Der Gemeinderath der Stadt Wien, überzeugt von der Dürftigkeit der meisten Nationalgarden, nicht nur im Bezirke von Wien, sondern auch der nächsten Umgebung, hat in seiner Sitzung vom 13. l. M. beschlossen, an den Ausschuß des hohen Reichstages sich mit der Bitte zu wenden, es möge aus der Staatscasse den unbemittelten Garden ... während der Dauer des gegenwärtigen Ausnahmezustandes für einen 12stündigen Dienst eine Entschädigung von 20 kr. C. M., und für einen 24stündigen Dienst von 40 kr. C. M. verabfolgt werden ... ; Wien am 14. October 1848
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848