Der Ober-Commandant der Nationalgarde, Feldmarschall-Lieutenant, hat mit Befehl vom 20. März 1848 die Universität in Kenntniß gesetzt, daß er nach eingeholter höherer Genehmigung befugt sei, allsogleich zur Organisation einer permanenten akademischen Legion ... zu schreiten, und daß er den Herrn Ferdinand Grafen Colloredo-Mannsfeld ... zum Befehlshaber der akademischen Legion ernannt habe. Grundlinien zur Organisation der akademischen Legion ... ; Wien den 20. März 1848
[S.l.], 1848