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zu den FilteroptionenKundmachung rücksichtlich der aus dem k.k. Versatzamte unentgeltlich zu erfolgenden Pfänder
Die in Betreff der unentgeltlichen Auslösung der im k. k. Wiener Versatzamte erliegenden Pfänder im Sinne der kundgegebenen Allerhöchsten Willensmeinung eingeleitete commissionelle Verhandlung hat herausgestellt, daß die Darlehen von Einem Gulden die Allergnädigst angewiesene Summe von Einhundert tausend Gulden erfordern ... ; Wien am 28. April 1848[S.l.], 1848Von dem Magistrate der k.k. Haupt- und Residenzstadt Wien
Das Gesuch der hiesigen Gelbgießergesellen um einige Abänderungen in ihrem Arbeitsverhältnisse erhält auf Grundlage der hierüber gepflogenen Verhandlung hiermit nachstehende Erledigung ... ; Wien am 29. April 1848Magistrat der Stadt Wien[S.l.], 1848