Kriegszulagen für die städtischen Angestellten einschließlich der aus Gemeindemitteln besoldeten Lehrpersonen, sowie für Angestellte im Ruhestand, Witwen und Waisen.Kriegszulagen für die städtischen Angestellten einschließlich der aus Gemeindemitteln besoldeten Lehrpersonen, sowie für Angestellte im Ruhestand, Witwen und Waisen.