17 Titel in Wirtschaftsgeschichte
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Avertissement. Es haben Ihro Römisch-Kaiserliche Majestät allermildest, und allergerechtest zu verordnen geruhet, daß zwar der sogenannte Brater, und das Stadtgut zur Ergötzlichkeit des allhiesigen allgemeinen Wesens, so wie vorhin vor jedermänniglich, wer der immer seyn möge, offen verbleiben ....
Wien den 7ten Junii 1766[S.l. Wien], 7.6.1766Circulare der k.k. in außerordentlichen Steuersachen, cum derogatione omnium instantiarum, aufgestellten Hofcommission
Für die Residenzstadt Wien und die Bezirke inner den Linien ; Wien am 13. October 1810[S.l. Wien], [1810]Etliche Newe, der hieuor Publicierten Müllner Ordnung Anhängige Artickel
[Wir Matthias, von Gottes gnaden, Erwöhlter Römischer Khaiser ... ; Geben in Vnser Stadt Wienn, den sechzehen Novembris, Anno tausendt sechshundert vnnd siebenzehen ...]MatthiasWienn inn Oesterreich : Bey Wolffgang Schumppen, 1617.11.16Die kaiserl. königl. Intendantschaft in Tyrol erhielt mehrere Anzeigen, daß die Bezahlung des Wein-, Branntwein- und Essig-Aufschlages unter dem eitlen Vorwande, es sey eine erst neu entstandene Auflage, vielfältig verweigert werde ...
Innsbruck, den 14ten July 1809Hormayr, Joseph von[S.l. Innsbruck?], [1809]Mehl- und Brod-Satzung
so nach der Wienner-Maaß mit Unterscheid deren Körner - und Mehl-Käuffen über Abzug aller Unkösten und Beytrag des Burgerlichen zugelassenen GewinnsKollhundt, Frantz JosephWienn : Johann Baptist Schilgen, 1738Der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungern, vnnd Böhaimb, [et]c. Khünigklichen Maiestadt, [et]c. Ertz-Ertzhertzogen [!] zu Oesterreich, [et]c. Newe auffgerichte Müller Ordnung, des Ertzhertzogthumbs, [et]c. Oesterreich vnder der Ennß Anno, 1618
[Wir Matthias, von Gottes gnaden, Erwöhlter Römischer Khaiser .... ; Geben in vnser Stadt Wienn, den sechzehenden tag Novembris, Anno tausendt sechshundert vnnd siebenzehenden ...]MatthiasWienn : Bey Wolffgang Schumppen, 16.11.1617Vectigal und Mauth-Ordnung
so von der Röm. Kayserlichen auch zu Hungarn und Böhaimb Königl. Mayest. etc. Leopoldo Ertzherzogen zu Oesterreich ... vernewert worden, was nemblichen hinfueran von dem ersten April dieses lauffenden 1672isten. Jahrs anzufangen, auf allerhöchst ernent Ihrer Kayserlichen Mayestätt Mäuthern am Waag-Hauß allhier zu Wienn, auch andern Niederlags-Stätten, als Lintz, Crembs ... zur Mauth gegeben und bezahlt werden solle ; [Geben in Vnserer Statt Wienn, den Dreyssigisten Monaths-Tag Martij, im Sechzehenhundert Zwey vnd Sibentzigisten...]LeopoldWienn in Oesterreich : bey Matthæo Cosmerovio, 1672.03.30Vectigal Vnd Mauth-Ordnung, So von der Römisch. Kays. auch zu Hungarn vnd Böhaimb Königl. Majestätt. Leopoldo, Ertzherzogen zu Oesterreich, ... ernewert vnd moderiert worden, was nemblichen hinfüro vom Ersten Martij dises lauffenden 1659. Jahrs anzuraiten, auff Ihrer Kays. May. Zwayen Mäuthen am ThonawStromb, als zu Linz vnd Ybbß ... zur Mauth geben vnd bezahlt werden solle
[Geben in Vnserer Statt Wienn, den Siben vnd Zwainzigisten Januarij, Anno Sechzehenhundert Neun vnd Funffzig ...]LeopoldWien : bey Johann Jacob Kürner, 27.1.1659Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hispanien, Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Sclavonien, [etc.] König, Ertz-Hertzog zu Oesterreich ... Entbieten Unseren nachgesetzen [!] Obrigkeiten, insonderheit aber allen so wol hiernach benannten als auch all-übrigen in diesem Unseren Ertz-Hertzogtum Oesterreich unter- und ob der Ennß befindlichen Urfahr-Inhabern, dann denen darüber zu fahren pflegenden Wirten, Fleischhackern, Vieh-Handlern ... Unsere Gnad, und geben euch hiemit Gnädigst zu vernemmen
es haben die zu Besorgung Unserer Handgräfl. Aufschlags-Gesöllen [!] verordnete Beamte pflicht-schuldigst angezeigt, welcher gestalten nicht nur in diesem, sondern auch in dem Land ob der Ennß, und zwar benanntlichen zu Mauthausen, und Ensdorf, zu Wisen, zu Steyrau, Loyburg in der Au, bey Nider-Walsee, zu Achleuten, zu Hütting gegen Walsee, zu Thurn, das Ardaggerische, in so genannten Sauriessel, zu Grein, in Struem, in Hessgang ... ; Geben in Unserer Kaiserl. Haupt- und Residentz-Stadt Wien, den 19. Augusti im Siebenzehenhundert und Vier und Zwantzigsten ...Karl[S.l. Wien?], 19.8.1724Wir Maria Theresia von Gottes Gnaden Roemische Kaiserin ... Entbieten ... allen ... Gnad; und geben denenselben ... zu vernehmen, wasmassen die zahlreiche ... Landsfuersten, um dass Muentz-Weesen in guter Ordnung zu erhalten ... Patenten ... an den Tag legen ...
Geben in Unserer Haupt- und Residentz-Stadt Wien den 26. Maji im sibenzehen hundert sechs und viertzigisten, Unserer Reiche im sechsten JahreMaria TheresiaWien : Ghelen, 26.5.1746Wir Maria Theresia von Gottes Gnaden Römische Kaiserin ...
[Wucherpatent] ; Geben in Unserer Haubt- und Residentz-Stadt Wien den 26. Monats-Tag Aprilis im siebenzehenhundert ein- und funfzigsten, Unserer Reiche im eilften JahreMaria Theresia[S.l. Wien], 26.4.1751WIr Maria Theresia von GOttes Gnaden Römische Kaiserin, in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Slavonien [et]c. Königin ... Entbieten allen und jeden, denen dieses Unser Patent zu lesen fürkommet, insonderheit aber denen bey alhiesiger Residenz-Stadt Wienn, und in denen Vor-Städten aufgestellten Kirchen-Administratoren, Obrigkeiten, und Gemeinden, Unsere Gnad, und geben euch hiermit gnädigst zu vernehmen: Welchergestalt ... die grosse Ungleichheit beobachtet, so ... bey Abnehmung derer sogenannten Conducts- oder Begräbnuß-Taxen ...
Geben in Unserer Haubt- und Residentz-Stadt Wienn den 15. Monats-Tag Februarii im ein tausend sieben hundert und ein und funftzigsten, Unserer Reiche im eilften Jahre ; [Patent über die Begräbnisordnung in Wien]Maria Theresia[S.l. Wien?], 15.2.1751Wir Maria Theresia, von Gottes Gnaden Römische Kaiserin ... aus was triftigen Ursachen die vorgedacht damalen glorwürdigst regierende Kaiserl. und Königl. Catholische Majestät zu Errichtung selbst eigener Kaiserl. Königl. und Landesfürstlicher Tabaks-Manufacturen, durch welche allerhand Sorten von Schnupf- und Rauchtaback unter höchsten Nahmen, auch Kaiserl. Königl. Landesfürstlicher Freyheit fabricirt, und verkauft werden sollen, bewogen worden ...
Geben in Unserer Haupt- und Residenz-Stadt Wien den 25ten Monats-Tag Junii im siebenzehen hundert fünf und sechzigsten, Unserer Reiche im fünf und zwanzigsten JahreMaria Theresia[S.l. Wien], 25.6.1765Wir Maximilian der Annder von Gottes Genaden Erwehlter Römischer Khaiser zu allen zeiten, mehrer des Reichs ... Nach dem vns fürkhumbt, das von ainer zeithero die Victualien, in grosse vbertheurung erwachsen, also das alhie an dem Marckt, vmb ain zimbliches, vnnd billiches nichts zubekhumen ...
Geben in vnnser Statt Wienn den Vierdten tag Augustj, Anno [et]c. im Neunvndsechtzigisten ...Maximilian[S.l. Wien], 4.8.1569Wir N. Landts-Hauptmann, Landts-Vicedomb, vnd N. Einer Löbl. Landtschafft deß Ertz-Hertzogthumbs Cärndten Verordnete [et]c. Entbieten allen vnd ieden Landt- Gericht- vnd Burgfrids-Herrn ... welcher Gestalten Ihro Kaiserl. Majest. [et]c. [et]c. sich allergnädigist entschlossen habe, daß vnder andern auch auff das jenige, was zu Auffnemmung dero Länder vnd Behueff deß Ærarij publici geraichen mag, wie ingleichen auch daß auff die mehrere Einfuhr, vnd Cultivirung deß Commercij vnd der Handlschafft ...
Geben zu Clagenfurt vnder Vnsern hievorgeställten Ambts-Förtigungen den 14. Novemb. Anno 1698Palm, Johann David von[S.l. Klagenfurt?], 14.11.1698Wir N. und N. Einer Löbl. Ni. Oe. Landschaft dises Ertz-Hertzogthums Oesterreich unter der Ennß Verordnete, [etc.] Geben allen Löbl. Lands-Mit-Gliedern, welchen in disem Land Oesterreich unter der Ennß einige Güther und Herrschaften besitzen, hiemit des mehreren zu vernehmen
Was massen Ihro Königl. Majestät in Hungarn und Böheimb, Ertz-Herzogin zu Oesterreich, Unsere Allergnädigste Erb-Lands-Fürstin und Frau Frau, vermög eines an die Lobl. Ni. Oest. Drey Obere Herren Stände sub Dato 2ten Novembris dises 1740sten Jahrs erlassenen Hof-Decrets allergnädigst anzeigen lassen, welchergestallten bey obhandener Beklemigkeit deren Körnern, so in dem Werth immerhin zu steigen beginnen, und mithin das Brod zu gar empfindlichen Nothstand deren armen Leuthen, auch von Zeit zu Zeit an Gewicht abnehmen müsse ... ; Actum Wienn den 6. Novembris Anno 1740Niederösterreich. Landstände[S.l. Wien?], 6.11.1740