Um das schnelle Ueberbringen von Weisungen an die Herren National-Garden ... zu erleichtern, werde ... sämmtliche Hauseigenthümer ... aufgefordert, Sorge zu tragen, daß bei dem Hausmeister oder Pförtner eines jeden Hauses ein Verzeichniß sämmtlicher im Hause wohnenden Herren National-Garden ... sich vorfinde ... ; Wien, den 13. April 1848
[Wien], 1848