5 Titel in Dezember 1848
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Circulare [Wien, 3. Dezember 1848]
Die allgemeinen Klagen über Wald- und Jagdfrevel, verübt von Seite des Landvolkes, an denen in einigen Orten sogar die Nationalgarden Theil genommen haben sollen ... Einschreiten um Hinaussendung mobiler Militär-Colonnen ... haben die Verfügung nothwendig gemacht, eine Entwaffnung des Landvolkes anzuordnen und zu bestimmen, daß auch die Nationalgarden bis zum Erscheinen eines neuen Nationalgarde-Gesetzes ihre Waffen ablegen ... Die Bewaffnung des Landvolkes ist in keinem Gesetze begründet und durch die Concessionen der Märztage nur eine Nationalgarde ... bewilligt worden ... ; [Wien am 3. December 1848]Niederösterreich[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 5. Dezember 1848]
Zufolge Erlasses der hohen k. k. Militär-Stadt-Commandantur wurde die Bewilligung ertheilt, daß die Gast- und Kaffehhäuser in den Vorstädten gleich jenen in der inneren Stadt während des Belagerungszustandes bis 11 Uhr Nachts geöffnet bleiben dürfen, was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird ; Wien am 5. December 1848Wien. Stadthauptmannschaft[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 6. Dezember 1848]
Durch die Wahrnehmung, daß die Schank- Gast-, und Kaffehhaus-Localitäten, welche nach der gegenwärtig bestehenden Vorschrift in der inneren Stadt und in den Vorstädten um 11 Uhr Nachts geschlossen werden sollen, an manchen Orten noch über diese festgesetzte Zeit offen gehalten werden ... daß die k. k. Militärbehörde jeden solchen künftig noch vorkommenden Uebertretungsfall an den Schuldigen unnachsichtlich und strenge bestrafen werde ... ; Wien am 6. December 1848Wien. Stadthauptmannschaft[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 9. Dezember 1848]
Da seine Durchlaucht der Herr k. k. Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz über Auftrag Seiner Excellenz des Herrn Gouverneurs, Feldmarschall-Lieutenants Freiherrn von Welden, für die in Italien liegenden Truppenkörper unter der Classe der für den activen Wehrstand tauglichen Individuen der Bevölkerung eine Werbung angeordnet haben, so werden hiebei nachstehende Bedingungen festgestellt ... ; Wien am 9. December 1848Niederösterreich. Landesregierung ; Windischgraetz, Alfred zu [Beteil. Person] ; Welden, Ludwig von [Beteil. Person][Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Hungarn und Böhmen ... Haben in dem Anbetrachte, daß die bisher in den militärisch-conscribirten Provinzen bestehenden Recrutirungs-Vorschriften dem Grundsatze der Gleichstellung aller Staatsbürger vor dem Gesetze nicht entsprechen, und daß die dringend nothwendige Beseitigung der ... Uebelstände wohl nicht bis zur Erlassung eines vollständigen Militär-Conscriptions- und Recrutirungs-Gesetzes verschoben werden können ... nachstehende Abänderungen ... als eine provisorische Vorschrift zu treffen beschlossen ...
[Gegeben in Unserer königlichen Hauptstadt Olmütz am 5. December 1848, [&]c. [&]c.]Franz Joseph[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848