Um die Ruhe in dieser seit gestern bewegten Residenzstadt zu sichern, haben seine Majestät der Kaiser auch die Bewaffnung der Studierenden, mit Ausschluß aller Ausländer und unter zweckmäßiger Reglung anzuordnen geruht ; Seine Majestät erwarten, daß alle Bürger durch Einreihung in die Bürger-Corps diese möglichst verstärken, und zur Erhaltung der Ruhe kräftig mitwirken werden ... ; Wien am 13. März 1848
[S.l.], 1848