Städtisches EnergieeffizienzProgramm 2030(SEP 2030) der Stadt Wien (Aktualisierte Version 2025) Stadt Wien Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 wien.gv.at 1/ 64 Inhalt 1 Vorwort............................................................................................................................................ 5 2 Zusammenfassung.......................................................................................................................... 7 2.1 Warum eine Überarbeitung?.................................................................................................................. 7 1. Anpassung an neue rechtliche und politische Rahmenbedingungen.................................................. 7 2. Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Erfahrungen............................................................... 8 3. Integration neuer strategischer Zielsetzungen der Stadt Wien............................................................ 8 4. Erweiterung und Aktualisierung des Maßnahmenkatalogs................................................................... 8 5. Regelmäßige Aktualisierung der Maßnahmenbündel............................................................................ 8 2.2 Energieeffizienz als politische und rechtliche Priorität........................................................................ 8 2.3 Energieeffizienzpfad für Wien bis 2030..............................................................................................10 2.4 Maßnahmen und Instrumente...............................................................................................................11 2.5 Handlungsfelder.......................................................................................................................................12 Handlungsfeld Mobilität.................................................................................................................................12 Handlungsfeld Gebäude.................................................................................................................................13 Handlungsfeld produzierender Bereich.......................................................................................................14 Handlungsfeld Erzeugung und Verteilung..................................................................................................14 Handlungsfeld Magistrat................................................................................................................................15 Handlungsfeld Umsetzung und Monitoring des SEP 2030......................................................................15 3 Warum? Der politisch-rechtliche Rahmen.................................................................................... 16 3.1 Der europäische Rahmen für Energieeffizienz...................................................................................16 3.2 Der bundesgesetzliche Rahmen für Energieeffizienz........................................................................18 Nationale Zielwerte und rechtlicher Rahmen..............................................................................................18 Europäische Bezugswerte...............................................................................................................................18 3.3 Energieeffizienz in Wien..........................................................................................................................19 4 Quantitativer Rahmen bis 2030.................................................................................................... 21 4.1 Ausgangssituation....................................................................................................................................21 Endenergieverbrauchsentwicklung seit 1990............................................................................................21 Bestehende Zielsetzungen..............................................................................................................................22 Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 2/ 64 Der quantitative Rahmen 2005 bis 2030....................................................................................................23 4.2 Energieeffizienzpfad 2030.....................................................................................................................26 5 Maßnahmen, Instrumente und Umsetzungsschritte im Kompetenzbereich Wiens.................... 28 5.1 Handlungsfeld Mobilität.........................................................................................................................31 Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs......................................................................33 Maßnahmen zur Attraktivierung des öffentlichen Raums für den umweltfreundlichen Verkehrsverbund..............................................................................................................................................34 Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur...............................................................................35 Maßnahmen zur Verbesserung des Fußgänger*innenverkehrs..............................................................35 Maßnahmen, um die individuelle private und betriebliche Mobilität umweltfreundlicher zu gestalten.............................................................................................................................................................37 Übergreifende Maßnahmen...........................................................................................................................38 5.2 Handlungsfeld Gebäude.........................................................................................................................38 Übergreifende Maßnahmen für Neubau und Sanierung, Wohn- und Nicht-Wohngebäude............40 Spezifische Maßnahmen zur Sanierung von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden..........................42 Spezifische Maßnahmen für den Neubau von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden.......................44 5.3 Handlungsfeld produzierender Bereich...............................................................................................44 5.4 Handlungsfeld Erzeugung und Verteilung..........................................................................................47 5.5 Handlungsfeld sektorübergreifende Maßnahmen............................................................................49 Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen.........................................................................................49 Bewusstseinsbildende Maßnahmen.............................................................................................................50 Begleitforschung..............................................................................................................................................50 5.6 Handlungsfeld Magistrat........................................................................................................................51 Energieeffiziente Magistratsobjekte, Gesundheitseinrichtungen und Gemeindebauten..................53 Energieeffiziente Mobilität im Magistrat.....................................................................................................56 Energieeffiziente öffentliche Beleuchtung und Signalanlagen................................................................56 Energieeffiziente Beschaffung.......................................................................................................................57 Allgemeine, übergreifende Maßnahmen.....................................................................................................58 5.7 Handlungsfeld Umsetzung und Monitoring.......................................................................................59 6 Anhang........................................................................................................................................... 61 6.1 Glossar........................................................................................................................................................61 6.2 Abbildungsverzeichnis............................................................................................................................63 Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 3/ 64 6.3 Tabellenverzeichnis..................................................................................................................................63 6.4 Bildverzeichnis..........................................................................................................................................63 6.5 Quellenverzeichnis...................................................................................................................................63 Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 4/ 64 1 Vorwort Ein bewusster und sparsamer Umgang mit Energie ist heute wichtiger denn je. Jede Kilowattstunde, die wir nicht verbrauchen, stärkt unsere Unabhängigkeit von Energieimporten, schont wertvolle Ressourcen und spart Kosten. Die gestiegenen Energiepreise haben viele Menschen dazu bewegt, sich stärker mit dem sparsamen Umgang mit Energie und dem Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu beschäftigen. Mehr Energieeffizienz ist eine wichtige Voraussetzung, um Gebäude und ganze Energiesysteme zu dekarbonisieren. Die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen sollte immer der erste Schritt sein. Durch eine konsequente Maßnahmenumsetzung in allen Bereichen wird nicht nur der Energieverbrauch gesenkt, sondern auch die Stadt auf zukünftige Herausforderungen, wie etwa den Ausstieg aus Gas, vorbereitet. Das Städtische Energieeffizienz-Programm 2030(SEP 2030) wurde bei der Überarbeitung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst: Neue Maßnahmen wurden ergänzt, bereits umgesetzte Maßnahmen wurden entfernt und veraltete Maßnahmen an neue Vorgaben und rechtliche Rahmenbedingungen angepasst. Damit bleibt das Thema Energieeffizienz auch künftig in Wien fest verankert. Mit dem SEP 2030 reagiert die Stadt, zusätzlich zu den klima- und energiepolitischen Vorgaben seitens der EU und des Bundes, auf die übergeordneten Ziele der Smart Klima City Wien Rahmenstrategie, den Wiener Klimafahrplan und andere energiebezogene Fachkonzepte der Stadt Wien. Im Mittelpunkt stehen über 100 konkrete Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern. Ein zentrales Ziel des SEP 2030 bleibt die Senkung des Endenergieverbrauchs pro Kopf um 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2005. Dank konsequenter Maßnahmenumsetzung in den letzten Jahren bleibt Wien am Zielpfad beziehungsweise unterschreitet dieses sogar. Der Energieverbrauch pro Kopf sank seit 2005 signifikant. Der absolute Energieverbrauch ist ebenfalls deutlich zurückgegangen, obwohl die Bevölkerung im selben Zeitraum um mehr als 20 Prozent gewachsen ist. Diese positive Entwicklung ist zu einem überwiegenden Teil auf die konsequente Berücksichtigung der„Energieeffizienz“ in der Stadtverwaltung zurückzuführen. Sie wurde aber auch durch äußere Einflüsse begünstigt – etwa durch ungünstige wirtschaftliche Veränderungen nach der Corona-Pandemie oder milde Winter. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 5/ 64 Um die Zielsetzungen im Energieeffizienzbereich konsequent zu verfolgen und den eingeschlagen Energieeffizienzpfad fortzusetzen, sind noch weitere Anstrengungen in den nächsten Jahren notwendig. Mit dem SEP 2030 bündelt Wien seine Kräfte, um Energieeffizienz auf allen Ebenen weiter zu steigern und damit den Weg in eine klimafreundliche Zukunft konsequent fortzusetzen. © Stadt Wien – PID/ Petramer Mag. Jürgen Czernohorszky Amtsführender Stadtrat für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal © Stadt Wien – Energieplanung/ Fürthner DI Herbert Ritter Abteilungsleiterin-Stellvertreter der Abteilung Energieplanung Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 6/ 64 2 Zusammenfassung Bild 1: Innenansicht des Eisspeichers im Kindergarten Kugelfanggasse © Stadt Wien – Energieplanung/ Christian Fürthner 2.1 Warum eine Überarbeitung? Die Überarbeitung des Städtischen Energieeffizienz-Programms 2030(SEP 2030) dient dazu, das Programm an die aktuellen politischen, rechtlichen und strategischen Rahmenbedingungen anzupassen und die Wirksamkeit der Maßnahmen auf Basis der bisherigen Erfahrungen zu stärken. 1. Anpassung an neue rechtliche und politische Rahmenbedingungen Seit der letzten Fassung des SEP 2030 haben sich die energie- und klimapolitischen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene deutlich weiterentwickelt. Mit der neuen EUEnergieeffizienzrichtlinie(EED III, 2023) und der novellierten EU-Gebäuderichtlinie(EPBD, 2024) wurden ambitioniertere Ziele gesetzt und verbindliche Einsparverpflichtungen eingeführt, die eine Aktualisierung der lokalen Programme notwendig machen. Auch auf Bundesebene wurde das Energieeffizienzgesetz(EEffG, 2023) novelliert und die Zielwerte für den Endenergieverbrauch bis 2030 nachgeschärft. Das SEP 2030 reagiert auf diese Vorgaben und überführt sie in ein konsistentes städtisches Handlungskonzept. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 7/ 64 2. Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Erfahrungen Die Stadt Wien konnte in den vergangenen Jahren durch gezielte Maßnahmen und konsequente Umsetzung bereits erhebliche Fortschritte erzielen: Der Endenergieverbrauch pro Kopf wurde zwischen 2005 und 2023 um rund 33 Prozent reduziert – ein wesentlicher Schritt zur Erreichung der SEP 2030-Ziele. Diese Entwicklung ist jedoch auch durch externe Faktoren, wie konjunkturelle Veränderungen, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und mehrere milde Winter beeinflusst worden. Um die Zielerreichung bis 2030 langfristig abzusichern, ist eine regelmäßige Überprüfung, Nachschärfung und Anpassung der Maßnahmen erforderlich. 3. Integration neuer strategischer Zielsetzungen der Stadt Wien Mit der Überarbeitung des SEP 2030 stärkt die Stadt Wien ihre Vorreiter*innenrolle im Bereich Energieeffizienz und verankert die energieeffizienzbezogenen Zielsetzungen auf kommunaler Ebene. Das Programm steht in enger Verbindung mit der Smart Klima City Strategie Wien, dem Wiener Klimafahrplan und dem Wien-Plan(Stadtentwicklungsplan STEP 2035). Die Maßnahmen des SEP 2030 wurden so ausgerichtet, dass sie einen messbaren Beitrag zu den städtischen, nationalen und europäischen Energie- und Klimazielen leisten und Wiens internationale Vorbildfunktion weiter festigen. 4. Erweiterung und Aktualisierung des Maßnahmenkatalogs Im Zuge der Überarbeitung wurde der bestehende Maßnahmenkatalog umfassend geprüft, ergänzt und aktualisiert. Abgeschlossene oder überholte Maßnahmen wurden gestrichen, neue Maßnahmen hinzugefügt und bestehende inhaltlich und methodisch weiterentwickelt. Dadurch bleibt das SEP 2030 ein dynamisches Steuerungsinstrument, das alle relevanten Handlungsfelder, von Gebäuden bis Mobilität über den produzierenden Bereich bis hin zu Verwaltung, Erzeugung und Monitoring abdeckt und eine kohärente Weiterentwicklung der Energieeffizienzpolitik der Stadt Wien gewährleistet. 5. Regelmäßige Aktualisierung der Maßnahmenbündel Gemäß den Vorgaben des SEP 2030 sind die Maßnahmenbündel alle 5 Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren, um sie an neue rechtliche Rahmenbedingungen, technologische Entwicklungen und strategische Prioritäten der Stadt Wien anzupassen. Diese periodische Aktualisierung stellt sicher, dass das Programm auch langfristig wirksam bleibt, neue Impulse aufnehmen kann und flexibel auf geänderte Anforderungen der Energie- und Klimapolitik reagiert. 2.2 Energieeffizienz als politische und rechtliche Priorität Energieeffizienz ist seit Jahrzehnten ein zentraler Bestandteil der Wiener Energie- und Klimapolitik. Bereits in den 1990er-Jahren wurden mit dem Ausbau der Fernwärme auf Basis hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung(KWK) und mit Förderprogrammen für thermischenergetische Gebäudesanierungen entscheidende Grundlagen geschaffen. Mit dem Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 8/ 64 Klimaschutzprogramm und dem ersten Städtischen Energieeffizienz-Programm(SEP, 2006) setzte Wien früh auf einen strukturierten Ansatz zur Reduktion des Energieverbrauchs und zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Auf europäischer Ebene wurde Energieeffizienz schrittweise zu einer tragenden Säule der Energieund Klimapolitik. Wichtige Impulse setzten die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden(EPBD I), die Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (EED I) sowie deren Änderungsrichtlinie 2018/2002/EU(EED II, Teil des Clean Energy for all Europeans Package). Ergänzend trug die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG wesentlich zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten bei. Mit dem European Green Deal(2019) und dem darauf aufbauenden„Fit for 55“-Paket(2021) wurde die Klima- und Energiepolitik der EU deutlich ambitionierter. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. In diesem Rahmen wurde 2023 die Energieeffizienzrichtlinie neu gefasst: Die Richtlinie 2023/1791/EU über Energieeffizienz(EED III) verankert das„Energy Efficiency First“-Prinzip (EE1st) in Artikel 3 als übergeordneten Grundsatz und verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Endenergieverbrauch bis 2030 um 11,7 Prozent gegenüber den im Jahr 2020 prognostizierten Werten zu senken. Der REPowerEU-Plan(2022) ergänzte diese Vorgaben, um die Abhängigkeit der EU von fossilen Energieimporten – insbesondere aus Russland – zu verringern. Im Mai 2024 trat zudem die novellierte Gebäuderichtlinie(Richtlinie(EU) 2024/1275) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden(EPBD) in Kraft. Sie zielt darauf ab, den Gebäudesektor bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Bis 2030 müssen alle Neubauten emissionsfrei sein; für öffentliche Gebäude gilt diese Verpflichtung bereits ab 2028. Die Mitgliedstaaten müssen Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz festlegen und insbesondere die energetisch schlechtesten Gebäude schrittweise sanieren. In Österreich bildet das Bundes-Energieeffizienzgesetz(EEffG), den zentralen rechtlichen Rahmen. Es legt fest, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 auf höchstens 920 Petajoule(PJ) begrenzt wird und über den Zeitraum von 2021 bis 2030 717 PJ an kumulierten Einsparungen erzielt werden müssen. Im Rahmen der Überprüfung der Nationalen Energie- und Klimapläne(NEKP, 2024) hat die Europäische Kommission am 6. März 2024 einen indikativ empfohlenen Zielwert von 904 PJ für Österreich vorgeschlagen, der künftig in der nationalen Umsetzung der EED III zu berücksichtigen ist. Die Stadt Wien orientiert sich in ihrer Energie- und Klimapolitik an diesen europäischen und nationalen Rahmenbedingungen. Mit der Smart City Wien Rahmenstrategie 2019-2050 der Smart Klima City Strategie Wien(SKCSW), dem Wien-Plan(Stadtentwicklungsplan 2035) und dem Wiener Klimafahrplan wurde ein umfassender strategischer Rahmen geschaffen, der ökologische, ökonomische und soziale Zielsetzungen integriert. Das Wiener Klimagesetz aus dem Jahr 2024 schafft erstmals eine verbindliche rechtliche Grundlage für die Umsetzung und Steuerung dieser Ziele und verankert die Verpflichtung zur Klimaneutralität bis spätestens 2040 im Wiener Landesrecht. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 9/ 64 Das Städtische Energieeffizienz-Programm 2030(SEP 2030) ist ein zentrales Umsetzungsinstrument dieser Strategien. Es bündelt 22 Maßnahmenpakete mit insgesamt rund 80 Einzelmaßnahmen beziehungsweise Instrumenten in den Bereichen Mobilität, Gebäude, Industrie und Verwaltung. Im Fokus stehen die Senkung des Endenergieverbrauchs, die Steigerung der Effizienz in allen Sektoren sowie die Stärkung der Vorbildrolle des Magistrats. Damit leistet das SEP 2030 einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der städtischen, nationalen und europäischen Energie- und Klimaziele und zur langfristigen Sicherung einer klimaneutralen, resilienten und lebenswerten Stadt Wien. 2.3 Energieeffizienzpfad für Wien bis 2030 Ausgehend von der bisherigen Energieverbrauchsentwicklung Wiens und bestehenden Zielsetzungen wird ein Energieeffizienzziel für das Jahr 2030 gesetzt. Für die Verbesserung der Energieeffizienz ist vor allem das Ziel des Wiener Klimafahrplans gemäß dem Leitziel der Smart Klima City Strategie Wien(SKCSW) relevant und bezieht sich auf die Senkung des lokalen Endenergieverbrauch pro Kopf um 30 Prozent bis 2030 und um 45 Prozent bis 2040 gegenüber dem Basisjahr 2005. Neben dem Energieeffizienzziel enthält die SKCSW auch sektorale Ziele für die wichtigsten Bereiche Mobilität und Gebäude.. Der Endenergieverbrauch ist in Wien von 1990 bis 2005 um rund 29 Prozent von 27.977 Gigawattstunden auf 39.374 Gigawattstunden angestiegen. In den SEP-Perioden 2006 bis 2023 ging der Endenergieverbrauch jedoch von 38.750 auf 31.725 Gigawattstunden zurück, was einer Reduktion von 18 Prozent entspricht. Für das SEP 2030 wird, basierend auf dem SEP 2030-Energieeffizienz-Szenario, als indikatives Ziel für 2030 eine Reduktion des Endenergieverbrauchs pro Kopf um 30 Prozent im Vergleich zu 2005 angestrebt. Konkret bedeutet das ein angestrebtes Ziel von 16.806 Kilowattstunden pro Kopf im Jahr 2030, im Vergleich zu 23.997 Kilowattstunden pro Kopf im Jahr 2005. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 10/ 64 https://stp.wien.gv.at/viennaviz/anonymous/embed.html?id=8f9b249e-8f69-4445-817b-f274e5bd3bb9 Abbildung 1-Indikatives SEP 2030 Ziel Die reale Entwicklung zeigt bereits eine deutliche Reduktion des Energieverbrauchs bis zum Jahr 2023 und, zusammen mit der dynamischen Bevölkerungsentwicklung, eine aktuelle Unterschreitung des vorgesehenen Energieeffizienzpfads auf das Pro-Kopf-Ziel(2023: rund 16.000 Kilowattstunden pro Kopf und Jahr). Die positive Entwicklung beruht auf begünstigenden Begleiteffekten, die den niedrigen Energieverbrauch argumentieren, wie etwa wirtschaftlich stagnierende Jahre, Einfluss der Corona-Pandemie oder zuletzt eher warme Heizperioden. Das Ziel der 30 Prozent Einsparung des Pro-Kopf-Energieverbrauchs bis 2030(im Vergleich zu 2005) wird fortgeschrieben unter der Annahme, dass das Ambitionsniveau für Energieeffizienzmaßnahmen in den im Abschnitt 5 beschriebenen Handlungsfeldern aufrecht erhalten bleibt und die Stadt Wien ihren bisher erfolgreich beschrittenen Weg fortsetzt. 2.4 Maßnahmen und Instrumente Für die kurz- bis mittelfristige Perspektive wurden im SEP 2030 23 Maßnahmenpakete mit insgesamt rund 80 Einzelmaßnahmen beziehungsweise Instrumenten geschnürt. Der Maßnahmenteil ist unterteilt in Maßnahmenbündel für die Handlungsfelder Mobilität, Gebäude, Industrie und Gewerbe sowie ausgewählte Themen im Bereich Energieerzeugung und-verteilung. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 11/ 64 Weiters sind sektorenübergreifende Maßnahmen vorgesehen sowie Maßnahmenpakete für den Magistrat Wien und seine Unternehmungen, letzteres, um die Vorbildwirkung der Stadt Wien zu unterstreichen. Die Auswahl der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz orientiert sich an folgenden Dimensionen: • den erzielbaren Energieeinsparungen und ihrem Beitrag zur Erfüllung der nationalen und europäischen Energieeffizienzziele, • dem langfristigen Kosten-/Nutzenverhältnis für die Bürger*innen, Betriebe und die Stadt • den positiven Auswirkungen auf die regionale Wertschöpfung in Wien sowie • einer ganzheitlichen Betrachtung des Energiesystems, die ökologische, ökonomische und soziale Aspekte integriert. Viele Ansatzpunkte zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Energiesparen sind nicht neu, sondern werden bereits seit Jahren verfolgt. Sie bedürfen nach wie vor der konsequenten Umsetzung mit ausreichender finanzieller Dotierung und – aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen – auch regelmäßiger Nachschärfung. Die Maßnahmen der hier vorliegenden, überarbeiteten Fassung des SEP 2030 wurden daher für die kommenden 5 Jahre bis 2030 aktualisiert. Für ihre volle Wirksamkeit bedürfen viele Maßnahmen weiters fördernder übergeordneter Rahmenbedingungen. 2.5 Handlungsfelder Die wichtigsten Handlungsfelder des SEP 2030 sind daher: Handlungsfeld Mobilität Für das Handlungsfeld Mobilität wurde bereits im Dezember 2014 vom Wiener Gemeinderat ein Fachkonzept Mobilität beschlossen. Aufgrund ihrer Klimarelevanz widmen sich Smart Klima City Strategie Wien und der Wiener Klimafahrplan ausführlich den Transformationszielen im Mobilitätsbereich auf strategischer Ebene. Zentrale Zielvorgaben sind die„Senkung des motorisierten Individualverkehrs(MIV) von derzeit 28 Prozent(2019) auf 15 Prozent“ und die„im Wesentlichen CO 2 -freie Abwicklung der Wirtschaftsverkehre mit Quelle und Ziel innerhalb des Stadtgebietes bis 2030“. Im Unterschied zum ersten Städtischen Energieeffizienz-Programm(SEP) nimmt der Verkehrsbereich im SEP 2030 eine zentrale Rolle ein und beleuchtet die Mobilitätsmaßnahmen und-instrumente aus der Sicht der Energieeffizienz. Die Maßnahmenbündel des aktualisierten SEP 2030 konzentrieren sich auf die Bereiche Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs und des Rad- und Fußgänger*innenverkehrs sowie auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einsatz CO 2 -neutraler Fahrzeugtechnologien in der individuellen und betrieblichen motorisierten Mobilität in Anlehnung an den Wien-Plan (Stadtentwicklungsplan 2035). Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 12/ 64 Die wichtigste übergeordnete Maßnahme, die lokal massiv zur Reduktion des Energieverbrauchs beiträgt, ist die EU-Flottenverbrauchsreduktions-Verordnung. In Kombination mit globalen Marktentwicklungen löst diese Maßnahme technische Effizienzsteigerungen bei den Kraftfahrzeugen und eine Zunahme der E-Mobilität aus. Handlungsfeld Gebäude Mit Blick auf den Gebäudesektor spielen vor allem die aktuellen EU-Vorgaben aus der überarbeiteten Gebäuderichtlinie(EU 2024/1275, EPBD) eine zentrale Rolle. In Österreich wird dazu derzeit die OIB-Richtlinie 6 angepasst(geplant bis Ende 2025), um die neuen europäischen Mindeststandards zu übernehmen. Darauf aufbauend erfolgt die Umsetzung in die Landesgesetzgebung, insbesondere in die Wiener Bauordnung und die Wiener Bautechnikverordnung. Die EPBD verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem, sogenannte Renovierungspässe einzuführen. Diese sollen Eigentümer*innen dabei unterstützen, Schritt für Schritt aufzuzeigen, wie ihr Gebäude bis 2050 zu einem Null-Emissions-Gebäude entwickelt werden kann. Für Österreich ist ein Leitfaden für den Renovierungspass durch das OIB vorgesehen. Darüber hinaus muss Österreich einen Nationalen Gebäuderenovierungsplan(NBRP) erarbeiten, der unter anderen die angestrebten Sanierungsraten, die Priorisierung der energetisch schlechtesten Gebäude sowie entsprechende Finanzierungswege enthält. Die Stadt Wien wird in enger Abstimmung mit Bund und Ländern ihren eigenen Beitrag und Umsetzungsfahrplan leisten müssen – insbesondere durch Bereitstellung relevanter Daten, Flächenangaben und Informationen zum Sanierungsbedarf. Zudem verlangt die EPBD von den Mitgliedstaaten, verbindlich festzulegen, welcher Anteil des Gebäudebestands – etwa der energetisch schwächsten Wohn- und Nichtwohngebäude – bis 2030, 2035 und 2040 saniert werden soll. Diese Vorgaben werden auch für den kommunalen Gebäudebestand in Wien relevant sein. Weitere Maßnahmen betreffen unter anderem: • Neubauten und größere Sanierungen müssen künftig strengere Nachweise zur Energieeffizienz,„solar- readiness“, und(perspektivisch) Lebenszyklus-Kriterien führen. Diese Anforderungen werden über die OIB-RL 6 formuliert und in die Wiener Regelwerke übernommen. • Wien muss Bestandsdaten aufbereiten(Worst-Performer-Listen nach Baualtersklassen, energetischer Zustand) zur Priorisierung von Sanierungen- Input für den NBRP und lokale Förderprioritäten. • Öffentliche Neubauten müssen früher Zero-Emissions-Standards erfüllen; die Stadt muss Bauprogramme entsprechend anpassen(Wohnbauprojekte, Schulbauten, Magistratsliegenschaften). Damit sind wichtige Instrumente zur Vermeidung und/oder Senkung des Energiebedarfs bereits auf einem hohen Niveau angelangt. Erfahrungsgemäß unterscheiden sich Energiebedarf gemäß Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 13/ 64 Energieausweis und tatsächlicher Energieverbrauch teils aus methodischen Gründen, teils aufgrund des Nutzer*innen-Verhaltens und teils aus Baumängeln. Um nicht nur den Energiebedarf, sondern auch den Energieverbrauch nachhaltig zu senken(insbesondere aufgrund der beiden letzten Ursachen), soll zusätzlich Augenmerk auf Qualitätssicherung kombiniert mit Informationsmaßnahmen gelegt werden. Angesichts der Zunahme an Hitzetagen im Sommer, womit eine größer werdende Wahrnehmung der Klimakrise einhergeht, gilt es auf die passive Vermeidung sommerlicher Überwärmung verstärktes Augenmerk zu legen. Sollten passive Vermeidungsmaßnahmen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich sein, können diese durch alternative klimaschonende Kühltechnologien ergänzt werden, unter der Voraussetzung, dass keine signifikanten Mehrkosten entstehen. Handlungsfeld produzierender Bereich Der Einsatz fossiler Energieträger deckt nach wie vor mehr als die Hälfte des Energiebedarfs der Güterproduktion ab. Daher zählen die Steigerung der Energieeffizienz und die Dekarbonisierung zu den zentralen Herausforderungen für den produzierenden Sektor in Wien. Die erforderlichen Maßnahmen sind breit gefächert: Sie reichen von der Elektrifizierung wichtiger Produktionsprozesse und dem Ersatz von Gas durch Fernwärme für Niedertemperaturanwendungen über den Einsatz nachhaltiger Energieträger bei mobilen Arbeitsgeräten bis hin zur Nutzung industrieller Abwärme aus Hochtemperaturprozessen und Kühlanlagen für die Fern- und Nahwärmeversorgung. Da die maßgeblichen Instrumente für Gewerbe und Industrie überwiegend in die Zuständigkeit des Bundes fallen, verfügt die Stadt Wien in diesem Bereich nur über begrenzte Handlungsmöglichkeiten. Gleichwohl können durch Förderprogramme, gesetzliche Rahmenbedingungen und Beratungsangebote auf Bundes- und Landesebene die Transformationspotenziale der produzierenden Betriebe in Wien unterstützt und aktiviert werden. Handlungsfeld Erzeugung und Verteilung Fernwärme ist schon jetzt der wichtigste Wärme-Energieträger in der Stadt. Der Ausstieg aus den Fossilen(„Raus aus Gas“) wird die Bedeutung der Fernwärme weiter steigern, wobei sich der weitere Ausbau am Wiener Wärmeplan 2040 orientiert. Um eine klimafreundliche Kühlmöglichkeit, insbesondere von Betriebsstätten zu schaffen, setzt Wien zudem auf den Ausbau der Fernkälte. Die im SEP 2030 enthalten Maßnahmen konzentrieren sich auf Energieeffizienzpotenziale im Fernwärmesystem beziehungsweise auf eine zukünftige Kältestrategie in Ergänzung zu den vorgesehenen Maßnahmen zur nachhaltigen Energieversorgung der Stadt Wien. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 14/ 64 Handlungsfeld Magistrat Bereits im ersten SEP wurde der Vorbildrolle des Magistrats große Bedeutung beigemessen. Diese Vorbildrolle wird im SEP 2030 beibehalten und durch zahlreiche Maßnahmenbündel für den Magistrat und seine Unternehmungen vor allem im Gebäude- und Mobilitätsbereich unterstrichen. Im Gebäudebereich betreffen die Effizienzmaßnahmen des SEP 2030 sowohl die Magistratsobjekte als auch die Gebäude von städtischen Unternehmungen, also Wiener Gesundheitsverbund, Wiener Wohnen und Wien Kanal. Maßnahmen in Gemeindebauten und Krankenanstalten sowie im Bereich der öffentlichen Beleuchtung erfassen weite Lebensbereiche der Wiener Bevölkerung und stellen wichtige Hebel zur effizienten Energienutzung der Stadt Wien dar. Weitere Maßnahmen innerhalb des Magistrats, wie die ökologische und energieeffiziente Beschaffung und Effizienzmaßnahmen im Rahmen des Programms Umweltmanagement im Magistrat(PUMA) erbringen wichtige Nachhaltigkeitseffekte und tragen wesentlich zur Bewusstseinsbildung bei den Mitarbeiter*innen des Magistrats bei. Handlungsfeld Umsetzung und Monitoring des SEP 2030 Der mittel- bis langfristige Umsetzungshorizont des SEP 2030 erfordert eine regelmäßige Bewertung der Umsetzungsfortschritte, um die Erreichung der Ziele sicherzustellen. Die Ergebnisse bieten Politik und Verwaltung eine fundierte Informations- und Entscheidungsgrundlage für die Ableitung von Handlungsbedarf und eine zeitgerechte Bereitstellung notwendiger Ressourcen. Die Fortschrittskontrolle des SEP 2030 erfolgt anhand eines festgelegten Monitoring-Konzepts und wird in der Umsetzung des SEP 2030 von der Abteilung Energieplanung überwacht und begleitet. Sie koordiniert die Monitoring-Aktivitäten und zeichnet sich ebenso verantwortlich für die vom Bund vorgegebene Berichterstattung und weiterführende Dokumentationserfordernisse, wie etwa Fortschrittsberichte zur EED III-Implementierung oder Berichtslegung gemäß EEffG. Das SEP 2030-Monitoring erfolgt methodisch und inhaltlich abgestimmt mit anderen Monitoringund Evaluierungsprozessen in der Stadtverwaltung, insbesondere mit den Smart Klima City Strategie Wien-Zielen und der regelmäßigen Evaluierung und Weiterentwicklung von Wiener Klimafahrplan und Klimabudget. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 15/ 64 3 Warum? Der politisch-rechtliche Rahmen Bild 2: Effiziente Beleuchtung in der Wienbibliothek im Rathaus © Stadt Wien – Energieplanung/ Christian Fürthner 3.1 Der europäische Rahmen für Energieeffizienz Auf europäischer Ebene hat die Energieeffizienzpolitik seit Beginn der 2000er-Jahre stetig an Bedeutung gewonnen. Mit der EU-Gebäuderichtlinie, der Energieeffizienzrichtlinie(EED I und II) sowie der Ökodesign-Richtlinie wurden in dieser Zeit grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die maßgeblich zur Steigerung der Energieeffizienz insbesondere in den Bereichen Gebäude, Produkte und Infrastrukturen beigetragen haben. Die bisherige Rechtslage – insbesondere die Richtlinie 2018/2002/EU zur Änderung der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU(auch EED II, Teil des Clean Energy for all Europeans Package) – legte das Ziel fest, den Energieverbrauch(Primär- und Endenergie) bis 2020 um 20 Prozent gegenüber einem Referenzszenario zu senken und bis 2030 eine Verbesserung um 32,5 Prozent zu erreichen. Im Rahmen des European Green Deal und des„Fit for 55“-Pakets(FF55) wurde die europäische Klima- und Energiepolitik ab 2020 deutlich ambitionierter ausgestaltet. Die EU-Kommission beschloss, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren und damit auch die Energieeffizienzziele zu verschärfen. Mit der Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie(EED III) aus dem Jahr 2023 wurde ein zentraler Baustein des Fit for 55-Pakets des Europäischen Grünen Deals umgesetzt. Die Richtlinie Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 16/ 64 verankert das„Energy Efficiency First“-Prinzip(EE1st) als übergeordneten Grundsatz in Artikel 3 und damit als Leitprinzip der europäischen Energiepolitik. Es verpflichtet dazu, Energieeffizienz bei allen relevanten politischen, planerischen und investiven Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen. Der Anwendungsbereich wurde dabei deutlich erweitert – über den Energiesektor hinaus auf Sektoren wie Gebäude, Verkehr, Wasserwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Landwirtschaft und Finanzen. Gleichzeitig nimmt die EED III gegenüber ihrer Vorgängerrichtlinie(EED II) eine umfassende Konkretisierung der Handlungsanforderungen vor. Die Neufassung steht im Kontext der verschärften europäischen Klima- und Energieziele: Die EU strebt an, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Zur Erreichung dieser Ziele wurden auch die Energieeffizienzvorgaben angepasst und mit den Maßnahmen des REPowerEU-Plans verknüpft, der die Abhängigkeit der EU von fossilen Energieimporten – insbesondere aus Russland – verringern soll. Konkret verpflichtet die EED III die Mitgliedstaaten, den Endenergieverbrauch bis 2030 um 11,7 Prozent gegenüber den im Jahr 2020 prognostizierten Verbrauchswerten zu senken. Daraus ergeben sich EU-weite Obergrenzen für den Energieverbrauch: Der Primärenergieverbrauch darf bis 2030 höchstens 992,5 Millionen Tonnen Rohöläquivalent, der Endenergieverbrauch höchstens 763 Millionen Tonnen Rohöläquivalent betragen. Zur Umsetzung müssen die Mitgliedstaaten nationale Beiträge festlegen, die auf objektiven Kriterien basieren und ihre jeweiligen Ausgangsbedingungen berücksichtigen. Falls ein Mitgliedstaat seinen Beitrag nicht erfüllt, tritt ein EU-interner Korrekturmechanismus zur Schließung der Lücke in Kraft. Darüber hinaus schreibt die Richtlinie jährlich steigende Einsparverpflichtungen für den Zeitraum 2021 bis 2030 vor: • 0,8 Prozent jährliche Einsparung in den Jahren 2021 bis 2023, • 1,1 Prozent in 2024 bis 2025, • 1,5 Prozent in 2026 bis 2027 und • 1,9 Prozent in 2028 bis 2030. Im öffentlichen Sektor gilt ebenfalls ein jährliches Einsparziel von 1,9 Prozent, zudem wird die Renovierungsverpflichtung auf alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung ausgeweitet: Mindestens 3 Prozent der Gebäudefläche sind jährlich zu sanieren. Ergänzend führt die Richtlinie neue Verpflichtungen ein – darunter Berichtspflichten für Rechenzentren, Anlauf- und Servicestellen für Klein- und Mittelunternehmen, Haushalte und öffentliche Einrichtungen sowie die strategische Wärme- und Kälteplanung für Gemeinden ab 45.000 Einwohner*innen. Ein weiterer Schwerpunkt der EED III liegt auf der Bekämpfung von Energiearmut. Mitgliedstaaten müssen gezielte Maßnahmen zur Sensibilisierung, Information und Unterstützung einkommensschwächerer Haushalte setzen, um deren Zugang zu energieeffizienten Lösungen zu verbessern. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 17/ 64 Seit dem 28. Mai 2024 ist ergänzend die novellierte EU-Gebäuderichtlinie(EPBD – Energy Performance of Buildings Directive) in Kraft. Sie verfolgt das Ziel, den Gebäudesektor bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Bis 2030 müssen alle Neubauten emissionsfrei sein, für öffentliche Neubauten gilt dies bereits ab 2028. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz festlegen und die energetisch schlechtesten Gebäude schrittweise renovieren. Für Wohngebäude ist eine Reduktion des Primärenergieverbrauchs um mindestens 16 Prozent bis 2030 und um bis zu 22 Prozent bis 2035 vorgesehen. Die EPBD verpflichtet außerdem zum Ausbau von Solaranlagen, untersagt ab 2025 die Förderung fossiler Heizsysteme und ersetzt langfristige Renovierungsstrategien durch konkrete nationale Sanierungspläne. Eine Renovierungswelle soll dabei die Sanierungsrate signifikant erhöhen. Weitere Bestimmungen betreffen die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Einführung eines vereinfachten Energieeffizienzlabels für Produkte. 3.2 Der bundesgesetzliche Rahmen für Energieeffizienz Nationale Zielwerte und rechtlicher Rahmen Das Bundes-Energieeffizienzgesetz(EEffG) bildet den zentralen rechtlichen Rahmen für die Steigerung der Energieeffizienz in Österreich und ist ein wesentlicher Bestandteil der nationalen Energie- und Klimapolitik. Es dient der Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED III) sowie der Erreichung der nationalen Klimaziele, insbesondere der angestrebten Klimaneutralität bis 2040. Das EEffG legt einen verbindlichen Zielpfad zur Reduktion des Endenergieverbrauchs fest. Ausgehend vom durchschnittlichen Energieverbrauch der Jahre 2017 bis 2019 darf der Endenergieverbrauch im Jahr 2030 den Wert von 920 Petajoule(PJ) nicht überschreiten. Dieser Wert bezieht sich auf ein sogenanntes Regeljahr und soll durch eine lineare Reduktion des Verbrauchs seit dem Jahr 2021 erreicht werden. Zusätzlich sieht das Gesetz eine kumulative Einsparungsverpflichtung für den Zeitraum 01. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2030 vor: Insgesamt müssen mindestens 717 PJ(rund 199 TWh) an Endenergieeinsparungen erzielt werden. Diese Verpflichtung orientiert sich an den Vorgaben der EED III, die eine EU-weite Reduktion des Endenergieverbrauchs um 11,7 Prozent bis 2030 gegen ü ber den im Jahr 2020 prognostizierten Werten vorsieht. Europäische Bezugswerte In Anlehnung an die EED III ergibt sich für Österreich bis 2030 ein theoretischer Zielwert von 894 PJ für den Endenergieverbrauch beziehungsweise 1.073 PJ für den Primärenergieverbrauch. Da die bisherigen nationalen Beiträge nicht ausreichen, um das EU-weite Ziel zu erreichen, hat die Europäische Kommission am 06. März 2024 einen angepassten Zielwert von 904 PJ für den Endenergieverbrauch veröffentlicht. Dieser Wert ist indikativ, nicht rechtlich verbindlich, und soll künftig bei der Umsetzung der EED III in Österreich berücksichtigt werden. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 18/ 64 Umsetzung in öffentlichen Einrichtungen Die jährlich angestrebte Gesamtreduktion des Endenergieverbrauchs aller öffentlichen Einrichtungen beträgt derzeit etwa 91,65 GWh, was einer Reduktion von 1,9 Prozent entspricht. Zur Erreichung dieses Ziels sind mehrere Maßnahmen vorgesehen: • Gebäudesanierung: Thermische Sanierungen, Optimierung der Haustechnik, Absenkung der Raumtemperaturen • Beleuchtung und Energiemanagement: Umstellung auf LED-Beleuchtung, Einführung eines umfassenden Energiemanagements mit Fokus auf Verhaltensänderungen • Monitoring und Schulungen: Kontinuierliche Überwachung des Energieverbrauchs und Schulungen der Gebäudenutzer*innen für energieeffizientes Verhalten • Mobilität: Schrittweise Umstellung auf Elektrofahrzeuge Diese Maßnahmen sollen konkrete Einsparungen beim Endenergieverbrauch erzielen und den Gesamtenergieverbrauch nachhaltig senken. 3.3 Energieeffizienz in Wien Die Stadt Wien hat 2014 mit der Smart City Wien Rahmenstrategie(SCWR) einen langfristigen Dekarbonisierungspfad eingeschlagen und sich Ziele bis 2050 gesetzt. Sie zielt darauf ab, durch Entwicklungs- und Veränderungsprozesse im Energie-, Mobilitäts-, Infrastruktur- und Gebäudesektor den CO 2 -Ausstoß bis 2050 drastisch zu verringern. Eine Überarbeitung und Nachschärfung der Wiener Energie- und Klimaziele im Licht des Pariser Klimaschutzabkommens erfolgte 2018 und 2019 in der Smart Klima City Strategie Wien(SKCSW). Anfang 2022 wurde der Wiener Klimafahrplan beschlossen und löste das Klimaschutzprogramm der Stadt Wien ab. Der Wiener Klimafahrplan legt Ziele fest, um die Klimaneutralität zu erreichen und enthält über 100 Maßnahmen, die regelmäßig ergänzt und angepasst werden. Im Mittelpunkt der sozialen Wiener Klimapolitik steht das Wohlergehen und die Gesundheit aller Menschen in der Stadt. Mit dem im Jahr 2024 beschlossenen Wiener Klimagesetz wurde erstmals eine verbindliche rechtliche Grundlage geschaffen, um die Ziele des Klimafahrplans dauerhaft abzusichern und deren Umsetzung systematisch zu steuern. Das Gesetz verankert die Verpflichtung zur Klimaneutralität bis spätestens 2040 im Wiener Landesrecht, legt Zuständigkeiten und Berichtsmechanismen fest und stärkt damit die langfristige Governance-Struktur der städtischen Klimaschutzpolitik. Smart Klima City Strategie Wien und Wiener Klimafahrplan spannen den strategischen Rahmen und die Zielfelder des langfristigen Dekarbonisierungspfades von Wien auf. Mit den Städtischen Energieeffizienz-Programmen(SEP und SEP 2030) wurden die energieeffizienzrelevanten Zielsetzungen der übergeordneten Strategien zusammengeführt. Diese bildeten für Wien einen wichtigen Baustein bei der Umsetzung, insbesondere in den Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 19/ 64 Bereichen Energieverbrauch, Effizienzsteigerung und sektorübergreifende Maßnahmenkoordination. Das erste Städtische Energieeffizienz-Programm(SEP) wurde 2006 vom Wiener Gemeinderat verabschiedet, als erstes Programm, das die Steigerung der Energieeffizienz und das Energiesparen ins Zentrum der Handlungen gestellt hat. In der bis 2015 reichenden Umsetzungsperiode standen vor allem der Gebäudesektor sowie der eigene Wirkungsbereich des Magistrats im Mittelpunkt. Für die Periode 2006 bis 2015 wurden im SEP jährliche verbraucherseitige Einsparungen von etwa 180 Gigawattstunden angepeilt, die in der Programmlaufzeit auch erreicht werden konnten. Neben konkreten Einsparungen ist es mit dem SEP auch gelungen, Energieeffizienz als wichtiges Thema in Wien zu verankern und aufzuzeigen, dass erhebliche Effizienzsteigerungen in allen Bereichen möglich und sinnvoll sind. Dieser erfolgreiche Weg wird mit dem SEP 2030 gerade weiter umgesetzt. Das nun vorliegende aktualisierte Städtische Energieeffizienz-Programm 2030( SEP 2030) enthält rund 80 Maßnahmen in 23 thematischen Maßnahmenbündeln, die bei den Erfahrungen und Ergebnissen der bisherigen Umsetzung ansetzen und den Handlungsbedarf zur Zielerreichung des SEP 2030 konkretisieren, um weiterhin maßgebliche Beiträge von Wien zu den städtischen, nationalen und europäischen Energie- und Klimazielen zu erbringen und die internationale Vorreiterrolle der Stadt sicherzustellen. Entsprechend den energiepolitischen Prioritäten liegt der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Senkung des Endenergieverbrauchs. Im Interesse der Gesamteffizienz und dem stärkeren Zusammenwachsen der Energiesysteme werden aber auch weiterhin Effizienzsteigerungen in der Umwandlungskette„vor dem Zähler“ mitbetrachtet. Die Maßnahmen und Instrumente konzentrieren sich auf den eigenen Kompetenzbereich als Stadt beziehungsweise Bundesland. Zusätzlich wird durch Maßnahmen für den eigenen Wirkungsbereich die Vorbildrolle des Magistrats hervorgehoben. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 20/ 64 4 Quantitativer Rahmen bis 2030 Bild 3: Multiaktiv Fassade in der Hütteldorferstraße © Stadt Wien – Energieplanung/ Christian Fürthner 4.1 Ausgangssituation Ausgehend von der bisherigen Energieverbrauchsentwicklung Wiens und bestehenden Zielsetzungen wird ein Energieeffizienzziel für das Jahr 2030 gesetzt. Endenergieverbrauchsentwicklung seit 1990 Der Pro-Kopf-Verbrauch ist im Zeitraum von 1990 bis 2005 von 18.680 Kilowattstunden im Jahr 1990 auf 23.997 Kilowattstunden im Jahr 2005 gestiegen(siehe Abbildung 3). Im Jahr 2023 betrug der Endenergieverbrauch pro Kopf 16.006 Kilowattstunden, was eine Reduktion von rund 33 Prozent gegenüber 2005 bedeutet. In der SEP-Periode 2006 bis 2023 ging der Endenergieverbrauch von 38.750 auf 31.725 Gigawattstunden(minus 18 Prozent) zurück(siehe Abbildung 2). Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 21/ 64 https://stp.wien.gv.at/viennaviz/anonymous/embed.html?id=fa2e4e94-d89a-494b-8d33-14d260a31ce1 Abbildung 2-Endenergieverbrauch nach Sektoren (Quelle: Energiebilanz, Statistik Austria) Bestehende Zielsetzungen Übergeordnete Zielsetzungen mit Relevanz für die Steigerung der Energieeffizienz gibt es, wie erwähnt, in der Smart Klima City Strategie Wien(SKCSW), im Wien-Plan, dem Wiener Klimafahrplan sowie durch die Unterzeichnung des Konvents der Bürgermeister(2012 und 2018). Dieser unterstützt in seiner aktuellen Form, dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie, die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2030(gegenüber 1990). In der Smart Klima City Strategie Wien sind aktuell Klima- und Energieziele bis 2050 quantifiziert und sie ist auch mit Zwischenzielen für 2030 oder 2040 versehen. Für die Verbesserung der Energieeffizienz ist vor allem jenes Ziel relevant, das sich auf die Endenergieverbrauchsentwicklung bezieht. Das Ziel des Wiener Klimafahrplans gemäß dem Leitziel der Smart Klima City Strategie Wien(Seite 40) lautet:„Wien senkt seinen lokalen Endenergieverbrauch pro Kopf um 30 Prozent bis 2030 und um 45 Prozent bis 2040 gegenüber dem Basisjahr 2005“. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 22/ 64 Neben dem Energieeffizienzziel enthält die SKCSW auch sektorale Ziele für die wichtigsten Bereiche, Mobilität und Gebäude. Abbildung 3 zeigt die energierelevanten Ziele der SKCSW im Überblick. Sämtliche Ziele haben den Charakter einer politischen Selbstverpflichtung im Sinne einer langfristigen Orientierung, die insbesondere aufzeigen soll, wie die international geforderte Einhaltung der Ziele des Pariser Übereinkommens und die dafür erforderliche drastische Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 80 bis 95 Prozent im Vergleich zu 1990 erreicht werden kann. Bei der Zielformulierung der SKCSW wurde unterstrichen, dass günstige Rahmenbedingungen auf nationaler und EU-Ebene dafür eine wichtige Rolle spielen und diese Ziele allein mit den Möglichkeiten der Stadt nicht erreicht werden können. Ziele der Smart Klima City Strategie Wien Energieverbrauch lokaler Endenergieverbrauch Mobilität Gebäude Lokale TreibhausgasEmissionen pro Kopf Pro-KopfZiel nein ja ja ja ja 2030 Über 50 Prozent aus erneuerbaren Energien beziehungsweise dekarbonisierten Quellen gedeckt Minus 30 Prozent gegenüber 2005 Der Endenergieverbrauch des Verkehrssektors sinkt pro Kopf um 40 Prozent (Ausgangsjahr 2005) Der Endenergieverbrauch für Heizen, Kühlen und Warmwasser in Gebäuden sinkt pro Kopf um 20 Prozent (Gegenüber dem Durchschnittswert der Jahre 2005 bis 2010) Wien senkt die lokalen Treibhausgasemissionen pro Kopf bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2005 2040 100 Prozent aus erneuerbaren Energien beziehungsweise dekarbonisierten Quellen gedeckt Minus 45 Prozent gegenüber 2005 Der Endenergieverbrauch des Verkehrssektors sinkt pro Kopf um 70 Prozent. (Ausgangsjahr 2005) Der Endenergieverbrauch für Heizen, Kühlen und Warmwasser in Gebäuden sinkt pro Kopf um 30 Prozent.(Gegenüber dem Durchschnittswert der Jahre 2005 bis 2010) Wien ist ab 2040 klimaneutral. Tabelle 1-Die energierelevanten Ziele der Smart Klima City Strategie Wien(SKCSW 2022 ) Der quantitative Rahmen 2005 bis 2030 Basisjahr für die Zielermittlung ist das Jahr 2005. Es ist nicht nur das Basisjahr für das Smart Klima City Strategie Wien-Ziel zum Endenergieverbrauch 2050, sondern ist international nach 1990 auch das einheitliche Basisjahr für Zielsetzungen zu den Treibhausgasen, da in diesem Jahr der Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 23/ 64 Emissionshandel(EU Emission Trading System, ETS) eingeführt wurde und sich die Ziele für ETS und Nicht-ETS auf EU-Ebene auf das Jahr 2005 beziehen. Im Basisjahr 2005 betrug der Endenergieverbrauch in Wien 39.394 Gigawattstunden, wovon 55 Prozent auf den Gebäudesektor und knapp 38 Prozent auf den Mobilitätssektor entfallen. Die beiden Sektoren machten 2005 zusammen 93 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus. Indikator 2005 Endenergieverbrauch gesamt(GWh) 39.394 2023 31.725 Veränderung gegenüber 2005-19% Bevölkerungsentwicklung 1.641.653 2.005.760 Veränderung gegenüber 2005+18% Endenergieverbrauch pro Kopf (kWh) 23.997 16.006 Veränderung gegenüber 2005-33% Durchschnitt 2021 bis2023 33 849 2030(gerundet) 34 900 -14%-11% 1.915.000 2.079.000 +17%+21% 17.419 -27% 16.800 -30% Tabelle 2-Der qualitative Rahmen von 2005 bis 2030 Statistik Austria: Energiebilanz(2023) Bevölkerungsprognose(2023) Abbildung 3 stellt den quantitativen Rahmen der Entwicklung des Endenergieverbrauchs pro Kopf grafisch dar, ausgeweitet auf den Zeitraum ab 1990. Der Zielwert der Smart Klima City Strategie Wien für 2040 bezieht sich auf den lokalen Endenergieverbrauch pro Kopf, wogegen die Ziele gemäß SEP 2030 auf den gesamten Endenergieverbrauch pro Kopf bezogen, werden. Zur Vereinfachung wurde im SEP 2030 das prozentuelle Ziel mit 30 Prozent Senkung bis 2030 und 45 Prozent Senkung bis 2040 auf den gesamten Endenergieverbrauch pro Kopf angewandt und ein vereinfachter Zielpfad(unter Berücksichtigung der aktuellen Bevölkerungsprognose und der Annahme einer linearen Reduktion des Pro-Kopf-Energieverbrauchs) gelegt. Die reale Entwicklung lag bisher nahezu immer am beziehungsweise unter diesem vereinfachten Zielpfad. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 24/ 64 https://stp.wien.gv.at/viennaviz/anonymous/embed.html?id=71cad3b4-02c8-49ff-9cd658f6136d89a2 Abbildung 3-Entwicklung des Pro-Kopf-Endenergieverbrauchs in Wien Unter Zugrundelegung der aktuellen Bevölkerungsprognose würde der angestrebten Pro-KopfReduktion von 30 Prozent bis 2030 eine absolute Reduktion des Endenergieverbrauchs von 11 Prozent entsprechen(siehe Tabelle 2). Dabei wird davon ausgegangen, dass der prognostizierte jährliche Anstieg der Bevölkerung den angepeilten jährlichen Rückgang des Pro-Kopf-Verbrauchs bis 2030 annähernd kompensiert. Ab 2030 würde der gemäß SKCSW-Ziel um fast 1,5 Prozent pro Jahr sinkende Pro-Kopf-Verbrauch die jährliche Bevölkerungszunahme übertreffen und bis 2040 zu einem Absinken des Endverbrauchs um rund 27 Prozent führen(siehe Abbildung 4). Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 25/ 64 https://stp.wien.gv.at/viennaviz/anonymous/embed.html?id=08966e2d-4043-42e4-9b5d-c88423536504 Abbildung 4-Bevölkerungsprognose und Endenergieverbrauch Statistik Austria: Energiebilanz(2023) Bevölkerungsprognose(2023) Die Grafik zeigt die aktuelle Bevölkerungsprognose und die unterschiedlichen Endenergieziele. 4.2 Energieeffizienzpfad 2030 Für das SEP 2030 wird, basierend auf dem SEP 2030 Energieeffizienz-Szenario, als indikatives Ziel für 2030 eine Reduktion des Endenergieverbrauchs pro Kopf um 30 Prozent im Vergleich zu 2005 angestrebt. Abbildung 5 zeigt den Endenergieverbrauch seit 1990 in Relation zum Smart Klima City Strategie Wien-Zielpfad 2030. Dabei liegt der reale Endenergieverbrauch seit 2005 zumeist unter dem vereinfachten(Pro-Kopf-linearisierten) Smart Klima City Strategie Wien-Zielpfad 2030 und auch unter dem Zielpfad gemäß SEP 2030 Energieeffizienz-Szenario. Die tatsächliche Entwicklung, wie auch in Tabelle 2 dargestellt, zeigt eine deutliche Reduktion des Energieverbrauchs bis 2023 und, zusammen mit der dynamischen Bevölkerungsentwicklung, eine aktuelle Unterschreitung des vorgesehenen Energieeffizienzpfads bis 2030 bezogen auf das ProStädtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 26/ 64 Kopf-Ziel(Status 2023: minus 33 Prozent, Ziel: minus 30 Prozent). Die positive Entwicklung beruht aber durchaus auf Begleiteffekten, die den niedrigen Energieverbrauch begünstigt haben. Um die Zielerreichung bis 2030 tatsächlich zu schaffen, werden weitere Anstrengungen notwendig sein, um den erfolgreichen Weg entsprechend dem festgelegten Energieeffizienzpfad fortzusetzen. Diese Ambition soll mit der in Abschnitt 5 dargestellten Maßnahmen gelingen. https://stp.wien.gv.at/viennaviz/anonymous/embed.html?id=8f9b249e-8f69-4445-817b-f274e5bd3bb9 Abbildung 5-Indikatives SEP 2030 Ziel Die Grafik zeigt das„ Indikatives Energieeffizienzziel 2030“ nach SEP 2030 im Vergleich zu SKCSW-Zielpfad 2030 und Entwicklung des Energieverbrauchs(EEV) pro Kopf bis 2023. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 27/ 64 5 Maßnahmen, Instrumente und Umsetzungsschritte im Kompetenzbereich Wiens Bild 4: Effizienter Kindergarten im Stadtpark © Stadt Wien – Energieplanung/ Christian Fürthner Im Folgenden werden ausschließlich Maßnahmen und Instrumente im Kompetenzbereich der Stadt beziehungsweise des Landes Wien betrachtet. Der Fokus für die Umsetzung liegt auf den nächsten fünf Jahren bis 2030. Generell soll mit dem SEP 2030 der Boden für die bestmögliche Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen aufbereitet werden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird dabei wesentlich von fördernden Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene abhängen. Die Maßnahmen wurden zu 23 Maßnahmenpaketen gebündelt und entlang der wichtigsten energieverbrauchenden Sektoren gegliedert: • Kapitel 4.1 behandelt städtische Maßnahmen zur Reduktion der Verbräuche im Verkehrssektor, dem quantitativ wichtigsten Verbrauchssektor(Handlungsfeld Mobilität). • Kapitel 4.2 adressiert den zweitgrößten Verbrauchssektor, die Gebäude, und davon insbesondere die Verbräuche der Wohn- und Dienstleistungsgebäude(Handlungsfeld Gebäude). • Im Kapitel 4.3 wird der Energieverbrauch des produzierenden Bereichs(Güterproduktion) von Industrie und Klein- und Mittelunternehmen(KMU) adressiert(Handlungsfeld produzierender Bereich). Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 28/ 64 • In Kapitel 4.4 werden Effizienzsteigerungsmöglichkeiten bei der Erzeugung und Verteilung der leitungsgebundenen Endenergieträger adressiert(Handlungsfeld Erzeugung und Verteilung). • Im Kapitel 4.5 finden sich Maßnahmen, die entweder mehrere Sektoren gleichermaßen betreffen oder quer zur gewählten sektoralen Struktur stehen, wie zum Beispiel bewusstseinsbildende Maßnahmen, Möglichkeiten zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie begleitende Forschungsaktivitäten(Handlungsfeld sektorübergreifende Maßnahmen). • Kapitel 4.6 fasst jene Maßnahmen zusammen, die den eigenen Wirkungsbereich des Magistrats betreffen(Handlungsfeld Magistrat). • Kapitel 4.7 adressiert die zur Umsetzung und Monitoring des SEP 2030 notwendigen Maßnahmen(Handlungsfeld Umsetzung und Monitoring). Die Maßnahmenbündel sind im Tabellenformat beschrieben. Jede Maßnahme wird mit einem kurzen Text und den zuständigen Stellen beschrieben sowie grob bezüglich der benötigten Ressourcen und der Umsetzungsfrist eingestuft: • Bei den zuständigen Stellen ist die federführende Abteilung vorangestellt, mitwirkende Stellen sind in Klammer und in numerisch aufsteigender Reihenfolge angeführt. • Der erforderliche ressourcenrelevante Aufwand wird von   bis  gestuft, wobei   ausschließlich magistratsinternen Personalaufwand bedeutet und ab   Budgetmittel erforderlich sind. • Die Umsetzungsfrist wird eingeteilt in kurz- und mittelfristig(kf und mf) und bezieht sich auf die Initiierung der Maßnahme, wobei kurzfristig bedeutet, dass die Maßnahme entweder ohne legistische Änderungen umgesetzt werden kann oder es sich um die Fortführung einer bestehenden Maßnahme handelt. Die Einstufung der Umsetzungsfrist trifft keine Aussage über die Dauer der Maßnahmen. Das Energieeinsparpotenzial, gestuft von  bis  , wird nur pro Maßnahmenbündel angegeben. Wechselwirkungen zwischen Maßnahmenbündeln sind nicht berücksichtigt. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 29/ 64 Überblick über die Kategorien und Abstufungen für die Maßnahmenbewertung Faktor Energiesparpotenzial Aufwand Umsetzungshorizont Umsetzungspriorität Abstufungen   mittel/ indirekt  hoch   nur Personalaufwand im Magistrat   Personalaufwand+ geringer bis mittlerer zusätzlicher Aufwand kf kurzfristig kf-mf kurz- mittelfristig 3 mittel 2 hoch  sehr hoch  Personalaufwand+ hoher Budgetaufwand mf mittelfristig 1 sehr hoch Tabelle 3-Überblick über die Kategorien und Abstufungen für die Maßnahmenbewertung Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 30/ 64 5.1 Handlungsfeld Mobilität Die Stadt Wien besitzt zahlreiche Möglichkeiten die Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs auf Verkehrsmittel des umweltfreundlichen Verkehrsverbunds zu beeinflussen und damit die gesetzten Ziele einer Senkung des motorisierten Individualverkehrs von derzeit 25 Prozent(2024) auf 15 Prozent und die im Wesentlichen CO 2 freie Abwicklung der Wirtschaftsverkehre mit Quelle und Ziel innerhalb des Stadtgebietes bis 2030 zu erreichen. Eine Reihe ineinandergreifender Maßnahmen zielt darauf ab, die Energieeffizienz im Verkehr zu erhöhen, indem der Mobilitätsbedarf generell verringert, aktive Mobilität attraktiver gemacht und der private Autoverkehr auf effiziente öffentliche Verkehrsmittel verlagert wird. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für den Einsatz CO 2 -neutraler Fahrzeugtechnologien in der individuellen und betrieblichen motorisierten Mobilität weiter verbessert werden. Dadurch wird ein effizientes Verkehrssystem im gesamten Stadtgebiet auch bei anhaltendem Bevölkerungswachstum im Einklang mit den Klimazielen sichergestellt. Die energierelevanten 19 Mobilitäts-Maßnahmen des überarbeiteten SEP 2030 gliedern sich in sechs Maßnahmenbündel(M1 – bis M6): • Verbesserung des öffentlichen Verkehrs(ÖV) • Attraktivierung des Straßenraums für den Umweltverbund • Verbesserung der Radinfrastruktur • Verbesserung der Bedingungen für den Fußgänger*innenverkehr • umweltfreundliche Gestaltung der individuellen privaten und betrieblichen Mobilität, inklusive Elektromobilität • übergreifende Maßnahmen M 1 Öffentlichen Verkehr attraktiver machen • ÖV-Linien beschleunigen • Ausbau stadtregionaler Mobilitätsangebote • Instandhaltung forcieren • ÖV-Netz ausbauen • Stadterweiterungsgebiete rechtzeitig mit ÖV erschließen M 2 Straßenraum für Umweltverbund attraktiver machen • Schrittweise Umnutzung und Neuaufteilung des Straßenraums • Kfz-Abstellplätze im bestehenden Straßenraum reduzieren • Parkraumbewirtschaftung weiterentwickeln • Stellplatzanzahl an Qualität der ÖV-Anbindung orientieren • Bedeutung des Umweltverbunds in neuen Straßenräumen erhöhen Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 31/ 64 M 3 Fahrradfahren attraktiver machen • Wiener Radverkehrsnetz verbessern • Leihradsysteme ausbauen M 4 Fußverkehr attraktiver machen • Öffentlichen Raum für Fußverkehr stärken • Sicheres, barrierefreies und komfortables Fußwegenetz M 5 Individuelle private und betriebliche Mobilität umweltfreundlicher gestalten • Sharing-Angebote ausbauen und steuern • Elektro-Tankstellenladenetz ausbauen • Pilotprojekt Elektro-Tankstellenladenetz bei Wiener Wohnen durchführen • Betriebliches Mobilitätsmanagement ausbauen M 6 Privatrechtliche Vereinbarungen zu Mobilitätsthemen • Mobilitätsrelevante Planungsziele mittels Verträge umsetzen Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 32/ 64 Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs M 1: Öffentlichen Verkehr(ÖV) attraktiver machen Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 1.1 ÖV-Linien beschleunigen Die Fahrzeit bei bestehenden Linien durch konsequente Beschleunigung von Bussen und Straßenbahnen reduzieren. Wiener Linien (MA 28, MA 33, MA 46,   kf-mf 1 entsprechend e Bezirke) 1.2 Ausbau stadtregionaler Mobilitätsangebote VOR Weiterentwicklung des Stadtgrenzen-überschreitenden öffentlichen Verkehrs zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs  mf-lf 1 Anteils. S-Bahn ausbauen(z.B. Stammstreckensanierung), neue (MD-BD, MA Verbindungen(zum Beispiel: Stadt-Regio-Trams) schaffen sowie 5, MA 18) bestehende Mobilitätsangebote ausbauen und verbessern. 1.3 Instandhaltung forcieren Bestehendes ÖV-Netz und das damit verbundene Asset-Portfolio (Infrastruktur und Fahrzeuge) von U-Bahn, Straßenbahn und Bus zur Wiener Linien   mf 1 Qualitätssicherung des öffentlichen Verkehrs unter Berücksichtigung von gesetzlichen Vorgaben modernisieren und instand halten. 1.4 ÖV-Netz ausbauen Wiener Linien Das bestehende ÖV-Netz, wie im Wien-Plan vorgesehen, weiter(MD-BD, MA ausbauen und modernisieren. 5, MA 18)  mf-lf 1 1.5 Stadterweiterungsgebiete rechtzeitig mit ÖV erschließen MA 18 In Stadterweiterungsgebieten öffentlichen Verkehr planen und(MD-BD, MA Sicherstellung eines optimalen ÖV-Angebots zur Erschließung der 5, MA 21,  mf-lf 1 Stadterweiterungsgebiete sowie einer attraktiven Verbindung Wiener zwischen den Stadtteilen gewährleisten. Linien) Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 33/ 64 Maßnahmen zur Attraktivierung des öffentlichen Raums für den umweltfreundlichen Verkehrsverbund M 2: Straßenraum für Umweltverbund attraktiver machen Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorit ät 2.1 Schrittweise Umgestaltung und Neuaufteilung des Straßenraums MA 28 Bestehende Fahr-, Abbiege- und Parkstreifen sollen – wo es(MA 19, MA 46, städtebaulich sinnvoll ist, insbesondere auch an Kreuzungen und auf Bezirke) Kreuzungsplateaus – in Flächen für Aufenthalt, Zufußgehen, Radverkehr und öffentlichen Verkehr umgewandelt werden. Die   kf-mf 2 Neugestaltung der Verkehrsflächen orientiert sich an dem angestrebten Zielbild für eine klimaneutrale Stadt 2040 und an den Mobilitätszielen Wiens, insbesondere einer Reduktion des Autoverkehrs zugunsten nachhaltiger Mobilitätsformen. 2.2 Kfz-Abstellplätze im bestehenden Straßenraum reduzieren Das Ziel„Senkung des motorisierten Individualverkehrs von 28 Prozent(2019) auf 15 Prozent bis 2030“ wird in der Smart Klima City Strategie Wien über den Planungszeitraum des Wien-Plan und MA 28 des Fachkonzepts Mobilität vorgegeben. Darauf aufbauend, und in(MD-BD, MA   kf-mf 1 Kombination mit Garagenangeboten, wird die Anzahl der Kfz- 19, MA 46, Abstellplätze für private PKW in bestehenden Straßen im ähnlichen Bezirke) Ausmaß mit dem Rückgang des Autoverkehrs reduziert, um Raum für höherwertige Nutzungen(aktive Mobilität, Begrünung,...) schaffen zu können. 2.3 Parkraumbewirtschaftung weiterentwickeln MA 65 Parkraumbewirtschaftung und Verknüpfung mit anderen(MA 5, MA 6,   mf 1 bestehenden Instrumenten(zum Beispiel Anwohner*innenparken) MA 18, MA 46, adaptieren und weiterentwickeln. Bezirke) 2.4 Monitoring des Stellplatzregulativs und des Parkraumangebots in MA 21 Wien (MA 18, Anwendung des Stellplatzregulativs bei besonderer Lagegunst. entsprechende Maximalzahlen für Stellplätze auf Privatgrund in Gebieten mit besonders guter ÖV-Anbindung festlegen. Bezirke)   kf-mf 2 Garagenbauten, insbesondere Tiefgaragen, sind sehr energieintensiv in der Errichtung. Eine Reduktion der Stellplätze ist damit auch ein Beitrag zur Energieeffizienz. 2.5 Bedeutung des Umweltverbunds in neuen Straßenräumen MA 28 erhöhen (MA 18, MA 19, Straßenräume in Stadtentwicklungsgebieten sollen die hohe MA 21, MA 46, Bedeutung des Umweltverbunds stärker als bisher widerspiegeln. entsprechende   kf-mf 2 Dauerabstellplätze für Autos, Motorräder und Fahrräder sollen vom Bezirke) öffentlichen Raum auf privaten Grund oder in Sammelgaragen verlegt werden. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 34/ 64 Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur M 3: Fahrradfahren attraktiver machen Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 3.1 Wiener Radverkehrsnetz verbessern MA 28 Die Leistungsfähigkeit und den Nutzungskomfort des Wiener(MB-BD, MA Radverkehrsnetzes durch eine Reihe von Maßnahmen steigern: 18, MA 21, • Basisrouten im Hauptradverkehrsnetz werden nach dem MA 33, MA Prinzip„Radfahren für alle“ ausgebaut und adaptiert sowie 46) das Hauptradverkehrsnetz laufend evaluiert und   kf-mf 1 modernisiert. • Errichtung von Radhighways • Ausweitung der Querverbindungen von Radwegen im Stadtgebiet • Alle Abschnitte im Verlauf einer Route sollen möglichst kontinuierliche Qualitätsstandards aufweisen. 3.2 Leihrad-Systeme ausbauen Leihrad-Systeme durch vertragliche Absicherung der InvestitionsMA 28   mf 2 und Erhaltungskosten mit privaten Partner*innen verbessern und verdichten. Maßnahmen zur Verbesserung des Fußgänger*innenverkehrs Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 35/ 64 M 4: Fußverkehr attraktiver machen Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwan d Umsetzung Priorität 4.1 Öffentlichen Raum für Fußverkehr stärken MA 46, Begegnungszonen oder ähnliche Maßnahmen zur Verbesserung der MA 28 Aufenthaltsqualität vermehrt ausweisen, so dass dadurch ein (MA 19,   kf-mf 2 deutlicher positiver lokaler Effekt für den Fußverkehr entsteht. Dabei MA 21, die Straßenräume mit begleitendem Grün insbesondere entsprechende schattenspendenden Bäume ausstatten. Bezirke) 4.2 Sicheres, barrierefreies und komfortables Fußwegenetz Sicherstellung eines sicheren, barrierefreien und komfortablen Fußwegenetz. MA 28 entsprechende Die in Kooperation mit den Bezirken ausgearbeiteten„Masterpläne Bezirke, Gehen“ bieten dafür die strategischen Voraussetzungen auf   mf 2 (MA 19, MA 21, Bezirksebene. Mobilitätsagent Verkehrsberuhigte Zonen vor Schulen durch gestaltete ur) Schulvorplätze oder die temporäre"Wiener Schulstraße" schaffen um den Fußgänger*innenanteil am Schulweg anzuheben. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 36/ 64 Maßnahmen, um die individuelle private und betriebliche Mobilität umweltfreundlicher zu gestalten M 5: Individuelle private und betriebliche Mobilität umweltfreundlicher gestalten; Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 5.1 Sharing-Angebote ausbauen und steuern MobilitätsSharing-Angebote werden im Sinne der Mobilitätsgarantie im öffentlichen Raum unter der Dachmarke“WienMobil” weiter agentur, Wiener Linien ausgebaut. Darüber hinaus werden klare Vorgaben geprüft, um(MA 18,   mf 2 einen attraktiven Markt für private Anbieter*innen von free-floating MA 28, MA Car-Sharing zu schaffen, der dieses Angebot langfristig sichert 65, Wien beziehungsweise verbessert und Regeln für Leih-Elektro- Energie) Rollern beziehungsweise Leih-Elektro-Scootern vorgibt. 5.2 E-Tankstellenladenetz ausbauen Die Ladeinfrastruktur zur Umsetzung der Elektromobilitätsstrategie MA 33 weiter ausbauen und 1.000 weitere öffentlich zugängliche (Wien Ladepunkte bis 2030 errichten. Dazu den Zugang zu bestehenden Stationen verbessern. Im Rahmen der Dienstleistungskonzession, Energie,   kf-mf 1 Wiener Netze, betreffend die Errichtung und den Betrieb von öffentlich MA 28, zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen MA 46) Raum des Wiener Stadtgebietes, das Ladenetz und die Nutzung bestehender Strominfrastruktur ausbauen. 5.3 Pilotprojekt E-Tankstellenladenetz bei Wiener Wohnen durchführen Die Ladeinfrastruktur zur Umsetzung der Elektromobilitätsstrategie Wiener Wohnen in großvolumigen Wohnbau ausbauen, um dem steigenden Bedarf   kf-mf 1 nach E-Fahrzeugladestellen abzudecken. Dabei, in Abstimmung mit(Wien der Erweiterung von öffentlichen Ladepunkten, die Möglichkeiten Energie) auf Parkplätzen beziehungsweise in Tiefgaragen entsprechende Lademöglichkeiten für Bewohner*innen schaffen. 5.4 Betriebliches Mobilitätsmanagement ausbauen Maßnahmen zur Attraktivierung des betrieblichen Wiener Linien   kf-mf 1 Mobilitätsmanagements zur Reduktion des Individualverkehrs und der CO 2 -Emissionen. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 37/ 64 Übergreifende Maßnahmen M 6: Privatrechtliche Vereinbarungen zu Mobilitätsthemen Energieeinsparpotenzial:  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 6.1 Mobilitätsrelevante Planungsziele mit Verträgen umsetzen Privatrechtliche Vereinbarungen treffen, um die MA 21 mobilitätsrelevanten Themen in den definierten Stadtplanungszielen voranzutreiben: zum Beispiel Carsharing-Stellplätze, Bike-Sharing, E(MD-BD,   kf-mf 2 MA 18, Abstellplätze sowie Abstellplätze für einspurige Kraftfahrzeuge, MA 28) Mobilitätsberatung, qualitätsvolle Fahrradabstellplätze, Startanreize zur Nutzung des Umweltverbundes und bauliche Maßnahmen. 5.2 Handlungsfeld Gebäude Generell wirken auf den Gebäudebereich insbesondere die EU-Anforderungen der revidierten Gebäuderichtlinie EU/2024/1275(EBPD), in Österreich wird dazu die OIB-Richtlinie 6 überarbeitet, um die neuen Mindestanforderungen der EPBD abzubilden, auf deren Basis die Übernahme in die Landesgesetzgebung, in Wien insbesondere in die Wiener Bauordnung beziehungsweise Wiener Bautechnikverordnung, erfolgen wird. Die EPBD verlangt, dass Mitgliedstaaten Renovierungspässe einführen, also Instrumente, die Gebäudeeigentümer*innen Schritt für Schritt begleiten, wie ein Gebäude bis 2050 zu einem Null-Emissionsgebäude werden kann. Österreich muss einen Nationalen Gebäuderenovierungsplan vorlegen, der Sanierungsraten, Priorisierung der schlechtesten Gebäude(MEPS-Ansatz) und Finanzierungen aufzeigt. Die Stadt Wien wird in Abstimmung mit Bund und Ländern ihren Beitrag dazu liefern müssen (Daten, Flächen, Sanierungsbedarf). Außerdem schreibt die EPBD vor, dass auf Ebene der Mitgliedsstaaten Vorgaben gemacht werden müssen, welche Anteile des Bestands(zum Beispiel Prozent der schlechtesten Wohn- und Nichtwohngebäude) bis 2030, 2035 und 2040 zu sanieren sein werden. Dies wird auch für den kommunalen Gebäudebestand in Wien relevant werden. Weitere Maßnahmen umfassen: • Neubauten und größere Sanierungen müssen künftig strengere Nachweise zur Energieeffizienz,„solar- readiness“, und(perspektivisch) Lebenszyklus-Kriterien führen. Diese Anforderungen werden über die OIB-RL 6 formuliert und in die Wiener Regelwerke übernommen. • Wien muss Bestandsdaten aufbereiten(Worst-Performer-Listen nach Baualtersklassen, energetischer Zustand) zur Priorisierung von Sanierungen— Input für den NBRP und lokale Förderprioritäten. • Öffentliche Neubauten müssen(gemäß EU-Pfad) früher Zero-Emissions-Standards erfüllen; die Stadt muss Bauprogramme entsprechend anpassen(Wohnbauprojekte, Schulbauten, Magistratsliegenschaften). Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 38/ 64 Die energierelevanten 16 Gebäude-Maßnahmen des SEP 2030 gliedern sich in vier Maßnahmenbündel(M 7 bis M 10)(siehe Abbildung): • Legistische Maßnahmen(sowohl Wohn- als auch Dienstleistungsgebäude, Sanierung ebenso wie Neubau betreffend), • Maßnahmen der Informationsverbreitung(sowohl Wohn- als auch Dienstleistungsgebäude, Sanierung ebenso wie Neubau betreffend), • Spezifische Maßnahmen zur Sanierung von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden, • Spezifische Maßnahmen für den Neubau von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden. M 7 Legistische Maßnahmen • Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gemäß Nationalen Plan in der Bautechnikverordnung umsetzen • Durch bauliche(Nach-)Verdichtung und kompaktes Bauen unnötigen Energieverbrauch vermeiden • Regelmäßige Überprüfung der Bauordnung und Wohnbauförderung M 8 Informationsvorbereitung • Qualität der Energieausweise regelmäßig überprüfen • Qualität der Inspektionen von Heiz- und Klimaanlagen regelmäßig überprüfen • Information zum Nutzen hoher Energieeffizienz verbreiten • Vorzeigeprojekte kontinuierlich aufbereiten und vermarkten M 9 Maßnahmen zur Sanierung von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden • Sanierungsinitiative fortsetzen • Zielgruppenmarketing zu Förderschwerpunkten • Sommerliche Überwärmung reduzieren • Qualität der geförderten Sanierungen für Mehrfamilienhäuser/Geschoßwohnbau(ab drei Wohneinheiten) sicherstellen • Qualität der geförderten Sanierungen für Ein- und Zweifamilienhäuser(unter drei Wohneinheiten) sicherstellen • Über Anpassung der Haustechnik bei/nach umfassender Sanierung informieren • Übergreifenden Energieversorgung bei Blocksanierungen forcieren • M 10 Maßnahmen für den Neubau von Wohnund Dienstleistungsgebäuden • Einbau von Niedertemperaturwärmeabgabesystemen vorantreiben • Lebenszykluskosten in der Wohnbauförderung berücksichtigen Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 39/ 64 Übergreifende Maßnahmen für Neubau und Sanierung, Wohn- und Nicht-Wohngebäude M 7: Legistische Maßnahmen Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 7.1 Anforderungen an Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der Bautechnikverordnung umsetzen Umsetzung der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gemäß dem Nationalen Energie- und Klimaplan sowie der EU-Gebäuderichtlinie(EPBD) in der Wiener Bautechnikverordnung, insbesondere im Hinblick auf: • Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden • Treibhausgas-Emissionen(Berücksichtigung von Lebenszyklus-Emissionen/ Global Warming Potential MA 64   mf 1 (GWP) • Sanierungsfahrpläne(NGRP- Nationaler GebäudeRenovierungsplan) • Cost-optimal Levels(wirtschaftlich optimaler Standard, gemäß EPBD) Die Harmonisierung der technischen Regelwerke erfolgt in Abstimmung mit den(aktualisierten) OIB-Richtlinien und wird in der Wiener Bautechnikverordnung verankert. 7.2 Durch bauliche(Nach-)Verdichtung und kompaktes Bauen unnötigen Energieverbrauch vermeiden Durch Nachverdichtung beziehungsweise dichtere Neubauquartiere MA 21 kann der graue Energieaufwand und der Ressourcenverbrauch für (MA 20, die Herstellung der Gebäude und deren Infrastruktur reduziert und wohnfonds_   mf 1 die für leitungsgebundene Energieträger erforderliche Dichte wien) gestützt werden. Neben der Dichte trägt insbesondere auch eine kompakte Bauweise zum Energiesparen bei. Dabei ist eine ganzheitliche Herangehensweise erforderlich, um positive Umweltund Klimawirkungen zu gewährleisten. 7.3 Regelmäßige Überprüfung der Bauordnung und Wohnbauförderung GGr. Wohnen, Die Bauordnung für Wien und die Wohnbauförderung werden Wohnbau,   kf-mf 1 regelmäßig auf Anpassungsbedarf überprüft, insbesondere vor dem StadterHintergrund der EU-Gebäuderichtlinie. neuerung und Frauen Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 40/ 64 M 8: Informationsverbreitung Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 8.1 Qualität der Energieausweise regelmäßig überprüfen Zusätzlich zu den automatisierten Plausibilitätschecks im Zuge der WUKSEA-Eingabe sind regelmäßige stichprobenartige MA 37 (MA 25,   laufend 1 Qualitätskontrollen vorzusehen, um die Qualität dieses Instruments wohnfonds) zu sichern. 8.2 Qualität der Inspektionen von Heiz- und Klimaanlagen regelmäßig überprüfen MA 36 Zur Qualitätssicherung regelmäßige stichprobenartige Qualitätskontrollen vorsehen.   kf-mf 2 8.3 Information zu Nutzen hoher Energieeffizienz verbreiten Zur Unterstützung der Umsetzung des Nationalen Energie- und Klimaplans stellt die Stadt Wien folgende anbieterunabhängige und zielgruppenspezifische Informationen zur Verfügung: • Informationen über Möglichkeiten zur Verbesserung der MA 20 Gesamtenergieeffizienz (GGr. • Informationen über den Energieausweis von Gebäuden Wohnen, • Informationen über den Prüfbericht für Heizungsanlagen Wohnbau, und den Inspektionsbericht für Klimaanlagen Stadterneuer • Informationen über Einsparungen und Energieeffizienz ung und   kf-mf 3 von Anlagen und Systemen im Allgemeinen sowie für die Frauen), Nutzung von Wärme, Kälte und Elektrizität aus wohnfonds_ erneuerbaren Energiequellen im Besonderen wien) • Information zu Maßnahmen der sommerlichen Überwärmung • Informationen zur Nutzung von Fernwärme und-kälte • Aufbereiten von gebäuderelevanten Informationen als Grundlage zur Wärmeplanung und deren längerfristige Entwicklung(„Wärmekataster“) 8.4 Vorzeigeprojekte kontinuierlich aufbereiten und vermarkten Energieeffiziente Vorzeigeprojekte aufbereiten und (zielgruppenspezifisch) zeitnah verbreiten. MA 20   kf-mf 2 Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 41/ 64 Spezifische Maßnahmen zur Sanierung von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden M 9: Sanierung von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 9.1 Sanierungsinitiative fortsetzen Nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel die thermisch- wohnfonds_ energetische Sanierung fördern. Für eine effektive„Projektpipeline“ wien  kf-mf 1 ist dabei die Kontinuität bei den verfügbaren Mittel wichtig. Umfassende Sanierungen sollen Einzelbauteilsanierungen vorgezogen werden. (MA 25, MA 50) 9.2 Zielgruppenmarketing zu Förderschwerpunkten durchführen wohnfonds_ Entsprechend zukünftigen Förderschwerpunkten und nach wien Maßgabe der zur Verfügung stehenden budgetären Mittel   kf-mf 2 (MA 25, potenzielle Fördernehmer*innen gezielt über den zur Verfügung MA 50) stehenden Förderungen informieren. 9.3 Sommerliche Überwärmung reduzieren MA 25 Maßnahmen gegen sommerliche Überwärmung, insbesondere die (MA 50)   mf 1 Installation von außenliegendem Sonnenschutz, weiter forcieren. 9.4 Qualität der geförderten Sanierungen für Mehrfamilienhäuser/Geschoßwohnbau(ab drei Wohneinheiten) sicherstellen Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den kommenden Jahren verstärken, um die Wirksamkeit durchzuführender Sanierungen zu unterstützen und sicherzustellen: • Baubetreuer*innen informieren und verstärktes Augenmerk der Baubetreuer*innen auf Energieeffizienzmaßnahmen legen; wohnfonds_ wien   mf-lf 1 • bei großvolumigen Gebäudesanierungen unterstützen und kontrollieren; • stichprobenartige Kontrollen sowohl bei umfassenden Sanierungen(inklusive Anpassung der Heizanlage) als auch bei bewilligungsfreien Maßnahmen durchführen Diese Maßnahmen nach Vorliegen von Erfahrungen evaluieren und gegebenenfalls anpassen. 9.5 Qualität der geförderten Sanierungen für Ein- und Zweifamilienhäuser(unter drei Wohneinheiten) sicherstellen • Prüfung des Einsatzes hocheffizienter alternativer Heizsysteme anhand des EHPA-Gütesiegels(europäisches Gütesiegel für Wärmepumpen) beziehungsweise Prüfung   mf-lf 1 der Eintragung in die„get- produktedatenbank“ (Gebäudeenergietechnikprodukte) MA 25 Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 42/ 64 M 9: Sanierung von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden Energieeinsparpotenzial  • Stichprobenartige Prüfung des Einbaus der angegebenen Wärmepumpe mittels Ortsaugenschein. • Kontrolle des zulässigen Vorlauftemperatur-Niveaus der geförderten Wärmepumpe. • Kontrolle der Stilllegung des Gasanschlusses beziehungsweise Entfernung des fossil betriebenen Heizgerätes Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 9.6 Über Anpassung der Haustechnik bei/nach umfassender Sanierung informieren wohnfonds_ wien Die Bedeutung der Anpassung und allfälligen Sanierung der(MA 25,   kf-mf 1 Haustechnik im Zuge von umfassenden Gebäudesanierungen durch Informationsaktivitäten unterstützen. MA 50) 9.7 Übergreifenden Energieversorgung bei Blocksanierungen forcieren wohnfonds_ wien Konkrete Pilotprojekte, die eine innovative Umsetzung von(MA 50) energierelevanten Sanierungsmaßnahmen in Blöcken und   mf 2 Quartieren zum Ziel haben, unterstützen und in deren Rahmen rechtliche, organisatorische Hemmnisse und deren Überwindung thematisieren. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 43/ 64 Spezifische Maßnahmen für den Neubau von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden M 10 : Neubau von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 10.1 Einbau von Niedertemperatur-Wärmeabgabe-Systemen vorantreiben Wärmenetze, die mit Niedertemperatur betrieben werden, erfordern entsprechende Abgabe-systeme auf Hausseite (Flächenheizsysteme). Gleichzeitig können Flächenheizsysteme auch zur sommerlichen Kühlung genutzt werden und damit einen MA 25, zusätzlichen Vorteil bieten. Erfahrungen mit Flächenheizsystemen im MA 50, Niedrigstenergiebau sollen hinsichtlich Nutzer*innenzufriedenheit (Wien   kf-mf 1 (zum Beispiel Kondensatbildung) beobachtet und ausgewertet Energie, werden. Trotzdem soll der bisherige Fokus auf baulichen MA 64) Überhitzungsschutz mit einem angestrebten Delta zwischen Außenund Innentemperatur bestehen bleiben. Weiters nützt die Stadt ihre beiden wichtigsten Instrumente, Bauordnung und Wohnbauförderung, zur Unterstützung der beschleunigten Verbreitung von Flächenheizsystemen. 10.2 Lebenszykluskosten in der Wohnbauförderung berücksichtigen Für die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten im geförderten Wohnbau zunächst Vorschläge inkl. anzuwendender Methode und Parameter ausarbeiten. In einem ersten Schritt neben den Investitionskosten immer auch die Lebenszykluskosten ausweisen. MA 50   kf-mf 1 5.3 Handlungsfeld produzierender Bereich Fossile Energieträger machen nach wie vor mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs in der Güterherstellung aus, dementsprechend stellt der effiziente Energieeinsatz und die Dekarbonisierung eine zentrale Herausforderung für den produzierenden Sektor in Wien dar. Die damit verbundenen Handlungsfelder sind vielfältig und reichen von der Elektrifizierung wesentlicher Teile der Produktion und dem Umstieg von Gas auf Fernwärme für Niedertemperaturprozesse über die Umstellung mobiler Arbeitsgeräte auf nachhaltige Energieträger bis zur Nutzung von Abwärme aus Hochtemperaturanwendungen und Kühlanlagen für Fern- oder Nahwärme. Die Energieeffizienzsteigerung im produzierenden Bereich adressiert die Wiener Betriebe einerseits als Energieverbraucher und andererseits die Betriebe als Anbieter von Energieeffizienzlösungen. Da gewerbe- und industrierelevante Instrumente zumeist in Bundeskompetenz liegen, hat Wien nur eingeschränkte Kompetenzen zur Reduktion der Emissionen und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Produktionsbereich: Durch Förderungen, gesetzliche Regelungen und Beratungen werden die Transformationspotenziale der produzierenden Betriebe mobilisiert und die Wiener Produktionsbetriebe bei der energetischen Effizienzsteigerung und Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 44/ 64 Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse unterstützt. Die Einbindung der Abwärme aus produzierenden Unternehmen in die urbane Energieversorgung(Fernwärmenetz, dezentrale Nutzung) wird durch Maßnahmen der Innovations- und Standortpolitik vorangebracht. Die energierelevanten acht Maßnahmen des SEP 2030 für den produzierenden Bereich gliedern sich in zwei Maßnahmenbündel(M 11 bis M 12): • Energieeffiziente Produktion • Forcierte Nutzung von Abwärme M 11 Energieeffiziente Produktion • OekoBusiness Wien inklusive Energieschwerpunkt fortsetzen • Betriebliche Schwerpunktprogramme durchführen • Innovationskraft der Wiener Betriebe für Energieeffizienz fördern M 12 Abwärmenutzung forcieren • Vorzeigeprojekte forcieren • Legistische Unterstützung der Abwärmenutzung prüfen Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 45/ 64 M 11: Energieeffiziente Produktion Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 11.1 OekoBusiness Wien inklusive Energieschwerpunkt fortsetzen Die Stadt Wien unterstützt Wiener Betriebe weiterhin mit ihrem Programm OekoBusiness Wien bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz und Ressourcenschonung. Spezifische Beratungsschwerpunkte mit anderen Magistratsaktivitäten abstimmen. Den„energie- führerschein“ im Rahmen der Beratungen aktiv bewerben. Weiters die Informationskanäle von OekoBusiness Wien nutzen, um Betriebe über die neuesten Energieeffizienz-Maßnahmen zu informieren beziehungsweise sie für diese zu motivieren. MA 22/ OekoBusiness Wien   kf-mf 1 11.2 Betriebliche Schwerpunktprogramme durchführen Die Stadt Wien setzt gemeinsam mit der Wirtschaftsagentur und Urban Innovation Vienna(Klima- und Innovationsagentur Wien), Wirtschaftssowie mit Wirtschaftspartner*innen befristete agentur, Urban zielgruppenspezifische Schwerpunkt-Programme Innovation Vienna (Informationsoffensive, Förderaktionen, Auszeichnungen, etc.), zu(MA22/ Themen um, wie zum Beispiel: OekoBusiness • Energieeffizienz in Dienstleistungsgebäuden(zum Beispiel Wien, MA 20, Shoppingcenter, Betriebsstätten, Tourismuseinrichtungen, MA 18,   mf 2 Büros, etc.) erhöhen. Mobilitätsagentur • Einscheibenverglasung tauschen und Energieverbrauch klimaaktiv mobil, für Auslagen- beziehungsweise Werbebeleuchtung bei in Abstimmung KMUs in Geschäftsstraßen(gemeinsam mit Bezirk) mit der reduzieren. Wirtschafts• Betriebliches Mobilitätsmanagement verbunden mit der kammer Wien) Umstellung des Fuhrparks auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben(siehe auch Kapitel Mobilität) forcieren. 11.3 Innovationskraft der Wiener Betriebe für Energieeffizienz fördern • Innovationsawards konzipieren und durchführen: Die MA 23 Stadt Wien setzt für die Steigerung der Energieeffizienz (Wirtschaftsauf die Innovationskraft der Wiener Betriebe. Dazu wird in agentur, MA 20, regelmäßigen Abständen(zum Beispiel alle 2 Jahre) ein MA 22/   mf 2 attraktiver Preis ausgelobt. OekoBusiness • Clusterbildung fördern: Die Innovationskraft der Wiener Wien) Betriebe durch zielgerichtete Clusterbildungsaktivitäten unterstützen. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 46/ 64 M 12: Abwärmenutzung forcieren Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 12.1 Vorzeigeprojekte forcieren Vorzeigeprojekte sowohl für die Einspeisung ins Fernwärmenetz MA 20   mf 2 (zum Beispiel Abwärmenutzung bei Datencentern) als auch für die dezentrale Nutzung forcieren. 12.2 Legistische Unterstützung der Abwärmenutzung prüfen Anhand der Vorgaben gemäß EPBD bzw. OIB-Richtlinie 6(Fassung September 2025) einen allfälligen Umsetzungsbedarf im Landesrecht in Bezug auf Abwärmenutzung prüfen. MA 64   mf 1 Soweit die Umsetzung nicht vom Bund übernommen wird: eine Umsetzung von Artikel 26 Abs. 6 EED III auf Landesebene prüfen. 5.4 Handlungsfeld Erzeugung und Verteilung Wien setzt mit dem„Wiener Modell“ seit den 1990erJahren auf ein hocheffizientes Versorgungssystem mit gekoppelter Produktion von Strom und Fernwärme in KWK-Anlagen. Dieses Modell zeigt, wie ein Ballungsraum wie Wien effizient mit Energie versorgt werden kann: Es kombiniert die Nutzung von Abwärme aus der Stromproduktion, die Energiegewinnung aus der Müllverbrennung, die Nutzung industrieller Abwärme und zunehmend auch den Einsatz erneuerbarer Energieträger. Die EED III enthält unter anderem Vorgaben zur Abwärmenutzung in Rechenzentren. Ab bestimmten Fristen muss ein Mindestanteil der anfallenden Abwärme zurückgewonnen und genutzt werden. Die Fernwärme ist bereits heute der wichtigste Wärmeträger in Wien und hat bereits die Gasheizungen als dominierende Heizform überholt. Mit dem schrittweisen Ausstieg aus fossilen Energieträgern(„Raus aus Gas“) wird ihre Bedeutung weiter zunehmen. Der weitere Ausbau erfolgt im Einklang mit den Vorgaben des Wiener Wärmeplans. Zur Bereitstellung einer klimafreundlichen Kühlung, insbesondere für Gebäude und gewerbliche beziehungsweise industrielle Betriebsstätten, setzt die Stadt zusätzlich auf den Ausbau der Fernkälte als energieeffiziente Alternative zu herkömmlichen Kühlsystemen. Die im SEP 2030 vorgesehenen Maßnahmen konzentrieren sich vor allem auf die Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in der Fernwärme und im künftigen Fernkältesystem. Sie ergänzen damit die an anderer Stelle geplanten Schritte zur nachhaltigen Energieversorgung Wiens. M 13 Effiziente Energieerzeugung und verteilung • Fernwärmeausbau abstimmen • Fernwärmenetz weiter optimieren • Wiener Kältestrategie für den künftigen Umgang mit dem Thema Kühlung in Gebäuden erstellen Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 47/ 64 M 13: Effiziente Energieerzeugung und-verteilung Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 13.1 Fernwärmeausbau abstimmen Den Aus- und Umbau der Fernwärme zwischen Energieversorgern und Stadt abstimmen, um konkrete Umsetzungsmaßnahmen der Unternehmen und unterstützende Rahmenbedingungen im Kompetenzbereich der Stadt optimal aufeinander einzustellen(zum GGr. Stadtentwicklung, Mobilität und Beispiel hinsichtlich Identifikation von Abwärmepotenzialen in der Wiener   kf-mf 1 Stadt, Einbindung von Abwärme beziehungsweise erneuerbarer Stadtwerke Energien sowie Nachverdichtung der Fernwärme). Ziel ist die Forcierung der Umstellung auf Fernwärme und der (MA 20, Wien Energie) Ausbau von lokalen Wärmenetzen in der Bestandsstadt entsprechend dem Wiener Wärmeplan 2040. 13.2 Fernwärmenetz weiter optimieren Die Steigerung der Effizienz im Fernwärmenetz unter anderem durch die Absenkung des Temperaturniveaus beziehungsweise Wiener Optimierung der Temperaturspreizung zwischen Vorlauf und Stadtwerke Rücklauf(primär- und sekundärseitig) vorantreiben. Innovationen im   mf 2 (Wien Fernwärme-Sys tem(„Fernwärme 4.0“), unter anderem. Energie) Digitalisierung, Integration von erneuerbaren Energien und die effiziente Nutzung von Abwärme forcieren sowie Strategien, Konzepte und Pilotprojekte dazu entwickeln. 13.3 Die Wiener Kältestrategie für den künftigen Umgang mit dem Thema Kühlung in Gebäuden erstellen Sie soll einen technisch sinnvollen und sozial gerechten Umgang mit Gebäudekühlung in Wien beinhalten und einen Fokus auf Energieeffizienz legen. Dies folgt sinngemäß dem Prinzip: Die beste MA 20, Energie ist jene, die erst gar nicht eingesetzt werden muss.   kf-mf 1 MD-BD • Eine Bedarfsabschätzung für den zukünftigen Kältebedarf der Stadt Wien in unterschiedlichen Sektoren vornehmen. • Vorzeigeprojekte für Kühlung vor den Vorhang holen. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 48/ 64 5.5 Handlungsfeld sektorübergreifende Maßnahmen Dieses Kapitel umfasst jene Maßnahmen, die entweder mehrere Sektoren betreffen oder quer zur gewählten sektoralen Struktur stehen, wie zum Beispiel bewusstseinsbildende Maßnahmen der Wiener Bevölkerung, Möglichkeiten zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie begleitende Forschungsaktivitäten. Die energierelevanten sektorübergreifenden Maßnahmen des SEP 2030 gliedern sich in 3 Maßnahmenbündel(M 14 – bis M 16): • Information und bewusstseinsbildende Maßnahmen • Begleitende Forschung zu stätischen Energieeffizienzthemen . M 14 Alternative Finanzierungsformen • Konzept zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten erarbeiten M 16 Begleitende Forschung zu städtischen Energieeffizienzthemen • Grundlagen aufbereiten • Fragestellungen in Forschungsprojekte Dritter einfließen lassen M 15 Informations- und bewusstseinsbildende Maßnahmen • Informationsmaterialien erstellen und verbreiten • Regelmäßige Informationsaktivitäten durchführen • Energieberatung für armutsgefährdende Haushalte weiterführen • Energieberatungsangebote weiterentwickeln Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen M 14: Alternative Finanzierungsformen Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 14.1 Konzept zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten erarbeiten In einer geschäftsgruppen-übergreifenden Arbeitsgruppe Alternativen zur Finanzierung aus eigenen Budgetmitteln, MA 5, MD-BD insbesondere für den Bereich Gebäudesanierung und„Raus aus RAG(Urban Gas“, erarbeiten. Hierzu sind Möglichkeiten von Seiten der EU   mf Innovation 2 beziehungsweise der Europäischen Investment Bank und Vienna) internationalen Finanzierungsmöglichkeiten ebenso zu untersuchen wie Kooperationen mit heimischen Finanzinstituten(Banken, Pensionsfonds, etc.) oder Contracting-Lösungen. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 49/ 64 Bewusstseinsbildende Maßnahmen M 15: Informations- und bewusstseinsbildende Maßnahmen Energieeinsparpotenzial  15.1 Informationsmaterialen erstellen und verbreiten Informationen bedarfs- und zielgruppenorientiert aufbereiten und über Multiplikatoren(Interessensverbände, Beratungsstellen, Fachveranstaltungen, etc..) verbreiten. Je nach Thema und nach Maßgabe verfügbarer Budgetmittel kann die Verbreitung als Teil von Informationskampagnen erfolgen. Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität MA 20 (MD-BD KBI)   kf-mf 2 15.2 Regelmäßige Informationsaktivitäten durchführen Bewusstseinsbildende Informationsaktivitäten zur Stützung des Themas in der Wiener Bevölkerung beziehungsweise zur Animation von energieeffizienten Verhaltensänderungen in regelmäßigen Abständen durchführen. Dafür ein mehrjähriges Konzept erarbeiten. MA 20 Die Aktivitäten • zielgruppenspezifisch, (MD-BD KBI)   kf-mf 2 • gemeinsam mit Partner*innen aus Wirtschaft, Bildung, etc. je nach Schwerpunkt, • abgestimmt mit relevanten Institutionen, die ebenfalls Kampagnen durchführen, setzen. 15.3 Energieberatung für armutsgefährdete Haushalte weiterführen Energieberatung für armutsgefährdete Haushalte ist ein fixer Bestandteil der Wiener Energieunterstützung. Die Vor-Ort-EnergieMA 40 Beratungen sind die Basis für das Umsetzen maßgeschneiderter   kf-mf 2 (MA 20) Energiesparmaßnahmen und sollen auch in Zukunft weitergeführt werden, um Kosten und Energieverbrauch bei den betroffenen Haushalten zu senken. 15.4 Energieberatungsangebote weiterentwickeln MA 20, • Die Energieberatungsangebote im Einklang mit den GGr. Wohnen, Anforderungen der EPBD und EED III weiterentwickeln Wohnbau, • Etablierung einer Beratungsschiene für Haushalte und Stadterneuer   kf-mf 1 Mieter*innen ung und • Ausbildungsangebote für Energieberater*innen gemäß Frauen ARGE EBA vorantreiben Begleitforschung Parallel zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen gibt es Bedarf an begleitender Forschung, um Maßnahmen möglichst effektiv setzen beziehungsweise weiterentwickeln zu können Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 50/ 64 sowie ihre Wirkung auf andere Themen besser einschätzen zu können. Dazu zählen beispielsweise Untersuchungen zu • Maßnahmen zur Vermeidung von Kühlbedarf beziehungsweise zum Energieverbrauch verschiedener Kühlgeräte und-anlagen • Digitalisierung und Energieverbrauch • Graue Energie • Suffizienz • Low-Tech-Gebäude • Kulturwandel, neue Medien • Lichtverschmutzung • Nutzer*innenverhalten, insbesondere im Zusammenhang mit neuen Medien und IKT • sowie die Verbesserung der Datengrundlage, zum Beispiel zu Nichtwohngebäuden, zu Abwärmequellen, etc. M 16 : Begleitende Forschung zu städtischen Energieeffizienzthemen Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 16.1 Grundlagen aufbereiten MA 20 Es werden laufend 1 bis2 Studien beziehungsweise Untersuchungen(MD-BD KBI) zu Energieeffizienz relevanten Themen sowie weiterer   mf 2 aufkommender Fragestellungen(zum Beispiel Dekarbonisierung, Graue Energie, Suffizienz, Neue Technologien) vergeben. 16.2 Fragestellungen in Forschungsprojekte Dritter einfließen lassen MA 20 Für die in Punkt 16.1 genannten Themen sowie weitere (MD-BD KBI aufkommende Fragestellungen die Kooperation mit passenden sowie weitere   kf-mf 2 Forschungsinstitutionen suchen beziehungsweise vertiefen, damit relevante diese Fragestellungen in deren Forschungsvorhaben Dienststellen) Berücksichtigung finden. 5.6 Handlungsfeld Magistrat Die besondere Darstellung von Maßnahmen für den Magistrat und seiner Unternehmungen ist in der Vorbildrolle begründet. Obwohl der Energieverbrauch des Magistrats nur 4,5 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs der Stadt Wien ausmacht, ist es wichtig, bei den eigenen Entscheidungen mit gutem, energieeffizientem Beispiel voranzugehen. Bestandteile dieses guten Beispiels sind ÖkoKauf, das Programm zur umweltfreundlichen Beschaffung, und PUMA, das Programm Umweltmanagement im Magistrat, welches seit vielen Jahren auch im Bereich Energie Maßnahmen umsetzt und – mit Ansprechpersonen in allen Dienststellen – ein wichtiges Netzwerk für die Umsetzung im eigenen Wirkungsbereich der Stadtverwaltung bildet. Im Magistrat und seinen Unternehmungen stehen die Anwendungen Raumwärme und Warmwasser sowie die elektrischen Anwendungen im Vordergrund(hier insbesondere die Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 51/ 64 öffentliche Beleuchtung), während der Energieverbrauch im Bereich der Mobilität im Vergleich mit dem Gesamtverbrauch von geringerer Bedeutung ist. Neben den klassischen Instrumenten zur Reduktion des Energieverbrauchs für Raumwärme und Warmwasser stehen im eigenen Wirkungsbereich die Möglichkeiten der Beschaffung sowie der Information und Motivation zur Beeinflussung des Verhaltens der Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im eigenen Wirkungsbereich sind in 6 Maßnahmenbündel(M 17 bis M 22) gegliedert: • Energieeffiziente Magistratsobjekte • Krankenanstalten, Gemeindebauten und Gebäude von städtischen Unternehmungen (Gesundheitsverbund, Wiener Wohnen und Wien Kanal), • Energieeffiziente Mobilität, • Energieeffiziente öffentliche Beleuchtung, • Energieeffiziente Beschaffung, • Allgemeine, übergreifende Maßnahmen M 17 Energieeffiziente Objekte des Magistrats und seiner Unternehmungen • Magistratsobjekte sanieren • Sanierungspläne für Gemeindebauten weiterentwickeln und umsetzen • Mustersanierungen durchführen • Ausbau des zentralen Energiemanagementsystems • Energiedatenmanagement für Magistratsobjekte weiterentwickeln • Aktionsprogramm Heizungsoptimierung durchführen • Heizungsoptimierung bei fernwärmeversorgten Gemeindewohnbauten durchführen • Technische und organisatorische Betriebsoptimierungen an allen Krankenhaus-Standorten durchführen • Energieeffizienz in Raumbüchern sicherstellen • Energie-Kriterien bei Neubau und Neuanmietungen berücksichtigen • Steigerung der Abwärmenutzung in öffentlichen Gebäuden/Infrastruktur M 18 Energieeffiziente Gebäude städtischer Unternehmen • Städtische Unternehmen in Vorbildwirkung einbinden M 19 Energieeffiziente Mobilität im Magistrat • Umweltfreundliche Mobilität forcieren • Umweltfreundliche Mobilität in Raumbüchern und bei Standortwahl sicherstellen • Fuhrpark kontinuierlich umweltfreundlich umstellen • Dekarbonisierung des Magistratsfuhrparks M 20 Energieeffiziente öffentliche Beleuchtung und Signalanlagen • Energieeffiziente Umrüstung fortsetzen M 21 Energieeffiziente Beschaffung • ÖkoKauf fortsetzen und ÖkoKauf-Kriterien konsequent anwenden • Energieeffizienz bei EDV sicherstellen M 22 Übergreifende Maßnahmen • Energieeffizienz-Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich erfassen und sichtbar machen • Energieeffizienzfonds einrichten • Mitarbeiter*innen fürs Energiesparen aktivieren • Austausch zu Energieeffizienz-Themen innerhalb des Magistrats beziehungsweise zwischen den städtischen Unternehmungen forcieren Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 52/ 64 Energieeffiziente Magistratsobjekte, Gesundheitseinrichtungen und Gemeindebauten M 17: Effiziente Gebäude des Magistrats und seiner Unternehmungen Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 17.1 Magistratsobjekte sanieren Gemäß EED III, Artikel 6 sind jährlich 3 Prozent der Gebäude, die eine beheizte oder gekühlte Fläche von über 250 Quadratmetern Gebäude und aufweisen und sich im Eigentum von öffentlichen Einrichtungen Anlagen befinden und nicht dem Niedrigstenergiegebäude-Standard verwaltende entsprechen, zu sanieren. Diese Gebäude sind im Rahmen der Dienststellen, Renovierung zumindest auf den NiedrigstenergiegebäudeWIGEV  mf 3 Standard zu bringen. Dabei ist der Energieeffizienzstandard vor und nach der Sanierung (MA 20) zu dokumentieren. Ebenso sind Gebäudeabrisse und Gebäudeverkäufe und die zugehörigen Energieausweise zu dokumentieren. Die sanierte Gebäudefläche und die daraus resultierende Einsparung sind jährlich an die Abteilung Energieplanung der Stadt Wien zu übermitteln. 17.2 Sanierungspläne für Gemeindebauten weiterentwickeln und umsetzen Wiener Die vorhandenen Sanierungspläne für Gemeindebauten laufend Wohnen   mf 2 aktualisieren. Bei der Festlegung der Sanierungsprioritäten fließen Energieeffizienz-Kriterien und Nachhaltigkeitsbetrachtungen ein. 17.3 Mustersanierungen durchführen Um einerseits zu lernen und andererseits Beispiele zu setzen, Magistratsgebäude und einen Gemeindewohnbau identifizieren, MA 34,  mf 2 welche umfassend auf Niedrigstenergiegebäude-Standard saniert Wiener werden(Dabei wird ein integriertes Energiekonzept umgesetzt Wohnen und Lebenszykluskosten berücksichtigt.) Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 53/ 64 17.4 17.5 17.6 17.7 17.8 Ausbau des zentralen Energiemanagementsystems (Fernwirksystem) Magistratsobjekte größer 1.000 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche(BGF) an ein zentrales Energiemanagementsystem anschließen, das eine zeitnahe und automatisierte Auswertung der Verbrauchsdaten ermöglicht. WIGEV: Ein Energie-Benchmarking zwischen den Krankenhäusern aufbauen. MA 34, Wiener Wohnen (alle Gebäude verwaltenden Dienststellen) WIGEV   Energiedatenmanagement für Magistratsobjekte weiterentwickeln Das Energiedatenmanagement des Magistrats soll weiterentwickelt werden, um die vollständige Erfassung der Energieverbräuche auf Objektebene sicherzustellen. Das umfasst: • Gebäude- und Objektdaten durch die Gebäude verwaltenden Dienststellen vervollständigen und regelmäßig aktualisieren. • Energiekennzahlen durch die Gebäude verwaltenden Dienststellen berechnen, um ineffiziente Objekte zu identifizieren. • Den Energieverbrauch im Magistrat durch die Gebäude verwaltenden Dienststellen regelmäßig berichten (Monitoring) und auswerten. Aktionsprogramm Heizungsoptimierung durchführen Bis 2030 in allen Magistratsobjekten die Heizungssysteme hydraulisch optimieren(zum Beispiel„hydraulischer Abgleich“ oder laufende Fehlerbehebung).„Auffällige“ Objekte haben hierbei Priorität. Bei fernwärmeversorgten Gebäuden eine Senkung der Vor- und Rücklauftemperaturen anstreben beziehungsweise die Temperaturspreizung erhöhen. Eine Förderung für die konsequente Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei Heizsystemen(Optimierung von Heizsystemen bei Gebäuden insbesondere bei Fernwärme und Gas(Wohnhäuser, Magistratsgebäude, etc.) ausarbeiten. MA 20 (alle Gebäude verwaltenden Dienststellen, PUMA) Gebäude verwaltende Dienststellen, WIGEV (MA 20)     Heizungsoptimierung bei fernwärmeversorgten Gemeindewohnbauten durchführen Die Heizungssysteme in Gemeindebauten hydraulisch optimieren. Bei den kontinuierlichen Gebäudesanierungen Heizungssysteme in Abstimmung mit der Fernwärme Wien nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien hydraulisch optimieren oder anpassen. Wiener Wohnen   Technische und organisatorische Betriebsoptimierungen an allen Krankenhaus-Standorten durchführen Einen Plan für die regelmäßige Überprüfung der verschiedenen Häuser beziehungsweise Standorte erstellen. Dieser soll sicherstellen, dass innerhalb von fünf Jahren alle bestehenden Häuser und technischen Anlagen umfassend optimiert werden. Ausgenommen sind jene Häuser oder Standorte, wo dies in den letzten drei Jahren gemacht wurde. WIGEV   mf 1 kf-mf 2 mf 2 kf-mf 1 kf-mf 1 Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 54/ 64 17.9 Energieeffizienz in Raumbüchern sicherstellen MA 34, MD-BD, Die Raumbücher auf die ausreichende Berücksichtigung von EnergiesonderEnergieeffizienz-Kriterien analysieren und gegebenenfalls beauftragter, aktualisieren. Einheitliche Grundlagen(Aufbau, Struktur) für die Gebäude   kf 1 Erstellung von Raumbüchern für unterschiedliche verwaltende Gebäudenutzungen umsetzen. Dienststellen, Wiener Wohnen (PUMA) 17.10 Energie-Kriterien bei Neubau und Neuanmietungen berücksichtigen MA 34 Für den Neubau städtischer Gebäude ambitionierte EnergieGebäude Kriterien anwenden und Lebenszykluskosten zur Entscheidung verwaltende   mf 2 heranziehen. Ebenso vor jeder Neuanmietung Wärme- und Dienststellen Stromverbräuche anfragen und für die Entscheidungsfindung Lebenszykluskosten heranziehen. 17.11 Steigerung der Abwärmenutzung in öffentlichen Gebäuden/Infrastruktur Gebäude verwaltende Abwärmequellen(zum Beispiel von Bädern, der Kanalisation, von Dienststellen Bahntunnel, von Lüftungsanlagen, von Kühlhäusern oder vom Fernwärmesystem) sollen systematisch erhoben werden. (MA 01, MA 44,   mf 2 Abwärme soll zur Warmwasserbereitung oder Heizung/Kühlung in Wien Kanal, Wien öffentlichen Gebäuden nutzen. Energie, Wiener Linien) M 18: Energieeffiziente Gebäude städtischer Unternehmen Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 18.1 GGr. Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Städtische Unternehmen in Vorbildwirkung einbinden Internationales und Digitales, Unbeschadet ihrer rechtlichen Eigenständigkeit leisten die GGr. städtischen Unternehmen ihren Beitrag zur Erfüllung der Smart Stadtentwicklung, Klima City Strategie Wien-Ziele. Die Maßnahmen orientieren sich Mobilität und   mf 1 an jenen des Magistrats. Wiener Die durchgeführten Maßnahmen sollen von den Unternehmen Stadtwerke, dokumentiert werden und in das Monitoring und Reporting zum SEP 2030 einfließen. (Städtische Unternehmen; Urban Innovation Vienna) Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 55/ 64 Energieeffiziente Mobilität im Magistrat M 19: Energieeffiziente Mobilität im Magistrat Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 19.1 Umweltfreundliche Mobilität forcieren PUMA Der Magistrat schafft geeignete Rahmenbedingungen und führt (Gebäude Motivationskampagnen durch, um Anreize für die verwaltende   kf-mf 2 umweltfreundliche Fortbewegung der Mitarbeiter*innen zu Dienststellen) schaffen. Dadurch nimmt er auch die Vorbildfunktion wahr und entspricht damit den Mobilitätszielen der Stadt Wien. 19.2 Umweltfreundliche Mobilität in Raumbüchern und bei Standortwahl sicherstellen MA 34, Gebäude Insbesondere Radabstellanlagen sowie Duschmöglichkeiten weiter verwaltende   mf 2 ausbauen. Die durch die Verteilung von Dienststellen über das Dienststellen, Stadtgebiet induzierte Mobilität bei Standortentscheidung als MD-BD Kriterium mitbedenken. 19.3 Fuhrpark kontinuierlich umweltfreundlich umstellen • Beschaffung von energieeffizienten und CO 2 -armen Fahrzeugen forcieren. MA 48 • Dienstfahrräder sowie Lastenfahrräder laufend (MA 54, beschaffen. In diesem Zusammenhang auch die interne WIGEV, Fahrradkompetenz(in Anlehnung an die Kfz-Beschaffung) Dienststellen   kf-mf 2 stärken. mit eigenem • Absperrbare Fahrradabstellmöglichkeiten sowie Fuhrpark) Lademöglichkeiten für E-Fahrräder für Mitarbeiter*innen beziehungsweise Besucher*innen(nach Möglichkeit) bereitstellen. 19.4 Dekarbonisierung des Magistratsfuhrparks alle des Magistrats schrittweise auf emissionsfreie oder CO 2 -neutrale Antriebe umzustellen. MA 48   kf-mf 1 Begleitend zum vermehrten Einsatz von E-Fahrzeugen auch den (PUMA) Ausbau der Ladeinfrastruktur für magistratsinterne Fahrzeuge forcieren Energieeffiziente öffentliche Beleuchtung und Signalanlagen M 20: Energieeffiziente öffentliche Beleuchtung und Signalanlagen Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 20.1 Energieeffiziente Umrüstung fortsetzen Die erfolgreiche Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf energieeffiziente Beleuchtungssysteme und Signalanlagen konsequent fortsetzen(zum Beispiel 1 Watt-Technologie). Energiekriterien beziehungsweise Lebenszykluskosten und die Reduktion von Lichtverschmutzung werden bei allen Umrüstungen im Vordergrund stehen. MA 33   kf-mf 1 Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 56/ 64 Energieeffiziente Beschaffung M 21: Energieeffiziente Mobilität im Magistrat Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 21.1 ÖkoKauf fortsetzen und ÖkoKauf-Kriterien konsequent anwenden MA 22, • Die Kriterien bezüglich Energieeffizienz kontinuierlich ÖkoKauf nachschärfen beziehungsweise ergänzen.   kf-mf 1 • Lebenszykluskosten standardmäßig ausweisen und nach (MA 54, Möglichkeit als Entscheidungsgrundlage heranziehen. PUMA) • Zur Information der Mitarbeiter*innen weiterhin gezielte Aktivitäten setzen. 21.2 Energieeffizienz bei EDV sicherstellen Den Einsatz von Thin-Clients und hocheffizienten PC und Laptops vorantreiben. MA 01   kf-mf 1 Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 57/ 64 Allgemeine, übergreifende Maßnahmen M 22: Übergreifende Maßnahmen Energieeinsparpotenzial  Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 22.1 Energieeffizienz-Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich erfassen und sichtbar machen MA 20 (DatensamEntsprechend Art. 5 EED III ist der Gesamtendenergieverbrauch aller mlung) öffentlichen Einrichtungen gegenüber dem Jahr 2021(Verbräuche (alle Gebäude von Gebäuden, Prozessen und der Fahrzeugflotte) jährlich um verwaltende 1,9 Prozent zu senken. Die Energieeffizienz-Maßnahmen des Dienststellen,   kf-mf 2 eigenen Wirkungsbereichs sind jährlich zu erfassen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Berichterstattung an die Energieplanungsabteilung hat die jährlichen Einsparungen ab 2022, bezogen auf den definierten bereits an die MA 20 gemeldeten Dienststellen mit eigenem Fuhrpark, PUMA) Gesamtendenergieverbrauches des Jahres 2021, zu enthalten. 22.2 Mitarbeiter*innen fürs Energiesparen aktivieren und weiterbilden • Die Mitarbeiter*innen des Magistrats und der Unternehmungen der Stadt Wien sind wichtige Akteur*innen beim sorgsamen Umgang mit Energie. Sie weiterhin regelmäßig und zeitgemäß über Möglichkeiten des Energieeinsparens informieren und mit gezielten Aktionen motivieren und anreizen. In diesem Sinne PUMA weiterführen. • Auch die Bewusstseinsbildung bei städtischen Lehrlingen PUMA, (“energie- führerschein“) und im Zuge der WIGEV   kf-mf 1 Erwachsenenbildung(Vorbereitung auf den„energie führerschein" auf der Wien Akademie) weiterentwickeln beziehungsweise fortsetzen. • Um effiziente Sanierungen innerhalb der Stadt Wien voranzutreiben und das Bewusstsein für energieeffizientes Handeln zu stärken, wird insbesondere für Mitarbeiter*innen von Gebäude verwaltenden Dienststellen der Besuch von Energieberatungskursen (Grundkurs A, Fortgeschrittenenkurs F) gemäß ARGE EBA in Wien empfohlen. 22.3 Austausch zu Energieeffizienz-Themen innerhalb des Magistrats beziehungsweise zwischen den städtischen Unternehmungen forcieren MA 20 (PUMA, Zu relevanten Energieeffizienz-Themen(PUMA-Energie- und Urban   mf 1 Haustechnik-Foren) regelmäßigen Austausch mit den Dienststellen Innovation des Magistrats organisieren. Den Informationsaustausch zwischen Vienna) den umsetzenden Abteilungen damit gewährleisten. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 58/ 64 5.7 Handlungsfeld Umsetzung und Monitoring Der mittel- bis langfristige Umsetzungshorizont des SEP 2030 erfordert eine regelmäßige Beobachtung und Bewertung der Umsetzungsfortschritte, um die Erreichung der Ziele sicherzustellen. Die Ergebnisse bieten Politik und Verwaltung eine fundierte Informations- und Entscheidungsgrundlage für die Ableitung von Handlungsbedarf und eine zeitgerechte Bereitstellung notwendiger Ressourcen. Der Monitoring-Prozess unterstützt zudem die die Bewertung der Maßnahmen der einzelnen Handlungsfelder im Hinblick auf die quantitativ erzielbaren Effekte – Verbesserung der Energieeffizienz und Optimierung des Energieverbrauchs. Die Fortschrittskontrolle des SEP 2030 erfolgt anhand eines festgelegten Monitoring-Konzepts. Für eine effiziente Datenerhebung werden nach Möglichkeit vorhandene Datensätze der Stadt genutzt und innerhalb des Magistrats der Stadt Wien umgesetzte Maßnahmen der Dienststellen beziehungsweise Unternehmungen der Stadt Wien regelmäßig abgefragt und anhand von standardisierten beziehungsweise individualisierten Bewertungsmethoden der Energieeffekt quantifiziert(in Anlehnung an die aktuell gültige Energieeffizienz Maßnahmen-Verordnung). Dabei werden Expert*innen aller relevanten Einrichtungen der Stadtverwaltung, der Unternehmen und Unternehmungen der Stadt sowie stadtnaher Organisationen eingebunden. Insgesamt wird auf diese Weise die bereits bestehende fundierte Datenbasis für den SEP 2030 fortgeschrieben, und Gesamteffekte sowie der Bei-trag zur Zielerreichung jährlich aktualisiert. Die Begleitung der Umsetzung des SEP 2030 wird von der Abteilung Energieplanung übernommen. Sie koordiniert die Monitoring-Aktivitäten und zeichnet ebenso verantwortlich für die vom Bund vorgegebene Berichterstattung und weiterführende Dokumentationserfordernisse, wie etwa Fortschrittsberichte zur EED III Implementierung oder Berichtslegung gemäß EEffG(siehe 23.2). Das SEP 2030 Monitoring erfolgt methodisch und inhaltlich abgestimmt mit anderen Monitoringund Evaluierungsprozessen in der Stadtverwaltung, insbesondere mit den Smart Klima City Strategie Wien-Zielen und der regelmäßigen Evaluierung und Weiterentwicklung von Klimafahrplan und Klimabudget. M 23 Umsetzungsbegleitung • Effektives Monitoringkonzept entwickeln und umsetzen • Berichtslegung gemäß Bundes-Energieeffizienzgesetz • Internationalen Austausch fördern Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 59/ 64 M 22: Umsetzungsbegleitung Energieeinsparpotenzial  . Federführung (Mitwirkung) Aufwand Umsetzung Priorität 23.1 Effektives Monitoringkonzept entwickeln und umsetzen Ein effektives Monitoring(einfaches Prozedere und Format) auf Jahresbasis durchführen und die Programmumsetzung unterstützen. Dabei auf die Energieeffizienz-Indikatoren im Rahmen des Monitorings der Smart Klima City Wien Strategie Wien und der Energie-Rahmenstrategie zurückgreifen und die Berichtszeiträume aufeinander abstimmen. MA 20   kf-mf 1 23.2 Berichtslegung gemäß Bundesenergieeffizienzgesetz Im Rahmen des Bundes-Energieeffizienzgesetzes sind alle Energieeinsparungen von den Dienststellen innerhalb des Magistrats, den Unternehmen und den Unternehmungen jährlich zu MA 20   kf 1 sammeln und an die Abteilung Energieplanung der Stadt Wien zu melden. Diese Einsparungen werden in die Monitoring-Datenbank der E-Control eingegeben. Die E-Control erstellt aufgrund dieser Daten jährlich Berichte zu den Effizienzeinsparungen. 23.3 Nationalen und internationalen Austausch fördern Zur Steigerung der Effektivität der Maßnahmen sowie zur Vorbereitung neuer Maßnahmen die Erfahrungen anderer vergleichbarer Städte heranziehen. Dazu Städtenetzwerke ebenso MA 20   mf 2 einbeziehen wie gemeinsame Projektvorhaben zum Beispiel. über EU-Projekte. Mitgliedschaft in relevanten Netzwerken wie zum Beispiel Energy Cities(www.energie-cities.eu) weiterführen. Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 60/ 64 6 Anhang Bild 5: Effizienter Bildungscampus der Stadt Wien © Stadt Wien – Energieplanung/ Ursula Heumesser 6.1 Glossar Endenergie= jene Energiemenge, die an den Endkunden zum Beispiel in Form von Strom, Fernwärme, Benzin, Diesel, Pellets oder Erdgas abgegeben wird. Dieser kann die Energie direkt oder nach weiterer Umwandlung nutzen. EED III= EU-Energieeffizienzrichtlinie aus 2023 EEV= Endenergieverbrauch EPBD= EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden(EPBD- Energy Performance of Buildings Directive) ETS= EU Emission Trading System GGr.= Geschäftsgruppe GW P = Gigawattpeak Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 61/ 64 Kfz= Kraftfahrzeug KMU= Klein- und Mittelunternehmen KWK= Kraft-Wärme-Kopplung Lokaler Endenergieverbrauch=jene Energiemenge, die an den Endkunden zum Beispiel in Form von Strom, Fernwärme, Benzin, Diesel, Pellets oder Erdgas abgegeben wird. Dieser kann die Energie direkt oder nach weiterer Umwandlung nutzen. Erfasst wird nur jener Energieverbrauch, der tatsächlich innerhalb der Stadtgrenzen entsteht, gemessen an den lokal zurückgelegten Personen- und Tonnenkilometern. MIV= motorisierter Individualverkehr, bezeichnet jenen Anteil des Verkehrs, der von Privatpersonen mit motorbetriebenen Fahrzeugen zurückgelegt wird. NEKP= Nationaler Energie- und Klimaplan NBRP= Nationalen Gebäuderenovierungsplan OIB-RL= Richtlinie des Österreichischen Institut für Bautechnik ÖV= öffentlicher Verkehr PKW= Personenkraftwagen Primärenergie= die ursprünglich vorkommende Energieform oder Energiequelle. Dies kann zum Beispiel ein Brennstoff(zum Beispiel: Kohle, Holz, Erdgas, Rohöl) sein, aber auch die Energie von Sonne, Wind sowie Umgebungswärme. Primärenergie ist meistens erst nach der Umwandlung in andere Energieformen nutzbar. PUMA= Programm Umweltmanagement im Magistrat RAG=“Raus aus Gas“-Strategie SKCSW= Smart Klima City Strategie Wien SCWR= Smart City Wien Rahmenstrategie WIGEV= Wiener Gesundheitsverbund WUKSEA= Wiener unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 62/ 64 6.2 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1-Indikatives SEP 2030 Ziel..........................................................................................................11 Abbildung 2-Endenergieverbrauch nach Sektoren.................................................................................. 22 Abbildung 3-Entwicklung des Pro-Kopf-Endenergieverbrauchs in Wien............................................ 25 Abbildung 4-Bevölkerungsprognose und Endenergieverbrauch.......................................................... 26 Abbildung 5-Indikatives SEP 2030 Ziel........................................................................................................ 27 6.3 Tabellenverzeichnis Tabelle 1-Die energierelevanten Ziele der Smart Klima City Strategie Wien(SKCSW 2022)..... 23 Tabelle 2-Der qualitative Rahmen von 2005 bis 2030 Statistik Austria: Energiebilanz(2023) Bevölkerungsprognose(2023)................................................................................................... 24 Tabelle 3-Überblick über die Kategorien und Abstufungen für die Maßnahmenbewertung......... 30 6.4 Bildverzeichnis Bild 1: Innenansicht des Eisspeichers im Kindergarten Kugelfanggasse 7 Bild 2: Effiziente Beleuchtung in der Wienbibliothek im Rathaus 16 Bild 3: Multiaktiv Fassade in der Hütteldorferstraße 21 Bild 4: Effizienter Kindergarten im Stadtpark 28 Bild 5: Effizienter Bildungscampus der Stadt Wien 61 6.5 Quellenverzeichnis Smart Klima City Strategie Wien, https://www.wien.gv.at/spezial/smartklimacitystrategie/, 2022 Smart City Wien Rahmenstrategie, https://smartcity.wien.gv.at/wp-content/uploads/sites/3/2019/10/Smart-City-WienRahmenstrategie-2019-2050.pdf, 2019 Der Wien-Plan, Stadtentwicklungsplan 2025. wien.gv.at/pdf/ma18/wien-plan.pdf, 2025 Klimafahrplan, https://www.wien.gv.at/spezial/klimafahrplan, 2022 Wiener Klimagesetz(Wr. KG), LGBl. für Wien Nr. 68/2024 Bundesgesetz über die Verbesserung der Energieeffizienz bei Haushalten, Unternehmen und Städtisches Energieeffizienz-Programm SEP 2030 63/ 64 dem Bund sowie Energieverbrauchserfassung und Monitoring(BundesEnergieeffizienzgesetz 2023 – EEffG 2023), BGBl. I Nr. 29/2024 Richtlinie(EU) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung; EU 2023/955(Neufassung) Richtlinie(EU) des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden(Neufassung)(EU)2024/1275(Neufassung) Statistik Austria(2023): Energiebilanzen. statistik.at/statistiken/energie-und-umwelt/energie/energiebilanzen, 06.11.2025 Erstellung und Betreuung: ConPlusUltra FlexCo/ Flexible Kapitalgesellschaft 10, Leebgasse 5 Medieninhaberin und Herausgeberin: Stadt Wien – Energieplanung 1120 Wien, Wilhelmstraße 68 Strategische Gesamtkoordination und Redaktion: Stadt Wien – Energieplanung Ursula Heumesser Barbara Sigmund Inhaltliche Grundlagen: Erarbeitet unter Mitwirkung von Mitarbeiter*innen des Magistrats der Stadt Wien mit Unterstützung von ConPlusUltra Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss: Die enthaltenen Daten, Tabellen, Grafiken und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. 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