josselin de Jong 2006, S. 33). Da der räumliche Zusammenhang unter Umständen fehlt, ist das Denken in konzeptionellen Zusammenhängen eine wichtige Voraussetzung, die gesamtstädtische Qualität zu gewährleisten. Die Forderung nach„räumlich und funktioneller Vernetzung von Freiräumen und Aufenthaltsorten“, die im Park-Planungsleitbild der MA 42(MA 42, 2008:1) enthalten ist, wird in Bezug auf 55 f a c h e x p e r t i s e n – l i l l i l i ˇc k a stadtweite Grünsysteme noch um die Vernetzung der Biotope ergänzt. Städtische Grünräume sind lineare Einheiten, kompakte größere oder kleinere Freiräume, Grünräume als„Nebenprodukte“ und als kleine Kompensationsräume wie etwa grüne Nischen auf Restflächen oder Taschenparks in Baulücken. Kompakte Flächen sind als Ganzes, lineare Flächen auch in Abschnitten als Teil einer stadträumlichen Untereinheit wirksam und sind auf diese und die dort gültigen Rahmenbedingungen abzustimmen. Wirkung des Grünraums auf das Stadtsystem Die Funktion von Grünräumen und Grünstrukturen als Kompensation städtischer Bebauungs- und Versiegelungsdichte steht in einem größeren Zusammenhang. In diesem Zusammenhang ist die langfristige Funktionsfähigkeit des Grünraums zu beachten, die unter anderem durch seine Verbindung zum Mutterboden gewährleistet ist. Des Weiteren sind Freiflächen und Grünräume nur dann als Kompensation städtischer Dichte wirksam, wenn sie tatsächlich frei bleiben und nicht bebaut oder überdacht werden. Überbauungen wie auch großflächige Dächer stellen de facto eine Reduktion des Freiraums und des potenziellen Vegetationsraums dar. Beschattungsnotwendigkeiten können anstelle von Dächern durch Bäume nachhaltig abgedeckt werden. Der Beitrag des Grünraums zum Stadtsystem bleibt dadurch aufrecht. Die systematische Verknüpfung von Grünstrukturen wird in Trittstein- oder linearen Elementen gedacht. Es wird die Frage beantwortet, von welcher übergeordneten Struktur der Grünraum einen Teil darstellt. Grünzüge und Freiraumsysteme werden durch die Summe der Einzeleinheiten gebildet. Die Verbindungen können durch ausgewiesene öffentliche Grünräume hergestellt werden, häufig ist jedoch die Ausstattung und Gestaltung anderer Räume, etwa privater Gärten, forst- oder landwirtschaftlicher Flächen, dafür ausschlaggebend, ob die Grünbilanz aufrechterhalten wird und eine Vernetzung gegeben ist. Lineare Strukturen sind für die Vernetzung essenziell. Die Dimensionierung und Gestaltung von Straßenprofilen determiniert die Möglichkeit der Pflanzung von Straßenbäumen. In peripheren Gebieten oder bei eigenständiger Trassenführung von Straßenbahnen kann eine Begrünung des Gleiskörpers erfolgen, die für Wasserregime und Kleinklima positiv ist. Grünstrukturen jeder Größenordnung sind raumgliedernd. Die landschaftsplanerische Struktur und landschaftsarchitektonische Ausformung des Stadtraums ist hier zu berücksichtigen. Vor allem Großgehölze oder Räume, die Großgehölze enthalten, strukturieren die Stadt, den Stadtteil oder den Baublock. Bei der Gestaltung des öffentlichen Raums sind diese Wirkungen einsetzbar. Die Bedeutung von Grünstrukturen für die stadträumliche Gliederung ist Grundlage für gestalterische Entscheidungen im öffentlichen Raum. Wirkung des Stadtraums auf den Grünraum Die Umgebung fließt in die Anforderungen und Potenziale des Grünraums ein. Form und Dichte der Stadtstruktur prägen die Dimension des Grünraums und wirken sich auf die Proportionen der Teilräume aus(siehe Kapitel 4). Die Lage im Stadtgebiet beeinflusst die Erkennbarkeit, die Sichtbarkeit und die Erreichbarkeit und damit die Präsenz des Grünraums. Raumgrenzen, Lichtverhältnisse und Sichtbeziehungen sind unterschiedlich(siehe Kapitel 3). Zugänglichkeiten und Erreichbarkeiten sind im Kontext der Umgebung und jenem eines allfälligen Netzwerkes wirksam. 3. Differenzierung – ortsspezifische Antworten „Jede Maßnahme muss die existierende Morphologie und Typologie des Ortes berücksichtigen, sodass ... stadträumliche Bezüge im örtlichen Kontext möglich sind.“ Lampugnani über Luigi Snozzis Konzept für den öffentlichen Raum in Monte Carasso(Lampugnani 2007:263) Komplexe und vielfältige Ansprüche der BewohnerInnen an den Freiraum münden in umfassende Kataloge von Nutzungsanforderungen. Sie entstehen durch Beobachtungen, durch Beteiligungsverfahren oder durch übergeordnete Programme der Stadtentwicklung. Die Eignung des Ortes ist die 56 f a c h e x p e r t i s e n – l i l l i l i ˇc k a Grundlage zur Erfüllung dieser Ansprüche. Räumliches Potenzial und funktionale Eignung der Freiund Grünräume differenzieren die Freiräume untereinander. Die Gesamtqualität des öffentlichen Grüns der Stadt korreliert mit der Differenzierung der Räume untereinander und die Abstimmung auf ortsspezifische Erfordernisse und Möglichkeiten. Ein genereller Planungsansatz des Parkplanungsleitbildes der Wiener Stadtgärten ist die„Entwicklung einer authentischen, ortsspezifischen Gestaltungslösung für jede Parkanlage“.(MA 42, 2008:1) Um„authentisch“ und von anderen Freiräumen unterscheidbar zu sein, ist eine Berücksichtigung der örtlichen Spezifika erforderlich. Diese bestimmen auch, wofür der Freiraum gut oder gar nicht geeignet ist, auch wenn diese Eignung den Wünschen widersprechen sollte. Parallel zur Erhebung der Bedarfe und Anforderungen muss daher eine klare Beschreibung des Eignungsprofiles der Freiräume erfolgen. Das Eignungsprofil eines Freiraums ergibt sich aus dem Potenzial in Abgleich mit den Anforderungen und beantwortet die Frage: Für welche Funktion, Gestaltung und Ausstattung ist dieser Freiraum geeignet oder ungeeignet? Diese Profile werden in fallspezifischen landschaftsarchitektonischen Freiraumanalysen erarbeitet.„Aus dem Potenzial der Einzelflächen und ihrer Stellung im Freiraumnetzwerk werden Schlüsse auf die Eignung des Freiraums gezogen und zu einem Eignungsprofil zusammengefasst. Die Erstellung von Eignungsprofilen erlaubt die Zuordnung von gestalterischen und funktionellen Schwerpunkten, die die sichere und möglichst großzügige Benutzbarkeit der Freiräume gewährleistet.“(KoseLiˇcka et al. 2001) Sie bestehen aus Ausgangsfaktoren und Einflussfaktoren. Ausgangsfaktoren sind ortsspezifische Bedingungen, die nicht veränderbar sind, während Einflussfaktoren abgestimmt werden können(vgl. KoseLiˇcka 1995). Ausgangsfaktoren sind: Historische Entwicklung • Entstehungsgeschichte des Freiraums • Entwicklung der Gestaltung • Entwicklung der Bedeutung und des Images (Name, Spitzname) • Funktionsänderungen und Änderungsimpulse Räumliches Potenzial • Raumfiguren über fiktive Grenzen hinaus(z. B. Widmungsgrenzen) erkennen • Größenordnung, Dimension und Proportion • Städtebaulicher Kontext: Stadtstruktur, übergeordnetes Frei- und Grünraumsystem(auch im Hinblick auf allfällige Kompensationsmöglichkeiten) • Äußere Raumgrenzen • Externe und interne Sichtbeziehungen • Topografie, Morphologie • Licht- und Schattenverhältnisse • Exposition • Vegetationsbestand und dessen Bedeutung über den Freiraum hinaus • Technische Voraussetzungen(Wasserversorgung, über- und unterirdische Kabel und Leitungen) Einflussfaktoren sind: Funktionales Potenzial(Nutzungen – Nutzbarkeit) • Funktionale Vernetzung: Funktionen im direkten Umfeld, in den Erdgeschoßzonen, Erreichbarkeit und Nähe anderer Freiräume • Überwiegende Funktionen des Stadtteils(Wohnen, Arbeiten usw.) • Quell- und Zielpunkte für LV, Zugänglichkeit, Erreichbarkeit Anforderungen • Anforderungen der unmittelbaren Nachbarschaft und des übergeordneten Stadtraums • Funktionen, die im Park untergebracht werden sollen, im Zusammenhang mit anderen, nahe gelegenen Angeboten(vgl. Yppenplatz-Huberpark) • Anforderung an Gesamtwirkung(Nachbarschaft, Repräsentanz usw.) • Betätigungsmöglichkeiten und Raumatmosphären 57 f a c h e x p e r t i s e n – l i l l i l i ˇc k a Konfliktpotenzial • Welche Friktionen ergeben sich aus den Nutzungen untereinander • Welche Konflikte ergeben sich aus den Nutzungen und den Anrainerbedarfen • Welche Kollisionen ergeben sich aus den Ansprüchen und der Eignung des Raums • Welche Lösungspotenziale bietet der Freiraum, welche Funktionen werden ausgeschieden Aus dem Eignungsprofil lässt sich die mögliche Bandbreite an Gestaltungen und Funktionen des Freiraums ablesen und in Zusammenhang mit anderen erreichbaren Freiräumen stellen. Die Differenzierung der Freiräume erfolgt demnach im Gesamtsystem des Stadtteils. Die funktionale Kompensation erfolgt in der Umgebung(Größenordnung mehrerer Baublocks). Die Erstellung des Eignungsprofils ist Bestandteil des Planungsprozesses und nimmt Einfluss auf die Gestaltung des Freiraums im Hinblick auf das Raumkonzept(groß/kleinmaßstäblich), das mit dem Funktionskonzept abgeglichen ist, das Ausstattungskonzept, das Bepflanzungskonzept. 4. Gestaltqualitäten – Anforderungen im Detail „Design is a process which enables us to solve a problem using creativity.“ Helen Armstrong „Jeder begabte Gärtner, der den Boden versteht, ist in der Lage, ein Staudenbeet zusammenzustellen, jeder mit künstlerischer Begabung kann inszenieren und Objekte verteilen, dass sie eine Freude für das Auge sind. Räume bilden, die für alle Zeiten wirken, können nur wenige.“ (Howcroft 2004:29) Gestaltungsrichtlinien Zur Gestaltung von Grünräumen in Wien liegen mehrere Richtlinien vor. Ein Leitbild der Wiener Stadtgärten(MA 42) enthält Grundsätze zur Gestaltung und zur Erfüllung von Nutzungsanforderungen, zur Sicherheit, Gender-Mainstreaming, BürgerInnenbeteiligung, Ausstattung, Möblierung und zu Wegebelägen bei der Parkgestaltung. Empfehlungen der Wiener Stadtgärten(MA 42) gemeinsam mit der Leitstelle für alltags- und frauengerechtes Planen und Bauen enthalten Grundsätze zur geschlechtssensiblen Gestaltung von öffentlichen Parkanlagen im Sinne des Gender-Mainstreaming. Im Stadtentwicklungsplan sind Zielsetzungen formuliert, welchen Anforderungen die Gestaltung öffentlicher Grünräume gerecht werden soll. Das Gestaltungskonzept der Stadtplanung enthält verpflichtende Nachweise der Gestaltungskonzeption von Freiräumen für Bauprojekte(Wiener Bauordnung§ 63(5)). Die Quellenangaben sind im Literaturverzeichnis enthalten. Diese Vorgaben sagen viel aus über die Antworten, die auf Nutzungsanforderungen gegeben werden müssen. Auch zur Art der Erhebung dieser Anforderungen sind Informationen enthalten, etwa zur Beteiligung in Planungsprozessen. Es wird auf Studien verwiesen, die spezifische Tätigkeiten und Anforderungsprofile verschiedener Gruppen beschreiben. Auf praktische Umsetzbarkeit wird verwiesen, die Pflege mit einbezogen. Raumbildung als gestalterische Anforderung und ortsspezifische Gestaltungserfordernisse nehmen einen geringeren Raum in diesen Grundlagen ein. Gestaltungsanforderungen, Gestaltungsdefinitionen Städtischer Grünraum ist gestalteter Raum. Landschaftsarchitektur deckt diese Aufgabe ab. Kooperationen mit anderen Fachgebieten wie Architektur, Städtebau und Kunst ab der ersten Konzeptionsphase ist ausschlaggebend für die Verbesserung der Gesamtqualität durch die Zusammenarbeit.„Gestalteter Raum entwickelt über die praktische Benutzbarkeit Aufforderungs- oder Unterlassungscharakter. Freie Interpretierbarkeit ist notwendig, um vielseitigen Anforderungen zu begegnen. Organisierte Räume, programmatisierte Räume werden von Menschen benötigt, die versorgt und unterhalten werden wollen, die keine Eigeninitiative aufbringen wollen oder können.“ (vgl. MA 18, 2004) 58 f a c h e x p e r t i s e n – l i l l i l i ˇc k a Die gestalterische Qualität bestimmt die Charakteristik der Anlage. Hohe Gestaltungsqualität ist auch im Grünraum herzustellen und zu sichern. Dies trifft über die Gestaltungsintensität an sich noch keine Aussage. Diese ist zu differenzieren und an die räumlichen Bedingungen und Anforderungen anzupassen. Sukzessionsflächen erfordern ebenso eine gesamtheitliche Konzeption wie Stadtteilparks, intensiv ausformulierte Repräsentationsflächen oder dicht ausgestattete Spezialräume(z. B. Skateparks). Organisation und Definition von Räumen (vgl. Jeschke, Liˇcka 2008) Die unterschiedlichen Raumeinheiten organisieren das Geschehen und strukturieren den Gesamtraum. Die einzelnen Räume können über ihr„Programm“ und die jeweilige Gestaltung definiert sein. Eine wohlüberlegte Zonierung ermöglicht die Zurücknahme der gestalterischen Definition der Teilräume und trägt zur Vermeidung einer(monofunktionalen) Zuordnung der Teilräume bei. Vor allem in dichten Stadtteilen trägt die Entfunktionalisierung der ohnehin kleinen Freiräume und ihrer Teilflächen zu einer besseren Verteilung der Aneignungsmöglichkeiten bei(vgl Grimm-Pretner 1999). Ein Raum setzt sich aus einer Grundfläche und seiner dreidimensionalen Begrenzung zusammen. In der Landschaftsarchitektur wird die Anordnung und formale Ausgestaltung der Räume eines Freiraums maßgeblich von verschiedenen standortbezogenen Faktoren bestimmt. Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Raumbildung. Die Topografie und der Bestand der Parzelle, die notwendigen Wegebeziehungen und dominanten Sichtbezüge sowie der Bezug des Grünraums zu seiner Umgebung und der Architektur bestimmen die Potenziale und Einschränkungen der künftigen Gestaltung. Topografie, Morphologie und Vegetationsbestand lassen den Freiraum in den übergeordneten Landschaftsraum einordnen. Die natürliche Topografie beeinflusst in jedem Fall die Gestaltungsmöglichkeiten in einem Gelände. Bereits kleine Höhendifferenzen sind raumwirksam. Die wichtigen Sichtbezüge innerhalb einer Parzelle und zu deren Umgebung sind zentrale Faktoren für die Raumanordnung und die Art der Ausbildung der Raumgrenzen. Die Art der Gestaltung der Grenzen bestimmt Durchgängigkeit oder Unterbrechung von Sichtbezügen. Umgekehrt wird über die Aufteilung und Begrenzung der Räume auch die Einsehbarkeit der Aufenthaltsbereiche im Freiraum von außerhalb kontrolliert und es können geschützte Bereiche definiert werden. Der architektonische Bestand beeinflusst nicht nur funktional, sondern auch gestalterisch das Raumkonzept. Die Achsen von Gebäuden oder lineare Freiräume geben Richtungen und Grenzen vor, an denen sich die Freiraumgestaltung orientieren kann. Der formale Bezug zwischen Architektur und Freiraum vereinheitlicht und vereinfacht das Design, schafft Zusammenhalt. Weiters werden durch die Baukörper Volumen definiert, zu welchen die Räume im Garten im Verhältnis stehen. Die linearen Verbindungen in einem Grünraum sind von mehrfacher gestalterischer Bedeutung. Zum einen fragmentieren die Wegeverbindungen Räume – zum anderen findet entlang der Wege ein Erleben des Freiraums in wechselnden Sequenzen statt. Die zu erwartende Frequenz entscheidet über die Art des Verlaufs, die Breite und die Definition der Wegbegrenzung. Ein breiter, geradliniger Weg entspricht einer stärker frequentierten Gehverbindung, welche rasch und häufig begangen wird. Hingegen wirken ein ungerichteter Verlauf und eine reduzierte Breite entschleunigend. Grenzen können über bauliche Elemente, den Einsatz von Mobiliar oder Pflanzen definiert werden. Die Wahl des verwendeten Materials, der Proportion und Transparenz der Grenzen sind mögliche Variablen zur Erzeugung eines bestimmten Raumgefühls. Sie erzeugen ein Innen und ein Außen, was bewusste Zuordnungen ermöglicht. Über die Durchlässigkeit der Grenzen wird die Beziehung des Raums zu seiner Umgebung gesteuert. Die Verbindung zwischen innen und außen kann nur visuell sein oder physisch passierbar sein. 59 f a c h e x p e r t i s e n – l i l l i l i ˇc k a Das Farbkonzept unterstützt es, wie in jeder anderen Designdisziplin auch, einen Entwurf als Einheit wahrnehmen zu können. Die Farbpalette in der Landschaftsarchitektur wird durch die Arbeit mit lebenden Elementen und um den Faktor Zeit erweitert(Jahreszeiten, Pflanzenwachstum). Bei der Farbgestaltung mit Vegetation sind die Beachtung der Dauer und die wahrgenommene Intensität der Farbereignisse von Bedeutung. Farben von Material und Bepflanzung dienen der Differenzierung von Grünräumen. Freiräume bestehen aus harten und weichen Materialien : Hardscape und Softscape. Entsprechend dieser Einteilung ist die Materialität, die Geometrie und die Präzision der Gestaltung zuzuordnen. Ein Staudenbeet, das der weichen Landschaftsseite zuzuordnen ist, kann keiner ebenso exakten Geometrie folgen wie ein geschnittener Granitstein. Es können entweder beide Teile auf die Architektur abgestimmt werden, oder nur einer der beiden. Der öffentliche Raum bietet Möglichkeiten, innovative Materialverwendung zu erweitern. Funktionalität, Robustheit, Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit in Beschaffung und Entsorgung(z. B.: Recycling) sind Anstoß für Erneuerung. Die„Softscape“ besteht im Wesentlichen aus der Vegetation. Wie bei den baulichen Elementen und der Ausstattung mit Mobiliar steht auch bei der Auswahl der Bepflanzung die Suche nach einer nachvollziehbaren, gestalterischen Einheit im Mittelpunkt. Je einfacher das Pflanzkonzept, umso eindeutiger wird dessen Aussage verständlich. Die Kunst besteht also darin, innerhalb eines klaren, umfassenden Leitprofils für die Bepflanzung einen hohen Grad an Details zu erreichen, welche überraschen, ohne von der zentralen Idee abzulenken. Der Bepflanzungsplan wird nach einem Pflanzkonzept erstellt, das auch bei Erneuerung und Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen berücksichtigt wird. Licht und Schattenprofile geben sowohl das Potenzial als auch die Wirkung neuer Gestaltung wieder. Die Beleuchtung verlängert nicht nur die Nutzbarkeit bei Dunkelheit, sondern macht den Grünraum erkennbar. Sie kann die unverkennbare Inszenierung des Freiraums bewerkstelligen. Aspekte des Sicherheitsgefühls und der Lichtimmission finden hier Berücksichtigung. Ausstattung und Möblierung decken scheinbar gezielt Bedürfnisse ab. Sie können einerseits zu einer Funktionalisierung von Teilräumen oder Teilbereichen beitragen, nehmen andererseits„Allgemeinflächen“ in Anspruch. Das bedeutet, dass eine Abwägung erfolgt zwischen den räumlichen Potenzialen und der Lösungsbreite, die Einrichtungen abdecken. Sie sind jedenfalls Teil der gestalterischen Gesamtlösung und daher auch Teil der Konzeption (vgl. Grimm-Pretner 1999, s. o.). 5. Zeithorizonte – Entwicklungspotenziale Ablauf der Festlegungen Die grundlegenden Festlegungen der Gestaltung (Gestaltungskonzept) können nur im urbanen Gesamtkontext sinnvoll erfolgen, da Grün- und Freiräume einer Stadt oder des Siedlungsraums, Erschließungsräume und Bebauung zusammenwirken und sich gegenseitig beeinflussen. Besonders in neuen Stadtteilen der Erweiterungsgebiete ist auf diese zeitgerechte Zusammenarbeit und gemeinsame Festlegung zu achten. Dies erfordert Beiträge verschiedener Disziplinen zu jeder Planungsphase von Bebauung und Freiraum. Die Realisierung von Freiraumstrukturen ist außerdem langfristiger als jene von Gebäuden, da das Pflanzenwachstum, vor allem jenes der Bäume, mit einbezogen werden muss. Daher ist die Realisierung der Frei- und Grünräume vor, spätestens jedoch zeitgleich mit dem Bau zu beginnen. Die Sicherstellung von Pflanzflächen auf Mutterboden und einer ausreichenden Mächtigkeit(= Schichtdicke) des Pflanzsubstrats auf Unterbauten erfolgt in dieser Phase. Potenzial der Entwicklung einzelner Grünräume Grün- und Freiräume sind stadtstrukturell langfristig bedeutsam. Anforderungen, Ansprüche und Bedingungen können sich jedoch kurzfristig ändern. 60 f a c h e x p e r t i s e n – l i l l i l i ˇc k a Nachhaltigkeit erfordert langfristiges Funktionieren öffentlicher Grünräume im ökologischen, sozialen und ökonomischen Sinne. Anpassungsstrategien an die Änderung äußerer Bedingungen(z. B. Klimawandel) können sich auf die Nutzungsanforderungen, auf das Pflegeregime und auf die Material- und Pflanzenverendung auswirken. Auch in der Erhaltung schlagen sich diese Zeithorizonte nieder, die in der Etappierung der Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen einfließen. Abnützung und Verschleiß werden als natürliche Prozesse eingestuft und nicht mit mutwilliger Zerstörung(„Vandalismus“) gleichgesetzt. Die Sicherstellung eines räumlichen Grundgerüsts, das flexible Nutzungsänderungen verträgt, erfordert eine hochwertige gestalterische Konzeption. Die Ausstattung der Grünräume ist flexibler als das Raumgerüst, durch sie können Anpassungen etwa an Nutzungsänderungen temporär oder sequenziell erfolgen. Die Ausstattung ist kurzfristiger, die räumliche Konzeption langfristiger wirksam. Dem Raumkonzept muss daher größte Aufmerksamkeit geschenkt werden, dessen Bedeutung auch im Planungsprozess gegenüber Einrichtungen angehoben werden. Die Anpassbarkeit und flexible Interpretation und Aneignung ist eine Grundsatzerfordernis. Die Definition der Anforderungen an den Freiraum sollte eine Fristigkeit enthalten, also zwischen dauerhaften Ansprüchen und Nutzungen und sich rascher ändernden Bedarfen unterscheiden. Die Zusammensetzung der Beteiligten in Planungsprozessen entspricht nicht zwingend der Gruppe, die dauerhaft betroffen ist. Aneigenbarkeit durch neue Personen oder Personengruppen ist daher erforderlich. 6. Prozess und Abwicklung Einhalten und Koordinieren vorhandener Vorgaben • Gestaltungskonzept einfordern und Abstimmung auf Schnittstellen zwischen öffentlichen und privaten Frei- und Grünräumen. • Leitbilder kommunizieren und Einhaltung prüfen, ggf. anpassen. • Stadtentwicklungsplan, Einhaltung der empfohlenen m 2 laut STEP • Hebung der Aufmerksamkeit und Bedeutung bei der Gestaltung von Grün- und Freiräumen: Prüfung der Gestaltqualität von Grün- und Freiräumen(z. B. im Fachbeirat) • Nachweis von Freiraumqualitäten in Bauprojekten und deren Schnittstellen zum öffentlichen Raum sowie wechselseitige Aufwertung Stadträumliche Gesamtsicht • Landschaftsarchitektonische Freiraumanalysen in den Planungsprozess integrieren. Eignungsprofile erstellen und mit Produkt abgleichen Absicherung der Öffentlichkeit von Grünräumen • Rechtlich • Gestalterisch:„Es ist unsere Aufgabe, eine Voraussetzung oder eben den Nährboden für eine vielleicht noch fern liegende, größere Öffentlichkeit zu schaffen. Oder umgekehrt, wir können mit einer entsprechenden Gestaltung Öffentlichkeit verhindern.“(Kienast 1989) • Keine dauerhafte oder unentgeltliche Verwendung öffentlicher Flächen für private Nutzungen Öffentlichkeitsarbeit • Sensibilisierung der Bevölkerung für gut gestaltete, zeitgemäße Freiräume, Imagekampagne, Führungen, Berichterstattung • Bewusstmachen der Kontinuität der Entwicklung von Frei- und Grünräumen, den Ansprüchen und der Qualitäten Abstimmung zwischen Zuständigkeiten und Fachgebieten • Integriertes Vorgehen, interdisziplinäre Zusammenarbeit • Koordination der Zuständigkeiten noch intensivieren • Konzepte der Fachabteilungen vermitteln und abstimmen • Urbane Raumeinheiten wahrnehmen und berücksichtigen: keine Aufsplittung von Räumen 61 f a c h e x p e r t i s e n – l i l l i l i ˇc k a entlang von Widmungsgrenzen • Kunst im öffentlichen Raum als konzeptionellen Beitrag integrieren Integrale Programme, z. B. Quartiers Verts, Paris: „Grüne Viertel“: 30er-Zonen, Verkehrsberuhigung, Pflanzen, ökonomische Dynamik stützen, Zusammenleben stärken(vgl. Texier 2006) Freiraumgestaltung und Gartenkultur • Bildungsauftrag und Inventarisierung schützenswerter Anlagen • Historische Bezüge: Stelle für Gartendenkmalpflege(vgl. Grün Stadt Zürich 2006) • Grünes Wissen Planungs- und Herstellungsprozess • Neue Projekte: Freiraumkonzeption vor Bebauung • Erhaltung und Qualitätssicherung nach Fertigstellung(Monitoring von Nutzungseignungen, Wettbewerbsqualitäten usw.) • Umsetzungsnähe, langfristige Wertsicherung Transparenz und Kostenwahrheit: Werte benennen „Übrigens: Die gesamte Grünwirkung kostet die Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner 53 Rappen pro Tag. Für den Gegenwert eines Kaffees pro Woche sind alle Parks in Zürich, die Flussuferräume, die Spielplätze, der Unterhalt der städtischen Wälder, die Alleen und alles weitere Grün finanziert. Wenig Geld für sehr viel Wirkung.“(Grün Stadt Zürich) Experiment und Innovation • Proaktive Weiterentwicklung der Grünraumgestaltung • Einrichten von„Versuchsflächen“ • Experimente als Versuchsanordnung und anschließender wissenschaftlicher Evaluierung • Zusammenwirken von Wissenschaft(Planungswissenschaft, Naturwissenschaft, Sozialwissenschaft), Entscheidungsebene, Fachleute aus der Verwaltung und Praxis intensivieren Flächengewinn • Neue Parks in Erweiterungsgebieten durch Gestaltungswettbewerbe • Dichte Stadt: Kleinstrukturen fördern, kleine Grün- und Freiräume, Verbindungen verbessern, Gehsteige verbreitern, Alleen • Nutzungsdruck und damit verbundene Konflikte sowie Abnutzung sind das Ergebnis von Flächenmangel(vgl. Arbeitsgemeinschaft Migration 1996) • Öffentliche Dachgärten, z. B. auf öffentlichen Gebäuden(vgl. Jardin Atlantique in Paris) Kostenwahrheit, Sicherung, Finanzierung • Finanzierungsmodelle für Errichtung und Erhaltung • Abgleich des Nutzens für Immobilienentwicklung durch öffentlichen Freiraum 62 f a c h e x p e r t i s e n – l i l l i l i ˇc k a Literatur Arbeitsgemeinschaft Migration, Asadi Shams, Gerlich Wolfgang, Grimm-Pretner Dagmar, Ritt Winfried, Schawerda Anette(1996): Vor Ort im Vorort, Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum, Workshop Dokumentation, unveröffentlichtes Manuskript, Wien Bauordnung für Wien, 15. Mai 2007 Corajoud, Michel(2006): L’espace public contemporain: crise ou mutation?, in: Texier, Simon a.a.O., S. 252–264 Gehl Jan(2007): Public Spaces for a changing public life, in: WardThompson, Catherine and Travlou Penny(Ed.): Open Space People Space, Taylor an Francis, London and New York, p. 3–9 Grimm-Pretner, Dagmar et al.: Differenzierung, Gestaltanalyse öffentlicher Parks und Plätze in Wien unter besonderer Berücksichtigung von geschlechtssensiblen Gestaltungsansätzen, I.A. der Leitstelle alltags- und frauengerechtes Planen und Bauen der MD – Stadtbaudirektion Wien, 2002. Grün Stadt Zürich(2006): Das Grünbuch der Stadt Zürich integral planen – wirkungsorientiert handeln, Zürich Josselin de Jong, Frank de(2006): Het groensysteem, in: Meyer, Han et al. A.a.O. S. 33–47 Howcroft, Heidi(2004): Trends, Tendenzen, Defizite, in: Garten +Landschaft 1/2004, S. 28–30, Callwey, München Kohte Maya(2005): Introduction: Focus on Mutations, Landscape Architecture in Urban Landscapes, in: Institute of Landscape Architecture ETH Zürich, Landscape Architecture in Mutation essays on urban landscape, gta Verlag Zürich, p. 11–17 Magistratsabteilung 18(2004): Round-table-Gespräch zum STEP 05, Beitrag KoseLiˇcka: Wer braucht Grün in Wien, unveröffentlichtes Manuskript, Wien Magistratsabteilung 42(2005): Stadtgartenamt und MD-Stadtbaudirektion, Leitstelle alltags und frauengerechtes Planen und Bauen(ohne Datum): Planungsempfehlungen zur geschlechtssensiblen Gestaltung von öffentlichen Parkanlagen; www.wien. gv.at/stadtentwicklung/alltagundfrauen/rtf/planung.rtf, Zugriff 2. 2. 2008 Masboungi Ariella(2001): Le paysage comme outil d’un renouveau de la penseé urbaine, in: Masboungi Ariella(2001): Penser la ville par le paysage, Projet Urbain, Éditions de la vilette, p. 7–15 Meyer, Han; de Josselin de Jong, Frank; Hoekstra, MaartenJan (2006): Het ontwerp van de openbare ruimte, SUN, Amsterdam Sieverts Thomas(2001) Zwischenstadt, zwischen Ort und Welt, Raum und Zeit, Stadt und Land, Birkhäuser, Basel Stadtentwicklung Wien, Magistratsabteilung 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung(2005): Stadtentwicklungsplan 2005, Wien Stadtentwicklung(2005_1): www.wien.gv.at/stadtentwicklung/ oeffentlicherraum/gruenraum.htm, Zugriff 13. 1. 2008 Texier, Simon(2006): Voies publiques, Histoires& pratiques de l’éspaces public á Paris, Èdition du Pavillon de l’arsenal, Paris Waldheim, Charles(Ed.)(2006): The Landscape Urbanism Reader, Princeton Architectural Press, New York KoseLiˇcka und Alzinger-Thomczyk: Freiraum für den Alsergrund, Erhebung und Optimierung öffentlicher Freiräume unter Berücksichtigung ihrer Eignungsprofile(2003), Konzept zu einer Untersuchung, unveröffentlichtes Manuskript, Wien KoseLiˇcka(1995): Bitte warten! 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DI Dr. Erich Raith bis 1982 Architekturstudium, TU Wien seit 1989 Architekt in Wien seit 1991 Universitätslehrer am Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur und Entwerfen, TU Wien 1999–2009 Leiter des Fachbereichs Städtebau, TU Wien Ass. Prof. Arch.(ZT) Dipl.-Ing. Dr. techn. Markus Tomaselli Institut für Städtebau und Lanschaftsarchitektur, TU Wien 1962 Geboren in Innsbruck 2003 Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker (Architekt) 2003/05 Gastprofessuren in Brasilien seit 2005 Assistenzprofessor an der TU Wien r Präambel Der öffentliche Raum ist zentraler Lebensraum einer urbanen Gesellschaft. Er repräsentiert die Kultur, den Charakter und Status einer Stadt und ist Ort der Begegnung sowie Standortfaktor. Er dient der Kommunikation und der politischen wie kulturellen Selbstdarstellung sowohl jedes Einzelnen als auch der Gesellschaft und muss daher die Bedürfnisse sozial und kulturell unterschiedlicher NutzerInnen aufnehmen können. Ein verträgliches Miteinander von Kindern, Jugendlichen und Alten, Armen und Reichen, Alteingesessenen und MigrantInnen muss stattfinden können. Jede Ausgrenzung oder Bevorzugung einzelner Gruppen widerspricht dem zentralen Anspruch an Öffentlichkeit und ist grundsätzlich hintanzuhalten. Städtische Räume besitzen eigene Profile und Identitäten. Diese müssen nach Funktion und Lage in der Stadt herausgearbeitet und gestützt, in den peripheren Lagen zum Teil auch erst offensiv im Sinne ihrer Nutzbarkeit entwickelt werden. Der öffentliche Raum besteht aus zusammenhängenden Raumfolgen und Bewegungsräumen. Kontinuität und Durchlässigkeit ist im Interesse einer optimalen Nutzbarkeit zu verbessern. Dieser Anforderung entsprechen durchaus auch gut integrierte Einkaufsmöglichkeiten in bestehenden Blockstrukturen(Passagen, Hofnutzungen). Bei jedem Ort sind die Potenziale hinsichtlich Orientierung und Himmelsrichtungen zu nutzen. Die Nutzungsqualität und Entwicklungspotenziale des Raums sind mit entsprechender Gestaltungsqualität zu ermöglichen. Bei Neubau- und Umgestaltungsmaßnahmen sind neben der Ausbildung von besonnten und geschützten Bereichen auch Aspekte wie Tag-Nacht- und Sommer-Winter-Nutzung zu beachten. Kleinklima, Licht und Proportionen sind dabei neben Aneignungspotenzial und Identität des öffentlichen Raums wesentliche Aspekte der Planung. Der öffentliche Raum ist nicht nur gebauter Raum, sondern auch Bühne und hat als solcher zeitgemäße Prozesse in Szene zu setzen. Szenografische Eingriffe können Impulse für Identität und Vielfalt sein. Räumliche Differenzierung Es gibt nicht nur einen öffentlichen Raum. Öffentlicher Raum kann sehr unterschiedlich aussehen, mit unterschiedlichen Problemen und Anforderungen konfrontiert sein und sehr unterschiedliche Entwicklungspotenziale und Entwicklungshemmnisse aufweisen. Sowohl im analytischen wie auch im konzeptionellen Bereich braucht es daher differenzierte Betrachtungsweisen, Methoden und Instrumente, um den gegebenen Unterschieden konstruktiv entsprechen und bestehende Entwicklungspotenziale effizient aktivieren zu können. Die urbanistischen Charakterisierungen und die Nutzungsszenarien in öffentlichen Räumen stehen in unmittelbarem und untrennbarem Zusammenhang mit den morphologisch-typologischen Stadtsystemen, denen sie angehören. Die Forderung nach einer räumlichen Differenzierung bezieht sich daher nicht allein auf den Umgang mit den öffent64 fachexpertisen – erich raith, markus tomaselli lichen Räumen, sondern auf den Umgang mit unterschiedlichen Stadtsystemen generell. Dies wird dort besonders deutlich, wo sich konkrete Schnittstellen zwischen den öffentlichen Räumen und Bebauungsformen ergeben, wie z. B. bei der Auseinandersetzung mit den Erdgeschoßzonen. Kompakte Stadtsysteme In gröbster Vereinfachung kann man skizzieren, dass der öffentliche Raum in kompakten Stadtstrukturen durch Flächenmangel geprägt ist. Um allen legitimen Nutzungsansprüchen zu genügen, müsste es viel mehr öffentlichen Raum geben(als Verkehrsflächen für verschiedene Verkehrsarten, als Fußgängerzonen, als Grünräume, als Spielplätze etc.). Ein Vielfaches an Fläche müsste vor allem dann zur Verfügung stehen, wenn man funktionalistischen Planungstraditionen folgend den Anspruch erhebt, dass jeder Nutzung eine eigene, ausreichend dimensionierte Fläche zugeordnet werden soll. Dieser Anspruch vernachlässigt in problematischer Weise, dass sich Nutzungsansprüche schneller ändern können, als bauliche Anpassungen hergestellt werden können, bzw. dass nicht alle Nutzungen in gleicher zeitlicher Kontinuität ablaufen und daher auch das Flächenmanagement größere Elastizität erfordern würde, um effizient sein zu können. Grundsätzlich müssen Lösungs- und Verbesserungsstrategien in kompakten Stadtsystemen darauf abzielen, die öffentlich nutzbaren Flächenangebote zu vermehren(Gewinnung neuer Flächen, temporäre Zwischennutzungen z. B. von Baulücken, Indoor-/Outdoorangebote etc.). Zweitens gilt es, die bestehenden Flächenressourcen möglichst intensiv und flexibel nutzbar zu machen(Mehrfachnutzungen, flexibles Zeitmanagement, Maßnahmen zur Saisonverlängerung etc.). Drittens müssen die öffentlichen Räume in kompakten Stadtstrukturen an vitaler Komplexität gewinnen. Monofunktionelle Nutzungsszenarien sind auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Vor allem dem motorisierten Verkehr sind Flächenansprüche streitig zu machen. Für den ruhenden Verkehr(durch den öffentlicher Raum massiv privatisiert wird) sind alternative Flächenangebote zu entwickeln, um öffentliche Räume funktionell und gestalterisch aufwerten zu können. Grundsätzlich ist aber zu betonen, dass auch in kompakten Stadtsystemen(Innere Stadt, alte Vorstädte, verschiedene gründerzeitliche Bebauungsmuster, neue kompakte Siedlungsformen etc.) sehr unterschiedliche typologisch-morphologische Gegebenheiten bestehen können, die in methodischer Hinsicht präzise räumliche Differenzierungen erfordern. Aufgelockerte Stadtsysteme Im Unterschied zu den kompakten Stadtsystemen weisen aufgelockerte Stadtsysteme(Stadterweiterungsgebiete der Nachkriegszeit etc.) in der Regel ausreichende Flächenpotenziale auf. Allerdings sind diese Flächen oft nicht intensiv als öffentliche Räume nutzbar(Abstandsgrün etc.). Das dem funktionalistischen Stadtsystem immanente Problem liegt in der funktionellen Entmischung und der geringen funktionellen Dichte. Es liegt also eher in einem qualitativen als einem quantitativen Bereich. Grundsätzlich müssen Lösungs- und Verbesserungsstrategien in aufgelockerten Stadtsystemen darauf abzielen, die öffentlich nutzbaren Flächen räumlich und funktionell zu verdichten und aufzuwerten. Die Rolle der Erdgeschoßnutzungen stellt sich den divergierenden typologischen Gegebenheiten entsprechend nicht so wie in der kompakten Stadt. Das Prinzip, verschiedene Nutzungsaspekte in separierten Baulichkeiten und Freiräumen zu organisieren, verweist hier eher auf Strategien der baulichen Nachverdichtung und einer nachhaltigen Qualifizierung bestehender Raum- und Flächenressourcen. An der aufgelockerten Stadt muss zur Erhöhung der Komplexität und Urbanität angemessen weiter gebaut werden. Erdgeschoßzonen in Gründerzeitgebieten Defizite: Der öffentliche Raum in der kompakten gründerzeitlichen Stadtstruktur ist geprägt von Flächenman65 fachexpertisen – erich raith, markus tomaselli gel. Diese Knappheit wird verschärft durch einander ausschließende Nutzungsansprüche. Monofunktionelle Nutzungen sind einer urbanen Stadt grundsätzlich abträglich, vor allem der hohe Flächenbedarf des ruhenden motorisierten Verkehrs ist diesem streitig zu machen. Für den ruhenden Verkehr sind alternative Flächenangebote erforderlich. Verödung: Die Verödung der Erdgeschoßzonen, speziell im dicht bebauten Stadtgebiet, stellt eine starke Verminderung der Wahrnehmungs- und Erlebnisqualität des öffentlichen Raums dar. Verursacht ist diese, neben dem Garagengesetz und anderen baugesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das Schwinden des lokalen Gewerbes und den teilweisen Niedergang der Wiener Einkaufsstraßen. In diesem Zusammenhang ist auch die temporäre Bewilligung von Kiosken im öffentlichen Raum bei Leerständen in den benachbarten Erdgeschoßzonen widersprüchlich. Die derzeit bei Neubauten überwiegend ausgeführten Raumhöhen von 2,2 m im Erdgeschoß auch innerstädtischer Lagen verunmöglichen eine Nutzungsveränderung. Bestimmungen, die diese Raumhöhen fördern, finden sich in den Förderungen ebenso wie in der Bauordnung, dem Garagengesetz und den Bestimmungen der MA 48. Malls: In Stadtrandlage werden und wurden große, autonome Gebäudekomplexe errichtet. Diese Frequenzen fehlen in innerstädtischen Lagen. Einkaufszentren konkurrenzieren den öffentlichen Raum und die kompakte Stadt der kurzen Wege. Die Verödung der Erdgeschoßzonen in der gründerzeitlichen Bebauungsstruktur wird dadurch unterstützt. Raumnutzung: Neue Nutzungen und räumliche Verbesserungsmöglichkeiten für vernachlässigte Passagen und U-Bahn-Stationen fehlen(Karlsplatzpassage, Opernpassage). Manche dieser saisonal unabhängigen, öffentlichen Räume sind intensiv von sozialen Randgruppen genutzt, andere Nutzergruppen werden dadurch verdrängt. Zielvorstellungen: Verödung: Die Komplexität und Mehrdeutigkeit des öffentlichen Raums ist in Hinblick auf unterschiedliche Nutzungsszenarien, verschiedene soziale Milieus und ein differenziertes Erscheinungsbild zu sichern. Die Behandlung des gesamten Stadtgefüges in seinen unterschiedlichen Anforderungen und Ausprägungen durch diverse Förderungen(z. B. Wohnbauförderung) und baurechtliche Bestimmungen(Garagengesetz, Richtlinien MA 48) können den stadträumlich divergierenden Anforderungen nicht entsprechen und müssen eine stadtstrukturelle Zuordnung erfahren. Mindestraumhöhen von 3,5 m und Niveaugleichheit sind für kommunikative und nutzungsneutrale Erdgeschoßzonen erforderlich. Es gibt und gab in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Initiativen, die dem Leerstand der Erdgeschoßzonen entgegenwirken: Der Wiener Wirtschaftsförderungsfonds fördert die kreativen Selbstständigen mittels Förderungen durch ihre Tochter Departure. Diese Branchen siedeln sich bevorzugt in leer stehenden Geschäftslokalen an und nutzen nicht nur die billigen Mieten, sondern auch die günstige Selbstdarstellung durch die Nähe zur Öffentlichkeit. Kunst im Schaufenster als urbane Intervention setzt Impulse in strukturschwachen Straßen. Kunst und öffentlicher Raum versuchen in synergetischer Weise zu wirken. Beispiele:„making it“,„Wolke 7“,„SOHO in Ottakring“ etc. Malls: Alternativen zu den derzeit realisierten Malls in Randlagen, mit ihrem negativen Einfluss auf dieErdgeschoßzonen der gründerzeitlichen Bebauungsstruktur, wären vollintegrierte Zentren und Passagen. Der Wettbewerbsvorteil von Einkaufszentren ist ihre Unabhängigkeit von Wetter und Tageszeit, der Vorteil von Innenräumen. Dieser Wettbewerbsvorteil sollte durch eine Verlängerung der potenziellen Nutzungsdauer des öffentlichen Freiraums, auch in der gründerzeitlichen Bebauungsstruktur, durch Passagen und Arkaden kompensiert werden. Veränderungen der Nutzungsanforderungen an den öffentlichen Raum durch die klimatischen Veränderungen sind derzeit noch schwer abschätzbar. Die wenigen positiven Beispiele zur Saisonverlängerung des öffentlichen Raums haben noch überwiegend Eventcharakter: Eistraum, Silvesterpfad, Punschstandeln, Weihnachtsmärkte etc. 66 fachexpertisen – erich raith, markus tomaselli Raumnutzung: Die private Nutzung des öffentlichen Raums in unmittelbarer Nähe der Erdgeschoßzonen durch Schanigärten und die dort erwirtschafteten Gewinne stehen in keinem plausiblen Verhältnis zu den Mieten in Erdgeschoßzonen. Eine Staffelung der Abgaben zur Nutzung des öffentlichen Raums, analog zu den Vorschlägen zur Steuerung der Medialisierung, sollten eingeführt werden. Passagen(Karlsplatz), Bahnhöfe, U-Bahn-Stationen könnten bewusster als öffentlicher Raum bespielt und auch mit nicht kommerziellen, öffentlichen Nutzungen wie Spiel, Sport, Aufenthalt, Begegnung und Kunst attraktiver werden. Hier bleibt derzeit der Vorteil witterungsgeschützter Bereiche ungenutzt. Privatrechtliche Vereinbarungen mit EKZs und InhaberInnen anderer halböffentlicher Räume sollten eine Nutzung dieser Innenräume als vollwertige öffentliche Räume ermöglichen. Das würde insbesondere Aufenthaltsmöglichkeiten ohne Konsumzwang sowie den Verzicht auf privates Wegweiserecht bedeuten. Temporäre Nutzungen der Flächen im Erdgeschoß durch Konzepte wie„rent your space“(eine Zwischenanmietung der Leerstandsflächen und ihre Vermarktung durch die Gebietskörperschaft), daraus folgend eine„Verflüssigung“ der Nutzung der Erdgeschoßzonen, könnte Selbstregulierungspotenziale und Selbstorganisation anregen. Erdgeschoßzonen in Stadterweiterungsgebieten Defizite: Erdgeschoßzonen/Nebenräume: Nutzbarkeit, Alltagstauglichkeit und Gestaltungsqualität des öffentlichen Raums in den neuen Stadterweiterungsgebieten muss für alle Nutzergruppen gewährleistet werden. Die Erdgeschoßzonen sind hierfür ein geeignetes Thema. Derzeit begünstigt die Wohnbauförderung Raumhöhen von 2,2 m im Erdgeschoß. Gerade so viel, wie ein Müll- oder Kinderwagenabstellraum und die Garageneinfahrt benötigt. Analog zur gründerzeitlichen Bebauungsstruktur sind Mindestraumhöhen von 3,5 m und Niveaugleichheit für kommunikative und nutzungsneutrale Erdgeschoßzonen erforderlich. Leerständen in den Erdgeschoßzonen ist analog zu den Initiativen für das dicht bebaute Stadtgebiet zu begegnen(alternativ: offene Erdgeschoßzonen zur nachträglichen Verdichtung). Das Verwertungsinteresse der Bauwerber darf nicht über die Interessen der Bevölkerung gestellt werden. Es dürfen nicht gemäß BO f. Wien, unter freiem Himmel zu errichtende Kinderspielplätze zu 100% ins Erdgeschoß des Gebäudeinneren verlegt werden, wie bei Errichtung der Wienerberggründe geschehen. Abweichungen von der BO nach§ 69, sollen laut Spruchpraxis der MA 37 10% nicht übersteigen. Freiräume: Ist der neue öffentliche Raum geeignet, die soziologischen Veränderungen unserer Zeit, neue Lebensentwürfe und den damit einhergehenden Nutzungswandel aufzunehmen und abzubilden? Gibt es neue Nutzungen, die einen Impuls für die Belebung des öffentlichen Raums darstellen können? Öffentliche Aktivitäten neben„Shoppen und Gastronomie“ sind in jeder Bevölkerungsgruppe unterschiedlich. Konsumzwangfreie Aufenthaltsmöglichkeiten fördern die Nutzung durch Jugendliche oder ZuwanderInnen aus Kulturkreisen mit einem ausgeprägteren Bedürfnis nach Nutzungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum. In manchen Stadterweiterungsgebieten besteht ein Mangel an öffentlichem Raum. Dieser Mangel entsteht aus der bevorzugten Überantwortung von Freiräumen in die Hand der Bauträge/Developer, wodurch sich diese Flächen als halböffentliche Räume weitgehend der Einflussnahme durch die Stadt entziehen. Zielvorstellungen: Erdgeschoßzonen/Nebenräume: Bei der Ausschreibung städtebaulicher Wettbewerbe haben die Beurteilungskriterien die Qualität des öffentlichen Raums sicherzustellen. Nutzbarkeit, Alltagstauglichkeit und Gestaltungsqualität für alle Nutzergruppen müssen im städtebaulichen Entwurf gewährleistet werden. Innovative Lösungsvorschläge für das Funktionieren der Erdgeschoßzonen und deren Einbindung in den halböffentlichen und öffentlichen Raum sind einzufordern und im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan umzusetzen. Die Gewährung der Wohnbauförderung durch 67 fachexpertisen – erich raith, markus tomaselli den Grundstücksbeirat muss an die Erfüllung dieser Kriterien geknüpft sein. Freiräume: Die Gestaltungsqualität von Plätzen und Parks muss an internationalen Maßstäben gemessen werden(Barcelona). Mit zeitgemäßen formalen Mitteln soll der urbane Raum nachhaltig Mehrwert beziehen. Kontinuität und Wandlungskraft des urbanen Raums sollen stets erhalten bleiben. Entwicklungen wie die„Disneyfizierung“ des Praters(siehe„Eingangsprojekt“) müssen unterbleiben oder jedenfalls besser gemacht werden. Die Erfahrungen der Gender-Programme, GenderMainstreaming-Pilotbezirk Mariahilf und Generationenprogramme sollen auch im öffentlichen Raum der Stadtentwicklungsgebiete umgesetzt werden. Im Bereich der Versorgungseinrichtungen(Nahversorgung etc.) sind PPP-Modelle vorstellbar, die jedoch nicht als autonome Gebäude, sonder besser als integrierte Passagen und Arkadenlösungen realisiert werden müssten. Dem öffentlichen Raum in Stadtentwicklungsgebieten ist höchster Stellenwert beizumessen! Dieser muss sich auch in einer entsprechenden Flächenbilanz niederschlagen und zu einer großzügigen Ausstattung der Stadterweiterungsgebiete mit Flächen führen, die frei von„sozialer Selektion“ bleiben. Finanzielle Bedingungen und baurechtliche Bestimmungen Defizite: Budget: Der öffentliche Raum wird überwiegend aus den Bezirksbudgets finanziert. Die Bezirke sind, außer bei übergeordneten Planungen, Initiatoren bei der Neugestaltung und Erhaltung von Straßen, Plätzen und Parks. Bestehende Steuerungsinstrumente der Stadtplanung sind das derzeitige 50-Orte-Programm, und die Neuinterpretation öffentlicher Raum(3.–9. Bezirk). Eine lückenlose Analyse und ein durchgehendes städtebauliches Programm für die öffentlichen Räume in Wien gibt es derzeit nicht. Rechtlicher Rahmen: Zur Abwertung der Erdgeschoßzonen tragen besonders die Garageneinfahrten sowie Wohnungsinfrastrukturen wie Müllund Kinderwagen- und Abstellräume in den Straßen der dicht bebauten Stadt bei. Eine Einfahrt in eine Tiefgarage ist durch den Nutzen vielleicht zu rechtfertigen. Die Errichtung von nur wenigen Stellplätzen in historischer Bausubstanz(wobei nahezu ebenso viele auf der Straße verloren gehen) ist von fragwürdigem Nutzen. Die derzeitige Regelung führt durch geringere Geschoßhöhen zu einer Erhöhung der BGF bei Neubauten in gründerzeitlicher Struktur. Zielvorstellungen: Budget: Ein durchgehendes, budgetiertes städtebauliches Programm zur Gestaltung des öffentlichen Raums ist erforderlich. Die Gewährung von Förderungen sollte an die Ausbildung hochwertiger und nutzungsneutraler Erdgeschoßzonen geknüpft sein. Verbunden damit sind auch Aneignungsflächen, also temporär nutzungsfreie Erdgeschoßzonen, denkbar als Option für eine spätere Nachverdichtung. Albert Wimmer schlug beim Wohnsymposium ein„Leerstandsförderung“ für Erdgeschoße vor. Eine Kombi-Förderung von Wohnbau- und Wirtschaftsförderung müsste dafür eingeführt werden. Die Förderungen sollten generell nicht eine Nutzflächenmaximierung unterstützen, sondern Nutzungsflexibilität ermöglichen und die Schaffung von Nutzungsreserven unterstützen. Rechtlicher Rahmen: Bei Abtragung und Neubau in der gründerzeitlichen Stadtstruktur gilt ebenso wie in den Stadterweiterungsgebieten: Derzeit begünstigt die Wohnbauförderung Raumhöhen von 2,2 m im Erdgeschoß. Entsprechende Änderungen der rechtlichen Situation sind mit MA 48 und den Förderinstrumenten zu realisieren(auf 3,5 m Raumhöhe). Wie könnte die Festsetzung von Stellplatzregulativen nach§ 36 Garagengesetz im dicht bebauten Stadtgebiet die Errichtung weiterer Einfahrten verhindern? Ist die Vorschreibung der Ausgleichsabgabe bei Dachgeschoßausbauten oder Wohnungsteilungen im innerstädtischen dicht bebauten Stadtgebiet den BauwerberInnen zumutbar und stehen andere Ziele der Stadterhaltung dem entgegen? Wie groß sind die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe? Wie groß sind die Gebrauchsabgaben für die 68 fachexpertisen – erich raith, markus tomaselli Nutzung des öffentlichen Raums? Wem kommen sie zugute, und entsprechen die Erträge den erwirtschafteten Gewinnen? Strategische Überlegungen In allen Bereichen der Diskussion zum öffentlichen Raum scheint uns die Zielsetzung der Überwindung funktionalistischer Spezialisierung wesentlich. Nutzungsmischungen und strukturelle Offenheit des öffentlichen Raums, temporäre Nutzungen und die Implementierung einer„Zeitregie“ anstelle von Flächenspezialisierung sind dabei wichtige Aspekte. Im Beitrag zum Werkstattbericht 76 wurde die„Verflüssigung“ des Raums durch eine zeitlich begrenzte Nutzung vorgeschlagen.„rent your space“ vermittelt zwischen BesitzerIn und NutzerIn von Raum(leerstehende Ladenlokale ebenso wie Freiflächen).„rent your space“ betreibt Zeitmanagement. Die Differenzierung der thematischen Auseinandersetzung in die beiden Bereiche„Gründerzeit“ und„Stadterweiterung“ werden nicht ausreichen, um der Komplexität der bestehenden Stadtstruktur zu entsprechen. Eine genauere räumliche Differenzierung nach morphologischen und typologischen Kriterien hinsichtlich der Regelwerke, Förderungen und Entwicklungsstrategien ist notwendig. Grundsätzlich empfehlen wir die Entwicklung von Strategien zur: • Rückgewinnung der Komplexität des öffentlichen Raums wie: • Redimensionierung der Flächen für den MIV • Zeitmanagement statt funktionalistische Raumspezialisierung • Erhöhung der Durchlässigkeit der Blöcke: • Ermöglichung integrierter Passagen • Zugriff auf Leerstand • durch Anmietung und entsprechendes Management durch institutionelle Zwischenmieter(stundenweises Vermieten) • Konsumationsfreie Aufenthaltsbereiche für Jugendliche(analog Hof im Museumsquartier) • Hochgaragen(mit nachnutzbaren Raumhöhen von 2,7 m) statt„individuelles“ Parken • Aneignungsflächen/Nachverdichtungsflächen in Stadterweiterungsgebieten Die unterschiedlichen Bereiche der Stadt sollten in den Regelwerken und Förderungen räumlich differenziert werden. Ziel ist jedenfalls die Verbesserung der Qualität eines Stadtsystems innerhalb seiner morphologischen Spezifikation. Durch generalisierende stadtstrukturübergreifende Bestimmungen kann dem nicht effizient entsprochen werden. Prozessorientierung Wenn die Probleme nicht durch ein Raummanagement(unter den Bedingungen ausreichender Flächenressourcen) gelöst werden können, müssen sie durch ein Zeitmanagement gelöst werden. Aktivitäten, die nicht räumlich nebeneinander organisiert werden können, müssen zeitlich nacheinander ablaufen können. Ein möglicher Gewinn dabei kann die höhere Nutzungsdichte, die Entstehung urbaner Vielfalt und die höhere Ressourceneffizienz sein. Ein wesentlicher Aspekt ist, dass sich urbane Nutzungsszenarien, Alltagskulturen, Lebensstile etc. rascher ändern und ausdifferenzieren, als mit einem Umbau der baulich-räumlichen Strukturen bei leistbarem Aufwand reagiert werden kann. Daraus müssen sowohl für die Bebauungsstrukturen als auch für die Bestimmung öffentlicher Räume konzeptionelle Konsequenzen gezogen werden, die in Richtung einer strukturellen Offenheit weisen (Nutzungsneutralität, Hybridisierung, formale und funktionelle Unterdeterminiertheit, Differenzierung zwischen robusten Primärstrukturen und dynamisierbaren Füllungen etc.). Die angesprochene räumliche Differenzierung von Regelwerken kann auch für die Bereiche der Medialisierung(Werbung) und privaten Nutzung des öffentlichen Raums(Events, Schanigärten, Kioske etc.) Aussagen tätigen. 69 fachexpertisen – erich raith, markus tomaselli Literatur Erich Raith: Stadtmorphologie, Springer, Wien/New York, 2000 R. W. Ernst: Stadt Raum Strategie, Regioverlag, Berlin, 2006 Brune u.a., Hg.: Angriff auf die City, Droste, Düsseldorf, 2006 • Abgaben als Steuerungsinstrumentarium entwickeln(„Bewirtschaftung“) • Zeitmanagement bei Flächenknappheit • Konsumationsfreie Aufenthaltsräume sicherstellen Konzept für das Strategiepapier Öffentlicher Raum, MA 19, Wien, 2007 Haydn/Temel, Hg,: Temporäre Räume, Birkhäuser, Basel, 2006 Werkstattbericht 76, MA18, Wien, 2005 Abstract Zielvorgaben: • Den öffentlichen Raum so gestalten, dass Familien in der Stadt bleiben • Prozesse des öffentlichen Raums beobachten und steuern • Ausgewogene Aneignungsmöglichkeiten aller Nutzergruppen sicherstellen Maßnahmen: • Nur differenzierte Regelwerke können den unterschiedlichen Stadtstrukturen entsprechen • Räumliche Differenzierung der Planungs- und Verwaltungsinstrumente • Erdgeschoßzonen konstruktiv nutzungsneutral gestalten • In entsprechenden stadträumlichen Strukturen sind Raumhöhen im Erdgeschoß am öffentlichen Gut von mindestens 3,5 m sicherzustellen • Strukturelle und gestalterische Offenheit sichern • Keine privatisierten Malls im gründerzeitlichen Stadtgefüge • Keine Überantwortung öffentlicher Räume an „private“ Betreiber • Zugriff auf Leerstand herstellen(Anmietung, Zwischennutzungsmanagement) • Erhöhung von Durchlässigkeiten im kompakten Stadtgefüge • Nutzungsintensivierung und Flächensicherstellung im aufgelockerten Stadtgefüge 70 fachexpertisen – wilfried schönbäck Produktions-, investitions- und konsumbezogene Aspekte des öffentlichen Raums 1 in Städten Wilfried Schönbäck Univ.-Prof. Mag. Dr. Wilfried Schönbäck Volkswirtschaftsstudium. Angestellt am IHS Wien. Universitätsassistent an der TU Wien. Habilitation für Finanzwissenschaft. Seit 1984 Leiter des Fachbereichs Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik im Department für Raumentwicklung, Infrastruktur- und Umweltplanung der TU Wien. Einleitung und Problemstellung Der öffentliche Raum einer Stadt ist(auch) ein ökonomisches Gut, denn verschiedenartige Nutzungen desselben werden begehrt. Er ist, bzw. verschiedene seiner Teile sind, relativ zu den Nutzungsansprüchen sehr knapp. Überdies rivalisieren die Nutzungsansprüche vielfach. In bestehenden Baustrukturen ist er nur in Ausnahmefällen vergrößerbar. Doch wird seine Größe in vielen Fällen ohnedies durch einzelne seiner Funktionen limitiert, insbesondere durch das Erfordernis räumlicher Nähe von Nutzern zu bestimmten Objekten, um eine wirtschaftlich oder sozial erforderliche Nutzerdichte oder Überschaubarkeit bestimmter Aktivitäten zu ermöglichen. In anderen Fällen wären seine Funktionen durch Vergrößerung besser erfüllbar, der jedoch enge Grenzen gesetzt sind. Im Minimalfall ist er nachrangiger Komplementärraum neben oder zwischen Bauwerken. Hier beinhaltet er als Wichtigstes bloß Anlagen für die Verkehrs- und sonstige Erschließung der angrenzenden Gebäude. Mehr als ein Schattendasein hat öffentlicher Raum hier aber nicht. Vielfach, und überdies zunehmend, wird er für weit darüber hinausgehende Funktionen beansprucht. Große Aufgaben stellen sich, wenn es darum geht, den öffentlichen Raum so zu konzipieren, dass seine Potenziale für Wertschöpfung und Lebensqualität voll ausgeschöpft werden können. Allerdings verändern Menschen Nutzungsansprüche an den öffentlichen Raum im Zeitablauf vielfach. Daher geht es um eine dynamische Optimierung des Gutes öffentlicher Raum. Sie erfordert im Rahmen bestehender Bausubstanz zumeist komplexe Anpassungsprozesse 2 . Kaum weniger komplex sind Neuplanungen. In diesem Beitrag werden einige produktions-, investitions- und konsumbezogene Aspekte des öffentlichen Raums kurz beleuchtet. Darauf können immobilien- und stadtwirtschaftliche, sozialräumliche, architektonische und andere Analysen aufgebaut werden. Funktionsanforderungen an den öffentlichen Raum Der öffentliche Raum wird, wie andere Güter auch, hergestellt. Der Aufwand zu seiner Herstellung variiert sehr stark, je nachdem, in welchem Ausmaß er über seine naturräumliche Basis und die ihn begrenzenden Umfassungsbauwerke hinaus angelegt, ausgestattet und gestaltet wird. In Zeiten raschen Wandels muss er neuen Anforderungen, die sich aus der Stadtentwicklung ergeben, angepasst werden. Doch kann öffentlicher Raum unter bestimmten Voraussetzungen selbst als Impulsgeber für Entwicklungen wirken, die anders nur schwer oder gar nicht zustande kämen. Den öffentlichen Raum gleichsam als„Instrument“ der Stadtbzw. Quartiersentwicklung zu verstehen, ist eine in den letzten Jahrzehnten vielfach erfolgreich genützte, in anderen Teilen der Stadt aber nicht selten noch anstehende Herausforderung. Der öffentliche Raum insgesamt ist vieles gleichzeitig, etliche seiner Hauptfunktionen sind äußerst unterschiedlich: Kommunikationsfeld, Handlungsraum zum Aufbau und zur Pflege sozialer Beziehungen und zur Freisetzung von Emotionen, Erholungs- und Vergnügungsraum, Werbezone, Marktplatz kommerzieller Transaktionen und der Eitelkeiten, unverzichtbarer, aber belastender Verkehrsraum, erlösbringender Parkraum, Operationszone für Anrüchiges und Kriminelles, Forum der sozialen Integration von Randgruppen, öffentliche Zur1 Hier wird nur auf öffentlichen Freiraum eingegangen. 2 Zum Beispiel betrug die Planungsdauer für den etwa 2004 eröffneten, neu gestalteten Beethovenplatz in Wien rund 15 Jahre. 71 fachexpertisen – wilfried schönbäck schaustellung von Ästhetik u. a. m. Zur Diskussion stehen vielfach die Zurückdrängung bisheriger und die Ermöglichung neuer Funktionen. Neue Prioritäten bezüglich bestimmter Funktionen und deren Qualitäten sind zu diskutieren, aufeinander abzustimmen und zu identifizieren. Oft geht es auch um quantitative Verschiebungen von Teilräumen zwischen Funktionsbereichen. Sodann geht es darum, die neuen Prioritäten politisch zu proklamieren sowie technisch und administrativ umzusetzen. Das wirft die Frage nach den Instrumenten zur Umsetzung der entsprechenden Konzepte und Planungen auf. Ermöglicht werden soll Wertschätzung von und Wertschöpfung durch Aktivitäten im öffentlichen Raum. Dabei stellt sich auch die Frage nach der Aneignung der mit Hilfe des öffentlichen Raums geschaffenen Werte und um die Rolle öffentlicher Abgaben als Lenkungs- und Finanzierungsinstrumente. In einzelnen Bereichen der Stadt geht es nicht um Vermehrung, sondern um Vermeidung der Vernichtung von Werten durch Mangelerscheinungen im öffentlichen Raum, im Extremfall durch Auszehrung als Folge zeitweiser asozialer oder krimineller Inbeschlagnahme von Teilen des öffentlichen Raums durch aggressive oder gewaltbereite Gruppen. Ökonomisch relevante Merkmale des öffentlichen Raums und seiner Nutzung Der öffentliche Raum ist ein Gut besonderer Art. Es selbst und seine Nutzungen weisen mehrere besondere Merkmale auf. Welche ökonomisch relevanten Merkmale des öffentlichen Raums und seiner Inanspruchnahme gilt es zu beachten? Das erste wesentliche Merkmal dieses Gutes zeigt sich, wenn man es mit herkömmlichen Gütern vergleicht: Materielle Güter sind in der Regel hergestellte physische Gegenstände, deren funktionelle Eignungen für bestimmte Verwendungen und deren ästhetische Erscheinungsformen spezielle nutzenstiftende Verwendungen durch Konsumenten(bzw. einkommensgenerierende Verwendungen durch Produzenten) erlauben. Dienstleistungen sind Aktivitäten von Produzenten, die bei Konsumenten unmittelbar Nutzen stiften oder von Produzenten als Inputs im Produktionsprozess verwendet werden. Das Gut öffentlicher Raum unterscheidet sich von beiden substanziell dadurch, dass es rein physisch zunächst bloß als Raum oberhalb, zwischen oder unterhalb von physischen Gegenständen(in der Regel versiegeltem oder unversiegeltem Boden, Gebäuden, diversen Ausstattungselementen sowie Bäumen, Sträuchern u. a.) erscheint. Öffentlicher Raum ruht auf naturräumlichen Grundlagen (Boden) und er wird, je nach Bebauungsdichte der Umgebung, durch die gebaute Umwelt(Gebäude und sonstige physische Anlagen) ein- oder mehrseitig begrenzt, im Extremfall vollständig umfasst („physisches Merkmal“). Der öffentliche Raum ermöglicht, dass menschliche Aktivitäten(produzieren, konsumieren oder auf andere Art Freizeit verbringen) innerhalb desselben durchgeführt werden. Öffentlicher Raum gibt Raum für unmittelbares(d. h. von Mensch zu Mensch direkt und persönlich wahrnehmbares) individuelles Tun, und zwar gemeinsam und gleichzeitig mit anonymen und/oder bekannten, gezielt angesteuerten oder zufällig vorbeikommenden, anderen Menschen. Öffentlicher Raum gibt also Raum für unmittelbares individuelles Tun der Menschen in relativer Öffentlichkeit innerhalb eines Kollektivs anderer Menschen, die, in unmittelbarer räumlicher Nähe, ebenfalls öffentlich agieren bzw. interagieren( „Nutzungsmerkmal N1“ ) 3 . Wenn das Individuum seine Privatsphäre verlässt, kann es dieses Kollektiv durch individuelle Routen- und Zeitwahl zumeist partiell oder wenigstens marginal ansteuern, kann bzw. muss aber gleichzeitig unverhoffte, erhoffte, befürchtete oder gefürchtete unmittelbare Begegnungen mit anderen erwarten. Daraus ergeben sich potenziell wertgenerierende oder-vernichtende„Nachbarschaftseffekte“( „Nutzungsmerkmal N2“ ). Dabei kann es entweder um die Wertschätzung von bestimmten Aktivitäten oder Wahrnehmungen außerhalb des Marktmechanismus oder um Wertschöpfung im 3 Das entsprechende menschliche Verhalten kann demnach einer mikroökonomischen Analyse unterzogen werden, beispielsweise kann die Wertschätzung bis hin zur Zahlungsbereitschaft für den Aufenthalt in konkreten Teilen des öffentlichen Raums ermittelt werden. 72 fachexpertisen – wilfried schönbäck wirtschaftlichen Sinn oder um Wertbestände(Immobilien- und sonstige Werte) gehen. Das unmittelbare individuelle Tun der Menschen im öffentlichen Raum ist funktionell unter Umständen homogen und tritt massenhaft auf(z. B. Einpendler in der Morgenspitze). Es prägt sich zumeist in einer zeitlichen und örtlichen Differenzierung zwischen Spitzen-Schwachlastnachfrage nach Nutzungen des öffentlichen Raums aus. Oder es ist inhomogen(z. B. Skinheads begegnen eiligen Geschäftskunden oder einer Mädchenklasse vom Land, zwei konträre Gruppen von Schlachtenbummlern eines Fußballspiels treffen aufeinander). Diese Vielfalt der Aktivitätszwecke steigert immens das Potenzial wertgenerierender oder-vernichtender„Nachbarschaftseffekte“, treffender als Effekte aufgrund räumlicher und zeitlicher Koinzidenz von Aktivitäten bezeichnet. In welchem Ausmaß handelt es sich bei diesen Vorgängen der Wertentstehung oder-vernichtung um marktwirtschaftlich gesteuerte Transaktionen? Eine marktgesteuerte Transaktion, d. h. preisgesteuerter Austausch von Wert(z. B. Werbung auf Plakatwänden, Parken auf Kurzparkzonen, gastronomische Dienstleistung im Schanigarten usw.) und Gegenwert in Form eines gezahlten(Markt-)Preises, setzt voraus, dass das betreffende Gut eigentumsrechtlich zweifelsfrei identifiziert ist und autonom handlungsfähige Wirtschaftssubjekte exklusive Inhaber des Eigentumsrechts an den Transaktionsobjekten(Ware oder Dienstleistung, Geld) sind. Ist das Eigentumsrecht nicht zweifelsfrei oder gar nicht definiert oder sind daraus abgeleitete Verfügungsrechte des Eigentümers oder berechtigter Dritter(z. B. im Rahmen von Miete, Pacht, Konzession usw.) nicht durchsetzbar, dann sind die genannten Vorgänge der Wertentstehung und-vernichtung notwendigerweise keine marktgesteuerten Transaktionen, sondern externe Effekte(positive oder negative). Hier kommt es zu wechselseitigen Beeinflussungen der Nutzungen und damit des Nutzens der Akteure, ohne dass dafür spezifische Abgeltungs- oder Kompensations zahlungen auf dezentraler freiwilliger(marktwirtschaftlicher) Basis geleistet werden können (positive und negative externe Effekte von Produktion, Konsum oder sonstigen Aktivitäten). Die Wertveränderungen vollziehen sich hier also außerhalb des individuellen Kalkulationsrahmens der Urheber dieser Effekte. Gleichwohl sind diese Effekte von großer Bedeutung für die Mitglieder der Stadtgesellschaft: Sind es positive Effekte, dann bewirkt ihr Extern-sein, dass sie in geringerem Ausmaß durchgeführt werden als erwünscht. Sind es negative Effekte, gilt das Gegenteil. Das gesamtgesellschaftlich optimale Ausmaß jeweils herauszufinden, ist keine triviale Aufgabe. Noch schwieriger ist es, das als optimal erkannte(oder vermutete) Ausmaß in der Praxis herbeizuführen, da effektive Instrumente rar sind und unerwünschte Nebenwirkungen haben können. Externe Effekte unmittelbar zwischen natürlichen Personen (positive und negative externe Effekte Typ A) haben zumeist keinen(nennenswerten) Einfluss auf den Marktwert von materiellen Gütern im Eigentum dieser Akteure. Ihre Wirkungen beschränken sich auf Veränderungen der Erlebniswerte bei der unmittelbaren, d. h. körperlichen, Nutzung des öffentlichen Raums oder auf den Wert von Optionen, den öffentlichen Raum unmittelbar nutzen zu können( Optionswert der Nutzung des öffentlichen Raums). Gleichwohl können diese Effekte als sehr gewichtig empfunden werden. Diverse Aktivitäten im öffentlichen Raum wirken sich auf die Nutzungen der angrenzenden Gebäude und damit auf den daraus zu erwartenden Ertrag oder Nutzen aus, und umgekehrt (externe Effekte Typ B) . Zu unterscheiden sind dabei einerseits die auf Eigentümer oder Nutzer von Immobilien gerichteten Nachbarschaftseffekte von Aktivitäten bestimmter(Gruppen von) Individuen im öffentlichen Raum (externe Effekte Typ B1) 4 . Andererseits können sich, in umgekehrter Richtung, auch die Aktivitäten in und die Formen von Gebäuden auf die Nutzungen des davor liegenden öffentlichen Raums auswirken. Es kann sich dabei um Belebungs- oder Abschreckungseffekte handeln(immobilieninduzierte externe Effekte oder externe Effekte Typ B2 ). Auf beide Arten der immobilienbezogenen Nachbarschaftseffekte einzuwirken, ist eine 4 So etwa hat sich der Schwedenplatz zum Leidwesen der Anrainer in den letzten Jahren nachts zu einem sozial und sicherheitsmäßig problematischen„Grätzel“ entwickelt. Es soll sich angeblich vom Schottentor hierher verlagert haben. Wodurch? Welche Auswirkungen hat das? Welche Maßnahmen sind möglich, welche überhaupt notwendig? 73 fachexpertisen – wilfried schönbäck wesentliche Aufgabe der öffentlichen Hand(Politik zur Ordnung und Entwicklung des öffentlichen Raums, kurz„Freiraumpolitik“). Diese externen Effekte zu regulieren, ist keine leichte Aufgabe. Sie ist auch keine primäre Aufgabe ökonomischer Systemsteuerung. Vielmehr werden dafür Voraussetzungen benötigt, die hauptsächlich von Privaten zu erbringen sind, wie Beachtung der Basiswerte Freiheit und Würde aller und persönliche Verantwortung für das eigene Handeln. Allerdings kann die öffentliche Hand durch ihr spezifisches Instrumentarium auf vielfache Weise auf den Verbindlichkeitsgrad dieser Werte bei Privaten Einfluss nehmen. Die öffentliche Hand kann dies im Rahmen einer ihrer vier Arten von Verantwortung für die Erbringung von Leistungen, nämlich ihrer legislativen Konstituierungsverantwortung, Leistungsverantwortung als Produzentin öffentlicher Dienstleistungen 5 , Gewährleistungs- oder Regulierungsverantwortung anstreben. Die Internalisierung der(positiven und negativen) externen Effekte besteht darin, dass sie ihren Urhebern angerechnet bzw. angelastet werden. In manchen Fällen kann sie gelingen. Dies würde die erzielbare Wohlfahrt insgesamt erhöhen. Das ist die sogenannte allokationspolitische Fragestellung. Davon zu unterscheiden ist die Frage, welchen(Gruppen von) Akteuren welches Ausmaß dieser Wohlfahrtserhöhung zugute kommen soll. Das ist die verteilungspolitische Fragestellung in diesem Zusammenhang. Dies immer klar zu unterscheiden, verhilft zu einem besseren Verständnis der Aufgaben sowie instrumentellen Möglichkeiten und Erfordernissen der Freiraumpolitik. Der öffentliche Raum: vier Güterarten Um die wirtschaftlichen Besonderheiten der einzelnen Teile des Gutes öffentlicher Raum noch weiter herauszuarbeiten, ist es zweckmäßig, grundsätzlich zwei Güterarten danach zu unterscheiden, ob die Nachfrager vor der Nutzung einen Preis zu entrichten haben oder nicht: Individualgut oder Kollektivgut . Es lohnt, als zweites Unterscheidungsmerkmal zu berücksichtigen, ob bei einem Gut Rivalität zwischen Nutzern besteht oder nicht. Bei einem Individualgut besteht definitionsgemäß Nutzer-Rivalität: Wird es von einem Nachfrager genutzt, steht es allen anderen nicht zur Verfügung. Bei Kollektivgütern hingegen sind unterschiedliche Ausprägungen des zweitgenannten Merkmals möglich. Wird ein Kollektivgut in großem Ausmaß relativ zur Nachfrage(oder Anzahl der Nachfrager) angeboten, unterbleibt Nutzer-Rivalität. Dies ist zumeist bei Kollektivgütern der Fall, deren Angebot nicht teilbar ist und bei denen es keine Rolle spielt, wie viel Nachfrager es nutzen. Das Hinzutreten eines zusätzlichen Nutzers beeinträchtigt die Nutzung durch andere Nutzer nicht. Aus Sicht des Anbieters gilt dann, dass die Kosten, das Gut zusätzlichen Nutzern zu überlassen, null sind. In diesem Fall wäre es ökonomisch unsinnig, einen Preis zu verlangen, vorausgesetzt, es könnte einer verlangt werden, was technisch oder/und wirtschaftlich oftmals nicht möglich ist. Wird für die Nutzung eines Gutes kein Preis verlangt und besteht auch keine Nutzer-Rivalität, spricht man von einem reinen Kollektivgut . Große Teile des öffentlichen Raums einer Stadt sind reine Kollektivgüter, z. B. Gehsteige oder Straßen in einem Außenbezirk mit bebauungsbedingt geringer Inanspruchnahme(aber z. B. auch Maßnahmen zum Schutz der Erdatmosphäre vor Treibhausgasen). Daneben gibt es jedoch noch zwei andere Arten von Kollektivgütern. Einerseits sind dies solche, bei denen trotz Nicht-Rivalität von jedem Nutzer ein Preis zu entrichten ist. Diese werden als Clubkollektivgut bezeichnet(in Anlehnung an den Umstand, dass die Nachfrager durch das Bezahlen des Preises eine Art Club der Nutzungsberechtigten bilden). Ein wenig besuchtes Museum oder Kabelfernsehen sind dafür Beispiele. Auch die Beförderungsdienstleistung der Wiener Verkehrsbetriebe in der Schwachlastzeit zählt zu dieser Güterkategorie.(Sie werden auch als Mautgüter bezeichnet, was jedoch auf den Straßenbereich verweist, auf den diese Güter keineswegs beschränkt sind 6 .) Andererseits gibt es Kollektivgüter, bei denen Nutzer-Rivalität besteht und für deren Nutzung kein Preis verlangt wird. Ein solches Gut nennt man All5 Ein die Öffentlichkeit grob irreführendes und riskantes Beispiel, mit dieser Verantwortung umzugehen, geben die Wiener Linien mit ihrem Werbeslogan„Die Stadt gehört Dir“(zahllose Plakate im Jahr 2006 und 2007). Scheinbar gänzlich konträr, aber ähnlich irreführend, ist der politische Slogan, der zahllose Hausmauern in Caracas, der Hauptstadt Venezuelas, 7 4 ziert:„Das Land gehört uns allen“(Stadtporträt Caracas, Ö1, 18. 8. 2007). fachexpertisen – wilfried schönbäck mendegut . Der Begriff stammt von dem im Hochmittelalter entstandenen mittelhochdeutschen Begriff„al(ge)meinde“(auch„almeine“ oder„Gemeindeflur“).(Der ebenfalls dafür verwendete Begriff „Quasikollektivgut“ ist nicht erhellend, ebenso der als Überbegriff für Clubkollektiv- und Allmendegut verwendete Begriff„Mischgüter“). Oftmals besteht Nutzer-Rivalität gerade deshalb, weil keine „Preisschranke“ existiert und das Gut daher auch jene Nachfrager nutzen, denen es nur wenig Nutzen stiftet. Demnach ergibt sich folgende seit Jahrzehnten verwendete Vierfachgliederung von Gütern im Überblick: wartete persönliche Nutzen aus der Inanspruchnahme des Gutes größer ist als der(die Angebotskosten mehr oder weniger reflektierende) Preis? Auch öffentliche Rechtsträger sind heute angehalten, durch Einhebung von Nutzungsgebühren(auch wenn sie nicht unbedingt alle Kosten decken) eigenverantwortliche Nutzerentscheidungen unter Beachtung des Preises, und nicht nur des Nutzens, herbeizuführen. Durch Abverlangen des Individualkalküls wird die Wohlfahrt erhöht, indem verschwenderischer Konsum eingeschränkt wird. Zweitens ist privat/öffentlich eine grundrechtlich relevante Kategorie der Überwachung und Kontrolle der Bürger durch den Staat. Für Bürgerinnen Nutzer-Rivalität Ausschluss von Nachfragern ohne Zahlungsbereitschaft Individualgüter Nicht-Ausschluss von Nachfragern ohne Zahlungsbereitschaft Allmendegüter (Quasikollektivgüter) Ouelle: H. Berg, D. Cassel, K.-H. Hartwig, 2003, S. 198 Keine Nutzer-Rivalität Clubkollektivgüter Reine kollektive Güter Anstelle des Begriffspaares Individual- und Kollektivgüter werden in der finanzwissenschaftlichen Literatur allerdings sehr häufig die alternativen Begriffe Privatgüter und öffentliche Güter verwendet. Das dabei herangezogene Merkmal ist dem oben verwendeten Merkmal„Ausschluss bzw. Nicht-Ausschluss nicht zahlungsbereiter Nachfrager“ in zweifacher Hinsicht unterlegen. Erstens wird mit privat/öffentlich häufig der rechtliche Status des Eigentümers assoziiert: gehört das angebotene Gut einem privaten oder öffentlichen Eigentümer? Dies ist jedoch für die dargestellte Güterklassifizierung belanglos, auch wenn es für andere Aspekte wesentlich ist. Die gebührenpflichtigen Parkplätze in Kurzparkzonen sind Individualgüter, auch wenn der Liegenschaftseigentümer eine Gebietskörperschaft ist und die Benützungsgebühr nicht der freien Preisbildung unterliegt, sondern eine öffentliche Abgabe ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob für die Inanspruchnahme des Gutes ein Preis verlangt wird oder nicht. Dieses Kriterium wirft die für das erzielbare Wohlfahrtsniveau zentrale Frage an jede einzelne Nachfragerin und Nachfrager auf: Werden sie veranlasst, darüber nachzudenken, ob der erund Bürger ist der Anspruch wichtig, dass vieles, was sie im öffentlichen Raum tun, nur unter strengen Auflagen der staatlichen Kontrolle(die vielfach gar nicht öffentlich werden soll) unterzogen wird. Dieser Komplex erfordert die penible Beleuchtung des Kriteriums„privat versus öffentlich“, ohne dass es durch überflüssige Mehrdeutigkeit eines gleichlautenden Kriteriums bei der Güterklassifizierung verwässert wird. Für die Nachfrage nach Allmendegütern wird zumeist deshalb kein Preis eingehoben, weil die Kosten des Ausschlusses nicht zahlungsbereiter Nutzer pro Nutzer prohibitiv hoch sind. Dadurch kommt es weiterhin zur Übernutzung(Überlastung) der Kapazität. Ein Beispiel dafür ist der Gehsteig der Mariahilfer Straße beim vorweihnachtlichen Einkaufsrummel oder die Fahrbahnen des Gürtels in der Stoßzeit. Im ersten Fall kann die Überlastung aus technischen Gründen nicht durch Einführung eines Preises für die Nutzung vermindert werden (die Kosten wären quasi unendlich hoch). Im zweiten Fall wäre die Einführung einer„Preisschranke“ technisch und auch wirtschaftlich möglich, wird aber als politisch nicht opportun und auch verkehrs6 Während letzterer jenem Kollektivismus Vorschub leistet, der Vorläufer des Totalitarismus ist, suggeriert ersterer einen grenzenlosen Individualismus fast im Sinne von Max Stirners„Eigner von Allem“. Beide Slogans entstammen einem sehr vordergründigen Populismus, der mit rechtsstaatlich korrekten Eigentums- und Verfügungsrechten nichts am Hut hat. 75 fachexpertisen – wilfried schönbäck politisch als(noch) nicht angemessen erachtet. In derartigen Fällen kommen dann andere Steuerungsinstrumente als ein Nutzungspreis zum Einsatz, z. B. Beachtung einer Warteliste, Rationierung nach diversen Kriterien u. a. Ansonsten schwindet die Wertschätzung des Gutes oder geht unter Umständen selbst unter. Bemerkenswerterweise gehört jeder Teil des scheinbar homogenen öffentlichen Raums also immer einer dieser vier Güterarten an. Erkennbar wird diese innere Differenzierung erst durch Beachtung der beiden wichtigsten ökonomischen Kategorien überhaupt: des Knappheitsgrades eines begehrten Gutes(negative Auswirkung des Hinzutretens eines neuen Nutzers auf die bereits vorhandenen Nutzer) einerseits und die Art der Verfügung über dieses Gut(individuell oder kollektiv). Zeitweise nicht-legitime exklusive Nutzungen von Teilen des öffentlichen Raums Zu beachten ist der mögliche Fall, dass ein Teil des kollektiv genutzten Raums der Stadt durch eine Nutzergruppe auf eine Weise genutzt wird, durch die andere Nutzer verdrängt oder gefährdet werden. Derartige„subsozialisierte“ Nutzungen von Teilen des öffentlichen Raums müssen durch andere beendet werden, z. B. durch Überwachung und Sanktionierung, soll kollektive Nutzung wieder ungestört stattfinden. Steuerungsinstrumente Der Preis ist wichtigster Indikator des Grades der Knappheit eines Gutes und Quelle für Verkaufserlöse. Weiteres ist er Informationsträger, der einen wirtschaftlichen Anreiz zu setzen vermag. Er bildet die Grundlage für individuelle Preis-Kosten-Kalküle von Güteranbietern und Preis-Nutzen-Kalküle von Nachfragern. Der Preis ist das zentrale Steuerungsinstrument für das Angebot von und die Nachfrage nach Individualgütern als Teil des öffentlichen Raums, insbesondere a) Mietflächen für gastronomische und andere vergnügungsgewerbliche Nutzungen im öffentlichen Raum(z. B. Schanigärten), b) Flächen für Handelstätigkeit und sonstige Dienstleistungen, c) Werbeflächen(kommerzielle oder sonstige Werbung), d) Zonen der Parkraumbewirtschaftung und e)(theoretisch:) Straßen mit fahrleistungsabhängigem Nutzungsentgelt. Für die Bereitstellung von und Nachfrage nach Kollektivgütern müssen andere Instrumente der zur Nutzungssteuerung autorisierten Stellen eingesetzt werden, um das Knappheitsproblem zu lösen. Die wichtigsten Steuerungsinstrumente alternativ zu einem fehlenden Marktpreis sind: • Setzen von Rechtsnormen, die Befugnisse begründen oder Ansprüche legitimieren(z. B. planungsrechtliche Vorschriften), • Öffentliche Abgaben(z. B. Abgabe für die Nutzung öffentlichen Grundes, Werbeabgaben, Differenzierung von Abgabensätzen in Abhängigkeit vom Knappheitsgrad der Güter), • vertragliche Vereinbarungen zwischen der öffentlichen Hand und Privaten, • Verbote, • Auflage der Bewilligungspflicht von Aktivitäten (z. B. intensive oder exklusive temporäre Nutzung eines Teilraums), • Gebote(z. B. Baunormen, Erhaltungspflicht von Fassaden denkmalgeschützter Häuser), • Informationsbeschaffung der öffentlichen Hand, • Informationsverbreitung durch die öffentliche Hand zur Systemsteuerung, • Setzen von Anreizen für dezentrale Verhandlungen mit dem Ziel vertraglicher Vereinbarungen zwischen Privaten(ohne direkte Einflussnahme der öffentlichen Hand), • Koordination verschiedener Instrumente durch die öffentliche Hand. Offene Fragen a) In welchen Bereichen des öffentlichen Raums (funktionelle Teilkategorien, Gebiete) sind langfristig die größten Veränderungen zu erwarten? b) Bei welchen Teilkategorien des öffentlichen Raums ist die Kapazitätsauslastung bzw.-überlastung derzeit/im Planungsnullfall in 25 Jahren voraussichtlich/am größten? Wo besteht 76 fachexpertisen – wilfried schönbäck derzeit/ im Planungsnullfall in 25 Jahren voraussichtlich/der größte Bedarf nach quantitativer Ausweitung der Kapazitäten? c) In welchen Bereichen des öffentlichen Raums bestehen die größten qualitativen Mangelerscheinungen? d) Worin bestehen die wichtigsten Möglichkeiten, öffentlichen Raum qualitativ zu verbessern? e) e1) Bei welchen Teilen des öffentlichen Raums ist der Charakter von Allmendegütern gegeben? Bei welchen ist die Überlastung am störendsten für die Stadtbewohner/für die Wirtschaft? e2) Durch welche anderen Instrumente als einen Preis kann dort die Überlastung vermindert werden? e3) Bei welchen dieser Allmendegüter sind Investitionen in die Kapazitätsausweitung erwägenswert? f) Gibt es Teile des öffentlichen Raums mit Kapazitätsüberlastung, bei denen der Zutritt der Nachfrager durch Einführung eines Preises geregelt werden kann, wenn Kapazitäts ausweitung nicht möglich oder unerwünscht ist? g) Bei welchen Teilen des öffentlichen Raums mit wechselndem Charakter als Clubkollektivund Allmendegüter ist der Überlastungsgrad zeitweise so stark unterschiedlich, dass eine Preisdifferenzierung zwischen Spitzen- und Schwachlast periode erwägenswert ist? h) Bei welchen Teilen des öffentlichen Raums mit wechselndem Charakter als Clubkollektiv- und Allmendegüter ist der Überlastungsgrad regional so stark unterschiedlich, dass eine Preisdifferenzierung zwischen Spitzen- und Schwachlastzone erwägenswert ist? i) Worin bestünden die ökonomischen Vor- und Nachteile derartiger Preisdifferenzierungen? Welche rechtlichen Bestimmungen oder politische Vorstellungen(Ziele) stehen derartigen Preisdiffenzierungen entgegen? j) Welche zeitweise nicht-legitimen exklusiven Nutzungen von Teilen des öffentlichen Raums existieren und durch welche Instrumente können sie in den Zustand uneingeschränkter kollektiver Nutzung zurückgeführt werden? Quellen Akkar, M., 2005. The changing‘publicness’ of contemporary public spaces: A case study of the Grey’s Monument Area, Newcastle upon Tyne. URBAN DESIGN International 10, 95–113. Anderson, S. T., West, S. E., 2006. Open space, residential property values, and spatial context. Regional Science and Urban Economics 36, 773–789. Berg, H., Cassel, D., Hartwig, K.-H., 2003. Theorie der Wirtschaftspolitik. In: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik. Bd. 2, 8. Aufl., Verlag Vahlen. München, 171–197. Bolitzer, B., Netusil, N. R., 2000. The impact of open spaces on property values in Portland, Oregon. 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Sociological Inquiry 72(3) 486–499. 78 fachexpertisen – erich bernard, elisabeth zimmermann Die Stadt als Schauplatz – Ereigniskultur und Werbung Erich Bernard , Elisabeth Zimmermann Erich Bernard, Architekt, Autor und Kurator. Architekturstudium an der Hochschule für Angewandte Kunst Wien. Geschäftsführender Partner von BWM Architekten, Wien-Graz. Zahlreiche kulturhistorische Studien im Auftrag der MA 19 und Ausstellungen wie„Amt Macht Stadt – Erich F. Leischner und das Wiener Stadtbauamt“ im Architektur Zentrum Wien 1999. DI Elisabeth Zimmermann. Landschaftsplanerin. Wissenschaftliche Arbeiten zu Freiräumen, Stadt, Werbung und Gartengeschichte. Publikationen und Lehraufträge. Planung von Außenanlagen verschiedener Dimension und Funktion. Zusammenarbeit mit BWM Architekten seit 2004. Kurzfassung Der öffentliche Raum ist jener Raum der Stadt, der für die Öffentlichkeit visuell wahrnehmbar ist – also Freiraum und die umgebende, wahrnehmbare, bauliche Struktur. Die bauliche Struktur des öffentlichen Raums wird als„Hardware“ begriffen, dessen Nutzung und Bespielung als„Software“. Der öffentliche Raum und dessen Bespielung ist Indikator für den Zustand einer Stadt und der darin lebenden Gesellschaft. Die Belebung des öffentlichen Raums hat positive Auswirkung auf die wirtschaftliche Topografie der Stadt und auf die örtliche Lebensqualität. Grundvoraussetzung für eine vielfältige Nutzbarkeit des öffentlichen Raums ist eine möglichst„nutzungsneutrale“, also unspezialisierte, undeterminierte Ausgestaltung der baulichen Struktur, der „Hardware“. Der öffentliche Raum ist im Verhältnis zu den Nutzungsansprüchen beschränkt, daraus entsteht ein ökonomischer Wert und die Möglichkeit der„Bewirtschaftung“. Durch unterschiedliche Ansprüche entstehen bei der Nutzung des öffentlichen Raums Interessenkonflikte. Um die Nutzung und Bespielung des öffentlichen Raums sowie die daraus entstehenden Interessenkonflikte steuern zu können, sind nachvollziehbare Regulative erforderlich. Um die Bespielung des öffentlichen Raums nicht zu sehr einzuengen und ihn dynamisch und lebendig zu halten, wird in Regeln und Regie unterschieden. Die Regeln sind langfristig unverändert gültige Vorgaben für die Vorgangsweise: sie verknüpfen institutionalisierte Nutzung des öffentlichen Raums (z. B. Werbung, Veranstaltungen) mit zeitlichen Beschränkungen und der Entrichtung von Abgaben. Die Regie steuert die Höhe der Abgaben und die Intensität der Bespielung des öffentlichen Raums über zeitliche Beschränkung der Genehmigungen. Die Regie ermöglicht flexibel und situativ unterschiedlich zu reagieren und Nutzungsüberdruck und -unterdruck zu regulieren. Die Regie richtet sich nach dem Leitbild für die Stadt und den öffentlichen Raum. Die Regie basiert auf einer Differenzierung der Stadträume in Zonen in Kombination mit Nutzungskategorien. Ziel ist die Dezentralisierung der Bespielung des öffentlichen Raums und die gleichmäßigere Verteilung des Nutzungsdruckes. Entsprechend dem Prinzip der„Kurzparkzonen“ refinanzieren die Abgaben Kontrolle und weitere Investitionen in die Infrastruktur des öffentlichen Raums. 1. Aufgabenstellung/Abgrenzung Thema dieses Beitrages ist die Stadt/der öffentliche Raum als Schauplatz: Ereigniskultur, Werbung. Ausgehend von der Differenzierung des öffentlichen Raums in Hard- und Software wird im folgenden Beitrag die Software (Bespielung) behandelt. Kunst im öffentlichen Raum wird dabei als eine eigene Kategorie gewertet, die nicht im Rahmen dieses Beitrages abgehandelt werden kann. 2. Definition des öffentlichen Raums Der öffentliche Raum ist jener Bereich der Stadt, der visuell wahrnehmbar ist. 79 fachexpertisen – erich bernard, elisabeth zimmermann Der öffentliche Raum wird durch seine(bauliche) Gestalt/Gestaltung – Hardware – und durch seine Nutzung/Bespielung – Software – definiert. Das(örtliche) Stadtbild unterscheidet sich vom öffentlichen Raum dadurch, dass es sich dabei um eine bildhafte Erscheinung der gebauten Struktur handelt – ähnlich einer Vedute – und nicht auf die Bespielung des öffentlichen Raums selbst eingeht. Weitere Thesen zur Definition des öffentlichen Raums • Der öffentliche Raum ist Indikator für den Zustand einer Stadt und der darin lebenden Gesellschaft. • Eine Stadt besteht aus introvertierten Rückzugsräumen und öffentlichen Räumen, an denen das extrovertierte Leben stattfindet. • Die baulich-gestalterische Ausformung des öffentlichen Raums ist Rahmen und Voraussetzung für dessen Nutzbarkeit. Die bauliche Ausgestaltung des öffentlichen Raums kann sich nach der Nutzung richten und/oder die Nutzung nach dem baulich-gestalterischen Potenzial des öffentlichen Raums. • Der öffentliche Raum ist ein Funktions- und Kommunikationsraum mit unterschiedlich stark ausgeschöpftem Potenzial. • Der öffentliche Raum ist im Verhältnis zu den Nutzungsansprüchen beschränkt; dadurch entsteht ein ökonomischer Wert. • Der öffentliche Raum wird„bewirtschaftet“. • Der öffentliche Raum steht jedem/jeder zu Verfügung, dadurch entstehen Interessenkonflikte. • Interessenkonflikte können nur mit nachvollziehbaren Regeln entschärft werden. • Die Bewertung der Qualitäten und Bespielungen der öffentlichen Räume kann nur in Bezug auf ein Leitbild erfolgen. 3. Probleme und Defizite 3.1. Ungleichmäßige Verteilung – Übernutzung • Häufung von Veranstaltungen, Schanigärten, Events … an„Hot-Spots“ wie z. B. dem Graben, Stephansplatz. • Dort wird der öffentliche Raum relativ einseitig genützt, oft kommerziell, andere wichtige Funktionen wie Aufenthalt ohne Konsumation oder Unterhaltung sind nicht mehr möglich. • Tote Zonen: viele Straßen- und Platzräume sind, im Gegensatz zu den Hot-Spots, unbelegt und ungenutzt und, auch dadurch, als öffentlicher Raum unattraktiv. • Lokale Überbelastung in quantitativer Hinsicht führt zu qualitativer Verarmung(Beispiel Weihnachtsmärkte). 3.2. Interessenkonflikte im Sinne subjektivöffentlicher Nachbarrechte Intensive Nutzung des öffentlichen Raums für Gastronomie, Veranstaltungen und dergleichen erzeugt Emissionen und bedeutet einen Eingriff in das subjektiv-öffentliche Nachbarrecht. Um das Ausmaß der Nutzung des öffentlichen Raums entsprechend steuern zu können, sind die Instrumente nicht in erforderlichem Umfang entwickelt. 3.3. Einfluss auf das Stadtbild und Steuerungselemente Intensive Nutzung des öffentlichen Raums für Werbung ist ebenso wie die bauliche Ausgestaltung der Infrastruktur für Gastronomie, Märkte und dergleichen von maßgeblichem Einfluss auf das(örtliche) Stadtbild. Gehäuftes Auftreten von Werbeträgern unterschiedlicher Ausprägung, unkoordinierte Gestaltung von Infrastruktureinrichtungen sowie„permanente“ Provisorien verändern das örtliche Stadtbild. Zur Herstellung eines Gleichgewichts zwischen belebender Nutzung/Bespielung des öffentlichen Raums und einer Störung des Stadtbildes sind die Instrumente nicht in erforderlichem übergeordneten Umfang entwickelt. 3.4. Bewirtschaftung des öffentlichen Raums mit geringem kommunalen Nutzen Der ökonomische Wert des öffentlichen Raums bleibt meist in wirtschaftlicher Hinsicht für die Kommune ungenutzt. Einnahmen aus der Bewirtschaftung des öffentlichen Raums fließen im Wesentlichen in die Privatwirtschaft(Beispiele Schanigärten, Plakatwerbung, diverse andere Werbeträger). 80 fachexpertisen – erich bernard, elisabeth zimmermann Wünschenswert wäre eine Beteiligung der öffentlichen Hand an der Wertschöpfung und somit eine Wohlfahrtssteigerung für die BürgerInnen. Die Bespielung des öffentlichen Raums ist, gemessen an ihrem Wert für die BetreiberInnen, an vielen Orten in Wien zu billig. Das bisherige Abgabensystem ohne wesentliche Differenzierung des Stadtgebiets in Zonen hat keinen Steuerungseffekt und stellt auch keine adäquate Einnahmequelle für die Stadt Wien dar. Eine räumliche Differenzierung des Stadtgebiets wäre ein wirkungsvolles Steuerungsmodell. 4. Ziele, Leitbilder, Bewertung 4.1. Ziele • Einführung von geeigneten Steuerungsinstrumenten für die Nutzung/Bespielung des öffentlichen Raums. • Differenzierung des öffentlichen Raums in unterschiedliche Zonen und eine darauf abgestimmte Bespielung. • Wertschöpfung aus dem ökonomischen Potenzial zugunsten der Stadt und zweckgebundener Einsatz der daraus lukrierten Einnahmen. • Aufwertung„toter“ Zonen durch gezielte Förderung/Steuerung der Belebung im öffentlichen Raum(Gastronomie, Veranstaltungen u. dgl.). • Koordinierte Verbindung von Infrastruktur, Gestaltungsmaßnahmen, Verkehrsplanung und Bespielung/Nutzung des öffentlichen Raums. • Reduktion der Überbeanspruchung einzelner Bereiche des öffentlichen Raums durch Veranstaltungen, Gastronomie, Werbung u. dgl. zugunsten anderer wichtiger Funktionen wie Aufenthalt ohne Konsumation, Ruhe, Erholung. • Balance zwischen kommerziellen Bespielungen des öffentlichen Raums und einer Bespielung mit allgemeinem Nutzen, wie kulturelle Veranstaltungen mit Hilfe gezielter Steuerungsinstrumente und entsprechender Bewertungskriterien. • Entschärfung der Interessenkonflikte aus einer Bespielung des öffentlichen Raums durch nachvollziehbare Regeln unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf subjektiv-öffentliche Nachbarrechte durch Emissionen u. dgl. • Nutzungsoffene Räume mit hohem Potenzial: Öffentliche Räume werden, um Nutzungskonflikte zu verringern und die Kontrolle zu gewährleisten, vielfach so gestaltet, dass nur eine stark vorbestimmte, eingeengte Nutzung möglich ist(Beispiel: Parks sind eine Aneinanderreihung von spezialisierten Funktionseinheiten – Kleinkinderspielplatz, Kinderspielplatz, Jugendspielplatz, Hundezone … Um eine breitere Nutzung zu erreichen, schlagen wir für die Gestaltung öffentlicher Räume folgendes vor: • Unterdeterminiertheit fördern – es werden nicht überall die Bespielungsmöglichkeiten genau vorgegeben. • gezielter Kontrollverzicht in Gestaltung und Verwaltung:(nutzungs)offene Räume entstehen und bestehen lassen. 4.2. Leitbilder Die Bewertung der Qualitäten und Bespielungen der öffentlichen Räume kann nur in Bezug auf ein Leitbild erfolgen. Voraussetzung für ein Leitbild für den öffentlichen Raum ist ein übergeordnetes Leitbild für die Stadt. 4.2.1. Leitbild für die Stadt Der Zusammenhang von öffentlichem Raum und der zeitgenössischen Stadt, insbesondere unter Beachtung der heutigen Auffassung von Urbanität, kann vereinfacht in zwei Leitbilder zusammengefasst werden: • Metropole • Museumsstadt Diese Schlagworte enthalten teils sich überschneidende, teils entgegengesetzte Vorstellungen von Erscheinungsbildern der Städte, je nach der in der jeweiligen Stadtgeschichte verankerten Gegebenheiten und Klischees. Die Metropole ist eine Stadt, von der Impulse ausgehen. Das Leitbild der Metropole akzeptiert und 81 fachexpertisen – erich bernard, elisabeth zimmermann setzt voraus, dass ihre Strukturen einer ständigen Veränderung unterzogen sind. Dieses Leitbild geht von einer dynamischen Stadt aus. Dem Leitbild Museumsstadt entsprechen jene Erwartungen über urbane Strukturen und Situationen, die weitgehend auf dem Status quo konserviert werden, um auf diese Weise die sogenannten kulturellen Werte weiter zu tradieren. Der dazu erforderlichen Beständigkeit widerspricht die Dynamik der modernen Werbung grundsätzlich. In der spezifischen Situation Wien wird einerseits der Anspruch erhoben, dynamische und moderne Großstadt zu sein, andererseits – unter dem Aspekt der reichhaltigen historischen Substanz – wie in den meisten europäischen Städten dominiert das Leitbild der Museumsstadt. In der Praxis bedeutet dies, dass das Stadtgebiet nach unterschiedlicher Nutzbarkeit aufgeteilt und der Umgang mit dem öffentlichen Raum dann dieser Aufteilung unterworfen wird: Zonierung. Fazit: Je mehr das Leitbild von der Metropole in Richtung Museumsstadt tendiert, desto stärker sind die Interessenkonflikte(um das„richtige“ Stadtbild) und desto mehr wird ein geregelter Umgang mit dem öffentlichen Raum erforderlich. 4.2.2. Leitbild für den öffentlichen Raum Als Grundlage für den Umgang mit dem öffentlichen Raum wird für Wien ein Leitbild formuliert, das die Bespielung des urbanen Raums als wesentlichen, integralen Bestandteil des urbanen Charakters wertet. Ein belebter Stadtraum birgt ein hohes Potenzial für die kulturelle und wirtschaftliche Attraktivität sowie die Lebensqualität. Ein Schlüsselkriterium für die Lebensqualität und Attraktivität des Stadtraums ist es, wenn Familien gerne in der Stadt wohnen und nicht, vielfach aufgrund von mangelhafter Freiraumversorgung, wegziehen, sobald Kinder da sind. Die Belebung des öffentlichen Raums hat positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Topografie der Stadt und auf die örtliche Lebensqualität. Das Leitbild geht davon aus, dass das Potenzial des öffentlichen Raums an jeder Stelle genutzt werden kann. Bestandteil des Leitbildes sollte sein, für eine Belebung der öffentlichen Räume außerhalb des 1. Bezirks bzw. jener Stellen mit hohem Nutzungsdruck und dadurch für eine Dezentralisierung zu sorgen. Subzentren sollten gestärkt und regionale Geschäftsstraßen wiederbelebt werden. Merkmal einer lebendigen Stadt ist die ständige Veränderung und das unmittelbare Nebeneinander von Gegensätzen. Die Stadt/der öffentliche Raum wird in ihrer baulichen Substanz als Hardware begriffen, in der in unterschiedlichen Formen und Frequenzen Nutzungen wie eine Software stattfinden oder nicht stattfinden. 5. Methode Um dieser Materie habhaft zu werden, sind grundsätzlich folgende Kategorien zu unterscheiden: • gestalterischer Rahmen/bauliche Struktur – Hardware • Bespielung/Nutzung – Software Inhalt dieser Auseinandersetzung ist die Bespielung/Nutzung – Software. 6. Steuerungsmöglichkeiten • Die gestalterische Ausformung/der Rahmen des öffentlichen Raums ist planbar und baulich herstellbar. • Die Benützung/Bespielung des öffentlichen Raums ist nur eingeschränkt planbar. Es besteht eine Abhängigkeit von Soft Facts und Hard Facts. • Die Entwicklung der Nutzung des öffentlichen Raums ist nur beschränkt steuerbar. • Die Benützung des öffentlichen Raums ist nur zum Teil durch Verordnungen und Gesetze regelbar. 6.1. Regulative Frage: Wie kann man steuern? Grundsätzlich/indirekt wird die Nutzbarkeit des Raums durch dessen bauliche Ausformung gelenkt: z. B. wo kein Platz ist, entsteht kein Markt, kein 82 fachexpertisen – erich bernard, elisabeth zimmermann Schanigarten etc. Die Nutzung reagiert auf die baulich-gestalterischen Voraussetzungen und umgekehrt. Die Nutzung des öffentlichen Raums kann man durch ein Regelwerk steuern. Auch Interessenkonflikten kann nur durch nachvollziehbare Regulative entgegnet werden. Ein entsprechendes Regelwerk ermöglicht eine einheitliche und für alle Beteiligten nachvollziehbare Vorgangsweise. 6.2. Regeln und Regie Frage: Wie behält man trotz eines Regelwerkes genügend Flexibilität, um auf die Dynamik von urbanen Entwicklungen und Veränderungen gemäß dem Leitbild reagieren/steuern zu können? Um die Stadt gemäß Leitbild dynamisch und lebendig zu halten, unterscheidet man im Regelwerk zwischen Regeln und Regie: Regeln: • man muss Abgaben zahlen • Erlaubnis auf Zeit Regie: • Höhe der Abgaben • Dauer der zeitlichen Befristung/Intervalle Die Abgaben müssen über die Administrationskostendeckung hinaus zweckgebunden verwendet werden(z. B. zur Herstellung von nutzbarem öffentlichen Raum oder Kunst im öffentlichen Raum). REGELN REGIE § Eindeutigkeit und Beständigkeit langfristig unverändert man darf/ man darf nicht Grundsatz Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist 1. möglich 2. geltenden relevanten Regelungen (Bauordnung etc.) unterworfen 3. tw. zeitlich beschränkt lt. Regie (kommerzielle Nutzungen) 4. tw. mit Abgaben belegt lt. Regie (kommerzielle Nutzungen) Kurzparkzone 1 1 Flexibilität und Moderation beweglich man darf/ aber Bewertung - Zeitregie - Abgaberegie 83 fachexpertisen – erich bernard, elisabeth zimmermann 6.3. Gliederung der Stadt in Zonen – Beispiel 1 Historischer Bereich Innenstadt Historische Ortskerne City, Leopoldau, Stammersdorf, Aspern 2 Urbaner Wohn- und Geschäftsbereich Innerstädtische Mischung von überwiegend Wohnbau und Büronutzung mit Geschäftslokalen, Gastronomie und Kleingewerbe in dichter Bebauung Mariahilfer Straße, Thaliastraße 3 Wohnbereich Gründerzeitraster Siedlungen Cottage Einfamilienhausgebiet Superblocks Spitäler Kasernen Ottakring, Hernals in Gürtelnähe Siedlung Flötzersteig Döbling Bereich um Biberhaufenweg Karl-Marx-Hof Franz-Joseph-Spital Maria-Theresien-Kaserne 4 Mischbereich Durchmischtes Vorkommen von Wohn- Kaiserebersdorf, Laaer Berg nutzung, Handelsflächen, Gewerbebetrieben und Verkehrsträgern 5 Gewerbe/Shopping/Industriebereich Inzersdorf, Vösendorf, Industriegebiet Süd 6 Grünbereich Naherholung Landwirtschaft Lobau, Oberlaa, Prater, Wienerwald 7. Nutzungskategorien Für jede Nutzungskategorie gelten andere Gesetzmäßigkeiten, deshalb ist die Frage nach Steuerungsregie differenziert zu bewerten. 7.1. Permanent • Werbung • fixe Märkte • Geschäftslokale • Parkplätze • Lagerplätze 7.2. Temporär wiederholend • Gastronomie(Gastgärten, Schanigärten) • Märkte(täglich: Tagesmarkt wie Brunnenmarkt; wöchentlich: Bauernmärkte; jährlich: Weihnachtsmärkte) • Events(Stadt- und Bezirksfeste, Stadtmarathon, Regenbogenparade, Straßenfeste, wiederkehrende Kulturveranstaltungen wie Soho in Ottakring) einmalig/kurzfristig • Events(Wahlveranstaltungen, einmalige Kulturveranstaltungen wie„Making it“...) • Werbung(Baustellennetze, Bauzäune) ephemer • temporäre Bespielungen architektonischer Natur/Installationen(z. B. MQ) 8. Bespielungen des öffentlichen Raums in Kategorien – Vorschläge zur Steuerung 8.1. Events, Ereigniskultur Ereigniskultur ist heute notwendig, um das Bild einer modernen, lebendigen Stadt zu zeichnen. Kulturelle Aktivitäten und Events könnten Instrumente der Stadtplanung oder der Bezirkspolitik sein, um vernachlässigte Viertel zu beleben und im Bewusstsein zu verankern. Der überwiegende Anteil der Events jedoch verfolgt wirtschaftliche Interessen(z. B. Stadtmarathon 40.000 Nächtigungen, 15 Mio. Euro Wertschöpfung). In Wien gibt es eine zunehmende Anzahl von Ver84 fachexpertisen – erich bernard, elisabeth zimmermann anstaltungen im öffentlichen Raum(Sommerkino, Die Stadt erzielt eine Wertschöpfung bei wirtParaden, Stadtfest, Opernfilmfest). schaftlich orientierten Veranstaltungen. 8.1.1. Gesetzliche Regelungen „Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen“ – bewilligungspflichtig MA 46 • Verwaltungsabgabe und Kommissionsgebühr • Höhe wird nach Dauer und Ergebnis der Verhandlung berechnet • Gebrauchsabgabe: Fällt an, wenn die Veranstaltung wirtschaftlichen Zwecken dient „Werbung zu wirtschaftlichen Zwecken“ a) durch Personen, die Flugschriften(Zettel), Proben oder Werbeobjekte verteilen oder Werbeverkleidungen tragen, je Person und Tag 4,70 Euro; b) durch Fahrzeuge mit Lautsprecheranlage oder anderen akustischen Werbeeinrichtungen je Fahrzeug und Tag 23,25 Euro; c) durch einen Werbeumzug oder eine Musikveranstaltung je Tag und Umzug bzw. Veranstaltung 109 Euro; d) durch Aufstellung von Tischen, Ständen u. dgl., die zur Verteilung von Flugschriften(Zetteln), Proben oder Werbeobjekten bzw. zu sonstigen Werbezwecken dienen, je m 2 der beanspruchten Grundfläche und Tag 7,25 Euro; bei Zusammentreffen der unter lit. a bis d genannten Werbearten sind die festgesetzten Abgaben nebeneinander zu bemessen; e) für die tageweise, längstens vierzehntägige Aufstellung von nicht ortsfesten Verkaufsständen aller Art und von nicht ortsfesten pratermäßigen Volksbelustigungsständen aller Art (Schießbuden, Karusselle u. dgl.) je Stand und Tag 7,25 Euro. 8.1.2. Potenziale Events zur Vermittlung von Informationen, als künstlerische Aktionen oder zur Unterhaltung sind Höhepunkte im urbanen Alltag und helfen als urbane Anziehungspunkte die Kaufkraft in der Stadt zu halten. Sie tragen zur Stärkung von Subzentren bei und können tote Zonen beleben(Rathausplatz). 8.1.3. Defizite/Probleme/Interessenkonflikte Events sind nicht beliebig vervielfachbar und ausbaubar. Bei einem Überangebot gehen Interesse und Besuch stark zurück, weiters ist eine quantitative Überfrachtung zentraler Orte(Rathausplatz, Stephansplatz, Stock-im-Eisen-Platz, Graben etc.) zu beobachten, während der Rest der Stadt unbespielt bleibt. Ein weiterer Problemfaktor ist die Lärmentwicklung insbesondere bei länger andauernden Events. 8.1.4. Steuerungsmöglichkeiten Zur Steuerung eignet sich eine Zeitregie mit zeitlichen Befristungen und Freihaltezeiten(nichts findet statt) ebenso wie eine Zonierung der Stadt in Bereiche mit unterschiedlicher Nutzungsintensität in Kombination mit Zeitregie. Veranstaltungen können kategorisiert werden in: Kunst/Kunst-Kommerz/Kommerz/Politik und eine verträgliche Mischung davon genehmigt werden. Eine signifikante Anhebung der Gebrauchsabgabe könnte Auswirkungen auf das Profil der Veranstaltungen haben. Kleine, nicht-kommerzielle Anbieter würden verdrängt. Höhere Gebrauchsabgaben wären bei reinen Kommerzveranstaltungen jedoch überlegenswert, aber eine Definition und Abgrenzung ist schwierig. 8.2. Gastronomie, Gastgärten, Schanigärten Wien hat eine gastronomische Dichte wie wenig andere Städte. Dies spiegelt sich in der zunehmenden Dichte an Gastgärten. Wenn auch die Qualität des gastronomischen Angebotes sehr unterschiedlich ist, so ist auch hier aufgrund der Konkurrenzsituation in Wien ein starker Aufwärtstrend festzustellen. Die Verlängerung der Öffnungszeiten ermöglicht vielen kleineren Gastronomiebetrieben wirtschaftliche Rentabilität. Gastgärten sind sommerliche Treffpunkte, Kommunikationspunkte, die das Leben aus den Wohnungen auf die Straße verlagern. Gast- und Schanigärten ermöglichen vielen Gastronomiebetrieben überhaupt erst das Überle85 fachexpertisen – erich bernard, elisabeth zimmermann ben. Die saisonale Beschränkung ermöglicht ein wechselndes Stadtbild: leerer Raum – voller Raum. Nach und nach beginnt diese uralte Kultur des Schanigartens auch in den verkehrsstarken Zonen wieder Einzug zu halten. Im zentralen Stadtbereich ist gelegentlich eine Überfüllung des Stadtraums festzustellen. Die Abgabenhöhe ist derzeit in zwei Kategorien für alle Betriebe gleich und sehr niedrig angesetzt. 8.2.1. Bestehende gesetzliche Regelungen Für die Aufstellung von Tischen und Sesseln auf öffentlichem Grund vor gewerblichen Betriebsanlagen(Schanigärten) ist eine Bewilligung nach§ 82 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung und§ 1 Gebrauchsabgabegesetz erforderlich(Gebrauchserlaubnis für Schanigärten). § 18B7 Gebrauchsabgabegesetz Eine Gebrauchserlaubnis für die Aufstellung eines Schanigartens kann nur für den Zeitraum 1. März bis 15. November innerhalb eines Jahres nach dem Gebrauchsabgabegesetz erteilt werden. § 112 Abs. 3 Gewerbeordnung Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, dürfen jedenfalls von 8 bis 23 Uhr betrieben werden, wenn sie ausschließlich der Verabreichung von Speisen und dem Ausschank von Getränken dienen, lautes Sprechen, Singen oder Musizieren in ihnen vom Gastgewerbetreibenden untersagt ist und auf dieses Verbot hinweisende Anschläge dauerhaft und von allen Zugängen zum Gastgarten deutlich erkennbar angebracht sind. Gebrauchsabgabe jährlich für Schanigärten: • je m 2 Fläche 3,63 Euro • in Fußgängerzonen und verkehrsarmen Zonen je m 2 27,25 Euro 8.2.2. Potenziale Gastgärten sind Vorboten einer Belebung des öffentlichen Raums und wesentlicher Bestandteil belebter Erdgeschoßzonen. Schanigärten bringen Entschleunigung und Ruhepunkte selbst an verkehrsstarke Stellen sowie eine sichtbare Belebung des Stadtbildes. 8.2.3. Defizite/Probleme/Interessenkonflikte Lärmentwicklung und damit einhergehende Störung der Anrainer ist eines der Hauptprobleme, die durch Schanigärten entstehen. Weiters ist, besonders im 1. Bezirk, eine Überfüllung bzw. ein Überangebot an Schanigärten entstanden. Einzelne Schanigärten lassen auch gestalterische Überfrachtung erkennen. Weiters kann es durch vermehrtes Auftreten von Schanigärten zur Behinderung und Verdrängung von anderen Geschäften sowie kleinerer Betriebe kommen. 8.2.4. Steuerungsmöglichkeiten Eine Steuerung kann über eine Abgabenregie erfolgen, z. B. je größer der Gastgarten, desto höher die m 2 -Miete(indirekte Förderung kleiner Lokale). Die Höhe der Gebühren könnte auch entsprechend einer Zonierung der Stadt festgelegt werden(indirekte Förderung strukturschwacher Bereiche). Weiters kann durch das Festlegen von quantitativen Obergrenzen(prozentuell) ein Überangebot verhindert werden. 8.3. Märkte Wochenmärkte, tägliche Märkte und Bauernmärkte als Bedarfsdecker(Naschmarkt, Margaretenplatz, Rochusmarkt, Meidlinger Markt, Brunnenmarkt etc.) sind uralte Formen des Handels in der Stadt, die sich in Wien mehr oder weniger authentisch erhalten haben. Sie sind eine sinnvolle und attraktive Ergänzung zu Supermärkten und stützen die Kultur der Nahversorger im zentralen Bereich der Stadt. Sie generieren Frequenzen an Standorten und schaffen so auch einen attraktiven Einzugsbereich für Geschäfte und Gastronomie, die um diese Märkte kumuliert auftreten. Märkte und Marktstände, die nicht dem Verkauf von Waren des täglichen Bedarfes dienen, wie Weihnachtsmärkte, Punschstände und Accessoirestände, sind differenziert zu bewerten. Diese kommer86 fachexpertisen – erich bernard, elisabeth zimmermann zialisierte/banalisierte Form des Marktes mit einem ubiquitären Angebot hat in den letzten Jahren stark zugenommen und beherrscht mitunter saisonal das Stadtbild. Die Abgabenhöhe ist für alle Nutzer gleich und sehr niedrig angesetzt. 8.3.1. Bestehende gesetzliche Regelungen Genehmigungspflicht besteht für: tageweise, längstens vierzehntägige Aufstellung von nicht ortsfesten Verkaufsständen aller Art und von nicht ortsfesten pratermäßigen Volksbelustigungsständen aller Art(Schießbuden, Karusselle und dgl.). Gebrauchsabgabe je Stand und Tag: 7,25 Euro Ortsfeste Verkaufshütten+ Kioske: Gebrauchsabgabe 1x jährlich 13,80 Euro je m 2 Grundfläche 8.3.2. Potenziale Märkte beleben im besten Fall den öffentlichen Raum und beherbergen Kommunikations- und Treffpunkte. Sie bilden lokale Zentren und tragen durch die Nahversorgung zur Dezentralisierung der Stadt bei. Dadurch können sie zu einer„Konkurrenz“ im positiven Sinn zu Supermärkten und Einkaufszentren werden. Für Geschäfte im Umfeld der Märkte dienen sie als Frequenzbringer. 8.3.3. Defizite/Probleme/Interessenkonflikte Abseits der klassischen Märkte(z. B. Brunnenmarkt) gibt es sonstige Verkaufsstände wie Weihnachtsmärkte, Punschstände, Accessoirestände. Im Zuge dieser Stände kann es teilweise zu Problemen wie Lärmentwicklung, Verdrängungswettbewerb, quantitativer Überlastung sowie qualitativer Verarmung kommen. 8.3.4. Steuerung Um eine Steuerung einzuführen, ist eine Unterscheidung zwischen Bedarfsdeckern und„sonstigem Erwerb“ zu treffen. Die Kombination von Zeitregie, die eine zeitliche Einschränkung(auch bei Weihnachtsmärkten) und Freihaltezeiten vorsieht, mit einer Abgabenregie, welche die Bedarfsdecker durch niedrige Abgaben(Status quo) bevorzugt und Marktstände für sonstigen Erwerb mit höheren Abgaben belegt, ermöglicht eine Steuerung und Vermeidung von Problemen. 8.4. Werbung Die Werbung in der Stadt ist so alt wie die Stadt selbst. Obwohl die Werbung ein konstituierender Bestandteil des Images der Großstadt ist, entstehen immer wieder Interessenkollisionen. Das größte Problem ist die Anhäufung verschiedener Werbeträger an Orten, die sich durch eine besondere Aufmerksamkeit auszeichnen und daher auch zu bevorzugten Standorten für die Werbung werden. Diese Konzentration stößt oft auf(berechtigten) Widerstand. Alle bisherigen Versuche, in der Stadt eine geordnete Bewirtschaftung der Werbestandorte zu erreichen, sind schon aus dem Grund erfolglos, weil sich die Werbestrategien und-technologien rasch ändern und die vorgesehenen Maßnahmen, die meist auf einer angenommenen Eignung basieren, nicht wirksam eingesetzt werden können. Die Genehmigungen für Werbeträger ist in den meisten Fällen unbefristet und die Abgaben richten sich nach der projizierten Grundfläche und sind sehr niedrig. Wien hat die höchste Dichte an Plakatwänden von allen europäischen Städten, möglicherweise sogar weltweit. Grundsätzlich ist eine Bereinigung der Werbeträgerlandschaft anzustreben … Werbeträgertypen: Megaboards, Rolling Boards, Baustellennetze … 8.4.1. Bestehende gesetzliche Regelungen Lichtreklamen, Werbeanlagen(sofern keine Baubewilligung erforderlich ist): Eine Genehmigung ist für jede Person möglich, sofern öffentliche Rücksichten, wie z. B. aus dem Gesichtspunkt des Stadtbildes etc., sowie die Auflagen der Verkehrssicherheit nicht entgegenstehen. Bei Bewilligung entsteht eine Gebrauchsabgabepflicht, deren Höhe nach der Art und der Größe der bewilligten Einrichtung berechnet wird(siehe Gebrauchsabgabengesetz). 87 fachexpertisen – erich bernard, elisabeth zimmermann Gebrauchsabgabe jährlich: • Flach angebrachte Schilder, Firmenschilder, Schautafeln, Ankündigungen, Geschäftsbezeichnungen, Anschriften mit angebrachten Buchstaben, Zeichen: je m 2 der Gesamtfläche bzw. der umschriebenen Fläche 0,43 Euro • Plakatwände, Ankündigungstafeln zu wirtschaftlichen Werbezwecken auf Holzverschalungen, an Hausmauern, Bauplanken, Einfriedungen: je m 2 der umschriebenen Fläche 1,09 Euro • Steckschilder, Firmenzeichen, Werbefahnen oder freistehende Buchstaben je umschriebene Fläche: • bis 1 m 2 Fläche 4,70 Euro • über 1 m 2 Fläche je m 2 9 Leuchtende Ankündigungen(Lichtreklame): • Leuchtschilder, Leuchtkasten, Leuchtschriften ohne Abstand an der Wand je m 2 des umschriebenen Rechteckes der Sichtfläche 7,25 Euro wenn sie senkrecht oder parallel zur Wand oder freistehend angebracht sind, je m 2 der umschriebenen Rechtecke aller Sichtflächen 18 Euro 8.4.2. Potenziale Je nach Werbeträgertyp können sie mehr oder weniger eine visuelle Belebung des Stadtbildes sein. Durch sie findet ein ständiger Wechsel des Stadtbildes statt(Stichwort Medienstadt). Werbeträger übernehmen vermehrt die Funktion von Stadtmöblierung, Stadtbeleuchtung. In Wien hat sich speziell bei der Errichtung von Fahrgastunterständen und öffentlichen Telefonzellen eine Public-Private-Partnership etabliert, die durch Werbung finanziert wird. Für die Stadt bringen Werbeträger Wertschöpfung durch Abgaben. Stadträume, besonders im Umbruch befindliche Zonen, können durch das Auftreten von Werbeträgern visuell und strukturell verunklärt werden. Werbeelemente unterstützen in vielen Fällen die Bildung von Stadtbrachen(Plakatwände!). Die Akkumulation von Werbeträgern, besonders das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Typen, kann sich negativ auf das Stadtbild und den öffentlichen Raum auswirken. 8.4.4. Steuerungsmöglichkeiten Durch eine durchdachte Abgabenregie(Gebührenhöhe, Zonierung und Klassifizierung des Werbeträgers) in Kombination mit einer Zeitregie(nur befristete Aufstellungen je nach Standort und Werbeträger, Freihaltezeiten) können der Werbedruck sowie die Werbedichte effizient gesteuert und die Einnahmen für die Stadt aus der Werbung vervielfacht werden. Literaturverzeichnis Bernard, Feller, Tabor, Zimmermann: Werbung in Wien, Studie im Auftrag der MA 19; 2002 Bauordnung für Wien 8.4.3. Defizite/Probleme/Interessenskonflikte Werbeträger führen in einigen Fällen auch zu negativen Entwicklungen und Problemen. Diese entstehen besonders dann, wenn durch eine Überfrachtung des öffentlichen Raums mit Werbeelementen ein hoher Werbedruck entsteht. 88