Seit dem Beginne des Belagerungszustandes sind durch verschiedene Proclamationen bestimmte Handlungen und Uebertretungen, welche in die Durchführung der Maßnahmen desselben störend eingreifen, der strafgerichtlichen Amtshandlung der Militärbehören zugewiesen worden ... Wien am 27. Februar 1849
Welden, ...
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, [s.a. 1849]