Agrarstruktureller Entwicklungsplan für Wien 2024 AgSTEP 2024 Abschlussbericht Impressum Herausgeber: Magistratsabteilung 58 Dresdnerstraße 73-75, 1200 Wien Redaktion: Mitglieder des Arbeitskreises Verantwortlich für Text und Gestaltung: Dipl.-Ing. Helmut Wieser, MA 58 Verantwortlich für Pläne: Dr. Christian Müllegger, MA 21 A Titelseite: Foto: Stockmedien©Markus Satz: b17 Medien – Büro für Mediengestaltung, Salzburg Vorwort Der Erhalt und die Sicherung der einzigartigen Wiener Stadtlandwirtschaft sind erklärte Ziele der Stadtregierung. Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Wiener Bäuerinnen und Bauern ihre landwirtschaftlichen Produkte in hervorragender Qualität und Vielfalt erzeugen können, ist die dauerhafte Sicherung der landwirtschaftlichen Produktionsflächen innerhalb der Stadtgrenze. Mit dem Agrarstrukturellen Entwicklungsplan für Wien(AgSTEP), der erstmalig im Jahr 2004 erstellt wurde und in den Stadtentwicklungsplan (STEP) integriert wird, verfügt die Stadt Wien seit nunmehr fast 20 Jahren über ein wichtiges und bewährtes Raumordnungsinstrument zur Sicherung und Erhaltung der Wiener Landwirtschaftsgebiete. Orientiert auf den zu beschließenden neuen Stadtentwicklungsplan (STEP 2035), wurde der AgSTEP nun bereits zum zweiten Mal von dem dafür eingerichteten Arbeitskreis evaluiert und aktualisiert. Dem Geist der bewährten, guten Zusammenarbeit zwischen der Wiener Landwirtschaftskammer und der Wiener Stadtregierung und-verwaltung entsprechend, setzte sich dieser Arbeitskreis wieder aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden verantwortlichen Geschäftsgruppen und den dazugehörenden Fachdienststellen sowie hochrangigen Funktionärinnen und Funktionären der Wiener Landwirtschaftskammer zusammen. Die Ergebnisse und damit der neue AgSTEP 2024 sind im vorliegenden Abschlussbericht des Arbeitskreises nachvollziehbar aufbereitet und anschaulich dargestellt. Es ist erfreulich und gleichzeitig ein klares Indiz für die Wirksamkeit und Effektivität dieses Planungsdokumentes, dass trotz stattfindender Stadtentwicklung das Ausmaß der landwirtschaftlichen Vorranggebiete nicht nur erhalten werden, sondern sogar(geringfügig) erweitert werden konnte. 82% der landwirtschaftlichen Nutzflächen Wiens(das entspricht 4.878 ha) konnten im neuen AgSTEP 2024 wieder als landwirtschaftliches Vorranggebiet ausgewiesen werden. Damit ist gewährleistet, dass auf den Erhalt dieser landwirtschaftlichen Vorranggebiete auch in den kommenden 10 Jahren besonderes Augenmerk gelegt wird. Abschließend möchte ich mich bei allen Personen die an der Erstellung dieses Berichtes mitgewirkt haben, für ihren Einsatz und ihr gemeinsames- auf die dauerhafte Sicherung der Wiener Stadtlandwirtschaft ausgerichtetes- Zusammenwirken und Engagement sehr herzlich bedanken. Dr. Michael Ludwig Bürgermeister Agrarstruktureller Entwicklungsplan für Wien 2024 AgSTEP 2024 Abschlussbericht des Arbeitskreises Wiener Stadtlandwirtschaft im aktuellen Kontext 1. Einleitung 2. Auftrag und Zielsetzung 3. Umsetzung des Auftrages 3.1. Leitziele für die Wiener Landwirtschaft 3.2. Systematik der Gebietsabgrenzung 3.3. Definition und Darstellung der „Vorranggebiete Landwirtschaft“ 4. Empfehlung des Arbeitskreises 5. Abgrenzung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete – AgSTEP 2024 5.1. Gesamtergebnis für Wien 5.2. Teilgebiete 5.2.1 Teilgebiet 1(„Südrand“) 5.2.2. Teilgebiet 2(„Simmeringer Haide“) 5.2.3. Teilgebiet 3(„Nordosten“) 5.2.4. Teilgebiet 4(„Bisamberg“) 5.2.5. Teilgebiet 5(„Weinbaugebiet Döbling“) 5.2.6. Teilgebiet 6(„Südwesten“) 6. Maßnahmen zur Erhaltung der Bewirtschaftung 6.1. Schwerpunkt Ökologie 6.2. Schwerpunkt Wirtschaft 6.3. Schwerpunkt Stadtplanung Anhang 3 5 5 6 6 6 8 9 10 11 17 17 23 27 33 39 43 48 48 49 51 52 Wiener Stadtlandwirtschaft im aktuellen Kontext Bei der Bewertung der Lebensqualität liegt Wien bei internationalen Vergleichen mit anderen Großstädten seit vielen Jahren stets im absoluten Spitzenfeld. Mitentscheidend dafür ist auch das einzigartige Ausmaß an Grünraum, über das Wien verfügt. Eine zentrale Rolle bei der Sicherung und der Erhaltung dieser Grünflächen und Kulturlandschaften nimmt dabei die Wiener Landwirtschaft ein. Ein wesentlicher Teil davon wird von den Wiener Produktionsbetrieben für die Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten in hervorragender Qualität und Vielfalt genutzt. Aktuell verändern diverse Krisen die Gesellschaft und unseren Alltag, verdeutlichen im Hinblick auf Versorgungssicherheit, Klima- und Ressourcenschutz die enorme Bedeutung und den hohen Stellenwert einer regionalen, ökologisch ausgerichteten, qualitativ hochwertigen landwirtschaftlichen Produktion und fordern strategische Zielsetzungen und neue politische Antworten. Auch die Flächen der Wiener Stadtlandwirtschaft sind in dieser Situation mit neuen Herausforderungen konfrontiert: • Der Klimaschutz erfordert die Erhaltung von gesunden Böden als Kohlenstoffspeicher und zum Wasserrückhalt bei Starkregenereignissen. • Die steigenden Temperaturen und die städtische Überhitzung im Sommer machen stadtnahe Kaltluftentstehungsgebiete notwendig. • Der weltweite Rückgang von Biodiversität verlangt ökologische Landbewirtschaftung und den Erhalt und Ausbau von Biotopen und von Rückzugsräumen. • Der Krieg in der Ukraine hat deutlich gemacht, welche Bedeutung die Selbstversorgung mit Lebensmitteln in Krisenzeiten haben kann. • Die Pandemie und das Bevölkerungswachstum Wiens haben den Bedarf an stadt- und naturnahen Erholungslandschaften verdeutlicht und diese in bisher nicht erreichtem Ausmaß auf eine Belastungsprobe gestellt, teilweise auch an Belastungsgrenzen geführt. • Die durch den Ukrainekrieg ausgelöste Energiekrise verstärkt die Notwendigkeit einer europaweiten Energiewende in Richtung alternativer Energieträger. Dies manifestiert sich in einem starken zusätzlichen Nutzungsdruck auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen in Wien. Begriffe wie Resilienz und Nachhaltigkeit rücken dabei ins Zentrum der Gesellschaft. Wien geht den Weg der inklusiven Nachhaltigkeit. Alle Themenfelder – Soziales, Gesundheit, Ökologie und Ökonomie – sollen ausgeglichen Berücksichtigung finden. Die Minimierung des Bodenverbrauchs, der sparsame Umgang mit der Ressource„Fläche“, die Reduktion der Versiegelung sowie die Erhaltung landwirtschaftlicher, nachhaltig bewirtschafteter Flächen stehen im Einklang mit allen Zielen, ergeben sogar Synergieeffekte zu Landschaftsschutz, Artenvielfalt, Ökonomie, Schutz von Kulturgut, Ressourcenschonung, Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Retentions-/ AgSTEP 2024 Abschlussbericht 3 Hochwasserschutz usw. Die Erhaltung des landwirtschaftlichen Bodens, der Schutz vor Erosion, vor Humusabbau, vor chemischer, biologischer oder physikalischer Degeneration und natürlich vor Versiegelung und Nutzungsänderung garantiert dauerhaft die vielfältigen Bodenfunktionen. Eine zentrale Voraussetzung für diese hochwertige landwirtschaftliche Produktion ist die Erhaltung und Sicherung der landwirtschaftlich genutzten und bewirtschafteten Flächen(Ackerflächen, Weingärten, Obstkulturen, Wiesen- und Weideflächen) im Wiener Stadtgebiet. In Verbindung mit dem jeweils geltenden Stadtentwicklungsplan ist der Agrarstrukturelle Entwicklungsplan für Wien(AgSTEP) daher das maßgebliche stadtplanerische Dokument bzw. Instrument zur Sicherung der landwirtschaftlich genutzten und bewirtschafteten Flächen im Stadtgebiet. Die Ausweisung und Verortung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete in diesem Dokument sichert die Versorgung der Wiener Bevölkerung mit frischen, hochqualitativen und regionalen Lebensmitteln. Auch der auf unterschiedlichen Ebenen auftretende Mehrwert der Stadtlandwirtschaft(Marktwert, Ökowert, Gesellschaftswert, Zukunftswert) wird durch dieses Planungsinstrument gestärkt. Dies zeigt sich insbesondere im nachhaltigen Weg hin zu mehr Ökologie, den Wiens agrarische Betriebe seit einigen Jahren intensiv beschreiten und darin, wie die Leistungen der Landwirtschaft die Zukunft der Bewohner*innen Wiens im Hinblick auf Lebensqualität, Sicherheit und Gemeinwohl positiv beeinflussen. Nur wettbewerbsfähige Betriebe sichern die Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Übereinstimmung mit der Grünraumplanung und gewährleisten die Sicherung der Resilienz der Stadt Wien durch Stärkung der regionalen und saisonalen systemrelevanten Lebensmittelproduktion. Dazu ist die Schaffung der Entwicklungsmöglichkeit der Stadtlandwirtschaft unter Berücksichtigung der besonderen Produktionsformen im urbanen Umfeld Voraussetzung. In diesem Kontext soll der neue AgSTEP 2024 sicherstellen, dass die landwirtschaftlich genutzten Böden Wiens in größtmöglichem Ausmaß erhalten bleiben- als nachhaltige, insbesondere biologisch bewirtschaftete, langfristig gewinnbringende Produktionsflächen für Lebensmittel und in gleicher Weise als naturnaher Erholungsraum, als Biotope für Wiens Artenvielfalt, als Kohlenstoffspeicher und Wasserrückhalt und als Kaltluftentstehungsgebiet zur Regulation des Stadtklimas. Der neue AgSTEP 2024 steht im Einklang mit den umweltpolitischen und stadtplanerischen Zielen und Instrumenten(wie Smart Klima City Strategie, Klimafahrplan, Stadtentwicklungsplan, Leitbild Grünräume Wien, Wald und Wiesen Charta) der Stadt Wien und wird in den nächsten zehn Jahren einen maßgeblichen Beitrag zur Erhaltung und Sicherung der Multifunktionalität der Wiener Stadtlandwirtschaft leisten. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 4 1. Einleitung Seit dem Jahr 2004 ist der Agrarstrukturelle Entwicklungsplan für Wien(AgSTEP) durch seine Verknüpfung mit dem jeweils aktuellen Stadtentwicklungsplan in der Planungspolitik der Stadt Wien verankert. Wie die Erfahrung der vergangenen zwanzig Jahre zeigt, hat sich dieses Instrument bestens bewährt. So wird insbesondere bei stadtplanerischen Maßnahmen (wie z.B. Flächenwidmungsverfahren) auf der Grundlage des jeweils gültigen AgSTEP verstärkt und nachhaltig auf die Ansprüche und Erfordernisse der Stadtlandwirtschaft Bedacht genommen. Die zentralen Inhalte dieses Dokumentes bilden die planliche Abgrenzung jener Gebiete der Stadt Wien, die langfristig einer landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten sein sollen(„Vorranggebiete Landwirtschaft“) sowie ein Kapitel über Maßnahmen und Vorschläge, die zur dauerhaften Sicherung der Bewirtschaftung dieser Vorranggebiete beitragen sollen. Der Agrarstrukturelle Entwicklungsplan für Wien 2014(AgSTEP 2014) wurde im Mai 2014 von den Gemeinderatsausschüssen für Umwelt sowie für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung genehmigt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde im Hinblick auf dessen weitere Umsetzung auch beschlossen, die raumrelevanten Teile des Berichtes(die Abgrenzung der „Vorranggebiete Landwirtschaft“) im Stadtentwicklungsplan(STEP 2025) zu berücksichtigen und angepasst an die Geltungsdauer des STEP 2025 zeitgerecht vor der Erstellung des nächsten Stadtentwicklungsplanes durch den für die Berichterstellung verantwortlichen Arbeitskreis, eine Aktualisierung der im AgSTEP 2014 festgelegten Abgrenzung der„Vorranggebiete Landwirtschaft” durchzuführen. 2. Auftrag und Zielsetzung Auf Grund dieser Beschlüsse, der positiven Erfahrung mit diesem Planungsinstrument und vor dem Hintergrund der bereits laufenden Arbeiten zur Erstellung des nächsten Stadtentwicklungsplanes(STEP 2035) wurde von den beiden politisch verantwortlichen Geschäftsgruppen Klima, Umwelt, Demokratie und Personal bzw. Innovation, Stadtplanung und Mobilität gemeinsam festgelegt, eine aktualisierte Fassung des Agrarstrukturellen Entwicklungsplans für Wien (AgSTEP 2024) zu erstellen und diesen in den STEP 2035 zu integrieren. Angelehnt an die Vorgangsweise bei der Erstellung der beiden bisherigen Dokumente(AgSTEP 2004 und AgSTEP 2014) wurde von den beiden verantwortlichen Geschäftsgruppen ein Arbeitskreis eingesetzt, der unter der Federführung der für den Bereich Landwirtschaft fachlich zuständigen Magistratsabteilung 58 mit dieser Aufgabe betraut wurde. Dieser Arbeitskreis(siehe Anhang) setzte sich wieder aus Vertreterinnen und Vertretern der Wiener Landwirtschaftskammer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der fachlich betroffenen Dienststellen der beiden Geschäftsgruppen zusammen. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 5 3. Umsetzung des Auftrages Die erforderlichen Arbeiten zur Umsetzung dieses Auftrages fanden durch den Arbeitskreis im Zeitraum Jänner 2022 bis Juni 2023 statt. Die Aktualisierung des Agrarstrukturellen Entwicklungsplanes für Wien erfolgte unter Beibehaltung der Struktur der beiden bisherigen Dokumente(AgSTEP 2004 und AgSTEP 2014) und auf Basis der darin fixierten Grundsätze hinsichtlich der Leitziele für die Wiener Landwirtschaft, der Systematik der Gebietsabgrenzung(6 Teilgebiete) und der Definition der landwirtschaftlichen Vorranggebiete. Ergänzend zu der im Mittelpunkt des Auftrages stehenden Aktualisierung der Gebietsabgrenzungen erfolgte auch eine Aktualisierung des Kapitels„Maßnahmen zur Erhaltung der Bewirtschaftung“. 3.1. Leitziele für die Wiener Landwirtschaft Die bereits im AgSTEP 2004 definierten und auch dem AgSTEP 2014 zu Grunde liegenden Leitziele für die Wiener Landwirtschaft haben weiterhin Geltung, wobei für das zweite Leitziel eine aktuellere, den Vorgaben und Zielen der Wiener Stadtregierung entsprechende Anpassung vorgenommen wurde. Die beiden Leitziele sind somit die Erhaltung(Sicherung) der Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen Wiens in Übereinstimmung mit der Grünraumplanung sowie der weitere Ausbau einer regionalen, nachhaltigen, umwelt- und klimaschonenden landwirtschaftlichen Produktion, mit besonderem Augenmerk auf eine biologische Wirtschaftsweise. Der Agrarstrukturelle Entwicklungsplan für Wien ist in seiner vorliegenden, aktualisierten Fassung(AgSTEP 2024) ein zentrales Instrument zur Erreichung dieser Leitziele. 3.2. Systematik der Gebietsabgrenzung Die festgelegte Gebietseinteilung in sechs Teilgebiete gilt auch für die aktuelle Fassung des Agrarstrukturellen Entwicklungsplanes. Diese Gebietseinteilung spiegelt die aktuellen agrarstrukturellen Verhältnisse der Wiener Landwirtschaft wider, sodass eine Änderung dieser grundsätzlichen Teilgebietsfestlegung- die sich abgesehen von den strukturellen Gegebenheiten weitestgehend nach Bezirksgrenzen orientiert- für den AgSTEP 2024 nicht erforderlich ist. Die folgende Tabelle beschreibt die sechs Teilgebiete, gegliedert nach Bezirken und Katastralgemeinden. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 6 Agrarstruktureller Entwicklungsplan für Wien 2024 – Gebietsabgrenzung Bezeichnung der Teilgebiete Teilgebiet 1„Südrand“ 10. Bezirk 23. Bezirk(Teile) Teilgebiet 2„Simmeringer Haide“ 11. Bezirk Teilgebiet 3„Nordosten“ 22. Bezirk Teilgebiet 4„Bisamberg“) 21. Bezirk Teilgebiet 5„Weinbaugebiet Döbling“ 19. Bezirk Teilgebiet 6„Südwesten“ 13. Bezirk 14. Bezirk 16. Bezirk 17. Bezirk 23. Bezirk(Teile) Katastralgemeinden Oberlaa Land, Oberlaa Stadt, Rothneusiedl, Unterlaa Inzersdorf Albern, Kaiserebersdorf, Simmering Aspern, Breitenlee, Eßling, Hirschstetten, Kagran, Kaiserebersdorf-Herrschaft, Stadlau, Süßenbrunn Donaufeld, Groß Jedlersdorf, Leopoldau, Stammersdorf, Strebersdorf Grinzing, Heiligenstadt, Josefsdorf, Kahlenbergerdorf, Neustift am Walde, Nussdorf, Obersievering, Salmannsdorf, Untersievering Auhof, Ober Sankt Veit, Speising Hadersdorf, Oberbaumgarten Ottakring Dornbach, Neuwaldegg Erlaa, Kalksburg, Mauer, Rodaun AgSTEP 2024 Abschlussbericht 7 3.3. Definition und Darstellung der„Vorranggebiete Landwirtschaft“ Das zentrale Element für die Abgrenzung(Verortung) der landwirtschaftlichen Flächen(Gebiete), welche langfristig der Landwirtschaft vorbehalten bleiben sollen, ist die Definition der „Vorranggebiete Landwirtschaft“ . Da sich die dafür in den beiden bisherigen Dokumenten festgelegte und verwendete Benennung, Definition und Art der planlichen Darstellung für die Abgrenzung der Vorranggebiete bewährt hat, wird diese Struktur in unveränderter Form auch für den AgSTEP 2024 beibehalten. Damit wird auch ein sehr guter Vergleich über die flächenmäßige Entwicklung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete über den Zeitraum der letzten zwanzig Jahre ermöglicht. A. Vorranggebiete Landwirtschaft Kategorie 1 Großflächige, zusammenhängende, überwiegend agrarisch genutzte Flächen, die vorrangig der landwirtschaftlichen Produktion dienen. Kategorie 2 Großflächige, zusammenhängende, überwiegend agrarisch genutzte Flächen, die vorrangig der landwirtschaftlichen Produktion dienen, bei denen zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine endgültige Abwägung der zukünftigen Nutzung vorgenommen werden kann. Kategorie 3 Kleinräumige, agrarisch genutzte Flächen mit besonderer örtlicher Bedeutung. Planliche Darstellung schwarze, durchgehende Linie, Nummerierung und namentliche Benennung Planliche Darstellung graue, durchgehende Linie, Nummerierung und namentliche Benennung Planliche Darstellung Nummerierung und namentliche Benennung B. Weitere landwirtschaftliche Flächen Alle anderen Flächen, die landwirtschaftlich(weinbaulich, gartenbaulich, ackerbaulich etc.) genutzt werden. Planliche Darstellung keine AgSTEP 2024 Abschlussbericht 8 DIESE GLIEDERUNG BZW. DIESE DEFINITIONEN BERUHEN AUF FOLGENDEN GRUNDSÄTZEN: Die Ausweisung von Vorrangflächen muss den landwirtschaftlichen Betrieben eine optimale Entwicklungsmöglichkeit bieten, um diesen eine wirtschaftliche Existenz zu ermöglichen. Der Bau von betriebsbedingt notwendigen Gebäuden soll möglich sein. Im Vorranggebiet Landwirtschaft ist bei Maßnahmen des Naturund Landschaftsschutzes die vorrangige Nutzung der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Im Vorranggebiet Landwirtschaft ist bei Maßnahmen für Naherholungszwecke, Freizeit und Sport die vorrangige Nutzung der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Grundsätzlich darf durch die Ausweisung von landwirtschaftlichen Vorranggebieten das Eigentumsrecht nicht eingeschränkt sowie das Grundvermögen nicht im Wert vermindert werden. Die optimale Wahl der Produktionsform hat sich in den Vorranggebieten unter den jeweiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an den ökologischen Standards zu orientieren. Auf diesen Grundlagen erfolgte durch den Arbeitskreis die Bearbeitung der sechs Teilgebiete. Das Ergebnis dieser Arbeit ist im Kapitel 5 zusammenfassend dargestellt. 4. Empfehlung des Arbeitskreises Alle Mitglieder dieses Arbeitskreises sehen den aktualisierten Agrarstrukturellen Entwicklungsplan für Wien (AgSTEP 2024) als wichtiges Dokument zur dauerhaften Sicherung und Erhaltung der Stadtlandwirtschaft in ihren vielfältigen Ausprägungen. Insbesondere ist er ein Instrument zur Verortung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete im Stadtgebiet und deren Absicherung für einen Planungshorizont von weiteren zehn Jahren. Grundsätzlich sind eine Flächensicherung sowie eine nachhaltige, umwelt- und klimaschonende, regionale landwirtschaftliche Produktion nur auf der Basis nachhaltig wirtschaftender Betriebe zu gewährleisten, wofür auch wieder aktualisierte Maßnahmenvorschläge(Kapitel 6) erarbeitet und in den Bericht aufgenommen wurden. Gleichzeitig ist es für die Erhaltung der Stadtlandwirtschaft von entscheidender Bedeutung, dass bei der zukünftigen Entwicklung der Stadt auch weiterhin auf die spezifischen Bedürfnisse einer urbanen Landwirtschaft Rücksicht genommen wird. Daher empfiehlt der Arbeitskreis, den vorliegenden Abschlussbericht(AgSTEP 2024) den beiden Gemeinderatsausschüssen Klima, Umwelt, Demokratie und Personal bzw. Innovation, Stadtplanung und Mobilität und dem Gemeinderat zur zustimmenden Kenntnisnahme vorzulegen, die raumrelevanten Inhalte des Berichtes im nächsten Stadtentwicklungsplan (STEP 2035) zu berücksichtigen und darin einen direkten Verweis auf den AgSTEP 2024 vorzusehen. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 9 5. Abgrenzung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete – AgSTEP 2024 Hinweise: Ausgehend von den im Kapitel 3.3. festgelegten Definitionen für landwirtschaftlich genutzte Flächen, ergibt sich nach der Bearbeitung der sechs Teilgebiete die auf den folgenden Seiten in Form von Plänen und Tabellen dargestellte aktuelle Abgrenzung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete Wiens , wobei – der Struktur des AgSTEP 2004 bzw. AgSTEP 2014 folgend – neben einer Gesamtdarstellung für Wien auch jedes der sechs Teilgebiete detailliert dargestellt wird. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht um eine parzellenscharfe Abgrenzung handelt, sondern um eine an den natürlichen, städtebaulichen und infrastrukturellen Gegebenheiten orientierte, grobe Abgrenzung von Gebieten. Die in den nachfolgenden Tabellen angegebenen Flächenmaße sind daher als grob gerundete Angaben, welche die ungefähre Größe dieser Gebiete darstellen sollen, zu betrachten. Insbesondere die Flächenangaben bei den nur symbolisch durch einen Kreis gekennzeichneten „Vorranggebiete Landwirtschaft – Kategorie 3“ und den in den Plänen nicht gekennzeichneten „Weiteren landwirtschaftlichen Flächen“ dienen lediglich zur Orientierung über das ungefähre Ausmaß dieser so definierten Flächen. Die vom Arbeitskreis im Zuge der Bearbeitung der Teilgebiete vorgenommenen Änderungen bzw. Aktualisierungen bei den Gebietsabgrenzungen werden bei den einzelnen Teilgebieten beschrieben. In den planlichen Darstellungen der Gebietsabgrenzungen(Gesamtplan, Pläne der 6 Teilgebiete) sind generell nur die aktualisierten Grenzen der landwirtschaftlichen Vorranggebiete ersichtlich. Eine grafische Darstellung der vorgenommenen Gebietsänderungen (Vergleich bisherige zu neuer Abgrenzung) ist in den Plänen maßstabbedingt nicht möglich. Angepasst im Zuge der Aktualisierung wurde auch die kategoriebezogene, durchlaufende Nummerierung der abgegrenzten Vorranggebiete. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 10 5.1. Gesamtergebnis für Wien Das Bundesland Wien umfasst eine Gesamtfläche von 41.487 ha. Der Anteil an landwirtschaftlichen Nutzflächen beträgt laut Realnutzungskartierung 2020 rd. 5.932 ha (ca. 14% der Gesamtfläche). Davon werden ca. 4.129 ha(ca. 70%) ackerbaulich bewirtschaftet. Berufsgärtnerisch, für die Gemüse-, Blumen-, Zierpflanzen- und Baumschulproduktion werden ca. 796 ha (ca. 13%) genutzt, während Weinbau und Obstbau auf einer Fläche von rd. 712 ha(ca. 12%) betrieben wird. Im Nationalpark Donau Auen und in den westlichen Bezirken (Wienerwaldwiesen, Lainzer Tiergarten) werden Flächen im Ausmaß von ca. 295 ha(ca. 5%) auch als Wirtschaftsgrünland genutzt. Der überwiegende Teil der landwirtschaftlichen Flächen ist Bestandteil des im Jahr 2020 vom Wiener Gemeinderat beschlossenen „Leitbild Grünräume Wien“. Wesentliche Ziele der Landwirtschaft, wie die Entwicklung einer umweltschonenden landwirtschaftlichen Produktion und die Erhaltung von landwirtschaftlich genutzten Flächen, stehen im Einklang mit diesem Leitbild. Von der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche weisen derzeit ca. 24% die Widmungskategorie „Grünland-Ländliches Gebiet(L)“, ca. 25% die Kategorie „Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW)“ und ca. 14% die Kategorie „ Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel-Landwirtschaft(SWWL)“ auf. Für ca. 37% der Flächen gilt eine Bausperre oder eine andere Widmungskategorie. Gemäß Agrarstrukturerhebung 2020 gibt es in Wien 456 landwirtschaftliche Betriebe. Es handelt sich fast ausschließlich um bäuerliche Familienbetriebe. Dominierend sind die Sparten Gartenbau mit 170 Betrieben(Gemüsebau, Blumenund Zierpflanzenbaubetriebe, Baumschulen), Weinbau(176 Betriebe) und Ackerbau(77 Betriebe). Die Wiener Betriebe erzeugen innerhalb der Stadtgrenzen landwirtschaftliche Produkte in hervorragender Qualität und Vielfalt und leisten dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Selbst- und Nahversorgung der Wiener Bevölkerung mit hochwertigen und regional erzeugten Produkten. Im Hinblick auf das Leitziel des weiteren Ausbaus einer umweltschonenden Produktion ist neben der Gentechnikfreiheit der Wiener Landwirtschaft besonders hervorzuheben, dass die Teilnahme der Wiener Betriebe am „Österreichischen Umweltprogramm – ÖPUL“ im Rahmen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik(GAP) seit vielen Jahren ungebrochen hoch ist. Besonders im Fokus steht dabei der Ausbau der Biolandwirtschaft. Das Ausmaß der biologisch bewirtschafteten Flächen und die Zahl der Biobetriebe hat im Verlauf der letzten 10 Jahre bedeutend zugenommen, wobei dieser Weg mit dem„Bio-Aktionsprogramm 2022+” durch die Stadt Wien besonders unterstützt und gefördert wird. Der folgende Plan mit der anschließenden Übersichtstabelle zeigt das aktuelle Gesamtergebnis der im AgSTEP 2024 ausgewiesenen und abgegrenzten landwirtschaftlichen Vorranggebiete Wiens. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 11 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 12 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 13 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 12/13 Landwirtschaftliche Vorranggebiete – AgSTEP 2024(Wien gesamt) Bezirk Vorranggebiet – Nummer Kategorie Gebietsbezeichnung Fläche (ha) 10 1 Teilgebiet 1(„Südrand“) – Vorranggebiete 1/1 Ackerbau-/Weinbaugebiet Goldberg 363 10 1 1/2 Ackerbaugebiet Unterlaa/Oberlaa 362 10 2 2/1 Ackerbaugebiet Oberlaa West 24 10 3 3/1 Ackerflächen Vogental(Laaer Wald) 30 10 3 3/2 Stadtlandwirtschaft Rothneusiedl Weitere landwirtschaftliche Flächen 109 Teilgebiet 2(„Simmeringer Haide“) – Vorranggebiete 11 1 1/3 Gartenbaugebiet Simmeringer Haide 277 11 1 1/4 Gartenbaugebiet Albern 46 Weitere landwirtschaftliche Flächen 90 22 1 Teilgebiet 3(„Nordosten“) – Vorranggebiete 1/5 Gartenbaugebiet Essling 215 22 1 1/6 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Essling- In der Scheiben 62 22 1 1/7 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Lobau- Vorland 212 22 1 1/8 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Neuessling 116 22 1 1/9 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Marchfeld- Breitenlee 800 22 2 2/2 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Essling- Telefonweg 160 22 2 2/3 Ackerbaugebiet Süßenbrunn 81 22 3 3/3 Ackerflächen Biberhaufen- Schierlingsgrund 20 22 3 3/4 Acker-/Wiesenflächen Nationalpark Donau Auen(Lobau) 180 Weitere landwirtschaftliche Flächen 755 Teilgebiet 4(„Bisamberg“) – Vorranggebiete 21 1 1/10 Weinbau-/Ackerbaugebiet Bisamberg 702 21 1 1/11 Ackerbaugebiet Bisamberg- Vorland 189 21 1 1/12 Ackerbaugebiet Marchfeld- Stammersdorf 88 21 2 2/4 Ackerbau-/Weinbaugebiet Rendezvousberg 67 21 2 2/5 Ackerbaugebiet Bisamberg- Vorland 12 21 2 2/6 Ackerbaugebiet In den Winkeln 34 21 3 3/5 Weinbauflächen Ortsrand Strebersdorf(Riede Untere Sätzen) 3 21 3 3/6 Ackerflächen Leopoldau 12 Weitere landwirtschaftliche Flächen 33 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 14 Landwirtschaftliche Vorranggebiete – AgSTEP 2024(Wien gesamt) Bezirk Vorranggebiet – Nummer Kategorie Gebietsbezeichnung Teilgebiet 5(„Weinbaugebiet Döbling“) – Vorranggebiete 19 1 1/13 Weinbaugebiet Nußberg 19 1 1/14 Weinbaugebiet Grinzing- Krapfenwald 19 1 1/15 Weinbaugebiet Grinzing- Reisenberg 19 1 1/16 Weinbaugebiet Sievering- Grinzing 19 1 1/17 Weinbaugebiet Neustift am Walde 19 3 3/7 Weinbauflächen Hackenberg und Umgebung 19 3 3/8 Weinbauflächen Hungerberg 19 3 3/9 Grünland-/Weinbauflächen Am Himmel Weitere landwirtschaftliche Flächen Teilgebiet 6(„Südwesten“) – Vorranggebiete 23 1 1/18 Weinbaugebiet Kadoltsberg 23 1 1/19 Weinbaugebiet Maurerberg 23 1 1/20 Grünland-/Ackerbaugebiet Gütenbachtal 17 3 3/10 Weinbauflächen Alsegg(Alszeile) 16 3 3/11 Weinbauflächen Wilhelminenberg 16 3 3/12 Weinbauflächen Johann-Staud-Straße 23 3 3/13 Weinbauflächen Plattlgasse(Kroissberg) 13 3 3/14 Grünlandflächen Lainzer Tiergarten Weitere landwirtschaftliche Flächen Fläche (ha) 238 17 32 41 52 7 8 8 17 30 30 77 9 6 2 5 261 50 Summe Vorranggebiete- Kategorie 1(20 Gebiete) Summe Vorranggebiete- Kategorie 2(6 Gebiete) Summe Vorranggebiete- Kategorie 3(14 Gebiete) Summe Vorranggebiete- Kategorie 1- 3(40 Gebiete) Summe Weitere landwirtschaftliche Flächen 3.949 (81%) 378 (8%) 551 (11%) 4.878 (100%) 1.054 Das Gesamtausmaß der als Vorranggebiet Landwirtschaft ausgewiesenen Flächen beträgt rd. 4.878 ha (im AgSTEP 2014 waren es 4.860 ha). Das entspricht ca. 82% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche Wiens. Der überwiegende Teil der landwirtschaftlichen Vorranggebiete ist Teil des„Leitbildes Grünräume Wien“. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 15 ES LIEGT FOLGENDE VERTEILUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICH GENUTZTEN FLÄCHEN AUF DIE DREI KATEGORIEN VOR: Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1: 20 Gebiete mit einer Gesamtfläche von rd. 3.949 ha (im AgSTEP 2014 waren es 3.897 ha). Das entspricht ca. 81% der Vorranggebietsfläche bzw. ca. 67% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2: 6 Gebiete mit einer Gesamtfläche von rd. 378 ha (im AgSTEP 2014 waren es 411 ha). Das sind ca. 8% der Vorranggebietsfläche bzw. ca. 6% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 3: 14 Gebiete mit einer Gesamtfläche von rd. 551 ha (im AgSTEP 2014 waren es 552 ha) entsprechen ca. 11% der Vorranggebietsfläche bzw. ca. 9% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Das Ausmaß der „Weiteren landwirtschaftlichen Flächen“ beträgt rd. 1.054 ha. Das sind ca. 18% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche Wiens. Resümee Im AgSTEP 2024 beträgt die Gesamtfläche der landwirtschaftlichen Vorranggebiete 4.878 ha und konnte damit gegenüber dem AgSTEP 2014 leicht(um 18 ha) gesteigert werden. Dabei ist hervorzuheben, dass sich die Fläche der für die Landwirtschaft besonders wichtigen Vorranggebiete Landwirtschaft – Kategorie 1 bei gleicher Anzahl ausgewiesener Gebiete(20) von 3.897 ha auf 3.949 ha(+52 ha) vergrößert hat. Das Flächenausmaß der Vorranggebiete Landwirtschaft – Kategorie 3 ist gegenüber 2014 konstant geblieben, wobei jedoch zu beachten ist, dass mit der„Stadtlandwirtschaft Rothneusiedl“ ein zusätzliches Gebiet ausgewiesen wurde, dem auf Grund seiner Besonderheit jedoch noch keine Fläche zugeordnet werden kann. Die deutlichsten Anpassungen bzw. Änderungen gibt es erwartungsgemäß im Bereich der Vorranggebiete Landwirtschaft – Kategorie 2. Das bisherige„Ackerbaugebiet Rothneusiedl“ wird auf Grund der in diesem Gebiet in den kommenden Jahren absehbaren Stadtentwicklungsprozesse nicht mehr als ein solches ausgewiesen. Gleichzeitig konnten jedoch drei neue Gebiete (eines im 10. Bezirk und zwei im 21. Bezirk) ausgewiesen werden. Insgesamt finden sich im AgSTEP 2024 somit sechs Vorranggebiete Landwirtschaft – Kategorie 2 mit einer Gesamtfläche von 378 ha (-33 ha gegenüber dem AgSTEP 2014). Teilgebietsbezogen gibt es die gravierendsten Anpassungen bzw. Änderungen in den Teilgebieten 1 und 4. In den Kapiteln zu den Teilgebieten werden diese Anpassungen detailliert beschrieben. Prozentuell betrachtet hat sich der Anteil der landwirtschaftlichen Vorranggebiete an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche Wiens leicht von bisher 81% auf 82% erhöht. So zeigt der Vergleich der Realnutzungskartierung des Jahre 2012(Basis für den AgSTEP 2014) mit jener des Jahres 2020(Basis für den AgSTEP 2024), dass die in diesem Zeitraum erfolgte Abnahme der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche Wiens von ca. 6.000 ha auf ca. 5.932 ha nicht in den ausgewiesenen landwirtschaftlichen Vorranggebieten passierte, sondern praktisch ausschließlich im Bereich der„Weiteren landwirtschaftlichen Flächen“ erfolgte. Diese Bilanz ist ein deutliches Indiz bzw. ein klarer Nachweis für die Bedeutung und Wirksamkeit des Agrarstrukturellen Entwicklungsplanes zur Sicherung der landwirtschaftlichen Anbauflächen und damit dem Erhalt der Stadtlandwirtschaft und unterstreicht die Wichtigkeit, dieses Planungsinstrument in der vorliegenden aktualisierten Fassung auch für die nächsten Jahre durch eine Verknüpfung mit dem STEP 2035 in die Stadtplanung zu integrieren. Das Ergebnis der Abgrenzung in den sechs Teilgebieten mit den Plänen und einer Beschreibung der einzelnen, abgegrenzten landwirtschaftlichen Vorranggebiete sowie der gegenüber dem AgSTEP 2014 vorgenommenen Änderungen(Anpassungen) wird im folgenden Kapitel(5.2.) des Berichtes ausführlich beschrieben und dargestellt. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 16 5.2. Teilgebiete 5.2.1. TEILGEBIET 1(„SÜDRAND“) Das Teilgebiet 1(10. Bezirk und Teile des 23. Bezirkes) umfasst die Katastralgemeinden Oberlaa Land, Oberlaa Stadt, Unterlaa, Rothneusiedl und Inzersdorf. Das Ausmaß der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Teilgebietes beträgt ca. 888 ha , wovon 862 ha ackerbaulich und 26 ha durch Weinbau bewirtschaftet werden. In diesem Gebiet gibt es ca. 30 landwirtschaftliche Betriebsstätten. Die Betriebsstandorte befinden sich in den Ortskernen von Oberlaa und Unterlaa, die teilweise noch ihren ursprünglichen, dörflichen Charakter aufweisen. Der überwiegende Teil der Betriebe betreibt Ackerbau, ein Teil bewirtschaftet zusätzlich auch Weinbauflächen. Kennzeichnend für die Betriebe dieses Gebietes ist die in den letzten Jahren aus wirtschaftlichen Gründen stark gewachsene Vielfalt an Erwerbskombinationen. Das Gebiet ist in weiten Teilen(Landschaftsschutzgebiet Goldberg) ein wichtiger und viel besuchter Erholungsraum für die Wiener Bevölkerung. Von der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche weisen derzeit ca. 48% die Widmungskategorie „Grünland-Ländliches Gebiet (L)“ und ca. 34% die Kategorie „Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel(SWW)“ auf. Für ca. 18% der Flächen gilt eine Bausperre oder eine andere Widmungskategorie. In den letzten 10 Jahren erfolgten der Ausbau der U1 bis zum Kurzentrum Oberlaa und damit verbunden zahlreiche infrastrukturelle Maßnahmen(Wohnbau, etc.). Konkrete Stadtentwicklungsmaßnahmen sind in den nächsten 10 Jahren insbesondere im Gebiet Rotneusiedl zu erwarten. Dies wurde bei der Abgrenzung der Vorranggebiete entsprechend berücksichtigt. Landwirtschaftliche Vorranggebiete – AgSTEP 2024 Vorranggebiet – Nummer Kategorie Gebietsbezeichnung Teilgebiet 1(„Südrand“) – Vorranggebiete 1 1/1 Ackerbau-/Weinbaugebiet Goldberg 1 1/2 Ackerbaugebiet Unterlaa/Oberlaa 2 2/1 Ackerbaugebiet Oberlaa West 3 3/1 Ackerflächen Vogental(Laaer Wald) 3 3/2 Stadtlandwirtschaft Rothneusiedl Weitere landwirtschaftliche Flächen Fläche (ha) 363 362 24 30 109 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 17 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 18 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 19 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 18/19 Das Gesamtausmaß der als Vorranggebiet Landwirtschaft ausgewiesenen Flächen beträgt rd. 779 ha (im AgSTEP 2014 waren es 888 ha). Das sind ca. 88% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes, wobei sich folgende Verteilung auf die drei Kategorien ergibt: Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1: Zwei Gebiete mit einer Gesamtfläche von rd. 725 ha (ca. 93% der Vorranggebietsfläche bzw. ca. 82% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). 1/1 Ackerbau-/ Weinbaugebiet Goldberg Dieses ca. 363 ha große Teilgebiet wird im Süden vom Liesingbach und der Unterlaaer Straße, im Westen vom Kurpark Oberlaa, im Norden von der Vogentalgasse und im Osten vom Zentralverschiebebahnhof bzw. der Stadtgrenze zu Kledering begrenzt. Das Gebiet ist eine sehr homogene, geschlossene, landwirtschaftlich genutzte Flur, die lediglich im südlichen Bereich durch die Trasse der Donauländebahn unterbrochen wird. Neben den Ackerflächen, die durch den Anbau von Getreide, Ölsaaten, Zuckerrüben und Feldgemüse genutzt werden, befinden sich in diesem Gebiet auch die Weinbauflächen (ca. 26 ha) der Oberlaaer Landwirtschaftsbetriebe. Das Gebiet gehört zum Landschaftsschutzgebiet Favoriten und wird – insbesondere im Bereich des Goldberges – auf Grund der abwechslungsreichen Landschaft und der hervorragenden Aussichtslage von der Wiener Bevölkerung auch sehr stark als Ausflugsgebiet genutzt. 1/2 Ackerbaugebiet Unterlaa/ Oberlaa Das rd. 362 ha große Teilgebiet wird im Osten und Süden von der Stadtgrenze(angrenzend auf niederösterreichischem Gebiet befinden sich weitläufige Ackerflächen), im Westen von der Himberger Straße und der Passinigasse und im Norden durch die Scheunenstraße und die Klederinger Straße begrenzt. Das Gebiet ist eine geschlossene, fast ausschließlich ackerbaulich genutzte Flur. Unterbrochen werden die Ackerflächen durch das Umspannwerk Süd-Ost. Im südlichen Bereich(entlang der Stadtgrenze) ist das Gebiet durch die S1 durchtrennt. Das Gebiet verfügt über ein weitläufiges Feldwegenetz, das nicht nur von den ortsansässigen Landwirt*innen sondern auch von der Bevölkerung (Spaziergängern, Radfahrern) genutzt wird. Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2: Ein Gebiet mit einer Gesamtfläche von rd. 24 ha (ca. 3% der Vorranggebietsfläche bzw. der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). 2/1 Ackerbaugebiet Oberlaa West Die im AgSTEP 2024 neu ausgewiesene ca. 24 ha große Flur liegt zwischen Liesingbach, Passinigasse und Radnitzkygasse und war im AgSTEP 2014 Teil des „Ackerbaugebietes Rothneusiedl“ (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2). Das Areal gilt als Potenzialfläche für eine langfristige Siedlungsentwicklung und ist eine wichtige„Grünraumverbindung“. Dieses ackerbaulich genutzte Gebiet wird wegen der noch nicht endgültig feststehenden städtebaulichen Planungen dieser Kategorie zugeordnet. Bei der nächsten Überarbeitung der Gebietsabgrenzung ist daher eine Überprüfung dieser Zuordnung vorzunehmen. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 20 Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 3: Zwei Gebiete mit einer Fläche von ca. 30 ha (ca. 4% der Vorranggebietsfläche bzw. ca. 3% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). 3/1 Ackerflächen Vogental (Laaer Wald) Die in diesem Gebiet liegenden Ackerflächen sind ein prägender Teil dieses weitläufigen Ausflugsgebietes und sollen langfristig als landwirtschaftlich genutzte Flächen erhalten bleiben. 3/2 Stadtlandwirtschaft Rothneusiedl Das Stadtentwicklungsgebiet Rothneusiedl ist im STEP 2025 Stadtentwicklungsplan Wien als Potentialfläche für Wohnen und Arbeiten ausgewiesen und soll zu einem resilienten, klimaneutralen Stadtteil ausgebaut werden. Im Zusammenhang mit der Landwirtschaft heißt das: Die Landwirtschaft in Rothneusiedl soll ein integrierter Bestandteil des neuen Stadtteils werden und in ihrer Funktion somit auch verbindend und vernetzend, wodurch Synergieeffekte erzielt werden können. Zusammengefasst eine platzsparende sowie vielfach ressourcenschonende, neuartige und innovative Form der Stadtlandwirtschaft. Wesentliche Zielsetzungen in Bezug auf die Stadtlandwirtschaft gemäß Strukturkonzept Rothneusiedl und Stadtentwicklungskonzept Südraum Favoriten sind: • Der Zukunftshof soll Anker und Impulsgeber sein. • Die Förderung lokaler und innovativer Ernährungssysteme. • Die Einbeziehung und Neuinterpretation des Kulturlandschaftsraums. • Die Schaffung einer„Grünen Visitenkarte“ im Norden als Übergang. Die Möglichkeiten der Produktion in und auf Gebäuden sowie integriert in den Freiflächen(private, halböffentliche sowie öffentliche Flächen) und der Einsatz alternativer Energie- und Kreislaufsysteme (Abwärme von Betrieben, Wasser, Boden etc.) stellen einerseits eine lokale, effiziente und möglichst ressourcenschonende Landwirtschaft dar, andererseits kann dadurch, zusätzlich zur herkömmlichen konventionellen Produktion, eine innovative Alternative im Zusammenhang mit der lokalen Ernährungsproduktion geliefert werden. Die „Landwirtschaftliche Produktion“ bekommt dadurch eine neue, zusätzliche Bedeutung im Sinne einer vernetzten Integration von neuartiger innovativer Lebensmittelproduktion in einem urban bebauten Kontext. Das Ausmaß der „Weiteren landwirtschaftlichen Flächen“ beträgt ca. 109 ha(ca. 12% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). Es handelt sich dabei um kleinflächige, hauptsächlich ackerbaulich genutzte Flächen im verbauten Ortsgebiet von Oberlaa, Unterlaa und Inzersdorf sowie um die derzeit noch ackerbaulich genutzten Flächen im Bereich Rothneusiedl. Gegenüber dem AgSTEP 2014 wurden vom Arbeitskreis folgende Aktualisierungen bei der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete vorgenommen: 1/1 Ackerbau-/ Weinbaugebiet Goldberg (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1) Die Evaluierung hat gezeigt, dass die Abgrenzung dieses Vorranggebietes sehr genau entlang der Grenzen der Realnutzung verläuft und alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in diesem Gebiet umfasst. Die Abgrenzung bleibt somit gegenüber dem AgSTEP 2014 unverändert. Die geringfügige Vergrößerung des Gebietes (1 ha) ergibt sich durch planungstechnische Feinanpassungen im Bereich der Stadtgrenze und der Straßenzüge. 1/2 Ackerbaugebiet Unterlaa/ Oberlaa (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1) Die Abgrenzung dieses Vorranggebietes verläuft weitestgehend entlang der Grenzen der landwirtschaftlichen Realnutzung, wobei in Randbereichen dieses Gebietes folgende Anpassungen vorgenommen wurden: • Im Bereich direkt an der Scheunenstraße/Am Johannesberg wurde ein als Bauland ausgewiesener und dem alten Ortskern Unterlaa zugeordneter Bereich aus dem abgegrenzten Vorranggebiet herausgenommen. Gleichzeitig wurde die landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen Scheunenstraße und Wasserspeicher Unterlaa neu in das Vorranggebiet aufgenommen, da AgSTEP 2024 Abschlussbericht 21 es sich dabei um wichtige, als„Hintausflächen“ genutzte Areale der an der Scheunenstraße liegenden Oberlaaer Landwirtschaftsbetriebe handelt. • Im Bereich des Umspannwerkes (insbesondere entlang der östlichen Grenze) erfolgt eine genauere Anpassung der Abgrenzung an die landwirtschaftliche Realnutzung. • Südlich der Schnellstraßentrasse wurde die zwischen Himberger Straße und Leopoldsdorfer Straße liegende, landwirtschaftlich genutzte Teilfläche zusätzlich in das Vorranggebiet aufgenommen. In Verbindung mit den vorgenommenen planungstechnischen Feinanpassungen im Bereich der Stadtgrenze und der Straßenzüge ergeben diese Anpassungen eine Vergrößerung des Gebietes im Ausmaß von 18 ha. 2/1 Ackerbaugebiet Rothneusiedl (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2) Da bereits zum Zeitpunkt der Erstellung des Stammdokumentes (AgSTEP 2004) städtebauliche Überlegungen und Planungen („Stadtentwicklungsgebiet Rothneusiedl“) bestanden, wurde dieses ackerbaulich genutzte Gebiet als Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2 ausgewiesen. Im AgSTEP 2014 wurde, da die städtebaulichen Planungen noch nicht endgültig konkretisiert waren, diese Kategorie für dieses Gebiet unverändert beibehalten. Im STEP 2025 wurde vom Gemeinderat dieses Stadtentwicklungsgebiet im Leitbild Siedlungsentwicklung als Gebiet mit Entwicklungspotenzial für Wohnen und Arbeiten beschlossen. Darauf aufbauend wurden das Stadtteilentwicklungskonzept Südraum Favoriten und das Strukturkonzept Rothneusiedl von der Stadtentwicklungskommission 2021 beschlossen. Aktuell läuft für dieses Gebiet ein EU-weiter Wettbewerb zur Erstellung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Leitbilds für eine Siedlungsentwicklung ab 2030. Das Gebiet entspricht somit nicht mehr der Definition für die Ausweisung als Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2. Der östlich der Himberger Straße liegende Teil ist im Stadtteilentwicklungskonzept für den Südraum Favoriten als„Potenzialfläche für langfristige Siedlungsentwicklung unter Aufrechterhaltung der Grünraumfunktionen“ ausgewiesen, wobei aber die Landwirtschaft in diesem Gebiet auch weiterhin eine wichtige Rolle einnehmen soll und wird. Auf Grund dieser konkreteren Planungen ist es daher erforderlich, für dieses Gebiet im neuen AgSTEP eine umfassende Anpassung vorzunehmen. Vom Arbeitskreis wurden dazu einvernehmlich folgende Festlegungen getroffen: • Der Hauptteil des bisher abgegrenzten Gebietes(Bereich westlich der Himberger Straße bis zum Güterterminal Inzerdorf) wird nicht mehr als Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2, sondern als Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 3 ausgewiesen und erhält die Bezeichnung„3/2 Stadtlandwirtschaft Rothneusiedl“. Eine landwirtschaftliche Nutzfläche kann für dieses neue Gebiet nicht ausgewiesen werden, da die Arbeiten für ein städtebauliches Leitbild mit den entsprechenden Flächenverteilungen erst beginnen und daher noch keine Aussagen über Flächengrößen gemacht werden können. • Der zwischen Liesingbach- Passinigasse- Radnitzkygasse liegende (ackerbaulich genutzte) Bereich dieses Gebietes gilt als Potenzialfläche für eine langfristige Siedlungsentwicklung und ist eine wichtige „Grünraumverbindung“. Im neuen AgSTEP wird dieser Bereich neu als Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2 ausgewiesen und erhält die Bezeichnung„2/1 Ackerbaugebiet Oberlaa West“. 3/1 Ackerflächen Vogental(Laaer Wald) (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 3) Die in diesem Gebiet liegenden Ackerflächen sind ein prägender Teil dieses weitläufigen Ausflugsgebietes und sollen daher langfristig als landwirtschaftlich genutzte Flächen erhalten bleiben. Somit erfolgt keine Änderung gegenüber der Abgrenzung im AgSTEP 2014. Resümee Die Flächenbilanz für die landwirtschaftlichen Vorranggebiete aller drei Kategorien zeigt gegenüber dem AgSTEP 2014 eine Abnahme der Fläche um 109 ha. Bedingt ist dieser Flächenverlust durch die notwendige Herausnahme des „Ackerbaugebietes Rothneusiedl“ (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2) auf Grund der nunmehr konkreten städtebaulichen Planungen für dieses Gebiet. Mit dem gleichzeitig neu geschaffenen Kategorie 3 Gebiet„Stadtlandwirtschaft Rothneusiedl“ ist jedoch gewährleistet, dass die Landwirtschaft ein wesentlicher Bestandteil dieses neuen Stadtteils sein wird (vgl. Gebietsbeschreibung auf Seite 22). Mit der Abgrenzung des neuen Kategorie 2 Gebietes„Ackerbaugebiet Oberlaa West“ wird eine neue und wichtige landwirtschaftlich genutzte Grünraumverbindung in diesem Gebiet geschaffen. Besonders hervorzuheben ist, dass die landwirtschaftlichen Kernbereiche des Teilgebietes(Goldberg, sowie Oberlaa/Unterlaa), welche ja den Hauptteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen des Teilgebietes ausmachen, weiterhin uneingeschränkt als Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1 erhalten bleiben, wobei das„Ackerbaugebiet Unterlaa/Oberlaa“ sogar um 18 ha vergrößert werden konnte. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 22 5.2.2. TEILGEBIET 2(„SIMMERINGER HAIDE“) Das Teilgebiet 2(11. Bezirk) umfasst die Katastralgemeinden Simmering, Kaiserebersdorf und Albern. Das Ausmaß der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Teilgebietes beträgt ca. 413 ha , wovon rd. 300 ha gartenbaulich und 113 ha durch Ackerbau bewirtschaftet werden. In dem Gebiet gibt es ca. 120 landwirtschaftliche Betriebsstätten. Der überwiegende Teil der Betriebe betreibt Gartenbau, wobei 70% Gemüse und 30% Zierpflanzen produzieren. Dieses Teilgebiet ist das traditionelle Gartenbauproduktionsgebiet von Wien. Die für die Nahversorgung der Wiener Bevölkerung wichtige Erzeugung von Frischgemüse, aber auch die Blumenproduktion wird von den Gärtnereien hauptsächlich in Glashäusern und Folientunneln durchgeführt. Auf den vorwiegend ackerbaulich genutzten Freilandflächen ist die Gemüseerzeugung aus ökonomischen Gründen rückläufig. Trotz geschlossener Struktur und hohem Glashausanteil ist das Gebiet zusätzlich auch ein Naherholungsraum für die Bevölkerung des Bezirkes. Von der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche weisen derzeit ca. 76% die Widmungskategorie „Grünland-Ländliches Gebiet (L)“ und 21% die Kategorie „Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW)“ auf. Für 3% der Flächen gilt eine andere Widmungskategorie. Landwirtschaftliche Vorranggebiete – AgSTEP 2024 Vorranggebiet – Nummer Kategorie Gebietsbezeichnung Teilgebiet 2(„Simmeringer Haide“) – Vorranggebiete 1 1/3 Gartenbaugebiet Simmeringer Haide 1 1/4 Gartenbaugebiet Albern Weitere landwirtschaftliche Flächen Fläche (ha) 277 46 90 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 23 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 24 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 25 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 24/25 Das Gesamtausmaß der als Vorranggebiet Landwirtschaft ausgewiesenen Flächen beträgt rd. 323 ha (im AgSTEP 2014 waren es 322 ha). Das entspricht ca. 78% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes, wobei sich folgende Verteilung auf die drei Kategorien ergibt: Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1: Zwei Gebiete mit einer Gesamtfläche von rd. 323 ha (100% der Vorranggebietsfläche bzw. ca. 78% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). 1/3 Gartenbaugebiet Simmeringer Haide Das ca. 277 ha große Teilgebiet wird im Süden von der Kaiserebersdorfer Straße, im Westen von der Orionstraße, im Norden von der Trasse der Ostautobahn und im Osten von der Franz Zahalkagasse begrenzt. Das Gebiet ist eine fast ausschließlich gartenbaulich genutzte Flur. Die Simmeringer Haide ist das größte geschlossene Gartenbaugebiet Wiens bzw. Österreichs. In diesem Gebiet liegen die Betriebsstandorte und Produktionsflächen von rd. 110 Gartenbaubetrieben. Die Erzeugung erfolgt zum überwiegenden Teil auf geschützten Produktionsflächen (Glashäuser, Folientunnel). 80% der Gemüseproduktion verteilen sich auf ca. 10 Kulturen(Gurken, lose Tomaten oder Rispentomaten, Paprika, Radieschen und verschiedene Salate). Die Simmeringer Haide ist ein seit langer Zeit bestehendes Gartenbaugebiet und Garant für die Nahversorgung Wiens mit Frischgemüse. Trotz des hohen Bebauungsgrades mit Glashaus- und Folientunnelanlagen ist dieses Gebiet nicht nur ein landwirtschaftliches Produktionsgebiet, sondern auch ein wichtiger Naherholungsraum für die Bevölkerung des Bezirkes. 1/4 Gartenbaugebiet Albern Diese fast 50 ha große Flur liegt östlich der Simmeringer Haide. Im Osten und im Süden wird sie durch die Stadtgrenze begrenzt, wobei hier ein nahtloser Übergang zu den bereits in Niederösterreich liegenden Gartenbaugebieten von Mannswörth und Schwechat besteht. Im Westen wird die Flur von der Ostautobahn und im Norden von der Alberner Hafenzufahrtsstraße begrenzt. Die Glashausdichte ist im Gartenbaugebiet Albern nicht so hoch wie in der Simmmeringer Haide, dafür ist hier der Anteil an Freilandgemüseproduktion größer. Den Kategorien 2 und 3 werden in diesem Teilgebiet keine Flächen zugeordnet. Das Ausmaß der „Weiteren landwirtschaftlichen Flächen“ beträgt ca. 90 ha(ca. 22% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). Es handelt sich dabei um derzeit gartenbaulich und ackerbaulich genutzte Flächen, die im Vorfeld von Schloss Neugebäude und entlang der Simmeringer Hauptstraße bzw. des Zehngrafweges liegen sowie östlich, südlich und westlich des Zentralfriedhofes um Flächen, die aus stadtplanerischer Sicht für andere Nutzungen vorgesehen sind. Gegenüber dem AgSTEP 2014 wurden vom Arbeitskreis folgende Aktualisierungen bei der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete vorgenommen: Die Prüfung des Teilgebietes hat gezeigt, dass die Abgrenzung der beiden Vorranggebiete sehr exakt entlang der Grenzen der Realnutzung verläuft und alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in diesem Gebiet umfasst. Die Abgrenzung der beiden Gebiete bleibt somit gegenüber dem AgSTEP 2014 unverändert. Die geringfügige Vergrößerung des Gartenbaugebietes Simmeringer Haide(1 ha) ergibt sich durch planungstechnische Feinanpassungen im Bereich der Straßenzüge. Resümee Die Flächenbilanz der landwirtschaftlichen Vorranggebiete dieses Teilgebietes bleibt gegenüber dem AgSTEP 2014 praktisch unverändert. Dieses zentrale und traditionelle Wiener Gartenbaugebiet bleibt in seiner flächenmäßigen Ausdehnung somit stabil, womit die Voraussetzungen für die Produktion von hochwertigem Wiener Gemüse durch die Simmeringer Gartenbaubetriebe weiterhin gegeben und gesichert sind. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 26 5.2.3. TEILGEBIET 3(„NORDOSTEN“) Das Teilgebiet 3(22. Bezirk) umfasst die Katastralgemeinden Aspern, Breitenlee, Essling, Hirschstetten, Kagran, KaiserebersdorfHerrschaft, Stadlau und Süßenbrunn. Das Ausmaß der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Teilgebietes beträgt laut Realnutzungskartierung 2020 ca. 2.601 ha , wovon rd. 2.282 ha ackerbaulich, ca. 300 ha gartenbaulich und ca. 19 ha obstbaulich genutzt werden. In dem Gebiet gibt es rd. 100 landwirtschaftliche Betriebsstätten. Der Großteil der Betriebsstandorte liegt in den Katastralgemeinden Aspern, Essling und Breitenlee. Hauptproduktionszweige sind der Gartenbau und der Ackerbau. Zusätzlich liegt in diesem Gebiet auch Wiens größter Obstbaubetrieb. Dieses Teilgebiet ist flächenmäßig betrachtet das größte landwirtschaftlich genutzte Gebiet Wiens. Die weitläufigen Ackerflächen im Norden des Bezirkes bilden den Wiener Anteil am Marchfeld. Im Osten des Teilgebietes befindet sich die Gärtnersiedlung Essling, neben der Simmeringer Haide das zweite große Gartenbaugebiet Wiens. Zusätzlich liegt auch der Hauptanteil der Wiener Erwerbsobstbauflächen in diesem Gebiet(Breitenlee). Von der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche weisen derzeit ca. 17% die Widmungskategorie „GrünlandLändliches Gebiet(L)“ , ca. 17% die Kategorie „Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel(SWW)“ und ca. 6% die Kategorie „Schutzgebiet Waldund Wiesengürtel-Landwirtschaft (SWWL)“ auf. Für ca. 60% der Flächen gilt eine Bausperre oder eine andere Widmungskategorie. Wien ist eine stark wachsende Stadt und hat in den letzten 35 Jahren einen Zuwachs von fast 500.000 Einwohner*innen verzeichnet. Um den Einwohner*innen auch künftig ausreichenden Wohnraum, aber auch entsprechende Qualität im Stadtteil bieten zu können und gleichzeitig den Flächenverbrauch für die Stadterweiterung zu begrenzen, setzt Wien auf eine dichte, kompakte Stadtentwicklung entlang hochrangiger Achsen des öffentlichen Verkehrs. Daher wurden in den letzten Jahrzehnten insbesondere in den 22. Bezirk solche Achsen errichtet bzw. ausgebaut (U1, U2, S-Bahn, Straßenbahnen) in deren Einzugsbereich nun bedarfsabhängig Flächen, die bisher landwirtschaftlich genutzt waren, zur Stadtentwicklung herangezogen werden(Seestadt, Heidjöchl, Hausfeld, Berresgasse, Erzherzog-KarlStraße, Süßenbrunner Straße usw.). Diese Stadtentwicklungsgebiete sind nicht langfristig für die landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen und daher schon bisher nicht als Vorranggebiete im AgSTEP gekennzeichnet. Abhängig von der weiteren Bevölkerungsentwicklung gibt es im weiteren Einzugsbereich dieser öffentlichen Verkehrsmittel Flächen, bei denen nicht endgültig abgewogen werden kann, ob sie abhängig von der künftigen Bevölkerungsentwicklung, einer Stadtentwicklung zugeführt werden sollen. Diese sind als Vorranggebiete der Kategorie 2 eingestuft. Landwirtschaftliche Vorranggebiete – AgSTEP 2024 Vorranggebiet – Nummer Kategorie Gebietsbezeichnung Teilgebiet 3(„Nordosten“) – Vorranggebiete 1 1/5 Gartenbaugebiet Essling 1 1/6 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Essling- In der Scheiben 1 1/7 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Lobau- Vorland 1 1/8 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Neuessling 1 1/9 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Marchfeld- Breitenlee 2 2/2 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Essling- Telefonweg 2 2/3 Ackerbaugebiet Süßenbrunn 3 3/3 Ackerflächen Biberhaufen- Schierlingsgrund 3 3/4 Acker-/Wiesenflächen Nationalpark Donau Auen(Lobau) Weitere landwirtschaftliche Flächen Fläche (ha) 215 62 212 116 800 160 81 20 180 755 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 27 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 28 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 29 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 28/29 Das Gesamtausmaß der als Vorranggebiet Landwirtschaft ausgewiesenen Flächen beträgt rd. 1.846 ha (im AgSTEP 2014 waren es 1.820 ha). Das sind ca. 71% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes, wobei sich folgende Verteilung auf die drei Kategorien ergibt: Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1: Fünf Gebiete mit einer Gesamtfläche von rd. 1.405 ha (ca. 76% der Vorranggebietsfläche bzw. ca. 54% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). 1/5 Gartenbaugebiet Essling Dieses ca. 215 ha große Teilgebiet wird im Norden und Osten von der Stadtgrenze, im Süden von der Gernotgasse und im Westen von der Schafflerhofstraße begrenzt. Das Gebiet wird auch als„Gärtnersiedlung Essling“ bezeichnet und ist nach der Simmeringer Haide das zweitgrößte, geschlossene Gartenbaugebiet Wiens. Es ist eine fast ausschließlich gartenbaulich genutzte Flur, die im nördlichen Bereich lediglich durch die Trasse der Ostbahn unterbrochen wird. Der überwiegende Teil der in diesem Gebiet liegenden Gärtnereien wurde in den 1980er Jahren im Zuge der Umsiedlung aus inzwischen verbauten, stadtnäheren Produktionsgebieten(Kagran etc.) angesiedelt. Die Möglichkeiten der hier lebenden Gärtner für eine aus wirtschaftlichen Gründen notwendige flächenmäßige Ausdehnung der Glashausanlagen ist auf Grund der geringeren Siedlungsdichte und der größeren Grundstückparzellen besser als im Bereich der Simmeringer Haide. In den vergangenen Jahren haben daher auch einige Betriebsleiter beträchtliche Investitionen in die Vergrößerung und Modernisierung ihrer Produktionsanlagen getätigt. 1/6 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Essling- In der Scheiben Dieses ca. 62 ha große Teilgebiet liegt südöstlich von Essling und wird im Osten von der Stadtgrenze, im Süden vom Nationalparkgebiet Donau Auen, im Westen von der Seefelderstraße und im Norden von der Esslinger Hauptstraße bzw. Wiethegasse begrenzt. Das Gebiet wird ackerbaulich und gartenbaulich(Freilandproduktion) genutzt. 1/7 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Lobau- Vorland Die südlich von Aspern liegende Flur ist ca. 212 ha groß und wird im Süden vom Nationalparkgebiet Donau Auen, im Westen durch die Lobaugasse sowie im Norden und Osten durch die bestehenden und geplanten Siedlungsgebiete begrenzt. Das Gebiet wird vorwiegend ackerbaulich und durch Freilandgemüseanbau bewirtschaftet. Über die Saltenstraße erfolgt hier auch der Zugang zum Nationalpark, sodass diese Flur auch eine hohe Bedeutung für Freizeit- und Erholungszwecke aufweist. Zusätzlich befinden sich hier auch zu Sport- und Freizeitzwecken genutzte Pferdestallungen. 1/8 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Neuessling Die im äußersten Nordosten des Stadtgebietes liegende Flur ist rd. 116 ha groß und wird im Norden und Osten durch die Stadtgrenze, im Westen durch den Telefonweg bzw. Orchideenweg und im Süden durch den Asparagusweg begrenzt. Das Gebiet wird vorwiegend durch Ackerbau und Freilandgemüseanbau genutzt. Vor einigen Jahren wurde hier auch ein neuer Gartenbaubetrieb errichtet. 1/9 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Marchfeld- Breitenlee Dieses großräumige Gebiet umfasst die landwirtschaftlichen Anbauflächen südlich und östlich von Breitenlee sowie die nördlich von Breitenlee bis zur Stadtgrenze bzw. Süßenbrunn reichenden weitläufigen Fluren des Wiener Marchfeldanteiles. Das Gebiet ist ca. 800 ha groß und wird vorwiegend ackerbaulich und durch Freilandgemüseanbau bewirtschaftet. Das Gebiet wird durch die Umfahrung Süßenbrunn bzw. die Trasse der S1- Nordostumfahrung gequert. In diesem Gebiet liegt auch das Vorhaben des geplanten Großerholungsraumes„Norbert-ScheedWald“, dessen sukzessive Entwicklung mit der weiteren landwirtschaftlichen Nutzung nicht im Widerspruch steht. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 30 Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2: Zwei Gebiete mit einer Gesamtfläche von 241 ha (ca. 13% der Vorranggebietsfläche bzw. ca. 9% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). 2/2 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Essling- Telefonweg Das ca. 160 ha große Gebiet erstreckt sich beiderseits entlang des Telefonweges. Diese vorwiegend ackerbaulich genutzte Flur im weiteren Einzugsbereich der Seestadt, Linie U2 und S80 ist weiterhin als„Vorhaltegebiet“ zur mittel- bis langfristigen städtebaulichen Entwicklung ausgewiesen. Aus diesem Grund bleibt die Zuordnung zu dieser Kategorie, wie in der Einleitung zum Teilgebiet beschrieben, aufrecht. 2/3 Ackerbaugebiet Süßenbrunn Die rd. 81 ha große, vorwiegend ackerbaulich genutzte Flur wird im Westen und Norden durch die Stadtgrenze, im Osten durch die Weingartenallee und im Süden durch die Trasse der Nordbahn begrenzt. Derzeit kann nicht abgesehen werden, ob das Gebiet abhängig von der künftigen Bevölkerungsentwicklung einer Stadtentwicklung zugeführt werden soll. Um für den Bedarfsfall diese Möglichkeit für die Stadtentwicklung offen zu halten, soll dieses Gebiet nicht der Kategorie 1 zugeordnet werden. Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 3: Zwei Gebiete mit einer Fläche von ca. 200 ha (11% der Vorranggebietsfläche bzw. 7% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). 3/3 Ackerflächen Biberhaufen- Schierlingsgrund Die hier liegenden, vorwiegend ackerbaulich genutzten Flächen sind ein prägender Teil dieses Gebietes und sollen daher als landwirtschaftlich bewirtschaftetes Gebiet erhalten bleiben. 3/4 Acker-/Wiesenflächen Nationalpark Donau Auen(Lobau) Die im Nationalparkgebiet liegenden Acker- und Wiesenflächen im Ausmaß von ca. 180 ha werden in biologischer und extensiver Form bewirtschaftet. Für die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Nationalpark sind die nationalparkrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben der EU zu beachten, wobei es im Bestreben der das Gebiet verwaltenden MA 49 liegt, die landwirtschaftliche Nutzung in diesem ökologisch hochwertigen Gebiet in der bisherigen Form und Ausdehnung auch weiterhin beizubehalten bzw. zu sichern. Das Ausmaß der „Weiteren landwirtschaftlichen Flächen“ beträgt ca. 755 ha(ca. 29% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). Dieser relativ große Anteil an nicht als Vorranggebiet ausgewiesenen landwirtschaftlich genutzten Flächen ergibt sich auf Grund verschiedener stadtplanerischer Projekte(Seestadt Aspern, Stadterweiterungsgebiet Süßenbrunn, Entwicklungsgebiet Hausfeld etc.) und der Vielzahl von in Streulage liegenden Landwirtschaftsflächen im Bereich stärker bebauter Gebiete. Dazu sind beispielsweise der Betriebsstandort und und die Produktionsflächen der Gärtnerei Ganger im Gebiet Aspern/Hirschstetten zu zählen. Der Betrieb ist ein wichtiger örtlicher Nahversorger. Auf Grund seiner örtlichen Lage(kleinflächig, keine landwirtschaftliche Widmungskategorie, exponierte Lage zwischen Aspern und Hirschstetten), ist eine Ausweisung als landwirtschaftliches Vorranggebiet(z.B. Kategorie 3) im AgSTEP nicht möglich bzw. mit den Definitionen für die drei Vorranggebiete nicht in Einklang zu bringen. Die Bedeutung und Wichtigkeit des Betriebes als örtlicher landwirtschaftlicher Nahversorger ist jedoch unbestritten und anerkannt und findet bei Stadtentwicklungsmaßnahmen in diesem Gebiet in jedem Fall seine Berücksichtigung. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 31 Gegenüber dem AgSTEP 2014 wurden vom Arbeitskreis folgende Aktualisierungen bei der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete vorgenommen: 1/5 Gartenbaugebiet Essling (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1) Die Prüfung des Gebietes hat gezeigt, dass die Abgrenzung dieses Vorranggebietes sehr exakt entlang der Grenzen der Realnutzung verläuft und alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in diesem Gebiet umfasst. Eine Änderung der Gebietsabgrenzung erfolgt dahingehend, dass zwischen der Niklas-Eslarn-Straße und Gernotgasse, entlang der Schafflerhofstraße ein ca. 170 m breiter Streifen aus dem Vorranggebiet herausgenommen wird, da dieser teilweise als eine „Nord-Süd-Grünverbindung Richtung Lobau“ zu betrachten ist. Durch diese Anpassung ist kein im Teilgebiet liegender gartenbaulicher Betriebsstandort betroffen. Das Gebiet wird durch diese Anpassung sowie durch die planungstechnischen Feinanpassungen im Bereich der Stadtgrenze und der Straßenzüge geringfügig (ca. 10 ha) verkleinert. 1/6 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Essling- In der Scheiben (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1) Anhand des vorliegenden Kartenmaterials konnte auch für dieses Gebiet grundsätzlich festgestellt werden, dass die Abgrenzung sehr exakt entlang der Grenzen der landwirtschaftlichen Realnutzung verläuft. Im nordöstlichen Teil(im Bereich Esslinger Hauptstraße/Stadtgrenze) werden die hier liegenden, ackerbaulich genutzten Flächen in das Vorranggebiet aufgenommen. Das Gebiet wird durch diese Anpassung sowie durch die planungstechnischen Feinanpassungen im Bereich der Stadtgrenze und der Straßenzüge um ca. 5 ha vergrößert. 1/7 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Lobau- Vorland (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1) Für dieses Gebiet wurden gegenüber der Abgrenzung im AgSTEP 2014 keine Änderungen vorgenommen. Die geringfügige Gebietsvergrößerung (2 ha) beruht auf planungstechnischen Feinanpassungen im Bereich der Stadtgrenze und Straßenzüge. 1/8 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Neuessling (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1) Im Bereich des Telefonweges(entlang der hier bestehenden Siedlung) wird das Gebiet geringfügig verkleinert, da hier ein mit dieser Siedlungsachse direkt verbundener Grünstreifen für Freizeitnutzung entstehen soll. Im Gegenzug wird östlich der Gärtnerei Flicker das Vorranggebiet bis zur Stadtgrenze erweitert. In Verbindung mit den planungstechnischen Feinanpassungen im Bereich der Stadtgrenze und Straßenzüge ergibt sich dadurch eine Vergrößerung des Gebietes um ca. 3 ha. 1/9 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Marchfeld- Breitenlee (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1) Die Prüfung des Gebietes hat gezeigt, dass die Abgrenzung dieses Vorranggebietes insbesondere im nördlichen und östlichen Bereich sehr exakt entlang der Grenzen der Realnutzung verläuft. Das Gebiet wird um östlich von Breitenlee und nördlich der Breitenleer Straße liegende Ackerflächen erweitert. Südlich von Breitenlee wird das Vorranggebiet um die westlich der Hausfeldstraße liegende Fläche(Bereich Neurisse, Stadlbreiten, Hausfeldstraße und Entwicklungsgebiet Berresgasse) wegen der zeitnah geplanten Umsetzung und Erschließung des Stadtteilpark Breitenlee verkleinert. In Verbindung mit den planungstechnischen Feinanpassungen im Bereich der Stadtgrenze und Straßenzüge ergibt sich dadurch eine Verkleinerung des Gebietes um ca. 10 ha. 2/2 Gartenbau-/Ackerbaugebiet Essling- Telefonweg (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2) Da die bereits im AgSTEP 2014 dokumentierte städtebauliche Planung für dieses Gebiet(„Vorhaltegebiet“) weiterhin Geltung hat, ist eine Umwandlung dieses Gebietes in ein Kategorie 1 Gebiet nicht möglich. Das Gebiet wird daher weiterhin als Kategorie 2 Gebiet ausgewiesen. Durch die Anpassung der südlichen Gebietsabgrenzung an die landwirtschaftlichen Realnutzungsverhältnisse erfolgt jedoch eine Vergrößerung des Gebietes um 34 ha. 2/3 Ackerbaugebiet Süßenbrunn (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2) Auch dieses Gebiet gilt teilweise weiterhin als potentielles Stadtentwicklungsgebiet und wird daher auch wieder als Kategorie 2 Gebiet ausgewiesen. Die geringfügige Vergrößerung(2 ha) ergibt sich durch die planungstechnischen Feinanpassungen im Bereich der Stadtgrenze und der Straßenzüge. 3/3 Ackerflächen BiberhaufenSchierlingsgrund (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 3) und 3/4 Acker-/Wiesenflächen Nationalpark Donau Auen(Lobau) (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 3) Die Prüfung dieser beiden Gebiete hat gezeigt, dass hier in den letzten 10 Jahren keine wesentlichen Änderungen in den landwirtschaftlichen Nutzungsverhältnissen eingetreten sind und es auch für die Zukunft hier keine neuen städtebaulichen Planungen gibt. Für die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Nationalpark sind die nationalparkrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben der EU zu beachten, wobei es im Bestreben der das Gebiet verwaltenden MA 49 liegt, die landwirtschaftliche Nutzung in diesem Gebiet in der bisherigen Form und Ausdehnung auch weiterhin beizubehalten bzw. zu sichern. Beide Gebiete werden somit unverändert als Kategorie 3 Gebiete ausgewiesen. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 32 Resümee In diesem Teilgebiet, in dem mehr als 40% der landwirtschaftlichen Nutzflächen Wiens liegen, sind der Ackerbau und der Gartenbau die wichtigsten landwirtschaftlichen Produktionszweige. Die Anzahl und auch die Kategoriezuteilung der in diesem Teilgebiet ausgewiesenen landwirtschaftlichen Vorranggebiete bleiben unverändert. Die vorgenommenen Aktualisierungen, die in Summe gegenüber dem AgSTEP 2014 zu einer Ausweitung der Vorranggebietsflächen um 26 ha führen, sind die Anpassung an die realen Nutzungsverhältnisse in einigen der abgegrenzten Gebiete. Insgesamt wird das Teilgebiet auch in den nächsten Jahren angesichts der aktuellen und zukünftigen Projekte(Seestadt Aspern, Hausfeld, Norbert-Scheed-Wald, etc.) aus stadtplanerischer Sicht von zentraler Bedeutung sein. 5.2.4. TEILGEBIET 4(„BISAMBERG“) Das Teilgebiet 4(21. Bezirk) umfasst die Katastralgemeinden Stammersdorf, Strebersdorf, Leopoldau, Donaufeld und Groß-Jedlersdorf. Das Ausmaß der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Teilgebietes beträgt ca. 1.140 ha , wovon rd. 746 ha ackerbaulich, 275 ha weinbaulich und 119 ha gartenbaulich(inkl. Obstbau und Baumschulen) genutzt werden. In dem Gebiet gibt es ca. 100 landwirtschaftliche Betriebsstätten. Die größte Anzahl an Betriebsstandorten befindet sich in den Stadtteilen Stammersdorf, Strebersdorf, Leopoldau und Donaufeld. Hauptproduktionszweige sind der Weinbau, gefolgt von Gartenbau und Ackerbau. Die Weingärten liegen an den Hängen des Bisamberges, der mit seinen Kellergassen und in Verbindung mit den Weinorten Stammersdorf und Strebersdorf ein wichtiges Naherholungs- und Ausflugsgebiet ist. Östlich der Brünner Straße bildet der Rendezvousberg mit seinen angrenzenden Äckern in Niederösterreich und dem Marchfeldkanal als Teil des Regionalparks DreiAnger einen wichtigen Naherholungsraum für die Bevölkerung im Norden von Wien. Der Schwerpunkt der Gartenbaubetriebe liegt im 21. Bezirk im Gemüsebau, wobei die Freilandgemüseproduktion ausgeprägter als im 11. Bezirk ist. Hauptkulturen der Ackerbaubetriebe sind der Getreide- und Zuckerrübenanbau. Von der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche weisen derzeit ca. 14% die Widmungskategorie „GrünlandLändliches Gebiet(L)“ und 17% die Kategorie „Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel(SWW)“ und 54% die Kategorie „Schutzgebiet Waldund Wiesengürtel-Landwirtschaft (SWWL)“ auf. Für 15% der Flächen gilt eine Bausperre oder eine andere Widmungskategorie. Landwirtschaftliche Vorranggebiete – AgSTEP 2024 Vorranggebiet – Nummer Kategorie Gebietsbezeichnung Teilgebiet 4(„Bisamberg“) – Vorranggebiete 1 1/10 Weinbau-/Ackerbaugebiet Bisamberg 1 1/11 Ackerbaugebiet Bisamberg- Vorland 1 1/12 Ackerbaugebiet Marchfeld- Stammersdorf 2 2/4 Ackerbau-/Weinbaugebiet Rendezvousberg 2 2/5 Ackerbaugebiet Bisamberg- Vorland 2 2/6 Ackerbaugebiet In den Winkeln 3 3/5 Weinbauflächen Ortsrand Strebersdorf(Riede Untere Sätzen) 3 3/6 Ackerflächen Leopoldau Weitere landwirtschaftliche Flächen Fläche (ha) 702 189 88 67 12 34 3 12 33 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 33 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 34 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 35 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 34/35 Das Gesamtausmaß der als Vorranggebiet Landwirtschaft ausgewiesenen Flächen beträgt rd. 1.107 ha (im AgSTEP 2014 waren es des Teilgebietes(1.140 ha), wobei 1.018 ha). Das sind 97% der gesam- sich folgende Verteilung auf die ten landwirtschaftlichen Nutzfläche drei Kategorien ergibt: Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1: Drei Gebiete mit einer Gesamtfläche von rd. 979 ha (ca. 88% der Vorranggebietsfläche bzw. ca. 86% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). 1/10 Weinbau-/Ackerbaugebiet Bisamberg Dieses ca. 702 ha große Teilgebiet wird im Osten, Norden und Westen von der Stadtgrenze und im Süden durch die Straßenzüge„Am Bisamberg“ bzw. den nördlichen Siedlungsrand von Stammersdorf und die Erbpostgasse bis zum Rendezvousberg begrenzt. Das Gebiet wird vorwiegend durch Weinbau (Bisamberg) und Ackerbau(nördliche und östliche Ausläufer des Bisamberges) genutzt. Es handelt sich um ein relativ geschlossenes, neben der Landwirtschaft auch zu Freizeit- und Erholungszwecken genutztes Gebiet, das lediglich im östlichen Bereich durch die Trasse der Brünner Straße durchschnitten wird. Insbesondere der Bereich des Bisamberges mit seinen Kellergassen und Buschenschanken ist ein stark frequentiertes Ausflugsund Erholungsgebiet. 1/11 Ackerbaugebiet Bisamberg - Vorland Dieses ca. 189 ha große Teilgebiet liegt südlich von Stammersdorf und schließt zwischen Strebersdorf und Stammersdorf unmittelbar an das Teilgebiet 1/10 an. Im südlichen Bereich wird die Flur durch den Verlauf des Marchfeldkanals begrenzt. Die geschlossene, homogene Flur wird praktisch ausschließlich ackerbaulich bewirtschaftet und lediglich von zwei Straßenzügen durchschnitten (Strebersdorfer Straße, Dr. Nekowitsch Straße). 1/12 Ackerbaugebiet Marchfeld - Stammersdorf Die ca. 88 ha östlich von Stammersdorf liegende Flur wird im Osten durch die Stadtgrenze und im Süden durch den Siedlungsrand entlang der Stammersdorfer Straße begrenzt und umfasst die Ackerfluren beidseits des Marchfeldkanals, der in Teilbereichen die westliche Grenze bildet. Diese Flur steht nutzungsmäßig in enger Verbindung mit den unmittelbar angrenzenden in Niederösterreich liegenden Ackerflächen. Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2: Drei Gebiete mit einer Gesamtfläche von 113 ha (ca. 11% der Vorranggebietsfläche bzw. ca. 10% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). 2/4 Ackerbau-/Weinbaugebiet Rendezvousberg Die ca. 67 ha große, ackerbau- und weinbaulich genutzte Flur liegt östlich von Stammersdorf und grenzt direkt an die Gebiete 1/10 und 1/12. Das Gebiet könnte bei einer möglichen Verlängerung der U6 nach Stammersdorf in Teilbereichen einen städtebaulichen Entwicklungsimpuls erhalten. Der große Teil des Gebiets soll dabei, entsprechend den Zielsetzungen des Landschaftsplans zum Regionalpark DreiAnger, der naturnahen Erholung vorbehalten bleiben. 2/5 Ackerbaugebiet Bisamberg - Vorland Die ca. 12 ha große ackerbaulich und für Selbsterntezwecke genutzte Fläche liegt westlich der Siedlungsachse Brünner Straße zwischen dem Marchfeldkanal und der Jedlersdorfer Straße und bildet den Ausläufer der Vorrangfläche 1/11. Die in den letzten Jahren erfolgte Ausweisung dieser Fläche als Landschaftsschutzgebiet sowie die Zuordnung zur Kategorie„Immergrün“ im Leitbild Grünräume weist auf den langfristigen Erhalt der derzeitigen Nutzung hin. 2/6 Ackerbaugebiet In den Winkeln Die ca. 34 ha große ackerbaulich genutzte Fläche befindet sich beidseits der Draugasse, zwischen Marchfeldkanal, dem Stammersdorfer Zentral Friedhof und der Landesgrenze zu Niederösterreich und reicht bis zur Gerasdorfer Straße. Sie ist Teil des Grünzuges Rendezvousberg/Alte Donau, der eine wichtige Erholungsachse im 21. Bezirk ist. Mittel- bis langfristig ist der Ausbau der Fuß- und Radwegverbindungen sowie der Erholungsfunktionen geplant. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 36 Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 3: Zwei Gebiete mit einer Fläche von ca. 15 ha (ca. 1% der Vorranggebietsfläche bzw. der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). 3/5 Weinbauflächen Ortsrand Strebersdorf(Riede Untere Sätzen) Die hauptsächlich weinbaulich genutzte Fläche ist ein wesentliches landschaftsgestalterisches Element dieses Ortsteiles von Strebersdorf und soll daher langfristig als landwirtschaftlich genutztes Gebiet erhalten bleiben. 3/6 Ackerflächen Leopoldau Die nördlich vom Ortskern Leopoldau(Leopoldauer Platz) liegenden Flächen zählen zu den letzten Ackerflächen in einem weitestgehend verbauten innerstädtischen Gebiet des 21. Bezirkes und sollen daher weiterhin als landschaftsprägendes Element erhalten bleiben. Das Ausmaß der „Weiteren landwirtschaftlichen Flächen“ beträgt ca. 33 ha(3% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). Zu diesen Flächen zählen das Donaufelder Gartenbaugebiet sowie weitere derzeit noch landwirtschaftlich genutzte Flächen, die von konkreten stadtplanerischen Projekten (Stadtentwicklungsgebiet Donaufeld, Grünzug RendezvousbergAlte Donau, Betriebsgebiet Allissen, Regionalpark DreiAnger etc.) betroffen sind. Gegenüber dem AgSTEP 2014 wurden vom Arbeitskreis folgende Aktualisierungen bei der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete vorgenommen: 1/10 Weinbau-/Ackerbaugebiet Bisamberg (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1) Die Prüfung des Gebietes hat gezeigt, dass die Abgrenzung sehr exakt entlang der Grenzen der Realnutzung verläuft und alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in diesem Gebiet einschließt. Das Gebiet ist in weiten Teilen auch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, umfasst fast alle Weingärten des 21. Bezirks und wird in seinen nördlichen und östlichen Bereichen vorwiegend ackerbaulich genutzt. Im Verlauf der letzten zehn Jahre sind hier keine Nutzungsänderungen eingetreten und dieser Nutzungscharakter soll aus stadtplanerischer Sicht auch für die Zukunft beibehalten werden. Die Abgrenzung bleibt somit gegenüber dem AgSTEP 2014 unverändert. Die geringfügige Vergrößerung des Gebietes(1 ha) ergibt sich durch planungstechnische Feinanpassungen im Bereich der Stadtgrenze und der Straßenzüge. 1/11 Ackerbaugebiet Bisamberg – Vorland (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1) An Hand des vorliegenden Kartenmaterials konnte auch für dieses Gebiet grundsätzlich festgestellt werden, dass die Abgrenzung sehr exakt entlang der Grenzen der landwirtschaftlichen Realnutzung verläuft und eine Änderung der Gebietsabgrenzung nicht erforderlich ist. Die geringfügige Vergrößerung des Gebietes(2 ha) ergibt sich durch planungstechnischen Feinanpassungen im Bereich der Straßenzüge. 1/12 Ackerbaugebiet Marchfeld – Stammersdorf (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1) Aufgrund stadtplanerischer und naturschutzfachlicher Überlegungen(mögliche U6-Verlängerung, Regionalpark DreiAnger) wurde dieses Gebiet gemeinsam mit dem nördlich angrenzenden Gebiet 2/4 sowie dem nördlich davon(zwischen den Gebieten 1/10 und 2/4) liegenden und bisher nicht abgegrenzten Areal behandelt. Aufgrund der aktuellen Nutzungsverhältnisse und der Ziele des Landschaftsplans für den Regionalpark DreiAnger wurde beschlossen, eine grundlegende Anpassung der Gebietsabgrenzungen in diesem Bereich vorzunehmen. Diese Anpassung betrifft das Gebiet 1/12 insoweit, dass es nördlich im Bereich des Marchfeldkanals um den östlichen Teil des Gebietes 2/4 erweitert wird, wobei die genaue Abgrenzung unter Berücksichtigung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes erfolgte. Die Abgrenzung des Gebietes wurde daher angepasst. Gegenüber 2014 ist das Gebiet somit um 27 ha vergrößert und beläuft sich nunmehr auf eine Fläche von 88 ha. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 37 2/4 Ackerbau-/Weinbaugebiet Rendezvousberg (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2) Da einerseits die Planungen für eine mögliche Verlängerung der U6 nach Stammersdorf nach wie vor gültig sind und anderseits große Teile des Gebietes als naturnaher Bereich der Erholungsnutzung im Regionalpark DreiAnger mittelfristig dienen sollen, bleibt die Zuteilung zu Kategorie 2 aufrecht. Wie bereits bei Gebiet 1/12 ausgeführt wurde, wird die Abgrenzung dieses Gebietes jedoch dahin geändert, dass der östliche Teil dem Gebiet 1/12 zugewiesen wird, dafür jedoch das nördliche angrenzende(bisher nicht abgegrenzte) Areal diesem Teilgebiet zugeordnet wird. Die Abgrenzung des Gebietes wurde daher angepasst. Gegenüber 2014 ist das Gebiet somit um 13 ha vergrößert und beläuft sich nunmehr auf eine Fläche von 67 ha. 2/5 Ackerbaugebiet Bisamberg – Vorland (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2) Bei der Bearbeitung des Teilgebietes hat sich gezeigt, dass auf Grund stadtplanerischer Aktualisierungen dieses Gebiet zusätzlich als Kategorie 2 Gebiet ausgewiesen werden kann. Es liegt an der östlichen Grenze des Gebietes 1/11, in jenem Bereich, wo ursprünglich die Errichtung des Sportzentrums Nord vorgesehen war. Da dieses Sportzentrum nicht errichtet wird, kann dieses ackerbaulich genutzte Areal somit dieser Kategorie zugeordnet werden. Da es unmittelbar an das Gebiet 1/11 angrenzt und bei der nächsten Evaluierung in 10 Jahren dann geprüft werden soll, ob dieses Gebiet generell in das Kategorie 1 Gebiet eingegliedert werden kann, wird es bewusst namentlich gleich bezeichnet. 2/6 Ackerbaugebiet In den Winkeln (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2) Bei der Bearbeitung des Teilgebietes hat sich gezeigt, dass auf Grund stadtplanerischer Aktualisierungen (Wegfall der Planungen für den sogenannten„Schönungsteich“) dieses südlich des Gebietes 1/12 liegende, ackerbaulich genutzte Areal neu als Vorranggebiet Landwirtschaft- Kategorie 2 im Flächenausmaß von ca. 30 ha ausgewiesen werden kann. 3/5 Weinbauflächen Ortsrand Strebersdorf (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 3) und 3/6 Ackerflächen Leopoldau (Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 3) An Hand des vorliegenden Kartenmaterials konnte für diese beiden Gebiete grundsätzlich festgestellt werden, dass hier in den letzten 10 Jahren keinerlei Änderungen in den landwirtschaftlichen Nutzungsverhältnissen eingetreten sind und es auch für die Zukunft hier keine neuen städtebaulichen Planungen gibt. Die beiden Gebiete können daher unverändert belassen werden. Resümee Die Flächenbilanz für die landwirtschaftlichen Vorranggebiete aller drei Kategorien zeigt gegenüber dem AgSTEP 2014 eine Zunahme der Fläche um 89 ha. Diese Flächenausweitung ergibt sich durch die Erweiterung des bereits bestehenden(„Rendezvousberg“) und durch die Ausweisung von zwei neuen(„Bisamberg Vorland“ und„In den Winkeln“) Kategorie 2 Vorranggebieten. Bei der nächsten Abgrenzungsaktualisierung wird die Kategoriezuordnung dieser neu abgegrenzten Fluren zu überprüfen sein. Die bestehenden, den Kategorien 1 und 3 zugeordneten Gebiete bleiben hinsichtlich ihrer Abgrenzung und Flächenausdehnung praktisch unverändert. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 38 5.2.5. TEILGEBIET 5(„WEINBAUGEBIET DÖBLING“) Das Teilgebiet 5(19. Bezirk) umfasst die Katastralgemeinden Grinzing, Heiligenstadt, Josefsdorf, Nußdorf, Kahlenbergerdorf, Neustift/ Walde, Salmannsdorf, Obersievering, Untersievering und Pötzleinsdorf und ist das größte Weinbaugebiet Wiens. Das Ausmaß der landwirtschaftlich genutzten Fläche dieses Teilgebietes beträgt ca. 420 ha , wovon rd. 347 ha weinbaulich genutzt werden. Die restlichen Flächen sind Wirtschaftsgrünland(Wienerwaldwiesen) und in geringem Ausmaß Gartenbauflächen. In dem Gebiet gibt es ca. 70 landwirtschaftliche Betriebsstätten, wobei es sich fast ausschließlich um Weinbaubetriebe handelt. Die an den Abhängen des Wienerwaldes liegenden, landschaftsprägenden und identitätsstiftenden Weinbauflächen mit den bekannten Weinbauorten Grinzing, Neustift am Walde, Sievering und Nußdorf sind auch ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Stadtbevölkerung und Touristen. Von der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche weisen derzeit ca. 87% die Widmungskategorie „Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW)“ und 13% die Kategorie „Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel-Landwirtschaft(SWWL)“ auf. Eine L-Widmung oder eine Bausperre ist für diese Flächen derzeit nicht ausgewiesen. Landwirtschaftliche Vorranggebiete – AgSTEP 2024 Vorranggebiet – Kategorie 1 1 1 1 1 3 3 3 Nummer Gebietsbezeichnung 1/13 1/14 1/15 1/16 1/17 3/7 3/8 3/9 Teilgebiet 5(„Weinbaugebiet Döbling“) – Vorranggebiete Weinbaugebiet Nußberg Weinbaugebiet Grinzing- Krapfenwald Weinbaugebiet Grinzing- Reisenberg Weinbaugebiet Sievering- Grinzing Weinbaugebiet Neustift am Walde Weinbauflächen Hackenberg und Umgebung Weinbauflächen Hungerberg Grünland-/Weinbauflächen Am Himmel Weitere landwirtschaftliche Flächen Fläche(ha) 238 17 32 41 52 7 8 8 17 Das Gesamtausmaß der als Vorranggebiet Landwirtschaft ausgewiesenen Flächen beträgt rd. 403 ha (im AgSTEP 2014 waren es 391 ha). Das sind ca. 96% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes(420 ha), wobei sich folgende Verteilung auf die drei Kategorien ergibt: AgSTEP 2024 Abschlussbericht 39 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 40 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 41 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 40/41 Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1: Fünf Gebiete mit einer Gesamtfläche von rd. 380 ha (ca. 94% der Vorranggebietsfläche bzw. ca. 90% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). Die fünf abgegrenzten Fluren (1/13 Weinbaugebiet Nußberg, 1/14 Weinbaugebiet Grinzing Krapfenwald, 1/15 Weinbaugebiet Grinzing- Reisenberg, 1/16 Weinbaugebiet Sievering- Grinzing, 1/17 Weinbaugebiet Neustift am Walde) umfassen über 90% der Weingärten des Teilgebietes. Es handelt sich dabei durchwegs um geschlossene, praktisch ausschließlich weinbaulich genutzte Flächen, die durch die verbauten Gebiete der Heurigenorte des 19. Bezirkes voneinander getrennt sind. Zum Teil sind die Fluren auch durch Wiesen- und Waldflächen des Wienerwaldes begrenzt. Neben ihrer Funktion als Produktionsflächen für die in Döbling ansässigen Wiener Weinbaubetriebe zählen diese Weinbaufluren in Verbindung mit den traditionellen Heurigenorten des 19. Bezirkes zu den wichtigsten, von vielen Menschen genutzten Erholungs- und Ausflugsgebieten Wiens. Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2: Dieser Kategorie wurden in diesem Teilgebiet keine Flächen zugeordnet. Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 3: Drei Gebiete mit einer Fläche von ca. 23 ha (ca. 6% der Vorranggebietsfläche bzw. ca. 5% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). Die beiden weinbaulich genutzten Kleinfluren (3/7 Weinbauflächen Hackenberg und Umgebung und 3/8 Weinbauflächen Hungerberg) sind traditionelle, von Wohngebieten eingeschlossene Weinbauflächen im 19. Bezirk und gleichzeitig wertvolle landschaftsprägende Elemente dieses Stadtteiles. 3/9 Grünland-/Weinbauflächen Am Himmel Das vom Kuratorium„Rettet den Wald“ bewirtschaftete Areal mit seinem Weingarten und der Wiesenfläche, wo sich auch der„Lebenskreis Baum“ befindet, ist ein beliebtes Ausflugsziel. Das Ausmaß der „Weiteren landwirtschaftlichen Flächen“ beträgt ca. 17 ha(ca. 4% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes), wobei es sich dabei fast ausschließlich um als Wirtschaftsgrünland genutzte Flächen im Wienerwaldgebiet des 19. Bezirkes handelt. Die Wienerwaldwiesen sind Wiesenflächen, deren Offenhaltung – vorrangig sichergestellt durch Methoden der landwirtschaftlichen Nutzung(Bewirtschaftung) – aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes und der Erholungsnutzung ein erklärtes Ziel der städtischen Grünraumplanung ist. Gegenüber dem AgSTEP 2014 wurden vom Arbeitskreis folgende Aktualisierungen bei der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete vorgenommen: Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die landwirtschaftliche(weinbauliche) Realnutzung sowohl der fünf Vorranggebiete der Kategorie 1 als auch der drei Vorranggebiete der Kategorie 3 gegenüber dem Jahr 2014 nahezu unverändert ist. Es bestehen auch für die Zukunft keine Pläne für eine andere stadtplanerische Nutzung dieser traditionellen Weinbaugebiete des 19. Bezirks. Im Zuge der Evaluierung der einzelnen Gebiete wurden einige Gebietsanpassungen dahingehend vorgenommen, dass an den Gebietsrändern liegende, überwiegend kleinere Weingärten, die bisher außerhalb der Vorranggebietsabgrenzung lagen, durch die planungstechnisch verbesserten Möglichkeiten in die abgegrenzten Gebiete aufgenommen werden konnten. In Summe konnte dadurch AgSTEP 2024 Abschlussbericht 42 in den Vorranggebieten der Kategorie 1(insbesondere im Bereich des Weinbaugebietes Nußberg) die Fläche um insgesamt 12 ha erhöht werden. Die Beschreibung der einzelnen Änderungen ist auf Grund der Kleinräumigkeit nicht erforderlich. Beim Kategorie 3 Vorranggebiet „Weinbauflächen Hackenberg“ wurde der Name auf„Weinbauflächen Hackenberg und Umgebung“ geändert, um damit besser erkennbar zu machen, dass hier alle umliegenden Weinflächen(beispielsweise auch der in der angrenzenden KG Pötzleinsdorf liegende Weingarten) miterfasst sind. Resümee Die Flächenbilanz für die landwirtschaftlichen Vorranggebiete dieses Teilgebietes weist gegenüber dem AgSTEP 2014 eine Zunahme der Fläche im Ausmaß von ca. 12 ha im Bereich der Vorranggebiete Landwirtschaft – Kategorie 1 aus. In einigen Gebieten konnten kleinere Weingärten, die bisher außerhalb der Vorranggebietsabgrenzung lagen, in die abgegrenzten Gebiete aufgenommen werden. Diese Flächenbilanz zeigt, dass der Erhalt der Weinbauflächen in diesem traditionellen und wertvollen Wiener Weinbaugebiet weiterhin uneingeschränkt gesichert ist. 5.2.6. TEILGEBIET 6(„SÜDWESTEN“) Das Teilgebiet 6 umfasst die landwirtschaftlich genutzten Flächen in den Bezirken 13 bis 17 und 23(ausgenommen KG Inzersdorf). Das Ausmaß der landwirtschaftlich genutzten Flächen dieses Teilgebietes beträgt ca. 470 ha , wovon rd. 100 ha ackerbaulich, 40 ha gartenbaulich(inkl. Baumschulflächen), 60 ha weinbaulich und 270 ha als Wirtschaftsgrünland(Wienerwaldwiesen) genutzt werden. Kennzeichnend für dieses Teilgebiet ist, dass hier Betriebe(insgesamt ca. 36) fast aller Produktionssparten zu finden sind. Im Zentrum steht der Weinbau, es spielt aber auch die Grünlandbewirtschaftung im Wienerwaldgebiet, die meist in Kombination mit einer ackerbaulichen Nutzung vorliegt, eine wesentliche Rolle. In diesem Gebiet befinden sich auch die wenigen Grünlandbetriebe Wiens, wo auch eine in sehr extensiver Form betriebene landwirtschaftliche Tierhaltung stattfindet. Gerade im Westen dieses Teilgebietes kommt daher die große Bedeutung der landwirtschaftlichen Betriebe als Erhalter der Kulturlandschaft, die durch die Bewirtschaftung der Wienerwaldwiesen eine wichtige landschaftspflegerische Arbeit leisten und damit entscheidend zur Sicherung des traditionellen Landschaftsbildes beitragen, besonders deutlich zum Ausdruck. Von der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche weisen derzeit ca. 87% die Widmungskategorie „Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel(SWW)“ und ca. 13% die Kategorie „Schutzgebiet Waldund Wiesengürtel-Landwirtschaft (SWWL)“ auf. Eine L-Widmung oder eine Bausperre ist für diese Flächen derzeit nicht ausgewiesen. Landwirtschaftliche Vorranggebiete – AgSTEP 2024 Vorranggebiet – Kategorie 1 1 1 3 3 3 3 3 Nummer Gebietsbezeichnung 1/18 1/19 1/20 3/10 3/11 3/12 3/13 3/14 Teilgebiet 6(„Südwesten“) – Vorranggebiete Weinbaugebiet Kadoltsberg Weinbaugebiet Maurerberg Grünland-/Ackerbaugebiet Gütenbachtal Weinbauflächen Alsegg(Alszeile) Weinbauflächen Wilhelminenberg Weinbauflächen Johann-Staud-Straße Weinbauflächen Plattlgasse(Kroissberg) Grünlandflächen Lainzer Tiergarten Weitere landwirtschaftliche Flächen Fläche (ha) 30 30 77 9 6 2 5 261 50 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 43 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 44 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 45 AgSTEP 2024 Abschlussbericht 44/45 Das Gesamtausmaß der als Vorranggebiet Landwirtschaft ausgewiesenen Flächen beträgt rd. 420 ha (im AgSTEP 2014 waren es 422 ha). Das sind ca. 89% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes), wobei sich folgende Verteilung auf die drei Kategorien ergibt: Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 1: Drei Gebiete mit einer Gesamtfläche von rd. 137 ha (ca. 33% der Vorranggebietsfläche bzw. ca. 29% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). Bei den drei abgegrenzten, im 23. Bezirk liegenden Gebieten handelt es sich um die am Rande des Wienerwaldes liegenden Weinbaufluren des 23. Bezirkes, des drittgrößten Wiener Weinbaugebietes (1/18 Weinbaugebiet Kadoltsberg und 1/19 Weinbaugebiet Maurerberg) und das in der KG Kalksburg liegende, neben dem Lainzer Tiergarten größte landwirtschaftlich genutzte Grünlandgebiet Wiens (1/20 Grünland-/Ackerbaugebiet Gütenbachtal) . Diese Vorrangflächen sind auch wichtige und viel besuchte Ausflugs- und Erholungsgebiete. Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 2: Dieser Kategorie wurden in diesem Teilgebiet keine Flächen zugeordnet. Vorranggebiet Landwirtschaft – Kategorie 3: Fünf Gebiete mit einer Fläche von ca. 283 ha (ca. 67% der Vorranggebietsfläche bzw. ca. 60% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes). Bei den Teilflächen 3/10 Weinbauflächen Alsegg, 3/11 Weinbauflächen Wilhelminenberg, 3/12 Weinbauflächen Johann-StaudStraße und 3/13 Weinbauflächen Plattlgasse(Kroissberg) handelt es sich um traditionelle, kleinflächige Weinbaufluren im 16., 17. und 23. Bezirk, die aus der Sicht der städtischen Grünraumplanung als erhaltenswerte, stadtteilprägende Landschaftsteile von besonderer Bedeutung gelten. 3/14 Grünlandflächen Lainzer Tiergarten Die im Lainzer Tiergarten liegenden landwirtschaftlich genutzten Wiesenflächen(ca. 261 ha) sind ein wesentlicher, landschaftsprägender Teil dieses als Landschaftsschutzgebiet und Natura 2000 Gebiet ausgewiesenen Ausflugs- und Erholungsraumes. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 46 Das Ausmaß der „Weiteren landwirtschaftlichen Flächen“ beträgt ca. 50 ha(ca. 11% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Teilgebietes), wobei es sich dabei – abgesehen von einigen gartenbaulich genutzten Flächen im 23. und 14. Bezirk(KG Erlaa, KG Hadersdorf, KG Oberbaumgarten) und wenigen Ackerflächen im Bereich von Siebenhirten – praktisch ausschließlich um als Wirtschaftsgrünland genutzte Wiesen im Wienerwaldgebiet des Teilgebietes handelt, deren Offenhaltung – vorrangig sichergestellt durch Methoden der landwirtschaftlichen Nutzung(Bewirtschaftung) – aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes und der Erholungsnutzung ein erklärtes Ziel der städtischen Grünraumplanung ist. Gegenüber dem AgSTEP 2014 wurden vom Arbeitskreis folgende Aktualisierungen bei der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete vorgenommen: Grundsätzlich lässt sich auch für dieses Teilgebiet festhalten, dass die landwirtschaftliche(vor allem weinbauliche) Realnutzung – sowohl der drei Vorranggebiete der Kategorie 1 als auch der fünf Vorranggebiete der Kategorie 3 – gegenüber dem Jahr 2014 nahezu unverändert ist. Seitens der Stadtplanung bestehen auch hier keine Pläne für eine andere stadtplanerische Nutzung dieser Gebiete. Im Bereich der beiden Weinbaugebiete Kadoltsberg und Maurerberg wurden zur Anpassung der Realnutzung kleinere, flächenneutrale Anpassungen an den Rändern der Gebiete vorgenommen(Herausnahme von kleineren bewaldeten Flächen aus den Vorranggebieten bzw. die Erweiterung um kleinere Flächen im Bereich des Maurerbergs). In Verbindung mit den vorgenommenen planungstechnischen Feinanpassungen im Bereich der Straßenzüge ergeben diese Anpassungen eine Verringerung der gesamten Vorranggebietsfläche im Ausmaß von 2 ha. Die fünf Kategorie 3 Vorranggebiete dieses Teilgebietes bleiben unverändert. Lediglich für das Gebiet„Grünland-/Ackerbauflächen Lainzer Tiergarten“ wird der Name auf„Grünlandflächen Lainzer Tiergarten“ geändert, da in diesem Gebiet keine ackerbauliche Nutzung mehr stattfindet. Resümee In diesem Teilgebiet wurden im Bereich der Grenzen der drei Kategorie 1 Vorranggebiete lediglich kleinere Anpassungen an die Realnutzungsverhältnisse vorgenommen, die in Summe eine geringfügige Abnahme der Vorranggebietsfläche(-2 ha) gegenüber dem AgSTEP 2014 bewirken. Grundsätzlich gilt aber auch für dieses Gebiet, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen weiterhin uneingeschränkt gesichert sind und keine andere stadtplanerische Nutzung für diese Gebiete vorgesehen ist. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 47 6. Maßnahmen zur Erhaltung der Bewirtschaftung Die zentrale Voraussetzung für die dauerhafte Erhaltung der landwirtschaftlichen Anbauflächen in den ausgewiesenen landwirtschaftlichen Vorranggebieten ist der gesicherte Weiterbestand der Wiener Landwirtschaftsbetriebe. Die Grundlage der Entwicklungsmöglichkeit und des wirtschaftlichen Handelns der landwirtschaftlichen Betriebe ist die „betriebsindividuelle Wahlfreiheit“ im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, entsprechend den Anforderungen des Marktes, der Agrarpolitik und der persönlichen und betriebsindividuellen Voraussetzungen. Wie auch schon in den beiden bisherigen Agrarstrukturellen Entwicklungsplänen werden auch im AgSTEP 2024 Maßnahmenvorschläge und-empfehlungen als Orientierungshilfe für die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe Wiens unterbreitet. Der Arbeitskreis ist der Überzeugung, dass dieser Maßnahmenkatalog eine wichtige Ergänzung zur Abgrenzung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete ist. Bei der folgenden Auflistung handelt es sich um aktualisierte Vorschläge, die sich auf die drei Schwerpunkte „Ökologie“,„Wirtschaft“ und „Stadtplanung“ konzentrieren. Dieser Maßnahmenkatalog bedingt keinen Rechtsanspruch, sondern hat Vorschlagscharakter und ist als Empfehlung für die weitere Entwicklung der Wiener Stadtlandwirtschaft zu verstehen. Die Maßnahmenvorschläge selber beruhen auf den derzeit geltenden politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere Beachtung finden folgende umweltpolitische und stadtplanerische Ziele sowie rechtliche Regelungen: • Das Wiener Landwirtschaftsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 15/2000 i.d.g.F. mit den im§ 1 Abs. 2 verankerten wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zielen für die Entwicklung einer leistungsfähigen Landwirtschaft in Wien. • Die Smart Klima City Strategie. • Der Wiener Klimafahrplan. • Die Wiener Strategie zur Pestizidminimierung. • Die Wiener Wald und Wiesen Charta. 6.1. Schwerpunkt Ökologie Nachhaltigkeit, Bodenschutz, Klimaschutz, Biodiversität etc. Die Stadt erhält und sichert die vielfältige Stadtlandwirtschaft und fördert ein nachhaltiges Ernährungssystem. Dieses reicht von einer ressourcenschonenden und ökologischen Landwirtschaft über den Zugang zu Biolebensmitteln bis zur Reduktion von Lebensmittelabfällen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete ist die Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten auf diesen Flächen in Verbindung mit der Erhaltung gesunder Böden. Die Entwicklung der Wiener Stadtlandwirtschaft in Richtung einer nachhaltigen Produktion wird seit vielen Jahren unverkennbar beschritten. Hauptverantwortlich dafür ist insbesondere die hohe Teilnahme der Wiener Landwirtschaftsbetriebe an den verschiedenen Maßnahmen der „Österreichischen Agrar- und Umweltprogramme“(ÖPUL 2000, ÖPUL 2007, ÖPUL 2014) der letzten 20 Jahre. Die Umweltanforderungen und Umweltstandards dieser Programme wurden kontinuierlich weiterentwickelt. Ganz besonders im Fokus steht dabei der Ausbau der biologischen Wirtschaftsweise der Betriebe. Die Zahl der Biobetriebe und das Ausmaß der biologisch bewirtschafteten Flächen hat sich in Wien besonders in den letzten zehn Jahren enorm weiterentwickelt. Die Fortsetzung und der Ausbau dieses Weges sind auch erklärte Ziele sowohl der Wiener Stadtregierung als auch der Landwirtschaftskammer Wien. Die Grundlage einer ökologisch nachhaltigen und resilienten Landwirtschaft stellt ein gesunder Boden dar. Neben der Produktionsfunktion erfüllen landwirtschaftliche Böden zahlreiche weitere Funktionen(Filter- und Speicherfunktion, Wasserrückhalt, Kühlfunktion, Lebensraumfunktion, Kohlenstoffspeicher etc.), die als wichtige Grundlagen für die hohe Lebensqualität in Wien mitentscheidend sind. Abhängig von der Bewirtschaftungsform weisen landwirtschaftliche Flächen grundsätzlich ein hohes Potenzial bezüglich der Artenvielfalt auf. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 48 Maßnahmen Ökologie Eine möglichst hohe Teilnahme der Wiener Landwirtschaftsbetriebe an den umweltrelevanten Programmen und Maßnahmen des seit 2023 geltenden GAP-Strategieplans(insbesondere am ÖPUL 2023) ist anzustreben. Der weitere Ausbau der biologischen Wirtschaftsweise soll erfolgen. Eine hohe Anzahl der Biobetriebe und ein hohes Ausmaß an biologisch bewirtschafteten Flächen sollen weiterhin forciert werden. Einen wichtigen Anreiz dafür liefert das„BIO-Aktionsprogramm 2022+“. Die Schaffung von entsprechenden(förderungspolitischen) Anreizen für die Umsetzung dieser Programme. Eine adäquate Bodenbewirtschaftung(Vermeidung von Bodenverdichtung etc.) und Verhinderung von Bodenerosion. Die Vermeidung der Einbringung von Schadstoffen in den Boden und die Umsetzung der Wiener Strategie zur Pestizidminimierung. Setzung biodiversitätsfördernder Maßnahmen wie z.B. Blühstreifen, Lerchenfenster etc. 6.2. Schwerpunkt Wirtschaft Produktion, Vermarktung, Energie Die Globalisierung der Agrarmärkte, Spekulationen mit Agrarrohstoffen, Änderungen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik, Witterungsrisiken und Lebensmittelkrisen, Auswirkungen einer Pandemie, Rohstoffverknappung, Kriegsszenarien, Versorgungsund Lebensmittelengpässe, Energiemarktauswirkungen sowie inflationäre Preis- und Marktschwankungen tragen dazu bei, dass wirtschaftliche Ergebnisse in der Landwirtschaft ständig großen Schwankungen unterliegen. Die globalen Auswirkungen der Energiemärkte und Abhängigkeit auf den Rohstoffmärkten haben massive Auswirkungen auf die Betriebe und die Lebensmittelproduktion in Österreich. Die Krisen der letzten Jahre haben die Notwendigkeit und den ausgeprägten Wunsch der Bevölkerung nach einer autarken Lebensmittelproduktion, verbunden mit dem Wunsch einer unabhängigen Versorgungssicherheit, massiv verstärkt. Vor diesem Hintergrund nimmt gleichzeitig die Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten nach regional und nachhaltig erzeugten Produkten zu. Für die kleinstrukturierte österreichische Landwirtschaft gilt es, diesen Trend in Zukunft noch stärker zu nützen. Will man qualitäts- und herkunftsgesicherte Lebensmittel auf dem Markt haben, braucht es eine Landwirtschaft, deren Produkte durch kurze Vertriebskanäle, eine gut organisierte Logistik und über strenge Kontrollen ihren Weg zu den Konsumentinnen und Konsumenten finden. Die Gesellschaft kommt durch die Leistungen der landwirtschaftlichen Betriebe in den Genuss verschiedener positiver Zusatzeffekte der Landwirtschaft(Mehrwert). Diese Leistungen gehen über die herkömmliche Nahrungsmittelproduktion hinaus und betreffen die Pflege der Kulturlandschaft, die Attraktivierung des Naherholungsraumes, etc. Die ökonomischen Entwicklungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen für die Betriebe sind für eine dauerhafte Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen entscheidend. Schließlich können nur langfristig rentable Betriebe mit entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten die zukünftigen Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer zur Weiterbewirtschaftung der Betriebe motivieren. Nur eine dem jeweiligen Markt angepasste optimale Betriebs- bzw. Produktionsform wird zur Sicherung und Erhaltung der Betriebe und somit auch der bewirtschafteten Flächen und Kulturlandschaften beitragen. Die Entwicklung und der Einsatz von leistbarer klimaneutraler Energie(beispielsweise Geothermie, Solarkraft, Biomasse) zur Standortsicherung und damit zur Aufrechterhaltung der regionalen Lebensmittelversorgung wird eine zentrale Herausforderung der nächsten Jahre sein. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 49 Maßnahmen Wirtschaft Bereich Produktion: Sicherstellung und Ausbau der Lebensmittelproduktion in der Nähe der Verbraucher*innen(Versorgungssicherheit, Verkehrsvermeidung und Frische). Diversifikation der Betriebe in andere Produkte und Betriebszweige, insbesondere im Bereich der sozialen Landwirtschaft(„Green Care“,„Schule am Bauernhof“). Ausbau der Wertschöpfungskette bis hin zum Endverbraucher*innen insbesondere durch verstärkte Beund Verarbeitung der landwirtschaftlichen Urprodukte bis hin zur Vermarktung von Halb- und Fertigprodukten sowie Maßnahmen zur Stärkung der Position der landwirtschaftlichen Produzenten*innen innerhalb der Lebensmittelkette(„faire Produktion“). Bereich Vermarktung: Ausbau der Regionalvermarktung und Forcierung von Vermarktungskooperationen. Die Stadt kooperiert mit den Agrarbetrieben in der Stadtregion, um vielfältige Vertriebswege für eine wohnungsnahe Versorgung zu ermöglichen (Bauernmärkte, Ab-Hof-Verkauf, Abholstationen usw.). Agrarmarketing, Qualitäts-und Imagekampagne für Produkte der Wiener Stadtlandwirtschaft. Forcierung der Marke„Stadternte Wien“ als Herkunftskennzeichnung für Wiener Produkte. Unterstützung neuer landwirtschaftlicher Modelle wie urban farming und urban gardening, artgerechte Aquaponic-Anlagen oder Gemeinschaftsgärten. Bereich Energie: Forcierung einer die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sichernden Energieversorgung. Forcierung der Nutzung von Geothermie oder Energiegewinnung aus anderen erneuerbaren Rohstoffen. Förderung von lokalen Ökoenergieinitiativen aus Biomasse(insbesondere aus organischen Restund Abfallstoffen). Entwicklung nachhaltiger Energiekonzepte inklusive entsprechender CO₂ Konzepte für den Gartenbau zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Standortsicherung. Forcierung von Betriebskooperationen insbesondere zur Optimierung der Investitions- und Betriebskosten. Bereitstellung ausreichender Landesförderungsmittel zur optimalen Ausschöpfung der auf EU-, Bundes- und Landesebene angebotenen Förderprogramme und-maßnahmen, als maßgeblicher Beitrag zur Sicherung und Aufrechterhaltung der multifunktionalen Leistungen der Wiener Stadtlandwirtschaft. Förderung des Zugangs zu Biolebensmitteln(z.B. durch Bioinseln auf Märkten). Forcierung der Verwendung biologischer Produkte und Wiener Produkte durch öffentliche Einrichtungen und Betriebe im Einflussbereich der Stadt Wien (Kindergärten, Schulen, Spitäler, Alters- und Pflegeheime). AgSTEP 2024 Abschlussbericht 50 6.3. Schwerpunkt Stadtplanung Basis der in diesem Abschnitt formulierten Maßnahmen bilden die Rechtsvorschriften der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien i.d.g.F., insbesondere die§§ 4, 5, 6, 41 und 59. Die vielfältige und ausgedehnte landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft der Stadt Wien ist unverwechselbares Markenzeichen und Prädikat der Stadt. Im Ranking der Städte sind es auch die unbebauten und identitätsstiftenden Teile der Wiener Stadtlandwirtschaft mit ihrer typischen Pflanzenund Tierwelt, die zum positiven Gesamtbild beitragen. Die Leistungen der Landwirtschaft werden von der Stadt Wien wertgeschätzt und anerkannt: Nahrungsmittel- und Versorgungssicherheit, Nahversorgung, Flächensicherung, Verbesserung des Stadtklimas, Landschaftsbild, Kulturträger(Brauchtum, Ortskernerhaltung), Naherholung, Beitrag zur Nachhaltigkeit, Sicherung der Bewirtschaftung etc. Um diese Qualitäten zu erhalten, ist die Stadt Wien bemüht, die landwirtschaftlich genutzten Gebiete in der Stadt zu berücksichtigen und zu sichern. Dies spiegelt sich nicht nur in allen übergeordneten Planungen(Leitbild Grünräume) wider, sondern wird auch durch die Verknüpfung des AgSTEP 2024 mit dem STEP 2035 deutlich unterstrichen. Maßnahmen Stadtplanung Festsetzung von Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Erhaltung und Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe in der Stadt sowie der Berücksichtigung aller anderen positiven Auswirkungen des Grünund Freiflächensystems der Stadt. Mitwirkung am Offenhalten des Feldwegenetzes – soweit es im Einflussbereich der Wiener Stadtplanung liegt – mit eindeutiger Priorität für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung, aber auch mit Nutzungsmöglichkeiten für Erholungssuchende und in Abstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten. Mitwirkung an der Sicherung der Zufahrtsmöglichkeit zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten soweit es im Einflussbereich der Wiener Stadtplanung liegt. Mitwirkung bei der Schaffung von Standorten für die Errichtung von Produktions- und Wirtschaftsgebäuden sowie der Absicherung von Flächen für die Entwicklung von landwirtschaftlichen Spezialkulturen(Gartenbau) zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 51 Anhang Die Grundlagen für den vorliegenden Bericht über die Erstellung des„Agrarstrukturellen Entwicklungsplanes für Wien 2024“(AgSTEP 2024) wurden vom Arbeitskreis im Zeitraum Jänner 2022 bis Juni 2023 erarbeitet. Als Mitglieder in diesen Arbeitskreis waren folgende Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaftskammer Wien und der Fachdienststellen des Magistrates der Stadt Wien nominiert: Büro der Geschäftsgruppe Klima, Umwelt, Demokratie und Personal: Matias MEISSNER Büro der Geschäftsgruppe Innovation, Stadtplanung und Mobilität: DI Bernhard SILVESTRI DI Bernhard SIQUANS Landwirtschaftskammer Wien: Präsident Ing. Franz WINDISCH Präsident MAS Norbert WALTER KD Ing. Robert FITZTHUM Mag. Christian REINDL Wiener Umweltanwaltschaft: DI in Henriette RAIMUND Magistratsabteilung 18: Dr in Isabel WIESHOFER DI in Christina STOCKINGER Magistratsabteilung 21A: DI Roman RAD Dr. Christian MÜLLEGGER Magistratsabteilung 21 B: DI in Susanne FABIAN Magistratsabteilung 22: Mag. Michael KIENESBERGER DI Christian HÄRTEL DI Michael BAILER Magistratsabteilung 49: DI Herbert WEIDINGER Magistratsabteilung 58: DI Helmut WIESER DI Josef ROMSTORFER Ing. Norbert NIEDL Mitarbeit im Arbeitskreis: Bei der Bearbeitung der einzelnen Teilgebiete waren zusätzlich auch ortskundige Funktionärinnen und Funktionäre der Landwirtschaftskammer Wien sowie ortskundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der im Arbeitskreis vertretenen Fachdienststellen eingebunden. AgSTEP 2024 Abschlussbericht 52