6 Titel in Wirtschaftsgeschichte
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Mehl- und Brod-Satzung
so nach der Wienner-Maaß mit Unterscheid deren Körner - und Mehl-Käuffen über Abzug aller Unkösten und Beytrag des Burgerlichen zugelassenen GewinnsKollhundt, Frantz JosephWienn : Johann Baptist Schilgen, 1738Ob zwar zu Verhütung der höchstschädlichen Vieh-Extraction von dar mehrfältige Veranstaltungen vorgekehret, und dißfalls zerschiedene Similia aberlassen worden, so müssen jedoch mißfällig vernehmen, daß hierauf schlechter Dingen gehalten, und immerdar das Vieh ausser Lands verschwärtzet werde ...
Ynsbrugg den 27. May 1740[S.l. Innsbruck ?], [1740]Von der Röm. Kayserl. auch zu Hispanien, Hungarn, und Böheim Königl. Catholis. Majestät, Ertz-Hertzogens zu Oesterreich, Unsers allergnädigsten Herrns wegen, durch die in Handwercks-Sachen cum derogatione omnium Instantiarum besonders authorisirten Hof-Commission, all- und jeden Professionisten, Künstlern, und Handwerckern in- und vor der Stadt, sowohl auf denen Burgerlichen, als Unburgerlichen Gründen, wie auch zu Währing, Hernals, Neu-Lerchenfeld, und übrigen ausser denen Linien nahe ligenden Orthen, kund und zu wissen
Allerhöchst gedacht- Ihro Kayserlichen Majestät seye sehr mißfällig zu vernehmen gewesen, wie daß ohngeacht so offt wiederhohlter Generalien, und des noch unterm 3. December 1733 verschärfften Patents, dannoch die Störerey und Winckel-Arbeit hin und wider ... die Zahl derer Bettler vermehret, die Kinder-Zucht vernachläßiget, und gemeinem Weesen noch viel anderes Unheyl, so der Elend-Stand dieser Leuthen verursachet, zugezogen werde ... ; Per Commssionem Aulicam. Wienn, den 16. Junii 1736[S.l. ] : [s.n.], 16.6.1736Von der Römisch-Kayserlichen In Germanien, zu Hispanien, Auch zu Hungarn und Böheim [et]c. Königl. Majestät, Ertz-Hertzogens zu Oesterreich [et]c. [et]c. Resolvirte Ordnung Wider die Falliten Und Decoctoren : Wien den 18. Augusti. M. D. CC. XXXIV
[Wien] : Gedrukt bey Johann Peter v. Ghelen, Ihrer Röm. Kaiserl. und königl. Catholischen Majestät Hof-Buchdruckern, [1734]Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kaiser; zu allen Zeiten Mehrer des Reichs; in Germanien, Hispanien, Hungarn, Böheim, [et]c. König ... Entbieten ... allen und jeden Geist- und Weltlichen ... die in Unserem Ertz-Hertzogtum Oesterreich Unter- und Ob- der Enns seß- und wohnhaft seynd, Unsere Kaiserliche und Landes-Fürstl. Gnad ... und geben hiemit Gnädigst zu vernehmen
Nachdeme Wir in dem Heil. Römischen Reich von Unseres als Römischer Kaiser obtragenden Allerhöchsten Amts-wegen, die zu Abstellung deren bey denen Hand-werkern ... eingerissenen Mißbräuchen ... Verordnungen zu erneueren ... für nöhtig erachtet ; [Geben in Unserer Kaiserlichen Haupt- und Residentz-Stadt Wien, den neun-zehenden Monats-Tag April, im Siebenzehen-hundert Zwey-und Dreyssigsten ... Jahre]Karl[S.l. Wien?], [1732]Wir N. und N. Einer Löbl. Ni. Oe. Landschaft dises Ertz-Hertzogthums Oesterreich unter der Ennß Verordnete, [etc.] Geben allen Löbl. Lands-Mit-Gliedern, welchen in disem Land Oesterreich unter der Ennß einige Güther und Herrschaften besitzen, hiemit des mehreren zu vernehmen
Was massen Ihro Königl. Majestät in Hungarn und Böheimb, Ertz-Herzogin zu Oesterreich, Unsere Allergnädigste Erb-Lands-Fürstin und Frau Frau, vermög eines an die Lobl. Ni. Oest. Drey Obere Herren Stände sub Dato 2ten Novembris dises 1740sten Jahrs erlassenen Hof-Decrets allergnädigst anzeigen lassen, welchergestallten bey obhandener Beklemigkeit deren Körnern, so in dem Werth immerhin zu steigen beginnen, und mithin das Brod zu gar empfindlichen Nothstand deren armen Leuthen, auch von Zeit zu Zeit an Gewicht abnehmen müsse ... ; Actum Wienn den 6. Novembris Anno 1740Niederösterreich. Landstände[S.l. Wien?], 6.11.1740