Herr Garde ... erhält hiermit über sein ... Ansuchen vom ... -ten ... ; Jeder Urlaubsschein ist, um Irrungen vorzubeugen, jedesmal auch von dem Dienstkommandirenden Officier unterschreiben zu lassen
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien am 14. Februar, nach Christi Geburt im Ein Tausend Acht Hundert fünf und vierzigsten, Unserer Reiche im zehnten Jahre