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Circulare der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns
Die Beibringung des Urtheilstämpels bei einer Streitgenossenschaft stämpelpflichtiger und stämpelfreier Parteien betreffend ; Wien am 4. April 1848Niederösterreich. Landesregierung[S.l.], 1848Circulare der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns
Weitere Allerhöchste Vorschrift in Absicht auf die Beförderung des Roboth- und Zehent-Ablösungsgeschäftes zwischen den Grund- und Zehentherren und ihren Grund- und Zehentholden ... ; Wien am 8. April 1848Niederösterreich. LandesregierungJohann Talatzko Freiherr v. Gestieticz, k. k. Nieder-Oester. Regierungs-Präsident. Anton Freiherr v. Lago, k. k. Nieder-Oester. Regierungs-Vice-Präsident. Alois Rubana, k. k. Nieder-Oester, Regierungsrath, [S.l.], 1848Circulare der k. k. n. öst. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns
Gemäß dem Erlasse der k. k. Finanzverwaltung vom heutigen Tage wird, mit Bezug auf die Circular-Verordnung vom 2. d. M., zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der Letzteren enthaltenen Bestimmungen wegen zeitweiser Beschränkung der Ausfuhr der österreichischen Silbermünze hiemit auch auf die Ausfuhr von österreichischen Goldmünzen ausgedehnt werden, und sonach gleiche Anwendung haben ; Wien am 4. April 1848Niederösterreich. Landesregierung[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 8. April 1848]
Nachdem wegen Aufnahme der Inventur in dem ehemaligen Ligourianer-Klostergebäude, sowie auch wegen Abhaltung des Gottesdienstes in der Kirche Maria am Gestade durch der slavischen Sprache kundige Priester die nöthigen Vorkehrungen getroffen worden sind, wird jenes Gebäude nunmehr unverweilt zu Staatszwecken gewidmet werdenNiederösterreich. Landesregierung[S.l.], 1848