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Kundmachung [Wien, 26. Oktober 1848]
Damit bei einem entstehenden Dachbrande in der Stadt die Löschung so viel als möglich gesichert werde, hat der löbliche Gemeinderath das Unterkammeramt aufgefordert, alle P. T. Hauseigenthümer und Administratoren zu verständigen, alle brennbaren Materialien ohne Aufschub von den Dachboden zu entfernen ; Wien, am 26. Oktober 1848[Wien] : Gedruckt bei Ulrich Klopf sen. und A. Eurich, 1848Kundmachung [Wien, 27. Oktober 1848]
Von 8 Uhr Abends an ist der 1. Stock sämmtlicher bewohnten Häuser in der inneren Stadt, bei Vermeidung strenger Ahndung, zu beleuchten. Die Herren Hauseigenthümer werden verantwortlich gemacht ; Wien den 27. October 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 28. Oktober 1848]
Die Besitzer von Greißlereien, Spezereihandlungen und sonstigen Victualien-Verschleißen haben ihre Gewölbe, in so lange stets offen zu halten, als kein ernstlicher Angriff erfolgt. Wien am 28. October 1848Fenner von Fenneberg, Ferdinand Daniel[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Tagsbefehl vom 1. October 1848
Garnisons-Inspection bekommt der Herr Commandant der 2. Cavallerie-Division. Der Verwaltungsrath hat mit einem Beschlusse vom 29. v. M. das Obercommando neuerdings angegangen, dahin zu wirken, daß das Tragen der Litzen bei den Oberofficieren unterbleibe ...[Wien] : Druck von Jos. Keck & Sohn : Zu haben: Stadt, am Hohenmarkt Nr. 446, 1848