6 Titel in Wirtschaftsgeschichte
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Artikel für die Webergesellen
Wir Leopold Franz Grueber U. J. B. Bürger-germeister [!], und der Rath der Kaiserl. Königl. Haupt- und Residenzstadt Wien urkunden hiemit ...Grueber, Leopold FranzWien : gedruckt bey Johann Thomas Edlen von Trattnern, kaiserl. königl. Hofbuchdruckern und Buchhändlern, 1772Mehl- und Brod-Satzung
so nach der Wienner-Maaß mit Unterscheid deren Körner - und Mehl-Käuffen über Abzug aller Unkösten und Beytrag des Burgerlichen zugelassenen GewinnsKollhundt, Frantz JosephWienn : Johann Baptist Schilgen, 1738Neuer Hand-Calender Auf das Jahr 1723
In welchen zu ersehen, wer unter dem Burgerl. Herren Handels-Stand incorporirt, und wo sie ihre Gewölber und Schild haben ; Dann auch welche herrn hiervon voriges Jahr gestorben, beynebens was von einem Saeculo her als 1617. biß auf gegenwärtiges Jahr als ältiste Herrn Vorsteher von dem gesamten Burgerl. Handels-Stand von Jahr zu Jahr verordnet worden seyn ; Item die in drey Classen ernennte Sensal-Bottenschaffter, und Güter-Bestäter ; Die Nahmen deren Häusern, wo die außländische Botten ihre Einkehr machen, sambt Post-Ordnung und Stadt-SperrPrax, Johann GeorgWienn : gedruckt bey Andreas Heyinger, Universität. Buchdr., [1722]Von der Römisch-Kayserlichen In Germanien, zu Hispanien, Auch zu Hungarn und Böheim [et]c. Königl. Majestät, Ertz-Hertzogens zu Oesterreich [et]c. [et]c. Resolvirte Ordnung Wider die Falliten Und Decoctoren : Wien den 18. Augusti. M. D. CC. XXXIV
[Wien] : Gedrukt bey Johann Peter v. Ghelen, Ihrer Röm. Kaiserl. und königl. Catholischen Majestät Hof-Buchdruckern, [1734]Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kaiser; zu allen Zeiten Mehrer des Reichs; in Germanien, Hispanien, Hungarn, Böheim, [et]c. König ... Entbieten ... allen und jeden Geist- und Weltlichen ... die in Unserem Ertz-Hertzogtum Oesterreich Unter- und Ob- der Enns seß- und wohnhaft seynd, Unsere Kaiserliche und Landes-Fürstl. Gnad ... und geben hiemit Gnädigst zu vernehmen
Nachdeme Wir in dem Heil. Römischen Reich von Unseres als Römischer Kaiser obtragenden Allerhöchsten Amts-wegen, die zu Abstellung deren bey denen Hand-werkern ... eingerissenen Mißbräuchen ... Verordnungen zu erneueren ... für nöhtig erachtet ; [Geben in Unserer Kaiserlichen Haupt- und Residentz-Stadt Wien, den neun-zehenden Monats-Tag April, im Siebenzehen-hundert Zwey-und Dreyssigsten ... Jahre]Karl[S.l. Wien?], [1732]Wir Maria Theresia ... Als haben Wir gnädigst beschlossen, setzen, ordnen, und befehlen hiermit, daß vom künftigen 1ten Novembris laufenden 1763.ten Jahres anzufangen, die hiernach verzeichnete Gold-Münzen sowohl bey Unseren Landes-Fürstlichen, und übrigen öffentlichen Cassen, als auch in dem täglichen Handel, und Wandel, Wechsel- und anderen Zahlungen, höher nicht, als nach dem beygesetzten Werth angenommen und verausgabet werden sollen
Geben in Unserer Stadt Wienn den 17ten Monats-Tag Augusti im siebenzehenhundert, drey und sechzigsten , Unsrer Reiche im drey und zwanzigsten JahreMaria Theresia[S.l. Wien], 17.8.1763