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Kundmachung betreffend die Verfassungs-Urkunde Oesterreichs
Die Konstitutions-Urkunde ist Sr. Majestät mit folgendem allerunterthänigsten Vortrage des Ministers des Innern zur Genehmigung vorgelegt worden: Allergnädigster Kaiser und Herr! Meine Pflicht gebietet mir, Euerer Majestät das wichtigste und schwierigste Werk Ihrer an großen Ereignissen reichen Regierung zur Entscheidung vorzulegen. Es ist dieses die Verfassungsurkunde für die österreichische Monarchie ... ; [Wien, den 15. April 1848 ... Verbreitet durch den kaufmännischen Verein]Pillersdorf, Franz Xaver von[Wien] : Gedruckt bei Carl Gerold, 1848Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; ... Ueberzeugt, daß die Staats-Institutionen den Fortschritten folgen müssen, welche in der Kultur und Geistes-Entwicklung der Völker eingetreten sind, ... haben Wir ... durch unser Patent vom 15. März d. J. die Ertheilung einer Verfassung zugesichert ...
In dieser Erwägung haben wir ... beschlossen, die beigefügte Verfassungs-Urkunde ... zu ertheilen ... Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien den fünf und zwanzigsten April im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S.l.], 1848