In Folge eines vom h. Ministerium des Innern so eben herabgelangten Auftrages vom 22. d. M. Z. 2549 hat Behufs der Wahl des Gemeinderathes für die Stadt Wien noch eine nachträgliche Ausweisung des Wahlrechtes, und zwar, da die Wahlen demnächst vorgenommen werden sollen, nur durch zwei Tage Statt zu finden ...
Wien, Gemeinde-Ausschuß
[Wien] : Gedruckt bei Leopold Grund, Hundsthurm Nr. 1, 1848
In Folge eines vom h. Ministerium des Innern soeben herabgelangten Auftrages vom 22. d. M. Z. 2549 hat behufs der Wahl des Gemeinde-Rathes für die Stadt Wien noch eine nachträgliche Wähleraufnahme Statt zu finden ...