Der Wien-Plan Stadtentwicklungsplan 2035 Beschlossen vom Wiener Gemeinderat am 23. April 2025 (grafisch optimierte und sprachlich lektorierte Fassung) Eigentümerin und Herausgeberin: Stadt Wien, Stadtentwicklung und Stadtplanung(MA 18) Inhalt und Redaktion: Stadt Wien, Stadtentwicklung und Stadtplanung(MA 18) in Zusammenarbeit mit UIV Urban Innovation Vienna GmbH Projektleitung und inhaltlich federführende Bearbeitung: Michael Rosenberger und Maria Samek, Stadt Wien, Stadtentwicklung und Stadtplanung(MA 18) Projektkernteam: Inhaltliche Bearbeitung: Katharina Conrad, Christina Kirchmair, Kirsten Müllner, Andrés Peña, Michael Rosenberger, Maria Samek, Michael Schoberleitner, Alexander Scholz Öffentlichkeitsarbeit und Koordination Publikation: Philipp Oberhaidinger, Barbara Slotta Inhaltliche Grundlagen: Der Wien-Plan wurde in einem breiten Bearbeitungs- und Konsultationsprozess unter Einbeziehung der Expertise von Mitarbeiter*innen der Stadt Wien, stadtnahen Unternehm(ung)en, Interessenvertretungen sowie externen Fachleuten erarbeitet. Design und Layout: message Marketing-& Communications GmbH Kartografie: Stadt Wien, Stadtentwicklung und Stadtplanung(MA 18) Titelbild: Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker Lektorat: Andrea Eder, Angelika Hierzenberger-Gokesch Druck: Druckerei Piacek GmbH, 1100 Wien Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe von„ÖkoKauf Wien“ Copyright Magistrat der Stadt Wien, Stadtentwicklung und Stadtplanung(MA 18) Wien, 2025 Alle Rechte vorbehalten ISBN 978-3-903003-88-0 www.wien.gv.at/stadtplanung/wien-plan Der Wien-Plan Stadtentwicklungsplan 2035 Vorwort Wien hat einen Plan für die Zukunft! Diesen Plan halten Sie gerade in Händen. Er steckt den Rahmen für die künftige räumliche Entwicklung unserer Stadt ab und ist zugleich auch das zentrale Steuerungselement für die Stadtplanung. Der Wien-Plan legt Entwicklungsgebiete und Siedlungsgrenzen fest, fixiert unantastbare Grünräume, definiert ÖffiAchsen durch die Stadt und ins Umland ebenso wie das übergeordnete Radwegenetz. Das Bekenntnis zu leistbarem Wohnraum, einer guten öffentlichen Infrastruktur und Platz für die Wirtschaft wird erneuert. Ein zentrales Thema dieses Plans sind der weltweite Klimawandel und dessen Auswirkungen auf Wien. Wie kein anderer Stadtentwicklungsplan zuvor rückt der Wien-Plan die Themen Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft in den Mittelpunkt. Der Erhalt des hohen Grünraumanteils Wiens von über 50% hat daher höchste Priorität. Aber auch kompakte und urbane Bebauungsstrukturen, die Förderung des erweiterten Umweltverbunds und die Unterstützung der Energiewende sind darauf die Antwort. Der vorliegende Wien-Plan hat zehn Jahre Gültigkeit und bildet die Grundlage für Lebensqualität, Leistbarkeit, Gerechtigkeit und Produktivität in unserer Stadt. Die Strategie ist eine verbindliche Vorgabe zum Wohle der Wienerinnen und Wiener und zur Sicherung der – auch international immer wieder ausgezeichneten – hohen Lebensqualität in Wien. Gregor Kuntscher Dieter Steinbach Dr. Michael Ludwig Bürgermeister Mag.ª Ulli Sima Stadträtin für Stadtplanung, Innovation und Mobilität DER WIEN-PLAN – 3 Inhalt Der Wien-Plan: Fokus Klima................ 6 Die Grundsätze des Wien-Plans......... 8 Teil I: Die Strategien des Wien-Plans............................... 1 4 Charakteristik und Aufbau................ 12 Siedlungsentwicklung..................... 17 Grün- und Freiraum......................... 25 Öffentlicher Raum........................... 31 Mobilität............................................ 37 Wirtschaft und Arbeit..................... 45 Urbane Zentren................................ 51 Planen für die soziale und gerechte Stadt.......................... 57 Planen für die Energiewende......... 63 Übersicht: Regeln und Maßnahmen zur Umsetzung der Strategien........... 68 Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker 4 – DER WIEN-PLAN Teil II: Stadtentwicklung steuern und gestalten..................... 70 Klimaschutz, Klimaanpassung, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft im Wien-Plan.... 154 Siedlungsentwicklung..................... 73 Grün- und Freiraum......................... 81 Öffentlicher Raum........................... 89 Rahmenbedingungen für den Wien-Plan und die Umsetzung....... 156 Glossar................................................ 160 Mobilität............................................ 95 Wirtschaft und Arbeit................... 109 Urbane Zentren............................. 117 Planen für die soziale und gerechte Stadt........................ 129 Planen für die Energiewende....... 139 Das haben wir vor – Maßnahmen für die Wiener Stadtentwicklung..... 143 DER WIEN-PLAN – 5 Der Wien-Plan: Fokus Klima Der Wien-Plan ist der „Klima-Stadtentwicklungsplan“. Wie kein anderer Stadtentwicklungsplan zuvor rückt der Wien-Plan die Themen Klimaschutz, Klimaanpassung, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft in den Mittelpunkt. Der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen sowie die Bewältigung der Folgen der Klimakrise stehen bei allen Vorhaben der Stadtentwicklung an oberster Stelle. Auch stadtplanungsrelevant ist die Reduktion des Verbrauchs von materiellen Ressourcen und Treibhausgasen auf ein nachhaltiges und klimaneutrales Niveau. Der WienPlan folgt dabei den Zielsetzungen und Vorgaben der Smart Klima City Strategie Wien, des Wiener Klimafahrplans und dem Ziel der Klimaneutralität Wiens bis zum Jahr 2040. Dabei ist die Stadtentwicklung immer am öffentlichen Interesse ausgerichtet und baut auf bewährten Grundsätzen auf: Gerechtigkeit, Leistbarkeit, Nachhaltigkeit, Kooperation sowie Offenheit für neue Ideen und Innovation sind Konstanten, die auch in Zukunft den Wiener Weg prägen. Entlang dieser Prinzipien leistet die Stadtplanung einen maßgeblichen Beitrag, um Wiens Erfolg als lebenswerte und dynamische europäische Metropole vor dem Hintergrund herausfordernder Trends und Rahmenbedingungen weiter zu festigen. Wien ist eine Stadt von und für Menschen. Die Bürger*innen gestalten und prägen das Zusammenleben und unsere gemeinsame Zukunft in dieser Stadt. Anliegen zu den Veränderungen der Stadt werden von unterschiedlichen sozialen Gruppen zunehmend adressiert, wie auch der Wunsch, Teil dieser Veränderungsprozesse zu sein, sich einzubringen und aktiv teilzuhaben. Auf allen Ebenen und in allen Bereichen sind die Menschen eingeladen, an einer lebenswerten Umwelt mitzubauen. Demokratie ist dabei mehr als eine verfassungsmäßige Ordnung. In Wien wird Demokratie im Zusammenleben als gelebte Praxis verstanden: Ob im Park, in der Schule, im Verein, im Schwimmbad, im eigenen Grätzl, in der Stadtplanung, in der Bezirkspolitik oder im Rathaus – alle Wiener*innen sind politisch handelnde Menschen, alle gestalten täglich Demokratie. In Wien steht die Frage im Mittelpunkt, wie diese Teilhabe und Beteiligung gestaltet werden kann. Dies ist eine grundlegende Haltung, die fortgeführt und beispielsweise in der erarbeiteten Wiener Demokratie-Strategie verankert wird. Bei Planungsvorhaben auf Stadtteil- und Projektebene werden Bürger*innen zur Mitwirkung eingeladen. Dadurch wird die Qualität der Lösungen verbessert und Konflikte werden vermieden. Unterschiedliche Lebensrealitäten und-phasen werden unabhängig von Geschlecht, Alter, Bildungsstand und Herkunft in der Stadtplanung berücksichtigt. Was für alle gleichsam gilt: Nur wenn der Ressourcenverbrauch der Stadtgesellschaft innerhalb der planetaren Grenzen bleibt, können gute Lebensbedingungen für kommende Generationen gesichert werden. Der Stadtentwicklung kommt dabei eine gewichtige Rolle zu: Entscheidungen, die hier getroffen werden, haben großen Einfluss auf die Lebensstile der 6 – DER WIEN PLAN: FOKUS KLIMA Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Wiener*innen – und damit auf den Ausstoß von Treibhausgasen, auf den Material- und Bodenverbrauch und die Möglichkeit, mit den Folgen der Klimakrise zurechtzukommen. Ein bestimmendes Thema für die Stadtentwicklung ist das anhaltende Bevölkerungswachstum in Wien. Für die kommenden Jahre ist ein Zuwachs von knapp 1% pro Jahr zu erwarten. Dafür sorgen eine positive Geburtenbilanz und der Zuzug von Menschen nach Wien. Gleichzeitig steigt auch der Anteil der älteren und alten Menschen in Wien an und die Anforderungen der Bevölkerung an die Stadt verändern sich aufgrund sozioökonomischer Entwicklungen(z. B. Bildungsstand, Erwerbstätigkeit, Einkommenssituation). Auch jenseits der Stadtgrenze steigt die Bevölkerungszahl weiter an: Im außerhalb Wiens gelegenen Teil der Stadtregion+ 1 leben bereits heute mehr als 1 Mio. Menschen und die Zahl wächst weiter. Weil überwiegend jüngere Leute kommen, bleibt die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter stabil. Schon jetzt arbeitet 1 Mio. Menschen in Wien – 270.000 davon wohnen im Umland, fast 100.000 Wiener*innen pendeln ins Umland. Die Leistbarkeit des Lebens in Städten, der soziale Zusammenhalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion gewinnen weiterhin an Bedeutung. Das Wohnen ist in vielen Metropolen für immer mehr Menschen kaum bezahlbar, daher sind die Wohn- und Lebenserhaltungskosten in Wien ein besonders wichtiges Handlungsfeld. Stadtplanung findet zunehmend in einem komplexen, schwer vorhersehbaren Umfeld statt und muss daher wandlungs- und anpassungsfähig sein sowie die Fähigkeit besitzen, geeignet darauf zu reagieren. Robuste städtische Systeme mit starker öffentlicher Daseinsvorsorge, wie Wien sie bietet, schaffen eine hervorragende Basis, um mit Herausforderungen, Unsicherheiten und Unerwartetem umzugehen. Für die Stadtentwicklung heißt das, Vorsorge für einen steigenden Bedarf zu treffen – für ein Mehr an Wohn-, Arbeits- und Freizeiträumen ebenso wie für soziale, kulturelle und gesundheitsbezogene Infrastruktur und Mobilitätsangebote. Angesichts der Ressourcenknappheit, der Klimakrise und der konkreten Auswirkungen von Klimaveränderungen ist es entscheidend, wie die Stadt und ihr Umland wachsen, sowohl in der Stadterweiterung als auch in der Weiterentwicklung im bestehenden Stadtgebiet. Der Wien-Plan schafft die Rahmenbedingungen, um jene Bereiche der Stadt weiterzuentwickeln, die für die hohe Lebensqualität, die Leistbarkeit, den sozialen Zusammenhalt und die Klimagerechtigkeit von entscheidender Bedeutung sind, und legt konkrete Ziele fest. 1 Bestehend aus Wien, 205 niederösterreichischen Gemeinden und 63 burgenländischen Gemeinden mit starker Pendler*innenverflechtung und funktionalen Beziehungen. DER WIEN PLAN: FOKUS KLIMA – 7 Die Grundsätze des Wien-Plans Aufbauend auf der Smart Klima City Strategie Wien legt der Wien-Plan die übergeordneten Zielsetzungen für die Stadtentwicklung bis 2035 fest. Stadtentwicklungsplanung muss auf die gesellschaftlichen Veränderungen und Herausforderungen reagieren und dafür planerische und bauliche Lösungen in Gang setzen. Nicht alles kann durch Stadtplanung beeinflusst werden, aber durch richtige Weichenstellungen und Interventionen ist sie maßgeblich für das Wohlergehen der Bevölkerung und für eine nachhaltige Lebensweise verantwortlich. Seit dem STEP 2025 hat sich vieles verändert, Bewährtes muss gesichert und weiterentwickelt werden. Das sind die themenübergreifenden Grundsätze, die Wien mit dem Wien-Plan verfolgt: Die Stadtentwicklung wird noch stärker auf Klimaschutz, Bodenschutz und Ressourcenschonung ausgerichtet Bei allen Vorhaben – egal ob im bestehenden Stadtgebiet oder bei der erforderlichen Stadterweiterung – stehen die Ziele des Klima- und Bodenschutzes sowie der Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft an oberster Stelle. Deswegen wird dem Umbau vor dem Abriss der Vorzug gegeben, wird Siedlungsentwicklung boden- und ressourcensparend umgesetzt, der Flächenbedarf der Energiewende und Kreislaufwirtschaft mitgedacht sowie die Transformation des Energiesystems forciert. Leistbarkeit und soziale Durchmischung werden gesichert Mit dem Wien-Plan werden die Rahmenbedingungen für viele neue leistbare Wohnungen geschaffen – insbesondere durch die Priorisierung des geförderten Wohnbaus. Parallel dazu wird die öffentliche Daseinsvorsorge gestärkt, indem der Ausbau sozialer Infrastruktur(Bildung und Jugend, Gesundheit und Pflege, Sport und Bewegung, Kunst und Kultur, Soziales), kostengünstiger Mobilität sowie öffentlicher Grünund Freiräume berücksichtigt wird. Das hilft, die Lebenserhaltungskosten der Wiener*innen gering zu halten. Der öffentliche Raum sowie Parks und Grünräume müssen zur Klimaanpassung beitragen Die Stadt muss sich zügig an die Folgen der schnell verlaufenden Klimakrise anpassen. Die Verbesserung von Mikroklima und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum ist entscheidend. Bestehende Grünräume sind weiter aufzuwerten, neue Grünräume zu schaffen, der öffentliche Raum durchgehend klimafit auszugestalten und die aktive Mobilität gegenüber dem motorisierten Individualverkehr zu priorisieren. Die Erhaltung des hohen Grünraumanteils Wiens – mit rund der Hälfte des Stadtgebiets – hat höchste Priorität. Der Flächenbedarf der wachsenden Bevölkerung wird durch vorausschauende Planung gedeckt Eine höhere Einwohner*innenzahl erfordert zusätzliche Wohnungen, Arbeitsstätten, Erholungs- und Freizeitangebote sowie soziale Infrastruktur. Dieser Flächen- und Raumbedarf ist durch die Nutzung von Entwicklungspotenzialen in der Bestandsstadt und Stadterweiterungsvorhaben zu decken. Durch die Planung vielfältig genutzter Quartiere mit angemessenen baulichen Dichten wird dabei Urbanität ermöglicht. Alltagsgerechte Angebote für umweltfreundliche Mobilität sind für alle Einwohner*innen verfügbar Der Wien-Plan trägt zur Verwirklichung der Wiener Mobilitätsgarantie bei: Wiener*innen sollen auch ohne eigenes Auto bequem, günstig, flexibel und rasch von A nach B kommen. Dafür wird das öffentliche Verkehrsnetz weiterentwickelt sowie die Bedingungen für das Zufußgehen und Radfahren werden weiter verbessert. Sharing-Modelle ergänzen den starken Umweltverbund aus Öffis, Radfahren und Zufußgehen. Der weiterhin unbedingt erforderliche KfzVerkehr wird schrittweise dekarbonisiert und so die Treibhausgasemissionen des Verkehrs gesenkt, bis das Mobilitätssystem 2040 komplett klimaneutral ist. 8 – DER WIEN PLAN: FOKUS KLIMA Durch die Weiterentwicklung der Stadt der kurzen Wege werden im Alltag erforderliche Einrichtungen vom Wohnort aus gut erreichbar Damit die Wiener*innen ihr Alltagsleben komfortabel und ressourcenschonend gestalten können, braucht es lebendige Stadtteile mit einer Mischung verschiedener Nutzungen und Funktionen – vom Handel über Dienstleistungen und Gastronomie bis zur sozialen Infrastruktur. In gut erreichbaren Zentren befinden sich diese Angebote in hoher Anzahl und Dichte. Deswegen wird darauf geachtet, dass in Wohnvierteln unterschiedliche Nutzungen erhalten bleiben und auch bei neuen Projekten Nutzungsmischung zum Prinzip gemacht, die Weiterentwicklung bestehender und die Schaffung neuer Zentren forciert sowie der großflächige Einzelhandel vorausschauend gesteuert wird. Beteiligung, Partizipation und Kooperation sind Grundpfeiler in Stadtentwicklungsprozessen In Wien werden das kooperative Vorgehen mit Stakeholder*innen und die Einbindung der Wiener Bevölkerung als Chance für zukunftsfähige und tragfähige Lösungen gesehen. Beteiligung und Teilhabe sind essenzielle Grundpfeiler und über klare Leitlinien in Stadtentwicklungs- und Planungsprozessen verankert. Wo erforderlich, werden auch neue Zugänge, Instrumente und Leitlinien(weiter)entwickelt. Die große Vielfalt der Unternehmen der urbanen Wirtschaft findet gute und ausreichende Standorte vor Der Wien-Plan unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit der Wiener Wirtschaft, indem geeignete Standorte mit guter Infrastruktur und einem passenden Umfeld für die vielfältigen Unternehmen gesichert werden, die die Stadtwirtschaft ausmachen. Tätigkeiten im Sinne des Klimaschutzes, der Kreislaufwirtschaft und der Ressourcenschonung gewinnen an Bedeutung und müssen verstärkt werden. Deswegen wird der Schutz von Flächen für Industrie und Gewerbe(„Produktive Stadt“) fortgesetzt und die Sicherung und die Entwicklung hochwertiger Bürostandorte betrieben. Die Gebietskörperschaften der Metropolregion Wien agieren als eine Einheit und nutzen die damit verbundenen Chancen der Zusammenarbeit Die Wiener Stadtentwicklung wird gemeinsam mit Partner*innen in Niederösterreich und dem Burgenland an der Entwicklung der Stadtregion weiterarbeiten. Der gute Zugang aller Bewohner*innen zu sämtlichen Angeboten der Stadtregion ist ein wichtiges Ziel. Ein besonderer Fokus liegt daher auf Verbesserungen im öffentlichen Verkehr und bei der Radinfrastruktur. Deswegen wird das stadtgrenzenüberschreitende Mobilitätsangebot ausgebaut und die Kooperation in der Region zu(Wirtschafts-)Standortfragen, Grünraum und Siedlungsentwicklung intensiviert. Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker DER WIEN PLAN: FOKUS KLIMA – 9 Neue Fragestellungen wurden in der Analyse- und Grundlagenphase umfassend analysiert. Die folgende Darstellung bietet eine Übersicht über die maßgeblichen Entwicklungen, aktuelle Trends und Prognosen, die den Wien-Plan prägen: Bevölkerungs­veränderung  Gesamtbevölkerung  Gesamtanzahl und Anteil der Älteren(über 65-Jährige) sowie Alten(über 80-Jährige) an der Gesamtbevölkerung  Anzahl der Kinder und Jugendlichen  Anteil der nicht in Österreich geborenen Einwohner*innen Klima und Grünraum  Anzahl der Hitzetage und Tropennächte  Durchschnittstemperatur  Anzahl und Länge der Trockenepisoden   Biodiversität Mobilitätsverhalten  Anteil der mit dem Rad zurückgelegten Wege   Anzahl der ÖV-Nutzer*innen und Jahreskartenbesitzer*innen  Anzahl Pkw je 1.000 Einwohner*innen Energie  Endenergieverbrauch pro Kopf  Gesamtstrombedarf   Materialfußabdruck pro Person Leistbarkeit  Frei verfügbares Einkommen  Lebenserhaltungskosten(inkl. Wohnen)  Wohnraum pro Kopf  Anzahl der Ein-Personen-Haushalte  Bewohner*innen pro Wohnung Wirtschaft  Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter  Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter    Einzelhandelsfläche 10 – DER WIEN PLAN: FOKUS KLIMA DER WIEN PLAN: FOKUS KLIMA – 11 Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Charakteristik und Aufbau Stadt Wien / Reinhard Mandl Der Wien-Plan als Leitlinie für die räumliche Entwicklung Der Wien-Plan ist der Stadtentwicklungsplan 2035 für Wien und ein Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 23. 4. 2025. Er legt die übergeordneten Zielsetzungen bis 2035 fest und hat einen Planungshorizont von 10 – 15 Jahren. Eine Abänderung bedarf eines erneuten Beschlusses des Wiener Gemeinderats. Die Ziele, Strategien, Regeln und Vorgaben des Wien-Plans sind für Stadtpolitik und Stadtverwaltung verbindliche Leitlinien, legen die Ansprüche sowie Erwartungen der Stadt gegenüber an der Stadtentwicklung beteiligten Akteur*innen wie Privatpersonen, Unternehmen, NGOs und anderen Gebietskörperschaften offen und laden zur Mitwirkung daran ein. Für städtische Unternehmen stellt der Wien-Plan eine entscheidende Orientierung für alle Entscheidungen dar, die die räumliche Entwicklung der Stadt betreffen. Dies betrifft insbesondere auch die zielgerichtete Verwendung von Mitteln der Stadt Wien. Darüber hinaus definiert der Wien-Plan Arbeitsaufträge an die zuständigen Stellen und Unternehmen der Stadt Wien. Der Stand der Umsetzung wird im Rahmen eines Monitorings erfasst. Stadtentwicklungsplanung als interdisziplinäre Aufgabe erfordert fachgebietsübergreifende Zusammenarbeit. Diese Haltung prägte auch den Erstellungsprozess des Wien-Plans, an dem weit über 100 Expert*innen der Stadt Wien und weitere externe Akteur*innen aus unterschiedlichen Themenbereichen mitwirkten. Diese Arbeitsweise soll auch die Umsetzung des Wien-Plans prägen. Wie in der Vergangenheit ist der Wien-Plan als Stadtentwicklungsplan für Wien nicht nur eine Handlungsanleitung für die Wiener Stadtplanung, sondern für die Gesamtheit der für die Stadtentwicklung notwendigen Stellen der Stadt Wien und ihre Einrichtungen. Die Inhalte des Wien-Plans sind in allen Bereichen mit Raumbezug zu berücksichtigen. Neben der Stadtteil-, Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung trifft dies beispielsweise auch auf den Wohnbau oder die Infrastrukturplanung zu. Bei etwaigen Zielkonflikten dient der Wien-Plan dazu, Regeln und Prozesse festzulegen, um bei allen Planungen und auf allen Planungsebenen transparente Aushandlungsprozesse mit dem Ergebnis klarer und nachvollziehbarer Entscheidungen im öffentlichen Interesse zu gewährleisten. Der Wien-Plan schreibt die Prinzipien der Stadtentwicklung der letzten Jahrzehnte bzw. der vorangegangenen Stadtentwicklungspläne(STEP) fort, ergänzt um neue Rahmenbedingungen und Vorgaben. Nach wie vor gültige Festsetzungen aus dem STEP 2025 sowie aus den Fachkonzepten des STEP 2025 wurden in den Wien-Plan übernommen. Im Wien-Plan getroffene Bestimmungen ersetzen diesbezügliche Aussagen der STEP-2025-Fachkonzepte Grün- und Freiraum, Öffentlicher Raum, Produktive Stadt, Mittelpunkte des städtischen Lebens – Polyzentrales Wien und Energieraumplanung, raumrelevante Aussagen des STEP-2025-Fachkonzepts Mobilität, des Leitbilds Grünräume sowie des Masterplans Gründerzeit. Der Wien-Plan baut allerdings weiterhin auf den in den Fachkonzepten formulierten Prinzipien und Haltungen auf. 12 – DER WIEN PLAN: FOKUS KLIMA Die im Wien-Plan formulierten Strategien greifen die Grundsätze auf und sind in acht Themenfelder gegliedert: Siedlungsentwicklung, Grün- und Freiräume, Öffentlicher Raum, Mobilität, Wirtschaft und Arbeit, Urbane Zentren, Planen für die soziale und gerechte Stadt sowie Planen für die Energiewende. Zur Umsetzung dieser Strategien werden im zweiten Teil des Wien-Plans von allen Akteur*innen einzuhaltende Bestimmungen für jegliche Vorhaben mit Raumbezug und Arbeitsaufträge an die Stadtplanung bzw. weitere Stellen der Stadt Wien und ihre Einrichtungen dargestellt. Räumliche Leitb tlich ÖffenRaum Teil II – Stadtentwicklung steuern und gestalten Teil I – Strategien Grundsätze Klimaschutz, Bodenschutz und Ressourcenschonung Klimaanpassung Flächenbedarf für die wachsende Bevölkerung Leistbarkeit und soziale Durchmischung Umweltfreundliche Mobilität Stadt der kurzen Wege Urbane Wirtschaft Metropolregion Wien Beteiligung, Partizipation und Kooperation Siedlungsentwicklun g WienPlan FreGrün ir a u u nd m er Mobilität ilder, Regeln, Vorgaben u Wirtschaft und Arbeit Urb Zen ane tren nd Maßnahmen Planen für nergiedie E wende lanen fü u r nd iale tadt die ech P soz te S ger Abbildung: Aufbau des Dokuments Wien-Plan(eigene Darstellung) DER WIEN PLAN: FOKUS KLIMA – 13 Teil I Die Strategien des Wien-Plans Inhalt Teil I Siedlungsentwicklung 17 Grün- und Freiraum 25 Öffentlicher Raum 31 Mobilität 37 Wirtschaft und Arbeit 45 Urbane 51 Planen für die soziale und gerechte Stadt 57 Planen für die 63 Übersicht: Regeln und Maßnahmen zur Umsetzung der Strategien 68 DIE STRATEGIEN DES WIEN-PLANS – 15 Stadt WSiteand/t WGeierdn G/ öGtezrednGbröutczkeenrbrucker Siedlungsentwicklung Die Weiterentwicklung Wiens bodensparend ermöglichen Der sparsame Umgang mit der Ressource Boden ist ein Grundprinzip der Siedlungsentwicklung in Wien. Der Flächenbedarf der wachsenden Bevölkerung wird durch vorausschauende Planung gedeckt – sowohl durch die Nutzung von Entwicklungspotenzialen in der Bestandsstadt als auch durch Stadterweiterungsvorhaben. Quartiere werden für vielfältige Nutzungen, mit angemessener baulicher Dichte und einem hohen Anteil an leistbarem Wohnraum geplant. SIEDLUNGSENTWICKLUNG – 17 Ausgangslage Seit dem Jahr 2000 ist Wien um etwa 300.000 Einwohner*innen gewachsen, heute leben rund 2 Mio. Menschen in der Stadt. Für das Jahr 2040 werden 2,2 Mio. Einwohner*innen erwartet. Die Stadtplanung trägt dem Rechnung, indem nicht nur Flächen für Wohnungen, sondern auch für soziale, grüne und technische Infrastruktur, die kommunale Daseinsvorsorge, Büros, Produktionsbetriebe, Logistik, Wissenschaft und Forschung gesichert werden. Insbesondere die Versorgung der wachsenden Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum in qualitätsvollen Quartieren bleibt weiterhin eine zentrale Aufgabe. Auch Lösungen für die Kreislaufwirtschaft und die Energiewende brauchen Raum. Kompakte Bebauung, geringe Bodenversiegelung und ein geringer Bodenverbrauch sind Grundsätze für die bauliche Weiterentwicklung Wiens. Die großen Grünräume der Stadt sowie das Ziel, den hohen Grünraumanteil zu erhalten, bilden als„Siedlungsgrenze“ weiterhin den Rahmen für die Siedlungsentwicklung. Siedlungsentwicklung bedeutet, in Wien einen guten Umgang mit der umfangreichen, oft wertvollen Bausubstanz der Bestandsstadt zu finden. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem Erhalt sowie der Weiterentwicklung von Gebäuden und bewährten städtischen Strukturen, auch um fehlende Funktionen zu ergänzen. Angesichts der Größenordnung des erwarteten Bevölkerungszuwachses muss das bestehende Siedlungsgebiet um neue Stadterweiterungsgebiete ergänzt werden. In all diesen Gebieten ist die Anpassung an die Folgen der voranschreitenden Klimakrise eine zentrale Aufgabe. Darüber hinaus zeigt sich immer deutlicher, dass verbindliche Vereinbarungen, wie z. B. im Rahmen der EU in den Bereichen Nachhaltigkeit und Ökologie, in einem Ballungsraum von über 3 Mio. Menschen nicht innerhalb der Grenzen einzelner Gemeinden erreicht werden können – hier brauchen wir gemeinsame Lösungen. Bevölkerungsentwicklung und-prognose bis 2045 2.300.000 2.200.000 Prognose 2023 Bevölkerung zu Jahresbeginn 2.100.000 2.000.000 1.900.000 1.800.000 1.700.000 1.600.000 Abbildung : Bevölkerungsentwicklung und-prognose(eigene Darstellung basierend auf Stadt Wien – MA 23, Kleinräumige Bevölkerungsprognose Wien 2023; Quellen: Statistik Austria, Landesstatistik Wien(MA 23)) 18 – SIEDLUNGSENTWICKLUNG 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 2041 2042 2043 2044 2045 Strategie Die Stadtentwicklung • erfolgt ressourcen- und klimaschonend • • • • • Bäume sind ein essenzielles Mittel im Umgang mit den Folgen der Klimakrise in der Stadt. Wertvolle bestehende Bäume werden möglichst erhalten und neue Bäume an Standorten gepflanzt, wo sie optimal für das Mikroklima sind. GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Geringer Versiegelungsgrad durch kompakte Siedlungsentwicklung Der sparsame Umgang mit der Ressource Boden ist ein Grundprinzip der Siedlungsentwicklung in Wien. Durch kompakte Bebauungsformen, qualitätsvolle urbane Dichte und ein möglichst hohes Ausmaß an nicht versiegelten Flächen wird weiterhin der Bodenverbrauch trotz Stadtwachstum gering gehalten. Wien bleibt mit einer Versiegelung von 79,3 m � pro Einwohner*in im Jahr 2022 das Bundesland mit der deutlich geringsten Versiegelung pro Kopf(Österreich Ø: 330,1 m � pro Einwohner*in). m � pro Einwohner*in 581,6 434,7 503,0 386,3 297,6 376,3 288,5 Österreich Ø: 330,01 241,3 79,3 enland Burg rnten Kä sterreich sterreich der b ö erö Nie O alzburg S ark Steierm Tirol rlberg Wien Vora Abbildung : Versiegelung pro Einwohner*in im Jahr 2022 (eigene Darstellung; Quelle: ÖROK – Monitoring Flächeninanspruchnahme, Bearbeitung: Umweltbundesamt, 2023) SIEDLUNGSENTWICKLUNG – 19 Stadt Wien / Christian Fürthner Flächen für den Wohnraumbedarf der Zukunft werden frühzeitig vorgesehen GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert • Planung für den Klimavorzeige-Stadtteil RothNEUsiedl Auf der 124 ha großen Fläche im Süden von Favoriten wird ein Pionierstadtteil für Klimaschutz und Klima• anpassung geplant. Das Strukturkonzept Rothneusiedl ist die Grundlage für alle weiteren Planungs- und Entwicklungsschritte, die mit dem städtebaulichen Wettbewerb eingeleitet wurden. Es legt fest, dass (1) ca. 40 ha klimawirksame Grün- und Freiräume, (2) ca. 9.000 Wohnungen – zwei Drittel davon als geförderter Wohnbau,(3) neue Freizeit-, Kunst- und Bildungsangebote,(4) neue Arbeitsplätze sowie der Zu• kunftshof als Nachbarschaftszentrum realisiert werden. Die Bestandsstadt wird ergänzt und verbessert • • 21 Große Einzelprojekte sind außerhalb der Stadterweiterungsgebiete des Leitbilds Siedlungsentwicklung gelegene Potenzialgebiete. Diese Wohnpotenziale werden ab ca. 5.000 m � Brutto-Grundfläche(BGF) eingerechnet, typischerweise erreichen sie mehrere 10.000 m � BruttoGrundfläche(BGF). 20 – SIEDLUNGSENTWICKLUNG • Die zwischen 1950 und 1990 geprägten Wohngebiete werden weiterentwickelt, wobei Dekarbonisierung, funktionale Ertüchtigung und Integration weiterer Nutzungen im Zentrum stehen. Der öffentliche Raum und Grünräume werden insbesondere in Hinblick auf die Klimaanpassung verbessert. Die Potenziale zur Schaffung zusätzlicher Gebäudeflächen werden genutzt, vorwiegend auf bereits versiegelten Flächen(z. B. Baulücken, ehemaligen Infrastrukturarealen, niedrigen Hochgaragen, Parkplatzflächen oder eingeschoßigen Handelsgebäuden) oder in nicht mehr benötigten Gebäuden. Priorisiert bearbeitet werden hierbei Standorte im Umfeld bestehender oder geplanter hochrangiger ÖV-Stationen und jene von gemeinnützigen Institutionen, die leistbaren Wohnraum ermöglichen. Vorausschauende Stadterweiterung entlang nachhaltiger Grundsätze • Im Leitbild Siedlungsentwicklung werden Bereiche ausgewiesen, die eine geordnete Weiterentwicklung des Siedlungsgebiets für eine Bevölkerung von bis zu 2,25 Mio. Einwohner*innen ermöglichen. • Das Leitbild Siedlungsentwicklung definiert die prioritären Stadterweiterungsgebiete, die unter Abwägung aller planungsrelevanten Rahmenbedingungen die besten Voraussetzungen für die Stadterweiterung bieten. Bei einer zeitgerechten und vollständigen Umsetzung kann der Flächenbedarf erfüllt und eine sozial gerechte Entwicklung erzielt werden. • Bauprojekte in der Bestandsstadt sollen Beiträge zur Klimaanpassung, zur Energie- und Ressourcenwende sowie zur Mobilitätswende leisten. Erforderliche Arbeiten im öffentlichen Raum – etwa im Zuge der Umstellung der Energiesysteme – werden als Impuls für die Neugestaltung des öffentlichen Raums inklusive der angrenzenden Sockelzonen von Gebäuden genutzt. • Bei absehbarer Überschreitung einer Bevölkerungszahl von 2,2 Mio. Einwohner*innen müssen auch die weiteren Potenzialgebiete für Wohnen und Arbeiten angestoßen werden. Wenn sich auch dieses Potenzial als unzureichend erweisen sollte, können klar definierte Flächen gem. Leitbild Grünräume im unbedingt erforderlichen Ausmaß herangezogen werden. • Baukultur und Architektur prägen nicht nur das Erscheinungsbild der Stadt, sondern beeinflussen auch die Lebensqualität, den sozialen Zusammenhalt sowie die kulturelle Identität der Bevölkerung. Qualitätssichernde Verfahren und Mechanismen, wie beispielsweise die baukulturellen Leitsätze für Wien, sind daher weiterhin anzuwenden. • Das Siedlungsgebiet wird so weiterentwickelt, dass öffentliche Verkehrsmittel die primäre Verkehrserschließung aller Stadtgebiete darstellen. Neue Gebiete setzen die Aufschließung durch ein adäquates öffentliches Verkehrsmittel voraus, das ÖV-Netz wird in diesem Sinne gem. dem Ausbauprogramm weiterentwickelt. GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert • Für die soziale Infrastruktur in den Stadterweiterungsgebieten ist gem. den Prinzipien des „Planens für die soziale und gerechte Stadt“ planerisch und finanziell Vorsorge zu treffen. WieNeu-Gebiet Zentrum Alt-Ottakring Im Rahmen der sanften Stadterneuerung wird die Blocksanierung im Programm WieNeu weiterentwickelt. Im Blocksanierungsgebiet„Musilplatz“ (Zentrum Alt-Ottakring) werden städtebauliche Strukturverbesserungen, Wohnhaussanierungen und Energieträgerwechsel, Optimierung der Bebauungsdichte, Erdgeschoßzonenbelebung und Nutzungsmischung, Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen, Verbesserungen im öffentlichen Raum und der Verkehrssituation unterstützt. GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Stadtteilentwicklungskonzept Südraum Favoriten Mit dem neuen Instrument„Stadtteilentwicklungskonzept“(SEK) werden Stadtplanungsprozesse auf der Stadtteilebene vereinheitlicht. Beim Stadtteilentwicklungskonzept Südraum Favoriten wurde diese Vorgehensweise erstmals angewandt und folgende Ziele für den Stadtteil festgelegt: (1) bestehende großflächige Grün- und Naherholungsräume langfristig sichern und vernetzen,(2) künftige städtebauliche Entwicklungen vorrangig im Nahbereich von hochrangigen öffentlichen Verkehrsmitteln vorsehen,(3) die Ortskerne Oberlaa und Unterlaa bewahren und aufwerten. SIEDLUNGSENTWICKLUNG – 21 Neuer Umgang mit dem Bestand: Umbau vor Abriss Kompakte und urbane Stadtviertel •• Stadtteile sollen keine„Schlafstädte“ sein. Über die Wohnnutzungen hinaus sind vielfältige Nutzungen erforderlich, um wohnortnahe Versorgung und damit die„Stadt der kurzen Wege“ zu Fuß und mit dem Fahrrad zu ermöglichen. Neben Flächen für Wohnnutzungen brauchen gemischt genutzte Stadtteile u. a. auch Flächen für Gemeinschaft und • Nachbarschaft, Kreativwirtschaft, Kleinunternehmen, Alltagsökonomie, Kultur, soziale Infrastruktur, Handel, Gewerbe und kleinteilige Einrichtungen der Kreislaufwirtschaft. • • • • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Weiterentwicklung Wohnsiedlung Eipeldauer Straße Die Wohnsiedlung Eipeldauer Straße 21−25, Ende der 1970er- bis Anfang der 1980er-Jahre erbaut, wird transformiert. Anstelle alter Hochgaragen werden zusätzlich 520 geförderte Wohnungen errichtet, davon 320 Gemeindewohnungen NEU. Gleichzeitig werden die Grünräume in der Siedlung verbessert und Versorgungs- sowie Infrastruktureinrichtungen ergänzt. Schutz des gründerzeitlichen Gebäudebestands Der Erhalt von stadtbildprägenden Gebäuden der Gründerzeit und der Zwischenkriegszeit wurde in den letzten Jahren massiv gestärkt. Ein Abbruch von vor 1945 errichteten Gebäuden ist seit 2018 nur noch unter engen Voraussetzungen möglich. Mit der Bauordnungsnovelle 2023 wurde dieser Weg konsequent fortgesetzt, um dem Abriss von schützenswürdigen Häusern weitestgehend einen Riegel vorzuschieben. Dazu zählt, dass die den Gebäudeeigentümer*innen wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen nachgeschärft und mit dem Gebäudepickerl bzw. dem Bauwerksbuch verpflichtende regelmäßige Checks eingeführt wurden. Flankiert werden die Maßnahmen durch die regelmäßigen Kontrollen der„Offensive Altbautenschutz“. GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Stadtentwicklungsgebiet Nordwestbahnhof Bis 2035 wird das Areal des ehemaligen Nordwestbahnhofs zu einem innerstädtischen, sozial durchmischten Wohn- und Arbeitsviertel entwickelt. Der überwiegende Teil der rund 6.500 Wohnungen wird gefördert errichtet. Durch Entsiegelung und Begrünungen sowie bodensparende Bauweisen entstehen neue hochwertige Flächen für Erholung und Biodiversität. Zur Umsetzung dieser Strategien werden im Teil II des WienPlans von allen Akteur*innen einzuhaltende Bestimmungen für jegliche Vorhaben mit Raumbezug und Arbeitsaufträge an die Stadtplanung bzw. weitere Stellen der Stadt Wien und ihre Einrichtungen dargestellt. 22 – SIEDLUNGSENTWICKLUNG SIEDLUNGSENTWICKLUNG – 23 Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Grün- und Freiraum Grünräume in Wien erhalten, verbessern und ausbauen Vom Grüngürtel am Stadtrand über Parks bis hin zu Gärten: Grün- und Freiräume tragen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise bei, verbessern das Mikroklima, sind Biodivers­ it­ ätshotspots und schaffen eine hohe Lebensqualität in der Stadt. Die Erhaltung des hohen Grünraumanteils Wiens hat in der Stadtplanung höchste Priorität. Darüber hinaus werden bestehende Grünräume aufgewertet und neue Grünräume geschaffen, sowohl in der Bestandsstadt als auch in Stadterweiterungsgebieten. GRÜN- UND FREIRAUM – 25 Ausgangslage Wien verfügt über ein wertvolles Erbe an hochwertigen Grün- und Freiräumen, d. h. über Wälder, Wiesen, Gewässer, Gärten, Parks, Äcker und Weingärten. Basis dafür waren visionäre Entscheidungen in der Grünund Freiraumplanung. Heute besteht das Wiener Grünraumsystem aus: • • • Wiens Grünräume erstrecken sich über etwa die Hälfte des Wiener Stadtgebiets und erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben für die lebenswerte Stadt. Sie gliedern die Stadt, ermöglichen wohnortnahe Erholung und Bewegung, verbessern Gesundheit und Lebensqualität und bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Grünräume tragen auch zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise bei. Sie kühlen ihre Umgebung durch Verdunstung, versorgen bebaute Gebiete mit Kaltluft und sorgen so für ein angenehmes Stadtklima. Unversiegelte und versickerungsfähige Flächen helfen, mit den zunehmenden Starkregenereignissen besser umzugehen. Tausende Hektar Felder, Wiesen und Weingärten werden für die landwirtschaftliche Nutzung gesichert sowie bewirtschaftet und tragen zur regionalen Lebensmittelproduktion und-versorgung bei. Mit dem Bevölkerungszuwachs werden Grün- und Erholungsräume immer intensiver genutzt, insbesondere die Coronapandemie hat den Wert lokaler Erholungsmöglichkeiten erneut aufgezeigt. Nutzungskonkurrenz sowie hohe Kosten für Bodenerwerb, Realisierung und Pflege von Grünflächen sind herausfordernd. Die Klimakrise führt zu Hitze und Trockenheit und gefährdet die Biodiversität. Es ist daher besonders wichtig, dass die Stadt bestehende Grünräume erhält und aufwertet sowie neue Grünräume schafft – sowohl in der Bestandsstadt als auch in Stadterweiterungsgebieten. Der Grün- und Freiraum muss außerdem, wo erforderlich, einen Beitrag zur Energiewende leisten. Bisamberg Wienerwald Wienerwald Wienerwald Alte Donau Marchfeld Prater Donau Lobau Terrassenlandschaft Abbildung : Das Wiener Grünraumsystem(eigene Darstellung) 26 – GRÜN- UND FREIRAUM Strategie Bestehende Grün- und Freiräume werden erhalten • • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Tangentenpark Auf einem 6 ha großen Areal einer ehemaligen Autobahnausfahrt wurde ein Park realisiert, der das Freizeitangebot ergänzt und einen wesentlichen Baustein im Grün- und Freiraumnetz der Stadt darstellt. Das Projekt ist Ergebnis eines umfangreichen Bürger*innenbeteiligungs-Prozesses im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzepts(SEK) Südraum Favoriten. Stadtpark Atzgersdorf Der ehemalige Campingplatz Wien Süd wurde nicht nur umgestaltet und der Bevölkerung als Erholungsfläche zur Verfügung gestellt, sondern es konnten auch rund 2.000 m � Fläche entsiegelt und rund 300 Bestandsbäume in das Parkkonzept integriert werden. • Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker In der Bestandsstadt werden neue Grünraumangebote geschaffen • • Freiräume in der Stadterweiterung werden frühzeitig mitgeplant • • GRÜN- UND FREIRAUM – 27 Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Der Grüngürtel wird erweitert Neuer Park am„Neuen Landgut“ • Der 9.000 m � große Walter-Kuhn-Park im Stadtentwicklungsgebiet„Neues Landgut“ bietet Raum für Erholung. Mehr als 160 neue dicht gepflanzte Bäume und Sträucher bilden einen„Klimawald“ im Norden des Areals. Viele Wasserangebote machen den Park zum„Coolen Park“. Zwei Ballspielplätze werden gemeinsam mit dem angrenzenden Bildungscampus im Sinne der Mehrfachnutzung genutzt. Gemeinsam mit dem Elisabeth-Sundt-Platz dient der Park als wichtige Verbindung zwischen allen zentralen Einrichtungen im • Stadtentwicklungsgebiet. Durch die vermehrte Umsetzung des Konzepts Frühes Grün werden großzügige Grün- und Freiräume bereits frühzeitig geplant und realisiert. Park der Artenvielfalt Östlich des Badeteichs Hirschstetten entsteht auf einer Fläche von 11 ha ein neuer weiträumiger Stadtteilpark, der nicht nur eine wichtige Rolle als Erholungsraum spielt, sondern sich als erster Biodiversitätspark ganz bewusst und zentral dem Thema Wahrung und Entfaltung urbaner Artenvielfalt verschreibt. • Die Weiterentwicklung des Grüngürtels erfolgt in bewährter Weise in Kooperation mit den Nachbargemeinden sowie unter Einbindung der Planungsgemeinschaft(PGO) und des Stadt-Umland-Managements. Der Klima-, Forst- und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien ist schon heute ein wesentlicher Akteur beiderseits der Stadtgrenze. Themen wie Ernährung, Landwirtschaft, Stadtklima, Biodiversität und Habitate werden grenzüberschreitend gedacht. 28 – GRÜN- UND FREIRAUM GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Regionalpark DreiAnger Der ca. 3.000 ha große Regionalpark stellt einen gemeinde- und bundesländerübergreifenden Erholungsraum im nördlichen Teil der Stadtregion dar. Er verbindet die Bezirke Floridsdorf und Donaustadt mit der Gemeinde Gerasdorf bei Wien und ist Teil der Grünraumverbindung vom Bisamberg über den NorbertScheed-Wald bis zum Nationalpark Donau-Auen. Naturschutzareal Breitenlee Das künftige Naturschutzareal bildet zwischen Bisamberg und Lobau einen wichtigen Naturkorridor für seltene Pflanzen- und Tierarten. Dieses 90 ha große Habitat eines ehemaligen Güterbahnhofs soll in den kommenden Jahren durch Entsiegelung und Naturschutzpflegemaßnahmen zu einem Natura2000-Schutzgebiet entwickelt werden. Der Umgang mit der Ressource Wasser wird verbessert • • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Renaturierung der Liesing Mit der Renaturierung der Liesing wurde einerseits mehr Grünraum für Besucher*innen sowie für Tiere und Pflanzen geschaffen und andererseits gleichzeitig der Hochwasserschutz auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Damit entsteht ein wohnungsnaher Erholungsraum für Anrainer*innen, der zum Spazierengehen, Baden, Laufen oder Radfahren genutzt werden kann. Ausgestaltung von Uferbereichen Die Zugänglichkeit bei der Alten Donau wurde verbessert. Auch im Bereich der Donauinsel und an der Neuen Donau wurden mit Projekten wie CopaBeach und Pier 22 Uferbereiche neu gestaltet und der Zugang zum Wasser verbessert. Regenwasserbewirtschaftung in der Seestadt Aspern Ein Vorzeigeprojekt im Bereich der Regenwasserbewirtschaftung ist die Seestadt Aspern, in der auf insgesamt 22.000 m � ein duales Regenwassermanagementsystem nach dem Schwammstadt-Prinzip entwickelt wurde. Dabei werden belastete Straßenwässer in den Kanal eingeleitet und saubere Niederschlagswässer in Grobschotterkörpern versickert. Das System wirkt auf mehrere Weisen: Es optimiert die Wachstumsbedingungen für Straßenbäume, verbessert das Mikroklima, bietet Überflutungsschutz bei Starkregenereignissen und entlastet das Abwasserkanalsystem. Stadt Wien / Gerd Goetzenbrucker • Bei baulichen Entwicklungen wird ein effizienter Umgang mit Regenwasser eingefordert. Natürliche Versickerungsmöglichkeiten, Entsiegelungsmaßnahmen und die lokale Nutzung von Regenwasser – sowohl sofort als auch zeitlich verzögert – sollen stärker insbesondere für die Bewässerung der Begrünung forciert werden. Zur Umsetzung dieser Strategien werden im Teil II des WienPlans von allen Akteur*innen einzuhaltende Bestimmungen für jegliche Vorhaben mit Raumbezug und Arbeitsaufträge an die Stadtplanung bzw. weitere Stellen der Stadt Wien und ihre Einrichtungen dargestellt. GRÜN- UND FREIRAUM – 29 Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Öffentlicher Raum Straßen und Plätze der Stadt qualitätsvoll gestalten, sodass Menschen sich dort gerne aufhalten Entsiegelung, versickerungsfähige Oberflächen, Baumpflanzung und Beschattung machen den öffentlichen Raum klimafit. Dadurch steigt die Aufenthaltsqualität auf Wiens Straßen und Plätzen. Die Planung und Weiterentwicklung des öffentlichen Raums sorgt dafür, dass Straßen, Plätze, Fußgänger*innen- und Begegnungszonen von den Wiener*innen vielfältig genutzt werden. ÖFFENTLICHER RAUM – 31 Ausgangslage Als öffentlicher Raum werden urban geprägte Freiräume bezeichnet, die für alle jederzeit zugänglich sind und in der Regel im öffentlichen Eigentum stehen. Dazu zählen Straßen, Fußgänger*innen- und Begegnungszonen sowie Plätze oder urbane Parks. Sie ergänzen das Freiraumangebot besonders in Stadtgebieten mit wenig Grünraum. Angrenzende Erdgeschoßzonen, Fassaden, Grünräume, temporär bzw. eingeschränkt zugängliche Flächen wie z. B. Schulfreiflächen sowie nicht öffentliche Freiräume werden in die Betrachtung ebenfalls miteinbezogen. Auch Freiräume, die nicht im öffentlichen Eigentum stehen, können einen öffentlichen Charakter haben. Der öffentliche Raum schafft Begegnungsräume und ist die Visitenkarte der Stadt. Er soll für alle Bewohner*innen Wiens zugänglich und im ganzen Stadtgebiet verfügbar sein. Besonders zu beachten sind dabei die Bedürfnisse von Kindern, Älteren, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und sozial marginalisierten Gruppen. Darüber hinaus muss der öffentliche Raum wirtschaftliche Tätigkeiten wie Außengastronomie und Märkte ermöglichen, Geschäftslokalen als attraktives Ambiente dienen, aber auch die notwendigen Logistik- und Ladetätigkeiten erlauben, die für diese vielfältigen Nutzungen erforderlich sind. Auch die Klimakrise muss in der Planung des öffentlichen Raums berücksichtigt werden, etwa Raumbedarfe für Klimaschutzmaßnahmen und die Anpassung an veränderte klimatische Bedingungen. Vor allem in Stadtgebieten mit hoher Bevölkerungsdichte, wo Bewohner*innen geringe Einkommen und kleinere Wohnungen haben, aber gleichzeitig besonders von sommerlicher Überhitzung betroffen sind, kommt dem öffentlichen Raum als wohnungsnahem Freiraum besondere Bedeutung zu. Durch das Bevölkerungswachstum und den zunehmenden Stellenwert als Treffpunkt, gemeinsamer Aufenthaltsort im Freien, Veranstaltungsort, Ort der Meinungskundgebung und Demokratie, Ort der Bewegung und des Sports sowie der Freizeitgestaltung steigt der Nutzungsdruck im öffentlichen Raum. zugängliche Innenräume: Bahnhöfe... Übergänge (EG-Zonen) Plätze Parks urbane, multifunktionale Räume (potenziell) zugängliche Freiräume von öff. Gebäuden, Schulen... Straßenräume siedlungsbezogene, öffentl. zugängliche Freiräume Abbildung : Urban geprägte, öffentliche Freiräume und relevante Freiraumelemente(eigene Darstellung) 32 – ÖFFENTLICHER RAUM Strategie Der öffentliche Raum wird bedarfsgerecht gestaltet •• Der öffentliche Raum wird klimafit • • • • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert • Supergrätzl Favoriten Mit richtungsweisenden Projekten wie dem ersten Supergrätzl Wiens in Favoriten nach dem Vorbild der „Superblocks“ in Barcelona wird der Fuß- und Radverkehr gefördert, öffentlicher Verkehr an den Außenkanten optimiert und motorisierter Durchzugsverkehr unterbunden. Das Gebiet umspannt 12 Häuserblöcke auf einer Größe von 9,5 ha, durch die Verkehrsberuhigung und die umfassenden Begrünungs- und Coolingmaßnahmen entsteht hohe Aufenthaltsqualität. Die Erfahrungen der Planungs- und Umsetzungsphase des Pilotprojekts Supergrätzl Favoriten werden zukünftig auch bei der Entwicklung und Realisierung weiterer Supergrätzl aufgegriffen. Studio LAUT ÖFFENTLICHER RAUM – 33 Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert „Raus aus dem Asphalt“ Mit dem Programm„Raus aus dem Asphalt“ werden Wiens Straßen und Plätze für die Anpassung an die Folgen der Klimakrise, also um den öffentlichen Raum in Wien klimafit zu machen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern, entsiegelt, begrünt und gekühlt. Zahlreiche Projekte wurden seit dem Jahr 2021 mit der Entsiegelungs- und Begrünungsoffensive quer durch die Bezirke gefördert. Beispielsweise wurden bei der klimafitten Neugestaltung der Pötzleinsdorfer Straße nicht nur Begrünungsmaßnahmen umgesetzt, sondern auch eine 900 m lange Radverbindung geschaffen. Aber auch kleinere Projekte wie zum Beispiel die Umgestaltung der Jörgerstraße tragen zur Verbesserung des Mikroklimas in den Wiener Grätzln bei. Neugestaltung Naschmarkt-Parkplatz Ein 12.000 m � großer Parkplatz beim Naschmarkt wird von einer Hitzeinsel zur Grünoase. Geschaffen wurde ein attraktiver, nutzungsoffener Aufenthaltsort mit viel Begrünung, Wasserspiel und kühlenden Elementen. Durch die großflächige Entsiegelung und die umfassenden Begrünungsmaßnahmen wird auch die dort verlaufende Kaltluftschneise entlang des Wienflusses verbessert. Der nutzungsoffene Freiraum ermöglicht diverse Nutzungen sowie die Erhaltung des Flohmarkts. In prioritären Gebieten wird die„Klima-Offensive“ gestartet • • • 34 – ÖFFENTLICHER RAUM GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Klimafitte Umgestaltung des Pratersterns • Auch an großen Verkehrsknotenpunkten wie dem Praterstern wird der öffentliche Raum klimafit ausgestaltet. Eine grüne und coole Aufenthaltsoase mit 101 Bäumen, Verdoppelung der Grünfläche auf 8.000 m � und rund 190 neuen Sitzmöglichkeiten wurde geschaffen, Barrieren für Fußgänger*innen beseitigt und die Beleuchtung verbessert. Die ausgewählten Bäume sind hitze-, trockenheits- und streusalzbeständig und mit der Schwammstadt-Technologie ausgestattet. Highlight ist ein 500 m � großes Wasserspiel auf einem nutzungsneutralen Platz, auf dem beispielsweise auch Wochenmärkte und Veranstaltungen • abgehalten werden können. Synergien mit der Energieund Mobilitätswende werden • genutzt • Bei der Gestaltung des öffentlichen Raums werden Teilhabe und Kooperation ermöglicht GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Aktionsprogramm Grätzloase • Die Nutzung von öffentlichen Räumen für gemeinschaftliche Aktivitäten ist ein wichtiger Beitrag für eine hohe Lebensqualität in den Stadtteilen sowie für die Aufenthaltsqualität und ermöglicht die aktive Mitgestaltung der Flächen durch die Bewohner*innen. Dieses Ziel wird u. a. mit dem Aktionsprogramm Grätzloase, einer gemeinsamen Initiative der Stadt Wien Tim Dornaus und des Vereins Lokale Agenda 21 Wien, verfolgt. Engagierte Bewohner*innen werden eingeladen, ihre Ideen für grüne Parklets, gemeinsame Aktionen und Projekte im öffentlichen Raum, die das nachbarschaftliche Miteinander stärken, einzureichen. Zur Umsetzung dieser Strategien werden im Teil II des WienPlans von allen Akteur*innen einzuhaltende Bestimmungen für jegliche Vorhaben mit Raumbezug und Arbeitsaufträge an die Stadtplanung bzw. weitere Stellen der Stadt Wien und ihre Einrichtungen dargestellt. ÖFFENTLICHER RAUM – 35 Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Mobilität Den öffentlichen Verkehr sowie die Infrastruktur für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen ausbauen und stärken Der Wien-Plan trägt zur Verwirklichung der Wiener Mobilitätsgarantie bei: Wiener*innen sollen auch ohne eigenes Auto bequem, günstig, flexibel und rasch von A nach B kommen. Dafür wird das öffentliche Verkehrsnetz weiterentwickelt sowie die Bedingungen für das Zufußgehen und das Radfahren weiter verbessert, SharingModelle werden ausgebaut. Der weiterhin unbedingt erforderliche Kfz-Verkehr wird schrittweise dekarbonisiert und der Durchzugsverkehr durch Wien reduziert. MOBILITÄT – 37 Ausgangslage Ziel der Mobilitätsplanung ist, die leistbare, umweltfreundliche Mobilität für alle und eine gute Erreichbarkeit aller Stadtteile für den Wirtschaftsverkehr zu gewährleisten. Eine funktionstüchtige und wettbewerbsfähige Stadtregion erfordert den wirtschaftlichen und sozialen Austausch ihrer Einwohner*innen und Wirtschaftsbetriebe und somit ein gut funktionierendes, stadtgrenzenüberschreitendes Mobilitätssystem. Auch über die Grenzen der Metropolregion hinaus ist Wien als urbaner Knoten im traneuropäischen Verkehrsnetz(TEN-T) für den überregionalen Verkehr von großer Bedeutung. Das Wiener Mobilitätssystem steht heute gut da, weil in der Vergangenheit immer wieder mutig – oftmals auch gegen den Zeitgeist – die Weichen Richtung nachhaltige Mobilität und insbesondere für den öffentlichen Verkehr(ÖV) gestellt wurden. Der Umweltverbund ist der mit Abstand wichtigste Teil des Wiener Mobilitätssystems. Aktuell werden innerhalb der Stadt fast drei Viertel der Wege mit dem ÖV, zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt. Das ist möglich, da in den letzten Jahrzehnten in ein dichtes und leistungsfähiges ÖV-Netz in Wien sowie in der Stadtregion investiert wurde und die Bedingungen für das Zufußgehen und das Radfahren verbessert wurden. Sharing-Mobilitätsangebote ergänzen vermehrt den öffentlichen Verkehr und bieten Lösungen für individuelle Mobilitätsansprüche. Die mit der Smart Klima City Strategie Wien festgelegten Zielsetzungen (u. a. 85% der Wege im erweiterten Umweltverbund bis 2030) zeigen auf, dass auch weiterhin mutige Entscheidungen zur Entwicklung der Mobilität erforderlich sind. Sowohl die Optimierung und der Ausbau des ÖV-Netzes als auch die Ausweitung von SharingMobilitätsangeboten tragen zu einem geringeren Materialverbrauch für Fahrzeuge bei. Klimakrise, Energieknappheit und die Erfahrungen der Coronapandemie haben außerdem bestehende Verhaltensmuster in Frage gestellt und das unmittelbare Wohnumfeld und fußläufige Verbindungen stärker in den Fokus gerückt. Digitalisierung und Telekommunikation entwickeln sich rasch. Unter anderem durch die Zunahme von Homeoffice, Onlinehandel und digitalen Amtswegen ergeben sich daraus erhebliche Auswirkungen auf den Personen- und Wirtschaftsverkehr. Modal Split Ziel bis 2030 2030 2024 2023 1993 Angaben in Prozent Quelle: Stadt Wien und Wiener Linien 15 25 26 40 32 34 11 10 3 28 29 32 30 85 Abbildung : Entwicklung des Modal Split in Wien, Stand 2024(Darstellung auf Basis der Grafik der Mobilitätsagentur Wien; Quelle: Stadt Wien und Wiener Linien) 38 – MOBILITÄT Stadt Wien / Christian Fürthner Zwar sind die Treibhausgasemissionen des Mobilitätssektors in Wien im Bundesländervergleich pro Kopf am geringsten, dennoch ist er mit 42% der größte Verursacher von Treibhausgasemissionen in Wien. Das Mobilitätssystem muss daher weiter auf Klimaneutralität ausgerichtet und der Straßenraum im Sinne der Klimaanpassung umgestaltet werden, denn heute beansprucht der MIV – vor allem in der Bestandsstadt – noch den meisten Platz im Straßenraum. Beim Straßenraum liegt zukünftig die Priorität auf der Anpassung an die Folgen der Klimakrise, der Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie der Bedingungen für den erweiterten Umweltverbund. Durch den weiteren Ausbau der Mobilitätsangebote im erweiterten Umweltverbund in Wien, aber auch ins Umland, werden nachhaltige Alternativen für alle geschaffen. Der motorisierte Individualverkehr(MIV) und der Wirtschaftsverkehr werden bis 2040 gänzlich auf nicht-fossile Antriebe umgestellt. Zudem erfordert die Reduktion des Durchzugsverkehrs durch Wien(kein Zielort in Wien) im Bereich des MIV weitere Lenkungsmaßnahmen. Neben dem Ausbau des Angebots im erweiterten Umweltverbund werden somit weitere regulative Maßnahmen auf Stadt- und Bundesebene notwendig sein. Immer mehr Wiener*innen trennen sich von ihren Privat-Pkw: 700.000 350,0 600.000 300,0 500.000 250,0 Bestand Privat-Pkw 400.000 300.000 200.000 200,0 150,0 100,0 Privat-Pkw pro 1.000 Einwohner*innen 100.000 50,0 0 Bestand Privat-Pkw Privat-Pkw-Dichte 2021 581.218 300,9 2022 575.906 290,5 0,0 2023 572.970 285,6 Abbildung : Privat-Pkw pro 1.000 Einwohner*innen sowie Gesamtbestand privater Pkw(eigene Darstellung; Quelle: Statistik Austria) MOBILITÄT – 39 Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Strategie Förderung, Priorisierung und Ausbau des erweiterten Umweltverbunds • • • Die Chancen und Möglichkeiten des automatisierten Fahrens stellen eine große Bereicherung für das Verkehrssystem dar. Chancen, die sich durch den Einsatz von fahrer*innenlosen Fahrzeugen im Straßenverkehr zur Ergänzung des öffentlichen Bedarfsverkehrs ergeben, sollen im Sinne der„Grundpositionen zum automatisierten Fahren“ der Stadt Wien in geeigneten Gebieten genutzt werden. • 40 – MOBILITÄT Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker • • Der Personenmobilität kommt bei der Dekarbonisierung der Mobilität eine Schlüsselrolle zu. Gem. Smart Klima City Strategie Wien soll ab 2030 der Anteil der Fahrzeuge mit nicht-fossilen Antrieben an den Neuzulassungen auf 100% ansteigen. Neben der Forcierung des erweiterten Umweltverbunds sind ein konsequenter weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Ausarbeitung weiterer unterstützender Maßnahmen notwendig. GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert U-Bahn- und S-Bahn-Ausbau Der Ausbau der U-Bahn-Linien U2 und U5 ist das bedeutendste Zukunftsprojekt der Öffis und Wiens größtes Klimaschutz- und Infrastrukturprojekt. 10 km U-Bahn-Tunnel und 12 neue U-Bahn-Stationen bringen schnellere Verbindungen und schaffen Platz für mehr als 300 Mio. zusätzliche Öffi-Nutzer*innen jährlich. Auch ist die Verlängerung der U1 nach Rothneusiedl zur Erschließung des Stadtentwicklungsgebiets geplant. Durch Verbindung und Verlängerung der beiden S-Bahn-Linien S45 und S80 entstehen ein durchgehender S-Bahn-Ring in Wien und eine verbesserte Anbindung der S-Bahn an die U-Bahn. Neue Straßenbahn- und Buslinien Die neuen Straßenbahnlinien 12 und 27 versorgen künftig neue Stadtentwicklungsprojekte, auch mit der Verlängerung der Linie 18 wird das Wiener Straßenbahnnetz erweitert. Die Verlängerung der Linie 18 verbessert die Öffi-Verbindungen für die Bewohner*innen der dicht bebauten Stadt. Mit der Bustangente 28A werden eine neue Tangentialverbindung zwischen dem 21. und dem 22. Bezirk und eine Verbindung der Linien U1 und U2 geschaffen. Erhaltung und Erneuerung des Wiener Linien-Netzes Investitionen in das bestehende dichte ÖV-Netz sind notwendig, um die Leistungsfähigkeit und die hohe Qualität des ÖV auch langfristig zu gewährleisten. Durch eine umfassende Modernisierung der U4 wurde die Infrastruktur der über 100 Jahre alten Stadtbahn seit 2014 saniert und modernisiert – und das zum größten Teil während des laufenden Betriebs. Wien verknüpft Investitionen in die Instandhaltung intelligent mit Erneuerung, wie das Beispiel Wiedner Hauptstraße zeigt. Gemeinsam wurde die nötige Erneuerung der Straßenbahngleise zum Anlass genommen, um durch die Oberflächengestaltung Wien grüner, kühler und noch lebenswerter zu machen. Radausbauprogramm Seit 2021 hat die Stadt Wien den Ausbau von hochwertiger, bequemer und sicherer Radinfrastruktur massiv verstärkt, mit bis zu 20 km neuer Radinfrastruktur jährlich. Eines der Highlights ist der neue bis zu 4,5 m breite Zweirichtungsradweg auf der Praterstraße als Teil des Radhighways vom Kagraner Platz bis in die Innenstadt. Dieser Radhighway ist Teil eines umfassenden Radkonzepts für die Donaustadt. Auch für Floridsdorf bringt die Radweg-Offensive ein umfangreiches Bauprogramm mit zahlreichen neuen Radwegen und Lückenschlüssen im bestehenden Netz. Neben den stadtdurchquerenden Radhighways setzt Wien weiterhin auf die Realisierung zahlreicher wichtiger Lückenschlüsse, Qualitätsverbesserung im bestehenden Radverkehrsnetz und treibt die verbesserte Anbindung der Schulstandorte voran. MOBILITÄT – 41 Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Ausbau der Sharing-Angebote • Sharing-Mobilität komplettiert das Mobilitätsange• bot in Wien für individuelle Ansprüche. Zusätzliche und attraktivere Sharing-Angebote erleichtern umfassende Mobilität ohne privaten Fahrzeugbesitz. • Reduktion des Platzbedarfs des MIV für eine forcierte Klimaanpassung im öffentlichen Raum • • • • 42 – MOBILITÄT GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Parkraumbewirtschaftung in ganz Wien • Die Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung ist ein Meilenstein für die Klimamusterstadt Wien. Frei gewordener Platz wird für Fuß- und Radwege sowie für Begrünungs- und Entsiegelungsprojekte im öffentlichen Raum genutzt. • Die Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung tragen u. a. zur Finanzierung des weiteren Ausbaus der Öffis bei. Weichenstellung für eine klimaneutrale Gütermobilität • • Ausbau stadtregionaler Mobilitätsangebote Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker • • Knapp ein Viertel des Autoverkehrs, der von außerhalb Wiens kommend die Stadtgrenze quert, fährt durch das Stadtgebiet durch(vgl. Kordonerhebung Wien 2022 ). Durch ordnungspolitische Maßnahmen der Stadt Wien sowie auch infrastrukturelle Maßnahmen des Bundes, wie die S1-Spange, soll der Durchzugsverkehr in Wien reduziert, Ortskerne entlastet und die Realisierung von Stadtentwicklungsgebieten im Nordosten Wiens ermöglicht werden. • Aufbauend auf bestehenden Strukturen wie Verkehrsverbund Ostregion(VOR) und Planungsgemeinschaft Ost(PGO) arbeiten wir daran, gemeinsam mit den Partner*innen in der Region Projekte umzusetzen. Zur Umsetzung dieser Strategien werden im Teil II des WienPlans von allen Akteur*innen einzuhaltende Bestimmungen für jegliche Vorhaben mit Raumbezug und Arbeitsaufträge an die Stadtplanung bzw. weitere Stellen der Stadt Wien und ihre Einrichtungen dargestellt. MOBILITÄT – 43 Luiza Puiu Wirtschaft und Arbeit Hochwertige Standorte für die vielfältige städtische Unternehmensland-­ schaft sichern Der Wien-Plan unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit der Wiener Wirtschaft, indem geeignete Standorte mit guter Infrastruktur und einem passenden Umfeld für die Vielfalt der Unternehmen der Wiener Wirtschaft gesichert werden. Dies betrifft Flächen für Industrie und Gewerbe(„Produktive Stadt“), hochwertige Bürostandorte, aber auch integrierte Kleinflächen. Neue Tätigkeiten der Energie- und der Kreislaufwirtschaft gewinnen an Bedeutung. WIRTSCHAFT UND ARBEIT – 45 Ausgangslage Die Stadtplanung hat die Aufgabe, räumliche Voraussetzungen für das Funktionieren der Wirtschaft zu sichern und immer wieder an neue Anforderungen anzupassen. Im Zentrum steht dabei die extrem vielfältige Dienstleistungswirtschaft mit über 80% der Erwerbstätigen Wiens. Sie benötigt verschiedenste, meist gut in die Stadt integrierte Immobilien. Für das Funktionieren der Stadt ist ergänzend der produktive Sektor wichtig, in dem mit Sachgütern gearbeitet wird und der auch Logistik, Abfallbehandlung, Energie- und Kreislaufwirtschaft umfasst. Er erfordert oftmals große und spezialisierte Standorte. Auch der Flächenbedarf nicht-kommerzieller und gemeinnützig orientierter Wirtschaftstätigkeiten wie von sozialen und kulturellen Einrichtungen, Vereinen, offenen Werkstätten oder Sharing-Angeboten wird berücksichtigt. Mit dem prognostizierten Bevölkerungswachstum steigt weiterhin die Zahl der Wiener*innen im erwerbsfähigen Alter, die Arbeitsplätze benötigen, und auch die Zahl derer, die Produkte und Dienstleistungen der Wirtschaft nachfragen. Dieser Umstand wird sich auch im Raum- und Flächenbedarf von Betrieben bemerkbar machen. Ein abgestimmtes Standortangebot der Metropolregion gewinnt vor diesem Hintergrund weiter an Bedeutung. Auch die Auswirkungen der Klimakrise werden zusehends in den Betriebsgebieten spürbar. Begrünung, Beschattung und die Transformation des öffentlichen Raums werden daher auch in diesen Gebieten zukünftig immer relevanter, um für die Arbeitnehmer*innen weiterhin ein adäquates Arbeitsumfeld zu gewährleisten und etwaigen gesundheitlichen Auswirkungen vorzubeugen. ATP / Kurt Kuball 46 – WIRTSCHAFT UND ARBEIT Strategie Flächen für die„Produktive Stadt“ werden gesichert • • • Weiters werden die räumlichen Voraussetzungen für die Energiewende und die Kreislaufwirtschaft geschaffen. In Planungsprozesse wird deren Flächenbedarf einbezogen. Dazu zählen einerseits neue Energieanlagen wie Umspannwerke und Umformer, Energiespeicher, Großwärmepumpen etc., andererseits Reparaturzentren, Abfallsammelinseln, Mistplätze, Sortier-, Upcycling- und Recyclinganlagen, Lager für Baumaterialien und Bodenaushub, Anlagen für die Behandlung und Lagerung von Abfällen etc. • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Boehringer Ingelheim Der deutsche Pharma-Konzern hat in den vergangenen Jahren seinen Standort in Meidling im industriell-gewerblichen Gebiet Edelsinnstraße um 700 Mio. Euro erweitert. Herzstücke der Erweiterung sind eine biopharmazeutische Produktionsanlage nach dem Prinzip der vertikalen Produktion und ein neues Krebsforschungsgebäude. WIRTSCHAFT UND ARBEIT – 47 ATP / Kurt Kuball Attraktive und klimafitte • Betriebsgebiete • • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Gewerbehof Seestadt Mit dem Neubau bringt die Wirtschaftsagentur Wien neue Flächen für Gewerbe und Handwerk in das Quartier am Seebogen. Auf 7.500 m � , verteilt auf mehrere Geschoße, ist Platz für Handwerksbetriebe, produzierendes Gewerbe und produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe. Angeboten werden im Gewerbehof Seestadt Flächen von 50 bis 500 m � . • Nicht-kommerzielle und gemein­wohlorientierte Tätigkeiten erhalten mehr Platz • • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert City Park Vienna • Auf dem Gelände eines ehemaligen Industriebetriebs wurde im 23. Wiener Gemeindebezirk ein nachhaltiger Gewerbepark errichtet. Er bietet Hallenflächen sowie Büros und flexibel nutzbare Räume. 1.000 Bäume, ein CO � -neutraler Betrieb sowie ein Anergienetz sorgen für einen hohen Umweltstandard. Raum für Wirtschaftstätig• keiten in allen Stadtquartieren • • 48 – WIRTSCHAFT UND ARBEIT Werksalon Co-Making Space GmbH GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Die HausWirtschaft Die gemeinwohlorientierte Genossenschaft hat mitten im Stadterweiterungsgebiet Nordbahnviertel ein besonderes Gebäude realisiert, in dem Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Kultur gleichermaßen Platz finden. Insbesondere Selbstständigen, Kleinunternehmen und Initiativen werden in der HausWirtschaft leistbare Flächen geboten. Der Büroflächenbedarf wird auf hochwertige bestehende Standorte konzentriert • Wien stärkt die Zusammenarbeit in der Metropolregion bei Wirtschaftsfragen • • • • • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen Die Erneuerung und Sanierung des rund 40 Jahre alten Bürogebäudes im 3. Bezirk zeigt beispielhaft, dass Bürogebäude an gut geeigneten Standorten modernisiert und weitergenutzt werden können. Die bestehende Substanz konnte weitgehend erhalten bleiben, Büros und Arbeitsbereiche wurden nach heutigen Anforderungen neu gestaltet. Die Flächen rund um das Gebäude wurden geöffnet und attraktiv umgestaltet. Zur Umsetzung dieser Strategien werden im Teil II des WienPlans von allen Akteur*innen einzuhaltende Bestimmungen für jegliche Vorhaben mit Raumbezug und Arbeitsaufträge an die Stadtplanung bzw. weitere Stellen der Stadt Wien und ihre Einrichtungen dargestellt. WIRTSCHAFT UND ARBEIT – 49 Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Urbane Zentren Urbane Zentren und die Stadt der kurzen Wege stärken Damit die Wiener*innen ihren Alltag komfortabel und ressourcenschonend gestalten können, braucht es lebendige Zentren mit einer starken Mischung verschiedener Nutzungen und Funktionen – vom Handel, über Dienstleistungen und Gastronomie bis zur sozialen Infrastruktur. Deswegen werden urbane Zentren gesichert und weiterentwickelt sowie neue Zentren im Zuge der Stadterweiterung geschaffen. Die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsprojekte wird in dafür geeigneten Lagen geprüft und gesteuert. URBANE ZENTREN – 51 Ausgangslage Zentren sind Orte, an denen sich das städtische Leben bündelt, mit einer hohen Dichte und Vielfalt an Funktionen, Versorgungs- und Konsumangeboten. Zu diesen gehören Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen, soziale Infrastruktur, Freizeitangebote, Märkte, Werkstätten, Hotels etc., Begegnungs- und Austauschmöglichkeiten, Orte der Kultur sowie der städtischen Identität. Auch(inter-) nationale Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen sind oft in Zentren zu finden. Zentren sind mit dem öffentlichen Verkehr, oftmals auch zu Fuß und mit dem Fahrrad, gut und klimaschonend erreichbar. Zentren bieten außerdem kleinteilige, niederschwellige Angebote für alle Bevölkerungsgruppen wie Ältere, Kinder und Jugendliche, Menschen, die Care-Arbeit leisten oder deren Mobilität eingeschränkt ist. Mit der guten Erreichbarkeit und den hohen Nutzer*innenfrequenzen bilden Zentren außerdem ein Standortpotenzial für das Teilen von Räumen, Infrastruktur, Gütern, Dienstleistungen, Wissen etc. im Sinne der Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft(„Sharing Society“). Durch die Vielfalt an Angeboten, die auch von der lokalen Wohnbevölkerung genutzt werden, sind Zentren täglich und zu allen Tageszeiten frequentiert. Auch der Tourismusbereich bietet Möglichkeiten zur Ergänzung von Angeboten in Zentren außerhalb der Innenstadt und touristischer Hotspots. Auch abseits von Zentren sollen im Sinne der Stadt der kurzen Wege die Bewohner*innen wohnortnahe Nahversorgungsangebote, alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs und – für weiter entfernte Ziele – Stationen des hochrangigen öffentlichen Verkehrs innerhalb einer Viertelstunde zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen. Aufgabe der Stadtplanung ist, die Weiterentwicklung bestehender Zentren zu unterstützen und die punktuelle Entwicklung neuer urbaner Zentren in Stadterweiterungsgebieten zu forcieren. Reine Einkaufs- oder Bürozentren werden in Wien nicht als vollwertige urbane Zentren angesehen, da sie nicht jene Angebots- und Nutzungsvielfalt bieten, die städtische Zentren auszeichnet. In den Wohngebieten wird die Erhaltung von Einrichtungen des täglichen Bedarfs und von Nahversorgung angestrebt. Die Wiener Zentren sind mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert, auf die die Stadt Wien reagieren muss. Dazu gehören die steigende Bedeutung des Onlinehandels, Leerstandstendenzen an manchen Standorten sowie neue Nutzungsansprüche durch Entwicklungen wie z. B. Homeoffice und Alterung. Großflächige Einzelhandelsstrukturen an peripheren und/ oder autoorientierten Standorten, die oftmals unzureichend mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind, schwächen gut integrierte städtische Zentren und wohnortnahe Versorgungsangebote. Damit wird auch die Versorgung insbesondere weniger mobiler Bevölkerungsgruppen bzw. jener, die über kein eigenes Auto verfügen, beeinträchtigt. Die Stadtplanung steuert den großflächigen Einzelhandel, um die negativen Auswirkungen auch auf den sozialen Zusammenhalt abzumindern, die Möglichkeiten einer selbstbestimmten Lebensweise sowie letztlich die angestrebte Klimaneutralität und Ressourcenschonung zu forcieren. Zentren sind als Orte mit hoher baulicher Dichte sowie hohem Versiegelungsgrad auch in besonderem Ausmaß von den Auswirkungen der Klimakrise(insbesondere sommerlicher Überwärmung) betroffen. In den letzten Jahren wurde der öffentliche Raum bereits in zahlreichen Wiener Zentren aufgewertet. Die Weiterführung und Forcierung dieser Maßnahmen mit besonderem Fokus auf Begrünung, Beschattung, Entsiegelung und Regenwassermanagement ist eine zentrale Aufgabe der kommenden Jahre. Daniel Hawelka 52 – URBANE ZENTREN Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Strategie Bestehende Zentren stabilisieren und stärken • • Im Fokus für Interventionen stehen Zentren mit funktionalen Defiziten, wie z. B. im Hinblick auf die Qualität des öffentlichen Raums oder fehlende Funktionen. • • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Aufwertung Reinprechtsdorfer Straße Die vielen Wiener Zentren und Geschäftsstraßen machen eine wohnortnahe Erreichbarkeit von im Alltag benötigten Einrichtungen möglich. Damit diese auch zukünftig attraktiv sind, wurde beispielsweise die Reinprechtsdorfer • Straße im 5. Bezirk zu einer klimafitten Geschäftsstraße mit hoher Aufenthaltsqualität umgestaltet. Mehrere Dutzend XL-Bäume sorgen dort für Schatten und Begrünung, Gehsteige wurden verbreitert und neue Sitzgelegenheiten sowie Wasserspiele errichtet. Grätzelinitiative Ottakring und Geschäftsquartiere Mit der Grätzelinitiative Ottakring setzt die Wirtschaftsagentur Wien ein Quartiersentwicklungsprojekt um, das wirtschaftspolitische und stadtplanerische Maßnahmen miteinander vereint. Durch Leerstandsaktivierung, Aufwertung von Erdgeschoßlokalen und die Förderung von Unternehmen sollen sich die Nahversorgung und die Aufenthaltsqualität im Grätzl verbessern. Die Initiative Geschäftsquartiere vernetzt in sechs bestehenden Zentren lokale Akteur*innen, um die Quartiersbelebung sowie eine nachhaltige Positionierung, Aufwertung und Attraktivierung voranzutreiben. URBANE ZENTREN – 53 Neue Zentren entwickeln und etablieren Attraktive Zentren und flächendeckende Nahversorgung in Wohngebieten sicherstellen •• • • • • • • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Neues Hauptzentrum Seestadt Aspern Mit der Seestadt Aspern entsteht ein neues Hauptzentrum links der Donau. Die Maria-Tusch-Straße bildet als Einkaufsstraße das Rückgrat dafür. Sie ist die erste gemanagte Einkaufsstraße und funktioniert damit ähnlich wie ein Shoppingcenter. Neben der Nahversorgung finden in der Seestadt Aspern öffentliche und soziale Einrichtungen, Gastronomie, Shops und Dienstleistungsunternehmen ihren Platz. Diese bieten viele Anziehungspunkte weit über die Seestadt Aspern hinaus. Aufwertung Quartierszentrum Gersthof Das Gersthofer Platzl im 18. Bezirk wurde umfassend umgestaltet und so das Quartierszentrum Gersthof gestärkt. Fußgänger*innen und Radfahrer*innen haben jetzt mehr Platz, Pflanzenbeete und Bäume sorgen für mehr Aufenthaltsqualität. Davon profitiert auch der Gersthofer Markt. 54 – URBANE ZENTREN Steuerung des großflächigen Einzelhandels • • Zur Umsetzung dieser Strategien werden im Teil II des Wien-Plans von allen Akteur*innen einzuhaltende Bestimmungen für jegliche Vorhaben mit Raumbezug und Arbeitsaufträge an die Stadtplanung bzw. weitere Stellen der Stadt Wien und ihre Einrichtungen dargestellt. • Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker URBANE ZENTREN – 55 Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Planen für die soziale und gerechte Stadt Flächen und Räume für die Daseinsvorsorge und gemeinnützige Initiativen bereitstellen Durch das Planen für die soziale und gerechte Stadt wird die öffentliche Daseinsvorsorge und damit die Leistbarkeit des Lebens sowie der soziale Zusammenhalt gestärkt. Die Stadtplanung sichert Flächen und Räume, auf denen Aktivitäten von gemeinnützigen Initiativen stattfinden können sowie soziale Infrastruktur – etwa Bildungs-, Jugend-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Sport-, Freizeit- und Kulturangebote – bereitgestellt werden kann. PLANEN FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT – 57 Ausgangslage Der Bedarf an Angeboten und Einrichtungen der Daseinsvorsorge und gemeinwohlorientierten Einrichtungen wird weiter steigen – durch das Bevölkerungswachstum, absehbare demografische Entwicklungen wie besonders die Alterung, steigende Wohn- und Lebenserhaltungskosten, veränderte Lebensweisen, sozioökonomische Veränderungen (z. B. Bildung, Beschäftigung, Einkommen), aber auch die Klimakrise. Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur sollen allen Wiener*innen bedarfsgerecht und möglichst in hoher Qualität, kostengünstig bzw. unentgeltlich und gut erreichbar zur Verfügung stehen. Wien übernimmt über die Stadtgrenzen hinaus eine Versorgungsfunktion mit Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur. Hohe und vermutlich weiterhin steigende(Geschäfts-)Mieten machen die Raumsuche für die soziale, gesundheitsbezogene und kulturelle Infrastruktur sowie für gemeinnützige Initiativen zunehmend zur Herausforderung. Die Stadtplanung setzt die Agenda„Planen für die soziale und gerechte Stadt“ um, indem u. a. sozial durchmischte Stadtteile zielgruppenorientiert, alltagsgerecht, altersgerecht und gendersensibel geplant werden, eine wohnortnahe Versorgung mit Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur sichergestellt wird sowie Flächen für Gemeinschaftsträume, für gemeinnützige oder gemeinschaftliche Initiativen und Projekte in Planungsprozessen berücksichtigt werden. Folgende Bereiche der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur werden bei der Flächenvorsorge besonders berücksichtigt: • • • • • Veränderung der Altersstruktur in Wien Bevölkerung(absolut) nach Altersgruppen 900.000 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 15 – 39 Jahre 764.957 40 – 64 Jahre 752.723 65 – 79 Jahre 309.567 > 15 Jahre 306.113 ≥ 80 Jahre 158.851 Anteil an der Gesamtbevölkerung nach Altersgruppen 40% 35% 15 – 39 Jahre 33,4% 40 – 64 Jahre 30% 32,8% 25% 20% 15% 10% 5% 65 – 79 Jahre 13,5% > 15 Jahre 13,4% ≥ 80 Jahre 6,9% 0 2023* 2033 2043 2053 0% 2023* 2033 2043 2053 * Bevölkerungsstand zum 1.1. gemäß Statistik des Bevölkerungsstandes der Statistik Austria Abbildung : Veränderung der Altersstruktur in Wien (eigene Darstellung basierend auf Stadt Wien – MA 23, Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2023) 58 – PLANEN FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT Strategie Anforderungen der sozialen und gerechten Stadt werden in Stadtentwicklungsprozessen berücksichtigt • • • • • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Bücherei Seestadt Aspern In der Seestadt Aspern wurde mit 550 m � die viertgrößte Bücherei der Stadt Wien als Ort der Begegnung und erweitertes Wohnzimmer geschaffen. Im angeschlossenen„Lesegarten“ können die rund 27.000 angebotenen Medien auch unter freiem Himmel genutzt werden. Weiters können in der„Bücherei der Dinge“ Alltagsgegenstände ausgeborgt werden und ein„Maker Space“ dient als offene Werkstatt für kreative Ideen. PLANEN FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT – 59 Stadt Wien / Markus Wache Fotografie Fetz In der Stadterweiterung werden Flächen und Räum für soziale, gesundheitsbezogene und kulturelle Infrastruktur gesichert • • • Das Ziel, die Realisierung leistbarer, qualitativ hochwertiger und zum erforderlichen Zeitpunkt zur Verfügung stehender Räume für die soziale, gesundheitsbezogene und kulturelle Infrastruktur sowie für gemeinnützige Initiativen sicherzustellen, wird auch beim Einsatz qualitätssichernder Instrumente und Verfahren berücksichtigt. • • In der Bestandsstadt wird die Weiterentwicklung der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur unterstützt • Bei der Flächenvorsorge werden auch Reserven für zum Zeitpunkt der Planungen noch nicht final benennbare Raumbedarfe der sozialen, gesund• heitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur oder sonstiger gemeinnütziger Nutzungen vorgesehen. • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Gesundheits- und Sozialzentrum CAPE 10 Der Standort im Sonnwendviertel dient als Begegnungsort und soziales Zentrum für alle Menschen, • auch sozial und gesundheitlich benachteiligte. Auf drei Geschoßen verteilt sind, neben medizinischer Versorgung unter anderem durch eine Primärversorgungseinheit(PVE), auch Partizipations-, Inklusions- und Weiterbildungsangebote zu finden. 60 – PLANEN FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Bildungscampus Anna und Alfred Wödl Der neu gebaute Bildungscampus im 14. Bezirk bietet Platz für bis zu 1.125 Kinder und Jugendliche und ergänzt das Bildungsangebot in der Bestandsstadt. Integriert sind ein Kindergarten, eine Ganztagesschule bestehend aus Volks- und Mittelschule, ein sonderpädagogischer Bildungsbereich und eine Musikschule. Ergänzt werden diese um Sport-, Therapie- und Kreativbereiche. Durch die Mehrfachnutzung des Außenbereichs steht dieser außerhalb der Betriebszeiten den Bewohner*innen im Umfeld als Freiraum zur Verfügung. Franz Svoboda Einrichtungen langfristig, aber auch temporär genutzt. Das betrifft Flächen und Räume der Stadt Wien sowie auch Immobilien im Privateigentum. • Geeignete Flächen im städtischen Eigentum werden verstärkt für Nutzungen herangezogen, die einen hohen gesellschaftlichen Mehrwert haben, in der Regel aber nicht finanzkräftig genug sind, um Marktmieten zu finanzieren(z. B. Kunst- und Kulturinitiativen, Nachbarschafts- und Gemeinschaftseinrichtungen, Lernräume, Betreuungsangebote, Initiativen zur Unterstützung von Care-Arbeit). Das Raumangebot für Nutzungen mit hohem gesellschaftlichem Mehrwert wird verbessert • In Stadtentwicklungsgebieten und großen Entwicklungen in der Bestandsstadt werden innovative Immobilienkonzepte wie etwa flexibel nutzbare Mehrzweckgebäude oder offene bzw. adaptive Gebäudestrukturen unterstützt. Weiters werden die Umsetzung von bauplatzübergreifenden Gemeinschaftsräumen und die Bereitstellung unterschiedlicher Räume für nachbarschaftliche Aktivitäten begrüßt und forciert. • • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Creative Cluster Margareten Aus einem ehemaligen Schulgebäude der Stadt Wien wurde ein kreativer Sozialraum für Kunst- und Kreativschaffende sowie Start-ups aus den Bereichen der bildenden und darstellenden Künste, Architektur, Design, Bildung, Forschung und Wissenschaft. Aktuell bietet das Gebäude im Eigentum der Stadt Wien rund 140 Kreativen und Künstler*innen Platz. Zur Umsetzung dieser Strategien werden im Teil II des WienPlans von allen Akteur*innen einzuhaltende Bestimmungen für jegliche Vorhaben mit Raumbezug und Arbeitsaufträge an die Stadtplanung bzw. weitere Stellen der Stadt Wien und ihre Einrichtungen dargestellt. • PLANEN FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT – 61 Stadt Wien / Christian Fürthner Planen für die Energiewende Ausbau der Infrastruktur für die Wärme- und Energiewende unterstützen Die Dekarbonisierung, der Umbau des Energiesystems und die Reduktion des Energieverbrauchs werden in Wien durch vorausschauendes Planen für die Energiewende unterstützt. Baumaßnahmen im Wärme- und im Stromleitungsnetz werden mit Verbesserungen im öffentlichen Raum verschränkt. Der Flächenbedarf der Energiewende und der Kreislaufwirtschaft wird bei der Siedlungsentwicklung berücksichtigt. PLANEN FÜR DIE ENERGIEWENDE – 63 Ausgangslage Die Wiener Haushalte und Betriebe sollen ihren Wärme-, Kälte- und Strombedarf bis 2040 aus erneuerbaren Quellen decken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Reduktion des Energieverbrauchs, eine Erhöhung der Energieeffizienz und der Umbau des Energiesystems erforderlich. Die Stadtplanung ist gefordert, diese Veränderungen durch vorausschauendes Planen für die Energiewende zu unterstützen. Die Umstellung auf klimaneutrale Energie- und Wärmeversorgung ist eine der größten Aufgaben der Stadt Wien in den nächsten ein bis zwei Jahrzehnten. Der Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung und die Umstellung auf Elektromobilität erfordern einen umfangreichen Ausbau von Energieerzeugungsanlagen, Energiespeichern und Wärmenetzen sowie eine deutliche Erweiterung der Strominfrastruktur, insbesondere für Wärmepumpen und Mobilität. Auch die Kühlung von Gebäuden gewinnt an Bedeutung. Das Konzept„Raus aus Gas – Wiener Wärme und Kälte 2040“ geht zudem von einer Erhöhung des Strombedarfs um rund 60% zwischen 2019 und 2040 aus. Die dafür nötigen Maßnahmen betreffen zwar vielfach die Gebäude, werden aber auch im Straßenraum und in Form neuer Infrastruktureinrichtungen und Anlagen deutlich sichtbar werden. Diese neuen Flächenansprüche sind eine große Herausforderung, aber auch eine Chance für den ohnehin notwendigen Umbau zu einem klimafitten öffentlichen Raum – die Baumaßnahmen für das Wärme- und das Stromleitungsnetz können dafür genutzt werden. Kernagenden der Stadtplanung und weiterer Planungsakteur*innen in Zusammenarbeit mit der Energieplanung sind die Unterstützung der Umstellung und somit die Sicherung von Flächen für Energiegewinnungs-, Energieverteilungs- und Energiespeicheranlagen, die Ermöglichung thermischer Sanierungen und gemeinsamer Energielösungen sowie die Verschränkung des nötigen Infrastrukturausbaus mit Verbesserungen im öffentlichen Raum. Stadt Wien / Christian Fürthner 64 – PLANEN FÜR DIE ENERGIEWENDE Wien Energie / Johannes Zinner Strategie Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und Gebäudekühlung in der Bestandsstadt • • • • • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Programm„Raus aus Gas“ Bis 2040 sollen die Wärmeversorgung für rund • 600.000 Haushalte auf erneuerbare Energien umgestellt und ca. 260.000 Kochgasgeräte ausgetauscht werden. Im gleichen Zeitraum sollen 56% des Wärmebedarfs mit Fernwärme abgedeckt werden, im Jahr 2023 waren es noch gut 40%. Neben der Versorgung mit Fernwärme werden dafür auch Wärmepumpen oder Erdwärmesonden zum Einsatz kommen. Die Initiative„100 Projekte Raus aus Gas“ im Rahmen des Programms„Raus aus Gas“ zeigt Vorzeigeprojekte für den Umstieg der Wärmeversorgung mit Schwerpunkt auf mehrgeschoßige Wohngebäude, die nicht an die Fernwärme angeschlossen werden können. Weiters wird in vier Pioniergebieten der Ausbau des Fernwärmenetzes forciert, dabei werden wichtige Erfahrungen für den weiteren Ausbau und die Umstellung von Gas auf alternative Heizsysteme in der gesamten Stadt gesammelt. PLANEN FÜR DIE ENERGIEWENDE – 65 Stadt Wien / Christian Fürthner Voraussetzungen für die • Versorgung von Neubauten mit Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen schaffen • • • • 66 – PLANEN FÜR DIE ENERGIEWENDE GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Kraftwerk Seebogen In der Seestadt Aspern werden durch das Projekt Kraftwerk Seebogen 18.000 m � Nutzfläche in fünf Wohn- und Geschäftsgebäuden zu marktüblichen n Preisen vollkommen frei von CO � über ein lokales Netz mit Wärme und Kälte versorgt. Das Herzstück des Kraftwerks ist eine Vielzahl von rund 150 m tiefen Erdwärmesonden, die als saisonaler Energiespeicher verwendet werden. Qualitätsoffensive im • öffentlichen Raum durch den Aus- und Umbau der Stromund Wärmenetze •• • • Ausbau der Infrastruktur für die Wärme- und Energiewende • • • • GOOD PRACTICE Wien zeigt, wie es funktioniert Sonnenstrom-Offensive Wien setzt zahlreiche Projekte der SonnenstromOffensive um. Mit einer der größten Agrar-Photovoltaikanlagen Österreichs auf knapp 17 ha in der Schafflerhofstraße im 22. Bezirk können jährlich 17 GWh umweltfreundlicher Sonnenstrom für ca. 8.700 Haushalte erzeugt werden. Auf dem Dach des ÖAMTC-Stützpunkts Wien-West sorgt eine 4.000 m � große Photovoltaikanlage für umweltfreundlichen Strom für den Standort selbst und versorgt auch private Haushalte. In der Klinik Floridsdorf wurde am Dach der Hochgarage eine 4.000 m � große Photovoltaikanlage mit an die 2.000 Solarpaneelen errichtet, die jährlich knapp 600.000 kWh Sonnenstrom erzeugt (entspricht in etwa dem Strombedarf von 230 Haushalten), der für den Betrieb der Klinik genutzt wird. Zur Umsetzung dieser Strategien werden im Teil II des WienPlans von allen Akteur*innen einzuhaltende Bestimmungen für jegliche Vorhaben mit Raumbezug und Arbeitsaufträge an die Stadtplanung bzw. weitere Stellen der Stadt Wien und ihre Einrichtungen dargestellt. PLANEN FÜR DIE ENERGIEWENDE – 67 Das kommt! Auswahl von Regeln und Maßnahmen, mit denen die Strategien des Wien-Plans umgesetzt werden: BBauaBmuambubemsebtsaetnastndadenredhreharlathletaneltn u e nu n ndudnd nneueneueeBuBaeuaBmuamsutsmatnastndadonordtreoterte UUmmU- u-mnu-ndudNnNdeueN-ue-uggesegtsaetlastltutanultngugdndegsedses öföffeöfnefntfleticnlihctlheicnehnReRanuaRmuamsu:sm: s: RRicihcRthiwcthwetrewtreteefrütferüBrfüBaruaBmuam-u-mübübeüresbrcsehcrihsrcimrhmuirnumgnugsn-sg- sunudnudBnBedgeBgrüergnüurnünungnugsngsggrasrdgadrad WWeWietietereierte B r Be e seBeserlsrpelparralpkraskrsXkXLsLXL WWeWietietereiertrerAeAursuAbsubasuabudadeuredr R e Ra r daRdhahigdighhwigwahyawsyasys unudnuddndeseds R e Ra s daRd-aB-dBa-saBissainssneistenztezsetzses NNeueNbuebauuabuuanuundudVnVedreVlrälenärnglägenregurnuerngugvnovgnovnon StSrtaSrßatrßeaneßnbebanhabhnanlihnlinnielinenien VVereVbrebrsebssesresusrenurngugsngsggesbegboeotbt b o be t iebBi eBaiuaBmuamaußamßnanaßhanhmamehnemnen imim ö im öfffeöfneffnteltinclihctlheicnehnReRanuaRmuamum FoFrocFrioceirrecurineurngugvnovgnovnon ErEdrEdsorsdonsndodennednen PPriroPiorriritoiäträieträeGrGebeGbieitebetiete füfrürfdüdieriedie TrTarnTansrafsonfrosmfromartamitoianotnidodensedses ööfffeöfneffntelticnlihctlheicnehnReRanuaRmuamsusms KKooKroodrodinriandtaiintoianotnivoovnnovnon EnEntEwtnwictiwkclkiuclnuknglugsn-sg- smmaßamßnanaßhanhmamehnemnieninnin ZZeneZntertenrnetrn d e du n rudcrhuchrch „G„Ge„seGcshecshäcfäthfstäqsfqutsauqraturiteaireteri“e“re“ GGrürGnürnüarnuarmuamkuekmneknenwnwenrewtreeter in t i e nPiPlnalnaPnulanunngugsnvsgevrsefvrafeharhrfearnhenren FlFälcäFhcläehcnehnen StSatdSatdaetdrewtreweriewtiteite RReaeRlaiesliaseilreisurinuergnugdndegsedses S-SB-SBa-haBhnan-hR-nRin-inRggsinsgs AAnnfAofnordfroderedurenurngugennegndedenredrer EnEneErengregieriwegwieenewndedene i d ni e n in PPlalnaPnulanunngugennegnen bberebürcüekrcüskicsckihcshtiictghigetneignen ZZeneZntertenrnetrneerenhreharlathletaneltnen unundudRnRedgeRgeelenglnefülfnrürfdüdieriedie StSetuSeteuereurenurngugvnovgonvnon EiEninkEakinuakfusafzusezfnsezntertenrnetrnen ZZusuZäsutäzstlzäicltihzclehice s h os e ozsizaoilazeli,ea,le, ggesegusenusndudhnhediethiste-si-tsbbezebozeogzgeonegneeeunnuendudnd PPlaltaPztlzafütfzrürf N ü No r onNn-oP-nPro-rPofirftoi-tf-itkuklutkluturuletrulelerlleelle TäTtäTitgäigktekigietkieteneitnuenunndudnd InInfrfIanrsaftrsraturskutrtkutkur tr in u in r didenredrer BBeteBrtieritberbeiee i b ni e nGiGnrärGtäztrlzänltnzln BBeseBtsaetnastndadsnssdtsatsdastdatdt 68 – DIE STRATEGIEN DES WIEN-PLANS VVerekrekhehrsr-sbbereurhuhigigunungg dderer WWieineenrerInInennesntsatdadt t StSatdadtktlkimlimaananalaylsyese unundd VVerebrbesessesreurnungg ddesesMMikirkoroklkimlimasas bbeiei bbaualuiclihchenen EnEntwtwicikclkulnunggenen AAusubsbauauddeses ShSharairninggAAnnggebebootsts FoFrocriceireurnugng erenrneueeurebrbaraerrerEnEneregrgieiveevresrosorgrgunungg StSatnanddoortretefüfrürddieie KKreriesilsaluaufwfwiritrstcshchafatft NNeueeue WWieinenererGGaratretnenstsrtarßaßenen ggesetsatlatletnen FrFerieeinen ZZugugananggzuzu UUfefrebrbereeriecihchenen scshchafaffefnenunundd GGewewäsässesre-rrernenatautruireireurnungg FlFälcähchenenfüfrür ggememeieninnütüztizgigeeunundd nnacahchbbarasrcshchafatflticlihchee InInititaitaitvievnen bbeiei ggroroßßenenPProrjoejketketnen InInnovoavtaitvieveKKononzezpeptete füfrür LaLdadezeozonnenen RRicihchtwtweretretefüfrür NNutuztuznunggsmsmisicshchunungg unundd bbauauliclihcheeDDicihchtete NNeueeueZZenentrturmumssstsatnanddoortrete füfrürddieie StSatdadtetrewrweietietreurnungg spsparaernedndee erungsgebiete FrFürhühesesGGrürünn alaslsPPlalnanununggssstsatnanddaradrd AAusubsbauaudderer sosozizailaelnenInInfrfarsatsrturkutkutrurinin StSatdadtetrewrweietietreurnunggsgsgebebieiteetnen ununddZZenentrternen AAbbsiscihchereurnunggunundd AAufuwfweretrutnunggvovnon BBürüorostsatnanddoortretnen OOrireinentiteireurnunggswsweretrete füfrürddieieBBededarafrefevovnon sosozizailaelrer InInfrfarsatsrturkutkutur,r, GGeseusnunddhheietitunundd KKulutlutrur füfrür PPlalnanununggspsprorzoezsessese ZZononenenfüfrür InInddusutsrtirei,e, GGewewerebrbeeunundd InInnoovavtaitoionn DIE STRATEGIEN DES WIEN-PLANS – 69 Teil II Stadtentwicklung steuern und gestalten Inhalt Teil II Grün- und 81 Öffentlicher 89 Wirtschaft und 109 Urbane 117 Planen für die soziale und gerechte Stadt 129 Planen für die 139 Das haben wir vor – Maßnahmen für die Wiener Stadte­ 143 Klimaschutz, Klimaanpassung, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft im Wien-Plan 154 STADTENTWICKLUNG STEUERN UND GESTALTEN – 71 Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Stadtentwicklung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sehr viele verschiedene Akteur*innen – von der öffentlichen Hand über Planer*innen, Projektentwickler*innen bis zu Grundeigentümer*innen und Investor*innen – über einen langen Zeitraum beteiligt sind. Die Stadtplanung steuert viele dieser Entwicklungsschritte über Regelungen. Darüber hinaus ist die Stadt Wien mit ihren Dienststellen und Unternehmen selbst eine zentrale Akteurin der Stadtentwicklung. In diesem Abschnitt des Wien-Plans werden alle raumordnerischen Regelungen auf gesamtstädtischer Ebene definiert, an die sich alle zu halten haben, die in Wien bauliche Maßnahmen setzen wollen. Die Anwendung der Regeln wird von der Verwaltung im Rahmen einzelner, detaillierterer Planungsschritte eingefordert, die ein Vorhaben auf dem Weg zur Realisierung durchläuft. Dieser Abschnitt ist nach den Themenbereichen des Wien-Plans gegliedert und enthält räumliche Leitbilder bzw. Bestimmungen und Regeln für Planungsprozesse. 72 – STADTENTWICKLUNG STEUERN UND GESTALTEN Stadt Wien / Christian Fürthner Siedlungsentwicklung Leitbild Siedlungsentwicklung Das Leitbild Siedlungsentwicklung definiert die Stadterweiterungsgebiete, die im Planungszeitraum 2025 bis 2035 neu entwickelt werden, sowie die Bestandsgebiete, in denen eine Weiterentwicklung angestoßen werden soll. Mit diesen Vorhaben kann der Bedarf der erwarteten Bevölkerungsentwicklung gedeckt werden. Aufgrund der langen Entwicklungsdauer städtebaulicher Projekte greift das Leitbild einerseits auch bereits vor 2025 gestartete Entwicklungen wieder auf, die noch andauern, andererseits ist die Fertigstellung mancher Projekte erst nach 2035 zu erwarten. SIEDLUNGSENTWICKLUNG – 73 Leitbild Siedlungsentwicklung Rolle des Leitbilds als Ausbauprogramm: Das Leitbild Siedlungsentwicklung ist als Ausbauprogramm konzipiert und definiert das öffentliche Interesse betreffend die Siedlungsentwicklung Wiens. Es ist das fachlich empfohlene Ergebnis der Prüfung und Abwägung der Entwicklungsvarianten auf gesamtstädtischer Ebene und für alle nachgelagerten Planungsund Prüfverfahren maßgeblich. Das Programm ist gem. der aktuellen Bevölkerungsprognose dimensioniert und nur bei vollständiger Umsetzung für den erwarteten Bedarf ausreichend. Daher sind die ausgewiesenen Flächen im Rahmen von Alternativenprüfungen im Bereich des Naturschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts nicht als potenzielle alternative Projektstandorte heranzuziehen. Bei einem schnelleren Bevölkerungswachstum als angenommen muss das Ausbauprogramm beschleunigt und in seinem Umfang erweitert werden. Hinweis zur Kartendarstellung: Die Größe der Symbole der Stadterweiterungsgebiete repräsentiert das Potenzial für neuen Wohnraum im jeweiligen Gebiet, bildet jedoch nicht die genaue räumliche Dimension bzw. Lage ab. 74 – SIEDLUNGSENTWICKLUNG * Größe der Symbole stellt Größenordnung des Potenzials für neuen Wohnraum dar. Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Legende Prioritäre Stadterweiterungsgebiete Für den Ausbau des Siedlungsgebiets für In diesen Gebieten ist die erforderliche grüne, 2,2 Mio. Einwohner*innen erforderliche Stadttechnische und soziale Infrastruktur sichertbild Sie e d rw lu e n it g er s u e n n gs t g w eb ic ie k te lu , d n e g ren Entwicklung aus ld Siedlu h n e g ut s ig e e n r t S w ich ic t k bi l s u s n p g ätestens 2040 vollständig zustellen sowie im Zuge der Abänderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans gem. den abgeschlossen werden soll. EntwicklungsaktiviPlanungsgrundlagen zur Widmung„Gebiete für täten der Stadt(Fördermittel, Investitionen, geförderten Wohnbau“ mindestens zwei Drittel Abwicklungskapazitä L te e n i ) tb w i e l r d de S n ie hi d er lu fo n k g us s s e ie n rt t . wick d l e u r n W g ohnungen gefördert zu errichten. Prioritäre Stadterweiterungsgebiete: 1 Nordbahnhof 12 2 Waterfront U2 Achse Nord 13 3 Waterfront U2 Achse Süd 14 4 Gasometerumfeld 15 5 Arsenal – St. Marx 16 6 Weichseltalweg 17 7 Kaiserebersdorf 19 8 Dreherstraße 20 9 Kurbadstraße 21 10 Rothneusiedl 22 11 Altes Landgut 23 Kempelenpark Neues Landgut Wienerberg In der Wiesen Biotop Wildquell Westbahnhofareal Muthgasse Nordwestbahnhof Heeresspital Donaufeld Süd Donaufeld Südost 24 Kagran 25 Breitenleer Str./ Am langen Felde 26 Süßenbrunner Straße Nord 2 21 7 Süßenbrunner Straße Süd 21 Süd (Stadtquartier Eibeng 3 a 7 sse) 29 Hausfeld 37 30 Oberes Hausfeld 21 31 Am Heidjöchl 32 Podhagskygasse 33 Seestadt Aspern 19 19 22 23 25 22 23 25 26 36 24 Weitere Potenzialgebiete für Wohnen und Arbeiten 24 26 27 36 27 32 Gebiete für zusätzlich etwa 50.000 EinNur wenn festgestellt wird, dass auch m 32 it d 31 en hier wohner*innen. Deren Ausbau startet, sobald erkennbar wird, dass die Bevölkerung 18 szahl abseh18 bar 2,2 Mio. überschreiten wird und die bereits in dar 2 g 0 estellten Stadterweiterungsgebie 29 t 313 e 0 n nicht 33 20 1 219 30 33 22 23 da 1 s Auslangen gefunden werden kann, sollen 28 24 durch einen Beschluss des Geme 28 inderats darüber Entwicklung gebrachten Projekte zur Versorgung mit Wohnraum nicht ausreichen. 2 hinausgeh 2 end Gebiete aus der„Grünen Reserve“ 34 35 gem. Leitbild Grünrä 3 ume für die Ent 3 w 4 i 2 c 0 klun 35 g herangezogen w 3 erden. 1 18 17 Weitere Potenzialgebiete für Wohn 1 e 7 n und Arbeiten: 2 18 Postsportareal 36 Breitenlee West 34 Heustadelgasse 37 Süßenbru 1 n 3 ST n ADTERWEITER 5 UNGSGEBIETE* 4 13 5 4 3 35 Flugfeldstraße Prioritäre Stadterweiterungsgebiete 12 Weitere Potenzialgebiete für 1 r 2 beiten 17 14 Wohnen und A Vorrangzone für neue Büro- und City 1 f 4 unktionen Vorrangzone für neue Büro- und Cityfunktionen Wien verfügt über zahlreiche gut etablierte Büro- und Citystandorte, die 16 erhalten und ver16 bessert werden sollen. Sollte darüber hinaus ZIELSETZUNGEN F 1 Ü 1 R DIE BESTANDSSTADT 5 4 Standorteigenschaft 6 en Bestandsgebiete mit Fokus auf Bewahrung Erreichbar 1 k 3 eit im hochun 1 d 1 punktuelle Weiterentwicklung 7 8 r tan a dsg n ebie g tem i it g Fok e usa n uf ÖV, An 6 gebot an 7 urbanen Einrichtungen Weiterentwicklung Bes 8 12 wie Kenntlichmachung Restaurants, persönliche Dienstleistungen und 15 Bedarf für neue Büro-Großpro 15 jekte, große Weltkulturerbe – Kernzone 14 We G ltkultu e rer s be– c Pu h fferz ä one fte s 9 owie hochwertige öffentliche Räume cityaffine Einrichtungen(z. B. Hochschulen, Betriebszonen 9 gem u . Le n itbil d d Wirt G schaf r t u ü nd A n rbe r it äume sollen gestä S r TA k D t TER w WE e ITE r R d UN e G n SG 11 E . B D IETE i * e allForschungseinrichtungen) etc. entstehen, sind 10 GRUNDKA f R ä TE llige Ro 16 lle eines Standorts als P Z rior e itär n e St t ad r te u rwe m iterung w sgeb i ie r te d im 6 10 Baulich genutztes Gebiet diese prioritär in diesen Vorrangzonen zu konzenLeitbild Urbane Zentren definie W r ei t tere ( P s ote i n e zia h lgeb e iete L für eitbild Wohnen und Arbeiten U-Bahn-Linie(Bestand) trieren. Die für Büronutzer*innen erforderlichen UU Bahn r -L b inie a Plan n ung e Zentren 15 ). Vorrangzone für neue Büro- und Cityfunktionen 9 S-Bahn-Linie(Bestand) 0 ZIELSETZUNGEN FÜR DIE BESTANDSSTADT 0 S-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur Bestandsgebiete mit Fokus auf Bewahrung km Bestandsgebiete mit Fokus auf Bewahrung und punktuelle Weiterentwicklung und punktuelle W 10 eiterentwicklung 37 Bahnnetz Personenverkehr In diesen Gebieten, meist geprägt in der Zeit Klimaanpassung und die Umset Be z sta u nds n geb g iete d mit e Fok r us a E uf nergieAutobahn-/Schnellstraßennetz(Bestand) Weiterentwicklung vor 1945, steht die Bewahrung der Qualität des Bestandes im Vordergrund, bauliche Neuentwicklungen sind nur punktuell möglich. Substanz Au w toba e hn-/ n Schn d ells e traßen s ne i tz n Plan d ung erforderlich. Grü Ke n nn tlic u hm n ac d hun F g reiflächen Weltkulturerbe – Kernzone Hauptstraßen B Planung/ in Bau auch auf den Grundstücken(z. B Wel . tku H lture o rbe f –P f u l ff ä erzo c ne hen und Straßennetz Betriebszonen W D asser achflächen), Räume für die so g z em i . a Lei l tb e ild W I i n rtsc f ha r ft a und s A t rb r eit uktur und Struktur werden in der Regel als wertvoll angesehen. St u adtg n renz d e Gemeinschaftsräume sollen geschaffen werGRUNDKARTE den. Zusätzliche Gebäude in Blo B c aul k ich i g n enu n tzte e sG n ebie b t ereichen 36 Investitionen in die Erhaltung der Gebäude, * Größe der Symbole stellt Größenordnung desPoten s zia o lsfür l n l e e uen n Wohn i ra n umd F ar. lächenwidmungs- und U-B B ahn e -Lin b ie( a Bes u tan u d) ngsplänen nur dann neu ausgewiesen werd Ue Bah n n-L , inie w Plan e un n g n das 32 31 die Verbesserung des öffentlichen Raums, die Mikroklima nicht maßgeblich S-Bahn-Linie(Bestand) beeinträchtigt wird. S-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur 29 30 33 Bahnnetz Personenverkehr Autobahn-/Schnellstraßennetz(Bestand) 28 Autobahn-/Schnellstraßennetz Planung 34 35 Hauptstraßen B Planung/ in Bau Straßennetz Wasser SIEDLUNGSENTWICKLUNG – 77 Stadtgrenze Bestandsgebiete mit Fokus auf Weiterentwicklung In diesen Gebieten, oft geprägt im Zeitraum von 1950 • bis 1990, sollen Potenziale für Weiterentwicklung aktiv genutzt werden. • • • STADTERWEITERUNGSGEBIETE* STADTERWEITERUNGSGEBIETE* Prioritäre Stadterweiterungsgebiete Prioritäre Stadterweiterungsgebiete Weitere PoWtenozhinalegneubniedteAfrübreiten Weitere Potenzialgebiete für Insbesondere gemeinnützige Bauvereinigungen und • Vorrangzone für neue Büro- und Wohnen und Arbeiten W Cityfu i n e ktio n nen er Wohnen sollen im Rahmen der Überarbeitung Vorrangzone für neue Büro- und Cityfunktionen d ND e SS s TA F DT lächenwidmungs- und Bebauungsplans bei der ZIELSETZUNGEN FÜR DIE BESTA STADTERWEITERUNGSGEBIETE* ZIELSETZUNGEN Be F st Ü an R ds D g I e E bi B et E e S m T it A F N ok D us S a S u T f A Be D w T ahrung und punktuelle Weiterentwicklun A g ktivierung Bestandsgebiete mit Fokus auf Bewahrung von Erweite Pr r ior u itär n e St g adt s erw p eite o run t gs e ge n biet z e ialen für Wohnbau unterstützt werden. und punktuBeellsetaWnedistgereebnietwteicmkliutnFgokus auf Weiterentwicklung Bestandsgebiete mit Fokus auf W K eit e e n re n n t t l w ic ic h k m lun a g chung Weitere Potenzialgebiete für Wohnen und Arbeiten 25 26 27 37 36 32 Kenntlichmachu W ng eltkulturerbe – Kernzone Kenntlichmachung Welterbestätten WeltkultureWrbeelt–kuKleturnrezorbnee– Pufferzone WeltkultureBrbeteri–ePbsuzfofenreznone Wien ist UNESCO-Welterbestadt, der Schu Be t tri z ebsz d on g e e e n m. r Leitbild Wirtschaft und gem. Leitbild Wirtschaft und Arbeit Wiener Welterbestätten ist vorrangig. GRUNDKARTE GRUNDKARTE Baulich genutztes Gebiet Baulich genutztes Gebiet U-Bahn-Linie(Bestand) Vorrangzone für neue Büro- und Cityfunktionen ZIELSETZUNGEN FÜR DIE BESTANDSSTADT Arb B eit ei allen das Welterbe t B a es n tand g sge i b e iete r m e it F n oku d s au e f B n ewah P run l g anungen ist und punktuelle Weiterentwicklung Managementplan„Welt B e esta r nd b sge e biet H e mit i F s ok t us o auf risches Zentrum Weiterentwicklung Wien“ anzuwenden. Kenntlichmachung Weltkulturerbe – Kernzone der U-Bahn-Linie(Bestand) U-Bahn-Linie Planung Kenntlichmachung der Betriebszonen gem U-Ba . hn L -Lin e ieP i l t an b ung ild Wirtschaft und Arbeit S-Bahn-Linie(Bestand) • S-Bahn-Linie(Bestand) • S-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur Weltkulturerbe – Pufferzone Betriebszonen gem. Leitbild Wirtschaft und Arbeit GRUNDKARTE S-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur Bahnnetz Personenverkehr Baulich genutztes Gebiet Bahnnetz Personenverkehr Autobahn-/Schnellstraßennetz(Bestand) U-Bahn-Linie(Bestand) Autobahn-/Schnellstraßennetz(Bestand) Autobahn-/Schnellstraßennetz Planung U-Bahn-Linie Planung Autobahn-/Schnellstraßennetz Planung Hauptstraßen B Planung/ in Bau S-Bahn-Linie(Bestand) 31 29 30 33 Hauptstraßen B Planung/ in Bau Straßennetz Straßennetz Wasser S-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur Bahnnetz Personenverkehr 28 34 Wasser Stadtgrenze Regeln und Vorgaben Stadtgrenze * Größe der Symbole stellt Größenordnung 35 des Potenzials für neuen Wohnraum dar. * Größe der Symbole stellt Größenordnung des Potenzials für neuen Wohnraum dar. Autobahn-/Schnellstraßennetz(Bestand) Autobahn-/Schnellstraßennetz Planung Hauptstraßen B Planung/ in Bau Straßennetz Wasser Nutzungsmischung • Stadtgrenze • * Größe der Symbole stellt Größenordnung des Potenzials für neuen Wohnraum dar. 7 8 3 km 3 • 0 3 km Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB 78 – SIEDLUNGSENTWICKLUNG * Größe der Symbole stellt Größenordnung Bauliche Dichte Die nachfolgend genannten Dichteziele gelten als Maßstab für alle baulichen Neuentwicklungen. Die Dichtewerte sind als Nettogeschoßflächenzahl(NGFZ) angegeben, das ist der Quotient aus der Summe aller überirdischen Geschoßflächen und der Nettobaulandfläche. Abhängig von der Gebietsgröße beträgt die erzielbare Nettobaulandfläche nach Abzug der notwendigen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen etc. nur etwa 55 bis 70% des Bruttobaulandes. Die Folgeeinrichtungen(Parks, Freiräume, Schulen, Kindergärten etc.) von auf der Nettobaulandfläche errichteten Gebäuden, die nicht auf den Bauplätzen untergebracht werden, sind den Bestimmungen und Kennwerten des Wien-Plans gem. zu berücksichtigen und erforderlichenfalls ergänzend zu sichern. Dichteregeln für Neubauentwicklungen in Wohngebieten und Gemischten Baugebieten mit Ausnahme von Betriebsbaugebiet: Die oben genannten Dichteziele sind in einem städtebaulichen Kontext zu beurteilen. Eine differenzierte Gestaltung der Dichte innerhalb eines größeren Gebiets ist möglich, wenn die erforderlichen Qualitäten sowie die Infrastrukturversorgung(Grünraum, Bildungseinrichtungen etc.) gemeinschaftlich sichergestellt und Dichteabweichungen im Gebiet ausgeglichen, durch geeignete Planungsprozesse geklärt und über den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan verankert werden. Umsetzung des Leitbilds Siedlungsentwicklung Die konsequente Umsetzung des Leitbilds im Sinne • eines Ausbauprogramms soll von den Stellen der Stadt koordiniert vorangetrieben werden, etwa durch die Tätigkeit der Infrastrukturkommission, die Qualitätssicherungsfunktion der Baudirektion und den Qualitätsbeirat für große Stadtentwicklungsgebiete beim wohnfonds_wien. Die Arbeitsprogramme aller projektumsetzenden Abteilungen und Bezirke sind im Sinne der Infrastrukturbereitstellung projektbezogen darauf auszurichten und die erforderlichen Mittel dafür zeit• gerecht vorzusehen. Möglichkeiten der Stadt, erforderlichenfalls aktiv in die Entwicklung einzugreifen, werden umfassend genutzt, etwa durch: • SIEDLUNGSENTWICKLUNG – 79 • Analyse und Optimierung der mikro­klimatischen Situation • • • • • Anwendung von Stadtteilentwicklungskonzepten(SEK) In Gebieten, in denen mehrere, potenziell funktional zusammenhängende Entwicklungen sowohl in der Stadterweiterung als auch in der Bestandsstadt absehbar sind, wird ein Stadtteilentwicklungskonzept erstellt, welches übergeordnete raumplanerische Fragestellungen und Umsetzungsszenarien mit einem Planungshorizont von 10 bis 20 Jahren behandelt. Es vertieft und konkretisiert dabei die Bestimmungen des Stadtentwicklungsplans auf lokaler Ebene. Das Instrument Stadtteilentwicklungskonzept ist auch mit dem Ziel der Weiterentwicklung von Bestandsgebieten einzusetzen, in welchen potenziell große Transformationspotenziale zu erwarten sind(z. B. Gebiete mit eingeschoßiger Bebauung, großflächige Parkplätze, mittelfristig nicht mehr benötigte überdimensionierte Straßeninfrastruktur, Grundstücke mit einem geringen Bebauungsgrad) und eine hohe ÖV-Erschließungsqualität vorhanden oder herstellbar ist. Bei der Abgrenzung von SEK-Gebieten sollen nahe gelegene Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungsgebiete(u. a. WieNeu+, WieNeu) miteinbezogen werden, um wichtige Synergieeffekte in der Bearbeitung bzw. Entwicklung nutzen zu können. Infrastruktur für klimafitte Stadtviertel und Projekte Bei allen Neuentwicklungen ab 50.000 m � BruttoGrundfläche(BGF) ist die technische Infrastruktur von den Projektentwickler*innen mit den zuständigen Dienststellen abzustimmen. Das beinhaltet zumindest Angaben zu Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Regenwasserbewirtschaftung, frühzeitige Herstellung von Grünräumen(Frühes Grün), die Inhalte des Stadtteil-Energiekonzepts und Aussagen zur Bodeninans­ pruchnahme. Baumbestand und Bauwerksbegrünung Dem Schutz erhaltenswerter Bäume wird in Planungsprozessen höchste Bedeutung zugemessen. Bei Änderungen bzw. Neufestlegungen von Bebauungsplänen wird mit dem Mittel der Festlegung gärtnerisch auszugestaltender Flächen und anderen Festlegungen sowohl auf den Baumbestand als auch auf geeignete neue Baumstandorte(unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten) Rücksicht genommen, um das Ziel eines verbesserten Mikroklimas, höherer Beschattung und Verdunstung zu erreichen. Dach- und Fassadenbegrünungen sollen bei Neubauten und umfangreichen Sanierungsprojekten in hohem Ausmaß vorgeschrieben werden. Eine Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen wird im Sinne dieses Ziels geprüft. Was uns sonst noch anleitet MANAGEMENTPLAN UNESCO-WELTERBE – HISTORISCHES ZENTRUM VON WIEN Der Managementplan für das UNESCO-Welterbe Wien zielt darauf ab, das historische Erbe zu bewahren, aber gleichzeitig Entwicklungen zu ermöglichen, die eine Anpassung an aktuelle und zukünftige Bedürfnisse gewährleisten. Er umfasst Aussagen zu baulichen Beschränkungen, Denkmalschutz und Sanierung sowie zur Zusammenarbeit mit der lokalen Bevölkerung, städtischen Behörden und internationalen Expert*innen. 80 – SIEDLUNGSENTWICKLUNG Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Grün- und Freiraum Leitbild Grünräume Das Leitbild Grünräume setzt die Tradition der Wiener Grünraumplanung fort und sichert typische Wiener Landschaftsräume, regional wirksame Großgrünräume und definiert wichtige lineare Grünraumverbindungen, die in Niederösterreich in den jeweiligen Leitplanungen fortgesetzt werden. Diese grüne und blaue Infrastruktur ist ein zentraler Baustein für den Umgang mit der Klimakrise und für den Bodenschutz. Das Leitbild kennzeichnet Bereiche, die längerfristig bzw. dauerhaft von der Siedlungsentwicklung ausgenommen sind. Dadurch schafft es planerische Grundlagen für die Stadtteilplanung und die Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen. GRÜN- UND FREIRAUM – 81 Leitbild Grünräume Hinweise zum Leitbild Grünräume: • • • • • 82 – GRÜN- UND FREIRAUM Hinweis: Grünflächen des Leitbilds < 2.500 m ² sind nicht dargestellt. Ein PDF im Maßstab 1: 25.000 ist auf wien.at verfügbar. Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Legende LEITBILDKATEGORIEN Wiener Immergrün Wiener Immergrün Hier bleibt es dauerhaft gr Z ü uk n un . ftsgrün Formbares Grün • Diese Flächen sind für immer als hochwertige • Grüne Reserve Grünräume geschützt und unter Wahrung Gewässer der Erholungswirkung der Landschaft und Historisch bedeutende Grünräume der Identität des jeweiligen Landschaftsraums zu erhalten und w Po e ten i z t ia e lst r a z nd u or e te n für t S w tad i t c pa k rks e > ln 10h . a Als Gliederungselemente bleiben sie dauerhaft FREIRAUMNETZ WIEN zusammenhängend erhalten. Grünkorridor(Breite> 50m) in Stadtentwicklungsgebieten Mindestbreite 100 m • Grünzug(Breite 30 bis 50 m) LEITBILDKATEGORIEN Grünachse(Breite bis 30 m) Wiener Immergrün Urban geprägtes Netz Zukunftsgrün Zukunftsgrün VORRANGGEBIETE LANDWIRTSCHAFT Hier wird es grün, we F l n o t. rm A n b g a r d r a e r s i s G e tr rü u F n kt l u ä re c lle h m e En n tw ic ic h klu t n m gsp e la h n r so verwendet wird wie jetzt. Grüne ReseKrvaetegorie 1 • Gewässer Kategorie 2 • Historisch bedeutende Grünräume Kategorie 3 Potenzialstandorte für Stadtparks> 10ha GRUNDKARTE • FREIRAUMNETZ W Ba I u E li N ch genutztes Gebiet in Stadtentwicklungsgebieten Mindestbreite 100 m GrünkorridoWra(Bldreite> 50m) • Straßennetz Grünzug(Breite 30 bis 50 m) Stadtgrenze Grünachse(Breite bis 30 m) Urban geprägtes Netz LEITBILDKATEGORIEN VORRANGG W EB ie I n E e T r E Im L m A e N rg D rü W n IRTSCHAFT lt. Agrarstrukturellem Entwicklungsplan Hinweis: Zukunftsgrün G K r a ü te n g f o lä rie ch 1 en des Leitbilds Formbares Grün < 2.5 F 0 o 0 rm m ba ² r s e i s n G d rü n n icht dargestellt. Kategorie 2 Hier können sich Lag E e in P o G D r d ü F n e i e m R r e M s Z e a rv ß u e st s a c b h 1: n 25 i . t 0 t 00 ä is n t a d u e f rn, w Ka ie te n g . o a r t ie v 3 erfügbar. wenn die Qualitäten erh Ge a w l ä t s e se n r werden. GRUNDKARTE Historisch bedeutende Grünräume • Baulich genutztes Gebiet Potenzialstandorte für Stadtparks> 10ha Wald FREIRAUMNETZ WIEN Straßennetz StadtGgrrüennkzeorridor (Breite> 50m) in Stadtentwicklungsgebieten Mindestbreite 100 m Grünzug(Breite 30 bis 50 m) • • 1. Grünachse(Breite bis 30 m) • Hinweis: Urban geprägtes Netz Grünflächen des Leitbilds VORRANGGEBIETE LANDWIRTSCHAFT < 2.500 m ² sind nicht dargestellt. lt. Agrarstrukturellem Entwicklungsplan Ein PDF im Maßstab 1: 25.000 ist auf Kategorie 1 wien.at verfügbar. Kategorie 2 • Kategorie 3 GRUNDKARTE Baulich genutztes Gebiet 2. Die Potenziale zur Stärkung der Grünraumfunktion am Standort werden aufgelistet (z. B. Ausgestaltung, Entsiegelung, Erreichbarkeit, Erlebbarkeit, Nutzbarkeit). Wald Straßennetz 3. Daten S q ta u d e t l g le re n n H ze intergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, • Der Umgang mit la Wi n en d er w Lok i a r lb t a s hn c en h , C a o f rin t e li L c an h dco g ve e r, U n rb u an t A z tl t a e s, A n SFINAG, ÖBB Flächen folgt den Zielen des Agrarstrukturellen Entwicklungsplans in der jeweils gültigen Fassung. Hinweis: Grünflächen des Leitbilds < 2.500 m ² sind nicht dargestellt. Ein PDF im Maßstab 1: 25.000 ist auf wien.at verfügbar. GRÜN- UND FREIRAUM – 85 Wiener Immergrün Zukunftsgrün Formbares Grün Grüne Reserve Grüne Reserve Hier kann es nur zu ein Ge e w r äss N er utzungsänderung kommen, wenn zuvor der zusätzliche Bedarf nachgewiesen wurde und der Gemeinderat H e ist n ori t sc s h c be h de e ut i e d nde e G t rü . nräume • Potenzialstandorte für Stadtparks> 10ha • FREIRAUMNETZ WIEN Grünkorridor(Breite> 50m) • in Stadtentwicklungsgebieten Mindestbreite 100 m – die Flächen künftig nicht als Grünraum(VerGrünzug(Breite 30 bis 50 m) sorgungs-, Klima-, Verbindungsfunktion) Grünachse(Breite bis 30 m) Urban geprägtes Netz benötigt werden und die Potenziale des Leitbilds Siedlungsentwicklung aufgrund des Bevölkerungswachstums nicht mehr zur VerVORRANGGEBIETE LANDWIRTSCHAFT lt. Agrarstrukturellem Entwicklungsplan sorgung mit leistbarem Wohnraum, Wohnfolgeeinrichtungen sowie Arbeitsplätzen ausreichen • LEITBILDKATEGO K R at I e E g N orie 1 LEITBILDKATEGORIEN Wiener ImmKaetreggrüonrie 2 ODER – bestehende Siedlungspotenziale durch einen Gewässer Hier werden ZukunftsgrKüantegorie 3 LEITBILDKATEGO W R ie I n E e N r Immergrün LEITBILDKATEGO W R ie I n E e N r ImmZuekrugnrüftnsgrün F G o R rm U b N ar D es K G A rü R n TE Wiener ImZmuekrugnrüftnsgrFüonrmbares Grün Grüne Rese L r E v I e TBILDKATEGORIEN Baulich genutztes Gebiet ZukunftsgrFüonrmbaresGGrrüünne Reserve Gewässer Wald Wiener Immergrün FormbaresGGrürünne Rese G r e ve wässer Was H s ist e ori r sc f h l bS ä etrd c aeßu h etne e nned n ZtezuGk u ruünn n frtsäg d urmüne ihre Ufer erhalten und wo Grüne Rese G r e ve wässer Historisch bedeutende Grünräume Gemeinderatsbeschluss flächengleich für neue Siedlungspotenziale in der GRÜNEN RESERVE abgetauscht werden. möglich renaturiert. PotenzialstSatnaddotgrtreenfzüFeroSrmtabdatpreasrkGsrü>n10ha • Gewässer Historisch PbeodteenuztieanlsdteanGdroürntreäufümreStadtparks • > 10ha Grüne Reserve FREIRAUMNETZ WIEN Historisch PboetdeenuztieanlsdtaenGdroürnteräufümreStadtparks> 10ha Gewässer FREIRAUMNETZ WIEN Grünkorridor(Breite> 50m) Potenzialstandorte für Stadtparks> 10ha in StadtentwicklungsgHeisbtioertiesnchM F bi R ned E e IR ustt A bern U edi M teeG1 N 0rü E 0n T mrä Z uGm W reü I n E k N orridor(Breite> 50m) in Stadtentwicklungsgebieten Mindestbreite 100 m H G i r n ü w nz e u i g s: (Breite 30 b F iPs R o5t E 0e I nm R z A )ial U st M an N do E rt T e Z fGü W rüS I nt E ak N dotrpriadrokrs(B>r1e0ithea> 50m) Grünflächen des Leitbilds in StadtentGwriücnklzuungg(sBgreebitiet3e0nbMisin5d0emstb) reite 100 m < G 2 rü .5 na 0 c 0 hs m e( ² B s r i e n it d e b n i i s c 3 h 0 t m d ) arge G s rü te nk ll o t. rridor(Breite> 50m) FREIRAUMNETZ in W S I t E ad N tentGwriücnkzluungg(sBGgrerübitnieeat3ce0hnsbMeis(iBn5dr0eeimstet)bbreisit3e010m0) m E U in rb P an D g F ep im räg M te a s ß N s e t t a z b 1: 25.000 ist auf Freiraumnetz W w i i e en n .at verfügbar G . rünkorridGorrü(nBzruegite(BG>rre5üi0tnema3c)0hsbeiUs(Br5br0eainmteg)beipsr3ä0gtmes)Netz in Stadtentwicklungsgebieten Mindestbreite 100 m Hier ist ein N VO e R t R z AN a G n GE F B r I e ET i E L u A n ND d W G IR r T ü SC G n H rü r A n ä a F c T u hse m U(Brbr e eaint n egbe g pisr3ä e g0t p mes) l N a et n z t, das die großen Grünräume lt. Agrarstrukturellem Entw Gr ic ü k nz lu u n g g (B s r p ei l t a e n 30 b V is O 50 R m R ) ANGGEBIETE LANDWIRTSCHAFT Urban gep l r t ä . g A te g s r N a e rs tz trukturellem Entwicklungsplan • Kategorie 1 Grünachse V ( O Br R ei R te A b N is G 30 G m E ) BIETE LANDWIRTSCHAFT lt. Agrarstrukture K lle at m eg E or n ie tw 1 icklungsplan • Kategorie 2 V U O rb R an R g A e N pr G äg G te E s B N I e E t T z E LANDWIRTSCHAFT lt. Agrarstrukture K ll a e t m ego E r n ie tw 1Ka ic te k g lu or n ie g 2 splan Kategorie 3 VORRANGGEBIE K T a E te L g A or N ie D K1 a W te I g R o T ri S e C 2K H ate A g F o T rie 3 GRUNDKARTE lt. Agrarstrukturellem Entwicklungsplan • Kategorie K2 ategorie 3 GRUNDKARTE Kategorie 1 Baulich genutztes Gebiet Kategorie 3 GRUNDKARTE Kategorie 2 Baulich genutztes Gebiet Wald Straßennetz GRUNDKARTE Kategorie 3 Baulich genWuatzldtes Gebiet und Parks verknüpft. Baulich geWnuatlzdtes GeSbtieratßennetz Stadtgrenz G e RUNDKARTE • Wald StraßennetSztadtgrenze • Das Freiraumnetz besteht aus folgenden linearen Baulich genutztes Gebiet StraßennetSztadtgrenze Freiraumtypen: Wald Stadtgrenze urban geprägt: Straßennetz 1. Belebte Straßenräume und Fußgänger*innenzonen Hinweis: Stadtgrenze Grünflächen des Leitbilds Hinweis: < 2.500 m ² sind nicht dargestellt. Grünflächen des Leitbilds LEITBILD H KA in T w EG e O is R : I < EN 2.500 m ² sind nicht dargestellt. Ein PDF im Maßstab 1: 25.000 ist aGurfünflächen des Leitbilds Wiener Immergrün Hinweis: wien.at verfügbar. < 2.500 mEi ² nsPinDdFniimchMt daaßrsgteasbte1l:lt2. 5.000 ist auf Grünfläc Z h uk e u n nft d sg e rü s n L w e i i e t n b . il a d t sverfügbar. • Das Netz ist zum Großt < e 2 il .5 ö 00 f m F f E o e i r ² n m s b n P a in r D e t d s G F l n r i ü i c im n ch h Mt da z aß u rsgt g easb ä te1 n l:lt2. g 5.0 li 0 c 0 h is , t a e u s f Hinweis: wien.at verfügbar. umfasst aber auch G n rü i n c fl h äcE t hien z nP u dDe g Fs G i ä Lm rü e n n i e Mtb R g e ai s l e ßd l rv s i s e c ta h b 1 e : 2 B 5. a 00 h 0 n ist au u f nd 2. Begrünte Straßenräume 3. Straßenräume mit angelagerten Grünflächen landschaftlich geprägt: 4. Grünachsen(Breite< 30 m) 5. Grünzüge(Breite 30 bis 50 m) 6. Grünkorridore(Breite> 50 m) Straßenbösch D u ate n nq g ue e < lle n 2 n .5 H s 0 in 0 o te m w r w g ² i r e u s i n n i e n d .a d k t a F n r G v t i r e e e c w i : hr s ä S ft s ü t s c a d e g d r a h b t ra W g l re u . ie s n t f e , t L ll a s t. n c d h Nie n de e rö i s s te e rre n ic . h, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Ein PDF im Maßs H t i a st b oris 1 ch : b 2 e 5 de . u 0 te 0 nd 0 e G is rü t nr a äu u m f e wien.at verfügbar. Stadtparks(Large Parks) Potenzialstandorte für Stadtparks> 10ha Potenzialstandorte für Stadt FR p EIR a A r U k MN s ET > Z W 1 IE 0 N ha Grünkorridor(Breite> 50m) •• in Stadtentwicklungsgebieten Mindestbreite 100 m Grünzug(Breite 30 bis 50 m) Grünachse(Breite bis 30 m) Urban geprägtes Netz VORRANGGEBIETE LANDWIRTSCHAFT • lt. Agrarstrukturellem Entwicklungsplan Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 86 – GRÜN- UND FREIRAUM GRUNDKARTE Baulich genutztes Gebiet Wald Straßennetz Formbares Grün FormbaresGGrrüünne R G e e se w r ä ve sser Grüne Reserve Grüne Rese G r e ve wäs H se is r torisch bedeutende Grünräume Gewässer Gewässer HistorisPcohtbenedzieaulstteannddeoGrtreünfüräruSmtaedtparks > 10ha Historisch bedeutende Grünräume Historisch bedeutende Grünräume Historisch bedeutende Grünräume Potenzialstandorte für Stadtparks> 10ha Historische Gärten und Parks von der Rena Po i t s en s zi a als n tan c d e orte b fü is r St 1 ad 9 tp 3 ark 0 s> 10ha FREIRAUMNETZ WIEN Potenzialstandorte für Stadtparks> 10ha FREIRAUMNET G Z rün W ko IE rr N idor(Breite> 50m) • Die markierten Flächen weisen die F h RE i I s R t A o UM ri N s E c T h Z e W n IEN in Stadtentwicklungsgebieten Mindestbreite 100 m FREIRAU • MNETZ G W rü I n E k N orridor(Breite> 50m) Garten- und Parkanlagen 31 aus, die nicht Gr i ü m nkor B rid e or r (B e re i it c e h > 50m) in StadtGernütnwziuckglu(Bnrgesigteeb30ietbeins 5M0inmd)estbreite 100 m in Stadtentwicklungsgebieten MindeGsrtübnrekioterr1id0o0rm(Breite > 50m) des Grüngürtels liegen. Auch Alleen, Straßenzüge, in StadtentGwriücnkzluunGggr(süBgnreeabictiheest3e0n(BbMriesini5tde0ebmsits)b3re0itme)100 m Promenaden, Freibäder, Freiräume von B Grü i n l z d ug u (B n rei g te s 30 bis 50 m) Grünzug(BGrreüitnea3c0Uhsrbebisa(Bn5r0geeimtpe)rbäigst3e0s Nme)tz einrichtungen, Friedhöfe, Gastgärten, H G e rü u nac r h i s g e(B e re , ite bis 30 m) GrünachseU(Brbreaintegbepisr3ä0gtmes)Netz Siedlungsfreiräume bestimmter Typolog Ur i b e an n geprägtes Netz VORRANGGEBIETE LANDWIRTSCHAFT lt. Agrarstrukturellem Entwicklungsplan Urban geprägtes Netz (Gartenstadt, Cottageviertel), Kleingärten, WohnVORRANGGEBIETE LANDWIRTSCHAFT lt. Agrarstruktu K r a e te ll g e o m rie E 1 ntwicklungsplan VORRANGGEBIETE LANDWIRTSCHAFT hausanlagen können historische Bedeutung haben. VORRANGGEBIETE LANDWIRTSCHAFT lt. Agrarstrukturellem Entwicklungsplan lt. Agrarstrukture K ll a e t m ego E Kr n iae t t w 1eg ic o k ri l e u 2 ngsplan Kategorie 1 Kenntlichmachung Vorranggebiete Landwirtschaft lt. Agrarstrukturellem Entwicklungsplan Kategorie 2024 2 Kategorie 3 • GRUNDKARTE Kategorie 1KategoKriaet2egorie 3 Kategorie 2Kategorie 3 GRUNDKARTE Kategorie 3 GRUNDKARTE Baulich genutztes Gebiet • GRUNDKARTE BaulichWgeanldutztes Gebiet Baulich genutztes Gebiet Baulich geWnuatzldtesSGtreabßietnnetz Wald Wald StraßenSnteatdztgrenze Straßennetz • , StraßennetSztadtgrenze Stadtgrenze Stadtgrenze r Hinweis: Grünflächen des Leitbilds Hinwe 50 m � / Arbeitsplatz** 2,0 * Kann entfallen, wenn in 250 m ein anrechenbarer Grünraum über 1 ha erreichbar ist. ** Freiräume im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen dürfen auch auf nicht öffentlich zugängigen Flächen der Liegenschaft(z. B. Dachterrasse) untergebracht werden. Grün- und Freiräume im Zusammenhang • mit Wohnnutzungen Grünräume sind für die Wohnbevölkerung versorgungswirksam, wenn sie öffentlich zugänglich sind, • Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB sie müssen aber nicht zwangsläufig im öffentlichen Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Eigentum stehen. Weiters müssen sie Wi ü en b er e Lo r ka w lba i h e ne g n, e Co n rin d e LandDcoavteern,qUureblalennAHtlianst,eArgSrFuInNdAkGa,rtÖeB: SBtadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB eine adäquate Mindestbreite(Richtwert 25 m) aufweisen. Der tatsächliche Bedarf neu zu schaffender • Grünräume wird in Grünraumscreenings im Zuge von Planungsprozessen ermittelt. Er ergibt sich aus der Differenz anrechenbarer Grünräume im Bestand und des sich aus den Kennwerten ergebenden rechnerischen Bedarfs. Sowohl in der Stadterweiterung als auch in der Bestandsstadt sind die Grün- und Freiraumkennwerte bei folgenden Vorhaben mit Wohnnutzung uneingeschränkt einzuhalten: 31 Eva Berger: Historische Gärten Österreichs, Garten- und Parkanlagen von der Renaissance bis um 1930, Band 3, Wien, 2004. GRÜN- UND FREIRAUM – 87 Bei allen anderen städtebaulichen Entwicklungen gilt: • • Grün- und Freiräume im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen Pro Arbeitsplatz sind 2,0 m � Freiraum in maximal 250 m Entfernung erforderlich, wobei diese auch auf nicht öffentlich zugängigen Flächen der Liegenschaft (z. B. Dachterrasse) untergebracht werden können. Grünraumscreening Die Grün- und Freiraumkennwerte kommen bei Grünraumscreenings für neue städtebauliche Projekte zur Anwendung. Das Screening dokumentiert den Status quo der Grün- und Freiraumversorgung mit hilfe der Grün- und Freiraumkennwerte und kann durch die Erfassung der linearen urban geprägten Freiraumtypen ( siehe Leitbild Grünräume ) die aktuelle Qualität und die Defizite des wohnortnahen Freiraumsystems sichtbar machen. Das Ergebnis des Screenings liefert die Grundlage für eine qualitative und quantitative Aufwertung der Grün- und Freiraumversorgung im weiteren Planungsprozess(z. B. Schaffung neuer Grünflächen, Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum, Verbindungen wie beispielsweise Fußgänger*innen-/ Radbrücken oder Grünbrücken). Screenings können auch als erster Schritt eines Lokalen Grünplans(Darstellungswerkzeug zur Grünraumversorgung und-vernetzung auf Projektebene) erstellt werden. Frühes Grün als Planungsstandard In Planungsprozessen werden künftige Grünflächen möglichst frühzeitig verortet, dabei wird auf die Erhaltung bestehender Bäume geachtet. Die geplanten Grünflächen bzw. Grünräume werden möglichst früh ausgestaltet und zugänglich gemacht, sodass sie spätestens mit Bezug des neuen Stadtteils nutzbar sind. Dazu werden auch notwendige Finanzierungsfragen geklärt. Durch die Ausarbeitung entsprechender Schutzmaßnahmen wird verhindert, dass die Grünstrukturen in der Bauphase befahren werden und der Boden verdichtet wird. Was uns sonst noch anleitet WIENER STADTKLIMAANALYSE Die Stadtklimaanalyse zeigt die Gesamtsituation des Klimas in Wien. Sie zeigt Gebiete mit ähnlichen mikroklimatischen Eigenschaften (sogenannte„Klimatope“), Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete sowie Luftströmungen. Aus der Klimaanalysekarte und der Themenkarte „Nächtliche Kaltluft“ kann eine Ersteinschätzung zum Stadtklima abgelesen werden. Sie sind als Planungsgrundlagen für Neuentwicklungen und Stadtteilplanungen heranzuziehen. AGRARSTRUKTURELLER ENTWICKLUNGSPLAN FÜR WIEN(AGSTEP) Wie bei vorangegangenen Stadtentwicklungsplänen wurde in deren Vorfeld der Agrarstrukturelle Entwicklungsplan für Wien(AgSTEP) erstellt und 2023 auch vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der AgSTEP zielt auf die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und die Erhaltung zusammenhängender landwirtschaftlich genutzter Böden im größtmöglichen Ausmaß ab. Er zeigt jene Gebiete, die langfristig einer landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben(Vorranggebiete Landwirtschaft), und macht Vorschläge, die zur dauerhaften Sicherung der Bewirtschaftung beitragen sollen. Der AgSTEP 2024 weist 4.878 ha in drei Kategorien aus(82 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche Wiens), die in der Karte zum Leitbild Grünräume des Wien-Plans dargestellt sind. Die Gesamtfläche konnte gegenüber 2014 um 18 ha gesteigert werden, die besonders wichtigen Kategorie-1-Vorranggebiete wurden um 52 ha ausgedehnt. WIENER WALD- UND WIESEN-CHARTA Der Wien-Plan setzt den raumordnerischen Rahmen und unterstützt die langfristige Umsetzung der 12 Leitsätze der 2020 vom Wiener Landtag beschlossenen„Wiener Wald- und Wiesen-Charta“. Der Schutz des Wiener Grüngürtels wurde bereits 1905 beschlossen, die Schutzgebiete seither stetig erweitert. 88 – GRÜN- UND FREIRAUM Öffentlicher Raum Regeln und Vorgaben Richtwerte für den öffentlichen Raum • • Richtwerte für die Bestandsstadt Kategorie Begrünungsgrad* Straßenraum Platz mind. 15% mind. 30% Überschirmungsgrad** mind. 20% mind. 60% Richtwerte für Stadtentwicklungsgebiete Kategorie Begrünungsgrad* Überschirmungsgrad** Straßenraum mind. 20% mind. 30% Platz mind. 30% mind. 60% * Der Begrünungsgrad ist der Anteil der als Vegetationsfläche ausgestalteten Oberfläche(z. B. Stauden- und Gräserbeete, Baumscheiben, begehbarer Schotterrasen etc.) an der Gesamtfläche. Bei begründeter Unterschreitung dieses Anteils sind stattdessen versickerungsfähige Oberflächen, z. B. Pflasterung, herzustellen, um eine höhere Versickerungsleistung zu erreichen. ** Der Überschirmungsgrad ist der Anteil der von den Baumkronen (bei„ausgewachsenen“, ca. 40-jährigen Stadtbäumen) überschirmten Oberfläche an der Gesamtfläche. Durch den Einsatz von XXL-Bäumen (größerer Kronenumfang) und einer baulichen Umsetzung in der Straßenmitte ist dies auch früher möglich. Stadt Wien / Christian Fürthner ÖFFENTLICHER RAUM – 89 Standards für die klimafitte Neu- und • Umgestaltung öffentlicher Räume Multifunktionalität und Nutzungsflexibilität • • • • • • Baumpflanzungen • • • • Weitere mikroklimatische Maßnahmen • • Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker 90 – ÖFFENTLICHER RAUM • • • Regenwassermanagement • Neu- und Umgestaltungen im Straßenraum werden regenwassersensibel geplant, indem ein möglichst naturnaher Wasserkreislauf mit Verdunstung, Versickerung und Speicherung gewährleistet wird. Dabei kommen baum- und grundwasserunterstützende Systeme zur Anwendung z. B. Schwammstadt-Prinzip(größerer Wurzelraum unter der Straße), Baumscheiben, Retentionsflächen etc. Unterirdische Wasserspeicher sind so zu errichten, dass sie nicht zur weiteren Versiegelung beitragen. Dafür werden standardisierte Bauweisen entwickelt und angewandt. Wiener Gartenstraße Wiener Gartenstraßen als neues, innovatives Element des Grünraumangebots sind entsiegelte, intensiv begrünte Aufenthalts- und Erholungsbereiche mit hoher mikroklimatischer Wirksamkeit im Straßenraum. Sie weisen mindestens eine Länge von einem Baublock auf, sorgen für Abkühlung, steigern die Aufenthaltsqualität und beleben Räume im direkten Wohn- bzw. Arbeitsumfeld und bilden wichtige stadtökologische Trittsteinbiotope für die städtische Fauna und Flora. Sie sind durchlässig für den Fuß- und Radverkehr und fördern aktives Mobilitätsverhalten, insbesondere von Kindern. Hier ist Parken verboten, die Anfahrbarkeit für Einsatzfahrzeuge sowie Ver- und Entsorgungsdienste (Müllabfuhr etc.) wird ermöglicht. Ein Begrünungsgrad von mind. 40% und ein Überschirmungsgrad von mind. 60% ist anzustreben. Wiener Gartenstraßen werden insbesondere dort etabliert, wo das Grün- und Freiraumangebot besonders gering ist, etwa in dicht bebauten Stadtgebieten mit hoher Einwohner*innendichte und hohem Versiegelungsgrad. Abbildung : Beispielhafte Darstellung von Wiener Gartenstraßen im Stadtraum(Straßenraum, Baumverbund, Baumüberschirmung (Kronenschluss), Entsiegelung, Regenwassermanagement, Wurzelraum, Einbauten etc.) ÖFFENTLICHER RAUM – 91 Prioritäre Gebiete für die Transformation des öffentlichen Raums In von der Klimakrise besonders betroffenen Gebieten soll der öffentliche Raum prioritär klimafit gemacht werden. In den Gebieten mit hoher Priorität besteht dabei ein erhöhter Handlungsbedarf. In Gebieten mit • öffentlichen Raum und die geringen Grün- und Freiräume sowie hohe bauliche Dichte (vorwiegend Gründerzeitquartiere außerhalb des Gürtels), • Hier gilt es, in öffentlichen Räumen, die noch keine ausreichende Qualität aufweisen, die Umsetzung von Maßnahmen durch übergeordnete Koordination und 0 00 3 33 0 3 km km km km PrPioPrriioPtorärirtioteärärGireteeäGrbGeieebGbtieeiebtfteüieerftfüdeürirfedüdireiedie TraTTnrrasa P Tnf r nor i s o as r rf it fnmo ä o r sr e arfm G mot e ia b roa i m e tn t ti e oia f od ü nt r nei d ods i d e neö T e r s a fds n föe s öe f f o snff rm feöte a lnf t in i fc o tet n lhiln d cie e cth s nhl ö ei f eRc f n e hna n R t eu l R ic nam h a e uR n usm R am a us u s m m s s PrioritätPhroiPocrhiotäritthätoPhchroicohrität hoch PrioritätPmriPottreiotlärittmätiPmttreiitoltreiltät mittel GRUNDGKRGAURRNUTDNEKDGAKRRAUTRNETDEKARTE Baulich gBeanBuulaitcuzhltiecgsheGgnBeuabntuziuetlteitczshteGgseeGbneiuebttizettes Gebiet BahnnetBz aPBheanrhsnonentzenPtzBveeParsrhekonrensnhoeerntevzenPrvekerershkoernhernverkehr U-Bahn-ULi-nUBiae-Bh(aBnh-eLnsit-naULinei-ndB(i)Beaeh(Bsnte-aLsntinadni)ed()Bestand) StraßennSetrtSaztßraeßnennentSzettrzaßennetz U-Bahn-ULi-nUBiae-BhPanlh-aLni-unULniei-gnBPiealahPnnlau-nLiugnniegPlanung Wasser WaWssaesrser Wasser StadtgreSntzaSedtatgdrtegnrezeSntzaedtgrenze Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB 92 – ÖFFeNtLICHeR RAUM Stadt Wien / Christian Fürthner überwiegend zentrale Finanzierung beschleunigt voranzutreiben. Insbesondere Wiener Gartenstraßen sollen hier geschaffen, das Modell Supergrätzl bedarfsorientiert eingesetzt und mit anderen Projekten bzw. Programmen der Stadt Wien kombiniert werden, wie z. B. Pilotprojekt Supergrätzl Favoriten, Beserlpark XL oder WieNeu+. Verbesserungsgebot bei Umbauten im öffentlichen Raum Für die Wiederherstellung der Oberfläche nach Infrastrukturinvestitionen(z. B. Programm„Raus aus Gas“, Gleissanierungen etc.) gilt ein Verbesserungsgebot im Hinblick auf Mikroklima, Aufenthaltsqualität sowie sichere und komfortable Mobilität im Umweltverbund. Die ausführenden Organisationen und Unternehmen sind dazu angehalten, die Oberfläche gem. den Standards und Richtwerten des Wien-Plans(wieder-) herzustellen und, wo technisch möglich, Potenziale für Baumpflanzungen zu schaffen, indem die Lage unterirdischer Infrastruktur(Gas, Wasser, Strom, Kanal, Fernwärme etc.) dafür adaptiert wird. Frühzeitige Planung des öffentlichen Raums in Stadtentwicklungsgebieten Klimafitte Plätze und Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität sind in Planungsprozessen für Stadtentwicklungsgebiete als integrale Bestandteile frühzeitig sowie gleichrangig wie die soziale, technische oder grüne Infrastruktur vorzusehen bzw. zu entwickeln. Hier sollen – abseits von Straßen, wo die übergeordnete Erschließungsfunktion im Vordergrund steht – die Anforderungen des(erweiterten) Umweltverbunds sowie die Aspekte Aufenthalt, Begrünung, Spiel und Sport etc. überwiegen. Im öffentlichen Raum werden die Aufenthalts- und Durchwegungsqualität für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen priorisiert und Straßen mit übergeordneter Erschließungsfunktion nur noch im unbedingt erforderlichen Ausmaß geplant. Dauerstellplätze im öffentlichen Raum sollen künftig nicht mehr vorgesehen werden, stattdessen gilt es, auf Sammelgaragen zu setzen. ÖFFENTLICHER RAUM – 93 Stadt Wien / Christian Fürthner Das Straßenröntgen macht deutlich, welche Einbauten unter der Straße liegen: Von Gasrohren und Fernwärmeleitungen über den Straßenkanal bis hin zu TV-, Strom- und Fernmeldekabel – so kann veranschaulicht werden, worauf bei einer Umgestaltung inkl. Begrünungsmaßnahmen geachtet werden muss. Weiterentwicklung des öffentlichen Raums in Bestandsgebieten Die Qualität des öffentlichen Raums in den Grätzln ist zu gewährleisten, dazu müssen übergeordnete Ziele und laufende Projekte aus den Bezirken in die Planung integriert werden. Bei Bedarf sind Analysen zu Klima, grüner und blauer Infrastruktur, zum Sozialraum etc. durchzuführen und daraus konkrete Planungen und Maßnahmen abzuleiten. Kommerzialisierungs- und Privatisierungsbestrebungen sind in Planungen für den öffentlichen Raum kritisch zu behandeln, insbesondere an Orten mit Platzmangel, hoher Frequenz und starkem Nutzungsdruck. Der öffentliche Raum soll vorrangig der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Gewerbliche Sondernutzungen(Schanigarten, Verkaufsstände, Anlassmärkte etc.) sind aktiv zu steuern. Vernetzung des öffentlichen Raums mit Grün- und Freiräumen Bei der Planung und(Um-)Gestaltung von öffentlichen Räumen sind mögliche Synergieeffekte mit teilöffentlichen Räumen(z. B. den Freiräumen von Wohnbauten) oder Parks und Erholungsflächen zu berücksichtigen. Die Flächen sollen sich in der Gestaltung ergänzen(z. B. Wiener Gartenstraße, Beserlpark XL oder Supergrätzl im Umfeld von Parks), sie können sich jedoch nicht gegenseitig ersetzen oder kompensieren. Anforderungen an den öffentlichen Raum in Zusammenhang mit sozialer Infrastruktur Die Stadt Wien ertüchtigt den öffentlichen Raum rund um Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen der Klimaanpassung – etwa indem geeignete Flächen im öffentlichen Raum und Räumlichkeiten insbesondere in öffentlichen Gebäuden als Cooling Spots gestaltet oder witterungsgeschützte Bereiche geschaffen werden(z. B. Pavillonlösungen), die als Treffpunkte im Quartier fungieren. Die besonderen Bedürfnisse der Nutzer*innen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur sollen bei der Ausgestaltung berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit Schulen werden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Schulumfeld zur Erhöhung der Sicherheit am Schulweg forciert. 94 – ÖFFENTLICHER RAUM Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Mobilität Leitbild ÖV-Planung Das Leitbild ÖV-Planung enthält die bis 2035 erforderlichen Netzoptimierungen und Ausbaumaßnahmen im ÖV-Netz, die sich aus Vorhaben der Stadterweiterung und der Weiterentwicklung der Bestandsstadt ableiten. Die geplanten Maßnahmen dienen der Verbesserung bzw. der Beibehaltung des Qualitätslevels im Bereich des öffentlichen Verkehrs sowie einem leistbaren und niederschwelligen Mobilitätssystem für alle. Sie sind wesentliche Schritte zur Erreichung der Klimaneutralität. MOBILITÄT – 95 Leitbild ÖV-Planung Hinweis zum Leitbild ÖV-Planung: Der für die Netzerweiterungen im öffentlichen Verkehr(Straßenbahn, U-Bahn und Bus) entstehende infrastrukturelle Bedarf für Abstellen, Instandhaltung und ggf. Betankung von Fahrzeugen ist im Leitbild ÖV-Planung nicht dargestellt. Aufgrund der langen Entwicklungszyklen von Abstell- und Instandhaltungskapazitäten(z. B. Errichtung von Remisen) sowie in der Fahrzeugbeschaffung sind diese bereits im Vorfeld von Linienerweiterungen zu planen und zu entwickeln. PLANUNG ÖFFENTLICHER VERKEHR ÖBB-Netz Bestand S-Bahn Bestand S-Bahn Wien – Upgrade Stammstrecke, inkl. Verlängerung bis Liesing Ausbau S-Bahn-Ring Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur Neue Stationen Weiterführung der S-Bahn-Linien nach NÖ U-Bahn Bestand Neubau Prüfung Ausbau Neue Stationen Straßenbahn Bestand 12 Neubau mit Linienbezeichnung Prüfung Ausbau Neue Endstation Stadt-Regio-Tram Bestand Neubau Prüfung Ausbau Neue Endstation Planungsräume für weiteren ÖV-Ausbau GRUNDKARTE Baulich genutztes Gebiet Straßennetz(Bestand) Hochrangiges Straßennetz Planung Wasser Stadtgrenze Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB 96 – MOBILITÄT ÖFFENTLICHER VERKEHR ÖFFENTLICHER VERKEHR PLANUNG ÖFFENTLICHER VERKEHR PLANUNG ÖBB-Netz ÖBB-Netz Bestand Bestand PLANUNG ÖFFENÖTLBIBC-HNEeRtzVERKEHRS-Bahn PLANUNG PLANUNG Bestand PLANUNG ÖFFENTLICHER VERKEHR S-Bahn Bestand ÖFFENTLICHER VERKEHR Bestan Ö d BB-Netz PÖLAFFNEUNNTGLICHER VERKEHR Legend ÖF e FENTLICHER VERKEHR S-Bahn BestanSd-Bahn W Ö ie F n F – E U N p T g L ra I d C e H S E ta R m V m E st R re K ck E e H , R ÖBB-Net S z -Bahn Wien – Upgrade Stammstrecke, ÖBB-Netz inkl. Verlängerung bis Liesing ÖBB-Netz ÖBB-Netz Bestand BBeestsatanndd inkl. Verlängerung bis Liesing S-Bahn Ö B B es B ta n N d etz ÖBB-Netz/ S-Bahn Bestand S-Bahn Wien – UpBgerasdtaenASdtuasmbamusStr-eBcakhen, -Ring S-Bahn Ausbau S-Bahn-Ring Bestand S-Bahn inBkel.sVtaenrdlä P n L g A er N un U g N bi G s Liesing S-Bahn Die mit den ÖBB vere S in -B b ah a n rte Be n stan S d chieneninf S r a Ba hnPWoteiennzi–alUkoprgrriaddoer Stam b m i st s rec M ke, ö S d B e B s l a t i a h n n n d g, Neubau der Verbindungsbahn Bestand Ausbau S Ö -B F aPh F on E t-e N Rni T znig L akl I .k C Vo H reÖrri E ldBä R oBnrgV Ienr E fur R ansg K trb E uik H stLu R iresing Bestand S-Bahn P W L ie A Ön N B–B U U-pI N ngf G rraadsteruSkttaumr mstrecke, strukturpakete 1 und 2 werd S e -B n ahn u W m ien g – U e pg s ra e de t S z ta t m . m D stre a ck r e, auf (Meidli S n -B g ahn – W H ien ü – U t p t g e ra l d d e S o tam r m f s ) tre u ck n e, d Ausbau und SanieS-Bahn Wien – Upgrade Stainmkml. Vsterre Ö lcäk F neg F ,e E r N un T Ag L ub I si C bs aL H uie E Ss R i-nBg V ah E n R -R K i Ö n E g HBBR-Netz inkl. Verlängerung bis Liesing Si-nBkal.hVneWrläiennge–rUunpggrbaidseLiSetsaimngmstrecke, aufbauend wurden be in r kl e . V i e t rl s äng n er e un u g b e is L S ies c Pino h gten i z e ia n lko e rNri n deou f re a Sta h tio r nN z een e ue u St g atio e Bneesntand rung d in e kl r . V S erl t än r g e er c un k g b e is L H ies ü ing tteldorf – Westbahnhof. ÖABuBs-bIanufraSs-tBrauhkntu-rRing Ausbau S-Bahn-Ring PotenzWiaelkioterrrfidühorru Ö n B g B de r Netz Ausbau S-Bahn-Ring und Taktverdichtunge A n usba b u S e -B s a t hn e -R l i l n t g . Auf nah W e ei z teÖr u füBhB a r-uInnS l f l g-rB e adaset n hrrnu-kLtiunBr S iee ns B tna a an h cdh n NÖ Ausbau S-Bahn-Ring NPeouteenSztaiatlikoonSrer-niBdaohrn-Linien nach NÖBestand Potenzialkorridor Bahnkorridoren werde Po n tenz d ial i k e orrPi K dootre a nz p ial a ko z rriÖ i d t Bo ä rBt In e fra n stru d ktu e r utl U ic -B h ahn • S-Bahn Ö B R B-I i n n fra g str : uk A tur ufbauend auf die bestehenden ÖBB-InfrastrWuketiuterrführun U g d B e a rN h e n ue Stationen S-Bahn Potenzialkorridor erhöht. Ausgebaut we Ö r BB d -I e nfr n ast : ruktur S-Bahn-Linien nach NÖ Bestand BSe-sBtaahnndWie S n – U B pg a ra h de n ÖStB aBm L -mIn i s n frtare i sct e rkue n k,tur S45 und S80 kommt es durch die Neue StatioBneesntanWdeiterführung derinkl. Verlängerung bis LiesNinegue Stationen Neue Neue Stationen Stationen U W -B ei a te h rf n ührung S-BahnN-eLuinbieanu naSch-BNaÖhn der Wie V n – e U r pg l r ä ad n e SN g teaum e em r Sst u atrtei n ockn g ee,n der S45 entlang des Handelskais WeiterführunBgSe-sdBteaarnhdn-LinNieenunbaacuh NÖ iAnkuls.bVaeurlSä-nBgaehrunn-Rgibngis LiesWinegiterführung der • S-Bahn-Stammstre W c e k ite e rfüh ( r A unSg u -dBe f arh w n-L e in r ie t n u na n ch g NÖ , Ka U p -B a a z h P i n rü t f ä un t g s Au sbau zum Lü WS c e-Bit k earh e fnü-h n Lriun s nieg c ndn h earc l h u N s Ö s. S-Bahn-Linien nach NÖ Neubau PrüfunBgesAtaunsbdau APuostbenauziaSl-kBoarhrind-oRring S-Bahn-Linien nach NÖ steigerung), viergleisiger U A -B u ah s n ba U u -B d ah e n r Südba Ne h ue n StatioÖneBnB-Infrastruktur U-Bahn U-Bahn Bestand Bestand NeueNSteautiboanuen Prüfung Ausbau Potenzialkorridor U B e B st a a h nd n Bestand Neubau Straßenb ÖN a Be h Bu n e-InSftraatsiotrnuekntur Bestand U-Bahn Neubau Neue Station S e t n raß P e rü n fu b n a Bg h eAs n tuasnbdau Neubau Neubau Bestand Weiterführung der Neue Stationen Neubau Im Wiener U-Bahn-Netz wer P d rüf e un n g Au g s S b r Pa t o r r uü a f ß ß un e g e n A b u I a s n h b n a 1 v u 2 e Ne s ue t S i Nt t ae i tui o obna n eunm s it SL-iBniaeh • nnb-eLzien E iicehn i n n nuancgh z N w Ö e Pr i ü t f e un r g A A usb s a t u der U1 muss künftig das StadtPrüfung Ausbau 12 Neubau mit LinienbezeicWheniutnergführung der Prüfung Ausbau initiativen getätigt: BNesetuaendStationen Neue Stationen Straßenbahn S U -B -B ah a n h -L n ini e en n na t ch w NÖ ick Ne l u u e S n ta g tio s ne g n ebiet RothNEUsiedl erschließen. Neue Stationen Prüfung AuBsbeastuand Prüfung Ausbau 12 N S e t u r b a a ß u e m n it b L a in h ie n nbBeezsetiacnhNdneuunegEndst U at i B on ahn Neue Stationen Straßenbahn Neue Endstation Straßenbahn Straßenbahn Bestand 12 Neubau mit LinienBbNeeeszuteabincahdunung S B t e ra st ß an e d nbahn • Vor allem die innerstädtis B c es h tan e d N P e rü t fu z ng e A n us t ba l u astun St g adt-Regio-T • ram Weitere Verlängerungen(z. B. U2 Richtung Bestand 12 NN P e L eu A ue N bEa U nu N dms G tiat S tLi t oin a ni d en t b e R z e ei g cBh i e o nsu t T nagn ra d m NPerüufbuanug Ausbau 12 BNesetuabnadu mit Linienbezeichnung durch das Linienkreu 1 z 2 U2 N × eu U bau 5 mi s t L t in e ien ll b t eze e ich i B n neu E sn R tg G a V nP E dr R r ü K o fu E n H ß g R A usbau Süden, U3 Richtung Südosten, U5 Richtung 12 Neubau mit Linienbezeichnu Ö n F g FENTLICH Neubau 12 Neubau mit Linienbezeichnung projekt für Jahrzehnte da P r rü . fung S P t r a ü d fu t n -R g e A g uNs i b o ea uu T b r aN a ue m ue Endstation B-Netz ÖB PNreüufuenSgtaAtuio O snbeanu sten, P U rüf 6 ung R Au i s c ba h u tung Ausbau Prüfung Ausbau Norden) werden hinsichtlich Prüfung Ausbau BNesetuaendEndstPatriüofnung A B u e s s b ta a n u d Neue Endstation Stadt N -R eu e e g E io nd -T st r a a ti m on PNrüefuuengEnAdusstbataiuon Neue Endstation Neubau Neue Endstatio h n n N S e t u ra e ß St e a n tio b i n a h e h n r n er Netzwirksamkeit und ihrer ErschließungsStadt-Regio-T B r e a s m ta S n -B s d t a and Be Bestand Neue Endstation Stadt-Regio-Tram Stadt-Reg P io rü f T u r n a g m Ausbau Neubau Straßenb m a tr h ec n k ö e, glichkeiten für die Stadtentwicklung geprüft. Stadt-Regio-Tram Bestand Bestand Bestand Neue Endstation S-Bahn Wien – U N pg e ra u d b e a S u ta m mm it s Linienbezeich S nB t ue a ns d tga t n d Regio-Tram Neubau Prüfu i n nk g l. 1 A Ve u 2 rl s ä b ng a e u run B g e b s i t s a L n ie d sing Neubau Neubau Prüfung Ausbau Neue EP u n s ld b a a ns u tua S nt -B igo a sn h r n ä u R m ing e für BNesetuabnadu Straßenbahn und Stadt-Reg Prü i f o un g T Au r sb a au m Planungsrä A uwm 1 eeit 2 feürren ÖNVP-erAüuufbusanbugamuAituLsbinaieunbezeichNnPuernuügbfuanug Ausbau Prüfung Ausbau Neue Endstwateioitneren ÖV-Ausbau o N r eue Endstation Neue Endstation Potenzialkorrid PNrüefuuengEnAdusstbataiuon Mittels neuer Straßen N b eu a e h End n st l a i ti n on ien w Pl e an r u d ngs e rä n ume d fü i r e S Ö t B a B-In d fra t str uk P tu r r üfun • g Au D sbau ie Sta N d eue t E r n e ds g tat i io o n nalbahn Linie 72 nach Schwechat weiteren ÖV-Ausbau N S e t u a e d E t n -R ds e ta g t i io o n -Tram en erweiterungsgebiete sowie die angrenzend Pl e anu n n N g e s u r e ä S u ta m tio e n für wird durch die Stadt Wien forciert. Eine UmBestand GRUNDKARTE weitere W n e Ö ite V rf ü A hr u un s g b d a e u r Stadt Ö -Regio-Tram Stadtteile versorgt. Das Ne G t R z U w ND ir K d AR P d T l E a u nu r ng c sr h äum S e t fü a r dt S -Bahn-Linien N na e c u h b N au setzung Plan m ung u sr s äu s me i f n ür Kooperation mit NÖ erfolgen. Planungsräumweefitüerren ÖV-Ausbau Planungsräumweeiftüerren ÖV-Ausbau BPersütfaunndg Ausbau weiteren ÖV-Ausbau regionalbahnen ergän w z eit t er , en d Ö i V e -Au d sb i a e u Verbin Ba d ulic u h g n en g ut e zte n s U G -B e m a b h ie n i t t Neubau Planungsräume für GRUNDKARTE Baulich genutztes Gebiet Bestand Neue Endstation weiteren ÖV-Ausbau dem Umland stärken. Geplante Verbindungen: Prüfun • g Au W sbau eitere Stadtregionalbahnprojekte werden in GRUNDKART S E traßennetz(Best N an eu d b ) au Baulich genuSttzrtaeßseGnenbeitezt(Bestand) Neue Endstation PrüfungAusbau Kooperation mit NÖ umgesetzt: StadtregionalGRUNDKARTE GRUNDKARTE BaulichHgoecnhuratzntgeisgGesebSiterat ßennetz G P R la U nu N n D g KARTE • Neue G S R t U r N a D ß K e A n RT b E ahnlinien Stra i ß n enn S et t zH( a Boe d cshtar t an e ndg) n ige t s w Stra i ß c en k ne lu tz P n la g n N u eu n s e g S ta G tio R n P e U l n an N u D ng K sr A ä b u R m T a e E f h ür n nach Kaltenleutgeben, neue Linie 22 nach Baulich genutztes GebieWt asser traßenb w ah e n iteren ÖBaVu-lAicuhsbgaeunutztes Gebiet und Stadterweite B r a u ul n ich g ge s nu g tzt e es b Ge i b e ie t tW e as : se L Srtr i a n ße i n e net 1 z( 2 Bes N tan o d) rd S Groß Enzersdorf, Stadtregionalbahn Innere Baulich genutztes Gebiet Hochrangiges Straßennetz Planung Bestand PlanungsBraäuulmicehfgüernutztes Gebiet bahnviertel und Nordwe St s ra t ß b enn a et h z(B n es h ta o nd) f, St L ad i tg n re i n e ze 25 Neubau mi w t L e in it ie e n r b e e n ze Ö ic S h Vt n A ru aA n ß g s uesn p bnaeu a tz n (Be g sta b nd a ) hn Straßennetz(Bestand) StadtgHroenchzerangiges Straßennetz Planung bis Rothneusiedl. Straßennetz(Bestand) Wasser 12 Straßennetz(Bestand) Seestadt, Linie 27 Berres H g och a ra s ng s ig e es S u tr n aße d nne H tz P e la i n d un j g öchl Prüfung Ausbau GRUNDKARTE Hochrangiges Straßennetz Planung HochrangigeSstaSdtrtagßreennzneetz PlanWuansgser Neue Endstation Hochrangiges Straßennetz Planung • Ho I c n hran A gig b es s St t ra i ß m enn m etz u Pla n nu g ng mit den Ausbaustufen des Wasser Wasser Stadtgr G en R z U e NDK B A au R li T ch E g S e t n a u d t t z t R e e s g G io e b T i r e a t m Wasser • Neue Tange Wa n ss t er ialverbindungen: Linie 18 Prate B r es tand Wa L sse in r ienkreuzes U2×U5 und dem S-Bahn-Ausbau Stadtgrenze Neubau Stadtgrenze tangente, L S i ta n dt i g e ren 1 ze 5 St W adtg i re e nz n e erbergtangente BSatrualißcehngnee P nt r zu üf t( u zB n t g es A t u Ga s n b e a db u )iet wird das Straßenbahn- und Busnetz angepasst Neue Endstation Stadtgrenze SHtroacßhernanegtizge(BseSsttranßde)nnetz P u la n nu d ng optimiert. HWoacshsrearngiges S un t g ra sr ß äu e m n e n f e ü t r z Planung Plan Planungsräume für weiteren ÖV-Ausbau weiteren ÖV-Ausbau Für die dargelegten Planungsräume sollen WStaasdstegrrenze Verkehrsmittel großräumige Optimierungen mit Stadtgrenze besonders in Zusammenhang mit den p G r RU io ND r K i A t R ä TE ren Stadterweiterungsgebieten und weitere Ba n ulichgenutztesGebiet einer erhöhten Qualitätsstufe(Fahrzeug, Fahrzeugausstattung, Geschwindigkeit) anzustreben. Potenzialgebieten für Wohnen und Arbeiten Straß ( e g nne e tz( m Besta . nd) Eine Optimierung der Tangentialverbindung Leitbild Siedlungsentwicklung) Konzepte zu H r och E ran r gi gesStraßennetzPla z nu w ng ischen dem 21. und 22. Bezirk ist jedenfalls vormittlung des optimalen ÖV-Angebots sowie Wa f ss ü er r zusehen. Auch bislang nicht zum Einsatz gelangte die Schaffung attraktiver Verbindungen zwis Sta c dtg h ren e ze n Systeme, z. B. Schnellbusse, können im Zuge neuen und bestehenden Stadtteilen erstellt dessen geprüft werden. Ziel ist die gesamtheitliche werden. In diesen Räumen sind unabhängig vom Verbesserung des ÖV-Netzes der Stadt Wien. Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, DatenquelleWn iHeninetreLrgorkuanlbdakhanrteen:,SCtaodritnWe Lieann,dLcaonvderN, UierdbearnösAtetlrarse,iAchS,FWINieAnGe,rÖLBinBien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land NiederöDsatteernreqiuchel,leWnieHninerteLrignrieunn,dkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, DatenquellenWHieinnteerrgLrouknadlbkaahrtnee:nS,tCadotriWneieLna,nLdacnodveNri,eUdrebraönstAertrlaesic, hA,SWFIiNenAeGr,LÖinBieBn, DatenquellenWHieinnteerrgLrouknadlbkaahrtnee:nS,tCadotriWneieLna,nLdacnodveNr,ieUdrebraönstAetrlraesic, hA,SWFIiNenAeGr,LÖinBiBen,Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB inien, ien, Land Niederösterreich, Wiener L Datenquell D en ate H nq in u t e e lle r n g H ru in n te d rg k r a u r n t d e k : a S rt t e a : Sd d tc t aod W vteWr i , e U n rb , a L n a A n t d las N , A ie SF d IN e A rö G s , Ö te B r B reich, n Wiener Linien, Wiener Lok W al i b en a e h r n Lo e k n al , b C ah o n r e i n n , e Co L r a in n e d La cover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB MOBILITÄT – 99 Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker 100 – MOBILITÄT Leitbild Radverkehrsplanung In der Radverkehrsplanung wird das Prinzip„Radfahren für alle“ verankert. Das bedeutet, dass ein durchgängiges, sicheres und komfortables Radverkehrsnetz geschaffen wird, das an den Bedürfnissen aller Nutzer*innengruppen ausgerichtet wird. MOBILITÄT – 101 Leitbild Radverkehrsplanung RADHIGHWAYS Erste Ausbaustufe Korridore für zusätzlich geplante Radhighways Zweite Ausbaustufe HAUPTRADVERKEHRSNETZ Leuchtturmprojekte Basisrouten (Ausbau und Adaptierung) Grundnetz und Erweitertes Grundnetz GRUNDKARTE Baulich genutztes Gebiet Straßennetz(Bestand) Hochrangiges Straßennetz Planung U-Bahn-Linie(Bestand)/ Bahnnetz Personenverkehr U-Bahn-Linie Planung Wasser Stadtgrenze 102 – MOBILITÄT Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Legende RADHIGHWAYS Erste Ausbaustufe Radhighways RADHIGHWAYS Erste Ausbaustufe RADHIGHWAYS Korridore für zusätzlich geplante Radhighways Zweite Ausbaustufe Korridore für zusätzlich RADHIGHWAYS Erste Ausbaustufe Die Radhighways scha ge f pl f ant e eRa n dhighw a ays ttraktive Verbindungen • Zw H e A ite U A P u T sb R a A u D stu V fe ERKEHRSNETZ ins Wiener Umland bzw. in die Leucht n turm e proj u ekte en StadtentRADHIGHWAYS HAUPTRADVERKEHRSNETZ Basisrouten Erste AusbKaoursritduofere für zusätzlich wicklungsgebiete und sollen v. a. für (AusbauundAdaptierung) Alltagsra ge d pla f n a te h Ra dhighways Leuchtturmprojekte Basisrouten Erweitertes Grundnetz Grundnetz und Erste Ausbaustufe Zweite Ausbaustufe rende aller Nutzer*inn ( e Ausb n auu g ndAd r ap u tieru p ng) pen ein Ra K d or f ri a do h re r fü e r z n usä m tzlic i h t Grundnetz und geplante Radhighways guter Reisegeschwind E i r g weite k rtes e Grun i d t netz ermöglichen Zw : eite Ausbaustufe GRUNDKARTE HAU K P or T ri R do A re D f V ür E z R us K ä E tz H lic R h SNETZ geplante Radhighways • • GRUNDKARTE Baulich genutztes Gebiet Zweite Ausbaustufe Leuchtturmprojekte Straßennetz(Bestand) HAUPTRADVERKEHRSNETZ Baulich genutztes Gebiet Hochrangiges Straßennetz Planung Basisrouten Straßennetz(Bestand) U-Bahn-Linie(Bestand)/ Bahnnetz Personenverkehr Leuchtturmprojekte (Ausbau und Adaptierung) HAUPTRADVERKEHRSNETZ Hochrangiges StraßennetUz -PBlaahnnu-nLginie Planung Hauptradverkehrs U-B n ahne Linie t (Be z stand) /WBaahsnsenretz Personenverkehr LeuchtturBmapsriosrjoekutteeGnrundnetz und (Ausbau uEnrdwAeidtearptetiserGurnugn)dnetz U-Bahn-Linie Planung Stadtgrenze Das Hauptradverk W e ass h er rsnetz wird hin Ba s sis i r c ou h ten tlich der Grundnetz und Bedürfnisse aller N Sta u dtgre t nz z e er*innengrup (Au p sb e au n uEnrd – wAeid a tearp n tteise rGurnugn)dnetz hand der Festlegungen im Leitbild G R ru a nd d ne v tz e un r d kehrsErweitertes Grundnetz planung – qualitätsvoll weiterent G w RU ic N k DK e A lt R : TE Mit dem Südbahnradweg werden neue Maßstäbe in der Erreichbarkeit des Südraums mit dem Fahrrad gesetzt. Verbesserung der Radverkehrsanlagen auf bestehenden Brücken, aber auch die Prüfung der Errichtung neuer Brücken bzw. Stege nur für den Rad- und Fußverkehr. • GRUNDKARTE Baulich genutztes Gebiet • Straßennetz(Bestand) Baulich genutztes Gebiet GRUNDKARTE Hochrangiges Straßennetz Planung Straßennetz(Bestand) Baulich genutztes Gebiet U-Bahn-Linie(Bestand)/ Bahnnetz Personenverkehr Hochrangiges Straßennetz Planung Straßennetz(Bestand) • U-Bahn-Linie Planung • U-Bahn-Linie(Bestand)/ Bahnnetz Personenverkehr Hochrangiges Straßennetz Planung Wasser U-Bahn-Linie Planung U-Bahn-Linie(Bestand)/ Bahnnetz Personenverkehr • Wasser Stadtgrenze U-Bahn-Linie Planung Wasser Stadtgrenze Stadtgrenze Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Mobilität – 105 Regeln und Vorgaben Planung des übergeordneten Straßennetzes Die Stadtregion Wien ist ein rasch wachsender und wirtschaftlich prosperierender Metropolraum von gesamteuropäischer Bedeutung sowie ein bedeutender Knoten des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Gleichzeitig verändern sich die Zielsetzungen für das Mobilitätssystem Wiens, insbesondere in Hinblick auf Klimaschutz und Klimaanpassung. Wien arbeitet daher seit Langem primär an der Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs hin zum Umweltverbund, um damit weiterhin eine klimafitte Mobilitätsstrategie sicherzustellen(vgl. Smart Klima City Strategie Wien). Aus dieser Situation leiten sich auch neue Ansprüche an das übergeordnete Straßennetz ab, insbesondere für Güterverkehr und Logistik: • Darüber hinaus treffen in Wien zwei Korridore des Europäischen Verkehrsnetzes TEN-T zusammen: Der Korridor Rhein-Donau verläuft in WestOst-Richtung, der Korridor Ostsee-Adriatisches Meer in Nord-Süd-Richtung. In der Verordnung der EU aus 2024 über den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes wird die strategische Bedeutung des Kernnetzes klargestellt. Darin ist die Fertigstellung des Kernnetzes bis 2030 und des erweiterten Kernnetzes bis 2040 vorgesehen. Insbesondere von Nordosten nach Südwesten verläuft der gesamte Straßen-Durchgangsverkehr noch durch das Wiener Stadtgebiet, vorwiegend auf der A23 Südosttangente. Das zu realisierende TEN-Gesamtnetz sieht im Raum Wien eine Ergänzung des hochrangigen Straßennetzes vor. CZ • Ein leistungsfähiges übergeordnetes Straßenverkehrsnetz soll Verkehre bündeln und so Siedlungsgebiete entlasten. In Wien fährt rund ein Viertel des Autoverkehrs, der über die Stadtgrenze kommt, durch Wien durch(vgl. Kordonerhebung Wien 2022). In und um Wien wurde in den letzten Jahrzehnten bereits ein entsprechendes Straßennetz errichtet, dessen Funktionalität noch vervollständigt werden muss. Gleichzeitig wird das Hauptstraßennetz in Wien an aktuelle Zielsetzungen und Anforderungen angepasst. Motorisierter Individualverkehr Personen stadteinwärts ohne Stadt Wien 450.000 400.000 350.000 22,7% 93.635 300.000 250.000 200.000 150.000 318.931 100.000 50.000 0 ganztags Durchgangsverkehr (Anteil Durchgangsverkehr) 16,8% 22.033 108.862 5:00–9:00 Uhr Zielverkehr Abbildung: Motorisierter Individualverkehr – Anteil Durchgangsverkehr(eigene Darstellung; Quelle: Kordonerhebung Wien 2022) St. Pölten Linz/Salzburg Wien PL Bratislava HU Bestand Neubau Graz Abbildung : Straßennetz laut TEN-Verordnung (eigene Darstellung, basierend auf TENtec-Informationssystem der Europäischen Kommission zur Koordinierung der transeuropäischen Verkehrsnetzpolitik) • Im Güterverkehr müssen die wichtigen Wirtschaftsstandorte(Betriebsgebiete, Güterverkehrseinrichtungen, Netzknoten) optimal verbunden und die Versorgung der Stadt mit Gütern gewährleistet werden. Die Zulieferung in Siedlungsgebiete soll dabei so weit als möglich mit kleinen Fahrzeugen und konsolidiert erfolgen. Lokale Straßen werden weitestmöglich von Logistikansprüchen befreit und so Raum für mehr Aufenthaltsqualität und Klimaanpassung gewonnen. In Stadterweiterungsgebieten können die Straßen von Anfang an entsprechend reduziert bemessen werden. Durch ordnungspolitische Maßnahmen der Stadt Wien sowie auch infrastrukturelle Maßnahmen des Bundes, wie die S1-Spange, wird der Durchzugsverkehr in Wien reduziert, um Ortskerne zu entlasten und die Realisierung von Stadtentwicklungsgebieten im Nordosten Wiens zu ermöglichen. 106 – Mobilität 0 0 0 0 k 3 m 3 km km km B B e eB s se t tB e seet h hese e thne n ehd d ne e dns s edhs h eoh o sco c hc h roh r acr a nha n grn g aign i i g egs e ieg s Sset S Srs t atS r rß a aterß ß ane e ßnn n en n ntez e nt t uez z ntuz u dnu n dn d d Bestehendes hochrangiges Straßennetz und Kenntlichmachung der Planung Kenntl hmachung der Planung emäß g K em eK . B ne u K n n d en e n s it s c t nl r hi a tc ß ml e hi n cm g ah e c s am e h t c z uahncuhgnudgnedgredPrelParlnPaunlanngunegmegmäeßämßäß B B u uB n nuB d nu e dn s esdstesr r sat a rsß ß aterß e an n eßgn g eg e nse s egs e teez t st z eztz B B e e s s B t t a e a n s n B t d d a e n st d and I I n n B I B n a a u B u I a n u Bau Pl P a P n la l u a n n n P u g u l n a n g n g ung A A u u t t o o b bA a a h uh n tno e b n Aa u huntode d bnauhnnden und S S c c h h n n e e l Sl l l s cs t ht r rn a ae ß ßlS e lescn n thranßelelsntraßen H H au a p u tH p star s ua t pß ra teHs ß ntar e Bau n ßp B etsntrBaßen B (S ( t S a t d a t( d sSt t tr s a t dß ra tes( ß )St e rtaa ) ßdets)traße) Auto A b u A a t u h o t n b o e b a n A h a u h n u n e to d e n b n u a u n h n d n d en und Schn S e c S l h l c s n h tr e n a l e ß ls l S l e t s c r n t h a ra n ß ß e e l e n ls n traßen H H a a u u p p t tH s s t ta r r a ua ß pßt e eHs n ntarB B auß* * petsntrBa*ßen B* Hau H pt H a s u t a r p u a t p ß s t e t H s r n t a a r B a ß u ß* p e e n ts n t B r B a * * ßen B* K K n n o o t t e e n KnnotenKnoten Kno K te n K n o n t o e t n en Knoten AnschAlunssscshteAlulnlsesscthellulessstelle Anschlussstelle HalbaHnsaclbhalunHsssacslhbtelaulnlsesscthellulessstelle Halbanschlussstelle Ansch A lu n s s s c s h te A lu l n l s e ss c t h e l l u le ssstelle Anschlussstelle Halba H ns a c lb h a lu n H s s s a c s l h b te l a u l n l s e ss c t h e l l u le ssstelle Halbanschlussstelle * Die Signatur„Hauptstraßen B Bestand“ zeigt das Netz der Hauptstraßen B in der zum Zeitpunkt des Beschlusses des Wien-Plans rechtsgültigen Verordnung. Ausgenommen sind Netzelemente, deren Status durch andere Beschlüsse bereits abgeändert wurde. Das Hauptstraßennetz wird bis 2026 evaluiert. GruGn G rdu r Gk u na n rdur d ktnea k dr a kt r ea t r e te BaulicBha B gue a lin u cuhB li t c agz h uteeln g iscu e hGt n zeg u tbe t nis z eu t Gt e tez s bt G eies e tG b e ie b t iet StraßeSntr S nae t ß r t a ezS ß ntn e rae n ßt n ze e n t n z etz U-BahUn--BLainhiUne-(LBBianehsietna(-nBLdien)sit/ea(nBde)s/tand)/ BahnnBeat U hzn P B neB a erat h szoh n Pn e L nnre in svtoz i e e nrPke ( e B enrhv e sreo s r t nk a ee n nh d vr ) er / kehr Bahnnetz Personenverkehr U-BahUn--BLainhiUne-PLBlianhnienuP-nLglainniuenPglanung U-Bahn-Linie Planung WasseWr asseWr asser Wasser StadtgSrteandztegSretandztegrenze Stadtgrenze Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB MoBILItät – 107 Daten D qu a e te ll n en q D u H a e i t l n e le t n e n q r H g ue r in u ll t n e e d n r k g H a r i u r n t n t e e d: r k S g a t r a r u t d e n t: d W S k t a i a e r d t n e t,: W L S a t i n e a d n, t N L W i a e n i d e d e n r N, ö L i s e a t d n e e d rre N ö i s c ie t h e d, r e W re rö ic e s h n te, e r W r re L ie ic n n h i Prinzipien für die Planung des Straßenraums Allgemeine Anforderungen: • sollen abseits des öffentlichen Guts aufgestellt werden. Ausnahmen gelten im Zusammenhang mit WienMobil-Stationen. In der Bestandsstadt gilt: • • • • Der notwendige Platz im Straßenraum für flächige Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen, Aufenthalts- und Erholungsmöglichkeiten, Flächen für den Ausbau der aktiven Mobilität, insbesondere Radinfrastruktur und Infrastruktur für die Energieversorgung im öffentlichen Gut, wird prioritär zu Lasten von Dauerstellplätzen geschaffen. Der trotz des sinkenden Motorisierungsgrads verbleibende Bedarf soll verstärkt durch freie Kapazitäten bestehender Garagen abgedeckt werden. • • In Stadterweiterungsgebieten gilt: • • • • • Für den Radverkehr gilt, dass auf Basisrouten ge• trennte Radverkehrsanlagen oder im Mischverkehr Fahrradstraßen errichtet werden müssen. Mehrzweckstreifen entsprechen nicht mehr dem Wiener Standard, vorhandene Mehrzweckstreifen werden schrittweise durch bessere Lösungen ersetzt. • Die stadtweite Ausrollung von Mikro-Hubs im Sinne von White-Label-Paketboxen wie WienBox, die von Wohn- bzw. Arbeitsorten fußläufig erreichbar sind, unterstützt die Feinverteilung zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf der letzten Meile und trägt zur Reduktion von Mehrfachfahrten im Wirtschaftsverkehr bei. Die Paket- und Umschlagboxen 108 – MOBILITÄT Stadt Wien / Martin Jordan Wirtschaft und Arbeit Leitbild Wirtschaft und Arbeit Um weiterhin und sogar verstärkt Orte für produktive Arbeit anzubieten, definiert das Leitbild entsprechende Zonen und Regeln für eine„produktive Stadt“. Anforderungen der Energie- und der Kreislaufwirtschaft erhalten in der klimagerechten Stadt einen immer höheren Stellenwert und sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die dargestellten Vorrangzonen für Büro- und Cityfunktionen ergänzen das bereits umfangreich vorhandene Standortangebot Wiens für solche Nutzungen. Verschiedenste kleinteiligere Dienstleistungstätigkeiten sollen in das ganze Stadtgebiet integriert vorzufinden sein und benötigen daher keine planliche Zonierung. Regelungen zu Zentren, insbesondere zum Einzelhandel, zeigt das Leitbild Urbane Zentren. WIRTSCHAFT UND ARBEIT – 109 Leitbild Wirtschaft und Arbeit Übergangsbestimmung: Vorhaben in industriell-gewerblichen Gebieten, gewerblichen Mischgebieten und an Einzelstandorten, die nachweislich bereits anhand festgelegter städtebaulicher Zielsetzungen seitens der Stadtplanung gestartet wurden, die vor dem Wien-Plan festgelegt wurden, können weiterverfolgt werden, auch wenn sie von den Vorgaben des Wien-Plans abweichen. 110 – WIRTSCHAFT UND ARBEIT Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Legende BETRIEBSZONEN Industriell-Gewerbliches Gebiet(„Rote Zone“) Industriell-Gewerbliches Gebiet Diese Gebiete sind langfristig industriell-gewerbGe • werb A lich n es M in isc d hge u bi s et triell-gewerbliche Gebiete heranlichen Tätigkeiten vorbehalten und geben NEUE BÜROr U ü N c D k C e IT n YF d U e NK E TI n ON tw EN icklungen, insbesondere sensible ihnen damit Investitionssicherheit. Sie sind für Vorrang N zon u e f t ür z n u eu n e B g üro e - u n nd w City i f e unk W tion o en hnbebauung, haben gewirtschaftliche Aktivitäten reserviert, die aufgrund eignete Maßnahmen zur Aufrechterhaltung ihrer Emissionen und Verkehrswirkungen, Größe HOCHRANGIGES VERKEHRSNETZ des störungsfreien Betriebs zu entwickeln(z. B. der Objekte bzw. Liegenschaften und anderer U-Bahn-Linie(Bestand) Pufferzonen, passiven Lärmschutz, OrientieAnforderungen ein Umfeld benötigen, das ihren U-Bah r nu Lin n ie g Pla , n G ung rundrisse etc.). Im Gebiet bereits rechtstörungsfreien Betrieb ermöglicht. Sie liegen S-Bahn m -Lin ä ie ß (B i e g stan b d) estehende Wohnnutzungen können bewusst auch im Wiener Stadtgebiet, um kurze S-Bahn e -L r in h ie a Pla l n t u e ng n / P b ot l e e nzi i a b lko e rri n do . r ÖBB-Infrastruktur Transportwege und eine bestmögliche Integration in Wertschöpfungsketten zu ermöglichen. Autobahn-/Schnellstraßennetz(Bestand) • Die bestehenden Reserveflächen innerhalb der Autobahn-/Schnellstraßennetz Planung Betriebszonen sowie leerstehende Gebäude Das industriell-gewerbliche Gebiet soll baulich Hauptstraßen B(Bestand) sollen für betriebliche Nutzungen aktiviert verdichtet, aber auch um rund 100 ha erweitert Haupts w tra e ße r n d B P e la n nu . ng/ in Bau werden. • GRUNDKARTE • Baulich genutztes Gebiet Bahnnetz Personenverkehr Straßennetz Wasser Stadtgrenze • • Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB • Nicht vorzusehen sind: Wohnnutzungen und wohnungsähnliche Nutzungen| gewerbliche Garagen, die nicht den Nutzer*innen des Betriebsgebiets dienen • BETRIEBSZONEN Industriell-Gewerbliches Gebiet Gewerbliches Mischgebiet(„Rosa Zone“) Gewerbliches Mischgebiet In den gewerblichen Mischgebieten wird ein N e EU In E B t Ü e R n O s - U iND • CITYFUNKTIONEN vierung der Nutzung und Attraktivierung der Geb Vo ä rr u an d gz e one für neue Büro- und Cityfunktionen und Außenräume angestrebt. Mehrgeschoßige Gewerbegebäude sind anzustreben. Im Falle HO e C i H n R e A r NGIGES VERKEHRSNETZ betrieblichen Bestandsnutzung sind diese und U-Bahn-Linie ihre (Bestand) Entwicklungsmöglichkeit zu bewahren. In unterU-Bahn-Linie Planung geordnetem Ausmaß können auch Wohnungen d Si B e ah s n e -Linie(Bestand) Gebiete ergänzen. S-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur • Autobahn-/Schnellstraßennetz(Bestand) Autobahn-/Schnellstraßennetz Planung Hauptstraßen B(Bestand) Hauptstraßen B Pla • nung/ in Bau GRUNDKARTE Baulich genutztes Gebiet Bahnnetz Personenverkehr Straßennetz Wasser Stadtgrenze •• • • • Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB • WIRTSCHAFT UND ARBEIT – 113 114 – WIRTSCHAFT UND ARBEIT Einzelstandort(planlich nicht dargestellt) • Einzelstandorte sind alle Flächen, die aufgrund der • Flächenwidmung oder der Bebauungsbestimmungen für betriebliche Nutzungen vorgesehen, aber nicht Teil des„industriell-gewerblichen Gebiets“ oder des „gewerblichen Mischgebiets“ sind. Sie sind im räumlichen Leitbild planlich nicht dargestellt, es gilt das beschlossene Plandokument. Die aktuelle Nutzung des Standorts ist für die Behandlung als Einzelstandort nicht maßgeblich. • BETRIEBSZONEN Industriell-Gewerbliches Gebiet Gewerbliches Mischgebiet Vorrangzone für neue Büro- und Cityfunktionen • NEUE BÜRO- UND CITYFUNKTIONEN Vorrangzone für neue Büro- und Cityfunktionen Hier sollen die für die Büronutzer*innen erforderHOCHRANGIGES VERKEHRSNETZ lichen Eigenschaften Erreichbarkeit im ÖV, Angebot U-Bahn-Linie(Bestand) an urbanen Einrichtungen wie Restaurants, persönU-Bahn-Linie Planung liche Dienstleistungen und Geschäfte sowie hochS-Bahn-L w inie e (B r e t st i a g nd e ) öffentliche Räume und Grünräume gestärkt S-Bahn-L w inie e P r la d nu e ng n / P . otenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur Autobahn-/Schnellstraßennetz(Bestand) Autobahn-/Schnellstraßennetz Planung Hauptstraßen B(Bestand) Hauptstraßen B Planung/ in Bau GRUNDKARTE Baulich genutztes Gebiet Bahnnetz Personenverkehr Straßennetz Wasser Stadtgrenze ATP/Kurt Kuball Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB WIRTSCHAFT UND ARBEIT – 115 Regeln und Vorgaben Raum für nicht-mischfähige betriebliche Nutzungen in der Stadterweiterung Mittel- bis langfristig werden weitere Flächen außerhalb der bereits ausgewiesenen Flächen für betriebliche und industrielle Nutzungen für nicht-mischfähige Betriebe erforderlich. Daher sollen auch die Bedarfe nicht mischfähiger betrieblicher Nutzungen (große Grundstücke, Erschließung mit Fahrzeugen des gewerblichen Gütertransports, Emissionen aus dem Betrieb etc.) in der Stadtentwicklung berücksichtigt werden. Behandlung bestehender Bürostandorte • • dafür nötige soziale, technische und grüne Infrastruktur zur Verfügung steht bzw. wie sie sichergestellt wird. Zumindest die EG-Zone soll im Sinne des Ziels der Nutzungsmischung und der Belebung des öffentlichen Raums weiterhin Flächen für kleinteilige Büronutzungen wie Co-Working-, Teleworking- und Kleinbüros oder auch Räumlichkeiten für nicht-kommerzielle und gemeinwohlorientierte Nutzungen enthalten. Letztere sind explizit erwünscht und als Mehrwert in die Beurteilung von Vorhaben einzubeziehen. Was uns sonst noch anleitet WIRTSCHAFTS- UND INNOVATIONSSTRATEGIE DER STADT WIEN Mit dieser Strategie fokussiert Wien auf jene Themen, für die am Standort Wien bereits Stärken existieren und bei denen große Herausforderungen in den kommenden Jahren zu erwarten sind. Stadtplanung muss zu diesen Zielsetzungen der Wiener Wirtschaftspolitik beitragen. Besonders große Schnittmengen bestehen zu den Spitzenthemen„Lösungen für die klimaneutrale Stadt“ und„Smarte Produktion in der Großstadt“ sowie dem Handlungsfeld „Flächen& Infrastrukturen“. 116 – WIRTSCHAFT UND ARBEIT Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Urbane Zentren Leitbild Urbane Zentren Das Leitbild Urbane Zentren stellt die Zielsetzung für die Weiterentwicklung der bestehenden Zentrenstruktur Wiens und die Entwicklung neuer Zentren dar. Unterschieden wird zwischen drei Stufen der Zentrenhierarchie: Metropolzentren, Hauptzentren und Quartierszentren bzw. zentrale Bereiche. Diese variieren in ihrem Angebot an Gütern und Dienstleistungen, dem Angebot in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit, Soziales sowie in ihrer Bedeutung für andere Stadtteile. URBANE ZENTREN – 117 Leitbild Urbane Zentren Hinweise zum Leitbild Urbane Zentren: • • BESTEHENDE ZENTREN Metropolzentren Hauptzentren Zentrale Bereiche/ Quartierszentren Alte Ortskerne – abseits von bestehenden Zentren(bereichen) NEUE ZENTREN Neue Hauptzentren Neue Quartierszentren AUSSCHLUSSZONE Für Einkaufszentren(EKZ) bei Neuentwicklung und Bestandserweiterung davon Gewerbliche Mischgebiete und Industriell-Gewerbliche Gebiete (gem. Leitbild Wirtschaft und Arbeit) GRUNDKARTE Baulich genutztes Gebiet U-Bahn-Linie(Bestand) U-Bahn-Linie Planung S-Bahn-Linie(Bestand) S-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur Bahnnetz Personenverkehr Straßennetz Wasser Stadtgrenze 14 Mit Ausnahme der Bereiche, in denen Festlegungen gem. Leitbild Wirtschaft und Arbeit vorliegen. Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB 118 – URBANE ZENTREN Legende BESTEHENDE ZENTREN Metropolzentren Metropolzentren Metropolzentren haben Ha ü up b tz e en r tre r n egionale Bedeutung Zentrale Bereiche/ weit über die Stadtgrenzen hinaus für die gesamte Quartierszentren Metropolregion. Sie bieten ein vielfältiges, spezialiGesundheitseinrichtungen, außerschulische Bildungseinrichtungen, Freizeit-, Sport-, Kulturangebote und Hotellerie auf. Ergänzungen mit siertes und umfassende A s lte A Or n tsk g ern e e b – a o bse t its a vo u n ch an Gütern bestehenden Zentren(bereichen) des mittel- und langfristigen Bedarfs sowie DienstNEUE ZENTREN leistungen und einen geringen NahversorgungsNeue Hauptzentren anteil. Diese Gebiete weisen überdurchschnittlich großflächigem Einzelhandel können vorgesehen werden, wenn diese zur Stärkung der Zentrenstruktur beitragen und die Verträglichkeit nachgewiesen wurde. Angestrebt wird die Erhaltung hohe Einzelhandelsumsä Ne t u z e Q e ua s rt o iers w zen i t e ren eine hohe der Funktionen und des Nutzungsmixes der Bedeutung in Bezug auf touristische und überAUSSCHLUSSZONE regionale kulturelle Funk Fü t r i E o ink n au e fsz n ent a ren u (E f K . Z W ) bei e Ne it ue e nt r w s ick w lung eisen Metropolzentren einen u h nd o B h est e an n dse A rwe n ite t r e un i g l an kompledavon Gewerbliche Mischgebiete und mentären Angeb BE o S t T e EH n EN w DE ie ZE G I N nd T a u R st s E ri N t el r lo Ge n we o rbl m iche ie Ge b bie e te triebe, (gem. Leitbild Wirtschaft und Arbeit) Metropolzentren Metropolzentren. a Innenstadt b Mariahilfer Straße Hauptzentren Hauptzentren GRUNDKARTE Zentrale Bereiche/ Hauptzentren sind Zentren mit regionaler BeQuartierszentren deutung. Die Anziehung B s au w lich i g r e k nu u tzt n es g Geb a iet uf die Bez. B. in den Bereichen Gastronomie, Gesundheit, außerschulische Bildung, Freizeit, Sport, völkerung und damit Alt d e O ie rtUskK Beranh a en–u Laibn f ise k ei(tB r se a vsot f ann t d b ) indung sind bestehenden Zentren(bereichen) hoch bis sehr hoch im St U a -B n ah d n-L o ini r e t Pl b an e un z g irk bzw. in beNEUE ZENTREN nachbarten Bezirken. Ihr Angebot an Waren und S-Bahn-Linie(Bestand) Dienstleistungen ist Neue im H m aup i t t ze t n l t e ren ren SpezialisierungsS-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur grad sehr vielfältig. D Ne e ue r Qu N art a ier h sze v nt e re r n sorgungsanteil ist höher als bei Metropo Ba l h z nn e et n z P t er r s e on n env . er A keh u r ch ist eine AUSSCHLUSSZONE Vielzahl an komplement S ä tra r ß e en n netz Angeboten wie Für Einkaufszentren(EKZ) bei Neuentwicklung Kultur und ggf. Hotellerie vorhanden. Ziel ist die Weiterentwicklung und Standortverbesserung der bestehenden Hauptzentren. Eine punktuelle Ergänzung mit großflächigem Einzelhandel kann in Ausnahmefällen vorgesehen werden, wenn diese zur Stärkung der Zentrenstruktur beiträgt und die Verträglichkeit nachgewiesen wurde. und BesWtaansdsseerrweiterung davon Gewerbliche Mischgebiete und Bei Hauptzentren werd In e dS n tuasdtrt h igerlel i -n n Gze s we ic rbl h ich t e l G ic eb h iete der Weiterentwicklung und des Handlungsbedarfs zwei Kategorien (gem. Leitbild Wirtschaft unterschieden: und Arbeit) GRUNDKARTE Kategorie Stabilisierung: Kategorie Stärkung und Erneuerung c Landstraßer Haup Ba t ul s ic t h r ge a nu ß tzt e es Gebiet inkl. Handlungsfelder*: d Praterstraße U-Bahn-Linie(Bestand) e Taborstraße U-Bahn-Linie Planung f Knoten Handelskai/ Millennium Tower S-Bahn-Linie(Bestand) k Josefstädter Straße n Neubaugasse S-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur g Brigittenauer Zentralbereich h Äußere Währinger Straße i Hernalser Zentralbereich j Alser Straße l Thaliastraße o Hietzinger Zentra B l a b hn e ne r tz e Pe i r c so h nenverkehr m Zentrum Ottakring p Meidlinger Zentra St l ra b ße e nn r e e tz ich r Favoritenstraße q Wiedner Hauptst W ra ass ß er e Stadtgrenze s Simmeringer Hauptstraße t Zentrum Kagran u Zentrum Floridsdorf BESTEHENDE ZENTREN BESTEHENDE M Z e E tr N op T o R lz E en N t * re L n egende siehe „Interventions- und Handlungsbedarf Metropo H lze au n p tr t e ze n ntren in bestehenden Zentren“ Hauptzen Z t e r n e t n rale Bereiche/ Zentrale Bereiche/ Quartierszentren Quartierszentren Zentrale Bereiche/ Quartierszentren Quartierszentren sind wichtige Knotenpunkte Alte Ortskern D e – i a e bse n its s vo t n leistungen ist deutlich geringer als in Hauptbestehenden Zentren(bereichen) für die Versorgung der Bevölkerung im Umfe A l l d te Ortskerne – abse z its e vo n n tren und es sind nur punktuell spezialisierte b N e E st U eh E e Z nd E e N n T Z R e E nt N ren(bereichen) und decken mit ihrem Angebot mehr als nur den Angebote vorhanden. NEUE ZENTRE N N eue Hauptzentren (nicht spezialisierten) Nahversorgungsbedarf der Bewohner*innen sowie des näheren Umfelds Ne a ue b H . a N up e t u z e e Q nt u r a e r n tie W rszen e tre n n n größere Gebiete gemeinsam die Funktion Sie haben als Orte der Begegnung eine wicht N A i e U g u S e e S Q C u H ar L ti U er S sz S e Z n O tre N e n E ines Quartierszentrums einnehmen, werden soziale und identitä D t a s te s n t qu if el t le e n H n in d ter e gru F nd u ka n rt k e: S t t i a o dt n W . ien S , L i a e nd b Ni i e e de t rö e s F t ü n e r r E r i e n i k c a h u , f W sz d e ie n n t i r e e e r n s L (E in e K ie Z n ) a , be l i s Ne „ ue z nt e wi n ckl t un r g ale Bereiche“ bezeichnet. QuartiersWiener Lokalbahnen, Corine Landcover, U A rb U an SS A C tla H s L , A U S S F S IN Z u A n O d G N B , Ö e E s B ta B ndserweiterung zudem kulturelle Angebote und gut erreichdavon G z ew e e n rbli t ch r e e M n isch i g n eb n iete e un r d halb des zentralen Bereichs weisen Für Einkaufszentren(EKZ) bei Neuentwicklung Industriell-Gewerbliche Gebiete bare Gesundheits- und Handelseinrichtunge u n nd Bestandse (g r e w m e . it L e e a r i u tb u n i g ld f W g ir r ts u cha n ft d und i A h rb r ei e t) r Nähe zu den höherrangigen Zenmit geringem Einzugsbereich. Die Angebotsdavon Gewerbl t ic r he e M n isch e ge in biet d e u i n c d htes Netz an zentralen Einrichtungen Industriell-Gewerbliche Gebiete vielfalt und-zusammensetzung mit Gütern un GR d U ( N ge D m K . A Le R it T b E ild W a ir u tsc f ha u ft u n nd d Ar e be r it) gänzen diese dadurch. Baulich genutztes Gebiet GRUNDKARTE U-Bahn-Linie(Bestand) Baulich genutztes Gebiet U-Bahn-Linie Planung U-Bahn-L S i n B i a e h ( n B e L s in ta ie n ( d B ) estand) U-Bahn-L S i n B i a e h P n l a L n in u i n e g Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur S-Bahn-L B i a n h ie nn (B et e z s P ta e n rs d o ) nenverkehr S-Bahn-L S i t n ra ie ß P en la n n e u tz ng/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur Bahnnetz W P a e s r s s e o r nenverkehr Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Stadtgrenze Straßennetz URBANE ZENTREN – 121 Wasser Ziele für die Quartierszentren sind die Erhaltung, Weiterentwicklung und Standortverbesserung. Auch bei Quartierszentren werden bzgl. der Weiterentwicklung zwei Kategorien unterschieden: Kategorie Stabilisierung: 2 Obkircher Gasse 3 Lerchenfelder Straße 4 Meiselstraße/ Märzstraße 7 Triesterviertel 10 Stadlau 11 Heiligenstädter Straße 12 Gersthof 13 Äußere Hütteldorfer Str./ Linzer Straße 13 14 Hütteldorf 15 Lainz 16 Speising 17 Maurer Hauptplatz 18 Atzgersdorf 22 Nordbahnviertel 23 Vorgartenmarkt 24 Schüttaustraße 25 Donau City/ Vienna International Center 26 Citygate 27 Großfeldsiedlung 28 Großjedlersdorf 29 Prager Straße Kategorie Stärkung und Erneuerung inkl. Handlungsfelder*: 1 Döblinger Hauptstraße 5 Äußere Mariahilfer Straße 6 Reinprechtsdorfer Straße 8 Wienerberg City 9 Zentrum Liesing 19 Alterlaa 20 Hanssonzentrum 21 Gasometer * Legende siehe„ Interventions- und Handlungsbedarf in bestehenden Zentren “ Interventions- und Handlungsbedarf in bestehenden Zentren Bei Haupt- und Quartierszentren werden unterschieden: • (> 10%), durch einen unausgewogenen Angebotsmix oder fehlende Angebote(ergänzend zum Einzelhandel) als Frequenzbringer. Im Regelfall gibt es in diesen Zentren bei mehreren der genannten Faktoren Handlungsbedarf. Bei den betroffenen Zentren ist das Ziel die Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen zur Stärkung und Erneuerung der Zentren. Legende Handlungsfelder: Verbesserung im Angebotsmix des Einzelhandels Reduktion von Leerstand erbesserungen im öffentlichen Raum inkl. Verkehrsorganisation und ergänzender • Mobilitätsangebote e B r E b ST e E s H s EN e D r E u Z n EN g T e RE n N bei ergänzenden Zentrenfunktio M n etr e op n olze ( n z tr . en B. soziale, gesundheitsbezogene sowie k Ha u up lt tz u ent r re e n lle Angebote und Einrichtungen) Zentrale Bereiche/ Quartierszentren Alte Ortskerne – abseits von bestehenden Zentren(bereichen) Alte Ortskerne – abseits von bestehenden Zentren(bereichen) Alte Ortskerne sind durch ihre Geschichte, ihre zur Erhöhung des Nutzungsmixes unterstützt werNEUE ZENTREN kleinteiligen Nutzungsmöglichkeiten und ihren beden. Chancen, die sich insbesondere im Zusammensonderen baulichen Charakter(teilweise niedrige Neue Hauptzentren hang mit Infrastrukturprojekten, Maßnahmen zur Bebauung, geschlossene Straßenfronten) wichtige verkehrlich N e eu n e Qu E ar n tie t rs l z a en s tre t n ung oder durch StadtentIdentifikationspunkte und lokale Anziehungspunkte und ergänzen die Zentrenlandschaft Wiens. Neben wicklungsprojekte im Umfeld ergeben, sollen dafür AUSSCHLUSSZONE genutzt we Fü r r d Ein e ka n ufs , ze d ntr i e e n(E b KZ e ) b t e r i N o e f ue f n e tw n ick e lun n g Ortskerne hinihrer identitätsstiftenden Funktion selbst ist das Ziel die Erhaltung, Stabilisierung und Sanierung der Ortskerne und der vorhandenen lokalen Strukturen. sichtlich ih u r n e d r Bes V tan e d r se s rw o eit r e g run u g ngsfunktion, der Gestaltung davon Gewerbliche Mischgebiete und des öffentlich In e du n strie R lla Ge u we m rblic s he u Ge n bi d ete der Infrastruktur für (gem. Leitbild Wirtschaft und Arbeit) die aktive Mobilität zu ertüchtigen. Insbesondere in Den alten Ortskernen kommt bei der Versorgung mit Stadtteilen, wo das Netz an Zentren bislang weniger GRUNDKARTE dicht ist(z. B. östliche Donaustadt), ist die MöglichGütern und Dienstleistungen für den kurzfristigen keit einer A B u au f lic w h g e en r ut t zt u es n Ge g biet zu einem Quartierszentrum Bedarf(insbesondere Lebensmittelhandel, Kinderjedenfalls z U u -Ba p hn r -L ü ini f e e (B n est , an z d) . B. bei den Ortskernen Aspern, garten, Ärztin und Arzt und Apotheke) weiterhin eine Essling ode U r -B B ahn r e Lin i i t e e Pla n nu l n e g e. wichtige Rolle zu. Bedarfsgerecht sollen Vorhaben zur Ergänzung des Nahversorgungsangebots bzw. S-Bahn-Linie(Bestand) S-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur Bahnnetz Personenverkehr Straßennetz 122 – URBANE ZENTREN Wasser Stadtgrenze beste Q h ua e rt n ier d sz e en n tre Z n entren(bereichen) NEUE ZEN A T lt R e O E rt N skerne – abseits von bestehenden Zentren(bereichen) N N EU e E u Z e EN H T a R u E p N tzentren Neue Hauptzentren Neue Zentren Neue Ne Q ue u Q a ua r r t ti i e e rs r z s en z t e re n n tren Bei der Entwicklung AUS n SC e HL u US e SZ r ON Z E entren in Stadtentwicklungsgebieten soll ein ergänzendes Angebot ermöglicht und AUSSCHLU Fü S r E S ink Z au O fsze N ntr E en(EKZ) bei Neuentwicklung die bestehende Zentre un n dB s est t an r ds u erw k eite t ru u ng r gestärkt werden, ohne den Bestand zu konkurrenzieren. Relevant für die AusFür Eink d a av u o f n s G z e e w n er t b r li e ch n e M (E isc K hg Z eb ) ie b te e u i n N d euentwicklung Industriell-Gewerbliche Gebiete wahl der neuen Zen u t n r d e B n es ( t g w a em n . d a Le s it r e bi r e ld w W n e ir i t t sc e f h r a o u ft n u l n g d g Ar e beit n ) de Kriterien: davon Gewerbliche Mischgebiete und GRUNDK In AR d T u E striell-Gewerbliche Gebiete (1) eine ausreichend g ( r g o em ß . L e eit Z bil a d h Wi l rt a sc n haf n t u e nd u A e rb n eit) Baulich genutztes Gebiet Einwohner*innen(ab ca. 10.000) U-Bahn-Linie(Bestand) (2) viele Mens G c R h U e N n D , K d A i R U e -B T ah E b n-L e inie r Pl e anu i n t g s heute im Umfeld leben bzw. in Zukunft leb Se Bah n n-Lin w ie(Be e sta r nd d ) en Neue Hauptzentren A Seestadt Aspern B Rothneusiedl (3) eine garantierte B h au o l S i c B c h ah h n g -L e r in n i a e u P t l n z an t u e g n s g/ G i P g e ot b e e n ie zia t l Ö korrid V or Ö B A B-In n fras b truk i tu n r dung und Bahnnetz Personenverkehr nicht überwiege U n -B d ah M n-Li I n V ie (B o es r t i a e nd n ) tierter Standort Straßennetz (4) eine Lage im Stadtgebiet, die Synergien mit dem Wasser U-Bahn-Linie Planung Umfeld ermöglicht Stadtgrenze (5) keine unmittelba Sr B e ah K n-L o in n ie k (B u es r ta r n e d) nz zu bestehenden Zentrenstandorten(inklusive der damit zuS-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur sammenhängenden Einzelhandelsstruktur) (6) Tragfähigkeit für Ba e h i n n ne e tz h Pe o rso h n e env F er u ke n hr ktionsvielfalt, einen Neue Quartierszentren C Hausfeld D Donaufeld E Nordwestbahnhof F In der Wiesen(Mitte) G Altes Landgut BESTEHENDE ZENTREN Metropolzentren BESTEHENDE ZENTREN Hauptzentren Metropolzentren Zentrale Bereiche/ Hauptzentren Quartierszentren Zentrale Bereiche/ QuaArlttieerOszretsnkterernne – abseits von bestehenden Zentren(bereichen) Alte Ortskerne – abseits von NEUE ZENTREN bestehenden Zentren(bereichen) hohen Anteil an S Z tra e ß n en t n r et e z nfunktionen und weiteren NEUE ZEN N T e R ue E H N auptzentren Nicht-Wohnnutzungen sowie eine übergeordnete Wasser Bedeutung aufgrund des Einzugsbereichs NeuNeeHueauQputzaerntiterresnzentren Stadtgrenze AUSS N C eu H e L Q U u S ar S ti Z er O sz N en E tren Für Einkaufszentren(EKZ) bei Neuentwicklung AUSSCHL u U n S d S B Z e O sta N nd E serweiterung Ausschlusszonen für Einkaufszentren(EKZ) bei Neuentwicklung und Bestandserweiterung Für EinkaduafvszoennGtrewne(ErbKlZic)hbeeMi Nisecuhegnetbwieicteklundg und BestIannddussetrwieelli-tGereuwnegrbliche Gebiete Für neuen großflächigen Einzelhandel kommen nur nicht integrierte Einzelhandelsstrukturen da s v ( o g i n e n m G d e . L w e e i n t r b b i l i l i d c ch W h e i M r t t i s s c c h h a g f e t b u i n e d te A u r n b d eit) Stadtbereiche mit hoher Bevölkerungsdichte wie die Innenstadt und die Gründerzeitstadt(im Durchschnitt vorzusehen. Eine wesentliche Überschrei In t d u us n trie g ll-G d ew e er s bliche Gebiete (gem. Leitbild Wirtschaft und Arbeit) EKZ-Schwellenwerts ist nicht mögli G c R h U . NDKARTE mehr als 350 Einwohner*innen pro Hektar) sowie GRUNDKA B R a T ul E ich genutztes Gebiet daran angrenzende und dicht bebaute Stadtstrukturen (im Durchschnitt mehr als 200 Einwohner*innen pro Hektar) mit sehr guter bzw. guter Anbindung an den • Großflächige Einzelhandelsbetriebe in der AusBauUli-cBhaghenn-uLtiznties(BGesbtiaentd) schlusszone können weiterbestehen, sofern ein U-BUa-hBna-hLnin-iLein(BieePstlaanndu)ng baurechtlicher Konsens besteht. Bei seitens der öffentlichen Verkeh D r aten i q n uelle F n H r in a terg g run e dk . arte U : Sta m dt Wie n n, L a an c d N h ied t erö e ste i r l re i ic g h, W e ien E er L f ini f en e , kWiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB te der Errichtung großflächiger Einkaufszentren an Projektwerber*innen geplanten Verla U g -B e Sa-hB r na u -hLni n n-Liei g nPiel e a(nB n uensgtand) von peripheren, insbesondere mit öffe Sn BSat hBn l ai hL c ninh iLein( e Biee n Pstlaanndu)ng/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur ungeeigneten Standorten auf die Zentrenstruktur zu vermeiden, weist das Leitbild eine Ausschlusszone für neue Einkaufszentren aus. In der Ausschlusszone dürfen in künftigen FlächenwidVerkehrsmitteln schlecht erschlossene Sn BBaah S hnn-L t nien a tize n PPel d arsnou nnegn/vePrkoetehnrzialkorridor ÖBB-Infrastruktur orten mit hohem Flächenverbrauch, beg Str l a e ße i n t ne e tz t die Bahnnetz Personenverkehr Stadt Wien diese Prozesse aktiv in PlanungsverStraWßeanssneertz fahren. So sollen die Umsiedlung an alternative WaSssteardtgrenze Standorte oder Nach- und Umnutzungskonzepte mungs- und Bebauungsplänen keine neuen EKZ-Festunterstützt werden. Frei werdende Flä St c ad h tg e ren n ze in legungen erfolgen. Dies gilt für Neuentwicklungen Betriebsgebieten sollen im Hinblick auf deren Eigund Bestandserweiterungen von Einkaufszentren. nung für produktive Nutzungen bzw. ForschungsDie Rekonfiguration bestehender Einzelhandelsund Logistikfunktionen geprüft und nachgenutzt flächen ohne Vergrößerung der Verkaufsfläche in werden, insbesondere in den Gebieten gem. dem Zusammenhang mit einer Verbesserung der städteLeitbild Wirtschaft und Arbeit. baulichen Situation soll ermöglicht werden. • Ausnahme: • In der Ausschlusszone können EKZ-Festlegungen im Bebauungsplan nur getroffen werden, wenn im Rahmen eines Stadtteilplanungsprozesses festDatenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, gestellt wird W , d ien a e s r L s ok d al i b e ah v ne o n, r C h o a rin n e d La e nd n co e ve N r, U a rb h an v A e tl r a s s, o AS r F g IN u A n G, g Ö s BB struktur nicht zur Deckung des lokalen Bedarfs ausreicht. Auch dann sind Einzelhandelsentwicklungen oberhalb des EKZ-Schwellenwerts nur möglich, Innerhalb aller im Leitbild Wirtschaft und Arbeit wenn mehrere und kleinteilige Nutzungseinheiten definierten Gebiete(Gewerbliches Mischgebiet, in der Erdgeschoßzone errichtet werden sollen, die Industriell-Gewerbliches Gebiet, Integrierte Einzeljeweils ausschließlich über den öffentlichen Raum standorte) ist eine neue Nutzung von Flächen für zugänglich, überwiegend für die lokale Versorgung den großflächigen Einzelhandel grundsätzlich ausmit einem Warensortiment des Kurzfristbedarfs geschlossen. Auch in diesen Gebieten können bebzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs vorstehende Einzelhandelsflächen ohne Vergrößerung gesehen sind und die Verträglichkeit im Rahmen der Verkaufsfläche neu konfiguriert werden, mit dem der Raumverträglichkeitsprüfung nachgewiesen ist. Großflächige, flächenintensive, monofunktionale, Ziel, die städtebauliche Situation zu verbessern. Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, W Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wie Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB URBANE ZENTREN – 123 124 – URBANE ZENTREN Stadt Wien / Christian Fürthner Regeln und Vorgaben Anforderungen an bestehende und neue Zentren • Zentren müssen einen hohen Angebotsmix aus Handel, Dienstleistungen, Gastronomie, Unternehmen, Arbeitsplätzen, Werkstätten, Hotels, Kultur- und Freizeitangeboten,(außerschulischen) Bildungsangeboten, medizinischer Versorgung, öffentlichen Einrichtungen sowie Einrichtungen der Sozial- und Gemeinwesenarbeit aufweisen. Reine Einkaufs- oder Bürozentren sind nicht als urbane Zentren eingestuft. • Zentren weisen eine hohe Nutzer*innendichte, Bevölkerungsdichte und Bevölkerungszahl sowie hochrangige Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit der aktiven Mobilität auf. Aus diesem Grund werden auch bei Bedarf Stellplatzregulative(zusätzlich zum Umfang der Stellplatzverpflichtung in der jeweiligen Zone) vorgesehen. • Neue Zentren werden an den Standorten gem. Leitbild Urbane Zentren geplant. Die zentralen Bereiche, welche die Funktion des Haupt- bzw. Quartierszentrums innerhalb der für neue Zentren ausgewählten Stadtentwicklungsgebiete übernehmen, werden in nachfolgenden Planungsprozessen räumlich abgegrenzt. • Der öffentliche Raum in bestehenden und neuen Zentren soll gem. den städtischen Klimazielen(um-) gestaltet werden und Platz für kühlende Vegetation und das Flanieren sowie Verweilen in öffentlichen Räumen bieten. Daher sind: (1) Stellplätze im öffentlichen Raum in Zentren nicht mehr vorzusehen bzw. auf ein Minimum zu reduzieren(unter Beachtung u. a. vorhandener Wohnnutzungen). (2) Standorte für WienMobil-Stationen in bestehenden und neuen Zentren Standard. (3) Fassaden- und Dachbegrünungen, Beschattungen im öffentlichen Raum über Bäume und bauliche Verschattungssysteme, Trinkwasserbrunnen und Wasserinstallationen an frequentierten Stellen verstärkt umzusetzen. die einen Einzugsbereich bzw. eine Versorgungsfunktion über den Stadtteil oder gar den Bezirk hinaus aufweisen, werden vorrangig in zentralen Bereichen bzw. Quartierszentren oder Hauptzentren angesiedelt (siehe Leitbild Planen für die soziale und gerechte Stadt) . Der Bedarf an Einrichtungen wird im Rahmen der Planungsprozesse ermittelt. • In den definierten zentralen Bereichen neuer Zentren soll ein Flächenanteil von mindestens 10−15% für Nicht-Wohnnutzung vorgesehen werden. Nicht dazu zählen wohnobjektsbezogene Gemeinschaftsräume. Der Anteil an Nicht-Wohnnutzungen sowie die Aufteilung nach Nutzungsarten werden in den Planungsprozessen entwickelt bzw. festgelegt. • Entlang der für die Zentrenbildung relevanten Straßenzüge wird in neuen Zentren und bei baulichen Entwicklungen in bestehenden Zentren, eine Mindestraumhöhe vorgesehen, die dauerhaft eine attraktive Erdgeschoßzone und langfristig vielfältige Nutzungsmöglichkeiten ermöglicht. Eine Umwandlung von Geschäftslokalen in Wohnungen bzw. in Räume mit wohnungsähnlichen oder in Verbindung mit Wohnen stehenden Nutzungen ist nicht vorgesehen. In diesen Bereichen ist auch der öffentliche Raum aufgrund der höheren Nutzungsfrequenz für die anrainenden Nutzungen adäquat hochwertig auszugestalten. • Weiters sind bei der Entwicklung neuer Zentren Flächen für gemeinnützige, gemeinschaftlich organisierte und nicht-kommerzielle Tätigkeiten sowie soziale Infrastruktur in Zentren festzulegen (siehe Leitbild Planen für die soziale und gerechte Stadt) . • • Details zu diesen Aspekten sowie konkreten lokalen(Investitions-)Erfordernissen werden im Rahmen von Zentrenentwicklungsleitbildern(siehe Planungsprozesse für urbane Zentren ) ausgearbeitet. Nutzungsmischung in Zentren • • URBANE ZENTREN – 125 • Folgende Nutzungen und Einrichtungen – neben den klassischen Nutzungen wie Handel, Dienstleistungen und Büros – tragen zu lebendigen Zentren bei und bieten Anregungen für Planungsprozesse: ‐ Bildung. Neben Schulen und Kindergärten sind frequenzstarke Einrichtungen wie Büchereien oder außerschulische Bildungsangebote wie Musikschulen, Volkshochschulen, Universitäten und Fachhochschulen und dergleichen von hoher Bedeutung für Zentren. Nutzenden und Anbietenden von Räumen (z. B. von Arbeitsräumen) agieren. ‐ Gastronomie und Beherbergung. Gastronomiebetriebem auch in Kombination mit anderen Angeboten und Einrichtungen(z. B. sozialen Einrichtungen, Werkstätten, Läden etc.), aber auch Grätzlhotels(kleinstrukturierte, lokal geführte Beherbergungsbetriebe) und innovative Hotelkonzepte, die unterschiedliche Nutzungen mischen und Angebote für die Anrainer*innen, Tourist*innen und das Grätzl schaffen. ‐ Gesundheit. Gesundheitseinrichtungen mit großem Einzugsbereich wie Primärversorgungseinheiten, Ärzt*innenzentren, Apotheken, Praxis- und Therapieräume, Wellness- und Fitnesszentren. ‐ Kunst und Kultur. Kulturangebote mit Einzugsbereich über den Stadtteil hinaus wie etwa Galerien, Ateliers mit(offenen) Ausstellungen und Veranstaltungsräume als attraktive Erdgeschoßnutzung, z. B. auch in Kombination mit anderen Nutzungen(Gastronomie, Werkstätten, sozialen Einrichtungen). ‐ Soziales und Gemeinwesen. Serviceeinrichtungen und Beratungsstellen privater und öffentlicher Anbieter*innen, Einrichtungen der Gemeinwesenarbeit wie etwa die Gebietsbetreuung sowie Einrichtungen und Angebote der Familien- und Jugendarbeit mit hoher Besucher*innenfrequenz. ‐ Quartiershäuser. Ein Quartiershaus vereint in einem Gebäude(komplex) Nutzungen, die in einem lebendigen Quartier benötigt werden wie Arbeiten, Einkaufen, Wohnen und nachbarschaftliche Aktivitäten und bietet Gemeinschaftsräume und Freiflächen für alle Nutzer*innen eines Quartiers an. Insbesondere in neuen Quartierszentren können derartige Projekte, räumlich konzentriert, wichtige Zentrenfunktionen abdecken und somit wichtige Impulsgeber für die rasche und erfolgreiche Etablierung des Zentrums sein. ‐ Do-it-yourself-Initiativen und lokale wirtschaftliche Aktivitäten. Handwerkliche Betriebe, Werkstätten mit Do-it-yourself-Angeboten, Büros von Kleinunternehmen und Bewohner*innen, Vereinslokale, Co-Working-Spaces oder Dienstleistungen, die ergänzende Unterstützungsangebote mit sozialem Mehrwert bieten. ‐ Gemeinschaftlich nutzbare Räume. Entsprechend angeordnete, baufeldübergreifend zugängliche Räume sind von den Bewohner*innen des Grätzls auch kurzzeitig(z. B. für Gemeinschaftsaktivitäten) nutzbar und unterstützen die Nachbarschaft. ‐ Zukünftige neue Nutzungen. Zur Belebung der Erdgeschoßzone können beispielsweise Ausschreibungen(„Calls“) z. B. von Förderprogrammen dazu beitragen, innovative neue Nutzungsideen und Nutzungspotenziale zu identifizieren. Planungsprozesse für urbane Zentren Bei der Etablierung neuer oder der Stärkung bestehender Zentren dienen Zentrenentwicklungsleitbilder als Handlungsrahmen für alle involvierten Akteur*innen, nachfolgende Planungen, Qualitätssicherungsprozesse(z. B. Bauträger*innenwettbewerbe) sowie Umsetzungsmaßnahmen. Ziel ist die kooperative Erarbeitung der Zentrenentwicklungsleitbilder zwischen Stadt Wien, Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft und Bürger*innen und das Zusammenwirken unterschiedlicher Politik- und Themenfelder. Das betrifft insbesondere die Bereitschaft der Bauträger*innen sowie von Investor*innen, zusammen mit der Stadtplanung eine gemeinsame Vision zu verfolgen und von Anfang an die notwendigen Organisations- und Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Die im Zentrenentwicklungsleitbild, Stadtteilentwicklungskonzept bzw. Städtebaulichen Leitbild vorgesehenen Qualitäten werden mit den Möglichkeiten des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans, ergänzenden qualitätssichernden Verfahren und privatrechtlichen Verträgen abgesichert. Zur Realisierung der Inhalte von Zentrenentwicklungsleitbildern sollen städtische – für die Stärkung von Zentren vorgesehene – Fördermittel gebündelt vergeben werden (gesamthafte Fördermodelle anstatt individueller Förderungen). Bedarfsorientiert kommen bei der Erarbeitung von Zentrenentwicklungsleitbildern insbesondere folgende Elemente zur Anwendung: • Analysen der Stärken und Schwächen, des Umfelds, der Beziehung zu anderen bestehenden Zentren und der Zielgruppen des Zentrums • ‐ Raumunternehmen. Organisationen, die als vermittelnde und vernetzende Stellen zwischen 126 – URBANE ZENTREN ggf. in Form eines Erdgeschoßzonen- bzw. Sockelzonenkonzepts Einkaufszentrums auf andere Einkaufszentren, Geschäftsstraßen sowie Nahversorgung. • Bei bestehenden Zentren erfolgt die Bearbeitung ggf. unter Berücksichtigung der Handlungsfelder gem. Leitbild Urbane Zentren. Die Leerstandssituation sowie bestehende Netzwerke bzw. potenzielle Umsetzungspartnerschaften werden betrachtet. • Erarbeitung von lokalen Entwicklungsleitlinien bzw. Zielsetzungen für das Zentrum Planung neuer Zentren im Rahmen von Stadtteil­entwicklungskonzepten bzw. Städtebaulichen Leitbildern: Für neue Zentren gem. Leitbild Urbane Zentren werden die Inhalte der Zentrenentwicklungsleitbilder im Rahmen von Stadtteilentwicklungskonzepten (Baustein Quartier) und bzw. oder Städtebaulichen Leitbildern erarbeitet. Folgende Elemente sind dabei zusätzlich relevant: • Erarbeitung von städtebaulichen Aussagen zu Bündelungen bzw. Verdichtungen der Zentrenfunktionen auf jene Bereiche innerhalb der Stadtentwicklungsprojekte, welche die Funktion des Haupt- bzw. Quartierszentrums übernehmen(z. B. Areale mit Zentrenfunktionen und Definition von Bereichen für Frequenzbringer, Aussagen zu einem differenzierten Angebot an öffentlichen Räumen, Festlegung von Bereichen mit hoher städtebaulicher Bedeutung) • EKZ des Typs 1(sämtliche Warensortimente) bieten insbesondere zentrenrelevante Warensortimente, weshalb nur besonders gut integrierte und hervorragend im Umweltverbund erreichbare Standorte in Betracht gezogen werden. EKZ des Typs 2(Waren des Baustoff-, Garten- oder Möbelhandels) haben in der Regel einen höheren Flächenverbrauch, beeinträchtigen die Zentrenstruktur aber weniger. Sie erfordern in geringerem Ausmaß Standorte in Zentren. Planungsschritte zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels Summe Verkaufsfläche über EKZSchwellenwert unter EKZSchwellenwert kein EKZ Warensortiment Typ 1 alle Warensortimente Typ 2 Waren des Baustoff-, Garten- und Möbelhandels • • Vorgaben für den großflächigen Einzelhandel Die folgenden Vorgaben für die Raumverträglichkeitsprüfung(RVP) und des Leitfadens für die Raumverträglichkeitserklärung(RVE) sind auf alle Neuentwicklungen und Bestandserweiterungen im Zusammenhang mit großflächigem Einzelhandel anzuwenden: • Lage des Standorts zu prüfen anhand von Zentrenstandorten und Ausschlusszone außerhalb der Ausschlusszone (oder Ausnahme vorhanden) RVP prüffähig innerhalb der Ausschlusszone nicht prüffähig × Raumverträglichkeitsprüfung(RVP) lt.§ 7b Abs. 7,§ 7c Abs. 7, BO für Wien Prüfung der raumrelevanten Auswirkungen des Vorhabens anhand von standardisierten Vorgaben positive RVP × negative RVP Abbildung: Planungsschritte zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels(Darstellung basierend auf STEP 2025-Fachkonzept Mittelpunkte des städtischen Lebens) URBANE ZENTREN – 127 • Die Raumverträglichkeit wird auf Basis der durch die Projektwerber*innen eingebrachten Raumverträglichkeitserklärung(RVE) geprüft. Die Vorgaben für die RVE sind im Leitfaden für die Raumverträglichkeitserklärung(RVE) in der geltenden Fassung präzisiert und verbindlich anzuwenden. Er verdeutlicht die Erwartungshaltung der Stadt an Projektwerber*innen und macht transparent, welche Qualitäten bzw. Wirkungen ein vorgelegtes Projekt haben muss bzw. darf. Außerdem konkretisiert er die in der Bauordnung für Wien vorgeschriebenen Prüfinhalte. Anpassungen des Leitfadens oder einzelner darin enthaltener Vorgaben erfordern einen Beschluss der Stadtentwicklungskommission. öffentlichen Raums, Verbesserung der öffentlichen Durchwegung und Bereitstellung von Flächen für soziale und kulturelle Nutzungen bzw. öffentliche Einrichtungen realisiert werden. • In den Gebieten der neuen Zentren können unter Umständen Einrichtungen des großflächigen Einzelhandels als Anziehungspunkte sinnvolle Ergänzungen darstellen. Daher soll auch hier prinzipiell die Prüfung derartiger Projekte möglich sein. Diese kann aber erst erfolgen, wenn die städtebaulichen Zielsetzungen für den betroffenen Bereich endgültig geklärt sind. • Bei Neuentwicklung und Bestandserweiterung großflächiger Einzelhandelsprojekte sind folgende weitere Aspekte zu beachten: • • 128 – URBANE ZENTREN Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Planen für die soziale und gerechte Stadt Leitbild Planen für die soziale und gerechte Stadt Die Weiterentwicklung der Standorte und Flächen für Einrichtungen der sozialen und gerechten Stadt, insbesondere der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur, erfordert eine räumlich differenzierte Betrachtung, aufbauend auf der baulichen Struktur, sozioökonomischen Daten und der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung. Basierend auf den Stadterweiterungs- und Weiterentwicklungspotenzialen in der Bestandsstadt liefert das Leitbild Planen für die soziale und gerechte Stadt räumlich differenzierte Zielsetzungen und Vorgaben für die Dienststellen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur sowie grundlegende Hinweise für nachfolgende Planungsprozesse. PLANEN FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT – 129 Leitbild Planen für die soziale und gerechte Stadt Hinweis zum Leitbild Planen für die soziale und gerechte Stadt: Die räumlichen Aussagen sind Hinweise für die Planungen von Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur sowie die grundlegenden räumlichen Zielsetzungen für Planungsprozesse auf Stadtteilebene. Es ist jedoch jedenfalls im Einzelfall abzuwägen, wo zukünftig neue Standorte für die soziale, gesundheitsbezogene und kulturelle Infrastruktur bzw. Flächen für gemeinnützige bzw. gemeinschaftlich organisierte Tätigkeiten verortet werden. INFRASTRUKTUR- UND FLÄCHENBEDARFE FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT IN BESTANDSGEBIETEN Fokus auf Erhalt bzw. punktuelle Ergänzung Fokus auf Ergänzungen bei baulichen Weiter- oder Neuentwicklungen INFRASTRUKTUR- UND FLÄCHENBEDARFE FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT AUFGRUND VON STADTERWEITERUNG* Kurz- bis mittelfristig (Leitbild Siedlungsentwicklung: Prioritäre Stadterweiterungsgebiete) Langfristig (Leitbild Siedlungsentwicklung: Weitere Potenzialgebiete für Wohnen und Arbeiten) Stadterweiterungsgebiete mit Zentrenfunktion (Leitbild Urbane Zentren: Neue Haupt- und Quartierszentren) KENNTLICHMACHUNG BESTEHENDER ZENTREN (gem. Leitbild Urbane Zentren) Metropolzentren Hauptzentren Zentrale Bereiche/ Quartierszentren GRUNDKARTE Baulich genutztes Gebiet U-Bahn-Linie(Bestand) U-Bahn-Linie Planung S-Bahn-Linie(Bestand) S-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur Bahnnetz Personenverkehr Straßennetz Wasser Stadtgrenze * Größe der Symbole stellt Größenordnung des Potenzials für neuen Wohnraum dar 130 – PLANEN FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Legende Infrastruktur- und Flächenbedarfe für die sozi I a N l F e RA u ST n RU d K g TU e R r e UN c D h F t L e ÄC S H t EN a B d E t DA in RFE Bestandsgebieten FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT IN BESTANDSGEBIETEN Fokus auf Erhalt bzw. punktuelle Ergänzung Fokus auf Erhalt bzw. punktuelle Ergänzung In diesen Gebieten ist meist eine sehr gute Ausstattung mit Einrichtungen der sozialen, gesundFokus • auf Er S gä t nz a un n ge d n b o ei r ba t u e lich d en er sozialen, gesundheitsbezogenen Weiter- oder Neuentwicklungen und kulturellen Infrastruktur sollen erhalten heitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur in INFRASTRUKTUR w - U e N r D d F e L n ÄC . HENBEDARFE FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT allen Bereichen vorhanden. AUFGRUND VON STADTERWEITERUNG* Kurz- b • is mi W ttelfr e ist n ig n nicht mehr zeitgemäße Standorte (Leitbild Siedlungsentwicklung: • Prioritäre Stad a te u rwe f it g eru e ng g sge e bie b te) en werden, ist für die betroffene (Leitbild Siedl Langfristig E ung i s n ent r w i ic c klu h ng t : ung bei Bedarf ein Ersatzstandort im Weitere Potenzialgebiete für Wohnen und Arbeiten) Stadterweite U run m gsg f e e bie l t d e m s it i Z c en h tre e nf r un z k u tio s n tellen. (Leitbild Urbane Zentren: Neue Haupt- und Quartierszentren) KENNTLICH • MAC A H n UN e G i B n E e ST m EHE a N u D f E z R u ZE la NT s R s E e N nden bzw. aufgelassenen (gem. Leitbild Urbane Zentren) Standort wird die Nachnutzung durch eine bzw. Metropolzentren Hauptzentre m n ehrere andere Einrichtungen der sozialen, Zentrale Ber g eic e he s / u Qu n ar d tie h rsz e en i tr t e s n bezo IN g F e RA n S e TR n UK o T d UR e r UN k D u F lt L u ÄC r H e E l N le BE n DA In RF f E raFÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT IN struktur angestre B b ES t T . ANDSGEBIETEN GRUNDKARTE Fokus auf Erhalt bzw. punktuelle Ergänzung Fokus auf Ergänzungen bei baulichen Weiter- oder Ba N ulic e h g u en e utz n tes t G w ebi i e c t klungen Fokus auf Ergänzungen bei baulichen Weiter- oder Neuentwicklungen Diese Gebiete sind ebenfalls dicht bebaut und beU-Bah • n-Lini S e( t Be a st n an d d) orte der sozialen, gesundheitsbezogenen siedelt, bei gleichzeitig weniger dichtem Angebot an sozialer, gesundheitsbezogener und kultureller Infrastruktur. Daher soll bei baulichen Weiteroder Neuentwicklungen die Verbesserung des Angebots unter Berücksichtigung des jeweiligen Umfelds geprüft werden. U-Bahn-Lini u e P n lan d ung kulturellen In IN f F r R a A s S t T r R u UK k T t U u R r - U s N o D ll F e LÄ n CH e E r N h B a ED lt A e RF n E und FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT ggf. erweitert we A r U d F e GR n U . ND VON STADTERWEITERUNG* S-Bahn-Linie(Bestand) Kurz- bis mittelfristig S-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastru ( k L t e u it r bild Siedlungsentwicklung: • Wenn nicht mehr zeit P g rio e ritä m re St ä ad ß ter e weit S eru t ng a sg n ebi d ete o ) rte aufBahnnetz Personenverkehr Langfristig gegeben werden, ist f (L ü eitb r ild d Sie i d e lung b sen e tw t ic r kl o ung f : fene EinWeitere Potenzialgebiete für Wohnen und Arbeiten) Straßennetz richtung ein Ersatzstandort im Umfeld sicherzuStadterweiterungsgebiete mit Zentrenfunktion Wasser stellen und der Stand ( o Leit r bi t ld Urbane Zentren: Neue auf seine Haupt- und Quartierszentren) Eignung für • Funktionsergänzungen können erforderlich Stadtgrenze andere Einrichtun KE g N ( N e T n LIC ) H d M e A r CH s U o N z G ia BE le ST n EH , E g N e D s ER u Z n E d NT REN (gem. Leitbild Urbane Zentren) sein: In Planungsprozessen und bei baulichen heitsbezogenen oder kulturellen Infrastruktur Neuentwicklungen/ Transformationen werhin zu prüfen. Metropolzentren Hauptzentren den die Bedarfe der sozialen, gesundheits* Größe der Symbole stellt Größenordnung Zentrale Bereiche/ Quartierszentren bezogenen und kulturellen Infrastruktur durch des Potenzia • ls für I n m euen F W a oh l n l ra v um o d n ar baulichen Weiterentwicklungen die relevanten Dienststellen erhoben und in (Aufstockungen u GR n U d ND E K r A g RT ä E nzungen) im Zuden Planungen berücksichtigt, mit dem Ziel, die sammenhang mit eine Ba m ulich P ge l n a utz n te u s G n eb g iet sprozess Abdeckung mit sozialer, gesundheitsbezogener sollen bedarfsorientie Ur B t ah S n-L t in a ie n (B d est o and r ) te der sozialen, und kultureller Infrastruktur zu verbessern. Die Angebotsdichte soll jedenfalls nicht geringer werden. gesundheitsbezogen U e -B n ah b n-L z in w ie P . la k nu u ng lturellen Infrastruktur ergänzt werden. S-Bahn-Linie(Bestand) S-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur Bahnnetz Personenverkehr Straßennetz Wasser Stadtgrenze * Größe der Symbole stellt Größenordnung des Potenzials für neuen Wohnraum dar Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB PLANEN FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT – 133 INFRASTRUKTUR- UND FLÄCHENBEDARFE FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT IN BESTANDSGEBIETEN Fokus auf Erhalt bzw. punktuelle Ergänzung Infrastruktur- und Fläche F n oku b sau e fE d rgän a zun r ge f n e beib f au ü lich r en die soziale und Weiter- oder Neuentwicklungen INFRASTRUKTUR- UND FLÄCHENBEDARFE aufgrund vo FÜ n R D S IE t SO a ZI d AL t E e UN r D w GER e EC i H t T e E S r T u AD n T IN g BESTANDSGEBIETEN INFRASTRUKTUR- UND FLÄCHENBEDARFE Fokus auf Erhalt bzw. F p Ü un R kt D ue I l E le S E O rg Z än IA zu L n E g UND GERECHTE STADT AUFGRUND VON STADTERWEITERUNG* Fokus auf Ergänzungen bei baulichen kurz- bis mittel W f ei r ter i s od t er i N g euentwicklungeKnurzbis mittelfristig (Leitbild Siedlungsentwicklung: Prioritäre Stadterweiterungsgebiete) (Prioritäre St IN a FR d AS t T e RU r K w TUR e i U t N e D r FL u ÄC n H L g E a N ng s B fr E g is D tig A e R b FE iete gem. Leitbild FÜR DIE SOZIALE UND GERECH (L T ei E tb S ild T S A ie D dlu T ngsentwicklung: AUFGRUND VON STADTERWE W IT e E ite R re U P N ote G n * zialgebiete für Wohnen und Arbeiten) Siedlungsentwicklung) Stadterweiterungsgebiete mit Zentrenfunktion Kurz- bis mittelfristig (Leitbild Urbane Zentren: Neue Haupt- und Quartierszentren) (Leitbild Siedlungsentwicklung: Prioritäre Stadterweiterungsgebiete) langfristig Langfristig KENNTLICHMACHUNG BESTEHENDER ZENTREN (Leitbild Siedlungsentwic(kgleumng.:Leitbild Urbane Zentren) Weitere Potenzialgebiete für Wohnen und Arbeiten) Metropolzentren (Weitere Potenz St i a a dte l rw g eit e eru b ngs i g e ebi t et e e mit f Z ü ent r ren W funkti o on hnen und Arbeiten (Leitbild Urbane Zentren: Neue Ha H up a t u - u p n tz d e Q n u tr a e r n tierszentren) gem. Leitbild Siedlungsentw Zen i t c rale k Be l r u eich n e/ g Qu ) artierszentren KENNTLICHMACHUNG BESTEHENDER ZENTREN (gem. Leitbild Urbane Zentren) Metropolzentren GRUNDKARTE In Stadterweite H r au u ptz n ent g ren sgebie Ba t ul e ich n genu s tzt i es n Ge d biet bedarfsorientiert gerechte Stadt Flächenanteile für gemeinnützige und gemeinschaftlich organisierte Tätigkeiten(wie z. B. Sozialwerkstätten, Sharing-Angebote, Betreuungsangebote, Urban Gardening etc.) für die lokale Versorgung mitzudenken. Aussagen für Schulen und Kindergärten sind jedenfalls gesondert vorzunehmen. • Anwendung von Organisations- und Finanzierungsmodellen für bauplatzübergreifend Flächen für Zentrale Bereiche/ Quartierszentren U-Bahn-Linie(Bestand) Einrichtungen aus allen Bereichen der nutzbare Gemeinschaftsräume auf Quartiersebene, sozialen, ges GR u UN n D d KA h RT e E itsbezo U g -Ba e hnn Lin e ieP n lanun u g nd kulturellen u. a. um geringere Einnahmen durch Vermietung an Baulich genutztes Gebiet S-Bahn-Linie(Bestand) Infrastruktur und Flächen für gemeinnützige bzw. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bzw. temU-Bahn-Linie(Bestand) S-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur gemeinschaftlich organisierte Tätigkeiten vorzuporäre Leerstände vor der vorgesehenen Nutzung U-Bahn-Linie Planung Bahnnetz Personenverkehr sehen. Dabei wird nicht ausschließlich der Bedarf der fair aufzuteilen. S-Bahn-Linie(Bestand) Straßennetz Bewohner*inne Sn Bahn d -Lin e ie P s lan n ung e / P u ote e nzWia n alksoserr S ido t r Ö a BB d -Inf t ra t str e ukt i u l r s berücksichti IN g FR t A , STRUKTUR- UND FLÄCHENBEDARFE FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT IN sondern nötige B n ahn f ne a tz l P l er s son a env u erk c ehr h St d adt e gre r nze Bedarf im Umfeld. • BESTANDSGEBIETEN Fokus auf Erhalt bzw. punktuelle Ergänzung Straßennetz Fokus auf Ergänzungen bei baulichen Weiter- oder Neuentwicklungen • In Planungsp W r as o ser zessen sind Flächen und geeignete * Größe der Symbole stellt Größenordnung Standorte fü S r tadt d gren i z e e sozi d a es P l o e ten , zia g ls fü e r n s eue u n W n oh d nrau h m d e ar itsbezogene INFRASTRUKTUR- UND FLÄCHENBEDARFE FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT AUFGRUND VON STADTERWEITERUNG* und kulturelle Infrastruktur für die Abdeckung Kurz- bis mittelfristig der lokale * n Größ B e de e r Sy d mb a ole r ste f ll e t Grö f ße e no s rdn t un z g ulegen sowie auch des Potenzials für neuen Wohnraum dar (Leitbild Siedlungsentwicklung: Prioritäre Stadterweiterungsgebiete) Langfristig (Leitbild Siedlungsentwicklung: Weitere Potenzialgebiete für Wohnen und Arbeiten) Stadterweiterungsgebiete mit Zentrenfunktion Stadterweiterungsgebiete mit Zentrenfunktion (Leitbild Urbane Zentren: Neue Haupt- und Quartierszentren) (Leitbild Urbane Zentren: Neue Haupt- und Quartier K s EN z N e TL n IC IN t H r M F e R AC A n H S ) U T N R G U B K ES T T U EH R E N U DE N R D ZE F N L T Ä RE C N HENBEDARFE (gem. Leitbild F Ur Ü ba R ne Z D en I tr E en) SOZIALE UND GERECHTE STADT IN INFRASTBREUSKTTAUNRD-SUGNEDBIEFLTÄENCHENBEDARFE Neben den Bestimmungen für alle Stadterweiteru F n ÜR g D s I M E et S ro O po Z lze I n A tre L n E U E N i D n G z E u R g EC s H b TE e S r T e A i D c T h IN auch über den Stadtteil und das INFRASTBREUSKTTAU H N a R u D p t S z U e G n N tr E e D n BI F FE o LT ku ÄE s NC a H uf E E N rh B al E t b D z A w. R p F u E nktuelle Ergänzung gebiete ist zusätzlich Folgendes zu berücksic F h Ü t R i D g IE e S n O : ZIALE UND GER d EC ir H e TE k S t T e AD U T m IN feld hinaus festzulegen. Aussagen für BESTANDSGEB Z I F e E o n T t k ra u E le s N B a e u re f ic EF h r e oh / ka Q ults u b a a r zu ti w e f r .E sz pr e gu n ä t n r n e k n ztunelgle nErbgeäinbzauunligchen Wei S ter c - o h de u r N l e e ue n ntw u ick n lun d gen Kindergärten sind jedenfalls geFok G u R s U au N f D E K Froh A ka R ul T ts E bazuwf.EprguännkztuenlgleenErbgeäinbzauunlgichen • Weiter- oder N s eu o en n tw d ick e lun r g t en vorzunehmen. Fokus auf E B r a g ul ä ic n h z g u en n u g tz e te n s b G e eb i i b et aulichen Weiter- oder I N N e F u R en A tw S i T ck R lu U n K ge T n UR- UND FLÄCHENBEDARFE U-B F a Ü hnR Lin D ie I (B E es S ta O nd Z ) IALE UND GERECHTE STADT INFRASTARUUFKGTRUURNDUNVDONFLSÄTCAHDETNEBREWDEAIRTEFREUNG* FÜR DI U E -B S ah O nZ Lin I i A e • P L la E nu U n I g n ND P G l E a R n EC u H n TE g ST s A p D r T ozessen sind bei Bedarf Flächen für INFRASTARUUFKGTRUURN- UDNVDO K FN u L r S z Ä TC b A i H s D m ETN it E t B e R l E f W r D ist EA ig IRTEFERUNG* FÜR DIE SOZIAL SE Bah U nN Lin D ie( G B ( e L E s e t i a R t n b g E d il ) d C e S H i m e T dl E un e S g T s i e n A nt D w n ic T k ü lun t g z : ige und gemeinschaftlich organisierte AUFGRUND VO K N ur S zT b A is D m T P i r t E i t o e R r l i f t W r ä i r s e E ti S g I t T a E dt R er U we N ite G ru * ngsgebiete) S ( L B e a i h tb nil L d in S ie ie P d la l n u u n n g T g se / n ä P t o w t t e i n c i z k g i l a u lk n o k g r : ri e dor i Ö t B e B-I n nfra , str d uktu i r e über den lokalen Bedarf hinausKurz- bis m P it r t io e r l i f t r ä is re ti S g ta L d a t n e g rw fr e i i s t t e i r g ungsgebiete) (Leitbild Sie B d a lu h n nn g e s t e z n P t e w rs ic o (k n Ll e eu n in v tb g e g r i: k ld e e h S r i h edlu e ng n sen , tw v ic o klun r g z : usehen – wie beispielsweise auch für Prioritäre Sta L d a t n e g rw fr e i i s t t e i r g uWngesigteerbeiePtoet)enzialgebiete für Wohnen und Arbeiten) S ( t L ra e ß it e b n i n ld etz Siedlungsentwicklung: Langfristig Weitere Pote S n t z a ia d n l t g e e r i b w c ie e t h i e te fü t r r u W n g g o s h e g n e e w n bi u e n t i d e n A m r n b it e Z i o te e n n r ) tr i e e nf n unk t t i io e n rte, kleinteilige Einrichtungen (Leitbild Sie W dl a u s n se g r sentwic(kLleuintbgi:ld Urbane Zentren: Neue Haupt- und Quartierszentren) • In Planungsprozessen sind bei Bedarf weitere Weitere Pote S n t z a ia d l t g e e r b w ie e te it f e ü r r u W i n n g o s h g n d e e n b e u ie n t d n e A m rb B it e Z it e e e n n ) r tr e en i fu c n h kti e on n Kreislaufwirtschaft(z. B. Repair(Leitbild Urbane Zentren: Neue Haupt- und Quartierszentren) Stadtgrenze Stadterweite K ru E n N gs N ge T b L ie I t C e H m M it Z A e C nt H re U nf N un G kt B io E n STEHENDER ZENTREN Flächen und Standorte für die soziale, gesund ( Leitbild Urban(geeZmen. Ltreeintb:iNldeUu C erbHa a anue f pZ é t-enu , tnrde S nQ)u e ar c tie o rsz n ent d ren h ) and) und Alltagsökonomie. KENNTLICHMACHUNG BESTEHENDER ZENTREN heitsbezogene und kulturelle Infrastruktur mit (gem. Leitbild Urbane Z M e e nt t r r e o n p ) olzentren KENNTLICHMACHUNG BESTEHENDER ZENTREN ( g e m. L e i t b i l d * U Größe rbane d Z M e e r n e S t t y r r m e o n b p ) o o le l s z t e e H l n lt at G rue r p ö n ß tz en e o n rd tr n e u n ng des Potenzials für neuen Wohnraum dar Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Kenntlichmachung be W s ie t n e er L h oka e lba n hne d n, C e ori r ne L Z and e cov n er, t Ur r ba e n A n tlas, ASFINAG, ÖBB MetropolzeHnatruepntzentrZeenntrale Bereiche/ Quartierszentren (gem. Leitbild Urbane Zentren) HauptzentrZeenntrale Bereiche/ Quartierszentren Zentrale Ber G eic R h U e N / Q D u K ar A ti R er T sz E entren Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB GRUNDKARTE Baulich genutztes Gebiet • Bei Funktionsergänzungen bzw. der Stand GR o U r N t D KARTE • In Planungsverfahren im Bereich von Zentren Baulich genutztes Gebiet U-Bahn-Linie(Bestand) suche für höherrangige Einrichtungen der soBaulich genutztes Gebiet sind bei Bedarf Flächen für Einrichtungen der U-Bahn-Linie(Bestand) zialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen U-B s ah o nz Lin i i a e P l l e an n un , g gesundheitsbezogenen und kulturellen U-Bahn-Linie(Bestand) Infrastruktur, beispielsweise mit der Anforderung U-Bahn-LinSi-eBPa I lh n ann-u f Ln r ing a ie( s B t es r ta u nd k ) tur und für gemeinnützige bzw. gemeineiner guten Erreichbarkeit im öffentlichen U-Bahn-Linie Planung Verkehr, S-Bahn-LinSie-B(Ba s he c nst-a h Lnind a i)e f Pl t an li u c ng h / P o ote r n g zia a lko n rri i d s or ie ÖB r B t -I e nfra T st ä ruk t tu ig r keiten vorzusehen. werden bevorzugt Standorte in Zentren realisi S e -B r ah t n . -LinSie-B(Bahesnt-aLnindi)e Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur Bahnnetz Personenverkehr S-Bahn-Linie Planung/ Potenzialkorridor ÖBB-Infrastruktur Bahnnetz Personenverkehr Straßennetz Bahnnetz Personenverkehr Straßennetz Wasser Straßennetz Wasser Stadtgrenze Wasser Stadtgrenze Stadtgrenze * Größe der Symbole stellt Größenordnung des Potenzials für neuen Wohnraum dar * Größe der Symbole stellt Größenordnung des Potenzials für neuen Wohnraum dar * Größe der Symbole stellt Größenordnung des Potenzials für neuen Wohnraum dar Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB 134 – PLANEN FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT Regeln und Vorgaben Berücksichtigung der Flächen- und Standortbedarfe der sozialen Infrastruktur in Planungsprozessen • Jedenfalls folgende Bereiche der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur werden hinsichtlich ihrer Flächen- und Standortbedarfe in Planungsprozessen behandelt: – Bildungsinfrastruktur und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche(Schulen und Kindergärten, außerschulische Bildungs- und Jugendeinrichtungen wie Büchereien, Musikschulen, Volkshochschulen, Jugendzentren etc.) – Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur(wie Primärversorgungseinheiten, Stützpunkte für Rettung und Feuerwehr, Kliniken und Ambulatorien, Pensionist*innenwohnhäuser und -einrichtungen, weitere Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen) – Sport- und Bewegungsflächen bzw.-räume(wie Bäder, Sporthallen und-anlagen, offene Sportund Bewegungsangebote) – Kulturelle Infrastruktur(wie Kunst- und Kulturangebote, Stadtteil- und Alltagskultur inkl. Proberäume, Ateliers und Werkstätten, Museen, Veranstaltungslocations) – Soziale Einrichtungen und Raumangebote(wie zielgruppenspezifische Betreuungsangebote, Beratungseinrichtungen, Sozialwerkstätten, Quartiersmanagements, kühle und konsumfreie Orte bzw. Räume) • Daten-Governance und die Zurverfügungstellung entsprechender Planungsgrundlagen. • Die Sicherung der – seitens der betreffenden Dienststellen als Bedarf bekannt gegebenen – Flächen für die soziale und gesundheitsbezogene Infrastruktur wird mit den Mitteln des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans wie entsprechenden Widmungskategorien(z. B. für Sportflächen) und der Festlegung von Zweckbestimmungen(soziale Infrastruktur, Gesundheitseinrichtung …) angestrebt sowie durch andere Bestimmungen(z. B. Festlegung von Mindestraumhöhen bzw. Festlegung Geschäftsviertel) unterstützt, welche die Nutzung durch diese Einrichtungen begünstigen. • Auch in der Bestandsstadt werden – z. B. in Zusammenhang mit Neubauprojekten – Flächen vorgesehen, die unterschiedliche Räume z. B. für Care-Arbeit, Begegnung, Spiel oder Erholung ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Quartieren mit kleinen Wohnungen, Hitzebelastung und sozioökonomischen Benachteiligungen. Sozialraumanalysen und partizipative Verfahren nach den Vorgaben und Prinzipien des Masterplans Partizipative Stadtentwicklung unterstützen dabei, solche lokalen Bedarfe festzustellen. • Integrierbare hochrangige Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur(frequenzstarke bzw. Einrichtungen mit großem Einzugsbereich wie z. B. Volkshochschulen, städtische Büchereien, Beratungs- oder Elternzentren, außerschulische Bildungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen etc.) werden grundsätzlich in Zentren(Quartierszentren oder Hauptzentren) angesiedelt. Wenn eine Ansiedlung in Zentrenbereichen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, sind diese an sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossenen Standorten vorzusehen. Im Falle der Auflassung von nicht mehr geeigneten Standorten werden die Einrichtungen der sozialen und gesundheitsbezogenen Infrastruktur bei der Entwicklung neuer Standorte unterstützt. Insbesondere bei Immobilien der Stadt Wien wird vor einer Nutzungsänderung geprüft, ob der Standort seitens einer anderen Einrichtung der sozialen Infrastruktur benötigt wird und somit nachgenutzt werden kann. PLANEN FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT – 135 Stadt Wien / Michael Rosenberger Soziale Infrastruktur bei Wohnbauentwicklungen • Ab 30.000 m � Brutto-Grundfläche(BGF) für Wohnen bzw. wohnungsähnliche Nutzungen werden in den Planungsprozessen: a Flächen für die soziale, gesundheitsbezogene und kulturelle Infrastruktur, gegliedert nach Bereichen(Bildungsinfrastruktur 15 , Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur, Sport- und Bewegungsflächen bzw.-räume, kulturelle Infrastruktur, soziale Einrichtungen) vorgesehen. Dabei sind für Einrichtungen mit hohem Flächenbedarf bereits geeignete Standorte festzulegen. Berücksichtigt werden dabei die seitens der Dienststellen und Institutionen der Stadt Wien gemeldeten Bedarfe. b Flächen für gemeinnützig orientierte und gemeinschaftlich organisierte Tätigkeiten(wie z. B. soziale Treffpunkte, Sozialwerkstätten, Vereine, nachbarschaftlich organisierte Tauschbörsen und SharingAngebote, Einrichtungen der Kreislaufwirtschaft, Betreuungsangebote, Nachbarschaftsinitiativen, liegenschaftsübergreifende Gemeinschaftsräume und-werkstätten, Urban Gardening etc.) mitgedacht. Grundlage dafür bieten gemeinsam erkannte Interessen bzw. Bedarfe seitens der Stellen der Stadt Wien. Fallweise kann die direkte Einbindung von Träger*innen gemeinnütziger Initiativen bzw. gemeinschaftlich organisierter Einrichtungen im Rahmen der Planungsprozesse zweckmäßig sein. • • Zur Sicherung der Qualitäten und Anforderungen der Bewohner*innen können bei größeren Neuentwicklungen mit Wohnnutzungen bzw. wohnungsähnlichen Nutzungen bedarfsorientiert bzw. abhängig von den städtebaulichen Zielsetzungen weitere Modelle bzw. Organisationsstrukturen seitens der Bauträger*innen eingesetzt werden: a zur Umsetzung bauplatzübergreifend nutzbarer Gemeinschaftsräume sowie Flächen für gemeinnützig orientierte und gemeinschaftlich organisierte Tätigkeiten auf Quartiersebene b zum Ausgleich geringer Einnahmen aus der Vermietung an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bzw. zur aliquoten, bauplatzübergreifenden Aufteilung der Einnahmen im Zusammenhang mit temporären Leerständen bis zur vorgesehenen Nutzung 15 Aussagen für Schulen und Kindergärten sind im Sinne einer Basis-Bildungsinfrastruktur jedenfalls gesondert vorzunehmen. 136 – PLANEN FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT • • • Bei der Planung von sozialer, gesundheitsbezogener und kultureller Infrastruktur tragen unterschiedliche Partizipationsformate dazu bei, lokales Wissen einzubeziehen sowie die Qualität und Akzeptanz dieser Planungen zu erhöhen. Bestehende identitätsstiftende bzw. historische Gebäude werden in die Planungen einbezogen. Soziale, gesundheitsbezogene und kulturelle Infrastruktur in Stadtteilentwicklungskonzepten und Städtebaulichen Leitbildern Der Baustein„Soziale Infrastruktur“ des Leitfadens für Stadtteilentwicklungskonzepte und Städtebauliche Leitbilder wird unter Berücksichtigung des umfassenden Begriffs der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur(Bildungsinfrastruktur und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur, Sport- und Bewegungsflächen bzw.-räume, kulturelle Infrastruktur, soziale Einrichtungen und Raumangebote) angewandt. Bei der Bedarfsabschätzung werden bestehende Kennzahlen und zu entwickelnde Orientierungswerte ebenso berücksichtigt wie die im Katalog„Standort- und Raumanforderungen der sozialen Infrastruktur“ festgelegten Anforderungen. Was uns sonst noch anleitet SEKTORALE FACHPLANUNGEN DER DIENSTSTELLEN IM BEREICH SOZIALE INFRASTRUKTUR Fachliche Planungsgrundlagen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur mit räumlichen Aspekten, die in der Stadtentwicklung bedarfsorientiert herangezogen werden, umfassen insbesondere die folgenden Strategien bzw. Programme sowie allfällige ihnen nachfolgende Konzepte: Strategien: • • Wiener Spitalskonzept 2030 • Sportstätten-Entwicklungsplan „Sport.Wien.2030“ • Bäderstrategie 2030 • Wiener Kinder- und Jugendstrategie • Wiener Kulturstrategie 2030 • Strategiekonzept Pflege und Betreuung in Wien 2030 Programme: • BIENE • Bäder-Bauprogramm 2030 MASTERPLAN PARTIZIPATIVE STADTE­ NTWICKLUNG Für die informelle Beteiligung bei städtebaulichen Vorhaben stellt der Masterplan Partizipative Stadtentwicklung eine Grundsystematik(„die Beteiligungsschleife“) zur Verfügung. Beteiligung erfolgt jedenfalls bei Entwicklungen, bei denen mehr als 300 Wohneinheiten beziehungsweise andere Nutzungen ab einem Gesamtausmaß von 30.000 m � Brutto-Grundfläche geplant sind. Der Masterplan benennt das jeweils geeignete Beteiligungsverfahren für die Planungsphasen und dessen Zielgruppen. Partizipationsprozesse ermöglichen Bewohner*innen, die Gestaltung des eigenen Wohnumfelds nach ihren Bedarfen zu beeinflussen. PLANEN FÜR DIE SOZIALE UND GERECHTE STADT – 137 Stadt Wien / Christian Fürthner 138 – PLANEN FÜR DIE ENERGIEWENDE Planen für die Energiewende Regeln und Vorgaben Wärmeversorgung in Stadterweiterungsgebieten In Stadterweiterungsgebieten soll der Energiebedarf für Heizung, Kühlung und Warmwasseraufbereitung dort neu zu errichtender Gebäude möglichst gering gehalten und mit vor Ort verfügbaren erneuerbaren Systemen wie Erdwärme und Solarenergie bereitgestellt werden. Gebäudeübergreifende Energielösungen mittels lokaler(Niedertemperatur-) Wärmenetze sind als Standard vorzusehen und bei Planungsprozessen zu berücksichtigen. In einzelnen Fällen können durch den Anschluss an das zentrale Fernwärmenetz Synergien entstehen. Wärmeversorgung in Gebieten mit zentraler Fernwärme Das Fernwärmenetz soll hauptsächlich die dicht bebauten, oft gründerzeitlich geprägten Gebiete mit hoher Wärmebedarfsdichte versorgen. Es wird dort nachverdichtet, wo Fernwärme bereits verfügbar und die Nutzung alternativer Wärmequellen technisch kaum möglich ist. In den im Wiener Wärmeplan 2040 ausgewiesenen Gebieten, die • • nach technischer Prüfung versorgbar(„Fernwärme Heute – Anschluss bereits möglich“) und • nach Ausbau des Netzes zukünftig mit Fernwärme versorgt sind(„Fernwärme Zukunft“), ist der Wärmebedarf zukünftig primär mit Fernwärme zu decken. Synergien durch Kombination von Fernwärme mit anderen erneuerbaren Lösungen sind möglich, um beispielsweise Kühlung zu ermöglichen. Der Ausbau und die Nachverdichtung des Fernwärmenetzes werden Tiefbauarbeiten in Straßenzügen sowie die Errichtung zusätzlicher Gebietsumformer(zur Umverteilung der Fernwärme aus den Primärleitungen in das Sekundärnetz) erfordern. Diese Maßnahmen werden möglichst zum Umbau und zur Aufwertung des öffentlichen Raums genutzt, wie z. B. Begrünung, Baumpflanzungen, Beschattung, Entsiegelung, Aufenthaltsqualität, mehr Platz für ÖV und aktive Mobilität. Diese Erneuerung des öffentlichen Raums soll möglichst als Impuls für die Neugestaltung und Qualitätsaufwertung angrenzender Erdgeschoßzonen und Gebäude genutzt werden. Die Umsetzung solcher Verbesserungen darf jedoch nicht zu Verzögerungen beim Fernwärmeausbau führen. Wärmeversorgung in Gebieten mit lokalen Wärmenetzen In Gebieten, die nicht an das zentrale Fernwärmenetz angeschlossen werden können, aber aufgrund ihrer Wärmebedarfsdichte netztauglich sind, sollen lokale Wärmenetze entstehen. Im Wiener Wärmeplan 2040 sind diese Gebiete als„Lokale Wärme gemeinsam“ gekennzeichnet. Als Wärmequellen kommen vor allem Umgebungswärmepotenziale(Luftwärme, Erdwärme, Wärme aus Grundwasser) und lokale Abwärmequellen (z. B. aus Betrieben) in Frage. In diesen lokalen Wärmenetzgebieten sind aus wirtschaftlichen Gründen ein hoher Anschlussgrad der Gebäude und wegen der geringeren Vorlauftemperaturen solcher Systeme ein besonders hoher thermischer Sanierungsstandard erforderlich. Hier wird es auch vermehrt zu ErneuerbareEnergie-Lösungen für Einzelgebäude kommen. • Energielösungen werden, sofern möglich, liegenschaftsübergreifend geplant, um in der Nähe erreichbare Wärmequellen zu erschließen und eingeschränkte Möglichkeiten einzelner Gebäude überwinden zu helfen. Auch hier sollen städtische Programme(etwa im Sinne der Blocksanierung) intensiv genutzt und auch dafür eingesetzt werden, nicht nur die Energieversorgung zu bewerkstelligen, sondern auch gleichzeitig andere Zielsetzungen zur Verbesserung im Gebiet zu unterstützen. • Speziell in dicht bebauten Gebieten mit wenig Fläche für die Nutzung lokaler Wärmequellen auf Eigengrund ist ein Bedarf an zusätzlichen Erdsonden außerhalb der eigenen Liegenschaft zu erwarten. Sofern technisch notwendig, soll es ermöglicht werden, ergänzend den öffentlichen Raum zu nutzen. • Auch Baumaßnahmen für die Errichtung lokaler Wärmenetze werden genutzt, um den Umbau des öffentlichen Raums im Sinne der Klimaziele der Stadt zu beschleunigen. Wärmeversorgung in Gebieten mit Einzelgebäudelösungen In locker bebauten Gebieten mit niedriger Wärmebedarfsdichte ist die Errichtung von Wärmenetzen zumeist nicht zweckmäßig, jedoch ist mehr Platz für individuelle Lösungen vorhanden. Hier werden PLANEN FÜR DIE ENERGIEWENDE – 139 Wien Energie / Raphael Faschang erneuerbare Lösungen für Einzelgebäude, einzelne Wohnhausanlagen oder liegenschaftsübergreifend zum Einsatz kommen, die aus heutiger Sicht vorwiegend mit Erd-, Grundwasser- oder Luft-wärmepumpen betrieben werden. Umfasst sind davon alle im Wiener Wärmeplan 2040 als„Lokale Wärme individuell“ gekennzeichneten Gebiete, die nicht zu Stadterweiterungsgebieten zählen. • In diesen Gebieten ist nur in sehr geringerem Ausmaß mit einem Leitungsbau für lokale Wärmenetze bzw. liegenschaftsübergreifende Lösungen zu rechnen. Erdsonden im öffentlichen Gut sind aufgrund des geringen Bebauungsgrades der Grundstücke und meist verfügbarer Freiflächen auf Eigengrund nur in Ausnahmefällen argumentierbar. • • Durch den zu erwartenden umfassenden Einsatz von Wärmepumpen erhöht sich der Strombedarf in diesen Gebieten deutlich. Die Möglichkeiten zur Errichtung von Stromspeichern und die PVStromerzeugung auf Dächern und Fassaden zur Eigenversorgung sollen daher in noch größerem Umfang als in anderen Stadtgebieten genutzt werden. Photovoltaik auf Grün- und Freiflächen Zum Erreichen der Ziele des Klimafahrplans werden zusätzlich zu den Dach- und versiegelten Flächen noch Anlagen auf Grün- und Freiflächen notwendig sein. Naturschutzfachlich hochwertige Grün- und Freiflächen (z. B. Nationalparks, Naturschutzgebiete) sowie Grünund Freiflächen, die eine besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung haben(insbesondere im Bereich des Wald- und Wiesengürtels), sind jedoch grundsätzlich von Freiflächen-PV-Anlagen freizuhalten. Standorte in Naherholungsgebieten übergeordneter Bedeutung, insbesondere bereits geplante Weiterentwicklungen des Grüngürtels(z. B. Norbert-ScheedWald), bedürfen einer besonders intensiven Prüfung. Ob auf den übrigen Grün- und Freiflächenkategorien eine Genehmigung für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage erteilt werden kann, wird im Einzelfall nach den entsprechenden Rechtsmaterien (z. B. Naturschutzrecht und Baurecht) entschieden. Die Sonnenstrom-Offensive unterstützt bei der Identifikation geeigneter Flächen zur Vermeidung von Nutzungskonflikten. Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen dafür werden erforderlichenfalls eingeleitet. 140 – PLANEN FÜR DIE ENERGIEWENDE Standorte für den Energie-Infrastrukturausbau Wo erforderlich, werden zusätzliche technische Energieinfrastrukturen auch auf Flächen außerhalb des Siedlungsgebiets errichtet(z. B. Großanlagen wie Umspannwerke, Großspeicher, TiefengeothermieAnlagen, Großwärmepumpen, Elektrolyseanlagen etc.). Betriebsgebiete und noch zu definierende Potenzialräume für die Energie- und Kreislaufwirtschaft sollen prioritär als Standorte dafür untersucht werden. Die genannten Flächenbedarfe sind in der Bestandsstadt zu verorten(z. B. Umspannwerke, Wärmespeicher), wenn eine örtliche Nähe zum Ort des Verbrauchs benötigt wird oder verfügbare Flächen nicht anderweitig benötigt werden. Potenziale für urbane Photovoltaikanlagen auf versiegelten oder bebauten Flächen sollen im gesamten Stadtgebiet genutzt werden, über die Genehmigung solcher Anlagen wird im Einzelfall entschieden. An der Stadtgrenze werden auch grenzüberschreitende Lösungen angestrebt. Standortanforderungen und Standortentwicklungen werden laufend dem Stand der Technik gemäß angepasst. Stadtteil-Energiekonzepte für den Klimaschutz Bei Neubauentwicklungen über 30.000 m � BruttoGrundfläche(BGF) sind Stadtteil-Energiekonzepte zu erstellen und mit den zuständigen Stellen der Stadt Wien abzustimmen. Dabei gilt es, den Bedarf an Wärme, Kälte und Strom für die Errichtung und den Betrieb von Gebäuden und Infrastruktur so gering wie möglich zu halten. Der verbleibende geringe Bedarf soll weitgehend mit erneuerbarer Energie vor Ort gedeckt werden. Im Stadtteil-Energiekonzept werden die zu erwartenden Energieverbräuche qualitativ und quantitativ erfasst, die Art des Energieversorgungssystems und die vor Ort gewonnenen Erträge beschrieben und verglichen. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Sommertauglichkeit (z. B. Temperierung, Begrünung, Durchlüftung), zum intelligenten Umgang mit Energieüberschüssen und Spitzenlasten sowie zum netzdienlichen Betrieb des Energiesystems dargestellt. Auch die Themen Ressourcenschonung, Kreislaufwirtschaft und Minimierung der eingesetzten Energie finden Berücksichtigung. Stadtteil-Energiekonzepte sind so auszuführen, dass sie die jeweils vorhandenen Möglichkeiten angemessen ausschöpfen. Was uns sonst noch anleitet WIENER KLIMAGESETZ Mit dem Wiener Klimagesetz bekennt sich die Bundeshauptstadt Wien zu ihren Klimazielen wie der Klimaneutralität 2040 und verankert ihre Ziele, Instrumente und Governance-Strukturen. Damit zählt Wien international zur Gruppe der Vorreiterinnen und hebt damit auch die Strategiedokumente Smart Klima City Strategie Wien und Wiener Klimafahrplan auf eine neue Ebene. Zieldimensionen des Wiener Klimagesetzes sind neben dem Klimaschutz auch Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft. Das bedeutet, Wien verpflichtet sich gesetzlich dazu, seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und seine Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit an die Auswirkungen der Klimakrise sowie die Kreislaufwirtschaft in der Stadt zu stärken. Diese Vorgaben wurden umfassend in den Planungsüberlegungen des Wien-Plans aufgegriffen. WIENER KLIMAFAHRPLAN Mit dem Klimafahrplan hat Wien die zentralen Hebel zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 benannt – etwa die Senkung des Energieverbrauchs, die Nutzung erneuerbarer Heizformen, die Umstellung des Produktionssektors von fossiler auf erneuerbare Energieversorgung und die Sicherstellung des Ausbaus der Versorgung mit Fernwärme aus erneuerbaren Quellen. Der Wien-Plan übersetzt den Klimafahrplan Wien in Zielsetzungen für die Stadtplanung. KONZEPT„RAUS AUS GAS – WIENER WÄRME UND KÄLTE 2040“ Mit dem Konzept„Raus aus Gas – Wiener Wärme und Kälte 2040“ wurden die Umsetzungsschritte für einen Ausstieg aus fossiler Energie in der Wärme- und Kälteversorgung festgelegt. Der Wien-Plan unterstützt die Umsetzung des Konzepts mit den Mitteln der Stadtplanung. Das Umsetzungsprogramm„Raus aus Gas“ baut darauf auf und setzt die einzelnen Schritte für den Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung. WIENER WÄRMEPLAN 2040 Der Wiener Wärmeplan 2040 zeigt auf, welche Form der Wärmeversorgung in den unterschiedlichen Stadtteilen bis 2040 angestrebt wird. Unterschieden werden dabei drei Hauptkategorien, nämlich Gebiete, in denen eine Fernwärmeversorgung am besten geeignet ist, Gebiete, in denen lokale oder nachbarschaftliche Wärmenetze am zielführendsten sind, und Gebiete, in denen eine gebäudeeigene klimaneutrale Wärmeversorgung empfohlen wird. PLANEN FÜR DIE ENERGIEWENDE – 141 Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Das haben wir vor – Maßnahmen für die Wiener Stadtentwicklung Die Stadt Wien ist mit ihren Dienststellen, Fonds und Unternehmen eine sehr leistungsfähige Organisation und somit in der Lage, die Stadtentwicklung maßgeblich zu steuern. Mit dem in diesem Abschnitt beschlossenen Programm werden die Maßnahmen benannt, die die Stadt im Geltungszeitraum des WienPlans im eigenen Wirkungsbereich umsetzen wird. Der Auftrag, dieses Programm zu realisieren, richtet sich an alle Stellen bzw. Einrichtungen der Stadt und wird infolge des Beschlusses des Wien-Plans in der Verwaltung koordiniert und umgesetzt. Ein begleitendes Monitoring sorgt für eine regelmäßige Information über den Bearbeitungsstand. Die Maßnahmen sind in vier Typen gegliedert: 1. Investitionen sind Vorhaben, bei denen die Stadt direkt unter Einsatz öffentlicher Mittel in die Stadtentwicklung eingreift. 2. Instrumente dienen der Präzisierung von Rahmenbedingungen für Planungen. 3. Planungsgrundlagen helfen dabei, wichtige Anforderungen systematisch zu berücksichtigen. 4. Prozesse dienen der effizienten und korrekten Durchführung komplexer Aufgaben im Rahmen der Stadtentwicklung. DAS HABEN WIR VOR – 143 Stadt Wien / Christian Fürthner Investitionen Die Stadt Wien ist in der Eigentümerrolle selbst für den Ausbau und das Management großer Teile des Stadtgebiets verantwortlich, vor allem für den öffentlichen Raum, aber auch für viele Flächen und Einrichtungen darüber hinaus. Durch öffentliche Investitionen in die Verbesserung und Erneuerung dieser Flächen tragen alle grundverwaltenden Stellen der Stadt unmittelbar zu wichtigen Entwicklungsschritten der Stadt bei. Die nachfolgenden Maßnahmen haben vorwiegend investiven Charakter. Den öffentlichen Raum klimagerecht umbauen • 144 – DAS HABEN WIR VOR • 30 Beserlparks XL: Beserlparks und daran angrenzende Straßenräume werden in den nächsten 10 Jahren mit der Initiative Beserlparks XL systematisch flächenmäßig erweitert, qualitativ aufgewertet und besser an das Freiraumnetz angebunden. Dabei werden Projekte in jenen Grätzln priorisiert, die derzeit über wenig Freiräume verfügen, von sommerlicher Überwärmung betroffen sind oder in denen besonders viele in besonderem Ausmaß von Hitze betroffene Menschen leben. Bis 2035 sollen etwa 30 Beserlparks XL umgesetzt werden. • Klimafitte Umgestaltung des Straßenraums: Zusätzlich zu den Wiener Gartenstraßen werden Straßenräume klimafit umgestaltet, sofern es nicht einer unbedingt erforderlichen überörtlichen Verkehrsfunktion entgegensteht. Dort wird Platz für aktive Mobilität, Begrünung, Beschattung und konsumfreie Verweilorte im Freien geschaffen, analog zum Pilotprojekt Supergrätzl Favoriten. Durchzugsverkehr und Stellplätze werden durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen gem. den Zielen der Smart Klima City Strategie Wien und des Klimafahrplans reduziert. Gebiete, die von sommerlicher Überwärmung besonders betroffen und mit Grünräumen unterversorgt sind, werden priorisiert. •• Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder: Bei wichtigen ÖV-Knotenpunkten und -Endstationen werden sichere, praktikable und ausreichend dimensionierte Abstellmöglichkeiten bereitgestellt und vorhandene, wenn nötig, verbessert. • Fortsetzung der Gewässerrenaturierung und Ausweitung des freien Uferzugangs: Der öffentliche Zugang zu Gewässern wird in den kommenden Jahren ausgeweitet und der Rückbau von hart verbauten Uferbereichen forciert. Die Renaturierung der Liesing und weiterer Wienerwaldbäche wird fortgeführt. Die Dotation zur Erhaltung der Lobau wird weiterentwickelt, um durch die Zuleitung die Austrocknung zu verhindern. Bis 2035 sollen weitere rund 20 km Gewässeruferbereiche renaturiert werden. Den öffentlichen Verkehr weiterentwickeln • Beschleunigung des Oberflächen-ÖV und hohe Qualität an den Haltestellen: Der öffentliche Verkehr an der Oberfläche wird konsequent und systematisch beschleunigt. Besonders an Kreuzungen sollen ÖV-Fahrzeuge Vorfahrt erhalten – es gilt das Prinzip„Halten nur an der Haltestelle“. Haltestellen im Straßenraum werden auf ein durchgängig hohes Qualitätsniveau gehoben: breite Wartebereiche für Fahrgäste, Beleuchtung, Einsehbarkeit, Dachbegrünung, Begrünung und Beschattung, möglichst mit Bäumen. • Ausbau von öffentlich zugänglichem Bedarfsverkehr: Öffentlich zugänglicher Bedarfsverkehr (Anrufsammeltaxi, Rufbussystem, WienMobilHüpfer) soll künftig zur Erhöhung der Versorgungsqualität in Gebieten mit geringer Nachfrage eingesetzt werden. Die Angebote werden primär in Gebieten am Stadtrand, in denen der reguläre (Linien- bzw. Fahrplan-)Betrieb mit Bussen aus Kosten- oder Effizienzgründen nicht umsetzbar ist, etabliert werden. Auch ein stadtgrenzenüberschreitender Einsatz wird geprüft. Infrastruktur für umweltfreundlichen Individualverkehr ausbauen • • Ausbau des Sharing-Angebots WienMobil: Bis 2035 sollen 90% der Wiener Bevölkerung in unter 500 m Gehentfernung vom Wohnort eine WienMobil-Station auffinden können. Das Angebot soll auf Basis einer Evaluierung der ersten Ausbauphase angepasst und ausgebaut werden. Für dieses Basisangebot werden folgende Fahrzeugzahlen unter der Dachmarke WienMobil als Richtwerte formuliert: – 10.000 WienMobil-Fahrräder(inkl. Lastenräder) – 1.000 WienMobil-Autos(Pkw und Kleintransporter) Die Stadt Wien stellt so ein öffentlich zugängliches, leistbares und langfristig verfügbares SharingBasisangebot bereit. WienMobil dient weiters als zentrale, digitale Sharing-Plattform und wird durch private Angebote ergänzt. • Ausbau der E-Ladeinfrastruktur: Die Anzahl an Ladepunkten für E-Fahrzeuge wird erhöht und bedarfsgerecht ausgebaut. Für den Ausbau sollen vorwiegend Garagen und Flächen im halböffentlichen Raum(z. B. Parkplätze des Einzelhandels) herangezogen werden. Um dies zu ermöglichen, werden Vorschriften angepasst und unterstützende Maßnahmen entwickelt. Im Sinne einer Grundversorgung wird auch eine(Schnell-)Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung von Ausschlusskriterien, um die Verkehrsberuhigung langfristig sicherzustellen, errichtet. Die Nutzung dieser Ladepunkte soll auf eine möglichst effiziente und hohe Auslastung abzielen. Investitionen in zeitgemäße Betriebsstandorte lenken • Ertüchtigung der infrastrukturellen Ausstattung und Klimaanpassung in Betriebsgebieten: Für Wiener Betriebsgebiete werden infrastrukturelle Standards definiert und für Betriebsgebiete, die diese nicht erfüllen, Maßnahmen zur schrittweisen Nachrüstung entworfen. Aspekte wie Stromversorgung und nachhaltige Wärme- und Kältequellen für die betriebliche Nutzung, lokale Energieerzeugung und-speicherung, Versorgung mit Grüngas, IT-Infrastruktur, Erreichbarkeit im erweiterten Umweltverbund mit attraktiven Fuß- und Radwegen, Gestaltung des öffentlichen Raums und Nahversorgung sollen berücksichtigt werden. Weiters sollen auch in Betriebsgebieten die Folgen der Klimakrise, vor allem für die Beschäftigten, lokal abgefedert werden. Bei Neu- und Umbauten werden – insbesondere in gewerblichen Mischgebieten – Bauwerksbegrünung, begrünte Flachdächer, Baumpflanzungen, Beschattungen, eine geringe Zahl von Stellplätzen an der Oberfläche, Regenwassermanagement und technische DAS HABEN WIR VOR – 145 Versickerungen eingefordert und mikroklima• wirksame bestehende Grünelemente möglichst integriert. Auch der öffentliche Raum für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in Betriebsgebieten soll zielgerichtet verbessert werden. Die Ansprüche der Unternehmen für betriebliche Veränderungen, Erweiterungen, Nachverdichtung und Modernisierung am Standort müssen dabei berücksichtigt werden. • Bürostandorte mit Erneuerungsbedarf: Standorte, die für eine Büronutzung grundsätzlich geeignet sind, jedoch aktuell Defizite aufweisen, sollen ermittelt werden. Darauf aufbauend werden Verbesserungspotenziale identifiziert und Handlungsfelder vorgeschlagen. Dazu können z. B. die Aufwertung des öffentlichen Raums und dessen Gestaltung, Klimaanpassungsmaßnahmen oder die Verbesserung der Erreichbarkeit im Umweltverbund bzw. ergänzende Mobilitätsangebote zählen. • • Prüfung eines Gewerbehöfe-Programms für Wien: Gewerbehöfe ermöglichen kleinindustrielle Fertigung und Gewerbenutzung in gut integrierten Lagen in mehrgeschoßigen Gebäuden, werden jedoch bislang vom Immobilienmarkt nur unzureichend angeboten. Städte in anderen Ländern betreiben daher seit vielen Jahren Gewerbehofprogramme. Die Stadt Wien prüft die Entwicklung eines Programms für vertikal verdichtete Gewerbeimmobilien. Dabei werden sowohl Potenziale für öffentlich-private Partnerschaften als auch für privat finanzierte Gewerbehöfe betrachtet. • Errichtung von modernen Spezialimmobilien: Spezifische unternehmerische Gruppen(z. B. F&E, Life Sciences, Start-ups, produzierende Kleinunternehmen) benötigen besondere Rauminfrastrukturen. Der Immobilienmarkt bietet derartige Lösungen in Wien derzeit nur unzureichend an. Durch die Errichtung bzw. Forcierung von Laborgebäuden, Technologiezentren, Gewerbehöfen u. ä. werden nachhaltig flexibel nutzbare Raumlösungen geschaffen. Diese leisten einen Beitrag zur Reduktion des Bodenverbrauchs, setzen marktrelevante Impulse für den Standort Wien und bilden eine wichtige Voraussetzung für einen wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaftsstandort. Stadt Wien / Christian Jost 146 – DAS HABEN WIR VOR Instrumente Stadtentwicklung muss oft mit einer Vielzahl neuer Fragestellungen und Herausforderungen umgehen. Dafür müssen entsprechende Instrumente geschaffen und in das Verwaltungshandeln integriert werden. Dadurch werden neue Regelungen und Gesetze, aber auch die Weiterentwicklung bestehender Instrumente notwendig. Die nachhaltige Siedlungsentwicklung aktiv steuern • • Evaluierung und Weiterentwicklung bodenpolitischer Instrumente zur Stärkung des Grünraums: Bodenpolitische Instrumente zur Erhöhung der Verfügbarkeit von Grundflächen für den Ausbau des Grüngürtels und Freiraumnetzes werden bei Bedarf weiterentwickelt. Dadurch soll die rasche und zeitgerechte Realisierung der Stadterweiterungsgebiete gem. dem Leitbild Siedlungsentwicklung sichergestellt werden. • • Durchführung stadtklimatologischer Detailanalysen: Städtebauliche Vorhaben können sich auf das lokale Stadtklima auswirken. Allfällige Auswirkungen von Projekten sollen in der Planungsphase bereits möglichst frühzeitig betrachtet und in die Überlegungen einbezogen werden. Die Stadtplanung entwickelt mit anderen Expert*innen der Stadt eine Vorgehensweise, die eine verbindliche und frühzeitige Betrachtung stadtklimatologischer Auswirkungen – nötigenfalls in Form von stadtklimatologischen Detailanalysen – sicherstellt. Die Weiterentwicklung bestehender Quartiere vorantreiben • Stärkung der Anreize für bauliche Weiterentwicklungen: Insbesondere, wenn ein Gebäude saniert wird oder der Austausch des Wärmesystems erfolgt, sollen vermehrt Anreize für die Weiterentwicklung von Bestandsgebieten geschaffen werden. Bauvorhaben, die durch Nachverdichtung leistbaren Wohnraum schaffen, werden unterstützt. • Weiterentwicklung der Instrumente zur Stärkung der Quartiersebene mit besonderem Fokus auf Bestands- und Sanierungsgebiete: Instrumente zur Stärkung der Quartiersebene wie Stadtteilmanagement, liegenschaftsübergreifende Koordination der Erdgeschoßzonen, Qualitätsbeirat etc. werden in Neubaugebieten bereits häufig erfolgreich angewandt. Auch in Bestandsgebieten soll die Unterstützung der Planung auf Quartiersebene verbessert werden, insbesondere dort, wo die Erneuerung der Wärmeversorgung, besonderer Sanierungsbedarf, Neubaupotenzial oder andere liegenschaftsübergreifende Planungen Entwicklungsimpulse setzen. Aufbauend auf bestehenden Initiativen wie WieNeu und den Gebietsbetreuungen Stadterneuerung werden Instrumente(weiter-)entwickelt, die die liegenschaftsübergreifende Nutzung von Räumen, Stellplätzen und anderen Infrastrukturen fördern. Ansatzpunkte dafür bieten quartiersbezogene Erdgeschoßkonzepte/-pläne bzw. „Sockelzonenkonzepte“. Den Erhalt des Gebäudebestands weiter stärken • Berücksichtigung des Faktors Ressourcenschonung: Gebäude sollen möglichst lange ihrem Zweck dienen. Ist dies nicht mehr möglich, gilt: Umbau vor Abbruch und Neubau. Aufbauend auf den Schutzmaßnahmen zum Erhalt der gründerzeitlichen Bausubstanz sollen auch für Gebäude anderen Baualters Instrumente geprüft und entwickelt werden, die diesem Grundsatz Rechnung tragen. So soll nicht mehr nur das Alter bzw. die baukulturelle Bedeutung von Gebäuden, sondern auch der Faktor Ressourcenschonung einbezogen werden. Mit den Ressourcen Boden, Naturraum und Wasser schonend umgehen • Präzisierung der Vorgaben für Ausgleichsflächen: Für das Management von Ausgleichsflächen(gem. Rechtsgrundlagen wie dem Wiener Naturschutzgesetz oder dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) werden die Vorgaben präzisiert. Weiters werden Möglichkeiten zum Aufbau eines Ausgleichsflächenpools(Landschaftskonto) sondiert, um geeignete Flächen vermitteln bzw. zur Verfügung stellen zu können. Nicht ortsgebundene Ersatzmaßnahmen zu Infrastrukturprojekten sollen so besser regional aufeinander abgestimmt und DAS HABEN WIR VOR – 147 gebündelt werden und dadurch einen Mehrwert für eine geordnete Landschaftsentwicklung leisten. Eine Zusammenarbeit mit dem Land Niederösterreich wird angestrebt. • Weiterentwicklung von Maßnahmen zum sorgsamen Umgang mit der Ressource Boden: Es werden Ansätze geprüft, um im Zuge von Bauvorhaben entnommene Böden in größtmöglichem Umfang vor Ort wieder einsetzen zu können(nachhaltiges Bodenmanagement) sowie den Verlust von Bodenfunktionen im Rahmen von Bauvorhaben so gering wie möglich zu halten. • Neue Konzepte für den Wirtschaftsverkehr entwickeln • Erarbeitung eines Masterplans Urbane Logistik: Ein„Masterplan Urbane Logistik“ wird mit dem Ziel erarbeitet, den Wirtschaftsverkehr innerhalb des Stadtgebiets bis 2030 weitgehend CO � -frei zu gestalten. Der Masterplan soll die EU-Kriterien eines SULP(Strategic Urban Logistic Plan) erfüllen. • Den motorisierten Individualverkehr steuern • Einführung einer Zufahrtsregelung zur Verkehrsberuhigung der Innenstadt: Kfz-Einfahrten in den 1. Bezirk werden reduziert, indem Zufahrten ergänzend zum Parkraummanagement in Form eines elektronischen, kamerabasierten Systems geregelt werden. Die Ein- und Ausfahrt zu öffentlichen Garagen sowie für kurzzeitige Aufenthalte(insbesondere das Holen und Bringen mobilitätseingeschränkter Personen) bleiben weiterhin gewährleistet. • Weiterentwicklung des Parkraummanagements: Aufbauend auf das Zufahrtsregelungsmodell zur Verkehrsberuhigung der Inneren Stadt und die flächendeckende Kurzparkzone soll ein Stufenplan für die Weiterentwicklung des Parkraummanagements ab 2026 konzipiert und in den folgenden Jahren schrittweise umgesetzt werden. Maßnahmen wie z. B. die Verkleinerung der Berechtigungszonen für das Parkpickerl werden untersucht. Auch die Tarifgestaltung des Parkraummanagements wird auf unterschiedliche Aspekte bzw. Faktoren hin geprüft, wie etwa die Fahrzeuggröße und die Treibhausgasemissionen. • Reduktion des Durchzugsverkehrs: Wien wird ordnungspolitische Maßnahmen zur Reduktion des Durchzugsverkehrs(Kordonerhebung 2022: ca. 74.000 Fahrzeuge ohne Lkw bzw. rund 94.000 Personen) sowie des Pendler*innenverkehrs erarbeiten. Ein weiterer zentraler Baustein für die Reduktion des Durchzugsverkehrs, die Entlastung der Ortskerne und die Realisierung von Stadtentwicklungsgebieten im Nordosten Wiens sind infrastrukturelle Maßnahmen des Bundes wie die S1-Spange. Die Energie- und Wärmewende unterstützen • Ausbau und Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur für die Wärme- und Energiewende: Die Dekarbonisierung des Energiesystems und die damit verbundene Nutzung erneuerbarer Energieträger erfordern die Weiterentwicklung der Stromnetze, den Ausbau der Fernwärmenetze bzw. die Errichtung lokaler Wärmenetze. Ebenfalls wird der Einsatz von Energiespeichern und Erdwärmesonden eine wichtige Rolle spielen. Daher werden die daraus resultierenden räumlichen Anforderungen und baulichen Maßnahmen im Zuge der Entwicklung und Umgestaltung öffentlicher und stadteigener Flächen berücksichtigt. • Forcierung von Erdsonden: Bei der Neu- und Umgestaltung von Flächen und bei Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden der Stadt Wien soll die Errichtung von Erdsonden – vorrangig unter Gebäuden und befestigten Flächen – zur Versorgung mit Wärme und Kälte unterstützt werden. Dabei sollen nach Möglichkeit auch umliegende Gebäude und Gebiete mitbetrachtet werden. Bei der Planung solcher Projekte wird in Zukunft frühzeitig ein Angebot an Energieversorgungsunternehmen gestellt, um den Bedarf nach zusätzlichen Erdsonden zu prüfen und im Falle einer positiven Einschätzung entsprechende vertragliche Regelungen mit der Stadt Wien abzuschließen. Weiters wird bei Neubauprojekten in Gebieten mit lokalen Wärmenetzen in Zukunft standardmäßig die Möglichkeit zur Errichtung von Erdsonden auf Grundstücken der Stadt Wien – vorrangig unter Gebäuden und befestigten Flächen – überprüft. Entsprechende rechtliche Vorgaben dafür werden geschaffen. Die Entscheidung zur Errichtung von Erdsonden erfolgt in Abstimmung mit den Wiener Stadtwerken und anderen lokalen Netzbetreibern. 148 – DAS HABEN WIR VOR Planungsgrundlagen Damit wesentliche raumrelevante Aspekte systematisch in Planungsprozessen Berücksichtigung finden, werden Planungsgrundlagen wie beispielsweise Handlungsanleitungen, Handbücher, Qualitätskriterien, Methoden oder Leitfäden erarbeitet. Planungen im Sinne der Stadt der kurzen Wege steuern • Evaluierung und Weiterentwicklung der Festlegungen für Nicht-Wohnnutzungen: Nutzungsvielfalt ist eine wesentliche Strategie, Stadtviertel attraktiv zu machen, und Voraussetzung für die „Stadt der kurzen Wege“. Daher werden die Erfahrungen mit der Anwendung von Vorgaben für die Nicht-Wohnnutzung anhand bestehender bzw. bereits umgesetzter Projekte evaluiert. Gegenstand dessen ist die Definition der nötigen Flächenanteile sowie Größen und Flächencharakteristika für NichtWohnnutzungen in Stadtquartieren. Faktoren wie Zentralität bzw. Erschließung, Ausstattung der Umgebung, bauliche Dichte sowie Einzugsbereich bzw. Größe des Stadtentwicklungsvorhabens werden berücksichtigt. Der Aspekt der vielfältigen Verwendbarkeit der Flächen und einer langen Nutzungsdauer der Gebäude ist ebenfalls zentral. • Erstellung eines Pilot-Zentrenentwicklungsleitbilds und eines Qualitätenkatalogs für Zentren: Das Instrument Zentrenentwicklungsleitbild soll anhand eines bestehenden Zentrums der Kategorie„Stärkung und Erneuerung“ als Pilotprojekt erprobt und anhand dessen sollen inhaltliche sowie prozessuale Vorgaben präzisiert werden. Die Erarbeitung erfolgt in kooperativer Art zwischen Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, öffentlicher Hand und Bewohner*innen und beinhaltet eine Stärken-Schwächen-Erhebung sowie eine Umfeld-, Zielgruppen- und Bedarfsanalyse. Daraus abgeleitet werden Entwicklungsleitlinien für die Weiterentwicklung des Zentrums, die den Handlungsrahmen für alle beteiligten Akteur*innen sowie konkrete Maßnahmen darstellen. Das Pilotprojekt soll außerdem erste Aussagen für den Qualitätenkatalog für die Weiterentwicklung bestehender und die Etablierung neuer Zentren generieren. Der Qualitätenkatalog bildet die Basis für die Formulierung von weiteren Zentrenentwicklungsleitbildern und soll Indikatoren als Grundlage für Planungsprozesse umfassen. Vorgesehen sind darin u. a. qualitative Aussagen zur Sockelzone, Aussagen zu Anteilen der Nutzungen und der Methodik zur Implementierung von Nutzungsmischung, qualitative Aussagen zur Gestaltung öffentlicher Räume und Aussagen zur Mobilität. • Weiterentwicklung der Raumverträglichkeitsprüfung: Die bestehende Praxis und Methodik der Raumverträglichkeitsprüfungen wird insbesondere hinsichtlich der Beurteilung der Auswirkungen von neuen Einkaufszentren auf die Nahversorgung und den Einzelhandel in Zentren evaluiert und weiterentwickelt. Die dafür notwendigen Grundlagen, wie beispielsweise Kaufkraftstromanalysen(Untersuchung ökonomischer Indikatoren wie Kaufkraft und Konsumverhalten), Einschätzungen zu aktuellen Trends im Einzelhandel und dem Bedarf an sozialen bzw. gemeinnützigen Tätigkeiten, werden erarbeitet. Eine Kooperation mit Partner*innen wie beispielsweise der Wirtschaftskammer Wien wird angestrebt. Neue Ansätze für Planungen von Grünräumen und öffentlichen Räumen verfolgen • Prüfung der Beiträge von Projektentwickler*innen zur Aufwertung des öffentlichen Raums in der Bestandsstadt: Für Neubauprojekte in der Bestandsstadt sowie bei umfassenden Sanierungen, die mit der Schaffung von zusätzlicher Wohnnutzfläche einhergehen, wird geprüft, ob seitens der Projektentwickler*innen ein materieller oder finanzieller Beitrag zur Aus- oder Umgestaltung des öffentlichen Raums im Projektumfeld vorgesehen werden kann(z. B. Mitfinanzierung von Wiener Gartenstraßen, Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise). • Grundlagen für die Planung von Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur weiterentwickeln • Verbesserte Grundlagen für die Planung von Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur: Von den zuständigen Dienststellen der Stadt Wien werden unter Einbindung der Stadtplanung Orientierungswerte für ein adäquates Angebot an sozialer, gesundheitsbezogener und kultureller Infrastruktur entwickelt, mittels derer Aussagen zur erforderlichen Angebotsdichte für Planungsprozesse getroffen werden DAS HABEN WIR VOR – 149 können. Bei der Entwicklung der Orientierungswerte werden jedenfalls die Bevölkerungszahl, Erreichbarkeiten und Einzugsbereiche berücksichtigt. Bereits bestehende Kennzahlen werden weiterhin in Planungsprozessen herangezogen. Weiters werden unter Einbindung der Stadtplanung die verantwortlichen Dienststellen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur – unter Berücksichtigung der(sozio-) demografischen Entwicklungen(z. B. Alterung) – quantitative Aussagen für einen Katalog„Standortund Raumanforderungen der sozialen Infrastruktur“ erarbeiten. Ziel ist die Darstellung von Standort- und Raumanforderungen von den diversen Einrichtungen für unterschiedliche stadträumliche Kontexte und Einzugsbereiche. Die benannten Anforderungen werden in den konkreten städtebaulichen Planungsprozessen als Grundlage herangezogen, sind aber in den Planungsverfahren mit den örtlichen Rahmenbedingungen abzugleichen. Der Katalog soll u. a. folgende Aspekte beinhalten: – Standortkriterien: Lage, Erreichbarkeit, Einzugsbereiche, Bauplatzgröße, Umfeld, mögliche Nutzungskonflikte(z. B. Lärm), Bedarf an Freiflächen etc. – Anforderungen an Baukörper und Gestaltung: Solitärnutzung, Integrierbarkeit und Mischnutzungsmöglichkeiten, Sockelzonennutzung, Möglichkeiten zur Interaktion mit dem öffentlichen Raum, Potenziale für Mehrfachnutzung/ Synergien mit anderen Einrichtungen etc. – Raumbedarfe: erforderliche Nutzfläche(min./ max.), spezifische Anforderungen an zu integrierende Funktionen bzw. Räume(z. B. Labor, Atelier, Werkstatt, Proberaum) etc. Auf Basis insbesondere der identifizierten Orientierungswerte unterstützt die Stadtplanung außerdem die Dienststellen der sozialen und gesundheitsbezogenen Infrastruktur beim Aufbau einer Methode zur Analyse der räumlichen Verteilung ihrer Einrichtungen. Stadtteile mit Bedarf an Funktionsergänzungen können so identifiziert bzw. mögliche Synergiepotenziale(z. B. für gemeinsam zu nutzende Flächen unterschiedlicher Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in räumlicher Nähe) aufgezeigt und in Stadtplanungsprozesse gezielt eingebracht werden. • Verstärkte Abstimmung von Gesundheitsplanung und Stadtplanung: Basierend auf dem durch die strategische Gesundheitsplanung koordinierten fachlichen Austausch zwischen Gesundheitsplanung und Stadtplanung wird die Aktualisierung des Regionalen Strukturplans Gesundheit (RSG Wien 2030) unterstützt, die im Wien-Plan definierten Stadterweiterungsgebiete werden in die Bearbeitung einbezogen und im Rahmen von Stadtentwicklungsprozessen wird darauf aufgebaut. Weiters stehen die Identifikation von Synergien und die laufende Evaluierung von Bedarfsabschätzungen, Strategien und Konzepten der Primärversorgung zwischen den involvierten Akteur*innen wie der strategischen Gesundheitsplanung, Sozialversicherungsträgern, Ärztekammer, Stadtplanung sowie weiteren relevanten Akteur*innen im Fokus. • Räumliche Anforderungen der alternden Gesellschaft: Durch den in den nächsten Jahrzehnten stark steigenden Anteil der älteren und alten Personen verändern sich auch die Anforderungen an das Wohnen und das Wohnumfeld. Bedürfnisse der sehr heterogenen alternden Stadtgesellschaft werden daher mit Fokus auf die raumrelevanten Themenstellungen Wohnen, Mobilität, Grün- und Freiräume, Nahversorgung sowie soziale Infrastruktur, insbesondere Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, identifiziert. Aufbauend darauf werden die Handlungserfordernisse für die Weiterentwicklung bestehender und die Planung neuer Stadtteile definiert. Ziel ist es, so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben bzw. aktives, gesundes Altern im Wohngrätzl zu ermöglichen und die dafür erforderlichen räumlichen Rahmenbedingungen inkl. geeigneter Wohnformen zu schaffen. Anforderungen der Energiewende planerisch berücksichtigen • Regeln für Anlagen für erneuerbare Energien in der Bestandsstadt und der Stadterweiterung: Die Raumansprüche für erneuerbare Energien(z. B. Energiezentralen, Erdsonden) müssen in Planungsprozessen frühzeitig berücksichtigt und in städtebauliche Leitbilder, Masterplanungen bzw. Wettbewerbe integriert werden, um die Nutzung von Grünräumen für die Energiegewinnung zu minimieren. Daher werden Vorsorgeflächen für Energiezentralen(z. B. Umspannwerke, Trafostationen, Gebietsumformer für Fernwärme, Heizzentralen) festgelegt, die – wenn später nicht benötigt – prioritär für die Grün- und Freiraumversorgung genutzt werden können. Für alle Arten von Projekten wird ein Kriterienkatalog für den Umgang mit diesen Raumansprüchen entwickelt. Die erforderliche Infrastruktur für die Elektrifizierung des Verkehrs- und des Wärmesektors (Trafostationen) sowie den Ausbau der Fernwärme (Fernwärme-Gebietsumformer) soll weiterhin in Gebäuden vorzugsweise in Kellergeschoßen, Garagen und Nebenräumen untergebracht werden. Erdsonden unter Grün- und Freiflächen(z. B. Parks) müssen mit entsprechendem Substrat überdeckt werden, um Baumpflanzungen bzw. die Ausgestaltung nicht einzuschränken. Detailregelungen dazu werden durch den Magistrat in Zusammenarbeit mit den Wiener Stadtwerken bzw. den Wiener Netzen ausgearbeitet. • Entwicklung von Qualitätsstandards für großflächige Anlagen für erneuerbare Energien auf Freiflächen: Es werden Qualitätsstandards für beispielsweise großflächige Photovoltaikanlagen im Grünraum entwickelt. Diese sollen räumlich 150 – DAS HABEN WIR VOR konzentriert und unter Berücksichtigung des Landschaftsbilds und der Biodiversität errichtet werden. Es gilt, einen möglichst geringen Aufwand der Netzintegration zu erzielen. Bei Standorten für Anlagen für erneuerbare Energien in Landschaftsschutzgebieten ist zu beachten, dass die Funktionen dieser Gebiete nicht maßgeblich beeinträchtigt werden. Auch in anderen Grünräumen ist insbesondere die permanente Flächeninanspruchnahme durch Anlagen zu minimieren. • • Bedarfsabschätzung und Festlegung grüngasversorgter Industriegebiete: Nur in Teilen des im Leitbild Wirtschaft und Arbeit ausgewiesenen industriell-gewerblichen Gebiets wird auch langfristig„grünes Gas“ aus dem Netz in Form von Biogas, grünem Wasserstoff oder synthetischem Methan für Hochtemperaturanwendungen bereitgestellt werden. Die Stadt Wien wird den Bedarf zukünftig mit„Grüngas“ zu versorgender Betriebsgebiete ermitteln und dabei u. a. folgende Aspekte berücksichtigen: Betriebe/ Branchen mit langfristigem Gasbedarf, Höhe des Gasbedarfs, voraussichtlicher Flächenbedarf solcher Betriebe. Darauf aufbauend erfolgen die Festlegung grüngasversorgter Betriebsgebiete und die Entwicklung der nötigen Planungs- und Umsetzungsprozesse. Erneuerbare-Energie-Potenziale sollen standardmäßig mitbetrachtet und mobilisiert werden. Stadt Wien / Christian Fürthner DAS HABEN WIR VOR – 151 Prozesse Angesichts der Größe der Wiener Stadtverwaltung und ihrer Unternehmen ist die präzise und innovationsorientierte Betrachtung von Prozessen notwendig, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Stadtentwicklung haben. Da Stadtentwicklung eine Querschnittsmaterie ist, die in viele Aufgabenbereiche hineinwirkt, sind für die effiziente und korrekte Durchführung komplexer Aufgaben der Stadtentwicklung neue bzw. adaptierte Vorgehensweisen innerhalb der Stadtverwaltung nötig, die in diesem Abschnitt verankert werden. Mit den neuen Anforderungen an den öffentlichen Raum umgehen • • Lokale Koordinationsstrukturen für Zentren mit Erneuerungsbedarf: Zur Unterstützung der Aufwertung bestehender Zentren sind lokale Koordinationsstrukturen erforderlich. Diese übernehmen Aufgaben wie Mobilisierung lokaler Stakeholder*innen in enger Partnerschaft mit den Bezirken und der Stadt, Erarbeitung eines Zentrenentwicklungsleitbilds, Umsetzung von Aufwertungsmaßnahmen, Beteiligungsprozesse, Öffentlichkeitsarbeit, Initiierung von Umsetzungspartnerschaften, Unterstützung von innovativen Immobilienprojekten und Entwicklung von Anreizund Förderinstrumenten für die Aktivierung und gemeinsame Verwaltung zusammenhängender Sockelzonenbereiche etc. In sechs Haupt- und Quartierszentren mit Erneuerungsbedarf wurden dafür bereits sogenannte„Geschäftsquartiere“(im Rahmen eines Projekts der Wirtschaftsagentur Wien mit einer Laufzeit von drei Jahren) etabliert. Nach der Evaluierung dieser ersten Phase soll das Modell ggf. adaptiert und weitergeführt werden. Mittelfristig sollen derartige Koordinationsstrukturen in weiteren bestehenden Zentren mit Erneuerungsbedarf(aktuell 10 Hauptzentren und 8 Quartierszentren) etabliert werden. Auch für neue Zentren werden solche Modelle angestrebt. • • Die Weiterentwicklung urbaner Zentren Wiens aktiv unterstützen • Frühzeitige Identifikation von Leerstandstendenzen in Zentren: Um Leerstandstendenzen in den Erdgeschoßzonen von Zentren frühzeitig zu identifizieren, wird der regelmäßige Wissensaustausch zwischen Wirtschaftsagentur Wien, Wirtschaftskammer Wien, lokalen Akteur*innen und der Stadtplanung weiter intensiviert. Wird in einem Zentrum eine starke Dynamik im Bereich des Leerstands bzw. des Betreiber*innenwechsels beobachtet und ein akuter Handlungsbedarf identifiziert, sollen in Folge geeignete finanzielle, organisatorische oder strukturelle Unterstützungsmaßnahmen erarbeitet werden. Die Nutzung von Flächen und Gebäuden optimieren • Weiterentwicklung des Aufgabenbereichs Mehrfachnutzung: Die Mehrfachnutzung u. a. von öffentlichen Bildungs- und Freizeitinfrastrukturen soll weiter ausgeweitet und so das(Frei-)Raumangebot bei vergleichsweise geringem Ressourcenaufwand erhöht werden. Potenziale für Mehrfachnutzung 152 – DAS HABEN WIR VOR werden bereits in städtebaulichen Planungsprozessen berücksichtigt. Insbesondere für Einrichtungen der sozialen und kulturellen Infrastruktur ist die weitere Verbesserung der organisatorischen und räumlichen Rahmenbedingungen durch die zuständigen Dienststellen entscheidend. Auch in anderen Bereichen, wie etwa der Logistik, könnten durch die Mehrfachnutzung von Flächen(etwa Parkplätzen) wertvolle Synergien gehoben werden. Auf die Kooperation in der Stadtregion fokussieren • • Weiterentwicklung von Vor-, Zwischen- und Nachnutzungsmodellen: Die Kreative Räume Wien GmbH unterstützt im Auftrag der Stadt Wien die Kreativwirtschaft, Kunst- und Kulturinitiativen sowie gemeinnützige Initiativen bei der temporären Vor-, Zwischen- und Nachnutzung von Räumen. Dabei übernimmt sie die Vermittlungs-, Beratungsund Vernetzungsrolle. Die Aktivitäten der Kreativen Räume Wien sollen weitergeführt und weiterentwickelt werden. Ein Maßnahmenpaket, um die rasche Aktivierung von Leerstand zu unterstützen, soll umgesetzt werden. • Im Bereich Mobilität werden sektorale Zielvorgaben, Maßnahmen zur Reduktion der Verkehrsstärke an der Stadtgrenze sowie Pilot- und Leitprojekte mit Partner*innen in der Metropolregion entwickelt und umgesetzt. Regionale Handlungsfelder sind der Personenverkehr(Pendel- und Freizeitverkehr, Durchzugsverkehr), das betriebliche Mobilitätsmanagement sowie Wirtschaftsverkehr und Logistik, etwa nach dem Vorbild des Kooperationsprojekts„Logistik 2030+“. Stadtgrenzenüberschreitende Umsetzungsprojekte wie Stadtregionalbahnen und Radlangstrecken sollen durch die gemeinsame Erarbeitung zwischen Wien, Niederösterreich und den Nachbargemeinden Bedienungsstandards, Planung und Durchführung sicherstellen. Es sollen weiterhin grenzüberschreitende Mobilitätskonzepte entwickelt werden, z. B. im Einzugsbereich neuer und bestehender U-Bahn-Endstationen. • Erarbeitung der strategischen Leitlinie für die Wirtschaftskooperation in der Metropolregion: Die Stadtplanung und das Wirtschaftsressort der Stadt Wien erarbeiten eine strategische Leitlinie für die Wirtschaftskooperation in der Metropolregion. Sie soll aufzeigen, wie Synergiepotenziale für den Wirtschaftsstandort gehoben werden können und welche Schritte die Stadt Wien diesbezüglich plant bzw. vorschlägt. Dabei können u. a. folgende Themen und Fragestellungen adressiert werden: gemeinsame Absicherung der Logistikfunktionen für die Region, bundesländerübergreifende Entwicklung von Betriebsgebieten, Infrastrukturen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft etc. DAS HABEN WIR VOR – 153 Stärkung und Weiterentwicklung bestehender Zentren Einzelhandels Steuerun tie g r d s e b s e gr z o o ßf g lä e ch n ig e en n Berücksichtigung von quar schftsflächen und -räumeneln Gemein utzung weiterentw en der ick Mehrfachn ng mit Planung von Flächenn rkte Abstimmu und Sicherung er Zentren a dorten Verstä len Infrastruktur ablierung neu wählten Stan tzungen sozia Et ausge ht-Wohnnu Zentren teile für Nic ss ins w b. i i s n ch ee lln en Mindestan Erdgesch n V o or-,ungZ smod kturen im cklung voachnutz en ffene Stru iterentwi und N Nutzungso We Klimaschutz, Klimaanpassung, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft im Wien-Plan Erhalt des Gebäu nds weit Berücksich debesta Mobil schotigung d isierung v nung imes Fakto on ungen Gebäurs Resso W St utzten G debestaurceneiteren ät rwkuic ng der k ebäude nd flä W lung in Be Anreize fü chen eiternutzung standsger baub liche bestehender ieten Stadterwei Bürogebäude b Fußabdruck (u. a. durch terungsgebiete mit gerin auliche Ausnutzung des bauliche Mindestdichte gstmöglichem ökologis Baulands bei Neuba n und angemessene chem (insbesonNutzung von Potenzialen uvorhaben) dere in Gebieten der Bauperiode 1950–199 in der Bestandsstadt 0) Unterstützung kompakter Einzelhandelsstrukturen Bodenund Flächensparen durch kompakte, urbane Siedlungsstrukturen Evaluierung und Wei Instrumente z t u e r re S n t t ä w rk ic u k n l g un d g es bo G d rü e n n r p a o u l m iti s scher gen wird technische und grüne te mitgeplant Bei großen Ne a u fe itn te tw Si tc a k d lu tv n iertel und Projek Infrastruktur für klim etriebsgebieten Bodennutzung in B Effiziente on Anl ca hg ae fn t e AnsiedlKru en isg lav ufw gie i n rts lächen rf gü ir ed ui nd der rbarer n En d e e r r geeignuee rt be aF ren Ene ung erneue Energiengw ue ngen Vorsorge f dü er erne r die Erzeug men dermenbedi iven undchaft Flächen fü Maßn lica h er I h e Rah ni at uia ft wi a r u ts en ifikation von tzung stv äo dn tebau leinte eil rig Kreisl ähiges B ebiete Ide U n n t terstü du ü r t c z h un eg hk me e n is d la u u s f t f rieg Unter Ust ntern n für kr ter Ind tteile pn re ojekt rfläc e h r e sorg n-)L ü a n g g e asv sgeb gi ie ete n be wisch n e g gr e für e ( s Z tlegu orsorg F V rgiek eo nn insb ktur für S zept .e i) n E E rt r ü haltu d Geb chti ng urch Um äudebe gung d und bau s v t o an e d s r Abr s der d tzung de un cha nterstü iewen fwirts U En der K e r r e g islau er stärk haring-M iss ft n E-Ladeinf obilität urchzugsver politischen k eb utzungsmi ungsof s f c e h nh u e n it g nd N Nutz u em Stadtv is e s r i t o räglicher, Wirtsc Individualun nsarmer haftsverkehr d r Kooperativ d e ie E M nt e w tr ic o k p l o un lr g eg v i o o n n M im a Bereich Mobilität ßnahmen für für CO � -freien Wirtschaftsverkeh ussagen zur aL uo lg ici h st eik Entwicklung tse kn oi nn zk el p . te für städt gements Parkraum e m h a r n s a duktion ehd re os rD dnungs rastruktur n A ( u S it Na ed ubau iteru rn eg Ener Ausbau vo Infrastru Stad Et rerweneuerba A Mobilitä entwicklung des hkeiten zur R nach m erung e sbau der Vorbereitung Weiter Möglic Ford 154 – Klimaschutz, Klimaanpassung, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft nd Erholungsräume) intensiv begrünte Aufenthaltsu Umsetzung von Wiener Gartenstraßen (flächig entsiegelte, mm „Raus aus G r a a s -“) Räume ebieten rfläch ce hn aftung, tzln ohngrä Ver h k ig e e Oerb be ew ei nrt ,s ickeru Rn eg gsfäenwpfa lass nzung und cv he ar ts tu lun ng g, , Baum in Betriebsg afitte öffentliche re Gebiete Ves rt b r e u s k s t e u r r u in n v g e s s g titionen (z.B. Progr ebot im öffentlichen Raum nach Inf a Diese Grafik zeigt, wie die Aspekte Klimaschutz, Klimaanpassung, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft im Wien-Plan aufgegriffen werden und fasst die unterschiedlichen Aufgaben, Vorgaben und Vorhaben zu zehn „Klimaprinzipien“ zusammen. auf prioritä BesEntsiege assung auch ndards für klim Fokussierung in W Klimaanp Sta öffe b n ei t B li Aufwer c t h u e n n g R des Neuentwic estandsun aums klungen d Forcierung ltverbu d n e d s s Umwe en s F t o rum rcierun ehm en e te g n von s Sta fü d r ein tklima m ter enrau epass m Straß ng maa ngsrau kli gnu ird Bege higung duzierenie Wien hrsberu Raum Str re ateg ntlic lh im en a City e im S ö m ffe art K w Stellpl . Zä it ez l der en Raum ge ö m ffentlich stellplätze im gsgebieten eine Dauer terweiterun iK n Stad Grünräume sichern und Freiraumkennwerte estehende ndung der Grün projekten Verpfli B chten nraum d se crA en en w ie ngs bei Neubau serung bestehender Beserlpa u rk n s X d L G – A r u ü sbau be u n n a d c Q hb u a a r li t t e ä r t S sv tr e a r ß b e e n s räume in die Parks d e u u rc n h d E A in u b sg e e zi s e t h al u t n un g g Parkfläch Bestehende Baumstandorte erhalten und Standorte für Baumpflanzungen freihalten Sicherung und Weiterentwicklung von Grünund Freiräumen in allen Stadtteilen Entwicklung zusätzlicher, großflächiger Erholungsgebiete Sta A d u tg sg eb es ie ta t l e t t u w n a g d k u Ausbau des Freiraumne r t c z h es B i e n g s r b ü e n s u o n n g de v r o e n im Str d a icht bebauten Frühes Grün als leinerer, an Straßen angelagerter Grünflächen ßenzügen oder Weitere Planungsstanda sorgsa ntwicklung rd in der Stadte men Umgang mit d von Maßnahmen z rweiterung Optim er Ressource Bod um en ierung der m Wiener S ikroklimatisch in PBerücks tadtklimaa en Situation b In g F lanu a ngen ung ichtig nalyse als G ei Planungen an Ne su sb aa denvon Luftle rundlage fü upro uje nk d Da itbahnen r Planung P dr e es tMroffen ten undchbegrü und Kaltl sverfahren ng vonas in Glkerun umfassnungen uftabfluss enden Sals Sta bahnen run anie ndard b gen ei zur Veresonde en ahm n mit bpen Maßnebietegsgrup iorisi ie kr ru ok el nim B e e s v Ö ö V besserrs von b nd Beschl bauen Qualität u ung Hitze d eunigung Hohe erschreiten in tgrenzenüb Stad komfortable Ra s Wiener Umlan SicherWe ieu nnd und bis in den ÖV aus ganz timierungen und hoch ntwicklungsgebieten ÖV-Netzop rschließung von Stadte Ausbau des öffe E ntl r i u c f h sa z m ug m än el g t l a ic x h is e e n tc.) Bedarfsverkehrs (An in Stadtrandlagen dinfrastruktur d wertige Klimaschutz, Klimaanpassung, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft – 155 Rahmenbedingungen für den Wien-Plan und die Umsetzung Der Wien-Plan orientiert sich sowohl an strategischen Vorgaben, Zielen und Abkommen, die auf globaler, nationaler und Wiener Ebene beschlossen wurden, als auch an bewährten Prinzipien, Grundwerten und Haltungen, die bereits in früheren Stadtentwicklungsplanprozessen entwickelt wurden. Diese wurden im Erstellungsprozess analysiert und haben die Zielaussagen und Regelungen des Wien-Plans beeinflusst. Auf globaler Ebene ist die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit den„Sustainable Development Goals“(SDG,„nachhaltige Entwicklungsziele“) hervorzuheben. Über die Orientierung an der Wiener Smart Klima City Strategie sind die 17 SDG in die Erstellung des Wien-Plans eingeflossen. Das in den SDG zum Ausdruck kommende breite Verständnis von Nachhaltigkeit entspricht dem Wiener Weg – besonders relevant für den Wien-Plan ist neben den Zielen„Bezahlbare und saubere Energie“,„Industrie, Innovation und Infrastruktur“ und„Maßnahmen zum Klimaschutz“ das Ziel„Nachhaltige Städte und Gemeinden“. Letzteres zeichnet sich im Verständnis der UN durch Sicherheit, Inklusion und Widerstandsfähigkeit aus. Das Pariser Klimaschutzabkommen mit dem Ziel, die vom Menschen verursachte globale Erwärmung auf maximal 2°C, nach Möglichkeit sogar auf 1,5°C zu beschränken und die globalen Treibhausgasemissionen bis Mitte des 21. Jahrhunderts auf null zu reduzieren, setzt den Rahmen für die Bemühungen der Stadt Wien zur Reduktion der lokalen Treibhausgasemissionen. Auf Ebene der EU wurde 2020 das Ziel festgelegt, Treibhausgasemissionen um mindestens 55% bis 2030 gegenüber 1990 zu reduzieren, bis 2050 muss Klimaneutralität erreicht werden. Basis dafür sind der European Green Deal und die daran anknüpfenden Environmental-Social-Governance-Kriterien(ESG) der EU-Taxonomie. Investitionen werden vor diesem Hintergrund nicht mehr nur an ihrem wirtschaftlichen Erfolg gemessen, sondern auch an den sozialen und ökologischen Wirkungen. Infolge des European Green Deal wurde auch eine Vielzahl von EU-Regulativen mit räumlichen Auswirkungen ausgearbeitet, auf die der Wien-Plan ebenfalls aufbaut. Diese lösen teils erhebliche Anforderungen an die Flächenbereitstellung aus, wie beispielsweise die Vorgaben zu erneuerbaren Energien, Ökologie und Renaturierung. Die 2024 durch das Europäische Parlament beschlossene EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur(WHVO) gibt den Mitgliedstaaten sowohl qualitative als auch quantitative Vorgaben zur Verbesserung der Biodiversität, um die Stadt gegen den Klimawandel zu stärken, den Biodiversitätsverlust zu stoppen, die Ernährungssicherheit zu garantieren und die menschliche Gesundheit zu fördern. Der Wien-Plan unterstützt mit seinen Zielen die Vorgaben der WHVO zur Vergrößerung der Grünräume und zur Erhöhung des Baumüberschirmungsgrads. Die Verbesserung der Biodiversität wird konsequent durch Qualitätssteigerung vor allem in den im Leitbild Grünräume ausgewiesenen Gebieten erzielt. Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker Wien hat sich – wie Österreich – zum Ziel der Klimaneutralität bereits bis 2040 verpflichtet und verdeutlicht damit den Anspruch, international zur Gruppe der Vorreiterinnen zu gehören. Die dafür maßgeblichen Strategiedokumente der Stadt Wien sind die Smart Klima City Strategie Wien und der Wiener Klimafahrplan. Sie verfolgen einen gesamtheitlichen Ansatz, bei dem Ressourcenschonung und Klimaschutz mit dem 156 – RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN WIEN-PLAN UND DIE UMSETZUNG Anspruch einer hohen Lebensqualität verknüpft sind. Das Wiener Klimagesetz verankert das Ziel der Klimaneutralität und der klimaneutralen Verwaltung bis 2040 sowie die Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft. Diese Vorgaben wurden umfassend in den Planungsüberlegungen des Wien-Plans aufgegriffen. Mit der Neuen Leipzig-Charta wurde 2020 von den für Stadtentwicklung zuständigen Minister*innen der EU-Staaten ein explizit auf Städte fokussiertes Grundsatzdokument beschlossen, das die Innovationsfähigkeit von Städten hervorhebt und Eckpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung festlegt. Dieser internationale Rahmen ist nicht nur handlungsanleitend für die Stadt Wien, sondern steuert auch die Städtepolitik und Förderprogramme auf EU-Ebene, primär über den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung. Mit dem Bekenntnis und Vorgaben zum Bodenschutz, kompakten Bauweisen, kurzen Wegen sowie Nutzungsmischung folgt der Wien-Plan zentralen Grundsätzen der Leipzig-Charta und implementiert diese in die Praxis der Wiener Stadtplanung. Die in der Leipzig-Charta hervorgehobene zentrale Dimension der„gerechten Stadt“ entspricht dem etablierten Selbstverständnis der Wiener Stadtplanung, welche mit dem Wien-Plan intensiv daran arbeitet, dass soziale Dienstleistungen, Gesundheitsversorgung und Kultur für alle verfügbar, erreichbar und leistbar sind. Kern und sollen bedarfsgemäß gestärkt und ergänzt werden. Partizipation ist ein zentraler Grundpfeiler der Wiener Stadtplanung und hat in Wien Tradition. Die Bürger*innenbeteiligung ist in diesem Verständnis keine Holschuld, sondern eine Bringschuld der Wiener Stadtplanung. Bürger*innen werden aktiv und frühzeitig in Planungsprozesse auf Stadtteil- und Projektebene eingebunden und können so ihre Stadt selbst mitplanen und mitgestalten. Damit kann das lokale Wissen der Bevölkerung in die Planungen einfließen und die Qualität sowie Akzeptanz von Projekten und Vorhaben können erhöht werden. Der Grundsatz der Bürger*innenbeteiligung gilt für alle Bereiche der Stadtplanung, von der Gestaltung des öffentlichen Raums über einzelne Projekte bis hin zur Planung neuer Stadtteile. Ziel ist, möglichst vielen Bürger*innen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben. So werden spezielle Zielgruppen wie z. B. Kinder und Jugendliche adäquat angesprochen und durch geeignete Methoden in die Planungsvorhaben integriert. Durch die Nutzung neuer Möglichkeiten durch digitale Werkzeuge können mehr Menschen erreicht werden und die Effizienz, Qualität und Inklusivität der Beteiligung gesteigert werden. Auf Basis der gut etablierten Prozesse werden die Methoden und maßgeschneiderte Formate für die Einbindung der Bevölkerung laufend weiterentwickelt. Als Mitglied der Österreichischen Raumordnungskonferenz hat Wien das Österreichische Raumentwicklungskonzept ÖREK 2030 als Planungsstrategie auf nationaler Ebene mitentwickelt, im Jahr 2021 mitbeschlossen und sich so zu den gemeinsamen Grundsätzen und Zielen der österreichischen Raumentwicklung bekannt. Der Wien-Plan greift die im ÖREK definierten Themen auf und sichert deren Berücksichtigung in Planungsprozessen, unter anderem Klimaneutralität und Energiewende, Flächeninanspruchnahme, Baukultur, Freiräume, Daseinsvorsorge, leistbares Wohnen, regionale Wertschöpfungsketten und Kreislaufwirtschaft. Wien strebt eine dezidiert stadtregionale Sichtweise bei der Stadt- und Regionalentwicklung an, bei der die Gemeinden und die Länder Niederösterreich, Burgenland und Wien aktiv und grenzüberschreitend bei der Lösung gemeinsamer Herausforderungen zusammenarbeiten. Die Region wird als funktionale Einheit begriffen, bei der alle Teilräume – nach ihren Möglichkeiten – gleichermaßen zur Weiterentwicklung der regionalen Zielsetzungen beitragen. Mit dem Wien-Plan verdeutlicht die Stadt Wien ihr Interesse und ihre Bereitschaft für eine weitere Vertiefung dieser Zusammenarbeit. Durch eine enge Abstimmung der räumlichen Entwicklung können die Potenziale der Region – als Wirtschafts- und Wohnstandort, als Vorbild für Lebensqualität und bei der Transformation zur post-fossilen Gesellschaft – voll zur Entfaltung gebracht und schwierige Herausforderungen gemeistert werden. Die etablierten Organisationen Planungsgemeinschaft Ost(PGO) und Stadt-Umland-Management(SUM) bilden dafür den Wichtige Grundlagen und Zielsetzungen für die Durchführung partizipativer Prozesse sind in der Wiener Demokratie-Strategie und für den Bereich der Stadtplanung im Masterplan Partizipative Stadtentwicklung festgelegt. Diese kommen auch für die im Wien-Plan angestoßenen Vorhaben zur Anwendung. Der Einsatz analoger und digitaler Methoden sowie aufsuchender Formate ermöglicht es allen Interessierten, sich zu informieren und einzubringen, unabhängig von sozialem Status, Alter, Geschlecht oder Herkunft. Im Rahmen neu entwickelter Maßnahmen wie der Wiener Klimateams oder des Zukunftsteams der Wiener Stadtteilplanung können Bürger*innen unmittelbar an Projekten mitarbeiten und so ihre Ideen für die Stadt verwirklichen. Bei Gestaltungs- und Aushandlungsprozessen vertritt die Stadtplanung die Bedürfnisse unterrepräsentierter oder nicht vertretener Gruppen. Die Beteiligungsverfahren werden transparent und nachvollziehbar durchgeführt und dokumentiert. Die Ergebnisse der Verfahren werden veröffentlicht. Die geplante und gestaltete Umwelt hat einen wesentlichen Einfluss auf die Alltagsqualität und die Handlungschancen aller Bewohner*innen. Deshalb werden die Prinzipien einer gendersensiblen und alltagsgerechten Planung konsequent umgesetzt und die unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen, Männern und intergeschlechtlichen Personen berücksichtigt. Die Themenbereiche des Wien-Plans zielen explizit darauf ab, die Lebensqualität für alle aktuell und künftig in der Stadt lebenden Menschen zu sichern und laufend zu verbessern. Die unterschiedlichen Lebenswelten und Alltagsrealitäten nach Geschlecht, Herkunft und sozialer Situation werden berücksichtigt RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN WIEN-PLAN UND DIE UMSETZUNG – 157 und die Anforderungen von Personen, die Sorge- und Abstimmungserfordernisse mit sich. Für eine erfolgFamilienarbeit leisten, Älteren, Kindern, Jugendlichen reiche Umsetzung sind zentrale Aufgaben der jeweiliund vulnerablen Gruppen einbezogen. Dies wird unter gen Zielgebietskoordinator*innen, relevante Akteur*indem Begriff „Gender Planning“ bereits seit Langem in nen zu vernetzen, Handlungsfelder zu formulieren, der Stadtplanung angewandt und auch im Wien-Plan Prozesse zu initiieren und aktiv zu steuern. Die Zielals Grundprinzip verankert. gebietsprogramm-Perioden betragen in der Regel vier Jahre, die Festlegung von Zielgebieten und ZielgebietsEine mit dem STEP 05 eingeführte und in den verprogrammen bzw. deren Abänderung obliegt der Stadtgangenen Jahren sehr bewährte Managementstruktur entwicklungskommission(STEK), die durch Beschluss sind die Zielgebiete der Stadtentwicklung. Diese Zieldes Wiener Gemeinderats eingerichtet wurde. Zum gebiete haben große gesamtstädtische Bedeutung, hier Zeitpunkt des Beschlusses des Wien-Plans gilt die Fl bringen hohes Entwicklungspotenzial bzw. spezifische Zielgebietskulisse gem. Kenntnisnahme der StadtentA Herausforderungen komplexe Koordinations- und wicklungskommission am 13. Juni 2023: Floridsdorf – Ach M se ut B h r g ü a n s n s er Straße GründerzeitviertelFloridsdorf – Westgürtel Donaufeld Achse Brünner Straße Muthgasse Muthgasse Gründerzeitviert D el o naufeld Westgürtel GründerzeitviertelWestgürtel Zentru D m onaukanal Kagran Donaukanal U2 Do Z n e a n u t s r t u a m dt – asper K n a S g ee ra s n tadt Erdberger Ma Donau S r t a . u M m a Leopoldsta Donaukanal Donauraum Le E o r p d o b l e d r s g t e a r d M t – a P is ra – ter St. Marx R Erdberger Mais – St. Marx Rothneusiedl Zi R e o l th g ne e us b ied i l ete der Stadtentwic GRUNDKARTE Baulich genutztes Gebiet 0 km U-Bahn-Linie(Bestand) Zielgebiete der Stadtentwicklung 2023 U-Bahn-Linie Planung GRUNDKARTE Bahnnetz Personenverkehr Z Z ie i lg e e l b g iet e e b de i r e S t ta e dt d en e tw r ic B S k au l li t c u h n a gen g u d tz 2 tes 0 t G 2 e e b 3 iet ntwick Straß l en u netz ng 2023 GRUNDKARTE U-Bahn-Linie(Bestand) Wasser Baulich genutztes Gebiet U-Bahn-Linie Planung Stadtgrenze U-Bahn-Linie(Bestand) U-Bahn-Linie Planung Bahnnetz Personenverkehr Bahnnetz Personenverkehr Straßennetz Wasser Datenquellen Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB Straßennetz Stadtgrenze 158 – RAHMENBEDINGUNGEN FüR DEN WIEN-PLAN UND DIE UMSETZUNG Wasser Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN WIEN-PLAN UND DIE UMSETZUNG – 159 Glossar A Aktive Mobilität Als aktive Mobilität werden Fortbewegungsarten zusammengefasst, die ganz oder teilweise auf Muskelkraft basieren, wie Zufußgehen oder Radfahren. Alltagsökonomie Als Alltagsökonomie wird jener Teil der Wirtschaft bezeichnet, der alltäglich unbedingt notwendige Güter und Dienstleistungen sowie kritische Infrastrukturen bereitstellt. Dazu zählen öffentliche Infrastrukturen wie beispielsweise Energie- und Wasserversorgung, die Abfallentsorgung, Mobilität, Post, Internetdienste, Wohnen, Gesundheitsversorgung, Pflege von Angehörigen, Hausarbeit, Kindererziehung, Bildung, andere Formen bezahlter und unbezahlter Sorgearbeit sowie die Nahversorgung mit lebenswichtigen Gütern des Alltags. B Bauträger*innenwettbewerb Bauträger*innenwettbewerbe dienen zur Entwicklung von Bauplätzen des wohnfonds_wien, bei denen Wohnbaufördermittel zum Einsatz kommen. Bauträger*innen erstellen gemeinsam mit Architekt*innen und anderen Expert*innen Realisierungskonzepte, aus denen eine interdisziplinäre Fachjury ein Siegerprojekt auswählt. Die Gewinner*innen erwerben die Bauplätze mit der Verpflichtung, die jurierten Projekte zu realisieren. Blocksanierung Blocksanierung ermöglicht die liegenschaftsübergreifende Sanierung mehrerer selbstständiger Gebäude mit dem Ziel, eine nachhaltige Entwicklung für den gesamten Block sicherzustellen, städtebauliche Defizite zu beseitigen und gleichzeitig eine bewohner*innenorientierte Infrastruktur zu schaffen. Bodenfunktionen Der Boden übernimmt viele Funktionen: Er ist Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, Baugrund für Siedlungen und Straßen, Filter, Puffer, Transformator zum Schutz des Grundwassers, Substrat für das Pflanzenwachstum, Wasserund CO � -Speicher. Brutto-Grundfläche(BGF) Die Brutto-Grundfläche(lt. ÖNORM B 1800) ist die Summe aller von Außenwänden umschlossenen Geschoßflächen eines Gebäudes − einschließlich der Wände. C Cool Spot, kühler Raum Multifunktionaler, kühler Ort in der dicht bebauten Stadt. Die Kühlung wird durch klimasensible Planung, Beschattung, Pflanzen und Wasser erreicht. In einem Cool Spot herrscht kein Konsumationszwang, er ist für alle Menschen nutzbar, die nach Abkühlung, einem schattigen Plätzchen, einem Ort zum Verweilen oder Plaudern suchen. D Daseinsvorsorge Die Gewährleistung eines sicheren und gleichberechtigten Zugangs zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen, die mit einer besonderen Gemeinwohlverantwortung verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Energie, Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Bildung, Kultur, medizinische Leistungen oder der öffentliche Verkehr. Immer häufiger wird der Begriff„Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ verwendet. Dauerstellplätze Auf Dauerstellplätzen können Kraftfahrzeuge ohne zeitliche Befristung abgestellt werden. Das Wiener Garagengesetz regelt die Anzahl an Pflichtstellplätzen, die bei Neu- und Umbauten zu errichten sind (Stellplatzverpflichtung). Dekarbonisierung Viele Vorgänge, insbesondere die Verbrennung von Kohlenstoff, geben Kohlendioxid(CO � ) in die Atmosphäre ab. Die Verminderung – und letztendlich die komplette Vermeidung – der CO � -Emissionen bezeichnet man als Dekarbonisierung. E Energiezentralen Überbegriff für Anlagen zur Speicherung, Bereitstellung und Verteilung von Energie(für Strom, Wärme, Mobilität etc.) mit Platzbedarf, vor allem auch im öffentlichen Raum. F Frischluftschneisen und Kaltluftabflussbahnen Flächen, über die aus den Frischund Kaltluftentstehungsgebieten abgekühlte Luft in das Stadtgebiet fließt. Bei der Ausrichtung von Gebäuden und deren Oberflächengestaltung ist darauf zu achten, Kaltluftabflüsse nicht zu blockieren. Funktions- und Sozialraumanalyse Mit Datenanalysen, Kartierungen, Beobachtung und Interviews werden die Anforderungen unterschiedlicher Nutzer*innengruppen an einen Ort erhoben und analysiert und daraus Aussagen zur bedarfsgerechten Entwicklung des öffentlichen Raums abgeleitet. 160 – GLOSSAR G Geothermie Geothermie ist die Nutzung von Wärme aus der Erde. Über Tiefengeothermie-Kraftwerke werden natürliche Heißwasservorkommen oder im Gestein gespeicherte Wärme aus mehreren Kilometern Tiefe gewonnen. Oberflächennahe Geothermie aus bis ca. 400 m Tiefe wird über Erdwärmesonden genutzt. Geschlechtssensible Gestaltung bzw. Planung Form der Planung, bei der die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse von Menschen aller Geschlechter und ihre jeweiligen sozialen, ethnischen oder altersmäßigen Unterschiede bewusst in Planungsprozesse und Gestaltungsmaßnahmen einbezogen werden. Großflächiger Einzelhandel Der Begriff großflächiger Einzelhandel dient zur Abgrenzung von Einzelhandelseinrichtungen mit hohem Flächenbedarf, oftmals in solitären Gebäudestrukturen, vom sonstigen kleinteiligeren Einzelhandel. I Infrastrukturkommission Die Infrastrukturkommission ist in der Wiener Stadtbaudirektion eingerichtet und hat die Aufgabe, Entscheidungsgrundlagen betreffend die Errichtung technischer, sozialer und grüner Infrastruktur in Zusammenhang mit Stadtentwicklungsprojekten zu erarbeiten. K Kaltluftentstehungsgebiet Frisch- und Kaltluftmassen entstehen nachts über natürlichen bzw. naturnahen Oberflächen wie Waldgebieten, Wiesen und Wasserflächen. Kaltluftentstehungsgebiete besitzen eine wichtige Ausgleichsfunktion für thermisch belastete bebaute Bereiche und sind oftmals zugleich wertvolle Natur- und Erholungsräume. Klimaneutralität Klimaneutralität bedeutet, nicht mehr Kohlenstoffemissionen an die Atmosphäre abzugeben, als in Kohlenstoffsenken wieder gebunden werden können. Lebenszykluskosten Lebenszykluskosten sind die Gesamtkosten, die über den gesamten Verlauf der Nutzung eines Produkts, eines Gebäudes oder einer Anlage entstehen, einschließlich Planung, Erstellung, Betrieb, Instandhaltung und Entsorgung. Luftleitbahn Luftleitbahnen ermöglichen den Luftmassenaustausch zwischen Umland und Stadt und dürfen daher in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. M Mehrfachnutzung Mehrfachnutzung bedeutet, dass Flächen oder Räume für unterschiedliche Funktionen und durch mehrere Nutzer*innengruppen genutzt werden können. Ziel von Mehrfachnutzung ist es vor allem, die Potenziale der stadteigenen Flächen für weitere Interessent*innen zu öffnen, beispielsweise Schulhöfe und Schulsportanlagen nachmittags an Wochenenden und in den Ferien. Grüngas Grünes Gas wird aus erneuerbaren Quellen wie Biomasse oder durch Elektrolyse hergestellt. Der Begriff umfasst Biomethan(gereinigtes Biogas), klimaneutral hergestellten Wasserstoff und künstlich erzeugte Synthesegase. H Hitzeinseleffekt Der Hitzeinseleffekt(UHI„Urban Heat Island“) bezeichnet das Phänomen deutlich höherer Temperaturen in städtischen Ballungsräumen im Vergleich zum Umland. Ursachen für die Entstehung städtischer Wärmeinseln sind die Versiegelung von Oberflächen, die Gebäude und Abwärmequellen. Konzeptvergabe Bei der Konzeptvergabe werden Grundstücke nicht nach dem höchsten Kaufpreis vergeben, sondern im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens das beste Gesamtkonzept für den Standort ausgewählt(z. B. nach ökologischen, sozialen, städtebaulichen oder architektonischen Kriterien). L Last-Mile-Logistik Als letzte Meile(„last mile“) wird das letzte Wegstück beim Transport von Waren und Paketen zu den Empfänger*innen bezeichnet. Dieser Abschnitt der Logistikkette stellt eine große Herausforderung dar und gewinnt aufgrund des wachsenden Paketaufkommens stark an Bedeutung. Metropolregion Wien Die Metropolregion Wien umfasst das Stadtgebiet Wiens sowie die mit Wien funktionell eng verbundenen Städte und Gemeinden in seinem Umland. In diesem Raum leben rund 3 Mio. Menschen, die im Alltag stark miteinander interagieren. Modal Split Der Modal Split beschreibt die Verteilung der Wege der Wiener*innen auf die verschiedenen Verkehrsmittel(Modi), er kann auch als Verkehrsmittelwahl bezeichnet werden. GLOSSAR – 161 N NGFZ − Nettogeschoßflächenzahl Die Geschoßflächenzahl ist ein Maß für die bauliche Ausnutzung von Grundstücksflächen und wird mit GFZ abgekürzt. Sie wird errechnet, indem die Summe aller Gebäudeflächen auf einem Grundstück durch dessen Fläche geteilt wird. Von der Netto-GFZ (NGFZ) spricht man, wenn als Teiler nur die Fläche des eigentlichen Baugrunds betrachtet wird, öffentliche Straßen oder Freiflächen im Gebiet aber nicht einbezogen werden. NGFZ 2,0 bedeutet somit, dass die errichtete Gebäudefläche doppelt so groß ist wie das bebaute Grundstück. P Planungsgemeinschaft Ost (PGO) Die Planungsgemeinschaft Ost ist eine Organisation der Länder Wien, Niederösterreich und Burgenland zur Abstimmung von Fragen der Raumplanung. Dies umfasst die Ausarbeitung gemeinsamer Raumordnungsziele, die fachliche und zeitliche Koordinierung raumwirksamer Planungen, die Vertretung gemeinsamer Interessen sowie die Durchführung von Forschungsvorhaben, die für die Raumordnung in den drei Bundesländern von Bedeutung sind. R Regenwassermanagement/ Regenwasserbewirtschaftung Durch Regenwassermanagement wird Niederschlagswasser von befestigten oder bebauten Flächen in einem naturnahen Kreislauf gehalten. Es wird nicht in den Kanal abgeleitet, sondern möglichst vor Ort verdunstet, gespeichert oder versickert. Temperatur, Luftqualität und Mikroklima können dadurch positiv beeinflusst werden. S Schwammstadt-Prinzip Mit dem Schwammstadt-Prinzip wird für Stadtbäume lebensnotwendiger Wurzelraum geschaffen. Dazu wird unterhalb der befestigten Flächen im Straßenraum eine Schicht aus grobkörnigem Schotter sowie feineren, wasserspeichernden Materialien angelegt, die das Wasser wie ein Schwamm speichert. Dadurch können Bäume langfristig bestmöglich mit Regenwasser versorgt und die Einleitung in die Kanalisation kann vermieden werden. Sharing Economy Die„Ökonomie des Teilens“ (Sharing Economy) ist ein System zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen und wird als Weg zu mehr sozialer Verantwortung, der gemeinsamen Bereitstellung von Gütern sowie der Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft gesehen. Dazu zählen beispielsweise Projekte wie Nachbarschaftsgärten, privates Car- und Food-Sharing oder Citybikes. Die Anbieter*innen können private und nicht gewinnorientierte Initiativen, aber auch kommerziell agierende Unternehmen oder die öffentliche Hand sein. Stadt der kurzen Wege Das Konzept sieht vor, dass alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden können. Für weiter entfernte Ziele sollen Stationen des hochrangigen öffentlichen Verkehrs vorhanden sein. Städtebauliches Leitbild Ein städtebauliches Leitbild gibt die wesentlichsten Gestaltungselemente und Flächennutzungen, die Nutzungsmengen und das Erschließungssystem in seinen grundsätzlichen Ordnungsprinzipien für ein Entwicklungsgebiet vor. Stadtentwicklungskommission (STEK) Die Stadtentwicklungskommission berät den Stadtsenat und den Gemeinderat in wichtigen Fragen der Stadtentwicklung. Sie setzt sich − unter dem Vorsitz des Bürgermeisters − aus den amtsführenden und nicht amtsführenden Stadträtinnen und Stadträten, Klubobleuten, Gemeinderatsausschussvorsitzenden sowie höchstrangigen Mitgliedern der planenden Verwaltung zusammen. Stadtteilentwicklungskonzept (SEK) Das Stadtteilentwicklungskonzept ist ein Instrument der Planung auf Stadtteilebene und detailliert die grundsätzlichen Aussagen des Stadtentwicklungsplans. Bei nachfolgenden vertiefenden Planungen wie dem Städtebaulichen Leitbild und/ oder dem Flächenwidmungsund Bebauungsplan werden die hier beschlossenen Grundsätze berücksichtigt. Das SEK widmet sich einem funktional zusammenhängenden Gebiet, in dem mehrere absehbare Entwicklungen im Zusammenhang betrachtet werden. T Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-T) Das TEN-T(Trans-European Network Transport) ist ein Instrument zur europäischen Planung von Straßen, Wasserstraßen, Schienen und Luftfahrt. Ein hochrangiges Kernnetz stellt das Rückgrat der wichtigsten europäischen Verkehrsrelationen dar. Treibhausgasemissionen Die so genannten Treibhausgase – Wasserd­ ampf(H � O), Kohlen­dioxid (CO � ), Distickstoffoxid(N � O), Methan(CH � ) und Ozon(O � ) – bewirken den Treibhauseffekt in der Erdatmosphäre. Sie verhindern, dass Wärme von der Erde abstrahlt, und überhitzen so die 162 – GLOSSAR Atmosphäre. Der vom Menschen verursachte Treibhauseffekt ist die Hauptursache der globalen Klimakrise. Deshalb zielen internationalen Bemühungen darauf ab, den Ausstoß von Treibhausgasen so rasch als möglich zu senken. U Umweltverbund Als Umweltverbund werden die Gruppe der – in Hinblick auf Schadstoffausstoß, Flächenverbrauch und Lärmbelastung – umweltverträglichen Verkehrsarten und ihre aktive Vernetzung bezeichnet: Fußverkehr, Radverkehr(inkl. öffentlicher Fahrradangebote wie WienMobil Rad), öffentlicher Verkehr(S-, U-, Straßenbahn, Bus) sowie – im weiteren Sinne(= erweiterter Umweltverbund) Taxis, Carsharing- und Mitfahrangebote. Urban Gardening Die kleinräumige gärtnerische Nutzung von Flächen im städtischen Gebiet wird oft Urban Gardening genannt. Die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung, ein bewusster Konsum selbst erzeugter Produkte und soziale Aspekte stehen im Vordergrund. Neue Formen von Landwirtschaft in der Stadt werden erprobt und können auch in Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft vermehrt Bedeutung erlangen. V Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) Der Verkehrsverbund Ost-Region ist ein Unternehmen, das für ein koordiniertes Angebot und Management der öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland sorgt. Der VOR koordiniert den öffentlichen Verkehr von mehr als 40 Schienen- und Busverkehrspartner*innen. Vertical Farming Vertical Farming ist eine landwirtschaftliche Form, bei der die Produktion in mehrstöckigen Gebäuden(vertikal) stattfindet. Durch die Vertikalisierung der Anbaumethoden und die Nutzung natürlicher Energieressourcen soll eine ganzjährige und nachhaltige Kultivierung von Lebensmitteln auf geringer Fläche ermöglicht werden. W Wärmebedarfsdichte Die Wärmebedarfsdichte gibt den Wärmebedarf(z. B. in Gigawattstunden, GWh) pro Flächeneinheit (z. B. pro Hektar) an. Je höher die Wärmebedarfsdichte, desto sinnvoller ist dort die Wärmeversorgung über ein Wärmenetz. Wärmenetz Ein Wärmenetz ist ein wassergefülltes Rohrleitungssystem, das dem Wärmetransport dient. Je nach Temperatur des Wassers (von 150° bis 10°C) spricht man von Hochtemperatur-, Niedertemperatur- oder Anergie-Netzen. Bei kalten Wärmenetzen wird die relativ geringe Netztemperatur vor Ort mit Wärmepumpen auf das erforderliche Temperaturniveau gehoben. Niedertemperaturnetze haben den Vorteil, dass sie viele in der Stadt dezentral vorkommende Wärmequellen mit niedrigem Temperaturniveau nutzbar machen können. White-Label-Paketboxen Grundsätzlich sind bei Paketboxen geschlossene und offene Systeme zu unterscheiden. Geschlossene Systeme werden nur durch eine*n Kurier-Express-Paket-Dienstleister*in(KEP) beliefert und betrieben(beispielsweise Abholstation der Österreichischen Post AG oder Amazon Lockers). „Offene“ oder„White-Label“-Boxen ermöglichen mehreren KEPDienstleister*innen die Zustellung und können darüber hinaus viele weitere Funktionen anbieten, etwa als Schließfach oder für die direkte Übergabe von Gegenständen an andere Person. WienMobil-Stationen In Wien werden Mobilitätsstationen unter der Dachmarke WienMobil von den Wiener Linien umgesetzt. Hier werden unterschiedliche Mobilitätsangebote und-services wie E-CarsharingFahrzeuge,(E-)Leihräder und -roller, Trolleys, Ladesäulen für Elektrofahrzeuge u. v. m. räumlich gebündelt bereitgestellt. Z Zwischennutzung Bei der Zwischennutzung geht es um Orte, die temporär nicht oder nicht ausreichend genutzt werden, wie zum Beispiel Baulücken. Zwischennutzung ist aber auch besonders für Kunst- und Kulturschaffende, Kreative, Start-ups, soziale Projekte und sonstige Initiativen interessant. Sie können Freiflächen, Erdgeschoße, ganze Gebäude, Hallen oder Ähnliches für eine bestimmte Zeit nutzen. GLOSSAR – 163