Seit dem Beginne des Belagerungszustandes sind durch verschiedene Proclamationen bestimmte Handlungen und Uebertretungen, welche in die Durchführung der Maßnahmen desselben störend eingreifen, der strafgerichtlichen Amtshandlung der Militärbehören zugewiesen worden ... ; Wien am 27. Februar 1849
Welden, ...
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1849