"Nachdem die Bürgergarde den Dienst zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zugleich mit der Nationalgarde versieht, so wollen Euer Excellenz bis auf Weiteres auch den Befehl über erstere übernehmen." ; Wien am 17. März 1848
Windischgraetz, Alfred zu ; Hoyos-Sprintzenstein, Johann Ernst von
[S.l.], 1848