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Beschluß des hohen Reichstages
Der hohe Reichstag hat unter dem 22. October 1848 folgenden Beschluß gefaßt, und den Gemeinderath der Stadt Wien beauftragt, denselben zu veröffentlichen: ... erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windisch-Grätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich. Von diesem Beschlusse ist Minister Wessenberg und Feldmarschall Fürst Windisch-Grätz sogleich durch Eilboten in Kenntniß zu setzen, und derselbe allgemein kundzumachen ; Wien am 22. October 1848Österreich. Reichstag ; Wessenberg, Johann Philipp von ; Windischgraetz, Alfred zu[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 22. Oktober 1848]
Mitbürger! Ein Plakat, gezeichnet "Fürst zu Windischgrätz, Feldmarschall" ist heute an den Straßenecken auf kurze Zeit gesehen worden. Der hohe Reichstag, getreu seiner Aufgabe: das constitutionelle Wohl der Völker zu vertreten, hat das Mandat des Fürsten Windischgrätz mit dem angedrohten Belagerungszustand und dem daran sich knüpfenden Standrechte für ungesetzlich, folglich für ungültig erklärt ... ; Haupt-Quartier Schwarzenberg-Palais am 22. October 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848