Laut magistratischem Erlasses d. d. Wien, den 2. Mai 1848 wurde den Kaffeehausdienern Wiens das Recht zuerkannt, daß selbe 6 Ausschüsse alljährig aus den Dienern nach freithätiger Wahl derselben aus ihrer Mitte bestimmen, und hiervon zwei derlei Dienerausschüsse als Vorsitzende bezeichnet werden ...
Wien : Buchdr. von U. Klopf Senior und A. Eurich in Wien, 1849