5 Titel in Wirtschaftsgeschichte
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Etliche Newe, der hieuor Publicierten Müllner Ordnung Anhängige Artickel
[Wir Matthias, von Gottes gnaden, Erwöhlter Römischer Khaiser ... ; Geben in Vnser Stadt Wienn, den sechzehen Novembris, Anno tausendt sechshundert vnnd siebenzehen ...]MatthiasWienn inn Oesterreich : Bey Wolffgang Schumppen, 1617.11.16Der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungern, vnnd Böhaimb, [et]c. Khünigklichen Maiestadt, [et]c. Ertz-Ertzhertzogen [!] zu Oesterreich, [et]c. Newe auffgerichte Müller Ordnung, des Ertzhertzogthumbs, [et]c. Oesterreich vnder der Ennß Anno, 1618
[Wir Matthias, von Gottes gnaden, Erwöhlter Römischer Khaiser .... ; Geben in vnser Stadt Wienn, den sechzehenden tag Novembris, Anno tausendt sechshundert vnnd siebenzehenden ...]MatthiasWienn : Bey Wolffgang Schumppen, 16.11.1617Vectigal und Mauth-Ordnung
so von der Röm. Kayserlichen auch zu Hungarn und Böhaimb Königl. Mayest. etc. Leopoldo Ertzherzogen zu Oesterreich ... vernewert worden, was nemblichen hinfueran von dem ersten April dieses lauffenden 1672isten. Jahrs anzufangen, auf allerhöchst ernent Ihrer Kayserlichen Mayestätt Mäuthern am Waag-Hauß allhier zu Wienn, auch andern Niederlags-Stätten, als Lintz, Crembs ... zur Mauth gegeben und bezahlt werden solle ; [Geben in Vnserer Statt Wienn, den Dreyssigisten Monaths-Tag Martij, im Sechzehenhundert Zwey vnd Sibentzigisten...]LeopoldWienn in Oesterreich : bey Matthæo Cosmerovio, 1672.03.30Vectigal Vnd Mauth-Ordnung, So von der Römisch. Kays. auch zu Hungarn vnd Böhaimb Königl. Majestätt. Leopoldo, Ertzherzogen zu Oesterreich, ... ernewert vnd moderiert worden, was nemblichen hinfüro vom Ersten Martij dises lauffenden 1659. Jahrs anzuraiten, auff Ihrer Kays. May. Zwayen Mäuthen am ThonawStromb, als zu Linz vnd Ybbß ... zur Mauth geben vnd bezahlt werden solle
[Geben in Vnserer Statt Wienn, den Siben vnd Zwainzigisten Januarij, Anno Sechzehenhundert Neun vnd Funffzig ...]LeopoldWien : bey Johann Jacob Kürner, 27.1.1659Wir N. Landts-Hauptmann, Landts-Vicedomb, vnd N. Einer Löbl. Landtschafft deß Ertz-Hertzogthumbs Cärndten Verordnete [et]c. Entbieten allen vnd ieden Landt- Gericht- vnd Burgfrids-Herrn ... welcher Gestalten Ihro Kaiserl. Majest. [et]c. [et]c. sich allergnädigist entschlossen habe, daß vnder andern auch auff das jenige, was zu Auffnemmung dero Länder vnd Behueff deß Ærarij publici geraichen mag, wie ingleichen auch daß auff die mehrere Einfuhr, vnd Cultivirung deß Commercij vnd der Handlschafft ...
Geben zu Clagenfurt vnder Vnsern hievorgeställten Ambts-Förtigungen den 14. Novemb. Anno 1698Palm, Johann David von[S.l. Klagenfurt?], 14.11.1698