Mit Bezug auf den 3. Absatz der Kundmachung vom 31. v. M. in Betreff der Wahl eines Gemeinde-Ausschusses für das Wimmerviertel, wird nunmehr über die Art, die Zeit und den Ort dieser Wahl Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht ...
Magistrat der Stadt Wien
[S.l.], 1848