In Folge der von den nied. österr. Herren Ständen erlassenen Kundmachung vom 15. d. M. wurde bey dem Magistrate und dem provisorischen Bürgerausschuße die Wahl jener 12 Mitglieder aus dem Bürgerstande vorgenommen, welche an den in gegenwärtigen wichtigen Momenten erforderlichen Verhandlungen der nö. Herren Stände provisorisch Theil zu nehmen haben ...
Magistrat der Stadt Wien ; Povisorischer Bürgerausschuß der Stadt Wien
[S.l.], 1848