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Alle jene Arbeiter, welche bewaffneten Corps oder der Mobil-Garde eingereiht wurden und bestimmte Bezüge bisher von der Commune empfangen haben, ebenso die unbemittelten Nationalgarden ... erhalten nach Ablieferung der Waffen ... von dem Tage, als dieß erfolgt ist, in solange die bisher bezogene Unterstützung, bis die gegenwärtig gestörten Gewerbsverhältnisse wieder geordnet und ihnen der selbstständige Erwerb wieder möglich geworden sein wird
Diese Zusicherung wird vom Gemeinderathe wiederholt ertheilt, und unbedingt zugehalten werden ; Wien am 30. October 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Alle jene Arbeiter, welche bewaffneten Corps oder der Mobil-Garde eingereiht wurden und bestimmte Bezüge bisher von der Commune empfangen haben, ebenso die unbemittelten Nationalgarden ... erhalten nach Ablieferung der Waffen ... von dem Tage, als dieß erfolgt ist, in solange die bisher bezogene Unterstützung, bis die gegenwärtig gestörten Gewerbsverhältnisse wieder geordnet und ihnen der selbstständige Erwerb wieder möglich geworden sein wird
Wien am 29. October 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Tagsbefehl vom 22. October 1848
Um Irrungen zu vermeiden, wird bekannt gegeben, daß für die als Vertrauensmänner in's Hauptquartier commandirten Garden ein täglicher Geldbeitrag von 25 kr. C.-M. bemessen ist, außer welchem sie weder von ihren Compagnien noch von ihren Bezirken einen andern Bezug zu beanspruchen haben ... ; Hauptquartier, Schwarzenberg-Palais[Wien] : Druck von Jos. Keck & Sohn : Zu haben: Stadt, am Hohenmarkt Nr. 446, 1848