8 Titel in Wirtschaftsgeschichte
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8 Titel
Avertissement. Es haben Ihro Römisch-Kaiserliche Majestät allermildest, und allergerechtest zu verordnen geruhet, daß zwar der sogenannte Brater, und das Stadtgut zur Ergötzlichkeit des allhiesigen allgemeinen Wesens, so wie vorhin vor jedermänniglich, wer der immer seyn möge, offen verbleiben ....
Wien den 7ten Junii 1766[S.l. Wien], 7.6.1766Mehl- und Brod-Satzung
so nach der Wienner-Maaß mit Unterscheid deren Körner - und Mehl-Käuffen über Abzug aller Unkösten und Beytrag des Burgerlichen zugelassenen GewinnsKollhundt, Frantz JosephWienn : Johann Baptist Schilgen, 1738Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hispanien, Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Sclavonien, [etc.] König, Ertz-Hertzog zu Oesterreich ... Entbieten Unseren nachgesetzen [!] Obrigkeiten, insonderheit aber allen so wol hiernach benannten als auch all-übrigen in diesem Unseren Ertz-Hertzogtum Oesterreich unter- und ob der Ennß befindlichen Urfahr-Inhabern, dann denen darüber zu fahren pflegenden Wirten, Fleischhackern, Vieh-Handlern ... Unsere Gnad, und geben euch hiemit Gnädigst zu vernemmen
es haben die zu Besorgung Unserer Handgräfl. Aufschlags-Gesöllen [!] verordnete Beamte pflicht-schuldigst angezeigt, welcher gestalten nicht nur in diesem, sondern auch in dem Land ob der Ennß, und zwar benanntlichen zu Mauthausen, und Ensdorf, zu Wisen, zu Steyrau, Loyburg in der Au, bey Nider-Walsee, zu Achleuten, zu Hütting gegen Walsee, zu Thurn, das Ardaggerische, in so genannten Sauriessel, zu Grein, in Struem, in Hessgang ... ; Geben in Unserer Kaiserl. Haupt- und Residentz-Stadt Wien, den 19. Augusti im Siebenzehenhundert und Vier und Zwantzigsten ...Karl[S.l. Wien?], 19.8.1724Wir Maria Theresia von Gottes Gnaden Roemische Kaiserin ... Entbieten ... allen ... Gnad; und geben denenselben ... zu vernehmen, wasmassen die zahlreiche ... Landsfuersten, um dass Muentz-Weesen in guter Ordnung zu erhalten ... Patenten ... an den Tag legen ...
Geben in Unserer Haupt- und Residentz-Stadt Wien den 26. Maji im sibenzehen hundert sechs und viertzigisten, Unserer Reiche im sechsten JahreMaria TheresiaWien : Ghelen, 26.5.1746Wir Maria Theresia von Gottes Gnaden Römische Kaiserin ...
[Wucherpatent] ; Geben in Unserer Haubt- und Residentz-Stadt Wien den 26. Monats-Tag Aprilis im siebenzehenhundert ein- und funfzigsten, Unserer Reiche im eilften JahreMaria Theresia[S.l. Wien], 26.4.1751WIr Maria Theresia von GOttes Gnaden Römische Kaiserin, in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Slavonien [et]c. Königin ... Entbieten allen und jeden, denen dieses Unser Patent zu lesen fürkommet, insonderheit aber denen bey alhiesiger Residenz-Stadt Wienn, und in denen Vor-Städten aufgestellten Kirchen-Administratoren, Obrigkeiten, und Gemeinden, Unsere Gnad, und geben euch hiermit gnädigst zu vernehmen: Welchergestalt ... die grosse Ungleichheit beobachtet, so ... bey Abnehmung derer sogenannten Conducts- oder Begräbnuß-Taxen ...
Geben in Unserer Haubt- und Residentz-Stadt Wienn den 15. Monats-Tag Februarii im ein tausend sieben hundert und ein und funftzigsten, Unserer Reiche im eilften Jahre ; [Patent über die Begräbnisordnung in Wien]Maria Theresia[S.l. Wien?], 15.2.1751Wir Maria Theresia, von Gottes Gnaden Römische Kaiserin ... aus was triftigen Ursachen die vorgedacht damalen glorwürdigst regierende Kaiserl. und Königl. Catholische Majestät zu Errichtung selbst eigener Kaiserl. Königl. und Landesfürstlicher Tabaks-Manufacturen, durch welche allerhand Sorten von Schnupf- und Rauchtaback unter höchsten Nahmen, auch Kaiserl. Königl. Landesfürstlicher Freyheit fabricirt, und verkauft werden sollen, bewogen worden ...
Geben in Unserer Haupt- und Residenz-Stadt Wien den 25ten Monats-Tag Junii im siebenzehen hundert fünf und sechzigsten, Unserer Reiche im fünf und zwanzigsten JahreMaria Theresia[S.l. Wien], 25.6.1765Wir N. und N. Einer Löbl. Ni. Oe. Landschaft dises Ertz-Hertzogthums Oesterreich unter der Ennß Verordnete, [etc.] Geben allen Löbl. Lands-Mit-Gliedern, welchen in disem Land Oesterreich unter der Ennß einige Güther und Herrschaften besitzen, hiemit des mehreren zu vernehmen
Was massen Ihro Königl. Majestät in Hungarn und Böheimb, Ertz-Herzogin zu Oesterreich, Unsere Allergnädigste Erb-Lands-Fürstin und Frau Frau, vermög eines an die Lobl. Ni. Oest. Drey Obere Herren Stände sub Dato 2ten Novembris dises 1740sten Jahrs erlassenen Hof-Decrets allergnädigst anzeigen lassen, welchergestallten bey obhandener Beklemigkeit deren Körnern, so in dem Werth immerhin zu steigen beginnen, und mithin das Brod zu gar empfindlichen Nothstand deren armen Leuthen, auch von Zeit zu Zeit an Gewicht abnehmen müsse ... ; Actum Wienn den 6. Novembris Anno 1740Niederösterreich. Landstände[S.l. Wien?], 6.11.1740