Garnisons-Inspection bekommt der Herr Commandant der 2. Cavallerie-Division. Der Verwaltungsrath hat mit einem Beschlusse vom 29. v. M. das Obercommando neuerdings angegangen, dahin zu wirken, daß das Tragen der Litzen bei den Oberofficieren unterbleibe ...
[Wien] : Druck von Jos. Keck & Sohn : Zu haben: Stadt, am Hohenmarkt Nr. 446, 1848