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Bekanntmachung [Wien, 23. Oktober 1848]
Außerordentliche Zeitumstände erfordern außerordentliche Maßregeln. Je wichtiger der Moment, je größer die Gefahr, desto größer ist die Verpflichtung eines jeden Wehrmannes, alles dasjenige zu thun oder zu unterlassen, was ihm die Gesetze in seiner Eigenschaft als Bürger und insbesondere als Wehrmann gebieten oder verbieten ... ; Wien am 23. October 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Tagsbefehl vom 23. October 1848
Zu Beisitzern des Kriegsgerichtes werden bestimmt: die Herren Offiziere Leszczynski, Fenneberg, Du Beine, Brandler und Möser, die Garden Schröder und Kopetzky. Die Ersatzmänner werden seiner Zeit bekannt gegeben werden ... ; Hauptquartier Schwarzenberg-PalaisFenner von Fenneberg, Ferdinand Daniel [Behandelte Person][Wien] : Druck von Jos. Keck & Sohn : Zu haben: Stadt, am Hohenmarkt Nr. 446, 1848Tagsbefehl vom 24. October 1848
Herr Hauptmann Knoth ist bis auf weiteren Befehl zum Präsidenten des permanenten Kriegsgerichts ernannt. Das Kriegsgericht hat sich heute Nachmittag um 5 Uhr und dann um 10 Uhr Abends abermals zu versammeln ... ; Hauptquartier Schwarzenberg-Palais[Wien] : Druck von Jos. Keck & Sohn : Zu haben: Stadt, am Hohenmarkt Nr. 446, 1848Wegen Plünderung
Mitbürger! - In einem feierlichen Augenblicke, wo allen gesetzlichen Gewalten durch Militär-Herrschaft Gefahr droht, ist es doppelt nothwendig, die Gesetze innerhalb der eigenen Mauern zu achten ... "Wer von heute an Plünderung verübt, wird sofort vor das Kriegsgericht gestellt." ... ; Wien am 23. October 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848