Zur Vorbereitung für die Wahlen der Deputirten zum nächsten Reichstage in Wien ist durch das Wahlgesetz vorgeschrieben, genaue Listen aller derjenigen anzufertigen, welche zur Wahl berechtigt und berufen sind ...
Durch die Kundmachung der ständischen Aktivität vom 3. Mai d. J. sind für den diesjährigen tirolisch-ständischen Kongreß neue Wahlen angeordnet ... ; Innsbruck, den 24. Mai 1848