5 Titel in Oktober 1848
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Antwort des Gemeinderathes der Stadt Wien an Seine Durchlaucht Herrn Fürsten Windisch-Grätz, Feldmarschall
Der Gemeinderath der Stadt Wien hat am heutigen Tage die Zuschrift erhalten, welche euer Durchlaucht an denselben zu richten befunden haben. Der Gemeinderat ... ist jedoch nicht in der Lage, dem ihm gewordenen Auftrage, die mitgetheilten Plakate zu veröffentlichen, zu entsprechen, und zwar aus folgenden Gründen ... ; Wien am 22. October 1848Wien. Gemeinderath ; Windischgraetz, Alfred zu[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Beschluß des hohen Reichstages
Der hohe Reichstag hat unter dem 22. October 1848 folgenden Beschluß gefaßt, und den Gemeinderath der Stadt Wien beauftragt, denselben zu veröffentlichen: ... erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windisch-Grätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich. Von diesem Beschlusse ist Minister Wessenberg und Feldmarschall Fürst Windisch-Grätz sogleich durch Eilboten in Kenntniß zu setzen, und derselbe allgemein kundzumachen ; Wien am 22. October 1848Österreich. Reichstag ; Wessenberg, Johann Philipp von ; Windischgraetz, Alfred zu[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 22. Oktober 1848]
Mitbürger! Ein Plakat, gezeichnet "Fürst zu Windischgrätz, Feldmarschall" ist heute an den Straßenecken auf kurze Zeit gesehen worden. Der hohe Reichstag, getreu seiner Aufgabe: das constitutionelle Wohl der Völker zu vertreten, hat das Mandat des Fürsten Windischgrätz mit dem angedrohten Belagerungszustand und dem daran sich knüpfenden Standrechte für ungesetzlich, folglich für ungültig erklärt ... ; Haupt-Quartier Schwarzenberg-Palais am 22. October 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 24. Oktober 1848]
Durch den Parlamentär Herrn Hauptmann und Ober-Commandanten-Stellvertreter Thurn sind dem Unterzeichneten eine Anzahl Exemplare der nachfolgenden Proclamation des Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz mit dem Auftrage zugekommen, selbe ungesäumt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Ungeachtet das Ober-Commando unter den Befehlen des Ministriums des Inneren, des hohen Reichstages und des Gemeinderathes steht; so sieht der Gefertigte dennoch keinen Grund, dem zwar in seltsamer Weise ausgedrückten Wunsche des Herrn Feldmarschalls nicht nachzukommen ; Wien am 24. Oktober 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Proclamation [Wien, 23. Oktober 1848]
Im Verfolge des von mir in meiner ersten Proclamation vom 20. d. M. verkündeten Belagerungszustandes und Standrechtes für die Stadt Wien, die Vorstädte und nächste Umgebung habe ich befunden, als fernere Bedingungen zu stellen: Erstens. Die Stadt Wien, deren Vorstädte und die nächsten Umgebungen haben 48 Stunden nach Erhalt dieser Proclamation ihre Unterwerfung auszusprechen, und legions- oder compagnieweise die Waffen ... abzuliefern... ; Hauptquartier Hetzendorf am 23. October 1848Windischgraetz, Alfred zu[Ausg. Querformat], [Wien] : Aus der Hof- und Staats-Druckerei, 1848