Masterplan Gehen Neubau Fußverkehrskonzept für den 7. Wiener Gemeindebezirk Bericht Jänner 2022 Erstellt im Auftrag der: BEZIRK...,~ NEUBAUJ Bezirksvorsteher Mag. Markus Reiter Bezirksvorstehung Neubau komobile komobile GmbH Büro für Verkehrsplanung Schottenfeldgasse 51/17 A-1070 Wien T:+43 1 8900681-0 F:+43 1 8900681-10 E: wien@komobile.at W: www.komobile.at Titel: Masterplan Gehen Neubau Fußverkehrskonzept für den 7. Wiener Gemeindebezirk Erstellt im Auftrag von: BEZIRK/ NEUBAU Erstellt im Auftrag von: Bezirksvorsteher Mag. Markus Reiter Bezirksvorstehung Neubau Hermanngasse 24-26 1070 Wien post@bv07.wien.gv.at Bearbeitung: Dipl.-Ing. in Olivia Kantner Dipl.-Ing. in Magdalena Gössinger Dipl.-Ing. in Margarethe Staudner Thomas Hirsch komobile komobile GmbH Büro für Verkehrsplanung Schottenfeldgasse 51/17 A-1070 Wien T:+43 1 8900681-0 F:+43 1 8900681-10 E: wien@komobile.at W: www.komobile.at Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Inhaltsverzeichnis Bericht 1 Einleitung_______________________________________________________1 1.1 Aufgabenstellung 1 1.2 Förderungsmöglichkeiten 1 1.3 Fußverkehr in Zahlen 2 1.3.1 Modal-Split 2 1.3.2 Flächenverteilung 4 1.4 Benutzergruppen 5 1.5 Vorteile des zu-Fuß-Gehens 5 2 Leitbild_________________________________________________________7 2.1 Zielsetzungen 7 2.2 Handlungsfelder 7 3 Beteiligung und Stakeholder______________________________________9 4 Defizitanalyse_________________________________________________ 10 4.1 Flächenbedarf- Gehsteigbreite 10 4.2 Barrierefreiheit und eingeschränkte Nutzungen 11 4.2.1 Barrierefreiheit 11 4.2.2 Barrieren 14 4.3 Begrünung und Aufenthaltsqualität 17 4.4 Nutzungskonflikte MIV 19 4.5 Nutzungskonflikte mit Radverkehr und Scooter 20 4.6 Nutzungskonflikte zwischen Verkehrsteilnehmer*innen 21 4.7 Schulwege 22 4.8 Verkehrsunfälle 23 5 Zielnetz_______________________________________________________ 24 6 Handlungsfelder und Maßnahmenplanung________________________ 25 6.1 Gerechte Verteilung des Straßenraums und Fußverkehrsfreundliche Bedingungen 25 6.1.1 Maßnahmen gerechte Verteilung 26 6.2 Hohe Aufenthaltsqualität und angenehme Umfeldgestaltung 39 k1.) Jänner 2022 I Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht 6.2.1 Maßnahmen Straßenraumgestaltung, Aufenthaltsqualität und Umfeldgestaltung 39 6.3 Selbständigkeit im Straßenraum für alle(Inklusion) 47 6.3.1 Maßnahmen Inklusion 47 6.4 Fairness zwischen Verkehrsteilnehmer*innen 49 6.4.1 Maßnahmen Fairness 49 6.5 Ortsspezifische Maßnahmen, aktuelle Entwicklungsprojekte 51 7 Zielerreichung und Indikatoren__________________________________ 58 8 Good-Practice Beispiele_________________________________________ 60 8.1 Kampagnen 60 8.2 Gestaltungsbeispiele 62 Anhang___________________________________________________________ 68 k1.) Jänner 2022 II Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abkürzungsverzeichnis AUVA BV FG Kfz MA MIV MS Pkw POI RV RVS v VLSA VS VZ WWW Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Bezirksvertretung Fußgänger*innen Kraftfahrzeug Magistratsabteilung Motorisierter Individualverkehr Mittelschule Personenkraftwagen Point of Interest Radverkehr Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen Geschwindigkeit Verkehrslichtsignalanlage Volksschule Verkehrszeichen World Wide Web Bericht k1.) Jänner 2022 III Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abbildungsverzeichnis Bericht Abbildung 1: Modal Split 2020.......................................................................................................................................2 Abbildung 2: Modal Split nach Wohnbezirken, Jahre 2015- 2019...................................................................3 Abbildung 3: Fußläufige Erreichbarkeit im Bezirk Neubau; innerer Kreis= 500 m, äußerer Kreis= 800 m.......................................................................................................................................................................................4 Abbildung 4: Bewegungsbreiten............................................................................................................................... 11 Abbildung 5 Sammelstellen auf Gehsteig, Bsp. Andreasgasse, Verkehrszeichen in der Gehlinie, Bsp. Hermanngasse.................................................................................................................................................................. 12 Abbildung 6 Bewegungsbreite für Fußgänger*innen, Bsp. Neubaugasse, Bsp. Lerchenfelderstraße ................................................................................................................................................................................................ 12 Abbildung 7 Bewegungsbreite für Fußgänger*innen, Bsp. Bandgasse, Faßziehergasse...................... 12 Abbildung 8 Parkender Lieferverkehr auf Gehsteig, Bsp. Neustiftgasse, Westbahnstraße................... 13 Abbildung 9 Keine ausreichende Freigabezeit für Fußgänger*innen Bsp. Museumsplatz.................. 16 Abbildung 10 Einschränkungen am Gehsteig durch Baustellen, Bsp. Mondscheingasse, Augustinplatz.................................................................................................................................................................... 16 Abbildung 11 Mangelhafte Aufenthaltsqualität trotz Bäumen, Bsp. Neustiftgasse, Kirchengasse... 17 Abbildung 12 Wohnstraße Andlergasse und Richtergasse.............................................................................. 18 Abbildung 13 Wohnstraße Urban-Loritz-Platz und Mechitaristengasse..................................................... 18 Abbildung 14 Kfz-Stellplätze am Gehsteig, Bsp. Gürtel..................................................................................... 19 Abbildung 15 Poller verschmälern den Gehbereich, Bsp. Kirchberggasse, Neustiftgasse.................... 20 Abbildung 16 Proportionierung des Straßenraums im Verhältnis 3:4:3 für eine ausgewogene Aufteilung........................................................................................................................................................................... 25 Abbildung 17 Regelbreite Gehsteig, angrenzender Fließverkehr v< 40 km/h......................................... 26 Abbildung 18 verbreiterter Vorplatz Schulumfeld, Kandlgasse...................................................................... 27 Abbildung 19 Gehsteigverbreiterung, Burggasse, Breite Gasse..................................................................... 27 Abbildung 20 Wohnstraße Lindengasse und Fußgängerzone Myrthengasse.......................................... 28 Abbildung 21 Fahrverbot ausg. RV, Kirchberggasse, Richtergasse............................................................... 29 Abbildung 22 Begegnungszone und Fußgängerzone Zollergasse............................................................... 29 Abbildung 23 Durchgezogener Gehsteig............................................................................................................... 30 k1.) Jänner 2022 IV Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Abbildung 24 Fahrbahnanhebung, niveaugleiche Querung, Bsp. Schillerplatz, Mittelinsel Bsp. Gumpendorfer Straße.................................................................................................................................................... 31 Abbildung 25 Schutzwege über alle Relationen, Gehsteigvorziehung....................................................... 31 Abbildung 26 Stadtplan Altstoffsammelstellen.................................................................................................... 33 Abbildung 27 Altstoffsammelstellen auf der Fahrbahn, Bsp. Kandlgasse, Seidengasse........................ 33 Abbildung 28 Aufstellung VZ außerhalb Verkehrsraum, Bsp. Straßenseitig mit Schutzstreifen, Bsp. Hausfassade ohne Schutzstreifen(b= Breite Verkehrsraum, z= Schutzstreifen).................................... 34 Abbildung 29 Verkehrszeichen an der Hausmauer, Bsp. Bandgasse............................................................ 35 Abbildung 30 Freihalten von Verkehrsraum, Gehsteigbreite mindestens 2,0m...................................... 36 Abbildung 31 Pflanztrog in der Parkspur, bzw. an der Hausfassade Bsp. Kaiserstraße, Schottenfeldgasse ........................................................................................................................................................... 36 Abbildung 32 Radabstellanlage in Parkspur, Bsp. Schottenfeldgasse, Kandlgasse................................. 37 Abbildung 33 Trennung Haltestellenbereich – Fußverkehr in Längsrichtung.......................................... 37 Abbildung 34 Durchgang Jenny-Steiner-Weg, Durchgang Ahornergasse................................................. 38 Abbildung 35 Sitzelement mit Pergola bzw. Baum, Bsp. Sonnwendviertel, Mariahilfer Straße.......... 41 Abbildung 36 Potentialkarte Straßenraumpflanzungen, Masterplan Grün............................................... 42 Abbildung 37 Keine Kfz-Stellplätze in der Wohnstraße, Bsp. Stuckgasse................................................... 43 Abbildung 38 Spielelement und Begrünung, Bsp. Zollergasse....................................................................... 43 Abbildung 39 Zwischennutzungen Gürtelfrische, Sophienspital.................................................................. 45 Abbildung 40 Temporäres Blumenlabyrinth mit Sitzgelegenheiten, Bsp. Lübeck, DE.......................... 45 Abbildung 41 Platz für Zwischennutzung Zollergasse...................................................................................... 46 Abbildung 42 Parklet Bsp. Neustiftgasse, Westbahnstraße.............................................................................. 46 Abbildung 43 Absenkung Bordstein, taktil erkennbar....................................................................................... 48 Abbildung 44 Parken auf schmalem Gehsteig...................................................................................................... 50 Abbildung 45 Scooterparkplatz, Bsp. Hauptbahnhof Wien............................................................................. 51 Abbildung 46 Barriere Altstoffsammelstelle auf Gehsteig, Andreasgasse.................................................. 51 Abbildung 47 Beispiel Faßziehergasse..................................................................................................................... 52 Abbildung 48 Beispiel Mechitaristengasse............................................................................................................. 53 Abbildung 49 Belebung und Begrünung, Wohnstraße, Lindengasse.......................................................... 62 Abbildung 50 Gerechte Verteilung des Straßenraums und Aufenthaltsraum, Burggasse................... 63 k1.) Jänner 2022 V Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Abbildung 51 Begrünung und Verkehrsberuhigung, Wohnstraße, Richtergasse.................................... 63 Abbildung 52 Aufenthaltsfläche und Sitzgelegenheit, Parklet, Neustiftgasse.......................................... 64 Abbildung 53 Verweilraum mit Begrünung, Parklet, Westbahnstraße........................................................ 64 Abbildung 54 Gehsteigdurchziehung, Neustiftgasse......................................................................................... 65 Abbildung 55 Gehsteigvorziehung, Breite Gasse................................................................................................. 65 Abbildung 56 Sitzgelegenheiten, Fußgängerzone Zollergasse...................................................................... 66 Abbildung 57 Niveauausgleich und Pflasterung, Begegnungszone Zollergasse..................................... 66 Abbildung 58 Wohnstraße Stuckgasse.................................................................................................................... 67 Abbildung 59 Eröffnungsfeier, Neubaugasse........................................................................................................ 67 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Flächenverteilung Bezirk Neubau..............................................................................................................4 k1.) Jänner 2022 VI Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht 1 Einleitung 1.1 Aufgabenstellung Dem Fußverkehr wurde in der Vergangenheit in der Straßenraumgestaltung eine eher untergeordnete Bedeutung zugeordnet. Den Fußgänger*innen wurde wenig Raum gegeben, die Querungsmöglichkeiten erschwert, kaum attraktive Aufenthaltsflächen zugestanden und wenig Rücksicht auf negative Auswirkungen durch Abgase und Lärm genommen. Zunehmend wird dem Fußverkehr mehr Aufmerksamkeit geschenkt und die Bedeutung, die eine qualitätvolle Umgebung auf die Attraktivität des Zu-Fuß-Gehens hat, berücksichtigt. Eine Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr kommt auch anderen Nutzer*innen zu Gute. Der Bezirk Neubau hat in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen im Bezirk gesetzt. Als jüngste Projekte sind die Umgestaltung von Teilen der Zollergasse zu einer Fußgängerzone und Begegnungszone, die kühle Meile Zieglergasse sowie die Begegnungszone Neubaugasse zu nennen. Um den Fußverkehr weiter zu stärken, wurde das vorliegende, umfassendes Konzept„Masterplan Gehen“ erarbeitet. Dieses ist auch eine Grundlage zur Beantragung von Förderungen. Begleitend zu den baulichen Maßnahmen soll auch Öffentlichkeitsarbeit erfolgen, um das Bewusstsein für die umweltfreundliche und verkehrssichere Fortbewegung zu schärfen. Das vorgeschlagene Fußverkehrsprogramm soll dem Bezirk Neubau als Basis für die Planung von Maßnahmen für die Anhebung der Qualität des Fußverkehrs sowie für ein besseres Miteinander aller Verkehrsteilnehmer*innen dienen. Es baut auf dem Konzept„Fußgängerfreundlicher Neubau“ aus dem Jahr 2001 auf 1 . Die vorgeschlagenen Maßnahmen können mit einem Arbeitsprogramm, welches zeitlich nach Dringlichkeiten und Umsetzungswahrscheinlichkeiten gegliedert ist, abgearbeitet werden. Kurzfristige Maßnahmen beziehen sich auf die nächsten 1 bis 3 Jahre, mittelfristige auf 3 bis 5 Jahre und langfristige auf einen Zeitraum bis ungefähr in 10 Jahren. Wichtig ist auch eine Erfolgskontrolle, ob sich die Fußgängerfreundlichkeit verbessert hat. 1.2 Förderungsmöglichkeiten Um Investitionen in die fußgängerfreundliche Infrastruktur zu unterstützen, gibt es Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des klimaaktiv mobil Programms der österreichischen Bundesregierung und des Förderprogramms der Stadt Wien"Lebenswerte Klimamusterstadt" 2 . 1 Komobile(ehemals Trafico): Fußgängerfreundlicher Neubau. Wien, 2001. 2 https://www.wien.gv.at/umwelt-klimaschutz/klima-foerderprogramm-bezirke.html k1.) Jänner 2022 1 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Klimaaktiv mobil Im Rahmen des klimaaktiv Förderungsprogramms werden Investitionen für eine fußgeherfreundliche Umgestaltung des öffentlichen Raums sowie bauliche, raum- und siedlungsplanerische sowie bewusstseinsbildende Aktivitäten, die zur Stärkung des Fußverkehrs beitragen, gefördert. Als Voraussetzung für den Erhalt der Förderung muss ein lokaler Masterplan Gehen bzw. örtliches Fußverkehrskonzept, welcher im Bezirksparlament angenommen wurde, vorliegen. Die Förderung in Wien erfolgt auf Bezirksebene. Lebenswerte Klimamusterstadt Mit dem Förderprogramm"Lebenswerte Klimamusterstadt" der Stadt Wien sollen nachhaltige Klimawandel-Anpassungsmaßnahmen gefördert werden. Dazu zählen Umbaumaßnahmen, welche zu einer Steigerung der Aufenthaltsqualität beitragen, und, die das Mikroklima positiv beeinflussen können. 1.3 Fußverkehr in Zahlen 1.3.1 Modal-Split Die Bedeutung des Fußverkehrs wird oftmals unterschätzt, dabei beginnt und endet jeder Weg zu Fuß. Auch wer mit dem Fahrrad, dem öffentlichen Verkehr oder mit dem Auto fährt, hat am Beginn und Ende der Etappe einen Fußweg. Gerade durch die Pandemie Covid-19 hat sich eine starke Verlagerung der Wege zu Gunsten der aktiven Mobilität gezeigt. Aus der Modal Split Erhebung der Wiener Linien geht hervor, dass im Jahr 2020 in Wien 37% der Wege zu Fuß zurückgelegt wurden (siehe Abbildung 1). Das ist ein Anstieg um 9% im Vergleich zum Jahr davor. Abbildung 1: Modal Split 2020 Split 2020 So waren die Wienerinnen unterwegs(in%): Quelle: Wiener Linien komobile Jänner 2022 2 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Die spezifische Auswertung des Modal Splits auf Bezirksebene, weist für den Bezirk Neubau für den Zeitraum 2015-2019(prä-Covid-19) einen Fußwegeanteil von 36% aus(Durchschnitt Wien 2019 27%)(siehe Abbildung 2). Der Modal Split bezieht sich nur auf Bewohner*innen, allerdings kann daraus geschlossen werden, dass auch Beschäftigte, sowie Personen, die im Bezirk einkaufen oder das Kultur- und Gastronomieangebot nutzen, viele ihrer Wege innerhalb des Bezirks zu Fuß zurücklegen. Von Verbesserungen der Infrastruktur für den Fußverkehr profitiert damit ein hoher Anteil an Personen. Abbildung 2: Modal Split nach Wohnbezirken, Jahre 2015- 2019 Abb. 31 Genutzte Verkehrsmittel na h Wohnbezirk der Befragten 1. Bezirk: geringe Fallzahlen(n=259 Wege)- Abb. b ·eht sich auf 2015-2019 cov er'n 38 36 35 36 44 ■ P •llls F r ·in z-.,, rad Fatmad zu Fuß 21 2 Ges Quelle: Wiener Linien/ omnitrend 36 42 44 36 30 41 51 37 35 29 29 28 22 24 19 6 17 18 19 20 21 22 Be. Gerade in innerstädtischen Bezirken, wo die zurückzulegenden Distanzen gering sind, gibt es ein großes Potential für Fußwege. Reine Fußwege sind in Wien durchschnittlich 800 m lang. 3 Im Bezirk Neubau liegt fast der gesamte Bezirk innerhalb eines Radius von 800 m und somit innerhalb der durchschnittlichen Gehdistanzen der Wiener*innen(siehe Abbildung 3). 3 Mobilitätsagentur Wien(Hg.): Wien zu Fuß Report 2018. komobile Jänner 2022 3 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Abbildung 3: Fußläufige Erreichbarkeit im Bezirk Neubau; innerer Kreis= 500 m, äußerer Kreis= 800 m Quelle: Stadt Wien – https://data.wien.gv.at, eigene Darstellung 1.3.2 Flächenverteilung Folgende Tabelle zeigt die Verteilung von öffentlichen Flächen ohne Innenhöfe und Durchgänge, inklusive Parkflächen des Bezirks Neubau. Den größten Anteil machen die Fahrbahnen(36%) aus, dicht gefolgt von den Flächen für Gehsteige(35%). Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum beanspruchen 12% und immerhin 2,6% werden als Fußgängerzone genutzt. Tabelle 1 Flächenverteilung Bezirk Neubau Flächentyp Fläche m² Fahrbahn Gehsteig Kfz-Stellplätze Grünfläche und Sportfeld Befestigte Fläche Fußgängerzone Radweg Sonstiges Summe 156 437 151 983 53 512 37 476 18 858 11 292 3 846 1 637 435 040 Quelle: Stadt Wien- https://data.wien.gv.at, eigene Bearbeitung Prozentanteil 36,0% 34,9% 12,3% 8,6% 4,3% 2,6% 0,9% 0,4% 100,0% komobile Jänner 2022 4 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht 1.4 Benutzergruppen Bei der Betrachtung des Fußverkehrs wird oftmals von einer homogenen Gruppe ausgegangen. Dabei handelt es sich bei den Fußgänger*innen jedoch um eine stark differenzierte Gruppe. Diese unterscheiden sich nach:  Altersstufe o Kinder: können Verkehrssituation nicht einschätzen, unberechenbar, geringe Körpergröße o Jugendliche: spontan, oftmals abgelenkt o SeniorInnen: evtl. motorisch eingeschränkt, langsam, sensibel auf Umwege, größerer Zeitbedarf für z.B. Querungen  Personen mit Mobilitätseinschränkungen: größerer Platzbedarf  Personen mit Sinneseinschränkungen(sehen oder hören): akustische und taktile Führungshilfen notwendig  ob Einzelpersonen oder Gruppen bzw. Erwachsene mit Kindern unterwegs sind  Menschen mit Gehhilfen o.ä.  ob Gepäck oder Taschen mitgenommen werden  ob ein fahrzeugähnliches Gefährt wie Scooter benützt wird Weiters gibt es belebtere Gegenden mit einer höheren Fußgängerfrequenz und Straßen, wo weniger Personen zu Fuß unterwegs sind. Diese Einflussfaktoren sind bei der Planung sowohl hinsichtlich Platzbedarf und Hilfsmitteln zu berücksichtigen. 1.5 Vorteile des zu-Fuß-Gehens Das Zu-Fuß-Gehen bietet eine Vielzahl an Vorteilen:  Gesundheit o Stärkung der Gesundheit der Bevölkerung  Belebung des Stadtviertels o Hebung der Wohn- und Aufenthaltsqualität o Verbesserung der Kommunikation und Identifikation mit dem Stadtviertel durch attraktive Fußwege  Verkehrssicherheit o Senkung der Unfallzahlen und Verbesserung der Verkehrssicherheit o Senkung des Gefährdungspotenzials im Straßenraum und Schaffung kinder-, seniorenund behindertenfreundlicher Bedingungen auf den Straßen k1.) Jänner 2022 5 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht  Umwelt o Ermöglichung umweltverträgliche Mobilität durch Verbesserung der Bedingungen o Reduktion der verkehrsbedingten Belastungen für die Bevölkerung und der Umwelt durch Verlagerung auf Fußwege o Auffrischung des Stadtviertels durch Bepflanzung und Grüngestaltung  Wirtschaft o Stärkung der kleinteiligen Wirtschaft durch attraktive Straßenräume o Hebung der Einkaufsqualität und Stärkung der wirtschaftlichen Struktur des Bezirks  Öffentlichkeitsarbeit o Reduktion der Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmer*innen im Straßenraum o Beispielwirkung für andere Bezirke und Städte k1.) Jänner 2022 6 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht 2 Leitbild Dem Masterplan Gehen liegt ein Leitbild(siehe Anhang) zu Grunde, welches die übergeordneten Ziele, die Handlungsfelder mit den Umsetzungszielen sowie Indikatoren zur Zielerreichung darlegt. 2.1 Zielsetzungen Die übergeordneten Zielsetzungen, die durch die Förderung des Fußgängerverkehrs erreicht werden sollen, sind:  Stärkung der Gesundheit der Bevölkerung  Schutz der Umwelt und des Klimas  Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle  Kommunikation und Bewusstseinsbildung für ein faires Miteinander Die rechtlichen und politischen Grundlagen sind beschlossene Strategien und Ziele der Stadt Wien sowie des Bundes. Dazu zählen:  STEP 2025 – Fachkonzept Mobilität  SmartCity Rahmenstrategie Wien 2019-2050  Klimaschutzprogramm der Stadt Wien(2020)  Gesundheitsziele Wien 2025  Strategiepapier Fußverkehr der Stadt Wien(2014)  Masterplan Gehen des bmvit(2015)  Österreichische Jugendstrategie(2020) 2.2 Handlungsfelder Um die Bedingungen für das Zu-Fuß-Gehen zu verbessern, wurden Handlungsfelder definiert und darauf aufbauend konkrete Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung abgeleitet(siehe Kapitel 6). Die Maßnahmen sind mit Indikatoren hinterlegt, diese können zur Überprüfung der Erreichung der Zielsetzungen herangezogen werden(siehe Kapitel 7). Folgende Handlungsfelder wurden festgelegt:  Gerechte Verteilung des Straßenraums  Hohe Aufenthaltsqualität und angenehme Umfeldgestaltung  Selbständigkeit im Straßenverkehr für alle(Inklusion)  Fairness zwischen Verkehrsteilnehmer*innen Zur Verbesserung können sowohl Einzelmaßnahmen gesetzt, aber auch ganze Straßenzüge und Plätze umgestaltet werden. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung tragen auch einen wichtigen Anteil zur gegenseitigen Toleranz und Akzeptanz bei. Die Maßnahmen zielen primär darauf ab, die k1.) Jänner 2022 7 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Bedingungen für das Zu-Fuß-Gehen zu verbessern, haben jedoch auch weiterreichende positive Einflüsse, wie z.B. auf das Mikroklima durch das Pflanzen von Bäumen. Zudem kann durch ein attraktives Umfeld die Identifikation der Bewohner*innen und der Nutzer*innen mit dem Stadtviertel verstärkt werden und zur Belebung beitragen. Da in den nächsten Jahren im 7. Bezirk umfangreiche Bauprojekte, beispielweise durch den U-Bahn Bau, den Umbau des Sophienspitals oder des Leiner-Areals, umgesetzt werden, sollen diese als Impulsgeber für eine nachhaltige, fußgängerfreundliche Mobilität dienen. Diese Kriterien sollen bei der Fußverkehrsplanung berücksichtigt werden:  direkte Verbindungen ohne Umwege  hoher Gehkomfort durch ausreichend breite und hindernisfreie Gehsteige und Wege  Verkehrssicherheit für Verkehrsteilnehmer*innen aller Altersgruppen, mit und ohne Mobilitätseinschränkung  hohe Umfeldqualität  Barrierefrei k1.) Jänner 2022 8 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht 3 Beteiligung und Stakeholder Um das Fußverkehrskonzept bestmöglich an die verschiedenen Bedürfnisse anzupassen, ist die Einbindung der relevanten Akteur*innen notwendig. Zusätzlich zu den Abstimmungen mit den Vertreter*innen des 7. Bezirks wurden drei besondere Zielgruppen, nämlich Menschen mit Einschränkungen, die lokale Bevölkerung und die Geschäftsleute eingebunden. Folgende Stakeholder Austausche haben stattgefunden:  28.06.2021: Vertreter*innen der inklusiven Planungsgruppe des Österreichischen Behindertenrates  05.10.2021: Gruppen„Mobilität“ und„Draußen in Neubau“ der Lokalen Agenda 21 Neubau  12.01.2022: Geschäftstreibende(Vertreter der Einkaufsstraßen im 7. Bezirk) und Barrierefreiheit Die Ergebnisse der Gespräche wurden in die jeweiligen Kapitel Defizite und Maßnahmenplanung mit aufgenommen. Alle Beteiligten würden eine frühzeitige Einbindung in weitere Planungsprozesse begrüßen und es wurden weitere Gespräche mit den Obleuten der Einkaufsstraßen und der Behindertenverbände vereinbart. Vor allem seitens der inklusiven Planungsgruppe wurde betont, dass dadurch kostspielige Anpassungen im Nachhinein verhindert werden können. Auch die konsequente Umsetzung von bestehenden Regelungen, Normen und Vorschriften wird angeregt, da darin vieles bereits gut geregelt ist. Die von den Agendagruppen behandelten Themen sind auf der Homepage der Lokalen Agenda 21 Neubau, sowie auf ihrer Ideenkarte Neubau näher ausgeführt. 4 4 https://www.agendaneubau.at/, https://www.agendaneubau.at/projekte-detail/ideenkarte-neubau.html k1.) Jänner 2022 9 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht 4 Defizitanalyse Bei der Mängelanalyse wurden sowohl die vorhandene Infrastruktur in Hinblick auf bauliche Defizite als auch die gestalterischen Aspekte wie Aufenthaltsqualität und auch die Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen betrachtet. Die Analyse wurde auf Basis der durchgeführten Planungsspaziergänge, einer GIS-Analyse beruhend auf der Mehrzweckkarte der Stadt Wien, der Stakeholder-Gespräche sowie Besprechungen mit Vertreter*innen der Bezirksvorstehung und aufgrund der vorhandenen Lokalkenntnis durchgeführt. 4.1 Flächenbedarf- Gehsteigbreite Gemäß der gültigen Planungsrichtlinien der RVS soll eine Gehsteigbreite von 2,0m nicht unterschritten werden. Bei angrenzenden oder intensiven Nutzungen(z.B. Geschäfte, Haltestellen, angrenzenden Kfz-Stellplätzen, etc.) müssen Breitenzuschläge berücksichtigt werden. In der Defizitkarte wurden Bereiche, in denen die Breite der Gehsteige< 2,0m beträgt, ausgewiesen. Die Analyse erfolgte mittels GIS auf Basis der Mehrzweckkarte der Stadt Wien. Aus dem Plan geht hervor, dass in folgenden Straßenabschnitten bereichsweise oder zur Gänze die Gehsteigbreiten beidseitig < 2,0m betragen:  Andlergasse  Andreasgasse  Apollogasse  Bandgasse  Bernardgasse  Burggasse  Enzingergasse  Faßziehergasse  Gardegasse  Hermanngasse  Kandlgasse  Karl-SchwaighoferGasse  Kellermanngasse  Kirchberggasse  Mechitaristengasse  Mondscheingasse  Myrthengasse (nördlich)  Neustiftgasse  Seidengasse  Sigmundsgasse  Stiftgasse  Westbahnstraße (zw. Zieglergasse und Neubaugasse)  Zieglergasse In folgenden Straßenabschnitten ist abschnittsweise einseitig eine Gehsteigbreite < 2,0m vorhanden:  Ahornergasse  Badhausgasse  Döblergasse  Kaiserstraße  Kirchengasse  Lerchenfelder Gürtel  Lindengasse  Lindengasse  Mentergasse  Museumsplatz  Neubaugürtel  Seidengasse  Wimbergergasse k1.) Jänner 2022 10 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Selbst bei kürzlich umgestalteten und umgebauten Straßenzügen, wie zum Beispiel der Neubaugasse mit Einbindung der Mondscheingasse oder der Andreasgasse, konnten Mindestbreiten(2,0m) und darunter zwischen Hausfassaden und Kfz-Stellplätzen oder Grünräumen sowie Aufbauten wie Werbetafeln festgestellt werden. 4.2 Barrierefreiheit und eingeschränkte Nutzungen 4.2.1 Barrierefreiheit Die Barrierefreiheit ist für den Fußverkehr ein wesentlicher Faktor, sowohl für Personen ohne Einschränkungen, aber insbesondere für Personen mit Bewegungs- oder Sinneseinschränkungen. Barrierefreiheit bedeutet, dass Wege ohne Hindernisse und Umwege und selbständig zurückgelegt werden können. Für Menschen mit Einschränkungen sind insbesondere folgende Aspekte relevant: Gehsteige Die Gehsteigbreite sollte ausreichend sein, damit Personen, die Hilfsmittel zur Fortbewegung benötigen, passieren können. Eine Gehsteigbreite von 1,5m sollte nicht unterschritten werden. Die Regelgehsteigbreite beträgt gemäß Planungsrichtlinien 2,0m, in städtischen, stärker frequentierten Bereichen sollte eine Breite von 2,5m – 3,0m angestrebt werden. Abbildung 4: Bewegungsbreiten Quelle: Barrierefreies Bauen für alle Menschen, Stadt Graz komobile Jänner 2022 11 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Permanente und temporäre Hindernisse am Gehsteig wie Schaltkästen, Altstoffsammelbehälter, abgestellte Fahrräder, A-Ständer, Schanigärten, etc. erschweren das Vorankommen zu Fuß. Öfters werden durch solche Hindernisse auch taktile Leitsysteme und Orientierungshilfen wie Hauskanten verstellt, wodurch diese nicht bzw. nur eingeschränkt zur Orientierung mit dem Langstock nutzbar sind. Auch Verkehrszeichen auf den Gehsteigflächen werden als Hindernis wahrgenommen. Dazu kommt, dass die Masten oftmals zum Abstellen von Fahrrädern genutzt werden. Ebenso werden Altstoffsammelcontainer vielfach am Gehsteig platziert. Dadurch wird die Durchgangsbreite auf Gehsteigen reduziert, was für Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator das Durchkommen erschwert bzw. sogar verunmöglicht. Abbildung 5 Sammelstellen auf Gehsteig, Bsp. Andreasgasse, Verkehrszeichen in der Gehlinie, Bsp. Hermanngasse Fotos: komobile Abbildung 6 Bewegungsbreite für Fußgänger*innen, Bsp. Neubaugasse, Bsp. Lerchenfelderstraße Abbildung 7 Bewegungsbreite für Fußgänger*innen, Bsp. Bandgasse, Faßziehergasse komobile Jänner 2022 12 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Fotos: komobile Aber auch freigeräumte oder abgesenkte Gehsteige stehen nicht immer uneingeschränkt den Fußgänger*innen zur Verfügung, da sie von Lieferwägen oft als Kurzzeitparkplatz verwendet werden. Als Beispiel werden die neu gestalteten Gehsteige im Bereich Zieglergasse/ Westbahnstraße genannt. Abbildung 8 Parkender Lieferverkehr auf Gehsteig, Bsp. Neustiftgasse, Westbahnstraße Foto: komobile Querungen und VLSA Generell wird die Querung von Fahrbahnen als Herausforderungen für Personen mit Einschränkungen betrachtet. Einerseits erwähnen vor allem vulnerable Gruppen, dass VLSA Fußgänger*innen Sicherheit vermitteln, allerdings funktionieren die akustischen Signale nicht immer und auch die Freigabezeiten sind oft zu kurz. Dem gegenüber werden von Personen ohne Einschränkungen VLSA aufgrund der oftmals langen Wartezeiten eher als Behinderung für Fußgänger*innen wahrgenommen. Positiv werden allgemein angehobene Fahrbahn-Querungen(z.B. Schutzstreifen auf Aufdoppelung inkl. Leitsystem) bewertet. Nicht eindeutig signalisierte Querungen, wie rot-gelb Ampeln werden kritisch gesehen, da sie kaum(akustisch) wahrgenommen werden. In Begegnungszonen wird das Queren vor allem von vulnerablen Gruppen als besonders herausfordernd empfunden, da ein komobile Jänner 2022 13 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Querungswunsch aktiv gezeigt werden muss und es oft uneindeutig ist, ob dieser von anderen Verkehrsteilnehmer*innen wahrgenommen und beachtet wird. Sitzgelegenheiten und Stadtmobiliar Ausruhemöglichkeiten im öffentlichen Raum, am besten beschattet, werden allgemein als wichtiger Aspekt genannt, der das zu-Fuß-Gehen für alle Menschen angenehmer macht. Die Vertreter*innen der inklusiven Planungsgruppe betonen zusätzlich, dass der Wiedererkennungswert sowie die kontrastreiche Gestaltung von Sitzgelegenheiten bzw. Stadtmobiliar sehr wichtig sind. Je unterschiedlicher und kontrastarmer(„grau in grau“) Stadtmobiliar gestaltet wird, desto schwieriger ist es, dieses als solches wahrzunehmen. Begegnungszonen Begegnungszonen werden sehr unterschiedlich wahrgenommen. Personen ohne Einschränkungen sehen diese eher als sehr wünschenswerte Variante der Gestaltung des Straßenraums an, während Personen mit Einschränkungen diese eher als unübersichtlich und unsicher empfinden(siehe auch Punkt„Querungen“). Von Konfliktsituationen zwischen(manchen) Radfahrer*innen und Fußgänger*innen berichten beide Seiten. E-Scooter und Co Tretroller, aber vor allem E-Scooter, werden von Menschen mit Einschränkungen als problematisch angesehen. Einerseits, da sie nahezu überall abgestellt werden und dadurch oft ein Hindernis oder besonders bei Dunkelheit auch eine Stolperfalle darstellen, andererseits durch das Verhalten der Nutzer*innen, die häufig auf Gehwegen mit hohem Tempo unterwegs sind. Durch das leise Geräusch, werden sie kaum wahrgenommen, was das Problem für seheingeschränkte Personen zusätzlich verstärkt. 4.2.2 Barrieren Barrieren stellen für den Fußverkehr Hindernisse dar, die nur schwer oder mit Umwegen überwunden werden können. Allgemein können folgende Arten von Barrieren unterschieden werden:  linienförmig z.B. Hauptverkehrsstraßen  flächenförmig z.B. größere undurchlässige Gebiete  topographisch z.B. in Form von Steigungen oder Stiegen  punktförmig z.B. fehlende Querungenshilfen oder VLSA mit langen Wartezeiten, Verstellen von Gehsteigen durch Hindernisse  temporär z.B. Baustellen, falsch abgestellte Fahrzeuge, mangelnde Schneeräumung k1.) Jänner 2022 14 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Folgende Barrieren wurden im Bezirk Neubau erhoben: Linienförmige Barriere: Durch fehlende Querungsmöglichkeiten oder in zu großen Abständen an stark oder auch mit hoher Geschwindigkeit befahrenen Straßen sowohl durch MIV als auch ÖV kommt es zu linienförmigen Barrieren: o z.B. Gürtel, Urban-Loritz-Platz, Museumsplatz(„2-er Linie“), Burggasse, Lerchenfelder Straße, Neustiftgasse, Kaiserstraße Flächige Barriere: Im dicht verbauten Gebiet des 7.Bezirks finden sich teilweise große Baublöcke ohne öffentliche Durchwegung. Dadurch ergeben sich für die Fußgänger*innen Umwege: o z.B. Stiftskaserne, Museumsquartier, Sophienspital Topographische Barriere: Starke Steigungen können für mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen eine Barriere darstellen. Die topographischen Gegebenheiten kann man nicht verändern, jedoch kann man alternative Routen anbieten. o z.B. Kirchengasse(zwischen Burggasse und Neustiftgasse), Kellermanngasse Eingeschränkte Nutzungen ergeben sich auch aufgrund von Stufen: o z.B. Adlerhofdurchgang, Durchgang Lerchenfelder Straße 13, Kellermanngasse, Neustiftgasse(ON 67-69) Punktförmige Barriere: Keine ausreichend lange Freigabezeiten(Grünphasen) an Ampeln(VLSA) und auch lange Wartezeiten auf die Grünphase erschweren das Queren von Straßenzügen bzw. erzeugen ein gehetztes Gefühl. Bei längeren Wartezeiten erfolgt ein„wildes“ Queren. Eine akzeptierte Wartezeit liegt unter 30 Sekunden. Als Beispiel wird hier die VLSA an der Querung Museumsplatz auf Höhe MQ und Kunsthistorisches und Naturhistorisches Museum genannt. Die Freigabezeit beträgt für Fußgänger*innen 10 Sekunden, die Wartezeit zum Queren beträgt jedoch 180 Sekunden! Das bedeutet, dass Fußgänger*innen 18 Mal so lange Warten müssen als sie Zeit zum Queren haben. Außerdem beträgt die Querungslänge ca. 21m, bei einer durchschnittlichen Gehgeschwindigkeit von 1,1 m/s ist die Querung nicht in der vorgegebenen Freigabezeit zu schaffen. Keine ausreichenden Freigabezeiten bzw. lange Wartezeiten auf Grün: o z.B. Museumsplatz/ Maria-Theresien-Platz, Urban-Loritz-Platz, Westbahnhof k1.) Jänner 2022 15 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Fehlende Querungshilfen benachteiligen den Fußverkehr: o z.B. Hermanngasse/ Burggasse Abbildung 9 Keine ausreichende Freigabezeit für Fußgänger*innen Bsp. Museumsplatz Bericht Foto: komobile Aufbauten am Gehsteig verhindern ein geradliniges vorankommen für Fußgänger*innen: o z.B. Elektro-Böcke, Verkehrszeichen, Werbetafeln, Fahrradbügel, Mistkübel Pkws können bei frequentierten Garageneinfahrten den Gehweg blockieren: o z.B. Lindengasse zwischen Stiftgasse und Kirchengasse Temporäre Hindernisse: Auch temporäre Hindernisse benachteiligen den Fußverkehr und führen dazu das Zu-Fuß-Gehen unattraktiv zu machen. o z.B. Baustellen, Schanigärten, am Gehsteig abgestellte Fahrräder und Scooter tlw. auf Blindenleitsystem oder unzureichende Schneeräumung Abbildung 10 Einschränkungen am Gehsteig durch Baustellen, Bsp. Mondscheingasse, Augustinplatz Foto: komobile komobile Jänner 2022 16 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht 4.3 Begrünung und Aufenthaltsqualität Zu einem angenehmen Umfeld beim Gehen leisten die Begrünung und eine abwechslungsreiche Straßenraumgestaltung einen wesentlichen Beitrag. Folgende Straßenzüge weisen wenig bis fast keine Begrünung auf:  Kaiserstraße  Kirchengasse  Neubaugasse(nördlich der Burggasse)  Siebensterngasse  Burggasse(abschnittsweise)  Westbahnstraße(zwischen Kaiserstraße- Neubaugasse)  Augustinplatz  Bernardgasse  Bandgasse Eine mangelhafte Aufenthaltsqualität zeigt sich durch eine lineare und eintönige Gestaltung sowie das Fehlen von Ausstattungselementen wie Sitzmöblierungen und Begrünungen. Folgende Straßenzüge weisen wenig Aufenthaltsqualität auf:  Badhausgasse  Lerchenfelder  Neustiftgasse  Bandgasse Straße  Schottenfeldgasse  Bernardgasse  Lindengasse (südlicher Teil)  Burggasse (abschnittsweise)  Siebensterngasse  Döblergasse  Mentergasse  Stiftgasse  Kaiserstraße  Museumstraße  Westbahnstraße  Kirchengasse  Neubaugasse  Zollergasse (nördlich der (abschnittsweise) Burggasse) Abbildung 11 Mangelhafte Aufenthaltsqualität trotz Bäumen, Bsp. Neustiftgasse, Kirchengasse Foto: komobile komobile Jänner 2022 17 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Wohnstraßen Die meisten Wohnstraßen werden aufgrund der Dominanz des ruhenden und fließenden KfzVerkehrs nicht entsprechend genutzt. Auch im 7. Bezirk überwiegen in den Wohnstraßen die im öffentlichen Raum abgestellten Privatfahrzeuge, ausgenommen ist die Stuckgasse, in der keine KfzStellplätze vorhanden sind. Allerdings wurde dort beobachtet, dass Fahrzeuge dennoch(kurzeitig) parken. Im 7. Bezirk sind folgende Straßenzüge als Wohnstraße ausgewiesen:  Andlergasse  Lindengasse(abschnittsweise)  Mechitaristengasse  Richtergasse  Stuckgasse  Urban-Loritz-Platz(abschnittsweise) Abbildung 12 Wohnstraße Andlergasse und Richtergasse Foto: komobile Abbildung 13 Wohnstraße Urban-Loritz-Platz und Mechitaristengasse Foto: komobile komobile Jänner 2022 18 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht 4.4 Nutzungskonflikte MIV Negative Umwelteinflüsse/ Stärker befahrene Straßen Im Bereich von stärker befahrenen Straßen kommt es zu negativen Auswirkungen auf die Fußgänger*innen aufgrund der Lärmbelastung sowie der Emissionen durch die Luftverschmutzung und Feinstaub. Zudem wird die Querbarkeit stark eingeschränkt. Gemäß der Verkehrsuntersuchung der BV 7 aus dem Jahr 2017 5 sind folgende Straßenzüge mit dem MIV höher belastet.  Burggasse  Gürtel  Lindengasse(zwischen Zieglergasse – Schottenfeldgasse)  Museumsplatz  Neubaugasse(vor Umbau zur Begegnungszone)  Neustiftgasse  Schottenfeldgasse(zwischen Lerchenfelder Straße – Westbahnstraße)  Schottenfeldgasse(zwischen Lindengasse – Mariahilfer Straße)  Seidengasse(zwischen Schottenfeldgasse – Zieglergasse) Kfz-Stellplätze am Gehsteig Am Lerchenfelder Gürtel gibt es bereichsweise Kfz-Stellplätze am Gehsteig, wodurch die Gehsteigbreite auf unter 2,0m verengt wird. Abbildung 14 Kfz-Stellplätze am Gehsteig, Bsp. Gürtel Quelle: komobile 5 Einbahnumkehr BV 7. Bezirk; Wr. Linien, Stadt Wien, Quelle: areal Consult komobile Jänner 2022 19 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Lieferverkehr Der Lieferverkehr nützt oftmals den Seitenbereich, der den Fußgänger*innen zur Verfügung steht zum(kurzfristigen) Abstellen von Fahrzeugen. Dadurch wird der Platz eingeschränkt und es kommt zu Behinderungen sowohl in Längsrichtung als auch beim Queren. Als Maßnahme dagegen werden Poller entlang des Gehsteigs gesetzt, die indirekt den Platz am Gehweg einschränken. Abbildung 15 Poller verschmälern den Gehbereich, Bsp. Kirchberggasse, Neustiftgasse Foto: komobile 4.5 Nutzungskonflikte mit Radverkehr und Scooter Bei Straßen, besonders im Mischverkehr(Begegnungszone, Fußgängerzonen mit Radfahren erlaubt, Wohnstraßen) oder bei fehlender Infrastruktur für den Radverkehr(z.B. Radfahren gegen die Einbahn nicht gestattet), kommt es oftmals zu Konflikten zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. In folgenden Bereichen wurden Konflikte beobachtet: o Mariahilfer Straße(hohe Frequenz an Fußgänger*innen und Radfahrer*innen bzw. abschnittsweise mit MIV) o Lindengasse(Wohnstraße, Begegnungszone) o Durchgang Ahornergasse(Radfahren nicht erlaubt) o Zollergasse(Fußgängerzone, Begegnungszone) o Gürtelradweg(unübersichtliche Radwegführung, gemischter Geh- und Radweg) o Museumsstraße zwischen Lerchenfelder Straße und Burggasse(derzeit Baustelle) o Durchgang Lindengasse – Hermanngasse o Breite Gasse: Radfahren am Gehsteig, um Straßenbahn auszuweichen komobile Jänner 2022 20 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Außerdem kann es im Kreuzungsbereich durch nicht ausreichende Platzverhältnisse zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmer*innen kommen: o z.B. Kreuzungsbereich Burggasse/ Museumsplatz Ein weiteres wesentliches Problem ist, wie bereits erwähnt, die Anbringung von Radabstellanlagen auf Gehsteigen oder das Absperren von Fahrrädern an Verkehrszeichen o.ä. Bei der Nutzung von E-Scootern kommt es oftmals zu Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen insbesondere mit Fußgänger*innen. E-Scooter gelten gemäß StVO als Fahrräder und müssen dementsprechend Radfahranlagen oder die Fahrbahn nutzen. Aufgrund von Beobachtungen und Verkehrszählungen lässt sich belegen, dass E-Scooter Nutzer*innen die jeweils für sie vorteilhafte und subjektiv sichere Infrastruktur nutzen. Beispielsweise wird bei höheren zulässigen Geschwindigkeiten auf den Gehsteig ausgewichen, je nach Grünphase bei der Ampel wird der Schutzweg oder die Fahrbahn genutzt. Dadurch dass E-Scooter eine wesentlich höhere Geschwindigkeit als der Fußverkehr haben, kommt es bei den Fußgänger*innen beim plötzlichen Auftauchen zu Erschrecken und Ausweichmanövern. Oftmals werden E-Scooter am Gehsteig abgestellt und blockieren dadurch den Durchgang und stellen Stolperfallen dar. 4.6 Nutzungskonflikte zwischen Verkehrsteilnehmer*innen Fairness Sowohl seitens der der inklusiven Planungsgruppe als auch seitens der beiden Agendagruppen wurde betont, dass Fairness gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer*innen und vor allem Rücksichtnahme auf schwächere Verkehrsteilnehmer*innen ganz wesentlich für ein gutes Miteinander im Straßenverkehr sind. Dies durch eine Kampagne zu fördern, wird als sehr positiv gesehen. Seitens der inklusiven Planungsgruppe wurde ergänzt, dass dabei auch ein Ziel sein muss, das Verständnis von Barrierefreiheit besser zu vermitteln, denn ein barrierefreier Raum ist ein Gewinn für alle. Gemäß Mobilitätsreport Wien 2019 6 fühlen sich Fußgänger*innen am meisten durch Radfahrer*innen gestört, gefolgt von Scooter Fahrer*innen und Autofahrer*innen. Auch in den Stakeholder Gesprächen war rücksichtsloses Verhalten durch Radfahrer*innen ein wesentlicher negativer Aspekt beim Verkehrsverhalten. Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum Abgesehen vom hohen Platzverbrauch den legal und illegal abgestellte Fahrzeuge benötigen, kommt es durch parkende Autos zu Sichteinschränkungen zwischen den Verkehrsteilnehmer*innen. Dadurch dass die Fahrzeuge immer größer werden(Anteil SUVs steigt), steigen auch die negativen 6 https://www.wienzufuss.at/2020/02/26/mobilitaetsreport-2019-gute-noten-fuers-zu-fuss-gehen/ k1.) Jänner 2022 21 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Auswirkungen. Fehlende Sichtbeziehungen sind eine wesentliche Unfallursache, welche meist zu Lasten der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen ausgehen. Zusätzlich bilden durchgehende Reihen parkender Autos eine Barriere, welche beim Queren von Straßen hinderlich sind. Zugeparkte Gehsteige und Querungen stellen ein weiteres Hindernis dar und schränken den Platz ein. Nutzungsdruck Da der Platz in der Stadt begrenzt und teilweise eng ist, kommt es zu Konflikten zwischen den Nutzungen und Verkehrsflächen. Insbesondere dadurch, dass auch neue Mobilitätsformen wie Scooter, Car-Sharing, E-Ladestationen, etc. Platz benötigen, entsteht mehr Konkurrenz um den Verkehrsraum. Zusätzlich soll es zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und zur Senkung der Hitze in der Stadt mehr Platz für Grün und Erholungsraum geben. 4.7 Schulwege Im 7. Bezirk gibt es 14 Schulstandorte 7 . Das Ziel soll sein den Anteil der Kinder, die ihre Schulwege allein zurücklegen, zu erhöhen. Das setzt eine sichere Gestaltung von Wegen innerhalb des Bezirks voraus. Die Schulwegpläne der Stadt Wien 8 werden von der MA 46 und der AUVA ausgearbeitet und sollen den Kindern einen sicheren Weg in die Schule ermöglichen. In den Plänen sind auch die Gefahrenstellen bzw. kritischen Bereiche, wo erhöhte Vorsicht geboten ist, eingetragen. Diese Gefahrenstellen wurden im Plan Nr°02 Defizite übernommen. Die Gefahrenstellen betreffen sowohl Kreuzungsbereiche, wo gequert werden muss, als auch Engstellen, wo den Kindern geraten wird, hintereinander zu gehen. Schulwegpläne gibt es für folgende Schulen:  VS Burggasse  VS Kenyongasse  VS Neustiftgasse  VS Stiftgasse  VS Zieglergasse Spielplätze Auch Spielplätze stellen einen großen Anziehungspunkt für Eltern, Erziehungsberechtigte, Kindergärten, usw., die mit ihren Kindern zu Fuß im Bezirk unterwegs sind, dar. Die Spielmöglichkeiten sind ein wichtiges Ziel und tragen als Aufenthaltsraum und Erholungsraum im unmittelbaren Wohnumfeld zur Qualität der Nachbarschaft bei. Schulstandorte, Kindergärten und Spielplätze sind im Plan Nr°01 Bestandsplan verortet. 7 https://schulfuehrer.bildung-wien.gv.at/schoolguide/ 8 Schulwegpläne 7.Bezirk: https://www.wien.gv.at/verkehr/verkehrssicherheit/schulweg/plaene/#bezirk07 k1.) Jänner 2022 22 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht 4.8 Verkehrsunfälle Die Unfalldaten der Statistik Austria 9 weisen für das Jahr 2020 insgesamt 96 Straßenverkehrsunfälle im Bezirk Neubau aus, davon waren 19 mit Personenschaden an Fußgänger*innen. Kinder waren nicht betroffen. Das bedeutet, dass rund ein Fünftel aller Unfälle im Bezirk die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen betrifft. Die Auswertung der Unfalldatenbank zeigt, dass es auf der Mariahilfer Straße besonders häufig zu Unfällen zwischen Fußgängern und Fahrradfahrer*innen kommt, in den Kreuzungsbereichen kommt es meist zu Unfällen mit Pkw-Beteiligung und im Bereich des Westbahnhofs zu Unfällen mit Straßenbahnen. 9 Statistik Austria: https://www.statistik.at/web_de/statistiken/energie_umwelt_innovation_mobilitaet/ verkehr/strasse/unfaelle_mit_personenschaden/index.html k1.) Jänner 2022 23 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht 5 Zielnetz Um das Zu-Fuß-Gehen attraktiv zu machen, bildet ein dichtes, engmaschiges Fußwegenetz mit ausreichenden Breiten in einem angenehmen Umfeld die Grundlage. Besonders Fußgeher*innen sind empfindlich für Umwege oder Barrieren. Die Wunschlinien sollen direkte, ideale, attraktiv gestaltete Verbindungen zwischen den wichtigen Quellen und Zielen darstellen. Bei der Festlegung des Zielnetzes wurden sowohl die vorhandenen wichtigen Einrichtungen, auch bezirksübergreifend, berücksichtigt als auch die in Zukunft wichtigen Quellen und Ziele. Die wesentlichen POI(Points of Interest) wurden beim Zielnetz miteinander verbunden. Darunter versteht man Schulen, soziale Einrichtungen aber auch lokale Einkaufszentren, wichtige Verkehrsknotenpunkte des öffentlichen Verkehrs, sowie zukünftige Planungen wie die U2Haltestelle Neubaugasse oder das Sophienspital. Folgende POIs wurden bei der Netzerstellung berücksichtigt:  Lokale Zentren: o Soziale Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Seniorenheime o Kulturelle Angebote wie Theater, Kino, Museen o Dichtes vielfältiges Angebot o Standort der Bezirksvertretung  Freizeiteinrichtungen wie Parks  Geschäftsstraßen o Metropolzentrum Mariahilfer Straße o Hauptzentrum Neubaugasse 10 o Einkaufsstraßen Kaiserstraße, Lerchenfelder Straße, Westbahnstraße, Siebensternviertel  Bündelung bestehender Verkehrsberuhigungsmaßnahmen o Fußgängerzone, Begegnungszone oder Wohnstraße o Spittelberg  ÖV-Umsteigeknoten und Haltestellen Das Zielnetz sowie Handlungsfelder sind im Plan Nr°03 Zielnetz und Maßnahmen dargestellt. 10 STEP 2025 Fachkonzept Mittelpunkt des städtischen Lebens(S.30ff) https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/b008563.pdf k1.) Jänner 2022 24 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht 6 Handlungsfelder und Maßnahmenplanung 6.1 Gerechte Verteilung des Straßenraums und Fußverkehrsfreundliche Bedingungen Der Großteil der Wege im Bezirk Neubau wird zu Fuß zurückgelegt(vgl. Kapitel 1.3.1). Dennoch beanspruchen der ruhende und fließenden MIV anteilsmäßig mehr Fläche im Straßenraum, annähernd 50%. Um den Fußverkehr zu fördern, muss der Anteil der ihm zustehenden Flächen erhöht werden. Dies kann durch eine Umverteilung des öffentlichen Raums, insbesondere auch durch Umnutzung der öffentlichen Fläche, welche für private Kraftfahrzeuge zum Abstellen zur Verfügung gestellt wird, erfolgen. Weiters können Fahrspuren aufgrund der fast flächendeckend geltenden Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verschmälert werden. Um das Modal-Split Ziel der Stadt Wien zur Reduktion des MIV-Anteils auf 20% im Jahr 2025 zu erreichen, kann auch bei mehrspurigen Straßen die Anzahl der Fahrstreifen reduziert werden. Die neu gewonnenen Flächen können als Fußverkehrsinfrastruktur, aber auch als Aufenthalts- und Grünflächen ausgebildet werden. Mit der gerechten Verteilung des Straßenraums soll der Anteil an Fläche, welche dem Fußverkehr zur Verfügung steht, erhöht werden. Im Leitbild wurden dazu folgende Umsetzungsziele festgelegt:  Ausreichend breite, qualitativ hochwertige Gehsteige, Gehwege und Flächen(Plätze, Fußgängerzonen, etc.) für Fußgänger*innen schaffen  Barrieren abbauen, öffentliche Durchwegungen ermöglichen und kennzeichnen  Rahmenbedingungen an die Bedürfnisse von Fußgeher*innen anpassen Abbildung 16 Proportionierung des Straßenraums im Verhältnis 3:4:3 für eine ausgewogene Aufteilung Fahrbahn Seitenraum 30% 40% 30% Quelle: Bundesamt für Straßen: Fussverkehr Schweiz- Fusswegnetzplanung, Handbuch komobile Jänner 2022 25 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht 6.1.1 Maßnahmen gerechte Verteilung Ausreichend breite Gehsteige und Gehwege, Breitenbedarf an Frequenz anpassen Gemäß den gültigen Planungsempfehlungen für Fußverkehr(RVS 03.02.12 Fußgängerverkehr) soll eine Gehsteigbreite von 2,0m nicht unterschritten werden. In stärker frequentierten Bereichen wird eine Gehsteigbreite von mind. 2,5m empfohlen. Dieses Maß soll bei hohem Fußgängeraufkommen dementsprechend erhöht werden. Bei Geschwindigkeiten über 40 km/h im angrenzenden Fließverkehr muss zusätzlich ein 0,5m breiter Schutzstreifen zur Fahrbahn vorhanden sein. Bei hohem, stoßweisen Fußverkehrsaufkommen vor einer Institution soll ausreichend Platz zum Warten und zum Verweilen geboten werden. Geh- und Radwege sollen baulich getrennt verlaufen. Maßnahmen: o Verbreiterung der Gehsteige auf über 2,0m(Regelbreite) o Verbreiterung der Aufenthaltsfläche vor frequentierten Gebäuden z.B. vor Schulen, vor Seniorenzentren, Theater, Kino, etc. o Platzbildung an Kreuzungen o Trennung von Geh- und Radwegen Beispiele: o Flächenbedarf Gehsteige siehe Kap. 4.1 Defizitanalyse o Platzgestaltung: Mondscheingasse/ Siebensterngasse, Augustinplatz- St. Ulrich Platz (Platzbildung über Neustiftgasse), Aufwertung Urban-Loritz Park(Verbindung zwischen beiden Parkteilen) o Aufenthaltsfläche vor Schulen: Volksschule Stiftgasse, Neustiftgasse, Burggasse o Aufenthaltsfläche vor Theater und Kino: Ateliertheater, Off-Theater, Admiral-Kino o Getrennter Fuß- und Radweg: Gürtel Folgende Abbildung 17 zeigt den Platzbedarf für Zu-Fuß-Gehende laut RVS. Der Verkehrsraum von mindestens 2,0m Breite und 2,20m Höhe ist unbedingt freizuhalten. Ein eventuell vorhandenes taktiles Leitsystem ist von Hindernissen freizuhalten. Abbildung 17 Regelbreite Gehsteig, angrenzender Fließverkehr v< 40 km/h 2-3m / 7 7 Quelle: Darstellung komobile komobile Jänner 2022 26 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abbildung 18 verbreiterter Vorplatz Schulumfeld, Kandlgasse Bericht Foto: komobile Abbildung 19 Gehsteigverbreiterung, Burggasse, Breite Gasse Foto: komobile Straßenkategorie umändern zu Gunsten des Fußverkehrs Um die Umfeldqualität der Anrainer*innen und Nutzer*innen zu verbessern, können Straßen und Gassen, die dem MIV viel Platz überlassen, in andere Straßenkategorien umgewandelt werden. Dies bedeutet attraktive, den Nutzer*innen gerecht werdende Anlageformen, die mehr Raum zum Aufenthalt, zum Begegnen und zum Spielen bieten. Konkret kann dies durch Umwandlung in beispielsweise Wohnstraßen, Fußgängerzonen oder Begegnungszonen erfolgen. Eine kostengünstige Möglichkeit ist die Ausweisung mit einem(abschnittsweisen) Fahrverbot (ausgenommen Radverkehr), wodurch Fußgänger*innen die Fahrbahn legal benützen können. Außerdem können ganze Fahrspuren und Nebenfahrbahnen oder Kfz-Parkspuren in Gehsteige und Aufenthaltsbereiche umgewandelt werden. Maßnahmen: o Umgestaltung von Straßen in Fußgängerzonen komobile Jänner 2022 27 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht o Umgestaltung von Straßen in Wohnstraßen o Umgestaltung von Straßen in Begegnungszonen o Durchfahrtsverbot für MIV(ausgenommen Radverkehr) o Sackgassen(ausgenommen Radverkehr) o Umwandlung Fahrbahn und Kfz-Abstellplätze in Gehsteige oder Aufenthaltsbereiche Beispiele: o Aufwertung zur Wohnstraße z.B. Faßziehergasse – Gardegasse – Kirchberggasse o Aufwertung zur Fußgängerzone z.B. Sigmundsgasse, Spittelbergzentrum o Aufwertung zur Fußgängerzone bzw. Wohnstraße Myrthengasse zwischen Lerchenfelder Straße – Burggasse o Aufwertung Mondscheingasse z.B. Fahrverbot o Verkehrsberuhigung und Aufwertung zur Fußgängerzone oder Begegnungszone z.B. Bernardgasse abhängig vom Bürgerbeteiligungsprozess, Stiftgasse o Prüfung, ob Fahrspuren in der Anzahl benötigt werden, Bsp. Umwandlung Fahrspur Gürtel oder Museumsplatz in attraktiven Seitenbereich oder Gehsteig o Entfernung Kfz-Stellplätze von Gehsteig Bsp. Gürtel Abbildung 20 Wohnstraße Lindengasse und Fußgängerzone Myrthengasse Foto: komobile komobile Jänner 2022 28 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abbildung 21 Fahrverbot ausg. RV, Kirchberggasse, Richtergasse Bericht Foto: komobile Abbildung 22 Begegnungszone und Fußgängerzone Zollergasse Foto: komobile Querungsmöglichkeiten Besonders an stärker befahrenen Straßen oder bei wichtigen Zielen wie U-Bahn Stationen sollen in Abständen von höchstens 200m Querungsmöglichkeiten mit Querungshilfen angeboten werden, um Umwege für den Fußverkehr oder ungesichertes Queren zu vermeiden. Ausgetretene Trampelpfade zeigen die Wunschlinien der Fußgänger*innen auf. Gehsteigvorziehungen, sogenannte„Ohrwaschel“, sorgen für erweiterte Sichtbeziehungen, erleichtern das Queren von Straßen und erhöhen somit die Verkehrssicherheit. An Querungen über Nebengassen sollen durchgezogene Gehsteige errichtet werden. An Kreuzungen sollen Schutzwege über alle möglichen zu querenden Relationen gekennzeichnet werden, um direkte Querungen sicherzustellen. Vor den Schutzwegen soll eine ausreichend große Aufstellfläche sein, die anschließenden Schutzwege sollen ausreichend breit sein, angepasst an die Frequenz. Eine Verkürzung der Querungslänge kann durch Verschmälerung der Fahrbahnen oder Errichtung von Mittelinseln erfolgen. komobile Jänner 2022 29 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Maßnahmen: o Durchgezogene Gehsteige durch Fahrbahnanhebungen o Gehsteigvorziehungen bei Querungen o Querungshilfen in Form von Schutzwegen, Aufpflasterungen, Mittelinseln, VLSA o Schutzwege über alle Relationen o Ausreichende Aufstellflächen und breite Schutzwege o Verkürzung der Querungslänge Beispiele: o Querungshilfen: U-Bahn Station U6 Thaliastraße/ Bernardgasse Neustiftgasse zwischen Museumsstraße- Kirchberggasse, Neustiftgasse/ Myrthengasse Burggasse/ Hermanngasse/ Myrthengasse, Burggasse/ Bandgasse Entlang der Lerchenfelder Straße, Kaiserstraße o Schutzwege an allen Relationen: Neustiftgasse/ Halbgasse, Breite Gasse/ Burggasse, Stiftgasse/ Siebensterngasse(Haltestelle) o Größere Aufstellfläche und breiterer Schutzweg: Burggasse, U-Bahn Station Volkstheater, Urban-Loritz-Platz o Verkürzung der Querungslänge: Westbahnstraße/ Urban-Loritz-Platz Abbildung 23 Durchgezogener Gehsteig Quelle: komobile komobile Jänner 2022 30 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Abbildung 24 Fahrbahnanhebung, niveaugleiche Querung, Bsp. Schillerplatz, Mittelinsel Bsp. Gumpendorfer Straße Quelle: komobile Abbildung 25 Schutzwege über alle Relationen, Gehsteigvorziehung Quelle: komobile Fußgeherfreundliche Ampelschaltungen(VLSA), Anzahl an Ampelanlagen Bei der Programmierung von Signalzeiten bei Ampelanlagen ist auf ausreichend lange Freigabezeiten und kurze Wartezeiten, unter 30 Sekunden, für den Fußverkehr zu achten. Ein VorabGrünsignal ermöglicht den Fußgänger*innen das Betreten der Fahrbahn vor einbiegenden Fahrzeugen, wodurch die Sichtbeziehungen verbessert werden. Die Freigabezeiten sollten entsprechend lang sein in Abhängigkeit der Querungslänge, so dass kein Unsicherheitsgefühl beim Queren der Straßen entsteht. Eine andere Möglichkeit den Fußverkehr zu priorisieren, ist es Rund-Um-Grün zu schalten, so dass alle Relationen gleichzeitig gequert werden können. Die Ampelanlagen sind barrierefrei mit akustischen Signalen und taktilen Leiteinrichtungen auszustatten. komobile Jänner 2022 31 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Im Bestand gibt es Ampelschaltungen, die nicht optimal an die Bedingungen von Fußgänger*innen angepasst sind, wodurch besonders für mobilitätseingeschränkte Personen ein Queren nur mit großen Mühen verbunden. Aufgrund der veränderten Verkehrsstärken, soll die Erfordernis, ob Ampeln noch notwendig sind, überprüft werden. Maßnahmen: o Anpassung der Freigabezeiten(Grünphase) an die Querungslänge o Reduktion der Wartezeiten auf unter 30 Sekunden für Fußgänger*innen an Ampeln o Überprüfung, welche Ampeln aufgrund des Verkehrsaufkommens notwendig sind o Einführung von Rechtsvorrang als„Tempobremse“ Beispiele: o Museumsplatz, Gürtel o VLSA Lindengasse/Stollgasse/Schottenfeldgasse o VLSA Mariahilfer Straße/ Neubaugasse(Anmeldung für Bus) Ausräumen von Hindernissen am Gehsteig Ein barrierefreies Vorankommen soll entlang der Gehsteige ermöglicht werden. Die Hindernisse sollen nicht in den Gehlinien der Fußgänger*innen aufgestellt werden. Altstoffsammelstellen Altstoffsammelstellen befinden sich oftmals am Gehsteig oder im Kreuzungsbereich und schränken dadurch den Platz bzw. auch die Sichtbeziehungen ein. Container zum Sammeln von Wertstoffen sollen auf der Fahrbahn bzw. in der Parkspur situiert werden, um den Fußverkehr nicht zu behindern. Maßnahmen: o Aufstellen von Altstoffcontainern auf der Fahrbahn Beispiele: o Andreasgasse, Neustiftgasse Eine Karte, wo sich welche Container befinden, findet sich auf dem Stadtplan Wien 11 : 11 Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/stadtplan/grafik.aspx?bookmark=pZYwRumZQUZmpYFFvioURe5R5 qta&lang=de&bmadr=10000608 k1.) Jänner 2022 32 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abbildung 26 Stadtplan Altstoffsammelstellen Bericht Quelle: Stadtplan Wien Abbildung 27 Altstoffsammelstellen auf der Fahrbahn, Bsp. Kandlgasse, Seidengasse Quelle: komobile Verkehrszeichen Verkehrszeichen, welche dem Kfz-Verkehr dienen, werden meist nicht auf der Fahrbahn, sondern im Seitenbereich am Gehsteig situiert. Des Öfteren werden zusätzlich Mistkübel daran befestigt. Verkehrszeichen dürfen gemäß RVS(RVS 03.02.12 Fußgängerverkehr) nicht in den Verkehrsraum vom Fußverkehr hineinragen, sondern müssen außerhalb aufgestellt werden. Ist dies nicht möglich, komobile Jänner 2022 33 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht so soll eine Wandmontage oder Situierung der Steher an der Hausfassade erfolgen(siehe Abbildung 28). Mobil aufgestellte Verkehrszeichen sollen taktil mit dem Langstock ertastbar sein und nicht über den Standsockel hinausragen. Eine Ausweisung von Halte- und Parkverboten ist gemäß StVO auch durch Kennzeichnung mittels einer gelben, durchgehenden Linie am Fahrbahnrand oder am Gehsteig möglich. Maßnahmen: o Bei der Anbringung von Verkehrszeichen ist auf eine Aufstellung außerhalb des Verkehrsraums des Fußverkehrs(Breite 2m) bzw. einer Befestigung an der Hausfassade zu achten. o Allgemein soll geprüft werden, ob vorhandene Verkehrszeichen, im Verkehrsraum stehen und ggf. versetzt werden können. o Kennzeichnung von Halte- und Parkverboten durch eine gelbe Linie am Gehsteig Beispiele: o Westbahnstraße, Kandlgasse, Neustiftgasse, Burggasse Abbildung 28 Aufstellung VZ außerhalb Verkehrsraum, Bsp. Straßenseitig mit Schutzstreifen, Bsp. Hausfassade ohne Schutzstreifen(b= Breite Verkehrsraum, z= Schutzstreifen) 0 N r-i / ;,, 2,00 b Quelle: Angaben gemäß RVS, Darstellung komobile komobile Jänner 2022 34 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abbildung 29 Verkehrszeichen an der Hausmauer, Bsp. Bandgasse Bericht Foto: komobile Fixe und mobile Werbetafeln, Blumentröge, E-Schaltböcke, Aufbauten, Fahrradabstellanlagen, Schanigärten: Rolling Boards und sonstige Werbeflächen der Stadt Wien sollen nur dort aufgestellt werden, wo sie den Verkehrsfluss von Fußgänger*innen im öffentlichen Raum nicht behindern. Das gleiche gilt für sonstige Aufbauten wie E-Böcke, Schaltschränke, Fahrradabstellanlagen und dgl. Mobile Werbetafeln, z.B. A-Ständer, oder Pflanzgefäße werden des Öfteren vor Geschäftseingänge gestellt. Dadurch kann es zu Platzeinschränkungen und Hindernissen v.a. auch für sinnes- oder mobilitätseingeschränkte Personen, kommen. Hier soll Bewusstsein dafür geschaffen werden, indem die Geschäftstreibenden darauf aufmerksam gemacht werden. Wenn Werbetafeln oder Begrünungen aufgestellt werden, sind diese außerhalb der Gehlinien und platzsparend zu situieren. Für die Errichtung von Schanigärten gibt es Vorschriften zur Einhaltung der Barrierefreiheit. So muss ein taktiles Leitsystem frei bleiben und eine verbleibende Gehsteigbreite von mindestens 2,0m eingehalten werden. Bei einem höheren Fußverkehrsaufkommen sind größere Breiten empfehlenswert. Maßnahmen: o Aufstellen von Hindernissen wie Rolling Boards, Schaltschränke, Schanigärten und dgl. außerhalb der Gehlinien, Mindestdurchgangsbreite von 2,0m Beispiele: o Westbahnstraße, Burggasse, Siebensterngasse komobile Jänner 2022 35 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abbildung 30 Freihalten von Verkehrsraum, Gehsteigbreite mindestens 2,0m Bericht 0 N r-i / ~ 2,00 / 7 7 Quelle: Angabe gemäß RVS, Darstellung komobile Abbildung 31 Pflanztrog in der Parkspur, bzw. an der Hausfassade Bsp. Kaiserstraße, Schottenfeldgasse Quelle: komobile komobile Jänner 2022 36 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abbildung 32 Radabstellanlage in Parkspur, Bsp. Schottenfeldgasse, Kandlgasse Bericht Quelle: komobile Haltestellen Bei der Errichtung von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs ist auf ausreichend Platz für das Warten und das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu achten. Der Warte- und Aufstellbereich ist an die Frequenz der Ein- und Aussteiger anzupassen. Der Haltestellenbereich soll außerhalb der Gehlinien des in Längsrichtung passierenden Fußverkehrs liegen. Maßnahmen: o Trennung von Haltestellenbereich und Fußverkehr o Wartebereiche ausreichend groß entsprechend der Frequenz Beispiele: o Neustiftgasse, Lerchenfelder Straße, Neubaugasse Abbildung 33 Trennung Haltestellenbereich – Fußverkehr in Längsrichtung Quelle: komobile komobile Jänner 2022 37 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Stadt der kurzen Wege, Vermeidung von Umwegen Bei Neuplanungen, wie z.B. bei Wohnbauprojekten mit öffentlichen Freiflächen, sollen kurze Wege und Durchlässigkeiten von Anfang an mitgedacht werden. Fußgeher*innen sind besonders empfindlich auf Umwege. Kurze, direkte Wegeverbindungen tragen zur Fußgängerfreundlichkeit bei und machen Alltagswege attraktiver. Bei kleinräumiger Betrachtung wird bereits ein Umweg von 5 bis 10m nicht toleriert. Maßnahmen: o Vermeidung von Umwegen durch Öffnung von Durchgängen o Abbau von Barrieren Beispiele: o Neuplanung Sophienspital o Museumsquartier o Stiftskaserne o Neues Leiner Areal Abbildung 34 Durchgang Jenny-Steiner-Weg, Durchgang Ahornergasse Quelle: komobile Stadtentwicklungen Bei allen Bauvorhaben betreffend Neuplanungen oder Ausbauten im Stadtgebiet soll auf eine fußgeherfreundliche Mobilität und barrierefreie Planung geachtet werden. Dies ist auch während der Bauzeit zu beachten. Besonders nach Abbau der Baustelle kann bei der Wiederherstellung der Oberfläche eine fußgeherfreundliche Gestaltung implementiert werden. Maßnahmen: o Nutzung der Impulse zur Umgestaltung der Oberfläche durch neue Bauvorhaben o Keine Einschränkungen für mobilitäts- und sinneseingeschränkte Personen bei Baustellen komobile Jänner 2022 38 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Beispiele: o Neue U2 U-Bahn Station Neubaugasse o Linie U5 o Neuplanung Sophienspital o Neues Leiner Areal o Augustinplatz Bericht 6.2 Hohe Aufenthaltsqualität und angenehme Umfeldgestaltung Ein angenehmes Umfeld und eine hohe Aufenthaltsqualität fördern das Zu-Fuß-Gehen, da mehr Menschen in einem attraktiven Umfeld ihre Wege zu Fuß zurücklegen, außerdem werden abwechslungsreiche und interessante Wege als kürzer empfunden. Dazu gehören keine oder geringer negative Umwelteinflüsse wie Lärm und Abgase, eine ausgewogene Straßenaufteilung (siehe Abbildung 16 Proportionierung des Straßenraums im Verhältnis 3:4:3 für eine ausgewogene Aufteilung), eine ansprechende Straßenraumgestaltung, ausreichend Sitzgelegenheiten, sowie Begrünungen, die durch Verdunstung und Schattenwurf ein angenehmes Mikroklima fördern. Im Leitbild wurden folgende Umsetzungsziele festgelegt:  Abwechslungsreiche, attraktive Wege für Fußgänger*innen schaffen und so die Freude am Zu-Fuß-Gehen fördern  Negative Umwelteinflüsse minimieren  Bäume, Fassadenbegrünung, Grünflächen, Wasserelemente etc. anlegen  Aufenthaltsbereiche mit Sitzmöglichkeiten und Beschattung schaffen 6.2.1 Maßnahmen Straßenraumgestaltung, Aufenthaltsqualität und Umfeldgestaltung Einsatz von Gestaltungselementen Um dem Fußverkehr ein angenehmes Umfeld zu bieten, können Gestaltungsmaßnahmen einen großen Beitrag leisten. Die Schaffung von Räumen mit viel Grün und hoher Urbanität und Nutzungsvielfalt durch attraktive Gestaltung der Straßen, Gassen und Plätze kann dazu beitragen, dass Menschen öfters zu-Fuß gehen. Dadurch kann der Anteil von Fußgänger*innen im Alltagsverkehr direkt erhöht werden. Ein Fußweg wird dann als attraktiv bewertet, wenn eintönige, verbaute Flächen vermieden werden und Fußgänger*innen alle 4 Sekunden, d.h. rund alle 4,0m, einen Blickfang vorfinden. 12 Vor Aufstellung von Aufbauten oder Mistkübeln, etc. sollen diese in Hinblick auf Beeinträchtigung des Fußverkehrs und gestalterische Aspekte geprüft werden. 12 Jahn Gehl(2010): Cities for people, zitiert in(S.9) Fußverkehr CH(2019): Restflächen aufwerten k1.) Jänner 2022 39 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Maßnahmen: o Abwechslungsreiche Straßenraumgestaltung durch Nutzungsvielfalt o Gestaltungs-Check des Straßenraums nach ästhetischen Aspekten Beispiele: o Gestalterische Genehmigung der Aufstellung für Aufbauten(Schaltschränke, Telefonzellen, Werbetafeln, Altstoffcontainern, E-Ladesäulen, etc.) Platzgestaltungen Eintönige Straßenverläufe ermüden Fußgänger*innen und lassen die Dauer des Fußwegs länger erscheinen. Nach Möglichkeit soll alle ca. 200- 300m platzähnliche Gestaltungen zum Verweilen einladen. Maßnahmen: o Platzgestaltungen oder Verweilbereiche alle 200-300m o Unterbrechung von durchgehenden Parkspuren am Fahrbahnrand o Lieferzonen Zeiten verkürzen Beispiele: o Unterbrechung der geradlinigen Straßenverläufe z.B. Kaiserstraße o Aufwertung Augustinplatz, Siebensternplatz o Durchgehende Parkspuren entlang Burggasse und Neustiftgasse, etc. unterbrechen o Prüfung, ob Lieferzeit zeitlich verkürzt werden können, z.B. Mariahilfer Straße derzeit bis 16:00h Beleuchtung Eine ausreichende Beleuchtung ist nicht nur für sehbeeinträchtigte Personen wichtig. Die Vermeidung von dunklen Ecken und das Gewährleisten von ausreichend Beleuchtung erhöht das Sicherheitsgefühl von Personen, die zu Fuß unterwegs sind. Maßnahmen: o Ausreichende Ausleuchtung der Gehwege und Plätze Beispiele: o Mangelnde Beleuchtung auf Lerchenfelder Straße aufgrund Schattenwurfs der Bäume Sitzmöglichkeiten, Ausruhemöglichkeiten Regelmäßige Ruhe- und Verweilbereiche sind besonders für mobilitätseingeschränkte Personen oder auch ältere Menschen essenziell, damit sie einen Fußweg überwinden können. Allen Personen soll jedoch einen angenehmen Aufenthalt im öffentlichen, konsumfreien Raum geboten werden. Bei k1.) Jänner 2022 40 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht der Wahl der Sitzelemente ist auf Barrierefreiheit zu achten, die Sitzelemente sollen bis zum Boden reichen, damit sie mit dem Langstock ertastbar sind, und Arm- oder Rückenlehnen haben. Die Sitzfibel der Stadt Wien(MA 19) gibt einen umfangreichen Überblick über mögliche Arten von Sitz- und Verweilräume im öffentlichen Raum 13 . Abbildung 35 Sitzelement mit Pergola bzw. Baum, Bsp. Sonnwendviertel, Mariahilfer Straße Quelle: komobile Begrünung Nicht nur Sitzgelegenheiten in regelmäßigen Abständen sind für den Fußverkehr förderlich, sondern auch schattige Bereiche entlang eines Straßenzugs, da es im dicht bebauten Stadtgebiet zu hohen Temperaturen kommen kann und das zu-Fuß-Gehen unbequem macht. Einen umfassenden Überblick über Bestand und Potential der Straßenraumbegrünung im 7. Bezirk gibt der Masterplan Grün – Straßenraum. 14 13 MA 19 – Architektur und Stadtgestaltung(2021): Sitzfibel: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/e000039.pdf 14 D/D Landschaftsplanung(2020), Masterplan Grün- Strassenraum komobile Jänner 2022 41 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Abbildung 36 Potentialkarte Straßenraumpflanzungen, Masterplan Grün Pote11tia/karte Straßenbaumpfla11z1111ge11 ·' Quelle: D/D Landschaftsarchitektur Umwelteinflüsse(Lärm, Abgase) Ein wesentlicher Faktor damit sich Fußgänger*innen wohlfühlen, ist das negative Umwelteinflüsse, insbesondere Lärm, Abgase und Feinstaub, von ihnen ferngehalten werden. Dies kann durch eine Verkehrsberuhigung und Reduktion der Verkehrsbelastung erfolgen. Ansonsten kann durch einen entsprechenden Abstand zur Fahrbahn, womöglich mit einer Begrünung, der nachteilige Einfluss verringert werden. Maßnahmen: o Verkehrsberuhigungsmaßnahmen o Reduktion Durchzugsverkehr o Abstandsgrün zur Fahrbahn Beispiele: o Prüfung Anteil an Durchzugsverkehr und Reduktionsmöglichkeiten, z.B. Burggasse, Neustiftgasse, Lerchenfelderstraße o siehe Bestandsanalyse, Kap 4.4 komobile Jänner 2022 42 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Evaluierung Wohnstraßen In Wohnstraßen darf per Definition die Straße betreten und auch zum Spielen verwendet werden, die Fahrzeuge dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit Zu- und Abfahren. Ob die Zielerfüllung, dass sich Kinder oder Fußgänger*innen tatsächlich wohl fühlen und die Fahrbahn nutzen oder, ob diese nur als Parkfläche für Kfz dient, sollte einer Evaluierung unterzogen werden und gegebenenfalls durch gestalterische Maßnahmen angepasst werden. Bei der Neugestaltung sind nach Möglichkeit Begrünungsmaßnahmen zu setzen und auf ausreichende Sitzmöglichkeiten zu achten. Maßnahmen: o Evaluierung Wohnstraßen Beispiele: o Andlergasse, Mechitaristengasse, (abschnittsweise) Richtergasse, Stuckgasse, Urban-Loritz-Platz Abbildung 37 Keine Kfz-Stellplätze in der Wohnstraße, Bsp. Stuckgasse Foto: komobile Kunst im öffentlichen Raum, Spielemöglichkeiten Durch das Vorhandensein von Kunstwerken im öffentlichen Raum oder Spielgelegenheiten o.ä. wird ein weiterer Anreiz zum Wohlsein geschaffen. Maßnahmen: o Platzieren von Kunstwerken o Aufstellung von Spielgelegenheiten Beispiele: o Auf Plätzen: Urban-Loritz-Platz, Augustinplatz Abbildung 38 Spielelement und Begrünung, Bsp. Zollergasse komobile Jänner 2022 43 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Quelle: komobile Zwischennutzungen Im Sommer 2021 gab es Zwischennutzungen am Gürtel mit der„Sommerfrische“ und im Sophienspital. Auch(temporär) gesperrte Straßen oder mit eingeschränkter Zufahrt wie die Lindengasse, Kirchengasse oder Zollergasse können für temporäre Zwischennutzungen z.B. Aufstellen von Sitzelementen, Begrünungen, Kunst im öffentlichen Raum, Flohmärkten, o.ä. verwendet werden. Maßnahmen: o Nutzung von(öffentlichen) Freiflächen oder überbreiten Fahrbahnen für temporäre Aufenthaltsflächen Beispiele: o Sophienspital, Lindengasse, Kirchengasse, Zollergasse, Mondscheingasse komobile Jänner 2022 44 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abbildung 39 Zwischennutzungen Gürtelfrische, Sophienspital Bericht Fotos: komobile Abbildung 40 Temporäres Blumenlabyrinth mit Sitzgelegenheiten, Bsp. Lübeck, DE Foto: Olivia Kantner komobile Jänner 2022 45 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abbildung 41 Platz für Zwischennutzung Zollergasse Bericht Fotos: komobile Parklets Parklets sind konsumfreie Grün- und Sitzbereiche, welche in Parkspuren(temporär) eingerichtet werden können. Parklets können von Initiativen(https://graetzloase.at/parklets) oder auch von Einzelpersonen oder mehreren Personen wie Hausgemeinschaften beantragt werden. Parklets oder temporäre Grätzloasen, die in der Parkspur errichtet werden, können als Pausen- und Aufenthaltsraum dienen. Dadurch werden Kommunikationsräume im Bezirk errichtet und der Austausch der Anrainer*innen gefördert. Abbildung 42 Parklet Bsp. Neustiftgasse, Westbahnstraße Fotos: komobile komobile Jänner 2022 46 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht 6.3 Selbständigkeit im Straßenraum für alle(Inklusion) Selbständig und subjektiv sichere Wege zurücklegen zu können, ist für Menschen jeden Alters und unterschiedlicher Bedürfnisse gleichermaßen wichtig. Durch eine entsprechende Gestaltung des Straßenraumes soll dies ermöglicht und so die Inklusion gefördert werden. Im Leitbild wurden folgende Umsetzungsziele festgelegt:  Abbau von Barrieren und Schaffung von sicheren Wegen für mobilitäts- und sinneseingeschränkte Menschen  Sichere Gestaltung der Wege von und zu Bildungs- und Betreuungseinrichtungen  Bezirksfußverkehrsplan, in dem sichere, barrierefreie Wege ersichtlich sind, erstellen 6.3.1 Maßnahmen Inklusion Bei der Planung sollen insbesondere auch die Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung berücksichtigt werden. Die Nutzergruppe ist divers und umfasst sowohl mobilitätseingeschränkte Personen als auch Menschen mit Seheinschränkungen oder Höreinschränkungen, die alle unterschiedliche Bedingungen voraussetzen. Werden die Voraussetzungen bereits von Beginn an bedacht, so können Umbaumaßnahmen im Nachhinein vermieden werden. Zur Barrierefreien Planung zählen folgende Maßnahmen: o Ausreichend breite Gehsteige o Platzieren von Hindernissen außerhalb der Gehbereiche o niveaufreie Kreuzungsplateaus und Fahrbahnanhebungen für flächiges Queren o Absenkung der Bordsteine an Übergängen(Barrierefrei; aber taktil erkennbar) o regelmäßige, griffige und ebene Oberflächenbeläge o Taktile und akustische Leitsysteme für blinde und sehbehinderte Personen: Anbringung von taktilen Leitsystemen dort, wo es keine natürlichen Leitsysteme wie Mauerkanten gibt taktile Leitsysteme bei Kreuzungen und als Querungshilfen zusätzlich im Straßenraum bei wichtigen Quellen oder Zielen Orientierung für den Hörsinn: Anbringung von akustischen Ampeln o Freihalten von Leitsystemen von Hindernissen(Schanigärten, Baustellenabsicherungen, abgestellte Fahrräder oder Scooter, etc.) o Ausreichend lange und vorgezogene Freigabezeiten bei VLSA-Querungen o Baustellen auf Hauptverbindungen sind deutlich zu signalisieren, ebenso muss die Umleitung deutlich erkennbar sein. o Hauptverbindungen für den Fußverkehr sind beim winterlichen Räumdienst vorrangig zu behandeln. o gute und gleichmäßige Beleuchtung k1.) Jänner 2022 47 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht o Entfernung von Gehsteigparken und Umwandlung von Schrägparkordnung in Längsparkordnung o bauliche Trennung von Geh- und Radwegen o Barrierefreie Sitzgelegenheiten im Abstand von 200m Abbildung 43 Absenkung Bordstein, taktil erkennbar Foto: komobile Wegweisung Zur Orientierung kann ein Informationsleitsystem mit wichtigen Einrichtungen in einer fußläufigen Distanz für Fußgänger*innen hilfreich sein. Analoge Stelen mit Informationen über Entfernungen zu POIs, öffentlichen Verkehrsmittel, öffentlichen Toiletten und Parks sowie touristischen Standorten sind eine sinnvolle Erweiterung zu Wegweisern und Beschilderungen von Routen 15 . Sichere Gestaltung von Schulwegen, Berücksichtigung von Senior*innen Kinder sind bei der Verkehrsplanung aufgrund ihrer eingeschränkten Wahrnehmungsfähigkeit des Verkehrsgeschehens besonders zu berücksichtigen. Damit Kinder ihre Schulwege selbständig abwickeln können, sind insbesondere im Schulumfeld besondere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit zu treffen. Siehe Kap. 6.5. Die Einführung von Schulstraßen, mit einer zeitlichen Sperre der Straße, zu Beginn- und Endzeiten des Unterrichts, kann geprüft werden. Auch für die Erreichbarkeit von Seniorenzentren gilt, dass die besonderen Bedürfnisse von älteren Menschen wie ausreichende und gesicherte Querungsmöglichkeiten und Ausruhemöglichkeiten, im Umfeld berücksichtigt werden. 15 MA 19 – Architektur und Stadtgestaltung, ARGE Gruber/Jauschneg(2018): Abschlussbericht zur Untersuchung der Nutzung der Info-Stelen des Wiener Fußgänger_innenleitsystems komobile Jänner 2022 48 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht 6.4 Fairness zwischen Verkehrsteilnehmer*innen Der Straßenraum ist besonders im innerstädtischen Bereich begrenzt und wird von Personen mit unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen genutzt. Neben einer Planung und Politik, die die verschiedenen Bedürfnisse und Anforderungen berücksichtigt, kommt auch dem respektvollen Umgang der Verkehrsteilnehmer*innen miteinander eine wesentliche Rolle zu. Im Leitbild wurden folgende Umsetzungsziele festgelegt:  Rücksichtnahme auf die jeweils anderen Verkehrsteilnehmer*innen stärken  Bewusstsein innerhalb der Bezirksvertretung für die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer*innen schärfen  Bewusstsein der Wohnbevölkerung und der Geschäftsinhaber*innen für die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer*innen schärfen  Bewusstsein aller Verkehrsteilnehmer*innen für die positiven gesundheitlichen Aspekte von Zu-Fuß-Gehen erhöhen 6.4.1 Maßnahmen Fairness Leitfaden Baustellen Im Zuge der Einrichtung von Baustellen werden oftmals Umwege oder Hindernisse, die Stolperfallen für den Fußverkehr darstellen, erzeugt. Um die Bedürfnisse von mobilitäts- oder sinneseingeschränkten Personen zu befriedigen, ist eine barrierefreie Gestaltung unumgänglich. Umwege oder ungesicherte Querungen sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Von der Stadt Wien gibt es einen Leitfaden„Sicherheit auf Wiens Baustellen“ 16 , welcher bei der Einrichtung von Baustellen berücksichtigt werden soll. Zu diesen Maßnahmen zählen:  Einhaltung der vorgeschriebenen Durchgangsbreiten  Anbringung von Anrampungen bzw. Überbrückungen  Ausreichend hohe und standfeste Absperrungen und Schutzgitter  Anbringung von Tastleisten Illegales Parken Das illegale Parken auf Gehsteigen wird von den Fahrzeuglenker*innen meist als geringes Übel angesehen und das Bewusstsein, dass dadurch die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen eingeschränkt und gefährdet werden, ist kaum vorhanden. Besonders durch Lieferfahrzeuge erfolgt oftmals temporäres illegales Parken. Eine Bewusstseinskampagne, welche Gefahren durch falsch 16 Stadt Wien, Baustellensicherung: https://www.wien.gv.at/verkehr/baustellen/sicherheit/index.html k1.) Jänner 2022 49 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht abgestellte Fahrzeuge ausgehen, kann Abhilfe schaffen. Außerdem können flächendeckende Kontrollen erfolgen. Abbildung 44 Parken auf schmalem Gehsteig Foto: komobile Radfahren vs. Fußgänger*innen Von Fußgänger*innen werden(rücksichtslose) Radfahrer*innen als besonders störend empfunden. Wichtig für ein gutes Miteinander ist, dass Radfahrer*innen bei Kreuzungen, Engstellen, gemischten Geh- und Radwegen, etc. auf angepasstes Verhalten hinsichtlich Geschwindigkeit und Vorrang achten. Für Radfahrer*innen sollen ausreichend, adäquat gestaltete Radfahranlagen zur Verfügung stehen, damit diese nicht auf den Gehsteig ausweichen. Außerdem sollen wichtige Hauptradrouten nicht durch Fußgängerzonen führen. o Bsp. Radfahren gegen die Einbahn Burggasse, Neustiftgasse o Bsp. Radfahren neben der Straßenbahn Breite Gasse o Bsp. Hoher Radverkehrsanteil auf der Mariahilfer Straße, da es keine parallele Ausweichroute gibt Scooterparkplätze, Leihradstationen Scooter, die am Gehsteig abgestellt werden, stellen oft Hindernisse dar. Eine geregelte Abstellung auf zweckgewidmeten Aufstellflächen, kann Abhilfe schaffen. Bei den Nutzer*innen ist das Bewusstsein zu schaffen, dass diese Flächen oder andere legale Abstellplätze genutzt werden sollen. Auch Leihradstationen(city bike) sollen nicht auf Gehsteigen, sondern möglichst auf der Fahrbahn aufgestellt werden. komobile Jänner 2022 50 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abbildung 45 Scooterparkplatz, Bsp. Hauptbahnhof Wien Bericht Foto: komobile Sauberkeit Damit sich Menschen in ihrer Umgebung wohlfühlen, ist es wichtig einen sauberen Straßenraum zu haben. Bewusstes richtiges Entsorgen von Abfällen und auch das Wegräumen von Hundekot tragen dazu bei, dass es zu keinen unangenehmen Eindrücken kommt. 6.5 Ortsspezifische Maßnahmen, aktuelle Entwicklungsprojekte Im Plan Nr°03„Zielnetz und Maßnahmen“ sind zusätzlich zu den oben beschriebenen Anforderungskriterien ortsspezifische Maßnahmen unter„Handlungsfelder“ dargestellt. Diese berücksichtigen insbesondere die aktuellen Entwicklungsprojekte im Bezirk. Andreaspark und Andreasgasse, Richtergasse Es ist geplant den Andreaspark aufzuwerten. Im Zuge dessen soll auch die Straßenraumqualität in der Andreasgasse und in den Wohnstraßen Richtergasse und Andlergasse verbessert werden. Die Richtergasse und Andreasgasse sollen als Wohnstraße ausgestaltet und die Stellplätze entfernt werden. Es können die Flächen bemalt werden. Abbildung 46 Barriere Altstoffsammelstelle auf Gehsteig, Andreasgasse komobile Jänner 2022 51 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Foto: komobile Bernardgasse und Badhausgasse Für die Bernardgasse hat im Herbst 2021 ein Beteiligungsprozess zur Umgestaltung stattgefunden. Dieser dient als Basis zur Anhebung der Aufenthaltsqualität für die Bewohner*innen. Auch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und die die Begrünung sind angedacht. Die in der Nähe liegende Badhausgasse kann in die Umgestaltungsüberlegungen miteinbezogen werden. Bandgasse/ Hermanngasse Aktuell befinden sich hier lange Straßenzüge mit beidseitigen Gehsteigbreiten unter 2,0m. Eine Verbreiterung der Gehsteige kann die Steigerung der Aufenthaltsqualität für den Fußverkehr fördern. Burggasse, Neustiftgasse, Lerchenfelder Straße Es soll geprüft werden, ob Verkehrsberuhigungsmaßnahmen umgesetzt werden können, um das hohe Verkehrsaufkommen in der Burggasse, Neustiftgasse und Lerchenfelder Straße zu reduzieren. Weiters sollen die Gehsteige verbreitert werden und Elemente zur Aufwertung des Straßenraums wie Begrünungen eingesetzt werden. Eine regelmäßige Abfolge von Ausruhemöglichkeiten soll umgesetzt werden. Hermanngasse Im Bereich der Mündung zur Burggasse gilt die fehlende Querungsmögllichkeit als Barriere. Das Schaffen einer Querungsmöglichkeit soll vor allem die Verkehrssicherheit fördern und als direkte Verbindung zur verkehrsberuhigten Myrthengasse dienen. Spittelbergzentrum Durch den Schulstandort in der Stiftgasse und die vorhandenen schmalen Gehsteige gibt es hier einen guten Grund für eine Verkehrsberuhigung vor der Volksschule und eine Aufwertung der Aufenthaltsqualität. Auch in der Kirchberggasse, wo sich ein Kindergarten und ein Spielplatz befinden, sind beidseitig schmale Gehsteigbreiten, die zusätzlich durch Poller und Grünflächen verringert werden und wenig Platz für Fußgänger*innen bieten. Die Kirchberggasse könnte als Fußgängerzone umgestaltet werden. Faßziehergasse/ Gardegasse Durch die gegebenen schmalen Gehsteigbreiten in diesem Grätzel wäre eine Umwandlung in Wohnstraßen, o.ä. und Begrünungselemente anzudenken. Abbildung 47 Beispiel Faßziehergasse k1.) Jänner 2022 52 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Foto: komobile Siebensternviertel Das bereits bestehende lokale Zentrum um den Siebensternplatz bietet Potential zum Ausbau. Die zukünftige neue U-Bahn Station und eine Aufwertung der Kirchengasse und der Mondscheingasse, die aktuell von Stellplätzen dominiert wird, könnte eine fußgeherfreundliche Verbindung zur Neubaugasse darstellen. U-Bahn Station Neubaugasse/Kirchengasse Durch die zukünftige Erweiterung des U-Bahn Angebots im Bezirk und die Zu- und Abgänge zu den Stationen soll eine Aufwertung der anliegenden Straßen(z.B. Fußgängerzone) angedacht werden. Durch die neuen Umsteigemöglichkeiten ist eine Steigerung der Frequenz im Fußverkehr zu erwarten, was auch Auswirkungen auf die potentiellen Einkaufsmöglichkeiten, etc. hat. Mechitaristengasse Die Ausweisung der Mechitaristengasse als Wohnstraße erlaubt zwar den Aufenthalt auf der Fahrbahn, es fehlt allerdings der gestalterische Anreiz und die Begrünung. Bsp: für Wohnstraße fußverkehrsfreundlich gestalten, Attraktivierung durch Begrünung.(siehe auch Kapitel 4.2.2 Wohnstraßen) Abbildung 48 Beispiel Mechitaristengasse komobile Jänner 2022 53 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Foto: komobile Neubaugasse Der Umbau der Neubaugasse zwischen Burggasse und Mariahilfer Straße zur Begegnungszone war ein wichtiger Beitrag zur Aufwertung des Straßenraums. Dem Abschnitt zwischen Burggasse und Lerchenfelder Straße fehlt es hingegen noch an Begrünung und einer qualitätvollen, durchgehenden Fußverkehrsverbindung. Mondscheingasse Die Mondscheingasse stellt eine verkehrsberuhigte Verbindung von der Neubaugasse zum Siebensternviertel dar. Für den Fußverkehr fehlt es allerdings an Aufenthaltsqualität. Durch Gehsteigverbreiterungen kann eine Attraktivierung für Fußgänger*innen erzielt werden. Kaiserstraße Entlang der gesamten Kaiserstraße gibt es Defizite hinsichtlich Begrünung und Beschattung, sowie fehlender Aufenthaltsqualität, die diese Verbindung durch den Bezirk für Fußgänger*innen unattraktiv erscheinen lässt. Die Verbreiterung der Gehsteige und Aufenthaltsflächen sowie Sitzgelegenheiten in regelmäßigem Abstand können diesen Mängeln entgegenwirken. Außerdem soll die Querbarkeit der Straße erhöht werden. Westbahnstraße Durch die Straßenbahnschienen entlang der Westbahnstraße sind die Möglichkeit zur Erweiterung der Gehflächen gering, aber dennoch sollte eine Verbreiterung der Gehsteige, wo es möglich ist, angedacht werden. Auch der fehlenden Begrünung und Aufenthaltsqualität sollte entgegengewirkt werden. Ein kleines Zentrum in diesem Grätzel hat sich an der Kreuzung zur Zieglergasse gebildet, das Potential für mehr Verweilräume bietet. Eine Sitzgelegenheit kann die Aufenthaltsqualität erhöhen. Urban-Loritz-Platz Der Urban-Loritz-Platz stellt einen wichtigen Knotenpunkt für den öffentlichen Verkehr dar und gleichzeitig bietet er hohes Gefährdungspotential durch das hohe Verkehrsaufkommen und die Straßenbahn für den Fußverkehr. Mehr und verbesserte Querungsmöglichkeiten, über den Gürtel und über die Westbahnstraße, und vermehrtes Augenmerk auf Aufenthaltsqualität können zur Aufwertung beitragen und einen attraktiven Ein- und Ausgang zum Bezirk bieten. Insbesondere auch die vorhandene Wohnstraße kann hinsichtlich der Aufenthaltsqualität verbessert werden. Hier ist eine farbliche Unterlegung bei der Wohnstraße angedacht. Sophienspital Die Neuplanung des Sophienspitals stellt einen Impulsgeber für eine zukünftige Durchwegung und die Möglichkeit, eine große flächige Barriere, abzubauen dar. Vor allem der unmittelbaren Umgebung sollte eine Möglichkeit für eine attraktive Verbindung zur U-Bahn Station„Westbahnhof“ gegeben werden. k1.) Jänner 2022 54 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Seidengasse Durch Verkehrsberuhigung soll dem hohen MIV-Durchzugsverkehr in der Seidengasse gegengesteuert werden. Teilweise geringe Gehsteigbreiten sollen verbreitert werden, um mehr Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen zu bieten. Museumsplatz Der Museumsplatz dient als wichtige Verbindung für die touristischen Sehenswürdigkeiten und bildet gleichzeitig durch das hohe MIV Aufkommen eine lineare Barriere, die es abzubauen gilt. Die Querungsmöglichkeiten können durch größere Aufstellbereiche und eine fußgeherfreundliche Ampelschaltung verbessert werden. Stiftskaserne/ Karl-Schweighofer-Gasse / Museumsquartier Durch die Stiftkaserne und das mit einer Mauer umgebende Museumsquartier ergeben sich weite Umwege für den Fußverkehr. Durchwegungen und Abkürzungen können diesen Bereich fußgeherfreundlicher gestalten. Westbahnhof Beim Westbahnhof gehen etliche Fußgänger*innen entlang der Straßenbahngleise. Hier kann eine attraktive parallele Fußwegverbindung die Wege verlagern. Zudem sollen die Querungen, besonders die Ampelschaltungen, über den Gürtel fußgeherfreundlich gestaltet werden. Emil-Maurer-Platz In der Gürtelmittelzone beim Emil-Maurer-Platz gibt es keinen separaten Gehweg, sondern der Fußweg führt durch den Skater-Park. Daher weichen viele Menschen auf den Radweg aus. Die Nebenfahrbahn kann hier zu Gunsten des Fuß- und Radverkehrs umgestaltet werden. Kreuzung Schottenfeldgasse/ Lindengasse Beim Kreuzungsplateau Schottenfeldgasse/ Lindengasse gibt es vergleichsweise lange Wartezeiten bei der Ampel für Fußgänger*innen, zudem fehlen Gehsteigvorziehungen, so dass die Querung über die Fahrbahn lang ist. Da in der Nähe ein Seniorenwohnheim ist, sollen die Bedingungen möglichst nutzergerecht angepasst werden. Lindengasse ON 57 Im Bereich des Kindergartens bei ON 57 soll das Umfeld verbessert und an die benutzerspezifischen Bedürfnisse(z.B. Schaffung von Scooter-Abstellplätzen) angepasst werden. Wichtig sind auch die fußläufige Verbindung zum Andreaspark, siehe Maßnahmen Andreasgasse, und eine verbesserte Kreuzungsgestaltung Zieglergasse/ Lindengasse. Kreuzung Lindengasse / Zieglergasse Die Kreuzung Zieglergasse und Lindengasse ist im Nahbereich der GTVS Zieglergasse und liegt auf dem Schulweg. Es gibt dort Konflikte zwischen dem abbiegenden MIV und den Fußgänger*innen, k1.) Jänner 2022 55 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht zudem sind die Gehsteige teilweise unter 2m Breite. Hier kann eine verbesserte Ampelschaltung zu Gunsten der Fußgänger*innen(vorgezogenes Grün bzw. Rundherum Grün) zur Verbesserung beitragen. Ahornergasse Die Ahornergasse ist eine Sackgasse und dient dem MIV als Zufahrt zur Garage und zum Abstellen von PKWs. Sie ist jedoch eine wichtige fußläufige Verbindung zur Neubaugasse, da es hier eine Durchgangsmöglichkeit gibt. Eine Aufwertung für den Fußverkehr und eine Anhebung der Aufenthaltsqualität wird hier vorgeschlagen. Maßnahmen Schulwege Schulumfeld VS Burggasse In den Schulwegplänen der Stadt Wien sind die schmalen Gehsteige mit Breiten unter 2,0m in den Kreuzungsbereichen Burggasse/ Breite Gasse, Neustiftgasse/ Kirchengasse sowie Siebensterngasse / Sigmundsgasse als kritische Bereiche aufgelistet. Die Gehsteige sollen hier aufgrund der hohen Frequenz an Fußgänger*innen bzw. der Bushaltestelle auf mind. 2,5m verbreitert werden. Ausgenommen davon ist die Sigmundsgasse aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse wegen der Straßenbahngleise. Die Querung Burggasse/ Kirchengasse wird hinsichtlich der kurzen Grünphase und der abbiegenden Fahrzeuge als kritisch betrachtet. Hier können ein vorgezogenes Grünsignal(vor den abbiegenden Fahrzeugen) und eine längere Grünphase bzw. ein ausschließliches Grün für Fußgänger*innen zum Queren zur Verbesserung beitragen. Vor der Volksschule in der Burggasse 37 gibt es eine Nebenfahrbahn. Diese könnte, ähnlich wie vor Hausnummer 49-53 rückgebaut werden, und so als großzügiger Vorplatz vor der Schule fungieren. Schulumfeld VS Kenyongasse In dem Schulwegplan VS Kenyongasse werden die unsicheren Kreuzungsbereiche Kaiserstraße/ Stollgasse, Stollgasse/ Kenyongasse, Übergang Westbahnhof, Übergänge Europaplatz und Neubaugürtel/ Märzstraße sowie Neubaugürtel/ Urban-Loritz-Platz hinsichtlich fehlender Aufstellflächen, fehlender Übergänge v.a. bei den Straßenbahnschienen, nicht geregelter oder mit gleichzeitiger Freigabe für abbiegende Straßenbahn als kritische Bereiche aufgelistet. Die Aufstellflächen sollen vergrößert und die Hindernisse im Kreuzungsbereich entfernt bzw. versetzt werden. Eine fußgeherfreundliche Anpassung der Lichtsignalanlagen kann die Konflikte minimieren. Entlang des inneren Neubaugürtels ist die Gehsteigbreite unter 2,0m. Hier soll aufgrund der hohen Frequenz die Breite auf mind. 2,5m verbreitert werden. Im mittleren Bereich des Gürtels entlang der Straßenbahngleise gibt es keine fußläufige Verbindung. Ein Gehsteig entlang der westlichen Straßenseite des inneren Neubaugürtels soll überprüft werden. k1.) Jänner 2022 56 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Schulumfeld VS und MS Neustiftgasse Die Volksschule liegt an der viel befahrenen Neustiftgasse. An der T-Kreuzung mit der Halbgasse gibt es über die Neustiftgasse nur einen Schutzweg. Hier könnte ein zweiter Schutzweg nördlich gekennzeichnet werden, damit ein Queren auch von der westlichen Straßenseite der Halbgasse möglich ist. Alternativ kann ein angehobenes Plateau errichtet werden, um ein flächiges Queren zu ermöglichen. An dieser Kreuzung befinden sich zusätzlich zwei Kindergartengruppen. Die Gehsteige aus Richtung Gürtel kommend sind ab der Wimbergergasse unter dem Mindestmaß von 2,0m und sollten dementsprechend verbreitert werden. Im Schulwegplan wird weiters der Kreuzungsbereich Lerchenfelder Gürtel/ Neustiftgasse aufgrund der VLSA als Gefahrenstelle ausgewiesen. Hier kann eine fußgeherfreundliche Ampelschaltung(vorgezogenes Grün, längere Freigabezeit) die Verkehrssicherheit erhöhen. Schulweg VS Stiftgasse Die Volksschule Stiftgasse liegt in einer wenig befahrenen Seitengasse. Hier können Überlegungen zur Verkehrsberuhigung in Hinblick auf ein zeitliches Fahrverbot in Form einer Schulstraße oder auch eine Kategorisierung mit einer höheren Wertigkeit für Fußgänger*innen, z.B. Erweiterung der Fußgängerzone wie zu Zeiten des Weihnachtsmarkts, angedacht werden. Schulumfeld VS Zieglergasse Besonders die Querungen über die Straßenbahngleise werden für die Schulkinder als Gefahrenstelle hervorgehoben. Hier kann nur mittels Mobilitätserziehung auf die Vorfahrt der Straßenbahn an Schutzwegen hingewiesen werden. Als weitere gefährliche Stelle wird das Queren der Mariahilfer Straße(Begegnungszone) auf Höhe der Schottenfeldgasse angeführt. Es wird empfohlen erst auf Höhe der Zieglergasse zu Queren. In der Schottenfeldgasse/ Webgasse können Verkehrsberuhigungsmaßnahmen dazu beitragen, dass Verkehrsaufkommen zu senken. Bei der Volksschule Zieglergasse gibt es Überlegungen eine Schulstraße einzuführen. In Abstimmung mit der Schulleitung kann ein Konzept erarbeitet werden. Weitere Ideen Zertifikat für barrierefreie Geschäfte Um Geschäfte mit einem barrierefreien Zugang hervorzuheben, gibt es die Idee ein neubauinternes Zertifikat für besonders fußgeherfreundliche und barrierefreie Geschäfte auszustellen. Gesundheit und Öffentlichkeitsarbeit Zur Stärkung des Bewusstseins für die gesunde Fortbewegungsart Gehen, wird eine Kampagne mit Einbindung der Neubauer Arztpraxen überlegt. k1.) Jänner 2022 57 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Entwicklungsplan Öffentlicher Raum Die Ideen und Vorschläge des sich derzeit in Ausarbeitung befindenden„Entwicklungsplan Öffentlicher Raum“ sollen berücksichtigt werden. Dabei geht es insbesondere um die Grün- und Freiräume und deren Aufwertung, beispielsweise durch die Schaffung von„verbundenen Parks“. 7 Zielerreichung und Indikatoren Zielerreichung Wichtig ist es die Zielerreichung, nämlich einen fußgeherfreundlichen Bezirk umzusetzen, regelmäßig zu überprüfen. Die Dokumentation kann mittels einem jährlichen Monitoring Bericht erfolgen, der beispielsweise der Mobilitätskommission vorgelegt wird. Durch eine regelmäßige Überprüfung soll gewährleistet werden, dass konkrete Umsetzungsschritte erfolgen und dokumentiert werden. Indikatoren Um die Ergebnisse messbar zu machen, können folgende Parameter als Indikatoren herangezogen werden: Gerechte Verteilung des Straßenraums  Anteil Flächen für Fußverkehr steigt bei Umbau-/ Straßenerneuerungsprojekten  Erhöhung des Anteils an Fußwegen im Bezirk, Erhebung z.B. mit automatischen FGZählungen an ausgewählten Querschnitten  Anzahl der umgesetzten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vor Schulen  Anzahl"x" der VLSA im Bezirk, die hinsichtlich ihrer Fußgänger*innen-freundlichkeit überprüft wurden  Fläche in„x“ m 2 , die von Hindernissen(wie Altstoffsammelcontainern, Fahrradabstellanlagen) freigeräumt wurde Hohe Aufenthaltsqualität und angenehme Umfeldgestaltung  Anzahl"x" von neuen, begrünten Elementen werden angelegt  Anzahl"x" an neuen Aufenthaltsbereichen mit Beschattung werden geschaffen  Anzahl"x" an Wegen, die hinsichtlich Gestaltung und Attraktivität untersucht und für geeignet befunden wurden  Anzahl“x” an neu aufgestellten Sitzmöglichkeiten  Anzahl"x" an Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Selbständigkeit im Straßenraum für alle(Inklusion)  Reduktion der Anzahl an FG-Unfällen im Bezirk k1.) Jänner 2022 58 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht  Erhöhung des Anteils an Kindern, die ihre Schulwege allein zurücklegen  Bezirksfußverkehrsplan ist fertiggestellt Fairness zwischen Verkehrsteilnehmer*innen "x"%/ Anzahl"x" an Personen werden mit der Kampagne zur Bewusstseinsbildung erreicht "Mind. 1 Workshop/ Wissensaustausch mit Fokus auf Fußgänger*innen wird in der BV durchgeführt  Manual(Leitfaden) für Bezirksrät*innen, welche für Fußgänger*innen relevante Punkte bei (Orts-)verhandlungen berücksichtigt werden müssen(z.B. Einhaltung der 2,0m Restgehsteigbreite) wird erstellt"  Mind. Anzahl"x" von Gesprächen mit Bewohner*innen und Geschäftstreibenden werden geführt "x"%/ Anzahl"x" an Personen werden mit der Kampagne zur Zu-Fuß-Gehen und Gesundheit erreicht k1.) Jänner 2022 59 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau 8 Good-Practice Beispiele 8.1 Kampagnen „Velo-Charta für fußgängerfreundliches Velofahren“ 17 velo­ charta für fussgängerfreundllches velofahren velo­ charta für fussgängerfreundllches velofahren Bericht .. .c u t: . • c '! 0 1 3 3: 3: ~ ffl ffl Bewusstseinsbildungskampagne in der Schweiz mit der Zielgruppe Radfahrer*innen, die diese zu mehr Rücksichtnahme auf Fußgänger*innen ermuntern will. Die Velo-Charta wurde durch die Verkehrsclubs von Basel, sowie den Basler Interessensvertretungen für Fuß- und Radverkehr lanciert und in Aktionswochen, sowie online wurde zur Unterschrift aufgerufen. Die Kampagne bestand aus einer Medienkampagne inkl. Plakaten, sowie einer Aktionswoche, in der Verteilaktionen stattfanden Unterschriften gesammelt und Gespräche geführt wurden. Link: https://www.velo-charta.ch/ Gehsteig ≠ Fahrsteig bzw.#GehsteigistkeinFahrsteig Österreich Eine Kampagne von walk-space.at(Österreichischer Verein für FußgängerInnen). Der Fokus liegt darauf, dass der Gehsteig Fußgänger*innen vorbehalten bleiben soll. Die Kampagne läuft vor allem über Social Media, Newsletter und Medienmitteilungen. Link: https://www.walk-space.at/index.php/bewusstsein/gehsteigistkeinfahrsteig Selbständig zur Schule Eine Kampagne vom Land Vorarlberg zur Sensibilisierung, dass Kinder den weg in die Schule allein gehen sollen. Link: https://www.youtube.com/watch?v=OtBEnyXBgeo 17 https://www.velo-charta.ch/fileadmin/user_upload_velo-charta/Plakate/Velo-Charta_Plakat_1.pdf, https://www.velo-charta.ch/fileadmin/user_upload_velo-charta/Plakate/Velo-Charta_Plakat_2.pdf komobile Jänner 2022 60 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Infos auf der Homepage der Schule Infos auf der Homepage der Schule zu Schulwegsicherheit und Pedibus. Bsp. VS Zell in Kufstein Link: https://vs-kufsteinzell.tsn.at/ Bericht k1.) Jänner 2022 61 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht 8.2 Gestaltungsbeispiele Im Bezirk Neubau wurden in den vergangenen Jahren bereits einige Anreize und Umgestaltungen umgesetzt um den Fußverkehr zu attraktiveren. Abbildung 49 Belebung und Begrünung, Wohnstraße, Lindengasse Foto: komobile komobile Jänner 2022 62 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abbildung 50 Gerechte Verteilung des Straßenraums und Aufenthaltsraum, Burggasse Bericht Foto: komobile Abbildung 51 Begrünung und Verkehrsberuhigung, Wohnstraße, Richtergasse Foto: komobile komobile Jänner 2022 63 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abbildung 52 Aufenthaltsfläche und Sitzgelegenheit, Parklet, Neustiftgasse Bericht Foto: komobile Abbildung 53 Verweilraum mit Begrünung, Parklet, Westbahnstraße Foto: komobile komobile Jänner 2022 64 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abbildung 54 Gehsteigdurchziehung, Neustiftgasse Bericht Foto: komobile Abbildung 55 Gehsteigvorziehung, Breite Gasse Foto: komobile komobile Jänner 2022 65 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abbildung 56 Sitzgelegenheiten, Fußgängerzone Zollergasse Bericht Foto: komobile Abbildung 57 Niveauausgleich und Pflasterung, Begegnungszone Zollergasse Foto: komobile komobile Jänner 2022 66 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Abbildung 58 Wohnstraße Stuckgasse Bericht Foto: komobile Abbildung 59 Eröffnungsfeier, Neubaugasse Foto: Olivia Kantner komobile Jänner 2022 67 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Anhang Anhang 1. Planliste Plan Nr° Name 01 Bestandsplan 02 Defizitanalyse 03 Zielnetz und Maßnahmen Bericht Stand Dezember 2021 Dezember 2021 Dezember 2021 komobile Jänner 2022 68 Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau Bericht Anhang 2. Leitbild Eckpunkte für das Leitbild für"Fußgänger*innenfreundlicher Bezirk Neubau" übergeordnete Ziele Gesundheit der Bevölkerung stärken, Klima- und Umwelt schützen Handlungsfelder Gerechte Verteilung des Straßenraums und fußgeherfreundliche Bedingungen Umsetzungsziele Indikatoren Ausreichend breite, qualitativ hochwertige Gehsteige, Gehwege und Flächen(Plätze, FGZonen, etc.) für Fußgänger*innen schaffen öffentliche Durchwegungen ermöglichen und kennzeichnen Ampelphasen(Freigabezeiten der VLSA) an Bedürfnisse von Fußgänger*innen anpassen 1 Anteil Flächen für Fußverkehr steigt bei Umbau-/ Straßenerneuerungsprojekten Erhöhung des Anteils an Fußwegen im Bezirk, Erhebung z.B. mit automatischen FG-Zählungen an ausgewählten Querschnitten Anzahl"x" der VLSA im Bezirk, die hinsichtlich ihrer Fußgänger*innen-freundlichkeit überprüft wurden Fläche in„x“ m 2 , die von Hindernissen(wie Altstoffsammelcontainern, Fahrradabstellanlagen) freigeräumt wurde Hohe Aufenthaltsqualität und angenehme Umfeldgestaltung Baumscheiben, Abkühlelemente, Fassadenbegrünung, Grünflächen etc. anlegen Anzahl"x" von neuen, begrünten Elementen werden angelegt Aufenthaltsbereiche mit Sitzmöglichkeiten und Beschattung schaffen Anzahl"x" an neuen Aufenthaltsbereichen mit Beschattung werden geschaffen Anzahl"x" an neuen Sitzgelegenheiten aufgestellt Abwechslungsreiche, attraktive Wege für Anzahl"x" an Wegen, die hinsichtlich Gestaltung und Fußgänger*innen schaffen und so die Freude am Attraktivität untersucht und für geeignet befunden Zu-Fuß-Gehen fördern wurden Negative Umwelteinflüsse minimieren Anzahl"x" an Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Verkehrssicherheit für alle Kommunikation und Bewusstseinsbildung Selbständigkeit im Straßenverkehr für alle 1 (Inklusion) Fairness zwischen Verkehrsteilnehmer*innen Abbau von Barrieren und Schaffung von sicheren Wegen für mobilitäts- und sinneseingeschränkte Reduktion der Anzahl an FG-Unfällen im Bezirk Menschen Sichere Gestaltung der Wege von/zu Bildungs- Erhöhung des Anteils an Kindern, die ihre Schulwege und Betreuungseinrichtungen, Seniorenzentren alleine zurücklegen Verkehrsberuhigung vor Schulen umsetzen Anzahl der umgesetzten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vor Schulen Bezirksfußverkehrsplan erstellen, in dem sichere, Bezirksfußverkehrsplan ist fertiggestellt barrierefreie Wege ersichtlich sind Rücksichtnahme auf die jeweils anderen Verkehrsteilnehmer*innen stärken Bewusstsein innerhalb der Bezirksvorstehung für die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer*innen schärfen Bewusstsein der Wohnbevölkerung und der Geschäftsinhaber*innen für die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer*innen schärfen Bewusstsein aller Verkehrsteilnehmer*innen für die positiven gesundheitlichen Aspekte von ZuFuß-Gehen erhöhen "x"%/ Anzahl"x" an Personen werden mit der Kampagne zur Bewusstseinsbildung erreicht Mind. 1 Workshop/ Wissensaustausch mit Fokus auf Fußgänger*innen wird in der BV durchgeführt, Manual für Bezirksrät*innen, welche für Fußgänger*innen relevante Punkte bei (Orts)verhandlungen berüchsichtigt werden müssen (z.B. die Einhaltung der 2m Restgehsteigbreite) wird erstellt Mind. Anzahl"x" von Gesprächen mit Bewohner*innen und Geschäftstreibenden werden geführt "x"%/ Anzahl"x" an Personen werden mit der Kampagne zur Zu-Fuß-Gehen und Gesundheit erreicht komobile Jänner 2022 69